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Vergabeverfahren: Erstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-HWRMRL – Gewässer des Einzugsgebietes des Pützer Baches
Anlage: Bewertungsverfahren
Zuschlags- und Wertungskriterien (Bewertungsverfahren)
I. Gewichtung der Zuschlagskriterien (Wertungsmatrix)
| Nr. | Zuschlagskriterien (Unterkriterien) | Gewichtung (in %) |
|---|---|---|
| 1 | Angebotsvergleichspreis | 50 % |
| 2 | Exposé | 50 % |
| 2.1 | Kapazität und Qualität des Projektteams und der eingesetzten Mittel | 25 % |
| 2.2 | Methodische Vorgehensweise | 25 % |
II. Methode zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 43 UVgO nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom Auftraggeber auch leistungsbezogene Kriterien bewertet.
Für die Wertung werden
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der sich anhand der in der Preistabelle (Kalkulationstabelle) angegebenen Preise er- rechnete Angebotsvergleichspreis (AVP) netto sowie
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die in den leistungsbezogenen Zuschlagskriterien erzielten Wertungspunkte
herangezogen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl (max. 300) ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag.
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Anlage: Bewertungsverfahren
III. Bewertung Angebotsvergleichspreis
Für die Bewertung des Angebotsvergleichspreises werden ausschließlich wertungsfähige An- gebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden in- haltlichen Anforderungen vollständig entspricht.
Die in der Preistabelle jeweils angegebenen Preispositionen inkl. Eventualpositionen (netto) werden addiert und so der Angebotsvergleichspreis (AVP) ermittelt.
Der Angebotsvergleichspreis (AVP) des Bieters mit dem niedrigsten AVP erhält die bei diesem Kriterium maximal erreichbare Punktzahl (3 Punkte). Angebote, deren AVP den niedrigsten AVP um 100 % oder mehr übersteigt, erhalten 0 Punkte. Negative Punktzahlen werden nicht gegeben.
Angebote, deren AVP innerhalb der vorgenannten Spanne liegen, werden im Wege einer li- nearen Interpolation nach der folgenden Formel bewertet.
Punktzahl des Angebots = Punktzahlmax * (2,0* PreisBest – PreisAngebot) / (1,0* PreisBest)
Punktzahlmax = maximal erreichbare Punktzahl
PreisAngebot = Angebotspreis des zu bewertenden Angebots
PreisBest = niedrigster Angebotspreis
Die für den Angebotsvergleichspreis ermittelte Punktezahl wird mit 100 und der vorgesehenen Gewichtung (50 %) multipliziert. Die für dieses Kriterium maximal erreichbare Punktzahl be- trägt demnach 150 Punkte.
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Anlage: Bewertungsverfahren
IV. Bewertung Exposé
- Anforderungen an das Exposé
Die Bieter haben mit dem Angebot ein Exposé mit Angaben zur Auftragsdurchführung einzu- reichen, welches darlegt, wie das Projekt qualitativ hochwertig mit den vorhandenen Kapazi- täten in den vorgegebenen Fristen umgesetzt wird. Das Exposé ist unter Verwendung der hierfür zur Verfügung gestellten Formblätter zu den jeweils vorgegebenen Überschriften (Un- terkriterien) zu erstellen. Anlagen sind nicht zulässig. Davon ausgenommen sind der Zeitplan und ggfls. Lebensläufe in Unterkriterium I.
Das Exposé ist Angebotsbestandteil und die darin gemachten Ausführungen im Falle der Auf- tragserteilung bei der Auftragsdurchführung bindend. Insofern ist auf „kann“-Formulierungen oder „sollte“-Formulierungen zu verzichten.
Jedes nachfolgend aufgeführte Unterkriterium wird bewertet. Bewertet wird nur das, was im Zuge dieser Ausschreibung schriftlich eingereicht wird. Ein allgemeiner Bezug auf in der Ver- gangenheit beim Auftraggeber oder Dritten gelaufene Projekte ist nicht ausreichend.
Die Bieter haben in ihrem Exposé auf folgende Punkte einzugehen, wobei die Gliederung der vorgegebenen Nummerierung entsprechen muss:
1.1) Unterkriterium 1: Kapazität und Qualität des Projektteams und der eingesetzten Mit- tel
Mit diesem Kriterium ist zu beschreiben, dass und inwieweit ein qualifiziertes und ausreichend leistungsfähiges Team zur Verfügung steht, dass das Projekt in den vorgegebenen Fristen bearbeiten kann. Hierzu ist insbesondere die Qualifikation und die Erfahrung des/r Projektlei- ters/in im Einzelnen darzulegen. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Einhaltung der Frist für die Vermessung zu setzen, die unbedingt einzuhalten ist.
Um dies zu verdeutlichen, muss das Exposé folgende Angaben enthalten:
a) Die Projektleitung ist namentlich zu benennen. Deren Qualifikation und Erfahrungen bezüglich gleichartiger (auch bezogen auf die in der Leistungsbeschreibung vorgege- bene Software) Projekte sind durch Vorlage von mindestens 3 Referenzen aufzufüh- ren.
b) Es sind Angaben zur Größe des Projektteams zu machen. Anzugeben sind Qualifika- tion und Funktion der Teammitglieder und ihrer Vertreter.
c) Erfahrungen mit Erstellung von Hochwassergefahren- und Risikokarten / sonstige Er- fahrungen / Kenntnisse in der Wasserwirtschaft
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Anlage: Bewertungsverfahren
d) Die zur Verfügung stehende Hardware/Software sowie die Anzahl der Lizenzen für die jeweiligen Programme sind aufzuführen.
e) Da durch die Vermessungsarbeiten Schutzgebiete (s. Teil II Kapitel 2.2 der Leistungs- beschreibung) betroffen sind, ist darzulegen wie durch das vermessende Büro bzw. die vermessenden Teammitglieder Schutzbestimmungen während der Vermessungs- arbeiten berücksichtigt werden. Da durch die Schutzbestimmungen die Vermessungs- arbeiten bis zum März 2027 abgeschlossen sein müssen, ist darzulegen, wie die Ein- haltung dieser Frist gewährleistet wird.
f) Es ist ein Zeitplan bezogen auf die in der Leistungsbeschreibung genannten Positionen und den hierzu festgelegten Fristen zu erstellen. Der Zeitplan hat dabei Meilensteine auszuweisen, die einen Rückschluss darauf zulassen, wie der Bieter plant, die Einhal- tung der vorgegebenen Fristen sicherzustellen.
g) Die interne Qualitätssicherung ist kurz zu skizzieren.
(maximale Seitenzahl: 5, Bewertung/Wichtung: 25 %)
1.2) Unterkriterium 2: Methodische Vorgehensweise
Die Leistungsbeschreibung lässt in einigen Positionen unterschiedliche Bearbeitungswege zu. Hier wird beurteilt, ob die gewählte Arbeitsmethode und die gewählten Programme ein quali- tativ hochwertiges Ergebnis erwarten lassen.
Hierbei ist einzugehen auf
a) Die Darlegung der Vorgehensweise zur Sicherstellung, dass alle hydraulisch wirksamen Strukturen, die nicht durch andere Daten (z.B. Geländemodelldaten) abgebildet werden können, bei der Vermessung auch erfasst werden und wie diese im Hydraulikmodell Be- rücksichtigung finden.
b) Eine kurze Beschreibung der Methode der Flussschlaucherstellung (siehe Position 3.1.4 der Leistungsbeschreibung) inklusive der Nebengewässer bzw. für den noch nicht vermes- senen Oberlauf des Kalrather Fließ.
c) Methode der Erstellung des Rechennetzes für das Vorland und Entwicklung von Vorland- strukturen (Pos. 3.1.5)
d) Gewählte Methode bei der Zuweisung von Rauheiten (Pos. 3.1.6)
e) Konkrete Vorgehensweise bei der Simulation des Starkregenereignisses/des Hochwasse- rereignisses vom 08./09.09.2025 und Kalibrierung des 2D-Modells anhand von Hochwas- sermarken (Pos. 3.2) 4
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Anlage: Bewertungsverfahren
f) Wahl der Methode zur Ermittlung des Effektivniederschlages nach der Eventualposition 3.3
g) Qualitätsprüfung des Modellnetzes
h) Gewählte Vorgehensweise bei der flächigen 2D-Berechnung (Pos. 4.1)
i) Das geplante Vorgehen zur Abgrenzung der fluvialen Überflutungsflächen (Pos. 5.1)
j) Fachliche Überprüfung der 2D-Ergebnisse. Dabei ist auf folgende Punkte einzugehen:
· den Abgleich Flussschlauchnetz-Vermessungsdaten
· den Anschluss Vermessung ans DGM
· die Prüfung der Bauwerke
· die Platzierung der Kontrollquerschnitte (s. Pos. 3.1.5 und Pos. 1, Abschnitt „Bespre- chungstermin zur Vorstellung der Modellkalibrierung / Modellplausibilierung des hyd- raulischen Modells)
· den Umgang mit Lücken in den Laserscandaten, insbesondere auf Böschungsober- kanten bzw. in Gräben
· das Aufdecken von unplausiblen Abfluss- und Wasserspiegelschwankungen, Fließ- wechseln, Fließgeschwindigkeiten, Abflussbilanzierung Zu- und Abflüsse
(maximale Seitenzahl: 8, Bewertung/Wichtung: 25 %)
- Bewertung der jeweiligen Unterkriterien
Anhand der vom Bieter im Exposé gemachten Ausführungen bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung in Bezug auf die jeweiligen Unterkriterien zu erwarten ist. Bei der Bewertung sind neben der Vollständigkeit der geforderten Angaben insbesondere auch die Plausibilität, die Strukturiertheit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detaillierung der Angaben von Bedeutung. Der Auftraggeber nimmt – unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes – eine Gesamtbetrachtung der vom Bieter vorgenommenen Angaben und Aussagen vor.
Im Einzelnen werden die Punkte zu jedem Unterkriterium wie folgt vergeben:
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Anlage: Bewertungsverfahren
0 Punkte: Die Ausführungen des Bieters entsprechen nicht den Vorgaben und Erwartun- gen. Das Unterkriterium wird mit 0 Punkten bewertet, wenn eine fach- und an- forderungsrechte Leistungserbringung nicht zu erwarten ist. Hiervon ist auszu- gehen, wenn die Aussagen zum jeweiligen Unterkriterium allgemein gehalten und ohne konkreten Projektbezug sind bzw. deutliche Lücken und/oder Unge- reimtheiten aufweisen bzw. mangels Informationsgehalt erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder erheblich schlechter als in anderen An- geboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung wesentliche Mängel aufweisen.
1 Punkt: Die Ausführungen des Bieters entsprechen mit Einschränkungen den Vorga- ben und Erwartungen. Das Unterkriterium wird mit 1 Punkt bewertet, wenn eine fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung mit Einschränkungen zu er- warten ist. Dies ist der Fall, wenn die Aussagen zum jeweiligen Unterkriterium grundsätzlich plausibel sind und Projektbezug haben, aber Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbe- trachtung mittlere bis größere Mängel aufweisen.
2 Punkte: Die Ausführungen des Bieters entsprechen den Vorgaben und Erwartungen. Das Unterkriterium wird mit 2 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforde- rungsrechte Leistungserbringung zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn die Ausführungen zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthalten, die eine (auch im Ver- gleich zu anderen Angeboten) gute Leistung erwarten lassen und in der Ge- samtbetrachtung allenfalls kleine Mängel aufweisen.
3 Punkte: Die Ausführungen des Bieters entsprechen in besonderem Maße den Vorga- ben und Erwartungen. Das Unterkriterium wird mit 3 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung in besonderem Maße zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn die Aussagen zum jeweiligen Unterkri- terium sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch heraus- ragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) besonders gute Leistung er- warten lassen.
Die in Bezug auf das jeweilige Unterkriterium erreichten Punktzahlen werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert und aufsummiert. Die so ermittelte Punktezahl wird mit 100 und der vorgesehenen Gewichtung (50%) multipliziert. Die für dieses Kriterium maximal erreichbare Punktezahl beträgt demnach 150 Punkte.
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