[Seite 1]
(Zuschlagskriterien)
| Maßnahme Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvertrag zur Erstel- Maßnahme: lung von städtebaulichen Verträgen | Vergabe-Nr.: 2026-064-VV |
|---|---|
| Leistung: Rechtsberatungsdienstleistung |
Zuschlagskriterien
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote und Zuschlag Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, welches unter Berücksichtigung der genannten Kri- terien und deren Gewichtung insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Zur Bewertung der Angebote wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl be- trägt 400 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Hono- rar/durchschnittlichen Stundensatz (in € brutto).
Dabei werden folgende Zuschlagskriterien zugrunde gelegt:
| Verhältnis | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewichtung | Punkte | Punkte/ Ge | - | |||||||||||
| Zuschlagskriterien | ||||||||||||||
| In % | (0-4) | wichtung | ||||||||||||
| (min.-max.) | ||||||||||||||
| 1 | Honorar Durchschnittlicher Stundensatz inkl. Nebenleistungen | 40 % | 0-4 | 0-160 | ||||||||||
| 2 | Berufserfahrung und Referenzen des hauptverant- wortlichen Rechtsanwaltes | 20 % | 0-4 | 0-80 | ||||||||||
| neiretirkretnU | 2.1 Berufserfahrung des hauptverantwortlichen Rechts- anwaltes im städtebaulichen Bereich | 10% | 0-4 | 0-40 | ||||||||||
| 2.2 Anzahl der Referenzen des hauptverantwortlichen Rechtsanwaltes bei der Erstellung von städtebaulichen Verträgen/Durchführungsverträgen | 10% | 0-4 | 0-40 | |||||||||||
| 3 | Berufserfahrung und Referenzen des stellvertreten- den Rechtsanwaltes | 20 % | 0-4 | 0-80 | ||||||||||
| neiretirkretnU | 3.1 Berufserfahrung des stellvertretenden Rechtsanwal- tes im städtebaulichen Bereich | 10% | 0-4 | 0-40 | ||||||||||
| 3.2 Anzahl der Referenzen des stellvertretenden Rechts- anwaltes bei der Erstellung von städtebaulichen Verträ- gen/Durchführungsverträgen | 10% | 0-4 | 0-40 | |||||||||||
| 4 | Erstellung fachliches Konzept / Mustergliederung ei- nes städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB Der Bieter erstellt eine systematische, ideale Musterglie- derung eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB einschließlich kurzer Erläuterungen zu den we- sentlichen Vertragsbestandteilen aus Sicht der Kom- mune. Ein vollständig ausformulierter Vertrag wird aus- drücklich nicht erwartet. | 20 % | 0-4 | 0-80 |
Stand: 20.10.2026 Seite 1 von 4
[Seite 2]
(Zuschlagskriterien)
| Der prozentuale Erfüllungsgrad der Mustergliederung wird anhand der Vollständigkeit und inhaltlichen Abde- ckung der vom Bieter dargestellten Regelungsbereiche ermittelt. Dabei wird berücksichtigt, in welchem Umfang die für einen sachgerechten und vollständigen städtebau- lichen Vertrag gem. § 11 BauGB wesentlichen Rege- lungsbereiche erkannt, in der Mustergliederung abgebil- det und ihrer Bedeutung entsprechend berücksichtigt werden. Die einzelnen Regelungsbereiche werden hierfür unterschiedlich gewichtet. | ||||
|---|---|---|---|---|
| Summe | 100% | 0-400 |
Wertung der Angebote und Zuschlag
- Wertungskriterium „Honorar“ (Gewichtung 40 %)
Maximal 160 Punkte werden auf das Kriterium „Honorar“ vergeben. Die Gewichtung beträgt 40 %. Es werden 0 bis 4 Bewertungspunkte vergeben. Der Bieter kann insgesamt mithin maximal 4 Be- wertungspunkte erreichen. Die Punktbewertung wird wie folgt vorgenommen:
Aus dem vollständig ausgefüllten Formular Leistungs- und Bieterangabenverzeichnis wird der Mittelwert der abgefragten Stundensätze inkl. Nebenkosten (Rechtsanwalt und sonstige Mitarbei- ter) wie folgt errechnet: Summe Stundensätze inkl. Nebenkosten Mittelwert =
2 Der Bieter mit dem niedrigsten gemittelten Stundensatz inkl. Nebenkosten erhält die Höchst- punktzahl von 4 Punkten. Für die preislich darüber liegenden Stundensätze (inkl. Nebenkosten) wird der Punktwert über das Verhältnis mit dem niedrigsten Stundensatz wie folgt bestimmt:
niedrigster durchschnittlicher Stundensatz inkl. NK Punktzahl = x 4 Punkte durchschnittlicher Stundensatz inkl. NK des jeweiligen Bieters
Der erreichte Punktwert wird durch Multiplikation mit der angegebenen Gewichtung entsprechend gewichtet. Bei den gewichteten Punktzahlen wird auf drei Nachkommastellen gerundet.
- Wertungskriterium „Erfahrung und Referenzen des hauptverantwortlichen Rechtsanwal- tes“ (Gewichtung 20%)
Maximal 80 Punkte werden auf das Zuschlagskriterium „Erfahrung und Referenzen des hauptver- antwortlichen Rechtsanwaltes“ vergeben. Die Gewichtung beträgt 20 %. Es werden 0 bis 4 Bewer- tungspunkte je Unterkriterium vergeben. Der Bieter kann insgesamt mithin maximal 4 Bewertungs- punkte je Unterkriterium erreichen. Dem vollständig ausfüllten Formular Leistungs- und Bieteran- gabenverzeichnis werden entsprechende Angaben des Bieters entnommen. Die Punktbewertung wird wie folgt vorgenommen:
Unterkriterium 2.1 Berufserfahrung des hauptverantwortlichen Rechtsanwaltes im städtebauli- chen Bereich (Gewichtung 10 %)
0 Berufserfahrung = 0-1 Jahre 1 Berufserfahrung = 2-5 Jahre 2 Berufserfahrung = 6-9 Jahre 3 Berufserfahrung = 10-14 Jahre
Stand: 20.10.2026 Seite 2 von 4
[Seite 3]
(Zuschlagskriterien)
4 Berufserfahrung > 15 Jahre
Unterkriterium 2.2 Anzahl der Referenzen des hauptverantwortlichen Rechtsanwaltes bei der Er- stellung von städtebaulichen Verträgen oder Durchführungsverträgen bzw. Vertragsanpassungen oder Vertragsänderungen im städtebaulichen Bereich (Gewichtung 10 %)
Anzahl der abgeschlossenen städtebaulichen Verträge oder Durchführungsverträge bzw. Ver- tragsanpassungen oder Vertragsänderungen im städtebaulichen Bereich durch den hauptverant- wortlichen Rechtsanwalt in den letzten 5 Jahren:
0 keine städtebaulichen Verträge/Durchführungsverträge/Vertragsanpassungen/Ver- tragsveränderungen im städtebaulichen Bereich zum Abschluss gebracht 1 Abschluss von 1 städtebaulichen Vertrag/Durchführungsvertrag/Vertragsanpassung/Ver- tragsveränderung im städtebaulichen Bereich 2 Abschluss von 2 städtebaulichen Verträgen/Durchführungsverträgen/Vertragsanpassun- gen/Vertragsveränderungen im städtebaulichen Bereich 3 Abschluss von 3 städtebaulichen Verträgen/Durchführungsverträgen/Vertragsanpassun- gen/Vertragsveränderungen im städtebaulichen Bereich 4 Abschluss von mehr als 3 städtebaulichen Verträgen/Durchführungsverträgen/Vertragsan- passungen/Vertragsveränderungen im städtebaulichen Bereich
Der erreichte Punktwert je Unterkriterium wird durch Multiplikation mit der angegebenen Gewich- tung entsprechend gewichtet. Die gewichteten Punktwerte werden addiert. Bei den gewichteten Punktzahlen wird auf drei Nachkommastellen gerundet.
- Wertungskriterium „Erfahrung und Referenzen des stellvertretenden Rechtsanwaltes“ (Gewichtung 20%)
Maximal 80 Punkte werden auf das Zuschlagskriterium „Erfahrung und Referenzen des stellvertre- tenden Rechtsanwaltes“ vergeben. Die Gewichtung beträgt 20 %. Es werden 0 bis 4 Bewertungs- punkte je Unterkriterium vergeben. Der Bieter kann insgesamt mithin maximal 4 Bewertungspunkte je Unterkriterium erreichen. Dem vollständig ausfüllten Formular Leistungs- und Bieterangabenver- zeichnis werden entsprechende Angaben des Bieters entnommen.Die Punktbewertung wird wie folgt vorgenommen:
Unterkriterium 3.1 Berufserfahrung des stellvertretenden Rechtsanwaltes im städtebaulichen Be- reich (Gewichtung 10 %)
0 Berufserfahrung = 0-1 Jahre 1 Berufserfahrung = 2-5 Jahre 2 Berufserfahrung = 6-9 Jahre 3 Berufserfahrung = 10-14 Jahre 4 Berufserfahrung > 15 Jahre
Unterkriterium 3.2 Anzahl der Referenzen des stellvertretenden Rechtsanwaltes bei der Erstel- lung von städtebaulichen Verträgen/Durchführungsverträgen bzw. Vertragsanpassungen oder Vertragsänderungen im städtebaulichen Bereich (Gewichtung 10 %)
Anzahl der abgeschlossenen städtebaulichen Verträge/Durchführungsverträge bzw. Vertragsan- passungen oder Vertragsänderungen im städtebaulichen Bereich durch den stellvertretenden Rechtsanwalt in den letzten 5 Jahren:
0 keine städtebaulichen Verträge/Durchführungsverträge/Vertragsanpassungen/Ver- tragsveränderungen im städtebaulichen Bereich zum Abschluss gebracht 1 Abschluss von 1 städtebaulichen Vertrag/Durchführungsvertrag/Vertragsanpassung/Ver- tragsveränderung im städtebaulichen Bereich 2 Abschluss von 2 städtebaulichen Verträgen/Durchführungsverträgen/Vertragsanpassun- gen/Vertragsveränderungen im städtebaulichen Bereich
Stand: 20.10.2026 Seite 3 von 4
[Seite 4]
(Zuschlagskriterien)
3 Abschluss von 3 städtebaulichen Verträgen/Durchführungsverträgen/Vertragsanpassun- gen/Vertragsveränderungen im städtebaulichen Bereich 4 Abschluss von mehr als 3 städtebaulichen Verträgen/Durchführungsverträgen/Vertragsan- passungen/Vertragsveränderungen im städtebaulichen Bereich
Der erreichte Punktwert je Unterkriterium wird durch Multiplikation mit der angegebenen Gewich- tung entsprechend gewichtet. Die gewichteten Punktwerte werden addiert. Bei den gewichteten Punktzahlen wird auf drei Nachkommastellen gerundet.
- Wertungskriterium „Erstellung fachliches Konzept / Mustergliederung eines städtebauli- chen Vertrages gem. § 11 BauGB“ (Gewichtung 20%)
Maximal 80 Punkte werden auf das Zuschlagskriterium „Erstellung fachliches Konzept / Muster- gliederung eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB“ vergeben. Die Gewichtung beträgt 20 %. Es werden 0 bis 4 Bewertungspunkte vergeben. Der Bieter kann insgesamt mithin maximal 4 Bewertungspunkte erreichen. Entsprechende Hinweise sind dem Formular Leistungs- und Bie- terangabenverzeichnis zu entnehmen. Die Punktbewertung wird wie folgt vorgenommen:
Der Bieter mit dem höchsten prozentualen Erfüllungsgrad der Mustergliederung erhält die Höchst- punktzahl von 4 Punkten. Für die darunter liegenden erreichten prozentualen Erfüllungsgrade wird der Punktwert über das Verhältnis mit dem höchsten prozentualen Erfüllungsgrad wie folgt be- stimmt:
höchster prozentualer Erfüllungsgrad Punktzahl = x 4 Punkte prozentualer Erfüllungsgrad des jeweiligen Bieters
Der erreichte Punktwert wird durch Multiplikation mit der angegebenen Gewichtung entsprechend gewichtet. Bei der gewichteten Punktzahl wird auf drei Nachkommastellen gerundet.
Stand: 20.10.2026 Seite 4 von 4