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Erstellung städtebaulicher Verträge

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 10:45 (Europe/Berlin)

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(Zuschlagskriterien)

Maßnahme Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvertrag zur Erstel- Maßnahme: lung von städtebaulichen VerträgenVergabe-Nr.: 2026-064-VV
Leistung: Rechtsberatungsdienstleistung

Zuschlagskriterien

Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote und Zuschlag Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, welches unter Berücksichtigung der genannten Kri- terien und deren Gewichtung insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Zur Bewertung der Angebote wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl be- trägt 400 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Hono- rar/durchschnittlichen Stundensatz (in € brutto).

Dabei werden folgende Zuschlagskriterien zugrunde gelegt:

Verhältnis
GewichtungPunktePunkte/ Ge-
Zuschlagskriterien
In %(0-4)wichtung
(min.-max.)
1Honorar Durchschnittlicher Stundensatz inkl. Nebenleistungen40 %0-40-160
2Berufserfahrung und Referenzen des hauptverant- wortlichen Rechtsanwaltes20 %0-40-80
neiretirkretnU2.1 Berufserfahrung des hauptverantwortlichen Rechts- anwaltes im städtebaulichen Bereich10%0-40-40
2.2 Anzahl der Referenzen des hauptverantwortlichen Rechtsanwaltes bei der Erstellung von städtebaulichen Verträgen/Durchführungsverträgen10%0-40-40
3Berufserfahrung und Referenzen des stellvertreten- den Rechtsanwaltes20 %0-40-80
neiretirkretnU3.1 Berufserfahrung des stellvertretenden Rechtsanwal- tes im städtebaulichen Bereich10%0-40-40
3.2 Anzahl der Referenzen des stellvertretenden Rechts- anwaltes bei der Erstellung von städtebaulichen Verträ- gen/Durchführungsverträgen10%0-40-40
4Erstellung fachliches Konzept / Mustergliederung ei- nes städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB Der Bieter erstellt eine systematische, ideale Musterglie- derung eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB einschließlich kurzer Erläuterungen zu den we- sentlichen Vertragsbestandteilen aus Sicht der Kom- mune. Ein vollständig ausformulierter Vertrag wird aus- drücklich nicht erwartet.20 %0-40-80

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(Zuschlagskriterien)

Der prozentuale Erfüllungsgrad der Mustergliederung wird anhand der Vollständigkeit und inhaltlichen Abde- ckung der vom Bieter dargestellten Regelungsbereiche ermittelt. Dabei wird berücksichtigt, in welchem Umfang die für einen sachgerechten und vollständigen städtebau- lichen Vertrag gem. § 11 BauGB wesentlichen Rege- lungsbereiche erkannt, in der Mustergliederung abgebil- det und ihrer Bedeutung entsprechend berücksichtigt werden. Die einzelnen Regelungsbereiche werden hierfür unterschiedlich gewichtet.
Summe100%0-400

Wertung der Angebote und Zuschlag

  1. Wertungskriterium „Honorar“ (Gewichtung 40 %)

Maximal 160 Punkte werden auf das Kriterium „Honorar“ vergeben. Die Gewichtung beträgt 40 %. Es werden 0 bis 4 Bewertungspunkte vergeben. Der Bieter kann insgesamt mithin maximal 4 Be- wertungspunkte erreichen. Die Punktbewertung wird wie folgt vorgenommen:

Aus dem vollständig ausgefüllten Formular Leistungs- und Bieterangabenverzeichnis wird der Mittelwert der abgefragten Stundensätze inkl. Nebenkosten (Rechtsanwalt und sonstige Mitarbei- ter) wie folgt errechnet: Summe Stundensätze inkl. Nebenkosten Mittelwert =

2 Der Bieter mit dem niedrigsten gemittelten Stundensatz inkl. Nebenkosten erhält die Höchst- punktzahl von 4 Punkten. Für die preislich darüber liegenden Stundensätze (inkl. Nebenkosten) wird der Punktwert über das Verhältnis mit dem niedrigsten Stundensatz wie folgt bestimmt:

niedrigster durchschnittlicher Stundensatz inkl. NK Punktzahl = x 4 Punkte durchschnittlicher Stundensatz inkl. NK des jeweiligen Bieters

Der erreichte Punktwert wird durch Multiplikation mit der angegebenen Gewichtung entsprechend gewichtet. Bei den gewichteten Punktzahlen wird auf drei Nachkommastellen gerundet.

  1. Wertungskriterium „Erfahrung und Referenzen des hauptverantwortlichen Rechtsanwal- tes“ (Gewichtung 20%)

Maximal 80 Punkte werden auf das Zuschlagskriterium „Erfahrung und Referenzen des hauptver- antwortlichen Rechtsanwaltes“ vergeben. Die Gewichtung beträgt 20 %. Es werden 0 bis 4 Bewer- tungspunkte je Unterkriterium vergeben. Der Bieter kann insgesamt mithin maximal 4 Bewertungs- punkte je Unterkriterium erreichen. Dem vollständig ausfüllten Formular Leistungs- und Bieteran- gabenverzeichnis werden entsprechende Angaben des Bieters entnommen. Die Punktbewertung wird wie folgt vorgenommen:

Unterkriterium 2.1 Berufserfahrung des hauptverantwortlichen Rechtsanwaltes im städtebauli- chen Bereich (Gewichtung 10 %)

0 Berufserfahrung = 0-1 Jahre 1 Berufserfahrung = 2-5 Jahre 2 Berufserfahrung = 6-9 Jahre 3 Berufserfahrung = 10-14 Jahre

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(Zuschlagskriterien)

4 Berufserfahrung > 15 Jahre

Unterkriterium 2.2 Anzahl der Referenzen des hauptverantwortlichen Rechtsanwaltes bei der Er- stellung von städtebaulichen Verträgen oder Durchführungsverträgen bzw. Vertragsanpassungen oder Vertragsänderungen im städtebaulichen Bereich (Gewichtung 10 %)

Anzahl der abgeschlossenen städtebaulichen Verträge oder Durchführungsverträge bzw. Ver- tragsanpassungen oder Vertragsänderungen im städtebaulichen Bereich durch den hauptverant- wortlichen Rechtsanwalt in den letzten 5 Jahren:

0 keine städtebaulichen Verträge/Durchführungsverträge/Vertragsanpassungen/Ver- tragsveränderungen im städtebaulichen Bereich zum Abschluss gebracht 1 Abschluss von 1 städtebaulichen Vertrag/Durchführungsvertrag/Vertragsanpassung/Ver- tragsveränderung im städtebaulichen Bereich 2 Abschluss von 2 städtebaulichen Verträgen/Durchführungsverträgen/Vertragsanpassun- gen/Vertragsveränderungen im städtebaulichen Bereich 3 Abschluss von 3 städtebaulichen Verträgen/Durchführungsverträgen/Vertragsanpassun- gen/Vertragsveränderungen im städtebaulichen Bereich 4 Abschluss von mehr als 3 städtebaulichen Verträgen/Durchführungsverträgen/Vertragsan- passungen/Vertragsveränderungen im städtebaulichen Bereich

Der erreichte Punktwert je Unterkriterium wird durch Multiplikation mit der angegebenen Gewich- tung entsprechend gewichtet. Die gewichteten Punktwerte werden addiert. Bei den gewichteten Punktzahlen wird auf drei Nachkommastellen gerundet.

  1. Wertungskriterium „Erfahrung und Referenzen des stellvertretenden Rechtsanwaltes“ (Gewichtung 20%)

Maximal 80 Punkte werden auf das Zuschlagskriterium „Erfahrung und Referenzen des stellvertre- tenden Rechtsanwaltes“ vergeben. Die Gewichtung beträgt 20 %. Es werden 0 bis 4 Bewertungs- punkte je Unterkriterium vergeben. Der Bieter kann insgesamt mithin maximal 4 Bewertungspunkte je Unterkriterium erreichen. Dem vollständig ausfüllten Formular Leistungs- und Bieterangabenver- zeichnis werden entsprechende Angaben des Bieters entnommen.Die Punktbewertung wird wie folgt vorgenommen:

Unterkriterium 3.1 Berufserfahrung des stellvertretenden Rechtsanwaltes im städtebaulichen Be- reich (Gewichtung 10 %)

0 Berufserfahrung = 0-1 Jahre 1 Berufserfahrung = 2-5 Jahre 2 Berufserfahrung = 6-9 Jahre 3 Berufserfahrung = 10-14 Jahre 4 Berufserfahrung > 15 Jahre

Unterkriterium 3.2 Anzahl der Referenzen des stellvertretenden Rechtsanwaltes bei der Erstel- lung von städtebaulichen Verträgen/Durchführungsverträgen bzw. Vertragsanpassungen oder Vertragsänderungen im städtebaulichen Bereich (Gewichtung 10 %)

Anzahl der abgeschlossenen städtebaulichen Verträge/Durchführungsverträge bzw. Vertragsan- passungen oder Vertragsänderungen im städtebaulichen Bereich durch den stellvertretenden Rechtsanwalt in den letzten 5 Jahren:

0 keine städtebaulichen Verträge/Durchführungsverträge/Vertragsanpassungen/Ver- tragsveränderungen im städtebaulichen Bereich zum Abschluss gebracht 1 Abschluss von 1 städtebaulichen Vertrag/Durchführungsvertrag/Vertragsanpassung/Ver- tragsveränderung im städtebaulichen Bereich 2 Abschluss von 2 städtebaulichen Verträgen/Durchführungsverträgen/Vertragsanpassun- gen/Vertragsveränderungen im städtebaulichen Bereich

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(Zuschlagskriterien)

3 Abschluss von 3 städtebaulichen Verträgen/Durchführungsverträgen/Vertragsanpassun- gen/Vertragsveränderungen im städtebaulichen Bereich 4 Abschluss von mehr als 3 städtebaulichen Verträgen/Durchführungsverträgen/Vertragsan- passungen/Vertragsveränderungen im städtebaulichen Bereich

Der erreichte Punktwert je Unterkriterium wird durch Multiplikation mit der angegebenen Gewich- tung entsprechend gewichtet. Die gewichteten Punktwerte werden addiert. Bei den gewichteten Punktzahlen wird auf drei Nachkommastellen gerundet.

  1. Wertungskriterium „Erstellung fachliches Konzept / Mustergliederung eines städtebauli- chen Vertrages gem. § 11 BauGB“ (Gewichtung 20%)

Maximal 80 Punkte werden auf das Zuschlagskriterium „Erstellung fachliches Konzept / Muster- gliederung eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB“ vergeben. Die Gewichtung beträgt 20 %. Es werden 0 bis 4 Bewertungspunkte vergeben. Der Bieter kann insgesamt mithin maximal 4 Bewertungspunkte erreichen. Entsprechende Hinweise sind dem Formular Leistungs- und Bie- terangabenverzeichnis zu entnehmen. Die Punktbewertung wird wie folgt vorgenommen:

Der Bieter mit dem höchsten prozentualen Erfüllungsgrad der Mustergliederung erhält die Höchst- punktzahl von 4 Punkten. Für die darunter liegenden erreichten prozentualen Erfüllungsgrade wird der Punktwert über das Verhältnis mit dem höchsten prozentualen Erfüllungsgrad wie folgt be- stimmt:

höchster prozentualer Erfüllungsgrad Punktzahl = x 4 Punkte prozentualer Erfüllungsgrad des jeweiligen Bieters

Der erreichte Punktwert wird durch Multiplikation mit der angegebenen Gewichtung entsprechend gewichtet. Bei der gewichteten Punktzahl wird auf drei Nachkommastellen gerundet.

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