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631 (Rahmenvereinbarung UVgO– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) Vergabestelle Datum der Versendung 21.10.2026 Stadt Königs Wusterhausen Vergabeart Dezernat Bildung und digitale Verwaltung Öffentliche Ausschreibung Amt Verwaltungsmanagement Beschränkte Ausschreibung Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement Beschränkte Ausschreibung mit Teilnah- Schlossstraße 3 mewettbewerb 15711 Königs Wusterhausen Verhandlungsvergabe Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit An den Bieter (elektronisch bereitgestellt) 11.11.2026 09:00 Uhr
Bindefrist endet am 11.12.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für eine Rahmenvereinbarung (Vergabeverfahren gemäß UVgO)
Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer Maßnahme Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung für die Erstellung von städtebaulichen Verträgen
Vergabenummer Leistung 2026-064-Ö Rechtsberatungsdienstleistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 632 Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017) Information nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen Besondere Vertragsbedingungen 635 Rahmenvereinbarung Zusätzliche Vertragsbedingungen Ergänzende Vergabebedingung unter Geltung des BbgVergG Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 613 Rahmenvereinbarung Angebotsschreiben Leistungs- und Bieterangabenverzeichnis inkl. aller Preis- und Bieterangaben 124_LD Eigenerklärung zur Eignung 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Verga- begesetz (01-2026)
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (01-2026) 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Nachunternehmer/Eignungsleihe)
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631 (Rahmenvereinbarung UVgO– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Na- men und für Rechnung
Stadt Königs Wusterhausen
zu vergeben.
2 Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung und den Besonderen Vertragsbe- dingungen genannten Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem je- weiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Die Einzelaufträge werden ausschließlich durch die unter Nummer 1 genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenverein- barung ist(sind).
3 Das geschätzte Auftragsvolumen/Höchstmengen beträgt/betragen:
Während der Vertragslaufzeit können je Vertragsjahr maximal drei Einzelverträge (Höchstmenge Haupt- leistungen) geschlossen werden. Der voraussichtliche Bedarf der optionalen Leistungen wird auf maximal zwei Vertragsüberarbeitungen pro Vertragsjahr (Höchstmenge optionale Leistungen) begrenzt.
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbartet, d.h. das Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen. Der Auf- traggeber strebt jedoch den im Leistungsverzeichnis genannten Leistungsumfang innerhalb des Vertrags- zeitraumes an.
4 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform Kombination: bis zur Angebotsöffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach auch Schriftlich oder in Textform
5 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) Der Auftraggeber ist nach § 6 Abs. 1 WRegG ab einem Auftragswert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer, verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
5.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen Fachliches Konzept / Mustergliederung Betriebshaftpflichtversicherung
5.2 Folgende Unterlagen Sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung/Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen Einzelnachweise nicht präqualifizierter Unternehmen entsprechend Eigenerklärung zur Eignung (VHB-Formblatt 124_LD) Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer (Präqualifikation oder Eigenerklärung zur Eignung (VHB-Formblatt 124_LD) Einzelnachweise nicht präqualifizierter Unterauftragnehmer entsprechend Eigenerklärung zur Eignung (VHB-Formblatt 124_LD) Benennung der Nachunternehmer
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631 (Rahmenvereinbarung UVgO– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
6 Losweise Vergabe
Nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
7 Nebenangebote
7.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) - ausge- 7.2 nommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
8 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätt en für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent ein- ger äum t.
Ist e in Angebo t, da s von einer W er kstatt für Be hin derte abge geb en wurd e, ebens o w irtschaf tlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
- Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Die Einreichung der Angebote per E-Mail oder über den Bereich „Kommunikation“ des Vergabe- portals (Vergabemarktplatz Brandenburg) ist unzulässig
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631 (Rahmenvereinbarung UVgO– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
- Nachprüfungsstelle
-entfällt-
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Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Auskünfte werden ausschließlich auf in Text- form eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Die Fragen soll- ten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren nicht registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informatio- nen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbe- schaffung.
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Die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind vollständig vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein prinzipieller Anspruch auf Nachforderung besteht je- doch nicht. Fehlende Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote betreffen, wer- den nicht nachgefordert. Ein fehlen dieser Unterlagen führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
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Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen der Auftragsvergabe, wenn der Auftragnehmer Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übernimmt, dieser gegebenenfalls nach dem Gesetz über die förmliche Ver- pflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz – VerpflG –) u.a. zur Geheimhaltung der im Rahmen seiner Tätigkeit erlangten Informationen verpflichtet werden muss (§ 1 des Verpflichtungsgeset- zes vom 2. März 1974 (BGBl. 1, S. 547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I, S. 1942)).
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