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Erstellung städtebaulicher Verträge

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 10:45 (Europe/Berlin)

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(Leistungsbeschreibung)

Maßnahme Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvertrag zur Maßnahme: Erstellung von städtebaulichen Verträgen/DurchführungsverträgenVergabe-Nr.: 2026-064-VV
Leistung: Rechtsberatungsdienstleistungen
Leistungsbeschreibung
für die Erstellung von städtebaulichen Verträgen nach § 11 Baugesetzbuch und von
Durchführungsverträgen nach § 12 Baugesetzbuch

Inhalt

  1. Vorbemerkung .............................................................................................................................. 1

  2. Leistungsgegenstand und Leistungsmenge ............................................................................ 2

  3. Hauptleistungen ........................................................................................................................... 2

3.1 Grundlagenermittlung und rechtliche Prüfung ................................................................ 2

3.2 Erarbeitung der städtebaulichen Verträge und Durchführungsverträge ..................... 2

3.3 Umsetzung der Verträge / Vertragsvollzug ..................................................................... 3

  1. Optionale Leistungen - Überarbeitung bestehender Verträge (Vertragsänderung bzw. - ergänzung) .................................................................................................................................... 3

  2. Eignungsanforderungen .............................................................................................................. 4

5.1 Fachliche und berufliche Erfahrung ........................................................................................ 4

5.2 Personelle Leistungsfähigkeit und Qualifikation .................................................................... 4

  1. Zuschlagswertung ............................................................................................................................ 5

  2. Vertragslaufzeit ................................................................................................................................. 5

  3. Vorbemerkung

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für private Vorhabenträger ist regelmäßig der Abschluss von städtebaulichen Verträgen oder Durchführungsverträgen erforderlich.

Bei dem städtebaulichen Vertrag handelt es sich um eine besondere Form des öffentlich- rechtlichen Vertrags, welcher in § 11 Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich geregelt ist. Einen weiteren besonderen Vertragstyp stellt der in § 12 BauGB geregelte Durchführungsvertrag im Zusammenhang mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan dar.

Der städtebauliche Vertrag ist ein Instrument der Kooperation zwischen Kommunen und privaten Investoren. In den städtebaulichen Verträgen werden zusätzliche Zielbindungen vereinbart, die im Rahmen des Bebauungsplans nicht festgesetzt werden können. Hierzu zählen u. a. Sicherheitsleistungen, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, die Herstellung von Kinderspielplätzen, Radwegen, Grünflächen, Erschließungsmaßnahmen.

Stand: 20.10.2026 1

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(Leistungsbeschreibung)

Die Flexibilität der Vertragsgestaltung birgt regelmäßig Konfliktpotential und das Risiko von fehlerhaften Festsetzungen, was letztendlich zur Nichtigkeit des Vertrages führen kann.

Aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten der jeweiligen Planungs- und Vorhabensituation ist eine fachkundige rechtliche Begleitung bei der Gestaltung, Verhandlung und Durchführung der Verträge erforderlich.

  1. Leistungsgegenstand und Leistungsmenge

Der Auftragnehmer soll für den Auftraggeber die rechtliche Beratung und Begleitung bei der Erarbeitung, dem Abschluss und der Durchführung der städtebaulichen Verträge gemäß § 11 BauGB und der Durchführungsverträge gemäß § 12 BauGB übernehmen. Der Auftragnehmer wird frühzeitig in die einzelnen Planungsphasen einbezogen um einen lückenlosen Kenntnisstand über anstehende Problematiken zu sichern. Darüber hinaus umfasst der Leistungsumfang optional die Überprüfung und Anpassung bestehender städtebaulicher Verträge bzw. Durchführungsverträge.

Während der Vertragslaufzeit können je Vertragsjahr maximal drei Einzelverträge (Höchstmenge Hauptleistungen) geschlossen werden. Der voraussichtliche Bedarf der optionalen Leistungen wird auf maximal zwei Vertragsüberarbeitungen pro Vertragsjahr (Höchstmenge optionale Leistungen) begrenzt.

Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung oder auf eine bestimmte Mindestabnahmemenge besteht nicht.

3. Hauptleistungen
Die nachfolgend beschriebenen Hauptleistungen werden nach Bedarf des Auftraggebers
abgerufen. Die Hauptleistungen beinhalten u. a.:
3.1 Grundlagenermittlung und rechtliche Prüfung
Je nach Einzelfall umfasst die Leistung insbesondere:
  • B etrachtung der Einzelheiten der jeweiligen Bebauungspläne, inkl. Begründung und Abwägung,
  • Analyse der vorhandenen Stellungnahmen,
  • Erfassung der jeweiligen für den städtebaulichen Vertrag relevanten Maßnahmen z. B. Ausgleichsmaßnahmen und alle möglichen entstehenden Folgekosten,
  • Beratung des Auftraggebers zu den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

3.2 Erarbeitung der städtebaulichen Verträge und Durchführungsverträge

Die Leistung umfasst insbesondere:

  • Erstellung der städtebaulichen Verträge nach § 11 BauGB,
  • Erstellung von Durchführungsverträgen nach § 12 BauGB,
  • Abstimmung und rechtliche Überarbeitung der Vertragsentwürfe,
  • Prüfung der Vereinbarkeit der Vertragsregelungen mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der jeweiligen Planung,

Stand: 20.10.2026 2

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(Leistungsbeschreibung)

  • Teilnahme an Abstimmungsterminen mit dem Vorhabenträger im Rahmen der Ausarbeitung des Vertrages,
  • Beratung des Auftraggebers während der Vertragsverhandlungen.

3.3 Umsetzung der Verträge / Vertragsvollzug

Nach Abschluss des jeweiligen Vertrages umfasst die Leistung insbesondere:

  • rechtliche Beratung bei der Umsetzung der vertraglichen Verpflichtungen,
  • Prüfung von Fragen zum Vertragsvollzug und zur Auslegung vertraglicher Regelungen,
  • Überwachung und Dokumentation der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen,
  • weitergehende Verhandlungen zur Umsetzung bereits geschlossener Verträge,
  • rechtliche Beratung und Unterstützung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder Umsetzung vertraglicher Regelungen,
  • Prüfung und Vorbereitung von Maßnahmen zur außergerichtlichen Durchsetzung vertraglicher Verpflichtungen, einschließlich außergerichtlicher Aufforderungen zur Vertragserfüllung.

Die Abrechnung erfolgt nach dem vereinbarten Stundensatz entsprechend dem tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Zeitaufwand.

  1. Optionale Leistungen - Überarbeitung bestehender Verträge (Vertragsänderung bzw. -ergänzung)

Die nachfolgenden Leistungen sind nicht Bestandteil der Hauptleistung. Sie können während der Vertragslaufzeit ausschließlich bei entsprechendem Bedarf durch gesonderten schriftlichen Einzelabruf des Auftraggebers beauftragt werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht.

Optional können bestehende städtebauliche Verträge bzw. Durchführungsverträge aufgrund geänderter tatsächlicher oder rechtlicher Rahmenbedingungen überprüft und angepasst werden.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Prüfung des bestehenden Vertrages im Hinblick auf erforderliche Änderungen oder Ergänzungen,
  • rechtliche Beratung zu den Möglichkeiten und Grenzen einer Vertragsänderung bzw. -ergänzung,
  • Erarbeitung und Formulierung von Vertragsänderungen oder -ergänzungen,
  • Abstimmung und Verhandlung der vorgesehenen Änderungen oder Ergänzungen mit den Vertragsparteien,
  • Prüfung der rechtlichen Auswirkungen der vorgesehenen Vertragsänderungen oder - ergänzungen.

Die Abrechnung erfolgt nach dem vereinbarten Stundensatz entsprechend dem tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Zeitaufwand.

Stand: 20.10.2026 3

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(Leistungsbeschreibung)

  1. Eignungsanforderungen

Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen müssen die Bieter die nachfolgend genannten Eignungsanforderungen erfüllen. Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.

5.1 Fachliche und berufliche Erfahrung

Der Bieter muss über einschlägige Erfahrungen in der rechtlichen Beratung und Gestaltung städtebaulicher Verträge, insbesondere nach §§ 11 und 12 BauGB, verfügen.

Hierzu sind mindestens drei geeignete Referenzen über in den letzten fünf Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen vorzulegen.

Als vergleichbar gelten Referenzen, bei denen insbesondere Leistungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Beratung, Erstellung, Prüfung oder Begleitung städtebaulicher Verträge bzw. Durchführungsverträge für öffentliche Auftraggeber erbracht wurden. Die vorgenannten Anforderungen stellen Mindestanforderungen an die Eignung dar.

Aus den Referenzen müssen insbesondere der Ansprechpartner (Kontaktdaten Auftraggeber), Auftragswert, der Leistungsgegenstand, der Leistungszeitraum sowie eine kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen hervorgehen.

5.2 Personelle Leistungsfähigkeit und Qualifikation

Der Bieter muss über eine ausreichende personelle Kapazität verfügen, um die ausgeschriebenen Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit fachgerecht, fristgerecht und in der erforderlichen Qualität erbringen zu können.

Hierfür sind mindestens zwei für die Leistungserbringung geeignete Rechtsanwälte zu benennen. Einer der benannten Rechtsanwälte ist als hauptverantwortlicher Rechtsanwalt/Ansprechpartner, der weitere als dessen Vertretung vorzusehen.

Mit dem Angebot sind folgende Angaben und Nachweise einzureichen:

• namentliche Benennung des verantwortlichen Rechtsanwalts sowie seines Vertreters; • Nachweis der Zulassung beider benannter Personen zur Rechtsanwaltschaft gemäß § 12 BRAO oder vergleichbarer Nachweis der Qualifikation.

Die benannten Personen müssen während der Vertragslaufzeit für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Ein Wechsel der benannten Personen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die als Stellvertretung eingesetzte Person muss über eine gleichwertige Qualifikation und Eignung verfügen.

Stand: 20.10.2026 4

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(Leistungsbeschreibung)

  1. Zuschlagswertung

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, welches unter Berücksichtigung der unten genannten Kriterien und deren Gewichtung insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Zur Bewertung der Angebote wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden - siehe dazu Formblatt Zuschlagskriterien.

Wertungskriterium 1 – Honorar (Gewichtung 40%)

Wertungskriterium 2 – Berufserfahrung und Referenzen des hauptverantwortlichen Rechtsanwaltes (Gewichtung 20%)

Wertungskriterium 3 – Berufserfahrung und Referenzen des stellvertretenden Rechtsanwaltes (Gewichtung 20%)

Wertungskriterium 4 – Fachliches Konzept / Mustergliederung städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB (Gewichtung 20%) - siehe dazu detaillierte Aufgabenstellung im Leistungs- und Bieterangabenverzeichnis.

  1. Vertragslaufzeit

Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren geschlossen. Vertragsbeginn ist der 01.01.2027, Vertragsende ist der 31.12.2028. Der Auftraggeber ist berechtigt die Laufzeit der Rahmenvereinbarung optional einmalig um zwei Jahre bis zum 31.12.2030 zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt durch Erklärung des Auftraggebers in Textform, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugehen muss. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Verlängerungsoption besteht nicht.

HINWEIS: In den Vergabeunterlagen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit überwiegend das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen beziehen sich jedoch selbstverständlich diskriminierungsfrei gleichermaßen auf alle Geschlechter (m/w/d).

Stand: 20.10.2026 5

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