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OOWV_Allgemeine Einkaufsbedingungen.pdf

Erstellung eines Starkregenvorsorgekonzepts für Damme

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 08:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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1 Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach 1363, 26913 Brake Telefon 04401 916-0 www.oowv.de Wir sind für Sie da: Georgstraße 4, 26919 Brake Fax 04401 5398 oowv.brake@oowv.de Mo. – Fr. 7.00 – 16.00 Uhr 42.90/LE IB

Allgemeine Einkaufsbedingungen des

Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands

Stand: 2024

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bestellung des Auf- traggebers innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzunehmen. (1) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend „Ein- kaufsbedingungen“) gelten für alle gegenwärtigen und zu- § 3 Urheberrecht künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem OOWV (nachfolgend „Auftraggeber“) und dem Dienstleister sowie (1) An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Lieferanten von Waren (nachfolgend „Auftragnehmer“) aus- Unterlagen behält der Auftraggeber sich Eigentums- und schließlich; entgegenstehende oder von diesen Einkaufsbe- Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne ausdrückliche dingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. werden nicht anerkannt, es sei denn der Auftraggeber hat Sie sind ausschließlich für die Fertigung aufgrund unserer Be- ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Ein- stellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind kaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftraggeber sie dem Auftraggeber unaufgefordert zurückzugeben. Dritten Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Einkaufsbedin- gegenüber sind sie geheim zu halten, insoweit gilt ergänzend gungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die die Regelung von § 12 Abs. (6). Lieferung oder Leistung vorbehaltlos annimmt. (2) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber das Arbeitsergeb- (2) Alle Vereinbarungen, die zwischen Auftraggeber und Auftrag- nis zu dessen uneingeschränkter und alleiniger Nutzung ohne nehmer zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen wer- zusätzliches Entgelt zur Verfügung. Der Auftragnehmer über- den, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. trägt dem Auftraggeber die ausschließliche, räumlich, zeitlich (3) Diese Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unterneh- und inhaltlich unbeschränkte Nutzung gemäß § 31 des Urhe- mern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. berrechtsgesetzes (im Folgenden: UrhG), insbesondere zur Vervielfältigung und Verbreitung nach den §§ 16 und 17 UrhG. (4) Soweit gesondert schriftlich vereinbart, gelten ergänzend die Der Auftraggeber ist ferner berechtigt, eingeräumte Nut- Bestimmungen der VOL/B in der bei Vertragsschluss jeweils zungsrechte zu übertragen und einfache Nutzungsrechte ein- gültigen Fassung. zuräumen. Insofern erteilt der Sachverständige die erforderli- (5) Soweit gesondert schriftlich vereinbart, gelten ergänzend die chen Zustimmungen gemäß den §§ 34 und 35 UrhG. Bestimmungen der VOB/B in der bei Vertragsschluss jeweils (3) Der Auftraggeber hat das Recht zur vollständigen oder aus- gültigen Fassung. zugsweisen Veröffentlichung sowie der öffentlichen Zugäng- (6) Der Auftraggeber unterliegt dem Lieferkettensorgfaltspflichten- lichmachung nach § 19 a UrhG unter Hinweis auf den Auf- gesetz (LkSG). In diesem Gesetz ist unter § 6 Abs. 4 aufge- tragnehmer. Veröffentlichungen sowie die Weitergabe von führt, dass der Auftraggeber mit den Auftragnehmern men- Arbeitsergebnissen durch den Auftragnehmer an Dritte be- schenrechtsbezogene und umweltbezogene Erwartungen bei dürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. der Auswahl eines unmittelbaren Zulieferers verankert. Die- Dies gilt auch bei vorzeitigem Ende des Vertragsverhältnisses. ser Verpflichtung ist der Auftraggeber nachgekommen, in- dem er den Lieferantenkodex statuiert hat. Der Lieferanten- § 4 Ausführungsunterlagen kodex ist unter www.oowv.de abrufbar. (1) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als Ausführungsunterlagen § 2 Angebot und Bestellung gekennzeichnet sind. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers nach dem Vertrag wird hierdurch nicht (1) Angebote des Auftragnehmers sind kostenfrei abzugeben. eingeschränkt. Der Auftragnehmer hat sich im Angebot, insbesondere hin- sichtlich Menge, Beschaffenheit und Ausführung, an die (2) Bei der Lieferung von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoff- Anfrage bzw. die Ausschreibung zu halten und im Falle der verordnung sind dem Auftraggeber Produktinformationen, Abweichung ausdrücklich auf diese hinzuweisen. Im Angebot insbesondere aktuelle EG-Sicherheitsdatenblätter in deut- müssen sämtliche wesentlichen Details aufgeführt werden, scher Sprache, rechtzeitig an der Anlieferstelle zur Verfügung die zur technischen und preislichen Beurteilung der einzel- zu stellen. Das gleiche gilt für Informationen bezüglich ge- nen Einheiten notwendig sind. Maßblätter, Katalogblätter setzlich bedingter Vermarktungsbeschränkungen. Die Bestim- und eventuell notwendige Projektzeichnungen, Betriebs- mungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes und des gesetz- anleitungen sowie Vorschriften für den Unterhalt sind dem lichen Umweltschutzes sind einzuhalten. Angebot beizufügen. (3) Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und derglei- (2) Die eingereichten Angebote sind in allen Bestandteilen chen sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbrin- verbindlich. genden Leistung beizufügen.

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2 Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach 1363, 26913 Brake Telefon 04401 916-0 www.oowv.de Wir sind für Sie da: Georgstraße 4, 26919 Brake Fax 04401 5398 oowv.brake@oowv.de Mo. – Fr. 7.00 – 16.00 Uhr 42.90/LE IB § 5 Preise (3) Bei früherer Lieferung als vereinbart, behält sich der Auftrag- geber die Rücksendung auf Kosten des Auftragnehmers vor. (1) Die Preise sind Festpreise, sofern sich aus Angebot und Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung und keine Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt. Verwendung durch den Auftraggeber, so lagert die Ware bis (2) Sofern sich aus Angebot und Bestellung nicht ausdrücklich zum vereinbarten Liefertermin beim Auftraggeber auf Kosten etwas anderes ergibt, versteht sich der Preis als Nettopreis und Gefahr des Auftragnehmers. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. (4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unver- (3) Der in der Bestellung ausgewiesene Einheitspreis ist der ver- züglich in Textform in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände tragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag ei- eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, ner Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multipli- dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. kation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht. (5) Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Auftraggeber die ge- (4) Etwaige Patentgebühren, Lizenzvergütungen und Urheber- setzlichen Ansprüche zu. Insbesondere ist der Auftraggeber rechte sind durch den Preis für die Leistung abgegolten. berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen (5) Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Ver- Frist Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Verlangt packung, Aufladen, Beförderung bis zur in der Bestellung der Auftraggeber Schadensersatz, steht dem Lieferanten das angegebenen Anlieferungs- oder Annahmestelle und auch Recht zu, dem Auftraggeber nachzuweisen, dass er die Abladen. Sämtliche Lieferungen sind frachtfrei an die in der Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Bestellung angegebene Versandanschrift zu senden. Die (6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf allen Versandpapie- Kosten, die infolge unrichtiger Anschrift der Sendung oder ren und Lieferscheinen exakt die Bestellnummer des Auftrag- Nicht-Freimachens verursacht werden, gehen zu Lasten des gebers anzugeben; unterlässt er dies, so sind die dadurch Auftragnehmers. entstehenden Verzögerungen in der Bearbeitung nicht vom (6) Verpackungsmaterial wird auf Wunsch zu Lasten des Auftrag- Auftraggeber zu vertreten. nehmers auf seine Kosten zurückgesandt. Der Auftragneh- mer ist auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, Verpa- § 8 Ausführung der Leistung ckungen nach Gebrauch zurückzunehmen. Die gesetzlichen (1) Der Auftragnehmer hat die in der Bundesrepublik Deutsch- Vorschriften über die Verpflichtung zur Rücknahme der land gültigen Gesetze, Verordnungen und Auflagen der Be- Verpackung bleiben unberührt. hörden zu erfüllen und die technischen Regeln, Normen und Richtlinien – insbesondere die für den Wasser- und Abwas- § 6 Zahlungsbedingungen serbereich geltenden Bestimmungen der Deutschen Vereini- (1) Rechnungen sind mit der Bestellnummer des Auftraggebers gung des Gas- und Wasserfachs e. V. (DVGW) sowie der Deut- zu kennzeichnen. schen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) – in den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen (2) Der Auftraggeber bezahlt, sofern nichts anderes schriftlich Fassungen zugrunde zu legen. vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerech- net ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 3 % Skonto oder (2) Der Einsatz von krebserzeugenden, fortpflanzungsgefährden- innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt. den und erbgutverändernden Stoffen ist zu vermeiden. Bei notwendigen Abweichungen hiervon ist der Auftraggeber vor (3) Zahlungen durch den Auftraggeber bedeuten keine Anerken- Lieferung/Einsatz schriftlich zu informieren. Daraus resultie- nung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Bei rende Schutzmaßnahmen sind gemeinsam abzustimmen. nicht vertragsgemäßer Lieferung oder Leistung bleiben trotz Zahlung alle Rechte erhalten. (3) Bedenken gegen Spezifikationen, Zeichnungen, andere zur Bestellung gehörenden Unterlagen sowie die vorgesehene (4) Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Art der Ausführung hat der Auftragnehmer dem Auftrag- den Auftraggeber an Dritte ohne schriftliche Zustimmung geber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. abzutreten. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festge- (4) Der Auftragnehmer hat alle für die Verkehrssicherung im stellt sind. Bereich der Leistungserbringung und ihrer Nebenanlagen (z. B. Lagerplätze, Arbeitsplätze, Zufahrtswege) erforderli- (5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auf- chen Maßnahmen unter seiner Verantwortung durchzufüh- traggeber in gesetzlichem Umfang zu. ren. Er hat dabei Anweisungen des Auftraggebers zu beach- ten und unterliegt bei Leistungserbringung im Bereich von § 7 Liefer- und Leistungsfristen Verkehrsanlagen auch den verkehrsrechtlichen Vorschriften. (1) Die in der Bestellung aufgeführten Lieferzeiten und -termine Der Auftragnehmer hat die Arbeitsstelle und ihre Nebenanla- sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung der Lieferfrist gen vorschriftsmäßig zu beschildern, zu beleuchten und bzw. des Liefertermins ist der ordnungsgemäße Eingang der erforderlichenfalls zu bewachen. Stoffe und Teile sind so zu Ware bzw. die einwandfreie Erbringung der Leistung lagern, dass die Belange des Verkehrs und der Grundstücks- einschließlich Übergabe der geschuldeten Dokumentation anlieger gewahrt werden. bei der vom Auftraggeber genannten Empfangs- bzw. Ver- (5) Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsmäßi- wendungsstelle oder die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen gen Ausführung der Leistung zu zu informieren statt zu Abnahme. unterrichten. (2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Teillieferungen und -leistungen ausgeschlossen.

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3 Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach 1363, 26913 Brake Telefon 04401 916-0 www.oowv.de Wir sind für Sie da: Georgstraße 4, 26919 Brake Fax 04401 5398 oowv.brake@oowv.de Mo. – Fr. 7.00 – 16.00 Uhr 42.90/LE IB § 9 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen § 12 Schutzrechte, Vertraulichkeit (1) Der Auftragnehmer hat für Leistungen nach Stundenverrech- (1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass im Zusammenhang nungssätzen arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher sowie durch die Lieferung oder Leistung und ihre Verwertung Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- nach § 16 Nr. 2 VOL/B land verletzt werden. – das Datum, (2) Im Falle einer schuldhaften Verletzung von Schutzrechten Dritter wird der Auftragnehmer auf eigene Kosten Ansprüche – die Bezeichnung der Leistungsstelle, Dritter abwehren, die Dritte wegen der Verletzung von – die Art der Leistung, Schutzrechten aufgrund von Lieferungen oder Leistungen des – die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Auftragnehmers gegen den Auftraggeber erheben. Der Auf- Gehaltsgruppe, tragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen aus der Benutzung solcher Schutzrechte frei. Die Freistel- – die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufge- lungspflicht des Auftragnehmers bezieht sich auf alle Auf- gliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, wendungen, die dem Auftraggeber aus oder im Zusammen- sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen hang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten Erschwernissen und ggf. notwendigerweise erwachsen, soweit der Auftragnehmer – die Gerätekenngrößen nicht nachweist, dass er die der Schutzrechtsverletzung zu- enthalten. grunde liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) Rechnungen für Leistungen nach Stundenverrechnungssät- (3) Ist die Verwertung der Lieferung oder Leistung durch beste- zen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgeglie- hende Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat der Auf- dert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der tragnehmer auf seine Kosten entweder die entsprechende Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Genehmigung zu erwerben oder die betroffenen Teile der Auftragnehmer. Lieferung so zu ändern oder auszutauschen, dass der Verwer- tung keine Schutzrechte Dritter mehr entgegenstehen und (3) Sind Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen mit diese zugleich den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen. (4) Bei Schadensersatzansprüchen des Dritten bleibt dem Auf- tragnehmer der Nachweis vorbehalten, dass er die Verletzung § 10 Abnahme, Eigentumsübergang der Rechte des Dritten nicht verschuldet hat. Der Auftragge- ber ist nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung (1) Sieht das Gesetz für Lieferungen oder Leistungen eine Ab- des Auftragnehmers – irgendwelche Vereinbarungen zu tref- nahme vor, so hat eine förmliche Abnahme stattzufinden, so- fen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen. fern vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart (5) Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche beträgt 3 Jahre, ist. Die Nutzung durch den Auftraggeber ersetzt nicht die beginnend mit dem Gefahrenübergang. Abnahme. (6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, (2) Das Eigentum geht spätestens – sofern nicht ausdrücklich Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und etwas Abweichendes vereinbart wurde – mit Bezahlung auf Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur den Auftraggeber über. Verlängerte und erweiterte Eigen- mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers offenge- tumsvorbehalte erkennt der Auftraggeber nicht an. legt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrags. Sie erlischt aber, wenn und so- § 11 Mängelrechte weit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, (1) Soweit der Auftraggeber verpflichtet ist, die Ware innerhalb Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Ferti- angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsab- gungswissen allgemein bekannt geworden ist oder dem Auf- weichungen zu prüfen, ist die Rüge rechtzeitig, sofern sie in- tragnehmer nachweislich schon im Zeitpunkt der Mitteilung nerhalb einer Frist von 7 Arbeitstagen, gerechnet ab Waren- im Sinn von Satz 1 bekannt war. eingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Auftragnehmer eingeht. § 13 Produkthaftung (2) Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen dem Auftraggeber (1) Soweit der Auftragnehmer für einen Produktschaden ungekürzt zu; in jedem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, verantwortlich ist, ist er verpflichtet, den Auftraggeber von vom Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers Mangel- Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern beseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. freizustellen, wenn die Ursache in seinem Herrschafts- und Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis Schadensersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich selbst haftet. vorbehalten. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht- (3) Der Auftraggeber ist berechtigt, auf Kosten des Auftragneh- versicherung mit einer Deckungssumme von EUR 10 Mio. pro mers die Mangelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn der Personenschaden/Sachschaden – pauschal – während der Auftragnehmer mit der Nacherfüllung in Verzug ist. Dauer dieses Vertrags, d. h. bis zum jeweiligen Ablauf der (4) Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefah- Mängelverjährung zu unterhalten. Stehen dem Auftraggeber renübergang, soweit nicht die zwingende Bestimmung der weitergehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben §§ 445b, 478 Abs. 2 BGB eingreift. diese unberührt. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber (5) Die übrigen zwingenden Bestimmungen des Lieferregresses auf Verlangen eine Zweitschrift des gültigen Versicherungs- bleiben unberührt. vertrags zuzuleiten.

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4 Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach 1363, 26913 Brake Telefon 04401 916-0 www.oowv.de Wir sind für Sie da: Georgstraße 4, 26919 Brake Fax 04401 5398 oowv.brake@oowv.de Mo. – Fr. 7.00 – 16.00 Uhr 42.90/LE IB § 14 Datenschutz § 15 Schlussbestimmungen (1) Erhält der Auftragnehmer bei der Erbringung der Vertrags- (1) Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. leistungen Zugang zu personenbezogenen Daten, wird er die (2) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftraggebers, sofern geltenden Datenschutzvorschriften beachten, insbesondere sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt. personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Er- (3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist bringung der Vertragsleistungen verarbeiten (Zweckbestim- der Sitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist jedoch be- mung), sicherstellen, dass seine Mitarbeitenden nur soweit rechtigt, den Auftragnehmer auch am Gerichtsstand dessen zwingend erforderlich Zugriff auf die Daten erhalten und sei- Geschäftssitzes zu verklagen. ne Mitarbeitenden schriftlich auf das Datengeheimnis ver- pflichten und diese über die einzuhaltenden Datenschutzvor- (4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schriften belehren und dem Auftraggeber dies auf Nachfrage schluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften nachweisen. des deutschen internationalen Privatrechts. (2) Der Auftragnehmer sichert zu, personenbezogene Daten dem (5) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein Stand der Technik entsprechend zu schützen. oder werden oder sollte der Vertrag Lücken aufweisen, so berührt das die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. (3) Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Die unwirksame Bestimmung oder Lücke ist durch eine dem den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers ist – bevor Vertragszweck am nächsten kommende wirksame Bestim- der Auftragnehmer Zugriff auf personenbezogenen Daten mung zu ersetzen oder die Lücke auszufüllen, damit der Ver- des Auftraggebers OOWV erhält – die jeweils erforderliche trag zur Durchführung kommt. Datenschutzvereinbarung abzuschließen, die vom Auftragge- ber hierfür zur Verfügung gestellt wird. (4) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die Verarbeitung perso- nenbezogener Daten, die dem Auftraggeber oder Kunden des Auftraggebers zuzurechnen sind, nur innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland, eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkom- mens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt. Ab- weichungen hiervon sind zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragsnehmer ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren und unterliegen der Voraussetzung des Abschlusses hierfür erforderlicher Verträge. (5) Dem Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers sind auf Verlangen alle geforderten Auskünfte zu erteilen, ggf. den Datenschutz über ein Datenschutzkonzept nachzuweisen und geforderte Unterlagen zu übergeben.

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