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Vergabebedingungen_2026-04767.pdf

Erstellung eines Starkregenvorsorgekonzepts für Damme

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 08:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Vergabebedingungen

zum Vergabeverfahren

Starkregenvorsorgekonzept Damme

Vergabenummer: 2026-04767

Stand: 09/2026

Version 1.0

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2026-04767: Starkregenvorsorgekonzept Damme A01 Vergabebedingungen

INHALTSVERZEICHNIS

  1. Ziel dieser Unterlage ............................................................................................... 3

  2. Geltende Bestimmungen für die Vergabe................................................................ 3

  3. Ablauf des Vergabeverfahrens ................................................................................ 4

3.1 Teilnahmewettbewerb ............................................................................................. 4

3.2 Angebotsphase ....................................................................................................... 5

  1. Vergabe- und Vertragsunterlagen und deren Bereitstellung .................................... 6

  2. Hinweispflicht und Fragen und Auskünfte ............................................................... 6

  3. Kommunikation und Verfahrenssprache ................................................................. 7

  4. Teilnahmebedingungen........................................................................................... 7

7.1 Inhalt des Teilnahmeantrags ................................................................................... 7

7.2 Form des Teilnahmeantrags, Einreichung ............................................................... 8

7.3 Teilnahmebedingungen und Nachweis der geforderten Eignung ............................ 8

7.4 Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, Auswahl der Bewerber ..................... 9

  1. Angebotsbedingungen .......................................................................................... 10

8.1 Besondere Bedingungen der Angebotsabgabe ..................................................... 10

8.2 Inhalt des Angebotes ............................................................................................ 10

8.3 Form des Angebotes ............................................................................................. 10

8.4 Prüfung und Wertung der Angebote ...................................................................... 11

  1. Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen und des Verfahrensablaufs .... 11

  2. Kosten für die Teilnahme am Verfahren ................................................................ 12

  3. Vertraulichkeit der Vergabe- und Vertragsunterlagen ............................................ 12

  4. Nachprüfung für EU-weit bekanntgemachte VergabeverfahrenFehler! Textmarke

nicht definiert.

  1. Informations- und Wartepflicht für nationale Vergabeverfahren ............................. 12

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2026-04767: Starkregenvorsorgekonzept Damme A01 Vergabebedingungen

  1. Ziel dieser Unterlage

Die vorliegende Unterlage behandelt die Vergabebedingungen des Oldenburgisch-

Ostfriesischen Wasserverbandes („OOWV“ oder „Auftraggeber“) für dieses

Vergabeverfahren. Der Auftraggeber möchte Interessenten die Einzelheiten der Durchführung

des Verfahrens beschreiben und die Eignungs- und Zuschlagskriterien angeben und damit

das Verständnis vom Ablauf und den Bedingungen dieses Vergabeverfahrens erleichtern.

Dies soll es ermöglichen, sich für das Vergabeverfahren optimal aufzustellen. Zugleich sichern

die Informationen transparente und faire Wettbewerbsbedingungen.

  1. Geltende Bestimmungen für die Vergabe

Für die Vergabe gelten

bei Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen, die EU-weit bekanntgemacht

sind:

  • der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung

der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch

Artikel 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274) geändert worden ist

sowie die Sektorenverordnung (SektVO) vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624, 657),

die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Juni 2019 (BGBl. I S. 1691) geändert

worden ist und das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) vom

  1. Oktober 2013 (Nds. GVBl. 2013, 259), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.

November 2019 (Nds. GVBl. 354). Die beigefügten Zusätzlichen

Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen und

o bei Liefer- und Dienstleistungen: die Allgemeinen Vertragsbedingungen für

die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

o bei Bauleistungen: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von

Bauleistungen (VOB/B)

sowie ggf. Ergänzenden und Besonderen Vertragsbedingungen werden

Vertragsbestandteil.

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bei Liefer- und Dienstleistungen, die in einem nationalen Vergabeverfahren vergeben

werden:

  • die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und

Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte

(Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) vom 2. Februar 2017 (BAnz AT

07.02.2017 B1) und das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz

(NTVergG) vom 31. Oktober 2013 (Nds. GVBl. 2013, 259), zuletzt geändert durch

Gesetz vom 20. November 2019 (Nds. GVBl. 354). Die beigefügten Zusätzlichen

Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen und die Allgemeinen

Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie ggf.

Ergänzenden und Besonderen Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil.

bei Bauleistungen die in einem nationalen Vergabeverfahren vergeben werden:

  • die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 (VOB/A) –

Ausgabe 2019 – vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) und das

Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) vom 31. Oktober

2013 (Nds. GVBl. 2013, 259), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November

2019 (Nds. GVBl. 354). Die beigefügten Zusätzlichen Vertragsbedingungen des

Landes Niedersachsen und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die

Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) sowie ggf. Ergänzenden und Besonderen

Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil.

  1. Ablauf des Vergabeverfahrens

Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages mit dem Bieter, der aufgrund

seines Angebotes im Rahmen der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und deren

Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Die Vergabeentscheidung erfolgt auf

Grundlage eines zuschlagsfähigen, d. h. in jeder Hinsicht vollständigen und wertungsfähigen

Angebotes.

3.1 Teilnahmewettbewerb

Im Teilnahmewettbewerb sind die Bewerber aufgefordert, ihre Eignung unter Beweis zu

stellen. Hierzu haben die Bewerber einen Teilnahmeantrag (beigefügte Vergabeunterlagen)

mit den geforderten Erklärungen und Angaben einzureichen.

Die Teilnahmefrist ist eine Ausschlussfrist und endet mit Ablauf der als Einreichungstermin

festgesetzten Uhrzeit. Das Risiko des fristgerechten Zugangs liegt beim Bewerber. Wird

dieser Termin verschoben, erhalten interessierte Unternehmen über den

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Kommunikationsbereich zu diesem Vergabeverfahren über das „Deutsche Vergabeportal“

(https://www.dtvp.de/Center) hierüber eine Mitteilung.

Die Eignung der Bewerber wird der Auftraggeber prüfen. Die Vergabeunterlagen umfassen

alle Angaben, die erforderlich sind, um Interessenten eine Entscheidung über die Teilnahme

an dem Verfahren zu ermöglichen.

3.2 Angebotsphase

Der Auftraggeber wird den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bewerbern

mitteilen, dass sie zur Abgabe eines Erstangebotes ausgewählt wurden und sie zur Abgabe

eines Angebotes auffordern (ab dieser Phase „Bieter“ genannt). Mit der Aufforderung zur

Angebotsabgabe erhalten die Bieter ggf. ergänzende oder angepasste Informationen und

Vergabeunterlagen.

Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu

vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, § 15 Abs. 2 SektVO, § 12 Abs. 4 Satz 2

UVgO.

Mit der Abgabe seines Angebots muss der Bieter ggf. seinen Verhandlungsbedarf unter

Nutzung des dafür vorgesehenen Formblatts bereits detailliert aufführen und begründen.

Nebenangebote bzw. Varianten sind nicht zugelassen. Sofern der Bieter

Änderungsvorschläge unterbreiten möchte, hat er diese mit seinem Verhandlungsbedarf zu

unterbreiten.

Sofern Präsentation- und Verhandlungstermine anberaumt werden, finden diese

voraussichtlich in KW 49/50 statt. Die Bewerber werden bereits jetzt gebeten, ihre

Verfügbarkeit in diesem Zeitraum sicherzustellen. Die überarbeiteten Angebote werden

anschließend einzureichen sein.

Sofern der Auftraggeber es für erforderlich oder zweckmäßig hält, wird er auch mehrere

Verhandlungsrunden durchführen. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, die

Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl

der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu

verringern. Beabsichtigt der Auftraggeber, die Verhandlungen abzuschließen, unterrichtet er

die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder

überarbeiteter Angebote fest.

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  1. Vergabe- und Vertragsunterlagen und deren Bereitstellung

Die bereitgestellten Vergabe- und Vertragsunterlagen sind bei der Entscheidung über die

Teilnahme an diesem Vergabeverfahren sowie bei der Erstellung und Einreichung von

Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Bitte beachten Sie ferner, dass Vordrucke,

wie z. B. das Teilnahmeantragsschreiben an den dafür vorgesehenen Stellen mit dem Namen

und der Anschrift des Unternehmens und der Person auszufüllen ist, die die Erklärung für das

Unternehmen abgibt.

Interessierten stehen die Vergabeunterlagen unter der vom Auftraggeber verwendeten

Vergabeportal „Deutsches Vergabeportal“ (https://www.dtvp.de) zum Download bereit.

Die ausgewählten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten mit der

Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Vergabeunterlagen zur Beschreibung der Leistung

sowie ggf. ergänzende oder angepasste Informationen und Vergabe- sowie

Vertragsunterlagen.

  1. Hinweispflicht und Fragen und Auskünfte

Der Bewerber/Bieter ist gemäß § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die Vergabe- und

Vertragsunterlagen vollständig, sorgfältig und fachmännisch zu prüfen. Enthält die

Bekanntmachung oder enthalten die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten

Unterlagen Unklarheiten, Lücken, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des

Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf

hinzuweisen und für Aufklärung zu sorgen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots

bestätigt der Bewerber/Bieter, dass er die Vergabe- und Vertragsunterlagen der geforderten

Prüfung unterzogen hat, dass die Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen vollständig

beantwortet sind und die Vergabe- sowie Vertragsunterlagenunterlagen eine ausreichende

Grundlage für die Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots bilden. Im Übrigen gilt § 160

Abs. 3 GWB (zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer), auf den

der Auftraggeber hinweist.

Fragen und Auskunftsersuchen um zusätzliche Informationen zu den Vergabe- und

Vertragsunterlagen oder zum laufenden Verfahren sind unverzüglich und unter

Berücksichtigung der Frage- und Auskunftsfrist ausschließlich über den

Kommunikationsbereich der vom Auftraggeber verwendeten Vergabeportal „Deutsches

Vergabeportal“ (https://www.dtvp.de) im entsprechenden Projektraum zu diesem

Vergabeverfahren zu stellen.

Rechtzeitig eingegangene Fragen der Bewerber/Bieter und Auskunftsersuchen um

zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum laufenden Verfahren sowie

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sonstige relevante Hinweise wird die Vergabestelle in der Regel bis sechs Kalendertage vor

Ablauf der jeweiligen Frist, im Fall des Teilnahmewettbewerbs, der Teilnahmefrist, im Fall der

Angebotsphase, der Angebotsfrist beantworten bzw. bekannt gegeben. Antworten bzw.

zusätzliche Informationen (soweit vorhanden) auf rechtzeitig eingegangene Fragen bzw.

Auskunftsersuchen, wird der Auftraggeber sofern erforderlich auf transparente und

gleichbehandelnde Weise unter Voranstellung der jeweiligen Fragen registrierten

Unternehmen/Bewerbern/Bietern zur Verfügung stellen. Die Bewerber/Bieter haben bei der

Formulierung der Fragen bzw. Auskunftsersuchen daher darauf zu achten, dass darin oder in

der absehbaren Antwort keine vertraulichen Informationen enthalten sind. Andernfalls haben

die Bewerber/Bieter auf vertrauliche Informationen gesondert hinzuweisen. Mündlich erteilte

Antworten sind nicht verbindlich. Bewerber/Bieter sind zudem gehalten, keine Informationen

bei anderen Vertretern des Auftraggebers, dessen Mitarbeitern oder Mitarbeitern von

Drittfirmen oder Beratern einzuholen. Ein Verstoß hiergegen kann zum Ausschluss des

Bewerbers/Bieters von dem Vergabeverfahren führen.

  1. Kommunikation und Verfahrenssprache

Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bewerbern/Bietern erfolgt über das

Vergabeportal „Deutsches Vergabeportal“ (https://www.dtvp.de) im entsprechenden

Projektraum zu diesem Vergabeverfahren.

Bewerber/Bieter sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist im eigenen Interesse

verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder

zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Fragen im Vergabeportal/im

entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren zu achten.

Die Verfahrenssprache ist deutsch. Alle Dokumente im Vergabeverfahren, wie

Teilnahmeanträge und Angebote, sowie die gesamte schriftliche Kommunikation und die

Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. Für nicht

deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte

Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.

  1. Teilnahmebedingungen

Die Bewerber sind zunächst aufgefordert, in einem Teilnahmewettbewerb ihre Eignung unter Beweis zu stellen.

7.1 Inhalt des Teilnahmeantrags

Der Bewerber füllt den Teilnahmeantrag (Vordruck/Anlagen) sowie die zum Download auf

zur Verfügung gestellten Vordrucke aus. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und alle

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geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die nachstehenden Hinweise zum Erstellen

des Teilnahmeantrags, sind neben dem Bekanntmachungstext sowie diesen

Vergabebedingungen zu beachten. Die Bewerber werden gebeten, ihre Teilnahmeanträge

entsprechend der nachfolgenden Gliederung aufzubauen, zusammenzustellen und in

einzelnen Dateien einzureichen. Die Dateien sind eindeutig, systematisch und vorzugsweise

wie folgt zu bezeichnen:

[A##][Bewerbername][JJJJ-MM-TT]

(z. B. A08_NAME_2020-10-30)

Der Name des Bewerbers ist auf maximal 4 Buchstaben abzukürzen.

7.2 Form des Teilnahmeantrags, Einreichung

Die Einreichung des Teilnahmeantrags ist ausschließlich in folgender Form möglich:

Elektronisch in Textform nach § 126b des Bürgerlichen

Gesetzbuchs über das Vergabeportal „Deutsches Vergabeportal“

(https://www.dtvp.de), ohne fortgeschrittene/qualifizierte

Signatur/Siegel.

Eine Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht notwendig. Im Unterzeichnungsfeld ist jedoch

der Name des Unternehmens und die Person anzugeben, die die Erklärung für das

Unternehmen abgibt. Bitte reichen Sie Ihren Teilnahmeantrag ausschließlich über das

dafür beim elektronischen Vergabeportal vorgesehene Bietertool und nicht als

Nachricht über das Kommunikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum

Ausschluss des Teilnahmeantrags kommen! Die Einreichung von Teilnahmeanträgen per

Post, Fax oder als E-Mail ist ebenfalls nicht ausreichend. Verspätet eingegangene

Teilnahmeanträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt.

Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit den technischen Gegebenheiten und Anforderungen

des Systems auseinander, da gegebenenfalls zunächst Updates oder Downloads

erforderlich sein können.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Support des

Vergabeportals: https://support.cosinex.de/unternehmen/ oder in dringenden Fällen:

Service-Telefonnummer: 0900-3-243837 (es können Kosten anfallen).

7.3 Teilnahmebedingungen und Nachweis der geforderten Eignung

Im Einzelnen macht der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Angaben zu seiner

persönlichen Lage. Diese umfassen Angaben zum Unternehmen und im Fall des Vorliegens

einer Bewerbergemeinschaft auch Angaben zu deren Mitgliedern. Zum Nachweis der Eignung

hat sich jeder Bewerber/die Bewerbergemeinschaft oder sofern gefordert, deren Mitglieder,

unter Verwendung der Vordrucke zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur

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Befähigung zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen

und beruflichen Leistungsfähigkeit zu erklären. Dabei gilt: Die Nichterfüllung einer

Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.

Die Eignungskriterien ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und der

Bewertungsmatrix für die Eignung (Anlage "Eignungsbewertungsmatrix").

7.4 Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, Auswahl der Bewerber

Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und

Verhandlung zugelassen. Der Auftraggeber wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge

abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren. Die Prüfung und Wertung der

eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der SektVO,

UVgO, VOB/A und des GWB durch den Auftraggeber nach folgendem Prozedere:

  1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und

fristgerechte Übermittlung und Einreichung).

  1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen

und Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 51 Abs. 2

ff. SektVO, § 41 Abs. 2 ff. UVgO, § 16a Abs. 1 ff. VOB/A.

  1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124,

142 GWB).

  1. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung

anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise

(Erfüllung von Mindestanforderungen). Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung

führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.

  1. Sollten mehr als drei Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so

wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe

auffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der

Bewertungsmatrix für die Eignung (Anlage "Eignungsbewertungsmatrix") die meisten

Bewertungspunkte unter den Bewerbern erhalten. Sollte sich bei der Prüfung und

Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber für die

zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als drei Bewerber für

das weitere Verfahren ausgewählt werden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer

Bewerber nach der Eignungsbewertungsmatrix auf den entsprechenden Rängen im

Ranking können auch mehr als drei Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt

werden.

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  1. Angebotsbedingungen

Die Anforderungen an die Angebote richten sich nach diesen Vergabebedingungen sowie der

Aufforderung zur Angebotsabgabe.

8.1 Besondere Bedingungen der Angebotsabgabe

Auf die mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen und die besonderen Bedingungen

gemäß dem Niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der

Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)

wird hingewiesen.

8.2 Inhalt des Angebotes

Der Bieter füllt das Angebotsschreiben (Vordruck/Anlagen) sowie die zum Download auf zur

Verfügung gestellten Vordrucke aus. Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten

Angaben und Erklärungen enthalten. Die nachstehenden Hinweise zum Erstellen des

Angebotes, sind neben dem Bekanntmachungstext sowie diesen Vergabebedingungen zu

beachten. Die Bieter werden gebeten, ihre Angebote entsprechend der nachfolgenden

Gliederung aufzubauen, zusammenzustellen und in einzelnen Dateien einzureichen. Die

Dateien sind eindeutig, systematisch und vorzugsweise wie folgt zu bezeichnen:

[A##][Bietername][JJJJ-MM-TT]

(z. B. A08_NAME_2020-10-30)

Der Name des Bewerbers ist auf maximal 4 Buchstaben abzukürzen.

8.3 Form des Angebotes

Die Einreichung des Angebotes ist ausschließlich in folgender Form möglich:

Elektronisch in Textform nach § 126b des Bürgerlichen

Gesetzbuchs über das Vergabeportal „Deutsches Vergabeportal“

(https://www.dtvp.de), ohne fortgeschrittene/qualifizierte

Signatur/Siegel.

Eine Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht notwendig. Im Unterzeichnungsfeld ist jedoch

der Name des Unternehmens und die Person anzugeben, die die Erklärung für das

Unternehmen abgibt. Bitte reichen Sie Ihr Angebot ausschließlich über das dafür beim

elektronischen Vergabeportal vorgesehene Bietertool und nicht als Nachricht über das

Kommunikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss des

Angebotes kommen! Die Einreichung von Angeboten per Post, Fax oder als E-Mail ist

ebenfalls nicht ausreichend. Verspätet eingegangene Angebote werden ebenfalls nicht

berücksichtigt.

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Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit den technischen Gegebenheiten und Anforderungen

des Systems auseinander, da gegebenenfalls zunächst Updates oder Downloads

erforderlich sein können.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Support des

Vergabeportals: https://support.cosinex.de/unternehmen/ oder in dringenden Fällen:

Service-Telefonnummer: 0900-1-267463 (es können Kosten anfallen).

8.4 Prüfung und Wertung der Angebote

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der

SektVO, UVgO, VOB/A und des GWB nach folgendem Prozedere:

  1. Prüfung der Angebote auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und

fristgerechte Übermittlung und Einreichung).

  1. Prüfung der Angebote auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und

Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 51 Abs. 2 ff.

SektVO, 41 Abs. 2 ff. UVgO, § 16a Abs. 1 ff. VOB/A.

  1. Prüfung der Angebote auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124, 142 GWB).

  2. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung

anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise

(Erfüllung von Mindestanforderungen). Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung

führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.

  1. Prüfung der Angemessenheit der angebotenen Preise, insbesondere unter

Berücksichtigung von § 54 SektVO, § 44 UVgO, § 16d Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VOB/A.

  1. Die in der Wertung verbliebenen Angebote wird der Auftraggeber zur Ermittlung des

wirtschaftlichsten Angebots in diesem Vergabeverfahren im Sinne des § 127 GWB, §

52 Abs. 1 SektVO, § 43 UVgO, § 16d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A gemäß den dafür festgelegten

Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und der ebenfalls festgelegten

Bewertungsmethode anhand der Anlage „Bewertungsmatrix“ bewerten.

Die näheren Einzelheiten dazu ergeben sich aus dieser Anlage, die der Auftraggeber

für die Bewertung der Angebote verwendet. Diese ist Bestandteil der

Vergabeunterlagen. Die Inhalte dieser Anlage sind vom Bieter bei der

Angebotserstellung zu berücksichtigen; dies gilt insbesondere für die darin enthaltenen

Anforderungen / Erwartungen / Hinweise des Auftraggebers zu den einzelnen

Zuschlagskriterien.

  1. Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen und des Verfahrensablaufs

Der Auftraggeber behält sich Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen und des

Verfahrensablaufs vor.

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Änderungen und Ergänzungen durch den Bewerber/Bieter an den Vergabeunterlagen sind

unzulässig. Ebenso gelten Veränderungen der Leistungsbeschreibung, der Preisblätter sowie

der anderen Unterlagen als unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen und können zum

Ausschluss des Teilnahmeantrags/Angebotes führen.

  1. Kosten für die Teilnahme am Verfahren

Für die Beteiligung am Vergabeverfahren, insbesondere die Erstellung von

Teilnahmeanträgen und Angeboten, erfolgt keine Entschädigung, Kostenerstattung oder

Vergütung durch den Auftraggeber.

  1. Vertraulichkeit der Vergabe- und Vertragsunterlagen

Die übersandten Vergabe- und Vertragsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen

nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden (Anlage Information nach EU-

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)).

  1. Informations- und Wartepflicht für nationale Vergabeverfahren

§ 16 NTVergG

(1) Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, deren geschätzter Auftragswert den jeweiligen

Schwellenwert gemäß § 106 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht erreicht, haben öffentliche

Auftraggeber die Unternehmen, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den

Namen des Unternehmens, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, über die

Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über die Wartefrist bis

zur Zuschlagserteilung gemäß Absatz 2 in Textform zu informieren. Dies gilt entsprechend

auch für Unternehmen, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung im

Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die

Zuschlagsentscheidung an die Unternehmen nach Satz 1 ergangen ist.

(2) Der Zuschlag darf frühestens 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach

Absatz 1 erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder durch Telefax

versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. 3Die Frist beginnt am Tag nach der

Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs

beim betroffenen Unternehmen kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen besonderer Dringlichkeit. Im Fall verteidigungs-

oder sicherheitsspezifischer Aufträge (§ 104 GWB) und aus Gründen der Geheimhaltung

können öffentliche Auftraggeber darauf verzichten, bestimmte Informationen über die

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vorgesehene Zuschlagserteilung mitzuteilen, wenn die Offenlegung den Gesetzesvollzug

behindern, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs-, Sicherheits- oder

Geheimhaltungsinteressen, zuwiderlaufen, berechtigte geschäftliche Interessen von

Unternehmen schädigen oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen

würde.


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