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Vergabebedingungen
zum Vergabeverfahren
Starkregenvorsorgekonzept Damme
Vergabenummer: 2026-04767
Stand: 09/2026
Version 1.0
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2026-04767: Starkregenvorsorgekonzept Damme A01 Vergabebedingungen
INHALTSVERZEICHNIS
-
Ziel dieser Unterlage ............................................................................................... 3
-
Geltende Bestimmungen für die Vergabe................................................................ 3
-
Ablauf des Vergabeverfahrens ................................................................................ 4
3.1 Teilnahmewettbewerb ............................................................................................. 4
3.2 Angebotsphase ....................................................................................................... 5
-
Vergabe- und Vertragsunterlagen und deren Bereitstellung .................................... 6
-
Hinweispflicht und Fragen und Auskünfte ............................................................... 6
-
Kommunikation und Verfahrenssprache ................................................................. 7
-
Teilnahmebedingungen........................................................................................... 7
7.1 Inhalt des Teilnahmeantrags ................................................................................... 7
7.2 Form des Teilnahmeantrags, Einreichung ............................................................... 8
7.3 Teilnahmebedingungen und Nachweis der geforderten Eignung ............................ 8
7.4 Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, Auswahl der Bewerber ..................... 9
- Angebotsbedingungen .......................................................................................... 10
8.1 Besondere Bedingungen der Angebotsabgabe ..................................................... 10
8.2 Inhalt des Angebotes ............................................................................................ 10
8.3 Form des Angebotes ............................................................................................. 10
8.4 Prüfung und Wertung der Angebote ...................................................................... 11
-
Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen und des Verfahrensablaufs .... 11
-
Kosten für die Teilnahme am Verfahren ................................................................ 12
-
Vertraulichkeit der Vergabe- und Vertragsunterlagen ............................................ 12
-
Nachprüfung für EU-weit bekanntgemachte VergabeverfahrenFehler! Textmarke
nicht definiert.
- Informations- und Wartepflicht für nationale Vergabeverfahren ............................. 12
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- Ziel dieser Unterlage
Die vorliegende Unterlage behandelt die Vergabebedingungen des Oldenburgisch-
Ostfriesischen Wasserverbandes („OOWV“ oder „Auftraggeber“) für dieses
Vergabeverfahren. Der Auftraggeber möchte Interessenten die Einzelheiten der Durchführung
des Verfahrens beschreiben und die Eignungs- und Zuschlagskriterien angeben und damit
das Verständnis vom Ablauf und den Bedingungen dieses Vergabeverfahrens erleichtern.
Dies soll es ermöglichen, sich für das Vergabeverfahren optimal aufzustellen. Zugleich sichern
die Informationen transparente und faire Wettbewerbsbedingungen.
- Geltende Bestimmungen für die Vergabe
Für die Vergabe gelten
bei Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen, die EU-weit bekanntgemacht
sind:
- der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch
Artikel 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274) geändert worden ist
sowie die Sektorenverordnung (SektVO) vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624, 657),
die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Juni 2019 (BGBl. I S. 1691) geändert
worden ist und das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) vom
- Oktober 2013 (Nds. GVBl. 2013, 259), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.
November 2019 (Nds. GVBl. 354). Die beigefügten Zusätzlichen
Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen und
o bei Liefer- und Dienstleistungen: die Allgemeinen Vertragsbedingungen für
die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
o bei Bauleistungen: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen (VOB/B)
sowie ggf. Ergänzenden und Besonderen Vertragsbedingungen werden
Vertragsbestandteil.
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bei Liefer- und Dienstleistungen, die in einem nationalen Vergabeverfahren vergeben
werden:
- die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und
Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
(Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) vom 2. Februar 2017 (BAnz AT
07.02.2017 B1) und das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz
(NTVergG) vom 31. Oktober 2013 (Nds. GVBl. 2013, 259), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 20. November 2019 (Nds. GVBl. 354). Die beigefügten Zusätzlichen
Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen und die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie ggf.
Ergänzenden und Besonderen Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil.
bei Bauleistungen die in einem nationalen Vergabeverfahren vergeben werden:
- die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 (VOB/A) –
Ausgabe 2019 – vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) und das
Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) vom 31. Oktober
2013 (Nds. GVBl. 2013, 259), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November
2019 (Nds. GVBl. 354). Die beigefügten Zusätzlichen Vertragsbedingungen des
Landes Niedersachsen und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) sowie ggf. Ergänzenden und Besonderen
Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil.
- Ablauf des Vergabeverfahrens
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages mit dem Bieter, der aufgrund
seines Angebotes im Rahmen der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und deren
Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Die Vergabeentscheidung erfolgt auf
Grundlage eines zuschlagsfähigen, d. h. in jeder Hinsicht vollständigen und wertungsfähigen
Angebotes.
3.1 Teilnahmewettbewerb
Im Teilnahmewettbewerb sind die Bewerber aufgefordert, ihre Eignung unter Beweis zu
stellen. Hierzu haben die Bewerber einen Teilnahmeantrag (beigefügte Vergabeunterlagen)
mit den geforderten Erklärungen und Angaben einzureichen.
Die Teilnahmefrist ist eine Ausschlussfrist und endet mit Ablauf der als Einreichungstermin
festgesetzten Uhrzeit. Das Risiko des fristgerechten Zugangs liegt beim Bewerber. Wird
dieser Termin verschoben, erhalten interessierte Unternehmen über den
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Kommunikationsbereich zu diesem Vergabeverfahren über das „Deutsche Vergabeportal“
(https://www.dtvp.de/Center) hierüber eine Mitteilung.
Die Eignung der Bewerber wird der Auftraggeber prüfen. Die Vergabeunterlagen umfassen
alle Angaben, die erforderlich sind, um Interessenten eine Entscheidung über die Teilnahme
an dem Verfahren zu ermöglichen.
3.2 Angebotsphase
Der Auftraggeber wird den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bewerbern
mitteilen, dass sie zur Abgabe eines Erstangebotes ausgewählt wurden und sie zur Abgabe
eines Angebotes auffordern (ab dieser Phase „Bieter“ genannt). Mit der Aufforderung zur
Angebotsabgabe erhalten die Bieter ggf. ergänzende oder angepasste Informationen und
Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu
vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, § 15 Abs. 2 SektVO, § 12 Abs. 4 Satz 2
UVgO.
Mit der Abgabe seines Angebots muss der Bieter ggf. seinen Verhandlungsbedarf unter
Nutzung des dafür vorgesehenen Formblatts bereits detailliert aufführen und begründen.
Nebenangebote bzw. Varianten sind nicht zugelassen. Sofern der Bieter
Änderungsvorschläge unterbreiten möchte, hat er diese mit seinem Verhandlungsbedarf zu
unterbreiten.
Sofern Präsentation- und Verhandlungstermine anberaumt werden, finden diese
voraussichtlich in KW 49/50 statt. Die Bewerber werden bereits jetzt gebeten, ihre
Verfügbarkeit in diesem Zeitraum sicherzustellen. Die überarbeiteten Angebote werden
anschließend einzureichen sein.
Sofern der Auftraggeber es für erforderlich oder zweckmäßig hält, wird er auch mehrere
Verhandlungsrunden durchführen. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, die
Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl
der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu
verringern. Beabsichtigt der Auftraggeber, die Verhandlungen abzuschließen, unterrichtet er
die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder
überarbeiteter Angebote fest.
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- Vergabe- und Vertragsunterlagen und deren Bereitstellung
Die bereitgestellten Vergabe- und Vertragsunterlagen sind bei der Entscheidung über die
Teilnahme an diesem Vergabeverfahren sowie bei der Erstellung und Einreichung von
Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Bitte beachten Sie ferner, dass Vordrucke,
wie z. B. das Teilnahmeantragsschreiben an den dafür vorgesehenen Stellen mit dem Namen
und der Anschrift des Unternehmens und der Person auszufüllen ist, die die Erklärung für das
Unternehmen abgibt.
Interessierten stehen die Vergabeunterlagen unter der vom Auftraggeber verwendeten
Vergabeportal „Deutsches Vergabeportal“ (https://www.dtvp.de) zum Download bereit.
Die ausgewählten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten mit der
Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Vergabeunterlagen zur Beschreibung der Leistung
sowie ggf. ergänzende oder angepasste Informationen und Vergabe- sowie
Vertragsunterlagen.
- Hinweispflicht und Fragen und Auskünfte
Der Bewerber/Bieter ist gemäß § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die Vergabe- und
Vertragsunterlagen vollständig, sorgfältig und fachmännisch zu prüfen. Enthält die
Bekanntmachung oder enthalten die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Unterlagen Unklarheiten, Lücken, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des
Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf
hinzuweisen und für Aufklärung zu sorgen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots
bestätigt der Bewerber/Bieter, dass er die Vergabe- und Vertragsunterlagen der geforderten
Prüfung unterzogen hat, dass die Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen vollständig
beantwortet sind und die Vergabe- sowie Vertragsunterlagenunterlagen eine ausreichende
Grundlage für die Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots bilden. Im Übrigen gilt § 160
Abs. 3 GWB (zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer), auf den
der Auftraggeber hinweist.
Fragen und Auskunftsersuchen um zusätzliche Informationen zu den Vergabe- und
Vertragsunterlagen oder zum laufenden Verfahren sind unverzüglich und unter
Berücksichtigung der Frage- und Auskunftsfrist ausschließlich über den
Kommunikationsbereich der vom Auftraggeber verwendeten Vergabeportal „Deutsches
Vergabeportal“ (https://www.dtvp.de) im entsprechenden Projektraum zu diesem
Vergabeverfahren zu stellen.
Rechtzeitig eingegangene Fragen der Bewerber/Bieter und Auskunftsersuchen um
zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum laufenden Verfahren sowie
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sonstige relevante Hinweise wird die Vergabestelle in der Regel bis sechs Kalendertage vor
Ablauf der jeweiligen Frist, im Fall des Teilnahmewettbewerbs, der Teilnahmefrist, im Fall der
Angebotsphase, der Angebotsfrist beantworten bzw. bekannt gegeben. Antworten bzw.
zusätzliche Informationen (soweit vorhanden) auf rechtzeitig eingegangene Fragen bzw.
Auskunftsersuchen, wird der Auftraggeber sofern erforderlich auf transparente und
gleichbehandelnde Weise unter Voranstellung der jeweiligen Fragen registrierten
Unternehmen/Bewerbern/Bietern zur Verfügung stellen. Die Bewerber/Bieter haben bei der
Formulierung der Fragen bzw. Auskunftsersuchen daher darauf zu achten, dass darin oder in
der absehbaren Antwort keine vertraulichen Informationen enthalten sind. Andernfalls haben
die Bewerber/Bieter auf vertrauliche Informationen gesondert hinzuweisen. Mündlich erteilte
Antworten sind nicht verbindlich. Bewerber/Bieter sind zudem gehalten, keine Informationen
bei anderen Vertretern des Auftraggebers, dessen Mitarbeitern oder Mitarbeitern von
Drittfirmen oder Beratern einzuholen. Ein Verstoß hiergegen kann zum Ausschluss des
Bewerbers/Bieters von dem Vergabeverfahren führen.
- Kommunikation und Verfahrenssprache
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bewerbern/Bietern erfolgt über das
Vergabeportal „Deutsches Vergabeportal“ (https://www.dtvp.de) im entsprechenden
Projektraum zu diesem Vergabeverfahren.
Bewerber/Bieter sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist im eigenen Interesse
verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder
zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Fragen im Vergabeportal/im
entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren zu achten.
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Alle Dokumente im Vergabeverfahren, wie
Teilnahmeanträge und Angebote, sowie die gesamte schriftliche Kommunikation und die
Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. Für nicht
deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte
Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
- Teilnahmebedingungen
Die Bewerber sind zunächst aufgefordert, in einem Teilnahmewettbewerb ihre Eignung unter Beweis zu stellen.
7.1 Inhalt des Teilnahmeantrags
Der Bewerber füllt den Teilnahmeantrag (Vordruck/Anlagen) sowie die zum Download auf
zur Verfügung gestellten Vordrucke aus. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und alle
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geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die nachstehenden Hinweise zum Erstellen
des Teilnahmeantrags, sind neben dem Bekanntmachungstext sowie diesen
Vergabebedingungen zu beachten. Die Bewerber werden gebeten, ihre Teilnahmeanträge
entsprechend der nachfolgenden Gliederung aufzubauen, zusammenzustellen und in
einzelnen Dateien einzureichen. Die Dateien sind eindeutig, systematisch und vorzugsweise
wie folgt zu bezeichnen:
[A##][Bewerbername][JJJJ-MM-TT]
(z. B. A08_NAME_2020-10-30)
Der Name des Bewerbers ist auf maximal 4 Buchstaben abzukürzen.
7.2 Form des Teilnahmeantrags, Einreichung
Die Einreichung des Teilnahmeantrags ist ausschließlich in folgender Form möglich:
Elektronisch in Textform nach § 126b des Bürgerlichen
Gesetzbuchs über das Vergabeportal „Deutsches Vergabeportal“
(https://www.dtvp.de), ohne fortgeschrittene/qualifizierte
Signatur/Siegel.
Eine Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht notwendig. Im Unterzeichnungsfeld ist jedoch
der Name des Unternehmens und die Person anzugeben, die die Erklärung für das
Unternehmen abgibt. Bitte reichen Sie Ihren Teilnahmeantrag ausschließlich über das
dafür beim elektronischen Vergabeportal vorgesehene Bietertool und nicht als
Nachricht über das Kommunikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum
Ausschluss des Teilnahmeantrags kommen! Die Einreichung von Teilnahmeanträgen per
Post, Fax oder als E-Mail ist ebenfalls nicht ausreichend. Verspätet eingegangene
Teilnahmeanträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit den technischen Gegebenheiten und Anforderungen
des Systems auseinander, da gegebenenfalls zunächst Updates oder Downloads
erforderlich sein können.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Support des
Vergabeportals: https://support.cosinex.de/unternehmen/ oder in dringenden Fällen:
Service-Telefonnummer: 0900-3-243837 (es können Kosten anfallen).
7.3 Teilnahmebedingungen und Nachweis der geforderten Eignung
Im Einzelnen macht der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Angaben zu seiner
persönlichen Lage. Diese umfassen Angaben zum Unternehmen und im Fall des Vorliegens
einer Bewerbergemeinschaft auch Angaben zu deren Mitgliedern. Zum Nachweis der Eignung
hat sich jeder Bewerber/die Bewerbergemeinschaft oder sofern gefordert, deren Mitglieder,
unter Verwendung der Vordrucke zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur
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Befähigung zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit zu erklären. Dabei gilt: Die Nichterfüllung einer
Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
Die Eignungskriterien ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und der
Bewertungsmatrix für die Eignung (Anlage "Eignungsbewertungsmatrix").
7.4 Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, Auswahl der Bewerber
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und
Verhandlung zugelassen. Der Auftraggeber wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge
abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren. Die Prüfung und Wertung der
eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der SektVO,
UVgO, VOB/A und des GWB durch den Auftraggeber nach folgendem Prozedere:
- Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und
fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
- Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen
und Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 51 Abs. 2
ff. SektVO, § 41 Abs. 2 ff. UVgO, § 16a Abs. 1 ff. VOB/A.
- Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124,
142 GWB).
- Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung
anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise
(Erfüllung von Mindestanforderungen). Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung
führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
- Sollten mehr als drei Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so
wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe
auffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der
Bewertungsmatrix für die Eignung (Anlage "Eignungsbewertungsmatrix") die meisten
Bewertungspunkte unter den Bewerbern erhalten. Sollte sich bei der Prüfung und
Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber für die
zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als drei Bewerber für
das weitere Verfahren ausgewählt werden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer
Bewerber nach der Eignungsbewertungsmatrix auf den entsprechenden Rängen im
Ranking können auch mehr als drei Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt
werden.
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- Angebotsbedingungen
Die Anforderungen an die Angebote richten sich nach diesen Vergabebedingungen sowie der
Aufforderung zur Angebotsabgabe.
8.1 Besondere Bedingungen der Angebotsabgabe
Auf die mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen und die besonderen Bedingungen
gemäß dem Niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)
wird hingewiesen.
8.2 Inhalt des Angebotes
Der Bieter füllt das Angebotsschreiben (Vordruck/Anlagen) sowie die zum Download auf zur
Verfügung gestellten Vordrucke aus. Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten
Angaben und Erklärungen enthalten. Die nachstehenden Hinweise zum Erstellen des
Angebotes, sind neben dem Bekanntmachungstext sowie diesen Vergabebedingungen zu
beachten. Die Bieter werden gebeten, ihre Angebote entsprechend der nachfolgenden
Gliederung aufzubauen, zusammenzustellen und in einzelnen Dateien einzureichen. Die
Dateien sind eindeutig, systematisch und vorzugsweise wie folgt zu bezeichnen:
[A##][Bietername][JJJJ-MM-TT]
(z. B. A08_NAME_2020-10-30)
Der Name des Bewerbers ist auf maximal 4 Buchstaben abzukürzen.
8.3 Form des Angebotes
Die Einreichung des Angebotes ist ausschließlich in folgender Form möglich:
Elektronisch in Textform nach § 126b des Bürgerlichen
Gesetzbuchs über das Vergabeportal „Deutsches Vergabeportal“
(https://www.dtvp.de), ohne fortgeschrittene/qualifizierte
Signatur/Siegel.
Eine Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht notwendig. Im Unterzeichnungsfeld ist jedoch
der Name des Unternehmens und die Person anzugeben, die die Erklärung für das
Unternehmen abgibt. Bitte reichen Sie Ihr Angebot ausschließlich über das dafür beim
elektronischen Vergabeportal vorgesehene Bietertool und nicht als Nachricht über das
Kommunikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss des
Angebotes kommen! Die Einreichung von Angeboten per Post, Fax oder als E-Mail ist
ebenfalls nicht ausreichend. Verspätet eingegangene Angebote werden ebenfalls nicht
berücksichtigt.
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Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit den technischen Gegebenheiten und Anforderungen
des Systems auseinander, da gegebenenfalls zunächst Updates oder Downloads
erforderlich sein können.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Support des
Vergabeportals: https://support.cosinex.de/unternehmen/ oder in dringenden Fällen:
Service-Telefonnummer: 0900-1-267463 (es können Kosten anfallen).
8.4 Prüfung und Wertung der Angebote
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der
SektVO, UVgO, VOB/A und des GWB nach folgendem Prozedere:
- Prüfung der Angebote auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und
fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
- Prüfung der Angebote auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und
Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 51 Abs. 2 ff.
SektVO, 41 Abs. 2 ff. UVgO, § 16a Abs. 1 ff. VOB/A.
-
Prüfung der Angebote auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124, 142 GWB).
-
Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung
anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise
(Erfüllung von Mindestanforderungen). Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung
führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
- Prüfung der Angemessenheit der angebotenen Preise, insbesondere unter
Berücksichtigung von § 54 SektVO, § 44 UVgO, § 16d Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VOB/A.
- Die in der Wertung verbliebenen Angebote wird der Auftraggeber zur Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebots in diesem Vergabeverfahren im Sinne des § 127 GWB, §
52 Abs. 1 SektVO, § 43 UVgO, § 16d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A gemäß den dafür festgelegten
Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und der ebenfalls festgelegten
Bewertungsmethode anhand der Anlage „Bewertungsmatrix“ bewerten.
Die näheren Einzelheiten dazu ergeben sich aus dieser Anlage, die der Auftraggeber
für die Bewertung der Angebote verwendet. Diese ist Bestandteil der
Vergabeunterlagen. Die Inhalte dieser Anlage sind vom Bieter bei der
Angebotserstellung zu berücksichtigen; dies gilt insbesondere für die darin enthaltenen
Anforderungen / Erwartungen / Hinweise des Auftraggebers zu den einzelnen
Zuschlagskriterien.
- Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen und des Verfahrensablaufs
Der Auftraggeber behält sich Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen und des
Verfahrensablaufs vor.
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Änderungen und Ergänzungen durch den Bewerber/Bieter an den Vergabeunterlagen sind
unzulässig. Ebenso gelten Veränderungen der Leistungsbeschreibung, der Preisblätter sowie
der anderen Unterlagen als unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen und können zum
Ausschluss des Teilnahmeantrags/Angebotes führen.
- Kosten für die Teilnahme am Verfahren
Für die Beteiligung am Vergabeverfahren, insbesondere die Erstellung von
Teilnahmeanträgen und Angeboten, erfolgt keine Entschädigung, Kostenerstattung oder
Vergütung durch den Auftraggeber.
- Vertraulichkeit der Vergabe- und Vertragsunterlagen
Die übersandten Vergabe- und Vertragsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen
nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden (Anlage Information nach EU-
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)).
- Informations- und Wartepflicht für nationale Vergabeverfahren
§ 16 NTVergG
(1) Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, deren geschätzter Auftragswert den jeweiligen
Schwellenwert gemäß § 106 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht erreicht, haben öffentliche
Auftraggeber die Unternehmen, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über die Wartefrist bis
zur Zuschlagserteilung gemäß Absatz 2 in Textform zu informieren. Dies gilt entsprechend
auch für Unternehmen, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung im
Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die Unternehmen nach Satz 1 ergangen ist.
(2) Der Zuschlag darf frühestens 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder durch Telefax
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. 3Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Unternehmen kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen besonderer Dringlichkeit. Im Fall verteidigungs-
oder sicherheitsspezifischer Aufträge (§ 104 GWB) und aus Gründen der Geheimhaltung
können öffentliche Auftraggeber darauf verzichten, bestimmte Informationen über die
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vorgesehene Zuschlagserteilung mitzuteilen, wenn die Offenlegung den Gesetzesvollzug
behindern, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs-, Sicherheits- oder
Geheimhaltungsinteressen, zuwiderlaufen, berechtigte geschäftliche Interessen von
Unternehmen schädigen oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen
würde.
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