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A. Hintergrundinformationen und Rahmenbedingungen.pdf

Erstellung eines kommunalen Starkregenvorsorgekonzepts für Bad Essen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 10:36 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Abschluss einer Dienstleistungsvereinbarung zur Erstellung eines kommunalen Starkregenvorsorgekonzeptes für die Gemeinde Bad Essen

A. Hintergrundinformationen und Rahmenbedingungen

Ausschreibungsgegenstand ist die Erstellung eines kommunalen Starkregenvorsorgekonzeptes für die Gemeinde Bad Essen durch einen geeigneten, fachkundigen externen Dienstleister unter Beteiligung aller relevanten Akteure. Inhalt des Auftrags ist die professionelle Prozessunterstützung und -umsetzung, die Organisation und Durchführung von Beteiligungsformaten sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Das Starkregenvorsorgekonzept soll eine fundierte Grundlage für die zukünftige Anpassung an die Folgen von Starkregenereignissen und urbanen Sturzfluten schaffen. Hierzu sind insbesondere folgende aufeinander aufbauende Aufgabenpakete zu bearbeiten:

  1. Bestandsaufnahme und Analyse der örtlichen Rahmenbedingungen
  2. Erstellung einer Starkregengefahrenanalyse einschließlich hydraulischer Modellierung
  3. Identifikation und Bewertung von Risikobereichen sowie besonders gefährdeten Objekten und Infrastrukturen
  4. Risikoanalyse und Schadenspotenzialbewertung
  5. Entwicklung eines kommunalen Handlungskonzeptes zur Starkregenvorsorge
  6. Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges für öffentliche und private Akteure
  7. Durchführung eines Beteiligungs- und Kommunikationsprozesses
  8. Entwicklung einer Umsetzungs- und Verstetigungsstrategie
  9. Erarbeitung eines Monitorings und einer Erfolgskontrolle

Ziel des Starkregenvorsorgekonzeptes ist die Verbesserung der Resilienz der Gemeinde Bad Essen gegenüber den Folgen von Starkregenereignissen. Durch die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels ist künftig mit einer Häufung und Intensivierung von Starkregenereignissen zu rechnen. Ziel ist es daher, Risiken frühzeitig zu erkennen, Schäden an Menschen, Gebäuden, Infrastruktur sowie Umweltgütern zu minimieren und die Eigenvorsorge von Grundstückseigentümern sowie die kommunale Vorsorge zu stärken.

Mit dem Starkregenvorsorgekonzept sollen die örtlichen Gefährdungen systematisch erfasst, analysiert und bewertet werden. Aufbauend darauf sind geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu entwickeln und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu priorisieren. Das Konzept soll eine auf die Gemeinde Bad Essen zugeschnittene Strategie für den Umgang mit Starkregenereignissen aufzeigen und als langfristige Planungs- und Entscheidungsgrundlage dienen.

Dies setzt eine intensive partizipative Beteiligung der relevanten Akteure voraus. Das Starkregenvorsorgekonzept dient insbesondere

• der Identifikation und Bewertung von Überflutungs- und Gefahrenbereichen infolge von Starkregenereignissen,

• der Ermittlung von Risiken für Bevölkerung, kritische Infrastrukturen, öffentliche Einrichtungen, Gewerbe- und Industrieflächen sowie Natur- und Umweltgüter,

• der Entwicklung und Priorisierung wirksamer Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Schadensminderung und Klimaanpassung,

• der Stärkung der Eigenvorsorge privater Grundstückseigentümer und Unternehmen sowie

• der Koordination einer Vielzahl von Akteuren, wie Wasserverbänden, Ver- und Entsorgungsunternehmen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Eigentümern kritischer

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Abschluss einer Dienstleistungsvereinbarung zur Erstellung eines kommunalen Starkregenvorsorgekonzeptes für die Gemeinde Bad Essen

A. Hintergrundinformationen und Rahmenbedingungen

Infrastrukturen, Landwirtschaft, Wirtschaft, Planungsbüros und Bürgerinnen und Bürgern auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen.

Ziel ist eine hohe Realisierbarkeit der Maßnahmen sicherzustellen und die strategische Planung mit einer konkreten lokalen Umsetzung unter klar definierten Verantwortlichkeiten zu verknüpfen.

Die kommunale Bauleitplanung erhält zudem wichtige Erkenntnisse über zukünftige Anforderungen an die klimaangepasste Siedlungsentwicklung, Flächenvorsorge, Entwässerungsplanung sowie die Sicherung von Retentions- und Überflutungsflächen.

Die Gemeinde Bad Essen ist ein knapp 16.500 Einwohner zählendes touristisch geprägtes Grundzentrum im Osten des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen und liegt ca. 25 km entfernt vom Oberzentrum Osnabrück am Nordhang des Wiehengebirges. Bad Essen grenzt im Norden an die Gemeinde Bohmte, im Westen an die Gemeinde Ostercappeln, im Süden an die Stadt Melle und im Osten an das Land Nordrhein-Westfalen. Das Gemeindegebiet teilt sich in insgesamt 17 Ortschaften auf und erstreckt sich über eine Fläche von rund 103 km².

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Abschluss einer Dienstleistungsvereinbarung zur Erstellung eines kommunalen Starkregenvorsorgekonzeptes für die Gemeinde Bad Essen

A. Hintergrundinformationen und Rahmenbedingungen

Der Betrachtungsumfang ist das Territorium der Gemeinde Bad Essen. Soweit für die Analyse von Einzugsgebieten, Oberflächenabflüssen oder Gewässerstrukturen angrenzende Gebiete relevant sind, sind diese in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu berücksichtigen.

Die Amtssprache für die Auftragsabwicklung (inkl. Abstimmungsgesprächen und Ergebnisbericht) ist Deutsch.

Ausführungszeitraum: Basierend auf der Förderzusage vom 15.04.2026 erstreckt sich die Projektlaufzeit vom 01.11.2026 bis 31.12.2027. Somit muss das Vorhaben am 12.12.2027 abgeschlossen und abgerechnet sein. Anzubieten ist immer die Komplettleistung, d.h. Durchführung inklusive Vor- und Nachbereitung und Berücksichtigung sämtlicher Personal-, Reise- und sonstigen Nebenkosten. Mit dem Honorar sind alle Nebenleistungen abgegolten. Die Rechnungsstellung erfolgt zum 30.06.27, 30.09.27 und 12.12.27. Die Abrechnung ist entsprechend der Honorarübersichten zu erstellen. Ein Tag ist mit acht Stunden zu kalkulieren.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet im Falle längerer Abwesenheiten der Projektleitung (mehr als 2 Wochen) eine Vertretung zu benennen. Die Vertretung soll vergleichbare Erfahrungen und Qualifikationen aufweisen und ist im Vorfeld einer Abwesenheit zu benennen. Die Projektleitung und dessen Qualifikationen sind zu benennen. Darüber hinaus sind etwaige Nachunternehmen zu benennen. Der Auftragnehmer sowie etwaige Nachunternehmen erbringt/en alle Leistungen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Hierfür erforderliche Abstimmungszeiten sind im Leistungsverzeichnis zu finden. Der Auftragnehmer sowie etwaige Nachunternehmen hat/haben die Nutzungsrechte aller im Verlauf des Projektes erstellten Dokumente, kartografischen Ausarbeitungen / georeferenzierte Daten, Grafiken, Statistiken, Tabellen, Präsentationen, Fotos, Videos usw., digital und geeignet für die weitere Bearbeitung, d.h. nicht schreib- und kopiergeschützt, zur uneingeschränkten, kostenlosen Nutzung und Weitergabe durch den Auftraggeber zu überlassen. Alle internen und externen Beteiligungsformate wie Veranstaltungen, Workshops etc. sollen grundsätzlich in Präsenz durchgeführt werden und sind vom Auftragnehmer zu protokollieren. Anforderungen an den Datenschutz gemäß DSGVO sind zu beachten. Daten zu kritischer Infrastruktur während des Projektes sind entsprechend vertraulich und zugriffsgeschützt zu behandeln und nach Abschluss des Projektes durch den Auftragnehmer zu löschen. Der Auftraggeber kann hierzu ein Löschprotokoll verlangen.

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