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Erstellung eines Handlungskonzepts zum Starkregenrisikomanagement

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 15:04 (Europe/Berlin)

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Ausschreibung eines Starkregenrisikomanagements für die Stadt Krefeld

LEISTUNGSBESCHREIBUNG für die Ausschreibung eines

kommunalen Starkregenrisikomanagements für die Stadt

Krefeld auf Grundlage der „NRW-Arbeitshilfe

Kommunales Starkregenrisikomanagement“

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Ausschreibung eines Starkregenrisikomanagements für die Stadt Krefeld

Inhalt

  1. Aufgabenstellung und Zielsetzung ....................................................................... 3

1.1 Beschreibung des Untersuchungsgebiets ......................................................... 3

1.2 Beschreibung der Grundlagendaten ................................................................. 4

1.2.1 Starkregengefahrenkarte ........................................................................... 4

1.2.2 Risikoanalyse ............................................................................................ 5

  1. Durchführungszeitraum......................................................................................... 6

  2. Zu erbringende Leistung des Auftragnehmers .................................................... 6

3.1 Erstellung eines Handlungskonzeptes .............................................................. 6

3.1.1 Ziele festlegen - Beteiligung der Akteure ................................................... 6

3.1.2 Objektbezogene Bewertung der Überflutungsrisiken ................................. 7

3.1.3 Informationsvorsorge ................................................................................. 7

3.1.4 Kommunale Flächenvorsorge .................................................................... 8

3.1.5 Konzeption kommunaler baulicher Maßnahmen ........................................ 8

3.1.6 Krisenmanagement auf dem Prüfstand...................................................... 9

3.1.7 Handlungskonzept ................................................................................... 10

3.1.8 Finale Abgabe ......................................................................................... 10

3.2 Präsentation der Ergebnisse ........................................................................... 11

  1. Eignungs- und Zuschlagskriterien ..................................................................... 12

  2. Beigefügte Unterlagen ......................................................................................... 15

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1. Aufgabenstellung und Zielsetzung

Für das Einzugsgebiet der Stadt Krefeld ist eine qualifizierte Bewertung der starkregenbedingten Überflutungsgefahren zu erarbeiten. Die Arbeiten sind gemäß der Arbeitshilfe Kommunales Starkregenrisikomanagement in Nordrhein-Westfalen und den darin vorgegebenen Verfahren durchzuführen. Die Erstellung eines Gemeindeweiten Starkregenrisikomanagements vollzieht sich hiernach in mehreren Stufen:

  1. Hydraulische Gefährdungsanalyse - Erstellung von Starkregengefahrenkarten

  2. Risikoanalyse - Erstellung von Starkregenrisikokarten

  3. Handlungskonzept

Die Erstellung der Starkregengefahrenkarten und ebenso die Erstellung der Risikoanalyse des Einzugsgebietes der Stadt Krefeld wurden ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln bereits erarbeitet bzw. befinden sich derzeit in der Finalisierung.

Im Rahmen der Erstellung der Starkregengefahrenkarten wurden folgende Szenarien berechnet:

• Simulation Niederschlagsszenario häufiger als 100-jährlich, ~ 30-jährlich

• Simulation Niederschlagsszenario 100-jährlich

• Simulation Niederschlagsszenario 90 mm in 1 h

Die im Folgenden beschriebenen Leistungen stellen die Aufgabenbeschreibung für die Durchführung einer Honoraranfrage i.S. des § 50 UVgO dar.

1.1 Beschreibung des Untersuchungsgebiets

Bei der Erstellung des Handlungskonzeptes zum Starkregenrisikomanagement ist grundsätzlich das gesamte Gemeindegebiet zu berücksichtigten.

Hierbei handelt es sich um ein Gebiet, welches auf einer Gesamtfläche von ca. 137,7 km² ca. 231.000 Einwohner umfasst. Die Flächennutzung unterteilt sich wie folgt:

FlächennutzungCa. Größe
Wohnbaufläche:19,93 km²
Industrie- & Gewerbefläche:15,9 km²
Fläche gemischter Nutzung:3,88 km²
Fläche besonderer funktionaler Prägung:3,95 km²
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche:12,87 km²

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Friedhof:1,55 km²
Verkehrsflächen:16,98 km²
Flächen für die Landwirtschaft:42,66 km²
Flächen für Wald:15,96 km²
Wasserflächen:3,4 km²
Unland/Vegetationslose Fläche:0,39 km²
Kulturlandschaften0,25 km²
Gesamtfläche:137,7 km²

Es ist zu beachten, dass auch Einzugsgebiete außerhalb des Gemeindegebiets hydrologisch miteinbezogen werden müssen, wenn davon auszugehen ist, dass von diesen ein Oberflächenabfluss Richtung der Stadt Krefeld erfolgt. Für Flächen außerhalb des Gemeindegebiets ist jedoch keine Risikoanalyse notwendig.

1.2 Beschreibung der Grundlagendaten

Die Grundlagendaten zur Erstellung des Handlungskonzeptes zum Starkregenrisikomanagement umfassen die Gefahrenanalyse in Form der Starkregengefahrenkarte der Stadt Krefeld, sowie die Risikoanalyse.

1.2.1 Starkregengefahrenkarte

Die Starkregengefahrenkarte der Stadt Krefeld wurde auf Grundlage von ALKIS-Daten und des DGM1 erstellt. Es wurde ein aktuelles digitales Geländemodell beschafft und aufbereitet, um im Nachgang die ALKIS-Daten, also Gebäudestrukturen, einzuarbeiten. Die Grundlagendaten wurden schließlich auf Durchfahrten an überbauten Verkehrswegen, Durchfahrten in Gebäuden, auskragende Geschosse und unterirdische Gebäude hin überprüft. Sinnvolle Bruchkanten wurden ergänzt.

Anschließend wurde das erstellte Modell mit einem Modellregen beregnet. Die Ausbreitung des Wassers auf der Oberfläche wurde anhand von sogenannten Flachwassergleichungen errechnet. Der Modellregen wurde dabei gleichmäßig für das gesamte Stadtgebiet angesetzt, um gleichwertige Aussagen über die Höhe einer möglichen Überflutung im Starkregenfall zu erhalten. Es wurden für die Starkregengefahrenkarte drei verschiedene Szenarien zugrunde gelegt:

• Ein intensiver Starkregen (30 jährliches Ereignis) • Ein außergewöhnlicher Starkregen (100 jährliches Ereignis) • Ein extremer Starkregen (90 mm Regen)

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Das Kanalnetz wurde bei der Erstellung der Gefahrenkarte vereinfacht berücksichtigt. Bei den Dachflächen wurde angenommen, dass diese am Kanal angeschlossen sind und ein Teil des Niederschlags daher vom Kanal aufgenommen wird. Dieser angenommene Teil wurde daher nicht an die umgebende Geländeoberfläche weitergeleitet. Des Weiteren wurde das Liegenschaftskataster der Stadt Krefeld berücksichtigt, indem die unterschiedlichen Flächennutzungen hinterlegt sind.

1.2.2 Risikoanalyse

Die Risikoanalyse erfolgte auf Grundlage der Ergebnisse der Starkregengefahrenkarte. Es wurde eine Starkregenrisikokarte erstellt, in der das Überflutungsrisiko des Stadtgebietes detailliert abgebildet wurde. Neben der Risikobeurteilung der Gebäude sind Wasserstände und Überstauvolumina der gekoppelten Kanalnetzberechnung (GeK), sowie Hotspotbereiche in den Karten dargestellt.

Für die Ermittlung des Gebäuderisikos wurden zum einen die maximalen Wassertiefen der GeK Berechnungen und das Schadenspotential (nach ALKIS-Nutzung der Gebäude) verschnitten und mithilfe einer Matrix in die Klassen gering, mäßig, hoch und sehr hoch eingestuft. Zusätzlich wurde das spezifische Überflutungsrisiko der Gebäude infolge der ungekoppelten Oberflächenberechnung (UnO) dargestellt. Die Wasserstände wurden hierbei ausschließlich infolge der Abflussbildung des reinen Oberflächenmodells erzeugt. In diesem speziellen Fall wurden ausschließlich die Flächen beregnet, welche einem öffentlichen Kanal zugewiesen sind. Die ebenfalls dargestellten Hotspots basieren auf einer Analyse über eine Verschneidung der Wassertiefen und maximalen Fließgeschwindigkeiten aus der GeKO-Berechnung mit einer Wiederkehrzeit von 30 Jahren.

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2. Durchführungszeitraum

Für die Durchführung der Leistungen wird ein Zeitraum von 12 Monaten nach Auftragserteilung angesetzt spätestens sind die Leistungen bis zum 31.12.2027 vollständig zu erbringen.

3. Zu erbringende Leistung des Auftragnehmers

Die Stadt Krefeld beauftragt den Auftragnehmer mit den nachfolgend detailliert beschriebenen Leistungen. Das Angebot muss tabellarisch in der Anlage „Angebot: Leistungs- und Kostenübersicht“ dargelegt werden.

3.1 Erstellung eines Handlungskonzeptes

Ziel des Handlungskonzepts ist unter anderem eine Sensibilisierung der Fachämter der Stadt Krefeld zum Thema Starkregen sowie der Gefahren und Risiken, die aus Starkregen entstehen können. Dies soll innerhalb verschiedener Workshops gemeinsam ausgearbeitet werden. Das Handlungskonzept soll konkrete Überlegungen, sowie vorzugsweise bei der Eruierung der Maßnahmen Verantwortlichkeiten enthalten.

Neben dem Ziel der Sensibilisierung muss das erarbeitete Handlungskonzept ganzheitlich ausgerichtet sein und sowohl bauliche/technische als auch organisatorische/administrative Maßnahmen umfassen. Die einzelnen Vorsorgebausteine wie Informationsvorsorge, Kommunale Flächenvorsorge und Konzeption kommunaler baulicher Maßnahmen müssen angemessen repräsentiert sein. Für eine gezielte Informationsvorsorge sollte die weitergehende objektbezogene Risikoanalyse vorgenommen werden. Das Handlungskonzept ist als eigenständiges Dokument zur Minimierung der Vulnerabilität und des Schadenspotentials sowie als Fahrplan für die kommenden Jahre der Stadt Krefeld zu verstehen.

3.1.1 Ziele festlegen - Beteiligung der Akteure

Zu Beginn der Bearbeitung sollen im Zuge eines Kick-Offs die seitens des Auftraggebers geforderten Ziele besprochen werden. Es sollen offene Fragen und die grundsätzliche Vorgehensweise sowie die Zusammenarbeit geklärt werden. Vorab sollen sämtliche verfügbaren Daten und Grundlagendaten gesichtet, durchgearbeitet und anschließend ein Arbeits- und Zeitplan erstellt und vorgelegt werden.

Folglich sind die Ziele für die Stadt Krefeld zu vereinbaren und die Unterstützung des Verwaltungsvorstands sicherzustellen. Dazu soll ein halbtägiger Workshop stattfinden, in dem die Grundlagen, vor allem aber die Starkregenrisikokarte der Stadt Krefeld vorgestellt werden. Besonders betroffene Bereiche, Objekte etc. sind hervorzuheben. Anschließend sind die Bestandteile des zu erarbeitenden Handlungskonzeptes vorzustellen und Ziele zu vereinbaren, die von der Stadt Krefeld mitgetragen werden.

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Folgende Aufgabenbereiche sind zu beteiligen:

• kommunale Verwaltung (Fachressorts für Stadtplanung, Straßenbau, Stadtentwässerung, Bauen und Wohnen, Gebäudewirtschaft, Grünflächen, Umwelt, Recht und Ordnung, Öffentlichkeitsarbeit u. a.)

• Stab für außergewöhnliche Ereignisse (Feuerwehr, Polizei, Technisches Hilfswerk, Rettungsdienste u.a.)

• Infrastrukturträger (Elektrizität, Ver- und Entsorgung, Verkehr u.a.)

3.1.2 Objektbezogene Bewertung der Überflutungsrisiken

In einem Workshop werden den zuständigen Stellen der Stadt Krefeld (Gebäudemanagement etc.) die Ergebnisse aus der Risikoanalyse, Identifikation kritischer Objekte und eine Erstbewertung des Schadenspotentials, vorgestellt. Anschließend werden die Risikochecklisten und ihre Anwendungsbereiche abgestimmt.

Anhand der Risikocheckliste wird eine objektspezifische Risikoeinschätzung in Abhängigkeit von dem Schadenspotential (Nutzungsart etc.) und den Möglichkeiten des Wassers ins Gebäude einzudringen (gering, mittel, hoch) vorgenommen, kurz begründet und bildlich dokumentiert sowie Handlungserfordernisse und ggf. erste Maßnahmenoptionen aufgeführt. Insgesamt sollen exemplarisch 5 Gebäude beispielhaft begangen werden und die Risikocheckliste dazu ausgefüllt werden.

Für die Betreiber kritischer Infrastrukturen wird ein gemeinsamer Ortstermin durchgeführt, in dem die Ergebnisse vorgestellt und Anwendungsmöglichkeiten abgestimmt werden.

Die genaue Analyse der Objekte mit Überflutungsrisiko für die vorab ermittelten Gebäude und Objekte erfolgt idealerweise in detaillierter Weise über Risikochecklisten der Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement. Eine Modifizierung der Risikocheckliste durch den Auftragnehmer ist möglich, muss aber vorher mit der Stadt Krefeld abgestimmt werden. Es sollen keine neuen Risikochecklisten erarbeitet werden, sondern existierende Risikochecklisten der Arbeitshilfe verwendet und nur bei besonderem Bedarf modifiziert werden.

3.1.3 Informationsvorsorge

Im Zuge der Informationsvorsorge des Handlungskonzepts sind folgende Gruppen miteinzubeziehen:

• politische Gremien und Entscheidungsträger

• Bürger bzw. allgemeine Öffentlichkeit

• Betreiber kritischer Infrastrukturen

• Wirtschaft und Gewerbe

• Land- und Forstwirtschaft

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Die Gruppen sollen durch die Informationsvorsorge hinsichtlich der Gefahren durch Starkregen sensibilisiert werden.

In einem Workshop ist, ausgehend von der Betroffenheit (Starkregengefahren- und risikokarten), ein Informationskonzept zu erstellen, in dem festgelegt wird, über welche Kanäle (Medien) die betroffenen Zielgruppen informiert und eingebunden werden.

Im Workshop sind verschiedene Bereiche der Stadt Krefeld, ggf. auch externe Stellen einzubinden, z.B.:

• Bauberatung

• Öffentlichkeitsarbeit

Die Maßnahmen des Informationskonzepts sind schriftlich auszuarbeiten und tabellarisch festzuhalten.

3.1.4 Kommunale Flächenvorsorge

In der „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“ wird als Hauptakteur bei der kommunalen Flächenversorgung die Stadtplanung genannt. Deshalb sollen gemeinsam mit den Stadtplanungsämtern in einem Workshop Maßnahmen vereinbart werden, die im Rahmen der Stadtentwicklung insbesondere bei der Entwicklung von B-Plänen die Gefahren bzw. Risiken durch Starkregen reduzieren.

Die Maßnahmen sollen schriftlich ausgearbeitet und tabellarisch festgehalten werden. Dabei sollen kurze Ablaufdiagramme erstellt werden, aus denen hervorgeht, an welchen Stellen im Stadtplanungsprozess (B-Plan-Verfahren) die Gefahren und Risiken durch Starkregen besonders berücksichtigt werden.

3.1.5 Konzeption kommunaler baulicher Maßnahmen

Ein wichtiger Baustein des Handlungskonzepts ist die Konzeption von kommunalen baulichen Maßnahmen. Diese müssen, ggf. unter Einbeziehung Dritter, zur Vermeidung von Schäden durch Überflutungen skizziert werden. Dazu gehören Ansätze, Möglichkeiten für:

• Notwasserwege

• Rückhaltungen an der Oberfläche

• Wallungen

• etc.

Im Zuge des Generalentwässerungsplanes und der Risikoanalyse wurden bereits 50 Hotspotbereiche identifiziert und ausgewertet. Bei der händischen Auswahl der kritischen Bereiche sind die Risikobewertungen der Gebäude auf Basis der Berechnungen GeK (gekoppelte Kanalnetzberechnung) und UnO (ungekoppelte Oberflächenberechnung) sowie wesentlich die Wasserstände der gekoppelten Kanalnetzberechnung eingeflossen. Die Auswertung beinhaltet eine Überflutungsprüfung der zuvor ermittelten Gefahrenbereiche samt

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einer Beurteilung der Überflutungsgefährdung. Diese wurde kategorisiert und bewertet, um schließlich Maßnahmensteckbriefe zu erstellen, welche abgeleitete Maßnahmen dokumentieren bzw. enthalten. Diese Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge sollen nachrichtlich im Handlungskonzept berücksichtigt und eingearbeitet werden.

Darüber hinaus sind anhand der Starkregengefahren- und risikokarte für weitere zuvor bestimmte Gefahrenstellen (werden durch AG vorgegeben) Maßnahmen abzustimmen und durch vor Ort Begehungen (einschl. Fotodokumentation) zu konkretisieren und ggf. anzupassen. Es sollen 5 kritische Punkte begangen werden. Abschließend sind die Maßnahmen übersichtlich in Steckbriefen zu dokumentieren. Je Steckbrief sollten zu der Maßnahme folgende Punkte aufgelistet werden:

• Übersichtsplan/ Lageplan

• Detailplan

• Skizze der Maßnahme

• geografische und hydraulische Daten (Einzugsgebietsgröße, Bebauung usw.)

• kurze Beschreibung der Ausgangssituation und der Maßnahme

Bei der Konzeptionierung der baulichen Maßnahmen sollen andere Stadtplanerische Planungsinstrumente (Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Stadtentwicklungsplan, Flächennutzungsplan, etc.) berücksichtigt werden.

3.1.6 Krisenmanagement auf dem Prüfstand

Starkregenereignisse haben eine extrem kurze Vorwarnzeit und es ist im Vorfeld unklar welche städtischen Ortslagen betroffen sind. Wie gut passt dazu das derzeitige Krisenmanagement in der Stadt Krefeld? Kann auf Gefahren durch Starkregen schnell reagiert werden?

Diese Fragestellungen sollen in Workshops diskutiert werden. Dabei stehen folgende Elemente des Krisenmanagements im Fokus:

• Alarm- und Meldewege (einschließlich vorherige Dokumentenanalyse)

• Maßnahmen bzw. Einsatz der Starkregengefahren- und -risikokarten

(einschließlich vorherige Dokumentenanalyse)

• Stabsarbeit (einschließlich vorherige Dokumentenanalyse)

Zu jedem der Elemente soll der aktuelle Stand dargestellt und Möglichkeiten der Optimierung im Hinblick auf den Schutz vor Starkregen abgestimmt werden. Im Ergebnis wird ein Maßnahmenplan zur Verbesserung der Alarm- und Einsatzpläne, des Einsatzes der Gefahren- und Risikokarten sowie der Stabsarbeit bei Überflutungen durch Starkregen erstellt.

An den Workshops sollen die betreffenden Bereiche (Feuerwehr, Bauhöfe, Tiefbau und Verkehr, Gebäudemanagement etc.) teilnehmen.

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Im Vorfeld und zur Vorbereitung der Workshops sollen die relevanten Dokumente gesichtet werden (Alarm- und Meldewege, Stabsordnung etc.). Die Ergebnisse sollen in Form eines Maßnahmenplans für die Stadt Krefeld zusammengefasst werden.

3.1.7 Handlungskonzept

Die Ergebnisse der vorhergehenden Punkte sind in einem schriftlichen Handlungskonzept zusammenzufassen. Das Handlungskonzept im Rahmen des Starkregenrisikomanagements hat mindestens folgende Bausteine zu umfassen:

• Informationsvorsorge

• Kommunale Flächenvorsorge

• Konzeption kommunaler baulicher Maßnahmen

• Krisenmanagement

Die zu den jeweiligen Bausteinen erarbeiteten Ergebnisse sind im Handlungskonzept schriftlich zusammenzufassen. Im Handlungskonzept sollten sämtliche Maßnahmen sowie Handlungsaufträge beschrieben und hinsichtlich ihrer Umsetzungsdringlichkeit priorisiert werden. Des Weiteren sind für die Maßnahmen Zuständigkeiten zu benennen.

3.1.8 Finale Abgabe

Mit Abschluss des Handlungskonzepts müssen der Stadt Krefeld sämtliche Ergebnisdaten in digitaler weiterverwendbarer Form übergeben werden. Es ist auf eine Softwarekompatibilität zur kommunalen GIS-Umgebung geachtet werden. Eine Abstimmung erfolgt zu Beginn der Bearbeitung. Sollte der AN die Bearbeitung in einem anderen Programm/Software ausführen, so ist sicherzustellen, dass alle Ergebnisse fehlerlos und vollständig zu jeder Zeit in das geforderte Programm übertragen und dort weiterverarbeitet werden können. Auf eine Kompatibilität der Eingabeparameter wird hier ausdrücklich hingewiesen. Der notwendige Aufwand für Datenmigration, Plausibilitätsprüfung etc. wird nicht gesondert vergütet.

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3.2 Präsentation der Ergebnisse

Das erarbeitete Handlungskonzept ist der Verwaltungsspitze anhand einer Präsentation vorzustellen. Zudem sind die Ergebnisse in politischen Gremien (Fachausschuss und Verwaltungsrat) vorzustellen und zu erläutern. Für die Präsentationen können inklusive Rückfragen und Diskussion jeweils ca. 2 Stunden einkalkuliert werden. Die Vorstellung der Ergebnisse in den politischen Gremien dient der Verabschiedung eines Umsetzungsbekenntnisses. Die Vor- und Nachbereitung sowie die An- und Abfahrten sind jeweils einzukalkulieren.

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4. Eignungs- und Zuschlagskriterien

Zur Sicherstellung einer fachgerechten und qualitativ hochwertigen Bearbeitung des kommunalen Starkregenhandlungskonzeptes werden Eignungs- als auch Zuschlagskriterien festgelegt.

Die Eignungskriterien dienen der Prüfung, ob die Bieter über die erforderliche fachliche und personelle Leistungsfähigkeit sowie über ausreichende einschlägige Erfahrungen zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung verfügen.

Die Zuschlagskriterien dienen der Bewertung der eingereichten Angebote. Neben dem Angebotspreis wird insbesondere die Qualität des vom Bieter vorzulegenden Bearbeitungskonzeptes bewertet. Hierdurch soll nachvollziehbar beurteilt werden, wie der Bieter die konkrete Aufgabenstellung fachlich und organisatorisch bearbeiten möchte.

Die nachfolgenden Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung sind Bestandteil der Vergabeunterlagen und werden bei der Prüfung und Wertung der Angebote entsprechend berücksichtigt.

  1. Eignungskriterien

Es sind folgende Mindestkriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu erbringen. Die Nachweise sind durch Selbstauskunft zu erbringen:

• Fachliche Erfahrung: Nachweis einschlägiger Erfahrungen im Bereich des kommunalen Starkregenrisikomanagements bzw. der Erstellung vergleichbarer Starkregenhandlungskonzepte (min. 1 Starkregenhandlungskonzept in den letzten 3 Jahren).

• Referenzen: Vorlage geeigneter Referenzprojekte vergleichbarer Art und Größenordnung (Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern) einschließlich Angaben zum Auftraggeber, Leistungszeitraum und Umfang der erbrachten Leistungen.

• Personelle Leistungsfähigkeit: Benennung des für die Bearbeitung vorgesehenen Projektteams einschließlich der jeweiligen fachlichen Qualifikationen und Aufgabenbereiche

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  1. Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der nachfolgend dargestellten Zuschlagskriterien:

Zuschlagskriterium Gewichtung

Angebotspreis 50 %

Qualität des Bearbeitungskonzeptes 50 %

Gesamt 100 %

Zur Bewertung der Qualität des Bearbeitungskonzeptes hat der Bieter auf maximal 7 Seiten darzustellen, wie er die ausgeschriebene Leistung konkret bearbeiten und die formulierten Anforderungen umsetzen wird.

Das Bearbeitungskonzept soll insbesondere auf folgende Aspekte eingehen:

Unterkriterium Gewichtung

Verständnis der Aufgabenstellung und Berücksichtigung der örtlichen 10 % Besonderheiten

Methodik und fachliches Vorgehen 20 %

Beteiligung und Kommunikation mit relevanten Akteuren 15 %

Projektorganisation, Zeitplanung und Qualitätssicherung 5 %

Gesamt 50 %

Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Punkteskala. Maßgeblich ist dabei insbesondere, inwieweit das Bearbeitungskonzept eine schlüssige, nachvollziehbare, fachlich fundierte und auf die konkrete Aufgabenstellung bezogene Vorgehensweise erkennen lässt.

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5 Punkte:

Die Vorgehensweise ist sehr schlüssig, detailliert und auf die konkrete Aufgabenstellung bezogen. Die wesentlichen fachlichen Anforderungen werden vollständig berücksichtigt und die einzelnen Bearbeitungsschritte nachvollziehbar miteinander verknüpft.

4 Punkte:

Die Vorgehensweise ist schlüssig und überwiegend konkret. Die wesentlichen Anforderungen werden berücksichtigt.

3 Punkte:

Die Vorgehensweise ist grundsätzlich nachvollziehbar, bleibt aber teilweise allgemein bzw. west kleinere Lücken auf.

2 Punkte:

Die Vorgehensweise ist nur teilweise nachvollziehbar; wesentliche Aspekte bleiben unkonkret oder werden nur unzureichend behandelt.

1 Punkt:

Die Darstellung ist weitgehend allgemein und lässt wesentlichen Anforderungen unberücksichtigt.

0 Punkte:

Keine oder keine verwertbaren Darstellungen.

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5. Beigefügte Unterlagen

Anlage

− Angebot: Leistungs- und Kostenübersicht (.xlsx und .pdf)

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