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EAW Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
Scheidertalstraße 1
65326 Aarbergen
Dokumentation der
Gefährdungsbeurteilung
Ort/Bereich: 3. Außerschulicher Lernort ASL
Verantwortlich: Reichel Kai
Weitere Mitwirkende: René Dieffenbach (09.03.2026)
Letzte Änderung durch: 07.10.2026 15:20:48 Kaiser Dustin
Druckdatum: 07.10.2026 15:20:55 Anzahl Seiten: 9
Verantwortlich
| Ort/Bereich | Verantwortlich |
|---|---|
| EAW Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau- Taunus-Kreis/3. Außerschulicher Lernort ASL | Reichel Kai |
Detailbeschreibung
| Ort/Bereich | Detailbeschreibung |
|---|---|
| EAW Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau- Taunus-Kreis/3. Außerschulicher Lernort ASL |
| Anzahl | |
|---|---|
| Orte/Bereiche | 1 |
| Tätigkeiten | 7 |
| Maschinen/Anlagen | 0 |
| Gefahrstoffe | 0 |
| Betrachtungen | 26 |
| Maßnahmen | Anzahl |
|---|---|
| Erledigt | 54 |
| Offen | 0 |
| Überfällig | 0 |
| Gesamt | 54 |
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Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung - Listendruck
| Organisationseinheit: | Arbeitsbereich/Ort: | Tätigkeit: | Letzte Änderung durch: |
|---|---|---|---|
| EAW Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis | 3. Außerschulicher Lernort ASL (EAW Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis/3. Auße..) | 1. Allgemeine Gefahren Wertstoffhof | Kaiser Dustin, 07.10.2026 15:20:48 |
Detailbeschreibung (1. Allgemeine Gefahren Wertstoffhof) :
Der Außerschulische Lernort Orlen (ASL) befindet sich auf dem Wertstoffhof Orlen des EAW und bietet ein praxisorientiertes Bildungsangebot zur Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft und zum Umweltschutz für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Der ASL ist als Lernpfad mit insgesamt 17 Stationen angelegt und führt über das Gelände des Wertstoffhofs, entlang einer Photovoltaikanlage sowie durch ein
Waldstück. Teilweise findet der ASL in einem eigens dafür errichteten Bürogebäude statt.
| lfd. Nr. | Gefährdung Detailbeschreibung | Vorher ige RKZ 1 | RKZ 1 | Maßnahme | Durchführung | OK | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel- datum | Verantwortlich | Status | ||||||
| 01. Mechanische Gefährdungen | 01.03 Transport und mobile Arbeitsmittel | 01.03.05 Fahrzeugverkehr | ||||||||
| 1 | 01.03.05 Fahrzeugverkehr - Gefahr durch anliefernde Kunden mit PKW auf dem Wertstoffhof - Gefahr durch LKW-Verkehr bei Containertausch | C5 | C2 | Der ASL findet ausschließlich abseits von Anliefer- und LKW Verkehr statt (ID:363) | 100% | OK | ||
| Der LKW-Verkehr wird durch die Einlasskontrolle (Schranke) zentral gesteuert um zu hohes Verkehrsaufkommen zu verhindern (ID:391) | 100% | OK | ||||||
| Alle Personen (Schüler, Lehrer etc.) tragen Warnwesten zur optimalen Sichtbarkeit (ID:402) | 100% | OK | ||||||
| 07. Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen | 07.01 Lärm | 07.01.01 Lärmemission der Lärmquellen, z.B. der Arbeitsmittel, des Verkehrs (Schallleistungspegel, Schalldruckpegel) | ||||||||
| 2 | 07.01.01 Lärmemission der Lärmquellen, z.B. der Arbeitsmittel, des Verkehrs (Schallleistungspegel, Schalldruckpegel) - Lärm durch fahrende Fahrzeuge, Verladungen von Abfallstoffen und abladenden Anlieferer | E3 | F2 | Lärmquellen werden durch Lage und Abläufe des ASL größtenteils vermieden (ID:364) | 100% | OK | ||
| 07. Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen | 07.09 Rutschgefahr | Staub, Gegenstände | ||||||||
| 3 | Staub, Gegenstände - Bei Verladung von von Abfallstoffen können Staub und Aerosole aufgewirbelt werden | D4 | D3 | Ent- und Beladungen werden während der Besichtigung im Nahen umfeld ausgesetzt (ID:366) | 100% | OK | ||
| Bauschutt und Kompost werden bewässert um die Staubbildung so gering wie möglich zu halten (ID:403) | 100% | OK | ||||||
| 08. Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen | Sichtverhältnisse | Eingeschränkte Sicht aufgrund großer Fahrzeuge, Maschinen, Gebäude etc. | ||||||||
| 4 | Eingeschränkte Sicht aufgrund großer Fahrzeuge, Maschinen, Gebäude etc. - Sichtverlust zur Teilnehmergruppe oder einzelnen Teilnehmern möglich | C4 | D3 | Durch das vorliegende Sicherheitskonzept ist die Sicht auf alle Teilenehmer immer gewährleistet (ID:365) | 100% | OK | ||
| Positionen der Besuchergruppe ist dem Wertstoffhofpersonal, durch ständigen Funkkontakt, immer bekannt (ID:415) | 100% | OK |
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| Organisationseinheit: | Arbeitsbereich/Ort: | Tätigkeit: | Letzte Änderung durch: |
|---|---|---|---|
| EAW Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis | 3. Außerschulicher Lernort ASL (EAW Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis/3. Auße..) | 2. Mechanische und physische Gefahren | Kaiser Dustin, 09.03.2026 08:58:48 |
| lfd. Nr. | Gefährdung Detailbeschreibung | Vorher ige RKZ 1 | RKZ 1 | Maßnahme | Durchführung | OK | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel- datum | Verantwortlich | Status | ||||||
| 01. Mechanische Gefährdungen | 01.01 Kontrolliert bewegte ungeschützte Teile | 01.01.01 Bewegte Maschinenteile (Stoßstelle, Schneidstelle, Stichstelle, Quetschstelle, Scherstelle, Schlag-/Fangstelle, Einzugstelle) | ||||||||
| 5 | 01.01.01 Bewegte Maschinenteile (Stoßstelle, Schneidstelle, Stichstelle, Quetschstelle, Scherstelle, Schlag-/Fangstelle, Einzugstelle) - Stoß- und Schnittverletzungen durch Container oder Fahrzeuge möglich | E4 | E2 | Teilnehmergruppen kommen durch einen festgelegten Sicherheitsabstand nicht mit Fahrzeugen und Containern in Kontakt (ID:367) | 100% | OK | ||
| 01. Mechanische Gefährdungen | 01.04 Unkontrolliert bewegte Teile | 01.04.03 herabfallende, sich lösende, berstende und wegfliegende Teile | ||||||||
| 6 | 01.04.03 herabfallende, sich lösende, berstende und wegfliegende Teile - Herabfallende oder berstenden Abfallstoffe bei Entladung oder Beladungen von Containern | C4 | C2 | Ent- und Beladungen werden in der Nähe der Teilnehmergruppen ausgesetzt (ID:368) | 100% | OK | ||
| 01. Mechanische Gefährdungen | 01.05 Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken | 01.05.01 Ausrutschen durch Flächen mit Verschmutzungen, Eis, Staub, Schnee, Wasser, lose Beläge (Teppiche, Bleche, Roste) | ||||||||
| 7 | 01.05.01 Ausrutschen durch Flächen mit Verschmutzungen, Eis, Staub, Schnee, Wasser, lose Beläge (Teppiche, Bleche, Roste) - Rutschgefahr durch Staub, Schnee und Eis auf dem Wertstoffhof | C3 | D2 | Bei unbegehbarem Gelände findet der ASL im Schulcontainer statt (ID:369) | 100% | OK | ||
| Der Ablauf des ASL wird an die aktuellen Wetterbedingungen angepasst um die Sicherheit zu gewährleisten (ID:392) | 100% | OK | ||||||
| Ordnung und Sauberkeit auf dem Wertstoffhof ist Bestandteil der Betriebsordnung (vorab erfolgt eine Begehung) (ID:404) | 100% | OK | ||||||
| 01. Mechanische Gefährdungen | 01.05 Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken | 01.05.04 Stolpern, Umknicken, Fehltreten durch Unebenheiten wie Stufungen, Schrägen, Bodenbeläge | ||||||||
| 8 | 01.05.04 Stolpern, Umknicken, Fehltreten durch Unebenheiten wie Stufungen, Schrägen, Bodenbeläge - Stolpern und Umknicken an Kanten, Bordsteinen oder Stufen möglich | D3 | D2 | Kanten und Stufen sind sichtbar gekennzeichnet, Absturzkanten gesichert (ID:370) | 100% | OK | ||
| Die Stolpergefahr im Verlauf des ASL ist Bestandteil der Unterweisung (ID:405) | 100% | OK | ||||||
| Die Besuchergruppen werden vorab auf darüber informiert festes Schuhwerk zu tragen (ID:416) | 100% | OK |
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| Organisationseinheit: | Arbeitsbereich/Ort: | Tätigkeit: | Letzte Änderung durch: |
|---|---|---|---|
| EAW Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis | 3. Außerschulicher Lernort ASL (EAW Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis/3. Auße..) | 3. Gefahren durch Abfälle | Kaiser Dustin, 09.02.2026 11:12:11 |
| lfd. Nr. | Gefährdung Detailbeschreibung | Vorher ige RKZ 1 | RKZ 1 | Maßnahme | Durchführung | OK | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel- datum | Verantwortlich | Status | ||||||
| 11. Sonstige Gefährdungen | 11.05 Schnitt- und Stichverletzungen durch Abfallstoffe | ||||||||
| 9 | 11.05 Schnitt- und Stichverletzungen durch Abfallstoffe - Verletzungsgefahr durch herumliegende Abfälle - Verletzungsgefahr durch Abfälle an der Sortierstation (Station 4) - Verletzungsgefahr durch Abfälle in der Fühltonne (Station 8) | D3 | F2 | Herumliegende Abfälle werden ausschließlich vom Wertstoffhof Personal beseitigt (ID:371) | 100% | OK | ||
| Die Abfälle für die Sortierstation sowie die Fühltonne sind vorab auf Sicherheit geprüft und ausgewählt sowie gereinigt (ID:372) | 100% | OK | ||||||
| 11. Sonstige Gefährdungen | 11.06 Stäube oder Dämpfe aus bestimmten Abfallfraktionen | ||||||||
| 10 | 11.06 Stäube oder Dämpfe aus bestimmten Abfallfraktionen - Mögliche Gefahr durch einatmen von austretenden Dämpfen (Chemikalien, Abfallstoffe) | C3 | F2 | Aufgrund großer Entfernung besteht keine Gefahr Dämpfe oder ähnliches einzuatmen (ID:373) | 100% | OK | ||
| Durch das vorliegende Sicherheitskonzept ist immer genügend Sicherheitsabstand gegeben (ID:406) | 100% | OK |
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| Organisationseinheit: | Arbeitsbereich/Ort: | Tätigkeit: | Letzte Änderung durch: |
|---|---|---|---|
| EAW Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis | 3. Außerschulicher Lernort ASL (EAW Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis/3. Auße..) | 4. Gefahren im Wald- und Naturbereich | Kaiser Dustin, 11.02.2026 11:15:21 |
| lfd. Nr. | Gefährdung Detailbeschreibung | Vorher ige RKZ 1 | RKZ 1 | Maßnahme | Durchführung | OK | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel- datum | Verantwortlich | Status | ||||||
| 01. Mechanische Gefährdungen | 01.04 Unkontrolliert bewegte Teile | 01.04.07 herabfallende Äste/umstürzende Bäume | ||||||||
| 11 | 01.04.07 herabfallende Äste/umstürzende Bäume - Gefahr durch herabstürzende Äste oder umstürzende Bäume | C4 | C3 | Regelmäßige Baumschnittarbeiten verhindern herabfallende Äste und umstürzende Bäume (ID:374) | 100% | OK | ||
| Unterjährig finden regelmäßige Begehungen sowie zusätzliche Begehungen nach besonderen Ereignissen (z. B. Sturm) statt (ID:393) | 100% | OK | ||||||
| 01. Mechanische Gefährdungen | 01.05 Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken | 01.05.04 Stolpern, Umknicken, Fehltreten durch Unebenheiten wie Stufungen, Schrägen, Bodenbeläge | ||||||||
| 12 | 01.05.04 Stolpern, Umknicken, Fehltreten durch Unebenheiten wie Stufungen, Schrägen, Bodenbeläge - Gefahr durch unebenen Boden auf dem Lernpfad (Gras, Waldboden) - Stolpergefahr durch Äste und eventuell Stein auf dem Lernpfad - Absturzgefahr an Station 11 (Musikwand) und Station 12 (Treppe) | D3 | Lernfpad ist befestigt und regelmäßig auf neue Gefahrenquellen geprüft (Schotter, Asphalt etc.) (ID:375) | 100% | OK | |||
| Vor Beginn des ASL findet eine Begehung des Lernpfades durch Personal statt, um Sicherheitsrisiken zu erkenne und wenn möglich zu beseitigen (ID:394) | 100% | OK | ||||||
| Station 11 (Musikwand) wird durch Absturzgitter gesichert (ID:413) | 100% | OK | ||||||
| Alle Teilnehmer sind während den Stationen durchgehend beaufsichtigt um im Ernstfall unverzüglich Erste-Hilfe Maßnahmen einleiten zu können (ID:414) | 100% | OK | ||||||
| 01. Mechanische Gefährdungen | 01.05 Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken | 01.05.08 Trittverletzungsgerfahr | ||||||||
| 13 | 01.05.08 Trittverletzungsgerfahr - Mögliche Verletzungen an Station 7 (Barfußpfad) durch Reintreten in spitze Gegenstände auf dem Waldboden (z. B. Splitter, Dornen, kleine Äste) | D3 | D2 | Der Barfußpfad wird vor dem ASL von Mitarbeitern auf Gefahrenquellen überprüft (ID:412) | 100% | OK | ||
| 11. Sonstige Gefährdungen | 11.02 Gefahr durch Stiche oder Bisse Wilder Tiere | ||||||||
| 14 | 11.02 Gefahr durch Stiche oder Bisse Wilder Tiere - Gefahr durch Bienen und Wespenstiche (Station 1/Station 5/Station 7/Station 10) - Zeckenbisse können Krankheiten wie Borreliose verursachen (Station 3/Station 6) | C3 | D3 | Bienen- und Insektenhäuser werden aus sicherer Entfernung beobachtet (ID:376) | 100% | OK | ||
| Im Verlauf des ASL ist eine genauere Betrachtung mit Fachpersonal (Imker) geplant (ID:395) | 100% | OK | ||||||
| Teilnehmer haben sich nach Besuch des ASL auf eventuelle Zecken abzusuchen (ID:407) | 100% | OK | ||||||
| 11. Sonstige Gefährdungen | 11.07 Allergische Reaktionen | ||||||||
| 15 | 11.07 Allergische Reaktionen - Pflanzen sowie Stiche und Bisse von wilden Tieren können allergische Reaktionen hervorrufen (Station 1/Station 5/Station 7/Station 10) | C3 | D3 | Mögliche Allergien der Teilnehmer sind vorab von den Aufsichtspersonen anzumelden und zu validieren (ID:377) | 100% | OK | ||
| Kontakt mit gefährlichen Neophyten wird durch regelmäßige Pflege eingedämmt (ID:408) | 100% | OK | ||||||
| Allergische Reaktionen durch periodisches Pollenaufkommen ist nicht auszuschließen (ID:409) | 100% | OK |
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| Organisationseinheit: | Arbeitsbereich/Ort: | Tätigkeit: | Letzte Änderung durch: |
|---|---|---|---|
| EAW Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis | 3. Außerschulicher Lernort ASL (EAW Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis/3. Auße..) | 5. Gefahren im Außenbereich | Kaiser Dustin, 09.03.2026 08:59:59 |
| lfd. Nr. | Gefährdung Detailbeschreibung | Vorher ige RKZ 1 | RKZ 1 | Maßnahme | Durchführung | OK | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel- datum | Verantwortlich | Status | ||||||
| 01. Mechanische Gefährdungen | 01.04 Unkontrolliert bewegte Teile | Windbedingte herumfliegende Gegenstände | ||||||||
| 16 | Windbedingte herumfliegende Gegenstände - Gefahr durch von Wind aufgewirbelten Ästen sowie leichte Abfallstoffe | C4 | C2 | Abfälle sind in Container gelagert und so gegen wegfliegen gesichert (ID:381) | 100% | OK | ||
| Der Verlauf des ASL wird an die aktuelle Wetterlage angepasst (ID:400) | 100% | OK | ||||||
| 07. Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen | 07.05 Optische Strahlung | 07.05.01 UV-Strahlung | ||||||||
| 17 | 07.05.01 UV-Strahlung - Gefahr durch Hohe UV-Strahlung durch langes aufhalten im Freien | F5 | F4 | ASL findet nur teilweise unter freiem Himmel statt (Wald, Schulcontainer etc.) (ID:378) | 100% | OK | ||
| Der Ablauf des ASL wird an die aktuelle Wetterlage angepasst (ID:396) | 100% | OK | ||||||
| Teilnehmer werden vorab auf die Verwendung von Sonnenschutz hingewiesen (ID:401) | 100% | OK | ||||||
| Die Teilnehmer werden vorab informiert geeignete und wetterfeste Kleidung zu tragen (lange Hose, feste Schuhe etc.) (ID:410) | 100% | OK | ||||||
| 08. Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen | 08.03 Ersticken, Ertrinken | ||||||||
| 18 | 08.03 Ersticken, Ertrinken - Mögliches ertrinken durch Löschwasserteich auf dem Gelände des Wertstoffhofes - Mögliches verschlucken an Obst/Gemüse an Station 5 (Hochbeet) | B3 | B2 | Der Löschwasserteich auf dem Wertstoffhof ist umzäunt um ein unbefugtes betreten zu verhindern (ID:379) | 100% | OK | ||
| Alle Teilnehmer sind während den Stationen durchgehend beaufsichtigt um im Ernstfall unverzüglich Erste-Hilfe Maßnahmen einleiten zu können (ID:411) | 100% | OK | ||||||
| 11. Sonstige Gefährdungen | 11.08 Unterkühlung bei kalter oder nasser Witterung | ||||||||
| 19 | 11.08 Unterkühlung bei kalter oder nasser Witterung - Unterkühlung sowie Krankheit möglich durch Nasse bzw. nicht an die Wetterbedingungen angepasste Kleidung - Außerdem möglich durch langes aufhalten im Freien bei zu kalten Temperaturen | D3 | D2 | Bei nicht tragbaren Wetterbedingungen kann der ASL abgesagt werden um Unfälle zu vermeiden (ID:380) | 100% | OK | ||
| Teilnehmer werden vorab darüber informiert funktionelle an die Wetterlage angepasst Kleidung zu tragen (ID:397) | 100% | OK |
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| Organisationseinheit: | Arbeitsbereich/Ort: | Tätigkeit: | Letzte Änderung durch: |
|---|---|---|---|
| EAW Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis | 3. Außerschulicher Lernort ASL (EAW Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis/3. Auße..) | 6. Gefahren in Büroräumen | Kaiser Dustin, 09.03.2026 09:00:38 |
| lfd. Nr. | Gefährdung Detailbeschreibung | Vorher ige RKZ 1 | RKZ 1 | Maßnahme | Durchführung | OK | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel- datum | Verantwortlich | Status | ||||||
| 01. Mechanische Gefährdungen | 01.05 Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken | 01.05.07 Stolpern durch Kabel, Teppichkanten und Mobiliar | ||||||||
| 20 | 01.05.07 Stolpern durch Kabel, Teppichkanten und Mobiliar - Stolpergefahr durch nicht Ordnungsgemäß verlegte Kabel, Teppiche oder Mobiliar | D3 | D2 | Kabel werden mit Kabelkanäle Ordnungsgemäß gesichert (ID:382) | 100% | OK | ||
| Möbel werden so aufgestellt, dass Fluchtwege jederzeit problemlos erreichbar sind (ID:398) | 100% | OK | ||||||
| 08. Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen | 08.02 Beleuchtung, Licht | 08.02.01 Beleuchtungsstärke | ||||||||
| 21 | 08.02.01 Beleuchtungsstärke - Gefahr durch zu starke Beleuchtungsstärke oder flimmernde Leuchtmittel | F4 | Es werden nur für Büroräume empfohlene Leuchtmittel verwendet (ID:383) | 100% | OK | |||
| Defekte Leuchtmittel werden ausgetauscht (ID:399) | 100% | OK | ||||||
| 08. Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen | 08.04 unzureichende Fluchtwege | ||||||||
| 22 | 08.04 unzureichende Fluchtwege - Gefahr durch versperrte oder zu enge Fluchtwege - Gefahr durch nicht ausreichend gekennzeichnete Fluchtwege | B4 | D2 | Fluchtwege werden immer komplett freigehalten und nicht von Möbeln oder ähnlichem versperrt (ID:384) | 100% | OK | ||
| Fluchtwege sind nach Feuerwehrplan bzw. Baugenehmigung eingerichtet (ID:385) | 100% | OK | ||||||
| 09. Physische Belastung/Arbeitsschwere | 09.04 Zwangshaltung / Körperhaltung | 09.04.04 Ergonomische Sitzplatzgestaltung | ||||||||
| 23 | 09.04.04 Ergonomische Sitzplatzgestaltung - Gefahr durch ungünstige Sitzplatzgestaltung kann zu Fehlhaltungen, Rückenbeschwerden und vorzeitiger Ermüdung führen kann | B4 | E2 | Stühle und Tische sind ergonomisch gestaltet (ID:386) | 100% | OK |
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[Seite 8]
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung - Listendruck
| Organisationseinheit: | Arbeitsbereich/Ort: | Tätigkeit: | Letzte Änderung durch: |
|---|---|---|---|
| EAW Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis | 3. Außerschulicher Lernort ASL (EAW Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis/3. Auße..) | 7. Organisatorische und gruppenspezifische Gefahren | Kaiser Dustin, 11.02.2026 11:16:24 |
| lfd. Nr. | Gefährdung Detailbeschreibung | Vorher ige RKZ 1 | RKZ 1 | Maßnahme | Durchführung | OK | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel- datum | Verantwortlich | Status | ||||||
| ASL | 01.01 Überforderung oder Unachtsamkeit von Aufsichtspersonen | ||||||||
| 24 | 01.01 Überforderung oder Unachtsamkeit von Aufsichtspersonen - Aufsichtspersonen können bei größeren Teilnehmergruppen einzelne Mitglieder aus den Augen verlieren | C4 | C2 | Durch Voranmeldung der Teilnehmeranzahl wird eine feste Anzahl an Aufsichtspersonen bestimmt um die Gruppe immer voll umfänglich beaufsichtigen zu können (ID:387) | 100% | OK | ||
| ASL | 01.02 Verlassen der Gruppe oder des Lernpfades | ||||||||
| 25 | 01.02 Verlassen der Gruppe oder des Lernpfades - Gefahr durch unbefugtes verlassen der Gruppe und betreten von nicht vorgesehenen Bereichen außerhalb des Lernpfades | C4 | C2 | Vor Start des ASL werden alle Teilnehmer unterwiesenen und mit Warnwesten ausgestattet um die Sicherheit zu Gewährleisten (ID:388) | 100% | OK | ||
| Der gesamte Betrieb wird auf die ASL-Termine angepasst (ID:389) | 100% | OK | ||||||
| ASL | 01.04 Unterschiedliche körperliche Vorraussetzungen | ||||||||
| 26 | 01.04 Unterschiedliche körperliche Vorraussetzungen - Gefahr durch unterschiedliche Anforderungen an körperliche Voraussetzungen der einzelnen Personengruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsende, Senioren) | D3 | D2 | Bei älteren Personengruppen (z.B. Senioren) werden körperlich anstrengende Bereiche verkürzt oder ausgelassen (ID:390) | 100% | OK |
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Risikomatrix für Gefährdungen
Risikomatrix für Gefährdungen
Auswirkung/Schwere
| Wahrscheinlichkeit | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
| erewhcS/gnukriwsuA | A | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
| B | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | |
| C | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | |
| D | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | 3 | |
| E | 1 | 1 | 1 | 2 | 3 | 3 | |
| F | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 | 3 |
| Gefährdungsklassen (2F/Nohl) | ||
|---|---|---|
| Farbe | Gefährdungsklasse | Klasse |
| 1 | geringes Risiko, keine Risikoreduzierung nötig | 1 |
| 2 | signifikantes Risiko, Risikoreduzierung notwendig | 3 |
| 3 | hohes Risiko, Risikoreduzierung dringend notwendig | 7 |
| Auswirkung/Schwere | Faktor | |
|---|---|---|
| A | Katastrophe, zahlreiche Todesfälle, Schaden größer 14 Mio € | 100 |
| B | Großschadensereignis, mehrere Tote, Schaden 1,4 - 14 Mio € | 40 |
| C | Sehr ernste Auswirkung, tödlicher Unfall, Schaden 700.000 - 1,4 Mio € | 15 |
| D | Ernste Auswirkung, bleibende Invalidität, Schaden 70.000 - 700.000 € | 7 |
| E | Wichtige Auswirkung, schwere Verletzung, Arbeitszeitverlust, Schaden 7.000- | 5 |
| F | Geringe Auswirkung, Erste Hilfe, Schaden bis 7000 € | 1 |
| Wahrscheinlichkeit | ||
| Wahrscheinlichkeit | Faktor | |
| 1 | nicht vorstellbar | 0.2 |
| 2 | fast unmöglich | 0.5 |
| 3 | unwahrscheinlich, langfristig möglich | 1 |
| 4 | normalerweise nicht, aber möglich | 3 |
| 5 | gut möglich | 6 |
| 6 | fast sicher | 10 |
| Häufigkeit (3F/CEF) | ||
| Häufigkeit | Faktor | |
| 1 | sehr selten (weniger als 1x jährlich) | 0.5 |
| 2 | selten (1x jährlich) | 1 |
| 3 | manchmal (monatlich) | 2 |
| 4 | ab und zu (wöchentlich) | 3 |
| 5 | regelmäßig (täglich) | 6 |
| 6 | kontinuierlich | 10 |
| Gefährdungsklassen (3F/CEF) | ||
| Farbe | Gefährdungsklasse | RKZ |
| R0 | geringes Risiko - Handlungsbedarf prüfen | >= 0 |
| R20 | mögliche Gefährdung - Handlungsbedarf | >= 20 |
| R70 | hohe Gefährdung - Verbesserung nötig | >= 70 |
| R200 | sofortiger Handlungsbedarf | >= 200 |
| R400 | Gefahr in Verzug - STOP! | >= 400 |
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Prävention
Leonardo-da-Vinci-Allee 20 60486 Frankfurt Service-Tel. 069 29972-440 Fax 069 29972-0811 Internet www.ukh.de Unfallkasse HessenPostfach 10104260010 Frankfurt E-Mail ukh@ukh.de
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mitgliedsnummer :
1.05.65/00003
Rheingau-Taunus-Kreis
Unternehmensnummer :
Herr Störmer
1.05.65/00003/00009
Scheidertalstraße 1
65326 Aarbergen
Ihre Nachricht / Ihr Zeichen Unser Zeichen E-Mail direkt Tel.-Durchwahl Datum
pro m.protsch@ukh.de -211 18.05.2026
Stellungnahme der Unfallkasse Hessen zum Vorhaben „Außerschulischer Lernort auf
dem Gelände der Abfalldeponie / des Wertstoffhofes Orlen“
Sehr geehrter Herr Störmer,
im Zuge der Planung, den bestehenden außerschulischen Lernort am Wertstoffhof Taunus-
stein-Orlen (Auf dem Wachköppel, 65232 Taunusstein) zu erweitern, fand am 23.04.2026 dort
ein gemeinsames Gespräch statt. In diesem Termin stellten Sie den Konzeptentwurf „Außer-
schulischer Lernort Orlen – Die Umweltwerkstatt“ vor. Im Nachgang sollte die Unfallkasse Hes-
sen eine Einschätzung zur grundsätzlichen Machbarkeit des Vorhabens abgeben.
Allgemein
Aus Sicht der Unfallkasse Hessen ist das Vorhaben grundsätzlich machbar und sachlich
nachvollziehbar, sofern es nicht als betriebliche Besucherführung, sondern als schulische
beziehungsweise pädagogische Veranstaltung mit klar geregelten Zuständigkeiten erkennbar
geplant und durchgeführt wird.
Das vorgelegte Konzept enthält bereits zahlreiche geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen zur Reduzierung typischer Gefährdungen eines Deponie- und Wertstoffhofumfel-
des, insbesondere zur Trennung von Besuchergruppen und Betriebsverkehr, zur Sichtbarkeit
der Teilnehmenden, zur Wetteranpassung und zur Sicherung einzelner Gefahrenbereiche.
Eine positive Bewertung ist daher grundsätzlich möglich, wenn die schulische Seite das Vorha-
ben mit einer belastbaren pädagogischen Gefährdungsbeurteilung, einer konkreten Aufsichts-
organisation und geeigneten Vorbereitungs- und Abbruchkriterien mitträgt.
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Maßstab der Beurteilung
Bei einer Beurteilung aus Sicht der Unfallkasse ist zu berücksichtigen, dass schulische Veran-
staltungen in einem inneren Zusammenhang mit Unterricht und Erziehung stehen müssen und
in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule fallen.
Die Entscheidung über Durchführung, Ausgestaltung und Verbindlichkeit liegt nach pädagogi-
schem Ermessen bei der Schulleitung bzw. den schulischen Verantwortlichen. Für die Sicher-
heit ist deshalb nicht nur die bauliche oder betriebliche Sicherung des Geländes maßgeblich,
sondern auch, ob Lehrkräfte die Situation pädagogisch sicher steuern, Gruppen führen und bei
Abweichungen unverzüglich reagieren können.
Bewertung des Konzepts
Das eingereichte Konzept zeigt, dass der Betreiber bereits mehrere wesentliche Risiken erkannt
und adressiert hat, etwa Fahrzeugverkehr, Containerbewegungen, Stolperstellen, Lärm, Staub,
UV-Belastung, Witterungseinflüsse, Tierstiche und die Gefahr des Verlassens des vorgesehe-
nen Weges.
Auch die vorgesehene räumliche Führung des Lehrpfades entlang bestehender Trassen sowie
die Nutzung eines abgetrennten Schulungsbereichs sprechen dafür, dass der Lernort grund-
sätzlich organisierbar und sicher abgrenzbar ist.
Gleichwohl handelt es sich bei einem solchen Gelände um einen Bereich mit betrieblich gepräg-
ten Restgefahren, sodass die Durchführung mit Schulklassen nur dann vertretbar ist, wenn die
Besuchsführung, die Aufsicht und die Einsatzgrenzen eindeutig definiert sind.
Erkennbarer Optimierungsbedarf im Konzept
Impulsives Verhalten von Schulklassen: Die Gefährdungsbeurteilung geht von Teil-
nehmenden aus, die Anweisungen zuverlässig befolgen. Bei Schulklassen – ist jedoch
auch mit gruppendynamischen Effekten wie Rennen, Toben oder Unachtsamkeit zu
rechnen. Dies sollte im Konzept ausdrücklich berücksichtigt werden.
Erhöhte Hygieneanforderungen: Bei einem möglichen Kontakt mit Abfällen, insbeson-
dere an den Stationen 4 und 8, sind für Kinder deutlich strengere Maßstäbe anzulegen
als für erwachsene Beschäftigte. Die Hygienemaßnahmen sollten daher altersgerecht
konkretisiert werden.
Unklare Abgrenzung der Aufsichtspflicht: Das Konzept überträgt wesentliche Ver-
antwortung auch auf die betrieblichen Aufsichtspersonen, ohne die Schnittstelle zur
schulischen Aufsichtspflicht ausreichend zu beschreiben. Hier ist eine klarere Zuordnung
der Zuständigkeiten erforderlich.
Erforderliche Mitwirkung der Schule
Aus Sicht der Unfallkasse Hessen ist eine stattfindende schulische Mitwirkung zwingende
Voraussetzung.
Die Schule muss vor jedem Besuch prüfen, ob die konkrete Lerngruppe, die Wetterlage, die
Tagesform, die körperliche Belastbarkeit und die pädagogische Zielsetzung den Aufenthalt auf
dem Gelände rechtfertigen. Dazu gehört eine (schul-)eigene pädagogische Gefährdungsbeur-
teilung, die die Stationen, Wege, Aufenthaltsdauer, Aufsichtsform, Notfallorganisation und mög-
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liche Abbruchkriterien berücksichtigt. Ohne diese Mitwirkung besteht die Gefahr, dass zwar der
Ort betrieblich gesichert ist, die schulische Veranstaltung aber im Einzelfall nicht hinreichend
beherrscht wird.
Anforderungen an die Durchführung
Für eine tragfähige Umsetzung sollten mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Klare Abgrenzung der Schülerbereiche vom laufenden Betrieb, insbesondere von An-
lieferung, Containerverkehr und sonstigen Maschinen- und Verkehrsbewegungen.
Verbindliche Aufsichtsregelung, abgestimmt auf Alter und Größe der Lerngruppe so-
wie auf die Komplexität des Geländes.
Pädagogische Gefährdungsbeurteilung der Schule mit Bewertung aller vorgesehe-
nen Stationen und Wege.
Vorherige Unterweisung der Lehrkräfte und Begleitpersonen durch den Betreiber zu
Gelände, Gefahren, Verhalten, Sammelpunkten und Abbruchkriterien.
Wettersensible Durchführung mit Abbruch- oder Verlagerungsmöglichkeit bei Sturm,
Hitze, Starkregen, Glätte oder sonstigen untragbaren Bedingungen.
Eindeutige Rettungs- und Notfallorganisation, einschließlich Erreichbarkeit, Zufahrt,
Erste Hilfe, Meldeketten und Sammelplatz.
Geeignete altersbezogene Auswahl der Stationen, insbesondere bei jüngeren Schü-
lerinnen und Schülern, leistungsheterogenen Gruppen oder Teilnehmenden mit beson-
deren Bedürfnissen.
Dokumentierte Regelung zur Gruppengröße und gegebenenfalls Hinzuziehung weite-
rer Aufsichtspersonen.
Schlussbewertung
Zusammenfassend ist das Vorhaben aus Sicht der Unfallkasse Hessen grundsätzlich befürwor-
tungsfähig, wenn es als schulisch verantwortete Veranstaltung mit klarer Rollenverteilung, wirk-
samer organisatorischer Steuerung und pädagogischer Gefährdungsbeurteilung umgesetzt
wird. Das Konzept enthält bereits eine belastbare Grundlage auf Betreiberseite; für eine ab-
schließende positive Bewertung ist jedoch die schulische Perspektive noch systematisch zu
ergänzen. Erst wenn diese Schnittstelle zwischen Betreiber des außerschulischen Lernortes,
Schule und alle in der Aufsicht tätigen Personen tragfähig geregelt ist, kann der außerschuli-
sche Lernort als geeigneter Lernort für Schulklassen angesehen werden.
Freundliche Grüße
Michael Protsch
Aufsichtsperson nach § 18 SGB VII
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Kai Reichel
Abfallberatung
27.08.2026
Vermerk zur Stellungnahme der Unfallkasse Hessen bzgl. des Betriebs des
Ausserschulischen Lernortes in Taunusstein-Orlen
Die Unfallkasse Hessen bzw. deren Vertreter Herr Prötschhat in seiner Stellungnahme vom
18.05.2026 aufgrund folgender sicherheitsrelevanterAspekteOptimierungsbedarf formuliert:
1. Impulsives Verhalten der Schulklassen
2. Erhöhte Hygieneanforderungen
3. Unklare Abgrenzung der Aufsichtspflicht
Zu denangesprochenen sicherheitsrelevanten Aspekten sind folgende Ergänzungen bzw.
Erklärungen von unserer Seite zu berücksichtigen:
Zu 1.:Impulsives Verhalten
Impulsives Verhalten von Schulkindern ist bekanntund „normal“. Wir betreibenschonseitüber
20 Jahren einen kleineren Lernort in Orlen. Konzeptionell wird der erhöhte Bewegungsbedarf der
Schülerinnen und Schülerdurch längere Pausenzeiten auf sicherem. abgeschlossenen Gelände,
(Austobzeit) berücksichtigt.
Zu 2.:Erhöhte Hygieneanforderungen
Erhöhte Hygieneanforderungen beim Umgang mit Abfällen sind nicht nötig. Es ist grundsätzlich
für Schulkinder und Besucher verbotenistAbfallstoffeaus Containernzu berühren und in die
Hand zu nehmen.
Zudem ist mit der Erweiterung des Lernortes um ein festes Gebäude mit Toilette und
Waschräumen eine deutliche Verbesserung der hygienischen Situation zu erwarten.Es können
somit alle zu erwartenden hygienischen Anforderungen erfüllt werden.
Zu.3.:Unklare Abgrenzung der Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der Lehrer ist durch das Anmeldeformular eindeutig geregelt. Es wird keine
Anmeldung von Schulklassen entgegengenommen,ohne dass diese mit Unterschrift bestätigen,
dass die Aufsichtspflicht für die Kinder beim pädagogischen Personalder Schulenbleibt.
Auch sind dort bei Anmeldung alle Aufsichtspersonen einzutragen. Die Anzahl der benötigten
Aufsichtspersonen wird nach vorheriger Absprache je nachSchultyp ,Klassenstufe und
besonderen Anforderungenim Vorfeldgemeinsam mit dem jeweiligen Lehrkörperfestgelegt.
Selbstverständlich ist das Personal desEAWnicht nur gegenüber den Schülerinnen und Schülern
sondernauch gegenüber den Lehrern weisungsberechtigt, da nur diesesdie potentiellen
Gefahrstellen kenntund einschätzen kann.
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Kai Reichel
Abfallberatung
Zu den Anforderungen an die Durchführung von Veranstaltungen auf dem Geländesind nach
der Stellungnahme der UKH zusätzlich noch folgendeVoraussetzungen zu schaffen:
-Klare Abgrenzung der Schülerbereiche:
Die freien „Bewegungsbereiche“ der Schüler(am Gebäude und bei den Bauwagen)sind deutlich
abgegrenztvon den Arbeitsbereichen auf dem Wertstoffhof und der Kompostierungsanlage. Der
Lernpfad ist ingroßenTeilen räumlich weit entfernt vonden Arbeitsbereichen.
Wenn Schulklassen Arbeitsbereiche betreten oder Fahrtstrecken kreuzen ist es aufgrund der
Zugangskontrolle der Anlage durch eine Schranke (Eingangskontrolle) problemlos möglich den
Fahrzeugverkehr zu stoppen oder zu drosseln. Ein Stoppen von Arbeiten auf der
Kompostierungsanlage bei Besuch von Schülergruppen ist obligatorisch.
-Verbindliche Aufsichtsregelung
Eine verbindliche Aufsichtsregelung ist bereits etabliert. Keine Besuchergruppe bewegt sich
zudemunbeaufsichtigt durch Personal des EAW über den Lehrpfad oder über die Anlage.
-Pädagogische Gefährdungsbewertung der Schule
Das Lehrpersonalist nicht in der Lagedie wesentlichen Gefährdungspotentiale (Wertstoffhof,
Kompostierungsanlage)sicherbeurteilen.
Es wurdevon uns eine Gefährdungsbeurteilung durchunser beauftragtes Büro fürArbeitsschutz
durchgeführt.Diese Gefährdungsabschätzung stellt die Basis der Vorgaben an die
Besuchergruppen dar. Die Einweisung der Besuchersowie die Aufklärung der Besucher über
mögliche Gefahren und erfolgt obligatorisch beim Betreten der Anlage (Sicherheitseinweisung )
durch das Personal des EAW. Bei Besuch „problematischen“ oder besonders vulnerablen
Schülergruppen werdenweitere potentielleGefahrenpunkte im Vorfeld mit dem Lehr-bzw.
Aufsichtspersonal kommuniziert.
Alle Gerätschaften auf dem Lernpfad entsprechen denVorgaben der DGVU Information 202-022
(Außenspielplätze und Spielplatzgeräte).
-Vorherige Unterweisung
Eine Unterweisung der Besucher findet bei Betreten der Anlage durch die Besucher statt.
-Wettersensible Durchführung
Aufgrund des geplanten, festen Gebäudes ist bei spontaner Wetterverschlechterung bzw. bei
witterungsbedingten Belastungen eine geschützter Rückzugsraum für die Besucher vorhanden.
Eine Nutzung der Außenstationen, Lernpfad etc. ist nur zwischen März und Oktober sinnvoll und
möglich.
-Eindeutige Rettungs-und Notfallorganisation
Durch denBetrieb des Wertstoffhofes ist allein schon aufgrund der Vorgaben des dort nötigen
Arbeitsschutzes eine Rettungs-und Notfallorganisation etabliert (Meldekette, eindeutige
Lokalisierung von Hilfs-und Rettungsmitteln-> Feuerwehrplan).
Der Außerschulische Lernort ist (wird) in diese bestehende Struktur integriert.
-Geeignete altersbezogene Auswahl der Stationen
Eine Auswahl der Lernstationen findet in Zusammenarbeit mit dem Lehrpersonal im Vorfeld der
Veranstaltung statt.
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