Vertrag_ärztliche_Gutachten.pdf

Erstellung ärztlicher, psychiatrischer und psychologischer Gutachten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.10.2026, 17:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Vertrag

zwischen

dem Jobcenter Herford (Auftraggeber)

und

XXX (Auftragnehmer),

zur Erbringung und Abrechnung von

ärztlichen Untersuchungen

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber nutzt für erforderliche ärztliche Untersuchungen der Hilfebedürftigen unter anderem die Dienstleistungen des Auftragsnehmers. Die anfallenden Kosten werden durch das Jobcenter beglichen. Abgerechnet wird entsprechend der nachfolgenden Kostensätze, Terminausfälle oder Zusatzkosten im Rahmen der Gutachtenerstellung werden nicht gesondert vergütet. Die Einladung einer zu begutachtenden Person durch den Auftragnehmer erfolgt innerhalb von maximal 40 Werktagen nach Eingang des Gutachtenauftrages durch den Auftraggeber. Das Gutachten wird innerhalb von 10 Werktagen nach der Begutachtung erstellt. Werden zwei Termine durch eine zu begutachtende Person nicht wahrgenommen, wird der Gutachtenauftrag im Regelfall durch den Auftragnehmer zurückgegeben. Weitergehende organisatorische Regelungen der Leistungsverzeichnis sind entsprechend zu beachten.

§ 2 Kostensatz

Die Abrechnung der erstellten Gutachten erfolgt nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer.

Die Gutachten werden zur pauschalen Abrechnung in die folgenden Kategorien mit den beigefügten Kostensätzen gegliedert:

NR.BEZEICHNUNG*DAUERPERSONALPREIS
1Gutachterliche Äußerungca. XX MinutenFacharzt (FA) für Arbeits-, Sozialmedizin (oder andere Fachrichtung je nach Bedarf)XX,- €
2Gutachten nach Aktenlageca. XX MinutenXX,- €
3Gutachten mit symptombezogener Untersuchungca. XX MinutenXX,- €
4Gutachten mit umfänglicher Untersuchungca. XX MinutenXX,- €
5Psychologische Begutachtungca. XX MinutenDiplom PsychologeXX,- €

*Details zur inhaltlichen Ausgestaltung ergeben sich aus der Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung.

[Seite 2]

§ 3 Abrechnung

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich nachträglich für alle in dem Abrechnungsmonat abschließend bearbeiteten Aufträge des Auftraggebers. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsziel.

§ 4 Räumlichkeiten

Dem Auftragnehmer wird für die Wahrnehmung der Aufgabe ein Untersuchungsraum im Gebäude Hansastr. 33 in Herford und ein Schlüssel hierfür zur Verfügung gestellt.

§ 5 Sonstiges

1.) Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung erfolgen schriftlich im Einvernehmen aller Vereinbarungspartner.

2.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll dann eine Vereinbarung treten, die dem Zweck, der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt wird, am nächsten kommt.

3.) Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Unterlagen, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit erhält, sind sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren. Sämtliche Unterlagen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch den Auftragnehmer datenschutzrechtlich zu entsorgen.

§ 6 Inkrafttreten / Kündigung

1.) Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2027 in Kraft und wird bis zum 31.12.2027 geschlossen. Der Auftraggeber hat das Recht, die Vereinbarung zweimalig um je ein Jahr (maximal bis 31.12.2029) zu verlängern. Der Verlängerungswunsch muss dem Auftragnehmer bis zum 30.09. des laufenden Jahres angezeigt werden.

2.) Das Recht der Vereinbarungspartner zur außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

, den , den (Ort) (Datum) (Ort) (Datum)

Auftragnehmer Unterschrift Geschäftsführung Jobcenter Herford

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung