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Erstellung ärztlicher, psychiatrischer und psychologischer Gutachten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.10.2026, 17:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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Leistungsverzeichnis

Vorbemerkungen

Das Jobcenter Herford betreut ca. 11.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Bei der Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit hat das Jobcenter die körperlich, geistige und seelische Leistungsfähigkeit der Leistungsberechtigen zu berücksichtigen, sowie deren Erwerbsfähigkeit festzustellen.

Leistungsgegenstand

Die ausgeschriebene Tätigkeit umfasst arbeitsmedizinischen bzw. sozialmedizinischen Gutachten, unterteilt in die Kategorien:

• umfängliche Untersuchung • symptombezogene Untersuchung • gutachterliche Äußerungen • Gutachten nach Aktenlage • psychologische Begutachtungen

Es wird ein Jahresvolumen von rund 100 Gutachten erwartet, davon 60% umfängliche Begutachtungen, 10% symptombezogene Begutachtungen, 10% Gutachten nach Aktenlage, 10% gutachterliche Äußerungen und 10% psychologische Gutachten. Die Schätzung des Volumens beruht auf Erfahrungswerten, es wird keine Mindestabnahme garantiert.

Das einzusetzende medizinische Personal für die Begutachtungen soll eine fachärztliche Qualifikation im Bereich Arbeits- und Sozialmedizin haben. Je nach Erfordernis der Fallgestaltung müssen nach Absprache auch Ärzte anderer Fachrichtungen eingesetzt werden können. Der Auftragnehmer muss daher einen entsprechenden Pool an geeigneten Fachärzten zur Verfügung haben und auch kurzfristig auf Veränderungen im Auftragsvolumen reagieren können.

Leistungszeitraum

Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2027 und läuft ein Jahr. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr.

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Verfahrensablauf

Die erforderlichen Verfahrensschritte sind im Wesentlichen nach folgendem Musterablauf zu gestalten:

• Die Integrationsfachkraft im Jobcenter stellt den Bedarf einer Begutachtung fest und erstellt einen Auftrag inkl. Zielfragen und weitergehende Informationen zur Gesamtsituation. Eine Schweigepflichtentbindung wird dem Auftrag beigefügt, ebenso wie bereits vorhandene relevante Unterlagen und ein Gesundheitsfragebogen. • Die Unterlagen werden gescannt und über zentrales e-Mail Postfach verschlüsselt an den Auftragnehmer gesandt. (Die Möglichkeit zum Empfang verschlüsselter Mails ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen.) • Es erfolgt die Sichtung aller Unterlagen durch den Auftragnehmer und ggf. die Anforderung von Unterlagen beim Jobcenter und/oder bei behandelnden Ärzten • Die Terminkoordination für die Begutachtungen erfolgt zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, die Termine werden in den Räumen des Jobcenters durchgeführt • Die schriftliche Einladung (ggf. auch an den/die Betreuer/in) erfolgt durch Auftragnehmer • Eine Terminliste für die Begutachtungen wird zeitnah durch den Auftragnehmer an das Jobcenter übersandt • Es erfolgt eine telefonische Terminerinnerung durch den Auftragnehmer kurz vor dem Begutachtungstermin • Die Durchführung der Begutachtung erfolgt durch einen geeigneten Facharzt • Nach Durchführung der Begutachtungen wird zeitnah eine Ergebnisliste zur Sachstandsübersicht an das Jobcenter gesandt • Das Gutachten ist spätestens 10 Arbeitstage nach der Begutachtung an das Jobcenter zu übersenden • Nach zweimaliger erfolgloser Einladung erfolgt nach vorheriger Rücksprache im Regelfall die Rückgabe des Auftrags an den Auftraggeber

Der Auftragnehmer stellt für die Einhaltung der oben genannten Prozessschritte durchgehend Ansprechpartner zur Koordination und inhaltlichen Rückfragen zur Verfügung.

Ebenso erstellt der Auftragnehmer Informationsmaterial für das Jobcenter und stellt dieses in ausreichendem Umfang zur Verfügung.

Anforderungen an das Personal und an die Gutachtenarten

Die erforderlichen Fachrichtungen des medizinischen Personals und die Beschreibung der Gutachtenarten können der im Bereich Vergütung beigefügten Tabelle entnommen werden.

Generell ist eine mehrjährige Erfahrung im Bereich der sozial- und arbeitsmedizinischen Begutachtung wünschenswert.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen entsprechenden Personalpool vor Ort vorzuhalten oder für den örtlichen Einsatz entsenden zu können.

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Räumlichkeiten und Organisation

Die Durchführung von Begutachtungen erfolgt in Räumen des Jobcenters in der Hansastr. 33 in Herford. Eine Untersuchungsliege und Waage steht zur Verfügung, weitere ggf. benötigte Ausstattungsgegenstände sind durch den Auftragnehmer mitzubringen. Untersuchungen außerhalb der Liegenschaft sind in Einzelfällen nach Absprache möglich, eine zusätzliche Vergütung von Mehraufwänden erfolgt nicht.

Qualitätssicherung

Die Sicherung der Struktur- und Prozessqualität der Dienstleistungserbringung erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Veröffentlichung (https://www.deutsche- rentenversicherung.de/ Startseite / Über uns & Presse / Mediathek / Zeitschriften/ drv_schriften_node – Band 21) der Deutschen Rentenversicherung Bund „Das ärztliche Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung-Hinweise zur Begutachtung“ soll bezüglich der Ausführungen in Kapitel 3 - Aufgaben und Stellung sozialmedizinischer Gutachten und Kapitel 4.1 bis 4.5 - Das sozialmedizinische Gutachten - beachtet und eingehalten werden.

Vergütung

Die Vergütung erfolgt gestaffelt nach folgenden Gutachtenarten:

• gutachterliche Äußerungen Kurz gefasste ärztliche Stellungnahme nach Aktenlage bei einfach gelagerten Fragestellungen. Vorgesehen ist lediglich die Beantwortung o einer oder mehrerer Zielfrage und/oder eine sonstige (eng umschriebene) gutachterliche Äußerung zum sozialmedizinischen Sachverhalt. • Gutachten nach Aktenlage Sozialmedizinische Begutachtung auf Basis angeforderter oder vom Teilnehmer beigebrachter medizinischer Unterlagen (Befundberichte, o Krankenhaus-Entlassungsberichte, Reha-Entlassungsberichte, externe Gutachten usw.) ohne eigene Anamneseerhebung und Untersuchung. • symptombezogene Untersuchung Sozialmedizinische Begutachtung auf Basis einer vom Gutachter selbst durchgeführten Anamneseerhebung und Untersuchung, die o (begründet) nicht alle Organsysteme umfasst, sondern auf die aktuelle Fragestellung beziehungsweise auf die aktuelle gesundheitliche Problematik fokussiert ist. Dieses Modul kommt zur Anwendung, wenn eine umfängliche Anamnese und Untersuchung in Anbetracht der Fragestellung und/oder des Beschwerdebildes erkennbar unökonomisch wäre bzw. für den Teilnehmer eine unnötige Belastung darstellen würde und sich dies auch im Vollzug der Befragung und Untersuchung bestätigt. • umfängliche Untersuchung Sozialmedizinische Begutachtung auf Basis einer vom Gutachter selbst durchgeführten vollständigen Anamneseerhebung und Untersuchung o aller Organsysteme. • psychologische Begutachtungen

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Gespräch und ggf. testpsychologische Untersuchung mit dem Ziel einer Eignungsbeurteilung zu individuellen Fragestellungen des o Auftraggebers. Das Vorgehen und die Auswahl der eingesetzten Methoden orientierten sich an den individuellen Fragestellungen. Es sind sowohl umfassende Eignungsfeststellungen als auch modulare Kompetenzfeststellungen möglich. (z. B. die Vorauswahl geeigneter Bewerberinnen/Bewerber für eine konkrete Ausbildungs- oder Arbeitsstelle oder die umfassende Feststellung der mündlichen und auch schriftlichen Deutschkenntnisse oder die Erhebung der Selbsteinschätzung von Verhalten im Berufsleben, der Auffassungsgabe, der Leistungsorientierung sowie der sozial-kommunikativen Kompetenzen der/des Kundin/Kunden)

Die entsprechenden Einzelpreise und erwartete Dauern der Gutachten sind in dem gesondert beigefügten Preisblatt einzutragen.

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Wertungsbereich/ Kriterien

In die Wertung fließen die jährlichen rechnerischen Gesamtkosten nach Preisblatt mit 40% ein. Weiterhin wird die Qualität des eingesetzten Personals mit 20% bewertet, die Organisatorischen und Inhaltlichen Punkte des Angebotes mit 40% (darunter zur Hälfte ein zu erstellendes Beispielgutachten).

Gewertet wird in vier Bewertungsstufen:

• 1 Punkt: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nur mit vielen Einschränkungen den Anforderungen des Auftraggebers • 2 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit wenigen Einschränkungen den Anforderungen des Auftraggebers • 3 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen des Auftraggebers. • 4 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich.

Das günstigste Angebot erhält 4 Punkte im Bereich der Kosten, die weiteren Angebote werden Relation zum günstigsten Angebot betrachtet.

Zur Wertung der Qualität des Personals sind zwingend geeignete Qualitätsnachweise (Mindestens in Listenform unter Benennung der entsprechenden Fachrichtungen, ergänzend z. B. Lebenslauf unter Benennung von Einsatzstationen zum Nachweis entsprechender Vorerfahrungen im gutachterlichen Bereich) einzureichen.

Bewertet wird nach folgenden Kriterien:

• 1 Punkt: es können nur wenige Fachärzte mit begrenzter Vorerfahrung im Bereich der arbeitsmedizinischen bzw. sozialmedizinischen Gutachten benannt werden • 2 Punkte: es können mehrere Fachrichtungen durch ärztliches Personal (mit begrenzter Vorerfahrung im Bereich arbeitsmedizinischen bzw. sozialmedizinischen Gutachten) abgedeckt werden • 3 Punkte: es können mehrere Fachrichtungen durch ärztliches Personal abgedeckt werden, erweiterte Vorerfahrungen des medizinischen Personals liegen vor • 4 Punkte: das verfügbare Personal deckt alle wesentlichen Fachrichtungen ab und verfügt im Wesentlichen über mehrjährige einschlägige Vorerfahrungen im Bereich der arbeitsmedizinischen bzw. sozialmedizinischen Gutachten

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Für die Wertung von Organisation und Inhalt ist ein Kurzkonzept (maximal 3 Seiten) mit Überlegungen und Prozessschritten des Bieters zum Ablauf einzureichen. Bepunktet wird hier nach folgenden Kriterien:

• 1 Punkt: die vorgeschlagenen Abläufe erscheinen wenig stimmig bzw. auf die Bedürfnisse des Auftraggebers abgestimmt, es wird nicht durchgängig ersichtlich, wie der Einsatz und Ablauf vor Ort erfolgen • 2 Punkte: die Kerninhalte der gewünschten Abläufe und Termine werden aufgegriffen • 3 Punkte: der Bieter entwickelt zusätzliche Ideen und einen schlüssigen Plan zum Einsatz von Personal mit entsprechender Fachrichtung vor Ort (z. B. Koordination von Reisetätigkeiten) • 4 Punkte: zusätzlich Darlegung von eigenen Ideen, um z. B. eine hohe Termintreue der Kunden sicherzustellen und einen möglichst störungsfreien Ablauf der Begutachtungen und der Erstellung der Gutachten zu ermöglichen

Ebenso ist ein Beispielgutachten zu folgender Fallkonstellation einzureichen:

Skizzieren Sie beispielhaft die Begutachtung mit symptombezogener Untersuchung. Dabei ist insbesondere zu beschreiben, wie die Einschätzung der Vermittlungsfähigkeit einer 50-jährigen erwerbfähigen Leistungsberechtigten mit Kniearthose und Wirbelsäulensyndrom erfolgt. Stellen Sie die Vorgehensweise anhand des Fallbeispiels dar.

Bewertet wird hier:

• 1 Punkt: rudimentäre Gutachtenform, kein standardisierter Aufbau • 2 Punkte: übersichtlichere Form, für nicht med. Personal grds. lesbar • 3 Punkte: Verständlicher Aufbau des Gutachtens, für nicht med. Personal sehr gut lesbar und für medizinisch versierte Dritte (Bsp. Rentenversicherung) akzeptier- und nutzbar • 4 Punkte: darüber hinaus sehr guter Aufbau und ausführliche Darstellung von (noch) möglichen Einsatzfeldern der Kunden für die interne Betreuung

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Preisblatt

ArtBeschreibungAnteilErwartete Dauer in MinutenPreis in € (ohne MwSt.)Kalkulato rische AnzahlGesamtpreis (ohne MwSt.)
gutachterliche ÄußerungenKurz gefasste ärztliche Stellungnahme nach Aktenlage bei einfach gelagerten Fragestellungen. Vorgesehen ist lediglich die Beantwortung einer oder mehrerer Zielfrage und/oder eine sonstige (eng umschriebene) gutachterliche Äußerung zum sozialmedizinischen Sachverhalt.10%
Gutachten nach AktenlageSozialmedizinische Begutachtung auf Basis angeforderter oder vom Teilnehmer beigebrachter medizinischer Unterlagen (Befundberichte, Krankenhaus-Entlassungsberichte, Reha-Entlassungsberichte, externe Gutachten usw.) ohne eigene Anamneseerhebung und Untersuchung.10%
symptombezoge ne UntersuchungSozialmedizinische Begutachtung auf Basis einer vom Gutachter selbst durchgeführten Anamneseerhebung und Untersuchung, die (begründet) nicht alle Organsysteme umfasst, sondern auf die aktuelle Fragestellung beziehungsweise auf die aktuelle gesundheitliche Problematik fokussiert ist. Dieses Modul kommt zur Anwendung, wenn eine umfängliche Anamnese und Untersuchung in Anbetracht der Fragestellung und/oder des Beschwerdebildes erkennbar unökonomisch wäre bzw. für den Teilnehmer eine unnötige Belastung darstellen würde und sich dies auch im Vollzug der Befragung und Untersuchung bestätigt.20%
umfängliche UntersuchungSozialmedizinische Begutachtung auf Basis einer vom Gutachter selbst durchgeführten vollständigen Anamneseerhebung und Untersuchung aller Organsysteme.60%
psychologische BegutachtungenGespräch und ggf. testpsychologische Untersuchung mit dem Ziel einer Eignungsbeurteilung zu individuellen Fragestellungen des Auftraggebers. Das Vorgehen und die Auswahl der eingesetzten Methoden orientierten sich an den individuellen Fragestellungen. Es sind sowohl umfassende Eignungsfeststellungen als auch modulare Kompetenzfeststellungen möglich. (z. B. die Vorauswahl geeigneter Bewerberinnen/Bewerber für eine konkrete Ausbildungs- oder Arbeitsstelle oder die umfassende Feststellung der mündlichen und auch schriftlichen Deutschkenntnisse oder die Erhebung der Selbsteinschätzung von Verhalten im Berufsleben, der Auffassungsgabe, der Leistungsorientierung sowie der sozial-kommunikativen Kompetenzen der/des Kundin/Kunden)10%

Gesamtkosten (ohne MwSt.)

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