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Stadt Koblenz Baubeschreibung Stadtverwaltung Koblenz Teil IV: Tieferlegung Gasleitung
Bauwerk: B 49 – OD Koblenz, Brücke Mainzer Straße Maßnahme: Ersatzneubau des Brückenbauwerks
Inhaltsverzeichnis
0 Allgemeine Vorbemerkungen ...................................................... 2
0.1 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................. 2
1 Allgemeine Angaben.................................................................... 4
1.1 Allgemeine Angaben ...................................................................................... 4 1.2 Allgemeines .................................................................................................... 5 1.3 Gasversorgung ............................................................................................... 5
2 Anlagenverzeichnis ..................................................................... 6
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B1 Teil IV Tieferlegung Gasleitung
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Stadt Koblenz Baubeschreibung Stadtverwaltung Koblenz Teil IV: Tieferlegung Gasleitung
Bauwerk: B 49 – OD Koblenz, Brücke Mainzer Straße Maßnahme: Ersatzneubau des Brückenbauwerks
0 Allgemeine Vorbemerkungen
Die Baubeschreibung ist ein Teil der Leistungsbeschreibung und dient der allgemeinen Darstellung der Bauaufgabe. Darüber hinaus beinhaltet die Baubeschreibung verschiedene Erläuterungen und Ausführungsbeschreibungen, die im Zuge der Kalkulation, Arbeitsvorbereitung und Bauausführung zwingend zu beachten sind. Solche Angaben sind den einzelnen Abschnitten zu entnehmen.
Die Angaben der Baubeschreibung stehen in einem engen Zusammenhang mit anderen Teilen der Vergabe- bzw. Vertragsunterlagen, die zum Verständnis der Gesamtleistung notwendig sind bzw. zusätzliche Feststellungen und Vertragsbedingungen enthalten.
Hierzu zählen insbesondere:
Leistungsverzeichnis Gutachten und Bestandsdokumentationen sonstige Planunterlagen
Die zugehörigen Unterlagen sind dem Anlagenverzeichnis der Leistungsbeschreibung (siehe Ab- schnitt Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) und den Formblättern der Verga- beunterlagen zu entnehmen.
Die genannten Unterlagen bzw. zeichnerischen Darstellungen enthalten Informationen, die bei der Preisermittlung und Baudurchführung (Arbeitsvorbereitung sowie Bauausführung) von wesentlicher Bedeutung sind. Zum Verständnis der Bauaufgabe sind ggf. mehrere oder auch alle zur Verfügung gestellten Unterlagen gemeinsam heranzuziehen.
Im Rahmen der Ausschreibung stellt der Auftraggeber verschiedene Unterlagen zu Bestand bzw. dem Leistungsziel zur Verfügung. Es wird jedoch ausdrücklich empfohlen, sich im Rahmen einer Objektbesichtigung über örtliche Gegebenheiten und allgemeine Platzverhältnisse zu informieren. Dies ist im Blick auf auszuführenden Arbeiten und die besonderen Umstände (Bebauung, Zugang, Straßenverkehr, bauzeitlich erbleibende Anlagen, angrenzende Baumaßnahmen, z. B. „Pfaffendor- fer Brücke, und dgl.) dringend geboten und zur Preisbildung insgesamt erforderlich.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Baubeschreibung aus insgesamt vier Teilen besteht, die alle gleichermaßen zu beachten sind:
Teil I – Ingenieurbauwerke, Teil II – Straßenbau, Teil III – Kanalerneuerung, Teil IV – Tieferlegung Gasleitung.
0.1 Abkürzungsverzeichnis
AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer AR = Abschlagsrechnung BA = Bauabschnitt BG = Berufsgenossenschaft Seite: 2 von 6
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Stadt Koblenz Baubeschreibung Stadtverwaltung Koblenz Teil IV: Tieferlegung Gasleitung
Bauwerk: B 49 – OD Koblenz, Brücke Mainzer Straße Maßnahme: Ersatzneubau des Brückenbauwerks
BÜ = Bauüberwachung DAfStb = Deutscher Ausschuss für Stahlbeton EP = Einheitspreis EQT = Endquerträger FSS = Frostschutzschicht GOK = Geländeoberkante KSR = Kabelschutzrohr(e) LV = Leistungsverzeichnis OK / UK = Oberkante / Unterkante OZ = Ordnungszahl RiL = Richtlinie RiZ-ING = Richtzeichnung des BMVI SR = Schlussrechnung SSG = Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung STVO = Straßen- und Verkehrsordnung STW = Stützwand SVB = Selbstverdichtender Beton ÜKO = Übergangskonstruktion UBB = Umweltbaubegleitung UVV = Unfallverhütungsvorschriften UWBS = Unterwasserbetonsohle VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VwV = Verwaltungsvorschrift WAS/WSV = Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt / Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung ZTV = Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
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B3 Teil IV Tieferlegung Gasleitung
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Stadt Koblenz Baubeschreibung Stadtverwaltung Koblenz Teil IV: Tieferlegung Gasleitung
Bauwerk: B 49 – OD Koblenz, Brücke Mainzer Straße Maßnahme: Ersatzneubau des Brückenbauwerks
1 Allgemeine Angaben
1.1 Allgemeine Angaben
Die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG beabsichtigt im Zuge des Ersatzneubaus des Brü- ckenbauwerks „Mainzer Straße – B 49 – OD Koblenz“, die im Bauwerksbereich vorhandene Versor- gungsleitung Gas zu erneuern und tieferzulegen. Die Kanalerneuerung erfolgt überwiegend in der Trasse des Altkanals. Zwischen Schacht KR 1 und Schacht KR 3 weicht die neue Kanaltrasse von der Trasse des Bestandskanals ab.
Die Tiefbauarbeiten werden hiermit europaweit ausgeschrieben.
Die Rohrverlege / -montagearbeiten der Erdgasleitungen werden durch Vertragsunternehmen der Energienetze Mittelrhein / Energieversorgung Mittelrhein ausgeführt. Dabei ist die Einhaltung des Bauzeitenplanes oder eine rechtzeitige Absprache der Ausführung mit der zuständigen Bauleitung erforderlich.
Bei der Ausführung der Tiefbauarbeiten für Erdgas sind die technischen Vorschriften und die Unfall- verhütungsvorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Bei den Grabentiefen sind die Höhenvorgaben der Ausführungsplanung zwingend zu beachten. Ein Abweichen von den geplanten Verlegetiefen darf nur in Abstimmung mit der Bauüberwachung bzw. dem AG erfolgen. Es sind ins- besondere die ortstypischen Verhältnisse, wie Anliegerzufahrten, Leitungslagen, usw., zu berück- sichtigen.
Die Abrechnungsgrenze der für die Energienetze Mittelrhein erbrachten Leistungen ist Oberkante Straßenplanum. Alle auszuführenden Leistungen, die durch die ENM vergütet werden sollen, sind nach der gültigen Rechtsordnung mit der ENM abzuwickeln. Alle abzurechnenden Leistungen sind mit dem zuständigen Baubeauftragten der ENM oder seinem Vertreter gemeinsam aufzumessen. Zu diesem Zweck stimmt der AN mit mind. 2. Arbeitstagen Vorlauf einen Aufmaßtermin ab.
Nachträgliche Leistungen, welche im Leistungsverzeichnis nicht aufgeführt sind, müssen nachweis- lich schriftlich begründet werden. Sollten im Abschnitt der ENM Leistungspositionen zur Abrechnung fehlen, so ist die vor der Ausführung als Nachtrag zur Beauftragung bei der ENM, Abteilung Kauf- männische Dienste, anzumelden. Sollten identische Leistungen in anderen Teilen dieser Ausschrei- bung enthalten sein. So gilt der Preis für die Energienetze Mittelrhein / Energieversorgung Mittel- rhein gleichermaßen.
Die Verlegung der Gasversorgungleitungen erfolgt in offener Bauweise unter Berücksichtigung der DIN 4124. Eine Überbauung der Gasleitungen ist nicht zugelassen! Die neu verlegten Leitungen werden vom AG am offenen Graben eingemessen. Erst nach erfolgt Vermessung der Leitungen darf der Graben wieder verfüllt werden.
Wie vorgenannt bereits beschrieben, werden die Montage- und Verlegearbeiten durch Dienstleister der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG bzw. Energieversorgung Mittelrhein AG ausgeführt. Der AN Tiefbau hat die Verlegetermine mit dem AN für Rohrverlegung frühzeitig (mind. 3 Arbeitstage Vorlauf) abzustimmen. Der AG vergütet keine Untersützungsleistungen für die Rohrverlegung. Soll- ten hier Arbeiten erfolgen, so sind diese direkt mit den AN für Rohrverlegung abzurechnen.
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Stadt Koblenz Baubeschreibung Stadtverwaltung Koblenz Teil IV: Tieferlegung Gasleitung
Bauwerk: B 49 – OD Koblenz, Brücke Mainzer Straße Maßnahme: Ersatzneubau des Brückenbauwerks
Die Vorhaltung und Sicherung der offenen Gräben ist bis zur Rohrverlegung und Grabenverfüllung einzukalkulieren. Die Verfüllung der Leitungsgräben erfolgt unter Beachten der TZV A-StB. Im Rah- men der Eigenüberwachung sind Nachweise der Verdichtung (dynamische Lastplattendruckversu- che) gefordert. Diese sind vor der Abnahme dem AG z übergeben. In der Leitungszone darf nur nicht aggressiver Sand mit einer Korngröße von max. 2 mm zur Anwendung kommen. Andere Materialien dürfen nur mit Prüfnachweis und nach Absprache mit dem AG verwendet werden.
Sollten weitere Umlegungen von Versorgungsleitungen erforderlich werden, so sind diese mit einer Vorlaufzeit von mind. 3 Arbeitstagen schriftlich anzumelden. Umlegungen, die mit Versorgungsun- terbrechungen zusammenhängen, sind mit mind. 5 Arbeitstagen Vorlaufzeit schriftlich anzuzeigen. Der AN hat die notwendigen Arbeiten anderer Dienstleister zu koordinieren. Teil 1: Ersatzneubau Brückenbauwerk Mainzer Straße (Tiefbauamt der Stadt Koblenz)
Stillstands-, Behinderungs- und Wartezeiten im Zusammenhang mit im Planwerk der ENM enthalte- nen Leitungen werden nicht akzeptiert. Beim Auffinden von ENM-Assets, die nicht in den Bestands- plänen der ENM vorhanden sind, ist der zuständige Baubeauftragte der ENM sofort schriftlich wie telefonisch zu informieren. Dieser wird schnellstmöglich eine Untersuchung der vorgefundenen Lei- tung durchführen (innerhalb eines Arbeitstages). Der AN hat soweit möglich andere Arbeiten in die- ser Zeit auszuführen. Sollten anderweitige Arbeiten nicht möglich sein, ist dies ebenfalls dem ENM- Beauftragten schriftlich und telefonisch mitzuteilen. Die eventuell entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Leitungsinhaber.
1.2 Allgemeines
Durch den Auftraggeber gestellte Materialien (Trassenwarnband) sind am Hauptlager des AG
Hauptlager Koblenz Schützenstraße 80-82 56068 Koblenz
abzuholen. Der Transport ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
1.3 Gasversorgung
Im Rahmen der geplanten Straßenbaumaßnahme im Bereich Mainzer Tor in Koblenz muss die vor- handene Erdgasversorgungsleitung in ihrer Tiefe reguliert werden, um eine ausreichende Deckung im Nachgang vorweisen zu können.
Dazu wird die Versorgungsleitung Stahl DN 400 durch die ENM außer Betrieb genommen. Anschlie- ßend ist die Leitung durch den AN im Zuge des Tieferlegens der Gradiente der Straßen, auszubauen. Weitergehend ist in derselben Trasse ein Leitungsgraben zur Verlegung der neuen Versorgungslei- tung Stahl DN 400 herzustellen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass die neue Leitung durch- gehend eine Mindestdecken von 0,90 m aufweist. Nach Verlegung und Aufmessen der neuen Ver- sorgungsleitung sind die Baugruben und der Leitungsgraben zu verfüllen.
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2 Anlagenverzeichnis
Anlage [ENM-1] Übersichtslageplan
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