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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung Vergabestelle
Stadtverwaltung Koblenz Vergabeart
Zentrale Vergabestelle offenes Verfahren
Rathausgebäude I – 2. OG
Willi-Hörter-Platz 1 nicht offenes Verfahren
56068 Koblenz Verhandlungsverfahren mit Teilnahme-
wettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme-
wettbewerb
wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Ablauf der Angebotsfrist Datum 26.11.2026 Uhrzeit 09:30
Bindefrist endet am 31.01.2027
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. Abschnitt 2 VOB/A)
Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme Ersatzneubau Brücke Mainzer Straße
Vergabenummer Leistung
2026-66-4627-EO Brücken-/ Straßen-/ Kanal- und Erdarbeiten Versorger
Anlagen
A)die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind 212EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Zuschlagskriterien 242 Instandhaltung Informationen zur Datenerhebung
Merkblatt „Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ Abbrucharbeiten
B)die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung Baubeschreibungen_Teile I bis IV_4627-EO
...
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung
C)die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm L1 – L390 124 Eigenerklärung zur Eignung 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 225 a Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsformular für Instandhaltung
D)die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung
Teil I und II - Tiefbauamt Koblenz Teil III - Eigenbetrieb Stadtentwässerung Teil IV - Energienetze Mittelrhein
zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistun- gen im Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt
elektronisch über die Vergabeplattform
auf andere Weise (schriftlich/Textform)
in Kombination: bis zur Angebotsöffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich Oder in Textform
Stelle Fax E-Mail Straße PLZ/Ort
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
3.2 –frei -
3.3 Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden
nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
nicht nachgefordert.
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
4 Losweise Vergabe
nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbe- stätigung nur ein Los
bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein An- gebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen.
5 Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. §13 EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen.
6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht. 6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Teilnahmebedingungen EU) - ausgenom- men Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten (Skonti) - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
7 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. einge- räumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. 8 Zugelassene Angebotsabgabe:
Elektronisch
in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorge- geben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplatt- form der Vergabestelle zu übermitteln.
In anderer Form oder auf anderem Wege eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:
Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A): Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
| Vergabenummer | Datum | |
|---|---|---|
| 2026-66-4627-EO | 26.11.2026 | |
| Baumaßnahme Ersatzneubau Brücke Mainzer Straße | ||
| Leistung Brücken-/ Straßen-/ Kanal- und Erdarbeiten Versorger |
Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
1 Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
1.1 Formblätter
213 - Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) 221/ 222 - Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe meh- rerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) 224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Haupt- angebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird) 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer ver- geben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen) 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgege- ben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazi- täten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptange- bot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) 225a – Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Haupt- angebot)
1.2 unternehmensbezogene Unterlagen
Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder 124 - Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Eigenerklärung zur EU-Verordnung
1.3 Leistungsbezogene Unterlagen
Leistungsverzeichnis mit den Preisen Produktangaben und sonstige Abfragen in den im LV vorgesehenen Stellen oder im Bieterangabenver- zeichnis
1.4 sonstige Unterlagen
Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise
Erklärung hinsichtlich Landestariftreuegesetz (LTTG): als Erklärung ist die beigefügte Mustererklärung 1 oder Mustererklärung 3 (Erläuterung hierzu, u.a. welches Formblatt zu verwenden ist, sind in dem bei- gefügten „Merkblatt für die Abgabe einer Tariftreueerklärung“ aufgeführt) zu verwenden.
Erklärung ausbeuterische Kinderarbeit
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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
Bauzeitenplan (s. Baubeschreibung Teil I Seite B57, Ziffer 3.2.1.2 Allgemeines) Bauablaufkonzept (s. Baubeschreibung Teil I Seite B57, Ziffer 3.2.1.2 Allgemeines) ... Urkalkulation (per passwortgeschützter PDF-Datei oder in einem verschlossenen Umschlag)
2 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
2.1 Formblätter
126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen 223 - Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 221/ 222 - Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
2.2 unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ge- gliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insol- venzplanes angegeben wurde) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Fi- nanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
2.3 leistungsbezogene Unterlagen
Produktdatenblätter benannter Fabrikate
2.4 sonstige Unterlagen
Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder ver- schlossen)
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212EU (Teilnahmebedingungen EU)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständig- keiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässi- gen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das An- gebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbind- lich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristge- recht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforder- ten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheits- preise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer an- zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.
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212EU (Teilnahmebedingungen EU)
4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabga- be nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu be- schreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau- leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Ver- tragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beein- flussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Ein- zelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzuge- ben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bieter- gemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Un- ternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, techni- sche oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesonder- tes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unter- nehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzu- legen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Ver- pflichtungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre- chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
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212EU (Teilnahmebedingungen EU)
7 Eignung
7.1 Offenes Verfahren
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachwei- se. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch gefor- derte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu verge- bende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftrags- spezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Ei- generklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel- nachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikations- verzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten ande- ren Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eig- nung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheini- gungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Spra- che beizufügen.
7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. er- gänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesonder- tes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigun- gen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eig- nung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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Stadt Koblenz
MERKBLATT
Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Der Stadt Koblenz ist es ein Anliegen, im Rahmen ihres Beschaffungswesens Händler und Produzenten zum Verzicht auf Produkte aus „ausbeuterischer Kinderarbeit“ im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation zu bewegen und so auch einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung zu leisten.
Warengruppen, bei denen besonders häufig „ausbeuterische Kinderarbeit“ beobachtet wird, sind der- zeit Bälle, Sportartikel, Sportbekleidung, Spielwaren, Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Leder- produkte, Billigprodukte aus Holz, Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft, Tomanten – sofern sie aus Asien, Afrika oder Lateinamerika stammen. Ausbeuterische Kinderarbeit ist auch bei Natursteinen, Pflaster- und Grabsteinen aus Indien und China festzustellen.
Waren, die nicht aus „ausbeuterischer Kinderarbeit“ im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Ar- beitsorganisation kommen, kann man an folgenden Kriterien erkennen:
- Selbstverpflichtung von Unternehmen, einen Verhaltenskodex oder Sozialstandard vorzulegen,
- unabhängige Zertifizierungen, z. B. Good Weave (Teppiche), Fairtrade (fairer Handel), Der Blaue Engel (Papier), FSC (Holz), Xertifix (Steine; ab Februar 2005)
Die zentrale Vergabestelle (ZVS) der Stadtverwaltung Koblenz bittet Sie daher um Informationen über die Herkunft der Produkte und evtl. vorliegende Zertifizierungen bzw. Selbstverpflichtungen der Produzenten. Durch diese Auskunft werden Ihnen keine Nachteile im Vergabeverfahren entstehen.
Die EU-Vergaberichtlinie vom 2.Februar 2004 ermächtigt den Auftraggeber, soziale Kriterien bei der Ange- botswertung zu berücksichtigen. Zwischenzeitlich ist diese Richtlinie mit der Änderung der Vergabeverord- nung sowie der VOB/A und VOL/A in nationales Recht umgesetzt.
März 2008/Dezember 2012/Juni 2014
-10- ZVS – Stand: 11.01.2018
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214 (Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer 2026-66-4627-EO
Baumaßnahme
Ersatzneubau Brücke Mainzer Straße
Leistung
Brücken-/ Straßen-/ Kanal- und Erdarbeiten Versorger
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am . spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am . innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbe- ginn. in der 07 KW 2030 , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan: Fertigstellung Behelfswiderlager KW 30/2027
Inbetriebnahme/Verkehrsfreigabe (4-streifig) des fertigen Überbaus KW 11/2029
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
€ (ohne Umsatzsteuer) Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
© ... VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 ZVS – Stand: 10.01.2022 -11-
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214 (Besondere Vertragsbedingungen)
2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftrags- summe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftrags- summe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Ein- zelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszah- lung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf Tage.
4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abrechnungssumme.
6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftrag- gebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“
- Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B) ist nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
Technische Spezifikationen 7
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame tech- nische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den aus- drücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
8 Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
9 frei
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 ZVS – Stand: 10.01.2022 -12-
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214 (Besondere Vertragsbedingungen)
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
10.1 Verjährungsfrist für Mängelansprüche Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 4 Jahr/e.
10.2 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durch- führt, einen geeigneten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils 1x wöchentlich statt.
10.3 Tariftreue Nach Maßgabe des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz – LTTG) vom 01.12.2010 wird folgendes vereinbart. a. Der Auftragnehmer führt für sich und alle seine Nachunternehmer prüffähige und vollständige Unterlagen nach §6 Abs.1 LTTG, aus denen der Auftraggeber die Einhaltung der Bestimmun- gen des Landestariftreuegesetzes jederzeit entnehmen kann. Die Einsichtnahme ist dem Auf- traggeber jederzeit gestattet. b. Die Vertragspartner vereinbaren nach Maßgabe von §7 Abs.1 LTTG für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen seine Verpflichtungen aus den §§3-6 des Landesta- riftreuegesetz oder den insoweit bestehenden Pflichten seiner Nachunternehmer, die ihm bekannt sind oder die er kennen musste, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% der Auftrags- summe, bei mehreren Verstößen höchstens 10% der Auftragsumme. Ist die verwirkte Ver- tragstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. c. Dem Auftraggeber steht bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu.
d. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzli- chem Verstoß gegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes für die Dauer von bis zu 3 Jahren von öffentlichen Auftragsvergaben der Stadt Koblenz ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss wird gesondert festgestellt und dem Auftragnehmer bekannt gege- ben.
10.4 Elektronische Kommunikation Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektroni- scher Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungs- tellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
10.15 Preisbildung bei Nachträgen
- Grundlage für die Kalkualtion der Preise geänderter und zusätzlicher Leistungen im Sinne von §2 Abs. 5 und §2 Abs. 6 VOB/B ist die vom AN mit seinem Angebot eingereichte Urkalkulation.
2.Die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Bauzeitenpläne dienen der Orientierung und Darstellung eines möglichen Bauablaufes auf Basis der Entwurfsplanungen des AG. Sie werden nicht Vertragsbestandteil. Ausdrücklich ausgenommen hiervon sind die unter Punkt 1.2 genannten Einzelfristen der besonderen Vertragsbedingungen.
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 ZVS – Stand: 10.01.2022 -13-
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241 (Abfall)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 2026-66-4627-EO | ||
| Baumaßnahme Ersatzneubau Brücke Mainzer Straße | ||
| Leistung Brücken-/ Straßen-/ Kanal- und Erdarbeiten Versorger |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass
- die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle anneh- men wird,
- bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Ab- fallwirtschaftsbehörde vorliegt,
- die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
- die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen wer- den können.
1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benann- ten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass
- die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,
- die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirt- schaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ord- nungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,
- die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw.
- die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel). Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in 2.2 der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflich- ten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beach- tung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der an- erkannten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
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244 (Datenverarbeitung)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 2026-66-4627-EO | ||
| Baumaßnahme Ersatzneubau Brücke Mainzer Straße | ||
| Leistung Brücken-/ Straßen-/ Kanal- und Erdarbeiten Versorger |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
1 Bearbeitungsphasen
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:
- Angebotsanforderung
- Angebotsabgabe
- Abrechnung.
2 Datenaustausch
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemein- samen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB, Schnittstelle DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung
Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrech- nungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
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