45-26-0087 Anl. B2_Leistungsbeschreibung.pdf

Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungsthal an der L 284

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.11.2026, 11:42 (Europe/Berlin)

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114400 - HVA B-StB - Leistungsbeschreibung - Vers. (07/24)

Bezeichnung der Bauleistung:

45-26-0087 Brückenersatzneubau Hoffnungsthal
45-2622 L284 Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungsthal 5009518

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

Leistungsbeschreibung

(bleibt beim Bieter)

Inhalt Seite/Blatt

Baubeschreibung 1-114

Leistungsverzeichnis Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche 115

Langtext-Verzeichnis 119-241

Kurztext-/Preis-Verzeichnis 242-297

Langtext-/Preis-Verzeichnis

Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel

Anlagen für Bietereintragungen

Sonstige Anlagen Anlagen

Abrechnungseinheiten
m M Meter h H km KM Kilometer d D m2 M2 Quadratmeter Mt MT km2 KM2 Quadratkilometer kwh KWH ha HA Hektar St ST l L Liter Psch PSCH m3 M3 Kubikmeter kg KG Kilogramm t T TonneStunde md MD Meter x Tage Tag mWo MWO Meter x Wochen Monat mMt MMT Meter x Monate Kilowattstunde m2d M2D Quadratmeter x Tage Stück m2Wo M2WO Quadratmeter x Wochen Pauschal m2Mt M2MT Quadratmeter x Monate Std STD Stück x Tage StWo STWO Stück x Wochen StMt STMT Stück x Monate
Besondere Kennzeichen G Grundposition W Wahlposition

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114401 - LS NRW - Baubeschreibung Deckblatt - Vers. (07/24)

Betriebssitz

Postfach 101653

45816 Gelsenkirchen

Baubeschreibung

gem. HVA B StB (03/23)

–

Bezeichnung der Bauleistung

45-26-0087Brückenersatzneubau Hoffnungsthal
45-2622L284 Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungsthal 5009518

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114411 - LS NRW - Baubeschreibung temperaturabgesenkte Asphalte - Vers. (05/26)

Inhaltsverzeichnis

1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER LEISTUNG ............................................................................. 2 1.1 AUSZUFÜHRENDE LEISTUNGEN ..................................................................................................... 2 1.2 AUSGEFÜHRTE VORARBEITEN ...................................................................................................... 24 1.3 AUSGEFÜHRTE LEISTUNGEN ........................................................................................................ 25 1.4 GLEICHZEITIG LAUFENDE BAUARBEITEN .................................................................................... 25 1.5 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR NEBENANGEBOTE ................................................................ 25 1.6 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE URKALKULATION ............................................................ 26 2 ANGABEN ZUR BAUSTELLE ............................................................................................................ 27 2.1 LAGE DER BAUSTELLE.................................................................................................................... 27 2.2 VORHANDENE ÖFFENTLICHE VERKEHRSWEGE ........................................................................ 27 2.3 ZUGÄNGE, ZUFAHRTEN .................................................................................................................. 28 2.4 ANSCHLUSSMÖGLICHKEITEN AN VER- UND ENTSORGUNGSLEITUNGEN.............................. 29 2.5 LAGER- UND ARBEITSPLÄTZE ....................................................................................................... 29 2.6 GEWÄSSER ....................................................................................................................................... 29 2.7 BAUGRUNDVERHÄLTNISSE............................................................................................................ 32 2.8 SEITENENTNAHMEN UND ABLAGERUNGSSTELLEN................................................................... 38 2.9 SCHUTZBEREICHE UND –OBJEKTE .............................................................................................. 38 2.10 ANLAGEN IM BAUBEREICH ............................................................................................................. 41 2.11 ÖFFENTLICHER VERKEHR IM BAUBEREICH ................................................................................ 42 3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG ....................................................................................................... 44 3.1 VERKEHRSFÜHRUNG; VERKEHRSSICHERUNG .......................................................................... 44 3.2 BAUABLAUF ...................................................................................................................................... 47 3.3 WASSERHALTUNG ........................................................................................................................... 52 3.4 BAUBEHELFE .................................................................................................................................... 52 3.5 STOFFE, BAUTEILE .......................................................................................................................... 54 3.6 ABFÄLLE ............................................................................................................................................ 61 3.7 WINTERBAU ...................................................................................................................................... 63 3.8 BEWEISSICHERUNG ........................................................................................................................ 63 3.9 SICHERUNGSMASSNAHMEN .......................................................................................................... 63 3.10 BELASTUNGSANNAHMEN (Ingenieurbauwerke) ............................................................................. 65 3.11 VERMESSUNGSLEISTUNGEN, AUFMASSVERFAHREN ............................................................... 73 3.12 PRÜFUNGEN ..................................................................................................................................... 75 3.13 ZUSAMMENFASSENDE ANGABEN FÜR DIE ERARBEITUNG DES SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZPLANES ( Sige-Plan ) ................................................................................ 79 3.14 ARBEITS- UND UMWELTSCHUTZ ................................................................................................... 79 4 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN ....................................................................................................... 81 4.1 VOM AUFTRAGGEBER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN ......... 81 4.2 VOM AUFTRAGNEHMER ZU ERSTELLENDE ODER ZU BESCHAFFENDE AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN ....................................................................................................... 82 4.3 DEM AUFTRAGNEHMER ZU ÜBERTRAGENDE AUFTRAGGEBERAUFGABEN .......................... 88 5 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ........................................................... 89 5.1 ANZUWENDENDE ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ........................... 89 5.2 ÄNDERUNGEN DER TL-SP 99 ......................................................................................................... 92 5.3 ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN DER TL Beton-StB 07 ........................................................ 92 5.4 Änderungen der TL Asphalt-StB 07/13 .............................................................................................. 92 5.4.1 Alternative Binderschichtkonzepte ..................................................................................................... 92 5.4.2 Temperaturabgesenkte Asphalte ....................................................................................................... 95 6 ENTFÄLLT.......................................................................................................................................... 99 7 ERGÄNZUNGEN................................................................................................................................ 99 7.1 Entfällt................................................................................................................................................. 99 7.2 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV E-StB 17 .......................................................................................... 99 7.3 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV Ew-StB 14 ..................................................................................... 102 7.4 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV La-StB 18 ...................................................................................... 102 7.5 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV SoB-StB 20.................................................................................... 102 7.6 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV Asphalt-StB 07/13 ......................................................................... 103 7.7 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV BEA-StB 09/13 .............................................................................. 109 7.8 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV Beton-StB 07 ................................................................................. 109 7.9 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV-ING, Ausgabe August 2025 .......................................................... 110 7.10 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV-ING 6-3 (ZTV-BEL-B 3/95 Teil 3) .................................................. 112 7.11 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV-ING 8-1.......................................................................................... 112 7.12 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV-SA 97 ............................................................................................ 112 7.13 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV M 13 .............................................................................................. 112 7.14 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV Verm-StB 01, Ausgabe 2001......................................................... 112 7.15 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV VZ 2011 ......................................................................................... 113

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1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER LEISTUNG

Art der Maßnahme

Im Zuge der L 284 befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Rösrath die beiden Sülzbrücken Lehmbach (BW-Nr. 5009 516) und Hoffnungsthal (BW-Nr. 5009 518). Die beiden einfeldrigen Spannbetonbrücken wurden 1953 bzw. 1952 errichtet. Aufgrund der schlechten Bauwerkszustände und vorhandener Trag- fähigkeitsdefizite sollen beide Bauwerke ersetzt werden. Eine Instandsetzung der beiden Bestandsbrü- cken ist nicht wirtschaftlich. Der Ersatzneubau der Brücke Lehmbach wird im Frühjahr 2027 fertigge- stellt. Im Anschluss soll der Ersatzneubau der Brücke Hoffnungsthal erfolgen.

Die Sülzbrücke Hoffnungsthal befindet sich mitten im Stadtteil Hoffnungsthal der Stadt Rösrath und überführt die Landesstraße L 284 „Hauptstraße“ über die Sülz in Gewässer-km 8,67. Die L 284 ist eine wichtige Nord-Süd-Verbindung im Großraum Köln zwischen der A4 im Norden und der A3 im Süden.

Das Brückenbauwerk wurde im Jahr 1952 als kriegsbedingter Ersatzneubau auf den vorhandenen Wi- derlagern errichtet und ist in einem schlechten Erhaltungszustand. Das Bauwerk ist derzeit in die Brü- ckenklasse 45 nach DIN 1072 eingestuft. Aufgrund der festgestellten Mängel wurde das Bauwerk im Jahre 2024 in die Brückenklasse 30 herabgestuft und für genehmigungspflichtigen Schwerverkehr ge- sperrt.

Es handelt sich um eine einfeldrige Spannbetonbrücke mit einem Überbau als 2-stegiger Plattenbalken und einer Stützweite von 36,00 m. Die Konstruktionshöhe der Längsträger beträgt 1,56 ÷ 1,68 m, so- dass sich eine Schlankheit l/h ≈ 22 ergibt. Die Breite der Brücke beträgt 12,30 m einschließlich der Kappen bzw. 11,80 m zwischen den Geländern. Die Auflagerung des Überbaus erfolgt auf dem Wider- lager West auf vier Elastomerlagern und auf dem Widerlager Ost auf vier Linienkipplagern aus Stahl. Die Widerlager sind flach gegründet. Weitere Informationen sind den Anlagen zu entnehmen.

Der Bauwerkszustand wurde gemäß der letzten Hauptprüfung aus dem Jahr 2020 mit der Zustandsnote 2,9 bewertet. Außerdem wurde durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen eine beton- technologische Untersuchung am Bauwerk durchgeführt. Im Prüfbericht von Dezember 2017 wurden viele Schäden am Bauwerk dokumentiert, so dass eine Instandsetzung nicht wirtschaftlich ist. Die Brücke hat einen Traglastindex TLI = V; sie wurde zwischenzeitlich auf Brückenklasse DIN 30 her- abgestuft.

Die Maßnahme zum Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungsthal wird vom Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Regionalnie- derlassung Rhein-Berg, Gummersbach durchgeführt. Das Ingenieurbüro AGEVA GmbH & Co KG, Aachen ist mit der Straßenplanung für die Umgestaltung der L 284 – Hauptstraße und der Umgestal- tung der Einleitung des Volbergsiefens beauftragt. Das Ingenieurbüro Thormählen + Peuckert PartG mbB, Aachen ist mit der Planung des Brückenbauwerkes beauftragt.

1.1 AUSZUFÜHRENDE LEISTUNGEN

1.1.1 Straßenbau

Im Zuge der L 284 wird auf dem Gebiet der Stadt Rösrath die Sülzbrücke Hoffnungsthal (BW-Nr. 5009 518 erneuert). Im Anschluss an den Brückenersatzneubau BW 5009 532 wird die L 284 inkl. der Ne- benanlagen höhenmäßig angepasst. Zusätzlich wird westlich der Brücke der Gehweg in Fahrtrichtung Lehmbach verbreitert. Die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Lehmbach östlich des Bauwerks wird mit Busbuchtsteinen ausgestattet. In der L 284 und der anschließenden Straße Volberg wird die Gewässerverrohrung des Volbergsiefen durch eine neue Verrohrung ersetzt

Vorhandene Situation

Die L 284 beginnt an der B55 in Köln-Kalk und endet an der L528 bei Bergfeld. Die Baumaßnahme liegt in der Ortslage Rösrath-Hoffnungsthal im Abschnitt 11 der L 284 " Hauptstraße " beidseitig des Brückenersatzneubaus BW Nr. 5009 532 über die Sülz. Der Bauabschnitt beginnt bei

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Station 0+815 (Bau-km 0+042,000) und endet bei Station 0+727 (Bau-km 0+130,250). Die L 284 hat im Planungsbereich einen einbahnigen Querschnitt mit jeweils einem Fahrtstreifen je Fahrtrichtung. Die vorhandene Fahrbahnbreite variiert zwischen 5,70 m und 6,80 m. Die beidseitigen vorhandenen Ne- benanlagen, Geh- bzw. Geh-Radwege, sind zwischen 1,50 m und 2,70 m breit. Die vorhandene Fahr- bahn ist in Asphaltbauweise und die vorhandenen Nebenanlagen in Pflasterbauweise befestigt. Die Nebenanlagen sind durch Flachbordsteine von der Fahrbahn getrennt. Die vorhandene Straßenentwässerung inkl. der Nebenanlagen wird in Fahrtrichtung Lehmbach über beidseitige 25 cm breite Gussasphaltrinnen und in Fahrtrichtung Rösrath-Zentrum über beidseitige 32 cm breite 2-streifige Pflasterinnen geregelt. Das Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe in die vorhandene Kanalisation abgeführt. Die Baumaßnahme ist von Osten nach Westen stationiert. Östlich der Brücke befindet sich in Statio- nierungsrichtung links eine Bushaltstelle und rechts eine Busbucht. Unmittelbar vor dem Brückenbau- werk befindet sich in Stationierungsrichtung links die Zufahrt zu den Häusern Nummer 226 und 226a. Rechts liegt die Zufahrt zu einem Parkplatz sowie der Zugang zum Sülzpfad. Westlich der Brücke befinden sich in Stationierungsrichtung links von Bau-km 0+126 bis zum Bauende Zufahrt und Parkfläche der Häuser Nummer 218, 222 und 224. Auf der rechten Seite befindet sich bei Bau-km 0+106 eine Treppenanlage die von der L 284 auf die Zufahrt der Häuser Nummer 219 – 223 führt. Zwischen Bau-km 0+113 bis 0+128 liegt die Einmündung der Straße Volberg. Der Radverkehr in Fahrtrichtung Lehmbach wird am Bauende über einen Geh- Radweg geführt. Bei Bau-km 0+106 wird der Radverkehr auf einen Radangebotsstreifen auf der Fahrbahn geführt. Der Rad- angebotsstreifen endet bei Bau-km 0+061 am Beginn der Bushaltestelle. In Fahrtrichtung Rösrath- Zentrum sind keine gesonderten Radverkehrsanlagen ausgewiesen.

Westlich der Brücke liegt in der L 284 eine Gewässerverrohrung. Diese leitet den Volbergsiefen, aus dem „Julweg“ kommend, unter der Straße Volberg zum Widerlager der vorhandenen Brücke. Vom Aus- tritt aus dem Widerlager bis zur Sülz führt ein unter der Brücke liegendes Grabenstück. Die Verrohrung besteht jeweils zum Teil aus Betonrohren und aus Ziegel- bzw. Bruchsteinmauerwerk.

Streckengestaltung

Die Streckenführung der L 284 inkl. der Nebenanlagen ist durch den Bestand vorgegeben. Die Gradi- ente der L 284 wird an den Ersatzneubau BW Nr. 5009 532 angepasst, dessen Oberfläche höher liegt als die des Bestandsbauwerks. Die Breite der Fahrbahn bleibt unverändert, Westlich der Brücke wird die Nebenanlage in Fahrtrichtung Lehmbach verbreitert, Die weiteren Nebenanlagen werden in den bestehenden Breiten wieder hergestellt.

Querschnittsgestaltung

Östlich des Brückenersatzneubaus variiert die Fahrbahnbreite von 8,44 m am Bauanfang auf 8,30 m am Brückenanfang. Die in Stationierungsrichtung rechts liegende Bushaltebucht hat eine Breite von ca. 2,75 m. Westlich der Brücke verringert sich die Fahrbahnbreite von 8,30 m am Brückenende auf 6,46 m. In den Breitenangaben sind der Radfahrangebotsstreifen und die Rinnen enthalten. Die Fahrbahnbreite auf dem Brückenersatzneubau beträgt 8,30 m.

Die Fahrbahn auf der neuen Brücke hat ein Dachprofil mit beidseitig konstanter Querneigung von je- weils 2,5. Östlich der Brücke hat die Fahrbahn Dachprofil. Die Querneigung liegt zwischen -1,0 % und -4,5 %. Die Querneigung der Busbucht entspricht der der Fahrbahn. Vom westlichen Ende der Brücke wird das Dachprofil in Stationierungsrichtung auf eine nach links fal- lende einseitige Querneigung verzogen. Die Querneigung liegt zwischen -2,7 % und 2,8 %. Die Längs- neigung beträgt im Verwindungsnullpunkt der in Stationierungsrichtung rechten Fahrbahn bei Bau-km 0+112,089 -3,011 %.

Die Querneigung des Gehwegs beträgt östlich der Brücke in Stationierungsrichtung links 1,0 % zur Fahrbahn fallend. Im Bereich der Zufahrt zu den Häusern Nummer 226 und 226a beträgt die Quernei- gung zwischen 1,7 % und 3,1 % zur Fahrbahn steigend. Dieses wurde notwendig um die bestandsmä- ßige Längsneigung der Rampe zu den Häusern Nummer 226 und Nummer 226a von heute ca. 14 % nicht weiter zu erhöhen. Um zu verhindern das Wasser aus dem Gehweg auf das Privatgrundstück fließt ist eine Kastenrinne geplant die das anfallende Oberflächenwasser fasst Die Rinne wird an den vorhandenen Mischwasserkanal DN 300 angeschlossen.

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Der auf der rechten Seite entlang der Busbucht verlaufende Gehweg bleibt unverändert erhalten. Die Neigung der Parkplatzzufahrt in Stationierungsrichtung rechts vor dem Brückenersatzneubau wird an- gepasst. Sie beträgt zwischen 5,1 % und 8,7 %.

Auf dem Brückenersatzneubau beträgt die Querneigung der Gehwege jeweils 2,00 % zur Fahrbahn fallend.

Westlich der Brücke beträgt die Querneigung des in Stationierungsrichtung linken Geh- bzw. Geh-Rad- wegs zwischen 0,9 % und 2,9 % zur Fahrbahn fallend. Die Querneigung des in Stationierungsrichten rechten Gehwegs beträgt zwischen 1,0 % und 2,0 % zur Fahrbahn fallend.

Der Querschnitt der L 284 sieht auf dem Bauwerk damit folgende Ausbildung von Nord nach Süd vor:

2,25 m Randkappe mit 50 cm breitem Sicherheitsstreifen, 1,50 m breitem Gehweg und Geländer, 3,40 m Fahrstreifen FR Rösrath, 3,40 m Fahrstreifen FR Lehmbach, 1,50 m Radweg auf der Fahrbahn, 2,25 m Randkappe mit 50 cm breitem Sicherheitsstreifen, 1,50 m breitem Gehweg und Geländer,

= 12,80 m Gesamtbreite bzw. 12,30 m Breite zwischen den Geländern.

Geplante Oberflächenbefestigungen

Fahrbahnbefestigung L 284 Deckenaufbau gemäß RSTO 12  Bk10, Zeile 1

4,0 cm Asphaltdeckschicht AC11 D S 8,0 cm Asphaltbinderschicht AC22 B S 14,0 cm Asphalttragschicht AC32 T S 44,0 cm Frostschutzschicht C90/3 70,0 cm Gesamtaufbau

Befestigung Rad- / Gehweg Deckenaufbau gemäß RSTO 12  Tafel 6 Zeile Pflaster

8,0 cm Betonsteinpflaster grau Läuferverband 4,0 cm Pflasterbett 15,0 cm Schottertragschicht 18,0 cm Frostschutzschicht C90/3 45,0 cm Gesamtaufbau

Im Bereich der Zufahrten zum Parkplatz und der Straße Volberg ist der Deckenaufbau gemäß RSTO 12 Tafel 3 Bk1,0

8,0 cm Betonsteinpflaster grau Läuferverband 4,0 cm Pflasterbett 20,0 cm Schottertragschicht 18,0 cm Frostschutzschicht C90/3 50,0 cm Gesamtaufbau

Geplante Bordsteinführung Bezugsachse 100 L 284 Ost – Gehweg Links Bau-km 0+000,000 Tiefbordsteine T 8/20 L = 21,00 m Bau-km 0+021,000 Anschluss Schlitzrahmen Bau-km 0+025,000 Tiefbordsteine T 8/20 L = 0,37 m * Bau-km 0+025,370 Anschluss Achse 114

Bezugsachse 101 L 284 Ost – Fahrbahnrand Links Bau-km 0+000,000 Anschluss Bestand Bau-km 0+000,000 Hochbordflügelstein L = 1,00 m Bau-km 0+001,000 Übergangsstein auf Busbuchtstein A3 L = 1,00 m Bau-km 0+002,000 Busbuchtsteine A3 L = 15,60 m * Bau-km 0+017,600 Übergangsstein auf Busbuchtstein A3 L = 1,00 m

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Bau-km 0+018,600 Hochbordflügelstein L = 1,00 m Bau-km 0+019,600 Rundbordsteine 15/20 R = 2 cm L = 4,50 m Bau-km 0+024,100 Hochbordflügelstein L = 1,00 m Bau-km 0+025,100 Hochbordsteine HB 15/30 L = 0,48 m * Bau-km 0+025,575 Anschluss Schrammbord Brücke

Bezugsachse 106 L 284 Ost – Fahrbahn Rechts Bau-km 0+000,000 Anschluss Bestand Bau-km 0+000,000 Busbuchtsteine A3 L = 12,65 m * Bau-km 0+012,650 Übergangsstein auf Busbuchtstein A3 L = 1,00 m Bau-km 0+013,650 Hochbordflügelstein L = 1,00 m Bau-km 0+014,650 Rundbordsteine 15/20 R = 2 cm L = 6,95 m * Bau-km 0+021,600 Hochbordflügelstein L = 1,00 m Bau-km 0+022,600 Hochbordsteine HB 15/30 L = 3,72 m * Bau-km 0+026,320 Anschluss Schrammbord Brücke

Bezugsachse 107 L 284 Ost – Gehweg Rechts Bau-km 0+015,850 Tiefbordsteine T 8/20 L = 8,78 m * Bau-km 0+024,630 Anschluss Brücke

Bezugsachse 114 L 284 Ost – Versatz Brücke Bau-km 0+000,000 Anschluss Achse 114 Bau-km 0+000,000 Tiefbordstein T 8/20 L = 0,50 m Bau-km 0+000,050 Hochbordflügelstein L = 1,00 m Bau-km 0+001,500 Anschluss Brücke

Bezugsachse 200 L 284 West – Gehweg Links Bau-km 0+000,970 Anschluss Mauerscheibe Bau-km 0+000,970 Tiefbordsteine T 8/20 L = 21,60 m * Bau-km 0+022,574 Ende

Bezugsachse 201 L 284 West – Fahrbahnrand Links Bau-km 0+012,550 Rundbordsteine 15/20 R = 2 cm L = 8,00 m Bau-km 0+020,550 Verbindungsstein 15/20 R = 2 cm – 5 cm L = 0,50 m Bau-km 0+021,050 Rundbordsteine 15/20 R = 5 cm L = 10,00 m Bau-km 0+031,050 Verbindungsstein 15/20 R = 5 cm – 2 cm L = 0,50 m Bau-km 0+036,900 Rundbordsteine 15/20 R = 2 cm L = 5,35 m * Bau-km 0+036,900 Anschluss Bestand

Bezugsachse 204 L 284 West – Fahrbahnrand Rechts Bau-km 0+000,000 Anschluss Schrammbord Brücke Bau-km 0+000,000 Hochbordstein HB 15/30 L = 12,70 m * Bau-km 0+012,700 Hochbordflügelstein L = 1,00 m Bau-km 0+013,700 Rundbordsteine 15/20 R = 2 cm L = 7,50 m Bau-km 0+021,200 Verbindungsstein 15/20 R = 2 cm – 5 cm L = 0,50 m Bau-km 0+021,700 Rundbordsteine 15/20 R = 5 cm L = 18,00 m Bau-km 0+039,700 Hochbordflügelstein L = 1,00 m Bau-km 0+040,700 Hochbordstein HB 15/30 L = 0,40 m * Bau-km 0+041,100 Bauende

Bezugsachse 205 L 284 West – Gehweg Rechts Bau-km 0+000,000 Anschluss Brücke Bau-km 0+000,000 Tiefbordsteine T 8/20 L = 29,50 m * Bau-km 0+029,500 Bauende

Bezugsachse 207 L 284 West – Radweg / Rinne Links Bau-km 0+000,000 Anschluss Schrammbord Brücke Bau-km 0+000,000 Hochbordsteine HB 15/30 L = 12,48 m * Bau-km 0+012,480 Hochbordflügelsteine L = 2,00 m Bau-km 0+014,480 Ende

Bezugsachse 212 ca. 5,40 m Aufnahme, Lagerung und Wiedereinbau Natursteinbord

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  • Stein muss geschnitten werden.

Böschungsgestaltung

Die einzige Böschung liegt in Fahrrichtung Rösrath zwischen dem Ende der Flügelwand des Brücken- ersatzneubaus und der Treppe zur Zufahrt der Häuser Nummer 219 bis 223 vor. Die Dammböschung ist ca. 2,15 m lang, hat eine mittlere Höhe von 0,35 m. Die Böschungsneigung beträgt 1:1,5.

Für die Baumaßnahme ist der Einsatz von Temperaturabgesenktem Asphalt (TA-Asphalt) in Verbin- dung mit Absaugeinrichtungen am Straßenfertiger vorgesehen. Aus Gründen des Arbeitsschutzes muss daher das Asphaltmischgut temperaturabgesenkt hergestellt und eingebaut werden.

Besondere Anlagen

In der L 284, Bau-km 0+104 bis Bau-km 0+124 sowie in der Straße Volberg verläuft der Volbergsiefen. Der Volbergsiefen ist heute in der Straße Volberg in einem DN 600 m Verrohrt. In der L 284 verläuft der Volbergsiefen heute in einem Bruchsteingewölbe 80 x 80 cm. Im Zuge der Baumaßnahme wird das Bruchsteingewölbe sowie ein Teil der Verrohrung ab Schacht 8442nr0090 zurückgebaut und durch eine neue Rohrleitung DN 600 ersetzt, die in der südlichen Flügelwand des westlichen Brückenwiderlagers endet. Der Rohrauslass wird mit einem öffenbaren, abschließbaren Gitter aus rostfreiem Stahl gesi- chert.

Straßenausstattung

Beschilderung und Beleuchtung Die vorhandenen Leuchten und Schilder werden abgebaut, gelagert und am Ende der Baumaßnahmen wieder aufgestellt.

Fahrbahnmarkierungen

Die heute vorhandene Mittelstreifenmarkierung "Leitlinie Innerorts schmal 1:2" wird nach Beendigung der Baumaßnahme wieder hergestellt. Zur Abgrenzung der Busbucht in Fahrtrichtung Rösrath wird die heute vorhandene durchgehende breite Markierung wieder hergestellt. Die Zufahrt zum Parkplatz in Fahrrichtung Rösrath erhält eine unterbrochene Markierung breit 1:1 (1,50/1,50). In Fahrtrichtung Lehmbach wird die heute vorhandene Markierung "Radfahr-Schutzstreifen" unterbrochen schmal 1:1 (1,00/1,00) in derselben Länge wieder hergestellt. Die Fahrbahn in Fahrtrichtung Lehmbach erhält wie- der eine Bushaltestellenmarkierung. Sonstige Randmarkierung entfallen auf Grund der Rinnen.

Art und Umfang (Querschnitte, Zusammenstellung der Hauptleistungen)

(Querschnitts-Angaben !) .................................................. Die im Leistungsverzeichnis Teil A ausgeschriebenen Arbeiten enthalten folgende Hauptleistungen:

ca. 300 m3 Erdarbeiten mit Fahrbahndeckenaufbruch ca. 47 m Rohrleitungen DN 600 verlegen ca. 325 m3 Frostschutzschicht 0/45 ca. 185 m2 Schottertragschicht 0/45 ca. 520 m2 Asphalttragschicht aus AC 22 TS ca. 520 m2 Asphaltbinderschicht aus AC 16 B S SG ca. 520 m2 Asphaltdeckschicht aus AC 11 D S

Untergrund

Siehe Ziffer 2.7 dieser Baubeschreibung (Baugrundverhältnisse).

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Unterbau (Böschungen)

Siehe auch Ziffer 7.2 dieser Baubeschreibung.

Entwässerung

Siehe hierzu auch Ziffer 7.3 dieser Baubeschreibung (Ergänzungen zu den ZTV Ew-StB 14).

Oberbau (Belastungsklasse, Bauweise RStO)

Anforderungen an die thermoisolierten Transportfahrzeuge (Bestandsfahrzeuge):

Thermoisolierte Transportfahrzeuge müssen die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:

Um eine ausreichende Thermoisolation der Transportmulden sicherzustellen, muss der Wand-/Boden- aufbau (bei nachträglich thermoisolierten Bestandsfahrzeugen nur der Wandaufbau) inkl. des verwen- deten Dämmmaterials mindestens einen Wärmedurchlasswiderstand (R-Wert) ≥1,65 m²K/W (bei 20°C) aufweisen. Das verwendete Dämmmaterial muss eine langfristige Temperaturbeständigkeit bis 200°C aufweisen. Der Nachweis des erreichten Wärmedurchlasswiderstands erfolgt auf Grundlage eines Her- stellerzertifikates seitens des Muldenherstellers, in dem der erreichte Wärmedurchlasswiderstand des Wandaufbaus dokumentiert wird. Die Verwendung von Hybridkonzepten (Kombination Thermoisolation und zusätzliche Beheizung) wird als gleichwertig angesehen, wenn durch die Zuführung von zusätzli- cher Wärmeenergie die Temperaturverluste aufgrund des Einsatzes eines Wand-/ und Bodenaufbaus mit einem Wärmedurchlasswiderstand < 1,65 m²K/W kompensiert werden. Die Wirksamkeit ist durch ein Herstellerzertifikat mit rechnerischem Nachweis zu belegen.

Fahrzeuge bis Baujahr 31.12.2015:

Der Asphaltmischguttransport mit Fahrzeugen bis Baujahr 31.12.2015 (Bestandsfahrzeuge) muss in Transportmulden mit thermoisolierten Seitenflächen (inkl. Stirn- und Rückwand) sowie mit thermoiso- lierter, wasserdichter und auf den Muldenrand aufliegender Abdeckeinrichtung (z.B. Silikon-/Po- lyurethanbasis oder gleichwertig bzw. klappbare Abdeckung) erfolgen.

Fahrzeuge ab Baujahr 01.01.2016:

Bei Fahrzeugen ab dem Baujahr 01.01.2016 muss zusätzlich eine Thermoisolation des Muldenbodens vorhanden sein.

VERKEHRSBEANSPRUCHUNG UND WESENTLICHE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG DES ASPHALTMISCHGUTES

Letzte Prognose aus Jahr 201911.522 DTV aller Kfz [Fzg/24h]
306 DTV [Fzg/24h] (SV)
Jahr der Verkehrsübergabe:...............
Dimensionierungsrelevante Beanspruchung gem. RStO 12............... B [Mio]
Belastungsklasse gemäß RStO 12/24BK 10
Örtliche, klimatische und topographische Verhältnisse:
vorhandennicht vorhanden

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Intensive SonnenbestrahlungX
SchattenstreckenX
Nebelstrecken (häufige Fahrbahnfeuchtigkeit)X
Steigungs- / Gefällestrecken von -3,011 % bis 4,167 %
Kurvenradien von 43,617 m bis ∞
Frosteinwirkungszone IIIX
Kreuzungsbereich mit SignalanlageX (bauzeitlich)
Ausbau mit Verkehrsführung auf der neuen Decke während der Bauphase gemäß BaubeschreibungX
Besonderheiten: keine

Ortsfeste Verkehrszeichen in Seitenaufstellung

Die Bemessung von Aufstellvorrichtungen und Fundamenten für ortsfeste Verkehrszeichen in Seiten- aufstellung muss nach Eurocode und DIN EN 12899 erfolgen. Für die Aufstellung von Standardver- kehrszeichen mittels Rohrpfosten ist die IVZ-Norm in der gültigen Fassung anzuwenden.

Für die Bemessung der Aufstellvorrichtungen sind die Teilsicherheitsbeiwerte für Lasten gemäß DIN EN 12899, PAF 1, Tabelle 6 zu verwenden: • Für Eigenlasten yG = 1,2 • Für Windlasten yQ = 1,35

Für den Ansatz der Windlasten ist die ZTV-ING Teil 8, Abschnitt 3 (Verkehrszeichenbrücken) heranzu- ziehen. Die Windzone ist in der Leistungsbeschreibung vorzugeben (siehe www.dibt.de – Aktuelles – Technische Baubestimmungen – Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen).

Bei Rohrmasten / MSH-Masten muss für die Bemessungswerte aus Windbelastung außer der Schild- fläche auch die Windangriffsfläche des Mastes (Oberkante Fundament bis Schildunterkante / Unter- kante Zusatzplakette) berücksichtigt werden. Bei aufgelösten Schildern ist zusätzlich der Mast zwi- schen den Schildern als Windangriffsfläche zu berücksichtigen.

Die Bemessung der Fundamente erfolgt nach Eurocode 7. Die Nachweise sind für den Grenzzustand der Tragfähigkeit und den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit zu führen.

Die Anzahl der Schilder und zugehörige Arbeiten sind dem Leistungsverzeichnis Teil A zu entnehmen.

Für Schilder ab 2,31 m2 an einer Aufstellvorrichtung muss grundsätzlich ein statischer Nachweis in geprüfter Form vorgelegt werden.

Kennzeichnung / Qualitätsnachweis von Verkehrszeichen und Aufstellvorrichtungen

Der Qualitätsnachweis der gelieferten Schilder muss durch eine Kennzeichnung mittels Gütezeichen im Sinne der Grundsätze für Gütezeichen des RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kenn- zeichnung e.V.) zwingend erbracht werden. Ebenso sind die Eigenschaften nach TLP VZ durch Anbrin- gen des CE-Zeichens auf der Schildrückseite und der Aufstellvorrichtung nachzuweisen.

Sofern ein gleichwertiges, geprüftes, zugelassenes und zertifiziertes Material als Bildträger verwendet wird, ist das Rahmenprofil des Bildträgers zusätzlich eindeutig und dauerhaft mittels Prägestempel zu kennzeichnen. Für Aluminium-Verbundwerkstoff sollen die Buchstaben „ACM“ (Aluminium Composite Material) verwendet werden. Die Prägung soll in unmittelbarer Nähe des RAL-Gütezeichens ange- bracht werden. Eine Prägung direkt auf dem Bildträger ist nicht zulässig.

1.1.2 Ingenieurbauwerke

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Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfanges

Im Zuge der Maßnahme wird das vorhandene Brückenbauwerk 5009 518 nahezu komplett abgebro- chen und an gleicher Stelle das neue Brückenbauwerk 5009 532 „Sülzbrücke Hoffnungsthal“ errichtet. Der Ersatzneubau wird als Einfeldbauwerk mit reduzierter Stützweite und einer Verbreiterung des Über- baus nach Norden, um Geh- und Radwege aufzunehmen, ausgeführt. Zur Aufrechterhaltung von Leitungsbeziehungen über die Sülz wird in Seitenlage zum Bauwerk eine Leitungsbehelfsbrücke hergestellt und später wieder komplett zurückgebaut.

Art und Umfang (Statisches System, Hauptabmessungen, Zwangspunkte)

Der Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungsthal überführt die L 284 mit einer reduzierten Stützweite von 21,80 m über die Sülz. Der neue Überbau wird so platziert, dass die südliche Kappenaußenkante nahezu mit der alten Gesimskante des Bestandsbauwerkes in einer Flucht liegt. Dadurch kommt es aufgrund des breiteren Überbaus zu einer Verschiebung der nördlichen Außenkante um 50 cm nach Norden. Wegen des unsymmetrischen Querschnittes auf dem Überbau liegt damit die neue Straßen- achse 75 cm nördlich der Bauwerksachse und damit auch 50 cm nördlich der alten Bauwerksachse.

Die neue Straßenachse wurde für die Baumaßnahme von Ost nach West, also gegen die Kilometrie- rung der L 284 definiert. Auf dieser Achse liegen die Widerlagerachsen in Station 0+068,565 (Achse 10) und in Station 0+090,365 (Achse 20). Die L 284 kreuzt in Station 0+079,465, also in Feldmitte die Sülz mit einem Kreuzungswinkel von 100 gon. Das Bauwerk liegt in einer Geraden, die von Station 0+063,991 bis 0+102,126 verläuft. Vor der Station 0+063,991 verläuft die L 284 in einem Kreisbogen mit R = 519,699 m. In der Station 0+102,126 schließt ein Kreisbogen mit R = 43,617 m an.

Auf dem Bauwerk wird eine 8,30 m breite Fahrbahn vorgesehen, die mit einem Dachprofil mit Quernei- gungen von 2,5 % ausgeführt wird. Die Fahrbahn wird mit dieser Breite ausgebildet, um auf der südli- chen Seite einen 1,50 m breiten Radweg und je Fahrtrichtung einen 3,40 m breiten Fahrstreifen aufzu- nehmen. Der Hochpunkt des unsymmetrischen Dachprofils liegt zwischen den beiden Fahrstreifen. Die Kappen beidseits der Fahrbahn sind 2,25 m breit, sodass jeweils ein 50 cm breiter Schutzstreifen und ein 1,50 m breiter Gehweg angeordnet werden können. Damit ergibt sich eine Breite zwischen den Geländern von 12,30 m. Die Kappen erhalten ein Quergefälle von 2,0 % zur Fahrbahn geneigt und werden mit einer Schrammbordhöhe von 15 cm ausgebildet. Aufgrund der innerörtlichen Lage des Bau- werks sind keine Schutzeinrichtungen erforderlich.

Der Querschnitt der L 284 sieht auf dem Bauwerk damit folgende Ausbildung von Nord nach Süd vor: 2,25 m Randkappe mit 50 cm breitem Sicherheitsstreifen, 1,50 m breitem Gehweg und Geländer, 3,40 m Fahrstreifen FR Rösrath, 3,40 m Fahrstreifen FR Lehmbach, 1,50 m Radweg auf der Fahrbahn, 2,25 m Randkappe mit 50 cm breitem Sicherheitsstreifen, 1,50 m breitem Gehweg und Geländer,

= 12,80 m Gesamtbreite bzw. 12,30 m Breite zwischen den Geländern.

Leitungsbehelfsbrücke

Eine kleinräumige Umleitung für Fußgänger und Radfahrer über eine Behelfsbrücke in Bauwerksnähe ist nicht vorgesehen. Die Verkehrsführung hierzu erfolgt über die Brücken Rotdornallee und Volberger Straße. Für die Überführung der Versorgungsleitungen über die Sülz wird eine Behelfsbrücke auf der Nordseite der Brücke angeordnet. Die genaue Lage und die Ausbildung der Behelfsbrücke werden durch den AN in Abstimmung mit den Versorgungsträgern und dem AG festgelegt. Die baustatische Prüfung der Aus- führungsplanung für die Behelfsbrücke erfolgt durch den Prüfingenieur auf Veranlassung durch den AG. Je nach Ausbildung der Widerlagergründung sind an deren Standorte Kampfmittelsondierungen auszuführen.

Für die Behelfsbrücke gelten folgende weitere Vorgaben: • Lage der Behelfsbrücke nördlich des Bestandsbauwerkes. • Ausbildung als Einfeldbauwerk mit einer Stützweite von mindestens 25,00 m. Diese Mindeststütz- weite kann je nach gewähltem System vergrößert werden. • Die Anordnung eines Pfeilers im Flussbett ist nicht zulässig. • Unterkante des Überbaus höher als Wasserspiegellage im Fall HQ100 = +82,45 mNHN (Station 8+622) + 50 cm Freibord = +82,95 mNHN.

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• Leitungsbrücke zur Überführung der Wasserleitung DN 160 in Schutzrohr DN 400, der Strom- und Telekomkabel in sechs Schutzrohren DN 140 sowie der KKS-Leitungen in zwei Schutzrohren DN 160. Die Leitungsgewichte sind mit den Leitungsbetreibern abzustimmen. • Die Nutzung der Behelfsbrücke für Baustellenpersonal wird zugelassen. Eine Nutzung für den öf- fentlichen Fußgängerverkehr ist zu unterbinden. Die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an die Absturzsicherungen sind zu erfüllen.

Erdarbeiten

Für den Abbruch des Bestandsbauwerkes und für den Neubau sind Baugruben anzulegen, die auf- grund der dicht an das Bauwerk heranreichenden Bebauung teilweise mit Trägerbohlwandverbauten gesichert werden. Nach dem Abbruch des Bestandsbauwerkes werden Arbeitsebenen teilweise in den Fließquerschnitt der Sülz angelegt, auf denen die Kampfmittelsondierungen und die Bohrarbeiten statt- finden. Nach Herstellung der Bohrpfahlwände der Widerlager werden die Vorschüttungen abgegraben und die Baugruben für die Vorsatzschalen ausgehoben. Der Erdaushub erfolgt dabei teilweise im Fließ- gewässer bzw. in Grundwasser. Nach Fertigstellung der Widerlager werden die Hinterfüllungen eingebaut und die übrigen Baugruben verfüllt. Der Bodenaushub ist bis auf den Oberboden nicht für den Widereinbau geeignet und wird abgefahren. Der Oberboden wird zwischengelagert und später wieder angedeckt.

Gründung, Schutz gegen Aggressivität

Die Gründung des Bauwerkes erfolgt auf tangierenden und überschnittenen Bohrpfahlwänden. Die Wi- derlagerwände werden als tangierende Bohrpfahlwände mit Großbohrpfählen Ø 1,20 m ausgebildet. Jeder Bohrpfahl wird bewehrt hergestellt und der Achsabstand beträgt 1,20 m. Die Flügelwände am westlichen Widerlager Achse 20 werden als überschnittene Bohrpfahlwände mit Großbohrpfählen Ø 1,20 m ausgeführt. Hier wird jeder zweite Pfahl bewehrt hergestellt und der Achsabstand der be- wehrten Pfähle beträgt 1,80 m. Für die Herstellung der Bohrpfähle sind Bohrschablonen zu verwenden. Die Bohrpfähle am östlichen Widerlager (Achse 10) werden dabei durch die unbewehrten Fundamente der alten Gründung aus der Vorkriegszeit gebohrt.

Die Bohrpfähle werden im verwitterten Fels, der gemäß Baugrundgutachten ab einer Tiefe von ca. +70,00 mNHN ansteht, gegründet. Eine Gründung in den Talschottern ist aufgrund der geringen Schichtdicke nicht möglich. Außerdem muss die Schicht mit zersetztem Fels immer durchgründet wer- den. Die Pfahlaufstandskote der bewehrten Tragpfähle ergab sich in der Vorbemessung zu +68,50 mNHN. Damit ist rechnerisch eine Einbindung von 1,50 m in den tragfähigen Felshorizont ge- geben. Die unbewehrten Pfähle werden kürzer ausgeführt, bis ca. 50 cm unter die Vorsatzschale. Da- mit liegt die Pfahlaufstandskote der unbewehrten Pfähle bei +78,00 mNHN. Im Rahmen der Vorbemes- sung ergaben sich Pfahllängen von 12,50 m am Widerlager Achse 10 und von 12,70 m für die bewehr- ten Pfähle und von 3,20 m für die unbewehrten Pfähle am Widerlager Achse 20. Da die Widerlager von Wasser umströmt sind, wurden in der Vorbemessung keine Abgrabungszustände berücksichtigt.

Die Bohrebenen für die neu herzustellenden Bohrpfähle sind Arbeitsebenen, die nach Abschluss der Abbrucharbeiten an den neuen Widerlagerachsen vor den Pfahlachsen angefüllt und dahinter abge- graben werden. Die Arbeitsebene am Widerlager Achse 10 liegt auf +82,20 mNHN und die am Wider- lager Achse 20 auf +82,40 mNHN. Die Bohrpfähle werden gemäß ZTV-ING:2025-08, Abschn. 2.2, Nr. 3.1.3 (15) mit mindestens 50 cm Mehrlänge hergestellt und anschließend bis 5 cm über Unterkante Pfahlkopfbalken abgearbeitet. Auf der Ostseite (Achse 10) werden die Bohrpfähle bis zur Kote +81,05 mNHN abgearbeitet, auf der Westseite (Achse 20) bis zur Kote +81,25 mNHN. Auf Kote +81,00 mNHN (Achse 10) bzw. +81,20 mNHN (Achse 20) werden 1,20 m dicke Pfahlkopfbalken her- gestellt. Bei den Widerlagerwänden haben die Pfahlkopfbalken eine Breite von 3,70 m. Der nördliche Schenkel des Pfahlkopfbalkens des Widerlagers Achse 10 ist 2,35 m breit. Die Flügelwände des Widerlagers Achse 20 erhalten 2,90 m breite Pfahlkopfbalken, die an den Flügel- wandenden mit einem Zerrbalken aus Beton mit den Abmessungen b/h = 80 / 120 cm verbunden sind. Der Zerrbalken ist erforderlich, um die Biegebeanspruchung in den Rahmenecken des Pfahlkopfbal- kens der Widerlagerwand zu denen der Flügelwände abzumindern und um die Verformungen der Flü- gelwandenden zu begrenzen. Zur Abschirmung des Erddrucks auf die Widerlagerwände werden deren Pfahlkopfbalken mit erdseiti- gen Spornen ausgeführt. Auf den Pfahlkopfbalken der Widerlagerwände werden die Auflagerbereiche für den neuen Überbau und 40 cm dicke Kammerwände angeordnet. Die Bohrpfahlwände werden luft- seitig mit 30 cm dicken Vorsatzschalen verblendet.

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Aufgrund des im oberen Bereich in den Großkernbohrungen angetroffenen zersetzten Materials wird gemäß dem Baugrundgutachten für die Vorbemessung der Bohrpfahlgründung die Oberkante des ver- witterten (entfestigt bis angewittert) Fels bei +73,00 mNHN mit 3,00 m unter der Oberkante des zer- setzten Fels (+70,00 mNHN) angesetzt. Bis zum unverwitterten Fels in einer Tiefe von 22,00 m unter GOK bzw. +61,00 mNHN wird eine einaxiale Druckfestigkeit von 12 MN/m2 berücksichtigt. Für den un- verwitterten Fels können Werte von 20 MN/m2 angenommen werden. Die Tiefenlage der Felsschichten muss bei Herstellung der Bohrpfahlwände durch den Baugrundgutachter kontrolliert werden. Darüber hinaus müssen die Bohrarbeiten durch den geotechnischen Sachverständigen begleitet werden. Im Baugrundgutachten werden für die vorgeschlagene Tiefgründung zur Vorbemessung folgende Er- fahrungswerte für die charakteristische Pfahlwiderstände angegeben:

BodenartBruchwert Pfahlmantelreibung q [kN/m²] s,kBruchwert Pfahlspitzendruck q [kN/m²] b,k
Auffüllung (Straßendamm)--
Tallehme--
Talschotter (q c ≈ 15 MN/m2)(105)-
zersetzter Fels, UK Talschotter bis 3,0 m Tiefe--
entfestigter bis angewitterter Fels (q u,k ≥ 12 MN/m2) ab ca. +70,0 mNHN1.00010.000
unverwitterter Fels (q u,k ≥ 20 MN/m2) ab ca. 22,0 m Tiefe u. GOK bzw. +61,0 mNHN2.00020.000

Zur Abtragung von Einspannmomenten und Horizontalkräften wird die horizontale Bettung wie folgt angesetzt: k [kN/m3] = E / t sh,k s B mit E : Steifemodul [MN/m2] s t : von der Bettung erfasste Einbindetiefe der Pfahlwand [m] B Bis zu einer Tiefe von 1,00 m unter Baugrubensohle wird ein linearer Anstieg und danach ein rechteck- förmiger Verlauf der Bettung angenommen.

Unterbauten

Die Widerlager werden als tangierende Bohrpfahlwände (Widerlagerwände Achse 10 und 20) und als überschnittene Bohrpfahlwände (Flügelwände Achse 20) aus Bohrpfählen Ø 1,20 m hergestellt. Bei den überschnittenen Bohrpfahlwänden wird jeder zweite Pfahl bewehrt ausgeführt und der Achsab- stand der bewehrten Pfähle beträgt 1,80 m. Die Pfahlaufstandskote der bewehrten Tragpfähle ergab sich in der Vorbemessung auf +68,50 mNHN. Damit ist rechnerisch eine Einbindung von 1,50 m in den tragfähigen Felshorizont gegeben. Die unbewehrten Pfähle werden kürzer ausgeführt, bis ca. 50 cm unter die Vorsatzschale. Damit liegt die Pfahlaufstandskote der unbewehrten Pfähle bei +78,00 mNHN. Über den Bohrpfählen werden Pfahlkopfbalken hergestellt, in die die Anschlussbewehrung der Bohr- pfähle einbindet. Die Gründungskoten der Pfahlkopfbalken liegen auf Kote +81,00 mNHN (Achse 10) bzw. +81,20 mNHN (Achse 20). Sie werden mit erdseitigen Spornen ausgeführt, die zur Abschirmung des Erddrucks auf die Pfahlwände dienen.

Bei den tangierenden Bohrpfählen der Widerlagerwände werden nach der Reinigung der Pfähle die Zwickel zwischen diesen mit Spritzbeton ausgefüllt, um wasserdichte Wände herzustellen. Die Pfahl- kopfbalken der Widerlagerwände sind an der Luftseite 1,20 m dick und 3,70 m breit. Hinter den 1,80 m breiten Lagerbänken werden 40 cm dicke und ca. 1,75 m hohe erdseitige Kammerwände angeordnet, sodass sich dahinter 1,50 m breite horizontale Sporne ergeben. Seitlich werden die Lagerkammern durch 60 cm dicke Kammerwände eingefasst, die wie die Flügelwände mit Naturstein verblendet wer- den. Die Verblendung wird dabei bis 50 cm Breite um die Ecke in die Front der Widerlagerwand geführt.

Die Lagerachsen liegen bei beiden Widerlagern 90 cm von der Vorderkante der jeweiligen Lagerbank zurück und damit in der Achse der Bohrpfahlwand. Die Oberflächen der Lagerbänke sind in Brücken- querrichtung horizontal und quer zu den Widerlagern mit 5 % zu den Kammerwänden geneigt. Die Lagerbänke liegen an der luftseitigen Kante jeweils mindestens 50 cm unter der Unterkante des tiefsten Längsträgers. An beiden Widerlagern werden Fahrbahnübergänge nach RiZ. Übe 1 vorgesehen.

An den Luftseiten werden 30 cm dicke Betonvorsatzschalen ausgebildet, die mind. 80 cm unter die Geländeoberkante reichen. Die Vorsatzschalen werden mit eingemörtelter Anschlussbewehrung an den bewehrten Bohrpfählen befestigt und auf Sauberkeitsschichten auf Kote +78,55 mNHN aufgestellt. Am westlichen Widerlager wird jeweils der erste unbewehrte Bohrpfahl der Flügelwände an der Wider- lagerwand ca. 10 cm nach außen versetzt angeordnet. Die Vorsatzschale wird in diesem Bereich etwas

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dicker ausgeführt, um den Versprung auszugleichen. Die Pfahlkopfbalken der Flügelwände des westlichen Widerlagers Achse 20 sind 1,20 m dick und 2,90 m breit. Sie ragen damit luftseitig entsprechend der Vorgabe der ZTV-ING:2025-08, Abschn. 2-2, Nr. 3.1.1 (7) 30 cm über die Pfähle hinaus. Die beiden Wandenden der Flügelwände werden mit einem Zerrbalken mit einer Breite von 80 cm und einer Höhe von 1,20 m verbunden. Der Zerrbalken hat die Aufgaben, die Biegebeanspruchung in den Rahmenecken des Widerlagerpfahlkopfbalkens zu denen der Flügelwände auf ein bewehrbares Maß zu reduzieren und die Wandverformungen an den Flügel- wandenden so zu begrenzen, dass hier keine nennenswerten Setzungen in den Hinterfüllbereichen entstehen.

Die Pfahlkopfbalken und Flügelwände werden biegesteif mit denen der Widerlagerwand und der Kam- merwand verbunden. Die Bohrpfahlwände werden luftseitig mit 30 cm dicken Betonvorsatzschalen ver- blendet. Zusätzlich werden an den Flügelwänden ca. 25 cm dicke Natursteinverblendungen hergestellt, die 30 cm unter die jeweilige Geländeoberkante einbinden und unten auf den Sockeln der Vorsatzscha- len aufstehen. Dazu werden die Vorsatzschalen im unteren Sockelbereich 55 cm dick ausgeführt. Die Vorsatzschalen der Flügelwände werden ebenfalls mit Anschlussbewehrung in die Bohrpfähle veran- kert und auf Sauberkeitsschichten aufgestellt. Die Aufstandskote der Vorsatzschalen liegt bei beiden Widerlagern auf +78,55 mNHN. Da das Gelände vor den Flügelwänden ansteigt, werden die Sockel der Vorsatzschalen an den Flügelwänden abgetreppt an den Geländeverlauf angepasst.

Unter der nordöstlichen Flügelwand wird hinter der Widerlager-Pfahlwand noch ein Bohrpfahl angeord- net, damit die Vorsatzschale nicht auf Erddruck zu bemessen ist. Ansonsten wird die Flügelwand mit einem erdseitigen Sporn flachgegründet. Der Pfahlkopfbalken der Widerlagerwand wird dazu L-förmig mit einem 1,90 m langen Schenkel abgeknickt. Auf diesem im Vorsatzschalenbereich 2,10 m breiten Balkenschenkel wird eine 60 cm dicke Flügelwand hergestellt, deren senkrechtes Wandende mit der Stirnfläche des Kopfbalkenschenkels abschließt. So ergibt sich ab Vorderkante Widerlagerwand eine 5,60 m lange Flügelwand, die ebenfalls mit Naturstein verblendet wird.

Auf den Pfahlkopfbalken werden in Anlehnung an RiZ. Flü 2, Bild 1 die Flügelwände als 60 cm dicke Wände ohne Kappe ausgeführt. Die Wandköpfe werden mit 35 cm breiten Gesimsen versehen. Wie die Gesimse der Überbaukappen sind die Stirnflächen der Gesimse an den Flügeln 64 cm hoch. Hinter den entsprechend den Kappenneigungen geneigten 40 cm breiten Oberflächen sind die Wandköpfe der Flügelwände um 10 cm abgesenkt und unter 15 % zur Erdseite geneigt. Die zwischen den Hoch- borden an den Fahrbahnrändern und den Gesimsen der Flügelwände gelegenen Gehwegflächen wer- den im Zuge des Streckenbaus wie im Bestand gepflastert. Daher werden alle Kanten der Gesimse und Kappenbereiche, die an diese Pflasterflächen angrenzen, ohne Dreikantleisten ausgebildet. So entstehen keine Stolperkanten im Gehweg. An den Wandköpfen der Flügelwände werden Arbeitsfugen angeordnet, so dass der Materialwechsel zwischen dem Widerlagerbeton C30/37 zum Kappenbeton C30/37 mit hohem Frost- und Tausalzwiderstand erfolgen kann.

Die Anschlüsse der Widerlager- und Flügelwände an die vorhandenen Stützwände seitlich des Bau- werkes sind örtlich durch den Auftragnehmer festzulegen. Die 45°-Böschung am nordöstlichen Flügel wird mit Steinstickung befestigt.

Auf den Gesimsen werden 1,30 m hohe Füllstabgeländer nach RiZ. Gel 4 angeordnet. Die Veranke- rung der Geländer erfolgt nach RiZ. Gel 13 mit Pfostenschuh.

Überbau, Lager, Übergangskonstruktionen

Tragkonstruktion

Der einfeldrige Überbau wird als Stahlverbundkonstruktion mit einer Stützweite von 21,80 m ausgebil- det. Der Überbau besteht aus vier offenen Schweißträgern mit einer Höhe von 78 cm und einer mit diesen im Verbund wirkenden 34,0 ÷ 36,1 cm dicken Betonfahrbahnplatte. Die Breite der Obergurte wurde in der Vorbemessung zu 550 mm bei einer Dicke 35 mm festgelegt. Die Untergurte sind 600 mm breit und 45 mm dick. Die 700 mm hohen Stege werden mit einer konstanten Dicke von 20 mm ausge- führt. Die Betonfahrbahnplatte setzt sich aus 12 cm dicken Fertigteilplatten und einer 22 ÷ 24,1 cm dicken, mit Dachprofil ausgeführten Ortbetonergänzung zusammen. Die Fertigteilplatten liegen auf 2,0 cm, dicken Elastomerstreifen auf, sodass sich eine Konstruktionshöhe von 1,14 m und damit eine Schlankheit des Überbaus von l/h = 19,1 ergeben. Der Achsabstand der Längsträger beträgt 3,10 m, so dass sich Kragarmlängen der Fahrbahnplatte von jeweils 1,40 m ergeben. Der Abstand der Haupt- träger überschreitet damit den gemäß Abschnitt 6.1 der „Ergänzenden Bestimmungen“ zu den Richtli- nien für die Bemessung und Ausführung von Stahlverbundträgern (Fassung April 1999) zulässigen Wert von 3,0 m um 0,10 m. Diese seinerzeit gültige Bestimmung hat heute empfehlenden Charakter,

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so dass die geringe Überschreitung akzeptiert werden kann.

Sowohl die Betonfertigteile als auch die Ortbetonergänzung der Fahrbahnplatte sind durch Kopfbolzen mit den Stahllängsträgern verbunden. In den Randfertigteilen werden Dübeltaschen über den äußeren Stahlträgern als Aussparungen ausgeführt, über den mittleren Stahlträgern sind durchgehende Gassen zur Aufnahme der Kopfbolzen vorgesehen. Dadurch können die Kopfbolzen über den mittleren Trägern in Längsrichtung beliebig verteilt werden. Die Verbundfuge zwischen Fertigteil und Ortbeton ist zusätz- lich mit Bügelbewehrung aus Betonstahl verdübelt. Die Fertigteile sind in Brückenlängsrichtung 2,404 m breit und durch 2 cm breite Fugen getrennt, da die Abmessungen der Teile hinsichtlich des erforderlichen Straßentransports zu begrenzen sind. Die Fu- gen in Brückenquerrichtung werden in Anlehnung an die Vorläufigen Richtlinien für Straßen- und We- gebrücken aus Spann- und Stahlbeton-Fertigteilen – R FT-Brücken der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen, Ausgabe 1979, Abschnitt 1.5.2, Bild 5, ausgebildet. An den querlaufenden Plattenrän- dern werden oberseitig 3,0 cm breite und tiefe Nuten hergestellt. Die Abdeckung und Abdichtung der 2 cm breiten Querfugen zwischen den Fertigteilen erfolgt mit Faserzementstreifen und mit Klebebän- dern, mit denen die Fugen abgedichtet werden. Auf diesen Faserzementstreifen werden die Fugen mit Vergussbeton bis zur Oberfläche der Fertigteile verfüllt. Die Fertigteile werden auf der Baustelle auf die Stahllängsträger aufgelegt. Für die Auflagerung der Fertigteile werden auf den Rändern der Hauptträgerobergurte nach ZTV-ING:2023-12, Abschn. 4-2, Nr. 5.4 (3) Auflagerstreifen aus synthetischem Elastomer aufgeklebt. Diese Elastomerstreifen sind 30 mm breit und haben nach dem Zusammendrücken durch das Fertigteileigengewicht eine Dicke von 20 mm. Die Elastomerstreifen dienen gleichzeitig als seitliche Begrenzung für den Vergussmörtel bzw. Vergussbeton, der unmittelbar vor dem Auflegen der Fertigteile auf den Obergurten aufgebracht wird. Damit sind die Fugen zwischen den Stahlträgern und den Fertigteilen abgedichtet. Außerdem werden Gummigranulat-Unterlegplättchen als Abstandhalter und Höhenausgleich zwischen die Obergurte der Stahlträger und den Fertigteilen angeordnet. Danach werden die Dübeltaschen und die Querfugen mit Vergussmörtel bzw. Vergussbeton bis zur Oberfläche der Fertigteile verfüllt. Nach dem Erhärten des Vergussmörtels bzw. des Vergussbetons ist bereits eine Verbundwirkung vor- handen. Die Fertigteile bilden zusammen mit dem Verguss eine Platte und Scheibe, die schon bei der Betonage der Ortbetonergänzung an der Lastabtragung beteiligt ist. Durch den Verguss werden die Obergurte der Stahlträger für den Einbau der Ortbetonergänzung stabilisiert. Um sowohl für den Bau- zustand als auch für den Endzustand die volle Wirkung der Kopfbolzen zu gewährleisten, werden lange und kurze Kopfbolzen SD nach DIN EN ISO 13918 verwendet.

Die Fertigteilplatten dienen als Schalung für den Ortbeton und beteiligen sich im Bau- und Endzustand an der Tragwirkung. Da die Fertigteile in Brückenlängsrichtung ca. alle 2,40 m gestoßen werden, ist in den Fertigteilplatten keine statisch wirksame Längsbewehrung ansetzbar. Die Ortbetonplatte wird über den Widerlagern ab den Lagerachsen konventionell eingeschalt. Da die Fertigteile nicht bis zum Über- bauende verlegt sind, wird in den Endbereichen des Überbaus die gesamte Plattendicke aus Ortbeton hergestellt.

Unter den Kappen haben die Fahrbahnplatte und damit die äußeren Fertigteilplatten eine Querneigung von 2,5 % zu den Gefälleknicken 20 cm vor den Schrammborden und im Fahrbahnbereich ein Dach- profil mit Quergefälle von 2,5 % zu den Gefälleknicken vor den Schrammborden. Die Dicke der Ortbe- tonergänzung beträgt über den äußeren Fertigteilplatten konstant 22 cm und über den mittleren Platten 22 ÷ 24,1 cm. Die Untergurte der Stahlträger werden in Querrichtung horizontal ausgebildet. Die Obergurte der Längsträger greifen die jeweiligen Querneigungen der Fahrbahnplatte auf, sodass sie jeweils mit 2,5 % nach links oder rechts geneigt sind. Bei Einhaltung einer konstanten Dicke der Ortbetonergänzung über den Stahlträgern von 36 cm ergeben sich unterschiedliche Höhenlagen der Längsträger zueinander. Da der südliche Träger unter dem tiefer liegenden südlichen Fahrbahnrand angeordnet ist, liegt dieser Träger am tiefsten. Die nach Norden folgenden drei Träger sind 4,3 cm, 8,0 cm und 3,8 cm höher ge- legen. Maßgebend für die kleinste Lichte Höhe unter dem Überbau und für die Freibordhöhe ist damit der südliche Randträger am östlichen Widerlager Achse 10.

Über den Widerlagern werden die Stahllängsträger mit Querträgern aus Stahl verschraubt, um die Tor- sionsaussteifung der Längsträger zu bewirken und die Träger bei der Montage zu stabilisieren. Die Querträger werden als HEB 220-Profile, also mit einer Höhe von 22 cm ausgeführt. Die Unterkanten der HEB-Obergurtflansche liegen dabei auf einer Höhe mit der jeweiligen Unterkante der Längsträger- Obergurtbleche. Da die Längsträger nicht alle auf einer Höhe liegen, haben die Querträger in den ein- zelnen Zwischenräumen unterschiedliche Längsneigungen. Durch die Anordnung der Querträger dicht unter der Fahrbahnplatte (Abstand 4,0 cm) können die bis DN 400 messenden Leitungen und Schutzrohre unter den Querträgern mit einem Abstand von knapp 6,0 cm hergeführt werden. Der nach RiZ. Was 13 geforderte Mindestabstand der Leitungen zu der

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angrenzenden Betonfläche von 30 cm wird damit eingehalten. Der Rohrscheitel der DN 160-Wasser- leitung liegt bei diesen Höhenverhältnissen knapp 86 cm unter der Straßenoberfläche. An die Stahllängsträger werden Kopfplatten mit Steifen geschweißt, an die die Querträger mittels bie- gesteifen Kopfplattenstößen geschraubt werden. Die Querträger werden nicht mit der Fahrbahnplatte verbunden. Die Obergurte der Stahllängsträger werden an den Überbauenden auf 500 mm Länge abgeschrägt ausgeführt, damit die Fahrbahnplatte für die Anordnung der Fahrbahnübergänge zu den Enden hin bis auf 55 cm aufgedickt werden kann und die Fahrbahnübergänge verankert werden können.

Der Überstand der Stahllängsträger über die Auflagerachsen zu den erdseitigen Kammerwänden hin beträgt 800 mm. Die Pressenansatzpunkte zur provisorischen Lagerung des Überbaus bei der Herstel- lung und bei einem ggf. später erforderlichen Lagerwechsel sind unter diesem Längsträgerüberstand, d.h. hinter den Lagersockeln angeordnet. Im Bauzustand werden die Stahllängsträger über Pressen auf den späteren Pressenansatzpunkten hinter den Lagersockeln temporär gelagert. Die Lager werden hängend mit den Trägern eingehoben und erst nach der Betonage der Ortbetonergänzung des Über- baus in die Lagersockel eingegossen. Damit kann auf die Anordnung von Traggerüstjochen vor den Lagerbänken zum Ablegen der Fertigteile verzichtet werden. Die Längsträger sind gegen Kippen zu sichern. Mit dem Auflegen der Längsträger erfolgt auch der Einbau der Querträger. Diese übernehmen dann die Aussteifung der Stahllängsträger.

Kappen

Auf dem Überbau werden beidseits der Fahrbahn zur Aufnahme jeweils eines 1,50 m breiten Gehwe- ges und eines 50 cm breiten Sicherheitsstreifens zur Fahrbahn hin 2,25 m breite Kappen angeordnet. Beide Kappen werden mit 35 cm breiten und an der Stirnfläche 64 cm hohen Gesimsen ausgeführt. Auf den Kappen, die nach RiZ. Kap 7 ein Quergefälle zur Fahrbahn von 2,0 % und 15 cm hohe Schrammborde haben, werden 1,30 m hohe Füllstabgeländer nach RiZ. Gel 4 hergestellt. Die Veran- kerung der Geländer erfolgt nach RiZ. Gel 13 mit Pfostenschuh. In beiden Gesimsen wird jeweils ein Kabelschutzrohr DN 100 mit Ziehdraht verlegt. Die Rohre sind bei der Betonage gegen Aufschwimmen zu sichern.

Lager

Der Überbau wird auf beiden Widerlagern mit jeweils vier Elastomerlagern gelagert, so dass unter je- dem Stahllängsträger ein Lager vorhanden ist. Dabei wird das Lager in der Lagerreihe 2 auf dem Wi- derlager Achse 20 als allseits festes Lager, das entsprechende Lager auf dem gegenüberliegenden Widerlager Achse 10 als querfestes Lager ausgebildet. Die übrigen Lager werden als allseits verfor- mende Lager V2 ausgeführt. Die Lager sind nach den Richtzeichnungen Lag 9 ÷ Lag 11 auszubilden. Da die Horizontalverformun- gen in Längsrichtung < 35 mm betragen, sind keine Lagerstellungsanzeiger erforderlich. Hinter den Lagern bieten die Lagerbänke und die Längsträgerüberstände ausreichenden Platz für die Anordnung von Hydraulikpressen nach RiZ. Lag 6. Die Lager werden nach ZTV-ING:2022-01, Abschn. 6-8 (2) und Anhang B mit Typenschildern ausgestattet. Bei dem allseits festen Lager ist mit einer zugfesten Verankerung des Lagers zu rechnen. Bei diesem Lager sind bei vergleichsweise geringer minimaler Auflast die Längskräfte aus Bremsen und Anfahren sowie die Reaktionskräfte aus den Lagerverformungen der übrigen Lager aufzunehmen. Dazu reicht eine Verankerung mit Kopfbolzendübeln nicht aus, sodass zur Aufnahme der Kippmomente im Lager zusätzlich eine Rückankerung mit Zugstäben erfolgen muss.

Die Lager werden bei der Stahlmontage an den Stahllängsträgern hängend mit eingehoben. Die La- gersockel sowie die Lagerbank unter dem Festlager werden mit Aussparungen für die Kopfbolzen der unteren Ankerplatten und für die Rückankerung versehen. Die Stahllängsträger lagern bis zur endgül- tigen Einlagerung auf den Pressen hinter den Lagersockeln. Nach der Betonage der Ortbetonergän- zung des Überbaus werden die Lager in die Lagersockel eingegossen und die Zuganker vorgespannt.

Zum Ausgleich der Trägerlängsneigung aus der Längsneigung der Gradiente an der jeweiligen Lager- achse und der Trägerüberhöhung nach Aufbringen des Eigengewichtes G1 (Stahlträger, Fertigteile und Ortbeton) werden Keilplatten zwischen den Lagern und den Stahllängsträgern angeordnet. Damit wer- den die Lager horizontal in den Lagersockeln eingegossen.

Übergänge

Bei der vorliegenden Steifigkeit des Stahlverbundüberbaus ergeben sich große Endtangentenverdre- hungen und damit große Bewegungen an den Überbauenden. Daher wird an beiden Enden je ein

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wasserdichter Fahrbahnübergang nach RiZ. Übe 1 und ZTV-ING:2022-01, Abschn. 6-6 mit einem Dichtprofil angeordnet. Die Gesamtdilatation beträgt am maßgebenden Widerlager Achse 10 ohne Ab- minderung der Werte aus dem Kriech- und Schwindanteil vor Einbau der Übergangskonstruktionen 36 mm und liegt damit unter dem zulässigen Wert von 65 mm für eine einschlaufige Konstruktion.

In den Kappenbereichen wird das Dichtprofil des Überganges hochgeführt und mit einem Sonderprofil für Gehwege ausgeführt. So folgt die Dehnfugenkonstruktion dem Schrammbord und der Oberkante der Kappe. Im Fahrbahnbereich werden die Übergänge durch eine rauten- oder wellenförmige Ober- fläche geräuschmindernd ausgebildet. Die Fahrbahnübergänge erhalten an den Stirnflächen der Ge- simse gemäß TL/TP FÜ, Kap. 2.6 (11) 10 mm dicke Abdeckbleche aus nicht rostendem Stahl.

Es werden nur regelgeprüfte Übergangskonstruktionen zugelassen.

Baustoffe

Bauteil: Beton: Expositionsklassen: Betonstahl: Baustahl Anmerkung: Sauberkeitsschichten: C12/15 X0 --- --- *) Bohrpfähle unbewehrt: C30/37 XC2, XF2 --- --- *) Bohrpfähle bewehrt: C30/37 XC2, XD2, XF2 B 500 B, S235 JR *) Spritzbeton: C30/37 XC2, XD1, XF2 --- --- Pfahlkopfbalken, Vorsatzschale: C30/37 XC4, XD2, XF2 B 500 B --- r < 0,3 **) Kammer-/ Flügelwand: C30/37 XC4, XD2, XF2 B 500 B --- r < 0,3 **) Lagersockel: C35/45 XC4, XD1, XF2 B 500 B --- Überbau: Stahlträger: --- --- --- S 355 ***) Kopfbolzendübel: --- --- --- S 235 J2+C450 Fertigteile: C40/50 XC4, XD1, XF2 B 500 B --- --- Vergussbeton: C40/50 XC4, XD1, XF2 --- --- --- Ortbeton: C35/45 XC4, XD1, XF2 B 500 B --- --- Kappe /Gesimse: C30/37 XC4, XD3, XF4 B 500 B --- LP ****)

*) Für die Bohrpfahlwände sind die Vorgaben der DIN EN 1536 zu beachten.

**) Für die schwindbehinderten Bauteile Pfahlkopfbalken, Vorsatzschalen, Kammerwände und Flü- gelwände ist ein Beton mit einer langsamen Erhärtungsgeschwindigkeit (r = f / f < 0,3) zu cm2 cm28 verwenden. Der Nachweis der Druckfestigkeitsklasse kann dabei im Alter von 56 Tagen geführt werden. Die Auflagen nach ZTV-ING:2025-08, Abschn. 3-1, Nr. 6 (2) sind zu beachten. Die Kos- ten dafür und die Mehraufwendungen für die längeren Ausschalfristen und Nachbehandlungs- dauern sind in die jeweilige OZ. einzurechnen.

***) Es sind Stähle für feuerverzinkte Konstruktionen gemäß DIN EN 10025-2, 7.4.3 „Schmelztauch- verzinken“ mit Stahlzusammensetzung (Schmelzenanalyse) für Silizium und Phosphor nach Ka- tegorie B (0,14 % ≤ Si ≤ 0,35 % und P ≤ 0,035 %) verwenden. Die Stahlkonstruktion ist feuerver- zinkungsgerecht nach DIN EN ISO 1461 sowie DIN EN ISO 14713-2 und DASt-Richtlinie 022 herzustellen. Die Vorgaben und Empfehlungen aus dem „Gutachten zur Erlangung einer ZiE zur Feuerverzinkung der Stahlbauteile der Sülzbrücke Hoffnungsthal“ der Feldmann + Weynand Consulting Engineers GmbH, Aachen vom 16.07.2026 sind bei der konstruktiven Durchbildung des Tragwerkes und bei der Verzinkung zu berücksichtigen und umzusetzen.

****) Mindestluftporengehalt nach ZTV-ING:2025-08, Abschn. 3-1, Tab. 3.1.1. Für Beton zur Herstel- lung von Kappen dürfen nach ZTV-ING:2025-08, Abschn. 3-1, Nr. 4.3 (2) Zemente CEM III und CEM II/C-M nicht verwendet werden. Mit der Neufassung der ZTV-ING:2023-12 ist folgender Passus in Teil 3-1, Nr. 4 entfallen: Abweichend vom DIN-Fachbericht „Beton“ muss für Kappen in den Expositionsklassen XF4 und XD3 die Mindestdruckfestigkeitsklasse C25/30 nach 28 d und der maximale w/z-Wert 0,50 betragen. Damit ist für Kappen gemäß DIN-Fachbericht „Beton“ ein Luftporenbeton der Festigkeitsklasse C30/37 mit einem maximalen Wasserzementwert von 0,45 und einem Mindestzementgehalt von 320 kg/m³ herzustellen.

Die Festigkeitsklasse der Sauberkeitsschichten wurde entsprechend der DIN EN 1992-1-1/NA:2013- 04, Tab. E.1DE für die Expositionsklasse X0 zu C12/15 festgelegt.

Es ist nur Betonstahl der Duktilitätsklasse B (hochduktil) zu verwenden.

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Für die bewehrten Bauteile gilt DIN EN 1992-2/NA:2013-04, Tabelle 7.101DE – Anforderungen an die Nachweise der Dekompression, zulässigen Randzugspannungen und Rissbreitenbeschränkung bei Straßenbrücken. Danach ist der Rechenwert der zulässigen Rissbreite für die häufige Lastfallkombina- tion auf w = 0,2 mm zu begrenzen. Risse mit größerer Breite als 0,2 mm sind zu Lasten des AN max entsprechend den Vorgaben der ZTV-ING:2025-08, Abschn. 3-5 zu schließen.

Alle Bauteile sind nach ZTV-ING:2025-08, Abschn. 3-1, Nr. 2.2 (1) und nach Nr. 4.2 (3) der Feuchtig- keitsklasse WA gemäß der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) „Vorbeu- gende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton“ (Alkali-Richtlinie) zuzuordnen. Rezyklierte Gesteinskörnungen dürfen nicht verwendet werden.

Für alle Betone ist die Überwachungsklasse 2 nach DIN 1045-3:2023-08 anzuwenden. Alle Betone und die daraus hergestellten Bauteile sind nach ZTV-ING:2025-08, Abschn. 3-1, Nr. 1 (4) in der Beton- klasse BK-S und die Ausführungsklasse AK-S einzustufen.

Sichtflächen

Die Flügelwände und die 50 cm breiten Streifen der Widerlagerwände unter den Überbaukragplatten werden wie beim Bestandsbauwerk und den angrenzenden Uferwänden der Sülz mit Naturstein ver- blendet. Die Natursteinverblendung als hammergerechtes Schichtenmauerwerk aus gebrochener, ber- gischer Grauwacke nach DIN 1053-1:1996-11, Bild 17 reicht gemäß RiZ. Verb 1 bis mindestens 30 cm unter die Oberfläche des davor liegenden Geländes und wird bis unter die Gesimse der Flügelwände bzw. bis an die Raumfugen zum Überbau hochgemauert. Für die Verblendung werden in den Wänden 25 cm tiefe Nischen vorgesehen, an deren Rückseiten nach RiZ. Verb 1 Ankerschienen vom Typ Hal- fen HTA 28/15, A4 o.glw. im Abstand von 50 cm angeordnet werden. In die Ankerschienen werden Hammerkopfanker, mind. 8 Stk./m², eingesetzt, mit denen das komplett mit Mörtel hinterfüllte Natur- steinmauerwerk gehalten wird. An den Ecken zur jeweiligen Widerlagerwand wird das Mauerwerk 50 cm weit in die Ansichtsflächen der Widerlagerwände geführt.

Die lotrechten Fugen der Verblendungen zum Sichtbeton der Widerlagerwände und die nahezu hori- zontalen Fugen unter den Gesimsen der Flügelwände werden mit dauerelastischem Fugenverguss auf Unterfüllstoff abgedichtet. In die Verblendung auf der nördlichen Flügelwand des Widerlagers Achse 20 wird ein Betonstein ein- gemauert, der mit einer Jahreszahl-Matrize nach RiZ. Jahr 1 geschalt wird.

Alle übrigen Sichtflächen der Pfahlkopfbalken und der Vorsatzschalen sind mit einseitig gehobelten Brettern gleichen Querschnitts mit profilierten Seiten (Nut und Feder oder dgl.) und gleichmäßig ver- setzten Stößen herzustellen. Der Schalungsverlauf ist vertikal. Alle Kanten mit einem Winkel  120° sind mit Dreikantleisten 1,5/1,5 cm zu brechen.

Die Fertigteile und die Endquerträger des Überbaus sind mit einseitig gehobelten Brettern gleichen Querschnitts mit profilierten Seiten (Nut und Feder oder dgl.) und gleichmäßig versetzten Stößen her- zustellen. Der Schalungsverlauf der Fahrbahnplatte ist senkrecht zur Gradiente, also in Brückenquer- richtung, der der Endquerträger ist vertikal. Alle Kanten mit Winkeln  120° sind mit Dreikantleisten 1,5/1,5 cm zu brechen.

Die Kappen auf dem Überbau und die Gesimse an den Flügelwänden sind mit einseitig gehobelten Brettern gleichen Querschnitts mit profilierten Seiten (Nut und Feder oder dgl.) zu schalen. Bei diesen Bauteilen ist auf ein gleichmäßiges Versetzen der Stöße zu achten. Die Bretter sind parallel zu den Gradienten zu verlegen. In Gesimsen sind Verankerungslöcher nicht zugelassen. Alle Kanten mit einem Winkel 120° sind mit Dreikantleisten 1,5/1,5 cm zu brechen. Die Oberflächen der Kappen werden mit einem Besenstrich in Brückenquerrichtung versehen. Diese Strukturierung der Kappenoberflächen dient als Rutschsicherung.

Auf die Regelungen der ZTV-ING:2025-08, Abschn. 3-2, Nr. 4.5 – Bemessung und Einbau von Scha- lungen und Kap. 7.4 – Sichtflächen und Oberflächenbearbeitung wird besonders hingewiesen. Veran- kerungslöcher sind sorgfältig mit Feinbeton im passenden Farbton sauber begrenzt oder mit vertieft eingeklebten zementgebundenen Stopfen wasserundurchlässig zu schließen. Die vorgesehene Aus- führung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Ein Anti-Graffiti-System (AGS) auf den Beton- und Natursteinflächen der Widerlager sowie auf den Betonoberflächen des Überbaus und der Gesimse ist nicht vorgesehen.

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Entwässerung

Überbau

Aufgrund der geringen Brückenfläche werden gemäß ZTV-ING:2025-08, Abschn. 6-10, Nr. 2.2 (1) auf dem Überbau keine Brückenabläufe vorgesehen. Die Fahrbahn weist auf dem Bauwerk ein Dachprofil mit einem Quergefälle von 2,5 % auf. Da die Gradiente des neuen Bauwerks in einer Kuppe liegt, ergibt sich vom Hochpunkt jeweils ein Längsgefälle zu den Widerlagern hin. Die Längsneigung nach Osten (Achse 10) beträgt bis zum Überbauende i.M. 1,24 % und nach Westen (Achse 20) i.M. 0,21 %. Die Kappen werden mit einem Quergefälle von 2 % zur Fahrbahn geneigt. Die Überbaufläche wird über diese Längs- und Quergefälle zu beiden Widerlagern hin entwässert. Dort wird das Wasser der vorhandenen Streckenentwässerung der L 284 zugeführt. Die derzeitigen Verhältnisse ändern sich durch den Ersatzneubau nur geringfügig, so dass auf eine Neuberechnung der Straßenentwäs- serung verzichtet wird.

Zur Abführung von bauzeitlichem Oberflächenwasser und späterem Sickerwasser über der Dich- tungsschicht des Überbaus werden in den Tiefpunkten der Überbauoberfläche vor den Übergangs- konstruktionen in beiden Lagerachsen Tropftüllen in Anlehnung an RiZ. Was 11 angeordnet. Die Rohre der Tropftüllen werden als Edelstahlrohre DN 50 ausgebildet und innerhalb der Fahrbahnplatte so verzogen, dass Wasser aus den Tropftüllen vor den Widerlagern abtropfen kann.

Widerlager

Die Widerlager und Flügel werden in Anlehnung an RiZ. Was 7 mittels Dränschichten aus geotextilen Matten entwässert und die gesamten Baugruben mit grobkörnigen Böden nach ZTV E-StB 17, Ab- schnitt 10.2.3 hinterfüllt. Damit kann anfallendes Wasser nach hinten in den anstehenden Baugrund abfließen. Auf die Anordnung von Grundrohren und einer Abdichtung mit schwer durchlässiger Bo- denschicht nach RiZ. Was 7 wird bei diesem Bauwerk verzichtet. Da die Oberflächen der erdseitigen Sporne beim Widerlager Achse 10 auf +82,20 mNHN und am Wi- derlager Achse 20 auf +82,40 mNHN – außer zu Hochwasserzeiten – immer oberhalb des Grundwas- serspiegels liegen, wird auf eine abgeschrägte Fundamentoberfläche, wie nach RiZ. Flü 1 oder Flü 2 oder nach RiZ. Was 7 gefordert, zugunsten einer einfacheren Bewehrungsführung verzichtet.

Die Entwässerung der Auflagerbänke erfolgt zunächst über das 5 %-ige Gefälle senkrecht zur Aufla- gerlinie in Richtung Kammerwände. Entlang der Kammerwände werden Halbschalen in den Lager- bänken ausgebildet. Anfallendes Wasser wird so über das 2 %-ige Längsgefälle dieser Halbschalen von beiden Seiten bis zum Tiefpunkt in der Brückenmitte und dort mittels Entwässerungsrohren DIN 100 in Anlehnung an RiZ. Was 5, Blatt 1 durch die Pfahlkopfbalken nach vorne geleitet. Diese Rohre werden aus nicht rostendem Stahl ausgebildet.

Alle Arbeitsfugen sind nach ZTV-ING:2025-02, Abschn. 3-3, Nr. 2 und DIN 1045-3:2023-08 auszufüh- ren. Da die Arbeitsfugen zwischen den Pfahlkopfbalken und den aufgehenden Flügel- und Kammer- wänden außer bei Hochwasser nicht im Grundwasser liegen, wird auf eine Abklebung dieser Arbeits- fugen verzichtet. Luftseitig sind Arbeitsfugen an Sichtbetonflächen durch Trapezleisten abzustellen.

Abdichtung, Beläge

Der Überbau erhält entsprechend der Belastungsklasse BK 10 einen Brückenbelag gemäß RiZ. Dicht 3, Blatt 1, Variante 1 und ZTV-ING:2022-01, Abschn. 6-1, aus 4,0 cm Asphaltbeton AC 11 D S, 3,5 cm Gussasphalt-Schutzschicht MA 11 S und 0,5 cm unkaschierter Polymerbitumen- Schweißbahn auf Epoxidharz-Versiegelung. Dabei sind die Vorgaben der ZTV-ING:2022-01, Abschn. 6-1 zum Betonalter von mindestens 7 Tagen beim Aufbringen der Versiegelung zu beachten. Der Reaktionsharz muss in der BASt-Zusammenstel- lung der zertifizierten Stoffe und Stoffsysteme nach TL-BEL-EP als verwendbar für Versiegelungen auf mindestens 7 Tage altem Beton gemäß ZTV-ING:2022-01, Abschn. 6-1 eingestuft sein.

Die Kammerwandköpfe an den Widerlagern werden in Anlehnung an RiZ. Abs 5 mit Bitumenschweiß- bahn abgeklebt, die über der Abschrägung auf edelstahlkaschierter Bitumenschweißbahn aufliegt. Die Verwendung von edelstahlkaschieren Bitumenschweißbahnen als Alternative zu dem in der Richtzeich- nung aufgeführten Edelstahlband ist gemäß Erfahrungssammlung zu den RiZ-ING, Reg.-Nr. 054 zu- lässig. Die Bereiche über den Schrägen auf den Kammerwänden werden mit Gussasphalt bis zur Ober- fläche der Schutzschicht angefüllt. Die dazu notwendige Abschalung für den Gussasphalt und die

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Mehrmenge an Asphaltmaterial sind in die Position „Asphaltschutzschicht herstellen“ einzurechnen.

Die Fugenausbildung am Schrammbord erfolgt nach RiZ. Dicht 9. Vor den Kappen werden nach RiZ. Dicht 3, Blatt 2 30 cm breite Streifen aus Gussasphalt MA 8 N in der Deckschicht ausgebildet, die durch dauerelastisch verfüllte Fugen von der übrigen Deckschicht getrennt werden.

Nach der Herstellung der Deckschicht ist jeweils über der erdseitigen Hinterkante der Kammerwand nach RiZ. Abs 5 eine 2 cm breite, 8 cm tiefe und zweilagig vergossene Querfuge herzustellen. In diesen Querfugen ist ein Vergussmaterial vom Typ N2 vorzusehen. Beidseits der Überganskonstruktionen sind 15 mm breite Fugen abzustellen und mit N2-Material zu vergießen. Alle übrigen Fugen entlang der Schrammborde und zwischen der Deckschicht und den Gussasphaltrandstreifen werden mit Verguss- material vom Typ N1 ausgefüllt. Eine Verlängerung der Gussasphaltrandstreifen in der Deckschicht über den Überbau hinaus ist nicht vorgesehen. Entlang der Schrammborde werden 2-zeilige Rinnen vor und hinter dem Überbau ange- ordnet. Die genaue Ausführung der Bereiche vor und hinter dem Brückenbauwerk ist der Straßenpla- nung zu entnehmen.

Ausstattung

Durch das westliche Widerlager erfolgt der Abschlag des verrohrten Volbergsiefens. Diese Bachverroh- rung wird ab der Einmündung der Straße Volberg erneuert. Für den Kanal wird hinter dem Widerlager Achse 20 ein Schacht hergestellt, mit dem die Leitung nahezu rechtwinklig nach Süden abgeknickt wird, sodass der Kanal durch die südliche Flügelwand geführt werden kann. Vor der Wand wird ein neuer Graben angelegt, mit dem der Kanal in die Sülz abgeschlagen wird. Die Planung der Kanalbau- arbeiten erfolgt durch die Streckenplanung. Für die erforderliche Wanddurchführung durch die Bohr- pfahlwand wird ein unbewehrter Bohrpfahl ausgestemmt, sodass durch diese Lücke das Kanalrohr ge- führt werden kann. Während der Herstellung der Bohrpfahlwände ist der Kanal provisorisch nördlich des Widerlagers am Baufeld vorbeizuleiten und in die Sülz abzuschlagen. Auch dieses Provisorium wird mit dem Streckenbau geplant. Vor das durch die Flügelwand geführte Kanalrohr wird ein Gitter aus nicht rostendem Stahl vorgesehen, das mit senkrechten Gitterstäben im Abstand von max. 120 mm ausgebildet wird. Das Gitter wird in einem Rahmen klappbar und verriegelbar ausgeführt, sodass zu Wartungs- und Reinigungszwecken ein Einstieg in die Kanalhaltung von außen möglich ist.

Das Bauwerk grenzt am Widerlager Achse 10 im Süden und am Widerlager Achse 20 im Norden und im Süden an bestehende Uferwände, die überwiegend aus Bruchsteinmauerwerk bestehen. Für den Abbruch und Neubau des Brückenbauwerkes müssen diese Wände etwas zurückgebaut werden. Die entstandenen Lücken werden nach oder bei der Herstellung der Vorsatzschalen vor den Widerlagern wieder geschlossen. Die genaue Ausbildung der Lückenschlüsse wird im Zuge der Arbeiten durch den Auftragnehmer nach örtlichem Aufmaß geplant und ausgeführt. Die seitliche Natursteinmauer an der Zufahrt zu den Häusern 226, 226a und 228 ist für die Arbeiten zum Abbruch des alten und Bau des neuen Widerlagers abzubrechen und später in altem Verlauf neu zu errichten. Dabei ist die Anhebung der Hofeinfahrt und des angrenzenden Gehweges zu berücksich- tigen. Die genaue Ausbildung ist nach örtlichem Aufmaß durch den AN in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung und den Anliegern festzulegen. Die Zuwegung zu diesen Häusern erfolgt durch eine zu errichtenden bauzeitlichen Zugang von Süden entlang der Böschungsoberkante zur Sülz.

Zum Kolkschutz der Widerlager wird die Bachsohle im Bereich der Baugruben für die Vorsatzschalen mit Wasserbausteinen befestigt. Es werden Wasserbausteine gemäß DIN EN 13383-1 – Wasserbau- steine – Anforderungen und den Technischen Lieferbedingungen Wasserbausteine TLW 2003, mit Kan- tenlängen von ca. 30 bis 60 cm als Steinstickung eingebaut. Die genaue Ausbildung der Steinstickun- gen ist während der Bauausführung mit der Unteren Wasserbehörde und dem Aggerverband abzustim- men. Auf den Böschungen unter den Gesimsen entlang der Flügelwände wird Betonsteinpflaster gemäß RiZ. Bösch 1 auf einem 10 cm dicken Bett aus Beton C12/15, XC2 verlegt. An der Steilböschung an der nordöstlichen Flügelwand wird eine Bodenstabilisierung aus gestickten Wasserbausteinen vorge- sehen.

Absturzsicherung, Schutzeinrichtungen

Gemäß den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme – RPS, Ausgabe 2009, Tabelle 5 – Erforderliche Aufhaltestufen auf Brücken und Stützwänden ist bei der hier vorliegenden Lage des Bauwerkes innerhalb der Ortslage mit einer zulässigen Geschwindigkeit von Vzul ≤ 50 km/h und einer von Stufe 1 abweichenden Gefährdungsstufe (keine schutzbedürftigen Seite 18 von 114

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Bereiche mit Gefährdung Dritter unter bzw. neben dem Bauwerk, Geländer: Gefährdungsstufe 3) eine Absicherung durch Schrammborde mit einer Höhe von 0,15 m bis 0,20 m und Geländer mit Seil gemäß den RiZ-ING ausreichend.

Daher wird die Schrammbordhöhe der Kappen auf dem Überbau auf 15 cm festgelegt. Diese Höhe wird über die Länge der Flügelwände des westlichen Widerlagers fortgeführt und erst nach dem jeweiligen Flügelwandende auf die Regelhochbordhöhe von 12 cm verringert. Auf den Kappen werden 1,30 m hohe Füllstabgeländer nach RiZ. Gel 4 angeordnet. Damit ist eine Ab- sturzsicherung auch für Radfahrer eingerichtet. Die Verankerung der Geländer erfolgt nach RiZ. Gel 13 mit Pfostenschuh. In den Handläufen der Geländer werden Stahlseile nach RiZ. Gel 10 und Gel 11 eingelegt. Bewegungs- und Montagefugen sind nach RiZ. Gel 9 auszubilden. Die Geländerenden wer- den nach RiZ. Gel 19, Bl. 1 gestaltet.

Korrosions- und Oberflächenschutz

Der Korrosionsschutz der Stahlträger des Überbaus wird durch eine Feuerverzinkung der Stahlkon- struktion erzielt. Feuerverzinkte Stahl- und Verbundbrücken müssen derzeit noch über eine Zustim- mung im Einzelfall (ZiE) zugelassen werden, die rechtzeitig vor Beginn der Ausführungsplanung vorlie- gen muss. Bei der Planung und Ausführung der Feuerverzinkung wird die „Arbeitshilfe zur Planung und Ausführung von feuerverzinkten Stahlkonstruktionen im Straßenbrückenbau“ vom Industrieverband Feuerverzinken berücksichtigt. Bei dem hier vorliegenden Tragwerk ist das im Wesentlichen die Be- rücksichtigung der abgeminderten Kerbfälle für feuerverzinkte Konstruktionsdetails beim Nachweis der Werkstoffermüdung. Da die Längen der Zinkwannen in den Verzinkereien begrenzt und geringer als die Länge der Haupt- träger sind, werden die Stahlträger abwechselnd von beiden Seiten schräg eingetaucht. Dadurch kön- nen die ca. 23,40 m langen Hauptträger in einem Stück fertig verzinkt und zur Baustelle transportiert werden. So entfallen aufwändige Verzinkungsarbeiten auf der Baustelle und Montagestöße in den Längsträgern.

Der Korrosionsschutz durch Feuerverzinken ist gemäß DIN EN ISO 1461 und DASt-Richtlinie 022 in für das Brückenbauwerk vorgegebenen Mindestzinkschichtdicken (≥ 200 μm) auszuführen. Die Prü- fung der Zinkschichtdicke ist gemäß DIN EN ISO 1461 auszuführen. Gemäß ZTV-ING:2025-02, Abschn. 4-3, Nr. 6.6 sind Kontrollflächen an vorgegebenen Punkten vorzu- sehen. Neben der optischen Prüfung ist für Brückenbauteile eine systematische Überprüfung mit dem Magnetpulververfahren gemäß Anlage 3 der DASt-Richtlinie 022 verbindlich durchzuführen. Die Ausbesserung von Beschädigungen der Zinkschicht muss durch Spritzverzinken unter Berücksich- tigung der Vorgaben der Arbeitshilfe erfolgen. Die Arbeitshilfe zur Planung und Ausführung von feuer- verzinkten Stahlkonstruktionen im Straßenbrückenbau ist Teil der Broschüre „Feuerverzinkte Stahl- und Verbundbrücken“ des Institut Feuerverzinken GmbH, Düsseldorf und kostenlos bestellbar unter www.feuerverzinken.com/bruecken. Da die Längs- und Querträger durch Schraubstöße miteinander verbunden werden, sind auf der Bau- stelle keine Schweißarbeiten zur Montage des Stahlträgerrostes und damit keine Korrosionsschutz- maßnahmen auf der Baustelle erforderlich. Die Schraubgarnituren an den Plattenstößen der Endquer- träger werden ebenfalls in verzinkter Ausführung ausgebildet, sodass die gesamte Stahlkonstruktion verzinkt ist.

Die Kappen und Gesimse besitzen durch den gewählten Beton einen hohen Widerstand gegen Frost- und Tausalzbeanspruchung. Eine Hydrophobierung dieser Bauteile ist nicht vorgesehen.

Die Geländer werden mit dem Korrosionsschutzsystem Nr. 1 nach ZTV-ING:2025-02, Abschn. 4-3, An- hang A, Tab. A 4.3.2, Bauteil-Nr. 3.1 b) versehen. Die ZTV-ING:2025-02 sieht Beschichtungen mit Be- schichtungsstoffen nach TL KOR – Stahlbauten, Blatt 100 als Weiterentwicklung der Beschichtungs- systeme nach den früheren Blättern 87, 94, 95 und 97 vor. Auf einer Feuerverzinkung werden bis zu drei Zwischenbeschichtungen auf Epoxidharzbasis und eine Deckbeschichtung auf Polyurethanbasis aufgebracht. Die Gesamtschichtdicke beträgt mindestens GSD = 240 mm. Es kommen Stoffe nach TL KOR – Stahlbauten, Anhang A, Blatt 100, Modul C zur Anwendung. Der Farbton der Deckbeschichtung ist Eisenglimmer grün DB 601. Sechskantschrauben, -muttern und Unterlegscheiben müssen aus nicht rostendem Stahl der Stahlsorte A4 bzw. A5, Werkstoff-Nr. 1.4401 bzw. 1.4571 hergestellt sein.

Die Lager erhalten das Korrosionsschutzsystem Nr. 1 nach ZTV-ING:2025-02, Abschn. 4-3, Anhang A, Tab. A 4.3.2, Bauteil-Nr. 3.2. Nach der Oberflächenvorbereitung Sa 3 werden eine mind. 100 mm di- cken Spritzverzinkung und darauf bis zu drei Zwischenbeschichtungen auf Epoxidharz- und/oder Po- lyurethanbasis und eine Deckbeschichtung auf Polyurethanbasis aufgebracht. Die Gesamtschichtdicke

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beträgt mindestens GSD = 320 mm. Es kommen Stoffe nach TL KOR – Stahlbauten, Anhang A, Blatt 100, Modul D zur Anwendung. Der Farbton der letzten Deckbeschichtung ist Eisenglimmer grau DB 704. Schrauben, Spannbänder, Kleinteile usw. innerhalb des Lagers sind aus nicht rostendem Stahl, Stahlsorte A4 bzw. A5, Werkstoff-Nr. 1.4401 bzw. 1.4571, auszuführen. Die Verschraubung der Lager mit den Stahllängsträgern erfolgt mit verzinkten Schraubengarnituren. Die luftberührten Teile der Zuganker des Festlagers auf dem Widerlager Achse 10 erhalten das Korro- sionsschutzsystem Nr. 3 nach ZTV-ING:2025-02, Abschn. 4-3, Anhang A, Tab. A 4.3.2, Bauteil- Nr. 3.2. Auf einer Grundbeschichtung aus EP-Zinkstaub werden bis zu zwei Zwischenbeschichtungen auf Epoxidharz-Grundlage und eine Deckbeschichtung auf Polyurethan-Grundlage aufgebracht. Der Farbton der letzten Deckbeschichtung ist Eisenglimmer grau DB 704. Diese Beschichtungen werden nach dem Einbau und ggf. Anspannen der Zuganker auf der Baustelle aufgebracht.

Die Fahrbahnübergänge erhalten das Korrosionsschutzsystem Nr. 1 nach ZTV-ING:2025-02, Abschn. 4-3, Anhang A, Tabelle A 4.3.2, Bauteil-Nr. 3.4.2. Nach der Oberflächenvorbereitung Sa 2½ werden eine mind. 80 mm dicke Grundbeschichtung auf EP-Zinkstaub-Basis und darauf bis zu drei Zwischenbeschichtungen auf Epoxidharzbasis und eine Deckbeschichtung auf Polyurethan-Grundlage aufgebracht. Die Gesamtschichtdicke beträgt mindestens GSD = 480 mm. Es kommen Stoffe nach TL KOR – Stahlbauten, Anhang A, Blatt 100, Modul A zur Anwendung.

Das Gitter, das vor dem durch die südliche Flügelwand Achse 20 zu leitenden GFK Kanalrohr DN 600 angeordnet wird, wird aus nicht rostendem Stahl, Stahlsorte A4 oder A5, Werkstoff-Nr. 1.4401 oder 1.4571 ausgebildet.

Die Schutzrohre und deren Zubehörteile für die zu überführenden Leitungen werden aus nicht rosten- dem Stahl, Stahlsorte A4 oder A5, Werkstoff-Nr. 1.4401 oder 1.4571, hergestellt. Damit sind an diesen Bauteilen keine Korrosionsschutzmaßnahmen erforderlich.

Die Tropftüllen vor den Fahrbahnübergängen und die Entwässerungsrohre der Lagerbankentwässe- rungen an beiden Widerlagern werden aus nicht rostendem Stahl, Stahlsorte A4 bzw. A5, Werkstoff- Nr. 1.4401 bzw. 1.4571, hergestellt.

Anlagen und Einrichtungen für Dritte

Derzeit werden mit dem Bauwerk mehrere Stromleitungen, eine Gasleitung, eine Trinkwasserleitung eine Telekomtrasse und ein Datenkabel für die Feuerwehr überführt. Die meisten dieser Leitungen wer- den bauzeitlich auf eine Behelfsbrücke nördlich des Bauwerkes gelegt und später wieder zurück unter den Überbau verlegt. Die Gasleitung muss bauzeitlich und im Endzustand nicht wieder über die Sülz geführt werden. Zur Verbindung des kathodischen Korrosionsschutzes der Leitungsnetze vor und hinter der Brücke wird eine Kabeltrasse mit der Behelfsbrücke und mit dem neuen Überbau überführt. Mit dem neuen Bauwerk sind außerdem die Trinkwasserleitung in einem HD-PE Rohr DA 160 mit HD- PE-Ummantelung, Außendurchmesser 315 mm in einem Schutzrohr DN 400 aus nicht rostendem Stahl, ein Beleuchtungskabel, ein Niederspannungskabel, eine Mittelspannungstrasse, die Telekom- trasse und das Datenkabel für die Feuerwehr zu überführen.

Die Wasserleitung wird in den Zwischenraum zwischen den beiden nördlichen Längsträgern angeord- net. Da der Abschlag des Regenwasserkanals aus Richtung Volberg nach Süden erfolgen soll, ergibt sich so keine Querung des Kanals mit dieser Leitung im Bauwerksbereich. Die Rohraufhängungen des Schutzrohres werden nach RiZ. Was 13, Bild 2 unter den Fertigteilplatten des Überbaus mit schräg angeordneten Hängestangen ausgebildet. In den Fertigteilen werden Ankerschienen aus nicht rosten- dem Stahl nach statischen und konstruktiven Erfordernissen vorgesehen. Das Schutzrohr verläuft pa- rallel zum Überbau mit einem konstanten Abstand zur Fahrbahnplatte. Durch die schräge Anordnung der Hängestangen kann auf eine seitliche Abstützung gegen die Stahlträger oder auf Diagonalausstei- fungen verzichtet werden.

Die beiden Schutzrohre für den Kathodischen Korrosionsschutz des Gasleitungsnetzes werden mittels Mehrfachrohraufhängungen im gleichen Zwischenraum neben der Wasserleitung angeordnet. Zur Queraussteifung der Mehrfachrohraufhängungen werden Diagonalstreben zwischen den Hängestan- gen angebracht.

Das Beleuchtungskabel und das Telekomkabel werden in die Schutzrohre DN 100 in der nördlichen bzw. der südlichen Kappe eingezogen. Die Schutzrohre werden mit Ziehdrähten versehen. Sie sind bei der Betonage der Kappen gegen Aufschwimmen zu sichern.

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Die Stromkabel der Mittel- und Niederspannungsleitungen und das Datenkabel für die Feuerwehr wer- den mittels Mehrfachrohraufhängungen im Zwischenraum zwischen den beiden südlichen Längsträ- gern angeordnet. Für die Mittelspannungstrasse sind drei Schutzrohre DN 150, für das Niederspan- nungskabel und für das Datenkabel ist je ein DN 100 Schutzrohr vorgesehen. Da auf den Mehrfach- rohraufhängungen noch Platz für ein DN 100 Schutzrohr ist, wird dieses als Reserverohr für spätere Leitungstrassen vorgesehen. Zur Queraussteifung der Mehrfachrohraufhängungen werden Diagonal- streben zwischen den äußeren Hängestangen angebracht.

Die Schutzrohre werden wegen der Querträger mit einem Abstand von mindestens knapp 35 cm zur Fahrbahnplatte angeordnet. Zu den Querträgern wird ein lichter Abstand von ca. 6,0 cm vorgesehen.

Das Schutzrohr der Wasserleitung wird mit Mantelrohren DN 500 aus Faserzement durch die Kammer- wände geführt. In diese Mantelrohre werden Ringraumdichtungen gegen nicht drückendes Wasser ein- gebaut. Das Schutzrohr ragt etwa 15 cm über die Rückseiten der Kammerwände in das Erdreich. Dort erfolgt dann die Abdichtung des Ringraums zwischen Schutzrohr und Medienrohr nach Wahl des Lei- tungsbetreibers. Vor den Kammerwänden beider Widerlager werden elastische Rohrverbindungen an- geordnet, mit denen die Relativbewegungen des Überbaus gegenüber den Widerlagern aus Kriechen und Schwinden, aus Temperaturdehnung, Stützensenkung oder bei einem Lagerwechsel aufgenom- men werden. Die als Rohrbündel angeordneten Schutzrohre für die Strom- und Datenkabel werden in Kunststoff- Mantelrohre eingeführt, die mit einer Nennweite größer ausgebildet in die Kammerwände einbetoniert werden. Die Kunststoffrohre ragen etwa 15 cm über die Rückseiten der Kammerwände ins Erdreich. Hier erfolgt die Abdichtung der Ringräume zwischen diesen Mantelrohren und den Kabeln nach Wahl des jeweiligen Leitungsbetreibers.

Vor und hinter dem Bauwerk sind Beleuchtungsmaste vorhanden. Alle Leitungen sind während der Baumaßnahme aus dem Baufeld zu legen. Die Maste werden während der Bauzeit abgebaut und im Zuge des Straßenbaus auf den Hinterfüllungen wieder aufgestellt.

Abbrucharbeiten

Bei der Planung von Bauabläufen sind tierartspezifische Lebensraumzyklen und Habitate zu beachten, z.B. Brutzeiten von Vögeln, Quartiere von Fledermäusen, Laichzeiten von Fischen (siehe H ArtB, in R SBB).

Gemäß der Umweltverträglichkeitsuntersuchung sind die Arbeiten im Gewässer außerhalb der Laich- zeit der vorkommenden Fischarten Groppe, Äsche und Forelle sowie Bachneunauge durchzuführen. Mit Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 29.09.2020 wurde ein Baufenster vom 15. Juni bis 31. August vorgegeben. Dieser Zeitraum wurde im Nachgang bis zum 30. September verlängert. Daher wird die Baumaßnahme so vorbereitet, dass die vorbereitenden Arbeiten im Gewässer, der Abbruch des Bestandsbauwerkes und der Sohlschwelle samt Tosbecken und die Herstellung der Arbeitsebenen für die Bohrpfähle in diesen dreieinhalb Monaten ausgeführt werden.

Die Empfehlung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung, die Sülz vor Beginn der Bauarbeiten als Schutzmaßnahme für das Gewässer und dem darin vorkommenden Fischbestand zu verrohren, wird nicht weiterverfolgt. Der Rückbau der Sohlschwelle und die Anpassung des Gewässerquerschnitts stel- len ohnehin große Eingriffe in das Gewässer dar, so dass die Beeinträchtigung durch das Abbruchgut vergleichsweise gering ist und keine Verrohrung des Gewässers vorgesehen wird. Außerdem ist selbst der Einbau der Rohre und Überschüttung unter dem vorhandenen Überbau und der spätere Rückbau mit massiven Eingriffen in das Gewässer verbunden.

Um einen Sedimenteintrag durch die Bauarbeiten in die Sülz und dessen Abdrift zu vermindern, werden vor Beginn der Abbrucharbeiten mit Stroh gefüllte Drahtkörbe unterstromseitig in die Sülz eingebracht. Gegebenenfalls ist die Strohfüllung während der Bauzeit zu erneuern. Zum Einbau dieser Strohballen- barriere erfolgt in Abstimmung mit dem AG und dem Aggerverband.

Zur Leichterung des Bauwerks und zur Materialtrennung wird der Brückenaufbau bestehend aus Stra- ßenbelag, Geländer und Kappen zurückgebaut. Diese Arbeiten können mit Baggern und Fräsen auf dem Überbau agierend ausgeführt werden.

Vor den Abbrucharbeiten für das Brückenbauwerk wird mit Baggern, die auf dem Überbau stehen, die Sohlschwelle dicht unterhalb der Brücke teilweise so abgebrochen, dass das durch die Schwelle

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aufgestaute Wasser abfließen kann. Die übrige Sohlschwelle und das Tosbecken werden nach dem Abbruch des Überbaus, wenn die Bagger in die Sülz fahren können, abgebrochen. Erforderliche Sedi- mentsperren sind vorzusehen und ggfls. zu erneuern bzw. umzusetzen. Nach dem eigentlichen Abbruch ist eine Profilierung der Gewässersohle in Abstimmung mit AG und Aggerverband (Abziehen mit gleichmäßigem Gefälle) über ca. 60 m vorgesehen. Anstehendes Material dient zur Verfüllung der Aushubgrube der abgebrochenen Wehranlage.

Der konventionelle Abbruch des Überbaus erfolgt mit Abbruchbaggern, die auf und hinter dem Brü- ckenbauwerk stehen. Der Abbruch erfolgt dabei rückschreitend aus der Mitte heraus. Nach Abbruch der Kragplatten werden die Fahrbahnplatte und die Längsträger so geschwächt und abgebrochen, dass der Überbau in Teilen in die Sülz fällt. Über den Schutt kann dann in den Bachquerschnitt gefahren werden. Die Bruchstücke werden weiter zerkleinert und aus dem Bach gezogen und geschaufelt. Es folgt der weitere Abbruch der Widerlager, am westlichen Widerlager Achse 20 bis mindestens 1,00 m unter späterem Straßenniveau und dort, wo Leitungen durchzuführen sind, auch tiefer und am Wider- lager Achse 10 etwa bis auf Höhe der alten Fundamentoberkanten etwa auf +80,27 mNHN. Außerdem werden die im Boden vorhandenen Spunddielen gezogen, damit sie bei den späteren Kampfmittelson- dierungen keine Störungen in den Sondierungen liefern.

Die restliche Gründung des westlichen Widerlagers kann im Boden verbleiben, da das neue westliche Widerlager deutlich vorgerückt wird. Die im Boden vorhandenen Spunddielen werden im Bereich der westlichen Flügelwände aus dem Baugrund entfernt. Der Abbruch erfolgt in geböschten Baugruben. Für den Abbruch der Bestandsbauwerke (Brücke und Wehr) soll der Auftragnehmer auf der Grundlage des vom AG beschriebenen Abbruchablaufes ein eigenes Abbruchkonzept liefern, in dem die Verfah- rensabläufe detailliert beschrieben, die Transportwege aufgezeigt und die vorgesehenen Schutzmaß- nahmen für das Gewässer und die Baustellenumgebung sowie die benötigte Bauzeit aufgezeigt wer- den. Statisch relevante Zwischenzustände sind nachzuweisen und das Abbruchkonzept dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die statische Prüfung erfolgt durch den Prüfingenieur. Die Belange des Gewässer- und Naturschutzes werden vom Aggerverband und der Unteren Wasserbehörde ge- prüft.

Aus den vorliegenden Bestandsunterlagen gehen die nachfolgend aufgeführten Materialangaben (alte Baustoffbezeichnungen) hervor: Bauteil: Beton Betonstahl Spannstahl: Bestandswiderlager: nicht bekannt Fundamente, Flügel: B 160 St I --- Widerlager: B 225 St I --- Auflagerbänke: B 300 St I --- Überbau: B 300 St I + II längs/quer: St 60/90 Kappen: B 300 St I --- Aufgrund der Nacherhärtung des Betons ist mit bis zu einer Festigkeitsklasse höheren Festigkeiten der Bauteile zu rechnen.

Der Abbruch des gesamten Bauwerkes hat ein Volumen von ca. 450 m³ Konstruktionsbeton (ca. 22 m³ Kappenbeton, ca. 232 m³ Überbau, ca. 63 m³ Widerlager inkl. Gründung und ca. 135 m³ Sohlschwelle), ca. 23 m³ Mauerwerk und ca. 17 m³ Straßenbelag.

1.1.3 Landschaftsbau

Art und Umfang

• Schutzmaßnahmen (Schutzzäune und Einzelstammschutz) • Einsaatarbeiten

Oberbodenarbeiten

Der Oberboden wird incl. Vegetationsschicht abgetragen, auf Mieten gelagert und nach Beendigung der Maßnahme wieder eingebaut. Erforderliche Oberbodenlagerflächen sind vom AN zu besorgen. Die Lagerflächen sind vor dem Oberbodenabtrag dem AG anzuzeigen. Abzutragende Flächen sind teil- weise mit Neophyten bewachsen.

Einsaatarbeiten

Ansaatarbeiten gemäß LV:

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Ansaat Böschungen: Regiosaatgut Ursprungsgebiet / Herkunftsregion Nr. 7 Rheinisches Bergland

Bei den Ansaatarbeiten ist die DIN 18917 zu beachten. Die Bodenvorbereitungsarbeiten, die Ansaat und die Pflege sind gem. DIN 18917 durchzuführen.

Pflanzarbeiten

Pflanzarbeiten werden in einem separaten Leistungsverzeichnis ausgeschrieben.

Pflanzenschutz

Pflanzenschutzmaßnahmen (z.B. Wildverbissschutz) werden mit den Pflanzarbeiten in einem separa- ten Leistungsverzeichnis ausgeschrieben.

Pflegearbeiten

Pflege der für die Einsaaten vorgesehenen Vegetationsflächen bis zur mängelfreien Abnahme der Bau- leistung.

1.1.4 Auftraggeberaufgaben nach Baustellenverordnung

Vorankündigung

Vorankündigung erstellen, aushängen und ggfls. anpassen Bei Baustellen gemäß § 2 Abs. 2 BaustV ist unmittelbar nach Auftragserteilung, spätestens jedoch 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung dem zuständigen staatlichen Gewerbeauf- sichtsamt zu übermitteln. Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen an- zupassen. Hierfür ist ein Verantwortlicher zu benennen.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen und anpassen

Die Erstellung und ggf. Anpassung des SiGe-Planes gemäß Baustellenverordnung und den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) werden dem Auftragnehmer übertragen. Der SiGeKo ist dem AG frühzeitig in Persona zu benennen.

Der SiGe-Plan ist in enger Abstimmung mit der vorgesehenen Baustelleneinrichtung und dem geplan- ten Bauablauf und unter Berücksichtigung der benannten Nachunternehmer aufzustellen. Technische Nebenangebote sind im Falle der Beauftragung entsprechend zu berücksichtigen.

Der SiGe-Plan beinhaltet

  • die zu erwartenden Gefährdungen während der Bauausführung für die einzelnen Arbeiten in örtli- cher und zeitlicher Hinsicht
  • die notwendigen Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefährdungen
  • die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen und
  • die abstimmende Koordination gegenüber anderen, gleichzeitig laufenden Baumaßnahmen.

Die Darstellung hat in übersichtlicher Form zu erfolgen. Hierzu liegen bei verschiedenen Stellen, z.B. den Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft, unverbindliche Musterplane sowie Leitfaden zur Er- stellung des SiGe-Planes vor. Derartige Muster sind jeweils konkret auf die Baumaßnahme abzustellen. Eine pauschale Übernahme bzw. die Verwendung von schematischen Pflichtenheften und Aufstellun- gen als SiGe-Plan genügen nicht. Die Unterlagen sind dem AG frühzeitig zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

Bei Veränderungen der Baustelleneinrichtung und des Bauablaufs müssen die daraus sich ergebenden Veränderungen im SiGe-Plan leicht nachvollziehbar sein.

Es empfiehlt sich, bei der Aufstellung des Baustelleneinrichtungsplanes und des Bauablaufplanes die Inhalte der SiGe-Planung bereits zu berücksichtigen.

Der SiGe-Plan besteht zumindest aus

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Deckblatt mit

  • Bezeichnung der Baumaßnahme
  • Name/Anschrift des Auftragnehmers
  • Name/Anschrift/Tel.-Nr. des AN-Vertreters für die Leitung der Ausführung
  • Name/Anschrift/Tel.-Nr. des Koordinators nach BaustellV
  • Name/Anschrift/Tel.-Nr. des Vertreters des Koordinators nach BaustellV
  • Inhaltsangabe über die nachfolgenden Einzelteile

Beschreibender Teil mit

  • Konkret auf die Baustelle bezogenen Organisationsregeln (erste Hilfe; Arbeitsplatze/Verkehrs- und Fluchtwege/Unterkünfte; persönliche Schutzausrüstungen und dgl.)
  • Auflagen/Gefährdungen aus der Umfeld-Situation und daraus sich ergebende Anweisungen an die Beschäftigten (Hochspannungsleitungen; Arbeiten neben öffentlichen Verkehr und dgl.)
  • Angaben zur Koordination Hauptunternehmer/ Nachunternehmer/ Unternehmer ohne Beschäftigte
  • Angaben zur Koordination mit anderen, gleichzeitig laufenden Baumaßnahmen

Planteil

  • Entsprechend vorgenannter Beschreibung konkretisierte Musterplane bzw. alternativ:
  • im Sinne BaustellV ergänzter Baustelleneinrichtungsplan des Auftragnehmers und im Sinne BaustellV ergänzter Bauzeitenplan des Auftragnehmers.
  • Ggf. weitere Planunterlagen und Darstellungen.

Unterlage nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 Baustellenverordnung erstellen (Art und Umfang)

Anpassen und Fortschreiben der Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV).

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator während der Ausführung des Bauvorhabens stellen (Art und Umfang)

siehe Erläuterungen in Ziffer 4.3 der Baubeschreibung!

1.1.5 Erläuterung zu den OZ des Leistungsverzeichnisses

Weitere Erläuterungen befinden sich im Langtextverzeichnis vor den zugehörigen Ordnungszahlen (OZ) als Hinweise zur OZ.

1.2 AUSGEFÜHRTE VORARBEITEN

Beweissicherung

Siehe Erläuterungen in Ziffer 3.8 der Baubeschreibung.

Vermessung

Für die Herstellung der Ingenieurbauwerke wird auf Punkt 4.2 dieser Baubeschreibung verwiesen.

Der AG übergibt dem AN örtlich das Festpunktfeld. Die durchgeführten Maßnahmen des AN zur Erhal- tung und zum Schutz vor Zerstörung der übergebenen Festpunkte werden dem AG angezeigt.

Das übergebene Festpunktfeld wird auf Richtigkeit überprüft. Auf etwaige Unstimmigkeiten wird der AG hingewiesen.

Zu schützende Grenz- und Festpunkte der Landesvermessung, die der AG vor Baubeginn dem AN anzeigt, bleiben unversehrt und werden dem AG nach Beendigung der Baumaßnahme örtlich wieder übergeben. Die Punkte, die während des Baugeschehens unbrauchbar geworden sind, werden durch Vermessungsbehörden oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, die in § 2 des VermKatG NRW genannt sind, wiederhergestellt. Die Kosten hierfür übernimmt der AN.

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Der AN verlangt die Anerkennung der zurückgegebenen Grenz- und Vermessungspunkte frühestens nach einem Monat, um dem AG angemessene Zeit zur eigenen Kontrollmessung zu belassen.

Durch die Arbeiten beseitigte Polygonpunkte der Anlieger sind fachgerecht wiederherzustellen.

Kampfmittelbeseitigung

Anschrift der zuständigen Ordnungsbehörde:

Ordnungsbehörde der Stadt: Rösrath Straße: Hauptstr. 29 PLZ und Ort: 51503 Rösrath Ansprechpartner: Herr Hahn Telefonnummer/Handy: 02205/802-301 E-Mailadresse: Ordnung@roesrath.de

Nach Einholung einer Luftbildauswertung liegen keine Hinweise auf Kampfmittel vor.

Der Baubereich ist durch den Regierungspräsidenten in Düsseldorf anhand von Luftbildauswertungen auf Kampfmittel überprüft worden. Es wurden keine Verdachtspunkte ausgewiesen. Das Schreiben zur Kampfmittelsondierung für die Baugrunderkundung ergab keine Blindgänger (siehe Anlage).

Werden während der Bauarbeiten im Baubereich Kampfmittel gefunden, so sind die Arbeiten an der Fundstelle sofort einzustellen, die Fundstelle ist abzusperren und die Bauüberwachung zu benachrich- tigen.

1.3 AUSGEFÜHRTE LEISTUNGEN

entfällt

1.4 GLEICHZEITIG LAUFENDE BAUARBEITEN

Umweltbegleitung

Die Durchführung der Bauarbeiten wird in allen Phasen seitens des AG im Rahmen einer Umweltbau- begleitung (UBB) hinsichtlich umwelt- und naturschutzfachlicher Aspekte begleitet, sodass Beeinträch- tigungen von Natur und Umwelt durch die Abwicklung der Baumaßnahme vermieden werden. Die UBB ist Ansprechpartner für sämtliche Umweltbelange im Zuge des Bauablaufs. Anweisungen um- weltrelevanten Inhalts kann die UBB über die BOL/BÜ erteilen. Bei Abstimmungen mit der Unteren sowie Höheren Naturschutzbehörde ist die UBB immer zu beteiligen.

Baumaßnahmen Dritter

Gleichzeitig mit den hier ausgeschriebenen Bauleistungen können Baumaßnahmen Dritter stattfinden, die sich mit diesen überschneiden. Dabei kann es sich um Reparaturmaßnahmen etc. oder andere sich plötzlich aus dem Verkehrsgeschehen heraus ergebende Maßnahmen handeln.

Es ist Sache der AN untereinander, sich mit den zuständigen Behörden abzustimmen, sodass gegen- seitige Behinderungen in der Durchführung der Arbeit vermieden werden.

1.5 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR NEBENANGEBOTE

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

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1.6 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE URKALKULATION

Sämtliche Leistungen des Angebotes sind in einer zusammenhängenden, einheitlichen Urkalkulation darzustellen. Aus der Urkalkulation müssen für die im Angebot enthaltenen Einheitspreise folgende Preisbestandteile unmittelbar ersichtlich sein:

Einzelkosten der Teilleistungen mit Leistungsansätzen (Menge/Zeit), aufgegliedert in alle Kostenarten (insbesondere Lohn und Gehalt, Baustoffe und Bauteile, Rüst-, Schal- und Verbaumaterial, Hilfs- und Betriebsstoffe, Baugeräte und Sonderkosten), Gemeinkostenanteil mit den zugehörigen Umlagefakto- ren, aufgeschlüsselt nach Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeine Geschäftskosten (AGK), Wag- nis und Gewinn (W+G) bezogen auf die einzelnen Kostenarten.

Weiterhin sind anzugeben:

  • Ermittlung der Kalkulationsmittellöhne,
  • Ermittlung der Gemeinkosten der Baustelle bei Kalkulation über die Endsumme.

Die Kalkulationen der Nachunternehmer / Unterauftragnehmer sind der Urkalkulation beizufügen, spä- testens jedoch auf Aufforderung vorzulegen. Der Nachunternehmer / Unterauftragnehmer hat seine Kalkulation spätestens bei Bedarf / auf Aufforderung detailliert aufzuschlüsseln.

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2 ANGABEN ZUR BAUSTELLE

2.1 LAGE DER BAUSTELLE

Die Baumaßnahme liegt im Stadtgebiet der Stadt Rösrath, Rheinisch-Bergischer Kreis.

Bundesstraßen, Landesstraßen , Kreisstraßen

Die Maßnahme liegt im Streckenabschnitt 11 der L 284 zwischen den Netzknoten 5009035O (Einmün- dung der K 40 – Am Sommerberg südlich der Brücke) und 5009034O (Einmündung der K 23 – Hoffer- hofer Straße, östlich der Brücke).

Nächster Ort

Das Bauvorhaben liegt in den Gemarkungen Volberg – Flur 4 und Flur 6, Bleifeld – Flur 2 und Lüghau- sen – Flur 2. Die Grenze zwischen den Gemarkungen Volberg und Bleifeld bzw. Lüghausen liegt etwa auf dem östlichen Ufer der Sülz. Die Grenze in der Gemarkung Volberg zwischen den Fluren 4 und 6 verläuft oberstromseitig des Brückenbauwerks und zum Teil entlang des östlichen Ufers der Sülz. Von der Maßnahme zum Ersatzneubau sind auch private Flurstücke beidseits der L 284 betroffen. Die süd- liche Kappe ragt am westlichen Ende im Bereich des Widerlagers Achse 20 ca. 0,522 m² in das Flur- stück 488 und ca. 0,115 m² in das Flurstück 491. Bauzeitlich werden zusätzlich Flächen für die Bau- gruben zum Abbruch und Neubau beansprucht. Die erforderlichen Abstimmungen und vertraglichen Regelungen sind mit den Eigentümern, unter Einbeziehung des SG Grunderwerb des AG, vor Baube- ginn zu treffen.

2.2 VORHANDENE ÖFFENTLICHE VERKEHRSWEGE

Straße

Die L 284 verläuft aus südlicher Richtung kommend aus dem Stadtteil Rösrath Zentrum in nördliche Richtung und schwenkt kurz vor dem Brückenbauwerk 5009 518 „Sülzbrücke Hoffnungsthal“ in östliche Richtung. Kurz hinter dem Brückenbauwerk schwenkt die L 284 wieder in nördliche Richtung und ver- läuft weiter zum Brückenbauwerk 5009 516 „Sülzbrücke Lehmbach“. Die Sülzbrücke Hoffnungsthal be- findet sich inmitten von Wohnbebauung, deren Flurstücke bis unmittelbar an das Bauwerk heranrei- chen. Östlich des Bauwerks befinden sich der öffentliche Parkplatz „Rathaus“, dessen Ausfahrt „Sülz- pfad“ unmittelbar hinter dem Bauwerk liegt, und die Bushaltestelle „Rösrath Rathausplatz“, die von Buslinien der RVK (Regionalverkehr Köln GmbH) angefahren wird. Außerdem ist auf der östlichen Seite der Sülz ein Fuß- und Radweg vorhanden, der als Verlängerung der Parkplatzausfahrt in nördliche Richtung parallel zum Fluss verläuft. Auf der westlichen Seite kurz vor dem Bauwerk ist die Straßen- einmündung „Volberg“ vorhanden.

Die vorhandene Sülzbrücke Hoffnungsthal überführt die L 284 mit einer Stützweite von 36 m über die Sülz, der Kreuzungswinkel beträgt 100 gon. Die L 284 steigt aus beiden Richtungen mit etwa 1,2 % Längsneigung auf das Brückenbauwerk an. Die Gradiente verläuft im Bauwerksbereich in einer Kup- penausrundung mit einem Ausrundungsradius von 1.000 m. Die Fahrbahn ist auf dem Bauwerk 8,50 m breit und weist ein Dachprofil mit Querneigungen von 1,5 % auf. Die Kappen weisen jeweils eine Breite von 1,90 m auf, so dass eine Gesamtbreite von 12,30 m bzw. eine Breite zwischen den Geländern von 11,80 m vorhanden sind.

Der Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungsthal überführt die L 284 mit einer reduzierten Stützweite von 21,80 m über die Sülz. Der neue Überbau wird so platziert, dass die südliche Kappenaußenkante nahezu mit der alten Gesimskante des Bestandsbauwerkes in einer Flucht liegt. Dadurch kommt es aufgrund des breiteren Überbaus zu einer Verschiebung der nördlichen Außenkante um 50 cm nach Norden. Wegen des unsymmetrischen Querschnittes auf dem Überbau liegt damit die neue Straßen- achse 75 cm nördlich der Bauwerksachse und damit auch 50 cm nördlich der alten Bauwerksachse. Die neue Straßenachse wurde für die Baumaßnahme von Ost nach West, also gegen die Kilometrie- rung der L 284 definiert. Auf dieser Achse liegen die Widerlagerachsen in Station 0+068,565 (Achse 10) und in Station 0+090,365 (Achse 20). Die L 284 kreuzt in Station 0+079,465, also in Feldmitte die Sülz mit einem Kreuzungswinkel von 100 gon. Das Bauwerk liegt in einer Geraden, die von Station 0+063,991 bis 0+102,126 verläuft. Vor der Station 0+063,991 verläuft die L 284 in einem Kreisbogen

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mit R = 519,699 m. In der Station 0+102,126 schließt ein Kreisbogen mit R = 43,617 m an.

Die Gradiente verläuft in einer Kuppe mit einem Kuppenhalbmesser von H = 750 m über das Bauwerk. Der Hochpunkt liegt in Station km 0+087,250, folglich 3,115 m vor der westlichen Widerlagerachse 20. Mit der 53,838 m langen Kuppe wird ein Gefällewechsel in Station 0+082,915 von s = 4,167 % auf s = –3,011 % ausgerundet.

Vor und hinter dem Bauwerk sind Wannen mit Halbmessern von H = –298,000 m (Osten) bzw. H = –400,000 m (Westen) vorgesehen. Auf dem Bauwerk ergeben sich beidseits des Kuppenhoch- punktes bis zu den Auflagerachsen mittlere Längsneigungen nach Osten zur Achse 10 von 1,24 % und nach Westen zur Achse 20 von –0,21 %.

Auf dem Bauwerk wird eine 8,30 m breite Fahrbahn vorgesehen, die mit einem Dachprofil mit Quernei- gungen von 2,5 % ausgeführt wird. Die Fahrbahn wird mit dieser Breite ausgebildet, um auf der südli- chen Seite einen 1,50 m breiten Radweg und je Fahrtrichtung einen 3,40 m breiten Fahrstreifen aufzu- nehmen. Der Hochpunkt des unsymmetrischen Dachprofils liegt zwischen den beiden Fahrstreifen. Die Kappen beidseits der Fahrbahn sind 2,25 m breit, sodass jeweils ein 50 cm breiter Schutzstreifen und ein 1,50 m breiter Gehweg angeordnet werden können. Damit ergibt sich eine Breite zwischen den Geländern von 12,30 m. Die Kappen erhalten ein Quergefälle von 2,0 % zur Fahrbahn geneigt und werden mit einer Schrammbordhöhe von 15 cm ausgebildet. Aufgrund der innerörtlichen Lage des Bau- werks sind keine Schutzeinrichtungen erforderlich.

Der Querschnitt der L 284 sieht auf dem Bauwerk damit folgende Ausbildung von Nord nach Süd vor: 2,25 m Randkappe mit 50 cm breitem Sicherheitsstreifen, 1,50 m breitem Gehweg und Geländer, 3,40 m Fahrstreifen FR Rösrath, 3,40 m Fahrstreifen FR Lehmbach, 1,50 m Radweg auf der Fahrbahn, 2,25 m Randkappe mit 50 cm breitem Sicherheitsstreifen, 1,50 m breitem Gehweg und Geländer,

= 12,80 m Gesamtbreite bzw. 12,30 m Breite zwischen den Geländern.

2.3 ZUGÄNGE, ZUFAHRTEN

Die Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SBB), Aus- gabe 2023, sind zu beachten (ersetzen die RAS-LP4, Ausgabe 1999). Es gelten außerdem die Anfor- derungen an die DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzen- beständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Vgl. hierzu auch allgemeinen Hinweis unter 2.9 Schutzgebiete und –objekte unter Bäume und Vegetationsbestände.

Bei der Wahl und Erstellung von Zufahrten sind Maßnahmen zum Schutz bzw. zur Schadensminimie- rung zu beachten (vgl. Bild 3 bzw. Bild 14/14a R SBB).

Zur Baustelle

Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen.

Vom Auftraggeber werden keine besonderen Zugänge und Zufahrten zur Baustelle zur Verfügung ge- stellt. Die Beschaffung und Herrichtung von Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle ist Sache des Auftrag- nehmers ebenso wie die laufende Reinigung und Wiederinstandsetzung aller als Zufahrt benutzten Straßen und Wege.

Anlieger

Sämtliche im Baubereich befindlichen Zufahrten und Zugänge bleiben gem. Punkt 3.1 dieser Baube- schreibung während der Dauer der Bauarbeiten jederzeit in ihrer Funktion aufrechterhalten. Eine zeit- weise Ausnahme hiervon erfolgt ausschließlich in Abstimmung mit dem AG und den Anliegern.

Zu seitlichen Oberbodenlagern (Landschaftsbau)

Dem Auftraggeber obliegt es, in welchen Bereichen der abzutragende und zu lagernde Oberboden zwischengelagert werden soll. Gesonderte Flächen werden durch den Auftraggeber nicht zur

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Verfügung gestellt. Gegebenenfalls hat sich der Auftragnehmer Flächen selbst zu beschaffen.

2.4 ANSCHLUSSMÖGLICHKEITEN AN VER- UND ENTSORGUNGSLEITUNGEN

Vom Auftraggeber können keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen zur Ver- fügung gestellt werden. Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des Auftragnehmers.

2.5 LAGER- UND ARBEITSPLÄTZE

Lager und Arbeitsplätze sowie Flächen für die Baustelleneinrichtung werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.

Die Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SBB), Aus- gabe 2023, sind zu beachten (ersetzen die RAS-LP4, Ausgabe 1999). Es gelten außerdem die Anfor- derungen an die DIN 18920:2014-07 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Vgl. hierzu auch allgemeinen Hin- weis unter 2.9 Schutzgebiete und –objekte unter Bäume und Vegetationsbestände.

  • Aufstellen von Baucontainern und Bauwagen und Lagerung von Baustoffen im Wurzelbereich von Bäumen
  • Lagerung und Umgang mit umweltgefährdenden Bau- und Betriebsstoffen

Bei der Aufstellung von Baucontainern, Bauwagen und der Lagerung von Material ist insbesondere auf die vorgegebenen Abstände zu Bäumen und die Schonung des Bodens und des Wurzelbereiches zu achten (vgl. Bild 3 und Bilder 14/14a R SBB).

Nach Beendigung der Baumaßnahme werden alle vom AN genutzten Flächen in einem ordnungsge- mäßen Zustand - entsprechend dem ursprünglichen Zustand vor Baubeginn - an den jeweiligen Eigen- tümer übergeben. Die Freistellungsbescheinigung des Eigentümers ist der Bauaufsicht unaufgefordert vor der Abnahme zu übergeben.

Für alle Schäden, Unfälle und/oder Nachteile, die dem jeweiligen Eigentümer aus der Überlassung der in Anspruch genommenen Fläche mittelbar oder unmittelbar entstehen, übernimmt der AN die Haftung.

Pflanzeinschlagplätze (Landschaftsbau)

entfällt

Rückgabe der vom AG zur Verfügung gestellten Flächen

Der Zustand der angrenzenden Wege, Straßen und Gelände im Baubereich ist vor Beginn der Arbeiten gemäß § 3 Absatz 4 VOB/B festzuhalten. Über die ordnungsgemäße Rückgabe aller vom AN während der Bauzeit benutzter Straßen, Wege und sonstiger Flächen, die nicht im Eigentum des AG sind, muss der AN angeforderte Freistellungsbescheinigungen der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten über den ordnungsgemäßen Zustand bei Rückgabe der benutzten Anlagen und Flächen spätestens mit der Schlussrechnung dem AG übergeben.

2.6 GEWÄSSER

Die Sülz ist ein etwa 24,9 km langer (unter Einbeziehung der Lindlarer Sülz 48,5 km langer) Nebenfluss der Agger in Nordrhein-Westfalen. Die Sülz entsteht durch den Zusammenfluss von Kürtener und Lind- larer Sülz bei Hommerich, fließt in Richtung Südsüdwest und mündet bei Lohmar in die Agger. Sie hat ein Einzugsgebiet von ca. 244,6 km2 und überwindet vom Zusammenfluss bei Hommerich bis zur Mün- dung in die Agger einen Höhenunterschied von etwa 54 m.

Die Sülz wird im Oberlauf der Brücke nicht durch eine Stauanlage oder eine Talsperre geregelt, sodass bei Starkregenereignissen der Wasserstand des Baches schnell und stark ansteigen kann. Das Ab- flussverhalten lässt sich gut an der Ganglinie des Sülzpegels Hoffnungsthal ablesen, der etwa 0,4 km

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flussabwärts vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) betrieben wird. Die Pegeldaten sind im Internet unter LANUV - Hydrologische Messdaten Online abruf- bar. Das Bauwerk kreuzt die Sülz in Gewässer-km 8,67 und liegt im Bereich festgesetzter Überschwem- mungsgebiete.

Von der Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH, Aachen wurde im November 2012 für die Sülz eine hydraulische Berechnung durchgeführt, aus der sich eine Wasserspiegellage von +82,15 mNHN bei HQ100 im Bereich des Brückenbauwerks für den vorhandenen Gewässerquer- schnitt ergeben hat. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde für den Ersatzneubau vorgeschlagen, das westliche Widerlager vorzurücken, um die Stützweite im Vergleich zum Bestand zu reduzieren. Beim bestehenden Brückenbauwerk ist vor dem westlichen Widerlager eine inzwischen verlandete Auf- weitung der Sülz eines ehemaligen Mühlenoberlaufs vorhanden. Diese Aufweitung der Sülz, die für die ehemalige Mühlenanlage ausgebildet wurde, ist heutzutage nicht mehr erforderlich. Der durch Verlan- dung aufgefüllte Zwickel zwischen dem nordwestlichen Flügel und der Ufermauer vor Haus 219 wird bis auf das Hofniveau Haus 219 aufgefüllt und begrünt, die Böschung um Fluss hin befestigt. Darüber hinaus soll die Sülz umgestaltet und eine ebenfalls für die Mühlenanlage errichtete und heute noch vorhandene Sohlschwelle zurückgebaut werden. Durch das Ingenieurbüro Hydrotec wurden im Mai 2020 erneut hydraulische Berechnungen für unterschiedliche Varianten durchgeführt. Dabei wurde un- tersucht, wie sich die Anpassung des Gewässerquerschnitts in der Breite und die Wegnahme der Sohl- schwelle auf die Wasserspiegellage im Hochwasserfall auswirken. Für den Gewässerquerschnitt des Ersatzneubaus mit einer lichten Weite zwischen den Widerlagern von 20,00 m und mit Wegnahme der Sohlschwelle wurde in der hydraulischen Berechnung eine Wasserspiegellage von +82,20 mNHN bei HQ100 im Bereich des Brückenbauwerks ermittelt. Über dieser Wasserspiegellage ist ein Freibord von mindestens 50 cm einzuhalten. Die Sülz ist ein Gewässer, in dem Bestände verschiedener Fischarten nachgewiesen sind. Während der Bauzeit sind besondere Schutzmaßnahmen, wie z.B. Arbeiten im Gewässer außerhalb von Laich- zeiten, zu beachten.

Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die Gewässer nicht durch den Eintrag von Schmutz- und Schadstoffen verunreinigt werden. Die Gewässerränder und das Gewässerbett dürfen nicht befahren werden. Sofern erforderlich sind die erforderlichen Genehmigungen mit ausreichendem zeitlichen Vor- lauf vom AN einzuholen

Für die Einleitung von (vorbehandeltem) Baustellenwasser (Oberflächenwasser aus den Baugruben, Sicker- und Schichtenwasser, abzupumpendes Wasser bei der Bohrpfahlherstellung o.ä.) hat der AN einen wasserrechtlichen Antrag mit Darstellung der Abwasserbehandlung bei der unteren Wasserbe- hörde beim Rheinisch Bergischen Kreis zu stellen.

Wasserstände

Von der Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH, Aachen wurde im November 2012 für die Sülz eine hydraulische Berechnung durchgeführt, aus der sich eine Wasserspiegellage von +82,15 mNHN bei HQ100 im Bereich des Brückenbauwerks für den vorhandenen Gewässerquer- schnitt ergeben hat. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde für den Ersatzneubau vorgeschlagen, das westliche Widerlager vorzurücken, um die Stützweite im Vergleich zum Bestand zu reduzieren. Beim bestehenden Brückenbauwerk ist vor dem westlichen Widerlager eine inzwischen verlandete Auf- weitung der Sülz eines ehemaligen Mühlenoberlaufs vorhanden. Diese Aufweitung der Sülz, die für die ehemalige Mühlenanlage ausgebildet wurde, ist heutzutage nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus soll die Sülz umgestaltet und eine ebenfalls für die Mühlenanlage errichtete und heute noch vorhandene Sohlschwelle zurückgebaut werden. Durch das Ingenieurbüro Hydrotec wurden im Mai 2020 erneut hydraulische Berechnungen für unterschiedliche Varianten durchgeführt. Dabei wurde untersucht, wie sich die Anpassung des Gewässerquerschnitts in der Breite und die Wegnahme der Sohlschwelle auf die Wasserspiegellage im Hochwasserfall auswirken. Für den Gewässerquerschnitt des Ersatzneubaus mit einer lichten Weite zwischen den Widerlagern von 20,00 m und mit Wegnahme der Sohlschwelle wurde in der hydraulischen Berechnung eine Wasserspiegellage von +82,20 mNHN bei HQ100 im Be- reich des Brückenbauwerks ermittelt. Über dieser Wasserspiegellage ist ein Freibord von mindestens 50 cm einzuhalten.

Höchster Bauwasserstand

Für die Baugruben wird ein bauzeitlicher Bemessungswasserstand auf +80,90 mNHN festgelegt bis zu dem gearbeitet werden kann. Bei höheren Wasserständen greifen die LV-Positionen für das Räumen und das spätere Säubern und Wiedereinrichten der Baugruben. Mit dem Rückgang des Hochwassers Seite 30 von 114

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werden die Baugruben leergepumpt, gereinigt und wieder eingerichtet.

Regelungen zum Hochwasserschutz

Die Überwachung der Baustelle im hochwassergefährdeten Bereich ist mit fachkundigem Personal des AN zu gewährleisten. Für den Zeitraum der Bauarbeiten ist ein Hochwasser-Alarmplan aufzustellen. In diesem Plan sind die noch auszuführenden Arbeiten und Vorkehrungen und die dazu notwendige Lo- gistik zur Sicherung der Baustelle bei eintretender Hochwassergefahr (definierter Wasserstand bei be- stimmter Steigrate), z.B. gegen Abtrieb von Baumaterial, Geräten oder Containern etc., darzulegen. Zusätzlich sind die für die Umsetzung dieser geschilderten Maßnahmen zuständigen Personen unter Angabe von deren Rufnummern zu benennen. Die Überwachung und ggfls. erforderliche Sicherung der Baustelle in Bezug auf eintretendes Hochwasser ist auch an Wochenenden und Feiertagen zu gewährleisten. Eine entsprechende Rufbereitschaft ist einzurichten. Die Namen der zuständigen An- sprechpartner und deren Nummern sind im Plan aufzuführen.

Dem Hochwasseralarmplan sind Lagepläne mit Höhenangaben (bezogen auf mNHN) mit den erforder- lichen, hochwasserfreien Ausweichlagerflächen für zu räumende Baustelleneinrichtung, etc. sowie der Abgrenzung des festgesetzten Überschwemmungsgebietes beizufügen.

Während der Bauzeit ist die Beobachtung des Sülzpegels Hoffnungsthal etwa zur Beurteilung der Hoch- wassergefahr eigenverantwortlich durchzuführen und die Wasserstände sind nachvollziehbar unter Be- achtung des Wasserstandverlaufs (Steigrate, Ganglinie) zu dokumentieren. Die Pegeldaten lassen sich im Internet unter LANUV - Hydrologische Messdaten Online abrufen.

Unabhängig von der Bauzeit ist sicherzustellen, dass genügend Personal und Geräte bereitgehalten werden, um die Baustelle bei eintretender Hochwassergefahr unverzüglich zu sichern.

Treibgut und Geschwemmsel, das sich an der Anlage oder den zugehörigen Verankerungseinrichtun- gen fängt – auch während der Bauzeit –, ist vom Genehmigungsinhaber zu entfernen und ordnungs- gemäß zu entsorgen. Das entfernte Treibgut darf weder im Überschwemmungsgebiet abgelagert, noch wieder zurück ins Gewässer verbracht werden.

Lediglich für die aktuelle Bauphase unmittelbar erforderliche Baustelleneinrichtung, einschließlich der dabei benötigten Baumaterialien darf im Überschwemmungsgebiet bereitgestellt und zwischengelagert werden. Nicht unmittelbar benötigte Baumaterialien und -geräte von vorherigen, bereits abgeschlosse- nen Bauphasen oder von zukünftigen, noch nicht begonnenen Bauphasen sind außerhalb des Über- schwemmungsgebietes zu lagern. Der bei der Bauausführung anfallende, fortan nicht mehr benötigte Bodenaushub ist laufend mit dem Baufortschritt aus dem Überschwemmungsgebiet zu entfernen.

Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass Gewässereintrübungen sowie das Eindringen von wasserge- fährdenden Stoffen, z.B. Schmier- oder Treibstoffe, in das Gewässer und den Boden nicht eintreten. Die Lagerung dieser Stoffe hat außerhalb des Überschwemmungsgebietes zu erfolgen.

Das Betanken der am Einsatzort eingesetzten Baufahrzeuge und -maschinen hat auf befestigten Flä- chen außerhalb des Überschwemmungsgebietes zu erfolgen.

Auslaufende wassergefährdende Stoffe sind unverzüglich mit Ölbindemittel abzustreuen. Die zustän- dige Kreisordnungsbehörde und die Bezirksregierung Köln sind unverzüglich zu informieren. Ölbinde- mittel ist in ausreichender Menge jederzeit auf der Baustelle bereitzuhalten.

Die im Rahmen der Maßnahme beanspruchten Baugruben, Rohrgräben und Arbeitsräume sind nach der Fertigstellung der Bauarbeiten mit geeignetem, in der Bodenart dem anstehenden Boden entspre- chenden Bodenmaterial in Lagen von max. 0,3 m Höhe unter sorgfältiger Verdichtung ohne Verände- rungen des ursprünglichen Geländeniveaus wieder zu verfüllen. Die Böschungen sind beidseitig wieder in den ursprünglich vorgefundenen Zustand erosionssicher herzustellen.

Im Uferbereich ist im Rahmen der Baumaßnahme eine ökologische Durchgängigkeit zu gewährleisten. Eine vollständige Versiegelung ist zu vermeiden.

Das Durchfahren des Gewässers ist auf ein Minimum zu reduzieren.

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2.7 BAUGRUNDVERHÄLTNISSE

Geologische Verhältnisse, Grundwasser (Baugrundgutachten, Bodenaufschlüsse)

Es liegt eine Baugrundbegutachtung der KÜHN Geoconsulting GmbH, 53127 Bonn vor, das folgende Dokumente umfasst: ein Baugrundgutachten vom 20.05.2020, ein Bericht zur abfallbezogenen Boden- und Schwarzdeckenuntersuchung vom 12.06.2020, eine Ergänzung über die Baugrundnachuntersu- chung anhand von Großbohrungen vom 07.12.2020, sowie E-Mails des Baugrundgutachters vom 23.12.2020 und 18.06.2021 (2 E-Mails) zum Ansatz des Bettungsmoduls der Pfahlgründung und mit Zuordnung der geotechnischen Kennwerte entsprechend der vorhandenen Felsschichten. Die Kern- aussagen der Baugrundbegutachtung werden nachfolgend zusammengestellt.

Im Untersuchungsbereich wurden im Februar und April 2020 insgesamt fünf Rammkernbohrungen RKS und eine schwere Rammsondierung DPH nach DIN EN ISO 22476 niedergebracht. Zwei der Boh- rungen (RKS 2 und RKS 3) mussten aufgrund von Bohrhindernissen abgebrochen werden. Im Okto- ber 2020 wurden zusätzlich am West- und am Ostufer der Sülz jeweils eine Großbohrung (KB 1b und KB 2c) durchgeführt. Die Ansatzstellen der Baugrunderkundung liegen in den Seitenbereichen des Brü- ckenbauwerks und sind in den Entwurfsplan eingetragen.

An den entnommenen Bodenproben wurden folgende Laborversuche durchgeführt:

  • 2 x Fließ-/Ausrollgrenzen nach DIN 18122,
  • 6 x Wassergehalt nach DIN 18121,
  • 4 x Glühverlust nach DIN 18128.

Geologische Situation

Im Bereich des Bauwerks treten aufgefüllte Böden des Straßenoberbaus, Straßendamms und der Wi- derlagerhinterfüllung auf. Darunter befinden sich die Talablagerungen der Sülz, d.h. die Tallehme über den Talschottern. Im Untergrund des Untersuchungsbereichs steht nach der geologischen Karte der devonische Fels an. Der angewitterte und unverwitterte Fels steht gemäß den Großbohrungen erst in größerer Tiefe an.

Oberboden

Die durchgeführten Bohrungen liegen neben der Straße, aber am Rande des Straßendamms bzw. der Uferbefestigung. Daher wurden nur aufgefüllte bzw. z.T. aufgefüllte humose Böden angetroffen. Im Bereich der Sülzaue wird erfahrungsgemäß ein humoser Oberboden („Mutterboden“) auftreten. Da die Ufer im Überflutungsbereich der Sülz liegen, kann der humose Oberboden hier erfahrungsgemäß auch größere Dicken aufweisen. Gemäß DIN 18196 ist der Oberboden der Bodengruppe OH zuzuordnen. Er entspricht der Boden- klasse 1 gemäß DIN 18300:2012.

Auffüllung

In allen Bohrungen wurden aufgefüllte Böden angetroffen. In den Bohrungen RKS 2 und RKS 3 konnten sie aufgrund von Bohrhindernissen nicht durchbohrt werden. In den anderen Bohrungen reichen die Auffüllungen zwischen 1,0 m (RKS 3a) und 3,7 m (KB 1b) unter Geländeoberkante (GOK). Im Bereich von Kanälen und Schächten kann nicht ausgeschlossen werden, dass bereichsweise größere Auffül- lungsdicken vorhanden sind. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Bereich von alten Abgrabungen oder Gruben, der alten Brückenfundamente von 1945 oder von verfüllten Bombentrich- tern auch dickere Auffüllungen auftreten können.

Da die Bohrungen nicht im Straßenbereich durchgeführt werden konnten, sind die Aufbaudicken der Schwarzdecke sowie die Dicke und Zusammensetzung des mineralischen Oberbaus und der Hinterfül- lung der vorhandenen Brückenwiderlager nicht bekannt. Die Auffüllungen bestehen im Bereich des Sülzufers aus einer humosen Lehmdecke und darunter aus aufgefüllten humosen, stark schluffigen Kiessanden und Schottern. In den Bohrungen am östlichen Bestandswiderlager wurden aufgefüllte Lehme, Sande und Kiessande in wechselnder Dicke und Zu- sammensetzung angetroffen. Es treten immer wieder humose Schichten in unterschiedlichen Tiefen auf. Die aufgefüllten sandigen Böden sind locker, teilweise im oberen Bereich locker bis mitteldicht, gelagert. Die Lehme weisen insbesondere im unteren Bereich aufgrund des Grundwassereinflusses eine weiche bis steife und im oberen Bereich teilweise auch steife bis halbfeste Konsistenz auf.

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Die Auffüllungen werden der Bodengruppe A [UL/TL, SU, SW, GU, GW] nach DIN 18 196 und den Bodenklassen 3 (nicht bindige Sande/Kiessande) und 4 (bindige/gemischt-körnige Böden) bzw. 5 ÷ 7 (Steine/Blöcke) nach DIN 18 300 zugeordnet.

Tallehme

Die Tallehme reichen zwischen 3,2 m (RKS 3a) und 7,15 m (KB 1b) unter GOK und besitzen eine Mächtigkeit zwischen 1,9 m und 3,45 m. Sie bestehen überwiegend aus feinsandigen Schluffen, die schwach tonig bis tonig ausgebildet sind und schluffigen, z.T. auch kiesigen Sanden. Außerdem treten immer wieder humose Anteile in den Schichten auf. Die Tallehme haben eine weiche bis steife Konsis- tenz. Die angetroffenen z.T. schwach humosen und schwach kiesigen Sandlagen sind etwa mitteldicht gelagert. Die feinkörnigen Böden der Tallehme sind erfahrungsgemäß als leicht- bis mittelplastische Tone bzw. Schluffe und damit als sehr feuchtigkeits- und frostempfindlich (F3 Boden gemäß ZTV E- StB 17) einzustufen. Die Tallehme werden den Bodengruppen TL/UL, TM, teilweise SW/SE, SU, SU*, GU, GU* nach DIN 18 196 und den Bodenklassen 4, ggf. 6 (feste Lehme), ggf. 5 ÷ 7 (Steine/Blöcke) und 2 (humose Lagen) nach DIN 18 300 zugeordnet.

Talschotter

Die Oberkante der Talschotter wurde in den Rammkernsondierungen am Westufer ca. 3,2 m (RKS 3a) und am Ostufer zwischen 5,0 m und 6,0 m (RKS 4 und 5) unter GOK erreicht. Damit liegt die Oberkante zwischen +77,94 mNHN (Westen) und +76,92 ÷ +78,25 mNHN (Osten). Die Talschotter konnten in den Rammkernsondierungen nicht durchbohrt werden. In den Großbohrungen wurden die Talschotter unter den Tallehmen in einem Niveau von +76,48 mNHN (KB 1b Westen) bzw. +77,97 mNHN (KB 2c Osten) erreicht. Damit liegt die Oberkante zwischen +78,25 mNHN und +76,48 mNHN. Die Unterkante der Talschotter wurde 10,0 m bzw. 10,3 m unter GOK und somit in einer Tiefe zwischen +73,63 mNHN bzw. +73,07 mNHN erreicht. In dieser Tiefe wurden sehr dicht gelagerte Schotter und Steine angetrof- fen. Erfahrungsgemäß sind auch verkittete Schichten oder Schotter- bzw. Steinlagen eingeschaltet, worauf auch der deutliche Anstieg der Schlagzahlen der schweren Rammsondierung hindeutet. Die Talschotter setzen sich oft aus schwach schluffigen bis teilweise schluffigen Sanden und Kiessanden zusammen. Es handelt sich um junge, lokale Schotter aus devonischem Felsgestein, die z.T. noch stark plattig ausgebildet und meist nur grob gerundet sind. Es treten auch sandige Kieslagen und bereichs- weise, insbesondere an der Basis, erhöhte Schotteranteile auf. Die Talschotter sind dicht bis teilweise sehr dicht gelagert. Die Talschotter werden den Bodengruppen GW, GU, GE, teilweise SE, SW, SU, SU*, UL/TL nach DIN 18 196 und den Bodenklassen 3 und 4, und 5 ÷ 7 (Steine/Blöcke) nach DIN 18 300 zugeordnet.

Verwitterter Fels / Fels

Der verwitterte Fels wurde in den Großbohrungen in Tiefen zwischen +73,63 mNHN (KB 1b) und +73,07 mNHN (KB 2c) erreicht. Der obere Bereich weist eine vollständige Umwandlung des Festge- steins auf. Diese Schicht mit zersetztem Fels reicht bei KB 1b bis 11,8 m unter GOK und ist 1,8 m dick. Bei KB 2c reicht die Schicht bis 11,85 m unter GOK und ist 1,55 m dick. Es handelt sich um halbfeste bis feste schluffige Tone und feinsandige Schluffe. Darunter folgt eine Wechsellagerung aus Tonstein, Schluffstein und Sandstein, wobei der Anteil an Ton- und Schluffstein überwiegt. Eine genaue Angabe der Schichtgrenzen ist nicht möglich, daher muss der dominierende Ton- bzw. Schluffstein für die Be- messung zugrunde gelegt werden.

Grundsätzlich nimmt der Verwitterungsgrad in zunehmender Tiefe ab und die Tonsteine sind stärker verwittert als die Sandsteine in gleicher Tiefe. Im oberen Bereich bis etwa 14,0 ÷ 16,0 m Tiefe unter GOK dominieren die entfestigten Lagen. Der Tonstein zerfällt hier kleinstückig und der Sandstein klein- stückig bis stückig. Darunter ist der Fels dann entfestigt-angewittert und geht in den angewitterten Fels über. Der Ton- bzw. Schluffstein ist stückig bis grobstückig und der Sandstein überwiegend grobstückig. Ab etwa 22,0 m Tiefe unter GOK ist der Sandstein unverwittert. Der entfestigte bis angewitterte Fels ist im oberen Bereich sehr stark bis stark klüftig und weist auch offene Kluftflächen auf. Die Anzahl der zu erkennenden Klüfte nimmt mit der Tiefe ab, sodass im unte- ren Bereich der angewitterte bis unverwitterte Fels klüftig bis schwach klüftig ist. Für die Sandsteinlagen wurden bereits in geringen Tiefen bzw. für den entfestigten bis angewitterten Fels relativ hohe einaxiale Druckfestigkeiten (60 bis 70 MN/m2) ermittelt, wobei die Ergebnisse für die gleiche Schicht auch z.T. stark schwanken und sich auch deutlich geringere einaxiale Druckfestigkeiten von ca. 15 MN/m2 ergaben. Für den Ton- bzw. Schluffstein wurden einaxiale Druckfestigkeiten zwi- schen 12,5 und 30 MN/m2 ermittelt.

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Für die ab < +71,2 ÷ +71,8 mNHN anstehenden entfestigten bis angewitterten Ton- bzw. Schluff- und Sandsteine streuen die einaxialen Druckfestigkeiten zwischen Werten von 12 bis 70 MN/m2, wobei für die überwiegend auftretenden Ton-Schluffsteine auch bis in Tiefen von 22,0 m unter GOK bzw. +61,0 mNHN nur einaxiale Druckfestigkeiten von ≥ 12 MN/m2 vorliegen. Der verwitterte Fels wird in die Bodenklassen 6 (verwitterter Fels, feste Lehme), 7 (Felsrippen), ggf. 5 ÷ 7 (Steine/Blöcke) und Bodenklasse 4 nach DIN 18 300 zugeordnet. Der angewitterte und unverwit- terte Fels wird in die Bodenklassen 6 und 7, ggf. auch in die Bodenklassen 3, 4, 5 und 6 und 5 ÷ 7 (stärker verwitterte Lagen, Trennflächen und Störungszonen) eingeordnet.

Bodenkennwerte

Aufgrund der Ergebnisse der bodenmechanischen Laborversuche und von Erfahrungswerten mit ver- gleichbaren Böden können für die anstehenden Böden folgende charakteristische Baugrundkennwerte zur Bemessung angesetzt werden:

 Wichte ‘ erdfeucht unter Auftrieb [kN/m3] [kN/m3]Kohäsion c [kN/m2]Reibungs- winkel [°]Steifemodul E s [MN/m2]
Auffüllung Straßenoberbau Straßendamm19,0 17,511,0 7,50,0 0,033,7 28,780,0 10,0
Tallehme20,010,06,327,510,0
Talschotter (Kiessande)20,012,01,235,070,0
verwitterter Fels22,012,015,032,555,0
angewittert. Fels-Fels25,025,035,0> 100,0

Ergänzende geotechnische Kennwerte, aufgegliedert nach den verschiedenen Felsqualitäten, entsprechend den Ergebnissen der Großbohrungen:

verwitterter Fels / Fels aufgegliedert Wichte ‘ erdfeucht unter Auftrieb [kN/m3] [kN/m3]Kohäsion c [kN/m2]Reibungs- winkel [°]Steifemodul E s [MN/m2]
vollständig umgewan- delt (Ton)20,0-21,010,0-11,010,0-5,027,5-30,020,0-30,0
entfestigt21,0-23,011,0-13,020,0-10,030,0-32,530,0-50,0
entfestigt-angewittert22,0-25,025,0-15,032,5-35,040,0-100,0
angewittert24,0-26,030,0-20,030,0-40,080,0-150,0
unverwittert24,0-26,030,0-20,030,0-40,0> 300

Die Einteilung der Homogenbereiche ist dem Baugrundgutachten zu entnehmen.

Im Bericht zur abfallbezogenen Boden- und Schwarzdeckenuntersuchung vom 12.06.2020 sind Anga- ben hinsichtlich Verwertung und Entsorgung der aufgefüllten Böden dargestellt. Die untersuchten Schwarzdeckenproben KB 1 und KB 2 sind teerfrei. Das Material erfüllt die Anforde- rungen der LAGA Zuordnungsklasse Z 0 und kann unter der Abfallschlüsselnummer 17 03 02 verwertet werden. Für die abfallbezogene Deklarationsuntersuchung wurden aus dem Bohrgut insgesamt vier Boden- mischproben erstellt und nach der LAGA – Richtlinie „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen und Abfällen – Technische Regeln“ (Stand 2004) bewertet. Die Mischproben MP 1 umfasst die Auffüllung auf der westlichen Brückenseite (aus RKS 2, RKS 3 und RKS 3a) und die Mischprobe MP 2 umfasst die aufgefüllten Böden auf der Ostseite (aus RKS 4 und RKS 5). Die Misch- probe MP 3 wurde aus dem gewachsenen Boden bis zu einer maximalen Tiefe von 5,60 m unter Ge- lände aus allen vier niedergebrachten Sondierungen zusammengeführt. Die Mischprobe MP 4 wurde nach Durchführung von Kernbohrungen durch die Schwarzdecke händisch aus den beiden Bohrpunk- ten KB 1 (Westseite) und KB 2 (Ostseite) aus dem Straßenunterbau bis ca. 0,50 m unter Fahrbahn- oberkante entnommen.

Das Material der Mischprobe MP 4 kann in die LAGA-Zuordnungsklasse Z 1.1 eingestuft und verwertet

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werden. In der Mischprobe MP 2 sind als einstufungsrelevante Parameter für die Einordnung in die LAGA-Zuordnungsklasse Z 2 die Konzentrationen der Stoffgruppe der PAK, Blei, Quecksilber und Zink aufzuführen. Das Material der Mischprobe MP 1 zeigt ähnliche Auffälligkeiten wie die Probe MP 2, je- doch ist die Zinkkonzentration hier so hoch, dass das Material nicht für eine Verwertung nach Vorgaben der LAGA – Richtlinie geeignet ist (> LAGA-Zuordnungsklasse Z 2). Auch die Mischprobe MP 3 aus dem gewachsenen Boden weist deutliche Blei- und Zinkkonzentrationen auf, die zu einer abfalltechni- schen Einstufung in die LAGA-Zuordnungsklasse Z 2 führen. Die Auffüllung von der Westseite der Brü- cke (MP 1) ist nach den Vorgaben der Deponieverordnung (DepV) zu untersuchen und einer Entsor- gung auf einer entsprechen zugelassenen geordneten Deponie zuzuführen.

Da die Akzeptanz der Analyseergebnisse von Seiten der Verwertung-/Entsorgungsstellen zeitlich be- grenzt ist, sind im Bauvertrag weitere Deklarationsanalysen vorgesehen. Das Aufbruch- und Aushub- material wird dann nach diesen Analyseergebnissen verwertet.

Grundwasser

In den Bohrungen wurden Wasserstände in Tiefen zwischen +80,33 mNHN und +80,15 mNHN gemes- sen. Dieser gemessene Grundwasserstand korrespondiert in etwa mit dem zeitgleich für die Sülz im Zulauf gemessenen Wasserstand von ca. +80,41 mNHN. Die gemessenen Wasserstände zeigen, dass die Grundwasserstände unmittelbar durch den Wasserspiegel der Sülz beeinflusst werden. Außerdem ist zu beachten, dass die Grundwasserstände in dem schmalen Tal und durch die geringe Dicke der grundwasserführenden Talschotter schnell durch lokale Regenereignisse beeinflusst werden. Bedingt durch die Lage der Baumaßnahme in der Sülzaue muss damit gerechnet werden, dass sich relativ kurzfristig im Zusammenhang mit Niederschlagsereignissen hohe Wasserstände für die Sülz einstellen und Grundwasserstände bis in Geländeniveau ergeben können. Auch oberhalb des Grundwasserspiegels wurde in unterschiedlichen Tiefen, insbesondere in aufgefüll- ten Böden, feuchte bis klopfnasse Schichten angetroffen. Dabei handelt es sich um Stau- bzw. Schich- tenwasser, das temporär in Abhängigkeit von den Niederschlagsverhältnissen auftritt. Auch bei niedri- gen Sülzwasserständen muss daher in den Talschottern und grundsätzlich in den Tallehmen mit Stau- bzw. Schichtwasser gerechnet werden, was stark von lokalen Niederschlags- und Hochwasserereig- nissen beeinflusst wird.

Aus der Großkernbohrung KB 2c wurde eine Grundwasserprobe entnommen und untersucht und die Betonaggressivität nach DIN 4030 bestimmt. Nach den Ergebnissen der Untersuchung ist das Grund- wasser als nicht betonangreifend einzustufen, da sämtliche Parameter deutlich unterhalb der Grenz- werte für die Expositionsklasse XA1 liegen.

Wasserhaltung

Während der Bauzeit muss eine offene Wasserhaltung mit umlaufendem Drängraben und Pumpen- sümpfen vorgesehen und bei der Baugrubenplanung berücksichtigt werden, da mit Schicht- bzw. Stau- wasser gerechnet werden muss. Außerdem reicht die Durchlässigkeit des Untergrundes nicht aus, um zufließendes Oberflächenwasser, insbesondere bei starken, langanhaltenden Niederschlägen versi- ckern zu lassen. Im Rahmen der Baugrunduntersuchung zeigten sich bei relativ niedrigen Wasserstän- den der Sülz bereits hohe Grundwasserstände.

Für die Wasserhaltungsmaßnahmen müssen die entsprechenden wasserrechtlichen Genehmigungen eingeholt werden, wofür ein ausreichender zeitlicher Vorlauf vorzusehen ist.

Seismologische Aspekte

Gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland (Karte zu DIN EN 1998-1/NA) liegen die Gemarkungen Bleifeld und Volberg, in denen sich der Bauwerksstandort befindet, in der Erdbebenzone 0 und der Untergrundklasse R. Die relativ jungen Talablagerungen (Tallehme und Talschotter) gehören in die Baugrundklasse C. Der oberflächennahe stark verwitterte und mit zunehmender Tiefe unverwitterte Fels gehört im oberen Be- reich in Baugrundklasse C und geht mit zunehmender Tiefe in Klasse A über. Daher spielt eine Erdbebenbeanspruchung eine untergeordnete Rolle und wird nicht weiter betrachtet.

Straßenbefestigungen

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Bei Fräsarbeiten von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt sind grundsätzlich die Technischen Regeln für Gefahrstoffe „Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen“ – TRGS 517 zu beachten. Besondere Aufmerksamkeit gilt hier dem Punkt 5.7 „Besondere Schutzmaßnahmen – Kaltfräsen von Verkehrsflächen“. Die Gesteinsarten Diabas und Basalt sind gemäß Anlage 1 der TRGS 517 als potenziell asbesthaltig eingestuft. Das Vorhandensein dieser Gesteinsarten im Straßenoberbau kann nicht ausgeschlossen werden. Beim Fräsen der Straßenbefestigung muss daher, im unmittelbaren Nahbereich der Fräse, mit partikelförmigen Gefahrstoffen (z.B. Asbestfasern) gerechnet werden. Für die Fräsarbeiten sind ausschließlich Straßenfräsen, gemäß den TRGS 517, Pkt. 5.7.2.1 (2) einzu- setzen, die über eine entsprechende BGI-Zertifizierung verfügen. Dies gilt für Straßenfräsen ab einer Fräsbreite von ≥ 2,0 m und in Ortsdurchfahrten ab einer Fräsbreite von ≥ 1,0 m. Die Schutzmaßnahmen sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.

Der Ausschreibung liegen Vorerkundungen mit chemischen Analysen des Auftraggebers zu Grunde.

Der Ausschreibung liegen Vorerkundungen mit chemischen Analysen des Auftraggebers zu Grunde. Hat der Auftragnehmer Zweifel, dass es sich bei dem Ausbauasphalt um die Verwertungsklasse A ge- mäß RuVA-StB 01, Ausgabe 2001/Fassung 2005 handelt, muss er eine gutachterliche, chemische Analyse erstellen lassen. Das vom Auftragnehmer angezweifelte Aufbruch- bzw. Fräsgut ist dafür auf Flächen eines von ihm gewählten Entsorgungsfachbetriebes in Haufwerken zu lagern. Der Auftragge- ber ist umgehend über Lagerort und Zeitpunkt der geplanten Probenahme für die Analyse zu informie- ren. Je angefangene 200 m3 ist ein getrenntes Haufwerk anzulegen und zu beproben. Die chemische Analyse ist durch den Entsorgungsfachbetrieb oder durch eine in NRW anerkannte Prüfstelle für Prü- fungen wasserwirtschaftlicher und anderer umweltrelevanter Merkmale durchzuführen. Der Gehalt an PAK nach EPA im Feststoff und der Phenolindex im Eluat sind mit Analyseverfahren gemäß TP Ge- stein-StB 7.3 in Verbindung mit dem Arbeitspapier Nr. 27/3 zu bestimmen. Die Ergebnisse sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Wird festgestellt, dass es sich abweichend von der Ausschreibung nicht um die Verwertungsklasse A der RuVA-StB 01, Ausgabe 2001/Fassung 2005 handelt, werden die Kosten für die chemischen Ana- lysen, Lagerung und Transport vergütet.

Einzelergebnisse des Auftragnehmers, welche nicht in Abstimmung mit dem Auftraggeber herbeige- führt wurden, zum Beispiel an Bohrkernen aus dem Oberbau, werden nicht anerkannt.

Güte des Oberbodens (Landschaftsbau)

Schadstoffbelastung (vorh. Oberbau, Unterbau, Untergrund)

Wasserwirtschaftliche Bewertung

Die wasserwirtschaftliche Bewertung der anfallenden Materialien, außer Asphaltbefestigungen erfolgt auf der Grundlage der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) vom 09. Juli 2021.

Gültigkeit von Vorerkundungsergebnissen

Grundsätzlich dienen die Vorerkundungen des Auftraggebers zur Beschreibung und Abgrenzung un- terschiedlicher Ausbaumaterialien und bilden die Grundlage für die Ausschreibung. Es werden keine zusätzlichen Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Annahmekontrollen gemäß ErsatzbaustoffV und Deklarationsanalysen zur Abgabe an eine Deponie gehen zu Lasten des Auftragnehmers und werden nicht gesondert vergütet.

Hinweise zum Analyseverfahren bei Vorerkundung

Bei chemischen Analysen im Rahmen von Vorerkundungen erfolgt die Eluatherstellung mittels Schüt- telversuch gemäß DIN 19529.

Hinweise zu abweichenden Analysewerten

Die im Rahmen der Vorerkundung abgeleiteten Einstufungen in entsprechende Materialklassen gemäß Ersatzbaustoffverordnung, Anlage 1 geben nur einen Trend der chemischen Konzentration wieder und nicht die maximale Obergrenze der untersuchten Parameter im Untergrund. Bei Stichprobenanalysen im Rahmen einer Annahmekontrolle (z.B. am Zwischenlager gemäß ErsatzbaustoffV §18) können

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diese Konzentrationen abweichen. Maßgeblich ist nicht das Einzelergebnis, sondern eine repräsenta- tive Betrachtung der Grundgesamtheit.

Allgemeine Regelungen zur Ersatzbaustoffverordnung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das nicht aufbereitete Bodenmaterial, unmittelbar nach dem Lösen an ein Zwischenlager gemäß ErsatzbaustoffV §18 zu überstellen. Die Untersuchungspflicht gemäß Er- satzbaustoffV §14, die Bewertung der Untersuchungsergebnisse gemäß ErsatzbaustoffV §15, die Klas- sifizierung von Bodenmaterial und Baggergut gemäß ErsatzbaustoffV §16 sowie die Dokumentation gemäß ErsatzbaustoffV §17 der Ersatzbaustoffverordnung entfallen. Die Wahl des Zwischenlagers nach ErsatzbaustoffV §18 obliegt dem Auftragnehmer. Zu Beginn der Baumaßnahme hat der Auftragnehmer Angaben zum Zwischenlager zu benennen (Be- treiber, Adresse, erforderliche Genehmigungen, Annahmekapazität).

Hinweise zum Zwischenlager gemäß ErsatzbaustoffV §18

Werden Bodenmaterialien durch den Auftragnehmer an ein Zwischenlager gemäß den Vorgaben der ErsatzbaustoffV §18 übergeben, gelten folgende Randbedingungen: Bei Annahmekontrollen ist, zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit von Analysewerten, grundsätzlich zur Eluatherstellung der Schüttelversuch gemäß DIN 19529 anzuwenden, damit eine Vergleichbarkeit mit den Analysewerten aus den Vorerkundungsergebnissen gegeben ist.

Angaben des Auftraggebers zu den Einbaugebieten von Ersatzbaustoffen gemäß Ersatzbau- stoffverordnung

Angaben zur Eigenschaft der Grundwasserdeckschicht

Wenn keine örtliche Zuordnung der Angaben zur Eigenschaft der Grundwasserdeckschicht erfolgt, gel- ten die Angaben für das gesamte Baulos.

Einbauweise gemäß ErsatzbaustoffV, An- lage 2Eigenschaft der Grundwasserdeckschicht
außerhalb von Wasserschutzbereicheninnerhalb von Wasserschutzbereichen
ungünstiggünstiggünstig
SandLehm, Schluff, TonWSG III AWSG III BWasservorrang- gebiete
HSG IIIHSG IV
SandLehm, Schluff, TonSandLehm, Schluff, TonSandLehm, Schluff, Ton
1234 (links)4 (rechts)5 (links)5 (rechts)6 (links)6 (rechts)
1Asphalt- / Betonoberbau
3 / 7 / 8 / 11 / 12 / 13 / 14 / 15Deckschicht ohne Bindemittel, Tragschicht mit hydraulischen Bindemitteln, Tragschicht ohne Bindemittel, Bettungssand, Bankett
2 / 8 / 13 / 14 / 15Bodenverfestigung und Bau- grundverbesserungen
9Dämme und analog hergestellte Hinterfüllung von Bauwerken (außerhalb des Entwässerungs- bereichs) gemäß Bauweise D nach MTSE
17Dämme und Schutzwälle ohne Maßnahmen nach MTSE
4 / 13 / 14 / 15Verfüllung von Baugruben und Leitungsgräben

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Zuordnungswerte LAGA / EBV

Die folgende Tabelle stellt die Gleichwertigkeit von Materialklassen nach den Regelungen der Ersatz- baustoffV zu den Zuordnungswerten nach LAGA gemäß den bisherigen NRW-Erlassen dar:

Bezeichnung nach LAGAAbkürzung Materialklasse ErsatzbaustoffV
Z 0BM-0
Z 0*BM-0*
Z 1.1BM-F0*
Z 1.2BM-F1
Z 2BM-F2 / BM-F3
> Z 2> BM-F3

2.8 SEITENENTNAHMEN UND ABLAGERUNGSSTELLEN

Die Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SBB), Aus- gabe 2023, sind zu beachten (ersetzen die RAS-LP4, Ausgabe 1999). Es gelten außerdem die Anfor- derungen an die DIN 18920:2014-07 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Vgl. hierzu auch allgemeinen Hin- weis unter 2.9 Schutzgebiete und –objekte unter Bäume und Vegetationsbestände.

  • Aufschüttungen im Bereich von Bäumen
  • Bodenabtrag

Auf einen Bodenauftrag im Wurzelbereich sollte generell verzichtet werden. Bei unvermeidlichem Bo- denauftrag im Wurzelbereich ist ein Mindestabstand vom Stamm von 2,5 m einzuhalten und es sind weitergehende Maßnahmen vorzusehen (siehe Bild 7 R SBB). Bei Bodenabtrag ist der Wurzelbereich auszusparen, ist der Bodenabtrag unvermeidbar, so sind ge- eignete Maßnahmen vorzusehen (siehe Bilder 10, 11 R SBB).

2.9 SCHUTZBEREICHE UND –OBJEKTE

Natur- und Landschaftsschutzgebiete

Nördlich angrenzend an die Sülzbrücke Hoffnungsthal liegt das Landschaftsschutzgebiet „Sülzaue“, westlich des Plangebiets liegt das Landschaftsschutzgebiet „Bergische Hochflächen bei Rösrath“. Im Bereich der Baumaßnahme befinden sich keine Biotopkatasterflächen. Lediglich in der näheren Umge- bung liegt die Biotopkatasterfläche „Biotopkomplex Hoffnungsthal“. Der Abriss und der Neubau der Sülzbrücke Hoffnungsthal haben gemäß einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) der Pla- nungsgruppe Grüner Winkel, Nümbrecht vom 16.04.2020 keinen direkten Einfluss auf die Landschafts- schutzgebiete und die Biotopkatasterfläche.

Bäume und Vegetationsbestände

Die Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SBB), Aus- gabe 2023, sind zu beachten (ersetzen die RAS-LP4, Ausgabe 1999). Es gelten außerdem die Anfor- derungen an die DIN 18920:2014-07 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen.

Allgemeiner Hinweis zur R SBB: Im gesamten Baubetrieb sind für zu erhaltende Bäume und Vegetati- onsbestände die vorgesehenen Schutz- und Schadensminimierungsmaßnahmen umzusetzen und zu beachten.

Schäden an Bäumen können auf vielfältige Weise auftreten:

  • Mechanische Schäden durch Baugeräte/Fahrzeuge (z.B. Quetschen oder Aufreißen der Rinde, der Wurzeln oder der Krone, unsachgemäßer Schnitt, etc.),
  • Bodenverdichtung,
  • Bodenauftrag,

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  • Bodenabtrag (einschließlich Aushub für Gräben, Gründung von Bauwerken),
  • Vernässung oder Überstauung,
  • Hitzeeinwirkung (über 40 °C, z.B. durch offene Flammen oder Abwärme von Baugeräten),
  • Freistellen (Schäden durch Sonneneinstrahlung),
  • Chemische Verunreinigungen des Bodens.

Als Grundsatz für Bäume und Vegetationsbestände gilt: Der Schutz (= Schadensvermeidung) geht vor der Schadensminimierung. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit dem AG erforderlich.

Im gesamten Baubetrieb sind für zu erhaltende Bäume und Vegetationsbestände die vorgesehenen Schutz- und Schadensminimierungsmaßnahmen umzusetzen und zu beachten. Die verbleibenden Ge- hölzbestände und Einzelgehölze sind durch Bauzäune bzw. durch Einzelstammschutz vor Beschädi- gungen zu schützen. Für diese Leistungen sind im Leistungsverzeichnis gesonderte OZ ausgewiesen.

Der Schutzbereich von Bäumen betrifft die Bodenfläche unter der Krone (Kronentraufe), zuzüglich 1,5 m (Sorten- und standortbedingte Abweichungen sind möglich vgl. Bild 1 und 2).

In erhaltenswerten Vegetationsbeständen können ebenfalls Gehölze (bspw. Heidelandschaften, Sträu- cher, Hecken) aber auch krautige Pflanzen auftreten (Hochstaudenfluren, Grünland, Moorstandorte).

Schutzmaßnahmen sind bspw. die Ausweisung von Lagerflächen, fachgerechter Leitungsbau (Bild 4 R SBB) und der Einsatz von ortsfesten Schutzzäunen (Siehe Kapitel 3, Bild 3 R SBB). Diese Maßnahmen sind vor der Baufeldräumung, gemäß Vorgabe, umzusetzen.

Biotope

Die Baumaßnahme liegt in der Biotop-Verbundfläche VB-K-5009-006 „Sülzaue von Untereschbach bis Rösrath“, die entlang des Gewässers durch das Planungsgebiet verläuft. Maßnahmen zum Schutz und zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Biotope werden im Rahmen dieses Bauwerksentwurfes berücksichtigt. Bei der Wahl des Abbruchverfahrens und Festlegung der Bauvariante für den Ersatz- neubau wurde die Umweltverträglichkeit ebenfalls berücksichtigt.

Denkmale

Die Entdeckung von Bodendenkmälern, sowie das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmä- lern richten sich nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Gemäß Auskunft des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 06.07.2020 sind für den Bereich der Brücke keine Konflikte zum Bodendenkmalschutz bekannt.

Die Baumaßnahme befindet sich im Bereich der „Denkmalbereichssatzung Ortskern Volberg-Hoff- nungsthal“ der Stadt Rösrath. Die Brücke selbst ist kein Denkmal, die Maßnahme ist mit der Denkmal- behörde abgestimmt. An die Brücke angrenzende Denkmalbereiche sind möglichst zu schonen, unver- meidbare Schäden denkmalgerecht zu beheben. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind vorzusehen.

Immissionsschutz-Bereiche und –Objekte

Zum Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung vor Licht und Lärmimmission sind grundsätzlich keine Bauarbeiten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr durchzuführen. Wird hiervon planmäßig abgewichen bzw. muss hiervon in anderen, begründeten Fällen abgewichen werden, ist die Genehmigung der Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 – Immissionsschutz, einschl. anlagenbezogener Umweltschutz, einzuholen und die betroffene Bevölkerung rechtzeitig, mindestens drei Tage vor der Nachtbaumaßnahme darüber zu unterrichten.

Die Baustelle grenzt an bewohntes Gebiet. Die Belästigungen durch Geräusche der für die Bauarbeiten einzusetzenden Geräte, Maschinen, Transportfahrzeuge usw. sind so gering wie möglich zu halten. Es sind erschütterungsarme Geräte, Maschinen usw. einzusetzen, Staubbelästigungen sind durch geeig- nete Maßnahmen zu unterbinden.

Maßnahmen zum Schutz von Verunreinigungen und Staubentwicklung

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Verunreinigungen

Sämtliche Straßen und Zufahrtswege, die durch Fahrzeuge des AN oder dessen Lieferanten und Nach- unternehmer beschädigt oder verschmutzt werden, sind sofort ohne Aufforderung und ohne besondere Vergütung zu reinigen bzw. sind im gleichen Material und Deckenaufbau auszubessern. Ferner sind bei starker Verschmutzung und trockener Witterung zur Vermeidung von Staubentwicklungen, die ei- gentliche Baustrecke und alle Zu- und Abfahrtswege, unaufgefordert zu wässern.

Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. Sie ist in die Einheitspreise der Baustelleneinrichtung einzurechnen.

Gewässer, Wasserschutzgebiete

Für die Sülz sind entsprechende Schutzmaßnahmen / Schutzeinrichtungen vorzusehen. Sowohl das Arbeits- als auch das Traggerüst für die Gesimse muss eine wasserdichte Abdeckung aufweisen. Zu- dem ist sicherzustellen, dass keine Baumaterialien in den Bach gelangen. Dennoch hineingefallene Teile müssen sofort entfernt werden.

Durch Bauarbeiten evtl. entstandene Schäden an der Bachsohle sind ordnungsgemäß zu beseitigen.

Auslaufende wassergefährdende Stoffe sind unverzüglich mit Ölbindemittel abzustreuen. Die Wasser- behörde und die örtliche Bauüberwachung sind unverzüglich zu informieren. Ölbindemittel ist in ausrei- chender Menge jederzeit auf der Baustelle bereitzuhalten.

Es dürfen nur umwelt- und gewässerverträgliche Materialien am Gewässer verwendet werden.

Die während der Bauzeit innerhalb der Baugruben anfallenden Bodenwässer oder Niederschlagswäs- ser sind durch geeignete Wasserhaltungsmaßnahmen aufzunehmen und abzuleiten.

Vor Beginn der Arbeiten im Gewässer (Setzen der Big-Bags) und nach einer längeren Unterbrechung ist jeweils eine Elektrobefischung durchzuführen. Es sind hierfür vom AN folgende Genehmigungen einzuholen:

  • Untere Fischereibehörde: Entsprechend § 10 Abs. 1 und 2 LFischVO wird für den Fischfang mit Elektrizität eine Genehmigung der unteren Fischereibehörde benötigt. Kontakt: Herr Eschner Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Friedrich-Ebert-Str. 75 51429 Bergisch Gladbach Telefon: 02202 - 132820 Telefax: 02202 - 13106819 E-Mail: veterinaer@rbk-online.de

  • Obere Fischereibehörde: Zur Entnahme geschonter Fische wird entsprechend § 4 Abs. 3 LFischVO eine Genehmigung der oberen Fischereibehörde benötigt. Kontakt: Herr Schäfer Bezirksregierung Köln, Dezernat 51 Telefon: 0221-147-3407 Telefax: 0221-147-3185 oder -3339 E-Mail: sebastian.schaefer@brk.nrw.de

  • Die Besatzstellen sind mit den jeweiligen Fischereirechtsinhabern abzustimmen: Kontakt: Herr Peter Remshagen Fischereigenossenschaft Sülz Brüderstr. 9 51491 Overath Tel. 02205-9261130

Vermutete Bodenfunde

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Bei Auffinden von archäologischen Bodenfunden sind die Arbeiten (im betroffenen Bereich) einzustel- len und die örtliche Bauüberwachung des AG's unverzüglich zu benachrichtigen.

2.10 ANLAGEN IM BAUBEREICH

Leitungen

Folgende Leitungen liegen nach Kenntnis des Auftraggebers im Baufeld:

Abwasserkanäle, StadtWerke Rösrath AöR, Rösrath:

Östlich und westlich des Bauwerks befinden sich Anlagen der Abwasserentsorgung in Form eines Mischwasserkanals Beton DN 300 mit Endschacht 8442nm0335 hinter dem östlichen Widerlager und einer Bachverrohrung DN 800 mit Auslaufbauwerk 8442nr0115 im westlichen Widerlager. Der Endschacht 8442nm0335 des nach Osten abgehenden Mischwasserkanals wird im Zuge der Bau- maßnahme an die neue Deckenhöhe angepasst. Ansonsten spielt dieser Kanal für die Baumaßnahme eine untergeordnete Rolle. Die Bachverrohrung DN 800 wurde in 2021 kamerabefahren und soll aufgrund des schlechten Erhal- tungszustandes ab der Einmündung der Straße Volberg erneuert werden. Im Zuge der Streckenpla- nung wurde der Kanal neu geplant und wird mit einem Rohr DN 600 GFK durch die südliche Flügelwand in die Sülz eingeleitet.

Trinkwasserleitung, StadtWerke Rösrath AöR, Rösrath:

Mit dem Bauwerk wird eine Trinkwasser-Haupttransportleitung (PVC DN 150) der StadtWerke Rösrath überführt. Vor und hinter dem Bauwerk befinden sich Hausanschlüsse und andere Funktionalorgane (Schieber, Hydrant). Die bestehende Haupttransportleitung PVC DN 150, die wärmegedämmt im Schutzrohr an das Brü- ckenbauwerk angehängt ist, soll dimensionsgleich, wärmegedämmt im Edelstahl-Schutzrohr wieder am neuen Bauwerk angebracht werden. So wird für den Neubau ein HD-PE Rohr DA160 mit HD-PE-Um- mantelung, Außendurchmesser 315 mm in einem Edelstahl-Schutzrohr DN/ID 400 mm unter dem neuen Überbau vorgesehen. Beim Bau ist zu berücksichtigen, dass das vorisolierte Medienrohr ohne Beschädigung der Dämmung in das Schutzrohr eingezogen werden muss.

Fernmeldekabel, StadtWerke Rösrath AöR, Rösrath:

Im Brückenbereich liegt ein Kabel zur Datenfernübertragung, welches das Rathaus Rösrath mit der Funkstation am Hochbehälter Volberg verbindet. Dieses Kabel ist in den Bestandsunterlagen der Stadt- Werke nicht verzeichnet und es liegen dort keine Angaben zum Typ vor. Nach Aussage der Feuerwehr gehört dieses Kabel zum Leitungsnetz der StadtWerke, wird aber von der Feuerwehr mit genutzt. 10 Doppeladern, einlaufseitig. Wie übrige SWR-Kabel behandeln. Aktuell laufen über dieses Kabel keine Daten. Dennoch ist es für eine perspektivische Nutzung durch die Feuerwehr aus Sicht der Stadtwerke zwingend zu sichern bzw. bestandsgleich (als Steuerkabel Typ 2YF(L)2Y NE 10x20x0,8) im Schutzrohr DN 100 wiederherzustellen.

Gas, RheinEnergie AG, Köln betreut von RheinNetz GmbH, Köln:

Mit dem Bauwerk wird eine Gasleitung (G 200 St/Sw 1952) überführt. Hinter dem östlichen Widerlager (Achse 10) verläuft zusätzlich eine Querleitung. Auf der Westseite, hinter dem Bestandsbauwerk befin- det sich die Hausanschlussleitung zum Haus Hauptstraße 224. Im Einfahrtsbereich zum Haus Haupt- straße 219 verläuft ebenfalls eine Hausanschlussleitung. Die Gasleitung muss zukünftig nicht mehr mit dem neuen Überbau über die Sülz geleitet werden. Sie wird vor dem Rückbau des Bestandsbauwerkes unterbrochen. Es ist vorgesehen, eine Kabeltrasse für den kathodischen Korrosionsschutz (KKS) der Leitungsnetze vor und hinter dem Bauwerk mit dem Überbau zu überführen. Dazu werden zwei Schutz- rohre DN 150 benötigt. Der KKS wird bereits während der Bauzeit benötigt, sodass auf der Behelfsbrü- cke ebenfalls zwei Leerrohre DN 150 vorgesehen werden.

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Strom, Regionetz GmbH, Aachen:

Gemäß Leitungsauskunft der Regionetz GmbH handelt es sich um ein Niederspannungskabel und um Beleuchtungskabel, die zur Straßenbeleuchtung vor und hinter dem Bauwerk führen. Nach Vorgabe der StadtWerke Rösrath AöR, Rösrath soll eine 1:1 Übernahme von Beleuchtung und Niederspannung erfolgen, zusätzlich ist die Mitverlegung von Schutzrohren für eine zukünftige Mit- telspannungsleitung vorzusehen. Damit ergeben sich drei Schutzrohre in den Größen DN 140 für die Mittelspannung, ein Schutzrohr DN 100 für die Niederspannung und ein Schutzrohr DN 50 für die Be- leuchtung. In gleicher Weise sind die Leitungen mit der geplanten Leitungsbehelfsbrücke bauzeitlich über die Sülz zu führen.

Telekommunikation, Telekom Deutschland GmbH, Bonn:

Mit dem Bauwerk wird eine Telekomtrasse über die Sülz geführt. Die Leitung befindet sich auf der Südseite und muss bauzeitlich verlegt werden. Ob die Leitung durch das Kappengesims verlaufen kann, muss geprüft werden. Dafür muss der Durchmesser des Schutzrohres bekannt sein und ob in beiden Gesimsen Beleuchtungskabel geführt werden müssen. Weitere Telekomleitungen verlaufen in der Einfahrt zu den Häusern Hauptstraße 226, 226a, 228. Diese Leitungen werden vermutlich im Bereich des Baugrubenverbaus verlaufen und müssen bauzeitlich ver- legt werden.

Alle Leitungen sind während der Baumaßnahme aus dem Baufeld zu legen. Zur bauzeitlichen Überfüh- rung der Leitungen über die Sülz wird nördlich des Bauwerkes eine Leitungsbehelfsbrücke ausgebildet. Die Abstimmung mit den Versorgern über die Umlegung der Leitungen erfolgt mit ausreichend zeitli- chem Vorlauf vor Beginn der Bauarbeiten. Im Boden verbliebene Reste der alten Versorgungsleitungen sind bei den Erdarbeiten soweit störend zu kappen und auszubauen.

Das Erkunden und sichern dieser Leitungen wird nicht gesondert vergütet, sofern die Leistungsbe- schreibung keine andere Regelung vorsieht. Der Auftragnehmer erkundet, ob weitere Leitungen im Baufeld liegen.

Werden solche vorgefunden, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber. Entscheidet dieser, dass die Leitungen im Baufeld verbleiben, werden die nachgewiesenen Mehraufwendungen für den Schutz dieser Leitungen gesondert vergütet.

Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Bauarbeiten von den Leitungseigentümern örtlich einweisen zu lassen. Erfolgt die Einweisung nicht innerhalb von 10 Tagen, so ist der Auftraggeber sofort schriftlich zu unterrichten.

2.11 ÖFFENTLICHER VERKEHR IM BAUBEREICH

Straßenverkehr

Die Baumaßnahme zum Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungsthal erfolgt weitgehend unter Voll- sperrung der L 284 im Bauwerksbereich. Die kleinräumigen Umleitungen des Straßen- und Fußgän- gerverkehrs erfolgen in Hoffnungsthal über die „Rotdornallee“ bzw. die Straßen „Volberger Straße“ und „Volberg“. Auf diesen Umleitungsstrecken befinden sich ebenfalls Brückenbauwerke über die Sülz. Die Sülzbrücke Volberger Straße wurde 1992 als Zweifeldbauwerk mit einem Überbau als Stahlträgerrost mit Stahlbetonverbundplatte für die Brückenklasse 30 nach DIN 1072 ausgebildet und besitzt auf dem Überbau eine Fahrbahnbreite von 3,60 m bei einer Gesamtbreite von 5,20 m. Die Sülzbrücke Rotdor- nallee wurde 1978 als Einfeld-Stahlverbundbrücke mit einer Länge von 24,20 m und einer Breite von 9,50 m ausgebildet und für die Brückenklasse 30 nach DIN 1072 dimensioniert.

Die Umleitungsstrecken sind auch für Einsatzfahrzeuge, den Busverkehr und die Müllabfuhr zu beach- ten. Da die Umleitungsstraßen wegen der beiden Sülzbrücken auf 30 t gewichtsbeschränkt sind, durch Wohngebiete führen und in deren Verläufe enge Kreuzungen und ein Kreisverkehrsplatz vorhanden sind, soll der überörtliche Verkehr und der Schwerverkehr großräumig umgeleitet werden. Die Straßen sind weitgehend nicht für Begegnungsverkehr ausgelegt. Daher sollen Einbahnstraßenführungen für den Verkehr nach Norden über die Rotdornallee und Richtung Süden über die „Volberger Straße“ und „Volberg“ eingerichtet werden. Wegen der Lastbeschränkung auf den Umleitungsstrecken Volberg und Rotdornallee ist eine Zufahrt

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von Osten auf die Baustelle über das neu errichtete Brückenbauwerk Lehmbach vorgesehen. Daher ist beim Umsetzen von Baumaschinen von der einen auf die andere Bachseite eine größere Umleitungs- strecke zu fahren. Je nachdem ist es sinnvoll, die Baustelleneinrichtung und Baumaterialien von Wes- ten ggf. schon vor dem Abbruch des Bestandsbauwerkes anzufahren und das Abbruchmaterial auch nach Westen hin auszuräumen und abzufahren.

Als Baustelleneinrichtungsflächen kommen für den Abbruch und Neubau der Bereich Bushaltestelle „Rösrath Rathausplatz“, der Parkplatz „Rathaus“ im Nordosten der Brücke und der Straßenbereich hin- ter dem westlichen Widerlager bis zur Anliegerzufahrt bzw. bis zum Kreuzungsbereich mit der Straße „Volberg“ in Frage.

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3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG

Generell sind die Bauarbeiten ausgehend von einer 6 Tage Woche und von einer täglichen Arbeitszeit unter Ausnutzung des Tageslichtes abzuwickeln.

Besonders während der Verkehrsbeschränkungsfrist ist der Auftragnehmer angehalten seinen Bauab- lauf so zu optimieren, dass die zeitliche Beeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich ist.

Bautagesberichte

Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.

Dies sind insbesondere:

– Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, – Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit), – Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, – eingesetzte Nachunternehmer/andere Unternehmer, – Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang, – Anlieferung von Hauptbaustoffen, – Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierzeiten und dergleichen), – Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, – Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, – Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.

3.1 VERKEHRSFÜHRUNG; VERKEHRSSICHERUNG

Allgemeines

Transportfahrzeuge dürfen nur das zulässige Gesamtgewicht entsprechend § 34 StVZO aufweisen. Entsprechende Kontrollen behält sich der Auftraggeber vor. Bei Feststellung einer Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes bei Transportfahrzeugen erfolgt eine Anzeige bei der zuständigen Be- hörde.

Verkehrsführung und Umleitungen

Es werden zwei großräumige Umleitungen für die die Baustelle angelegt (siehe Unterlage 20 Blatt 1). Für Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t (LKW) wird von Rösrath eine Umleitung über die L288 nach Bensberg und weiter über die L136 bis zur AS Bergisch-Gladbach-Bensberg der BAB A4 eingerichtet. Eine weitere Umleitung für LKW wird von der L284 über die K40 bis Forsbach eingerichtet, wo diese auf die vorstehend beschriebene Umleitung trifft. In der Fahrtrichtung Süd wird eine Umleitung von Untereschbach über die L136 bis Heiligenhaus und von dort über die L84 bis Heppenberg und die L288 Richtung Rösrath angelegt. Für Fahrzeuge unter 3,5 t wird eine alternative Strecke von Honrath über die K49 nach Rösrath eingerichtet.

Der örtliche Verkehr in Richtung Nord wird durch die Rotdornallee zur Hofferhofer Straße geleitet. Der Kraftverkehr in Richtung Süden wird auf die Hofferhofer Straße (K23) geleitet und über diese zur L84 auf die großräumige Umleitung nach Rösrath. Rad- und Fußverkehr werden innerörtlich umgeleitet. (Siehe Unterlage 19). Um Schleichverkehre zur unterbinden werden in Rösrath zwei Schrankenanlagen eigerichtet. Die Schranken müssen für Feuerwehr Rettungsdienst und Polizei auf Mobilfunkanforderung selbsttätig öffnen.

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Im Zuge der Umleitungen sind an vier Knoten temporäre Lichtsignalanlagen einzurichten.

Als Teil der vorbereitenden Arbeiten für den Brückenrückbau ist eine Kanalhaltung in der Mündung Volberg zu erneuern. Um die Durchgängigkeit für Feuerwehr Rettungsdienst und Polizei zu sichern, ist vorgesehen die Arbeiten unter einseitiger Sperrung der Hauptstraße durchzuführen (siehe Unterlage 19.1). Während der vorbereitenden Arbeiten ist bis zum 26.04.2026 (Termin der Landtagswahl) min- destens die halbseitige Benutzung der Brücke zu ermöglichen.

Aufrechterhaltung des Verkehrs

Vom Auftraggeber wurden über die Verkehrsregelungen bereits Vorverhandlungen mit dem Straßen- verkehrsamt der Stadt Rösrath und dem Rheinisch Bergischen Kreis geführt.

Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer die Einzelheiten der Verkehrsregelung mit der Regio- nalniederlassung Rhein-Berg und dem zuständigen Straßenverkehrsamt abzustimmen.

Die Absperrung und Beschilderung der Baustelle ist entsprechend den Auflagen des Straßenverkehrs- amtes und den Angaben der Regelbeschilderungspläne auszuführen.

Vorhandene Fahrbahnmarkierungen müssen der neuen Verkehrsführung angepasst werden. Nach Än- derung der Erneuerung darf die alte Markierung nicht mehr sichtbar sein, wenn dadurch Zweifel ent- stehen können.

Die Beschilderung hat fortlaufend mit der Baumaßnahme zu erfolgen. Die Aufstellung der Schilder ist dem Straßenverkehrsamt gemäß § 45 StVO anzuzeigen. Die Verpflichtung des Auftragnehmers gemäß Abs. 1 dieser vertraglichen Bestimmung besteht bis zur vertragsgerechten und vollständigen Erfüllung des Bauvertrages einschl. aller Nebenarbeiten. Bei der Ausführung von Nebenarbeiten nach Beendigung der Deckenarbeiten (Herstellung von Ban- ketten pp) endet die Verpflichtung des Auftragnehmers daher erst mit vollständiger Räumung der Bau- stelle. Eine Unterbrechung der Bauarbeiten befreit den Auftragnehmer nicht von dieser Verpflichtung.

Während der Bauzeit sind die Zugänge und Zufahrten zu den Anliegergrundstücken (auch landwirt- schaftlich genutzte Grundstücke) freizuhalten und prov. anzuschließen. Fahrbahnanrampungen sind sicher und verkehrsgerecht auszubilden.

  • Ergebnis der Verhandlung mit dem Straßenverkehrsamt
  • Berücksichtigung des Buslinienverkehrs
  • Einsatz von Lichtsignalanlagen usw.

Sicherung der Baustelle

Sämtliche im Zuge der Baumaßnahme erforderlichen Baustellenabsicherungs- und Absperrmaßnah- men für den öffentlichen und den Fußgängerverkehr im Bereich der Baustelle sind, soweit nicht über LV-Positionen erfasst, in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.

Der AN hat die Verpflichtung, während der gesamten Bauzeit alle Gefahrenstellen innerhalb der Bau- maßnahme, die auf der Durchführung der Baumaßnahme beruhen, ordnungsgemäß durch Absperrgit- ter oder Absperrbaken zu sichern und zu beleuchten. Der Anliegerverkehr zu den Anliegergrundstücken muss ständig gewährleistet sein. Besondere bauli- che Vorkehrungen (evtl. Überfahrten) müssen vom AN in Abstimmung mit den Anliegern geregelt wer- den. Für die Hinterlieger von Haus 230 wird eine von Süden kommende fußläufige Anbindung herge- stellt. Ersatzparkplätze werden in einfacher Ausführung im Bereich des aufgelassenen Spielplatzes an der Kirche St. Servatius in der Gartenstraße errichtet. Für Haus 219 und die Hinterlieger Haus 221 und 223 ist durchgehend eine Durchgangs- und Durchfahrtmöglichkeit für Pkw vor Haus 219 sicherzustel- len. Arbeiten in diesem Bereich sind den betroffenen Anliegern eine Woche im Voraus mitzuteilen. Die Durchfahrtsmöglichkeit ist weitestgehend zu ermöglichen, Auswirkungen auf den Baubetrieb sind hin- zunehmen.

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Baustellen an oder in öffentlichen Verkehrsflächen sind durch stabile, entsprechend der Straßenver- kehrsordnung rot-weiß gestrichene Schutzgitter von ca. 1,20 m Höhe mit einem Radabweiser von 45 cm Höhe abzusichern. Die Schutzgitter müssen die Baustelle gegenüber dem öffentlichen Verkehr ständig dicht abschirmen und sind standfest auszuführen bzw. zu verankern, ausreichend zu beleuchten und bei Bedarf zu reini- gen.

Baugruben bzw. ausgeschachtete Verkehrsflächen sind ebenfalls durch rot-weiß gestrichene Schutz- gitter vollständig gegen den Absturz von Personen zu sichern. Die Absperrung von Baugruben nur durch "Flatterband" ist nicht zugelassen!

Alle für den AN tätigen Fahrzeug- und Geräteführer sind zur besonderen Vorsicht und Rücksicht auf allen Zufahrtswegen und im Randbereich der Baustelle zu ermahnen.

Sollte während der Bauzeit infolge Betriebsferien o.ä. die Baustelle nicht belegt sein, so ist ein Bereit- schaftsdienst einzurichten, der die Baustellenabsperrung und alle Sicherheitseinrichtungen kontrolliert und unter einer vom AN vor Baubeginn zu benennenden Tel.-Nr. erreichbar ist.

Ausführungspläne zur Verkehrsführung

Der AN erstellt die Verkehrszeichenpläne zur Durchführung der Verkehrslenkung auf der Basis der die- sem Angebot als Anlage beigefügten Verkehrsführungskonzepte, die lediglich der Kalkulation dienen, und der Regelpläne nach RSA. Der AN erstellt die Verkehrszeichenpläne nach RSA 21 in Verbindung mit ZTV-SA 97 und legt diese der Anordnungsbehörde innerhalb von 10 Werktagen nach Zuschlagser- teilung zur Prüfung und Anordnung vor, und zwar in Form von farbig angelegten Plänen (3-fach).

Verkehrsumleitungen

Die zur Absperrung erforderlichen fahrbaren Absperrtafeln, Vorwarnungen, Absperrbaken bzw. Leitke- gel sind vom AN zu stellen und gemäß den derzeitigen geltenden Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) aufzustellen, zu unterhalten, ggfs. umzubauen, bei Beschädigun- gen sofort zu ersetzen und abzubauen.

Bei der Einrichtung der Baustellen (Aufstellung der Vorwarntafeln) sind die Sichtweiten und die örtlichen Gegebenheiten zu beachten.

Besonders hingewiesen wird auf die nach § 35, Abs. 6 STVO in Verbindung mit der geänderten DIN 30710 erforderliche Sicherheitskennzeichnung aller Fahrzeuge einschließlich Absperrtafeln mit voll ret- roreflektierender Folie (Folie Typ II).

Nach Beendigung der einzelnen Bauarbeiten, bzw. nach Abbau der Tagesbaustellen bzw. Verkehrs- führungen sind die Verkehrsflächen zu säubern, hierzu gehören auch die Ein- und Ausfahrten der je- weiligen Baustellenbereiche.

Die im Bereich der Baustrecke, Sperrstrecke und Umleitungsstrecke bestehenden örtlichen Verkehrs- zeichen, Vorwegweiser und Wegweiser -oder einzelne Ziele darauf-, die der Baustellen- bzw. Umlei- tungsbeschilderung widersprechen, sind gem. der RSA unkenntlich zu machen (berührungsfrei abzu- decken).

Es sind Verkehrszeichenpläne mit Darstellung der Fahrbeziehungen für jede Bauphase in einem Lage- plan zu erstellen und dem AG 2 Wochen vor Baubeginn der Bauphase vorzulegen.

Nach dem Aufstellen der jeweiligen Verkehrsführung bzw. Umleitungsbeschilderung erfolgt eine Ab- nahme durch den AG, die SM Burscheid und den AN, bei der die ordnungsgemäße Beschilderung und Absicherung gemäß Verkehrszeichenplan festgestellt wird. Beim Umstellen der Verkehrsführung ist dies zu wiederholen. Erst nach dieser Abnahme darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Die Aufstellung der Umleitungsbeschilderung mit Datumsangaben muss spätestens 2 Wochen vor den jeweiligen Sperrungen erfolgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Umleitungstafeln bis zum Beginn der Sperrung in geeigneter Weise "Außerkraft gesetzt" werden.

Nach Ende der Sperrungen müssen die Umleitungstafeln entweder "Außerkraft gesetzt" werden oder die Umleitungstafeln sind direkt zu beseitigen.

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3.2 BAUABLAUF

Allgemeines

Werden beim Transport von Aushub und Baumaterialien Grundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen verschmutzt, so hat der AN im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht eine Reinigung pro Tag mit einer selbstaufnehmenden Kehrmaschine durchzuführen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet, sie sind in die Einheitspreise einzurechnen. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, wird der AG umgehende Ersatzvornahme veranlassen.

Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten

Vorbereitende Arbeiten

Vor Beginn der Bauarbeiten ist das Baufeld freizumachen und die zu dicht am Bauwerk stehenden Bäume, in Absprache mit dem AG, zu fällen und deren Wurzelstöcke zu roden, soweit sie nicht denk- malschutzrechtlich geschützt sind und daher stehen bleiben müssen. Für die dicht am Baufeld verblei- benden Bäume ist ein Stammschutz vorgesehen. Weitere Gehölze sind durch zurückbinden oder ge- ringes Aufasten zu sichern.

Die im Baufeld vorhandenen und den Bau störenden Versorgungsleitungen werden vor und während der Maßnahme durch die Leitungsbetreiber aus dem Baufeld weggelegt. Die dazu notwendigen Tief- bauarbeiten werden durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit den Versorgungsträgern und der Bauleitung des AG durchgeführt. Für diese Abstimmungen ist ausreichend Vorlauf einzuplanen.

Zur Gewährleistung der Umsetzung aller Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen wird vom AG eine qualifizierte ökologische Bauleitung eingesetzt, die vor Beginn der Maßnahme der zustän- digen Landschaftsbehörde zu benennen ist. Die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen auch nach Abschluss der Bauarbeiten wird durch ein Monitoring sichergestellt.

Die vorbereitenden Arbeiten mit Baustelleneinrichtung, Einrichtung der Verkehrsführungen, Herstellung der Behelfsbrücke, Kanalarbeiten am Regenwasserkanal Volberg, sonstige Leitungsumlegung, der Ab- bruch des Bestandsbauwerkes und der Sohlschwelle samt Tosbecken bis zur Fertigstellung der Ar- beitsebenen erfordern eine Bauzeit von etwa 4 Monaten und sind so zu planen, dass die ersten Arbei- ten im Gewässer am 16. Juni beginnen können.

Bauablauf

Abbrucharbeiten

Der konventionelle Abbruch des Überbaus erfolgt mit Abbruchbaggern, die auf und hinter dem Brücken- bauwerk stehen. Der Abbruch erfolgt dabei rückschreitend aus der Mitte heraus. Nach Abbruch der Kragplatten werden die Fahrbahnplatte und die Längsträger so geschwächt und abgebrochen, dass der Überbau in Teilen in die Sülz fällt. Über den Schutt kann dann in den Bachquerschnitt gefahren werden. Die Bruchstücke werden weiter zerkleinert und aus dem Bach gezogen und geschaufelt. Es folgt der weitere Abbruch der Widerlager, am westlichen Widerlager Achse 20 bis mindestens 1,00 m unter späterem Straßenniveau und dort, wo Leitungen durchzuführen sind, auch tiefer und am Wider- lager Achse 10 etwa bis auf Höhe der alten Fundamentoberkanten etwa auf +80,27 mNHN. Außerdem werden die im Boden vorhandenen Spunddielen gezogen, damit sie bei den späteren Kampfmittelson- dierungen keine Störungen in den Sondierungen liefern. Der Bestand wurde bauzeitlich ohne Abdichtung oder Asphaltbelag hergestellt sondern nur mit einer Betonverschleissschicht. Der aktuell vorhandene, „gewachsene“ Asphaltbelag ist unterschiedlich stark und teilweise bis auf den Beton abgefahren.

Die restliche Gründung des westlichen Widerlagers kann im Boden verbleiben, da das neue westliche Widerlager deutlich vorgerückt wird. Die im Boden vorhandenen Spunddielen werden im Bereich der westlichen Flügelwände aus dem Baugrund entfernt. Der Abbruch erfolgt in geböschten Baugruben.

Für den Abbruch des Bestandsbauwerkes soll der Auftragnehmer auf der Grundlage des vom AG be- schriebenen Abbruchablaufes ein eigenes Abbruchkonzept liefern, in dem die Verfahrensabläufe de- tailliert beschrieben, die Transportwege aufgezeigt und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen für das Gewässer und die Baustellenumgebung sowie die benötigte Bauzeit aufgezeigt werden. Statisch Seite 47 von 114

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relevante Zwischenzustände sind nachzuweisen und das Abbruchkonzept dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die statische Prüfung erfolgt durch den Prüfingenieur. Die Belange des Gewäs- ser- und Naturschutzes werden vom Aggerverband und der Unteren Wasserbehörde geprüft. Der Abbruch des gesamten Bauwerkes hat ein Volumen von ca. 450 m³ Konstruktionsbeton (ca. 22 m³ Kappenbeton, ca. 232 m³ Überbau, ca. 63 m³ Widerlager inkl. Gründung und ca. 135 m³ Sohlschwelle), ca. 23 m³ Mauerwerk und ca. 17 m³ Straßenbelag.

Nach Abschluss der Abbrucharbeiten werden an den neuen Widerlagerachsen Arbeitsebenen angefüllt, die gleichzeitig als Bohrebenen für die Kampfmittelsondierungen und für die neu herzustellenden Bohr- pfahlwände dienen. Mit der Arbeitsebene am westlichen Widerlager wird eine provisorische Leitungs- führen für den Regenwasserkanal Volberg hergestellt. Die Arbeitsebenen werden am Widerlager Achse 10 etwa auf +82,20 mNHN und am Widerlager Achse 20 auf +82,40 mNHN angelegt. Damit liegen sie etwa 1,60 m unter derzeitigem Straßenniveau. Es werden Rampen angelegt, über die die Bohrgeräte für die Kampfmittelsondierungen und für die Bohrpfahlherstellung sowie sonstige Baumaschinen wie Bagger und Radlader bis an die neuen Wider- lager- und Flügelwandachsen heranfahren können.

Neubau

Nach dem Abbruch des vorhandenen Bauwerks und Fertigstellung der Arbeitsebenen werden die Kampfmittelsondierungen für die neuen Bohrpfahlwände und die Verbauten hinter beiden Widerlagern ausgeführt. Das Vorhandensein von Kampfmitteln kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, da die alte Brücke bei Kriegsende gesprengt wurde. Das Bohrgerät für die Kampfmitteluntersuchungen wird auf den hergestellten Arbeitsebenen aufgestellt. Zunächst werden Sondierbohrungen abgeteuft und die Bohrlöcher sondiert. Da erfahrungsgemäß in den gestörten Baugrubenbereichen aus älteren Bautätigkeiten die Sondierstrecken teilweise nicht auswertbar sein werden, sind im Anschluss Tastson- dierungen vorgesehen.

Nach Baufreigabe bzw. Kampfmittelräumung werden die Bohrpfähle ebenfalls von den Bohrebenen aus hergestellt. Die Bohrpfähle am östlichen Widerlager Achse 10 werden dabei zum Teil durch die alte unbewehrte Gründung gebohrt. Nach der Vorbereitung der Bohransatzpunkte werden Bohrschablonen hergestellt. Die Bohrpfähle werden gemäß ZTV-ING:2025-08, Abschn. 2.2, Nr. 3.1.3 (15) mit mindes- tens 50 cm Mehrlänge hergestellt und anschließend bis 5 cm über der Unterkante Pfahlkopfbalken ab- gearbeitet. Die Widerlagerwände werden als tangierende Bohrpfahlwände mit Großbohrpfählen herge- stellt. Die Flügelwände in Achse 20 werden als überschnittene Bohrpfahlwände hergestellt. Dabei wird jeder zweite Pfahl bewehrt ausgeführt. Die Bohrpfähle müssen generell verrohrt hergestellt werden. Das Bohrgut ist bei Erreichen der Solltiefe bis zur Bohrlochsohle vollständig aus dem Bohrrohr zu entfernen und die Betonage des Bohrpfahls erfolgt direkt im Anschluss im Kontraktorverfahren unter gleichzeitigem Ziehen des Bohrrohres. Auf- grund der angrenzenden Bebauung sollten vor den Bauarbeiten Beweissicherungen durchgeführt und während der Bohrarbeiten Schwingungsmessungen erfolgen. Die Pfahlbohrungen müssen durch den geotechnischen Sachverständigen begleitet werden.

Nach Herstellung der Bohrpfähle werden die Vorschüttungen der Bohrebenen vor den Pfählen von den Arbeitsebenen aus abgegraben und die Baugruben vor den Widerlager- und Flügelwänden für die Vor- satzschalen ausgeschachtet. Diese Baugruben werden mit Behelfsdämmen aus bindigem Boden oder Sandsäcken o.ä. und Pumpenanlagen trockengehalten. An der südöstlichen Seite des Widerlagers Achse 10 und an der südwestlichen Seite des Widerlagers Achse 20 sind Verbauten zur Abstützung der privaten Zugänge zu den Häusern Hauptstraße 224 sowie 226, 226a und 228 erforderlich. Die Ver- bauten sind als unverankerte Trägerbohlwände vorgesehen. Die Bohlträger werden dabei in vorge- bohrte Löcher eingestellt, die mit den Bohrpfählen gebohrt werden und nach Einsetzen der Verbauträ- ger mit Kiessand verfüllt und verdichtet werden. Die Träger werden nicht einbetoniert, damit sie später wieder gezogen werden können. Im Rahmen der Vorbemessung ergaben sich für den Verbau Bohlträ- ger HEB 300 im Abstand von 1,75 m und mit Trägerlängen von ca. 7,5 m.

Vor den Bohrpfahlwänden erfolgt der Erdaushub bis auf die Höhe der Unterkanten der Sauberkeits- schichten der Vorsatzschalen. Die Bohrpfahlwände werden auf den Flächen, gegen die die Vorsatz- schalen betoniert werden, mittels Hochdruckwasserstrahlen gereinigt. Bei den tangierenden Bohrpfahl- wänden werden die Zwischenräume mit Spritzbeton verfüllt, so dass die Lücken zwischen den Pfählen verschlossen werden. Hinter dem Widerlager Achse 20 wird ab dem Schacht in der Einmündung Vol- berg der neue Regenwasserkanal gebaut. An der südwestlichen Flügelwand wird der Ablauf des neuen Regenwasserkanals durch einen unbewehrten Bohrpfahl verlegt. Der Regenwasserkanal wird aus sei- ner provisorischen Führung nördlich des Widerlagers in die neue Führung umgelegt. Die provisorische Leitungsführung wird ausgebaut.

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In den Pfahlwänden werden die Anschlussbewehrungen für die Vorsatzschalen eingeklebt, die Sauber- keitsschichten davor eingebaut und die Vorsatzschalen und die Pfahlkopfbalken geschalt und bewehrt. Die Pfahlkopfbalken werden gleichzeitig mit den Vorsatzschalen betoniert. Die Flügel- und Kammer- wände sind durch Arbeitsfugen von den Pfahlkopfbalken getrennt. Sichtbare Arbeitsfugen sind an den Sichtflächen durch Trapezleisten zu begrenzen. Abschließend wird an den Flügelwänden die Natur- steinverblendung angebracht. Die Baugruben vor den Widerlager- und Flügelwänden werden verfüllt und die Bachsohle und die Böschungen mit Wasserbausteinen befestigt. Mit dem Rückbau der bau- zeitlichen Fangedämme an diesen Baugruben sind die Arbeiten im Gewässer abgeschlossen. Dies soll bis Ende September erfolgt sein, damit die Laichzeiten der Fische eingehalten werden können.

Auf den Lagerbänken werden die Lagersockel hergestellt. Dabei werden Aussparungen für den nach- träglichen Verguss der Kopfbolzen und der Rückankerungen der Lager gelassen. Parallel mit den Ar- beiten an den Widerlagern erfolgt die Fertigung und Verzinkung der Längs- und Querträger für den Überbau und die Herstellung der Stahlbeton-Fertigteilplatten. Die Lager und Fahrbahnübergänge wer- den ebenfalls hergestellt. Die mit der Stahlbaumontage vorgesehene Verlegung der Schutzrohre samt eingezogenen Medienrohre wird ebenfalls vorbereitet.

Nach Fertigstellung der Widerlager wird das östliche Widerlager hinterfüllt. Dabei wird die Ausfachung des Verbaus zurückgebaut und die Träger gezogen. Das westliche Widerlager wird ebenfalls bei gleich- zeitigem Rückbau des Verbaus so weit hinterfüllt, dass der Mobilkran für die Stahlmontage möglichst dicht an die Kammerwand positioniert werden kann. Maßgebend für den Kraneinsatz ist das Einheben der Stahllängsträger. Bei einem Gewicht der Längsträger von ca. 11,5 to und einer Ausladung von ca. 24 m wird voraussichtlich ein 150 to-Mobilkran, z.B. Liebherr LTM 1150-5.3 o. glw., ausreichen. Ein solcher Kran benötigt eine Stellfläche von etwa 14,5 m Länge und 10,0 m Breite.

Die Stahllängsträger werden mit angeschraubten Brückenlagern eingehoben und auf Pressen, die zwi- schen hinterer Kammerwand und den Lagersockeln angeordnet sind, abgelegt. An den Hauptträgern sind bereits Stücke der Endquerträger angeschweißt. Auf der Baustelle werden die fehlenden Stücke der Endquerträger mittels Schraubstößen an die Hauptträger angeschlossen. Danach werden die Fertigteile auf die Stahllängsträger aufgelegt. Für die Auflagerung der Fertigteile werden auf den Rändern der Hauptträgerobergurte Elastomer-Auflagerstreifen aufgeklebt. Die Elasto- merstreifen dienen gleichzeitig als seitliche Begrenzung für den Vergussmörtel bzw. Vergussbeton, der unmittelbar vor Auflegung der Fertigteile auf den Obergurten aufgebracht wird. Außerdem werden Gum- migranulat-Unterlegplättchen als Abstandhalter und Höhenausgleich zwischen die Obergurte der Stahl- träger und den Fertigteilen angeordnet. Es ist darauf zu achten, dass die Platten vollflächig unterfüllt werden, sodass diese nicht hohl liegen. Die Querfugen zwischen den Fertigteilplatten werden mit Fa- serzementstreifen und Klebebändern abgedichtet. Die Nuten über diesen Querfugen, die Dübeltaschen über den äußeren Längsträgern und die Dübelgassen über den inneren Längsträgern werden bis zur Oberfläche der Fertigteilplatten vergossen.

Nach dem Erhärten des Vergussmörtels bzw. Vergussbeton ist bereits eine Verbundwirkung vorhanden und die Fertigteile beteiligen sich so schon bei der Betonage der Ortbetonergänzung als Platte und Scheibe an der Lastabtragung. Durch den Verguss werden die Obergurte der Stahlträger beim Einbau der Ortbetonergänzung stabilisiert.

Mit der Stahlbaumontage und dem Auflegen der Fertigteilplatten werden die Schutzrohre für die Was- serleitung sowie für die weiteren Strom- und Datenkabel montiert. Ob das wärmegedämmte Medienrohr für Wasser bereits vor der Montage der Schutzrohre in diese eingezogen wird oder erst danach stimmt der AN rechtzeitig vor der Montage mit dem Leitungsbetreiber ab.

Die Kragplatten der Randfertigteile werden zur Abtragung der Lasten der Gesimskonsolgerüste und der Gewichts- und Verkehrslasten beim Betonieren der Fahrbahnplatte diagonal abgestützt. Das kann z.B. durch Schrägstützen/Spindeln erfolgen, die mit Einbauteilen an die Fertigteile geschraubt werden und sich gegen die Ecken zwischen Untergurt und Steg der Längsträger abstützen. Der Korrosionsschutz (Feuerverzinkung) ist hier vor Beschädigungen zu schützen.

Nachdem der Verguss ausgehärtet ist und die Schrägstützen eingebaut sind, werden zum seitlichen Abschalen der Ortbetonplatte und zur Herstellung der Gehwegkappen Gesimskonsolen an den Fertig- teilen, an den dafür vorgesehenen Schalungsankern angebracht. Danach werden die Endbereiche an den Widerlagern eingeschalt, die Bewehrung der Ortbetonplatte eingebaut und die Ortbetonplatte be- toniert.

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Die Brückenlager, die beim Versetzen der Stahlträger bereits an die Längsträger geschraubt sind, wer- den mit den Lagersockeln vergossen. Nach dem Aushärten werden die Zuganker am Festlager ange- spannt. Die Pressen werden abgelassen und ausgebaut, so dass die Lastumlagerung auf die Lager erfolgt.

Nach dem Einbau der Fahrbahnübergänge erfolgt die Abdichtung des Überbaus mit Bitumenschweiß- bahnen auf einer Epoxidharzversiegelung. Es folgen die Herstellung der Kappen auf dem Überbau, die Herstellung der Wandköpfe und Gesimse an den Flügelwänden und anschließend die Herstellung der Geländer, der Gussasphaltschutzschicht und der Randstreifen aus Gussasphalt vor den Kappen. Nach Fertigstellung der Geländer können die Gesimsgerüste demontiert werden.

Die Versorgungsleitungen werden durch die Leitungsbetreiber in die neuen Schutzrohre und Leitungs- trassen umgelegt und angeschlossen. Die Leitungsgräben werden verfüllt und die Hinterfüllbereiche bis zum Planum angefüllt. In den Hinterfüll- und Anpassungsbereichen der Straße werden die Straßen- bauarbeiten mit Setzen der Bord- und Rinnenanlagen, Pflasterung der Gehwege und Aufstellen der Schilder ausgeführt. Die Straßenbereiche vor und hinter dem Bauwerk erhalten die Asphalttrag- und -binderschicht und über alle Flächen und den Überbau hinweg wird die Deckschicht asphaltiert. Mit der Herstellung der Längs- und Querfugen auf dem Bauwerk und der Herstellung der Fahrbahnmarkierung sind die Arbeiten auf den Verkehrsflächen abgeschlossen und die Straßensperrung kann aufgehoben werden. Der Verkehr wird wieder freigegeben. Nach Räumung der Baustelle und Wiederherstellung des Baustelleneinrichtungsplatzes in den Urzustand ist die Baumaßnahme abgeschlossen.

Landschaftsbau

Die Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SBB), Aus- gabe 2023, sind zu beachten (ersetzen die RAS-LP4, Ausgabe 1999). Es gelten außerdem die Anfor- derungen an die DIN 18920:2014-07 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen.

Vgl. hierzu auch allgemeinen Hinweis unter 2.9 Schutzgebiete und –objekte, unter Bäume und Vege- tationsbestände.

Die erforderlichen Schutz- und Schadensminimierungsmaßnahmen für sind vor der Baufeldräumung, gemäß Vorgabe des AG, umzusetzen.

Die Schutz- und Schadensminimierungsmaßnahmen sind nach Abschluss der Bautätigkeiten und Räu- mung der Baustelle rückstandslos zu entfernen. Beim Entfernen ist besondere Sorgfalt geboten, um die zu schützenden Strukturen und deren Umgebung nicht zu beschädigen (Böden und Vegetation).

Der AN hat die zeitlichen Beschränkungen aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan in seinem Bauablauf zu berücksichtigen.

Nach der Oberbodenandeckung auf den zu begrünenden, neuen Böschungsflächen sowie im Bereich der privaten Gartenflächen erfolgen Einsaaten mit einer Regiosaatgutmischung (Böschungsbereiche) bzw. mit einer Regelsaatgutmischung (RSM 2.3).

Oberbau

Die neue Fahrbahnbefestigung wird entsprechend der Belastungsklasse Bk10 hergestellt.

Die Herstellung von provisorischen Abschlüssen, Rampen und Angleichungen, auch in Längsrichtung, sowie ihre Beseitigung sind Nebenleistungen und werden nicht besonders vergütet.

Die Herstellung der Bordsteinanlage ist im Bereich der Radien kleiner 12 m mittels Kurvensteinen aus- zuführen. Die Mehrkosten für die evtl. Verwendung von Bordsteinen mit einer Baulänge kleiner 1 m für den Einbau in Radien größer 12 m werden nicht gesondert vergütet.

Bei Einbruch des Winters sind die Bauarbeiten soweit abzuschließen, dass ein ordnungsgemäßer Win- terdienst durchgeführt werden kann.

Der Verkehr wird im Baubereich der Fahrbahnerneuerung zunächst über die Binderschicht geführt. Die Deckschicht wird nach Abschluss aller Arbeiten nach Abstimmung mit dem AG in größeren, zusam- menhängenden Teilabschnitten eingebaut. Seite 50 von 114

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Beschilderung

Die genauen Standorte der Verkehrsschilder werden vom AG in der Örtlichkeit festgelegt und dem AN angegeben. Mit dem Herstellen der bewehrten Einzelfundamente für die Aufstellvorrichtungen gemäß Leistungsverzeichnis darf erst begonnen werden, wenn die statische Berechnung in geprüfter Form bzw. die geprüfte Typenstatik dem AG vorliegt.

Erdarbeiten

Abtrag und Einbau anstehender Böden können nur bei geeigneter Witterung durchgeführt werden, da diese Böden durch den Einfluss von Niederschlägen sehr schnell aufweichen. Nicht tragfähiger Unter- grund ist gemäß Leistungsverzeichnis auszutauschen. Die zu treffenden Maßnahmen werden vom AG vor Ort angeordnet.

Für die Herstellung der Baugruben sind alle Erschwernisse und Leistungen für die Profilierung der Bau- gruben, wie abschnittsweiser Aushub mit Zwischenaushubphasen, Profilierung von Böschungen, Be- hinderung bzw. Erschwernisse durch Verbaumaßnahmen und Einbauten, erschwerte logistische Rand- bedingungen sowie jegliche Art von Geräte- und Personaleinsatz in die jeweiligen Erdbaupositionen einzurechnen.

Dies gilt auch für Mehraufwendungen durch den Umgang mit belasteten Böden im Hinblick auf den Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz beim Lösen, Laden und Fördern von Erdstoffen und dem Transport im öffentlichen Verkehrsbereich.

Entwässerung

Das Oberflächenwasser über Straßenabläufe abgeführt. Die Anschlussleitungen werden an neue bzw. vorhandene Entwässerungsleitungen, die im Zuge des Neubaus der Rampe bzw. der Straßen zu er- stellen sind, bzw. Schächte angeschlossen. Östlich des Brückenneubaus wird das Oberflächenwasser der Fahrbahn und der Nebenanlagen In 0,25 m breiten Gussasphaltrinne gefasst und über Straßenabläufe in das vorhandene Kanalnetz abgeführt. Westlich wird das Oberflächenwasser der Fahrbahn und der Nebenanlagen In 0,32 m breiten 2-streifi- gen Pflasterrinnen gefasst und über Straßenabläufe in das vorhandene Kanalnetz abgeführt.

Demarkierung

Vor dem Aufnehmen (Fräsen) der Asphaltbefestigung ist die vorhandene Fahrbahnmarkierung aus Plastikmasse zu entfernen. Außerhalb der Fräsflächen ist die vorhandene Markierung ebenflächig und bündig mit den angrenzenden Fahrbahnoberflächen sowie frei von jeder Kantenbildung zu beseitigen. Das eingesetzte Verfahren zur Demarkierung ist mit dem AG abzustimmen, sofern nicht das „Twister- Verfahren“ eingesetzt wird.

Zeitliche Beschränkungen

Im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung wurden verschiedene Schutzmaßnahmen aufgezeigt, die den Bauablauf beeinflussen. Gemäß der Vogelschutzrichtlinie sind Baumfällungen und Gehölzrodungen nur in den Monaten Oktober bis einschließlich Februar vorzunehmen. Die Arbeiten im Gewässer sind außerhalb der Laichzeiten der vorkommenden Fischarten in der Sülz auszuführen (16.Juni bis 31. August).

Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich die Bauzeit der gesamten Maßnahme durch die Beschränkung der Bauarbeiten am Wasser auf wenige Monate im Jahr bis ins kommende Jahr strecken können. Da- her sollte mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor Beginn der Bauarbeiten eine Bestandsaufnahme der Fisch- und Vogelarten durchgeführt werden, um die kritischen Zeiträume (Laich- und Brutzeiten) zu verkürzen und möglichst genau einzuschränken.

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Zusammenwirken mit anderen Unternehmen

Wird der Auftragnehmer auch mit der Durchführung von Arbeiten für Leitungsverlegungen der Versor- gungsträger beauftragt, so müssen diese Arbeiten ebenfalls in der o. a. festgelegten Bauzeit durchge- führt werden.

3.3 WASSERHALTUNG

Straßenbau

Während der gesamten Bauzeit muss das Oberflächenwasser durch geeignete Maßnahmen abgeführt werden. Eine gesonderte Vergütung hierfür ist nicht vorgesehen.

Die Eingrünung der Böschungsflächen sollte zügig erfolgen. In jedem Fall ist ein „Abbrechen“ der Bö- schungsflächen durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Evtl. entstehende Schäden in diesem Zu- sammenhang an der Baumaßnahme sind auf Kosten des AN zu beseitigen.

Das Planum ist vor dem Eindringen von Tagwässern zu schützen. Die geeignete Wasserhaltung wäh- rend der Bauausführung erfolgt nach Wahl des AN. Für die Gesamtheit der auszuführenden Leistungen ist Wasserhaltung über die gesamte Bauzeit vorzusehen, um das anfallende Niederschlagswasser schadlos für Konstruktion, Untergrund, Unter- und Oberbau zum Vorfluter zu führen.

Dabei hat der AN auf das Vorhandensein von Längs- und Quergefälle des jeweiligen Arbeitsplanums zu achten und gegebenenfalls durch konstruktive Maßnahmen die nicht gesondert vergütet werden (z.B. Anlegen von Längsentwässerungseinrichtungen, Pumpensümpfen, Pumpen etc.) für eine sorgfäl- tige Entwässerung zu sorgen.

Alle für die Durchführung der Wasserhaltung notwendigen Maßnahmen sind vom AN in die Einheits- preise der entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis einzurechnen und werden nicht geson- dert vergütet.

Ingenieurbauwerke

Es ist generell zu beachten, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Wasserhaltung so auf den Bau- fortschritt bzw. Bauablauf ausgelegt sind, dass die einzelnen Bauwerke in der vorgesehenen Weise gebaut werden können. Die Wasserhaltungen zum Trockenlegen der Arbeitsbereiche ist auf den Was- serandrang gemäß den Vorgaben im Baugrundgutachten auszulegen.

Bei Überschreitung der Bauwasserstände der Sülz werden die Baugruben geflutet. Bei drohender Flu- tung sind die Baubereiche zu räumen. Nach erfolgter Flutung sind die Baustellenbereiche abzupumpen, zu säubern und wieder einzurichten.

Die Kosten für das schadlose Ableiten von Oberflächenwasser während der einzelnen Bauzustände werden durch die Leistungspositionen „Wasserh.anl.nach Wahl des AN herstellen“, „Wasserhaltungs- anlage vorhalten“ und „Wasserhaltungsanlage betreiben“ vergütet. Die Vorhaltezeiten und Einsatzzei- ten der Wasserhaltungsanlagen sind in den Tagesberichten zu dokumentieren.

3.4 BAUBEHELFE

Allgemeines

Die Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsberechnungen der Traggerüste und Ver- baue sowie die örtlichen Bauabnahmen durch einen Prüfingenieur erfolgt auf Veranlassung des AG's.

Baugruben, Wandsicherungen

Für die Anlage von Baugruben, Baugrubenböschungen, Gräben, Arbeitsräumen und Verbau sind die geltenden Normen und Regelwerke zu beachten. Für die Berechnung und Bemessung sind die Emp- fehlungen des Arbeitskreises „Baugruben“ (EAB) maßgebend.

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Alle Erschwernisse hierdurch (Einsatz der Baugeräte und Arbeitskräfte) werden nicht gesondert vergü- tet, sie sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Baugrubenböschungen sind nach DIN 4124 auszubilden und durch geeignete Maßnahmen vor Erosion zu schützen, alle Baugruben sind nach Arbeitsende durch geeignete Maßnahmen gegen "Absturz" zu sichern. Dadurch anfallende Kosten sind, sofern nicht anders geregelt, mit den EP der jeweiligen OZ für die Baustelleneinrichtung und –räumung abgegolten.

Dem Baugrundgutachter muss Gelegenheit zur Überprüfung des Baugrunds (Gründungssohlen, Auf- standsflächen, Böschungen) während der Aushubarbeiten gegeben werden.

Es gilt die ZTV-ING 2-1, Nr. 5, Absatz (5). Statt den dort angegebenen 2 Werktagen ist der Termin für die Überprüfung der jeweiligen Baugrubensohle vom AN spätestens 5 Werktage vorher zu benennen.

Nähere Angaben zu der Anlage der Baugruben werden den beiliegenden Baugrundgutachten und den zugehörigen Ergänzungen entnommen. Die Baugrundgutachten und die Ergänzungen sind als Anlage beigefügt.

Alle erforderlich werdenden Verbaue, für die keine gesonderte OZ'en vorgesehen sind, wählt der AN. Sie werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in den EP der jew. OZ'en einzurechnen, für die sie notwendig sind.

Traggerüste (Brückenbau)

Die Errichtung der Traggerüste (gleichzeitig Arbeitsgerüst und Tragkonstruktion für die Schalung) er- folgt für sämtliche Zwischenbauzustände, Hilfsabstützungen, etc.

Bei Konstruktion und Gründung der Gerüste werden auch die Forderungen der ZTV-ING 5-1 „Tragge- rüste“ beachtet und eingehalten. Die Ausbildung der Gerüste erfolgt u.a. auch unter dem Aspekt des Schutzes des auf der Baustelle tätigen Personals (z. B. seitliche Laufstege).

Bei den vom AN zu führenden statischen Nachweisen ist zu berücksichtigen, dass alle Lasten über die Gerüstkonstruktionen standsicher und schadlos abgetragen werden.

Die Traggerüste für die Kappen sind mit wasserdichter Abdeckung zu versehen, um eine Verunreini- gung der unten liegenden Sülz zu verhindern. Die Höhe der Absturzsicherung beträgt min. 1,00 m.

Alle durch Aufbau, Umbau, Abbau, Betrieb und Unterhaltung der Traggerüste anfallenden Kosten sind in den EP der jew. OZ für „Traggerüst herstellen“ abgegolten. Eingerechnet sind auch alle Kosten für evtl. seitliche Laufstege nach Wahl und Erfordernissen des AN.

Arbeitsgerüste und Schutzgerüste

Alle erforderlichen Arbeitsgerüste wählt der AN. Sofern sie nicht in gesonderter OZ erfasst sind, sind sie in den EP der OZ'en zu berücksichtigen, bei denen sie erforderlich werden.

Trag-, Arbeits- und Schutzgerüste und Schutzwände sind nach konstruktiven und sicherheitstechni- schen Erfordernissen zu planen, auszuführen und zu betreiben. Nach Abbau der Baubehelfe sind die Löcher der Verankerungen im bestehenden Beton mittels Instandsetzungssystem RM fachtechnisch zu verschließen.

Alle Baubehelfe sind nach den anerkannten Regeln der Technik und der ZTV-ING zu planen und auf- zustellen. Der AN hat für alle statisch relevanten Gerüste eine Ausführungsplanung zu erstellen (Statik und Ausführungspläne).

Alle Baubehelfe müssen die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen. Über die Montage und Demontage sind genaue Arbeitsanweisungen zu erstellen. Die Verantwortung für die rechtzeitige Plan- vorlage sowie für den sicheren Einsatz und Betrieb aller Baubehelfe verbleibt beim AN. Noch vor Beginn der Gerüstbauarbeiten sind die Berufsgenossenschaft und die Bezirksregierung über die geplanten Arbeiten ausführlich zu informieren. Den Dienststellen sind die geprüften technischen Unterlagen vor- zulegen. Etwaige Auflagen der Ämter sind zu berücksichtigen.

Alle aus vorgenannten Bedingungen resultierenden Kosten werden nicht gesondert vergütet und sind Seite 53 von 114

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ggf. in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Der Auftragnehmer hat die Mitbenutzung seiner Trag- u. Arbeitsgerüste auf Anordnung des AG auch anderen Unternehmen unentgeltlich zu gestatten. Gleichzeitig hat der AN sicherzustellen, dass alle Baubehelfe zu jeder Zeit dauerhaft gegen Zutritt durch Unbefugte gesichert werden.

Montageeinrichtungen (Brückenbau)

Die für die Montagearbeiten notwendigen Kraneinsätze mit dem Herrichten der zugehörigen Kranstell- plätze sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Der Nachweis der Kranstandorte ist dem AG in prüffähiger Form vorzulegen.

3.5 STOFFE, BAUTEILE

3.5.1 Straßenbau

Definitionen

Primärbaustoff = Baustoff, der als Bodenschatz (wie Minerale, Steine, Kiese, Sande und Tone) in Tro- cken- oder Nassabgrabungen, Tagebauen oder Brüchen gewonnen wird und ungebraucht ist. Die Ver- wendung von Primärbaustoffen ist grundsätzlich zugelassen, sofern sie für den Verwendungszweck bautechnisch geeignet sind.

Ersatzbaustoff = mineralischer Ersatzbaustoff (MEB) gemäß ErsatzbaustoffV

Anforderungen an zugelieferte Ersatzbaustoffe

Ersatzbaustoffe müssen den Anforderungen gemäß der ErsatzbaustoffV, Abschnitt 4 entsprechen. Sind in den Leistungspositionen Ersatzbaustoffe mit dem Zusatz „a)“ aufgeführt, ist die jeweilige Fuß- note der entsprechenden Tabelle der ErsatzbaustoffV, Anlage 2 zu beachten. Für jeden eingebauten mineralischen Ersatzbaustoff hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach dem Einbau ein Deckblatt gemäß ErsatzbaustoffV, Anlage 8 zusammen mit den Lieferscheinen gemäß ErsatzbaustoffV, Anlage 7 zu übergeben. Beabsichtigt der Auftragnehmer anzeigepflichtige Ersatzbaustoffe einzubauen, muss er die daraus re- sultierenden Pflichten (Vor- und Abschlussanzeige) übernehmen und fristgerecht erfüllen (s. Abschnitt 4.3.3). Dem AG ist zeitgleich die Vor- und Abschlussanzeige zu überstellen.

Einbau von Ersatzbaustoffen in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten der Zone I

In Wasserschutzgebieten der Zone I sowie in Heilquellenschutzgebieten der Zone I ist der Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen oder Gemischen unzulässig.

Filtermaterial

Filtermaterial muss stetig kornabgestuft und nach der Filterregel von Terzaghi aufgebaut sein. Der An- teil an Korn unter 0,063 mm darf bei der Eignungsprüfung 5,0 Gew.-% nicht übersteigen. Hierbei ist der bei der Ermittlung der Korngrößenverteilung mögliche Prüf- und Probenahmefehler eingeschlossen.

Dammbaustoffe, Hinterfüllungsmaterial

Der Entwässerungsbereich (Teil des Hinterfüllbereichs von Bauwerken) ist aus grobkörnigen Böden gemäß DIN 18196 herzustellen (s. ZTV E-StB 17, Abschnitt 10.2.3). Der grobkörnige Boden kann Pri- märbaustoff oder Ersatzbaustoff BM-0 / BG-0 sein.

Gesteinskörnungen im Straßenoberbau

Recycling-Baustoffe für Schichten ohne Bindemittel der Belastungsklassen Bk100, Bk32 und Bk10

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müssen abweichend von Abschnitt 1.4.2 der TL SoB-StB 20 einen Schlagzertrümmerungswert SZ ≤ 28 (bzw. LA ≤ 35) sowie einen SD-Wert ≤ 33 (bzw. LA35/45 ≤ 36) einhalten. Der Frostwiderstand muss die Kategorie F erfüllen. Überschreitungen der Kategorie F gemäß Ab- 4 4 schnitt 2.2.7, 2.3.7, 2.4.2, 2.5.2 und 2.6.2 der TL SoB-StB 20 sind für die Belastungsklassen Bk100, Bk32 und Bk10 nicht zulässig.

Grobe Gesteinskörnungen aus aufbereitetem Gleisschotter dürfen unter Berücksichtigung der Rand- bedingungen der ErsatzbaustoffV in Asphaltbinder- und Asphalttragschichten verwendet werden. Eine Verwendung in Asphaltdeckschichten ist ausgeschlossen. Für den Nachweis der Eignung der Ge- steinskörnungen sind die Ergebnisse der Güteüberwachung (Prüfzeugnisse der Fremdüberwachung) nach den TL G SoB-StB bzw. nach der ErsatzbaustoffV heranzuziehen. Maßgebend ist das letzte Prüfzeugnis bzw. sind die letzten Prüfzeugnisse der Fremdüberwachung, welche(s) die Ergebnisse aller maßgebenden bautechnischen und wasserwirtschaftlichen Prüfparame- ter enthalten müssen/muss.

Werden im Rahmen von Kontrollprüfungen unzulässige Abweichungen von den vertraglich zugesicher- ten Eigenschaften insbesondere von den wasserwirtschaftlichen Merkmalen festgestellt, hat der Auf- tragnehmer alle sich daraus ergebenden Konsequenzen zu tragen.

Bindemittel

Die Temperaturabsenkung kann durch organische, mineralische, oberflächenaktive Zusätze oder durch die Schaumbitumentechnologie erfolgen. Alle Möglichkeiten werden als gleichwertig angesehen. Die Auswahl ist im Rahmen des Angebots vorzunehmen und im Eignungsnachweis anzugeben.

Organisch modifizierte Bitumen können als gebrauchsfertige Viskositätsveränderte Bitumen nach den TL VBit-StB oder als Bitumen nach den TL Bitumen-StB unter Mitverwendung eines viskositätsverän- dernden, organischen Zusatzes verwendet werden, der im Asphaltmischwerk zugegeben wird. In bei- den Fällen gelten die Anforderungen der TL VBit-StB.

Werden mineralische oder oberflächenaktive Zusätze oder die Schaumbitumentechnologie verwendet, gelten die Anforderungen der TL Bitumen-StB. Oberflächenaktive Zusätze dürfen hierbei die Rheologie des Bitumens nicht verändern.

Zugelassen sind ausschließlich die Fertigprodukte und Zusätze zur Temperaturabsenkung aus

der „Erfahrungssammlung über die Verwendung von Fertigprodukten und Zusätzen zur Tempera- turabsenkung von Asphalt“ der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt): („Erfahrungssammlung TA“, https://www.bast.de) in der aktuell gültigen Fassung.

3.5.2 Ingenieurbauwerke

Dammbaustoffe, Hinterfüllungsmaterial

Die Widerlager werden in Anlehnung an RiZ. Was 7 mittels Dränschichten aus geotextilen Matten ent- wässert und mit grobkörnigen Böden nach ZTVE-StB 17, Abschnitt 10.2.3 hinterfüllt. Der grobkörnige Boden kann Primärbaustoff oder Ersatzbaustoff BM-0 / BG-0 sein. Für dieses Material werden folgende Bodenkennwerte angesetzt:  k = 20 kN/m³; ’k = 35,0°; c’k = 0 kN/m².

Der Boden ist lagenweise einzubauen und auf einen Verdichtungsgrad von DPr ≥ 100% zu verdichten. Der Verdichtungserfolg und die Qualität des Hinterfüllmaterials sind durch Nachweise zu belegen.

Betonstahl

Es gelten die Anforderungen nach Teil 3 „Massivbau“ der ZTV-ING, insbesondere Abschnitt 1 „Beton“ und 2 „Bauausführung“, dies gilt insbesondere hinsichtlich der Expositionsklassen. Es ist nur Betonstahl nach DIN 488 der Duktilitätsklasse B (hochduktil) zu verwenden.

Beton der Überwachungsklasse 2

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Da im Rahmen der Baumaßnahme Betone der Überwachungsklasse 2 zum Einsatz kommen, ist vom AN sicherzustellen, dass entsprechend DIN EN 13670/DIN 1045-3 bei der Verarbeitung dieser Betone zusätzlich zu einer weitreichenden Eigenüberwachung durch den AN eine Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle durchgeführt wird. Die Baustelle ist an deutlich sichtbarer Stelle unter Angabe von „DIN EN 13670/DIN 1045-3“ und der Überwachungsstelle zu kennzeichnen. Der AN hat die Überwachungsstelle schriftlich dem AG vor Beginn der Betonarbeiten mitzuteilen. Die Ergeb- nisse der Überprüfung durch die Überwachungsstelle sind in einem Bericht festzuhalten, und nach Ab- schluss der Betonarbeiten an den AG zu übergeben.

Die Leistungen der anerkannten Überwachungsstelle sind besondere Leistungen im Sinne der VOB Teil C (DIN 18331, Abschnitt 4.2.14) und somit dem AN zu vergüten. Aus diesem Grund ist bei der Angebotserstellung vom AN zu berücksichtigen, dass sämtliche Kosten für die Leistungen der aner- kannten Überwachungsstelle für Betonarbeiten in den Betoneinbaupositionen mit einzukalkulieren sind und nicht gesondert vergütet werden.

Transportbeton

Nach DIN 1045-3 / Tabelle 3 gilt für die Maßnahme die Überwachungsklasse 2. Wird Transportbeton verwendet, erfolgt die Konformitätskontrolle nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 seitens des Herstellers im Werk.

Für Sichtbeton und LP-Beton ist zusätzlich die ZTV-ING Teil 3, Abschnitt 1, Kap. 7.1 (2) zu beachten. Auf der Baustelle wird die Prüfung des Betons durch den AN (Abnehmer) nach DIN 1045-3 als Identi- tätsprüfung vorgenommen. Im Anhang A der Norm sind die durchzuführenden Prüfungen für die maß- gebenden Frisch- und Festbetoneigenschaften angegeben. Die Kosten für alle in den technischen Vor- schriften und Normen genannten Prüfungen werden nicht gesondert vergütet.

Lieferscheine des gelieferten Betons müssen den Angaben und Anforderungen der ZTV-ING, Teil 3, Massivbau, Abschnitt 1 Beton entsprechen. Die Originalausfertigung der Lieferscheine ist dem AG bei Lieferung zu übergeben.

Fertigteile

Zur Lieferung von Betonwaren sind nur Betriebe zugelassen, die Inhaber des Gütezeichens „Güte- schutz für Betonstein“ für die betreffenden Erzeugnisse sind oder das CE-Zeichen führen.

Schalung / Nachbehandlung / Sichtflächen

Farbgleichheit

Flächige Verfärbungen, verursacht durch Rost, unterschiedliche Art des Betons, unsachgemäße Nach- behandlung, Zuschläge verschiedener Herkunft, linienförmige Verfärbungen (z.B. Abzeichnung der Be- wehrung) und Verfärbungen, verursacht durch unterschiedliche Zemente (Art/Herkunft) bzw. Betonzu- sätze sind unzulässig. (Unvermeidbare Farbtonunterschiede trotz gewissenhafter Verarbeitung sind zulässig.)

Porigkeit

Es ist eine porenarme Betonoberfläche herzustellen. Der größte zulässige Porendurchmesser beträgt 15 mm. Der Anteil offener Poren > 1 mm darf höchstens 0,3 % der Fläche betragen. (Prüffläche = 50 cm x 50 cm).

Nachbehandlung der Betonflächen

Um die Dauerhaftigkeit der Bauteile sicherzustellen, wird auf die Nachbehandlung der Betonflächen besonderen Wert gelegt. Es gelten die Anforderungen der ZTV-ING 3-2, Nr. 7.4 in Verbindung mit der DIN 1045-3, Abschnitt 8.7. Bei Einsatz von Nachbehandlungsmitteln sind deren Eignungsnachweise dem AG vorzulegen.

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Die Art und Dauer der Nachbehandlung ist jeweils mit der örtlichen Bauaufsicht abzusprechen. Die notwendigen Materialien zur Nachbehandlung sind mind. einen Tag vor dem Betonieren auf der Bau- stellevorzuhalten.

Anfallende Kosten sind mit den EP’en der OZ’en „Nachbehandlung der Betonflächen“ abgegolten. Falls trotz Nachbehandlung Risse im Konstruktionsbeton mit einer Rissweite von ≥ 0,2 mm auftreten, gelten sie als Mangel und sind vom AN als Nebenleistung gemäß ZTV-ING Teil 3 Abschnitt 5 zu verschließen.

Sanierung der Sichtbetonflächen

Bei der Mängelbeseitigung von flächigen Verfärbungen, Grobkornansammlungen, Fehlstellen und Ris- sen an Sichtbetonflächen gelten die ZTV-ING 3-4 + 3-5. Die jeweils durchzuführenden Sanierungsmaß- nahmen sind im Einvernehmen mit dem AG auszuführen und werden nicht gesondert vergütet.

Vorsorge- und Schutzmaßnahmen bei extremen Temperaturen

Bei Lufttemperaturen unter +5°C sowie bei über einen Zeitraum von 48 Stunden anhaltenden Lufttem- peraturen von durchschnittlich über +30°C vor dem Betonieren sind entsprechende Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zu treffen, dass der Beton trotz der extremen Temperaturbedingungen ordnungs- gemäß eingebaut werden kann und die zugesicherten Eigenschaften gewährleistet bleiben, z.B. eine den Temperaturbedingungen angepasste Betonzusammensetzung, Verwendung entsprechender Zu- satzmittel um das Verhalten des Betons den extremen Temperaturbedingungen besser anzupassen, Verwendung besonders wärmedämmender Abdeckung bei niedrigen Temperaturen, Kühlen der Zu- schläge und der Lieferfahrzeuge bei hohen Temperaturen.

Wenn für einen geplanten Betonierbeginn extreme Temperaturen eintreten können, sind die bei Bedarf zu treffenden Vorsorge- und Schutzmaßnahmen mindestens 1 Woche vor Betonierbeginn mit dem AG abzustimmen. Die Kosten sind über die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses ab- zurechnen.

Arbeitsfugen

Betonierfugen (Arbeitsfugen) müssen mit Schalungsfugen übereinstimmen. Für die Behandlung der Arbeitsfugen gilt DIN EN 13670 in Verbindung mit DIN 1045-3. Der Beton ist so aufzurauen, dass die Kuppen der groben Zuschlagskörner frei liegen. Sinngemäß gelten diese Bestimmungen auch für un- planmäßige Arbeitsfugen, die z.B. durch Witterungseinflüsse oder Geräteausfall entstehen. Nach dem Umsetzen ist der die Arbeitsfuge übergreifende Teil der Schalung so fest und dicht an den erhärteten Beton anzupressen, dass Verunreinigungen und sonstige Beeinträchtigungen der Sichtflächen vermie- den werden. Abdichtung nach ZTV-ING Teil 6, Abschnitte 1

Die Ausführung der Arbeiten ist vor Ort durch eine benannte, sachkundige Fachkraft des Auftragneh- mers zu überwachen, die durch Praxis und Schulung die Qualifikation erlangt hat. Der Nachweis ist durch den Bauwerksabdichtungs-Schein des Ausbildungsbeirates Brückenabdichtung (AB-BA-Schein) oder die Ausbildung zum Bauwerksabdichter oder zum Asphaltbauer zu erbringen.

Vertragsbestandteil werden hier auch die Hinweise der ZTV–ING, Teil 1, Abschnitt 3. Die durch v.g. entstehenden Kosten sind mit den EP’en der OZ’en abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Auf die besonderen Anforderungen an die einwandfreie Beschaffenheit (Ebenflächigkeit, Abreißfestig- keit) einer abzudichtenden Betonoberfläche wird ausdrücklich hingewiesen. Daher kann bei einem neuen Betonbauteil eine ggf. zusätzlich zur Vorbereitung der Betonunterlage erforderliche Kratzspach- telung zum Ausgleich von Unebenheiten vor den nachfolgenden Abdichtungsarbeiten auch nur zu Las- ten des AN geschehen.

Anstrichmittel

Korrosionsschutz

Silikonhaltige Öle und Fette dürfen nicht mit der beschichteten Oberfläche der Stahlbauteile in Berüh- rung kommen. Dies gilt sowohl für die Werkstattarbeiten als auch für die Arbeiten auf der Baustelle. Für sämtliche Stoffe (Öle, Fette o. ä.) die für Montage -und sonstige Vorgänge, z. B. beim Einheben oder Ausrichten von Bauteilen eingesetzt werden, sind Merkblätter die u. a. deren Zusammensetzung be- schreiben, zur Einsicht vorzuhalten.

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Alle auf der Baustelle vorzunehmenden Beschichtungen sind unter Berücksichtigung des sensiblen Umfeldes so auszuführen, dass jede Verunreinigung von Bauwerksteilen, des Geländes und der Um- welt absolut vermieden wird.

Die Kosten für die dazu erforderlichen Schutzvorkehrungen wie Planen, Bodenabdeckungen, Einhau- sungen, usw. werden, sofern nicht im LV gesondert ausgewiesen, nicht gesondert vergütet. Die werk- stattmäßigen Bedingungen für die Durchführung der Beschichtungs- sowie Schweißarbeiten sind mit Hilfe einer Einhausung, Be- und Entlüftung und ggf. Beheizung zu gewährleisten und sofern nicht ei- gens im LV ausgewiesen, in die Einheitspreise des Korrosionsschutzes einzurechnen.

Geländer und Längsträger

Die Vorgaben zur Verzinkung gemäß Korrosionsschutzplan und Zulassung im Einzelfall sind einzuhal- ten.

Sanierung von Schadstellen an der Feuerverzinkung Die Dicke der Zinkauflage wird in der Verzinkerei mit einem magnetisch oder induktiv arbeitenden Messgerät überprüft und tabellenförmig aufgetragen. Das Ergebnis der Messung wird dem AG vor der Montage vorgelegt. Der AG behält sich Kontrollmessungen vor.

Schadstellen im Zinküberzug werden durch Auftragen einer Zinkstaubbeschichtung (kein Spray) aus- gebessert. Erst dann erfolgt die Ausbesserung der Deckbeschichtung mit dem ausgeschriebenen Be- schichtungssystem.

Schadstellen an der Feuerverzinkung sind mittels Schleifscheibe anzuschleifen (Normreinheitsgrad P St 3). Anschließend sind die metallisch blank geschliffenen Stellen mit einer Grundbeschichtung (EP- Zinkstaub) und einer zusätzlichen Zwischenbeschichtung (Epoxidharzgrundlage) zu versehen (Schicht- dicke jeweils mind. 80 mym). Die Ausbesserung ist so vorzunehmen, dass eine Überlappung mit dem intakten Zinküberzug sichergestellt ist. Danach ist die vertraglich vorgesehene Zwischen- und Deckbe- schichtung aufzubringen. Die Kosten für die evtl. erforderlichen Ausbesserungsarbeiten sind in die Ein- heitspreise der Kollisionsschutzwandpositionen einzurechnen.

Beschichtung auf der Baustelle Die Beschichtungsstoffe werden bei ausreichend trockener und warmer Witterung, die einzelnen Schichten möglichst schnell hintereinander aufgebracht, um Verunreinigungen zwischen den Schichten zu vermeiden.

Der Taupunkt wird vom AN ermittelt. Die Temperatur der zu beschichtenden Oberflächen liegt mindes- tens 3 K über dem Taupunkt der umgebenden Luft.

Verschmutzungen der Bauwerke und des Grundwassers werden durch entsprechende Schutzmaßnah- men, wie Abdecken der Betonflächen für die Dauer der Beschichtungsarbeiten, vermieden. Die Kosten hierfür sind in die EP'e der entsprechenden OZ'en einzurechnen.

Für Ausbesserungsarbeiten am Korrosionsschutz nach Transport- oder Montageschäden gilt: • Bei entstandenen Schäden an der Zwischen-, bzw. Deckbeschichtung sind lose Beschichtungen und evtl. Verunreinigungen vollständig zu entfernen. Die entfernten Schichten der Beschichtung sind in erforderlicher Schichtstärke auszubessern. • Nach Entrostung bzw. Reinigung und Kontrolle ist unverzüglich die nächste Beschichtung aufzu- bringen. Geschieht dies nicht, muss die Entrostung bzw. Anstrichflächenvorbereitung und die Ab- nahme des Anstrichgrundes wiederholt werden.

Durch Korrosionsschutzarbeiten hervorgerufene Kosten sind in den EP der entsprechenden OZ zu be- rücksichtigen. Dies gilt auch für ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen für die Ausführung gem. den an ZTV-ING 4-3, Punkt 6. Diese sind ebenfalls vorzusehen und in den OZ zu berücksichtigen.

Verwendung gebrauchter Stoffe

Siehe hierzu Ziffer 7.2 dieser Baubeschreibung.

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3.5.3 Landschaftsbau

Saatgut

Für die Einsaat der neuen Böschungen ist gebietseigenes Saatgut (Regiosaatgut Ursprungsgebiet / Herkunftsregion Nr. 7 Rheinisches Bergland) zu verwenden. Für die Ansaat von Privatflächen ist Regelsaatgutmischung RSM 2.3 Gebrauchsrasen-Spielrasen zu verwenden. Es gilt die DIN 18917.

Pflanzen, Pflanzenschutz

Pflanzen sowie Pflanzenschutzmaterialien (z.B. Wildverbissschutz) werden in einem separaten Leis- tungsverzeichnis ausgeschrieben.

3.5.4 Ausstattungen - Verkehrszeichen

Bildträger

Die Materialeigenschaften der Schilder müssen den Anforderungen der TLP VZ entsprechen. Es dürfen nur Werkstoffe nach DIN EN 573-1 und -2 mit den Bezeichnungen EN AW 5251 H24 / H34, EN AW 3005 H22 / H49 oder EN AW 5754 H22 / H34 / H42 verwendet werden oder geprüfte, zugelassene Materialien nach dem Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit.

Gemäß TLP VZ wurde für den Verbundwerkstoff DIBOND®traffic die Gleichwertigkeit als Bildträgerma- terial für Standardverkehrszeichen und für Großschilder geprüft und nachgewiesen.

Die Blechdicke der Schilder muss der Tabelle 3, Kapitel 3.1.5 der TLP VZ entsprechen. Die Materialstärke bei zugelassenen, gleichwertigen Werkstoffen muss der Materialzulassungsprüfung entsprechen.

Es sind generell profilverstärkte Bildträger zu verwenden. Die Rahmenprofile sind entsprechend TLP VZ 2011 und RAL-GZ 628 auszubilden. Hierbei ist insbesondere auf eine sorgsame Verarbeitung der Folien im Bereich der Randverstärkung zu achten. Die Randprofile dürfen durch ihre Anbringung nicht zu Beschädigungen des Signalbildes führen.

Signalbild

Glasperlenmaterialien müssen DIN EN 12899-1 entsprechen; mikroprismatische Reflexfolien müssen der gültigen Europäischen Technischen Zulassung (ETZ) entsprechen.

Es dürfen nur zugelassene Materialien und zertifizierte Materialkombinationen nach TLP VZ verwendet werden. Die Mischung unterschiedlicher Ausführungssysteme bei der Herstellung der Signalbilder ist unzulässig.

Die Verkehrszeichen 720 (Grünpfeilschild) und 721 (Grünpfeilschild für den Radverkehr) dürfen nicht retroreflektierend ausgebildet werden.

Aufstellvorrichtungen und Zubehör für Verkehrszeichen in Seitenaufstellung

Gabelständer, Trimasten, Rechteckmaste-MSH, Rohrmasten, Pfosten mit Fußplatte und Zubehör müs- sen aus Stahl mindestens der Qualität S235JR entsprechend DIN EN 10 025 sein. Für die Auswahl der Stahlsorte und die Bemessung gilt DIN EN 1993 (Eurocode 3). Stahlpfosten müssen nach DIN EN ISO 1461 oder DIN EN 10240 verzinkt sein.

Sollen die Tragkonstruktionen als passiv sichere Tragkonstruktionen verwendet werden, ist das ARS 02/2022 (Grundsätze für die passiv sichere Aufstellung von Verkehrszeichen) zu berücksichtigen.

Für das Schweißen von Aufstellvorrichtungen und Zubehör (Ankerkörbe, Schild-Hinterkonstruktion, MSH-Bügel usw.) aus Stahl ist der Nachweis der Herstellerqualifikation für die Ausführungsklasse

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EXC2 nach DIN EN 1090-2 (Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken, 2018) erfor- derlich.

Bei Einhaltung der Parameter Schweißnahtdicke = Wanddicke – entsprechend DIN EN 1993-1-8 kann der Nachweis für die Anschlussschweißnaht Rohr/Fußplatte entfallen.

Um die Umfahrbarkeit sicherzustellen, sind die Pfosten mit einem Durchmesser von höchstens 76,1 mm stets nur mit einer Rundschweißnaht an entsprechend dimensionierter Fußplatte anzuschlie- ßen.

Die Aufstellvorrichtungen sind mit dem CE-Zeichen, der Kennziffer der Prüfstelle und der Firmenbe- zeichnung des Herstellers zu kennzeichnen. Bei Rohrpfosten erfolgen die Angaben auf der Rohrend- kappe. Bei allen anderen Aufstellern können die Angaben mit Einschlagbuchstaben oder auf Treibstif- ten, die in dem Verzinkungsloch anzubringen sind, erfolgen.

Die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit für Aufstellvorrichtungen von ortsfesten Verkehrszeichen in Seitenaufstellung erfolgt unabhängig vom Inkrafttreten der Normenreihe EN 1090 weiter nach der Produktnorm DIN EN 12899-1 (CE-Kennzeichnung nach System 1).

Fundamente

Bei Gabelständern ist eine stufenartige Anordnung der Fundamente vorzusehen.

Die Fundamente sollen möglichst eine Standardbreite von 0,50 m, rechtwinklig zur Fahrbahnachse gemessen, erhalten.

Die Fundamentköpfe sind aus Sichtbeton mit abgeschrägten Kanten herzustellen. Im Bereich von Ver- kehrsinseln liegt die Oberkante der Fundamente in Höhe der Befestigung. Für die Herstellung der Fun- damente stehen z.T. eingeschränkte Arbeitsräume zur Verfügung.

Bewehrte Fundamente

Vor dem Betonieren der Einzelfundamente für die Verkehrsschilder muss eine Abnahme der Beweh- rung durch den AG erfolgt sein.

Fundamente aus Betonfertigteilen

Bis Pfostendurchmesser 76,1 mm (Für Standardverkehrszeichen und Radwegweisung): • Betonfertigteilfundament der Mindestfestigkeitsklasse C 30/37 • Expositionsklassen XC4, XD1, XF2 gemäß DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 • Mit eingebauter Rohrhülse aus verzinktem Stahl und • Einbetonierten Transportankern (Einbau der Transportanker, Abmessungen und eventuell erforder- liche Zusatzbewehrung entsprechend Fundamentgewicht gemäß VDI/BV-BS-Richtlinie)

Bei Pfosten mit angeschweißter Fußplatte bis Pfostendurchmesser 88,9 mm (für mittelgroße Verkehrs- zeichen und Radwegweisung bis max.1,2 bzw. 1,4 m2 bei einbeiniger Aufstellung): • Betonfertigteilfundament der Mindestfestigkeitsklasse C 30/37 • Expositionsklassen XC4, XD1, XF2 gemäß DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 • Mit eingelassenem Ankerkorb und konstruktiver Bewehrung und • Einbetonierten Transportankern (Einbau der Transportanker, Abmessungen und eventuell erforder- liche Zusatzbewehrung entsprechend Fundamentgewicht gemäß VDI/BV-BS-Richtlinie)

Sämtliche Stahlbauteile müssen mindestens der Qualität S235 JR entsprechen. Sie sind außerdem nach DIN EN ISO 1461 feuerverzinkt herzustellen.

Stahl-Einschlag-Bodendübel

Stahl-Einschlag-Bodendübel als Fundament zur Aufstellung von Rohrpfosten, Gabel-Rohrpfosten und Rohrrahmen von Standardverkehrszeichen gemäß IVZ-Norm müssen korrosionsbeständig, maschinell montierbar, rückstandfrei demontierbar und wiederverwendbar sein und über eine Zulassung der BASt verfügen. Sie bestehen aus einem Stahlrohr mit Ambossfläche und Einschlagspitze zum Einrammen mittels Aufbruch-Hammer und einem Montage-Pack (Spannplatte aus Stahl mit Doppelkonus, Seite 60 von 114

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Stahlklemmring, Schrauben usw.) zur Befestigung des Rohrpfostens bzw. Standrohrs.

Alle Stahlteile müssen feuerverzinkt und mind. der Qualität S 235 JR G2 sein.

Zur späteren Wiederverwendung müssen die Stahl-Einschlag-Bodendübel mit dem vorhandenen Spe- zial-Werkzeug-Set des AG kompatibel sein.

Vorhandenes Spezial-Werkzeug-Set des AG: • Aufbruch-Hammer ……………………………. • Meißelstumpf …………………………….

Ausführung des Fußpunktes

Der Zwischenraum zwischen Fundament und Fußplatte ist als Luftspalt auszuführen. Dies gilt auch bei Aufstellvorrichtungen für Bodenbeschilderung. Dabei ist sicherzustellen, dass eine Entwässerung nach außen gewährleistet ist.

Befestigungsmittel

Schellen, Schellenbänder und Spannelemente aus Stahl müssen nach DIN EN 1993-1 mindestens der Qualität S235 JR entsprechen oder aus rostfreiem Stahl der Stahlgruppe A2 sein.

Schellen aus Aluminium müssen nach DIN EN 573-3 den Aluminiumwerkstoffen mit der Bezeichnung EN AW 6060 T66 oder EN AW 6005A T6 entsprechen.

Bei Großbeschilderung (Schildfläche > 2,8 m2) müssen alle Schraubenverbindungen an den schwin- gungsbelasteten Aussteifungsprofilen gegen selbstständiges Losdrehen in anderweitiger Form als Kontermuttern gesichert werden. Hierfür sind nur normierte Sicherungselemente bzw. Sicherungsele- mente mit allgemeiner Zulassung zu verwenden.

Nur bei untergeordneten Bauteilen können weiterhin Kontermuttern zur Anwendung kommen.

Alform-Klemmschellen müssen bei Großbeschilderung ab 6,0 m2 gekontert werden.

3.6 ABFÄLLE

3.6.1 Allgemeines

Der AN hat sämtliche anfallenden Abfälle in eigener Verantwortung nach dem Kreislaufwirtschaftsge- setz (KrWG) zu entsorgen.

3.6.2 Allgemeine Regelungen zur Ersatzbaustoffverordnung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dass nicht aufbereitete Bodenmaterial, unmittelbar nach dem Lösen an ein Zwischenlager gemäß ErsatzbaustoffV §18 zu überstellen. Die Untersuchungspflicht gemäß ErsatzbaustoffV §14, die Bewertung der Untersuchungsergebnisse gemäß ErsatzbaustoffV §15, die Klassifizierung von Bodenmaterial und Baggergut gemäß Ersatzbau- stoffV §16 sowie die Dokumentation gemäß ErsatzbaustoffV §17 der Ersatzbaustoffverordnung entfal- len. Die Wahl des Zwischenlagers nach ErsatzbaustoffV §18 obliegt dem Auftragnehmer. Zu Beginn der Baumaßnahme hat der Auftragnehmer Angaben zum Zwischenlager zu benennen (Be- treiber, Adresse, erforderliche Genehmigungen, Annahmekapazität).

Hinweise zum Zwischenlager gemäß ErsatzbaustoffV §18

Werden Bodenmaterialien durch den Auftragnehmer an ein Zwischenlager gemäß den Vorgaben der ErsatzbaustoffV §18 übergeben, gelten folgende Randbedingungen: Bei Annahmekontrollen ist, zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit von Analysewerten, grundsätzlich zur Eluatherstellung der Schüttelversuch gemäß DIN 19529 anzuwenden, damit eine Vergleichbarkeit mit den Analysewerten aus den Vorerkundungsergebnissen gegeben ist.

3.6.3 Teer-/pechhaltige Straßenausbaustoffe

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Teer-/pechhaltige Straßenausbaustoffe sind durch einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb einer Verwertung zuzuführen. Bei der Verwertung in einer Deponie, die keine entsprechende Zertifizierung als Entsorgungsfachbe- trieb hat, muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass rechtzeitig vor Beginn der Entsorgung die be- hördliche Bestätigung für den Entsorgungsnachweis vorliegt. Bei einer Verwertung außerhalb von NRW sind die jeweiligen länderspezifischen Regelungen (z.B. Andienungspflichten) zu beachten.

3.6.4 Strahlschutt

Bei der Entsorgung von Strahlschutt aus Korrosionsschutzmaßnahmen gelten die ZTV-ING Teil 4, Ab- schnitt 3. Sofern gemäß den Festlegungen in ZTV-ING Teil 4, Abschnitt 3 der AN Abfallerzeuger ist, hat er den Strahlschutt in eigener Verantwortung zu entsorgen.

3.6.5 Nachweisverfahren

Der Auftragnehmer (AN) hat die erforderlichen Nachweise des Abfallerzeugers gemäß KrWg in Verbin- dung mit der Nachweisverordnung (NachwV) gegenüber dem Auftraggeber (AG) zu erbringen. Die diesbezüglichen Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Für die in der Tabelle aufgeführten nicht gefährlichen Abfälle hat der AN für jede Abfallart Nachweise zu erstellen. Diese Nachweise müssen u.a. Angaben über die Abfallart, die Menge (aufgemessen auf der Baustelle), die Art der Entsorgung, das Datum, Name und Anschrift des AN beinhalten. Für den Nachweis sind Formblätter nach dem vom Auftraggeber vorgegebenen Muster zu verwenden. Der Auf- tragnehmer hat die Formblätter in der erforderlichen Anzahl zu liefern.

Bei gefährlichen Abfällen ist ein Entsorgungsnachweis gemäß NachwV zu führen. Der AN hat sicher- zustellen, dass

  • der Entsorgungsnachweis als Vorlage erstellt wird und dem AG rechtzeitig elektronisch zugestellt wird.
  • die Begleitscheine als Vorlagen erstellt werden und dem AG rechtzeitig, mindestens 3 Arbeitstage in der zeitnah erforderlichen Anzahl vor der Entsorgung elektronisch zugestellt werden.
  • die Begleitscheine vollständig mit den Angaben zum Abfallentsorger, -beförderer und -erzeuger so- wie der geschätzten Menge ausgefüllt sind. Das Datum der Übergabe darf nur nach vorheriger Ab- sprache mit der Bauüberwachung eingetragen werden. Übernahme- und Annahmedatum bleiben in den Vorlagen unausgefüllt.
  • der Beförderer einen Ausdruck des Begleitscheines beim Transport mit sich führt. Die Erzeugernummer (ERZ-Nr.) lautet: E 37 80 54 25

Der AN hat sicherzustellen, dass der Entsorgungsnachweis rechtzeitig an die zuständige Behörde ge- sendet wird.

Verzögerungen, die durch ein Nichtbeachten der vorstehenden Regelungen oder eine nicht ordnungs- gemäße Anwendung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens entstehen, gehen zu Lasten des AN.

Übersicht über die Abfälle mit Nachweisverfahren

OZ.gefährliche Abfällenicht gefährliche Abfälle
. . . . . . . .
. . . . . . . .
. . . . . . . .

3.6.6 Transportgenehmigung

Gefährliche Abfälle dürfen nur mit einer Transportgenehmigung bzw. mit einer Erlaubnis gemäß § 54 (1) des KrWG befördert werden. Auf Anforderung ist die Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis vorzulegen.

Eine Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn der Beförderer ein anerkannter Entsorgungsfachbetrieb ist, der für das Befördern des jeweiligen Abfalls zertifiziert ist. Seite 62 von 114

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3.7 WINTERBAU

Die durchzuführenden Arbeiten werden auch in die Winterzeit fallen. Die für die Durchführung der Ar- beiten erforderlichen Vorkehrungen wie beim Betonieren (Anwärmen der Zuschlagstoffe und des Mischwassers, Dämmung der Schalung, Abdecken der Betonoberflächen etc.) sind entsprechend den Vorschriften auszuführen.

Mehraufwendungen für die Arbeiten in Winterperioden werden nicht gesondert vergütet. Die hierfür anfallenden Kosten sind in die entsprechenden OZ´en einzurechnen.

Das Räumen von Schnee und Abstumpfen bei Glätte zur Aufrechterhaltung des Verkehrs im Baustel- lenbereich obliegt dem AN. Kosten hierzu werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheits- preise einzurechnen.

3.8 BEWEISSICHERUNG

Es ist eine Beweissicherung gemäß VOB/B, § 3, Nr. 4 durchzuführen. Diese Beweissicherung hat durch einen öbuv Sachverständigen zu erfolgen. Die Besonderheiten zur Beweissicherung von Haus 224 sind zu beachten.

Vor Beginn der Arbeiten hat der AN im Einvernehmen mit dem AG den Zustand relevanter Bereiche (bauliche Anlagen, Zustand von Straßen o.ä.), durch Fotos festzuhalten, eine Niederschrift anzufertigen und vom AG bzw. den Eigentümern der Anlagen oder Flächen anerkennen zu lassen. Dies gilt insbe- sondere vor Beginn der Erd- und Straßenbauarbeiten.

Nach Abschluss der Arbeiten ist die vorbehaltlose Rücknahme der Anlagen oder Flächen vom Eigen- tümer bestätigen zu lassen und mit der Schlussrechnung dem AG einzureichen. Die Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet.

Die im Zuge dieser Zustandserfassung erfassten Mängel (die nicht schon bei der Beweissicherung aufgeführt wurden) sind vom AN vorbehaltlos gem. den ZTV-ING vor der „regulären“ Abnahme zu be- heben.

Freistellungsbescheinigungen: Über die ordnungsgemäße Rückgabe aller vom AN während der Bauzeit benutzter Straßen, öffentlicher und privater Wege, sowie sonstiger Flächen, die nicht Eigentum des AG sind, muss der AN Bescheini- gungen der Eigentümer bis zur Abnahme dem AG übergeben.

3.9 SICHERUNGSMASSNAHMEN

Die Verkehrssicherungspflicht wird für die Dauer der Bauzeit auf die beauftragte Firma übertragen.

Die Sicherung der Baustelle ist durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu lösen. Die Festlegun- gen der zuständigen Verkehrsbehörde sind einzuhalten. Es sind neben der StVO die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 95), die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und die Sicherheitsregeln der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) zu beachten.

Die Baustelle und Zufahrten sind grundsätzlich so einzurichten, dass die Behinderung des öffentlichen bzw. Anliegerverkehrs auf ein Mindestmaß beschränkt wird.

Die Baustelle ist an gefährlichen Stellen, z.B. im Bereich von Durchgängen und Baugruben einzuzäu- nen.

Anfallende Kosten sind in die entsprechenden Einheitspreise (z.B. Baustelleneinrichtung) einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Die durch den AG angeordneten Sicherungsmaßnahmen entbinden den verantwortlichen Bauleiter des AN nicht, den Baubetrieb im Hinblick auf die Sicherheit so zu führen, dass eine Gefährdung der

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Teilnehmer am öffentlichen Straßen- und Baustellenverkehr sowie des Baustellenpersonals möglichst ausgeschlossen ist.

Sämtliche Schutzmaßnahmen wie Herstellung von Schutzgeländern, Bauzäunen, Absperrungen, Schutz- und Fanggerüsten, Beleuchtung, Beschilderung, Sicherung der Baustelle usw. gehen, soweit hierfür keine gesonderten OZ im LV ausgewiesen sind, zu Lasten des AN. Die Kosten hierfür sind in die betreffenden Einheitspreise der zugehörigen Positionen (Baustelleneinrichtung bzw. Gerüste) ein- zurechnen.

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) ist zu beachten.

Alle während der Bauzeit erforderlichen Schutzaufwendungen und Maßnahmen aller Art zur Sicherung gegen Unfälle und gegen ungewolltes oder unbefugtes Betreten oder Befahren der Baustelle (wie Ab- sturzsicherungen, Bauzaun, u. dgl.) sind in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren.

Wiederhergestellte Verkehrsflächen sind schnellstmöglich dem Straßen- und Fußgängerverkehr wieder freizugeben. Der Abnahmezeitpunkt, die Verkehrssicherungs- und Verkehrsregelungspflicht bleiben von dieser Regelung unberührt.

Der Bieter muss zur Angebotsabgabe den Nachweis erbringen, dass gemäß der Richtlinie MVAS 99, für die Baustellenabsicherung verantwortliche Personen RSA-95 bzw. ZTV-SA 97 qualifiziert sind.

Falls der o. g. Nachweis nicht zur Angebotsabgabe vorgelegt wird, können Bieter bei der Vergabe aus- geschlossen werden.

Grenzsteine Soweit Erdarbeiten im Bereich von Grenzen durchgeführt werden, hat der AN vorher die Grenzsteine zu sichern. Sind Grenzsteine nicht vorhanden, so ist die Bauleitung schriftlich zu informieren. Der AG übernimmt nur die Kosten für die Grenzherstellung, wenn die Beseitigung der Steine von der Bauleitung angeordnet wurde oder sie als nicht vorhanden vor Baubeginn gemeldet waren. Das Neuversetzen aller sonstigen Steine im Bereich der Erdarbeiten erfolgt zu Lasten des AG. Vor Baubeginn wird eine gemeinsame Grenzfeststellung durchgeführt.

Hochwasser-, Kälte-, Eisschutz

Alle festen bauzeitlichen Einbauten im Überflutungsbereich sind hochwassersicher auszuführen. Ein Materialeintrag z.B. infolge Erosion oder Kolkbildung in die Sülz ist auszuschließen.

Zur Sicherung der Baustelle und zum Schutz der Nachbarschaft ist der AN zur Erstellung, Abstimmung und Einhaltung eines Hochwasseralarmplans vertraglich verpflichtet. Der AN haftet für seine Nachun- ternehmer.

Der Hochwasseralarmplan beinhaltet u.a.: • Ansprechpartner: AG, AN • Meldekette • Relevante Pegelstände/-höhen für die maßgebende Teilbereiche der Baustelle • Allgemeine Maßnahmen: Einholen und Dokumentation der tagesaktuellen Pegel, Vorgehen in der arbeitsfreien Zeit • Relevante Bauzustände: Vorkehrungen (Räumen, BigBags, Verzurren etc.), Logistikbedarf (LKW, Bagger, Kran etc.), Zeitbedarf räumen • Lagepläne mit absoluten Höhenangaben für zu räumende Baustelleneinrichtung etc.

Als Auflagen seitens der unteren Wasserbehörde des RBK sind einzuhalten: • Innerhalb des Überschwemmungsgebietes ist die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenstän- den, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden, untersagt. • Täglich sind nach Beendigung der Arbeiten alle Dinge, die vom Hochwasser fortgeschwemmt wer- den könnten, aus dem gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsbiet zu entfernen. • Ein Lagern von wassergefährdenden Stoffen (z.B. Betriebsmittel) ist nur außerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes zulässig.

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3.10 BELASTUNGSANNAHMEN (Ingenieurbauwerke)

Brückenklasse, Lastenzug

Das Bauwerk ist für die Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 zu bemessen.

Für den Ermüdungsnachweis sind folgende Angaben zu beachten: Verkehrskategorie 3: Hauptstraßen mit geringem LKW-Anteil nach DIN EN 1991-2, Tab. 4.5. Verkehrsart: mittlere Entfernung nach DIN EN 1991-2, Tab. 4.7.

Für das Bauwerk ist keine Einstufung in eine Militärlastklasse nach Nato-Standardisierungsüberein- kommen STANAG 2021, Ausgabe 2006 erforderlich.

Im Lastfall Stützensenkung werden wahrscheinliche Stützensenkungen der Lagerachsen von Δs = 1,0 cm und mögliche Stützensenkungen von Δs = 2,0 cm berücksichtigt. Die Senkungen sind bei der Ermittlung der Lagerverdrehungen zu berücksichtigen. Eine Querverkippung der Unterbauten wird nicht berücksichtigt.

Der Überbau wird für die quasi-ständige Lastfallkombination zum Zeitpunkt t = , d.h. zum Ausgleich der Verformungen aus Ständigen Lasten, aus Kriechen und Schwinden und aus 20 % der Verkehrslas- ten überhöht.

Da der Überbau nach der Betonage der Fahrbahnplatte eingelagert wird, sind die Keilplatten an den Lagern für den Verformungszustand (Lastfall G1) auszubilden. Die Keilwinkel ergeben sich also aus der Gradientenneigung an der jeweiligen Lagerachse und den rechnerischen Lagerdrehwinkeln aus den Ausbaulasten (Lastfall G2), dem Lastfall Kriechen und Schwinden (K+S) und einem Anteil aus 20 % der Verkehrslasten (0,2 x UDL + 0,2 x TS). Mit diesen Keilwinkeln versehen, werden die Lager beim Verguss in die Lagersockel horizontal eingebaut.

3.10.1 Brücke

3.10.1.0: Allgemeines

Das Bauwerk wird nach den Eurocodes bemessen. Die nachfolgend aufgeführten Hinweise zu den Eurocodes sind zu beachten.

3.10.1.1: Hinweise zur Anwendung des Eurocode 0 im Brückenbau

A) Normen-Dokumente

DIN EN 1990:2010-12 Titel (deutsch): Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung; Deutsche Fas- sung EN 1990:2002 + A1:2005 + A1:2005/AC:2010

DIN EN 1990/NA:2010-12 Titel (deutsch): Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Euro- code: Grundlagen der Tragwerksplanung

DIN EN 1990/NA/A1:2012-08 Titel (deutsch): Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung; Änderung A1

B) Hinweise zur Anwendung

(1) Für Brücken im Bereich der Bundesfernstraßen ist das Nachweisverfahren mit Teilsicherheitsbei- werten entsprechend DIN EN 1990, Kapitel 6 und DIN EN 1990, Anhang A2 „Anwendung für Brü- cken“ anzuwenden. Die direkte Anwendung probabilistischer Verfahren sowie die Anwendung der versuchsgestützten Bemessung in der Tragwerksplanung ist in der Regel nicht vorzusehen und bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

(2) Bei Temperatureinwirkungen ist in den Tabellen DIN EN 1990, A2.1 und A2.2 der Wert durch den Wert zu ersetzen. Die Fußnote c in DIN EN 1990, Tabelle A.2.1 und die Fußnote a in DIN EN 1990, Tabelle A.2.2 gelten unverändert.

(3) Berichtigung: Im NDP zu A2.3.2, Tabelle A2.5 Fußnote (a) ist durch zu ersetzen.

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(4) Abweichend zu DIN EN 1990, Tabelle NA.A.2.1 ist für vertikale Einwirkungen aus Fußgängerver- kehr als Teilsicherheitsbeiwert der Wert 1,5 (statt 1,35) für ständige und vorübergehenden Bemessungssituationen (S/V) bei den Nachweisen EQU und STR/GEO anzusetzen. Im Anwen- dungsfall von Fußnote b von DIN 1991-2, Tabelle 4.4a gilt der Teilsicherheitsbeiwert = 1,35. (Lastgruppe gr1a).

(5) Für Menschenansammlungen, Dienstfahrzeuge auf Brücken, Verkehrslasten auf Hinterfüllungen, die Erddruck erzeugen, gelten die Teilsicherheitsbeiwerte nach DIN EN 1990, Tabelle NA.A.2.1 Zeile „Alle anderen veränderlichen Einwirkungen“.

(6) Für Militärlasten nach STANAG 2021 können die Teilsicherheitsbeiwerte nach DIN EN 1990, Ta- belle NA.A.2.1, Zeile „Alle anderen veränderlichen Einwirkungen“ verwendet werden. Die Beiwerte der DIN EN 1990 Anhang A2, Tabelle A2.1 können angewendet werden. Die Beiwerte für militärische Regelfahrzeuge nach STANAG 2021 dürfen DIN EN 1990, Anhang A2, Tabelle A2.1, Zeile „Doppelachse“ entnommen werden.

3.10.1.2: Hinweise zur Anwendung des Eurocode 1, Teil 2: "Verkehrslasten auf Brücken" sowie zu den Teilen 1-1 und 1-3 bis 1-7

A) Normen-Dokumente

DIN EN 1991-2:2010-12: Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2: Verkehrslasten auf Brü- cken; Deutsche Fassung EN 1991-2:2003 + AC:2010

DIN EN 1991-2/NA:2012-08: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwir- kungen auf Tragwerke - Teil 2: Verkehrslasten auf Brücken

Unter Einbeziehung der Teile von Eurocode 1, Teil 1:

DIN EN 1991-1-1:2010-12: Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkun- gen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau; Deutsche Fassung EN 1991- 1-1:2002 + AC:2009

DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Ein- wirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau

DIN EN 1991-1-3:2010-12: Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-3: Allgemeine Einwirkun- gen, Schneelasten; Deutsche Fassung EN 1991-1-3:2003 + AC:2009

DIN EN 1991-1-3/NA:2010-12: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Ein- wirkungen auf Tragwerke - Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen - Schneelasten

DIN EN 1991-1-4:2010-12: Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-4: Allgemeine Einwirkun- gen - Windlasten; Deutsche Fassung EN 1991-1-4:2005 + A1:2010 + AC:2010

DIN EN 1991-1-4/NA:2010-12: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Ein- wirkungen auf Tragwerke - Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen - Windlasten

DIN EN 1991-1-5:2010-12: Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-5: Allgemeine Einwirkun- gen - Temperatureinwirkungen; Deutsche Fassung EN 1991-1-5:2003 + AC:2009

DIN EN 1991-1-5/NA:2010-12: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Ein- wirkungen auf Tragwerke - Teil 1-5: Allgemeine Einwirkungen - Temperatureinwirkungen

DIN EN 1991-1-6:2010-12: Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-6: Allgemeine Einwirkun- gen, Einwirkungen während der Bauausführung; Deutsche Fassung EN 1991-1-6:2005 + AC:2008

DIN EN 1991-1-6/NA:2010-12: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Ein- wirkungen auf Tragwerke - Teil 1-6: Allgemeine Einwirkungen, Einwirkungen während der Bauausfüh- rung

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DIN EN 1991-1-7:2010-12 Titel (deutsch): Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-7: Allge- meine Einwirkungen - Außergewöhnliche Einwirkungen; Deutsche Fassung EN 1991-1-7:2006 + AC:2010

DIN EN 1991-1-7/NA:2010-12 Titel (deutsch): Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-7: Allgemeine Einwirkungen - Außergewöhnliche Ein- wirkungen

B) Hinweise zur Anwendung

DIN EN 1991-2 mit DIN EN 1991-2/NA

(1) DIN-EN 1991-2 gilt nur für zivile Verkehrslasten. Zur Berücksichtigung von militärischen Lastklas- sen gilt das Nato-Standardisierungsübereinkommen STANAG 2021. Die militärischen Lasten sind mit dem Schwingbeiwert zu beaufschlagen. Der Schwingbeiwert ist begrenzt auf für Räderfahrzeuge und für Gleiskettenfahrzeuge. Mit ist die maßgebende Länge in m bezeichnet.

(2) Soweit maßgebend ist zur Berechnung der Einwirkungen in Querrichtung (lokaler Nachweis) eine exzentrische Stellung der Doppelachsen des Lastmodells 1 (i. d. R. am Rand des rechnerischen Fahrstreifens) anzunehmen. Bei lokalen Nachweisen ist, sofern ungünstig wirkend, nur eine Achse bzw. eine Radlast anzusetzen.

(4) Beim Lastmodell 1 ist für Fahrstreifen der Anpassungsfaktor zu setzen.

(3) Für Ermüdungsberechnungen nach DIN EN 1991-2, 4.6.1 (3), ist die Anzahl der LKW-Fahrstreifen in Abhängigkeit von den Regelquerschnitten nach den Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS Q) bzw. den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) wie folgt festzulegen:

• Bei Straßen mit Regelquerschnitten bis RQ 15,5 nach RAS Q sind 2 LKW-Fahrstreifen anzu- setzen.

• Bei Straßen mit Regelquerschnitten ab RQ 25 nach RAA bzw. RQ 26 nach RAS Q ist je Fahrtrichtung 1 LKW-Fahrstreifen anzusetzen.

• Bei Straßen mit Regelquerschnitten ab RQ 31,5 B nach RAA bzw. RQ 33 nach RAS Q sind je Fahrtrichtung 2 LKW-Fahrstreifen anzusetzen.

Straßen mit von den Regelquerschnitten der RAS Q bzw. der RAA abweichenden Querschnitten sind sinngemäß zuzuordnen. Im Einzelfall kann auf Grund der Verkehrssituation der Ansatz wei- terer LKW-Fahrstreifen erforderlich sein.

(4) Für Ermüdungsberechnungen ist nach DIN EN 1991-2, Tabelle 4.5 die Verkehrskategorie wie folgt festzulegen:

• Bundesautobahnen und Straßen mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Fahrtrichtung sind der Verkehrskategorie 1 zuzuordnen.

• Straßen bis Regelquerschnitt RQ 15,5 sind der Verkehrskategorie 2 zuzuordnen.

• Im Einzelfall kann auf Grund der Verkehrssituation die Zuordnung in eine hiervon abwei- chende Verkehrskategorie erforderlich sein.

(5) Für Anpralllasten aus Straßenverkehr auf Pfeiler und andere stützende Bauteile gemäß DIN EN 1991-2, 4.7.2 bzw. 5.6.2 sowie für Anpralllasten an ungeschützte tragende Bauteile gemäß DIN EN 1991-2, 4.7.3.4 gelten die Regelungen der DIN EN 1991-1-7 unter Beachtung der Hinweise zu DIN EN 1991-1-7.

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(6) DIN EN 1991-2, 4.7.3.4 (2) ist nicht anzuwenden. Es sind die Bemessungswerte der Einwirkungen in außergewöhnlichen Einwirkungskombinationen nach DIN EN 1990, Tabelle A2.5. zu berück- sichtigen.

(7) Im Anwendungsfalle von DIN EN 1990, 6.4.3.3 (4), 2. Spiegelstrich sind die Randbedingungen im Einzelfall festzulegen (z. B. bei Hängerausfall einer Bogenbrücke).

(8) Anpralllasten an Überbauten aus Straßenverkehr unter Brücken gemäß DIN EN 1991-2, 4.7.2.2 bzw. DIN EN 1991-2, 5.6.2.2 sind nur beim Nachweis der Lagesicherheit des Überbaues zu be- rücksichtigen. Dies setzt voraus, dass das Bauwerk so robust ist, dass die Anpralllasten aufge- nommen werden können. Bei leichten und filigranen Tragkonstruktionen sollten die Anpralllasten aus Straßenverkehr unter Brücken beim Nachweis der Tragsicherheit des Bauwerks berücksichtigt werden.

Die äquivalenten statischen Anprallkräfte auf Überbauten sind nach DIN EN 1991-1-7, 4.3.2 zu ermitteln.

(9) Beim Nachweis von Anpralllasten nach DIN-EN 1991-2, 4.7.3.3 ist die Klasse für das zum Einsatz kommende Fahrzeugrückhaltesystem und ggf. ergänzende Regelungen der Technischen Über- wachungsliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland der Bundesanstalt für Straßenwe- sen (BASt) zu entnehmen (siehe NDP zu DIN EN 1991-2, 4.7.3.3 (1)).

DIN EN 1991-1-1 mit DIN EN 1991-1-1/NA

(1) Der normative Verweis in DIN EN 1991-1-1, NCI zu 1.2 auf DIN 1072 und DIN-Fachbericht 101 ist nicht anzuwenden.

(2) Bei Straßenbrücken ist für den Fahrbahnbelag die Wichte mit mindestens 25,0 kN/m³ anzusetzen.

(3) Für Mehreinbau von Fahrbahnbelag beim Herstellen einer Ausgleichsgradiente ist bei Straßenbrü- cken zusätzlich eine gleichmäßig verteilte Last von 0,5 kN/m² durchgehend über die gesamte Fahrbahnfläche anzunehmen.

(4) Für Klappbrücken gilt anstelle der Regelungen (3), dass bei der Berechnung von Antriebsvorrich- tungen einschließlich der Verriegelungen zum Ausgleich von Ungenauigkeiten bei der Bestim- mung der Eigenlast für alle Zwischenstellungen zusätzlich eine gleichmäßig verteilte Last von

  • 0,25 kN/m² durchgehend über die Brückenfläche anzusetzen ist.

(5) Lasten von Versorgungsleitungen und andere ruhende Lasten sind zu berücksichtigen. Wenn sol- che Lasten vorübergehend oder dauernd entfallen können, sind dadurch entstehende ungünstige Lastzustände zu beachten.

DIN EN 1991-1-3 mit DIN EN 1991-1-3/NA

(1) Bei geöffneten beweglichen Brücken - mit Ausnahme von Klappbrücken - sind die charakteristi- schen Schneelasten unter Berücksichtigung einer ungünstigen Teil- oder Vollbelastung anzuneh- men.

DIN EN 1991-1-4 mit DIN EN 1991-1-4/NA

(1) Es sind mindestens die Windlasten nach DIN EN 1991-1-4, Anhang NA.N anzusetzen.

(2) Vertikale Windkomponenten sind ggf. nach DIN EN 1991-1-4 zu berücksichtigen.

(3) Die in den Tabellen DIN EN 1991-1-4, NA.N5, NA.N6, NA.N7 und NA.N8 angegebenen Bei- werte sind nicht anzuwenden. Es gelten die Beiwerte nach DIN EN 1990, Tabelle A2.1 für Straßenbrücken bzw. Tabelle A2.2 für Fußgängerbrücken.

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(4) Bei der Berechnung und Bemessung von Lärmschutzwänden auf Brücken einschließlich der loka- len Lasteinleitung der Lärmschutzwände in die Brücke gelten die Regelungen der ZTV-ING 8-1.

DIN EN 1991-1-5 mit DIN EN 1991-1-5/NA

(1) Für vertikale linear veränderliche Anteile gilt DIN EN 1991-1-5, 6.1.4.1 (Verfahren 1). DIN EN 1991- 1-5,6.1.4.2 (Verfahren 2) und Anhang B sind nicht anzuwenden.

(2) DIN EN 1991-1-5, Tabelle 6.2 - Empfehlungen für die Werte von zur Berücksichtigung unter- schiedlicher Oberbelagsdicken wird berichtigt und um die Dicke des Belags von 80 mm ergänzt und ist wie folgt anzuwenden.

Straßen-, Fußgänger- und Eisenbahnbrücken
Dicke des Oberbelags [mm]Typ 1 StahlkonstruktionenTyp 2 VerbundkonstruktionenTyp 3 Betonkonstruktionen
Oben wär- mer als un- tenUnten wär- mer als obenOben wär- mer als un- tenUnten wär- mer als obenOben wär- mer als un- tenUnten wär- mer als oben
ohne Belag1,61)0,61,10,91,51)1,0
501,01,01,01,01,01,0
800,821,11,01,00,821,0
1000,71,21,01,00,71,0
1500,71,21,01,00,51,0
Schotter (600 mm)0,61,40,81,20,61,0
1) Diese Werte stellen den oberen Grenzwert für dunkle Farben dar.

DIN EN 1991-1-6 mit DIN EN 1991-1-6/NA

(1) DIN EN 1991-1-6, 3.1 (5) ist nicht anzuwenden. Soweit maßgebend sind Schneelasten in Bauzuständen zu berücksichtigen. Die Schneelasten sind nach DIN EN 1991-1-3 wie für den Endzustand zu ermitteln. Eine Abminderung in Abhängigkeit von der Wiederkehrperiode ist nicht vorzunehmen. DIN EN 1991-1-6, Anhang 2, A.2.4 ist nicht anzuwenden.

(2) Es gelten die Beiwerte nach DIN EN 1990 Tabelle A2.1 für Straßenbrücken bzw. A2.2 für Fußgängerbrücken. DIN EN 1991-1-6, Tabelle NA.A1.2 ist nicht anzuwenden.

(3) DIN EN 1991-1-6 Anhang 2, A.2.3 und A.2.5 sind nicht anzuwenden. Es gilt ZTV-ING 5, Ab- schnitt 2.

(4) DIN EN 1991-1-6, 4.11.2 ist nicht anzuwenden. Betonanhäufungen und Ersatzlasten aus Ar- beitsbetrieb sind entsprechend DIN EN 12812 zu berücksichtigen. Die dort angegebenen Werte sind als charakteristische Werte anzusehen.

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DIN EN 1991-1-7 mit DIN EN 1991-1-7/NA

(1) Außergewöhnliche Einwirkungen aus Schiffsverkehr sind nach DIN EN 1991-1-7, 4.6 zu er- mitteln. Die Regelungen in DIN EN 1991-1-7, NCI zu 4.6.2 (4) zu bestehenden Brücken sind nicht anzuwenden. Sofern nach NDP zu DIN EN 1991-1-7, 4.6.2 (4) eine Anprallenergie an- gesetzt wird, darf unabhängig davon die anzusetzende Anprallkraft 1 MN nicht unterschritten werden.

(2) Neben den Anpralllasten an Pfeiler sind die direkten Einwirkungen infolge Schiffsanprall auf Gründungen und andere Bauteile zu berücksichtigen. Die Einwirkungen sind dabei projekt- spezifisch festzulegen.

(3) Für außergewöhnliche Einwirkungen aus Straßenverkehr gilt DIN EN 1991-2. Dort wird spe- zifisch DIN EN 1991-1-7 in Bezug genommen. Die nachfolgenden Hinweise sind zu beachten.

(4) Anpralllasten nach (1) bis (3) auf tragende Bauteile sind am Gesamtsystem bis in den Bau- grund zu verfolgen. Zum Nachweis der Tragfähigkeit des Baugrundes gilt DIN EN 1997-1 in Verbindung mit DIN EN 1997-1/NA und in Verbindung mit DIN 1054.

(5) Für Anpralllasten aus Straßenverkehr auf Pfeiler und andere stützende Bauteile gemäß DIN EN 1991-2, 4.7.2 bzw. 5.6.2 sowie für Anpralllasten an ungeschützte tragende Bauteile ge- mäß DIN EN 1991-2, 4.7.3.4 gilt DIN EN 1991-1-7, 4.3.1. Dabei ist zu beachten:

Der Wert der Tabelle NA.2-4.1 Zeile 1 für F wird berichtigt: Die statisch äquivalenten An- dy prallkräfte betragen F = 1,5 MN und F = 0,75 MN. dx dy

Für Straßen- und Geh- /Radwegbrücken sind mindestens die statisch äquivalenten Anprall- kräfte aus Straßenfahrzeugen der Tabelle NA.2-4.1 Zeile 2 mit den Werten F = 1,0 MN und dx F = 0, 5 MN anzusetzen. Die Fußnote a der Tabelle NA.2-4.1 ist für diese Brücken nicht dy anzuwenden.

DIN EN 1991-1-7/NA, NCI zu 4.3.1(1) Anmerkung 1 ist nicht anzuwenden.

Es gilt:

Anprallgefährdete Stützen und Pfeiler von Brücken über Straßen sind zusätzlich zur Bemes- sung auf Anprall von Kraftfahrzeugen durch besondere Maßnahmen zu sichern.

Als besondere Maßnahmen gelten z. B. abweisende Leiteinrichtungen, die in mindestens 1 m Abstand von den zu schützenden Bauteilen vorzusehen sind, oder Betonsockel unter den zu schützenden Bauteilen, die mindestens 0,8 m hoch sind und parallel zur Fahrtrichtung min- destens 2 m und rechtwinklig dazu mindestens 0,5 m über die Außenkante dieser Bauteile hinausragen.

Besondere Maßnahmen sind nicht erforderlich:

• in bzw. neben Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften mit Geschwindigkeitsbe- schränkungen auf 50 km/h und weniger,

• neben Gemeinde- und Hauptwirtschaftswegen,

Es gelten zusätzlich die Regelungen und Festlegungen der Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS).

Montagestützen und Lehrgerüste sind durch angemessene konstruktive Maßnahmen vor

Fahrzeuganprall zu sichern.

(6) Die Regelungen von (5) gelten auch für Eisenbahnbrücken.

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3.10.1.3: Hinweise zur Anwendung des Eurocode 2, Teil 2: "Betonbrücken" und des nationalen Anhangs DIN EN 1992-2/NA (Ausgabe 2013-04)

A) Normen-Dokumente

DIN EN 1992-2:2010-12: Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbeton- tragwerken - Teil 2: Betonbrücken - Bemessungs- und Konstruktionsregeln; Deutsche Fassung EN 1992-2:2005 + AC:2008

DIN EN 1992-2/NA:2013-04: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 2: Be- messung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken - Teil 2: Betonbrücken - Be- messungs- und Konstruktionsregeln

Zu beachten ist: DIN EN 1992-2 nimmt entsprechend dem Konzept der Eurocodes Bezug auf DIN EN 1992-1-1. Die diesbezüglichen nationalen Regelungen sind in DIN EN 1992-2/NA:2013-04 enthalten und dort ggf. auf brückenbauspezifische Belange angepasst.

B) Hinweise zur Anwendung

(1) Beim Nachweis der Ermüdung nach DIN EN 1992-2, Anhang NA.NN gelten für Brücken mit Brü- ckenbelägen nach ZTV-ING folgende Werte:

(2) Spannbetonbrücken mit Kastenquerschnitt sind – bis auf Ausnahmen (z. B. Brücken mit starken Krümmungen) – in Mischbauweise oder mit Vorspannung mit ausschließlich externen Spannglie- dern auszuschreiben. Es gilt DIN EN 1992-2, Anhang NA.TT

Für Spannbetonbrücken mit Kastenquerschnitt und ausschließlich externen Spanngliedern gilt für den Nachweis der Betonrandzugspannungen im Bauzustand DIN EN 1992-2/NA, Tabelle 7.101DE. Bei Ausnutzung der zulässigen Betonrandzugspannungen gemäß DIN EN 1992-2/NA Tabelle 7.103DE sind die Durchbiegungen unter Berücksichtigung des Steifigkeitsabfalls infolge Rissbildung zu ermitteln.

(3) Die Anwendung einer versuchsgestützten Bemessung bei der Tragwerksplanung ist in der Regel nicht vorzusehen und bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

(4) Die linear-elastische Schnittgrößenermittlung soll nach DIN EN 1992-1-1,5.4 (2) i) unter der An- nahme eines ungerissenen Querschnitts erfolgen. DIN EN 1992-2/NA, NCI zu 5.4 (2) i) ist nicht anzuwenden.

(5) Das Verfahren nach der Plastizitätstheorie ist - mit Ausnahme des Anwendungsfalls von DIN EN 1992-2/NA, NCI zu 5.6.1 (101) P - nicht anzuwenden.

(6) Nichtlineare Verfahren dürfen - mit Ausnahme des Anwendungsfalls nach DIN EN 1992-2/NA, NDP zu 5.7 (105) für schlanke Druckglieder – für Brücken im Bereich der Bundesfernstraßen nur mit Zustimmung des Auftraggebers angewendet werden. (7) Die Bauweise des DIN EN 1992-2/NA, Anhang NA.UU „Interne Vorspannung ohne Verbund in Längsrichtung“ ist bis auf weiteres für Brücken nicht anzuwenden. (8) Die Verwendung von Leichtbeton ist nicht zuzulassen. Die Verwendung von Hochfesten Betonen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

(9) Es ist ausschließlich Betonstabstahl und Betonstabstahl vom Ring zu verwenden. Betonstahl mit ist nicht zu verwenden. Eine Bewehrung mit Stabbündeln ist nicht vorzusehen.

(10) Es dürfen nur Spannstähle verwendet werden, die der Klasse 1 nach DIN EN 1992-2/NA, Tabelle 6.4DE „Parameter der Ermüdungsfestigkeitskurven (Wöhlerlinien) für Spannstahl“ entsprechen. Die Werte für Klasse 1 sind durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für den Spannstahl nachzuweisen.

(11) DIN EN 1992-2/NA, Tabelle 7.101DE: Die Fußnote 3) der Tabelle 7.101DE ist nicht anzuwenden.

(12) E DIN EN 1992-2/NA, Tabelle 7.101DE ist im Bereich der Bundesfernstraßen auch für Geh- und Radwegbrücken anzuwenden.

(13) Eine Abminderung des Teilsicherheitsbeiwerts nach DIN EN 1992-2/NA, NDP zu A.2.3(1) darf

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auch bei Fertigteilen nicht vorgenommen werden.

3.10.1.4: Hinweise zur Anwendung des Eurocode 3, Bemessung und Konstruktion von Stahl- bauten

A) Hinweise zur Anwendung von DIN EN 1993-1

(1) Aufgrund der Regelung des BMVI im Rundschreiben vom 10.3.15 gilt folgendes: Der Angang C zu DIN EN1993-1-5:2010-12 „Berechnungen mit der Finite-Element-Methode (FEM)“ darf nicht angewendet werden.

B) Hinweise zur Anwendung von DIN EN 1993-2 mit DIN EN 1993-2/NA

(1) Zu DIN EN 1993-2/NA-NDP Zu 7.1(3) :

Die Stahlkonstruktion von Brücken ist überhöht herzustellen. Zur Festlegung der Überhöhung ist die quasi ständige Einwirkungskombination (ohne Temperatur) zugrunde zu legen. Dabei ist für Straßenbrücken ψ2 = 0,20 (vgl. DIN EN 1990/NA, NDP zu A2.2.6 (1) Anmerkung 1) anzusetzen. (2) Zu EN 1993-2/NA, NPD zu 2.1.3.4(1):

Passive Schutzeinrichtungen gemäß RPS sind nicht geeignet, den Anprall auf Hänger oder Seile von Straßenbrücken zu verhindern.

Der Nachweis der Standsicherheit des Gesamtbauwerks von Stabbogenbrücken ist deshalb mit Ausfall eines Hängers als außergewöhnliche Bemessungssituation nachzuweisen.

Für die Berücksichtigung des Ausfalls von Seilen gilt der nationale Anhang zum Teil 1-11.

(3) Zu EN 1993-2/NA, NDP zu 6.2.2.5(1)

Das Verfahren mit wirksamen Querschnitten ist bei Trägern mit nicht längsausgesteiften Stegble- chen anzuwenden.

(4) Zu DIN EN 1993-2, 8.1.7.4

Der Abschnitt gilt nur für sekundäre Bauteile. Bauteile sind dann als sekundär einzustufen: − falls Risswachstum in dem kritischen Querschnitt die Spannungen im Restquerschnitt ver- ringert (verformungsinduzierte Risse) und zum Stillstand kommt oder − das Versagen eines Bauteils nicht zu einem Teil- oder Gesamtversagen der Brücke führt. Haupttragelemente sind Elemente, deren Versagen zu einem Teil- oder Gesamtversagen der Brücke führt.

(5) Beim Nachweis der Werkstoffermüdung nach DIN EN 1993-2, Kapitel 9 sind auch bei der Ermitt- lung der schädigungsäquivalenten Spannungsschwingbreite die Einflüsse aus Nebenspannungen (z.B. Quer- bzw. Profilverformung, Nebenspannung in Fachwerken) zu berücksichtigen. Zur Er- mittlung des Schadensäquivalenzfaktors λ ist für Straßenbrücken u.a. mindestens folgender Bei- wert anzusetzen:

λ2 = 1,10 (6) Für Straßenbrücken ist bei der Bemessung von gleitfesten Schraubverbindungen die Reibfläche entsprechend ZTV-ING Teil 4, Abschnitt 3 vorzubereiten. Der Reibbeiwert µ darf dann entspre- chend Gleitflächenklasse A mit µ = 0,50 angesetzt werden. Er ist durch ein Prüfzeugnis einer zer- tifizierten Stelle nachzuweisen. Grundlage für die Prüfung sind die TL- und TP-KOR Stahlbauten.

3.10.1.5: Hinweise zur Anwendung des Eurocode 4, Bemessung und Konstruktion von Verbund- tragwerken aus Stahl und Beton

A) Hinweise zur Anwendung DIN EN 1994-2 mit DIN EN 1994-2/NA

(1) Fahrbahnplatten aus Betonfertigteilen ohne zusätzlichen Aufbeton gemäß DIN EN 1994-2, 8.1 (1) sind nicht zulässig.

(2) Für die Berechnung der Schnittgrößen gelten die Ergänzungen zur ZTV-ING.

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3.10.1.6: Auslegung von DIN EN 1993 und DIN EN 1994 zur Bemessung ausgesteifter Träger / Abgrenzung der Querschnittsklassen 3 und 4

(1) Die nachfolgende Auslegung von DIN EN 1993 und DIN EN 1994 zur Abgrenzung der Quer- schnittsklassen 3 und 4 wurde vom DIN im Internet (www.nabau.din.de) veröffentlicht und ist ge- mäß eines Rundschreibens des BMVI vom 10.3.15 anzuwenden: „Ausgesteifte Querschnitte von Brücken dürfen in Querschnittsklasse 3 eingestuft werden, wenn für alle Querschnittsteile (Gurte, Stege, Steifen) ein Stabilitätsversagen vor Erreichen der Streck- grenze ausgeschlossen ist, d.h. die Abminderungsbeiwerte für Stabilitätsversagen (rho) und (chi) (einschließlich knickstabähnlichem Verhalten, Drillknicken bei Flachsteifen und mehrachsia- len Versagensmechanismen) gleich eins sind.“ 𝜌 𝜒

3.10.2 Besondere Lastkombinationen für die Lagerbemessung

Die Ermittlung der für die Lagerbemessung maßgeblichen Kräfte und Bewegungen erfolgt nach DIN EN 1337, DIN 4141-13, DIN EN 1990/NA/NA.E, ZTV-ING Teil 6, Abschnitt 8, und den jeweiligen natio- nalen Ausstattungszulassungen des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt). Bei Brücken mit Nord- Südausrichtung ist bei der Ermittlung der horizontalen Lagerkräfte der horizontale Temperaturunter- schied im Überbau nach DIN EN 1991-1-5 und 1991-2 stets zu berücksichtigen. Bei in horizontaler Richtung statisch unbestimmt gelagerten Stahlüberbauten sind bei der Bemessung der Lager auch die Auswirkungen aus dem Einbau des Asphaltbelages zu berücksichtigen.

Brückentragwerke sind im Allgemeinen so auszulegen, dass abhebende Lagerkräfte und damit verbun- dene Zuglager nicht erforderlich werden.

Für spätere Belags- und Kappenerneuerung ist der Lastfall „Halbseitige Belags- und Kappenerneue- rung“ über die gesamte Bauwerkslänge in das Tragwerk einzurechnen. Die Feldweiten, insbesondere Endfelder, Lagerspreizungen und Endquerträger sind so zu gestalten, dass dieser Lastfall keine abhe- benden Lagerkräfte erzeugt.

3.11 VERMESSUNGSLEISTUNGEN, AUFMASSVERFAHREN

Vermessungsleistungen

Mit den Vermessungsarbeiten ist ein Vermessungsingenieur zu betrauen, dessen Name und Berufsbe- zeichnung dem AG schriftlich anzugeben sind. Bei der Baueinleitung muss der Vermessungsingenieur- anwesend sein.

Vor Beginn der Vermessungsarbeiten wird dem AG ein Messprogramm gem. ZTV-Verm-StB 01 vorge- legt.

Es werden folgende Anforderung schriftlich angegeben:

  • Name und Qualifikation des vermessungstechnischen Fachpersonals (Vermessungstechniker, Ver- messungsingenieur)
  • Bezeichnung der verwendeten Vermessungsinstrumente mit Geräte Nr., Kalibrierungsnachweis (höchstens ein Jahr alt)
  • Aussage über die vorgesehenen Vermessungsverfahren, mit denen die Genauigkeitsanforderungen eingehalten werden können.
  • Aussage über die Prüfung der bereitgestellten Festpunkte in Form von Toleranzen und Genauigkei- ten und einer eventuellen Netzverdichtung.
  • Angaben über die Vermarkungsarten, der Sicherung in vermessungstechnischer Sicht und dem Schutz vor Zerstörung von Festpunkten und Objektpunkten.
  • Angabe der Messgenauigkeiten für abzusteckende Punkte (Lage und Höhe) jeder Bauphase.

zusätzlich bei Bauwerken:

  • Aussage über die durchzuführenden Eigenüberwachungen und Bewegungsbeobachtungen, wer- den in einem Beobachtungsplan dokumentiert.
  • Provisorische und endgültige Verbolzungspläne.

Alle zur Urgeländeaufnahme, Baudurchführung, Schlussbestandsaufnahme, Abrechnung, etc. erfor- derlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN auszuführen.

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Unverzüglich nach Auftragserteilung werden daher vom AN alle zur Bauausführung erforderlichen Ver- messungsarbeiten vorgenommen. Sie dienen als Grundlage für die Bearbeitung der Ausführungsun- terlagen.

Eigenüberwachungsmessungen

Es werden vom AN während des gesamten Baugeschehens durch geeignete Messverfahren fortlau- fend geprüft, ob die formbestimmenden Konstruktionen ordnungsgemäß nach Lage und Höhe erstellt sind und somit im Rahmen der zulässigen Grenzabmaße eine plangerechte Bauausführung gewähr- leistet ist. Vor dem Betonieren werden eingemessen:

  • die Schalung für die Gründungskörper,
  • die Schalung für die Widerlager,
  • die Schalung für die Auflagersockel der Lagerpunkte,
  • die Überbauschalung einschließlich der Betonierlehren,
  • die Übergangskonstruktionen,
  • die Schalung für die Kappen, Gesims und
  • die Position der Spannglieder nach Lage und Höhe.

Nach dem Errichten des Traggerüstes wird dieses eingemessen, wobei insbesondere auch der Durch- flussquerschnitt nachgewiesen wird. Nach dem Betonieren wird der Überbau mittels Raster aufgemessen. Das Rastermaß wird mit dem AG vereinbart.

Die Standardabweichung beträgt bei der Absteckung von Bauwerkspunkten:

  • Für die Lage: +/-1,0 cm
  • Für die Höhe: +/-0,5 cm

Der AN führt im notwendigen Umfang baubegleitende Bewegungsbeobachtungen an einzelnen Bau- werksteilen durch. Art und Umfang richten sich nach der Konstruktion des auszuführenden Bauwerkes (s.a. Beschreibung Bauwerk); insbesondere bei:

  • Bestimmung der provisorischen Messpunkte auf den Gründungskörpern vor dem Betonieren der Widerlager.
  • Bestimmung der Höhen der verbleibenden Messpunkte an den Widerlagern vor dem Betonieren des Überbaus und der Hinterfüllung der Widerlager. Gleichzeitig werden die Höhen der provisorischen Messpunkte auf den Gründungskörpern erneut bestimmt.
  • Bestimmung der Höhen der provisorischen Messpunkte auf dem Überbau vor und nach dem Vor- spannen. Gleichzeitig werden die Höhen der verbleibenden Messpunkte an den Unterbauten erneut bestimmt.
  • Bestimmung der Höhen der verbleibenden Messpunkte auf den Kappen des Überbaus und der Flü- gel nach Hinterfüllung der Widerlager und dem Einbau der Beläge. Gleichzeitig werden die Höhen der verbleibenden Messpunkte an den Unterbauten und der provisorischen Messpunkte auf dem Überbau erneut bestimmt.
  • Für die Abnahme des Bauwerks werden alle endgültigen Messpunkte gleichzeitig bestimmt (Null- messung). Die Ergebnisse werden dem Bauwerksbuch beigefügt.

Hierzu wird vom AN unter Beachtung von Statik und Bodengutachten Grenzwerte für folgende Bewe- gungen und Formänderungen angegeben:

  • Setzungen
  • Kippungen
  • Rutschungen
  • Verdrehungen
  • horizontale und vertikale Durchbiegungen.

Entsprechend diesen Angaben werden die jeweiligen Messverfahren und -genauigkeiten im Messpro- gramm festgelegt. Für die einzelnen Bauteile wird der Zeitpunkt der Messung vom AN im Beobach- tungsplan dokumentiert. Dieser wird zur allgemeinen Einsichtnahme im Baubüro ausgehängt und nach Beendigung der Bauarbeiten dem AG ausgehändigt.

Die vom AN durchzuführenden Eigenüberwachungsmessungen stellen sicher, dass Planum, Trag- und Deckenschichten plangerecht eingebaut und die Grenzabmaße eingehalten werden. Hierzu werden alle Schichten an Fahrbahnrändern und Fahrbahnmitte in Lage und Höhe für jedes Absteckungsinter- vall (z.B. Querprofil) nachgewiesen.

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Die Ergebnisse werden vor Beginn des nachfolgenden Arbeits- bzw. Bauabschnittes dem AG nachge- wiesen. Die Eigenüberwachungsvermessung wird unabhängig von der Absteckungsvermessung durchgeführt, deren Ergebnisse werden den Sollwerten gegenübergestellt. Abweichungen werden kenntlich gemacht (Soll/Ist-Vergleich).

Vermessung durch den AG

Alle Messungen, die der AG während der Bauzeit ausführt, sind Kontrollmessungen. Kontrollmessun- gen können jederzeit durch den AG vorgenommen werden. Die Verantwortung für die vermessungs- technisch richtige Erstellung der Bauwerke liegt beim AN.

Der AN stellt bei Bedarf die für die Kontrollmessungen des AG erforderlichen Hilfskräfte. Gerüste und ggf. Geräte, soweit diese vom AG als notwendig erachtet wird. Die hiermit anfallenden Kosten sind mit den Angebotspreisen abgegolten.

Nachweis der Frästiefen

Vor Beginn der Fräsarbeiten ist die vorhandene Fahrbahn in Lage und Höhe durch den AN in geeigneter Weise zu sichern. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet, sie sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Es ist ein Nachweis der Frästiefen zu führen (Abschnürprotokoll). Hierzu sind über die sich nicht ver- ändernden Ränder außerhalb der Fräsfläche unmittelbar nach dem Fräsgang Abstandsmessungen von einer Schnur durchzuführen und zu dokumentieren. Es sind alle 25 m in Längsrichtung jeweils in 50 cm Entfernung vom linken und rechten Rand Messungen durchzuführen.

Nachweis der Schichtdicken (Straßenbau)

Der Nachweis der Schichtdicken für Asphaltschichten ist - soweit nicht nach Einbaugewicht abgerech- net wird - durch eines der elektromagnetischen Dickenmessverfahren gemäß den TP D-StB 12 zu füh- ren. Die Messreflektoren sind für jeden Fahrstreifen im Abstand von 50 m versetzt zu verlegen.

Auf einer gefrästen Unterlage sind Aluminium-Ronden nach den TP D-StB 12, Tabelle 1 zu verwenden.

Für die Seitenstreifen und im Bereich von Rad-Gehwegen wird ebenfalls ein Abstand der Messreflek- toren von 50 m gefordert. Bei Straßen- und Wegeanschlüssen sind mindestens zwei Messstellen je Anschluss anzulegen.

Im Bereich von Bauwerken ist eine elektromagnetische Dickenmessung aufgrund der vorhandenen Bewehrung nicht möglich. In diesen Fällen ist die Schichtdicke durch Abstandsmessungen von einer Schnur nachzuweisen.

Die Schichtdickenmessung ist möglichst gemeinsam vom AN und AG durchzuführen. Der AG erhält direkt nach der Messung die vom AN und AG abgezeichneten Aufmaßblätter im Original. Die Auswertung der Schichtdicken erfolgt durch den AN. Die Ergebnisse dieser Messungen sind Be- standteil der Schlussrechnung.

Der AN hat die Messreflektoren (selbstklebende Aluminiumfolie für Binder- und Tragschichten sowie einseitig beschichtete Aluminiumplatten zur Auflage auf die Frostschutzschicht) zu stellen, zu applizie- ren und zu messen.

Bei fehlenden bzw. defekten Folien ist die Schichtdicke ggf. anhand von Bohrkernen nachzuweisen.

3.12 PRÜFUNGEN

Allgemein

Die vom Auftraggeber geforderten Prüfungen zum Nachweis der vertragsmäßigen Beschaffenheit von Lieferungen und Leistungen im Rahmen der einschlägigen DIN-/DIN EN-Vorschriften, der ZTV-ING und der VOB hat der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung zu erbringen und durch Zeugnisse zu be- legen.

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Die Bauüberwachung des AG kann Proben von Baustoffen und Bauteilen – soweit erforderlich auch aus fertigen Bauteilen – entnehmen und prüfen oder prüfen lassen.

Um den Bauablauf nicht zu verzögern, ist darauf zu achten, dass Prüfzeugnisse dem AG rechtzeitig und vollständig in gültiger Form vor dem Einbau zur Genehmigung eingereicht werden. Dies gilt insbe- sondere für die betontechnologischen Unterlagen.

Sollen Bauteile oder -stoffe verwendet werden die keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben, ist die Zulassung des Institutes für Bautechnik Berlin oder einer anerkannten Prüfanstalt dem AG zwecks Erteilung der Einbaugenehmigung vorzulegen.

Weitere Baustoffe, für die im Rahmen dieser Ausschreibung Prüfzeugnisse vorzulegen sind, werden ggf. bei der Auftragserteilung angegeben. Unabhängig hiervon behält sich der AG jedoch grundsätzlich das Recht vor, sich die Eignung von Baustoffen auch nach der Auftragserteilung nachweisen zu lassen.

Eignungsprüfungen

Bei Eignungsprüfungen ist anzugeben, ob es sich um einen Primärbaustoff oder um einen Ersatzbau- stoff gemäß ErsatzbaustoffV mit entsprechender Klassifizierung gemäß Anlage 1, Tabelle 1 bis 3 han- delt.

Bei Eignungsprüfungen im Erdbau sind zusätzliche Prüfungen (Scherfestigkeit / Wasserdurchlässigkeit / Verwitterungs- und Frostbeständigkeit) gemäß Abschnitt 7.2 dieser Baubeschreibung durchzuführen.

Im Rahmen der Qualitätssicherung sind grundsätzlich für alle Baustoffe, Baustoffgemische und Bauteile Eignungs-, Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen durchzuführen.

Eignungsprüfungen sind Prüfungen zum Nachweis der Eignung der Baustoffe, der Baustoffgemische und der Bauteile für den vorgesehenen Verwendungszweck entsprechend den Anforderungen des Bauvertrages.

Der AN hat die Eignung der vorgesehenen Baustoffe, Baustoffgemische und Bauteile nachzuweisen. Der Nachweis ist durch Prüfungszeugnisse von einer vom AG anerkannten Prüfstelle zu erbringen. Der AN hat die Ergebnisse der Eignungsprüfung dem AG rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen. Für Bau- stoffgemische hat der AN die beabsichtigte Zusammensetzung anzugeben. Diese Angaben sind maß- gebend für die Ausführung, die Abnahme und die Abrechnung der Bauleistungen. Ändern sich Art und Eigenschaften der Baustoffe, der Baustoffgemische oder die Einbaubedingungen, so ist die Eignung erneut nachzuweisen. Die Kosten der Eignungsprüfungen werden nicht gesondert vergütet. Art und Umfang der Eignungsprüfungen müssen, sofern sie nicht speziell geregelt sind, den ZTV'en und der- gleichen entsprechen.

Mineralstoffe für den Straßenoberbau müssen nach den RG Min. güteüberwacht sein. Die Güteüber- wachung ist von den Mineralstofflieferanten eindeutig auf den Lieferscheinen kenntlich zu machen. Asphalt für den Straßenoberbau muss nach den TLG Asphalt-StB güteüberwacht sein.

Die Eignungsprüfungen/Erstprüfungen zu den Baustoffen des Bauvertrages sind dem AG unaufgefor- dert, jedoch spätestens bis 14 Tage vor dem geplanten Einbau, zur Genehmigung vorzulegen. Der Einbau von nicht genehmigten bzw. freigegebenen Baustoffen erfolgt immer auf Gefahr und zu Lasten des AN (d.h. ggf. Rückbau bereits eingebauter Baustoffschichten).

Sollte mit dem Einbau von ungeprüften und durch den AG nicht genehmigten Baustoffen begonnen werden, dann sind die verbauten Baustoffe bei evtl. späterer Nichtfreigabe auf eigene Kosten wieder aufzunehmen.

Evtl. Behinderungen und Bauzeitverzögerung aus dem Umstand der abgelehnten Eignungsprüfungen gehen zu Lasten des AN.

Die Vorlage aller Eignungsnachweise erfolgt entsprechend den Angaben der ZTV-ING zu den auszu- führenden Gewerken wie Abdichtungen, Gussasphalt, Fugenbänder, Beschichtungen, Hinterfüllung etc.

Beim Einbau von Geotextilien bzw. -kunststoffen ist eine Beschreibung nach Form und Art

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einschließlich Zusammenstellung der Materialien und Angaben zum zeitabhängigen Festigkeitsverhal- ten vorzulegen.

Für sämtliche Asphaltschichten sowie für die Frostschutzschichten sind dem AG vor Beginn der Aus- führung die entsprechenden Eignungsnachweise / Erstprüfungen gemäß ZTV Asphalt-StB 07/13 bzw. ZTV E-StB 17 zur Freigabe vorzulegen.

Eignungsprüfungen (Beton)

Die Angaben des Betonherstellers für den Verwender, sowie die Erstprüfungen sind gemäß ZTV-ING 3-1, Punkt 8.1 inkl. der Angaben in 8.1 (2) mindestens 2 Wochen vor Betonierbeginn vorzulegen.

Eignungsprüfungen (Boden)

Für sämtliche zu liefernde Bodenmaterialien sind dem AG die Eignungsprüfungen spätestens 3 Arbeits- tage vor dem Einbau vorzulegen. (siehe auch Punkt 7.2.1 dieser Baubeschreibung). Für die Messungen des Verformungsmoduls Ev mit dem Plattendruckversuch nach DIN 18134 wird für die Eignungs- und Eigenüberwachungsprüfungen des AN sowie für die Kontrollprüfungen des AG dasselbe Messverfah- ren verbindlich vorgeschrieben.

Dynamische Verfahren zur Prüfung der Verdichtung sind nicht zulässig. Die Kosten für die Prüfung sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren.

Werden Böden oder sonstige geeignete Baustoffe geliefert oder nach einem Nebenangebot Abtra- gungsmassen als Dammbaustoff verwendet, ist die Eignung des Materials nachzuweisen. Der AG (ört- liche Bauüberwachung) wird rechtzeitig vorher unterrichtet, wenn Probeverdichtungen durchgeführt werden.

Eigenüberwachungsprüfungen

Eigenüberwachungsprüfungen und ggf. Fremdüberwachungsprüfungen sind Prüfungen des AN oder dessen Beauftragten, um festzustellen, ob die Güteeigenschaften der Baustoffgemische, der Bauteile und der fertigen Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Der AN bzw. dessen Be- auftragter hat die Überwachungsprüfungen während der Ausführung mit der erforderlichen Sorgfalt und in dem erforderlichen Umfang durchzuführen. Werden Abweichungen von den vertraglichen Anforde- rungen festgestellt, sind deren Ursachen unverzüglich zu beseitigen. Der AN hat die erforderlichen Prüfungen zur Eigenüberwachung selbst und unaufgefordert durchzuführen.

Insbesondere sind laufende Prüfungen der Verdichtung und der Einbaudicken erforderlich.

Die Aufzeichnungen der vorgenommenen Eigenüberwachungsprüfungen werden unmittelbar nach de- ren Fertigstellung unaufgefordert dem AG (örtl. Bauaufsicht) übergeben.

Eigenüberwachungsprüfungen im Beisein des AG werden nicht als Kontrollprüfungen abgerechnet.

Vom AN werden material- und verfahrensspezifische Nachweise vom verantwortlichen Personal zeit- gleich bzw. chronologisch mit der Bauausführung der gütegesicherten Baustelle dokumentiert. Grund- lage der Gütesicherung auf der Baustelle ist die Erfassung, Auflistung und Erfüllung aller Anforderun- gen der Regelwerke der DIN, der ATV-DVWK der DWA, der Unfallversicherer und der Anforderungen, die vom AG gestellt und als bedeutsam angesehen werden.

Anforderungen zur Mindestanzahl an qualifiziertem Personal, Ausstattung an Geräten und Zuverläs- sigkeit der Bauausführung, Sanierung, Inspektion und Reinigung sind zu erfüllen. Die Dokumentation der Eigenüberwachung ist Grundlage für eine fachgerechte Baustellenabwicklung.

Sollten bedingt durch festgestellte Mängel, weitere oder erneute Künzelungen, Lastplattendruckversu- che, Dichtigkeitsprüfungen und / oder Kamerabefahrungen erforderlich werden, sind die entstehenden Kosten durch den AN zu tragen.

Jede Beauftragung erfolgt grundsätzlich durch den AG.

Fahrbahnmarkierung

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Die Protokolle der Eigenüberwachungsprüfung bei der Ausführung der Fahrbahnmarkierung gem. Nr. 7.1.2 der ZTV M 13 sind dem AG vorzulegen.

Kontrollprüfungen (Straßenbau)

Verdichtungsgrad Frostschutzschicht

Die Kontrolle der Verdichtung der Frostschutzschicht erfolgt in der Fahrbahn erfolgt durch statische Lastplattendruckversuche, im Rad-/Gehweg durch visuelle Prüfung beim Befahren mit einem belade- nen Lkw.

Ebenheitsmessungen

Fahrbahn

Die Prüfung der Ebenheit der Asphaltbefestigung erfolgt in Längsrichtung mittels Planograph, in Quer- richtung mit der Richtlatte.

Rad-/Gehweg

Die Prüfung der Ebenheit der Asphaltbefestigung erfolgt mit der Richtlatte.

Bitumenprüfung

Es werden Prüfungen von Bitumen durchgeführt. Der AN stellt hierfür sicher, dass Asphaltmischanlagen liefern, die eine Entnahmemöglichkeit für Bitu- menproben zwischen Tank und Mischer, also im Zulauf zum Mischer, haben. Die Probenahme von Frischbitumen für die zu liefernden Asphaltmischgutarten und –sorten erfolgen in Anwesenheit des Auftraggebers in der Asphaltmischanlage durch einen Mitarbeiter bzw. Bevollmäch- tigten des Werkes. Der AN koordiniert die Probenahme unter Berücksichtigung des Baufortschritts. Die Probenmenge für jede Probenahme beträgt 3 x 2 Liter Bitumen.

Der AN hat dem AG den Erstprüfungsbericht für das verwendete Bitumen zu übergeben.

Kontrollprüfungen (Ingenieurbauwerke))

Beton, Stahlbeton

Es gelten DIN EN 206 und DIN 1045-3 in Verbindung mit der ZTV-ING 1-1. Der Nachweis der Eignung ist rechtzeitig vor Beginn der Betonierarbeiten dem AG unaufgefordert vorzulegen.

Leistungen der Überwachung des Einbaus von Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 durch aner- kannte Prüfstellen werden nicht gesondert vergütet.

  • Für die Aufbewahrung der Probekörper wird die Verwendung von Klimakisten gefordert.
  • Die Vergütung der Leistungen der Probennahme für Kontrollprüfungen des AG erfolgt über geson- derte OZ'en "Probekörper herstellen". In diese OZ'en sind auch die Kosten für die Bereitstellung einer Klimakiste vor Ort (nur für die Probekörper für Kontrollprüfungen des AG) durch den AN ein- zurechnen.

Zu jeder Betonage ist für den AG ein Satz bestehend aus drei Probewürfeln (bei Bohrpfählen ein Würfel je Pfahl) herzustellen und in einer Klimakiste auf der Baustelle zu lagern. Die Lagerung erfolgt bis zur Lieferung an das Prüfinstitut des AG. Auf eine ausreichende Dimensionierung der Klimakiste ist zu achten.

Stahl

Die Werke, in denen die Fertigung der Metallteile und des Korrosionsschutzes erfolgt, hat der AN dem AG innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung schriftlich und verbindlich mitzuteilen. Sollte sich der Aufwand für die Kontrollprüfungen durch Verschulden des AN nachweislich erhöhen, so sind die dadurch entstandenen Mehrkosten durch den AN zu tragen.

Bauwerksprüfung

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Gemäß DIN 1076 Abschnitt 6.2 wird die erste Hauptprüfung vor Abnahme nach VOB vom AG durch- geführt.

Der AN ist zur Mithilfe bei der HU verpflichtet. Die zu besichtigenden Bauteile müssen frei zugänglich und frei von Material und Geräten sein.

Saatgutproben (Landschaftsbau)

Für die Einsaat der neuen Böschungen ist gebietseigenes Saatgut (Regiosaatgut Ursprungsgebiet / Herkunftsregion Nr. 7 Rheinisches Bergland; Saatgut mit Anteil 70% Gräsern und 30% Kräutern und Leguminosen nach RegioZert) zu liefern. Für die Ansaat von Privatflächen ist Regelsaatgutmischung RSM 2.3 Gebrauchsrasen-Spielrasen zu liefern. Die Lieferscheine des gelieferten Saatgutes sind vor der Ansaat dem AG zu übergeben.

3.13 ZUSAMMENFASSENDE ANGABEN FÜR DIE ERARBEITUNG DES SICHER- HEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZPLANES ( Sige-Plan )

Die Baustelle ist gemäß den gültigen Arbeitsschutzbestimmungen wie Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Baustellenverordnung (BaustellV) und Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie den Vorschriften und Richtlinien für Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97 und RSA 95) einzurichten und zu sichern.

Der SIGEPLAN soll nach dem von den Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft entwickelten Muster eines SIGEPLANS aufgestellt werden.

Der SIGEPLAN ist in vier Komplexe so zu gliedern, dass

  • im linken Planteil die zu erwartenden Gefährdungen des Baustellenbetriebs mit zugehörigen Losun- gen, gegliedert nach Gewerken aufgeführt sind.
  • im zentralen, mittleren Planteil sich der Bauablauf mit den Gefährdungen, die sich aus den zeitlichen Abhängigkeiten der verschiedenen Arbeiten ergeben, darstellt.
  • im unteren Teil als Ergebnis der Koordination die notwendigen Sicherheitseinrichtungen, sowie de- ren Standzeit eingetragen werden.
  • im rechten Planteil Hinweise auf die vorliegenden Ausschreibungstexte zum Arbeitsschutz und hier- von betroffene Positionen des Leistungsverzeichnisses, sowie Hinweise auf besonders zu beach- tende Plane und Anweisungen und Hinweise auf die baustellenbezogen anzuwendenden Bestim- mungen zu entnehmen sind.

Festlegung baustellenspezifischer Maßnahmen

Anpassung der Baustellenordnung (siehe 3.14)

3.14 ARBEITS- UND UMWELTSCHUTZ

Die „Baustellenordnung“ und/oder das „Merkblatt für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten“ gilt für alle Auftragnehmer und Nachunternehmer bei Verträgen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und ist in Absprache mit dem AG / SiGeKo anzupassen. Das nach dem Stand der Technik geforderte Ar- beitsschutz- und Umweltschutzniveau ist einzuhalten und in die Einheitspreise der entsprechenden Po- sitionen einzurechnen.

Die aktuelle Version ist als Anlage Nr. 27 beigefügt.

Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbei- ten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken.

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Der Anhang des vom AG aufgestellten Landschaftspflegerischen Begleitplans enthält die Maßnahmen- blätter S1 bis S4, V1 bis V2, W1 bis W2, sowie A1, AS1 – AS2. Die im Landschaftspflegerischen Begleitplan beschriebenen und in den Maßnahmenblättern detaillier- ter erläuterten Schutz-, Vermeidungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen hat der AN in seiner

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Planung und Bauausführung zu berücksichtigen und umzusetzen. Alle Kosten und Mehraufwendungen, die ihm dadurch entstehen, hat er in die hierfür vorgesehenen OZn im LV einzukalkulieren.

Die Wiederherstellungsmaßnahmen W1 und W2 sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

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4 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN

4.1 VOM AUFTRAGGEBER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE AUSFÜHRUNGS- UNTERLAGEN

Pläne (Lage-, Höhen-, Querschnitts-, Bauwerks-, Detailpläne, Vermessungsunterlagen)

Für das Ingenieurbauwerk Sülzbrücke Hoffnungsthal und die Verbauten werden durch das vom AG beauftragte Ingenieurbüro Thormählen + Peuckert – Beratende Ingenieure PartG mbB, Aachen die Ausführungsunterlagen in Form von Statischen Berechnungen und Ausführungsplänen erstellt.

Der AN erhält mit der Auftragserteilung bzw. mit ausreichendem Vorlauf die bis dahin geprüften Aus- führungspläne zweifach in Papier und digital als pdf-Dateien sowie je nach Erfordernis die Statischen Berechnungen als pdf-Dateien.

Die so dem AN zur Bauausführung übergebenen Unterlagen beinhalten folgende Dokumente:

  • Absteck- und Höhenpläne,
  • Verbaupläne,
  • Bohrpfahlpläne
  • Schal- und Bewehrungspläne,
  • Stahlbauübersichtspläne
  • Lagerversetzplan *)

*) Der Lagerversetzplan wird nach der Ausführungsplanung der Lager durch das vom AG beauftragte Ingenieurbüro Thormählen + Peuckert Beratende Ingenieure PartG mbB, Aachen erstellt. Der AN liefert die notwendigen Angaben zur Erstellung des Planes so rechtzeitig, dass die Planerstellung, Prüfung und Freigabe rechtzeitig in einer angemessenen Frist erfolgen können. Verzögerungen, die durch nicht-rechtzeitige Vorlage der Unterlagen im Bauablauf entstehen, gehen zu Lasten des AN.

  • Statische Berechnungen (je nach Erfordernis)

Neben den Ausführungsunterlagen zu den Ingenieurbauwerken erhält der AN mit der Auftragserteilung bzw. rechtzeitig vor der Ausführung die Ausführungspläne zu den Straßenbau- und Kanalbauarbeiten zweifach in Papier und digital als pdf-Dateien.

Sämtliche vom AG zur Verfügung gestellten sowie die vom AN zu liefernden und vom AG freigegebe- nen Ausführungsunterlagen werden Vertragsbestandteil.

Vermessungsunterlagen

Es werden vermessungstechnische Bezugspunkte (Lage- und Höhennachweise) zur Verfügung ge- stellt.

Planunterlagen

Bauwerkspläne

Bestandsunterlagen

Notwendige Unterlagen des vorhandenen Brückenbauwerkes die zur Durchführung der Maßnahme erforderlich sind, werden leihweise zur Verfügung gestellt.

Gutachten

Baugrundgutachten entsprechend Abschnitt 2.7.

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4.2 VOM AUFTRAGNEHMER ZU ERSTELLENDE ODER ZU BESCHAFFENDE AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN

Allgemeines

Der AG weist darauf hin, dass die beiliegenden Entwurfspläne lediglich als Kalkulationsgrundlage die- nen und nur gültig für die Ausschreibung sind. Es gehört zu den Nebenleistungen des AN, ein genaues Aufmaß über die örtlichen Gegebenheiten anzufertigen und danach seine Ausführungsunterlagen aus- zuarbeiten bzw. auf Fehler in den Ausführungsunterlagen des AG aufmerksam zu machen.

Zu den Ausführungsunterlagen zählen auch Herstellerangaben, Ausführungsanweisungen, Nachweise der Verträglichkeit von Baustoffen/Stoffsystemen untereinander etc. der im Zuge der Bauarbeiten zum Einsatz kommenden Stoffe/Stoffsysteme. Gemeint sind hier etwa technische Merkblätter, einschließlich der dazugehörigen Prüfzeugnisse oder Zulassungsbescheide, die der AN rechtzeitig vor Ausführungs- beginn (mind. 2 Wochen vorher) in Papierform (3-fach) dem AG zur Kenntnisnahme vorzulegen hat.

Ausführungsunterlagen werden durch den Aufdruck

Zur Bauausführung freigegeben

gekennzeichnet.

Auf etwaige Einschränkungsvermerke ist besonders zu achten.

Erläuterungsbericht und Transportplan zum Angebot

Vom Bieter sind auf Verlangen ein Erläuterungsbericht über die vorgesehene Art der Baudurchführung und ein Transportplan mit den vorgesehenen Straßenbenutzungen für die Baustofftransporte vorzule- gen. Aus dem Transportplan muss die Straßenbelastung in LKW/Std. und die voraussichtliche Dauer der Straßenbenutzung für die einzelnen Massengüter erkennbar sein. Der vorgelegte Transportplan wird kein Vertragsbestandteil und dient nur zur Prüfung der Durchführ- barkeit des Angebotes. Werden während der Bauzeit einzelne Straßenzüge gesperrt, und die Baustoffe müssen über andere Straßen transportiert werden, so kann der Auftragnehmer daraus keine Mehrforderungen ableiten.

Baustelleneinrichtungsplan

Der Auftragnehmer legt spätestens 20 Arbeitstage nach Auftragserteilung den Baustelleneinrich- tungsplan in 3-facher Ausfertigung und digital im pdf-Format dem Auftraggeber zur Zustimmung (Kennt- nisnahme) vor. Aus dem Baustelleneinrichtungsplan sind nicht nur die vorgesehene Art der Einrichtung, sondern auch die vorgesehene Ausbildung der Zufahrt zur Baustelle vom vorhandenen Straßennetz und die vorge- sehene Abführung des Schmutzwassers erkennbar. Der Auftragnehmer holt vor Abgabe des Baustelleneinrichtungsplanes von dem zuständigen Straßen- baulastträger die Zustimmung zu der gewählten Baustellenzufahrt und von den Wasseraufsichtsbehör- den die Genehmigung zur vorgesehenen Abführung des Schmutzwassers ein.

Bauablaufplan

Der Bauablaufplan ist spätestens 20 Werktage nach Zuschlagerteilung bzw. spätestens zum Bau- anlaufgespräch vom AN vorzulegen. Die Kosten für die Erstellung sind in den EP’en enthalten und werden nicht gesondert vergütet. Der Bauablaufplan ist in Papierform vorzulegen und fortzuschreiben.

Ein Bauablaufplan ist die grafische Darstellung der organisatorischen und zeitlichen Abläufe aller not- wendigen Arbeiten sowie deren Abhängigkeiten voneinander.

Bauablaufpläne sind als Balkenplan (Gantt-Diagramm) oder als Weg-Zeit-Diagramm einschließlich des kritischen Weges darzustellen. Der kritische Weg ist der Weg vom Anfang bis zum Ende eines Bauab- laufplanes auf dem die Summe aller Pufferzeiten minimal wird.

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Balkenpläne stellen die zeitliche Lage der einzelnen Arbeitsschritte (Vorgänge) und die Dauer der Vor- gänge eines Projektes dar. Im Weg-Zeit-Diagramm wird neben der Dauer und dem Termin des jeweili- gen Vorganges auch dessen Ort dargestellt.

Der Detailierungsgrad des Bauablaufplanes ist dem jeweiligen Projekt anzupassen. Mindestens die Hauptgewerke und die vertraglichen Termine (vgl. BVB) sind darzustellen. Erfolgt die Bauausführung nach Teilabschnitten, sind diese auch im Bauablaufplan darzustellen. Bei Notwendigkeit sind Verkehrs- führungs- und Sperrphasen sowie Pufferzeiten anzugeben.

Dargestellt werden Baubeginn und -ende, alle wesentlichen Leistungen und Beginn und Ende verkehrs- beschränkender Maßnahmen. Ggf. auf die Bauzeit Einfluss nehmende Bedingungen aus den Anforde- rungen an den Sicherheits- und Gesundheitsschutz (s. Ziffer 3.13) werden ebenfalls dargestellt.

Der Bauablaufplan ist mit den beteiligten Gewerken und dem AG abzustimmen. Die Abstimmung ist zu dokumentieren. Der Bauzeiten- und Bauablaufplan ist fortzuschreiben und bei jeder Änderung der Bau- überwachung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. In dem Bauzeitenplan werden während der Baudurchführung die Ist-Leistungen den Soll-Leistungen gegenübergestellt und in zu vereinbarenden Zeitabständen dem AG in Papierform übergeben. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen ist der AG berechtigt, den AN in Verzug zu setzen.

Während der Bauausführung ist durch den Auftragnehmer ein Vergleich zwischen Soll- und Ist-Termi- nen vorzunehmen und der Bauablaufplan fortzuschreiben. Der Vergleich zwischen Soll- und Ist-Termi- nen ist darzustellen.

Die Fortschreibung des Bauablaufplanes wird regelmäßig bei Änderungen des Bauablaufes nötig. Die Vertragstermine (vgl. BVB) und der darauf aufgestellte Bauablaufplan gelten für einen unbehinderten Bauablauf.

Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 c VOB/B werden Ausführungsfristen verlängert, soweit die Behinderung durch höhere Gewalt oder andere für den Auftragnehmer unabwendbare Umstände verursacht ist. In diesem Fall erfolgt ebenfalls eine Fortschreibung des Bauablaufplanes.

Grundsatzbesprechung

Innerhalb 12 Werktage nach Zuschlagserteilung findet eine Grundsatzbesprechung mit Aufsteller und Prüfingenieur gemäß ZTV-ING Teil 1, Abschnitt 2 Punkt 5.2 statt. Der AN lädt in Abstimmung mit der Projektleitung des AG alle Beteiligten zu diesem Termin ein. Eine durch den AN zu vertretende Verzö- gerung geht zu seinen Lasten.

Vermessungsunterlagen

Alle Vermessungsunterlagen beinhalten:

  • Bezeichnung des Bauvorhabens
  • Bezeichnung der Bauphase (z.B. Einbau des Planums)

Bezeichnung des Messortes (z.B. von… bis … Baukilometer)

  • Orientierungshilfen (Richtungsangaben, Nordpfeil) in Skizzen
  • Datum der Messung
  • Name des Ausführenden
  • verwendete Geräte
  • eine eindeutige Punktbenennung

Es sind zu liefern:

  1. für neue Festpunkte: Mess-, Berechnungsprotokolle, Einmessskizzen zum Wiederauffinden und ergänzte Festpunktko- ordinaten und –höhenverzeichnisse.
  2. für die Eigenüberwachungsmessungen: Feldbücher, Messprotokolle und Soll/Ist-Vergleich-Aufstellungen
  3. für die Absteckung der Ingenieurbauwerke: Der AN fertigt die Absteckberechnungen und die Absteckpläne an, steckt die Achsen ab und misst auf. Jeweils eine Ausfertigung dieser Unterlagen wird dem AG zur Prüfung vorgelegt, die Absteck- pläne zusätzlich in 2facher Ausfertigung zur Vorprüfung. Nach Durchsicht und evtl. Korrektur wird dem AN jeweils ein Exemplar zur weiteren Bearbeitung zurückgegeben. Danach werden die Ab- steckpläne in 4-facher Ausfertigung hergestellt und dem AG vorgelegt. Seite 83 von 114

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  1. für die Bewegungsbeobachtung: Feldbücher, Messprotokolle, Auswerteprotokolle der Deformationsmessungen
  2. Vorschläge zur Fortführung der Deformationsmessung nach der Abnahme. Diese werden in Ab- stimmung mit dem Prüfingenieur vor der Abnahme des Bauwerkes vorgelegt.
  3. Beobachtungsplan des Messprogramms bei der Abnahme d. Ingenieurbauwerke.

Die Unterlagen werden dem örtlich zuständigen Vermesser des AG rechtzeitig vor Beginn eines jeden Arbeitsschrittes vorgelegt, damit Kontrollmessungen des AG noch möglich sind.

Die Form der Abrechnungsunterlagen, -protokolle wird in der Vereinbarung zur Bauabrechnung abge- stimmt.

Für die erforderlichen Vermessungsarbeiten und -unterlagen gilt ZTV-ING Teil 1, Abschnitt 2.2 und die ZTV-Verm 01. Die Ergebnisse folgender Messungen werden prüffähig nachgewiesen:

  1. Sicherung der übergebenen Fest- und Achspunkte,
  2. Lage- und Höhenfestpunktfeld verdichten,
  3. Einmessung von Lage und Höhe der Gründungskörper, Fundamentplatte usw.,
  4. Einmessung der Schalung für Widerlager vor dem Betonieren,
  5. Einmessung der Widerlager nach Lage und Höhe,
  6. Absteckung der Auflagerachsen nach Lage und Höhe,
  7. Einmessung der Überbauschalung nach Lage und Höhe einschl. der erforderlichen Lehren,
  8. Einmessung der Oberfläche der Überbaukonstruktion auf einem vorgegebenen Raster vor dem Aufbringen der Abdichtung, der Kappen, der Übergangskonstruktion und der Beläge,
  9. Einmessung der Schalung für Kappen bzw. Gesimse nach Lage und Höhe vor dem Betonieren,
  10. Beobachtung zur Feststellung von Setzungen, Kippungen und Formänderungen der einzelnen Bauwerksteile. Diese werden nach den bautechnischen Erfordernissen ausgeführt.

Für die Kontrolle aller Absteckungs- und Vermessungsarbeiten sowie die Durchführung der Kontroll- messungen durch den AG stellt der AN die erforderlichen Hilfskräfte und Geräte. Das gleiche gilt auch für die Aufmaßarbeiten.

Auf die Durchführung der Vermessungsarbeiten wird vom AN im Arbeitsablauf Rücksicht genommen. Der AN ist für die genaue Lage und Höhe des Bauwerkes verantwortlich.

Alle Vermessungsunterlagen beinhalten:

  • Bezeichnung des Bauvorhabens
  • Bezeichnung der Bauphase (z.B. Einbau des Planums)

Bezeichnung des Messortes (z.B. von… bis … Baukilometer)

  • Orientierungshilfen (Richtungsangaben, Nordpfeil) in Skizzen
  • Datum der Messung
  • Name des Ausführenden
  • verwendete Geräte
  • eine eindeutige Punktbenennung

Ausführungsunterlagen (Abbruch)

Die Ausführungsunterlagen des Abbruchs werden entsprechend ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2, Ziffer 1, auf der Grundlage des vom AG vorgesehenen Abbruchkonzeptes hergestellt. Der AN stellt die erfor- derlichen statischen Berechnungen auf, fertigt die Ausführungszeichnungen an und erstellt alle not- wendigen Arbeitsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen. Außerdem hat der AN den Material- transport darzustellen und die Entsorgungswege zu beschreiben.

Die Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsberechnungen für den Abbruch erfolgt durch einen Prüfingenieur auf Veranlassung des AG.

Ausführungsunterlagen (Ingenieurbauwerke)

Der AN erstellt alle erforderlichen ergänzenden Standsicherheitsnachweise und Ausführungszeichnun- gen. Inhalt, Umfang und Form entsprechen ZTV-ING Teil 1, Abschnitt 2.1. Dazu zählen alle Nachweise und Zeichnungen zu Traggerüsten und anderen Baubehelfen sowie die Werkstattplanung (Statik und Pläne) der Stahlkonstruktion des Überbaus, der Lager, der Fahrbahnübergangskonstruktion der Ge- länder und der Beton-Winkelsteine. Seite 84 von 114

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Die Standsicherheitsnachweise und Ausführungszeichnungen sind in 5-facher Ausfertigung für die Bauwerke und sämtliche Baubehelfe in prüffähiger Form nach ZTV-ING Teil 1 Abschnitt 2 vorzulegen.

Mit der Ausführungsplanung wird erst nach erfolgter Grundsatzbesprechung nach ZTV-ING Teil 1, Ab- schnitt2 Punkt 5.2 begonnen.

Mit der Ausarbeitung der Ausführungsunterlagen werden nur Ingenieure mit guter Sachkenntnis und mehrjähriger Erfahrung im Brücken- und konstruktiven Ingenieurbau beauftragt. Der vorgesehene Ko- ordinator für die statisch-konstruktive Bearbeitung sowie dessen ständiger Vertreter gem. ZTV-ING wird dem AG spätestens 12 Tage nach Auftragserteilung benannt.

Die Prüfung der statischen Berechnungen und der Ausführungszeichnungen erfolgt durch einen Prüfin- genieur, der vom Auftraggeber rechtzeitig beauftragt wird.

Für die vom AN zu erstellenden Ausführungspläne sind folgende Plannummern vorgesehen: 601ff Lager, (Hersteller) 651ff Fahrbahnübergang, (Hersteller) 701ff Geländer, (Hersteller) 801ff Werkstattpläne Überbau (Hersteller)

Weitere Planunterlagen sind mit 901ff zu bezeichnen.

Prüflauf: Nach Eingang der ungeprüften Ausführungsunterlagen beim AG ist seitens des AN eine be- nötigte Prüfzeit von ca. 6 Wochen zu kalkulieren. Voraussetzung hierfür ist die Richtigkeit und Prüfbarkeit der Unterlagen Sollten Ausführungsunterlagen nachgereicht werden müssen oder Fehler enthalten, welche eine Überarbeitung seitens des AN erforderlich machen, beginnen die 6 Wochen Prüfzeit erneut.

Der AG versieht die geprüften Pläne mit dem Stempel "Zur Bauausführung freigegeben". Zwei Exemp- lare hiervon werden dem AN ausgehändigt; diese sind allein für die Ausführung maßgebend.

Ergänzende Angaben

  • Die Überprüfung der Ausführungsunterlagen im Rahmen der Freigabe erfolgt seitens des AG stich- probenartig und bezieht sich nur auf gewisse Grundmaße, nicht auf Maßketten usw.
  • Für die Richtigkeit der vom AN vorgenommenen, vertragsgemäßen Ausarbeitungen der v.g. Unter- lagen haftet der AN ohne Einschränkungen.
  • Sofern die Ausführungsunterlagen nicht im eigenen Büro des AN hergestellt werden, holt der AN beim AG die Zustimmung zur Auftragserteilung an einen „Dritten“ ein, der die Ausführungsunterla- gen erstellen soll. Sollte dieser „Dritte“ dem AG nicht bekannt sein, sorgt der AN dafür, dass dem AG die Qualifikation dieses „Dritten“ rechtzeitig nachgewiesen wird. Der AG behält sich vor, unge- eignet erscheinende Aufsteller für die Ausführungsunterlagen ohne Angaben von Gründen abzu- lehnen, ohne dass der AN hieraus Forderungen ableiten kann.
  • Auf der Baustelle darf die Ausführung grundsätzlich nur nach geprüften und vom AG mit Freigabe- /Gesehenvermerk versehenen Ausführungsunterlagen erfolgen.
  • Der AN hat somit dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm anzufertigen Unterlagen rechtzeitig, d.h. mit genügendem Vorlauf auf den Genehmigungsweg gebracht werden und in geprüfter Form (d.h. ach erfolgter Prüfung durch den Prüfingenieur!) mindestens 7 Werktage vor Ausführung des betref- fenden Abschnittes zur Prüfung und Freigabe beim AG vorliegen.
  • Für Verzögerungen im Bauablauf, die aufgrund fehlender oder verspätet eingereichter Unterlagen entstehen, ist der AN allein verantwortlich. Hieraus resultierende Kosten, ggf. auch Kosten, die Drit- ten entstehen, trägt der AN allein.
  • Beim Einreichen der Ausführungsunterlagen in mehreren Teilen gilt als Eingangstermin der Eingang der letzten Unterlagen.

Ausführung nach statischen Erfordernissen bei Straßenbauarbeiten, Straßenentwässerung, etc.

Der AN stellt die erforderlichen statischen Berechnungen gem. den Beschreibungen der in diesem Leistungsverzeichnis enthaltenen Teilleistungen auf und fertigt die hierzu gehörenden Ausführungs- zeichnungen an. Diese Ausführungsunterlagen werden dem AG rechtzeitig, durch einen anerkannten Prüfingenieur geprüft, vor Baubeginn in 4-facher Ausführung vorgelegt. Die Kosten hierfür sind in den

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entsprechenden Einheitspreisen enthalten und werden nicht gesondert in Rechnung gestellt.

Bestandsunterlagen

Als Bestandspläne gelten Ausführungszeichnungen, die der AN erstellt hat und die entsprechend dem Prüf- und Genehmigungsverfahren und der Bauausführung berichtigt sind. Sie dürfen keine ungültig gewordenen Teile mehr enthalten. Bei einer erforderlichen Überarbeitung einzelner Ausführungszeich- nungen werden die Prüf- und Genehmigungsvermerke in die zugehörigen und neu zu erstellenden Bestandspläne übertragen.

Die Bestandsübersichtszeichnung ist gemäß dem CAD- Standard „Erzeugung, Austausch und Archi- vierung von CAD- Daten im Konstruktiven Ingenieurbau“ des Landesbetriebes Straßenbau zu erzeu- gen. Der CAD-Standard steht als *.pdf Datei im Internet unter http://strassen.nrw.de zur Verfügung.

Rechtzeitig vor Abnahme fertigt der AN eine Liste über alle Bestandspläne an und übergibt diese dem AG. Nach Überprüfung der Unterlagen durch die örtliche Bauüberwachung des AG wird die Überein- stimmung mit der Ausführung auf den Plänen bescheinigt. Hierzu werden vom AN gemeinsam mit der örtlichen Bauüberwachung des AG die Ausführungspläne bzw. die überarbeiteten Ausführungspläne im Schriftfeld mit dem Vermerk

„Die Darstellung stimmt mit der Ausführung überein.“

Für den Auftraggeber: Für den Auftragnehmer: (Bauüberwachung) (Firma)

rechtsverbindlich unterschrieben. Somit werden diese Pläne zu Bestandsplänen.

Die vom AG zur Verfügung gestellten Ausführungspläne und Statischen Berechnungen werden durch den AG bzw. ein von ihm beauftragtes Ingenieurbüro entsprechend der Bauausführung berichtigt bzw. ergänzt. Der AN hat dem AG in Planausschnitten alle Änderungen in diesen Plänen darzustellen.

Die Zeichnungen sind spätestens 10 Werktage vor Abnahme der Bauleistung dem Auftraggeber vor- zulegen.

Die Bestandsunterlagen je Ingenieurbauwerk liefert der AN dem AG (je 1-fach) wie folgt:

Alle Bestandsunterlagen (das sind die mit der Ausführung übereinstimmenden Ausführungsunterlagen nach Einarbeitung aller Korrekturen und Änderungen, und Übernahme aller Stempel und Unterschrif- ten) in folgender Form:

  • In Papierform (zur Prüfung durch die Bauleitung des AG spätestens 10 Werktage vor Beantragung der Abnahme durch AN)
  • In digitaler Form als .pdf sowie als dxf- oder .dwg-Datei auf CD ROM
  • Standsicherheitsnachweis, der entsprechend dem Prüf- und Genehmigungsverfahren berichtigt wurde, als farbige PDF-Datei mit Lesezeichen auf einem Datenträger einschl. Inhaltsverzeichnis.

Die Übergabe der Bestandsunterlagen an den AG hat spätestens mit der Vorlage des Antrages auf Abnahme der Leistung zu erfolgen, Vorabzüge in 2-facher Ausfertigung (als Lichtpausen in prüfbarer Form!) sind dem AG zur Prüfung spätestens 10 Werktage vor Vorlage des Antrages zur Abnahme vorzulegen. Fehlende, unzureichende oder fehlerhafte Bestandsunterlagen stellen einen schwerwiegenden Mangel dar, verhindern die Durchführung der Bauwerksprüfung H1 und damit die Abnahme.

Zu den Bestandsunterlagen gehören auch die Korrosionsschutzzeichnungen und Einmessungen von verlegten Leitungen bzw. Kabeln sowie von verbleibenden Baubehelfen. Der Auftragnehmer legt dem AG zusammen mit dem Schlussbericht der Fremdüberwachung eine kom- plette Ausfertigung der ÜK2-Akte, wie sie der Überwachungsstelle vorgelegt wurde, vor.

Aus den Bestandsunterlagen müssen sämtliche konstruktive Einzelheiten und die Materialgüten der einzelnen Bauteile des Bauwerkes zu ersehen sein.

Dokumentationsaufnahmen

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Der AN ist verpflichtet, zur Dokumentation des gesamten Baugeschehens schriftliche und fotografi- sche Aufzeichnungen für die Bauakten zusammenzustellen.

Vor Baubeginn ist der Urzustand des Geländes und der Zufahrten fotografisch festzuhalten.

Es ist eine Dokumentation des vorhandenen Zustandes und während der Bauausführung von allen wesentlichen Bauabläufen bis zur Beendigung der Bauarbeiten aufzustellen. Dazu gehört die Darstel- lung der Ausbildung des Bauwerkes selbst sowie von Einzelteilen, die später nicht mehr sicht- und prüfbar sind, insbesondere durch aussagekräftige fotografische Aufnahmen.

Alle Bilder sind mit Datum, Baustadium, Standort etc. zu kennzeichnen und in digitalisierter Form dem AG zu übergeben.

Die Erfassung der Bauwerksdaten, einschl. der Erstellung der Bestandsunterlagen und Herstellung der digitalisierten Lichtbilder ist nach dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 9/2004 vorzu- nehmen.

Entwässerungsdokumentation

Der AN misst alle durch die Baumaßnahme tangierten, neuen und bestehenden Entwässerungsein- richtungen (Schächte, Leitungen) auf. Die Ergebnisse werden dokumentiert und dem AG in aufbereite- ter Form, einschließlich der geforderten elektronischen Daten, nach Fertigstellung der Baumaßnahme übergeben. Die Abstimmung dazu erfolgt mit dem AG.

Bauwerksbuch (Ingenieurbauwerke)

Die Datenerfassung für das Bauwerksbuch nach DIN 1076 ist gemäß ASB-ING und mit der aktuellen Version des Programmsystems SIB Bauwerke vorzunehmen. Vor der Bearbeitung des Bauwerksbu- ches sind die Bauwerksstammdaten aus dem Dokumentationsbestand des AG abzufordern.

Dem AN wird eine cab.-Datei mit dem vorhandenen Datensatz zur Verfügung gestellt. Diese Datei dient als Grundlage zur Erstellung des Bauwerksbuches.

Ein Erfassungsprogramm zu Erfassung der Bauwerksdaten und für den Ausdruck des Bauwerksbuches nach DIN 1076 ist wie folgt zu beziehen:

Ingenieurbüro Wendebaum-Peter-Mosbach GmbH (WPM) Grubenstraße 95b 66540 Neunkirchen, Saar Tel. 06821 / 9704-0 Fax 06821 / 730245

Die vollständig erfassten Bauwerksdaten sind einmal auf CD-ROM und zweimal als farbiger Ausdruck auf Papier an den AG zu übergeben.

Das Bauwerksbuch ist spätestens 10 Werktage vor Abnahme dem Auftraggeber vorzulegen.

Für die Fotodokumentation gelten ebenso wie für Lage- und Bestandsplanübersichten und andere Do- kumentationen die Konventionen von „SIB-Bauwerke“.

Für alle verwendeten Baustoffe zur Herstellung des Ortbetons sind die Lieferfirmen und wenn zutref- fend, die Gewinnungsstätten unbedingt anzugeben. Die Angabe des Betonherstellers bzw. Betonliefe- rers allein ist nicht ausreichend. Für alle weiteren Bauteile sind genaue Angaben zu Art, Material und Hersteller vollständig einzutragen.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan entsprechend der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 ist vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.

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4.3 DEM AUFTRAGNEHMER ZU ÜBERTRAGENDE AUFTRAGGEBERAUFGA- BEN

4.3.1 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator während der Ausführung des Bauvorha- bens stellen

  1. Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators gemäß Baustellenverord- nung werden dem Auftragnehmer für die in den Verdingungsunterlagen beschriebene Baumaß- nahme und ggf. für folgende gleichzeitig laufende bzw. zeitweise sich überschneidende weitere Baumaßnahmen (Baustellen) mit folgenden vertraglich vereinbarten / voraussichtlichen Aus- führungszeiten übertragen:

(Bezeichnung der Baustelle, Ortsangabe, Ausführungszeit)

..........................................................................................................................................

..........................................................................................................................................

  1. Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sind gemäß der „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ ( RAB ) zu erfüllen.

  2. Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sind mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen unter 1. erfüllt.

  3. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Auftragserteilung dem Auftraggeber Name und An- schrift des Koordinators und des Stellvertreters auf Vordruck des Auftraggebers zu benennen.

  4. Begehungstermine des SiGeKo sind dem AG frühzeitig (mind. 3 Wt vorher) stundengenau an- zuzeigen um ggfls. eine gemeinsame Baustellenbegehung durchführen zu können.

4.3.2 Anzeigepflichten für den Einbau von Ersatzbaustoffen gemäß ErsatzbaustoffV §22

Bei anzeigepflichtigen Ersatzbaustoffen ist der Auftragnehmer gegenüber der zuständigen Behörde anzeigepflichtig. Die Voranzeige hat spätestens 4 Wochen vor Beginn des Einbaus zu erfolgen. Die Abschlussanzeige hat der Auftragnehmer spätestens 2 Wochen nach Abschluss der Baumaßnahme, an die zuständige Behörde zu überstellen. Die Anzeigen haben gemäß dem Muster der ErsatzbaustoffV, Anlage 8 zu erfolgen. Dem AG ist unmittelbar die Vor- und Abschlussanzeige zu überstellen.

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5 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN

5.1 ANZUWENDENDE ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUN- GEN

Technische Lieferbedingungen

Technische Lieferbedingungen (TL), die in der Baubeschreibung und in den hier unter Ziffer 5.1 aufge- führten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen bzw. Vorschriften (ZTV ...) nicht mit einer be- stimmten Fassung aufgeführt sind, sind in der zum Eröffnungs- / Einreichungstermin gültigen Fassung maßgebend.

Es gelten die Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2023 (TL Gestein-StB 04/23), Korrekturen Stand: 13. Oktober 2023 Bezugsquelle: FGSV Bei Widersprüchen Materialwerten in den Tabellen der Ersatzbaustoffverordnung und denen im An- hang D der TL Gestein-StB 04/23 gelten die Materialwerte der Ersatzbaustoffverordnung vorrangig.

Es gelten die Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 2020/Fassung 2023 (TL G SoB- StB 20/23) Bezugsquelle: FGSV

Es gelten die Technischen Lieferbedingungen für Gabionen im Straßenbau, Ausgabe 2016/ Fassung 2023 (TL Gab-StB 16/23) Bezugsquelle: FGSV

Es gelten die Technischen Lieferbedingungen für gebrauchsfertige Viskositätsveränderte Bitumen, Ausgabe 2022 – (TL VBit-StB) Bezugsquelle: FGSV

Es gelten die Ttechnischen Lieferbedingungen für Sonderbindemittel und Zubereitungen auf Bitumen- basis, Ausgabe 2015 – (TL Sbit-StB 15). Bezugsquelle: FGSV

Es gelten die Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächen- befestigungen, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (TL Asphalt-StB 07/13) mit den Änderungen aus Ab- schnitt 5.5 Bezugsquelle: FGSV

Es gelten die Technischen Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefesti- gungen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise, Ausgabe 2015 (TL G DSK-StB 15) Bezugsquelle: FGSV

Es gelten die Technischen Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefesti- gungen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen, Ausgabe 2015 (TL G OB-StB 15) Bezugsquelle: FGSV

Es gelten die Technischen Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefesti- gungen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung, Ausgabe 2015 (TL G DSH-V-StB 15) Bezugsquelle: FGSV

Es gelten die TL Beton-StB 07 mit Änderungen und Ergänzungen gemäß ARS Nr. 04/2013 (siehe 5.4) mit Anlage „WS-Grund- und Bestätigungsprüfung zur Beurteilung der Eignung von groben Gesteins- körnungen für die Feuchtigkeitsklasse WS“ Bezugsquelle: FGSV

Es gelten die TL Transportable Schutzeinrichtungen 97 mit den Änderungen gemäß ARS 5/1999 vom 15.12.1998 und der Änderung gemäß ARS Nr. 08/2016 vom 11.04.2016. Seite 89 von 114

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Bezugsquelle: FGSV Es gelten die Technischen Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien, Ausgabe 2023 (TL M 23) Bezugsquelle: FGSV

Es gelten die TL-SP 99 mit den Änderungen gemäß Abschnitt 5.3 Bezugsquelle: FGSV

Es gelten die Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für Sichtzeichen (TLP Sichtzeichen 2023) Bezugsquelle: BASt

Es gelten die Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen (TL transportable LSA 2023) Bezugsquelle: BASt

Es gelten die Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen (TL-Baumschulpflanzen 2020), Bezugsquelle: FLL

Technische Prüfvorschriften

Technische Prüfvorschriften (TP), die in der Baubeschreibung und in den hier unter Ziffer 5.1 aufge- führten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen bzw. Vorschriften (ZTV ...) nicht mit einer be- stimmten Fassung aufgeführt sind, sind in der zum Eröffnungs- / Einreichungstermin gültigen Fassung maßgebend.

Es gelten die Technischen Prüfbedingungen für Markierungssysteme (TP M 2018) Bezugsquelle: BASt

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

ZTV Verm – StB 01, Ausgabe 2001 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau (ZTV Verm – StB 01), Ausgabe 2001 Bezugsquelle: FGSV

ZTV E-StB 17

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2017 Bezugsquelle: FGSV

ZTV Ew-StB 14

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrich- tungen im Straßenbau, Ausgabe 2014 Bezugsquelle: FGSV

ZTV Baumpflege 17

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege, Ausgabe 2017 Bezugsquelle: FLL

ZTV La-StB 18

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßen- bau, Ausgabe 2018 Bezugsquelle: FGSV

ZTV SoB-StB 20

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Binde- mittel im Straßenbau, Ausgabe 2020, mit Korrekturblatt Stand: Mai 2021 Bezugsquelle: FGSV

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ZTV Asphalt-StB 07/13

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefesti- gungen aus Asphalt, Ausgabe 2007/Fassung 2013 Bezugsquelle: FGSV

ZTV BEA-StB 09/13

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrs- flächenbefestigungen – Asphaltbauweisen, Ausgabe 2009/Fassung 2013 Bezugsquelle: FGSV

ZTV BEB-StB 15

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrs- flächenbefestigungen – Betonbauweisen, Ausgabe 2015 Bezugsquelle: FGSV

ZTV Fug-StB 15

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2015 Bezugsquelle: FGSV

ZTV Pflaster-StB 20

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen, Ausgabe 2020, Bezugsquelle: FGSV

ZTV-ING

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten, Ausgabe August 2025 Bezugsquelle: BASt, VkBl-Verlag bzw. FGSV für die Teile 7-4, 6-1 bis 6-5, 6-7 und 8-1 der ZTV-ING

ZTV VZ 2011

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale Verkehrszeichen, Ausgabe 2011, Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 9/2011 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Die Abschnitte 7.1, 7.2 und 7.3 der ZTV VZ 2011 sind durch das ARS 02/2022 (Grundsätze für die passiv sichere Aufstellung von Verkehrszeichen) aktualisiert worden

ZTV-M 13

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen, Ausgabe 2013 Bezugsquelle: FGSV

ZTV-SA 97

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 1997 Bezugsquelle: FGSV

mit „Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 18/1999“ (ARS Nr. 18/1999) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen vom 17. August 1999: Abschnitt 6.11.1 der ZTV-SA wird durch die im ARS Nr. 18/1999 angegebene Fassung ersetzt. Bezugsquelle: VkBl-Verlag Bezugsquelle: VkBl-Verlag

Siehe auch Ziffer 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung

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ZTV transportable LSA 2023

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für transportable Lichtsignalanlagen, Ausgabe 2023 Bezugsquelle: BASt

Verzeichnis der Bezugsquellen:

Straßen.NRW : Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Fachcenter Telekommunikation Kamen, Zollpost 24, 59174 Kamen

FGSV : FGSV-Verlag GmbH Wesselinger Straße 17 50999 Köln

BASt : Bundesanstalt für Straßenwesen Brüderstraße 53 51427 Bergisch Gladbach

VkBl-Verlag : Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG Schleefstraße 14, 44287 Dortmund

FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL)

Friedensplatz 4, 53111 Bonn

5.2 ÄNDERUNGEN DER TL-SP 99

entfällt

5.3 ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN DER TL Beton-StB 07

entfällt

5.4 Änderungen der TL Asphalt-StB 07/13

5.4.1 Alternative Binderschichtkonzepte

5.4.1.1 Asphaltmischgut

Die Tabelle 6 der TL Asphalt-StB 07/13, Abschnitt 3.2.3 gilt nicht.

Anstatt dessen werden für die Herstellung von Asphaltbinderschichten ausschließlich die alternativen Asphaltbinderschichten in Anlehnung an die „Hinweisen für die Planung und Ausführung von alternati- ven Asphaltbinderschichten“, Ausgabe 2015 (H Al Abi) eingesetzt.

Es gelten die Anforderungen der nachfolgenden Tabellen 5.4.1 und 5.4.2.

Tabelle 5.4.1: Anforderungen an Asphaltmischgut für Asphaltbinderschichten nach dem Splittmastix-Prinzip

Bezeichnung Einheit SMA 22 B S SMA 16 B S

Baustoffe

Gesteinskörnungen (Lieferkörnung)

Anteil gebrochener Kornoberflächen C ; C ; C C ; C ; C 100/0 95/1 90/1 100/0 95/1 90/1

Widerstand gegen Zertrümmerung SZ /LA SZ /LA 18 20 18 20

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Mindestanteil von Lieferkörnungen 0/2 mit Ecs35 % 100 100

Bindemittel, Art und Sorte 10/40-65 A, 10/40-65 A, (25/55-55 A) (25/55-55 A)

Zusammensetzung Asphaltmischgut

Gesteinskörnungsgemisch

Siebdurchgang bei

31,5 mm M.-% 100

22,4 mm M.-% 90 bis 100 100

16,0 mm M.-% 65 bis 75 90 bis 100

11,2 mm M.-% 50 bis 60 63 bis 73

8,0 mm M.-% 46 bis 56

2,0 mm M.-% 23 bis 28 25 bis 30

0,063 mm M.-% 6 bis 10 6 bis 10

Mindest-Bindemittelgehalt B 4,8 B 5,2 min min

Bindemittelträger M.-% ≥ 0,2 ≥ 0,2

Asphaltmischgut

Marshall-Probekörper

minimaler Hohlraumgehalt MPK V 3,0 V 3,0 min min

maximaler Hohlraumgehalt MPK V 4,0 V 4,0 Max Max

Bindemittelvolumen Vol.-% ist anzugeben1) ist anzugeben2)

Hohlraumfüllungsgrad % ist anzugeben3) ist anzugeben3)

Dehnungsrate ‰ 10-4/n W oder Ende* W* oder Ende*

(…) in Ausnahmefällen

  1. Erfahrungswerte liegen im Bereich zwischen 11 und 13 Vol.-%
  2. Erfahrungswerte liegen im Bereich zwischen 12 und 14 Vol.-%
  3. Erfahrungswerte liegen im Bereich zwischen 73 und 83 Vol.-%

Tabelle 5.4.2: Anforderungen an Asphaltmischgut für stetig gestufte Asphaltbinderschichten

Bezeichnung Einheit AC 22 B S SG AC 16 B S SG

Baustoffe

Gesteinskörnungen (Lieferkörnung)

Anteil gebrochener Kornoberflächen C ; C ; C C ; C ; C 100/0 95/1 90/1 100/0 95/1 90/1

Widerstand gegen Zertrümmerung SZ /LA SZ /LA 18 20 18 20

Mindestanteil von Lieferkörnungen 0/2 mit Ecs35 % 100 100

Bindemittel, Art und Sorte1) 25/55-55 A, 25/55-55 A, 30/45, 30/45, 10/40-65 A 10/40-65 A

Zusammensetzung Asphaltmischgut

Gesteinskörnungsgemisch

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Siebdurchgang bei

31,5 mm M.-% 100

22,4 mm M.-% 90 bis 100 100

16,0 mm M.-% 75 bis 85 90 bis 100

11,2 mm M.-% 60 bis 70 70 bis 85

8,0 mm M.-% 60 bis 70

2,0 mm M.-% 25 bis 33 27 bis 35

0,125 mm M.-% 6 bis 12 6 bis 12

0,063 mm M.-% 5 bis 8 5 bis 8

Mindest-Bindemittelgehalt B 4,4 B 4,6 min min

Asphaltmischgut

Marshall-Probekörper

minimaler Hohlraumgehalt MPK V 3,0 V 3,0 min min

maximaler Hohlraumgehalt MPK V 4,0 V 4,0 Max Max

Bindemittelvolumen Vol.-% ist anzugeben2) ist anzugeben2)

Hohlraumfüllungsgrad % ist anzugeben3) ist anzugeben3)

Dehnungsrate ‰ 10-4/n W oder Ende* W* oder Ende*

  1. Ggf. unter Verwendung viskositätsverändernder Zusätze oder unter Zugabe von Naturasphalt.

  2. Erfahrungswerte: bei Größtkorn 16 mm > 11,0-Vol.%, bei Größtkorn 22 mm > 10,5-Vol.%.

  3. Erfahrungswerte: bei Größtkorn 16 mm zwischen 67,0 und 80,0 %, bei Größtkorn 22 mm zwischen 67,0 und 75,0 %.

5.4.1.2 Bewertung und Überprüfung der Leistungsfähigkeit

Erstprüfung

Für Asphaltbindermischgüter SMA B S und AC B S SG gilt Abschnitt 4.1 der TL Asphalt-StB 07/13.

Für den Umfang der Prüfungen für Asphaltbindermischgut SMA B S gilt die Tabelle 11 der TL Asphalt- StB 07/13, Spalte Asphaltmischgutart SMA.

Für den Umfang der Prüfungen für Asphaltbindermischgut AC B S SG gilt die Tabelle 11 der TL Asphalt- StB 07/13, Spalte Asphaltmischgutart AC.

Werkseigene Produktionskontrolle

Für Asphaltbindermischgüter SMA B S und AC B S SG gilt Abschnitt 4.2 der TL Asphalt-StB 07/13.

Für die Durchführung der Werkseigenen Produktionskontrolle für Asphaltbindermischgut AC B S SG und SMA B S gelten die Vorgaben an die Mindest-Prüfhäufigkeit der Produktgruppe „Großkörniges Asphaltmischgut“.

Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Für Asphaltbindermischgüter SMA B S und AC B S SG gilt Abschnitt 4.3 der TL Asphalt-StB 07/13.

Ist das Asphaltbindermischgut SMA B S so zusammengesetzt, wie unter dem vorangehend Abschnitt 5.6.1.1 beschrieben, entspricht es den Anforderungen der DIN EN 13108-5.

Ist das Asphaltbindermischgut AC B S SG so zusammengesetzt, wie unter dem vorangehend Abschnitt 5.6.1.1 beschrieben, entspricht es den Anforderungen der DIN EN 13108-1.

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Demzufolge sind Leistungserklärungen zu erstellen und CE-Kennzeichnungen anzubringen.

5.4.2 Temperaturabgesenkte Asphalte

Änderungen und Ergänzungen der Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (TL Asphalt-StB 07/13)

Abschnitt 2.2 Bindemittel

Bei Verwendung von Viskositätsveränderten Bitumen müssen diese den „Technischen Lieferbedingun- gen für gebrauchsfertige Viskositätsveränderte Bitumen“ (TL VBit-StB) entsprechen.

Abschnitt 2.3 Zusätze

Fertigprodukte und Zusätze zur Temperaturabsenkung aus

der „Erfahrungssammlung über die Verwendung von Fertigprodukten und Zusätzen zur Tem- peraturabsenkung von Asphalt“ der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt): („Erfahrungs- sammlung TA“, https://www.bast.de) in der aktuell gültigen Fassung sind ohne weitere Einsatz-Nachweise für eine Verwendung zugelassen.

Diese Fertigprodukte und Zusätze sind in der Erstprüfung durch konkreten Verweis auf den Listenein- trag in einer der beiden BASt geführten Listen auszuweisen.

Abschnitt 3 Anforderungen an Asphaltmischgut

Die in den Tabellen 4 bis 8 der TL Asphalt-StB 07/13 aufgeführten Bindemittelarten und -sorten der TL Bitumen-StB gelten nicht.

Im Vorgriff auf das künftige Asphaltregelwerk gelten die resultierenden Bindemittelarten und-sorten in Abhängigkeit von der zu erwartenden Beanspruchung und vom Anwendungsfall eines der in der nach- folgenden Tabelle in eckigen Klammern zusammengeführten Bitumenpaares (z.B. [30/45 // 35/50 VL]). Als Bitumenpaar werden Bitumen nach den TL Bitumen-StB und nach den TL VBit-StB verstanden, deren Verwendung zu einem technisch gleichwertigen Asphaltmischgut führt. Für SMA D LA, MA und PA D sind aus technologischen Gründen keine Bitumenpaare aufgeführt.

Ein resultierendes Bindemittel ist ein durch Anteile von Bindemittel aus Asphaltgranulat und/oder Na- turasphalt und/oder Zusätzen sowie ggf. Rückgewinnung aus dem Asphalt in den Gebrauchseigen- schaften verändertes Bitumen.

Die in der Tabelle aufgeführten resultierenden Bindemittelarten und -sorten sind durch den Kennwert Äqui-Schermodultemperatur gekennzeichnet. Hierbei sind auch das ggf. zugegebene Asphaltgranulat und/oder Naturasphalt und/oder zugegebene Zusätze zu berücksichtigen. Weitere Merkmale oder Ei- genschaften nach den TL Bitumen-StB bzw. den TL VBit-StB sind in der Tabelle über die Bezeichnung resultierende Bindemittelarten und -sorten nicht abgedeckt. Die Prüfung der Anforderungen an das rückgewonnene Bindemittel erfolgt damit nicht mehr durch Prüfung des Erweichungspunkts Ring und Kugel, sondern durch die Bestimmung der Äqui-Schermodultemperatur.

Tabelle: Zweckmäßige resultierende Bindemittelart und -sorte in Abhängigkeit von der zu er- wartenden Beanspruchung und vom jeweiligen Anwendungsfall

Belastungs- klasse/ FlächenartAsphalt- trag- schichtAsphalt- binder- schichtAsphalt- tragdeck- schichtAsphaltdeckschicht aus lärmtechnisch Offen- Splittmastix- optimiertem Asphaltbeton Gussasphalt porigem asphalt Splittmastix- Asphalt asphaltDünne Asphalt- deckschicht in Heißbauweise auf Versiegelung
Bk100[30/45 // 35/50 VL][10/40-65 A // PmB 10/25 VL]--[25/55-55 A // PmB 25/45 VL]45/80-65 A15/25 VH/VL PmB 10/25 VH/VL65/105-70 A[45/80-50 A // PmB 45/80 VL]
Bk32[25/55-55 A // PmB 25/45 VL]15/25 VH/VL 25/35 VH/VL (PmB 10/25 VH/VL)

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[10/40-65 A // PmB 10/25 VL] 3)
Bk10[25/55-55 A // PmB 25/45 VL] [10/40-65 A // PmB 10/25 VL] 3)[25/55-55 A // PmB 25/45 VL] [45/80-50 A // PmB 45/80 VL ] 2)15/25 VH/VL 25/35 VH/VL (PmB 25/45 VH/VL)-
Bk3,2
Bk1,8[50/70 // 50/80 VL][50/70 // 50/80 VL][50/70 // 50/80 VL] ([25/55-55 A // PmB 25/45 VL]) 1)--25/35 VH/VL (PmB 25/45 VH/VL)-
Bk1,0-[50/70 // 50/80 VL] ([70/100 // 50/80 VL])25/35 VH/VL
Bk0,3[50/70 // 50/80 VL] [70/100 // 50/80 VL][50/70 // 50/80 VL] [70/100 // 50/80 VL]
Rad und Gehwege[70/100 // 50/80 VL]
  • Einsatz nicht vorgesehen ( ) nur in Ausnahmefällen […] Bitumenpaar
  1. nur für AC 11 D S und AC 8 D S
  2. nur für SMA 5 D S oder bei Kompakten Asphaltbefestigungen
  3. nur für AC 11 D SP

Abschnitt 3.1.1 Verwendung von Asphaltgranulat

Der Abschnitt 3.1.1 der TL Asphalt-StB 07/13 gilt nicht.

Es gilt:

Bei der Verwendung von Asphaltgranulat ist eine für den Einsatzbereich ausreichende Gleichmäßigkeit erforderlich. Die Gleichmäßigkeit ist mit Hilfe der Spannweite von Merkmalen bestimmter Kornanteile sowie des Bindemittelgehaltes und der Äqui-Schermodultemperatur des Bindemittels zu beurteilen.

Bei Verwendung von Asphaltgranulat ist für die Berechnung der Äqui-Schermodultemperatur T (G*=15kPa) folgende Gleichung anzuwenden: mix

T mix (G*=15kPa) = a ∙∙T1 (G=15kPa) + b * T 2 (G*=15kPa) Dabei sind:

T (G*=15kPa) berechnete resultierende Äqui-Schermodultemperatur des Bindemittels im As- mix phaltmischgut,

T (G*=15kPa) Äqui-Schermodultemperatur des aus dem Asphaltgranulat rückgewonnenen 1 Bindemittels,

T (G*=15kPa) mittlerer Wert der Äqui-Schermodultemperatur der Sortenspanne des vorgese- 2 henen Bitumens nach den TL Bitumen-StB

a und b Massenanteile des Bindemittels aus dem Asphaltgranulat (a) und des vorge- sehenen Bitumens (b) mit a + b = 1.

Bei mehr als einem eingesetzten Asphaltgranulat ergibt sich T (G*=15kPa) als gewichtetes Mittel der 1 jeweiligen Äqui-Schermodultemperaturen im Verhältnis der Massenanteile der jeweiligen Bindemittel der eingesetzten Asphaltgranulate.

Bei Verwendung von Bitumen nach den TL VBit-StB oder bei Zugabe eines viskositätsverändernden, organischen Zusatzes im Asphaltmischwerk sowie bei 45/80-65 A und 65/105-70 A sind die Äqui-Scher- modultemperatur T Rück(G*=15kPa) und der Phasenwinkel δRück (G*=15kPa) des Gemisches durch Rück- gewinnung experimentell im Labor zu bestimmen.

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Dabei sind T Rück(G*=15kPa) und δRück (G*=15kPa) die am rückgewonnenen Bindemittel experimentell im Labor bestimmte resultierende Äqui-Schermodultemperatur bzw. der entsprechende resultierende Phasenwinkel des Bindemittels im Asphaltmischgut.

Bei der Zugabe von Asphaltgranulat und/oder Zusätzen und/oder Naturasphalt muss T (G*=15kPa) mix bzw. T (G*=15kPa) des resultierenden Bindemittels innerhalb der Sortenspanne des geforderten Bi- Rück tumens nach den TL Bitumen-StB oder den TL VBit-StB liegen.

Hierzu kann entweder

  • ein Bitumen mit derselben Spezifikation wie das geforderte resultierende Bindemittel

oder

  • ein Bitumen, das höchstens eine Sorte weicher ist als das geforderte resultierende Bindemittel

verwendet werden. Ein weicheres Straßenbaubitumen als [70/100 // 50/80 VL] – mit Ausnahme von 160/220 bei Asphalt- beton für Asphalttragschichten und für Asphalttragdeckschichten sowie Asphaltmischgutarten unter Be- tondecken – oder ein weicheres Polymermodifiziertes Bitumen als [45/80-50 A // PmB 45/80 VL] dürfen nicht verwendet werden.

Bei Asphaltbeton für Asphalttragschichten oder für Asphalttragdeckschichten kann entweder ein Bitu- men mit derselben Spezifikation wie das geforderte resultierende Bindemittel oder ein Bitumen, das höchstens zwei Sorten weicher ist als das geforderte resultierende Bindemittel, verwendet werden.

Abschnitt 3.1.2 Herstellen und Lagern des Asphaltmischgutes

Die Tabelle 3 der TL Asphalt-StB 07/13 gilt nicht.

Es gilt:

Bei der Übergabe des Asphaltmischgutes auf der Baustelle sind folgende Temperaturen einzuhalten:

  • Asphaltmischgut für Asphalttragschichten, Asphalttragdeckschichten, Asphaltbinderschichten und Asphaltausgleichschichten: 130 °C bis 150 °C

  • Asphaltmischgut für Asphaltdeckschichten und Asphaltzwischenschichten aus Walzasphalt: 140 °C bis 155 °C, bei Schichtdicken ≤ 3,0 cm bis 165 °C, ausgenommen Kompakte Asphaltbefestigungen

  • Gussasphalt beim Verlassen des Rührwerkskessels: 200 °C bis 230 °C Bei der Herstellung des Asphaltmischgutes dürfen die oberen Grenzwerte um bis zu 5 K überschritten werden, um ggf. auftretende Temperaturverluste bis zur Verarbeitung zu berücksichtigen.

Abschnitt 4.1.3 Prüfungen im Rahmen der Erstprüfung

Unter Verwendung des ausgewählten gebrauchsfertigen Viskositätsveränderten Bitumens oder Zusat- zes nach der Erfahrungssammlung TA der BASt oder des aufgeschäumten Bindemittels sind erweiterte Erstprüfungen am Bindemittel und Asphaltmischgut durchzuführen. Die erweiterten Erstprüfungen und die Ergebnisse der nachfolgend aufgeführten Prüfungen werden dem Auftraggeber als Anlage zum Eignungsnachweis informativ zur Verfügung gestellt:

➢ Äqui-Schermodultemperatur T(G*=15kPa) in °C und zugehöriger Phasenwinkel δ(G*=15kPa) in ° des frisch zugegebenen Bitumens nach den TP Bitumen-StB, Teil 3 (BTSV)

➢ bei Verwendung von Polymermodifiziertem Bitumen 65/105-70 A und 45/80-65 A: Äqui-Schermodultemperatur T Rück(G*=15kPa) in °C und zugehöriger Phasenwinkel δRück (G*=15kPa) in ° nach den TP Bitumen-StB, Teil 3 (BTSV) und Erweichungspunkt Ring und Kugel des rückge- wonnenen Bindemittels aus der Erstprüfung

➢ bei Mitverwendung von Asphaltgranulat: Äqui-Schermodultemperatur T 1(G*=15kPa) in °C und zugehöriger Phasenwinkel δ1 (G*=15kPa) in ° des rückgewonnenen Bindemittels aus den Asphaltgranulaten nach den TP Bitumen-StB, Teil 3 (BTSV)

➢ Bei Verwendung eines gebrauchsfertig Viskositätsveränderten Bitumens nach den TL VBit- StB und bei Verwendung von viskositätsverändernden organischen Zusätzen:

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  • Äqui-Schermodultemperatur T (G*=15kPa) in °C und zugehöriger Phasenwinkel Rück δRück (G*=15kPa) in ° des resultierenden Bindemittels nach den TP Bitumen-StB, Teil 3 (BTSV)
  • Phasenübergangstemperatur T in °C des resultierenden Bindemittels nach den TP Bitumen- PT StB, Teil 5 (konstante Scherrate)

➢ Bei Verwendung von oberflächenaktiven oder mineralischen Zusätzen oder bei Verwendung der Schaumbitumentechnologie:

  • Äqui-Schermodultemperatur T (G*=15kPa) in °C des resultierenden Bindemittels mix (rechnerisch ermittelt analog zu Kapitel 5.4.2, Abschnitt 3.1.1)

➢ Angabe zum Bindemittelvolumen

➢ Angabe der Verdichtungstemperatur des Marshallprobekörpers

➢ Prüfungen am Asphaltmischgut:

Asphalt- Asphalt- Asphalt- deckschichten aus Prüfung binderschichten aus tragschichten aus AC D S, SMA D S, MA AC B S SG, SMA B S AC T S S Einaxialer Druck-Schwell- versuch zur Bestimmung des X Verformungsverhaltens X - (siehe 5.4.1) nach den TP Asphalt-StB, Teil 25 B 1

Angabe zum Tieftemperatur- verhalten nach den TP As- X X - phalt, Teil 46 A (Abkühlversuch TSRST)

Abschnitt 4.1.4 Erstprüfungsbericht

Im Erstprüfungsbericht sind folgende zusätzliche Angaben erforderlich:

➢ Angabe zum Verfahren der Temperaturabsenkung

➢ Art und Sorte des frisch zugegebenen Bitumens

➢ Bei Verwendung eines gebrauchsfertig Viskositätsveränderten Bitumens nach TL VBit-StB:

  • Art und Sorte des resultierenden Bindemittels

➢ Bei Verwendung von viskositätsverändernden organischen Zusätzen:

  • Hersteller, Typ, Produktbezeichnung
  • Art und Sorte des resultierenden Bindemittels
  • Menge in M.-% bezogen auf den Bindemittelgehalt

➢ Bei Verwendung von oberflächenaktiven oder mineralischen Zusätzen:

  • Hersteller, Produktbezeichnung
  • Art und Sorte des resultierenden Bindemittels
  • Menge in M.-% bezogen auf den Bindemittelgehalt

➢ Bei Verwendung der Schaumbitumentechnologie:

  • Art und Sorte des resultierenden Bindemittels

➢ Ergebnisse der zusätzlichen Prüfungen und zusätzlichen Angaben nach Abschnitt 4.1.3

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6 ENTFÄLLT

7 ERGÄNZUNGEN

7.1 Entfällt

7.2 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV E-StB 17

Abschnitt 1.6.2 (Eignungsprüfungen)

In den Eignungsprüfungen von Schüttgütern sind die labortechnisch ermittelte Scherfestigkeit sowie die Wasserdurchlässigkeit anzugeben. Bei Baustoffen aus Naturgesteinen ist die Verwitterungs- und Frost- beständigkeit durch Laborversuche zu beurteilen.

Bei Baustoffen aus Felsmaterial bzw. mit Felsmaterialanteilen sind die Zerfallsbeständigkeit durch den Siebtrommelversuch gemäß TP BF-StB, Teil C sowie den Empfehlung Nr. 27 der DGGT „Bestimmung der Zerfallsneigung von Gesteinen im kombinierten Befeuchtungs-Trocknungs-Verfahren mit Kristalli- sationsversuch“ zu bestimmen. Bei einem Zerfallsbeständigkeitsindex Id < 85 % und/oder einer Verän- derlichkeitsklasse nach Nickmann ab VK 1 ist der Baustoff als verwitterungsempfindlich einzustufen. Die sich gemäß dem „Merkblatt über veränderliche feste Gesteine als Erdbaustoff – M vfG“ abzuleiten- den Handlungsanweisungen sind in der Arbeitsanweisung für den Einbau dieser Materialien anzuge- ben.

Abschnitt 1.6.4 (Eigenüberwachungsprüfungen)

Die Ergebnisse der Probeverdichtung und die Arbeitsanweisung sind unverzüglich nach Durchführung der Versuche dem Auftraggeber zu übergeben.

Die geplante Durchführung der Eigenüberwachungsprüfung zum Nachweis der erzielten Verdichtung bzw. des Verformungsmoduls auf dem Planum ist dem Auftraggeber rechtzeitig vor der Durchführung der Versuche (mindestens 24 Stunden vor Durchführung) bekannt zu geben.

Die Versuche muss ein in den Untersuchungsmethoden der Bodenmechanik geschulter Techniker oder ein Baustoffprüfer (Fachrichtung Boden) des Auftragnehmers durchführen.

Die Ergebnisse der Eigenüberwachungsprüfungen mit dem dazugehörigen Versuchsprotokoll sind un- verzüglich nach Durchführung der Versuche dem Auftraggeber zu übergeben, damit das Prüflos durch den Auftraggeber angenommen bzw. zurückgewiesen werden kann. Das Tagesprotokollheft ist dem Auftraggeber vorzulegen. Zusammen mit diesen Unterlagen ist dem Auftraggeber eine Liste entsprechend dem Muster nach An- lage „Verdichtungswerte“ über die durchgeführten Versuche vorzulegen.

Abschnitt 1.9 (Abrechnung)

  • Bodenaustauschmaterial - Bei einer Abrechnung von Bodenaustauschmaterial nach Einbauprofilen in m3 wird ein eventuell ent- stehender Mehrverbrauch durch Eindrücken des Bodenaustauschmaterials in den Untergrund nicht be- rücksichtigt.

  • Verfüllen, Hinterfüllen, Überschütten - Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt ist, gilt: Das Hinterfüllen und Überschütten von Bauwerken und Rohrleitungen wird nicht als eine gesonderte Teilleistung vergütet; die Massen werden als Auftragsmassen mit aufgemessen.

  • Grabenaushub - Bei der Verlegung von Glockenmuffenrohren wird bei der Abrechnung ein Arbeitsraum für die Rohrver- bindungen, abweichend von Abschnitt 4.2.8 der DIN 18 300 nicht berücksichtigt.

  • Rohrleitungen - Für Rohrleitungen in Dämmen mit einer Rohrgrabentiefe unter dem Planum bis zu 1,25 m gilt:

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Der Erdkörper ist bis zur Höhe des Planums vor dem Verlegen der Rohrleitung herzustellen. Als Ab- rechnungstiefe für den Rohrgrabenaushub gilt die tatsächliche Aushubtiefe von Oberkante Erdplanum bis zur Rohrgrabensohle. Für Rohrleitungen in Dämmen mit einer Rohrgrabentiefe unter dem Planum von mehr als 1,25 m gilt: Der Bodenauftrag ist im Leitungsbereich vor der Rohrverlegung zunächst bis mindestens 0,30 m über den späteren Rohrscheitel durchzuführen. Als Abrechnungstiefe des Rohrgrabens gilt der Abstand von Rohrgrabensohle bis max. 0,30 m über dem Rohrscheitel.

Abschnitt 1.9.3

Messungen zur Setzung des Untergrundes sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Abschnitt 3.2 (Bodenmaterial und Baustoffe nach den TL BuB E-StB)

Für umweltrelevante Merkmale gilt die ErsatzbaustoffV.

Für Straßendämme ist nur die Bauweise D (Kernbauweise) gemäß Merkblatt über Bauweisen für Tech- nische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhalt- stoffen im Erdbau (M TS E), Bild 6 und 7 zugelassen. Der Einbau des Bodens im Bereich der seitlichen Stützkörper (außerhalb des Kerns) erfolgt fortlaufend parallel zum Einbau des Materials im Kernbereich. Der Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens muss mindestens das 50-Fache des Durchlässigkeitsbeiwer- tes des Baustoffes im Kernbereich betragen. Die Durchlässigkeitsbeiwerte sind durch Eignungsprüfun- gen nachzuweisen. Die Bauweisen gemäß Bild 1 und Bild 3 sind nicht zugelassen.

Für den Nachweis der Eignung der Materialien sind die Ergebnisse der Güteüberwachung (Prüfzeug- nisse der Fremdüberwachung) heranzuziehen. Maßgebend ist das letzte Prüfzeugnis bzw. sind die letzten Prüfzeugnisse der Fremdüberwachung, welche(s) die Ergebnisse aller maßgebenden bautechnischen und wasserwirtschaftlichen Prüfparame- ter enthalten müssen/muss.

Stahlwerkschlacken müssen die Anforderungen an die Volumenzunahme der Kategorie 1 gemäß Ta- belle 4 der TL BuB E-StB 20/23 erfüllen.

Bodenmaterial und Baustoffe nach TL BuB E-StB sind hinsichtlich ihrer Lage im Bauwerk zu dokumen- tieren siehe Abschnitt 15 ZTV E-StB 17.

Abschnitt 4.1 (Lösen und Laden)

Der Einbau von Boden darf erst erfolgen, wenn die Eignungsprüfung, die Ergebnisse der Probeverdich- tung und die Arbeitsanweisung vorliegen.

Mit der Abfuhr des Überschussbodens darf vom Auftragnehmer erst begonnen werden, wenn sicher- gestellt ist, dass im Zuge der Baumaßnahme noch in genügender Menge einbaufähiger Boden für die Herstellung der Auftragsstrecken gewonnen werden kann.

Abschnitt 4.3 (Einbau und Verdichten)

Bei einem Einbau von Fels als Schüttgut ist die maximale Stückgröße auf 200 mm begrenzt. Verwitterungsempfindliche bzw. veränderlich feste Gesteine sowie Gemische aus Böden mit diesen Gesteinsanteilen sind vor dem Einbau auf eine maximale Korn- bzw. Stückgröße von 45 mm zu bre- chen. Überkornanteile sind nicht zulässig. Das „Merkblatt über veränderliche feste Gesteine als Erd- baustoff (MvfG)“ ist anzuwenden.

Abschnitt 4.3.2 (Anforderungen an das Verdichten)

Beim Einbau von wasserempfindlichem, gemischt- und feinkörnigen Boden, der nicht verfestigt oder qualifiziert verbessert wird, gilt die Anforderung an das 10 %-Höchstquantil für den Luftporenanteil n a von 8 Vol.-%. Beim Einbau von veränderlich festen Gesteinen gilt die Anforderung an das 10 %-Höchstquantil für den Luftporenanteil n von 6 Vol.-%. a

Abschnitt 4.7 (Bankett)

Gesteinskörnungen für Bankettbefestigungen müssen verwitterungsbeständig sein und dürfen keine

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zerfallsempfindlichen Bestandteile enthalten. Für den Nachweis der Verdichtung von Bankettbefestigungen mit dem statischen Plattendruckversuch als indirektes Prüfverfahren müssen der Verformungsmodul Ev2  80 MPa und der Verhältniswert Ev2 /Ev1 ≤ 2,3 eingehalten werden.

Abschnitt 5 (Oberbodenarbeiten)

Stark unterschiedliche Oberböden, z.B. von Acker-, Feuchtwiesen oder Waldflächen, sind getrennt zu lagern. Die zur Wiederverwendung vorgesehenen Oberbodenmieten sind im Einvernehmen mit dem Auftrag- geber vor Beginn der Oberbodenandeckung festzulegen.

Abschnitt 6 (Böschungen)

Die Damm- und Einschnittsböschungen sind mit einer Plangenauigkeit von +/- 5,0 cm, ausgenommen bei Fels, auszuführen.

Abschnitt 8.3 (Sicker- und Filterschichten)

Zulässige Prüfverfahren zur Insitu-Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit sind der TP Gestein-StB Teil 8.3.2 „Bestimmung des Infiltrationsbeiwertes mit dem Modifizierten Standrohr-Infiltrometer – in situ- Verfahren“, Teil 8.3.3 „Bestimmung des Infiltrationsbeiwertes mit dem Tropf-Infiltrometer – in situ-Ver- fahren“ und 8.3.4 „Bestimmung des Infiltrationsbeiwertes mit dem Doppelring-Infiltrometer – in situ- Verfahren“ zu entnehmen.

Abschnitt 12.4.2.2 (Bodenbehandlungen mit Bindemitteln)

Bei der Verwendung von Mischbindemitteln ist das Produktdatenblatt gemäß dem „Merkblatt über Bo- denbehandlungen mit Bindemitteln (M BmB)“, Anhang A auszufüllen und auf Verlangen dem AG vor- zulegen.

Bodenverfestigungen mit Kalk sind nicht zugelassen.

Abschnitt 14 (Prüfung der erzielten Qualität)

Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt wird, gilt die Methode 3 als vereinbart.

Dabei ist grundsätzlich eine Probeverdichtung zur Festlegung der Arbeitsanweisung durchzuführen.

Abschnitt 14.2.4 der ZTV E-StB 17 (Methode M3)

Die Mindestanzahl der Eigenüberwachungsprüfungen in der "Zusammenstellung der Mindestanzahl der vom Auftragnehmer als Eigenüberwachungsprüfung vorzulegenden Verdichtungsnachweise" ist maßgebend für den Nachweis der Verdichtung und ersetzt die in Tabelle 9 der ZTVE-StB 17 vorgese- hene Anzahl der Verdichtungsnachweise. Wenn die vorgenannte Zusammenstellung nicht ausgefüllt wurde oder in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten ist, gilt die in den ZTV E-StB vorgesehene Anzahl der Eigenüberwachungsprüfungen.

Abschnitt 14.3 (Prüfverfahren zur Ermittlung von Verdichtungskenngrößen)

Die ausreichende Verdichtung ist generell durch den Verdichtungsgrad D nachzuweisen. Pr

Grundsätzlich ist zur Berechnung des Verdichtungsrades die zugehörige Proctordichte als Bezugswert zu ermitteln. Bei nachgewiesenen gleichmäßig zusammengesetzten Böden und Baustoffen kann an- stelle des Proctorversuches gemäß DIN 18 127 der Dreipunkt-Proctorversuch gemäß TP BF-StB Teil 6.2 angewendet werden. Liegen mindestens 3 Kurvenscharen des nachgewiesenen, gleichmäßig zu- sammengesetzten Bodens bzw. Baustoffes mit flachen Verlaufskurven vor, ist die Anwendung des Ein- punkt-Proctorversuches gemäß TP BF-StB Teil 6.2 zulässig.

Nur bei grobkörnigen Bodengruppen kann für den Nachweis der Verdichtung der statische Platten- druckversuch angewendet werden. Hierbei gelten die Richtwerte der Tabelle 10 der ZTV E-StB 17 sowie die Richtwerte für die Verhältniswerte E /E als Vertragsbestandteil. V2 V1

Anstelle des statischen Plattendruckversuches ist auch der dynamische Plattendruckversuch zugelas- sen. Hierbei gelten die Richtwerte der Tabelle 11 der ZTV E-StB 17 für die Bodengruppen GW, GI, SW und SI als Vertragsbestandteil.

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Bei Anwendung des dynamischen Plattendruckversuches ist der Prüfumfang zu verdoppeln. Der Ein- satz von statischen und dynamischen Plattendruckversuchen als Verdichtungsnachweis auf Baustof- fen, die nicht den Bodengruppen GW, GI, GW und SI zuzuordnen sind, ist nicht zulässig.

Bei dem Einbau von Böden, Fels und/oder Baustoffen mit mehr als 35 M.-% der Kornklasse > 63 mm sowie bei einem Größtkorn bzw. einer Stückgröße > 200 mm sind die erforderlichen Einbauparameter zur Erzielung einer ausreichenden Verdichtung in Probefeldern zu ermitteln und in einer Arbeitsanwei- sung festzulegen. Es ist entsprechend dem „Merkblatt über das Bauen mit und in Fels“, Ausgabe 2015 (FGSV 532), Ab- schnitt 6.3 vorzugehen.

Abschnitt 14.4 (Prüfen des Verformungsmoduls, …)

Anstelle des statischen Plattendruckversuches ist auch der dynamische Plattendruckversuch zugelas- sen. Hierbei gilt:

  • Bei einem geforderten E V2 -Wert von 45 MPa gilt: E vd ≥ 25 MPa.
  • Bei einem geforderten E V2 -Wert von 70 MPa gilt: E vd ≥ 35 MPa.
  • Der Prüfumfang ist zu verdoppeln.

7.3 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV Ew-StB 14

Abschnitt 1.6.5.2

Die Dichtheitsprüfung ist nur in Anwesenheit des Auftraggebers durchzuführen. Ergänzend zur Dicht- heitsprüfung nach DIN EN 1610 gilt das Arbeitspapier DWA-A 139.

Abschnitt 7.1 und 10.1

Bei der statischen Berechnung ist ein Böschungswinkel von Null (Dammleitung) zu Grunde zu legen.

7.4 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV La-StB 18

Abschnitt 4.4.1 Pflanzzeit

Abweichend sind bei Frühjahrspflanzungen die Pflanzarbeiten spätestens bis zum 31. März zu been- den.

Abschnitt 6.4.5 (Verweigerung der Abnahme)

Unabhängig von der Art der Bepflanzung wird die Abnahme bei Gesamtausfällen > 25 % immer ver- weigert. Diese Regelung gilt auch für Lose und Abschnitte.

7.5 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV SoB-StB 20

Abschnitt 1.4 (Baustoffgemische und Böden)

Der Nachweis der Widerstandsfähigkeit gegen Zertrümmerung ist auch bei natürlichen Gesteinskör- nungen und HOS für Frostschutzschichten von Verkehrsflächen, die einer Belastungsklasse zugeord- net sind, erforderlich. Dabei müssen die Festigkeitsanforderungen der TL Gestein-StB 04/23 Anhang A erfüllt werden.

Abschnitt 2.3.3 (Frostschutzschicht - Herstellen)

Bei kleineren Flächen und bei schwieriger Profilgestaltung sowie bei zahlreichen Einbauten darf das Baustoffgemisch auch ohne Fertiger eingebaut werden.

Abschnitt 3.3 (Eigenüberwachungsprüfungen)

Die Mindestanzahl der Eigenüberwachungsprüfungen in der „Zusammenstellung der Mindestanzahl der vom Auftragnehmer als Eigenüberwachungsprüfung vorzulegende Verdichtungsnachweise“ ist maßgebend für den Verdichtungsnachweis. Wenn die vorgenannte Zusammenstellung nicht ausgefüllt wurde oder in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten ist, gilt die in den ZTV SoB-StB vorgesehene Anzahl der Eigenüberwachungsprüfungen.

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Die geplante Durchführung der Eigenüberwachungsprüfungen zum Nachweis der Verdichtung ist dem AG rechtzeitig vor der Durchführung der Versuche bekannt zu geben. Zur Ausführung der Versuche muss ein in den Untersuchungsmethoden der Bodenmechanik geschulter Techniker oder Baustoffprü- fer (Fachrichtung Boden) des AN zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Eigenüberwachungsprüfungen mit dem dazu gehörigen Versuchsprotokoll sind un- verzüglich nach Durchführung der Versuche dem AG zu übergeben. Die Unterlagen sind dem AG lau- fend, mindestens jedoch bei jeder 3. Abschlagsrechnung in 3-facher Ausfertigung vorzulegen. Außer- dem ist dem Auftraggeber eine Liste über die durchgeführten Versuche entsprechend Anlage „Verdich- tung“ vorzulegen.

Bei Tragschichten ohne Bindemittel aus gebrochenen Gesteinskörnungen kann für den Nachweis des Verdichtungszustandes als indirektes Prüfverfahren ersatzweise der statische Plattendruckversuch vorgesehen werden. Der dynamische Plattendruckversuch mit dem mittelschweren Fallgewichtsgerät wird bei Baumaßnah- men ab einer Größe von 2.500 m² zugelassen, sofern bei jeder Baumaßnahme eine Korrelation mit einem statischen Plattendruckversuch im Beisein des Auftraggebers vorgenommen wird. Dabei ist der Mittelwert aus vier Einzelversuchen zu bilden, auffällige Ausreißer sind zu verwerfen.

Bei Baumaßnahmen unter 2.500 m² gelten die nachfolgend aufgeführten Zuordnungswerte für den E -Wert: vd1,5

E v2 (MN/m2)E vd1,5 (MN/m2)
≥ 100 ≥ 120 ≥ 150≥ 50 ≥ 55 ≥ 65

Es ist ein Gerät zu verwenden, bei dem mittels verlängerter Führungsstange und/oder erhöhtem Fall- gewicht eine 1,5fache Stoßbelastung gegenüber dem Gerät nach TP BF-StB Teil B 8.3 erreicht wird. Da derzeit keine Prüfvorschrift für derartige Geräte existiert, sind nur Geräte von Herstellern des leich- ten Fallgewichtsgerätes zu verwenden. Die Geräteausführung (Plattengeometrie, Belastungsvorrich- tung, Messtechnik) hat den Angaben der TP BF-StB Teil B 8.3 zu entsprechen. Die Geräte sind jährlich in Anlehnung an die TP BF-StB Teil B 8.3 zu kalibrieren. Ein entsprechender Nachweis ist dem AG vorzulegen. Zum Nachweis des Verdichtungszustandes sind anstelle eines statischen Plattendruckversuches drei dynamische Plattendruckversuche auf der Fläche verteilt (nicht unmittelbar nebeneinander) durchzu- führen.

7.6 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV Asphalt-StB 07/13

Änderungen und Ergänzungen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richt- linien für den Bau von Verkehrsbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (ZTV Asphalt-StB 07/13)

Abschnitt 1.3 (Baugrundsätze)

Wenn die Asphalttragschicht einlagig ausgeschrieben ist, wird bei einem zweilagigen Einbau ein ggf. erforderliches Reinigen der Oberfläche der ersten Lage und/oder ein Ansprühen vor dem Einbau der zweiten Lage nicht gesondert vergütet.

Der Auftragnehmer hat die Herstellung und Verarbeitung von temperaturabgesenkten Walzasphalten nach dem „Merkblatt für Temperaturabsenkung von Asphalt“, Ausgabe 2021 (M TA 2021, FGSV Nr. 766) auszuführen.

Abschnitt 2.1 (Gesteinskörnungen)

Feine und grobe Gesteinskörnungen aus Kalkstein sind in Deckschichten und als Abstreumaterial für Fahrbahnen (außer Rad- und Gehwege) nicht zugelassen. Hiervon ausgenommen sind feine und grobe Gesteinskörnungen aus Alpiner Moräne. Feine Gesteinskörnungen aus Grauwacke mit einem Gehalt an Feinanteilen > 12,0 M.-% sind in Deck- und Binderschichten nicht zugelassen.

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Für Deckschichten und Asphaltbinderschichten ist Kalksteinfüller zu verwenden. Für Deckschichten aus Walzasphalt und Asphaltbinderschichten ist in Kombination mit groben Gesteinskörnungen aus Diabas die Verwendung von Diabas-Füller zugelassen.

Abstreumaterial für Gussasphalt muss der Kategorie FI15 (Anforderung an die Plattigkeitskennzahl) entsprechen. Die Prüfung der Lieferkörnung erfolgt nach den TP Gestein-StB, Teil 4.3.3.

Abschnitt 2.3.1 (Asphaltmischgut – Allgemeines)

Bei der Verwendung von sauren Gesteinen (z.B. Grauwacke, Quarzit) in Verbindung mit Straßenbau- bitumen ist bei Asphaltdeckschichten aus Walzasphalt 1,5 M.-% Kalkhydrat als Haftverbesserer zuzu- geben. Bei der Verwendung von polymermodifiziertem Bitumen in Verbindung mit sauren Gesteinen ist ein Haftverbesserer nicht erforderlich. Für Asphaltdeckschichten aus Offenporigem Asphalt gilt hiervon abweichend, dass grundsätzlich bei der Verwendung von sauren Gesteinen bzw. Gesteinskörnungen mit quarzitischen Bestandteilen gebrauchsfertige Bindemittel mit werksseitig zugegebenen Haftverbes- serern einzusetzen sind. Kalkhydrat ist für den Einsatz in Asphaltdeckschichten aus Offenporigem As- phalt ausgeschlossen.

Asphaltgranulat darf in Deckschichten aus Gussasphalt nicht verwendet werden. Asphaltgranulat darf in Deckschichten aus Asphaltbeton bis zu einer maximalen Zugabemenge von 20 M.-% verwendet werden.

Abschnitt 2.3.2 (Eignungsnachweis)

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Eignungsnachweis spätestens 7 Arbeitstage vor Beginn der Herstellung des Asphaltmischgutes vorzulegen.

Bei Verwendung von Asphaltgranulat ist dem AG mit dem Eignungsnachweis die Klassifizierung des Asphaltgranulates nach TL AG-StB und die Ermittlung der Zugabemenge gemäß TL Asphalt-StB vor- zulegen.

Für Asphaltbindermischgut SMA B S und AC B S SG gilt der Abschnitt 2.3.2 der ZTV Asphalt-StB 07/13.

Die Bezeichnung und Beschreibung der Gesteinskörnungen gemäß der TL Gestein-StB 04/23 ist auf Verlangen vorzulegen. Hierbei ist die Identifizierbarkeit anhand folgender Angaben zu gewährleisten:

  • Vorkommen und Hersteller – bei Zwischenlagerung sind sowohl das Vorkommen als auch das Lager anzugeben,
  • Art der Gesteinskörnung,
  • Korngruppe/Lieferkörnung,
  • Anforderungskategorien bzw. angegebene Werte. Der Auftragnehmer muss an Asphaltmischgut für Deck- und Asphaltbinderschichten für Straßen der Belastungsklassen Bk100 bis Bk3,2 weitergehende Prüfungen durchführen und im Eignungsnachweis angeben:
  • Für Asphaltdeckschichtmischgut aus Splittmastixasphalt oder aus Asphaltbeton ist der Spurbildungsversuch nach TP Asphalt-StB, Teil 22 durchzuführen und die proportionale Spurrinnentiefe anzugeben.
  • Für Asphaltbindermischgut ist die Dehnungsrate nach TP Asphalt-StB, Teil 25 B1 zu bestimmen und anzugeben.
  • Für Gussasphalt ist die dynamische Stempeleindringtiefe zu prüfen.
  • Für Gussasphalt mit viskositätsveränderten Bindemitteln bzw. mit viskositätsverändernden Zusätzen sind Prüfungen gemäß Anhang des Merkblattes für Temperaturabsenkung von Asphalt, Ausgabe 2021 (Bezugsquelle: FGSV) durchzuführen.

Im Eignungsnachweis sind folgende zusätzliche Angaben erforderlich: ➢ Angabe zum Verfahren der Temperaturabsenkung

➢ Art und Sorte des frisch zugegebenen Bitumens

➢ Bei Verwendung eines gebrauchsfertig Viskositätsveränderten Bitumens nach TL VBit-StB:

➢ Art und Sorte des resultierenden Bindemittels

➢ Äqui-Schermodultemperatur T (G*=15kPa) in °C und zugehöriger Phasenwinkel Rück δRück (G*=15kPa) in ° des resultierenden Bindemittels nach den TP Bitumen-StB, Teil 3 (BTSV)

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➢ Phasenübergangstemperatur T in °C des resultierenden Bindemittels nach den TP Bitu- PT men-StB, Teil 5 (konstante Scherrate)

➢ Bei Verwendung von viskositätsverändernden organischen Zusätzen:

➢ Hersteller, Typ, Produktbezeichnung

➢ Art und Sorte des resultierenden Bindemittels

➢ Menge in M.-% bezogen auf den Bindemittelgehalt

➢ Äqui-Schermodultemperatur T (G*=15kPa) in °C und zugehöriger Phasenwinkel Rück δRück (G*=15kPa) in ° des resultierenden Bindemittels nach den TP Bitumen-StB, Teil 3 (BTSV) ➢ Phasenübergangstemperatur T in °C des resultierenden Bindemittels nach den TP Bitu- PT men-StB, Teil 5 (konstante Scherrate)

➢ Bei Verwendung von oberflächenaktiven oder mineralischen Zusätzen:

➢ Hersteller, Produktbezeichnung

➢ Art und Sorte des resultierenden Bindemittels

➢ Menge in M.-% bezogen auf den Bindemittelgehalt

➢ Äqui-Schermodultemperatur T (G*=15kPa) in °C des resultierenden Bindemittels mix (rechnerisch ermittelt analog zu Kapitel 5.4.2, Abschnitt 3.1.1)

➢ Bei Verwendung der Schaumbitumentechnologie:

  • Art und Sorte des resultierenden Bindemittels
  • Äqui-Schermodultemperatur T (G*=15kPa) in °C des resultierenden Bindemittels mix (rechnerisch ermittelt analog zu Kapitel 5.4.2, Abschnitt 3.1.1)

➢ Verdichtungstemperatur des Marshallprobekörpers

➢ Unter Verwendung des ausgewählten gebrauchsfertigen Viskositätsveränderten Bitumens oder Zu- satzes nach der Erfahrungssammlung TA der BASt oder des aufgeschäumten Bindemittels sind erweiterte Erstprüfungen am Asphaltmischgut durchzuführen. Die erweiterten Erstprüfungen und die Ergebnisse der nachfolgenden Prüfungen werden dem Auftraggeber als Anlage zum Eignungs- nachweis informativ zur Verfügung gestellt:

Asphalt- Asphalt- Asphalt- deckschichten aus Prüfung binderschichten aus tragschichten aus AC D S, SMA D S, MA AC B S SG, SMA B S AC T S S Einaxialer Druck-Schwell- versuch zur Bestimmung des Ver- X formungsverhaltens X - (siehe 5.4.1) nach den TP Asphalt-StB, Teil 25 B 1

Angabe zum Tieftemperaturver- halten nach den TP Asphalt, Teil X X - 46 A (Abkühlversuch TSRST)

Abschnitt 2.3.4 Transport von Asphaltmischgut

Gussasphalt ist in fahrbaren Rührwerkskesseln ständig zu rühren. Es sind nur Rührwerkskessel mit einem fernbedienbaren Auslass zu verwenden.

Die Tabelle 5 der ZTV Asphalt-StB 07/13, Abschnitt 2.3.4 gilt nicht.

Die Temperatur des Asphaltmischgutes muss folgende Grenzwerte einhalten:

  • Asphaltmischgut für Asphalttragschichten, Asphalttragdeckschichten und Asphaltbinderschichten:

130 °C bis 150 °C

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  • Asphaltmischgut für Asphaltdeckschichten aus Walzasphalt: 140 °C bis 155 °C, bei Schichtdicken ≤ 3,0 cm bis 165 °C, ausgenommen Kompakte Asphaltbefestigungen
  • Gussasphalt:

200 °C bis 230 °C

Beim Walzasphalt ist die Temperatur beim Abkippen vom LKW in den Kübel des Straßenfertigers bzw. des Beschickers zu messen. Beim Gussasphalt ist die Temperatur beim Verlassen des Rührwerkskes- sels zu messen.

Eine vereinzelte Überschreitung der festgelegten Temperaturen des Asphaltmischgutes für Asphalt- schichten aus Walzasphalt um nicht mehr als 20 K stellt keinen Mangel dar.

Abschnitt 3.1 (Ausführung - Allgemeines)

Deckschichten sind grundsätzlich mit gestaffelt fahrenden Fertigern heiß an heiß oder mit einem Ferti- ger in ganzer Fahrbahnbreite einzubauen. Ist dies nicht möglich, sind die Arbeitsnähte unmittelbar ne- ben der späteren Längsmarkierung herzustellen, sofern nicht zwingende Gründe dagegen sprechen.

Für die Herstellung der Asphaltbinderschicht aus Asphaltbindermischgut AC B S SG gelten folgende Hinweise:

  • Die Verdichtung erfolgt mit Tandemwalzen mit einem Betriebsgewicht von 7 bis 10 t statisch. Falls erforderlich, kann Vibrationsverdichtung eingesetzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Verdichtungsleistung zur Vermeidung von Kornzertrümmerung angepasst wird.
  • Für eine geschlossene Oberflächentextur oder für temporäres Befahren kann der ergänzende Ein- satz von Kombiwalzen oder Gummiradwalzen sinnvoll sein.

Abschnitt 3.4.3 (Herstellen von Asphalttragschichten - Baustoffgemische)

Der 1. Absatz von Abschnitt 3.4.3 gilt nicht für Asphalttragschichtmischgut, das als Unterlage für eine Betonfahrbahndecke dient.

Abschnitt 3.6 (Herstellen von Asphaltbinderschichten)

Unterabschnitt 3.6.3 der ZTV Asphalt-StB 07/13 gilt nicht. Für die Baustoffgemische gelten die Anfor- derungen der Abschnitte Alternative Binderschichtkonzepte dieser Baubeschreibung.

Unterabschnitt 3.6.4 der ZTV Asphalt-StB 07/13 gilt nicht. Anstelle von Tabelle 11 der ZTV Asphalt- StB 07/13 gelten für die Anforderungen an die Schichteigenschaften die nachfolgenden beiden Tabel- len.

Tabelle: Anforderungen an die Schichteigenschaften aus SMA B S Schichteigenschaften SMA 22 B S SMA 16 B S

Verdichtungsgrad % ≥ 98,0

Hohlraumgehalt am Bohrkern Vol.-% 1,5 bis 5,5

Tabelle: Anforderungen an die Schichteigenschaften aus AC B S SG Schichteigenschaften AC 22 B S SG AC 16 B S SG

Verdichtungsgrad % ≥ 98,0

Hohlraumgehalt am Bohrkern Vol.-% 1,5 bis 6,0

Abschnitt 3.9.5 (Herstellen von Asphaltdeckschichtenaus Gussasphalt – Bearbeiten der Ober- fläche)

Die Temperatur des Abstreumaterials für das Verfahren A muss zum Zeitpunkt der Verarbeitung min- destens 120 °C, die für das Verfahren B mindestens 150 °C betragen.

Das Abstreumaterial für die Verfahren A und B muss am Tag des Einbaues bis zum Zeitpunkt der Übergabe in die Einbaubohle in thermoisolierten Fahrzeugen auf der Baustelle vorgehalten werden.

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Bei der Herstellung einer gewalzten Oberflächenstruktur (Verfahren A) ist sicherzustellen, dass die Gummiradwalzen bis auf wenige Meter an den Splittstreuer heranfahren.

Glattmantelwalzen sind bei einer Mindesttemperatur von 100 °C der eingebauten Schicht einzusetzen.

Abschnitt 4 (Grenzwerte und Toleranzen)

Für Asphaltbindermischgut und –schichten SMA B S und AC B S SG gilt der Abschnitt 4 der ZTV Asphalt-StB 07/13 mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen:

Für Asphaltbinderschichten aus Asphaltmischgut SMA B S und AC B S SG gelten die Grenzwerte für Einbaudicke und Einbaumenge entsprechend Tabelle 24.

Für das Asphaltbindermischgut SMA B S gelten die Toleranzen für SMA nach den ZTV Asphalt-StB 07/13, Abschnitt 4.1 mit folgenden Ausnahmen:

  • für den Grobkornanteil gelten die Toleranzen für Asphaltmischgut AC D entsprechend der Tabelle 23,
  • Tabelle 22 gilt nicht.

Für Asphaltbindermischgut AC B S SG gelten die Toleranzen für AC B nach den ZTV Asphalt-StB 07/13, Abschnitt 4.1 mit folgender Ausnahme:

  • für den Grobkornanteil gelten die Toleranzen für Asphaltmischgut AC D entsprechend der Tabelle

Der Verdichtungsgrad und der Hohlraumgehalt am Bohrkern der fertigen Asphaltbinderschicht SMA B S darf bei jeder Probe die in der Tabelle „Anforderungen an die Schichteigenschaften aus SMA B S“ dieser Baubeschreibung angegebenen Grenzwerte nicht über- bzw. unterschreiten.

Der Verdichtungsgrad und der Hohlraumgehalt am Bohrkern der fertigen Asphaltbinderschicht AC B S SG darf bei jeder Probe die in der Tabelle „Anforderungen an die Schichteigenschaften aus AC B S SG“ dieser Baubeschreibung angegebenen Grenzwerte nicht über- bzw. unterschreiten.

Abschnitt 4.1 (Asphaltmischgut)

Die Äqui-Schermodultemperatur T(G*=15kPa) des aus dem Asphaltmischgut rückgewonnenen Binde- mittels darf die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen unteren Grenzwerte nicht unterschreiten und die oberen Grenzwerte nicht überschreiten.

Tabelle: Grenzwerte für Äqui-Schermodultemperatur T(G*=15kPa) bei 1,59 Hz des aus dem Asphalt- mischgut rückgewonnenen Bindemittels

StraßenbaubitumenPolymermodifiziertes Bitumen
Sorteunterer Grenzwert in °Coberer Grenzwert in °CSorteunterer Grenzwert in °Coberer Grenzwert in °C
70/100435945/80-50 A4464
50/70466225/55-55 A4870
30/45526810/40-65 A5676
20/30557145/80-65 A4866
65/105-70 A4361

Diese Grenzwerte gelten sowohl für die Verwendung von Straßenbaubitumen oder Polymermodifizier- ten Bitumen nach den TL Bitumen-StB als auch bei der Mitverwendung von Asphaltgranulat und/oder Naturasphalt. Dies gilt auch bei der Mitverwendung von oberflächenaktiven oder mineralischen Zusät- zen sowie der Schaumbitumentechnologie.

Bei Einhaltung der Grenzwerte der Äqui-Schermodultemperatur T(G*=15kPa) nach der vorangestellten Tabelle ist der Erweichungspunkt Ring und Kugel nicht maßgeblich.

Eine Unter- oder Überschreitung der Grenzwerte nach vorangestellter Tabelle stellt keinen Mangel dar, wenn die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Grenzwerte für den Erweichungspunkt Ring und Kugel eingehalten werden.

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Die Tabelle 16 der ZTV Asphalt-StB 07/13, Abschnitt 4.1 wird durch folgende Tabelle ersetzt:

Tabelle: Grenzwerte für den Erweichungspunkt Ring und Kugel des aus dem Asphaltmischgut rück- gewonnenen Bindemittels

StraßenbaubitumenPolymermodifiziertes Bitumen
Sorteunterer Grenzwert in °Coberer Grenzwert in °CSorteunterer Grenzwert in °Coberer Grenzwert in °C
70/100435945/80-50 A4866
50/70466225/55-55 A5371
30/45526810/40-65 A6381
20/30557145/80-65 A*)
65/105-70 A*)

*) bezogen auf den Wert des Eignungsnachweises ± 8 K

Bei Verwendung von Bitumen nach den TL VBit-StB oder bei Verwendung von viskositätsverändern- den, organischen Zusätzen darf die Äqui-Schermodultemperatur T(G*=15 kPa) des rückgewonnenen Bindemittels die im Eignungsnachweis angegebene Äqui-Schermodultemperatur T(G*=15 kPa) um nicht mehr als 8 K über- oder unterschreiten.

Bei Verwendung von Bitumen nach den TL VBit-StB oder von viskositätsverändernden, organischen Zusätzen werden keine Anforderungen an die elastische Rückstellung des rückgewonnenen Bindemit- tels gestellt.

Abschnitt 4.2.5 (Ebenheit)

Wenn für den Einbau der Deckschicht ein Beschicker gefordert ist und auch die darunter liegende As- phaltbinderschicht erneuert bzw. hergestellt wird, gilt für die Unebenheit innerhalb einer 4 m langen Messstrecke abweichend von Tabelle 25 der ZTV Asphalt-StB 07/13 für Asphaltdeckschichten aus AC D und SMA der Grenzwert ≤ 3 mm.

Abschnitt 4.2.6 (Griffigkeit)

Die Griffigkeitsmessungen erfolgen auf zweibahnigen Straßen bei einer Messgeschwindigkeit von 80 km/h. Auf einbahnigen Straßen ist die Messgeschwindigkeit i. d. R. 60 km/h. Die Messgeschwindigkeit kann innerhalb einer Baumaßnahme aufgrund der Streckencharakteristik un- terschritten werden (z. B. enge Kurven). Sie wird in diesen Fällen auf volle 100-m-Abschnitte konstant gehalten, damit eine 100-m-Mittelwertbildung möglich ist.

Abschnitt 5.2 (Eigenüberwachungsprüfungen) )

Die Protokolle aller Eigenüberwachungsprüfungen im Zuge des Einbaus von Asphaltdeckschichtmisch- gut sind dem Auftraggeber innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Einbau vorzulegen.

Abschnitt 5.3 (Kontrollprüfungen)

Es gelten für Asphaltbindermischgut AC B S SG und SMA B und der eingebauten Asphaltbinderschich- ten aus AC B S SG und SMA B Art und Umfang der Kontrollprüfungen entsprechend ZTV Asphalt-StB 07/13, Tabelle 26, Spalte Asphaltbinderschicht.

An dem aus dem Asphaltmischgut rückgewonnenen Bindemittel wird die Äqui-Schermodultemperatur ermittelt.

Abschnitt 6.1 (Behandlung von Mängeln)

Nach der Durchführung einer griffigkeitsverbessernden Maßnahme werden in einem jährlichen Zyklus, bis zum Zeitpunkt der Verjährungsfrist für Mängelansprüche, SKM-Messungen vom AG durchgeführt, um den Wirkungsgrad der durchgeführten griffigkeitsverbessernden Maßnahme zu dokumentieren. Die Kosten für diese SKM-Messungen trägt der AN.

Abschnitt 7.2.2 (Einbaudicke)

Wenn bei kleineren Baumaßnahmen, für die die Ermittlung der Einbaudicke an Bohrkernen erfolgt, bei Seite 108 von 114

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einem Bohrabstand von 50 Metern keine 20 Bohrkerne anfallen, ist die hierbei erreichbare Anzahl zu- grunde zu legen, mindestens jedoch 3 Bohrkerne.

Die Einbaudicke von Gussasphaltdeckschichten mit gewalzter Oberflächenstruktur nach Verfahren A der ZTV Asphalt-StB 07/13 wird beim Aufmaß über die obersten Splittspitzen gemessen. Die vorhandene Rauhtiefe wird durch Reduzierung der gemessenen Einbaudicke um 2 mm berück- sichtigt. In Ausnahmefällen kann der Auftragnehmer in Anwesenheit des Auftraggebers die Rauhtiefe mit dem Sandflächenverfahren vor Ort nachweisen. Bei Gussasphaltdeckschichten mit Oberflächenstruktur nach Verfahren B der ZTV Asphalt-StB 07/13 wird bei der Ermittlung der Einbaudicke keine Rautiefe abgezogen.

Abschnitt 7.3.2 (Abrechnung nach Einbaumenge)

Wird nach der Leistungsbeschreibung ein flächenbezogenes Einbaumenge (kg/m2) für einzelne Schich- ten gefordert, so sind die erreichten Einbaugewichte der Einzelschichten mit Wiegescheinen nachzu- weisen. Zusammen mit den Wiegescheinen ist eine Zusammenstellung der Wiegescheine für je 3.000 m2 Einbaufläche oder für eine Tagesleistung zu übergeben, aus der ersichtlich ist, in welchen Teilab- schnitten das Mischgut der Einzelschicht eingebaut wurde.

Leistungspositionen, die nach flächenbezogenem Einbaugewicht abgerechnet werden, beziehen sich auf eine Mischgutrohdichte von ca. 2,5 g/cm³. Der Einsatz von höheren Mischgutrohdichten kann zu Fehlmengen führen. Diese Fehlmengen sind vom AN auszugleichen und werden nicht gesondert ver- gütet.

7.7 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV BEA-StB 09/13

Abschnitt 1.3.2 (Unterlage)

Wenn Hochdruckreinigungsgeräte zum Reinigen der Unterlage mit einer Wasch-/Sauganlage gefordert sind, muss entweder die Sauganlage unmittelbar in die Hochdruckreinigungseinheit integriert sein (z.B. „Drehjet“-Verfahren) oder in Fahrtrichtung die letzte Einheit darstellen.

Abschnitt 3.2.1 (Fräsen der Unterlage)

Die Katalognummer 005 „Asphalt fräsen“ des „Standardleistungskataloges für den Straßen- und Brü- ckenbau“, Leistungsbereich 113 „Asphaltbauweisen“, bezeichnet ein „Standardfräsen“ und ist mit einer Fräswalze durchzuführen, die einen Schnittlinienabstand von 15 mm erzeugt. Die Katalognummer 008 „Asphalt feinfräsen“ des „Standardleistungskataloges für den Straßen- und Brückenbau“, Leistungsbereich 113 „Asphaltbauweisen“, bezeichnet ein „Feinfräsen“ und ist mit einer Fräswalze durchzuführen, die einen Schnittlinienabstand von max. 8 mm erzeugt.

Abschnitt 3.2.4 (Maßnahmen zur Profilverbesserung)

Bei einer Profilverbesserung in ungleichmäßiger Dicke nach Tabelle 3 der ZTV BEA-StB 09/13 mit Asphaltbindermischgut sind die Asphaltmischgutsorten nach den Abschnitten Alternative Asphaltbin- derschichten und Temperaturabgesenkte Asphalte der Baubeschreibung zu verwenden. Für die zulässigen Mindest- und Höchsteinbaudicken gelten für Asphaltbinderschichten abweichend von Tabelle 3 der ZTV BEA-StB 09/13 die Angaben in der nachfolgenden Tabelle:

Profilverbesserungen in un- SMA 22 B S SMA 16 B S AC 22 B S SG AC 16 B S SG gleichmäßiger Dicke mit

Asphaltbinderschichten cm 7,5 bis 14,0 5,0 bis 9,5 6,0 bis 14,0 4,0 bis 9,5

Abschnitt 4.2 (Grenzwerte und Toleranzen – Asphaltschichten)

Grundsätzlich darf bei der Prüfung des Schichtenverbundes zwischen einer Asphaltschicht und einer gefrästen Unterlage die maximale Scherkraft den Wert von 12 kN nicht unterschreiten.

7.8 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV Beton-StB 07

entfällt

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7.9 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV-ING, Ausgabe August 2025

Der in Anlage 1 zum ARS 20/2025 vom 10.10.2025 des BMVI aufgeführte Stand der jeweiligen Teile und Abschnitte, „Wesentliche Änderungen in den ZTV-ING“ gemäß Anlage 2 zum 20/2025 vom 10.10.2025 des BMVI und die Anlage 3 zum ARS 20/2025 vom 10.10.2025 des BMVI „Liste der Hin- weise zu den ZTV-ING – Stand 2025/08“ sind zu beachten.

ZTV-ING Teil 3, Abschnitt 1

Nr. 2.2 Absatz 4 a) 1. Spiegelstrich

Die Expositionsklasse XD3 ist zu ersetzen durch die Expositionsklasse XD2.

ZTV-ING Teil 3, Abschnitt 2

Nr. 5.1 (3) Allgemeine Anforderungen

Die folgende Regelung aus ARS 22/2012 ist beim Neubau, Umbau, Instandsetzungen und Verstärkun- gen (z.B. Schubverstärkungen, interne / externe Vorspannung,…) von Brücken anzuwenden:

Es dürfen nur Spannstähle verwendet werden, die der Klasse 1 nach E DIN EN 1992-2/NA, Tabelle 6.4 DE „Parameter der Ermüdungsfestigkeitskurven (Wöhlerlinien) für Spannstahl“ entsprechen. Die Werte für Klasse 1 sind durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für den Spannstahl nachzuweisen.

ZTV-ING Teil 3, Abschnitt 5

Nr. 2.3.2 Anforderungen an Unternehmer und Personal

Ein Wechsel des ständig auf der Arbeitsstelle anwesenden Kolonnenführers ist dem Auftraggeber vor- her schriftlich mitzuteilen.

Nr. 5 Abnahme

Im Zusammenhang mit der Abnahme der Arbeiten sind Umfang, Art und zeitliche Abstände von Über- prüfungen des Erfolges der Füllung von Rissen im Einzelnen mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzu- stimmen.

ZTV-ING Teil 4, Abschnitt 1

Die Verwendung von Blechen mit mehr als 80 mm Blechdicke bedarf einer Zustimmung des Auftrag- gebers.

Für Brücken ist dem Auftraggeber vor der Materialbestellung ein Materialverteilungsplan einschließlich einer Massenberechnung für die Haupttragglieder vorzulegen.

Die Blechdicken von geschweißten Trägern sind dem Beanspruchungsverlauf anzupassen. Zur Reduk- tion der Stahltonnage sind deshalb bei der Werksattfertigung in der Regel zusätzliche Schweißstöße bzw. Blechdickenabstufungen zu den aus den Lieferabmessungen der Bleche und den Abmessungen der Fertigungsschüsse ohnehin erforderlichen Stößen vorzusehen.

Die Verwendung von direkten Kraftanzeigern in vorgespannten Schraubenverbindungen ist nicht zu- lässig.

ZTV-ING Teil 6, Abschnitt 4

Nr. 4.2 Anforderungen an das Personal

Ein Wechsel der ständig auf der Arbeitsstelle anwesenden sachkundigen Fachkraft ist dem Auftragge- ber vorher schriftlich mitzuteilen.

ZTV-ING Teil 6, Abschnitt 6

Nr. 2.1 (1) Grundsätzliches

Die folgende Regelung aus dem ARS 27/2024 ist bei der Verwendung von wasserdichten Fahrbahn- übergängen mit einem Dichtprofil anzuwenden:

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Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 27/2024

Mit dem ARS 18/2021 wurden u. a. die fortgeschriebenen TL/TP FÜ 2021 eingeführt und damit die vormalige Praxis der Einzel- und Regelprüfung auf CE-gekennzeichnete Fahrbahnübergänge mit Eu- ropäisch Technischer Bewertung erweitert.

Für die nach alter TL/TP FÜ 2005 regelgeprüften Fahrbahnübergänge konnte auf Grundlage einer Übergangsregelung bis zum 31.12.2022 eine Verlängerung der regelgeprüften Systeme um zwei Jahre bis zum 31.12.2024 beantragt werden, wenn keine technischen Änderungen am Fahrbahn-übergang vorgesehen waren. Bis heute ist es noch nicht gelungen eine ausreichende Anzahl Fahrbahnüber- gangskonstruktionen nach aktueller TL/TPING FÜ 2021 regelgeprüft bzw. zur Anwendung im Regelfall verfügbar zu haben.

Deshalb werden die Fristen der bisherigen Übergangsregelung wie folgt verlängert:

(1) Die Anwendung der nach TL/TP FÜ 2005 regelgeprüften Fahrbahnübergänge kann bis zum 31.12.2024 auf Antrag bis zum 31.12.2025 verlängert werden, wenn keine technischen Änderun- gen am Fahrbahnübergang vorgesehen sind.

(2) Für diese oder auf Basis dieser Fahrbahnübergänge weiter entwickelte Systeme müssen bis zum 30.06.2025 ein Antrag auf Regelprüfung oder ein Antrag auf Genehmigung zur Anwendung im Regelfall gestellt und die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. In Erwar- tung einer zeitnahen positiven Regelprüfung oder Genehmigung zur Anwendung im Regelfall kann bei Bedarf im Einzelfall auf Antrag eine weitere Verlängerung über den 31.12.2025 hinaus gewährt werden.

(3) Die Übergangslösung, wasserdichte Fahrbahnübergänge mit einem Dichtprofil gemäß TL/TP FÜ 2021 ohne Regelprüfverfahren bzw. ohne eine Genehmigung zur Anwendung im Regelfall zu ver- wenden, wird bis zum 31.12.2025 verlängert, sofern die Regelungen des ARS 02/2023 eingehal- ten werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten auch für wasserdichte Fahrbahnübergänge mit einem Dichtprofil ausschließlich die Regelungen der aktuellen TL/TP FÜ 2021.

(4) Nach aktueller TL/TP FÜ 2021 besteht auch weiterhin die Möglichkeit Fahrbahnübergänge einer Prüfung im Einzelfall oder einer Genehmigung zur Anwendung im Einzelfall zu unterziehen.

ZTV-ING Teil 8, Abschnitt 3

Nr. 2.4.3 Fußpunktverankerungen

Ein nachträgliches Kürzen der Anker ist nicht zugelassen.

Die Schraubverbindungen der Fußpunktverankerungen bleiben sichtbar. Sie werden nicht durch Kap- pen abgedeckt.

Nr. 2.4.5 Befestigungselemente

Es sind Rahmenkonstruktionen gemäß RIZ VZB 20 einzubauen.

Für die Schraubverbindungen sind feuerverzinkte Schrauben der Güte 5.6 nach DIN EN ISO 898 zu verwenden.

Zwischen Riegel und Halterung ist ein umlaufendes elastisches Distanzband einzubauen. Zum bes- seren Einbau kann es an den Ecken unterbrochen sein.

Der statische Nachweis der Rahmenkonstruktion ist erforderlich.

Spannbänder sind nicht zugelassen.

Nr. 2.4.9 Steig- und Anlegeleitern

Bei begehbaren Konstruktionen sind bei den Steigleitern Rückenkörbe vorzusehen.

ZTV-ING Teil 8, Abschnitt 1

Für ganz NRW wird einheitlich die Windzone 2 festgelegt.

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7.10 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV-ING 6-3 (ZTV-BEL-B 3/95 Teil 3)

entfällt

7.11 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV-ING 8-1

entfällt

7.12 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV-SA 97

Abschnitt 5.6.2 Warnleuchten

Hinsichtlich Abschnitt 5, insbesondere 5.6.2 der ZTV-SA 97 gilt die „Ergänzungsprüfung von Warn- leuchten gemäß den Technischen Lieferbedingungen für Warnleuchten (TL-Warnleuchten 90)“ für Ar- beitsstellen an allen Straßen gemäß dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 10/1998 des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) vom 12. März 1998, Az.: StB 13/38.59.10-02/184 BASt 97. Veröffentlicht im Verkehrsblatt Heft 7 – 1998, Seite 288, Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstraße 14, 44287 Dortmund.

TL-Warnleuchten 90

Die Tabelle 2 und die Punkte 2.2.1 und 2.2.3 der TL-Warnleuchten 90, Ausgabe 1991, Seite 7 und Seite 8, sind ungültig und werden durch die der vorgenannten „Ergänzungsprüfung“ des BMV vom 12. März 1998 ersetzt.

TL transportable Schutzeinrichtungen

Der Nachweis der Eignung gemäß TL-Transportable Schutzeinrichtungen erfolgt durch die „Liste nach TL-Transportable Schutzeinrichtungen“ veröffentlicht auf der Internetseite der BASt.

Systemskizzen, Aufbauanleitungen und sonstige Unterlagen die zur Überwachung einer ausschrei- bungskonformen Ausführung der zum Einsatz vorgesehenen transportablen Schutzeinrichtungen er- forderlich sind, sind dem AG 14 Tage vor Beginn der Aufstellung vorzulegen.

ZTV transportable LSA

Die ZTV-SA 97 trifft Regelungen für die Vertragsgestaltung zur Arbeitsstellensicherung und wird ge- genwärtig von der FGSV fortgeschrieben. Der die transportablen LSA betreffende Teil in den neuen ZTV-SA wurde bereits von der FGSV fertig gestellt und liegt als „Zusätzliche technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für transportable Lichtsignalanlagen“ (ZTV transportable LSA 2023) vor. Die Regelungen der zu vereinbarenden ZTV transportable LSA 2023 genießen Vorrang vor den ent- sprechenden Regelungen der ZTV-SA 97.

7.13 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV M 13

Abschnitt 5.1 Allgemeines (Verkehrsbelastung)

Auf der Straße L284 - Bergische Landstraße beträgt die Verkehrsbelastung im Jahr 2021; 11.522 KFZ/24h. (siehe Abschnitt 1.1 Oberbau) Auf der Straße werden Schneepflüge mit z.B. Kunststoffschürfleisten eingesetzt. Die Anzahl der Eins- ätze pro Winter beträgt zwischen 3 und 10.

7.14 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV Verm-StB 01, Ausgabe 2001

Die fortlaufende Bestandserfassung (Ziffer 2.3.6, ZTV Verm-StB 01) ist nicht Bestandteil der beauftrag- ten Bauleistung.

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7.15 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV VZ 2011

Abschnitt 4.3 Qualifikation des Erbringers der Leistung

Die DIN 18800-7 (Stahlbauten, Teil 7: Ausführung und Herstellerqualifikation) wurde zurückgezogen. Sie wird durch DIN EN 1090-1 ersetzt. Für den Nachweis der Herstellerqualifikation für das Schweißen kann daher nicht mehr die Klasse B nach DIN 18800-7 gefordert werden.

Für den Geltungsbereich der ortsfesten Verkehrszeichen in Seitenaufstellung wurde die Klassenaus- wahl nach DIN EN 1090-2 von der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen überprüft. Es wird Aus- führungsklasse EXC2 gefordert.

Die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit für Aufstellvorrichtungen von ortsfesten Verkehrszeichen in Seitenaufstellung erfolgt unabhängig vom Inkrafttreten der Normenreihe EN 1090 weiter nach der Produktnorm EN 12899-1 (CE-Kennzeichnung nach System 1). Dies wurde durch die Europäischen Normenorganisation CEN festgelegt.

Damit bleibt auch die Anwendung der Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrs- zeichen (TLP VZ) weiter gültig. Auch hier muss jedoch die Klasse B nach DIN 18800-7 sinngemäß durch EXC2 nach EN 1090-2 ersetzt werden.

Außerdem ist das ARS 02/2022 (Grundsätze für die passiv sichere Aufstellung von Verkehrszeichen) zu berücksichtigen.

Hinweis: Für Schilderbrücken und Kragarme gilt nach wie vor die ZTV-ING. Diese fordert EXC2 und es ist der Nachweis nach EN 1090-1 zu erbringen (CE-Kennzeichnung nach System 2+).

Abschnitt 6.1.3 Auswahl der Ausführungsart des Signalbildes

Es dürfen nur zugelassene Signalbild-Materialien und zertifizierte Materialkombinationen nach TLP VZ verwendet werden. Die Bewertung der Konformität mit den für Deutschland ausgewählten Klassen er- folgt durch die Bundesanstalt für Straßenwesen. Über die für Deutschland freigegebenen Signalbild- Materialien wird bei der BASt eine Liste geführt und diese in regelmäßigen Abständen veröffentlicht. Die Auswahl der Ausführungsart ist nach dem Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungs- klasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (M LV) zu treffen.

Auf eine Kombination von Reflexfolien verschiedener Retroreflexions-Klassen und/oder Reflexfolien- Aufbauten innerhalb eines Verkehrszeichens oder einer Verkehrseinrichtung (z.B. RA3 auf RA2 und/oder Reflexfolien-Aufbau C und Reflexfolien-Aufbau B) ist zu verzichten.

Abschnitt 7.1 Passive Sicherheit

Der Abschnitte 7.1 der ZTV VZ 2011 ist durch das ARS 02/2022 (Grundsätze für die passiv sichere Aufstellung von Verkehrszeichen) aktualisiert worden.

Abschnitt 7.2 Konstruktive Einzelheiten

Der Abschnitte 7.2 der ZTV VZ 2011 ist durch das ARS 02/2022 (Grundsätze für die passiv sichere Aufstellung von Verkehrszeichen) aktualisiert worden.

DIN 18801 (Stahlhochbau; Bemessung, Konstruktion, Herstellung) und DIN 18808 (Stahlbauten; Trag- werke aus Hohlprofilen unter vorwiegend ruhender Beanspruchung) wurden zurückgezogen. Sie wer- den durch DIN EN 1993 ersetzt. Die Abmessungen der Ständerkonstruktion sind entsprechend DIN EN 1993 (Eurocode 3) vorzusehen.

Für die Ausführung von geschweißten Stahl- und Aluminiumkonstruktionen (Aufstellvorrichtungen, Schellen, Hinterkonstruktion, Befestigungsteile usw.) siehe Punkt 7.15, Abschnitt 4.3 Qualifikation des Erbringers der Leistung

Der Nachweis für die Anschlussschweißnaht Rohr / Fußplatte kann entsprechend DIN EN 1993-1-8 bei Einhaltung der Parameter Schweißnahtdicke = Wandstärke entfallen. Die Mindestdicke der Kehlnaht beträgt gemäß Eurocode grundsätzlich 3 mm.

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Abschnitt 7.3 Fahrzeug-Rückhaltesysteme

Der Abschnitte 7.3 der ZTV VZ 2011 ist durch das ARS 02/2022 (Grundsätze für die passiv sichere Aufstellung von Verkehrszeichen) aktualisiert worden.

Vor Schildkonstruktionen auf Gabelständern oder Trimasten sind gemäß RPS 2009 (ARS 28/2010) passive Schutzeinrichtungen vorzusehen, sofern die passive Sicherheit der Schildkonstruktion nach DIN EN 12767 nicht nachgewiesen wurde

Abschnitt 7.6.5 Aufstellvorrichtungen großer Verkehrszeichen mit variablen Bildinhalten

DIN 18800-1 bis -3 wurden zurückgezogen. Sie werden durch DIN EN 1993 (Eurocode 3) ersetzt.

Für die Nachweise der Tragkonstruktionen aus Stahl ist Eurocode 3 anzuwenden, allerdings sind für ortsfeste Verkehrszeichen in Seitenaufstellung die Teilsicherheitsbeiwerte für Lasten gemäß DIN EN 12899, PAF 1, Tabelle 6 (y = 1,2 für Eigenlasten; y = 1,35 für Windlasten) anzusetzen. G Q

DIN 4113-1 und -2 (Aluminiumkonstruktionen unter vorwiegend ruhender Belastung) wurden zurück- gezogen. Sie werden durch DIN EN 1999-1-1 (Eurocode 9) ersetzt. Für Tragkonstruktionen aus Alumi- nium gilt entsprechend Eurocode 9.

Abschnitt 7.6.9 Gründung

Die Bemessung der Fundamente erfolgt nach Eurocode 7. Die Nachweise sind für den Grenzzustand der Tragfähigkeit und den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit zu führen.

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Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

Leistungsverzeichnis

  • Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche -
ie im Leistungsverzeichnis mit Standardleistungs- Nummer(StL-Nr )
gekennzeichneten Beschreibungen der Teilleistungen (OZ)s ind nachstehend

gekennza euifcghenfeüthernte Bn eLsecihstruenibgusnbgeereni cdheer nT edielles isStTunLKge/ R n L( K O Ze )n ts ninodm nmaecnh. stehend

Bei Nutzung der elektronischen Fassung des STLK
b zw. -e insicht nur bei Verwendung des AVA -Programmsystems des Auftraggebers gewährleistet werden.
ei Widersprüchen gilt der Wortlaut im Langtext -Verzeichnis der Aufforderung zur Angebotsabgabe .

B ei Widersprüchen gilt der Wortlaut im Langtext - Verzeichnis der Aufforderung zur Angebotsabgabe .

Projekt:4 5-2622- BL284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
LB-N r .LeistungsbereichA usgabe
19.101B AUSTELLENEINR ., B AUBEGL. L EISTUNGEN0 9/19
12.102E NTSORGUNG10/12
26.102E NTSORGUNG05/26
21.103B ODENERKUNDUNG0 3/21
21.105V ERKEHRSSICHERUNG AN ARBEITSSTELLEN06/21
24.106E RDBAU03/24
21.107L ANDSCHAFTSBAUARBEITEN0 3/21
24.108B AUGRUBEN,LEITUNGSGRÄBEN03/24
21.109W ASSERHALTUNG0 3/21
24.110E NTWÄSSERUNG FÜR STRASSEN03/24
21.111E NTWÄSSERUNG FÜR INGENIEURBAUTEN03/21
24.112S CHICHTEN OHNE BINDEMITTEL1 1/24
23.115P FLASTER,PLATTENBEL. , E INFASSUNGEN0 7/23
22.116G ERÜSTE,BEHELFSBRÜCKEN1 0/22
24.117V ERBAU, GRÜNDUNG1 1/24
22.118I NG .BAUTEN AUS BETON U.STAHLBETON1 0/22
15.119M AUERWERK FÜR INGENIEURBAUTEN12/15
21.120I NGENIEURBAUTEN AUS STAHL0 3/21
24.121L AGER, ÜBERGÄNGE , GELÄNDER F .I NGBAU11/24
22.122K ORROSIONSSCHUTZ VON STAHL1 0/22
24.123D ICHTUNGSSCH. U. FUGEN F. I NGENIEURB03/24
24.124S CHUTZ U. INSTANDS.V .B ETONBAUTEILEN1 1/24
21.126K AMPFMITTELRÄUMARBEITEN03/21
21.131F AHRBAHNMARKIERUNGEN03/21
21.134K ABELVERLEGUNG0 3/21
26.813
24.837
26.840
26.844
14.901B aust. V, Erf.v .BW- Dat. , K ap. anp. , V ers-L eitg.10/14
04.918K unstbauten aus Beton10/04
04.921L ager ,Ü bergänge , Geländer f .Kunstbauten10/04

04.921 L ager ,Ü bergänge , Geländer f .K unstbauten 10/04

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Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

Inhaltsverzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL284 , Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
TitelB ezeichnungS eite
L angtext -V erzeichnis ..............................................................................................................119
00.Rechnung auf Kosten des Landes . ........................................................................................1 19
00.00.P robennahmen und Kontrollprüfungen. .................................................................................1 19
00.01.L eistungen nach BaustellenVO . .............................................................................................1 21
01.Allgemeines Ingenieurbauwerke . ...........................................................................................1 22
01.00.B austelleneinrichtung.............................................................................................................122
01.01.I ngenieurleistungen ................................................................................................................127
01.02.V erkehrslenkung . ...................................................................................................................130
01.03.A rbeiten gegen Nachweis ......................................................................................................130
02.Brückenbau............................................................................................................................132
02.00.K ampfmittelsondierung ..........................................................................................................132
02.01.B augruben,Wasserhaltung,B auwerk. ..................................................................................1 34
02.02.E ntwässerung . .......................................................................................................................145
02.03.B eton, Stahlbeton, S ichtflächenbe .. . ......................................................................................1 46
02.04.G erüste, A bbruch ...................................................................................................................155
02.05.B ehelfsbrücke ........................................................................................................................163
02.06.S tahlbau, Brückenlager ,Schutzpla .. . .....................................................................................1 64
02.07.O berflächen- und Korrosionsschutz. ......................................................................................1 70
02.08.I nstandsetzung, S onstiges. ....................................................................................................1 76
03.Straßenbau. ...........................................................................................................................180
03.00.B austelleneinrichtung, b aubegleit. . ........................................................................................1 80
03.01.B auzäune ...............................................................................................................................1 80
03.02.H ilfsleistungenf. K ontrollprüfun. . ...........................................................................................1 81
03.03.E ntsorgung............................................................................................................................. 181
03.04.V erkehrsich. n .Verkehrszeichenplan.....................................................................................1 82
03.05.V orübergehende Markierung.................................................................................................1 87
03.06.A bsperrg. ,Warneinr .,b aul. L eitel. .........................................................................................1 89
03.07.T ransportable Lichtsignalanlage ............................................................................................1 91
03.08.S onstiges . ..............................................................................................................................195
03.09.V orarbeiten. ............................................................................................................................196
03.10.O berboden .............................................................................................................................197
03.11.B odenbewegung ....................................................................................................................197
03.12.M ulden ,Gräben . ....................................................................................................................197
03.13.R asen- ,Saatarbeiten. ............................................................................................................197
03.14.S icherungsbauweisen. ...........................................................................................................198
03.15.L eitungsgräben......................................................................................................................1 98
03.16.S ickeranlagen ........................................................................................................................2 00
03.17.R ohrleitungen .........................................................................................................................201
03.18.S chächte ................................................................................................................................2 05
03.19.S traßenabläufe......................................................................................................................208
03.20.S onstiges . ..............................................................................................................................210
03.21.V orarbeiten. ............................................................................................................................2 11
03.22.F rostschutzschichten.............................................................................................................212
03.23.K ies - u nd Schottertragschichten ............................................................................................2 12
03.24.V orarbeiten. ............................................................................................................................213
03.25.P flasterdecken .......................................................................................................................2 15
03.26.P lattenbeläge .........................................................................................................................218
03.27.B orde und Einfassungen........................................................................................................ 219
03.28.R innen,Mulden, S treifen aus Pfla.. .......................................................................................2 22
03.29.A bbruch.................................................................................................................................. 223

03.29. A bbruch .................................................................................................................................. 223

Druckdatum: S eite: 1 16

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Inhaltsverzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL284, Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
TitelB ezeichnungS eite
03.30.F ertigteile . ..............................................................................................................................223
03.31.A bbruch .................................................................................................................................. 224
03.32.A bbau ..................................................................................................................................... 225
03.33.V erkehrsschild . .......................................................................................................................2 25
03.34.A ufstellvorrichtung f.Verkehrssch. ........................................................................................2 27
03.35.A bsperrpfosten ....................................................................................................................... 227
03.36.V orarbeiten. ............................................................................................................................228
03.37.T yp I - Vekehrsfreigabemarkierung ........................................................................................2 28
03.38.T yp I - Endgültige Markierung................................................................................................2 29
03.39.A bbau ..................................................................................................................................... 231
03.40.S traßenleuchte ....................................................................................................................... 231
03.41.V orarbeiten. ............................................................................................................................232
03.42.A sphalttragschichten.............................................................................................................. 233
03.43.A sphaltbinderschichten. .........................................................................................................233
03.44.A sphaltdecksch. aus Asphaltbeton........................................................................................2 34
03.45.A sphaltdeckschicht aus Gussasphalt....................................................................................2 34
03.46.S onstige Leistungen. .............................................................................................................. 235
03.47.K ontrollprüfungen Oberbau....................................................................................................2 38
03.48.V orarbeiten. ............................................................................................................................238
03.49.A usstattung von Freianlagen.................................................................................................2 39
03.50.N atursteinmauern ..................................................................................................................239
03.51.G eländer ................................................................................................................................2 40
03.52.Z uwegung für Häuser 226,2 26a ,228. ..................................................................................2 40
03.53.B edarfsparkplatz herrichten ...................................................................................................2 41
K urztext -/P reis-Verzeichnis. ...................................................................................................2 42
00.Rechnung auf Kosten des Landes. ........................................................................................2 42
00.00.P robennahmen und Kontrollprüfungen. .................................................................................2 42
00.01.L eistungen nach BaustellenVO. .............................................................................................2 43
01.Allgemeines Ingenieurbauwerke . ...........................................................................................2 44
01.00.B austelleneinrichtung .............................................................................................................244
01.01.I ngenieurleistungen ................................................................................................................ 245
01.02.V erkehrslenkung . ...................................................................................................................246
01.03.A rbeiten gegen Nachweis ......................................................................................................246
02.Brückenbau............................................................................................................................248
02.00.K ampfmittelsondierung..........................................................................................................248
02.01.B augruben,Wasserhaltung,B auwerk. ..................................................................................2 48
02.02.E ntwässerung . .......................................................................................................................253
02.03.B eton,Stahlbeton, Sichtflächenbe.. . ......................................................................................2 53
02.04.G erüste, A bbruch ...................................................................................................................257
02.05.B ehelfsbrücke ........................................................................................................................260
02.06.S tahlbau, Brückenlager,Schutzpla .. . .....................................................................................2 61
02.07.O berflächen- und Korrosionsschutz. ......................................................................................2 63
02.08.I nstandsetzung,S onstiges. ....................................................................................................2 65
03.Straßenbau. ...........................................................................................................................267
03.00.B austelleneinrichtung,b aubegleit.. ........................................................................................2 67
03.01.B auzäune ...............................................................................................................................2 67
03.02.H ilfsleistungen f. K ontrollprüfun. . ...........................................................................................2 67
03.03.E ntsorgung............................................................................................................................. 267
03.04.V erkehrsich. n .Verkehrszeichenplan .....................................................................................2 68
03.05.V orübergehende Markierung.................................................................................................2 70

03.05. V orübergehende Markierung .................................................................................................2 70

Druckdatum: S eite: 1 17

[Seite 121]

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Inhaltsverzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL284, Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
TitelB ezeichnungS eite
03.06.A bsperrg. ,Warneinr .,b aul .L eitel ..........................................................................................2 71
03.07.T ransportable Lichtsignalanlage ............................................................................................2 71
03.08.S onstiges . ..............................................................................................................................272
03.09.V orarbeiten. ............................................................................................................................273
03.10.O berboden.............................................................................................................................273
03.11.B odenbewegung....................................................................................................................273
03.12.M ulden ,Gräben . ....................................................................................................................274
03.13.R asen- ,Saatarbeiten . ............................................................................................................274
03.14.S icherungsbauweisen. ...........................................................................................................274
03.15.L eitungsgräben......................................................................................................................2 74
03.16.S ickeranlagen ........................................................................................................................2 75
03.17.R ohrleitungen ......................................................................................................................... 275
03.18.S chächte................................................................................................................................2 76
03.19.S traßenabläufe......................................................................................................................277
03.20.S onstiges . ..............................................................................................................................278
03.21.V orarbeiten. ............................................................................................................................279
03.22.F rostschutzschichten .............................................................................................................279
03.23.K ies -und Schottertragschichten ............................................................................................2 80
03.24.V orarbeiten. ............................................................................................................................280
03.25.P flasterdecken.......................................................................................................................2 81
03.26.P lattenbeläge .........................................................................................................................282
03.27.B orde und Einfassungen........................................................................................................ 282
03.28.R innen,Mulden,S treifen aus Pfla.. .......................................................................................2 83
03.29.A bbruch .................................................................................................................................. 284
03.30.F ertigteile . ..............................................................................................................................284
03.31.A bbruch .................................................................................................................................. 284
03.32.A bbau..................................................................................................................................... 284
03.33.V erkehrsschild. .......................................................................................................................2 85
03.34.A ufstellvorrichtung f.Verkehrssch. ........................................................................................2 85
03.35.A bsperrpfosten....................................................................................................................... 285
03.36.V orarbeiten. ............................................................................................................................285
03.37.T yp I -V ekehrsfreigabemarkierung ........................................................................................2 86
03.38.T yp I -E ndgültige Markierung................................................................................................2 86
03.39.A bbau..................................................................................................................................... 287
03.40.S traßenleuchte. ...................................................................................................................... 287
03.41.V orarbeiten. ............................................................................................................................287
03.42.A sphalttragschichten.............................................................................................................. 288
03.43.A sphaltbinderschichten. .........................................................................................................288
03.44.A sphaltdecksch .aus Asphaltbeton ........................................................................................2 88
03.45.A sphaltdeckschicht aus Gussasphalt....................................................................................2 88
03.46.S onstige Leistungen. .............................................................................................................. 289
03.47.K ontrollprüfungen Oberbau....................................................................................................2 89
03.48.V orarbeiten. ............................................................................................................................290
03.49.A usstattung von Freianlagen.................................................................................................2 90
03.50.N atursteinmauern..................................................................................................................290
03.51.G eländer................................................................................................................................2 90
03.52.Z uwegung für Häuser226,2 26a ,228. ..................................................................................2 91
03.53.B edarfsparkplatz herrichten...................................................................................................2 91
Z usammenstellung ................................................................................................................. 293

Z usammenstellung ................................................................................................................. 293

Druckdatum: S eite: 1 18

[Seite 122]

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL 284, Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrMengeA E
H inweis zur OZ00.
D er Bauzeitenplan ist20 Tage nach Zuschlag vorzulegen und während
der Bauzeit fortzuschreiben. O hne rechtzeitige Vorlage des
B auzeitenplanes ist ein Startgespräch nicht möglich. Entstehende
Verzögerungen und Mehrkosten gehen zu Lasten des AN

Verzögerungen und Mehrkosten gehen zu Lasten des AN.

  1. Rechnung auf Kosten des Landes

00.00. P robennahmen und Kontrollprüfungen

H inweis zur OZ00.00.000
P robewürfel :1je Bohrpfahl plus3 je Betonage herstellen und in
Klimakiste auf Baustelle lagern.Kiste ausreichend dimensionieren,b is
Abtransport zur Prüfstelle des AG, 56-T age -Beton wird5 6Tage gelagert

Abtransport zur Prüfstelle des AG , 5 6- T age - Beton wird 5 6 Tage gelagert

00.00.0001.19.101/727.29.00 TA7 0,00S t
P robekörper herstellen
P robekörper für Kontrollprüfungen aus Beton,Einpress
mörtel oder hydraulisch gebundenem Tragschichtmateria
h erstellen und nach Lagerung im Baubereich dem AG über -
geben.
A bmessung=1 5x1 5x 1 5cm .
L agerungsdauer auf der Baustelle ' =28Tage,
davon7 Tage feucht und 21 Tage trocken
Lagerung in Wasserbad / K
g emäß DIN EN12390-2:2019-10
Der AG ist rechtzeitig über den bevorstehenden Ablauf
d er Lagerungsdauer zu informieren.

d er Lagerungsdauer zu informieren. '

00.00.0002.19.101/712.412,00St
P robegefäß liefern
P robegefäß zur Aufnahme von Baustoffproben,für Kon

Pt rorollbperügfeufnägße znu ur nAdu ffnüar hRmücek vsotenl lBpraoubsetonf fdperso bAeGn , l i feüfre rKno. n-

P robegefäß=A luminium -Schale,25x2 5x4cm.
Mithilfe bei der Probennahme im Baubereich nach Angaben
d es AG

d es AG.

00.00.0003.19.101/712.112,00S t
P robegefäß liefern
P robegefäß zur Aufnahme von Baustoffproben,für Kon
t rollprüfungen und für Rückstellproben des AG liefern.
P robegefäß=s auberer 1 0- l- B lecheimer mit dicht schlie
ß endem Deckel .
Mithilfe bei der Probennahme im Baubereich nach Angaben
d es AG

d es AG.

Druckdatum: S eite: 1 19

[Seite 123]

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087 L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
00.00.0004.-- -- -- -- -- -- -- --3,00St
R ückstellproben entnehmen
Rückstellproben vom Reaktionsharz der Versiegelung und von der Fugenvergussmasse bei den
Asphaltdecken,mind. je1 kg bzw .1 l entnehmen und in luftdicht verschlossenen Behältern normengerecht
b zw.n ach Angaben des Herstellers lagern.E ntnahme und Lagerung durch AN

b zw . n ach Angaben des Herstellers lagern. E ntnahme und Lagerung durch AN.

00.00.0005.-- -- -- -- -- -- -- --1 0,00St
T ransport von Baustoffproben
T ransport von Baustoffproben des AG zur Prüfstelle des AG durchführe
Kleintransporter mit einer Nutzlast von 0,5 t
Der Verrechnungssatz für den Kleintransporter umfasst sämtliche Aufwendungen für den jeweiligen Einsatz,
i nsbesondere Gerätevorhaltungs- ,B etriebskosten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der Kosten für
den Fahrer .
Einschließlich des Be- u
L ieferanschrift nach Unterlagen des AG
T ransportentfernung bis50 km ab Baustelle

T ransportentfernung bis 50 km ab Baustelle.

00.00.0006.21.103/130.13.111 2,00m
R ammsondierung durchführen
Rammsondierung für Baugrunduntersuchung nach DIN EN ISO
22476-2 nach Unterlagen des AG durchführen.Ü bergab

d 2e2r4 7E6rg-2e bnnaicshs eU nnatecrhla Ugennte drleasg eAnG d deusr AchGf .ühren. Ü bergabe

Baugrund =ü berwiegend Boden
R ammsonde DPH( schwer )
Feste Spitzen.V erlorene Spitzen sind nicht zugelassen.
Endtiefe bis5 ,00 m

Endtiefe bis 5 ,00 m .

00.00.0007.19.101/7073 ,00h
B elastungsfahrzeug bereitstellen
Belastungsfahrzeug als Gegengewicht( z.B.a usreichen
b eladener Lkw) fürPlattendruckversuch bei Ko
t rollprüfungen bereitstellen .

t rollprüfungen bereitstellen .

00.00.0008.-- -- -- -- -- -- -- --2,00St
P lattendruckversuch durchf.
P lattendruckversuch nach DIN1 8134für Kontrollprüfung nach Angabe des AG durchführen einschließlich
B ereitstellung sämtlicher Geräte .
Auswertung und Darstellung der Messergebniss
B ereitstellen des Gegengewichtes wird gesondert vergütet
Ausführung der Leistungen nur in Anwesenheit des AG nach dessen vorherige Aufforderung.

Ausführung der Leistungen nur in Anwesenheit des AG nach dessen vorherige Aufforderung.

00.00.0009.24.124/918.04.012,00St
P rüfung Abreißfestigkeit durchführ.
Prüfung der Abreißfestigkeit außerhalb der Ei -
genüberwachung nach Unterlagen des AG durchführen.
P rüfung, b estehend aus drei Einzelmessungen .
B auteil= Ü berbau.
O berfläche waagerecht bis2 0 v. H .g eneig

O berfläche waagerecht bis 2 0 v. H . g eneigt .

Druckdatum: S eite: 1 20

[Seite 124]

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL284,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrM enge A E
00.00.0010.-- -- -- -- -- -- -- --4,00S t
D eklarationsanalyse Bodenproben

DeklarationsanaD lyeskel avorant iBoondseannparloybseen B imod Feensptsrotobffe unn d im Eluat nach EBV und Deponieverordnung gemäß

gültigen Richtlinien erstellen
Boden=F rostschutzmaterial ,Boden unter Asphaltschichten im Bereich von Leitungsgräben,
Vollausbaubereichen, Arbeitsräumen und Baugrubenbereichen, Bohrgu
Die Analyse muss zusätzlich folgende Parameter aufweisen:AT 4, TOC, D OC und Brennwert.
Z uordnung über eine mögliche Verwertung bzw.Entsorgung der beprobten Materialien abgeben und mit dem
A G abstimmen.
Bodenproben werden im Beisein von AG und AN entnommen und von den beteiligten Personen quittiert
A lle Proben werden1 - fach entnommen .( Mischproben sind nur in Abstimmung mit dem AG zulässig ).
Anhand der Analysen werden die zu entsorgenden Bodenmassen bzw .d er Entsorgungsweg festgelegt.

Anhand der Analysen werden die zu entsorgenden Bodenmassen bzw . d er Entsorgungsweg festgelegt.

00.01. L eistungen nach BaustellenVO

00.01.0001.19.101/5081 ,00P sch
V orankündigung erstellen
Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung erstellen und
spätestens zwei Wochen vor Einrichten der Baustelle d
z uständigen Behörde übermitteln. Vorankündigung sich
b ar und witterungsgeschützt auf der Baustelle aushän -
g en.Bei erheblichen Änderungen während der Bauzeit
a npassen.

a npassen.

00.01.0002.19.101/5131 ,00P sch
S iGe- Plan erstellen
S icherheits -u nd Gesundheitsschutzplan (SiGe- Plan) nach
RAB31erstellen und mit dem Sicherheits-und Gesund
heitsschutzkoordinator dieser und weiterer berührter
B austellen abstimmen.Bei erheblichen Änderungen in der
Ausführung des Bauvorhabens anpassen.Den SiGe - Plan für
jeden Beschäftigten einsehbar auf der Baustelle vorhal

tjeedne. n Beschäftigten einsehbar auf der Baustelle vorhal -

00.01.0003.19.101/5231 ,00P sch
U nterlage für spät.A rb. erstellen
Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB3
Grundlage der vorhandenen Unterlagen erstellen

Grundlage der vorhandenen Unterlagen erstellen .

00.01.0004.19.101/5281 ,00P sch
S iGe- Koordinator stellen.
Sicherheits -u nd Gesundheitsschutzkoordinator währen
der Ausführung des Bauvorhabens nach RAB30und Unter -
l agen des AG stellen

l agen des AG stellen.

Druckdatum: S eite: 1 21

[Seite 125]

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L angtext - Verzeichnis

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VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrM enge A E
  1. Allgemeines Ingenieurbauwerke

01.00. B austelleneinrichtung

01.00.0001.19.101/107.111,00P sch
B austelle einrichten
G eräte,W erkzeuge und sonstige Betriebsmittel ,d ie zu
v ertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforder -
l ich sind,auf die Baustelle bringen, be
soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergüt
wird- betriebsfertig aufstellen einschl .d er dafür
notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlag
h erstellen.B aubüros,Unterkünfte, W erkstätten,L ager
schuppen und dgl . , soweit erforderlich, antransportie - Wasser -, F ern-
ren ,aufbauen und einrichten.S trom - ,Wasser -,
s prechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl
für die Baustelle, s oweit erforderlich, herstellen .
Bedarf Lagerplätze, s
W ege im Baustellenbereich anlegen.Oberbodenarbeit
e inschl .B eseitigen von Aufwuchs für die Baustellenein
richtung,s oweit erforderlich,ausführe
schaffen,
n icht ausreichen. K osten für Vorhalten, U nterhalten un
Betreiben der Geräte, A nlagen und Einrichtunge
einschl .M ieten,Pacht , Gebühren unddgl . w erden nich
mit dieser Pauschale, s ondern mit den Einheitspreisen
d er betreffenden Teilleistungen vergüt

d füerr bbeesttriemffmented eLne iTsetuilnlegisetnu nfügre dna vse Erginürtiecth. tS eonw deeirt Bniacuh -t stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis

hnis

s -

enthalten sind,g ilt die Pauschale
f ür alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Lei
tungsverzeichnisses.
Z ufahrt zur Baustelle vorhanden.

Z ufahrt zur Baustelle vorhanden.

01.00.0002.19.101/112.011,00P sch
B austelle räumen
B austelle von allen Geräten,A nlagen,E inrichtungen u
dgl .r äumen.Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem
ursprünglichen Zustand herrichten. S oweit nicht für
bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle g
sonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten
s ind ,gilt die Pauscha
f ür alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Lei
tungsverzeichnisses.

tungsverzeichnisses.

01.00.0003.19.101/207.331 50,00m
B auzaun aufstellen und entfernen
Bauzaun nach Unterlagen des AG einschl . d er erforde
chen Tore und Pfosten standsicher aufstellen , währen
d er Bauzeit vorhalten und unterhalten sowie nach Bee

d er Bauzeit vorhalten und unterhalten sowie nach Been- ...F orts. 0 1.00.0003.

Druckdatum: S eite: 1 22

[Seite 126]

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL 284,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM engeA E
01.00.0003.Forts. ...

01.00.0003. Forts. ...

d igung der Bauzeit entfernen.7 0v .H .d es Preises wer
d en nach Aufstellen ,der Rest nach Entfernen des Bau
z aunes vergüte
Z aunhöhe=2 ,00 m .
Z aun aus Stahlgitter- Fertigteilen.

Z aun aus Stahlgitter- Fertigteilen.

01.00.0004.19.101/212.3350,00m
B auzaun umsetzen
Bauzaun innerhalb der Baustelle umsetzen. Nicht wieder
verwertbare Teile ersetze
Z aunhöhe=2 ,00 m .
Z aun aus Stahlgitter- Fertigteilen.

Z aun aus Stahlgitter- Fertigteilen.

01.00.0005.26.840/004.32.23.012 ,00S t
S chutz für Baumstamm herstellen
Schutz für Baumstamm durch Mantel mit Polsterung her -
stellen und während der Bauzeit vor -u nd unterhalten .
Der Mantel darf den Baumstamm und die Wurzelanläufe
nicht berühren.
S tammumfang über 100 bis1 50cm.
Polsterung des Stammes mit flexiblen Kunststoff
Drainrohren,kokosummantelt .
Mantel aus Bohlen, 4 0mm dick, lückenlos befestigen
Mantelhöhe mindestens 3 ,00m
Schutz nach Beendigung der Bauarbeiten abbauen und der

S Vecrhwuetzr tnuancgh n Bacehe nWdiaghuln dge dse Ar NB azuuafürhbreeitne. n abbauen und der

01.00.0006.19.101/407.011 ,00St
B austellenschild anfert.u nd aufst.
Baustelleninformationsschild einschließlich Aufste
v orrichtung nach Unterlagen des AG anfertigen und be
s chriften,z ur Baustelle anfahren und standsicher auf-
stellen. N otwendige Erdarbeiten ausführen ,Fundamente
h erstellen.S tatischen Nachweis erbringen.
während der Bauzeit unterhalten und säubern
V erkehrszeichenfolie Typ1,v oll retroreflektierend .

V erkehrszeichenfolie Typ 1, v oll retroreflektierend .

01.00.0007.19.101/417.211 ,00St
B austellenschild abbauen

BB aauusstteelllelenninsfcohrmilda taiobnbsasucheinld und Aufstellvorrichtung

a bbauen,F undamente abbrechen.Abbruchgut nach Wahl des
A N verwerten. Benutzte Fläche entsprechend dem ur -
s prünglichen Zustand herrichten.
G röße= 2,70/2,00m

G Baröußstee l =le 2n,i7n0fo/2rm,0a0t imon .sschild und Aufstellvorrichtung nach Wahl des AN verwerten.

Druckdatum: S eite: 1 23

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL284,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst
VE :4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs.
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZStL-NrMenge A E
01.00.0008.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
Räumung und Wiedereinrichtung bei..
Kurzfristiges Räumen der Baustelle von allen beweglichen Gütern und kurzfristige hochwassersichere
Lagerung der nicht beweglichen Güter im Falle einer Überschreitung des festgelegten Pegelstands
Transportweg bis 0 ,3km .

WTraiendsepro Ertiwnreicgh bteisn 0 d,3e rk Bma .ustelle und wieder Herrichten der provisorischen Einrichtungsflächen des AG sind

d

e inzukalkulieren .Nacht- ,Sonn- und Feiertagsarbeit wird gesondert vergütet .
Abgerechnet wird für1 St. d ie Räumung und Wiedereinrichtung .
Nach Räumung werden 50%von1St. ,n ach Wiedereinrichtung die weiteren5 0% von 1St.a bgerechnet.

Nach Räumung werden 50% von 1 St. , n ach Wiedereinrichtung die weiteren 5 0% von 1 St. a bgerechnet.

01.00.0009.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
Zul.Räumung bei Hochwasser
Zuschlag für das Räumen der Baustelle an Sonn-u nd gesetzlichen Feiertagen sowie für nächtliches Räume
d er Baustelle im Hochwasserfall.
Die Pauschale wird fällig,w enn an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen im Zeitraum zwischen
0.00 Uhr und24.00Uhr sowie an Werktagen zwischen20.00Uhr und6.00Uhr maßgebende Räum -
S icherungsarbeiten von mindestens4Stunden Dauer ausgeführt werden.
Sie gilt nicht für die Wiedereinrichtung der Baustelle.

Sie gilt nicht für die Wiedereinrichtung der Baustelle.

01.00.0010.-- -- -- -- -- -- -- --5,00d
Stillstandzeiten wegen Hochwasser
Tagespauschale für die Stillstandszeit der Baustelle aufgrund von Hochwasser.
sämtliche Personalkosten, K osten für das Vor-und Unterhalten sämtlicher technischer Geräte und
M aschinen und alle weiteren Kosten abgegolten.
Abgerechnet wird ab Abschluss der Räumarbeiten bis zur mit dem AG abgestimmten Wiedereinrichtung der
Baustelle in vollen Arbeitstagen (M ontag bis Freitag)je Kalendert
Angebrochene Arbeitstage (Montag bis Freitag)werden in Stunden abgerechnet und mit1 /24des
E inheitspreises berechne

E inheitspreises berechnet.

01.00.0011.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
Besprechungscontainer für AG auf- ..
B esprechungscontainer für den AG ,d oppelwandig mit Fenstern,antransportieren und nach Unterlagen des
AG aufbauen
Raum-
herstellen.E lektrische Beleuchtung,H eizgelegenheit einrichten, f
Container mit allen Einrichtungen abbauen und abtransportieren .
Benutzte Flächen entsprechend dem ursprünglichen Zustand herrichten.
7 0v .H.d er Pauschale werden nach Übernahme des Containers durch den AG,d er Rest nach Erfüllung der
Leistung vergüte
Besprechungszimmer , c a. 3 0m2mit5 Tischen (0 ,80 x1,60m ) und 1 2Stühlen,e inrichten.
Vorhandenen Oberboden für die benötigten Flächen abheben und seitlich lagern , Aufwuchs beseitigen

ZVourfahharntd uennde nP lOatbzebrebfoedsteignu fnügr dniaec bhe Wnöathigl tdeens F AläNc haeuns faübhhreenb .en und seitlich lagern , Aufwuchs beseitigen.

01.00.0012.-- -- -- -- -- -- -- --1 2,00Mt
Besprechungscontainer für AG vorh..
Besprechungscontainer für den AG mit allen Einrichtungen vor - und unterhalten. Ver-und Entsorgung
sicherstellen .
Container heizen. 1mal wöchentlich reinigen.Zufahrt und befestigte Plätze unterhalten.
Teilzeiten nach Tagen werden zu1 /30des Einheitspreises vergüt

Teilzeiten nach Tagen werden zu 1 /30 des Einheitspreises vergütet.

Druckdatum: S eite: 1 24

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Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt: 45-2622- BL284, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE: 45-26-0087L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM engeA E
01.00.0013.-- -- -- -- -- -- -- --5,00S t
G renzvermarkungen sichern
Grenzvermarkungen im Bereich der Grenze zwischen dem öffentlichen Verkehrsraum zu den
Privatgrundstücken dauerhaft und sichtbar während der Bauzeit sichern.D ie Lage der Grenzpunkte ist vor
Baubeginn in einen Lageplan einzutragen und dem AG zu übergeben.
Grenzvermarkungen die nicht durch die Erdarbeiten der Baumaßnahme entfernt werden müssen und trotz
Sicherung im Zuge der Baumaßnahme verloren gehen sind auf Kosten des AN durch einen öffentlich
bestellten Vermesser wiederherstellen zulasse

bestellten Vermesser wiederherstellen zulassen.

01.00.0014.-- -- -- -- -- -- -- --2,00S t
E lektrobefischung durchführen
Elektrobefischung gemäß den Unterlagen des AG im Eingriffsbereich sowie1 0m flussauf-u nd flussabwärts
durchführen.Einschließlich aller Abstimmungen, d em Einholen der erforderlichen Genehmigungen,d em
Umsetzen der Arten sowie der Dokumentation .

Umsetzen der Arten sowie der Dokumentation .

01.00.0015.-- -- -- -- -- -- -- --3,00S t
F ledermaus- Sommerquartier liefern. .
Fledermaus -Sommerquartier liefern und an provisorischer Behelfsbrücke anbringen.
Artikelnummer : 00767/
Material : W itterungsbeständiger und atmungsaktiver Holzbeton
I nnenausstattung: G eriffelter Holzbeton und unbehandeltes geriffeltes Mehrschichtholz.
M ontage des Kastens an hölzerne Behelfskonstruktion nach Wahl des AN,die an die
Behelfsbrückenkonstruktion anzuklemmen ist .
Befestigungsmaterial : das mitgelieferte Befestigungsmaterial( H alteleiste( Stahl ,v erzinkt ) ,3x
Schlüsselschrauben ∅6 x50verzinkt,3x Universaldübel U10) i st bei der Bauüberwachung abzugeben.
T yp:1F TH ( F ledermaus- Universal- Sommerquartier)oder vergleichbar
Wartung: s elbstreinigen
Außenmaße:B 5 0 cm x H70cm x T1 9,5
Gewicht: c a.
F arbe: Lichtgr
Lieferumfang:Q uartier ,H alteleiste,S chrauben, Dübel

Lieferumfang: Q uartier , H alteleiste, S chrauben , Dübel

Liefernachweis oder gleichwertig :
Fa.S chwegle
H einkelstr . 3 5
73614Schorn
T el.: +49 (=)7181-97745 0
E-Mail: info @schweglershop .d e

E- Mail: info @ schweglershop . d e

01.00.0016.-- -- -- -- -- -- -- --3,00S t
F ledermaus- Sommerquartier umsetzen
F ledermaus -S
mit dem mitgelieferten Befestigungszubehör aus der vorangehenden Position in Abstimmung mit dem AG

m anitb drienmge mn. itgelieferten Befestigungszubehör aus der vorangehenden Position in Abstimmung mit dem AG

Druckdatum: S eite: 1 25

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL284,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM engeA E
01.00.0017.-- -- -- -- -- -- -- --3,00S t
F ledermaus-Winterquartier liefern..
Fledermaus -Winterquartier liefern und an provisorischer Behelfsbrücke anbringen.
Artikelnummer : 0076
Material : W itterungsbeständiger und atmungsaktiver Leichtbeton
M ontage des Kastens an hölzerne Behelfskonstruktion nach Wahl des AN,die an die
Behelfsbrückenkonstruktion anzuklemmen ist .
Befestigungsmaterial: d as mitgelieferte Befestigungsmaterial( 4x Schlüsselschraube Ø8x120DIN5 71
verzinkt , 4 xUnterlegscheiben M8 DIN125 verzinkt, 4x Universaldübel U12)i st bei der Bauüberwachung
abzugeben.
Typ:1W Q ( Fledermaus- Winterquartier)oder vergleichbar Wartung:selbstreinigend
Außenmaße: B 3 8 cmx H58cm x T1 2cm
Gewicht: c a.
F arbe: lichtg
Lieferumfang: Q uartier , S chrauben,D übel ,M ontageanleitung

Lieferumfang: Q uartier , S chrauben, D übel , M ontageanleitung

:

Liefernachweis oder gleichwertig
Fa.S chwegl
H einkelstr . 3
73614
T el.: +49 (=)7181-97745 0
E-Mail: i nfo@s chweglershop.

E - Mail: i nfo@ s chweglershop. d e

01.00.0018.-- -- -- -- -- -- -- --3,00S t
Fledermaus- Winterquartier umsetz ..
Winterquartier an pro
Befestigungszubehör aus der Vorposition in Abstimmung mit dem AG anbringen

Befestigungszubehör aus der Vorposition in Abstimmung mit dem AG anbringen

01.00.0019.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
W asseramselnistkasten liefern und. .
Wasseramselnistkasten liefern und an provisorischer Brückenkonstruktion anbringen.
Material : P flanzenfaserbeton( a sbestfrei)
M ontage des Kastens an hölzerne Behelfskonstruktion nach Wahl des AN,die an die
Behelfsbrückenkonstruktion anzuklemmen ist .
Befestigungsmaterial: d as mitgelieferte Befestigungsmaterial( v erstellbare Haltewinkel aus Edelstahl)
d er Bauüberwachung abzugebe
Typ:Wasseramsel - und Bachstelzennistkasten Nr.19 oder vergleichbar
Fluglochweite: h albof
Außenmaße: B 1 9 xH 19x T3 7cm
Innenmaße:1 8 x 18 c
Gewicht: c a.
F arbe: lichtg
Lieferumfang: K asten, Haltewinkel(ohne Schrauben)

Lieferumfang: K asten , Haltewinkel ( ohne Schrauben)

Liefernachweis oder gleichwertig
Fa.S chwegl
H einkelstr . 3
73614
...F orts.0 1.00.0019.

...F orts. 0 1.00.0019.

Druckdatum: S eite: 1 26

[Seite 130]

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL284 ,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrMengeA E
01.00.0019.Forts...

01.00.0019. Forts. ...

T el.: +49(=)7181-97745
E- Mail:info@schweglershop. d e

E- Mail: info @ schweglershop . d e

01.00.0020.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
W asseramselnistkasten umsetzen
Wasseramselnistkasten an provisorischer Brückenkonstruktion demontieren und an der neuen Brücke mit
dem mitgelieferten Befestigungszubehör aus der vorstehenden Position zuzüglich passender Schrauben und
D übel in Abstimmung mit dem AG anbringen.

D übel in Abstimmung mit dem AG anbringen.

01.00.0021.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
S chutz Wärmepumpe
Wärmepumpe an NordOst Ecke von Haus224vor
Baustelleneinwirkungen schützen.Aufstellen , vorhalten und rückbauen
e iner Schutzwand gegenüber den Brückenarbeiten, Einhausung der
W ärmepumpe gegen Staub außerhalb der Heizperiode liefern,m ontieren
u nd entfernen,Details nach Wahl des AN , z. B. freistehende
B retterschutzwand,o ben und seitlich überstehend,und Einhausung
mittels Plastikfolie

mittels Plastikfolie

01.00.0022.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
S chutz Einlaufbauwerk
Naturstein -Einlaufbauwerk des abgängigen Mühlengrabens zwischen
Haus224 und Sülz mit vorgestellten Brettern o.ä . gegen Schäden
schützen, A usführung nach Wahl des AN , z. B. Bretterschalung vorstellen
oder Verkleidung mit gesicherten Strohballe

oder Verkleidung mit gesicherten Strohballen

01.01. I ngenieurleistungen

01.01.0001.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
B eweissicherung durchführen
Beweissicherung vor Aufnahme der Arbeiten und nach Durchführung der Arbeiten für sämtliche Baulichkeiten
und Anlagen im Bereich des Objektes durchführen.
Freistellungsbescheinigung dem AG übergeben.
Abgerechnet wird die Leistung zu50% nach Vorlage der Beweissicherung vor Aufnahme der Arbeiten.D er
R est wird nach Vorlage der Freistellungsbescheinigung vergütet
Beweissicherung nach Wahl des AN
Anlagen=G ewässer50m vor und hinter dem Baufeld ,
Straßen50m vor und hinter dem Baufeld,
A nliegergrundstücke.

A nliegergrundstücke.

01.01.0002.-- -- -- -- -- -- -- --3,00S t
Probe-bzw.R eferenzmessung
Erschütterungsmessung zur Probe-b zw.R eferenz des eingesetzten Arbeitsverfahren für angrenzende
Gebäude durch einen mit dem AG abgestimmten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
durchführen.
Installation eines Messsystems bestehend aus einem Grundgerät mit Dreiaxialaufnehmer Gebäudetypen
max .3 Etagen .
...F orts.0 1.01.0002.

...F orts. 0 1.01.0002.

Druckdatum: S eite: 1 27

[Seite 131]

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL284 ,Rösrath, E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrMengeAE
01.01.0002.Forts

01.01.0002. Forts. ...

Gebäude =3 Gebäude unmittelbar im Baubereich Bauwerk .
L age der Gebäude in unterschiedlichen Entfernungen zur Erschütterungsquelle .
Für die Erschütterungsmessungen werden-gemäß DIN4 150 Teil3-z wei Aufnehmer auf dem OK
Kellerfußboden und einer Decke des jeweiligen Messobjektes positioniert.
Die Vorauswertung und Protokollierung der Messdaten zur Entscheidungsfindung haben direkt während bzw
nach der Messung zu erfolgen .
Sämtliche Kosten für Stromanschlüsse,Telefonkosten Verkabelungen usw .werden nicht gesondert vergütet .
D ie Ergebnisse der Endauswertung werden in Form eines Messberichtes geliefert,worin Aufbau und Ablauf
d er Messung, e ine Erklärung der Messstreifen sowie eine Bewertung nach DIN4150enthalten sind

d er Messung, e ine Erklärung der Messstreifen sowie eine Bewertung nach DIN 4150 enthalten sind.

.

01.01.0003.-- -- -- -- -- -- -- --360,00d
Dauerüberwachung durchführen
Erschütterungsmessung als Dauerüberwachung für die unmittelbar angrenzenden Gebäude durch einen mit
dem AG abgestimmten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchführen
Anzahl der angrenzenden Gebäude=3St.
Installation von Dauerüberwachungsstationen mit triaxialen Messsystemen.
Die Systeme sind mit optischen Alarmeinheiten auszustatten, s o dass bei einer Grenzwertüberschreitung die
B auleitung vor Ort umgehend gewarnt wird
Des Weiteren sind die Systeme mit weiterführenden Alarmeinheiten( GSM Funkmodem zu
Datenfernübertragung)auszustatten,
s enden.
Je Gebäude sind jeweils3 Messstellen einzurichten.
Sämtliche Kosten für Stromanschlüsse,Telefonkosten,Verkabelungen usw. werden nicht gesondert vergütet
Die Auswertung der Messdaten sind dem AG jeweils pro Woche in Form eines Kurzmessberichtes zu liefern.

Die Auswertung der Messdaten sind dem AG jeweils pro Woche in Form eines Kurzmessberichtes zu liefern.

01.01.0004.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
A bbruchkonzept herstellen und lie..
Abbruchkonzept einschließlich statischer Nachweise und Ausführungszeichnungen herstellen und in
prüffähiger Form liefern.
D er in den Zwischenphasen verbleibende Bestand,die temporären Lagefesthaltungen,sonstige Baubehelfe
usw.sind zu berücksichtigen und darzustellen .
Einschließlich aller erforderlichen Arbeitsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen sowie Darstellung des
Materialtransportes und der Entsorgungswege (Sonstige Unterlagen) .

AMuastegraianlgtrsagnrsupnodrltaegse u isntd d daesr iEn ndtesro rBgauunbgesswcehgreei b( Suongns dtiagreg eUsntetellrtlea gAebnb) r.uchkonzept des AG. Die statische Prüfung der Ausführungsunterlagen erfolgt durch einen öffentlich zugelassenen Prüfingenieur

n erfolgt durch einen öffentlich zugelassenen Prüfingenieur

.

a uf Veranlassung des A
A bbruchkonzept 4 -fach,
Pläne und sonstige Nachweise:5- fach vorlegen

Pläne und sonstige Nachweise: 5 - fach vorlegen.

01.01.0005.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
E rgänzende Ausführungsunterlagen. .
E rforderliche , ergänzende Ausführungsunterlagen für
d ie Neubaumaßnahme
Detail- und Werkpläne,A rbeits-u nd Montageanweisungen,T rag-,Schutz- und Arbeitsgerüste,A rbeits-
Montage- h ilfen. Nachweise(z .B.Statik)und sonstige Zeich- n ungen nach ZTV-ING,T eil 1, Abschnitt2und
nach dem CAD-S tandard im Konstruktiven Ingenieurbau Erzeugung, A
Daten des Landesbetriebes Straßenbau NRW ,unter Berücksichtigung der Ausführungsplanung des AG
anfertigen .
...F orts.0 1.01.0005

...F orts. 0 1.01.0005.

Druckdatum: S eite: 1 28

[Seite 132]

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL 284 , Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 - E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
01.01.0005.Forts...

01.01.0005. Forts. ...

E rgänzende örtliche Aufnahmen durchführen.
Ausführungsunterlagen mit Originalunterschriften des AN,des Koordinators und des Verfassers dem AG
rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten einreichen

Dreiceh Atzneziatihgl vdoerr Beeingzinunre dicehre Anrdbeenit eEnx eeminrpelaicrhee: n.

G.

S tatische Berechnungen:4- fach,
Pläne und sonstige Nachweise: 5- fach.
Die Prüfung der Unterlagen erfolgt durch den

Die Prüfung der Unterlagen erfolgt durch den AG.

H inweis zur OZ 01.01.0006 .
Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungspläne und statische
B erechnungen werden durch den AG bzw .s einen Prüfingenieur
entsprechend der Bauausführung bearbeitet.D er AN hat dem AG alle

Äenntdseprruencgheenn din d deer nB Uaunateurslafüghernu nmgi tbzuetaeribleenitet. D er AN hat dem AG alle

01.01.0006.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
B estandunterlagen liefern -B esta. .
Bestandsunterlagen liefern ,bestehend aus Ausführungszeichnungen des AN ,die entsprechend dem Prüf-
und Genehmigungsverfahren und der Bauausführung berichtigt wurden, a ls Pause1-fach,i m CAD -
Originalformat mit Definitionsdatei sowie als DXF- Datei,als pdf-Datei und als Rasterformat TIFF G4 auf

D Oaritgeinntarläfogremr amt imt Zite Dicehfninuintiognsvsedrazteeiic shonwisiese anls . DXF- Datei , a ls pdf- Datei und als Rasterformat TIFF G4 auf

H inweis zur OZ 01.01.0007 .
Bestandsunterlagen gemäß ZTV- ING T1A2 herstellen und liefern.CAD-
S tandart des AG ist einzuhalten. Bestandsunterlagen zur Prüfung
e inreichen( mind .12 WT vor Abnahmebegehren).O hne mängelfreie
B estandsunterlagen ist keine Abnahme möglich( vgl . B

B estandsunterlagen ist keine Abnahme möglich ( vgl . B b)

01.01.0007.19.101/615.00.11.00.001,00P sch
B estandunterlagen liefern
B estandsunterlagen liefern , bestehend aus
Bestandsübersichtszeichnungen als Pause1-f ach,i m CAD
Originalformat mit Definitionsdatei auf Datenträger
sowie als DXF- Datei auf Datenträger
Bestandsdaten gemäß Anweisung Straßeninformationsbank
Teilsystem Bauwerksdaten , mit einem Erfassungsprogramm
a uf der Datenbasis der ASB - ING erfasst auf Datenträg
sowie Bauwerksbuch als Pause 1 - fach.

sowie Bauwerksbuch als Pause 1 - fach.

01.01.0008.19.101/6202 00,00St
L ichtbilder herst. und liefern

LL iicchhttbbilidldeer rü bheerr sdte. n u nwde slieenftelircnh en Bauablauf des Bau-

werks in digitalisierter Form (Auflösung mindestens
1024mal768Pixel , 2 4Farben ) m it Digitalkamera her-
stellen und auf mit dem AG abgestimmten Datenträger( CD
o der DVD)liefern. D as Komprimierungsverhältnis bzw .

o der DVD) liefern. D as Komprimierungsverhältnis bzw . ...F orts. 0 1.01.0008.

Druckdatum: S eite: 1 29

[Seite 133]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
01.01.0008.Forts...

01.01.0008. Forts. ...

die Bildqualität ist so zu wählen,dass durch die Komp-
r imierung keine für den Sachverhalt wesentlichen Bild-
informationen verloren gehen

informationen verloren gehen.

01.01.0009.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
V ermessungstechn . Arbeiten durchf .
Durchführung von zusätzlichen vermessungstechnischen Arbeiten gemäß zu erstellenden Messprogramm
nach ZTV -Verm StB 01 und Unterlagen des AG.
Alle vom AN auszuführenden Vermessungsleistungen sind einem Vermessungsingenieur( Dipl .-I ng.o. g lw.)
zu übertragen,der im Messprogramm benannt wird .Die Kosten aller übrigen für die Abwicklung der
B aumaßnahme erforderlichen vermessungstechnischen Arbeiten( siehe ZTV -Verm )sind in die Einheitspreise
d er entsprechenden OZ`s einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Einschließlich Aufmaß von vorhandenen Bauwerken/B auwerksteilen,d eren Bestand örtlich aufzumessen ist

Euninds dchelri eAßulsicfhü hAruufnmgasßpl avnounn vgo rzhua Gndruenndeen gBealeugwte wrkeernd/ e B n akuawnne.r ksteilen, d eren Bestand örtlich aufzumessen ist

01.01.0010.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
M itwirkung bei der Hauptprüfung
B rückenprüfgerät mit Arbeitskorb und 2- fach gelenkigem Ausleger zur Prüfung(H1 -Prüfung)des
Brückenbauwerkes im Baubereich bereitstellen.
E inschließlich aller Nebenkosten und Bedienpersonal
E inschließlich An- /A bfahrt .
Einsatzzeit über4bis8 h
Höhe/Abmaße des Bauwerkes nach Unterlagen des AG.
Verkehrssicherung erfolgt durch den AG
Ausführung nach Aufforderung durch den AG

Ausführung nach Aufforderung durch den AG.

01.01.0011.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
F reitreppe aufmessen
b estehende Freitreppe vor Haus 2 19aufmessen,Aufmass für spätere
Wiederherstellung
F reitreppe aus Naturstein mit4Stufen, c a.4 ,5qm

F reitreppe aus Naturstein mit 4 Stufen, c a. 4 ,5 qm

01.01.0012.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
U fermauern aufnehmen
v orhandene Naturstein-Ufermauern vor Haus2 19und an Haus2 24
fachgerecht in ausreichendem Umfang zur späteren Wiederherstellung
a ufmessen und dokumentieren,e inschließlich aufstehender Geländer etc .

a ufmessen und dokumentieren, e inschließlich aufstehender Geländer etc .

01.02. V erkehrslenkung

01.02.0001.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
+ ++z u diesem Titel :
+++wird durch ein externes Büro geplant und ausgeschriebe

+++ w ird durch ein externes Büro geplant und ausgeschrieben

01.03. A rbeiten gegen Nachweis

H inweis zur OZ01.03.0001.
Stundensatz versteht sich incl . aller AG -A nteile und aller Zuschläge.

Stundensatz versteht sich incl . a ller AG -A nteile und aller Zuschläge. ...F orts .

Druckdatum: S eite: 1 30

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Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL284,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrM engeA E
Forts

Forts. ...

Maschinenstunden incl .der Bediener und der Betriebstoffe.Es werden
nur Einsatzstunden abgerechnet.T agelohnzettel umgehend3*z ur
Prüfung an BÜ gehen

Prüfung an BÜ gehen

01.03.0001.-- -- -- -- -- -- -- --5,00h
V orarbeiterstunden

VorarbeiterstundV eonrarbeiterstunden

01.03.0002.-- -- -- -- -- -- -- --5,00h
F acharbeiterstunden
Facharbeiterstunden

Facharbeiterstunden

01.03.0003.-- -- -- -- -- -- -- --5,00h
M ehraufwand Koordination
Mehraufwand Bauleitung bei Baumaßnahmen verschiedener Träger im Baufel

Mehraufwand Bauleitung bei Baumaßnahmen verschiedener Träger im Baufeld

01.03.0004.-- -- -- -- -- -- -- --5,00h
B aggerstunden
B aggerstunden ,

B aggerstunden , einschließlich Fahrer

01.03.0005.-- -- -- -- -- -- -- --5,00h
L kw-S tunden bis2 0 t
L kw-S tunden bis2 0t Tragkraft einschließlich Fahrer

L kw- S tunden bis 2 0 t Tragkraft einschließlich Fahrer

01.03.0006.-- -- -- -- -- -- -- --5,00h
K ompressorstunden
Kompressorstunden einschließlich Lufthammer und Bedienung

Kompressorstunden einschließlich Lufthammer und Bedienung

01.03.0007.-- -- -- -- -- -- -- --5,00h
R adlader -Stunden
Radlader- Stunden, einschließlich Bedienung

Radlader- Stunden, e inschließlich Bedienung

01.03.0008.-- -- -- -- -- -- -- --5,00h
R üttelplatte
S tunden einer Rüttelplatte3 000kg,e inschließlich Bedienung

S tunden einer Rüttelplatte 3 000 kg, e inschließlich Bedienung

01.03.0009.-- -- -- -- -- -- -- --5,00h
W alzenzug
Walzenzug einschließlich Fahrer

Walzenzug einschließlich Fahrer

01.03.0010.-- -- -- -- -- -- -- --5,00h
K ehrrmaschine
Kehrmaschinen-S tunden,e inschließlich Bedienung

Kehrmaschinen- S tunden, e inschließlich Bedienung

01.03.0011.-- -- -- -- -- -- -- --5,00h
P umpenstunden
T auchpumpe inkl.S chlauchleitung und Bedienung

T auchpumpe inkl. S chlauchleitung und Bedienung

Druckdatum: S eite: 1 31

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Projekt:4 5-2622- BL 284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L284,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
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  1. Brückenbau

02.00. K ampfmittelsondierung

H inweis zur OZ02.00.0001 .
zu folgendem Abschnit
Ausführung durch eine Firma,d ie von der Bezirksregierung für solche Arbeiten zugelassen ist.

Ausführung durch eine Firma, d ie von der Bezirksregierung für solche Arbeiten zugelassen ist.

02.00.0001.-- -- -- -- -- -- -- --4,00St
B aust .e inr. (Zul. ) Geräteeins.
B austelle mit Bohr -u nd Sondierungstrupp für die Kampfmitteldetektionen einrichten und räumen
der Verantwortung des AN,die Einsätze zu minimieren.
Als Zulage zur Position Baustelle einrichten und räumen
An-und Abtransport aller für die Durchführung der Detektionsarbeiten notwendigen Geräte,W erkzeuge und
B etriebsmittel;
Auf- u nd Abbau sämtlicher zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen Geräte und des Materials, Maschinen,
Werkzeuge einschließlich deren Vorhaltung ;
A n-und Abfahrt von Personal
U nterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen werden nicht mit dieser Pauschale ,
sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergüte
Geräte für Sondierungsbohrungen an allen jeweiligen Einsatzorten einsetzen .Ein Einsatz umfasst das
Aufstellen und Abbauen sowie das Umstellen von Ansatzpunkt zu Ansatzpunkt innerhalb der Räumstelle .
G erät=B ohrgerät,D urchmesser< 150 mm .
Um Bauverzögerungen zu vermeiden, s ind das Setzen der Rohre und die Absuchtermine rechtzeitig mit dem
Kampfmittelbeseitigungsdienst(KBD) zu koordinieren und abzustimmen
Abgerechnet wird die Zulage einmal als Stück- Pauschale für den Einsatz in der jeweiligen Räumstelle.

Abgerechnet wird die Zulage einmal als Stück - Pauschale für den Einsatz in der jeweiligen Räumstelle.

H inweis zur OZ02.00.0002 .
zur folgenden OZ.:

F zuürr fgoelgoemnadgenne OtisZc .:he Sondierungen.

02.00.0002.21.126/011.00.006 5,00St
E inzelpunkt einmessen
E inzelpunkt lage
einmessen und frei von ferromagnetischen Gegenständen,
gut sichtbar und haltbar kennzeichnen .Nach Abschluss
d er Räumarbeiten die Kennzeichnung entfernen.Abgerech
n et wird der gekennzeichnete Punkt

n et wird der gekennzeichnete Punkt .

H inweis zur OZ02.00.0003 .
Bohrwiderstände nur nach Freigabe durch befähigte Person (S prengG)

dBuorhcrhwbidoehrrsetnände nur nach Freigabe durch befähigte Person ( S prengG)

02.00.0003.-- -- -- -- -- -- -- --560,00m
L otrechte Sond. - Bohrung herstellen

SondierbohrungeL no tfrüerc Shitceh eSrohnedits. -d Beotehkrtuionng a hlse rvsotreblelereni tende Maßnahme zur Tiefendetektion gemäß

Anforderungen der Bezirksregierung und in Abstimmung mit dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst
...F orts.0 2.00.0003.

...F orts. 0 2.00.0003.

Druckdatum: S eite: 1 32

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Projekt:4 5-2622- BL284 ,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
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02.00.0003.Forts.

02.00.0003. Forts. ...

( KBD)
Bohrungen bis8 mTiefe ab GOK( s ofern das Gelände nach dem Krieg nicht aufgeschüttet worden ist) ,
drehend mit Hohlschnecke und nicht schlagend ,herstellen .
B ohrlöcher mit Kunststoffrohr (f rei von Ferrometallen)verrohren (Innendurchmesser min.60mm) ,
Rohrunterseite mit Stopfen (Spitze)v erschließen, Rohr0,3m über GOK einkürzen.
B ohrung für die Ausführung von Sondierungen im Bohrloch unterbrechen.Bohrgerät vom Bohrloch
zurücksetzen und nach Abschluss des Sondierbetriebes und der Versuche wieder in Bohrstellung bringen.
Stillstandskosten während des Sondierbetriebes werden nicht gesondert vergütet .
K unststoffrohr nach Tiefendetektion entfernen und verfüllen der Bohrung mit Bohrgut.
Die Bohrpunkte sind mit dem KBD abzustimmen.
Bohrung liegt in unbefestigter Fläche .
Homogenbereich bzw . B augrund nach Unterlagen des AG.
Einschließlich Wiederherstellen der Oberfläche ,Umsetzen der Bohrausrüstung von Bohransatzpunkt z
B ohransatzpunkt . Ausführung der Bohrungen in Teilabschnitten,
A bgerechnet wird nach gebohrten Metern ab GO
E inschließlich Anmeldung der Bohrungen zur Detektion bei der Bezirksregierung bzw .b eim KBD. D
Anforderung und Koordination des KBDs zur ferromagnetischen Überprüfung erfolgt durch den AN.
Ausgebaute und nicht wieder einzubauende Materialien nach Wahl des AN verwerten
Die Erstellung des Bohrplanes wird nicht gesondert vergüte
D ie Termine für die Herstellung und Untersuchung der Sondierungen sind rechtzeitig (mindestens 10Tage
Vorlaufzeit)mit dem KBD abzustimmen.
A bstimmungsbedingte Warte-bzw-Stillstandszeiten werden nicht gesondert vergütet .
A usführung entsprechend"
k onkrete Gefahr " ( Anlage1der Technischen Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung in NRW).

k onkrete Gefahr " ( Anlage 1 der Technischen Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung in NRW ).

02.00.0004.-- -- -- -- -- -- -- --1 0,00m
Z ulage zu den Sond. - Bohrung
Zulage zu den Positionen der Bohrsondierungen( vertikal und horizontal )f ür das Durchbohren von
Trümmerschutt oder sonstigen Aufschüttungen, die einen erhöhten Bohrwiderstand darstellen,bzw.i n denen
die Bohrlochstabilität für den Ausbau der Sondierungsbohrung mit Kunststoffrohren nicht ausreichend is
N ur auf Anordnung des AG /B odengutachters.
A bgerechnet wird nach laufenden Metern durchbohrtem Trümmerschutt oder sonstigen Aufschüttungen

A bgerechnet wird nach laufenden Metern durchbohrtem Trümmerschutt oder sonstigen Aufschüttungen.

02.00.0005.-- -- -- -- -- -- -- --560,00m
B ohrlochsondierung durchführen- ..
Bohrlochsondierung nach Unterlagen des AG innerhalb der Räumstelle durchführen.
Sondierung auswerten, bewerten und Ergebnisse dokumen- t ieren.
übergeben.
Abgerechnet wird die Sondiertiefe bis zum Freigabehorizont am jeweiligen Bohransatzpunkt .
Sondierverfahren =G eomagnetik.
Freigabehorizont unter Geländeoberfläche über 6,0 bis1 0,0m .

Freigabehorizont unter Geländeoberfläche über 6 ,0 bis 1 0,0 m .

H inweis zur OZ02.00.0006.
zur folgenden OZ .:
Für Kontaktbohrung
Das Einmessen der Sondierachsen und Punkte ist einzurechnen.

Das Einmessen der Sondierachsen und Punkte ist einzurechnen.

Druckdatum: S eite: 1 33

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02.00.0006.-- -- -- -- -- -- -- --1.000,00m
A usschluss -/T astbohrung vertikal
Ausschluss-/T astbohrungen d=1 20mm,V ollbohrschnecke und/ o der Hohlbohrschnecke als Kontaktbohrung
für Bereiche, die nicht durch Sondierbohrungen messbar sind bzw.d eren geomagnetische Überprüfung
einen" Nicht auswertbaren Bereich"a ufzeigte, vertikal bis in eine Tiefe von8m niederbringen.
Einschließlich Wiederherstellen der Oberfläche ,Umsetzen der Bohrausrüstung von Bohransatzpunkt zu
Bohransatzpunkt .Ausführung der Bohrungen in Teilabschnitten, V erfüllen der Bohrlöcher mit Bohrgut,
ü berschüssiges Bohrgut nach Wahl des AN verwerte
D okumentation der Tastbohrungen .
Abgerechnet wird der laufende Meter Bohrung.
B eschreibung der Homogenbereiche nach Unterlagen des A

B eschreibung der Homogenbereiche nach Unterlagen des AG.

02.00.0007.24.117/925.99TA5,00h
K olonneneinsatz f.Hindernisbeseit.

KK oolloonnnnee znueri nBseastezi tfig . u Hning dveornn Hisibndeserenitis. sen einsetzen.

V ergütet wird ein Verrechnungssatz,der sämtliche Auf -
w endungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte-
u nd Betriebsstoffkosten sowie die Kosten für das Bedie
nungspersonal einschließlich sämtlicher Zuschläge um
f asst. Abrechnung nach den tatsächlich geleisteten
E insatzstunden,ohne Stillstand
Einsatz' b ei Kleinbohrarbeiten für die Kampfmittel -
s ondierung .

s ondierung . '

0 2.01. B augruben, W asserhaltung , B auwerkshinterfüllung

02.01.0001.24.106/003.11.11.11.111,00P sch
F läche abräumen

FF llääcchhee naabcrhä uUmnteenrl agen des AG abräumen.

S trauch- und Baumbestand sowie sonstiger Aufwuchs bis
zu0,10m Stammdurchmesser,1,00m über dem Erdboden
gemessen ,einschließlich Wurzelwer
Wurzelstöcke anderweitig gefällter Bäume bis zu0,10

D Wuurrczhemlsetöscskeer aann ddeerrw Secithign igttesftäelllltee rr oBdäeunm. e bis zu 0,10 m

A stwerk gefällter Bäume,H olzreste.
S teine,B etonreste,Mauerreste und abgängige Zäune.
Neigung der Abräumfläche steiler als

WNeuigrzuenlsgt ödcekr eA bnraäcuhm Wfläachhl ed esste AilNer vaelsrw 1 e:4rt. en. Schlagabraum nach Wahl des AN verwerten. Übriges Räumgut nach Wahl des AN verwerten.

02.01.0002.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
Z ulage: T eilfläche mit Neophyten
Eine Teilfläche der Böschung an Haus 219 von ca.35qm ist mit
N eophyten bestanden ,hier Riesenknöterich und gering Herkulesstaude,
Zulage für Mehraufwand aus fachgerechter Entsorgung, R einigung der
G eräte etc.

G eräte etc.

Druckdatum: S eite: 1 34

[Seite 138]

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Projekt:4 5-2622- BL284,Rösrath, E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
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02.01.0003.24.106/033.31.11.114 ,00St
B äume fällen mit Roden
Bäume fällen,h öchstens0 ,25m über dem Erdboden
a bsägen.W urzelstöcke roden.G emessen wird der Durch
messer1 ,00m über dem Erdboden.
D urchmesser über 0,50bis0 ,75m.
N eigung der Rodungsfläche steiler als
Wurzellöcher mit geeignetem Boden verfüllen . Boden aus
Abtragsbereichen profilgerecht löse
Gesamtes Holz nach Wahl des AN verwerte
Wurzelstöcke nach Wahl des AN verwerten.
Schlagabraum nach Wahl des AN verwerten

Schlagabraum nach Wahl des AN verwerten.

02.01.0004.24.108/912.91.20.01.01TA5 ,00m3
S uchgraben herstellen
Suchgraben nach Unterlagen des AG einschließlich Hand
schachtung herstellen. Aushub zur Wiederverwendun
s eitlich lagern .Beschreibung der Homogenbereiche nach
Unterlagen des AG.
H omogenbereiche 'nach Unterlagen des AG.
Grabentiefe bis 1,25m.
H andschachtung mit Maschinenunterstützun

H Seaintldicshc hgaeclahgtuenrtge nm Bito Mdeansc ehiinnbeanuuennte ursntdü tvzeurndgic. hten. Abrechnung nach Abtragsprofilen.

02.01.0005.14.901/402.0410,00m
S ichern von Versorgungsleitungen
Versorungsleitungen, d ie im Zuge der Bauarbeiten fre
gelegt werden,nach Angabe und den Vorschriften der
Unterhaltungsträger sichern und vor Beschädigungen
s chützen,e inschl. d er Kosten für die Erschwernisse,

s dcieh übtezie dne, ne iBnasuchalr .b d eeitre Kn odsutrecnh fdüar sd iVeo Erhrsacnhdweenrsneisins ed, ieser L eitungen entstehen. Der Einheitspreis gilt unabhängig von der Anzahl der

a bgerechneten Mete
Liegen mehrere Leitungen eines Unterhaltungsträger
i n einem Leitungsgraben, s o wird die Länge nur einer
Leitung abgerechnet
L eitungsart= Fernmeldekabel .

L eitungsart = F ernmeldekabel .

02.01.0006.14.901/402.0210,00m
S ichern von Versorgungsleitungen
Versorungsleitungen, d ie im Zuge der Bauarbeiten fre
gelegt werden,nach Angabe und den Vorschriften der
Unterhaltungsträger sichern und vor Beschädigungen
s chützen,e inschl. d er Kosten für die Erschwernisse,

s dcieh übtezie dne, ne iBnasuchalr .b d eeitre Kn odsutrecnh fdüar sd iVeo Erhrsacnhdweenrsneisins ed, ieser L eitungen entstehen. Der Einheitspreis gilt unabhängig von der Anzahl der a bgerechneten Meter. ...F orts. 0 2.01.0006.

Druckdatum: S eite: 1 35

[Seite 139]

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VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA
02.01.0006.Forts...

02.01.0006. Forts. ...

Liegen mehrere Leitungen eines Unterhaltungsträger
i n einem Leitungsgraben,s o wird die Länge nur einer
Leitung abgerechnet .
Leitungsart=Strom (M ittelspannung) .

Leitungsart = S trom ( M ittelspannung ) .

02.01.0007.14.901/402.0510,00m
S ichern von Versorgungsleitungen
Versorungsleitungen,d ie im Zuge der Bauarbeiten fre
gelegt werden,nach Angabe und den Vorschriften der
Unterhaltungsträger sichern und vor Beschädigungen
s chützen,e inschl .d er Kosten für die Erschwernisse,
die bei den Bauarbeiten durch das Vorhandensein dieser
L eitungen entstehen.

L Deeirtu Enignehne ietsnptrseteish geinlt. unabhängig von der Anzahl der

a bgerechneten Meter
Liegen mehrere Leitungen eines Unterhaltungsträger
i n einem Leitungsgraben,s o wird die Länge nur einer
Leitung abgerechnet .
L eitungsart=Wasser

L eitungsart = W asser .

02.01.0008.14.901/402.0610,00m
S ichern von Versorgungsleitungen
Versorungsleitungen,d ie im Zuge der Bauarbeiten fre
gelegt werden,nach Angabe und den Vorschriften der
Unterhaltungsträger sichern und vor Beschädigungen
s chützen,e inschl .d er Kosten für die Erschwernisse,
die bei den Bauarbeiten durch das Vorhandensein dieser
L eitungen entstehen.

L Deeirtu Enignehne ietsnptrseteish geinlt. unabhängig von der Anzahl der

a bgerechneten Meter
Liegen mehrere Leitungen eines Unterhaltungsträger
i n einem Leitungsgraben,s o wird die Länge nur einer
Leitung abgerechnet .
L eitungsart=Abwasser .

L eitungsart = A bwasser .

02.01.0009.14.901/402.0710,00m
S ichern von Versorgungsleitungen
Versorungsleitungen,d ie im Zuge der Bauarbeiten fre
gelegt werden,nach Angabe und den Vorschriften der
Unterhaltungsträger sichern und vor Beschädigungen
s chützen,e inschl .d er Kosten für die Erschwernisse,
die bei den Bauarbeiten durch das Vorhandensein dieser
L eitungen entstehen.

L Deeirtu Enignehne ietsnptrseteish geinlt. unabhängig von der Anzahl der

a bgerechneten Meter
Liegen mehrere Leitungen eines Unterhaltungsträger
i n einem Leitungsgraben,s o wird die Länge nur einer
Leitung abgerechnet .
L eitungsart=Gas

L eitungsart = G as.

Druckdatum: S eite: 1 36

[Seite 140]

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Projekt:4 5-2622- BL 284 , Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 - E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
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02.01.0010.-- -- -- -- -- -- -- --1,00Psch
A rbeitsplanum herstellen -Achse10
A rbeitsplanum zum Aufstellen der Geräte für die Vorbohrung zur Kampfmittelerkundung,d ie Herstellung der
Bohrpfahlwände etc.n ach Wahl des AN herstellen .
Arbeitsplanum im Bereich Widerlager Achse 1
A rbeitsplanum nach Beendigung der Arbeiten beseitigen.
Mindestanforderungen für das Arbeitsplanum :
Geotextil als Trennschicht verlegen.Ü berlappung mind.0,5m
C harakteristische Öffnungsweite O90 bei Vliesstoffen mind.0 ,06mm und max.0 ,4mm ,
Geotextilrobustheitsklasse5 .

A Gret outnedx tAilruofbbuasut hneaictshk Wlasashel d5 e .s AN . Arbeitsplanum ertüchtigen und säubern. Geotextil nach Abschluss der Verbauarbeiten aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

02.01.0011.-- -- -- -- -- -- -- --1,00Psch
A rbeitsplanum herstellen -Achse20
A rbeitsplanum zum Aufstellen der Geräte für die Vorbohrung zur Kampfmittelerkundung,d ie Herstellung der
Bohrpfahlwände etc.n ach Wahl des AN herstellen .
Arbeitsplanum im Bereich Widerlager Achse 2
A rbeitsplanum nach Beendigung der Arbeiten beseitigen.
Mindestanforderungen für das Arbeitsplanum :
Geotextil als Trennschicht verlegen.Ü berlappung mind.0,5m
C harakteristische Öffnungsweite O90 bei Vliesstoffen mind.0 ,06mm und max.0 ,4mm ,
Geotextilrobustheitsklasse5 .

A Gret outnedx tAilruofbbuasut hneaictshk Wlasashel d5 e .s AN . Arbeitsplanum ertüchtigen und säubern. Geotextil nach Abschluss der Verbauarbeiten aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

02.01.0012.24.117/305.232,00St
G eräteeinsatz für Bohrpfahlwände
G eräte für das Herstellen von Bohrpfahlwänden nach U
t erlagen des AG einsetzen. Der Einsatz umfasst das ein
malige Aufstellen und das Abbauen sowie das Umsetzen im
Bereich des Bauteil
Bauteil=W iderlage
B ohrplanum wird gesondert vergütet.

B ohrplanum wird gesondert vergütet.

02.01.0013.24.117/310.044 8,00m
B ohrschablone herstellen
B ohrschablone für Bohrpfahlwand einschließlich der da -
z ugehörenden Erdarbeiten nach Unterlagen des AG her
s tellen und wieder beseitigen.A brechnung nach
L änge der Bohrpfahlwand
Pfahldurchmesser =120

Pfahldurchmesser = 120 cm.

02.01.0014.24.117/315.21.49.92.35TA270,70m2
B ohrpfahlwand herstellen
Bohrpfahlwand entsprechend statischen und konstruktiv
E rfordernissen nach Unterlagen des AG herstellen .Be-
wehrung wird gesondert vergütet. Flachstahl für Ab

wehrung wird gesondert vergütet. F lachstahl für Ab- ...F orts. 0 2.01.0014.

Druckdatum: S eite: 1 37

[Seite 141]

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL 284 ,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L284,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L284- E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrMengeA E
02.01.0014.Forts...

02.01.0014. Forts. ...

standskreuze und Distanzringe werden als Betonstahl a
gerechnet .Herrichten des Kopfes der Pfahlwand wird g
sondert vergütet.E rforderliche Verankerung und di
Durchführung von erforderlichen Probebelastungen werden
g esondert vergütet.A brechnung nach Länge in der
Wandachse,h orizontal ,
bis Unterkante Kopfbalken.
Homogenbereiche nach Unterlagen des AG
P fahlwand=Widerlager
Ausführung mit überschneidenden Pfählen.
Pfahldurchmesser=120cm
Pfahllänge' der unbewehrten Pfähle über 3,
3 ,50m, der bewehrten Pfähle über10,00 bis 1 5,00
B austoff' S tahlbeton,Druckfestigkeitsklasse
C3 5/45,Expositionsklasse XC 2, X D2 ,XF2 . '
M ehraufwand für Durchfahren von Hindernissen oder E
binden in Festgestein gegenüber dem Herstellen in Lo-
ckergestein wird gesondert vergütet
Pfähle durch verrohrtes Bohren herstellen.Leerbohrun -
gen über1 ,00m werden gesondert vergütet
B ohrgut beseitigen.E ntsorgung wird gesondert vergütet

B ohrgut beseitigen. E ntsorgung wird gesondert vergütet .

02.01.0015.24.117/315.22.43.92.35TA256,70m2
B ohrpfahlwand herstellen
Bohrpfahlwand entsprechend statischen und konstrukti
E rfordernissen nach Unterlagen des AG herstellen .Be-
wehrung wird gesondert vergütet. F lachstahl für Ab
standskreuze und Distanzringe werden als Betonstahl a
gerechnet .Herrichten des Kopfes der Pfahlwand wird g
sondert vergütet.E rforderliche Verankerung und di
Durchführung von erforderlichen Probebelastungen werden
g esondert vergütet.A brechnung nach Länge in der
Wandachse,h orizontal ,
bis Unterkante Kopfbalken.
Homogenbereiche nach Unterlagen des AG
P fahlwand=Widerlager
A usführung mit berührenden Pfähle
Pfahldurchmesser=120cm
Pfahllänge über1 0,00bis 15,00
B austoff' =Stahlbeton, Druckfestigkeitsklas
C3 5/45,Expositionsklasse XC 2, X D2 ,XF2 . '
M ehraufwand für Durchfahren von Hindernissen oder E
binden in Festgestein gegenüber dem Herstellen in Lo-
ckergestein wird gesondert vergütet
Pfähle durch verrohrtes Bohren herstellen.Leerbohrun -
gen über1 ,00m werden gesondert vergütet
B ohrgut beseitigen.E ntsorgung wird gesondert vergütet

B ohrgut beseitigen. E ntsorgung wird gesondert vergütet .

Druckdatum: S eite: 1 38

[Seite 142]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL 284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrMengeA E
02.01.0016.24.117/735.21.13.12.015 6,40m
L eerbohrung/ - rammung herstellen
L eerbohrung/- rammung über1 ,00m je Pfahl nach Unter -
l agen des AG herstellen.
Homogenbereiche nach Unterlagen des AG
Bauteil =W iderlager
P fahl =Ortbetonbohrpfah
Pfahldurchmesser =120
N eigung vertikal .
B ohrgut beseitigen.Entsorgung wird gesondert vergüte
Leerbohrung/- rammung mit nicht bindigem Baustoff ve
f üllen.

f üllen.

H inweis zur OZ 02.01.00
zur folgenden OZ.:
B eim Bohren gefördertes Bohrgut

B eim Bohren gefördertes Bohrgut.

02.01.0017.26.102/440.08.25.11.011.120,00t
N icht gef.Abf . Baustelle entsorg.
Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle nach
Unterlagen des AG laden, z ur Entsorgungsanlag
b efördern und entsorgen .Abrechnung nach
Wiegenachweise
Abfall
Ausnahme derjenigen, d ie unter1 70 5 0 3* fallen.
A bfallschlüssel =1 70 5 0
Z uordnungswert DepV =D K I
G elösten Abfall an Anfallstelle laden
Entsorgung nach Wahl des AN .Kosten der
A bfallentsorgung trägt der AN
Verbleibsdokumentation nach Unterlagen des AG
f ühren. Dokumentation und Wiegenachweise na
A bschluss dem AG elektronisch übergeben

A bschluss dem AG elektronisch übergeben.

02.01.0018.24.117/325.21.04196,40m 2
B ohrpfahlw . i. F estgest.herst .(Zul.)
B ohrpfahlwand in Festgestein bzw .
a xialen Druckfestigkeit größer100 MPa nach Unterlage
des AG herstellen. Vergütet wird der Mehraufwand für
das Durchfahren oder Einbinden in Festgestein gegenüber
d em Herstellen in Lockergestein
P fahlwand=Widerlager .
Ausführung mit überschneidenden Pfählen.
Pfahldurchmesser =120

Pfahldurchmesser = 120 cm.

02.01.0019.22.118/213.99TA8 8,80t
B etonstahl einbauen

BB eettoonnsstatahhl le enitnspbraeucehne nd statischen und konstruktiven E rfordernissen einbauen. ...F orts. 0 2.01.0019.

Druckdatum: S eite: 1 39

[Seite 143]

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Projekt:4 5-2622- BL 284,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L284,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L284-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrMenge A E
02.01.0019.Forts

02.01.0019. Forts. ...

Flachstahl . '

B auteil' = Bohrpfahlwand
Stahlsorte' B500B und S235
f ür Abstandskreuze und Distanzringe

f ür Abstandskreuze und Distanzringe. '

02.01.0020.24.117/320.24.044 8,00m
K opf der Bohrpfahlwand herrichten

K K ooppff ddeerr B Boohhrprfpafhalhwlawnadn fdü rh deernri cAhntsecnh luss herrichten .

ten .

Freigelegte Bewehrung richten.Abrechnung nac
L änge in der Wandachse
P fahlwand=W iderlager .
Pfahldurchmesser=120cm

A Pbfabhrludcuhrgchumt neascshe rW =a 1h2l 0d ecsm A. N verwerten.

02.01.0021.24.117/330.23123,60m 2
B ohrpfahlwand säubern
Bohrpfahlwand säubern.A nhaftenden Boden von freigeleg
t er Fläche der Bohrpfahlwand entfernen. A brechnung nach
Länge in der Wandachse, horizontal ,m ultip
z iert mit der freigelegten Höhe.
P fahlwand=W iderlager .
S äubern durch Druckwasserstrahlen

S äubern durch Druckwasserstrahlen .

02.01.0022.24.117/100.92TA2,00S t
G eräteeinsatz für Trägerbohlwand
G eräte für Trägerbohlwand nach Unterlagen des AG ei
s etzen.D er Einsatz umfasst das Aufstellen und Abbau
sowie das Umsetzen im Bereich des Bautei
B auteil' =Widerlagerverbau.

AB rabueteitsil p' =la W nuimde hrleargsetrevlleernb auun. d' beseitigen.

H inweis zur OZ02.01.0023 .
zur folgenden OZ.:
In der Vorbemessung ergaben sich ca. 7 ,50m lange Träger mit W= ca. 1 700cm3,e=m ax.1,75m,
Ausfachung aus Holz ,d =8 cm.

Ausfachung aus Holz , d = 8 cm.

02.01.0023.24.117/105.90.13.21.11TA6 0,00m2
T rägerbohlwand herstellen
Trägerbohlwand entsprechend statischen und konstruk
ven Erfordernissen nach Unterlagen des AG herstellen
A brechnung nach Länge in der Wandachse
t al ,m ultipliziert mit der Höhe ab Baugrubensohle.
Durchfahren von Hindernissen wird gesondert vergütet
Homogenbereiche nach Unterlagen des AG
Träger einbringen 'durch Einstellen in vorgebohrt
Löcher. B ohrungsdurchmesser D= 50 bis 60 cm.

BLöochhrleörc . hB eorh trraugnfgäshdiugr mchitm Keiesssesar nDd = o d 50e rb Sisc h 6o0t tcemr. v erfüllen. Das Herstellen der verrohrten Bohrlöcher ist ...F orts. 0 2.01.0023.

Druckdatum: S eite: 1 40

[Seite 144]

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Projekt:4 5-2622- BL 284, Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrMenge A E
02.01.0023.Forts.

02.01.0023. Forts. ...

.

einzurechnen'
Träger
T rägerlänge über 6,00 bis 9 ,00
Ausfachung mit Kanthölzern. T rägerbohlwand freistehend.
Träger ausbauen und entferne
A usfachung ausbauen und entfernen

A usfachung ausbauen und entfernen.

02.01.0024.24.108/107.99.40.60 TA400,00m 3
B augrube herstellen
B augrube nach Unterlagen des AG herstelle
Beschreibung der Homogenbereiche nach Unterlagen des
AG. V erbau wird gesondert vergütet.
H omogenbereiche'n ach Unterlagen des AG
B augrube 'f ür Abbruch Unterbauten'
B augrubentiefe über 3 ,00bis 5,00 m
A ushub entsorgen.E ntsorgung wird gesondert vergüte

A ushub entsorgen. E ntsorgung wird gesondert vergütet.

02.01.0025.26.102/440.08.25.11.01800,00t
N icht gef . Abf .B austelle entsorg.
Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle nach
Unterlagen des AG laden, z ur Entsorgungsanlage
b efördern und entsorgen. Abrechnung nach
Wiegenachweisen .
Abfall =
Ausnahme derjenigen, d ie unter 1 7 05 0 3* f allen.
A bfallschlüssel= 17 0 5 0
Z uordnungswert DepV =D K II.
G elösten Abfall an Anfallstelle laden.
Entsorgung nach Wahl des AN
A bfallentsorgung trägt der AN .
Verbleibsdokumentation nach Unterlagen des AG
f ühren.Dokumentation und Wiegenachweise nac
A bschluss dem AG elektronisch übergeben.

A bschluss dem AG elektronisch übergeben.

02.01.0026.24.108/122.99.10TA700,00m 3
B austoff lief ., i n Baugrube einbauen
Baustoff nach Unterlagen des AG liefern,
nach Unterlagen des AG einbauen und verdichten. E inbau
d okumentation nach Unterlagen des AG übergeb
Baustoff ' = grobkörniger Boden
n ach ZTV E- StB 17, A bschn. 10.2.3. '
B augrube für'A bbruch bis zur Arbeitsebene für
die Pfahlherstellung verfüllen . '
B austoff für Einbau in Wasserschutzgebieten geeignet.

B austoff für Einbau in Wasserschutzgebieten geeignet.

02.01.0027.24.108/107.92.40.50 TA560,00m 3
B augrube herstellen
B augrube nach Unterlagen des AG herstelle

B augrube nach Unterlagen des AG herstellen . ...F orts. 0 2.01.0027.

Druckdatum: S eite: 1 41

[Seite 145]

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Projekt:4 5-2622-BL 284, Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM enge A
02.01.0027.Forts.

02.01.0027. Forts. ...

Beschreibung der Homogenbereiche nach Unterlagen de
AG. V erbau wird gesondert vergütet.
H omogenbereiche 'nach Unterlagen des AG.
B augrube für Widerlager .
B augrubentiefe über 3 ,00bis 5,00 m
A ushub nach Wahl des AN verwerte

A ushub nach Wahl des AN verwerten.

02.01.0028.24.106/213.01.01.11.001 85,00m 3
B oden bzw. Fels lösen und verwerten
B oden bzw .
lösen,laden und nach Wahl des AN verwerten.Beschrei -
bung der Homogenbereiche nach Unterlagen des AG. D ie
Herstellung von Mulden und Gräben wird gesondert v
g ütet .
P rofilgerecht lösen.

P Draosf iHlgeerrsetcehllte lnö sdeens. Planums wird nicht gesondert

nicht gesondert

.

v ergüt
M aterialwerte nach EBV =BM -
Abrechnung nach Abtragsprofilen

Abrechnung nach Abtragsprofilen.

02.01.0029.24.117/805.24156,00m 2
G ründungssohle verdichten
Gründungssohle nach Unterlagen des AG verdichten und
O berfläche profilgerecht herstellen. Abrechnung
nach Grundfläche des Fundamentes
B augrube für Widerlager .
Verdichten auf mind. 100v. H .V erdichtungsgrad Dpr.

Verdichten auf mind. 100 v. H . V erdichtungsgrad Dpr.

02.01.0030.24.106/610.19.01.01 TA4 30,00m 3
B aust. l ief .a ls BW-Hinterfüll. einb

BB aauusstto . fl fi elief .f ea rlns uBnWd - a Hlsin Btearufwülel .r ekisnhbin terfüllung profil-

profil-

g erecht einbauen und verdichten.
Hinterfüllung für Widerlager und Flügelwand .
Baustoff ' = grobkörniger Boden
n ach ZTV E- StB1 7,A bschn. 10.2.3. '
Gesamter Hinterfüllbereic
A brechnung nach Auftragsprofile

A brechnung nach Auftragsprofilen.

02.01.0031.24.106/123.0230,00m2
B öschung mit Stufen versehen
B öschung mit1 0bis1 5 cm tiefen, s chräg verlaufend
Stufen versehen.
sehener Böschungsfläche in der Neigung
A bstand der Stufen1 ,00 m

A bstand der Stufen 1 ,00 m .

02.01.0032.24.106/113.01.22.13.0217,00m 3
O berboden abtragen und andecken
Oberboden ggf. einschließlich Vegetationsdecke abtragen
u nd profilgerecht wieder andecken einschließlich erfo

u nd profilgerecht wieder andecken einschließlich erfor - ...F orts. 0 2.01.0032.

Druckdatum: S eite: 1 42

[Seite 146]

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Projekt:4 5-2622- B L284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE :4 5-26-0087 L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrM engeA E
02.01.0032. Forts. .

02.01.0032. Forts. ...

derlicher Zwischenlagerung auf Flächen nach Wahl des AN . B eschreibung der Homogenbereiche nach Unterlagen d es AG.

Nd eesi Dic And Rill Ein D ic A br

ung der Abtragsfläche steiler als 1:4.
e des Abtrages über 10 bis 30 cm
eckung auf Böschungen. B öschungen aufrauen und mit
n versehen.
au bündig mit Fahrbahnrand
e der Andeckung über15 bis25 cm.
chnung nach Auftragsprofile

A brechnung nach Auftragsprofilen.

02.01.0033. 26.844/018.12.11.11.213 0,00m2
E rosionsschutzmatte verlegen
Erosionsschutzmatte auf Böschungen, in Mulden oder
G räben nach Unterlagen des AG verlegen.M atte in unge
spanntem Zustand auslegen. Abrechnung nach abge -
deckter Fläche.
Neigung der Böschung über1 :1,5 bi
M atte aus Stroh mitKokos , Verhältnis 3 0/7
Z weilagig ,gesteppt,m it einseitigem Netz aus Naturfa-
den
G ewicht 300 bis 400
Oberen und unterenRand 1
Überlappung der Bahnen ca.1 0cm.
S ichern der Matte mit Holzpflöcken 3
A nzahl = 3Stück /m 2

A nzahl = 3 Stück /m 2.

H inweis zur OZ02.01.0034
Saatgut mit Anteil 70% Gräsern und30% Kräutern und Leguminosen nach RegioZert.
z. B .F a. Zeller , 6 3928 Eichenbühl oder vergleichbar mit Labornachweis

z. B . F a. Zeller , 6 3928 Eichenbühl oder vergleichbar mit Labornachweis.

02.01.0034. 26.840/220.13.11.31.073 0,00m2
N assansaat mit RSM Regio herstellen
Nassansaat mit RSM Regio herstellen .Mischgut
gleichmäßiger Mischung halten.Mischgut auf die Flächen
aufbringen. D ie nachfolgend festgelegten Mengen der Zu
s chlagstoffe beziehen sich jeweils auf 1m 2Fläch
M ulchstoff, 100 g / m2 Zellulose,Lieferzustand trocke
b is feucht;Masse bezogen auf Trockenmasse.
Kleber aus polymerisierten und organischen Kolloiden
( Carbohydrate) , pulverig , 10g/m 2.
Bodenhilfsstoff = Alginat, 1 00g /m 2
Dünger =40 g / m 2NPKMg-Dünger ,m ind.14 v .H . N ,c hlo -
ridarm.
Saatgutmenge = 5 g
S tandortvariante Grundmischun
...F orts.0 2.01.0034.

...F orts. 0 2.01.0034.

Druckdatum: S eite: 1 43

[Seite 147]

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL284,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM engeA E
02.01.0034.Forts. ...

02.01.0034. Forts. ...

,

R egiosaatgutmischung ( RSM Regio ) ,Ursprungsgebiet 7
Rheinisches Bergland

Rheinisches Bergland.

02.01.0035.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
P flege von Vegetationsflächen
Pauschale für die Pflege von Vegetationsflächen.
Vegetationsflächen =Flächen,
V egetationsfläche von Unkraut freihalten und/oder frisch eingesäte Fläche pflegen.
F lächengröße gem. OZ der Einsaaten.

F Plfälecghee nbgisr özßuer mgeämng. e OlfZre dieenr AEbinnsaahamteen . der Bauleistung.

H inweis zur OZ02.01.0036.
Di e Position gilt für alle bauzeitlichen provisorischen Behelfsfangedämme zum Abhalten von Bachwasser
gegenüber tiefer liegenden Baustellenbereichen des Brückenbauwerkes und der Bachbettbefestigung.

gegenüber tiefer liegenden Baustellenbereichen des Brückenbauwerkes und der Bachbettbefestigung.

02.01.0036.21.109/3091 ,00P sch
F angedamm n. W . d. AN herstellen
F angedamm nach Wahl des AN herstellen,v orhalten,
u nterhalten und beseitigen .Hydraulische und bau
t echnische Erfordernisse nach Unterlagen des A

t echnische Erfordernisse nach Unterlagen des AG.

02.01.0037.21.109/113.10.03.10.001,00P sch
W asserh. anl .nach Wahl des AN herst.
Wasserhaltungsanlage nach Wahl des AN zum Trockenlegen
u nd Freihalten der Baugrube von Wasser herstellen. Geo-
logische und hydrologische Verhältnisse sowie Zweck ,
U mfang,Absenkziele,D auer der Wasserhaltung und Ablei-
tung des Wassers zur Vorflut nach Unterlagen des AG
A nlage bemessen, einrichten und abbauen. E rforderliche
E rdarbeiten ausführen
Vorhalten und Betreiben wird gesondert vergütet.
B augrube für Widerlag
Gesamter Förderdurchfluss über30bis5 0m3 /h .
A bleitung mittels Schlauchleitung herstellen

A bleitung mittels Schlauchleitung herstellen.

02.01.0038.21.109/117.10.01.002 00,00d
W asserhaltungsanlage vorhalten
Wasserhaltungsanlage nach Wahl des AN zum Trockenlegen
und Freihalten der Baugrube von Wasser betriebsbere
vorhalten .

vAobrghearletecnh .net wird nach Kalendertagen . B augrube für Widerlager . Ableitung mit Schlauchleitung.

02.01.0039.21.109/123.10.10.0050,00d
W asserhaltungsanlage betreiben
W asserhaltungsanlage nach Wahl des AN zum unterbre-

W asserhaltungsanlage nach Wahl des AN zum unterbre- ...F orts. 0 2.01.0039.

Druckdatum: S eite: 1 44

[Seite 148]

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrMengeA E
02.01.0039.Forts. ..

02.01.0039. Forts. ...

chungsfreien Trockenlegen und Freihalten der Baugrube v on Wasser betreiben. Abgerechnet wird nach Kalendertagen . B augrube für Widerlager . Ableitung mit Schlauchleitung.

02.01.0040.21.109/901.10.99TA2 ,00S t
M obile Absetzanlage aufstellen

MM oobbiilele A Abbsseetztazannlalgaeg efü ar uWfsatseslleernh altungsanlage nach

'

Unterlagen des AG aufstellen .
g en.Ursprünglichen Zustand wieder herstellen
Einschließlich Erd-u nd Gründungsarbeiten .
Absetzanlage mit Leichtflüssigkeitsabscheider .
Fassungsvermögen Absetzanlage 'n ach Wahl des AN .

Fassungsvermögen Absetzanlage 'n ach Wahl des AN . '

02.01.0041.-- -- -- -- -- -- -- --120,00d
M obile Absetzanlage betreiben
Mobile Absetzanlage nach Unterlagen des AG vorhalten und betreiben
Abgerechnet wird nach Kalendertagen .
Abgesetzte Stoffe der Verwertung nach Wahl des AN zuführen und angefallene Leichtstoffe entsorgen.

Abgesetzte Stoffe der Verwertung nach Wahl des AN zuführen und angefallene Leichtstoffe entsorgen.

02.01.0042.-- -- -- -- -- -- -- --780,00m2
G ewässersohle egalisieren

SG oehwleä sdseesr Gsoehwläes esgearsli sniaecrhe nA usbau der Wehranlage mit Tosbecken im

n atürlichen Gefälle egalisieren,B ereich zwischen oberstromig
Einmündung Knipperbach und unterstromigem Ende der Insel,
auch zur Auffüllung der Abbruchgrube nutzen,
H öhenangleich des Geländezwickels zwischen Ufermauer Haus2 19und

Hn oörhdewneasntgliclehiecmh d Felsü gGeel ldäenrd neezuweicnk Belrsü czkweis vcehrewne Undfeernm. auer Haus 2 19 und

02.01.0043.-- -- -- -- -- -- -- --2 0,00m
S ohlriegel herstellen
Sohlriegel in der Gewässersohle zur Erosionsreduzierung herstellen,
E inbau von großen Wasserbausteinen und Findlingen( bis l=0,80m) a ls
Riegel quer zur Fliessrichtung,c a.0,2bis0 ,3m aus Sohle herausragend
b ca.0 ,3m,l iefern und einbaue

b ca. 0 ,3 m , l iefern und einbauen

02.01.0044.-- -- -- -- -- -- -- --6 0,00m2
S ohlsicherung herstellen
Sohlsicherung gegen Erosion,aus Wasserbausteinne150-4 00mm,
d er Gewässersohle herstellen ,mit gerissenen Eichenspaltpfählen,l 0ca.
1,00 m, c a.4Stück/q m ,s ichern

1,00 m, c a. 4 Stück/ q m , s ichern, l iefern und einbauen

02.02. E ntwässerung

02.02.0001.21.111/104.218 1,20m2
D ränschicht an Bauwerk herstellen
Dränschicht an erdberührten Flächen von Bauwerken nach
Unterlagen des AG herstellen.Abgerechnet wird die b

Unterlagen des AG herstellen. A bgerechnet wird die be- ...F orts. 0 2.02.0001.

Druckdatum: S eite: 1 45

[Seite 149]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL 284,Rösrath, E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L284,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L284-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrMengeA E
02.02.0001.Forts

02.02.0001. Forts. ...

d eckte Wandfläche.
Dränschicht für Widerlager und Flügelwand.
Dränschicht aus Dränmatte nach Richtzeichnung Was7 .

Dränschicht aus Dränmatte nach Richtzeichnung Was 7 .

02.02.0002.21.111/344.49.19.80TA1 ,00St
R ohr einbauen
Rohr nach Unterlagen des AG einbauen
Einbauort=Widerlager
Verwendungszweck' =
V olberg
B austoff =P E-H
Rohr DN/ I D'6 00.
R ohr in Bohrpfahlwand und Vorsatzschale einbetonieren.
Betonberührte Fläche beschichten:
A ufrauen,A nstrich mit Polyesterharz mit
H ärter ,S chichtdicke2 00 bis300mym ,
Q uarzsand Körnung0 ,5mm
Länge über175 bis200cm.

Länge über 175 bis 2 00 cm.

02.02.0003.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
S chutzgitter herstellen und monti. .
Schutzgitter um die senkrechte Achse klappbar und verschließbar.Gitter ist vollständig zu öffnen und im
geöffneten Zustand arritierbar .F ür Wanddurchführung DN 600.Durchmesser der Gitterstäbe:m ind.DU=1 2
mm,Stababstand max .1 20mm.N ichtrostender Stahl ,Werkst.- Nr.1 .4571,Schweißnähte nach DIN EN
1090-2in Verbindung mit AbZ3 0.3-6, einschl .V orhängeschloss passend für die Schließanlage des AG
liefern,e inbauen und Schlüssel in3-f acher Ausfertigung dem AG übergeben

liefern, e inbauen und Schlüssel in 3- f acher Ausfertigung dem AG übergeben.

02.02.0004.21.111/344.42.23.90TA2 ,00St
R ohr einbauen
Rohr nach Unterlagen des AG einbauen
Einbauort=Widerlager
Verwendungszweck= Entwässerung der Auflagerbank
B austoff =n ichtrostender Stahl,W erkstoff -Nr . 1.4571.
R ohr DN/ I D100 .
L änge 'ü ber2 00bis2 50 cm.

L änge ' ü ber 2 00 bis 2 50 cm. '

02.02.0005.21.111/229.014,00S t
T ropftülle einbauen
Tropftülle mit Sickerschicht und Lochblechabdeckung im
Überbau nach Unterlagen des AG einbauen.
A usführung nach Richtzeichnung Was 1

A usführung nach Richtzeichnung Was 1 1 .

02.03. B eton, S tahlbeton , S ichtflächenbearbeitung

H inweis zur OZ 02.03.0001 .
zur folgenden OZ.:
D ie Abtreppungen unter den Vorsatzschalen im Bereich der Flügelwände sind einzurechnen.Das dort

De iineg Aebbtarueptep Bunegtoennv uonlutmere dne wn iVrdo rins aFtzläscchhea luemn gimer Becehreniecth . der Flügelwände sind einzurechnen . Das dort

Druckdatum: S eite: 1 46

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL 284 , Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 - E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM engeA E
02.03.0001.22.118/328.21.01157,00m 2
B eton f.Sauberkeitsschicht herst .
B eton für Sauberkeitsschicht einschließlich ggf.
derlicher Schalung nach Unterlagen des AG herstellen.
G gf. e
Druckfestigkeitsklasse C

EDxrupcoksfietisotnigskkelaitssskela Xss 0e. C1 2/15. Dicke min . 1 0 cm.

02.03.0002.22.118/338.99.99.20 TA1 ,00m3
U nbewehrten Beton herstellen
Unbewehrten Beton nach Unterlagen des AG herstelle
Beton' z um Einbetonieren des Kanalrohres
i m Widerlager Achse 2 0. '
D ruckfestigkeitsklasse ' C
E xpositionsklasse ' XC 4 ,
Z usätzliche Anforderunge
Beton einschließlich Schalung herstellen. Schalung vor

Bhaelttoenn euinnds cbheliseeßitliicghe nS. chalung herstellen . Schalung vor -

02.03.0003.24.124/108.99.21.99.01TA1 70,00m 2
B etonunterlage vorbereiten
B etonunterlage nach Unterlagen des AG vorbereiten. V
b ereitete Flächen säuber
B auteil ' =B ohrpfahlwand.
Oberfläche über 20 v. H . g
A usführung in Teilflächen
V orbereitungsverfahren 'für Spritzbetonarbeiten

VA obrfbaell reenittusnogrgsevenr .fahren 'f ür Spritzbetonarbeiten. '

02.03.0004.22.118/618.23.59.29.02TA1 1,00m 3
S pritzbeton herstellen
Spritzbeton nach Unterlagen des AG herstellen.S chalu
h erstellen,v orhalten und beseitigen.V orbereiten des
Untergrundes wird gesondert vergütet. R ückprallgut au
n ehmen und nach Wahl des AN verwerten.
Bauteil =W iderlager .
Druckfestigkeitsklasse C
Expositionsklasse XF2 , XC 4 und XD
Z usätzliche Anforderunge
U ntergrund aus Stahlbeto
Schichtdicke
B ohrpfählen 0bis 60 cm.
Auftragsdicke der einzelnen Spritzlagen nach Wahl des
A N .'
S pritzbeton bewehrt. Bewehrung wird gesondert vergüt

S pritzbeton bewehrt. Bewehrung wird gesondert vergütet .

02.03.0005.22.118/113.93.32.02 TA1 42,00m2
S chalung herstellen und beseitigen .
Schalung für Betonbauteil einschließlich Aussparungen

Schalung für Betonbauteil einschließlich Aussparungen ...F orts. 0 2.03.0005.

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Projekt:4 5-2622-BL284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA
02.03.0005.Forts...

02.03.0005. Forts. ...

u nd Schlitzen nach Unterlagen des AG herstellen,v or
halten und beseitigen.
B auteil' =V orsatzschale . '
Schalung für ebene und gekrümmte Flächen
Sichtflächenschalung= Einseitig gehobelte Bretter
gleichen Querschnitts mit profilierten Seiten (
F eder oder dgl.).
Schalung mit gleichmäßig versetzten Stößen
Schalungsverlauf vertikal

Schalungsverlauf vertikal .

02.03.0006.22.118/113.93.32.02TA27,30m2
S chalung herstellen und beseitigen .
Schalung für Betonbauteil einschließlich Aussparunge
u nd Schlitzen nach Unterlagen des AG herstellen,v or
halten und beseitigen.
B auteil' Pfahlkopfplatte und Flügelwand ,
Schalung für ebene und gekrümmte Flächen
Sichtflächenschalung= Einseitig gehobelte Bretter
gleichen Querschnitts mit profilierten Seiten (
F eder oder dgl.).
Schalung mit gleichmäßig versetzten Stößen
Schalungsverlauf vertikal

Schalungsverlauf vertikal .

02.03.0007.22.118/113.93.00.00TA2 25,00m2
S chalung herstellen und beseitigen .
Schalung für Betonbauteil einschließlich Aussparunge
u nd Schlitzen nach Unterlagen des AG herstellen,v or
halten und beseitigen.
B auteil' =P fahlkopfplatte,Z errbalken und
F lügelwand,nicht Sichtfläche.
Schalung für ebene und gekrümmte Flächen

Schalung für ebene und gekrümmte Flächen.

02.03.0008.22.118/113.91.30.00TA6 ,00m2
S chalung herstellen und beseitigen .
Schalung für Betonbauteil einschließlich Aussparunge
u nd Schlitzen nach Unterlagen des AG herstellen,v or
halten und beseitigen.
Bauteil' =L agersockel

SBcahuateluil n' =g L füarg eebrseoncek Fellä .' chen.

nd

Sichtflächenschalung= Einseitig gehobelte Bretter
gleichen Querschnitts mit profilierten Seiten (
F eder oder dgl.).

F eder oder dgl .).

02.03.0009.22.118/113.93.00.00TA87,00m2
S chalung herstellen und beseitigen .
Schalung für Betonbauteil einschließlich Aussparunge
u nd Schlitzen nach Unterlagen des AG herstellen,v or

u nd Schlitzen nach Unterlagen des AG herstellen, v or - ...F orts. 0 2.03.0009.

Druckdatum: S eite: 1 48

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Projekt:4 5-2622-BL284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
02.03.0009.Forts...

02.03.0009. Forts. ...

halten und beseitigen.

Bauteil' =K ammerwan
Schalung für ebene und gekrümmte Flächen.

Schalung für ebene und gekrümmte Flächen.

02.03.0010.22.118/113.93.32.02 TA 16,00m2
S chalung herstellen und beseitigen.
Schalung für Betonbauteil einschließlich Aussparunge
u nd Schlitzen nach Unterlagen des AG herstellen,v or -
halten und beseitigen.
Bauteil' =Ü berbau, S ichtfläche.
Schalung für ebene und gekrümmte Flächen.
Sichtflächenschalung =Einseitig gehobelte Bretter
gleichen Querschnitts mit profilierten Seiten (
F eder oder dgl.).
Schalung mit gleichmäßig versetzten Stößen .
Schalungsverlauf vertik

Schalungsverlauf vertikal .

02.03.0011.22.118/113.93.00.00 TA 24,00m2
S chalung herstellen und beseitigen.
Schalung für Betonbauteil einschließlich Aussparunge
u nd Schlitzen nach Unterlagen des AG herstellen,v or -
halten und beseitigen.
B auteil' =Ü berbau, n icht Sichtfläche.
Schalung für ebene und gekrümmte Flächen.

Schalung für ebene und gekrümmte Flächen.

02.03.0012.22.118/113.93.32.04 TA1 15,00m2
S chalung herstellen und beseitigen.
Schalung für Betonbauteil einschließlich Aussparunge
u nd Schlitzen nach Unterlagen des AG herstellen,v or -
halten und beseitigen.
Bauteil' =K appe auf Überbau und Flügelwand
Schalung für ebene und gekrümmte Flächen.
Sichtflächenschalung =Einseitig gehobelte Bretter
gleichen Querschnitts mit profilierten Seiten (
F eder oder dgl.).
Schalung mit gleichmäßig versetzten Stößen .
S chalungsverlauf parallel zur Gradiente.

S chalungsverlauf parallel zur Gradiente.

02.03.0013.22.118/913.99.25.21TA4 30,00S t
B ohrloch herstellen
Bohrloch nach Unterlagen des AG herstellen.B ohrloch
a usspülen
Bauteil' =
Bohrloch in Stahlbeton
N eigung der Bohrung zur Waagerechten von0 bis10Gon
f allend .
Bohrloch-Tiefe über 0,30 bis0 ,60m.
Durchmesser bis2 0 m

Durchmesser bis 2 0 mm .

Druckdatum: S eite: 1 49

[Seite 153]

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Projekt:4 5-2622- BL 284,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L284,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L284-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrMengeA E
02.03.0014.22.118/918.99.21.59.29TA430,00St
V erbundanker herstellen
V erbundanker nach statischen und konstruktiven Erfor
d ernissen herstellen
Bauteil' =Bohrpfahl .
V erbundanker in Stahlbeton.
S tahlsorte BSt500 B
A nkerlänge über1 ,20 bis 1 ,60 m
Anker-Durchmesser' 10mm .
B ohrloch herstellen wird gesondert vergütet
Verfüllgut '=V erbundmörtel mit bauaufsichtlicher
Zulassung für nachträglichen Bewehrungsanschluss in
B eton. '

B eton. '

02.03.0015.22.118/213.99TA3 9,00t
B etonstahl einbauen
Betonstahl entsprechend statischen und konstruktiven
E rfordernissen einbauen
Bauteil' =gesamtes Widerlager (Vorsatzschale ,
Pfahlkopfplatte,Flügelwand ,Kammerwand und
Lagersockel).'
S tahlsorte' B500B . '

S tahlsorte ' B 500 B . '

02.03.0016.22.118/213.99TA2 0,50t
B etonstahl einbauen
Betonstahl entsprechend statischen und konstruktiven
E rfordernissen einbauen
B auteil' =Überbau Ortbeton.
S tahlsorte' B500B . '

S tahlsorte ' B 500 B . '

02.03.0017.22.118/213.59TA6,00t
B etonstahl einbauen
Betonstahl entsprechend statischen und konstruktiven
E rfordernissen einbauen
Bauteil= Kappe.
S tahlsorte' B500B . '

S tahlsorte ' B 500 B . '

02.03.0018.-- -- -- -- -- -- -- --174,40m
A uflagerstreifen einbauen- Elast. .
A uflagerstreifen für Betonfertigteilplatten aus synthetischem Elastomer nach ZTV-ING4 -2,K ap .5.4(3)
liefern und einbauen.E inbau auf den Rändern der Hauptträgerobergurte.Abmessungen:Breite30mm,
H öhe nach dem Zusammendrücken20mm.Mit geeignetem Kleber auf verzinkter Oberfläche der stählernen
Auflagerträger aufbringen.

Auflagerträger aufbringen.

H inweis zur OZ02.03.0019 .
I n die Position sind alle Leistungen für den Transport der Fertigteile vom Werk zur Baustelle,die Herrichtung
und Beseitigung der Kranstellfläche,der Kraneinsatz und sonstige Hilfsleistungen einzurechnen

und Beseitigung der Kranstellfläche, der Kraneinsatz und sonstige Hilfsleistungen einzurechnen.

Druckdatum: S eite: 1 50

[Seite 154]

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Projekt:4 5-2622-BL 284, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM engeA E
02.03.0019.22.118/513.42.92.93.05TA28,20m3
B etonfertigteile einbauen
Bewehrte Betonfertigteile entsprechend statischen un
konstruktiven Erfordernissen nach Unterlagen des AG
h erstellen und einbauen.
B auteil = Ü berbau.
F ertigteile aus Stahlbeton. Bewehrung wird gesondert
v ergüt
D ruckfestigkeitsklasse ' C4 0/50
Expositionsklasse XF2 ,XC 4 und XD 1
Z usätzliche Anforderung
Sichtflächenschalung = Einseitig gehobelte Bretter
gleichen Querschnitts mit profilierten Seiten
F eder oder dgl.).
S chalungsverlauf senkrecht zur Gradiente.

S chalungsverlauf senkrecht zur Gradiente.

02.03.0020.22.118/213.99TA11,70t
B etonstahl einbauen
Betonstahl entsprechend statischen und konstruktiven
E rfordernissen einbauen
B auteil ' = Ü berbau,F ertigteile . '
S tahlsorte 'B500B .

S tahlsorte ' B 500 B . '

02.03.0021.-- -- -- -- -- -- -- --4,10m3
V ergussbeton ohne Schalung herste. .
V ergussmörtel /-b eton zum Verfüllen der Aussparungen im Bereich der Auflager der Betonfertigteile und deren
D übeltaschen.
E s ist ein schwindarmer , r aumbeständiger Vergussbeton zu verwende
Eigenschaften,P rüfverfahren und Anforderungen richten sich nach der Richtlinie„Herstellung und
Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel “d es Deutschen Ausschuss fü
Stahlbeton( DAfStb) , Ausgabe0 7-2019.
Beton C4 0/50 , Expositionsklasse XD 1, XF 2, F euchtigkeitsklasse WA .
Größtkorn 8mm

Größtkorn 8 mm.

02.03.0022.-- -- -- -- -- -- -- --90,40m
F ugenabdeckung nach Zeichnung her..
Abdeckung und Abdichtung der Fugen zwischen den Fertig-t eilen in Anlehnung an"Vorläufige Richtlinien für
S traßen- u nd Wegebrücken aus Spann-und Stahlbeton-Fertigteilen -R FT-Brücken,Ausgabe1 979"
Abschnitt 1.5.2,B ild 5 .
D ie Abdeckung und Abdichtung der Fugen ist nach Zeichnung völlig dicht herzustellen
Es werden die Kosten für das Liefern und Einbauen der zugeschnittenen Faserzementstreifen und das
H erstellen der wasserdichten Verklebung der Streifen mit den Fertigteilen vergütet.

H erstellen der wasserdichten Verklebung der Streifen mit den Fertigteilen vergütet.

02.03.0023.-- -- -- -- -- -- -- --90,40m
V ergussbeton ohne Schalung herste. .
Vergussbeton zum Verfüllen der Aussparungen im Bereich der Fertigteilfugen.Es ist ein schwindarmer
r aumbeständiger Vergussbeton zu verwenden.
Eigenschaften,P rüfverfahren und Anforderungen richten sich nach der Richtlinie„Herstellung und
Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel “d es Deutschen Ausschuss fü
...F orts.0 2.03.0023.

...F orts. 0 2.03.0023.

Druckdatum: S eite: 1 51

[Seite 155]

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Projekt:4 5-2622-BL 284,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM engeA
02.03.0023.Forts. ...

02.03.0023. Forts. ...

Stahlbeton (DAfStb) ,Ausgabe
Beton C4 0/50 ,Expositionsklasse XD 1, XF 2, F euchtigkeitsklasse WA .
Größtkorn 8mm

Größtkorn 8 mm.

02.03.0024.22.118/318.91.44.90 TA50,00m3
B ew.B eton herst . ,S chalung gesond.
Bewehrten Beton in Schalung nach Unterlagen des AG her-
stellen. S chalung, Bewehrung und Traggerüst der Bemes -
s ungsklasse B werden gesondert vergütet
B auteil ' = Vorsatzschale .'
Art der Verwendung= S tahlbeton .
Druckfestigkeitsklasse C3 0/37.
Expositionsklasse XF2 , XC 4 und XD 2
Zusätzliche Anforderungen ' an die Festigkeits-

eZnutswäitczklilcuhneg Asniefohred Berauunbgeesnc h' arne ibduien Fg. estigkeits - F euchtigkeitsklasse WA . '

02.03.0025.22.118/318.91.44.99 TA2 35,00m 3
B ew.B eton herst . ,S chalung gesond.
Bewehrten Beton in Schalung nach Unterlagen des AG her-
stellen. S chalung, Bewehrung und Traggerüst der Bemes -
s ungsklasse B werden gesondert vergütet
Bauteil ' = Pfahlkopfplatte, Z errbalken und
Flügelwand
Art der Verwendung= S tahlbeton .
Druckfestigkeitsklasse C3 0/37.
Expositionsklasse XF2 , XC 4 und XD 2
Zusätzliche Anforderungen ' an die Festigkeits-

eZnutswäitczklilcuhneg Asniefohred Berauunbgeesnc h' arne ibduien Fg. estigkeits -

F euchtikeitsklasse WA . '
Oberfläche' d er Lagerbank gemäß Unterlagen des AG
profilieren,abreiben und für Pressenansatzpunkte
v orbereiten.

v orbereiten. '

02.03.0026.22.118/318.91.55.99 TA0 ,90m3
B ew.B eton herst . ,S chalung gesond.
Bewehrten Beton in Schalung nach Unterlagen des AG her-
stellen. S chalung, Bewehrung und Traggerüst der Bemes -
s ungsklasse B werden gesondert vergütet
Bauteil ' = Lagersockel .'
Art der Verwendung= S tahlbeton .
Druckfestigkeitsklasse C3 5/45.
Expositionsklasse XF2 , XC 4 und XD 1
Z usätzliche Anforderungen ' Feuchtigkeitsklasse WA . '
O berfläche' g lätten .

O berfläche ' g lätten . '

02.03.0027.22.118/318.91.45.90 TA12,50m3
B ew.B eton herst . ,S chalung gesond.
Bewehrten Beton in Schalung nach Unterlagen des AG her-

Bewehrten Beton in Schalung nach Unterlagen des AG her - ...F orts. 0 2.03.0027.

Druckdatum: S eite: 1 52

[Seite 156]

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Projekt:4 5-2622-BL284, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L284, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L284-Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeAE
02.03.0027.Forts.

02.03.0027. Forts. ...

stellen. S chalung,B ewehrung und Traggerüst der Bemes -
s ungsklasse B werden gesondert vergütet.
Bauteil ' =K ammerwand. '
Art der Verwendung=S tahlbeton .
Druckfestigkeitsklasse C3 0/37.
Expositionsklasse XF2, XC4 und XD 1.
Zusätzliche Anforderungen 'an die Festigkeits -

eZnutswäitczklilcuhneg Asniefohred Berauunbgeesnc h' arne ibduien Fg. estigkeits - F euchtigkeitsklasse WA . '

02.03.0028.22.118/318.41.55.93TA66,00m3
B ew.Beton herst. ,S chalung gesond.
Bewehrten Beton in Schalung nach Unterlagen des AG her-
stellen. S chalung,B ewehrung und Traggerüst der Bemes -
s ungsklasse B werden gesondert vergütet.
B auteil =Überbau.
Art der Verwendung=S tahlbeton .
Druckfestigkeitsklasse C3 5/45.
Expositionsklasse XF2, XC4 und XD 1.
Z usätzliche Anforderungen 'Feuchtigkeitsklasse WA .
O berfläche maschinell abscheiben und glätten

O berfläche maschinell abscheiben und glätten.

02.03.0029.22.118/318.91.43.99TA49,10m3
B ew.Beton herst. ,S chalung gesond.
Bewehrten Beton in Schalung nach Unterlagen des AG her-
stellen. S chalung,B ewehrung und Traggerüst der Bemes -
s ungsklasse B werden gesondert vergütet.
Bauteil ' =K appe auf Überbau und Flügelwand.
Art der Verwendung=S tahlbeton .
Druckfestigkeitsklasse C3 0/37.
Expositionsklasse XF4, XC4 und XD 3.
Z usätzliche Anforderungen 'Feuchtigkeitsklasse WA .
Oberfläche 'd er Kappen und Gesimsbalken mi
B esenstrich(Rosshaar) versehen

B esenstrich ( Rosshaar) versehen. '

02.03.0030.04.918/391.99TA1,00P sch
N achbehandlung der Betonflächen
Betonflächen gemäss ZTV -I NG.
nachbehandeln durch
Belassen der Schalung oder wasserhaltende und
w ärmedämmende Abdeckung sowie ggfls.f euchthalte
d er schützenden Anlagen und Einrichtungen.
Bauteil ' =g esamtes Widerlager ( Vorsatzschale
Pfahlkopfplatte,F lügelwand, Kammerwand un
L agersockel).
D ie Pauschale gilt für beide Widerlage

D ie Pauschale gilt für beide Widerlager .'

Druckdatum: S eite: 1 53

[Seite 157]

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Projekt:4 5-2622- BL284,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087 L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM enge A E
02.03.0031.04.918/391.061,00Psch
N achbehandlung der Betonflächen
Betonflächen gemäss ZTV-I NG
nachbehandeln durch
Belassen der Schalung oder wasserhaltende und
w ärmedämmende Abdeckung sowie ggfls.f euchthalte

wd eärr mscehdüätzmemndeennd eA nAlbadgeecnk uunndg Esoinwriiceh gtugnflgse. nf e. uchthalten B auteil = Ü berbau.

02.03.0032.04.918/391.99TA1,00P sch
N achbehandlung der Betonflächen
Betonflächen gemäss ZTV-I NG
nachbehandeln durch
Belassen der Schalung oder wasserhaltende und
w ärmedämmende Abdeckung sowie ggfls.f euchthalte
d er schützenden Anlagen und Einrichtungen.
Bauteil' = K appe auf Überbau und Flügelwand

Bauteil ' = K appe auf Überbau und Flügelwand. '

02.03.0033.24.121/513.19.10.02TA2 29,00m
A nkerschiene einbauen
A nkerschiene aus nichtrostendem Stahl ,W erkstoff - Nr .
1.4401oder 1.4571 ,nach Unterlagen des AG einbaue
Einbauort = Widerlager.
Z ug - Tragfähigkeit
E rfordernissen
Schiene mit aufgeschweissten oder aufgestauchten Ankern
a us nichtrostendem Stahl ,W erkstoff -N r.1.4401
1 .4571

1 S.c4h5i7e1n. e zum Schutz gegen eindringenden Beton mit

Schaumstoff füllen.Schaumstoff nach dem Ausschale
entfern

entfernen.

02.03.0034.-- -- -- -- -- -- -- --112,30m 2
N aturstein -V erblendung herstellen. .
Verblendung aus Natursteinen nach Unterlagen des AG einschließlich Form-und Ecksteinen sowie deren
besondere Bearbeitung nachträglich herstellen. Verblendung verankern . Zwischenraum mit Mörtel verfüllen.
F ugen auskratzen. A usfugen wird besonders vergüte
V erblendung für Widerlager .
A rt=Hammerrechtes Schichtenmauerwer
n ach DIN1053:1996-11, Bild 1
Gesteinsart= Bergische Grauwacke
S ichtflächen bruchrau.
Steinhöhe2 0bis30 cm
Steinbreite über14 bis1 8 cm .

SMtöerintebl rMeiGte IüIIb meri t 1 T4r absiss z1 e8m cemn .t und Dichtungszusatz.

Lager- ,Stoß- u.Rückenflächen sind im Werk mittels Abflammtechnik aufzurauen(mind. 60-70%der
F lächen) ;
Steine =
Auf eine ausreichende Verankerung der Ecksteine ist zu achten.Alle freien Ränder erhalten zusätzlich3
Anker je m Randlänge.V erankerung gemäß RiZ Verb1, Verlegeplan und Musterstein liefern.

Anker je m Randlänge. V erankerung gemäß RiZ Verb 1, V erlegeplan und Musterstein liefern.

Druckdatum: S eite: 1 54

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Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL 284,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM engeA E
02.03.0035.15.119/419.99.91.03 TA1 12,30m 2
N aturstein -Mauerwerk ausfugen
Naturstein -Mauerwerk nach Unterlagen des AG ausfugen
Abgerechnet werden die Sichtflächen des Mauerwerks
M auerwerk' = V erblendung für Widerlager .'
Mauerwerk aus ' Bergischer Grauwacke
Mörtel' MG IIIa mit Trasszement und Dichtungszusatz. '
Farbton der Fugen= G rau
Art =Hammerrechtes Schichtenmauerwerk

Art = Hammerrechtes Schichtenmauerwerk .

02.03.0036.24.123/235.91.33.21 TA46,10m
F ugenfüllung herstellen
Fugenfüllung nach Unterlagen des AG herstellen .
flanken reinigen und mit geeignetem Voranstrich verse
h en.
B auteil ' = F uge horizontal ,o ben und lotrecht an
L isenen am Widerlager. '
F üllstoff = kalt verarbeitbare Fugenmasse,Dauerbewe
g ungsaufnahme bis 25 v. H
F ugenflanken = Be
Fugenspaltbreite über 15bis2 0mm .
F ülltiefe über 1 5 bis 2 5 m
U nterfüllstoff bzw.T rennstreifen einbauen.

U nterfüllstoff bzw. T rennstreifen einbauen.

02.03.0037.04.921/995.11,00S t
J ahreszahl- Schild herstellen
J ahreszahl -Schild mit Baujahrangabe nach Richtzeichnun
B MV-Jahr 1herstellen und einbauen.
M aterial = M

M aterial = Matritze aus Kunststoff .

02.03.0038.21.134/165.22.11.02.107 6,60m
K abelschutzrohr in Bauwerk verlegen
Kabelschutzrohr in Bauwerk vor dem Betonieren nach Un-
t erlagen des AG verlegen ,gegen Aufschwimmen sichern
und Stöße dichten. Bögen, Passstücke ,Tropfmanschetten
bewegliche Rohrverbindungen an den Bewegungsfugen u
Abschlusskappen werden nicht gesondert vergüte
K abelschutzrohr endlos über d5 0 bis d110
der Rohrverbindung liefern
SDR =1 7,6
R ohr aus P
I nnenwand= glatt .
G esamtdehnweg des Bauwerks am Einbauort ca.5 0 mm.
B ewegliche Rohrverbindungen bis0 ,25m lang.

B ewegliche Rohrverbindungen bis 0 ,25 m lang.

02.04. G erüste , Abbruch

02.04.0001.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
F iltersperre herstellen
F iltersperre herstellen
...F orts.0 2.04.0001.

...F orts. 0 2.04.0001.

Druckdatum: S eite: 1 55

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Projekt:4 5-2622- BL284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrM engeA E
02.04.0001. Forts. .

02.04.0001. Forts. ...

Während der Abbrucharbeiten und anderer Arbeiten im Gewässerbett ist unterseits der Baustrecke ein ca.
dreilagiger pyramidenförmiger Damm aus Strohballen(gepresst aber keine dicht gepressten Quader-oder
R undballen) in Gitterkörben,a usgekleidet mit wasserdurchlässigem Geotextil oder Kokosmatte,
kraftschlüssig,quer zur Fließrichtung im Gewässerbett zu errichten ,der Feinsedimente und Schwebstoffe
z urückhält .
Strohballen usw. liefern,f achgerecht schichten und vor Verdriften sichern
Das Strohmaterial bleibt Eigentum des AN und ist nach Beendigung der Baumaßnahmen wieder restlos zu
entfernen.
G ewässer geböscht ,Breite oben ca. 20 m ,S ohlbreite ca.1 0m .
H inweis : Die Sicherungen sollten abschnittsweise,in ausreichendem Abstand zur Baustelle eingebaut
w erden, um Rückstau zu vermeiden.
Ausbessern, Umsetzen etc .s ind einzukalkuliere

Ausbessern, Umsetzen etc . s ind einzukalkulieren

02.04.0002.26.813/041.21.051 5,00m
A sphaltbefestigung trennen
A sphaltbefestigung geradlinig trennen
I m Anbaubereich quer zur Fahrbahnachse.
Trennen durch Schneiden. Beim Trennen an-
fallendes Material in Eigentum des AN übernehmen und
nach Wahl des AN verwerte
D icke der Asphaltbefestigung über 18bis 24cm .

D icke der Asphaltbefestigung über 18 bis 2 4 cm .

02.04.0003.26.813/032.91.01TA315,00m 2
A sphaltbefestigung aufnehmen- ..
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen.
F läche ' = Fahrbahn auf Bauwerk. '
D icke der Asphaltbefestigung bis3 cm
Ausbauasphalt in Eigentum des AN übernehmen und

e A iunsebr aWuaiesdpehravlet rinw eEnigdeunntgu mzu dfüehsr eAnN . übernehmen und

02.04.0004.26.813/032.91.01TA110,00m 2
A sphaltbefestigung aufnehmen- ..
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen.
F läche ' = Kappenbereich auf Bauwerk
D icke der Asphaltbefestigung bis3 cm
Ausbauasphalt in Eigentum des AN übernehmen und

e A iunsebr aWuaiesdpehravlet rinw eEnigdeunntgu mzu dfüehsr eAnN . übernehmen und

02.04.0005.23.115/031.11.02.0097,00m
B ordstein aufnehmen .
Bordstein aufnehmen
Bordstein=H och- u nd Rundbordstein aus Beton,Breite
bis 18 cm, Höhe bis 30 cm

bis 1 8 cm, Höhe bis 3 0 cm. ...F orts. 0 2.04.0005.

Druckdatum: S eite: 1 56

[Seite 160]

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Projekt:4 5-2622- BL284,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE :4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrMengeA E
02.04.0005.Forts. .

02.04.0005. Forts. ...

Fundament aus Beton, b is1 0cm dick,aufbrechen
Sämtliche Steine und übriges Aufbruchgut nach Wahl des
AN verwerten

AN verwerten.

H inweis zur OZ02.04.0006.
Blei -und Chrom VI- haltigen Beschichtungen( Unterlagen des AG. )A blösen der Beschichtungen und
Entsorgung werden nicht gesondert vergütet und sind in den EP einzurechnen.

Entsorgung werden nicht gesondert vergütet und sind in den EP einzurechnen.

02.04.0006.24.121/303.11.227 6,20m
G eländer abbauen
Geländer nach Unterlagen des AG abbauen und nach Wahl
d es AN verwerten.
Abrechnung nach Länge des Handlaufs zwischen den
Achsen der Endpfosten bzw.E ndstäbe
Geländer für Brück
B austoff =S tahl
Höhe des Geländers 1 100 mm .
P fosten abtrennen .

P fosten abtrennen .

02.04.0007.24.123/003.99.09.01.01TA47,00m2
A bdichtung aufnehmen
A bdichtung nach Unterlagen des AG aufnehmen.Erforder-
liche Trennschnitte herstellen
Abdichtung auf 'a uf Widerlager-und Flügelwänden
erdseitig. '
Dichtungsschicht '=z weilagige Abdichtung (ein Ka
und ein Heißanstrich)n ach AIB der Deutschen
B undesbahn. '
S chutzschicht'a us Ziegelflachschicht aufnehmen .'
A usführung in Teilflächen

A Auussfgüehbrauuntge iSn tToeffielf läncahcehn W. ahl des AN verwerten.

02.04.0008.-- -- -- -- -- -- -- --4,00S t
L ager ausbauen -Widerlager Elast ..
Lager ggf.m it Lager -u nd Futterplatten ausbauen und nach Wahl des AN verwerten.
Bauwerk,L agerkonstruktion und Lagerkräfte nach Unter -
l agen des AG
Ggf.M örtelbett beseitigen
A usbau auf Widerlager
Lagerart =Elastomerlager
Obere und untere Ankerplatte ausbauen .

Obere und untere Ankerplatte ausbauen .

02.04.0009.-- -- -- -- -- -- -- --4,00S t
L ager ausbauen -Widerlager Linie ..
Lager ggf.m it Lager -u nd Futterplatten ausbauen und nach Wahl des AN verwerten.
Bauwerk,L agerkonstruktion und Lagerkräfte nach Unter -
l agen des AG
Ggf.M örtelbett beseitigen
...F orts.0 2.04.0009.

...F orts. 0 2.04.0009.

Druckdatum: S eite: 1 57

[Seite 161]

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VE:4 5-26-0087L284,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L284-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
02.04.0009.Forts...

02.04.0009. Forts. ...

.

A usbau auf Widerlager.
Lagerart=Stählernes Linienkipplager .
Obere und untere Ankerplatte ausbauen

Obere und untere Ankerplatte ausbauen .

H inweis zur OZ02.04.0010 .
Leerrohre unter Überbau inkl. Rohraufhäng .( teilw. erdverlegt) abbauen darin verlegten Kabel aufnehmen
und nach Wahl des AN verwerten
M ehrlängen der Kabel von bis zu20m sind einzurechnen

M ehrlängen der Kabel von bis zu 20 m sind einzurechnen

02.04.0010.21.134/006.92.01TA3 8,00m
K abelschutzrohr ausbauen
Kabelschutzrohr ausbauen.Das Aufnehmen von Kabeln und
d as Ausbauen von Schächten werden gesondert vergütet
Behinderungen beim Freilegen durch vorhandene Kabel und
K abelschutzrohre werden nicht gesondert vergütet.E rd-
arbeiten und der Aufbruch von Straßenbefestigungen wer
d en gesondert vergütet.
K abelschutzrohr 'ü ber d2 00bis d3 00
R ohr aus Stahl .
K abelschutzrohre nach Wahl des AN verwerten

K abelschutzrohre nach Wahl des AN verwerten.

02.04.0011.21.134/006.32.013 8,00m
K abelschutzrohr ausbauen
Kabelschutzrohr ausbauen.Das Aufnehmen von Kabeln und
d as Ausbauen von Schächten werden gesondert vergütet
Behinderungen beim Freilegen durch vorhandene Kabel und
K abelschutzrohre werden nicht gesondert vergütet.E rd-
arbeiten und der Aufbruch von Straßenbefestigungen wer
d en gesondert vergütet.
Kabelschutzrohr über d110bis d1 60.
R ohr aus Stahl .
K abelschutzrohre nach Wahl des AN verwerten

K abelschutzrohre nach Wahl des AN verwerten.

02.04.0012.21.134/006.33.013 8,00m
K abelschutzrohr ausbauen
Kabelschutzrohr ausbauen.Das Aufnehmen von Kabeln und
d as Ausbauen von Schächten werden gesondert vergütet
Behinderungen beim Freilegen durch vorhandene Kabel und
K abelschutzrohre werden nicht gesondert vergütet.E rd-
arbeiten und der Aufbruch von Straßenbefestigungen wer
d en gesondert vergütet.
Kabelschutzrohr über d110bis d1 60.
R ohr aus PVC -U .
K abelschutzrohre nach Wahl des AN verwerten

K abelschutzrohre nach Wahl des AN verwerten.

02.04.0013.21.134/006.23.018 4,00m
K abelschutzrohr ausbauen
Kabelschutzrohr ausbauen.Das Aufnehmen von Kabeln und

Kabelschutzrohr ausbauen. Das Aufnehmen von Kabeln und ...F orts. 0 2.04.0013.

Druckdatum: S eite: 1 58

[Seite 162]

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VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
02.04.0013.Forts...

02.04.0013. Forts. ...

d as Ausbauen von Schächten werden gesondert vergütet
Behinderungen beim Freilegen durch vorhandene Kabel und
K abelschutzrohre werden nicht gesondert vergütet.E rd-
arbeiten und der Aufbruch von Straßenbefestigungen wer
d en gesondert vergütet.
Kabelschutzrohr über d50 bis d
R ohr aus PVC-U .
K abelschutzrohre nach Wahl des AN verwerten

K abelschutzrohre nach Wahl des AN verwerten.

02.04.0014.22.118/013.53.39.01TA 25,00m3
B eton abbrechen
B eton nach Unterlagen des AG abbrechen
Bauteil =K appe.
M aterial=
D ruckfestigkeitsklasse über C20/25bis C 35/45.
Abbruch'o hne Sprengen , nach Wahl des AN.
A bbruchgut nach Wahl des AN verwerten.

A bbruchgut nach Wahl des AN verwerten.

02.04.0015.22.118/013.44.41.012 27,00m3
B eton abbrechen
B eton nach Unterlagen des AG abbrechen
B auteil =Ü berba
Material=
Druckfestigkeitsklasse über C35/45.
A bbruch ohne Sprengen
A bbruchgut nach Wahl des AN verwerten.

A bbruchgut nach Wahl des AN verwerten.

02.04.0016.22.118/013.93.39.01TA1 64,00m 3
B eton abbrechen
B eton nach Unterlagen des AG abbrechen
B auteil '= W iderlager inkl . Fundamen
teilweise im Grundwass
M aterial=Stahlbeton.
D ruckfestigkeitsklasse über C20/25bis C 35/45.
A bbruch'o hne Sprengen , nach Wahl des AN.

A Dbebr rEuicnhtr a 'o gh nvoen S Apbrebnrugcehng , u nta icnh d Wie aShül ldz eisst AzNu. vermeiden. ' A bbruchgut nach Wahl des AN verwerten.

H inweis zur OZ 02.04.0017 .
Abbruch der vorhandene Wehranlage zu den Ufermauern hin um
S chäden an den Ufermauern zu vermeide

S chäden an den Ufermauern zu vermeiden.

02.04.0017.22.118/013.92.31.01TA1 35,00m 3
B eton abbrechen
B eton nach Unterlagen des AG abbrechen
B auteil '= S ohlschwelle der alten Wehranlage
Abbruch überwiegend unter Wasser.

Abbruch überwiegend unter Wasser. ' ...F orts. 0 2.04.0017.

Druckdatum: S eite: 1 59

[Seite 163]

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VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
02.04.0017.Forts.

02.04.0017. Forts. ...

Material =Beton,mit geringer Bewehrung.
D ruckfestigkeitsklasse über C 20/25bis C 35/45.
A bbruch ohne Sprengen
A bbruchgut nach Wahl des AN verwerten.

A bbruchgut nach Wahl des AN verwerten.

02.04.0018.15.119/012.62.00.0223,00m3
M auerwerk abbrechen
M auerwerk nach Unterlagen des AG abbrechen.Abgerechnet
wird das abgebrochene Mauerwerk ,w obei Öffnungen un
Nischen bis zu0 ,5m 3 Einzelgröße und Schlitze bis zu
0,1m 3
B auteil= Verblendung.
M auerwerk aus Naturste
Sämtliche Steine und übriges Abbruchgut entsorgen,Ent-
sorgung wird gesondert vergütet

sorgung wird gesondert vergütet.

02.04.0019.26.102/410.91.11.11 TA60,00m3
N icht gef .Abfall Abbruch entsorg.
Nicht gefährlichen Abbruchabfall nach Unterlagen
d es AG laden,
entsorgen. Abrechnung nach gemeinsam aufgestellte
L eistungsnachweisen.
Abfall '= N atursteine und Mörtel ,
A bfallschlüsselnummer17 05 0
M aterialklasse nach EBV= R C -
G elösten Abfall an Anfallstelle laden
Entsorgung nach Wahl des AN .Kosten de
A bfallentsorgung trägt der AN .
Verbleibsdokumentation nach Unterlagen des AG
f ühren.Dokumentation und Leistungsnachweise nach
A bschluss dem AG elektronisch übergebe
Abrechnung nach Abtragsprofile

Abrechnung nach Abtragsprofilen.

02.04.0020.24.117/205.92.02TA1 ,00S t
G eräteeinsatz für Stahlspundwand
Geräte für Stahlspundwand nach Unterlagen des AG ein-
s etzen. D er Einsatz umfasst das Aufstellen und Abbauen
sowie das Umsetzen im Bereich des Bauteils .
B auteil' =Widerlager Achse 1 0. '
Einsatz für Spundwand ziehen .

A Erinbseaittszp flüarn Sumpu hnedrwsatenllde nz ieuhnedn b .eseitigen.

02.04.0021.24.117/205.92.02TA1 ,00S t
G eräteeinsatz für Stahlspundwand
Geräte für Stahlspundwand nach Unterlagen des AG ein-
s etzen. D er Einsatz umfasst das Aufstellen und Abbauen
sowie das Umsetzen im Bereich des Bauteils .

sowie das Umsetzen im Bereich des Bauteils . ...F orts. 0 2.04.0021.

Druckdatum: S eite: 1 60

[Seite 164]

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VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrMengeAE
02.04.0021.Forts...

02.04.0021. Forts. ...

B auteil '=W iderlager Achse20. '
Einsatz für Spundwand ziehen .

A Erinbseaittszp flüarn Sumpu hnedrwsatenllde nz ieuhnedn b .eseitigen.

02.04.0022.24.117/215.12.99TA5 7,50m2
S tahlspundwand ziehen
Stahlspundwand ziehen. Spundwand nach Unterlagen des
AG. Abrechnung nach Länge in der Wandachse,hori
z ontal ,multipliziert mit der tatsächlichen Boh
l enlänge
Z iehen nach Wahl des AN
B ohlenlänge über 3,00bis6 ,00
B ohlen 'n ach Wahl des AN verwerten.
Bohlen vom Typ Larssen Ia ,Länge ca.3,50

Bohlen vom Typ Larssen Ia , Länge ca. 3,50 m . '

02.04.0023.22.118/013.91.32.01 TA1 ,20m3
B eton abbrechen

B B eettoonn naabcbhr eUcnhteernla gen des AG abbrechen.

B auteil '=
K analdurchführung, Widerlager Achse
M aterial=Unbewehrter Beton.
D ruckfestigkeitsklasse über C 20/25bis C 35/
Abbruch ohne Erschütterungen.

A Abbbbrruucchhg ouht nnea cEhrs Wchaühttl edreusn gAeNn . verwerten.

02.04.0024.22.116/106.19.03.00 TA1 ,00Psch
T raggerüst herstellen
Traggerüst der Bemessungsklasse B für gesamtes Bauwerk
n ach statischen, konstruktiven und sicherheitstechni-
s chen Erfordernissen herstellen, v orhalten , unterhalten
u nd beseitigen .
Öffnungen nach Unterlagen des AG freihalte
G erüst '
G ewässerbereich. '
G ründung herstellen und beseitigen

G ründung herstellen und beseitigen.

02.04.0025.22.116/306.19.10.11.00TA1,00P sch
A rbeitsgerüst herstellen
Arbeitsgerüste,e inschließlich ggf. erforderlic
G ründung sowie ggf.e rforderlicher Treppentürme und
weiterer Leitergänge,nach statischen,k onstruktiven
und sicherheitstechnischen Erfordernissen herstellen
u nd beseitigen ,für den Zeitraum der eigenen Leistung
v orhalten und unterhalten .
Einsatzort=Brücke
T ragsystem 'nach Wahl des AN .
Öffnungen nach Unterlagen des AG freihalte
Einrichtungen für Verkehrssicherung nach Unterlagen des
A G einbauen, vorhalten, unterhalten,betreiben und be

A G einbauen, v orhalten, unterhalten, betreiben und be- ...F orts. 0 2.04.0025.

Druckdatum: S eite: 1 61

[Seite 165]

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VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungtha
OZS tL - NrM engeA E
02.04.0025.

02.04.0025. Forts. ...

s eitigen
Einrichtungen zum Schutz der Umwelt nach Unterlagen des
A G einbauen, vorhalten, unterhalten,ggf.betreiben un
b eseitig

b eseitigen .

02.04.0026.22.116/206.90.00TA1 ,00P sch
S chutzgerüst herstellen
Schutzgerüst, einschließlich ggf .e rforderliche
G ründung, n ach statischen,
h eitstechnischen Erfordernissen herstellen und beseiti
g en, fürden Zeitraum der eigenen Leistung vorhalten
u nd unterhalten. Art,Zweck und geometrische Abmessung
des Gerüstes nach Unterlagen des AG
G erüst'z um Auffangen des Rückpralls bei

dG eenr üSspt r 'z ituzbme tAounfafarbnegietenn d aens dReünc kWpridaellrsl abgeeirn. Ein Eintrag von Rückprall in die Sülz ist zu vermeiden. '

02.04.0027.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
Ü berbau auf Pressen lagern
Stahlträgerkonstruktion des Überbaus auf Hydraulik-pressen ablegen und in der Lage sichern.N ach
Betonage der Fahrbahnplatte und Verguss der Lager in den Lager-sockeln Pressen ausbauen.
Größe der Hydraulikpressen mit Stellring,Kugelkopf und Gleitpaarung nach statischen und konstruktiven
E rforder-nissen
S ämtliche Leistungen für das Anliefern,das Vorhalten,das Betreiben und den Abbau aller erforderlichen
Geräte und Materialien wie z.B .S tapel -u nd Führungsträger, Pressen,Hydraulikanlagen etc. s i
e inzu-rechnen.

e inzu- rechnen.

H inweis zur OZ02.04.0028.
z u folgenden drei OZ. :
Für die Abdichtungsarbeiten auf dem Überbau.

Für die Abdichtungsarbeiten auf dem Überbau.

02.04.0028.24.124/921.19.39TA1 ,00P sch
S chutzeinrichtung bereitstellen
W itterungsbedingte Schutzeinrichtung entsprechend sta-
tischen, k onstruktiven ,sicherheitstechnischen, ausrüs
tungstechnischen und umwelttechnischen Erfordernissen
n ach Unterlagen des AG bereitstellen.Zur Baustelle a
f ahren,abladen, wieder aufladen und von der Baustell
a bfahre
S chutzeinrichtung bei Nichteinsatz vorhalten,einset
zen, v orhalten,
dert vergütet.
B auteil= Ü berbau
G rundfläche'n ach Wahl des AN .

G rundfläche 'n ach Wahl des AN . ' ...F orts. 0 2.04.0028.

Druckdatum: S eite: 1 62

[Seite 166]

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL284, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087 L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrM engeA E
02.04.0028.Forts. .

02.04.0028. Forts. ...

e

S chutzeinrichtung mit Beleuchtung und Heizung.
S chutzeinrichtung' =S chutz-und Arbeitszelt für d
Abdichtungsarbeiten auf dem Überbau. '

Abdichtungsarbeiten auf dem Überbau. '

02.04.0029.24.124/9251 ,00Psch
S chutzeinrichtung einsetzen

SS cchhuuttzzeeininrircichhtutnugn gei nesinestzeetnze nna ch Unterlagen des AG.

Witterungsbedingte Schutzeinrichtung auf der Baustelle
aufstellen,entsprechend dem Arbeitsvorgang umsetze
u nd abbauen.

u nd abbauen.

02.04.0030.24.124/9281 ,00Mt
S chutzeinr. vorh., u nterh., betreib .
Schutzeinrichtung betriebsbereit vorhalten,u nterhalten
u nd betreiben nach Unterlagen des AG .A ußer den voll
Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu1 /30des Ein
heitspreises vergütet

heitspreises vergütet.

02.04.0031.-- -- -- -- -- -- -- --1,00Psch
B estandstreppe aufnehmen und lagern
B estehende Freitreppe vor Haus2 19aufnehmen, v orhandene
N atursteine geeignet kennzeichnen,aufnehmen,s äubern und auf der
Baustelle zum Wiedereinbau gesondert lagern,
ca. 4,5qm ,4Stufen,n icht wiedereinbaubares Material aufnahmen und
nach Wahl des AN entsorgen

nach Wahl des AN entsorgen

02.04.0032.-- -- -- -- -- -- -- --1,00Psch
U fermauern aufnehmen
an Brückenbauwerk anstoßende Ufermauern aus Naturstein vor Haus
2 19und an Haus224 im erforderlichen Mindestumfang aufnehmen,
N atursteine geeignet kennzeichnen,säubern und gesondert zum
s päteren Wiedereinbau lagern,n icht wiedereinbaubares Material nach
Wahl des AN entsorgen

Wahl des AN entsorgen

02.05. B ehelfsbrücke

H inweis zur OZ02.05.0001 .
Einschließlich aller erforderlichen Erd-u nd Verbauarbeiten, Herstellung auf der Nordseite des
Brückenbauwerkes ,L eitungsbrücke zur Überführung von mind. 9Leitungen DN1 40bis DN400

Brückenbauwerkes , L eitungsbrücke zur Überführung von mind. 9 Leitungen DN 1 40 bis DN 400

02.05.0001.22.116/406.95.13.00TA1 ,00Psch
B ehelfsbrücke herstellen
Behelfsbrücke einschließlich Gründung nach statischen
konstruktiven und verkehrstechnischen Erfordernissen
h erstellen,v orhalten und unterhalten. Brücke ein -
s chließlich aller Einrichtungen beseitigen .Abmessunge
der Brücke und sonstige Anforderungen nach Unterlag
d es AG

d es AG. ...F orts. 0 2.05.0001.

Druckdatum: S eite: 1 63

[Seite 167]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL284,Rösrath, E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087 L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrMenge A
02.05.0001.Forts...

02.05.0001. Forts. ...

B rücke
Ö ffentlicher Fußgängerverkehr wird nicht zugelassen
B rücke über Gewässer .
Einrichtungen für Verkehrssicherung nach Unterlagen des
AG einbauen,v orhalten, unterhalten und betreiben.
G ründung herstellen und bis 1 ,00 munter Oberfläche des
k ünftigen Geländes ,d er künftigen Verkehrsfläche bz
d er künftigen Gewässersohle beseitig

d er künftigen Gewässersohle beseitigen.

02.06. S tahlbau , B rückenlager , S chutzplanken , Geländer

H inweis zur OZ02.06.000
A nlage" Feuerverzinkter Stahlbau" b eachten

A nlage " Feuerverzinkter Stahlbau" b eachten!

02.06.0001.21.120/112.22.31.0147,60t
S tahlkonstruktion herst .u . mont .

S S ttaahhllkkoonnsstrturuktkiotino nen htseprsret .c uh e . n mdo sntat .t ischen und kon- struktiven Erfordernissen nach Unterlagen des AG

t.

einschl .
t ieren.Vorbereiten der Stahloberfläche sowie Aufbrin
gen der Beschichtungen werden gesondert vergütet.
B auteil=Ü berbau.
S tahlsorte=B austahl S3 5
Konstruktion geschweißt, Baustellenstöße geschraub
Abgerechnet wird nach Masse durch Berechnen
B eschichtungsflächenberechnung 3 - f

B eschichtungsflächenberechnung 3 - fach vorlegen.

02.06.0002.21.120/122.19TA0,80t
S tahlverbundmittel herst. u . anschw.
Stahlverbundmittel zwischen Stahl und Beton entspre
chend statischen und konstruktiven Erfordernissen nach
Unterlagen des AG herstellen und anschweißen.
Verbundmittel=K opfbolzendübel .
S tahlsorte' =B austahl S2 35 J2+C 450

S tahlsorte ' = B austahl S2 35 J2 + C 450. '

02.06.0003.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
S chweißnahtprüfung durchführen- ..
S chweißnahtprüfung mittels US -Verfahren durchführen. Schweißnähte nach dem Verschweißen der Bauteile ,
vor dem Feuerverzinken prüfen.
S chweißnaht bewerten.Die Ergebnisse werden dem AG im Original übergeben.
Im Werk

Im Werk

02.06.0004.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
O berflächenrissprüfung durchführe. .
Oberflächenrissprüfung nach dem Feuerverzinken durch Sichtprüfung aller Bauteile zu100% ,
Magnetpulverprüfung nach Vorgaben der DASt Richtlinie 022 durchführen
Die Ergebnisse werden dem AG im Original übergebe
Im Werk

Im Werk

Druckdatum: S eite: 1 64

[Seite 168]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL 284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 - E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrM engeA E
02.06.0005.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
S chweißnahtprüfung durchführen- ..
Schweißnahtprüfung aller Schweißstöße nach dem Feuerverzinken mittels US-Verfahren durchführen.
S chweißnaht bewerten. Die Ergebnisse werden dem AG im Original übergeben.
Im Werk

Im Werk

02.06.0006.22.122/113.11.00.91.12TA400,00m2
S tahloberfläche vorbereiten
Stahloberfläche nach Unterlagen des AG für Korrosions -
schutz vorbereiten .
B auteil =Gesamtkonstruktion
V orbereitung für Erstbeschichtung.
V erfahren' zur Vorbereitung für Feuerverzinkung nach
DIN EN ISO 1 4713-2und DASt Richtlinie0 22
Oberflächenvorbereitungsgrad Sa2 1/2.

VOobrebreflräecithuenngvsoarrbbeerieteitnu nimgs Wgreardk S dau r2 c h 1f/ü2h. ren. Abgerechnet wird die vorbereitete Stahlfläche .

H inweis zur OZ02.06.0007 .
Anlage"Feuerverzinkter Stahlbau"

Anlage " Feuerverzinkter Stahlbau" b eachten

02.06.0007.22.122/313.11.01400,00m2
S tahloberfläche verzinken
Stahloberfläche nach Unterlagen des AG verzinken
B auteil =Gesamtkonstruktion
V erzinkung = F euerverzinkun
A usführung im Werk

A usführung im Werk .

H inweis zur OZ02.06.0008 .
zur folgenden OZ.:
E s werden nur regelgeprüfte Übergangskonstruktionen zugelassen

E s werden nur regelgeprüfte Übergangskonstruktionen zugelassen .

02.06.0008.24.121/218.29.15.92TA25,60m
Ü-konstr ., w asserundurchl., e inb.
Wasserundurchlässige Übergangskonstruktion aus Stah
entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernis
sen einschliesslich Schrammbord -u nd Gesimsausbildung
nach Unterlagen des AG einbauen.
Abrechnung nach Länge der Konstruktion in der
P rofilachse, h orizontal .
Einbau in gesamter Überbaubreite bis Unterkante Gesims
K onstruktion ' m it Dehnungshohl- oder Faltprofil und
Unterkonstruktion nach RiZ .Übe 1und ZTV - ING 8
Die Dehnfugenkonstruktion folgt dem Schrammbord und
d er Oberkante der Kappe
I m Kappenbereich mit Sonderbandprofil für Rad
Gehweg. '

GÜbeehrwgeagn. g' skonstruktion lärmgemindert . ...F orts. 0 2.06.0008.

Druckdatum: S eite: 1 65

[Seite 169]

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL284 , Rösrath, E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 - Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrMenge A E
02.06.0008.Forts

02.06.0008. Forts. ...

1 00. '

Gesamtdilatation65mm
Korrosionsschutz' siehe Korrosionsschutztabelle,
Bauwerksplan( Anlage 4-Blatt Nr .3 ) -n ach Blatt

A Bbaduewcekruksnpgl aimn (G Aenslaimges b4 e -r e Biclaht. t Nr .3 ) - n ach Blatt 1 00. '

02.06.0009.24.121/113.91.09.90.99TA1,00S t
E lastomerlager einbauen
E lastomerlager einschließlich oberer und unterer Anker
platte nach Unterlagen des AG einbauen. F ür den Korr
sionsschutz zu beachten

Bsieoin bsestcohnubtze rzüuh rbteeanc Fhltäecnh: en Randstreifen von fünf cm

r

r -

.

mitbeschichten.Bei Berührungsflächen Stahl /E lastome
nur Randstreifen von zwei cm beschichten.Ggf.v orha
d ene Kontaktfläche zwischen Lager- und Ankerplatte v
b ereiten ,Vorbereitungsgrad Sa 2 1/2, und beschichten
mit einer Grundbeschichtung auf Alkalisilikat- Grundlag
m it Zinkstaub nach Blatt85,Sollschichtdicke= 40 mym
Einbau' a uf Widerlager Achse 1 0,LR2 .
Elastomerlager mit Festhaltekonstruktion für eine Ach-
s e.
Z ulässige Verschiebung'+ /-4,0 cm
L ager 'r echteckig,aufnehmbare Normalkraft1,7
A ufnehmbare Kraft in Bauwerksquerrichtung' 0,2
Korrosionsschutz' siehe Korrosionsschutztabelle,
Bauwerksplan( Anlage 4-Blatt Nr .3 ) -n ach Blatt

Bauwerksplan ( Anlage 4 - Blatt Nr .3 ) - n ach Blatt 1 00. '

02.06.0010.24.121/113.90.09.90.09TA3,00S t
E lastomerlager einbauen
E lastomerlager einschließlich oberer und unterer Anker
platte nach Unterlagen des AG einbauen. F ür den Korr
sionsschutz zu beachten

Bsieoin bsestcohnubtze rzüuh rbteeanc Fhltäecnh: en Randstreifen von fünf cm

r

r -

.

mitbeschichten.Bei Berührungsflächen Stahl /E lastome
nur Randstreifen von zwei cm beschichten.Ggf.v orha
d ene Kontaktfläche zwischen Lager- und Ankerplatte v
b ereiten ,Vorbereitungsgrad Sa 2 1/2, und beschichten
mit einer Grundbeschichtung auf Alkalisilikat- Grundlag
m it Zinkstaub nach Blatt85,Sollschichtdicke= 40 mym
Einbau' a uf Widerlager Achse 1 0,LR1 ,3+4. '
Z ulässige Verschiebung'+ /-4,0 cm
L ager 'r echteckig,aufnehmbare Normalkraft1,7
Korrosionsschutz' siehe Korrosionsschutztabelle,
Bauwerksplan( Anlage 4-Blatt Nr .3 ) -n ach Blatt

Bauwerksplan ( Anlage 4 - Blatt Nr .3 ) - n ach Blatt 1 00. '

02.06.0011.24.121/113.90.09.90.09TA3,00S t
E lastomerlager einbauen
E lastomerlager einschließlich oberer und unterer Anker
platte nach Unterlagen des AG einbauen. F ür den Korr
sionsschutz zu beachten

sionsschutz zu beachten: ... Forts . 02.06.0011 .

Druckdatum: S eite: 1 66

[Seite 170]

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL284 , Rösrath, E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - Nr Menge A E
02.06.0011.Forts. ...

02.06.0011. Forts. ...

Bei betonberührten Flächen Randstreifen von fünf cm

r

r -

.

mitbeschichten. Bei Berührungsflächen Stahl /E lastome
nur Randstreifen von zwei cm beschichten.Ggf.v orha
d ene Kontaktfläche zwischen Lager- und Ankerplatte v
b ereiten ,Vorbereitungsgrad Sa 21/2,und beschichten
mit einer Grundbeschichtung auf Alkalisilikat- Grundlag
m it Zinkstaub nach Blatt85, Sollschichtdicke= 40 mym
Einbau ' a uf Widerlager Achse2 0,L R1, 3+4. '
Z ulässige Verschiebung'+ /- 10 mm. '
L ager' r echteckig,aufnehmbare Normalkraft1,7
Korrosionsschutz' siehe Korrosionsschutztabelle,
Bauwerksplan( Anlage 4-Blatt Nr .3 ) -n ach Blatt

Bauwerksplan ( Anlage 4 - Blatt Nr .3 ) - n ach Blatt 1 00. '

02.06.0012.24.121/113.92.00.99.99TA1,00S t
E lastomerlager einbauen
E lastomerlager einschließlich oberer und unterer Anker
platte nach Unterlagen des AG einbauen. F ür den Korr
sionsschutz zu beachten

Bsieoin bsestcohnubtze rzüuh rbteeanc Fhltäecnh: en Randstreifen von fünf cm

r

r -

.

mitbeschichten. Bei Berührungsflächen Stahl /E lastome
nur Randstreifen von zwei cm beschichten.Ggf.v orha
d ene Kontaktfläche zwischen Lager- und Ankerplatte v
b ereiten ,Vorbereitungsgrad Sa 21/2,und beschichten
mit einer Grundbeschichtung auf Alkalisilikat- Grundlag
m it Zinkstaub nach Blatt85, Sollschichtdicke= 40 mym
Einbau ' a uf Widerlager Achse2 0,L R2
Elastomerlager mit Festhaltekonstruktion für zwei Ach-
s en.
L ager' r echteckig,aufnehmbare Normalkraft1,7
A ufnehmbare Kraft in Bauwerkslängsrichtung ' 0 ,7 MN .'
A ufnehmbare Kraft in Bauwerksquerrichtung' 0,2
Korrosionsschutz' siehe Korrosionsschutztabelle,
Bauwerksplan( Anlage 4-Blatt Nr .3 ) -n ach Blatt

Bauwerksplan ( Anlage 4 - Blatt Nr .3 ) - n ach Blatt 1 00. '

02.06.0013.24.121/178.99.00TA4 ,00S t
L agerteil einbauen
L agerteil einbauen .Bauwerk ,L agerkonstruktion und La
gerkräfte nach Unterlagen des AG. K orrosionsschutz e
s prechend Lager .
Einbau ' i n Festlager,Widerlager Achs
L agerteil'=Z uganker für die Lagerplatte nac
s tatisch- konstruktiven Erfordernissen.
Rückverankerung durch vorgespannte Gewindestange
u mmantelt,m it Ankerkörper einbetoni
Zugkraft je Anker ca.3 00 kN .
K orrosionsschutz siehe Korrosionsschutztabelle,
Bauwerksplan( Anlage 4-Blatt Nr .3 ) -n ach Blatt

Bauwerksplan ( Anlage 4 - Blatt Nr .3 ) - n ach Blatt 1 00. '

Druckdatum: S eite: 1 67

[Seite 171]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL 284 ,Rösrath, E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrMenge A
02.06.0014.24.121/337.91.99TA3 4,00S t
G eländerverankerung einbaue
V erankerung für Geländer nach Unterlagen des AG einbau
e n.
Einbau '
V erankerung =F ußplatte aus Stahl , 1 60* 160 * 2 0 m
mit 4 Betonankern D =16 mm, f euerverzinkt.
Korrosionsschutz
Bauwerksplan (Anlage4 -BlattNr .3 ) - nach Blatt 1 0

Bauwerksplan ( Anlage 4 - Blatt Nr .3 ) - n ach Blatt 1 00. '

02.06.0015.24.121/313.11.93.11.29 TA7 5,40m
S tahlgeländer einbauen
Geschweißtes Stahlgeländer nach Unterlagen des AG ein-
bauen.
Abrechnung nach Länge des Handlaufs zwischen de
Achsen der Endpfosten bzw. E ndstäbe.

GAcehläsnedne dr efür rE Bnrdüpcfkoes. ten bzw. E ndstäbe.

B austoff = S tah
H öhe des Geländers '1300 mm. '
Ausbildung als Füllstabgeländer .
Im Handlauf feuerverzinktes Drahtseil, Durchmesser
mm, einziehen und verankern.
A nschlagkonstruktion für Drahtseil nach RiZ Gel 1 1
s tellen.
Verankerung mit Pfostenschuh auf vorhandener Fußplatte.
Korrosionsschutz' siehe Korrosionsschutztabelle,
Bauwerksplan (Anlage4 -BlattNr .3 ) - nach Blatt 1 0

Bauwerksplan ( Anlage 4 - Blatt Nr .3 ) - n ach Blatt 1 00. '

H inweis zur OZ02.06.001
z u folgenden sieben OZ
Schutzrohre für Versorgungsleitungen

Schutzrohre für Versorgungsleitungen

02.06.0016.21.111/354.19.19.22TA2 ,00St
R ohrdurchführung herstellen
Rohrdurchführung mit Mantelrohr nach Unterlagen des AG
h erstell
E inbauort = Kammerwand
Mantelrohr ' D N /I D5 00

MMaanntteellrroohhrr 'a D uNs /FI Da s5 e0r0z. e' ment.

Außendurchmesser ' d
bis 4 10
Rohrdurchführung mit Dichtungseinsatz aus Elastomer und
n ichtrostendem Stahl Werkstoffnummer1 .4401 bzw
1 .4571.
D ichtend gegen nichtdrückendes Wasse

D ichtend gegen nichtdrückendes Wasser .

02.06.0017.-- -- -- -- -- -- -- --1 0,00St
R ohrdurchführung herstellen- Kam ..
Rohrdurchführung mit Mantelrohr nach Unterlagen des AG herstellen
...F orts.0 2.06.0017.

...F orts. 0 2.06.0017.

Druckdatum: S eite: 1 68

[Seite 172]

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL 284,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrMengeA E
02.06.0017.Forts. ...

02.06.0017. Forts. ...

Einbauort=Kammerwand.
Mantelrohr DN/ I D 2 00
Mantelrohr aus PVC .
Außendurchmesser des durchzuführenden Rohres
b is1 80mm.
Rohrduchführung nach Einzug der Versorgungsleitungen in Abstimmung mit dem Leitungsbetreiber
abdichten.

abdichten.

02.06.0018.-- -- -- -- -- -- -- --6,00S t
R ohrdurchführung herstellen- Kam..

RohrdurchführunR go mhritd Muracnhtefülrhorhur nnga chhe Ursntteelrlelang e- n K daems . .A G herstellen .

Einbauort=Kammerwand.
Mantelrohr DN/ I D 1 50
Mantelrohr aus PVC .
Außendurchmesser des durchzuführenden Rohres
bis1 10mm.
Rohrduchführung nach Einzug der Versorgungsleitungen in Abstimmung mit dem Leitungsbetreiber
abdichten.

abdichten.

02.06.0019.21.111/319.95.20.01TA24,70m
R ohrl. a us nichtrost.Stahl herst.
Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl ,W erkstoff-
1 .4571, l ängsgeschweißt,f ür Brückenentwässerung au
muffenlosen Rohren und Formstücken einschließlich Rei -
nigungsöffnungen, Verankerungen, A ufhängungen, A usstei-
fungen, U nterstützungen und Anschlüssen entspreche
s tatischen und konstruktiven Erfordernissen nach Unte
l agen des AG herstellen. Abgerechnet wird nach Länge in
d er Achse der Rohrleitung
Einbauort 'in Überbau und Widerlager .
R ohrDN/ I D400 .
W anddicke =3mm.
A nkerschienen aus nichtrostendem Stahl der Werksto
Nr . 1 .4401oder1 .4571

Nr . 1 .4401 oder 1 .4571 einbauen.

02.06.0020.21.111/339.29.02TA2 ,00St
E lastische Rohrverbindung einbauen

E E llaassttiisscchhee R Roohhrvrevrebribnidnudnugn agu es iEnblaasutoemn er mit Spiral -

verstärkung und ggf.S icherung gegen Durchhang nac
U nterlagen des AG einbauen.
E inbau in Leitung aus nichtrostendem Stahl
F ür Rohr DN/ ID '400
Gesamtdehnweg des Bauwerkes am Einbauort ca. 50mm.

Gesamtdehnweg des Bauwerkes am Einbauort ca . 50 mm.

02.06.0021.21.111/319.99.10.99TA123,50m
R ohrl. a us nichtrost.Stahl herst.
Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl ,W erkstoff-
1 .4571, l ängsgeschweißt,f ür Brückenentwässerung au

1 .4571, l ängsgeschweißt, f ür Brückenentwässerung aus ...F orts. 0 2.06.0021.

Druckdatum: S eite: 1 69

[Seite 173]

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL 284,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
02.06.0021.Forts....

02.06.0021. Forts. ...

muffenlosen Rohren und Formstücken einschließlich R
nigungsöffnungen,Verankerungen,Aufhängungen, A usstei-
fungen,U nterstützungen und Anschlüssen entsprechen
s tatischen und konstruktiven Erfordernissen nach Unte
l agen des AG herstellen. Abgerechnet wird nach Länge
d er Achse der Rohrleitung
Einbauort '= Ü berbau und Widerlage
R ohr DN/ I D '1 5
W anddicke = 2mm.
Verankerung 'm
S tahl der Werkstoff -Nr.1.4401oder1 .4571
Mehrfachrohraufhängungen für die Auflagerung von se

S M cehhurtfzarcohhrroehnr. a' ufhängungen für die Auflagerung von sechs

02.06.0022.21.111/319.99.10.99TA74,10m
R ohrl. aus nichtrost.Stahl herst.
Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl ,W erkstoff-
1 .4571,l ängsgeschweißt,f ür Brückenentwässerung au
muffenlosen Rohren und Formstücken einschließlich R
nigungsöffnungen,Verankerungen,Aufhängungen, A usstei-
fungen,U nterstützungen und Anschlüssen entsprechen
s tatischen und konstruktiven Erfordernissen nach Unte
l agen des AG herstellen. Abgerechnet wird nach Länge
d er Achse der Rohrleitung
Einbauort '= Ü berbau und Widerlage
R ohr DN/ I D '1 0
W anddicke = 2mm.
Verankerung 'm
S tahl der Werkstoff -Nr.1.4401oder1 .4571
Mehrfachrohraufhängungen für die Auflagerung von se

S M cehhurtfzarcohhrroehnr. a' ufhängungen für die Auflagerung von sechs

0 2.07. O berflächen - und Korrosionsschutz, A bdichtung, F ugen, D eckschicht

02.07.0001.24.124/108.09.11.10.211 00,00m 2
B etonunterlage vorbereiten
B etonunterlage nach Unterlagen des AG vorbereiten. V
b ereitete Flächen säubern
Bauteil= Ü berbau im Kappenbereich
O berfläche waagerecht bis 2 0v.H . geneigt .
A usführung in Teilflächen.
Vorbereitungsverfahren=B etonunterlage nach Wahl d
A N vorbereiten
Z ementschlämme und minderfeste Schichten entfernen
A bfall entsorge

A bfall entsorgen .

02.07.0002.24.124/108.08.10.10.211 83,50m 2
B etonunterlage vorbereiten
B etonunterlage nach Unterlagen des AG vorbereiten. V

B etonunterlage nach Unterlagen des AG vorbereiten. Vor - ...F orts. 0 2.07.0002.

Druckdatum: S eite: 1 70

[Seite 174]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL284,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087 L284,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L284-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrM engeA E
02.07.0002.Forts. .

02.07.0002. Forts. ...

b ereitete Flächen säubern.

s

.

B auteil=
O berfläche waagerecht bis2 0 v.H.g eneig
Vorbereitungsverfahren= Betonunterlage nach Wahl d
A N vorbereiten .
Z ementschlämme und minderfeste Schichten entfernen
A bfall entsorgen

A bfall entsorgen .

02.07.0003.24.124/108.99.11.10.21TA6,90m 2
B etonunterlage vorbereiten
B etonunterlage nach Unterlagen des AG vorbereiten. Vor -
b ereitete Flächen säubern.
Bauteil' =K ammerwandkop
O berfläche waagerecht bis2 0 v.H.g eneig
A usführung in Teilflächen.
Vorbereitungsverfahren= Betonunterlage nach Wahl d
A N vorbereiten .
Z ementschlämme und minderfeste Schichten entfernen
A bfall entsorgen

A bfall entsorgen .

02.07.0004.24.124/213.311 00,00m 2
B etonunterlage versiegeln

V B oertboenrueniteteterl aBgeeto vneurnsteierglaeglen mit Reaktionsharz versie-

l

geln
Reaktionsharz nach Unterlagen des AG. V
zweilagig herstellen.E rste Lage im Überschuss abstreu
e n.
Nicht festhaftendes Abstreugut entfernen und nach Wa
d es AN verwerte
Bauteil=Ü berbau im Kappenbereich
A usführung in Teilflächen nach Unterlagen des AG

A usführung in Teilflächen nach Unterlagen des AG.

02.07.0005.24.124/213.201 83,50m 2
B etonunterlage versiegeln

V B oertboenrueniteteterl aBgeeto vneurnsteierglaeglen mit Reaktionsharz versie-

l

geln
Reaktionsharz nach Unterlagen des AG. V
zweilagig herstellen.E rste Lage im Überschuss abstreu
e n.
Nicht festhaftendes Abstreugut entfernen und nach Wa
d es AN verwerte
B auteil=

B auteil = Ü berbau zwischen den Kappen.

02.07.0006.24.124/213.91TA6,90m 2
B etonunterlage versiegeln

V B oertboenrueniteteterl aBgeeto vneurnsteierglaeglen mit Reaktionsharz versie-

geln
Reaktionsharz nach Unterlagen des AG. V
zweilagig herstellen.E rste Lage im Überschuss abstreu

zweilagig herstellen. E rste Lage im Überschuss abstreu- ...F orts. 0 2.07.0006.

Druckdatum: S eite: 1 71

[Seite 175]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL284,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrM engeA E
02.07.0006.Forts. .

02.07.0006. Forts. ...

e n.

Nicht festhaftendes Abstreugut entfernen und nach Wahl
d es AN verwerte
Bauteil' =K ammerwandkopf .
A usführung in Teilflächen nach Unterlagen des AG

A usführung in Teilflächen nach Unterlagen des AG.

02.07.0007.24.123/123.20.91 TA9 9,70m2
D ichtungssch .aus1 Bitbahn herst .
D ichtungsschicht aus einer Bitumen-Schweißbahn gemä
Z TV- I NG,T eil 6 ,Abschnitt1nach Unterlagen des AG
herstellen. D ichtungsschicht an bestehende Abdichtun
g en,Konstruktionen,D urchdringungskörper und sonstige
Einbauten anschließen.A nschlussflächen sind vorzub
r eiten .Das Einbauen von Verstärkungsstreifen und
S chutzlage wird gesondert vergütet.
Bauteil=Überbau im Kappenbereich
Bitumen-Schweißbahn 'o hne Metallkaschierung.
A usführung in Teilflächen.

A usführung in Teilflächen.

02.07.0008.24.123/123.11.91 TA185,40m2
D ichtungssch .aus1 Bitbahn herst .
D ichtungsschicht aus einer Bitumen-Schweißbahn gemä
Z TV- I NG,T eil 6 ,Abschnitt1nach Unterlagen des AG
herstellen. D ichtungsschicht an bestehende Abdichtun
g en,Konstruktionen,D urchdringungskörper und sonstige
Einbauten anschließen.A nschlussflächen sind vorzub
r eiten .Das Einbauen von Verstärkungsstreifen und
S chutzlage wird gesondert vergütet.
B auteil=Überbau zwischen den Kappen.

B Sachuutetzil la= g Ü eb beersbtaeuh eznwdisecrh Aebnd dicehntu Knagp epnetnfe. rnen und nach

d nach

Wahl des AN verwerten
Bitumen-Schweißbahn 'o hne Metallkaschierung.
A usführung in Teilflächen.

A usführung in Teilflächen.

02.07.0009.24.123/123.90.91 TA6 ,90m2
D ichtungssch .aus1 Bitbahn herst .
D ichtungsschicht aus einer Bitumen-Schweißbahn gemä
Z TV- I NG,T eil 6 ,Abschnitt1nach Unterlagen des AG
herstellen. D ichtungsschicht an bestehende Abdichtun
g en,Konstruktionen,D urchdringungskörper und sonstige
Einbauten anschließen.A nschlussflächen sind vorzub
r eiten .Das Einbauen von Verstärkungsstreifen und

Sr ecitheunt .z l Daagse Ewiinrdb agueesno nvdoenr tV veersrgtäürtkeut. ngsstreifen und

Bauteil' =K ammerwandkopf .
Bitumen-Schweißbahn 'o hne Metallkaschierung.
A usführung in Teilflächen.

A usführung in Teilflächen.

Druckdatum: S eite: 1 72

[Seite 176]

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Projekt:4 5-2622- BL284 ,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM engeA E
02.07.0010.24.123/151.11.014 8,40m
V erstärkungsstreifen einbauen
Verstärkungsstreifen nach Unterlagen des AG einbauen
und ggf.an Konstruktionen und Durchdringungskörper an -
s chließe
E inbau im Schrammbordbereic
Stoff = edelstahlkaschierte Bitumen- Schweißbahn
B reite mind .30cm.

B reite mind . 30 cm.

02.07.0011.24.123/151.91.02TA1 7,20m
V erstärkungsstreifen einbauen
Verstärkungsstreifen nach Unterlagen des AG einbauen
und ggf.an Konstruktionen und Durchdringungskörper an -
s chließe
E inbau 'auf Kammerwandkopf. '
Stoff = edelstahlkaschierte Bitumen- Schweißbahn
B reite mind .50cm.

B reite mind . 50 cm.

02.07.0012.-- -- -- -- -- -- -- --4,00S t
D ichtungsmanschette einbauen -..
Dichtungsmanschette für Durchdringungskörper einbauen.
Überstände und Überlappungen min. 20 cm. V
auf-
bringen.
M anschette für Tropftülle mit Auflagerplatte bzw. Dichtungsflansch
Öffnung ca. 20 0mm DU
M aterial=edelstahlkaschierte Bitumen -Schweißbahn.
Manschette aufschweiße
A lte STLK-Nr .0 21 23 155 0 42 022

A lte STLK - Nr . 0 2 1 23 1 55 0 4 2 0 22

02.07.0013.24.123/1611 03,00m2
S chutzlage herstellen
Schutzlage nach Unterlagen des AG aus Glasvlies
Bitumendachbahn V1 3unter Kappen herstellen .Bahn an
L ängs- und Querstößen min.1 0cm überlappen. Querstöße
versetzt anordnen.Überstand im Fahrbahnbereich mindes-
t ens 3 0 cm,davon 25 cm lose auflegen und min.5 cm
aufklebe

aufkleben.

H inweis zur OZ02.07.0014.
zur folgenden OZ.:
Das Abschalen und Auffüllen mit Gussasphalt der Bereiche über den Schrägen auf den Kammerwänden bei
beiden Widerlagern sind einzurechnen .

beiden Widerlagern sind einzurechnen .

02.07.0014.26.813/809.11.13.11.122 00,90m2
A sphaltschutzschicht herstellen
Asphaltschutzschicht auf Dichtungsschicht herstellen.
F ugen herstellen und verfüllen wird gesondert vergüte
Einbaubreiten nach Unterlagen des AG.
...F orts.0 2.07.0014.

...F orts. 0 2.07.0014.

Druckdatum: S eite: 1 73

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Projekt:4 5-2622- BL 284 , Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM engeA E
02.07.0014.Forts

02.07.0014. Forts. ...

tz-

B auteil=Überbau zwischen den Kappen.
Asphaltschutzschicht aus Gussasphalt für Asphaltschu
schichten MA 11 S.E inbau in Verkehrsflächen der
B elastungsklassenBk1 00 bis Bk3,2
Einbau als Schicht in gleichmäßiger Dicke auf neu her

Egeinsbtealult earl sD Sicchhtuicnhgt sins cghleicihcht .mäßiger Dicke auf neu her-

E inbaudicke= 4 cm
R esultierendes Bindemittel =1 5/25VH /V
Fremdfüller= Kalksteinfüller Kategorie CC7 0.
Asphaltschutzschicht ohne Verwendung von Asphaltgranu -
lat aus Gussasphal

lEaitn abuasu Gvouns sHaasnpdh. alt.

02.07.0015.26.813/825.20.11200,90m2
O berfl. d . Asphaltschutzsch. b earb.
Oberfläche der Asphaltschutzschicht bearbeiten.Erkal
tete Schicht abkehren und nicht gebundene und gelös
Stoffe nach Wahl des AN verwerten.
Abstreukörnung, leicht bituminiert, a
O berfläche aufbrin
Abstreumenge 2 bis 3 kg/ m 2

L Aibesfetrrekuömrneunngge 2 2 /5 b. is 3 kg/ m 2.

02.07.0016.26.813/633.41.91.11.01TA1 4,00m2
A sphaltdecksch. aus MA 8N herst .
Asphaltdeckschicht aus Gussasphalt für Asphaltdeck-
s chichten MA 8 N herstellen.

s Ecinhbicahutberne MiteAn 8n aNc hh eUrsntteelrlelang. en des AG.

.

A uf Bauwerken in Randstreifen/Entwässerungsrinnen
Einbau als Schicht in gleichmäßiger Dicke auf neu her
gestellter oder feingefräster Unterlage.
Einbau 'd icke = 4 ,0cm einschl.

Einbau ' d icke = 4 ,0 cm einschl . e ingedrückter

Abstreukörnung. '

R esultierendes Bindemittel =2 5/35VH /V
Fremdfüller= Kalksteinfüller Kategorie CC7 0.

GFruesmsadsfüplhlearl t= o Khanlek sVteerinwfeünlledru Knga tveogno rAies pChCa l7 tg0r. anulat. Einbau von Hand.

02.07.0017.26.813/649.41.001 4,00m2
G ussasphaltoberfläche bearbeiten ..
O berfläche der Gussasphaltschicht bearbeiten
Verfahren C .
I n Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk1 0
BK3,2 .

BK 3,2 .

Druckdatum: S eite: 1 74

[Seite 178]

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Projekt:4 5-2622- B L 284 , Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE :4 5-26-0087L284, Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L284 - E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM engeA E
02.07.0018.26.813/061.13.05.12.001 87,00m2
B itumenemulsion aufsprühen
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes
aufsprühen.
F läche= Fahrbahn
Vor Einbau Asphaltdeckschicht
U nterlage=G ussasphaltschicht,a bgestreut .
Bindemittel=C6 0BP4 - S .
Bindemittelmenge= 2 00g/ m 2bis 250g/ m 2 .

Bindemittelmenge = 2 00 g/ m 2 bis 2 50 g/ m 2 .

H inweis zur OZ02.07.0019 .
zur folgenden OZ .:
Deckschicht auf dem Bauwerk .

Deckschicht auf dem Bauwerk .

02.07.0019.26.813/309.21.21.09.10 TA1 87,00m2
A sphaltdecksch.aus AC 11D S herst
A sphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für Asphaltdeck
schichten AC11 DS herstellen
I n Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk1
Einbau als Schicht in gleichmäßiger Dicke auf neu her-
gestellter oder feingefräster Unterlage.
E inbaudicke=4 cm
Resultierendes Bindemittel = (25/55-55 A / / PmB 2 5/45
VL)
Grobe Gesteinskörnung =K ategorie PSV 'a ngegeben (48) .
Fremdfüller=Kalksteinfüller Kategorie CC 7 0

Fremdfüller = Kalksteinfüller Kategorie CC 7 0.

02.07.0020.26.813/961.11.19TA187,00m2
A bstumpfungsmaßnahme durchführen
A bstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der Anfangsgriffig -
keit durch gleichmäßiges Aufbringen und Einwalzen vo
Abstreukörnung durchführen. Nicht gebundene Abstreukör -
nung aufnehmen und nach Wahl des AN verwerten.
Abstreukörnung =Lieferkörnung1 /3.
Aus Gestein wie grobe Gesteinskörnung in Asphaltdeck
schicht .
A bstreumenge= 0 ,5 bis 1,0 kg/ m2 .
M aschinell abstreuen mit
splittstreuer '

splittstreuer '

02.07.0021.26.813/929.52.05.40.0282,00m
A nschluss a.Fuge m. Fugenm. h ers..
A nschluss als Fuge mit Fugenmasse herstell
R andfuge vor Borden, Ü bergängen,A bläufen
In der Asphaltschutzschicht ausbilden.
Fugenspalttiefe = 35 mm.
...F orts.0 2.07.0021.

...F orts. 0 2.07.0021.

Druckdatum: S eite: 1 75

[Seite 179]

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Projekt:4 5-2622- BL284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
02.07.0021.Forts...

02.07.0021. Forts. ...

Fugenspaltbreite=2 0mm.
M it heiß verarbeitbarer Fugenmasse Typ N1,e inschlie-
ß lich zugehörigem und zuvor aufgetragenem Voranstrich-
mittel .

mittel .

02.07.0022.26.813/929.51.06.40.0282,00m
A nschluss a.F uge m.Fugenm. h ers. .
A nschluss als Fuge mit Fugenmasse herstellen .
R andfuge vor Borden,Übergängen,A bläufen u. ä
I n der Asphaltdeckschicht ausbilden
Fugenspalttiefe=4 0mm.
Fugenspaltbreite=2 0mm.
M it heiß verarbeitbarer Fugenmasse Typ N1,e inschlie-
ß lich zugehörigem und zuvor aufgetragenem Voranstrich-
mittel .

mittel .

02.07.0023.26.813/929.11.06.40.024 8,40m
A nschluss a.F uge m.Fugenm. h ers. .
A nschluss als Fuge mit Fugenmasse herstellen .
L ängsfuge
I n der Asphaltdeckschicht ausbilden
Fugenspalttiefe=4 0mm.
Fugenspaltbreite=2 0mm.
M it heiß verarbeitbarer Fugenmasse Typ N1,e inschlie-
ß lich zugehörigem und zuvor aufgetragenem Voranstrich-
mittel .

mittel .

02.07.0024.26.813/929.23.09.41.0116,60m
A nschluss a.F uge m.Fugenm. h ers. .
A nschluss als Fuge mit Fugenmasse herstellen .
Q uerfuge.
In Asphaltdeck-u nd -schutzschicht ausbilden
Fugenspalttiefe=8 0mm.
Fugenspaltbreite=2 0mm.
Fugenspalt verfüllen in zwei Lagen.
M it heiß verarbeitbarer Fugenmasse Typ N2,e inschlie-
ß lich zugehörigem und zuvor aufgetragenem Voranstrich-
mittel .

mittel .

0 2.08. I nstandsetzung , S onstiges

02.08.0001.23.115/931.11.11.99TA1 2,50m2
B öschungsbefestigung herstellen
Böschungsbefestigung eben herstellen auf Bettung au
Beton,D icke mind.1 0cm.

Beton, D icke mind. 1 0 cm. ...F orts. 0 2.08.0001.

Druckdatum: S eite: 1 76

[Seite 180]

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL 284, Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrMenge A E
02.08.0001.Forts.

02.08.0001. Forts. ...

Ausführung auf Böschung mit Neigung1:1,5 einschlie -
ß lich Podesten und Berm
P flasterstein aus Beton , Dicke8 cm .
P lanum herstelle
Bettung aus Beton C 12/15, A usbreitmaßklasse F
Fugen verfüllenmit 'k unststoffmodifiziertem
Zementmörtel , z .B . V dW oder gleichwertig .'

Zementmörtel , z .B . V dW oder gleichwertig . '

02.08.0002.23.115/195.01.021 ,70m
P flastersteine zuarbeiten
Pflastersteine auf Passmaß trennen und Pflastersteine
an Kanten und Einfassungen oder an Aussparungen und
Einbauten über 1,00 m2 Einzelgröße zuarbeiten,nass-
s chneiden oder behauen.
D as Zuarbeiten,N assschneiden oder Behauen der Pflas-
t ersteine an Aussparungen und Einbauten bis zu1,00m 2
Einzelgröße wird gesondert vergütet
A rt= Pflastersteine aus Beton.
D icke über8bis

D icke über 8 bis 1 0 cm.

02.08.0003.-- -- -- -- -- -- -- --7 3,00m2
G ewässerböschung befestigen- Bet..
B achböschung und anschließende Bermen im Bauwerks- bereich nach Angaben des AG einschließlic
Erdarbeiten befestigen
A bgerechnet wird nach Fläche der Befestigung

A Flbägcehree czhwnisect hweinrd B naacchhs oFhlälec huen dd eWr Bideefrelasgtiegru nugn. ter dem Überbau.

Neigung der Böschung variabel .
E inschließlich aller erforderlicher Erdarbeiten zum Einbau des Unterbetons und der Wasserbausteine .
Erdarbeiten in Bodenklasse3-5 ausführen
Befestigung mit Wasserbausteinen nach DIN EN13383
g emäß TLW ,Gr. K l CP
Material=Grauwacke .
zu2/3in BetonC1 2/15(m ind. 20cm dick) versetzen
F ugen mit Zementmörtel MG III verfugen.

F ugen mit Zementmörtel MG III verfugen.

02.08.0004.-- -- -- -- -- -- -- --5 4,00m2
G ewässerböschung befestigen- Ste..
G ewässerböschung im Bauwerksbereich nach Angaben des AG einschließlich Erdarbeiten befestigen
A bgerechnet wird nach Fläche der Befestigung
N eigung der Böschung1:1,5und flacher .
Einschließlich aller erforderlicher Erdarbeiten zum Einbau der Wasserbausteine.
Erdarbeiten in Bodenklasse3-5 ausführen
Befestigung mit Wasserbausteinen nach DIN EN13383gemäß TLW,Gr.K l CP90/250bis LMB5 /40
( Kantenlänge1 0-45cm) a ls Steinstickung herstellen

( Kantenlänge 1 0-45 cm) a ls Steinstickung herstellen.

02.08.0005.26.844/028.21.10.0135,00m2
G ewässersohle sichern
Gewässersohle sichern. E inbau bei trockener Sohle .
...F orts.0 2.08.0005.

...F orts. 0 2.08.0005.

Druckdatum: S eite: 1 77

[Seite 181]

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Projekt:4 5-2622-BL284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
02.08.0005.Forts....

02.08.0005. Forts. ...

S icherung=B asalt
K örnung=6 3/120mm
Gewässersohle nach Unterlagen des AG profilieren
Dicke mindestens15 cm.

Dicke mindestens 1 5 cm.

02.08.0006.04.921/9901 ,00S t
B auwerksnummer -Schild herstellen
B auwerksnummer -Schild aus Aluminium ,150/220/2mm ,
nach Zeichnung herstellen und am Widerlager bzw.
G eländer befestigen.
V erbindungsmittel aus nichtrostendem Stahl ,
" Stahlgruppe A 4" .
W erkstoff- Nr. 1 .4571

W erkstoff - Nr. 1 .4571.

02.08.0007.24.121/971.21.23.01.034 ,00St
M essbolzen einbauen
M essbolzen einbaue
Einbauort=Widerlag
Baustoff =S tahl , f eu
S chaftdurchmesserüber 2 0bis30 mm .
S chaftlänge über 8 0bis 1 20mm
Bolzen in Bohrungen einsetzen.Bohrungen herstellen und
mit Mörtel verfüllen.
M essbolzen für Lage- und Höhenmessung

M essbolzen für Lage- und Höhenmessung.

02.08.0008.24.121/971.52.12.21.1313,00St
M essbolzen einbauen
M essbolzen einbaue
E inbauort=
B austoff =
S chaftdurchmesser10 bis20 m
Schaftlänge über 4 0bis 8 0mm.
E inbau vertikal .
Bolzen in Bohrungen einsetzen.Bohrungen herstellen und
mit Mörtel verfüllen.
M essbolzen mit Zentrierbohrung
M essbolzen für Lage- und Höhenmessung

M essbolzen für Lage- und Höhenmessung.

02.08.0009.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
F reitreppe wiederherstellen
F reitreppe vor Haus
T reppe gemäß erstelltem Aufmaß form-und lagegerecht wiederherstellen
unter Nutzung der gesondert gelagerten Natursteine, abgängige
N atursteine gleichwertig ergänzen,U nterbau in unbewehrtem Beton
liefern und fachgerecht herstelle

liefern und fachgerecht herstellen

Druckdatum: S eite: 1 78

[Seite 182]

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Projekt:4 5-2622- BL284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL-NrMengeA E
02.08.0010.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
U fermauern wiederherstellen
M inimal abgetragene Ufermauern vor Haus219und an Haus 224
w iederherstellen,Natursteinmauerwerk unter Verwendung der gelagerten
S teine flucht-u nd formgerecht an neu erstellte Flügel anschließen,
V erlustmaterial durch gleichartigen Naturstein ergänzen ,einschließlich
M örtel und andere benötigte Materialien,einschließlich gesicherte
Geländer und dergleichen

Geländer und dergleichen

02.08.0011.-- -- -- -- -- -- -- --8 0,00m2
G eländezwickel angleichen
Geländezwickel zwischen Ufermauer Haus 219und nordwestlichem
Flügel der neuen Brücke bis auf Niveau der Hoffläche Haus2 19 auffüllen,
oberste1 0cm in Mutterboden,Feinplanum erstellen ,darunter
Ü berschußmaterial der Sülzegalisierung bzw. a us dem Baufeld, m it
Regiosaatgut ursprungsgebiet7,R heinisches Bergland einsäen , mind.7
g/ q m ausbringen,e inarbeiten udn andrücken

g/ q m ausbringen, e inarbeiten udn andrücken

02.08.0012.-- -- -- -- -- -- -- --1 2,00m2
G ewässerböschung befestigen-Ste. .
G ewässerböschung im Bauwerksbereich nach Angaben des AG einschließlich Erdarbeiten befestigen.
A bgerechnet wird nach Fläche der Befestigung.
N eigung der Böschung1:1,5und flacher .
Einschließlich aller erforderlicher Erdarbeiten zum Einbau der Wasserbaustein
Erdarbeiten in Bodenklasse3 -5ausführen.
Befestigung mit Wasserbausteinen nach DIN EN13383gemäß TLW,Gr. K l CP90/250bis LMB5 /40
( Kantenlänge1 0-45cm) a ls Steinstickung herstellen
B öschung des Geländezwickels zwischen Ufermauer Haus 219und Flügel Nordwest

B öschung des Geländezwickels zwischen Ufermauer Haus 219 und Flügel Nordwest

Druckdatum: S eite: 1 79

[Seite 183]

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Projekt:4 5-2622- BL284,Rösrath, E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrM enge A E
  1. Straßenbau

03.00. B austelleneinrichtung , b aubegleitende Leistungen

03.00.0001.19.101/107.211 ,00Psch
B austelle einrichten
G eräte,W erkzeuge und sonstige Betriebsmittel ,d ie zu
v ertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforder -
l ich sind,auf die Baustelle bringen, ber
soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergüt
wird- betriebsfertig aufstellen einschl .d er dafür
notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlag
h erstellen.B aubüros,Unterkünfte, W erkstätten,L ager
schuppen und dgl . , soweit erforderlich ,antransportie - Wasser -, F ern-
ren ,aufbauen und einrichten.S trom - ,Wasser -,
s prechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl
für die Baustelle, s oweit erforderlich, herstellen .
Bedarf Lagerplätze, s
W ege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbei
e inschl .B eseitigen von Aufwuchs für die Baustellenein
richtung,s oweit erforderlich,ausführen. F lächen be -
schaffen,s ofern die vom AG zur Verfügung gestellten
n icht ausreichen. K osten für Vorhalten,U nterhalten un
Betreiben der Geräte, A nlagen und Einrichtunge
einschl .M ieten,Pacht , Gebühren unddgl . w erden nic
mit dieser Pauschale, s ondern mit den Einheitspreisen
d er betreffenden Teilleistungen vergüte

d füerr bbeesttriemffmented eLne iTsetuilnlegisetnu nfügre dna vse Erginürtiecth. tS eonw deeirt Bniacuh -t stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, g ilt die Pauschale f ür alle Leistungen dieses Abschnittes des Leistungs - v erzeichnisses . Z ufahrt zur Baustelle vorhanden.

03.00.0002.19.101/112.021,00P sch
B austelle räumen
B austelle von allen Geräten,A nlagen,E inrichtungen u
dgl .r äumen.Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem
ursprünglichen Zustand herrichten. S oweit nicht für
bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle g
sonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten
s ind ,gilt die Pauscha

fs üinr da ,l l gei lLt ediiset uPnaguesnc hdaieleses Abschnittes des Leistungs - v erzeichnisses .

03.01. B auzäune

03.01.0001.19.101/207.3360,00m
B auzaun aufstellen und entfernen
Bauzaun nach Unterlagen des AG einschl . d er erforde

Bauzaun nach Unterlagen des AG einschl . d er erforderli- ...F orts. 0 3.01.0001.

Druckdatum: S eite: 1 80

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- B L284,Rösrath, E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087 L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - Nr Menge A E
03.01.0001.Forts. ..

03.01.0001. Forts. ...

chen Tore und Pfosten standsicher aufstellen , während
d er Bauzeit vorhalten und unterhalten sowie nach Been
d igung der Bauzeit entfernen.70v . H .d es Preises wer -
d en nach Aufstellen ,der Rest nach Entfernen des Bau-
z aunes vergütet.
Z aunhöhe=2 ,00m .
Z aun aus Stahlgitter- Fertigteilen.

Z aun aus Stahlgitter- Fertigteilen.

03.02. H ilfsleistungen f . Kontrollprüfungen

03.02.0001.19.101/7076 ,00h
B elastungsfahrzeug bereitstellen
Belastungsfahrzeug als Gegengewicht ( z. B.a usreichen
b eladener Lkw) für Plattendruckversuch bei Kon-
t rollprüfungen bereitstellen .

t rollprüfungen bereitstellen .

03.02.0002.19.101/712.111 6,00S t
P robegefäß liefern
P robegefäß zur Aufnahme von Baustoffproben, für Kon
t rollprüfungen und für Rückstellproben des AG liefern.
P robegefäß=s auberer1 0-l- B lecheimer mit dicht schlie
ß endem Deckel .
Mithilfe bei der Probennahme im Baubereich nach Angaben
d es A

d es AG.

03.02.0003.19.101/737.03.044,00S t
G egenpole für Kontrollpr. verlegen
Gegenpole für Kontrollprüfungen nach Anweisung des AG

f G üer gdeien peolelek tfrüorm Kaognnterotilslpcrhüefu Dnigcekne nnmacehs sAunnwge viseurlnegg edne. s AG

)en.

Gegenpol=A luminium-B lech (0,3 mm, 30x 50 cm
max .M esstiefe 40cm
U nterlage=S chicht ohne Bindemittel .

U nterlage = S chicht ohne Bindemittel .

03.02.0004.19.101/737.01.018,00S t
G egenpole für Kontrollpr. verlegen
Gegenpole für Kontrollprüfungen nach Anweisung des AG

f G üer gdeien peolelek tfrüorm Kaognnterotilslpcrhüefu Dnigcekne nnmacehs sAunnwge viseurlnegg edne. s AG

en.

G egenpol=A luminium-F olie (0,1mm, 30x 50 cm )
max .M esstiefe 40cm
U nterlage=A sphaltschicht.

U nterlage = A sphaltschicht.

03.03. E ntsorgung

03.03.0001.12.102/109.91.10.01TA6 ,10m3
N . g efährl.A bfall aus Abbruch ent.
N icht gefährlichen Abfall aus Abbruch laden,
und entsorgen. Schadstoffbelastung nach Unterlagen des
A G .
A bfall ' A bbruch des Schachtes aus Kunstste

A bfall ' A bbruch des Schachtes aus Kunststein ' ...F orts. 0 3.03.0001.

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VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -Nr Menge A
03.03.0001.Forts. .

03.03.0001. Forts. ...

Entsorgung nach Wahl des AN . Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen. A bgerechnet wird nach Aufmaß auf dem Fahrzeug.

03.03.0002.12.102/109.91.10.01TA48,00m3
N . g efährl.A bfall aus Abbruch ent.
N icht gefährlichen Abfall aus Abbruch laden,
und entsorgen. Schadstoffbelastung nach Unterlagen
A G .
A bfa
Entsorgung nach Wahl des AN

GEnetbsüohrgreunn gd enra Achb fWallaehnlt sdoersg uAnNg . sind einzurechnen. A bgerechnet wird nach Aufmaß auf dem Fahrzeug.

03.04. V erkehrsich . n . V erkehrszeichenplan

03.04.0001.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
V erkehrssich.l äng.D auer aufbaue. .
Verkehrssicherung längerer Dauer einschließlich
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
( Absperrgeräte,W arnleuchten und
Aufstellvorrichtungen) b etriebsfertig aufbauen.
Vorhalten,K ontrolle,Wartung,I nstandsetzung,

B Voertrheailbteenn, uK nodn Atrbobllea, u Wena wrtuenrdge, nI n gsetasnodnsdeetrzt uvnegrg, ütet .

Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
d urchführen.Vorübergehende Markierung,transportabl
Lichtsignalanlage, b auliches Leitelement,mobile
Stauwarnanlage, L ED- Anzeigetafel und transportabl
Schutzeinrichtung werden gesondert vergütet .
V erkehrssicherung an Arbeitsstelle .
Nach Verkehrszeichenplan des AG.

VNoarchha nVdeerkneeh Vrsezrekiechhresnspclhainld deer sn aAcGh. Unterlagen des AG a ußer Kraft setzen. Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG einholen und zugehörige Unterlagen erstellen . Erforderliche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunterlagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen. Anfallende Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnung werden auf Nachweis erstattet.

03.04.0002.21.105/110.10360,00d
V erkehrssich.l äng.D auer vorhalten
Verkehrssicherung längerer Dauer vorhalten, w arten,
stand setzen und betreiben.V orübergehende Verkehr
c herungsmaßnahmen durchführen.D ie Kontrolle der
k ehrssicherung wird gesondert vergütet

k Veehrkrseshircshseicruhnegru wngir dw giee sino nVdoerprto vseitriognü tbeet. schrieben.

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Projekt:4 5-2622- BL 284,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
03.04.0003.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
V erkehrssich. läng. D auer abbauen ..
21.105/120.12.09

2 V1e.r1k0e5h/r1s2s0ic.h1e2r.u0n9g an Arbeitsstellen längerer Dauer

abbauen.V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
durchführen
transportable Lichtsignalanlage,bauliches
Leitelement,m obile Stauwarnanlage, LED- Anzeigetafe

uLnedite tlreamnsepnot, r tm abolbei lSe cShtuatuzweianrrnicahntluangge , a LbEbaDu - Aenn zweeigredteanfel gesondert vergütet. Nach Verkehrszeichenplan des AG. Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG wieder in Kraft setzen.

03.04.0004.21.105/203.12.21.0430,00S t
V erkehrsschild aufbauen u.abbauen
V erkehrsschild aufbauen und abbauen. Vorhalten,Kon
trolle, Wartung und Instandsetzung werden gesondert
vergütet . A ufstellvorrichtung nach statischen Erforder-
nissen.V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
d urchführen.70v. H. d es Preises werden nach Aufbau
der Rest nach Abbau vergütet .
V erkehrsschild=Ronde,Dreieck,Q uadrat.
Größe
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA
Schild= f lach.
A ufstellhöhe über der Verkehrsfläche =2 ,20m

A ufstellhöhe über der Verkehrsfläche = 2 ,20 m .

03.04.0005.21.105/205.012 62.800,00S td
V erkehrsschild vorhalten
Verkehrsschild vorhalten,
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen
D ie Kontrolle wird gesondert vergütet.
Verkehrsschild wie in Vorposition beschrieben .

Verkehrsschild wie in Vorposition beschrieben .

03.04.0006.21.105/203.92.21.04TA56,00St
V erkehrsschild aufbauen u.abbauen
V erkehrsschild aufbauen und abbauen. Vorhalten,Kon
trolle, Wartung und Instandsetzung werden gesondert
vergütet . A ufstellvorrichtung nach statischen Erforder-
nissen.V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
d urchführen.70v. H. d es Preises werden nach Aufbau
der Rest nach Abbau vergütet .
Verkehrsschild 'VZ 422,442,455'
Größe
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA
Schild= f lach.
A ufstellhöhe über der Verkehrsfläche =2 ,20m

A ufstellhöhe über der Verkehrsfläche = 2 ,20 m .

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VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
03.04.0007.21.105/205.01490.560,00S td
V erkehrsschild vorhalten
Verkehrsschild vorhalten,
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen
D ie Kontrolle wird gesondert vergütet.
Verkehrsschild wie in Vorposition beschrieben .

Verkehrsschild wie in Vorposition beschrieben .

03.04.0008.21.105/203.92.21.04TA2,00St
V erkehrsschild aufbauen u .a bbauen
V erkehrsschild aufbauen und abbauen. Vorhalten,Ko
trolle, Wartung und Instandsetzung werden gesondert
vergütet . A ufstellvorrichtung nach statischen Erforder-
nissen.V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
d urchführen. 70 v.H .d es Preises werden nach Aufba
der Rest nach Abbau vergütet .
V erkehrsschild' VZ2 20-10
Größe
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA
Schild =f lach.
A ufstellhöhe über der Verkehrsfläche =2 ,20 m

A ufstellhöhe über der Verkehrsfläche = 2 ,20 m .

03.04.0009.21.105/205.0117.520,00Std
V erkehrsschild vorhalten
Verkehrsschild vorhalten,
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen
D ie Kontrolle wird gesondert vergütet.
Verkehrsschild wie in Vorposition beschrieben .

Verkehrsschild wie in Vorposition beschrieben .

03.04.0010.21.105/215.21.22.10.0423,00St
V erkehrssch.komb.aufbauen u.a bb.
Verkehrsschildkombination aufbauen und abbauen . Vorhal -
t en, K ontrolle ,Wartung und Instandsetzung werden ge
sondert vergütet .Aufstellvorrichtung nach statischen
Erfordernissen. V orübergehende Verkehrssicherungsma -
ßnahmen durchführen. 7 0v . H.d es Preises werden nach
A ufbau,der Rest nach Abbau vergütet.
V erkehrsschildkombination = 1Verkehrsschild und Zu
s atzschild Höhe 2
V erkehrsschild=Ronde, Dreieck,Q uadrat,
R echte
Größe
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA
Schild =f lach.
A ufstellhöhe über der Verkehrsfläche =2 ,20 m

A ufstellhöhe über der Verkehrsfläche = 2 ,20 m .

03.04.0011.21.105/218.01201.480,00S td
V erkehrsschildkombination vorhalten
V erkehrsschildkombination vorhalten ,warten und instand
s etzen.V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen

s etzen. V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen ... Forts . 03.04.0011 .

Druckdatum: S eite: 1 84

[Seite 188]

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Projekt:4 5-2622- BL284,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L284,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L284-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrM engeA E
03.04.0011.Forts. .

03.04.0011. Forts. ...

d urchführen. Die Kontrolle wird gesondert vergütet. Verkehrsschildkombination wie in Vorposition beschrie - b en.

03.04.0012.21.105/215.61.22.10.042 ,00St
V erkehrssch.komb.aufbauen u.a bb.
Verkehrsschildkombination aufbauen und abbauen .Vorhal -
t en,K ontrolle ,
sondert vergütet .A ufstellvorrichtung nach statische
Erfordernissen. V orübergehende Verkehrssicherungsma
ßnahmen durchführen.7 0v.H.d es Preises werden nac
A ufbau,der Rest nach Abbau vergütet.
Verkehrsschildkombination=2Verkehrsschilder und Zu -
s atzschild Höhe 2
V erkehrsschild=Ronde,Dreieck,Q uadrat,A chteck
R echtec
Größe 2
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA2
Schild =f lach.
A ufstellhöhe über der Verkehrsfläche =2 ,20 m .

A ufstellhöhe über der Verkehrsfläche = 2 ,20 m .

03.04.0013.21.105/218.0117.520,00Std
V erkehrsschildkombination vorhalten
V erkehrsschildkombination vorhalten , warten und instan
s etzen.Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahme
d urchführen. Die Kontrolle wird gesondert vergütet.

d Vuerrckhefhürhsrsecnh. i l Ddkieo mKobnintraotilolen w wiried igne Vsoonrpdoesritt ivoenr gbüetsect. hrie - b en.

03.04.0014.21.105/215.91.22.10.04TA1 ,00St
V erkehrssch.komb.aufbauen u.a bb.
Verkehrsschildkombination aufbauen und abbauen .Vorhal -
t en,K ontrolle ,
sondert vergütet .A ufstellvorrichtung nach statische
Erfordernissen. V orübergehende Verkehrssicherungsma
ßnahmen durchführen.7 0v.H.d es Preises werden nac
A ufbau,der Rest nach Abbau vergütet.
V erkehrsschildkombination' Verkehrsschild nd 2
Zusatzschilder Höhe2'
V erkehrsschild=Ronde,Dreieck,Q uadrat,A chteck
R echtec
Größe 2
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA2
Schild =f lach.
A ufstellhöhe über der Verkehrsfläche =2 ,20 m .

A ufstellhöhe über der Verkehrsfläche = 2 ,20 m .

03.04.0015.21.105/218.018 .760,00Std
V erkehrsschildkombination vorhalten
V erkehrsschildkombination vorhalten , warten und instan

V erkehrsschildkombination vorhalten , warten und instand ...F orts. 0 3.04.0015.

Druckdatum: S eite: 1 85

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Projekt:4 5-2622-BL 284 ,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE: 4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM engeA E
03.04.0015. Forts. ...

03.04.0015. Forts. ...

s etzen. V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen d urchführen. Die Kontrolle wird gesondert vergütet. Verkehrsschildkombination wie in Vorposition beschrie - b en.

03.04.0016.21.105/240.11.20.037,00S t
V erkehrstafel aufbauen und abbauen
Vorhalten ,Kontrol -

lVee , r Wke vergü nisse

rtung und Instandsetzung werden gesondert
tet .A ufstellvorrichtung nach statischen Erford
n. V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen

d nuisrscehnfü. hV roernü. b 7e0rg ve. hH e . nd dees VPererkiseehsrs wseicrhdeernu nngascmh aAßunfbaahum, en der Rest nach Abbau vergütet . V erkehrstafel = P lanskizze Zeichen 4 58 nach Unterlagen d es AG. Größe über 1 ,10 bis 2 ,00 m2 nach Unterlagen des AG. Retroreflektierend mit Folie Klasse RA2 . A ufstellhöhe über der Verkehrsfläche = 2 ,20 m .

03.04.0017.21.105/243.0161.320,00Std
V erkehrstafel vorhalten
w arten und instand setzen .Vo

V rüebrekregherhsteanfedle v Voerhrkaeltherns, s w icahreterunn ugnsdm ianßstnaanhdm seentz deunr .c Vhofü -hren. D ie Kontrolle wird gesondert vergütet. Verkehrstafel wie in Vorposition beschrieben.

03.04.0018.-- -- -- -- -- -- -- --2,00S t
V erkehrsschild aufbauen u .a bbaue..
Verkehrsschild aufbauen und abbauen .Vorhalten
K ontrolle
vergütet .
E rfordernissen. V orübergehende
Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. 70v .H .d es
P reises werden nach Aufbau ,der Rest nach Abbau
vergütet .
Verkehrsschild= Rechteck.
Größe 2.
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA2
Schild =f lach.
Farbe weiß ,

BFaersbceh rwifetuißn ,g einfarbig schwarz Text nach Unterlagen des AG Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche = 2 ,20 m .

03.04.0019.21.105/205.0117.520,00Std
V erkehrsschild vorhalten

VV eerrkkeehhrrsssscchhilidld v ovrohrahltaelnte, n w arten und instand setzen. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. D ie Kontrolle wird gesondert vergütet. Verkehrsschild wie in Vorposition beschrieben .

Druckdatum: S eite: 1 86

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VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrM engeA E

03.05. V orübergehende Markierung

03.05.0001.21.105/316.0369,40m2
M arkierungsfläche reinigen
Fläche der Markierung reinigen.
K ehrgut aufnehmen und nach Wahl des AN verwerten
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen
Abgerechnet wird die zu markierende Fläche.Bei Pfeil
B uchstabe,Z iffer ,V erkehrsschild und Piktogramm ergibt
s ich die Fläche aus dem kleinsten umschriebenen Recht
eck .
R einigung von Hand.

R einigung von Hand.

03.05.0002.21.105/332.21.00.21.0193,50m
L ängsmarkierung Typ II herstellen
L ängsmarkierung Typ II einschl .e vtl .S perrflächenum -
randung als vorübergehende Markierung herstellen, war -
t en und instand setzen.Vormarkieren.Vorübergehend
V erkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. Abgerechnet
wird der markierte Strich,b ei Doppelstrichen zwei
S triche.
Durchgehend als Fahrstreifenbegrenzung.
S trichbreite=0 ,12m .
Verkehrsklasse mindestens P 6

MVearrkkeiehrrusnkgla sasuef gmroinbdsetrsutektnusr iPer 6 te. r Asphaltdeckschicht .

Markierung entfernen.A bfall aufnehmen und nach Wahl
d es AN verwerten

d es AN verwerten.

03.05.0003.21.105/332.11.00.21.011 05,00m
L ängsmarkierung Typ II herstellen
L ängsmarkierung Typ II einschl .e vtl .S perrflächenum -
randung als vorübergehende Markierung herstellen, war -
t en und instand setzen.Vormarkieren.Vorübergehend
V erkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. Abgerechnet
wird der markierte Strich,b ei Doppelstrichen zwei
S triche.
Durchgehend als Fahrbahnbegrenzung
S trichbreite=0 ,12m .
Verkehrsklasse mindestens P 6

MVearrkkeiehrrusnkgla sasuef gmroinbdsetrsutektnusr iPer 6 te. r Asphaltdeckschicht .

Markierung entfernen.A bfall aufnehmen und nach Wahl
d es AN verwerten

d es AN verwerten.

03.05.0004.21.105/332.51.00.21.0145,00m
L ängsmarkierung Typ II herstellen
L ängsmarkierung Typ II einschl .e vtl .S perrflächenum -
randung als vorübergehende Markierung herstellen, war -
t en und instand setzen.Vormarkieren.Vorübergehend
V erkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. Abgerechnet
wird der markierte Strich,b ei Doppelstrichen zwei

wird der markierte Strich, b ei Doppelstrichen zwei ...F orts. 0 3.05.0004.

Druckdatum: S eite: 1 87

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Projekt:4 5-2622- BL284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrM engeA
03.05.0004.Forts. .

03.05.0004. Forts. ...

S triche.
Unterbrochen;Verhältnis Strich/L ücke 1zu1als Leit-
linie .
S trichbreite=0 ,12m .
Verkehrsklasse mindestens P 6
Markierung auf grobstrukturierter Asphaltdeckschicht .
Markierung entfernen. A bfall aufnehmen und nach Wahl
d es AN verwerten.

d es AN verwerten.

03.05.0005.21.105/332.53.00.31.0121,00m
L ängsmarkierung Typ II herstellen
L ängsmarkierung Typ II einschl .e vtl .S perrflächenum
randung als vorübergehende Markierung herstellen , war
t en und instand setzen .Vormarkieren. Vorübergehend
V erkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.Abgerechnet
wird der markierte Strich,b ei Doppelstrichen zwei
S triche.
Unterbrochen;Verhältnis Strich/L ücke 1zu1als Leit-
linie .
S trichbreite=0 ,25m .
V erkehrsklasse=P 7 .
Markierung auf grobstrukturierter Asphaltdeckschicht .
Markierung entfernen. A bfall aufnehmen und nach Wahl
d es AN verwerten.

d es AN verwerten.

03.05.0006.21.105/334.30.03.1157,00m
Q uermarkierung Typ II herstellen
Quermarkierung Typ II als vorübergehende Markierun
h erstellen,w arten und instand setzen. Vormarkieren.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen
A bgerechnet wird der markierte Stric
Markierung=F ußgängerfurt .
V erkehrsklasse=P 7 .
Markierung auf grobstrukturierter Asphaltdeckschicht .
Markierung entfernen. A bfall aufnehmen und nach Wahl
d es AN verwerten.

d es AN verwerten.

03.05.0007.21.105/334.10.03.1143,50m
Q uermarkierung Typ II herstellen
Quermarkierung Typ II als vorübergehende Markierun
h erstellen,w arten und instand setzen. Vormarkieren.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen
A bgerechnet wird der markierte Stric
M arkierung=H altlinie
V erkehrsklasse=P 7 .
Markierung auf grobstrukturierter Asphaltdeckschicht .
Markierung entfernen. A bfall aufnehmen und nach Wahl
d es AN verwerten.

d es AN verwerten.

Druckdatum: S eite: 1 88

[Seite 192]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL 284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM engeA E
03.05.0008.21.105/338.12.00.21.011 ,00St
P feilmarkierung Typ II herstellen
Pfeilmarkierung Typ II als vorübergehende Markierung
h erstellen,w arten und instand setzen.Vormarkieren.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen
Markierungszeichen = Pfeil geradeaus .
L änge= 5 ,00m .
Verkehrsklasse mindestens P 6

MVearrkkeiehrrusnkgla sasuef gmroinbdsetrsutektnusr iPer 6 te. r Asphaltdeckschicht .

l

Markierung entfernen. Abfall aufnehmen und nach Wa
d es AN verwerten.

d es AN verwerten.

03.05.0009.21.105/338.22.00.21.011 ,00St
P feilmarkierung Typ II herstellen
Pfeilmarkierung Typ II als vorübergehende Markierung
h erstellen,w arten und instand setzen.Vormarkieren.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen
Markierungszeichen = Pfeil links oder rechts ab.
L änge= 5 ,00m .
Verkehrsklasse mindestens P 6

MVearrkkeiehrrusnkgla sasuef gmroinbdsetrsutektnusr iPer 6 te. r Asphaltdeckschicht .

l

Markierung entfernen. Abfall aufnehmen und nach Wa
d es AN verwerten.

d es AN verwerten.

03.05.0010.21.105/344.21.94.11 TA3 ,00St
A uskreuzung herstellen
Auskreuzung als vorübergehende Markierung herstelle
w arten und instand setzen . Vorübergehende Verkehrss
cherungsmaßnahmen durchführen.
Als Markierungssystem aus Folie Typ II
S trichbreite=0 ,12
Strichlänge' 2*
Verkehrsklasse mindestens P 6

MVearrkkeiehrrusnkgla sasuef gmroinbdsetrsutektnusr iPer 6 te. r Asphaltdeckschicht .

M arkierungsfolie entfernen. Abfall aufnehmen und nac
Wahl des AN verwerten

Wahl des AN verwerten.

03.06. A bsperrg ., W arneinr . , b aul. L eitel.

03.06.0001.21.105/405.05.20.107 ,00S t
A bsp .g. , W arneinr. a ufb . u . a bb .

A A bbssppe . grr. g, W eraärt noedienrr . W a aurfnbe . iu nr . ica hbtbu .n g betriebsfertig auf-

.

b auen und abbauen. Vorhalten,Kontrolle,Wartung, I n -
standsetzung und Betreiben werden gesondert vergüte
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen
7 0 v .H. d es Preises werden nach betriebsfertigem Auf
bau, der Rest nach Abbau vergütet.
A bsperrschranke Größe2 50 x 2000mm mit Aufstellvo

A bsperrschranke Größe 2 50 x 2 000 mm mit Aufstellvor - ...F orts. 0 3.06.0001.

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrM engeA E
03.06.0001.Forts. .

03.06.0001. Forts. ...

richtung
Mit retroreflektierender Folie KlasseRA2 .
M it Tastleiste

M it Tastleiste.

03.06.0002.21.105/410.0161.320,00Std
A bsp . g., W arneinr.vorhalten
A bsperrgerät oder Warneinrichtung vorhalten,
instand setzen und betreiben.Vorübergehende Verkehr
sicherungsmaßnahmen durchführen. D ie Kontrolle wird ge-
s ondert vergütet .

s Aobnsdpeerrtr gveerrägtü otedte .r Warneinrichtung wie in Vorposition b eschrieben .

03.06.0003.21.105/405.05.24.112 ,00S t
A bsp . g., W arneinr.aufb.u. abb.

A A bbssppe . grr. g, W eraärt noedienrr . W a aurfnbe . iu nr . ica hbtbu .n g betriebsfertig auf-

.

b auen und abbauen.Vorhalten, Kontrolle ,Wartung,I n -
standsetzung und Betreiben werden gesondert vergüte
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen
7 0 v .H .d es Preises werden nach betriebsfertigem Auf-
bau,der Rest nach Abbau vergütet.
A bsperrschranke Größe2 50 x2 000mm mit Aufstellvor
richtung
Mit retroreflektierender Folie KlasseRA2 .
Mit 5Richtstrahlern einseitig,rotes Dauerlicht,W L1
M it Tastleiste
Energieversorgung nach Wahl des A

Energieversorgung nach Wahl des AN .

03.06.0004.21.105/410.0117.520,00Std
A bsp . g., W arneinr.vorhalten
A bsperrgerät oder Warneinrichtung vorhalten,
instand setzen und betreiben.Vorübergehende Verkehr
sicherungsmaßnahmen durchführen. D ie Kontrolle wird ge-
s ondert vergütet .

s Aobnsdpeerrtr gveerrägtü otedte .r Warneinrichtung wie in Vorposition b eschrieben .

03.06.0005.-- -- -- -- -- -- -- --2,00S t
T ransportable Schranke mit Fertig. .
Transportable Schranke, elektrisch betrieben,m i
Fertigfundament,m it GSM Mobilfunksteuerung ,
e inschließlich Energieversorgung aufbauen, u
Betrieb nehmen
Zu sperrende Durchfahrtsbreite:3,00 m .
V orhalten,K ontrolle,Wartung,
Betreiben werden gesondert vergütet .Vorübergehen
Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Die Schranke erhält eine Mobilfunknummer, Öffnung
e rfolgt auf Anruf dieser Nummer .Nach Durchfahrt d
...F orts.0 3.06.0005.

...F orts. 0 3.06.0005.

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Projekt:4 5-2622- BL284 , Rösrath, E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 - E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrM engeA E
03.06.0005.Forts. .

03.06.0005. Forts. ...

Fahrzeugs soll die Schranke selbsttätig schließen. Für mögliche Stromausfälle muss die Schranke mit einer Notentriegelung versehen sein. Energieversorgung nach Wahl des AN .

03.06.0006.-- -- -- -- -- -- -- --720,00d
T ransportable Schranke vorhalten ,. .
Transportable Schranke ,vorhalten,w arten
i nstand setzen und betreiben.SIM Karte /Mobilfunkvertrag bereitstellen
Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. Die Ko

VMeorbkieleh rSscshicrhaenrkuen wgsiem ianß Vnoarhpmoseitnio dnu brcehsfcühhrrieebne. n D. ie Kontrolle der Verkehrssicherung wird gesondert vergütet.

03.06.0007.-- -- -- -- -- -- -- --2,00St
T ransportable Schranke,a bbauen
Mobile Schranke, a bbauen Oberfläche wiederherstell
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
M obile Schranke wie unter OZ105.04.0010 beschrie

M obile Schranke wie unter OZ 105.04.0010 beschrieben.

03.07. T ransportable Lichtsignalanlage

03.07.0001.21.105/505.21.21.111 ,00St
T ransp .L SA f. E ngst .a ufb .u . a bb .
T ransportable Lichtsignalanlage ( LSA) f ür Engstelle
e inschließlich Energieversorgung aufbauen, i
n ehmen und abbauen.V orhalten, K ontrolle,Wartung, I n
standsetzung und Betreiben werden gesondert vergütet
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen
7 0 v. H .d es Preises werden nach betriebsfertigem Auf-
bau,der Rest nach Abbau vergütet.
L SA TypC,v erkehrsabhängige Steue
V erbindung nach Wahl des AN.
E ntfernung der Signalgeberstandorteüber 50,00
1 00,00 m
Energieversorgung nach Wahl des A
M it Steuerung für 2Signalzeitenpläne
V erkehrstechnische Unterlage bestehend aus Signallag
plan, Berechnungen, Zwischenzeitenmatrix ,Signalzeite
p lan erstellen .

p lan erstellen .

03.07.0002.21.105/515.011 .344,00Std
T ransport.Lichtsignalanlage vorh .
T ransportable Lichtsignalanlage ( LSA) v orhalten,war
ten,i nstand setzen und betreiben. Vorübergehende Ver
k ehrssicherungsmaßnahmen durchführen. Die Kontrolle
w ird gesondert vergütet
T ransportable LSA wie in Vorposition beschrieben

T ransportable LSA wie in Vorposition beschrieben.

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Projekt:4 5-2622- BL 284 , Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
03.07.0003.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
T ransp .L SA Typ D aufb. u . a bb. ..
T ransportable Lichtsignalanlage( LSA)f ür kreuze
Verkehrsströme Typ D mit Kabelverbindung, einschließlich Energieversorgung, a ufbauen , in
einschließlich Energieversorgung,
B etrieb nehmen und abbauen.Vorhalten,K ontroll
Wartung,I nstandsetzung und Betreiben werden gesondert
vergütet .V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahme
durchführen.70v. H. d es Preises werden nach
betriebsfertigem Aufbau,d er Rest nach Abbau vergütet.
LSA für Einmündungsverkehr mit3Fahrzeugsignalgruppe
u nd zwei Fußgängersignalgruppen.
M it zwei Auslegern.
Energieversorgung nach Wahl des AN
Mit verkehrsabhängiger Steuerung für
Signalzeitenpläne .

VSeigrnkaelhzresitteecnhpnläisnceh .e Unterlage bestehend aus

atrix,

Signallageplan,Berechnungen, Zwischenzeitenm
S ignalzeitenplan erstelle
LSA über Mobilfunk steuer -u nd programmierbar .

LSA über Mobilfunk steuer - u nd programmierbar .

03.07.0004.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
Z usätzliche verkehrstechnische . .

Zusätzliche verkZ euhrssätetzclhicnhisec hvee rUkenhterrslategceh bneisstcehhee n. .d aus Signallageplan, Berechnungen, Z wischenzeitenmatrix, S ignalzeitenplan erstellen. L SA entsprechend dem Signalzeitenplan programmieren . T ransportable LSA wie in Vorposition beschrieben.

03.07.0005.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S td
T ransport.Lichtsignalanlage vorh ..
Transportable Lichtsignalanlage( LSA)v orhalten,
warten, instand setzen und betreiben.SIM Karte /
Mobilfunkvertrag bereitstellen.Vorübergehende
V erkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. Di
Kontrolle
wird gesondert vergütet.
T ransportable LSA wie in Vorposition beschrieben

T ransportable LSA wie in Vorposition beschrieben.

03.07.0006.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
T ransp .L SA Typ D aufb. u . a bb. ..
T ransportable Lichtsignalanlage( LSA)f ür kreuze
Verkehrsströme Typ D mit Kabelverbindung, einschließlich Energieversorgung, a ufbauen , in
einschließlich Energieversorgung,
B etrieb nehmen und abbauen.Vorhalten,K ontroll
Wartung,I nstandsetzung und Betreiben werden gesondert
vergütet .V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahme
...F orts.0 3.07.0006.

...F orts. 0 3.07.0006.

Druckdatum: S eite: 1 92

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Projekt:4 5-2622- BL 284 , Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
03.07.0006.Forts.

03.07.0006. Forts. ...

durchführen.70v. H
betriebsfertigem Aufbau,d er Rest nach Abbau vergütet.
LSA für Einmündungsverkehr mit3Fahrzeugsignalgruppe
u nd zwei Fußgängersignalgruppen.
M it drei Auslegern .
Energieversorgung nach Wahl des AN
Mit verkehrsabhängiger Steuerung für
Signalzeitenpläne .

VSeigrnkaelhzresitteecnhpnläisnceh .e Unterlage bestehend aus

atrix,

Signallageplan,Berechnungen, Zwischenzeitenm
S ignalzeitenplan erstelle
LSA über Mobilfunk steuer -u nd programmierbar .

LSA über Mobilfunk steuer - u nd programmierbar .

03.07.0007.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
Z usätzliche verkehrstechnische . .

Zusätzliche verkZ euhrssätetzclhicnhisec hvee rUkenhterrslategceh bneisstcehhee n. .d aus Signallageplan, Berechnungen, Z wischenzeitenmatrix, S ignalzeitenplan erstellen. L SA entsprechend dem Signalzeitenplan programmieren . T ransportable LSA wie in Vorposition beschrieben.

03.07.0008.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S td
T ransport.Lichtsignalanlage vorh ..
Transportable Lichtsignalanlage (LSA)v orhalten,
warten, instand setzen und betreiben.SIM Karte /
Mobilfunkvertrag bereitstellen.Vorübergehende
V erkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. Di
Kontrolle
wird gesondert vergütet.
T ransportable LSA wie in Vorposition beschrieben

T ransportable LSA wie in Vorposition beschrieben.

03.07.0009.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
T ransp .L SA Typ D aufb. u . a bb. ..
T ransportable Lichtsignalanlage (LSA)f ür kreuze
Verkehrsströme Typ D mit Kabelverbindung, einschließlich Energieversorgung, a ufbauen , in
einschließlich Energieversorgung,
B etrieb nehmen und abbauen.Vorhalten,K ontroll
Wartung,I nstandsetzung und Betreiben werden gesondert
vergütet .V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahme
durchführen.70v. H. d es Preises werden nach
betriebsfertigem Aufbau,d er Rest nach Abbau vergütet.
LSA für Einmündungsverkehr mit3Fahrzeugsignalgruppe
und eine Fußgängersignalgruppe
M it zwei Auslegern.
Energieversorgung nach Wahl des AN
Mit verkehrsabhängiger Steuerung für
Signalzeitenpläne .
...F orts.0 3.07.0009.

...F orts. 0 3.07.0009.

Druckdatum: S eite: 1 93

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Projekt:4 5-2622- BL 284 , Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
03.07.0009.Forts.

03.07.0009. Forts. ...

Verkehrstechnische Unterlage bestehend aus

trix,

Signallageplan,Berechnungen, Zwischenzeitenm
S ignalzeitenplan erstellen
LSA über Mobilfunk steuer -u nd programmierbar .

LSA über Mobilfunk steuer - u nd programmierbar .

03.07.0010.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
Z usätzliche verkehrstechnische. .

Zusätzliche verkZ euhrssätetzclhicnhisec hvee rUkenhterrslategceh bneisstcehhee n. .d aus Signallageplan, Berechnungen, Z wischenzeitenmatrix, S ignalzeitenplan erstellen. L SA entsprechend dem Signalzeitenplan programmieren . T ransportable LSA wie in Vorposition beschrieben.

03.07.0011.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S td
T ransport.Lichtsignalanlage vorh ..
Transportable Lichtsignalanlage (LSA)v orhalten,
warten,instand setzen und betreiben.SIM Karte /
Mobilfunkvertrag bereitstellen .Vorübergehende
V erkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. Die
K ontrolle wird gesondert vergütet. Transportable LSA wie
in Vorposition beschriebe

in Vorposition beschrieben.

03.07.0012.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
T ransp . LSA Typ D aufb. u . a bb ...
T ransportable Lichtsignalanlage (LSA)f ür kreuzen
Verkehrsströme Typ D mit Kabelverbindung, einschließlich Energieversorgung, a ufbauen , in
einschließlich Energieversorgung
B etrieb nehmen und abbauen.Vorhalten,K ontroll
Wartung, Instandsetzung und Betreiben werden gesondert
vergütet. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahme
durchführen.70v. H. d es Preises werden nach
betriebsfertigem Aufbau,d er Rest nach Abbau vergütet.
LSA für Einmündungsverkehr mit3 Fahrzeugsignalgruppe
und eine Fußgängersignalgruppe
Mit einem Ausleger .
Energieversorgung nach Wahl des AN
Mit verkehrsabhängiger Steuerung für
Signalzeitenpläne .

VSeigrnkaelhzresitteecnhpnläisnceh .e Unterlage bestehend aus

trix,

Signallageplan,Berechnungen, Zwischenzeitenm
S ignalzeitenplan erstellen
LSA über Mobilfunk steuer -u nd programmierbar .

LSA über Mobilfunk steuer - u nd programmierbar .

03.07.0013.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
Z usätzliche verkehrstechnische. .

Zusätzliche verkZ euhrssätetzclhicnhisec hvee rUkenhterrslategceh bneisstcehhee n. .d aus

...F orts. 0 3.07.0013.

Druckdatum: S eite: 1 94

[Seite 198]

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Projekt:4 5-2622- BL284, Rösrath, E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrM engeA E
03.07.0013.Forts.

03.07.0013. Forts. ...

S ignallageplan, Berechnungen, Z wischenzeitenmatrix, S ignalzeitenplan erstellen. L SA entsprechend dem Signalzeitenplan programmieren . T ransportable LSA wie in Vorposition beschrieben.

03.07.0014.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S td
T ransport.Lichtsignalanlage vorh ..
Transportable Lichtsignalanlage( LSA)v orhalten,
warten,instand setzen und betreiben.SIM Karte /
Mobilfunkvertrag bereitstellen.Vorübergehende
V erkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.Di
K ontrolle wird gesondert vergütet .Transportable LSA wie
in Vorposition beschrieben

in Vorposition beschrieben.

03.08. S onstiges

03.08.0001.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
V erkehrsrechtliche Anordnung einh..
21.105/915.92
Verkehrsrechtliche Anordnung für Einrichtung und
Betrieb einer Verkehrssicherung nach Unterlagen des AG
einholen und zugehörige Unterlagen erstellen .
Erforderliche Ortsbesichtigungen zur Erstellung d
P lanunterlagen durchführen
V erkehrsrechtliche Anordnung für OZ105.01.001

V Aenrfkaellehnrsdree cGhetlbicühher eAnn owredrnduenng a fuüfr NOaZc h 1w05e.i0s1 e.0rs0t1a0ttet .

Anfallende Gebühren werden auf Nachweis erstattet.

03.08.0002.-- -- -- -- -- -- -- --360,00d
K ontrolle d.V erkehrss.a n Arb.st. .
Kontrolle der Verkehrssicherung an Arbeitsstellen
e inschließlich temporärer Verkehrsschilder ,
v orübergehender Markierungen,transportable
Lichtsignalanlagen,Sperrungen Volberg und Bücheler
Weg und transportabler Schranken durchführen.
Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren Durchführung zu
erfassen und zu dokumentieren .Arbeits-u nd Hilfsmittel
sind vom AN zu stellen und dem AG jederzeit zugänglich
z u machen.Die Kontrolle der Umleitungsstrecke wird
gesondert vergütet.
K ontrolle einmal täglich.
Schriftliche Dokumentation der Kontrolle nach
Unterlagen des AG.

Unterlagen des AG.

Druckdatum: S eite: 1 95

[Seite 199]

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Projekt:4 5-2622- BL 284 ,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
03.08.0003.21.105/910.11360,00d
K ontrolle d.V erkehrss.a . Uml. s tr .
K ontrolle der temporären Verkehrsschilder ,vorüberge-
henden Markierungen, t ransportablen Lichtsignalanlag
baulichen Leitelemente und transportablen Schutzein -
richtungen auf Umleitungsstrecke gemäß ZTV -SA durchfüh-
ren. Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren Durchfüh-
r ung zu erfassen und zu dokumentieren . Arbeits-und
Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG jederzei
z ugänglich zu machen. K ontrolle einmal täglich.
Schriftliche Dokumentation der Kontrolle nach Unterla-
g en des AG.

g en des AG.

03.09. V orarbeiten

03.09.0001.24.106/033.20.51.111 ,00S t
B äume fällen mit Roden
Bäume fällen,h öchstens0 ,25
a bsägen.W urzelstöcke roden.G emessen wird der Durch-
messer 1 ,00m über dem Erdboden.
D urchmesser über0 ,30bis 0 ,50 m.
Wurzellöcher mit grobkörnigem Boden verfüllen und ve
d ichten
Gesamtes Holz nach Wahl des AN verwert
Wurzelstöcke nach Wahl des AN verwerte
Schlagabraum nach Wahl des AN verwerte

Schlagabraum nach Wahl des AN verwerten.

03.09.0002.24.106/003.11.11.10.031,00P sch
F läche abräumen
Fläche nach Unterlagen des AG abräumen
S trauch- und Baumbestand sowie sonstiger Aufwuchs
zu0,10m Stammdurchmesser,1,00m über dem Erdboden
gemessen,einschließlich Wurzelwe
Wurzelstöcke anderweitig gefällter Bäume bis zu0,10

D Wuurrczhemlsetöscskeer aann ddeerrw Secithign igttesftäelllltee rr oBdäeunm. e bis zu 0,10 m

A stwerk gefällter Bäume, H olzreste.
S teine,B etonreste,Mauerreste und abgängige Zäune.
Neigung der Abräumfläche steiler als 1 :4.
G esamtes Räumgut nach Wahl des AN verwerten

G esamtes Räumgut nach Wahl des AN verwerten.

03.09.0003.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P sch
G ehölzarbeiten ohne roden
Gehölzteile an Haus224durch behutsame Aufastung und durch
Z urückbinden aus dem Baufeld entfernen ,Zurückbinden an Bäumen etc.
a n der Bauabgewandten Seite ,Zurückbinden mit geeigneten Polstern
etc. , in

etc . , in Abstimmung mit AG und Anlieger

Druckdatum: S eite: 1 96

[Seite 200]

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Projekt:4 5-2622-BL284,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE :4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrMengeA E

03.10. O berboden

03.10.0001.24.106/160.20.313,00m3
O berboden liefern und andecken
Oberboden liefern und profilgerecht andecken
Andeckung auf Seitenstreifen.
D icke der Andeckung über15bis 25 cm
A brechnung nach Auftragsprofilen.

A brechnung nach Auftragsprofilen.

03.11 . Bodenbewegung

03.11.0001.24.106/243.10.12.0110,00m3
B austoff liefern und einbauen
Geeigneten Baustoff liefern,i n Auftragsbereichen pro-
filgerecht einbauen und verdichten.
B austoff nach Unterlagen des AG.Einbaudokumentation
nach Unterlagen des AG übergebe
E inbaustelle=A uftragsbereich nach Unterlagen des AG.

E Diansb aHuesrtsetlelell e= n A duefstr aPglasnbuemresic wh irnda cghe sUonntdeerlrat gveenrg düetest A. G. A brechnung nach Auftragsprofilen.

03.11.0002.24.106/250.01872,00m2
P lanum herstellen
Planum herstellen nach Unterlagen des AG
V erformungsmodul Ev2=4 5MPa.

V erformungsmodul Ev2 = 4 5 MPa.

03.12. M ulden, G räben

03.12.0001.-- -- -- -- -- -- -- --122,60m
G raben herstellen gewachsener Bod ..
24.106/520.21.11.91.0
Graben herstellen. B oden bzw.F els profilgerecht lösen.
I n gewachsenem Boden. H omogenbereiche nach Unterlagen
d es AG.
Graben nach Unterlagen des AG.
Sohlenbreite=0 ,30 m .
Grabentiefe bis0,50 m

BGörasbcehnuntiegfsen beiisg u 0n,5g0 m.

ng

^ Senkrecht
.......s enkrecht...

.......s enkrecht. ...

B oden bzw . F els nach Wahl des AN verwerten.

03.13. R asen -, Saatarbeiten

03.13.0001.21.107/204.00.23.07.003 ,00m2
R asenansaat mit RSM Regio herst.
Rasenansaat mit RSM Regio herstellen.S aatgut ohne Ent-
mischung ausbringen,einarbeiten und andrücken .
Feinplanum herstellen

Feinplanum herstellen. ...F orts. 0 3.13.0001.

Druckdatum: S eite: 1 97

[Seite 201]

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL284, Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeAE
03.13.0001.Forts...

03.13.0001. Forts. ...

,

Saatgutmenge=7g/ m2
R egiosaatgutmischung (RSM Regio) ,U rsprungsgebiet

R Rehgeiionsisacahtegsu tBmeirsgclhaunndg. ( RSM Regio ) , U rsprungsgebiet 7,

03.14. S icherungsbauweisen

03.14.0001.21.107/560.02.10.0210,00m2
G ewässersohle sichern
Gewässersohle sichern.E inbau bei trockener Sohle .
K örnung= 8 0/250mm .
G ewässersohle nach Unterlagen des AG profilieren.
Dicke mindestens2 5cm

Dicke mindestens 2 5 cm.

03.15. L eitungsgräben

03.15.0001.-- -- -- -- -- -- -- --5 4,30m3
L eitungsgraben herstellen eing. ..
Leitungsgraben profilgerecht herstellen .
S traßenaufbruch wird gesondert vergüte
In eingebautem und verdichtetem Boden
Grabentiefe 1,25 bis1,30m
B reite der Grabensohle für Rohr bis DN
Notwendigen Verbau entsprechend statischen und
konstruktiven Erfordernissen herstellen,v orhalten und
entfernen.
Aushub wird zum Verfüllen nicht verwendet. V erfülle
des Grabens nach Verlegen der Leitung wird gesondert
vergütet
Zum Verfüllen nicht verwendeten Aushub nach Wahl des
AN verwerten

AN verwerten.

03.15.0002.24.108/207.11.90.30.21TA2 9,50m3
L eitungsgraben herstellen
Leitungsgraben profilgerecht herstellen. Straßenauf -
bruch wird gesondert vergütet.
In eingebautem und verdichtetem Boden.
Grabentiefe bis1,25m.
Breite der Grabensohle' 1,30
Aushub wird zum Verfüllen nicht verwendet.V erfülle
des Grabens nach Verlegen der Leitung wird gesondert
v ergütet .
Zum Verfüllen nicht verwendeten Aushub nach Wahl des AN
v erwerte
Abrechnung mit senkrechten Wänden.G rabenbreite
n ach DIN1 83 00ohne Berücksichtigung eines Verbaus

n ach DIN 1 8 3 00 ohne Berücksichtigung eines Verbaus .

Druckdatum: S eite: 1 98

[Seite 202]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:45-2622- BL284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE :45-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 - E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL-NrM engeA E
03.15.0003.-- -- -- -- -- -- -- --206,80m3
L eitungsgraben herstellen eing ...
Leitungsgraben profilgerecht herstellen .
S traßenaufbruch wird gesondert vergüte
In eingebautem und verdichtetem Boden
Grabentiefe 1,25 bis2 ,50
1,25-2 ,50 m

1,25 - 2 ,50 m .

m

Breite der Grabensohle 1,30 bis4 ,20
1,30-4 ,20 m

1,30 - 4 ,20 m .

Notwendigen Verbau entsprechend statischen und
konstruktiven Erfordernissen herstellen,v orhalten und
e ntfernen.O ffene Wasserhaltung bis zu einer
P umpenleistung von1 0 m3 Fördermenge und5,00m
Förderhöhe je Stunde und Haltung ausführen.
Aushub wird zum Verfüllen nicht verwendet. Verfüllen
des Grabens nach Verlegen der Leitung wird gesondert
vergütet .
Zum Verfüllen nicht verwendeten Aushub nach Wahl des
AN verwerten

AN verwerten.

03.15.0004.24.108/238.22.10.1035,70m3
B austoff lief .,i n Leitungsgr .einb
Baustoff nach Unterlagen des AG liefern, i
graben einschließlich Schachtbaugruben einbauen un
v erdichten. E inbaudokumentation nach Unterlagen des AG
übergebe
B austoff =g emischtkörniger Boden
G rabentiefe über1,25bis 1 ,75 m .
B reite der Grabensohle für Rohr bis DN1 50.
Baustoff nach Verlegen der Leitung in Graben oberhal
d er Leitungszone und in Baugruben einbauen und ver

dd eicrh Lteenit. ungszone und in Baugruben einbauen und ver -

03.15.0005.-- -- -- -- -- -- -- --173,00m3
B austoff lief .,i n Leitungsgr .ein ..
Baustoff nach Unterlagen des AG liefern, in

LBeaiutusntogfsf gnraacbhe nU netinesrlcahgleienß dlicehs ASGch laiecfhetrbna, u ingruben

e inbauen und verdichten.E inbaudokumentation nach
Unterlagen des AG übergeben
B austoff =g emischtkörniger Boden .
Grabentiefe 1,25 bis2 ,50
1,25-2 ,50 m

1,25 - 2 ,50 m .

Breite der Grabensohle

1,30 bis 4,20m
...F orts.0 3.15.0005.

...F orts. 0 3.15.0005.

Druckdatum: S eite: 1 99

[Seite 203]

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Projekt: 45-2622-BL284 , Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE :45-26-0087L284, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L284 - E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
03.15.0005. Forts....

03.15.0005. Forts. ...

1,30-4 ,20m .
Baustoff nach Verlegen der Leitung in Graben neben und oberhalb der Leitungszone und in Baugruben
einbauen und verdicht

einbauen und verdichten.

03.15.0006.-- -- -- -- -- -- -- --1 0,00St
V ersorgungsleitungen quer- b is..
Versorgungsleitungen quer-b is45Grad-
Kanalgraben
verlaufend, nach Angabe und Vorschrift des
zuständigen Versorgungsbetriebes von Hand
freischachten und durch geeignete und ausreichend
Maßnahmen sichern.
Gebündelte Versorgungsleitungen bis zu einer Breite von
0 ,50m verlegt
I n den Einheitspreis einrechnen
-F reilegen der Versogungsleitung in Handschachtu
-
unterhalten
und beim Verfüllen des Grabens entfernen
-L ösen des Bodens unterhalb der Versorgungsleitu
-G elösten Boden dem Aushubgerät zuschaufeln
-W iederherstellen der Bettung und die Erschwernis
bei
Verfüllen und Verdichten desVerfüllmaterials

Verfüllen und Verdichten desVerfüllmaterials

03.15.0007.-- -- -- -- -- -- -- --1 0,00m
V ersorgungsleitungen-längs bzw. ..
V ersorgungsleitungen- längs bzw. diagonal schleife
im Kanalgraben verlaufend-n ach Angabe und Vorschrift
des zust . Versorgungsbetriebes von Hand freischaufeln
und durch geeignete und ausreichende Maßnahme
s ichern.
I n den Einheitspreis einrechnen
-F reilegen der Versogungsleitung in Handschachtu
-
unterhalten
und beim Verfüllen des Grabens entfernen
-L ösen des Bodens unterhalb der Versorgungsleitu
-G elösten Boden dem Aushubgerät zuschaufeln
-W iederherstellen der Bettung und die Erschwernis
bei
Verfüllen und Verdichten desVerfüllmaterials

Verfüllen und Verdichten desVerfüllmaterials

03.16. S ickeranlagen

03.16.0001.24.110/224.11.10.021 23,00m
S ickerstrang herstellen
S ickerstrang durch Einfüllen und Verdichten von Filter - m aterial in vorhandenen Graben herstellen . Sickerrohr
.Sickerrohr

m aterial in vorhandenen Graben herstellen . Sickerrohr - ...F orts. 0 3.16.0001.

Druckdatum: S eite: 2 00

[Seite 204]

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Projekt:4 5-2622-BL 284 ,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE :4 5-26-0087L284,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L284 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeAE
03.16.0001. Forts...

03.16.0001. Forts. ...

leitungen werden gesondert vergüte
G raben im Bereich des Straßenkörpers.
Grabenbreite bis 0 ,3
Grabentiefe bis 0,50
F ilter aus Sand- Kies-G emisch 0/32 .

F ilter aus Sand- Kies -G emisch 0/32 .

03.16.0002.24.110/229.31.11.011 22,60m
S ickerrohrleitung verlegen
Sickerrohrleitung in Sickeranlage verlegen.S chachtan
s chluss wird gesondert vergütet .
Einbau in Sickerstra
R ohr DN/I D
V ollsickerrohr
R ohr aus PE-HD TypR 2 (i nnen glatt, außen gewellt ).
F ließsohlentiefe bis

F ließsohlentiefe bis 1 ,25 m .

03.17. R ohrleitungen

03.17.0001.-- -- -- -- -- -- -- --4,00m
E ntwässerungsrohrleitung abbreche..
E ntwässerungsrohrleitung abbreche

E Ennttwwäässsseerruunnggssrroohhrrlleeiittuunngg aliebgbtr ebcish eOnb. erkante Rohr

frei .
ausführen .Offene Wasserhaltung bis zu eine
P umpenleistung von10m3Fördermenge und 5,00
Förderhöhe je Stunde und Haltung ausführen

A Föursdbearuheönh ev ojen SStcuhnädceh utennd wHiradlt ugnegs oanudsefürth vreenrg. ü Dteats.

dert vergütet.

.

R ohr DN 8 00 Rohr aus Stahlbeton.
F ließsohlentiefe über1,25bis1 ,75 m

F Aluiesßbsaouhslteonffteie nfea cühb eWr a 1h,2l 5d ebsis A 1 N,7 v5e mrw .erten.

03.17.0002.-- -- -- -- -- -- -- --3 8,80m
A nschlussleitung herstellen Rohr..
Anschlussleitung zum Schacht bzw.
Sammelrohrleitung nach statischen und konstruktive
Erfordernissen herstellen .Anschluss an Schacht bz
Sammelrohrleitung sowie Formstücke werden gesonder
vergütet .
Rohr DN/ I D150
Rohr aus P

RRoohhrr vaeursb inPdPu. ng nach Wahl des AN .

Bettung nach DIN EN1 610,Typ 1 herstellen.B oden für
L eitungszone liefern und einbauen.
F ließsohlentiefe über1,25bis1 ,75 m
Überdeckungshöhe
1,10 -2 ,20

1,10 - 2 ,20 m

Druckdatum: S eite: 2 01

[Seite 205]

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Projekt:4 5-2622- BL 284 , Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrMengeAE
03.17.0003.24.110/364.23.112 ,00S t
R ohranschluss herstellen (Z ul .)
Rohranschluss an Sammelrohrleitung herstellen,An
schluss abdichten. Vergütet wird der Mehraufwand für
das Herstellen des Anschlusses einschließlich Pass- und
S attelstücke gegenüber der bis zur Innenfläche der Sam
melrohrleitung durchgemessenen Rohrleitun
R ohr DN/ I D der Anschlussleitung1 50.

RA noshcr hDluNs/ sI Dle idtuenr gA ansucsh Kluusnssletsittuonffg . 1 50. S ammelleitung aus Beton. Ö ffnung für Rohranschluss durch Bohren herstellen.

03.17.0004.24.110/369.08.04.0312,00S t
F ormstück einbauen ( Z ul .)
F ormstück in Rohrleitung einbauen. Vergütet wird der
Mehraufwand für den Einbau des Formstückes gegenüber
d er bis zur Innenfläche der Sammelrohrleitung durchg
m essenen Rohrleitung.
F ormstück=Bogen DN/ ID
Rohr aus Kunststoff
Durchgangsrohr DN/ I D 15

Durchgangsrohr DN/ I D 150.

03.17.0005.-- -- -- -- -- -- -- --14,80m
K unststoffrohrltg herst .m. E rdarb. ..
Entwässerungsleitung aus Kunststoffrohren nach
statischen und konstruktiven Erfordernisse
herstellen. S chächte und Anschlüsse an Schächte sowie Formstücke werden gesondert vergütet .
Rohr DN/ ID600
Rohr aus
aus kontinuierlich gewickeltem oder geschleudertem glasfaserverstärktem Polyesterharz (UP -GF) incl.
einseitig aufgezogener GfK- Kupplung mit integrierter EPDM -Dichtung

einseitig aufgezogener GfK- Kupplung mit integrierter EPDM - Dichtung

B ettung nach Angaben des Rohrherstellers herstellen.
Fließsohlentiefe bis1,25m .Ü berdeckungshöhe von 2,20
bis3 ,70m
R ingsteifigkeit SN1 0000N/m²nach DIN EN ISO9969
Straßenverkehrslast=LM 1nach DIN EN1 991-2.
Statische Berechnung aufstellen und in prüffähige
Form liefern

Form liefern

03.17.0006.-- -- -- -- -- -- -- --TA21,90m
K unststoffrohrltg herst .m. E rdarb. ..
Entwässerungsleitung aus Kunststoffrohren nach
statischen und konstruktiven Erfordernisse
herstellen. S chächte und Anschlüsse an Schächte sowie Formstücke werden gesondert vergütet .
Rohr DN/ ID600
Rohr aus
'a us kontinuierlich gewickeltem oder geschleudertem glasfaserverstärktem Polyesterharz( UP- GF)i ncl.
einseitig aufgezogener GfK- Kupplung mit integrierter EPDM -Dichtung'
...F orts.0 3.17.0006.

...F orts. 0 3.17.0006.

Druckdatum: S eite: 2 02

[Seite 206]

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03.17.0006.Forts...

03.17.0006. Forts. ...

B ettung nach Angaben des Rohrherstellers herstellen.
F ließsohlentiefe über1,25bis1 ,75m .
Überdeckungshöhe von0,67bis4 ,10m .
R ingsteifigkeit SN 10000N/ m ²nach DIN EN ISO9 969
Straßenverkehrslast=LM1 nach DIN EN 1 991-2
Statische Berechnung aufstellen und in prüffähige
Form liefern

Form liefern

03.17.0007.-- -- -- -- -- -- -- --TA9,80m
K unststoffrohrltg herst. m. E rdarb. ..
Entwässerungsleitung aus Kunststoffrohren nach
statischen und konstruktiven Erfordernissen
herstellen.S chächte und Anschlüsse an Schächte sowie Formstücke werden gesondert vergütet .
Rohr DN/ ID600
Rohr aus
'a us kontinuierlich gewickeltem oder geschleudertem glasfaserverstärktem Polyesterharz( UP- GF))incl.
e inseitig aufgezogener GfK- Kupplung mit integrierter EPDM -Dichtung' .

e inseitig aufgezogener GfK- Kupplung mit integrierter EPDM - Dichtung' .

B ettung nach Angaben des Rohrherstellers herstellen.
F ließsohlentiefe über1,75bis2 ,25m
Überdeckungshöhe von1,17bis1 ,67
Unterlagen des AG
R ingsteifigkeit SN 10000N/ m ²nach DIN EN ISO9 969
Straßenverkehrslast=LM1 nach DIN EN 1 991-2
Statische Berechnung aufstellen und in prüffähige
Form liefern.

Form liefern.

03.17.0008.-- -- -- -- -- -- -- --6,00S t
G elenkstück einbauen( Z ul.) D N. .
G elenkstück in Rohrleitung einbauen.Vergütet wird de

G Meelhernakusfwtüacnkd in f üRr odhernle Eituinnbga eui ndbeasuGeenle. n Vkesrgtüüctkest wird der

gegenübe
derdurchgemessenen Rohrleitung.
Formstück=Gelenkstück BL1 ,00m
NennweiteDN600
N ennsteifigkeitSN10000 N/m ²
Rohr aus kontinuierlich gewickeltem oder geschleudertem
glasfaserverstärktem Polyesterharz (UP-GF).

glasfaserverstärktem Polyesterharz ( UP- GF ).

03.17.0009.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
S chachtanschluss herstellen ( Zul. ..
R ohrleitung an Schacht anschließen ,Anschluss
abdichten.Vergütet wird der Mehraufwand für das
Herstellen des Anschlusses einschließlich Passstücke
gegenüber der bis zur Innenfläche des Schachtes
durchgemessenen Rohrleitun
R ohrleitung DN/I D6 00.
...F orts.0 3.17.0009.

...F orts. 0 3.17.0009.

Druckdatum: S eite: 2 03

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03.17.0009.Forts...

03.17.0009. Forts. ...

Rohr aus Beton. S chacht aus Betonfertigteilen . Anschluss als rauhe Öffnung zum Anschluss an Bestandsrohr

03.17.0010.24.110/362.10.41.011 ,00S t
S chachtanschluss herstellen (Zul. )
R ohrleitung an Schacht anschließen ,Anschluss abdich-
ten. Vergütet wird der Mehraufwand für das Herstellen
des Anschlusses einschließlich Passstücke gegenüber der
b is zur Innenfläche des Schachtes durchgemessenen Rohr-
l eitung.
R ohrleitung DN/ I D600.
Rohr aus Kunststof
S chacht aus Betonfertigteilen
Anschluss mit Gelenkstück

Anschluss mit Gelenkstück .

03.17.0011.24.110/362.10.44.014 ,00S t
S chachtanschluss herstellen (Zul. )
R ohrleitung an Schacht anschließen ,Anschluss abdich-
ten. Vergütet wird der Mehraufwand für das Herstellen
des Anschlusses einschließlich Passstücke gegenüber der
b is zur Innenfläche des Schachtes durchgemessenen Rohr-
l eitung.
R ohrleitung DN/ I D600.
Rohr aus Kunststof
S chacht aus Kunststoff .
Anschluss mit Gelenkstück

Anschluss mit Gelenkstück .

03.17.0012.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
F ormstück einbauen (Zul .)Bogen ..
Formstück in Rohrleitung einbauen. Vergütet wird der
Mehraufwand für den Einbau des Formstücks gegenüber
derdurchgemessenen Rohrleitung.
Formstück= Segmentrohrbogen dreischnittig
NennweiteDN6 00
N ennsteifigkeitSN1 0000N/m ²
Abwinklung .90Grad
Rohr aus kontinuierlich gewickeltem oder geschleudertem
glasfaserverstärktem Polyesterharz( UP- GF).

glasfaserverstärktem Polyesterharz ( UP- GF ).

03.17.0013.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
B esandetes Rohr( Zul.) DN600 Kun ..
B esandetes Rohr in Rohrleitung einbauen.Vergütet wird
der Mehraufwand für den Einbau der gegenüber der
durchgemessenen Rohrleitung.
Besandetes Rohr
NennweiteDN6 00
N ennsteifigkeitSN1 0000N/m ²
...F orts.0 3.17.0013.

...F orts. 0 3.17.0013.

Druckdatum: S eite: 2 04

[Seite 208]

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LV:WB0 1L2 84 - E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
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03.17.0013.Forts. .

03.17.0013. Forts. ...

L änge Rohr2 ,00m
L änge der Besandung1,75m
Rohr aus kontinuierlich gewickeltem oder geschleudertem
glasfaserverstärktem Polyesterharz (UP-GF ).
Rohr in vorbereitete Öffnung einbetonieren

Rohr in vorbereitete Öffnung einbetonieren

03.18. S chächte

03.18.0001.24.110/404.21.20.011 ,00S t
S chacht ausbauen
Freigelegten Schacht einschließlich Abdeckung vollstä
d ig ausbauen.A ufbruch von Straßenbefestigungen und das
Ausbauen von Rohrleitungen wird gesondert vergütet.
R under Schacht,D N/I D über1,00 bis 1 ,50m .
S chacht aus Betonfertigteilen .
A usbautiefe ab OK Abdeckung über 1 ,25bis
S ämtliche Ausbaustoffe verwerten nach Wahl des AN.

S ämtliche Ausbaustoffe verwerten nach Wahl des AN.

03.18.0002.24.110/409.10.012 ,00S t
S chachtteil ausbauen
F reigelegtes Schachtteil ausbauen.A ufbruch von Stra
ßenbefestigung wird gesondert vergütet .
T eil= A bdeckung beliebiger Bauart
1,00m.
S ämtliche Ausbaustoffe nach Wahl des AN verwerten.

S ämtliche Ausbaustoffe nach Wahl des AN verwerten.

03.18.0003.24.110/409.20.012 ,00S t
S chachtteil ausbauen
F reigelegtes Schachtteil ausbauen.A ufbruch von Stra
ßenbefestigung wird gesondert vergütet .
T eil= A uflagering .
S ämtliche Ausbaustoffe nach Wahl des AN verwerten.

S ämtliche Ausbaustoffe nach Wahl des AN verwerten.

03.18.0004.24.110/415.12.22.20.011,00S t
F ertigteil- Schacht herstellen
Fertigteil-
Öffnungen für die Rohranschlüsse herstellen .Erforder
liche Auflageringe einbauen. Schachtabdeckung und A
schluss der Rohrleitungen werden gesondert vergütet
S chacht aus Betonfertigteilen .
Schacht DU=1 200mm
S teigeisen einläufig nach DIN19 555 Form A,4
einbauen .
Lichte Schachttiefe über1,00bis 2 ,00 m
A uflager aus grobkörnigem Boden,1 0 cm dick ,herste
len.
S chachtsohle mit Beton-Halbschale als Durchlaufrinn
übrige Sohle aus Beton C16/20 mit Zementglattstrich
h erstellen

h erstellen.

Druckdatum: S eite: 2 05

[Seite 209]

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VE :4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
03.18.0005.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
F ertigteil- Schacht herst. , m .Erdar..
Fertigteil- Schacht mit Schachthals einschließlich der
Ö ffnungen für die Rohranschlüsse herstellen
E rforderliche Auflageringe einbauen.Erdarbeiten sowie
erforderlichen Verbau ausführen.O ffene Wasserhaltung
b is zu einer Pumpenleistung von1 0m3Fördermenge
und
5,00 m Förderhöhe je Stunde und Haltung ausführen
Schachtabdeckung und Anschluss der Rohrleitungen
werden gesondert vergütet .
Fertigschacht nach DIN EN1 5383, Schachtrohr aus
geschleudertem/g ewickeltem glasfaserverstärktem
P olyesterharz (UP-GF )gemäß DIN EN ISO 23856und
DIN16868/D IN1 6969einschl.G erinne,

rDuItNsc 1h6h8e6m8m / eD nINde 1 r 6A9u6f9tr ietti nusncdh Sl . tG eiegrleinitneer,

Schacht DU=1 200mm
Lichte Schachttiefe über 2,00bis3 ,00 m .
Auflager aus grobkörnigem Boden, 10 cm dick ,
herstellen.
A ushub nach Wahl des AN verwerten
Füllboden liefern

Füllboden liefern

03.18.0006.-- -- -- -- -- -- -- --TA1,00S t
F ertigteil- Schacht herst. , m .Erdar..
Fertigteil- Schacht mit Schachthals einschließlich der
Ö ffnungen für die Rohranschlüsse herstellen
E rforderliche Auflageringe einbauen.Erdarbeiten sowie
erforderlichen Verbau ausführen.O ffene Wasserhaltung
b is zu einer Pumpenleistung von1 0m3Fördermenge und
5,00 m Förderhöhe je Stunde und Haltung ausführen
Schachtabdeckung und Anschluss der Rohrleitungen
werden gesondert vergütet .
Fertigschacht nach DIN EN1 5383, Schachtrohr aus geschleudertem /g ewickeltem glasfaserverstärktem
P olyesterharz (UP-GF )gemäß DIN EN ISO 23856und DIN1 6868/D IN1 6969einschl.G erinne,

P ruotslycehshteermhamrez n (d UePr - A GuFf )tr gitte umnädß S DteINig lEeiNte IrSO 2 3856 und DIN 1 6868 / D IN 1 6969 einschl . G erinne,

Schacht DU=1 500mm
Lichte Schachttiefe
' ü ber4,100 bis5,00m' .
Auflager aus grobkörnigem Boden, 10 cm dick ,
herstellen.
Aushub nach Wahl des AN verwerten. F üllboden liefern

Aushub nach Wahl des AN verwerten. F üllboden liefern

03.18.0007.24.110/445.11.011 ,00S t
B etonauflagering einbauen
B etonauflagering,lichter DU6 25mm,einbauen.F uge
g lattstreichen
Auflagering verschiebesicher

Auflagering verschiebesicher . ...F orts. 0 3.18.0007.

Druckdatum: S eite: 2 06

[Seite 210]

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Projekt:4 5-2622-BL284 ,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrMengeA E
03.18.0007.Forts...

03.18.0007. Forts. ...

ollflächig

Ringhöhe= 60 mm .
Fuge zwischen Fertigteilen mit Mörtel M20 v
h erstellen,F ugen glattstreichen.

h erstellen, F ugen glattstreichen.

03.18.0008.24.110/445.12.011 ,00S t
B etonauflagering einbauen
B etonauflagering, lichter DU625mm,einbauen. Fuge
g lattstreichen
Auflagering verschiebesicher
Ringhöhe= 80 mm .
Fuge zwischen Fertigteilen mit Mörtel M20 v
h erstellen,F ugen glattstreichen.

h erstellen, F ugen glattstreichen.

03.18.0009.24.110/445.13.011 ,00S t
B etonauflagering einbauen
B etonauflagering, lichter DU625mm,einbauen. Fuge
g lattstreichen
Auflagering verschiebesicher
Ringhöhe= 100mm
Fuge zwischen Fertigteilen mit Mörtel M20 v
h erstellen,F ugen glattstreichen.

h erstellen, F ugen glattstreichen.

03.18.0010.24.110/454.13.12.003 ,00S t
S chachtabdeckung aufsetzen
S chachtabdeckung ,mit lichter Weite mindestens6 10mm
u nd rundem Rahmen,aufsetzen
Klasse D4 00, Ausführung nach DIN 19584 ,mit Rahmen aus
G usseisen mit Beton
Ausführung =m it Schmutzfänge
D eckel mit dämpfender Einlage .
Schachtabdeckung zunächst provisorisch auflegen un
entsprechend Bauablauf Zug um Zug bis auf planmäßige
H öhe setzen.

H öhe setzen.

03.18.0011.24.110/463.12.102 ,00S t
S chachtabdeckung anpassen

SS cchhaacchhttaabbddeecckkuungn gfr eainlepgaesns uennd nach Bauablauf an die

neue planmäßige Höhe anpassen.A ufbrucharbeiten zum
Freilegen der Schachtabdeckung ausführen. F lächenbefes-
t igung herstellen.A usbauen sowie Liefern und Einbauen
von Schachtteilen werden gesondert vergüt
F läche aus Pflaster bzw.Plattenbelag
A ufbruchdicke über1 0bis2 0cm
Schachtabdeckung höher setzen bis 5

Schachtabdeckung höher setzen bis 5 cm .

03.18.0012.24.110/463.23.101 ,00S t
S chachtabdeckung anpassen

SS cchhaacchhttaabbddeecckkuungn gfr eainlepgaesns uennd nach Bauablauf an die neue planmäßige Höhe anpassen. A ufbrucharbeiten zum ...F orts. 0 3.18.0012.

Druckdatum: S eite: 2 07

[Seite 211]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-B L284,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM enge A
03.18.0012.Forts....

03.18.0012. Forts. ...

Freilegen der Schachtabdeckung ausführen.Flächenbefes-
t igung herstellen.Ausbauen sowie Liefern und Einbauen
von Schachtteilen werden gesondert vergütet .
Fläche aus Aspha
A ufbruchdicke über 2 0bis3 0
Schachtabdeckung höher setzen bis 5cm .

Schachtabdeckung höher setzen bis 5 cm .

03.18.0013.24.110/463.23.201 ,00S t
S chachtabdeckung anpassen
Schachtabdeckung freilegen und nach Bauablauf an die
neue planmäßige Höhe anpassen.A ufbrucharbeiten zum
Freilegen der Schachtabdeckung ausführen.Flächenbefes-
t igung herstellen.Ausbauen sowie Liefern und Einbauen
von Schachtteilen werden gesondert vergütet .
Fläche aus Aspha
A ufbruchdicke über 2 0bis3 0
Schachtabdeckung höher setzen über5bis1

Schachtabdeckung höher setzen über 5 bis 1 0 cm.

03.19. S traßenabläufe

03.19.0001.24.110/506.11.20.011 ,00St
S traßenablauf ausbauen
Straßenablauf einschließlich Aufsatz ausbauen.
s chlussleitungen,d ie bestehen bleiben,soweit erfor -
d erlich abdichten.Das Ausbauen von Rohrleitungen wird
gesondert vergüte
Straßenablauf aus Betonfertigteilen , vollständig aus-
bauen
Ausbautiefe ab OK Aufsatz bis1 ,25 m
Straßenablauf liegt in befestigter Fläche .Aufbruch u
E rdarbeiten ausführen.
S ämtliche Ausbaustoffe verwerten nach Wahl des A

S ämtliche Ausbaustoffe verwerten nach Wahl des AN.

03.19.0002.24.110/517.13.01.11.702,00S t
S traßenablauf einbauen mit Erdarb.
S traßenablauf aus Betonfertigteilen einbauen. Fugen mit
Mörtel M20dichten und glattstreichen.Aufsatz wird g
s ondert vergütet .Erdarbeiten ausführen.
Boden Form1a , Abfluss im Boden
Schaft Form5d ( 570 mm hoch) .
A uflagering Form1 0a (für quadratische Aufsätze
Auflager aus Beton C 8/10, 1 0cm dick,
A ushubtiefe ab OK Straßenablauf bis1 ,25m .
Homogenbereiche nach Unterlagen des AG.Aushub seitlic
lagern und zum Verfüllen verwenden.Überschüssigen Aus -
hub nach Wahl des AN verwerten.

hub nach Wahl des AN verwerten.

Druckdatum: S eite: 2 08

[Seite 212]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL 284 ,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL-NrM engeA E
03.19.0003.24.110/517.14.12.11.401,00St
S traßenablauf einbauen mit Erdarb.
S traßenablauf aus Betonfertigteilen einbauen.Fugen m
Mörtel M20dichten und glattstreichen. Aufsatz wird ge -
s ondert vergütet . Erdarbeiten ausfüh
Boden Form1a, Abfluss im Boden .
S chaftkonus Form1 1 ( 295 mm hoch)
E in Zwischenteil Form 6 a( 295mm hoch ).
Auflagering Form 10b ( fürrechteckige Aufsätze)
Auflager aus Beton C 8 /10, 1 0cm dick, herstellen .
A ushubtiefe ab OK Straßenablauf bis1 ,25m .
Homogenbereich nach Unterlagen des AG. A ushub seitlich
lagern und zum Verfüllen verwenden.Überschüssigen Aus

hlaugbe rnna uchn dW zauhml dVeesr fAüNlle vne vrewrewretennd. en. Überschüssigen Aus -

03.19.0004.24.110/523.01.00.11.112,00St
A ufsatz f.Straßenablauf aufsetzen
A ufsatz für Straßenablauf aufsetzen.
K lasse D4 00,Ausführung nach DIN1 9 5 83,5 00x500 ,mit

RK laahsmsee nD a4 u0s0 , G Auusssfeüihserunn mg int aBceht oDnI. N 1 9 5 83, 5 00x 500 , mit

D ämpfende Einlag
V erzinkter Eimer , Form A
A ufsatz auf planmäßige Höhe setzen
Fuge zwischen Fertigteilen mit Mörtel M 20vollflächig
h erstellen,F ugen glattstreichen

h erstellen, F ugen glattstreichen.

03.19.0005.24.110/523.03.00.14.111,00St
A ufsatz f.Straßenablauf aufsetzen
A ufsatz für Straßenablauf aufsetzen.
Klasse D4 00,300x 500, mit Schlitzweite 3 4,5mm.
D ämpfende Einlag
V erzinkter Eimer , Form C
A ufsatz auf planmäßige Höhe setzen
Fuge zwischen Fertigteilen mit Mörtel M 20vollflächig
h erstellen,F ugen glattstreichen

h erstellen, F ugen glattstreichen.

03.19.0006.24.110/535.23.112 ,00St
A ufsatz für Straßenabl.a npassen
Aufsatz des Straßenablaufs freilegen und entsprechend
Bauablauf an die neue planmäßige Höhe anpassen.A u
b rucharbeiten zum Freilegen des Aufsatzes ausführen.
Flächenbefestigung herstellen.A usbauen sowie Liefern
und Einbauen von Schachtteilen werden gesondert
v ergütet
U mgebende Fläche = A sp
A ufbruchdicke über 2 0 bis3 0 c
Aufsatz höher setzen bis5 cm.
Fuge zwischen Fertigteilen mit Mörtel M 20vollflächig
h erstellen,F ugen glattstreichen

h erstellen, F ugen glattstreichen.

Druckdatum: S eite: 2 09

[Seite 213]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL284,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- Nr MengeA
03.19.0007.24.110/543.31.02.11.214,00m
K astenrinne einbauen
K astenrinne mit Abdeckung einbauen. F ormstücke und An
s chlussleitungen werden gesondert vergütet.
K lasse C2 50.
Nenngröße100
R inne aus Kunstharzbetonfertigteilen
Umgebende Fläche= Pflaster bzw.Plattenbelag
A uflager und Rückenstützen nach Herstellerangaben her -
s tellen
Abdeckung=R ahmen und Rost aus Gusseisen,v erschlie
ßbar .
S chlitzweite bis1 8mm

S chlitzweite bis 1 8 mm.

03.19.0008.24.110/547.101,00S t
F ormstück f .Kastenrinne einb .( Zul. )
Formstück für Kastenrinne mit Abdeckung einbauen.Ver -
gütet wird der Mehraufwand gegenüber der durchgehende
Rinne
F ormstück=Endstück .

F ormstück = Endstück .

03.19.0009.24.110/547.311,00S t
F ormstück f .Kastenrinne einb .( Zul. )
Formstück für Kastenrinne mit Abdeckung einbauen.Ver -
gütet wird der Mehraufwand gegenüber der durchgehende
Rinne
Formstück=Endstück als Einlaufkasten mit Schlammeim
u nd Ablauf.Anschluss an weiterführende Entwässerungs-
leitung herstellen.
A bflussrohr DN /ID1 50 .

A bflussrohr DN / ID 1 50 .

03.20. S onstiges

03.20.0001.24.110/907.08.41.113 ,00St
D ichtheit Rohrleitung prüfen
E ntwässerungsrohrleitung auf Dichtheit prüfen.Erfor-

E denrtlwicähses Vereurnagnskreorhurnlegietunn ugn adu Rf oDhicrhvethrescith plürüsfseen . h E errsfoter- llen

n

und beseitigen .Notwendigen Füllstoff liefern und ab -
leiten.P rüfprotokoll erstellen und dem AG übergeben.
R ohrleitung DN/I D6 00.
Rohr aus Kunststoff .
Prüfung von Haltungslängen bis3 0,00 m .
P rüfung mit Wasser .
P rüfung der Sammelleitung

P rüfung der Sammelleitung.

03.20.0002.24.110/909.21.211 ,00S t
D ichtheit Schacht prüfen
Entwässerungsschacht auf Dichtheit prüfen.E rforderl
che Verankerungen und Verschlüsse herstellen und besei
tigen.Notwendigen Füllstoff liefern und ableiten.

tigen. Notwendigen Füllstoff liefern und ableiten. ...F orts. 0 3.20.0002.

Druckdatum: S eite: 2 10

[Seite 214]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL284, Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - Nr MengeA E
03.20.0002.Forts. ..

03.20.0002. Forts. ...

Prüfprotokoll erstellen und dem AG übergeben.
Runder Schacht,D N/I D1 ,00bis 1,50m .
S chacht aus Betonfertigteilen .
Schachttiefe ab OK Abdeckung über1 ,25bis 2 ,00m .
P rüfung mit Wasser .

P rüfung mit Wasser .

03.20.0003.24.110/909.24.311 ,00S t
D ichtheit Schacht prüfen
Entwässerungsschacht auf Dichtheit prüfen.E rforderli-
che Verankerungen und Verschlüsse herstellen und besei -
tigen.Notwendigen Füllstoff liefern und ableiten
Prüfprotokoll erstellen und dem AG übergeben.
Runder Schacht,D N/I D1 ,00bis 1,50m .
S chacht aus Kunststoff .
Schachttiefe ab OK Abdeckung über2 ,00bis 3 ,00m .
P rüfung mit Wasser .

P rüfung mit Wasser .

03.20.0004.24.110/909.24.91TA1 ,00S t
D ichtheit Schacht prüfen
Entwässerungsschacht auf Dichtheit prüfen.E rforderli-
che Verankerungen und Verschlüsse herstellen und besei -
tigen.Notwendigen Füllstoff liefern und ableiten
Prüfprotokoll erstellen und dem AG übergeben.
Runder Schacht,D N/I D1 ,00bis 1,50m .
S chacht aus Kunststoff .
S chachttiefe' P rüfung mit Wasser
P rüfung mit Wasser .

P rüfung mit Wasser .

03.20.0005.-- -- -- -- -- -- -- --4 7,00m
K ameradurchfahrung ausführen Rohr..
Kameradurchfahrung von Entwässerungsrohrleitunge
ausführen .Auf Schadstellen untersuchen und auf
Datenträger dokumentieren.Datenträger dem AG
übergeben.Abrechnung nach Länge der Rohrleitung.
R ohrleitung DN/I D 6 0
Rohr aus Kunststoff .
H altungslänge bis 3 0,00 m .
Leitung ist in Betrieb.Erforderliche Wasserhaltun
ausführen .
B efahrung der Sammelleitun
D aten im ISY- Bau Austauschformat Abwasser( XML )
aufbereitet in Video- Datenformat nach Unterlagen de
A G übergeben.D atenträger nach Unterlagen des AG

A G übergeben. D atenträger nach Unterlagen des AG .

03.21. V orarbeiten

03.21.0001.-- -- -- -- -- -- -- --300,00m3
S chicht ohne Bindemittel aufnehme. .
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen
...F orts.0 3.21.0001.

...F orts. 0 3.21.0001.

Druckdatum: S eite: 2 11

[Seite 215]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL 284 ,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrMengeA E
03.21.0001.Forts. ..

03.21.0001. Forts. ...

.

S chicht nach Unterlagen des AG.
Dicke nach Unterlagen des AG .
Fläche=Fahrbahn und Nebenanlagen
B austoffgemisch nach Wahl des AN verwerten
Baustoffgemisch nach Unterlagen des AG
Abrechnung nach Abtragsprofilen

Abrechnung nach Abtragsprofilen.

03.22. F rostschutzschichten

03.22.0001.24.112/210.21.06.11.11281,60m3
F rostschutzschicht herstellen
F rostschutzschicht herstellen .
I n Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk 100
B k1,0, ohne Fertiger bei schwieriger Profilg
staltung oder bei zahlreichen Einbauten.
F einanteil Kategorie UF 3 .
Baustoffgemisch0/45.
Umweltrelevante Anforderungen beim Einsatz von Bau
stoffgemischen einschließlich Einbaudokumentation nach
U nterlagen des AG.E inbaudokumentation übergeben .
V erdichtungsgrad DPr mindestens1 00 v.H .
E inbaudicke nach Unterlagen des AG.
A brechnung nach Auftragsprofilen.

A brechnung nach Auftragsprofilen.

03.22.0002.24.112/210.51.06.11.114 3,20m3
F rostschutzschicht herstellen
F rostschutzschicht herstellen .
I n Verkehrsflächen für Geh -u nd Radwege ,ohne
Fertiger
F einanteil Kategorie UF 3 .
Baustoffgemisch0/45.
Umweltrelevante Anforderungen beim Einsatz von Bau
stoffgemischen einschließlich Einbaudokumentation nach
U nterlagen des AG.E inbaudokumentation übergeben .
V erdichtungsgrad DPr mindestens1 00 v.H .
E inbaudicke nach Unterlagen des AG.
A brechnung nach Auftragsprofilen.

A brechnung nach Auftragsprofilen.

03.23. K ies- u nd Schottertragschichten

03.23.0001.24.112/320.52.11.11.00163,40m2
S chottertragschicht herstellen
S chottertragschicht herstellen.
I n Verkehrsflächen für Geh -u nd Radwege ,ohne
Fertiger
Baustoffgemisch0/45.
Umweltrelevante Anforderungen beim Einsatz von Bau
stoffgemischen einschließlich Einbaudokumentation nach
U nterlagen des AG.E inbaudokumentation übergeben .

U nterlagen des AG. E inbaudokumentation übergeben . ...F orts. 0 3.23.0001.

Druckdatum: S eite: 2 12

[Seite 216]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL 284,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
03.23.0001.Forts...

03.23.0001. Forts. ...

V erdichtungsgrad DPr mindestens1 00 v.H .
F einanteil Kategorie UF
E inbaudicke=1 5

E inbaudicke = 1 5 cm.

03.23.0002.24.112/320.52.11.12.001 21,80m 2
S chottertragschicht herstellen
S chottertragschicht herstellen.
I n Verkehrsflächen fürGeh -u nd Radwege ,ohne
Fertiger
Baustoffgemisch
Umweltrelevante Anforderungen beim Einsatz von Bau
stoffgemischen einschließlich Einbaudokumentation nach
U nterlagen des AG. E inbaudokumentation übergeben .
V erdichtungsgrad DPr mindestens1 00 v.H .
F einanteil Kategorie UF
E inbaudicke=2 0

E inbaudicke = 2 0 cm.

03.23.0003.24.112/325.52.11.11.0020,00t
S chottertragschicht herstellen
S chottertragschicht herstellen.
I n Verkehrsflächen fürGeh -u nd Radwege ,ohne
Fertiger
Baustoffgemisch
Umweltrelevante Anforderungen beim Einsatz von Bau
stoffgemischen einschließlich Einbaudokumentation nach
U nterlagen des AG. E inbaudokumentation übergeben .
V erdichtungsgrad DPr mindestens1 00 v.H .
F einanteil Kategorie UF
E inbaudicke nach Unterlagen des AG

E inbaudicke nach Unterlagen des AG.

03.24. V orarbeiten

03.24.0001.-- -- -- -- -- -- -- -- TA3 2,40m2
N atursteinpflasterdecke aufnehmen ..
Natursteinpflasterdecke aufnehmen . Au
Tragschicht wird gesondert vergütet.
Abmessung=P flasterstein mit Kantenlänge über 6bi
12cm
Pflasterstein aus Basalt .
M it Fugenfüllung aus Baustoffgemisch ohne Bindemittel .
Bettung aus ungebundenem Bettungsmaterial .
Steine
's äubern und auf der Baustelle lagern. ' .
Übriges Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerten.

Übriges Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerten.

03.24.0002.23.115/011.21.11.002 02,80m 2
P flasterd.m. B etonpfl. -s teinen aufn.
P flasterdecke mit Pflastersteinen aus Beton aufnehme
A ufnehmen der Tragschicht wird gesondert vergütet.

A ufnehmen der Tragschicht wird gesondert vergütet. ...F orts. 0 3.24.0002.

Druckdatum: S eite: 2 13

[Seite 217]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-B L284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087 L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM enge
03.24.0002.Forts. ...

03.24.0002. Forts. ...

Pflasterstein ca. 8cm dick.
Mit Fugenfüllung aus ungebundenem Fugenmateria
B ettung aus ungebundenem Bettungsmaterial
Steine und übriges Aufbruchgut nach Wahl des AN verwer-

tSetne. ine und übriges Aufbruchgut nach Wahl des AN verwer-

03.24.0003.23.115/011.21.12.015,00m2
P flasterd. m .B etonpfl. -s teinen aufn.
P flasterdecke mit Pflastersteinen aus Beton aufnehmen.
A ufnehmen der Tragschicht wird gesondert vergüte
Pflasterstein ca. 8cm dick.
Mit Fugenfüllung aus ungebundenem Fugenmateria
B ettung aus ungebundenem Bettungsmaterial

B Setettinuen gin anuesrh uanlbg edbeur nBdaeunsetmell eB eföttrudnegrns munadte lraiagle .rn. Übriges Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerten. Pflastersteine säubern.

03.24.0004.23.115/021.21.11.001,00m2
P lattenbelag aus Beton aufnehmen
Plattenbelag mit Platten aus Beton aufnehmen. A ufnehmen
der Tragschicht wird gesondert vergütet .
P latteca. 5 cm dick.
Mit Fugenfüllung aus ungebundenem Fugenmateria
B ettung aus ungebundenem Bettungsmaterial
Wiederverwendbare Platten säubern ,auf Paletten s
p eln, innerhalb der Baustelle fördern und lagern. Üb
g es Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerten

g es Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerten.

03.24.0005.-- -- -- -- -- -- -- --TA6,00m
B ordstein aufnehmen . F und .ü1 0-20/ ..
23.115/031.95.11.00
Bordstein aufnehmen .
Bordstein
aus Naturstein ca. 1 5/25 bis1 5/30 cm

aus Naturstein ca. 1 5/25 bis 1 5/30 cm .

'F undament aus Beton, ü ber10bis 20cm dick ,und
Rückenstütze aus Beton aufbrechen' .
Wiederverwendbare Bordsteine säubern, auf Paletten
s tapeln,i nnerhalb der Baustelle fördern und sortiert
lagern.
Nicht wiederverwendbare Bordsteine und übriges
Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerten.

Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerten.

03.24.0006.23.115/031.15.02.001 29,30m
B ordstein aufnehmen .
Bordstein aufnehmen .
Bordstein =Hoch-u nd Rundbordstein aus Beton, Breite
bis 1 8cm, Höhe bis 30 cm
F undament aus Beton, ü ber1 0bis20cm dick, und

F undament aus Beton, ü ber 1 0 bis 20 cm dick , und ...F orts. 0 3.24.0006.

Druckdatum: S eite: 2 14

[Seite 218]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL 284,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM enge
03.24.0006.

03.24.0006. Forts. ...

R ückenstütze aus Beton aufbrechen. Sämtliche Steine und übriges Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerten.

03.24.0007.23.115/036.42.12.0178,30m
S treifen /R inne aus Betonst .aufn .
S treifen oder Rinne mit Pflastersteinen aus Beton a
n ehmen.
v ergütet .
P flasterstein über 12 bis 15 cm dick.
B reite des Streifens/ d er Rinne über 20 bis

B Mriet iFteu gdeensf üSltlruenigfe anus/ sd heyr dRrianunleis cühb egre 2 b0u nbdise n3 e5m c mF .u-

k ,

n.

genmörte
F undament aus Beton/ M örtel ,ü ber 10 bis20 cm dic
aufbrech
S teine und Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerte

S teine und Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerten.

03.24.0008.-- -- -- -- -- -- -- -- TA6,00m
S treifen /R inne aus Naturstein auf ..
Streifen oder Rinne aus Naturstein aufnehmen. A

dSetrre Tifreang oscdheirc Rhti nwnierd a guess Nonadtuerrst tveeinr gaüutfente .hmen. Aufbruch

,

Dicke ca.1 4cm
B reite des Streifens/ d er Rinne über3 5 bis5 0 cm
Pflasterstein aus Grauwa
Mit Fugenfüllung aus hydraulisch gebundenem
F ugenmörte
F undament aus Beton/ M örtel , ü ber1 0 bis20 cm dick
aufbrechen.

Pauflfabsrteecrhsetenin. e säubern 'u nd auf der Baustelle lagern. '

' A ufbruchgut nach Wahl des AN verwerten' .

03.25. P flasterdecken

03.25.0001.23.115/101.42.41.24.115,70m2
P flasterd. a us Betonsteinen herst .
Pflasterdecke mit Pflastersteinen aus Beton mit Vor
satzbeton herstellen
O berfläche der Pflastersteine,T rassierung der Pflas
terdecke und Verlegung der Pflastersteine in Kurven
r eichen nach Unterlagen des AG.
In Verkehrsflächen für Rad- und Gehwege. Rutschwider -
stand SRT - Wert mind. 55
E inzelflächen über2,00 bis 1 0,00m2
F ormat für Rastermaß = 100/200/80
F ase max . 2 /2 mm.

F Baasues tmofafgxe . m2 /i2s cmh mfü. r Bettung und Fugen Kategorie ...F orts. 0 3.25.0001.

Druckdatum: S eite: 2 15

[Seite 219]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL 284 , Rösrath, E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 - E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM enge A
03.25.0001.Forts. ...

03.25.0001. Forts. ...

S Z22/ LA25
Bettung aus Baustoffgemisch0/4, G U ,B , E CS3 5, C90/3.
Fuge mit Baustoffgemisch 0 /4, G U , F ,E CS3 5,C 90/3
Fugenmaterial einarbeiten und einschlämmen,F ugen
s chluss durch Einfegen und Einschlämmen herstellen

sS ctehilnues sim d uLräcuhf eErinveferbgaennd u vnedr lEeignesnc. hlämmen herstellen .

03.25.0002.23.115/101.43.41.24.111 59,10m2
P flasterd.aus Betonsteinen herst .

PP ffllaasstteerrdde. c a kues m Bite Ptoflnasstteerisnteenin hene rasut .s Beton mit Vor-

satzbeton herstellen
O berfläche der Pflastersteine,
terdecke und Verlegung der Pflastersteine in Kurvenb
r eichen nach Unterlagen des AG.
In Verkehrsflächen für Rad-und Gehwege . Rutschwider -
stand SRT -Wert mind. 55
E inzelflächen über10,00bis 100,00 m
F ormat für Rastermaß =100/200/80 m
F ase max .2 /2mm.

F Baasues tmofafgxe . m2 /i2s cmh mfü. r Bettung und Fugen Kategorie

S Z22/ LA25
Bettung aus Baustoffgemisch0/4, G U ,B , E CS3 5, C90/3.
Fuge mit Baustoffgemisch 0 /4, G U , F ,E CS3 5,C 90/3
Fugenmaterial einarbeiten und einschlämmen,F ugen
s chluss durch Einfegen und Einschlämmen herstellen

sS ctehilnues sim d uLräcuhf eErinveferbgaennd u vnedr lEeignesnc. hlämmen herstellen .

03.25.0003.23.115/101.63.41.24.128 5,70m2
P flasterd.aus Betonsteinen herst .

PP ffllaasstteerrdde. c a kues m Bite Ptoflnasstteerisnteenin hene rasut .s Beton mit Vor- satzbeton herstellen . O berfläche der Pflastersteine, T rassierung der Pflas- terdecke und Verlegung der Pflastersteine in Kurvenbe - r eichen nach Unterlagen des AG.

m .

In Überfahrten und Zufahrten.
E inzelflächen über10,00bis 100,00 m
F ormat für Rastermaß =100/200/80 m
F ase max .2 /2mm.

F Baasues tmofafgxe . m2 /i2s cmh mfü. r Bettung und Fugen Kategorie

S Z22/ LA25
Bettung aus Baustoffgemisch0/4, G U ,B , E CS3 5, C90/3.
Fuge mit Baustoffgemisch 0 /4, G U , F ,E CS3 5,C 90/3
Fugenmaterial einarbeiten und einschlämmen,F ugen
s chluss durch Einfegen und Einschlämmen herstellen
Steine im Ellenbogenverband verlegen

Steine im Ellenbogenverband verlegen.

03.25.0004.23.115/111.52.14.24.115,00m2
P flasterd.a .Betonst. d.A G herst .

P P ffllaasstteerrdde. c a k .e B aeutso nBsett. o dn. s tA eGin ehne rdsets . AG herstellen. ...F orts. 0 3.25.0004.

Druckdatum: S eite: 2 16

[Seite 220]

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL284 , Rösrath, E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 - E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrMenge A E
03.25.0004.Forts. ...

03.25.0004. Forts. ...

In Überfahrten und Zufahrten. E inzelflächen über 2,00 bis 1 0,00 m2 . Pflastersteine gelagert innerhalb der Baustelle aufneh-

/3.

men und fördern.
F ormat für Rastermaß =1 00/200/80
Baustoffgemisch für Bettung und Fugen Kategori
S Z 22/ LA 25.
Bettung aus Baustoffgemisch 0/4, GU , B , E CS3 5, C 90
Fuge mit Baustoffgemisch0 /4, G U ,F , E CS3 5, C90/3,
Fugenmaterial einarbeiten und einschlämmen, F u

s Fcuhgleunsms dautercriha l Eeiinnfaergbeenit eunn du nEdin esicnhslcähmlämmemn ehne, r F stueglleenn- . S teine im Läuferverband verlegen.

03.25.0005.23.115/195.01.01134,00m
P flastersteine zuarbeiten
Pflastersteine auf Passmaß trennen und Pflastersteine
an Kanten und Einfassungen oder an Aussparungen un
Einbauten über 1,00 m2Einzelgröße zuarbeiten,nass-
s chneiden oder behauen
D as Zuarbeiten,Nassschneiden oder Behauen der Pfla
t ersteine an Aussparungen und Einbauten bis zu1,00 m
Einzelgröße wird gesondert vergüte
A rt =
D icke6 bis8 cm.

D icke 6 bis 8 cm.

03.25.0006.23.115/157.13.13.21.113 2,40m 2
P flasterd.m.K leinpfl.d .A G herst.

PP ffllaasstteerrdde. c m ke. K mliet iKnlpefinl. p d fl .aA sGte rhsetersinte. n aus Naturstein

eGin.

des AG herstellen.
In Fahrbahnflächen der Belastungsklasse bis1,8.
E inzelflächen über10,00bis 100,00

E Pifnlazsetleflräsctehienne ügbeelar g 1e0r,t0 i0n nbeisrh 1a0lb0 ,d0e0r mBa 2u. stelle aufneh-

men und fördern.
F ormat für Rastermaß =8 0/80/80 m
P flasterstein aus Basalt .
Baustoffgemisch für Bettung und Fugen Kategori
S Z 18/ LA 20.
B ettung aus Baustoffgemisch 0/4, Anteil an Körnung un
ter 2mm max .30Massenprozent,E CS 35,C90/
Fuge mit Baustoffgemisch0 /4, G U ,F , E CS3 5, C90/3,
Fugenmaterial einarbeiten und einschlämmen, F u

s Fcuhgleunsms dautercriha l Eeiinnfaergbeenit eunn du nEdin esicnhslcähmlämmemn ehne, r F stueglleenn- .

03.25.0007.-- -- -- -- -- -- -- --5,00m
P flastersteine zuarbeiten Dicke ü
Pflastersteine auf Passmaß trennen und Pflasterste
an Kanten und Einfassungen oder an Aussparungen
Einbauten über1,00
nassschneiden oder behauen.
...F orts.0 3.25.0007.

...F orts. 0 3.25.0007.

Druckdatum: S eite: 2 17

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Projekt:4 5-2622- BL284 , Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84, Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 - E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL -NrM engeA E
03.25.0007.Forts.

03.25.0007. Forts. ...

Nassschneiden oder Behauen der Pflastersteine an
Aussparungen und Einbauten bis zu1,00m 2 Einzelgröße
wird gesondert vergütet
Pflasterstein aus Basalt
D icke über8 bis1 0cm.

D icke über 8 bis 1 0 cm.

03.25.0008.23.115/198.114,00S t
P flasterdecken -A npassung herstellen
Anpassung der Pflasterdecke an Aussparungen oder Ein-
bauten herstellen.Abgerechnet wird je Stück Einbau-
teil .
E inzelgröße der Aussparung bzw . Einbauten bis0 ,50m2.
Ausführung mit Steinen der Pflasterdecke.Das Schneide
d er Steine gehört zum Leistungsumfang.

d er Steine gehört zum Leistungsumfang.

03.25.0009.23.115/198.212,00S t
P flasterdecken -A npassung herstellen
Anpassung der Pflasterdecke an Aussparungen oder Ein-
bauten herstellen.Abgerechnet wird je Stück Einbau-
teil .
Einzelgröße der Aussparung bzw . Einbauten über0 ,50bis
0,75m2
Ausführung mit Steinen der Pflasterdecke.Das Schneide
d er Steine gehört zum Leistungsumfang.

d er Steine gehört zum Leistungsumfang.

03.26. P lattenbeläge

03.26.0001.-- -- -- -- -- -- -- --TA4,00m 2
P lattenbelag m.P l .d es AG herst ...
Plattenbelag mit Platten des AG herstellen.
In Verkehrsflächen für Rad-und Gehwege .
E inzelflächen über 2,00bis10,00m2
Format für Rastermaß =3 0/30/6cm.
Verlegeart
'a n Bestand angepasst'
Bettung aus Baustoffgemisch0/4,A nteil an Körnun
u nter2mm max.3 0Massenprozent,E CS35, C 90
Fuge mit Baustoffgemisch0 /4,G U, F, E CS3 5 , C 9

FFuuggee nmmita Btearuiasl teoifnfgaerbmeiistecnh 0 u/n4d, G einUs , cF h ,l ä Em CmSe3 n5, , C 90/3, Fugenschluss durch Einfegen und Einschlämmen herstellen. Platten gelagert innerhalb der Baustelle aufnehmen.

03.26.0002.-- -- -- -- -- -- -- --1,00m 2
P lattenbel.mit Pl. a. B et .h erst. .
Plattenbelag mit Platten aus Beton einschließlich
handelsüblicher Ergänzungsplatten herstellen . Äuß
Beschaffenheit (O berfläche und Farbgestaltung) de
...F orts.0 3.26.0002.

...F orts. 0 3.26.0002.

Druckdatum: S eite: 2 18

[Seite 222]

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Projekt:4 5-2622-BL 284 ,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM engeA E
03.26.0002.Forts. ...

03.26.0002. Forts. ...

P latten,T rassierung des Plattenbelages und Verlegun
der Platten im Kurvenbereich nach Unterlagen des AG
In Verkehrsflächen für Rad- und Gehwe
E inzelflächen über 2,00 bis 1 0,00 m2 . 6 cm.
Format für Rastermaß= 3 0/30/
Platten als Ersatz für nicht wiedervewendbare aufgenommene Platten
Bettung aus Baustoffgemisch 0/4, A nteil an Körnung
u nter2mm max.3 0 Massenprozent, ECS 35, C90/3.
Fuge mit Baustoffgemisch0 /4,G U , F , ECS3 5 ,C 90/3
Fugenmaterial einarbeiten und einschlämmen,
Fugenschluss durch Einfegen und Einschlämm
herstellen.

herstellen.

03.26.0003.23.115/222.01.015 ,00m
P latte zuarbeiten
P latte auf Passmaß trennen und an Kanten und Einfassun-
g en oder an Aussparungen und Einbauten über1 ,00 m2
Einzelgröße zuarbeiten ,nassschneiden oder behauen. D as
Z uarbeiten, N assschneiden oder Behauen der Platten an
Aussparungen und Einbauten bis zu 1,00m2Einzelgröße
w ird gesondert vergütet.
Art =
D icke6 bis 8 c

D icke 6 bis 8 cm.

03.26.0004.23.115/227.21.001 ,00S t
P lattenbelag- Anpassung herstellen
Anpassung des Plattenbelages an Aussparungen oder Ein-
bauten herstell
teil .
Einzelgröße der Aussparung bzw . E inbauten über0 ,50bi
0,75 m
A usführung mit Platten des Plattenbelages .Das Zuarbei -
ten der Platten ist einzurechnen

ten der Platten ist einzurechnen.

03.27. B orde und Einfassungen

03.27.0001.23.115/311.03.00.01.112 8,40m
B ordstein aus Beton setzen
Bordstein aus Beton setzen. Br
mind.1 5 cm .
B ordstein= H B1 5 x 3 0
Gerader Stein.
Rückenstütze bis 10 cmunter Oberkante Bordstein. Beto
mit einer Druckfestigkeit( Einzelwert )am Bohrkern von
m ind.1 2 MPa.
Fundamentbeton mit einer Druckfestigkeit (Einzelwert
am Bohrkern von mind.1 2 MPa

am Bohrkern von mind. 1 2 MPa.

Druckdatum: S eite: 2 19

[Seite 223]

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Projekt:4 5-2622-BL284,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
03.27.0002.23.115/311.08.00.01.118 0,40m
B ordstein aus Beton setzen
Bordstein aus Beton setzen.
mind.1 5cm .
B ordstein=TB8 x20cm.
Gerader Stein.
Rückenstütze bis10cm unter Oberkante Bordstein. Beton
mit einer Druckfestigkeit ( Einzelwert )a m Bohrkern von
m ind.1 2MPa.
Fundamentbeton mit einer Druckfestigkeit( Einzelwert
am Bohrkern von mind.1 2MPa.

am Bohrkern von mind. 1 2 MPa.

03.27.0003.23.115/311.10.00.01.116 2,80m
B ordstein aus Beton setzen
Bordstein aus Beton setzen.
mind.1 5cm .
B ordstein=RB1 5x2 2cm
Gerader Stein.
Rückenstütze bis10cm unter Oberkante Bordstein. Beton
mit einer Druckfestigkeit ( Einzelwert )a m Bohrkern von
m ind.1 2MPa.
Fundamentbeton mit einer Druckfestigkeit( Einzelwert
am Bohrkern von mind.1 2MPa.

am Bohrkern von mind. 1 2 MPa.

03.27.0004.23.115/311.10.00.04.111,00m
B ordstein aus Beton setzen
Bordstein aus Beton setzen.
mind.1 5cm .
B ordstein=RB1 5x2 2cm
Kurvenstein,H albmesser größer1,00bis 2,50m .
Rückenstütze bis10cm unter Oberkante Bordstein. Beton
mit einer Druckfestigkeit ( Einzelwert )a m Bohrkern von
m ind.1 2MPa.
Fundamentbeton mit einer Druckfestigkeit( Einzelwert
am Bohrkern von mind.1 2MPa.

am Bohrkern von mind. 1 2 MPa.

03.27.0005.23.115/311.10.00.06.113,00m
B ordstein aus Beton setzen
Bordstein aus Beton setzen.
mind.1 5cm .
B ordstein=RB1 5x2 2cm
Ü bergangsstein/ A bsenkungsstei
Rückenstütze bis10cm unter Oberkante Bordstein. Beton
mit einer Druckfestigkeit ( Einzelwert )a m Bohrkern von
m ind.1 2MPa.
Fundamentbeton mit einer Druckfestigkeit( Einzelwert
am Bohrkern von mind.1 2MPa.

am Bohrkern von mind. 1 2 MPa.

Druckdatum: S eite: 2 20

[Seite 224]

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L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL 284,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE :4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM engeA E
03.27.0006.23.115/311.99.00.01.11TA28,90m
B ordstein aus Beton setzen
Bordstein aus Beton setzen.
mind.1 5 cm
Bordstein 'g erader Stein'
Gerader Stein.
Rückenstütze bis10cm unter Oberkante Bordstein. Beton
mit einer Druckfestigkeit( Einzelwert )a m Bohrkern von
m ind.1 2 MPa.
Fundamentbeton mit einer Druckfestigkeit( Einzelwert )
am Bohrkern von mind. 12 MPa.

am Bohrkern von mind. 1 2 MPa.

03.27.0007.23.115/311.99.00.01.11TA3,00m
B ordstein aus Beton setzen
Bordstein aus Beton setzen.
mind.1 5 cm
Bordstein 'g erader Stein'
Gerader Stein.
Rückenstütze bis10cm unter Oberkante Bordstein. Beton
mit einer Druckfestigkeit( Einzelwert )a m Bohrkern von
m ind.1 2 MPa.
Fundamentbeton mit einer Druckfestigkeit( Einzelwert )
am Bohrkern von mind. 12 MPa.

am Bohrkern von mind. 1 2 MPa.

03.27.0008.-- -- -- -- -- -- -- --TA9,00m
B ordstein aus Beton setzen Überg...
23.115/311.99.00.06.1
Bordstein aus Beton setzen.Breite der Rückenstütze
mind.1 5cm.Bordstei
' HB1 5x30auf RB 1 5x22. Ü bergang über2m '
Ü bergangsstein/ A bsenkungsstein .
R ückenstütze bis 10 c
B eton mit einer Druckfestigkeit(E inzelwert ) a m
Bohrkern von mind. 12MPa .
Fundamentbeton mit einer Druckfestigkeit ( Einzelwe
am Bohrkern von mind. 1 2MP

am Bohrkern von mind. 1 2 MPa

03.27.0009.23.115/321.70.12.116 ,00m
B ordstein des AG setzen
B ordstein des AG setzen.B reite der Rückenstütze mind.
1 5 cm
B ordstein aus Natursteinca.1 5/25 bis 1 5/30cm.
Gerader Stein.
S teine lagern innerhalb der Baustelle
Versetzen säubern
Rückenstütze bis10cm unter Oberkante Bordstein. Beton
mit einer Druckfestigkeit( Einzelwert )a m Bohrkern von
m ind.1 2 MPa.
Fundamentbeton mit einer Druckfestigkeit( Einzelwert )
am Bohrkern von mind. 12 MPa.

am Bohrkern von mind. 1 2 MPa.

Druckdatum: S eite: 2 21

[Seite 225]

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Projekt:4 5-2622-BL 284 ,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE :4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM engeA E
03.27.0010.23.115/326.11.014 ,00S t
B ordstein trennen
Bordstein auf Passmaß trennen
Bordstein aus Beton ca.1 8/30 bis1 5/22 c

B Boorrddsstteeiinn taruesn nBeento dnu rccah. 1 N8a/s3s0s bcihsn 1 e5id/2e2n .cm. B ordstein quer trennen.

03.27.0011.23.115/326.21.011 9,00S t
B ordstein trennen
Bordstein auf Passmaß trennen
Bordstein aus Beton ca.1 0/30 bis8 /20cm

B Boorrddsstteeiinn taruesn nBeento dnu rccah. 1 N0a/s3s0s bcihsn 8 e/i2d0e nc .m. B ordstein quer trennen.

0 3.28. R innen , Mulden , S treifen aus Pflaster

03.28.0001.23.115/406.21.32.11.107 8,50m
S treifen aus Betonpfl .st. herst.

SS ttrreeiiffeenn a auuss P Bfleatsotenrpsftel .i snte. n h earusst .B eton herstellen .

O berfläche der Pflastersteine nach Unterlagen des AG
Mehrzeiliger Streifen ist mit beidseitigen Schnurkanten
herzustellen.
Streifen als Randeinfassung vor Bordstein
Format für Rastermaß des Pflastersteins =1 60/160/14
m m.
Ohne Fase, ohne Vorsatzbeton .
B reite2 - zeilig
Rückenstütze bis10 cmunter Oberkante Streifen.B eto
mit einer Druckfestigkeit( Einzelwert )a m Bohrkern von
m ind.1 2 MPa
Fundamentbeton mit einer Druckfestigkeit( Einzelwert )
am Bohrkern von mind.1 2 MPa
Fuge aus Fugenmörtel Typ B mit Zementmörtel0/
D ruckfestigkeit zwischen 3 0 MPa und40 MPa im Mittel
Biegezugfestigkeit mind. 6 MPa im Mittel und mind. 5
MPa im Einzelwert . Widerstand gegen Frost - Taumittel -
B eanspruchung max . 5 00 g/ m 2Masseverlust im Einzelwert
mit dem CDF-Test . H aftzugfestigkeit mind.1 ,5MPa im
M ittel und mind. 1,2 MPa im Einzelwert. S tatischer
E-Modul mind. 14000 MPa, max. 1 7000 MPa im Einzelwert.

E - Modul mind. 14000 MPa, max . 1 7000 MPa im Einzelwert.

03.28.0002.-- -- -- -- -- -- -- --6,00m
R inne mit Pflast .aus Nst. h erst ...
Rinne mit Pflastersteinen des AG.a us Naturstein herstelle
Mehrzeilige Rinne ist mit beidseitigen Schnurkanten
herzustellen.

hMeurlzduesntreilnlenne. nach Unterlagen des AG.

Format für Rastermaß des Pflasterstein
mm
Pflasterstein aus Grauwacke.
...F orts.0 3.28.0002.

...F orts. 0 3.28.0002.

Druckdatum: S eite: 2 22

[Seite 226]

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Projekt:4 5-2622- BL 284,Rösrath, E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM engeA E
03.28.0002.

03.28.0002. Forts. ...

.

Breite3 - zeili
Beton für Fundament und Rückenstütze mit eine
Druckfestigkeit ( E inzelwert) a m Bohrkern von mind. 1 2
MPa.Rückenstütze nach Unterlagen des AG
Fuge aus Fugenmörtel Typ A mit Zementmörtel 0
Druckfestigkeit zwischen4 0 MPa und70MPa im Mitte
Biegezugfestigkeit mind.
MPa im Einzelwert . Widerstand gegen Frost -
TaumittelBeanspruchungmax . 5 00g/m2Masseverlus
Einzelwert mit dem CDF-Test . H aftzugfestigkeit mind . d . 1,2 MPa im Einzelwert .
1,5MPa im Mittel und min
Statischer E- M odul mind .17000 MPa,max . 22000 MPa im
Einzelwert .
P flastersteinde gelagert innerhalb der Baustelle aufnehmen

P flastersteinde gelagert innerhalb der Baustelle aufnehmen.

03.29. A bbruch

03.29.0001.-- -- -- -- -- -- -- --1,50m3
B eton abbrechen Unbewehrter Beton ..
B eton nach Unterlagen des AG abbrechen
Fundament und Füllbeton des Schachtbauwerks
M aterial = Unbewehrter B
A bbruchgut nach Wahl des AN verwerten.

A bbruchgut nach Wahl des AN verwerten.

03.29.0002.-- -- -- -- -- -- -- --1,50m3
B eton abbrechen Stahlbeton Verwer ..
B eton nach Unterlagen des AG abbrechen
Decke des Schachtbauwe
M aterial = Stahlbeton.
A bbruchgut nach Wahl des AN verwerten.

A bbruchgut nach Wahl des AN verwerten.

03.30. F ertigteile

03.30.0001.-- -- -- -- -- -- -- --4,00S t
B etonfertigteile einbauen Mauersc ..
Bewehrte Betonfertigteile entsprechend statischen und
konstruktiven Erfordernissen nach Unterlagen des AG
h erstellen und einbauen.
Stützwand für eine waagerechte Hinterfüllung
mit einer maximalen Verk
last auf der Bodenhinterfüllung von
33,33kN/ m ²( LKW- B elast
Bauteil = Mauerscheibe
B aulänge 99 cm
B auhöhe 80 cm
Stärke 1 2 cm
F ertigteile aus Stahlbeton
...F orts.0 3.30.0001.

...F orts. 0 3.30.0001.

Druckdatum: S eite: 2 23

[Seite 227]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL284 ,Rösrath, E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath, Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84 -E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL - NrM engeA E
03.30.0001

03.30.0001. Forts. ...

DruckfestigkeitsklasseC3 0/37.
Expositionsklasse XF2 ,X C 4und XD1.
Gründung nach Herstellerangaben herstellen ,
Mauerscheibe versetzen und nach Herstellerangaben
hinterfüllen

hinterfüllen

03.30.0002.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
B etonfertigteile einbauen Mauersc ..
Bewehrte Betonfertigteile entsprechend statischen un
konstruktiven Erfordernissen nach Unterlagen des AG
h erstellen und einbauen

h Setürstztewlalennd u fnüdr eeiinneb awuaeang. erechte Hinterfüllung

mit einer maximalen Verkehrs -
last auf der Bodenhinterfüllung von
33,33kN/ m² ( LKW- B elastung) .
Bauteil= Mauerscheibe
Baulänge 49
Bauhöhe 80 c
Stärke1 2 cm
F ertigteile aus Stahlbet
DruckfestigkeitsklasseC3 0/37.
Expositionsklasse XF2 ,X C 4und XD1.
G ründung nach Herstellerangaben herstellen ,
Mauerscheibe versetzen und nach Herstellerangaben
hinterfüllen

hinterfüllen

03.31. A bbruch

03.31.0001.-- -- -- -- -- -- -- --TA1 6,50m3
M auerwerk abbrechen Kunststein ..
M auerwerk nach Unterlagen des AG abbrechen.
A bgerechnet wird das abgebrochene Mauerwerk,
Ö ffnungen und Nischen bis zu0 ,5m3Einzelgröße un
Schlitze bis zu0,1m3 /m übermessen werden.
' W and des Schachtbauwerks Mauerwerk aus Kunststein '

'S W äamntdlic dhees S Stechinaec uhntbda üubwreigrkess MAbabureurcwhegrukt aeunsts Kourgnesnts, tein '. E ntsorgung wird gesondert vergütet .

03.31.0002.-- -- -- -- -- -- -- --3 9,00m3
M auerwerk abbrechen Naturstein . .
M auerwerk nach Unterlagen des AG abbrechen.
A bgerechnet wird das abgebrochene Mauerwerk,
Ö ffnungen und Nischen bis zu0 ,5m3Einzelgröße un
Schlitze bis zu0,1m3 /m übermessen werden.
Bachkanal aus Mauerw
M auerwerk aus Naturst

MS äamuetlricwheer kS ateuisn eN uantudr sütberinig. es Abbruchgut entsorgen, E ntsorgung wird gesondert vergütet .

Druckdatum: S eite: 2 24

[Seite 228]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622- BL284,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE :4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E

03.32. A bbau

03.32.0001.-- -- -- -- -- -- -- --7,00S t
V erkehrsschild abbauen Größe bis . .
Verkehrsschild abbaue
Schildgröße bis1 ,1m2
Aufstellvorrichtung verbleibt.
Schild neben der Fahrbahn.
W ieder verwendbare Stoffe säubern ,fördern und auf der
Baustelle lagern
Restliches Abbruchgut nach Wahl des AN verwerten

Restliches Abbruchgut nach Wahl des AN verwerten.

03.32.0002.-- -- -- -- -- -- -- --3,00S t
V erkehrsschild abbauen Größe bis . .
Verkehrsschild ggf .mit Aufstellvorrichtung abbauen.
Schildgröße bis1 ,1m2
A ufstellvorrichtung= Rohrpfosten,DU bis7 6,1
a bbauen

a Fbubnaduaemne. nt entfernen.

Schild neben der Fahrbahn.
W ieder verwendbare Stoffe säubern ,fördern und auf der
Baustelle
lagern.Restliches Abbruchgut nac
Wahl des AN verwerten

FWuanhdla dmese nAtNlö cvheerwr meritte gne. eignetem Boden des AN verfüllen u nd verdichten.

03.33. V erkehrsschild

03.33.0001.-- -- -- -- -- -- -- --3,00S t
V erkehrsschild, gelagert ,a nbring..
V erkehrsschild ,g elagert , a nbringen
Schild =R onde.
Größe =
Auf der Baustelle gelagertes Schild
B efestigung mit Stahl - Rohrschelle,feuerverzinkt, n a
I VZ-N orm, S tandardplan I.Verschraubung aus nicht
rostendem Stahl mind.d er Stahlsorte A2 .
A nbringung neben der Fahrbahn. U
Schildes
ab2 ,00m über der Verkehrsfläche.

ab 2 ,00 m über der Verkehrsfläche.

03.33.0002.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
V erkehrsschild, gelagert ,a nbring..
V erkehrsschild gelagert anbringen.
Schild =R echteck420x 315mm
Auf der Baustelle gelagertes Schild
B efestigung mit Stahl - Rohrschelle,feuerverzinkt, n a
...F orts.0 3.33.0002.

...F orts. 0 3.33.0002.

Druckdatum: S eite: 2 25

[Seite 229]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL284,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE :4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84-Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
03.33.0002.Forts....

03.33.0002. Forts. ...

IVZ-N orm,S tandardplan I.V erschraubung aus nicht
rostendem Stahl mind. d er Stahlsorte A2 .
A nbringung neben der Fahrbahn.Unterkante des
Schildes
u nter2 ,00m über der Verkehrsfläche .

u nter 2 ,00 m über der Verkehrsfläche .

03.33.0003.-- -- -- -- -- -- -- --2,00S t
V erkehrsschild, gelagert ,a nbring. .
V erkehrsschild gelagert anbringen.
Schild=R onde
Größe=2.
Auf der Baustelle gelagertes Schild
B efestigung mit Stahl -Rohrschelle,feuerverzinkt,n ach
I VZ-N orm,S tandardplan I.V erschraubung aus nicht
rostendem Stahl mind. d er Stahlsorte A2 .
A nbringung neben der Fahrbahn.Unterkante des
Schildes
u nter2 ,00m über der Verkehrsfläche .

u nter 2 ,00 m über der Verkehrsfläche .

03.33.0004.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
V erkehrsschild, gelagert ,a nbring. .
V erkehrsschild gelagert anbringen.
Schild=Q uadrat6 00x600mm
Auf der Baustelle gelagertes Schild
B efestigung mit Stahl -Rohrschelle,feuerverzinkt,n ach
I VZ-N orm,S tandardplan I.V erschraubung aus nicht
rostendem Stahl mind. d er Stahlsorte A2 .
A nbringung neben der Fahrbahn.Unterkante des
Schildes
u nter2 ,00m über der Verkehrsfläche .

u nter 2 ,00 m über der Verkehrsfläche .

03.33.0005.-- -- -- -- -- -- -- --2,00S t
V erkehrsschild, gelagert ,a nbring. .
V erkehrsschild gelagert anbringen.
Schild=Q uadrat6 00x600mm

Schild = Q uadrat 6 00x 600 mm

Auf der Baustelle gelagertes Schild
B efestigung mit Stahl -Rohrschelle,feuerverzinkt,n ach
I VZ-N orm,S tandardplan I.V erschraubung aus nicht
rostendem Stahl mind. d er Stahlsorte A2 .
A nbringung neben der Fahrbahn.Unterkante des
Schildes
u nter2 ,00m über der Verkehrsfläche .

u nter 2 ,00 m über der Verkehrsfläche .

Druckdatum: S eite: 2 26

[Seite 230]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt: 45-2622- BL 284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE :45-26-0087L284,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L284-Ersatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
03.33.0006.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t
W egweiser,gelagert , anbringen
Wegweiser gelagert anbringen.
Auf der Baustelle gelagerten Wegweiser
B efestigung mit Stahl - Rohrschelle, feuerverzinkt,n ac
I VZ-N orm,S tandardplan I.
rostendem Stahl mind.d er Stahlsorte A 2
A nbringung neben der Fahrbahn. Unterkante des
Schilde
ab2 ,00m über der Verkehrsfläche.

ab 2 ,00 m über der Verkehrsfläche.

0 3.34. A ufstellvorrichtung f . Verkehrssch .

03.34.0001.-- -- -- -- -- -- -- --2,00S t
R ohrpfosten,gelagert aufstellen . .
Rohrpfosten, gelagert für Verkehrsschild

aRuofh drpefro Bsateuns, t e glelela ggeelrat gfüerr tVene rRkeohhrrspsfocshtiledn aufstellen

einschl. a nfallenden Aushubarbeiten
S tahlteile feuerverzinkt.U mgebende Fläche
e ntsprechend dem früheren Zustand herstellen.
Pfostenlänge =über 2 500 mm bis 3000mm
Rohr =S tahl
Durchmesser bis
A ufstellung in Boden/ Homogenbereich nach Unterlagen
d es AG
Fundament Typ B nach IVZ
A ushub nach Wahl des AN verwerte
Bei Änderung der Pfostenlänge verändert sich de
Einheitspreis im Verhältnis zur ausgeschriebenen
Pfostenlänge.
Mehrlängen die maximal , b ei Minderlängen die minimal
a usgeschriebene Pfostenlänge

a usgeschriebene Pfostenlänge.

03.35. A bsperrpfosten

03.35.0001.-- -- -- -- -- -- -- --7,00S t
A bsperrpfosten abbauen Fundament..
Absperrpfosten abbaue
Fundament entfernen.
A bsperrpfosten säubern, f ördern und auf der Baustel
lagern.R estliches Abbruchgut nach
Wahl des AN verwerten
Fundamentlöcher mit geeignetem Boden des AN
verfülle
u nd verdichten

u nd verdichten.

03.35.0002.-- -- -- -- -- -- -- --7,00S t
A bsperrpfosten, gelagert aufstellen
Absperrpfosten , gelage
...F orts.0 3.35.0002.

...F orts. 0 3.35.0002.

Druckdatum: S eite: 2 27

[Seite 231]

Straßen. N RW - Regionalniederlassung - R hein - Berg

L angtext - Verzeichnis

Projekt:4 5-2622-BL284 ,Rösrath,E rsatzneubau Sülzbrücke Hoffnungst .
VE:4 5-26-0087L2 84,Rösrath,Ersatzneubau Sülzbrücke Hoffnungs. .
LV:WB0 1L2 84- E rsatzneubau der Sülzbrücke Hoffnungthal
OZS tL- NrM engeA E
03.35.0002.Forts....

03.35.0002. Forts. ...

auf der Baustelle gelagerten Absperrpfosten aufstellen
einschl .a nfallenden Aushubarbeiten .
Aufstellung in Kleinpflasterfläche
F undament aus C30/37,0,35m x 0,35m x0 ,50m
herstellen.
A ushub nach Wahl des AN verwerten

A ushub nach Wahl des AN verwerten.

03.36. V orarbeiten

| 03.36.0001 | . | | 21.131/110.0 | 3 | | | | | | 3 0,00 | | | m 2 | | | | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung