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Anlage 3.17.04_FFH-Vorprüfung_Vogelschutzgebiet.pdf

Ersatzneubau der Stützmauer Werlau an der Bahnstrecke 2630

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 08:18 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

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Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr COCHET CONSULT GbR

DB Strecke 2630 (linke Rheintalstrecke)

Erneuerung einer Stützmauer bei Werlau (Bahn-km 124,041 bis Bahn-km 124,221)

FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 5711-401 „Mittelrheintal“

August 2025

Im Auftrag der DB Engineering & Consulting GmbH

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DB Strecke 2630 (linke Rheintalstrecke) Erneuerung einer Stützmauer bei Werlau (Bahn-km 124,041 bis Bahn-km 124,221)

FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 5711-401 „Mittelrheintal“

August 2025

Auftraggeber:

DB Engineering & Consulting GmbH Part of DB E.C.O. Group Hahnstraße 52 60528 Frankfurt am Main

Auftragnehmer:

Cochet Consult GbR Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr Ubierstraße 94 53173 Bonn

Tel.: 0228 / 94330-0 Fax: 0228 / 94330-33 E-Mail: top@cochet-consult.de www.cochet-consult.de

Bearbeitung: Dipl. Biol. Jürgen Feder Dr. rer. nat. Biol. Malou Zeymer B. Sc. Biol. Carolin Durler Bauzeichnerin Anika Czenkusch (digitale Kartografie)

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DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau I FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 5711-401

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Einleitung ...................................................................................................................................... 1

1.1 Anlass und Aufgabenstellung ..................................................................................................... 1

1.2 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................... 1

1.3 Methodische Grundlagen ........................................................................................................... 2

1.4 Datengrundlagen ........................................................................................................................ 2

2 Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele ............................................... 2

2.1 Übersicht über das Schutzgebiet ............................................................................................... 2

2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebiets ............................................................................................ 3

2.2.1 Vogelarten gemäß Anhang I und Zugvögel nach Artikel 4, Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie ........................................................................................................... 3

2.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ...................................................... 4

2.4 Stellung des Schutzgebiets im Netz „Natura 2000“ ................................................................... 5

3 Beschreibung des Vorhabens und der relevanten Wirkfaktoren ............................................ 6

3.1 Beschreibung des Bauvorhabens .............................................................................................. 6

3.2 Relevante Wirkfaktoren .............................................................................................................. 8

4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebiets durch das Vorhaben .................................................................................................................... 8

4.1 Mögliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes ............................................................ 8

4.2 Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebieten ................................................. 10

4.3 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte ......................................................... 10

5 Fazit ............................................................................................................................................. 11

6 Literatur- und Quellenverzeichnis ............................................................................................ 12

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Flächenanteile verschiedener Lebensraumklassen innerhalb des VSG DE 5711-401 (gemäß Standard-Datenbogen) ......................................................... 3 Tabelle 2: Im Standard-Datenbogen für das Gebiet genannte Vogelarten des Anhangs I und gem. Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie ........................................ 4 Tabelle 3: Übersicht der für das VSG DE 5711-401 genannten Vogelarten (gemäß Standard-Datenbogen); Arten mit potenziellen Vorkommen im weiteren Umfeld des Bauvorhabens sind fett markiert ................................................. 9

Kartenverzeichnis

Übersichtskarte 1:25.000

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DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 1 FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 5711-401

1 Einleitung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

Die DB InfraGo AG plant an der linksrheinisch verlaufenden Strecke 2630 die Erneuerung einer am nördlichen Ortsrand von St. Goar, Stadtteil Werlau, gelegenen alten Stützmauer.

Große Teile der hangseitig an die Bahntrasse anschließenden Waldflächen sind Bestandteil des Vo- gelschutzgebietes DE 5711-401 „Mittelrheintal“. Aufgrund der Nähe zum geplanten Bauvorhaben sind projektbedingte Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes nicht ausgeschlossen.

Gemäß § 34 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erfordern Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung eines Natura 2000-Gebiets in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen.

Im Rahmen der vorliegenden Vogelschutzgebiets-Vorprüfung wird auf Grundlage vorhandener Unter- lagen überschlägig ermittelt, ob durch die Baumaßnahme erhebliche Beeinträchtigungen des Vogel- schutzgebiets ausgelöst werden könnten und somit das Erfordernis einer Verträglichkeitsprüfung be- steht.

1.2 Rechtliche Grundlagen

Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist als sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH- Richtlinie) das erste umfassende Rahmengesetz zum Lebensraum- und Artenschutz in der Europäi- schen Union (EU).

Die FFH-Richtlinie verpflichtet Deutschland wie alle EU-Mitgliedsstaaten, die natürliche Artenvielfalt zu sichern und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ein zusammenhängendes (kohärentes) Netz be- sonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „Natura 2000“ zu errichten und zu erhalten. Dieses Netz besteht aus Gebieten, die die natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I sowie die Habitate der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie umfassen. Außerdem umfasst das Netz „Natura 2000“ auch die von den Mitgliedsstaaten aufgrund der Richtlinie des Rates 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) vom 2. April 1979 ausgewiesenen Europäischen Vogelschutzgebiete (Special Protected Areas - SPA). Die Richtlinie des Rates 79/409/EWG wurde durch die aktuell gültige Richtlinie 2009/147/EG vom 30. November 2009 aufgehoben und – inhaltlich weitgehend gleich – zum 15. Februar 2010 ersetzt.

Die rechtliche Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie ist in Deutschland durch das Gesetz zur Änderung des BNatSchG vom 10. Dezember 1986 und durch das Zweite Gesetz zur Änderung des BNatSchG vom 30. April 1998 erfolgt. Die FFH-Richtlinie ist durch das Zweite Gesetz zur Änderung des BNatSchG vom 30. April 1998 in deutsches Recht umgesetzt worden. Aktuell sind beide Richtlinien in der Fassung des BNatSchG vom 29. Juli 2009 verankert.

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DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 2 FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 5711-401

1.3 Methodische Grundlagen

Wesentliche methodisch-inhaltliche Grundlagen der FFH-Vorprüfung sind der EBA-Umweltleitfaden Teil IV „Die FFH-Vorprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmeprüfung“ (EISENBAHN- BUNDESAMT 2022), die „Richtlinien für die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Straßenbau“ (FGSV 2024) sowie das Fachinformationssystem des Bundesamtes für Naturschutz zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (BFN 2025).

1.4 Datengrundlagen

Die FFH-Vorprüfung erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage nachfolgender Daten:

 Standard-Datenbogen für das Vogelschutzgebiet DE 5711-401 „Mittelrheintal“; letztes Datum der Aktualisierung: Mai 2010 (EUROPÄISCHE UNION 2010),

 Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS) mit Informati- onen u. a. zu Natura 2000-Gebieten (MKUEM 2025),

 Information der SGD Nord zu dem in der Entwurfsphase befindlichen Bewirtschaftungsplan für das Vogelschutzgebiet DE 5711-401 „Mittelrheintal“ (E-Mail vom 10.07.2025)

 Landesverordnung zur Änderung der Anlagen 1 und 2 zu § 25 Abs. 2 des Landesnaturschutzge- setzes vom 22. Juni 2010,

 Anlage 2 Europäische Vogelschutzgebiete (VSG) mit Übersichtskarte zum Landesnaturschutzge- setz Rheinland-Pfalz (LNatSchG RP) vom 6. Oktober 2015,

 Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten vom 18. Juli 2005 (MUF 2005),

 Arteninformationssystem Rheinland-Pfalz ARTeFAKT mit Artvorkommen im TK 25 Raster (MTB 5812) und lagegenauen Punkten im Artdatenportal (LFU 2025),

 ArtenFinder Service-Portal Rheinland-Pfalz mit Informationen zur Verbreitung und zum Vorkom- men von Tier- und Pflanzenarten (SNU 2025),

 Fachinformationssystem FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP-Info) (BFN 2025).

2 Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele

2.1 Übersicht über das Schutzgebiet

Bei dem Vogelschutzgebiet (VSG) DE 5711-401 „Mittelrheintal“ handelt es sich mit einer Fläche von 15.166 ha um das siebtgrößte der 57 Vogelschutzgebiete in Rheinland-Pfalz. Es reicht von Kaub im Süden bis Lahnstein im Norden und folgt dem Verlauf des Rheins in vielen, nicht immer zusammen- hängenden Teilflächen, die teils mehrere Kilometer nach Osten und Westen vom Rhein weg führen. Der größte Teil des Gebietes befindet sich im Rhein-Hunsrück-Kreis sowie im Rhein-Lahn-Kreis. Ein kleinerer Teil liegt zudem in den Landkreisen Mayen-Koblenz und Mainz-Bingen. Das VSG schließt die Naturschutzgebiete (NSG) „Rheinhänge zwischen von Burg Gutenfels bis Loreley“ und „Koppel- stein – Helmestal“ mit ein und weißt Überschneidungen mit dem NSG „Hintere Dick-Eisenbolz“, in großem Maße mit dem FFH-Gebiet DE 5711-301 „Rheinhänge zwischen Lahnstein und Kaub“, mit dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Rheingebiet von Bingen bis Koblenz“ und mit dem Naturpark Nassau auf (EUROPÄISCHE UNION 2010, MKUEM 2025).

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DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 3 FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 5711-401

Das VSG umfasst wesentliche Teile des oberen Mittelrheintals. Dieses ist geprägt durch eine zumeist schmale Rheinaue und hieran anschließende steile, bis zu 300 m hoch aufsteigende Hänge. Die viel- fach felsdurchsetzten Hänge wurden früher weinbaulich genutzt, sind heute jedoch größtenteils ver- buscht oder bewaldet. Die hohe Bedeutung des VSGs resultiert aus der Vielzahl unterschiedlicher Lebensräume und dem Vorkommen zahlreicher wertgebender Vogelarten. Bei allen wertgebenden Ar- ten gehört das Mittelrheintal zu den fünf wichtigsten Gebieten in Rheinland-Pfalz

Die das Gebiet maßgeblich prägenden Lebensraumklassen sind einschließlich ihrer Flächenanteile der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Lage und Abgrenzung des FFH-Gebiets zur geplanten Baumaßnahme sind der als Anhang beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Tabelle 1: Flächenanteile verschiedener Lebensraumklassen innerhalb des VSG DE 5711-401 (gemäß Stan- dard-Datenbogen; EUROPÄISCHE UNION 2010)

LebensraumklassenFlächenanteil (%)
Laubwald85
Feuchtes und mesophiles Grünland9
Heide, Gestrüpp, Macchia, Garrigue, Phrygana3
Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen, permanent mit Schnee1
Nicht-Waldgebiete mit hölzernen Pflanzen (Obst- und Ölbaumhaine, Weinberge, Dehesas)1
Sonstiges (einschl. Städte, Dörfer, Straßen, Deponien, Gruben, Industrie- gebiete)1
anderes Ackerland1

2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebiets

Gegenstand der Vorprüfung sind die Arten gemäß Anhang I Zugvögel nach Artikel 4, Abs. 2 der Vo- gelschutzrichtlinie, für deren Erhaltung das Schutzgebiet gemeldet wurde bzw. die aus diesen Arten- vorkommen abgeleiteten Erhaltungsziele des Schutzgebiets.

Zum Erhalt und zur Sicherung der Bedeutung des VSGs „Mittelrheintal“ innerhalb des ökologischen Netzes Natura 2000 sind in der „Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000- Gebieten“ vom 18.07.2005 (MUF 2005) die Erhaltung oder Wiederherstellung

 strukturreicher Laub- und Mischwälder mit ausreichendem Eichenbestand sowie

 von Magerrasen und Felsbiotopen

als Ziele formuliert.

2.2.1 Vogelarten gemäß Anhang I und Zugvögel nach Artikel 4, Abs. 2 der Vogelschutzrichtli- nie

Primärer Schutzgegenstand in Vogelschutzgebieten sind die im Gebiet vorkommenden Vögel des An- hangs I der Vogelschutzrichtlinie (Artikel 4, Abs. 1) und Zugvögel nach Artikel 4, Abs. 2.

In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Vogelschutzgebiet maßgeblichen Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie sowie der Zugvögel gem. Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie ein-

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DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 4 FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 5711-401

schließlich ergänzender Angaben gemäß Standard-Datenbogen (EUROPÄISCHE UNION 2010) darge- stellt.

Tabelle 2: Im Standard-Datenbogen für das Gebiet genannte Vogelarten des Anhangs I und gem. Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie

ArtPopulation im GebietBeurteilung des Gebiets
CodeArtnameTypGrößeEin-Kate-Popula-Erhal-Isolierung
MinMaxheitgorietiontung
Vogelarten des Anhangs I (Art. 4 Abs. 1) der Vogelschutzrichtlinie
 Hauptvorkommen
A104Haselhuhn (Bonasia bonasia)r3030p-C
A238Mittelspecht (Dendrocopos medius)r190190p-C
A708Wanderfalke (Falco peregrinus)r88p-C
A072Wespenbussard (Pernis apivorus)r88p-C
A074Rotmilan (Milvus milvus)r00pP-C
A236Schwarzspecht (Dryocopus martius)r00pP-C
 Nebenvorkommen
A073Schwarzmilan (Milvus migrans)r1010p-C
A234Grauspecht (Picus canus)r00pP-C
A338Neuntöter (Lanius collurio)r127127p-C
A215Uhu (Bubo bubo)r99p-C
A030Schwarzstorch (Ciconia nigra)r00pP-B
Gefährdete Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) der Vogelschutzrichtlinie
 Hauptvorkommen
A378Zippammer (Emberiza cia)r3838p-C
 Nebenvorkommen
A233Wendehals (Jynx torquilla)r00pP-C

2.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Die in der Landesverordnung formulierten allgemeinen Erhaltungsziele werden in Rheinland-Pfalz in Bewirtschaftungsplänen für die Lebensraumtypen und Arten gemeinschaftlichen Interesses konkreti- siert. In den gebietsbezogen erstellten Bewirtschaftungsplänen werden auch die Möglichkeiten zur Sicherung und Entwicklung der Gebiete beschrieben.

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DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 5 FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 5711-401

Für das Vogelschutzgebiet „Mittelrheintal“ wird der Bewirtschaftungsplan aktuell erstellt. Eine abge- stimmte Fassung liegt noch nicht vor. Seitens der SGD Nord wurden für die im möglichen Wirkraum des Bauvorhabens liegenden Teilbereiche folgende Informationen zur Verfügung gestellt (E-Mail 10.07.2025).

In dem für das VSG erstellten Maßnahmenplan sind für die in der näheren Umgebung des Bauvorha- bens gelegenen Teilbereiche des Schutzgebietes keine artspezifischen Maßnahmen festgelegt. Es gelten demnach allgemeine Maßnahmenhinweise für die dort zu erwartenden Arten, insbesondere Mittelsprecht, Uhu und Zippammer.

Mittelspecht (Dendrocopos medius) Der Mittelspecht ist auf reich strukturierte, alte Laub- und Mischwälder mit hohem Eichenanteil ange- wiesen. Wichtige Maßnahmen zum Erhalt geeigneter Lebensräume umfassen die Förderung von Eichenbeständen durch gezielte Verjüngung sowie die langfristige Sicherung einer ausgeglichenen Altersstruktur. Der Schutz von Alt- und stehendem Totholz – insbesondere höhlenreichen Einzelbäu- men – ist zentral. Darüber hinaus leisten gepflegte Streuobstwiesen und Altbäume mit Habitatstruktu- ren einen ergänzenden Beitrag zur Habitatqualität.

Uhu (Bubo bubo) Der Uhu reagiert sehr sensibel auf Störungen im Brutzeitraum. Daher ist der Nestschutzparagraph (§ 24 LNatSchG RLP) unbedingt einzuhalten, Maßnahmen zur Besuchslenkung und zur Einrichtung von Horstschutzzonen sind erforderlich, insbesondere in der Zeit von Mitte Dezember bis Mitte Juni. Forstliche Eingriffe oder Abbauarbeiten sollten in diesem Zeitraum unterbleiben. Zusätzlich sind Maß- nahmen zur Gefahrenminimierung durch Infrastruktur umzusetzen, z. B. technische Sicherungen an Strommasten und Leitungen oder Begleitbepflanzungen an Straßen- und Bahntrassen zur Vermei- dung von Kollisionen.

Zippammer (Emberiza cia) Die Zippammer bewohnt strukturreiche Offenlandlebensräume mit Felsbereichen, Trockenmauern, Gebüsch- und Saumstrukturen, wie sie vor allem in extensiv bewirtschafteten Weinbergen vorkom- men. Zur Sicherung der Brut- und Nahrungshabitate sind diese Strukturen zu erhalten und, soweit er- forderlich, durch Entbuschung oder extensive Beweidung zu pflegen. Ergänzend fördern Halbtrocken- rasen, Krautsäume sowie die Begrünung von Rebzeilen mit standorttypischem Regiosaatgut die Habi- tatqualität. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist gezielt und abdriftfrei auf die Rebkulturen zu be- schränken.

2.4 Stellung des Schutzgebiets im Netz „Natura 2000“

Im Rahmen der FFH-Vorprüfung ist auch zu untersuchen, inwiefern ein Planungsvorhaben möglicher- weise die Kohärenz des ökologischen Netzes „Natura 2000“ gefährdet. Als Grundlage hierfür ist zu- nächst einzuschätzen, welche funktionalen Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebieten bestehen (FGSV 2024).

Das VSG DE 5711-401 ist Teil eines länderübergreifend bedeutsamen Waldgebietes und Fließgewäs- sersystems. Funktionale Beziehungen bestehen insbesondere zu den Vogelschutzgebieten DE 5611- 401 „Lahnhänge“ und DE 5809-401 „Mittel- und Untermosel“ sowie dem in Hessen gelegenen Vogel- schutzgebiet DE 5912-450 „Weinberge zwischen Rüdesheim und Lorchhausen“ (vgl. HLNUG 2025, MKUEM 2025).

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DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 6 FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 5711-401

Ein unmittelbarer räumlich-funktionaler Bezug besteht darüber hinaus zu den FFH-Gebieten DE 5711- 301 „Rheinhänge zwischen Lahnstein und Kaub“ und DE 5912-304 „Gebiet bei Bacharach-Steeg“, die in Teilen deckungsgleich mit dem VSG DE 5711-401 sind (vgl. MKUEM 2025).

3 Beschreibung des Vorhabens und der relevanten Wirkfaktoren

3.1 Beschreibung des Bauvorhabens

Die an der Strecke 2630 von km 124,041 bis 124,221 rheinseitig befindliche Stützmauer muss auf- grund ihres schlechten baulichen Zustands erneuert werden. Eine Sanierung der Mauer im Rahmen einer Instandhaltungsmaßnahme ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich. Vorgesehen ist daher ein Ersatzneubau zum Teil in der Achse des Bestandsbauwerkes und zum Teil unmittelbar vor der bestehenden Mauer.

Zustandsbeschreibung der vorhandenen Stützmauer

Die zu erneuernde Stützmauer verläuft unterhalb des Bahndammes mit einem Abstand von ca. 7,0 m zur Gleisachse des Gegenrichtungsgleises. Die maximale Höhe der Mauer beträgt ca. 2,60 m.

Die flachgegründete Stützmauer (Schwergewichtsmauer) besteht teils aus vermörteltem Bruchstein- mauerwerk und teils aus Trockenmauerwerk. Bereits bei einer 1995 durchgeführten Mauerinspektion wurden diverse Schäden festgestellt. So hat der auf der Mauer und in dessen unmittelbaren Nahbe- reich vorhandene Bewuchs aus Efeu und Strauchwerk mit seinem Wurzelwerk örtlich das Mauerwerk durchdrungen und das Mauerwerksgefüge gesprengt. Bei km 124,050 ist eine Ausbauchung in der Mauer vorhanden. Eine besonders starke Verwitterung zeigen die Mauersteine im Abschnitt von km 124,070 bis 124,080. Eine weitere ausgeprägte Ausbauchung befindet sich bei km 124,140. Hier ste- hen die Mauersteine teilweise bis zu 7 cm hervor und gleichzeitig ist die Mauer hier offensichtlich stär- ker aufgelockert. Bei km 124,170 gibt es einen ausgeprägten Vertikalriss in der aufgelockerten Mauer. Bei km 124,190 ist die Mauer erneut stark ausgebaucht und die Steine im Mauerfußbereich sind stark verwittert. Im Endbereich ist die Mauer ausgerundet und aufgrund der konkaven Ausbildung beson- ders stark aufgelockert.

Beschreibung der geplanten Baumaßnahme

Die neue Stützmauer wird aus Halbfertigteilen, Ortbetonstützen und Bohrpfahlgründungen errichtet. Die Gründung der Stützwand erfolgt auf Bohrpfählen mit einem Durchmesser von 90 cm. Diese wer- den in einen Achsabstand von 5,0 m hergestellt und binden ca. 6,0 m in den Baugrund ein. Die Ober- kanten der Bohrpfähle enden ca. 40 cm unterhalb der Geländeoberkante an der Straße. Die Beweh- rung der Bohrpfähle binden statisch in die Stützpfeiler der neuen Stützwand.

Die Pfeiler werden quadratisch 0,90 m x 0,90 m hergestellt und gründen direkt auf den Bohrpfählen bzw. auf der den Bohrpfahl umgebenden Magerbetonschicht. Je nach Abschnitt variiert die Höhe der Pfeiler zwischen ca. 2,60 m und 3,30 m (0,30 bis 0,40 m sind hiervon je nach Pfeiler im Erdreich).

Die Bewehrung der Pfeiler besteht aus Längseisen und Bügelbewehrung. Die Längseisen kommen hierbei zum Teil als Anschlussbewehrung aus der Bohrpfahlbewehrung. Diese überschneidet sich mit den weiteren Längseisen des Pfeilers so weit, dass eine Kraftübertragung in den Bohrpfahl sicherge- stellt ist.

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Die Wand wird aus sogenannten Halbfertigteilen, auch als Doppelwand bezeichnet, hergestellt. Die Stützwand besteht aus zwei Halbfertigteilen (10 – 15 cm) und einem Kern als Ortbeton (ca. 20 cm). Die Wandelemente haben eine Gesamtstärke von 50 cm, eine Länge von ca. 4,10 m und sind mit den Stützenpfeilern direkt verbunden. Sie werden somit den Erddruck des Bahndamms über die Stützen und die Bohrpfähle in das Erdreich ableiten. Die Höhe der Elemente variiert aufgrund der unterschied- lichen Höhe der Stützwand zwischen 2,60 m und 3,30 m.

Zur landschaftlichen Einbindung wird die Stützwand in Abstimmung mit der Generaldirektion Kulturel- les Erbe (GD KE) Rheinland-Pfalz und der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit ei- nem Verblendmauerwerk aus Natursteinen (Grauwacke, Stärke von 20 bis 30 cm) versehen. Dieses wird auf einer Konsole, welche im Fußbereich im Fertigteil mit gefertigt wird, aufgelagert und mit Mau- erankern an der Stahlbetonwand rückverankert. Die Verblendung wird über den Wandkopf geführt und somit ein gleichwertiges Erscheinungsbild, wie im Bestand geschaffen.

Die Hinterfüllung der Stützwand besteht aus Schotter-Kiesmaterial nach DIN 18196 und ist in Lagen von 30 cm einzubauen. Die zu hinterfüllende Spalte zwischen Stützwand und Verbau bzw. Bestands- mauer kann in zwei Bereich aufgeteilt werden. Die Hinterfüllung im Bereich der Halbfertigteilwänden hat eine Mächtigkeit von ca. 80 cm und im Bereich der Stützenpfeiler eine Mächtigkeit von ca. 30 cm. Grundsätzlich ist die Hinterfüllung wasserdurchlässig auszuführen, damit das anfallende Wasser ge- sammelt und abgeleitet werden kann, ohne dass ein Aufstau entsteht.

Auf dem neuen Stützbauwerk wird als Absturzsicherung ein Holmgeländer mit Fußleisten entspre- chend den Konstruktionsgrundsätze für Geländer gem. Ril 804.9060A01 und nach Erfordernissen der DB InfraGO AG erstellt. Basis dafür sind die Richtzeichnungen für Holmgeländer aus Stahl mit zwei Zwischenholmen (A-GEL 3), Dehnfugen für Geländer aus Stahl (A-GEL 20), sowie Postenveranke- rung auf Stahlbetonbauwerke (A-GEL 30).

Die Baustellenandienung und -abwicklung erfolgt über die B 9. Die Bauarbeiten finden ausschließlich außerhalb der Gleise und des Gefahrenbereichs statt; ein direkter Eingriff in den Bahnbetrieb ist nicht geplant. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass beim Einbringen und beim Herausziehen der Träger für den bauzeitigen Verbau die Oberleitungsanlagen aus Sicherheitsgründen abzuschalten sind. Zu- sätzlich ist eine Rückverankerung des bauzeitigen Verbaus aus Trägerbohlen angedacht. Die Rück- verankerungsarbeiten sind zwingend in den Zugpausen auszuführen und dabei sind die Gleise zu überwachen. Als Arbeitsstreifen, Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen dienen der zwischen der vorhandenen Stützmauer und dem bergseitigen Straßenrand der B 9 befindliche Streifen (ca. 555 m²), die bauzeitlich gesperrte bergseitige Fahrbahn der B 9 (ca. 785 m²) sowie eine nördlich an die zu er- neuernde Stützwand anschließende, sich zwischen Bahnstrecke und Fahrbahnrand der B 9 erstre- ckende Sukzessionsfläche (ca. 865 m²).

Die Erneuerungsmaßnahme ist für das Jahr 2026 geplant. Die erforderlichen Gehölzrückschnitte sol- len bereits Anfang 2026 erfolgen. Mit den eigentlichen Bauarbeiten wird Anfang April 2026 begonnen. Der Abschluss der Bauarbeiten einschließlich der Baufeldrekultivierung ist für Januar 2027 vorgese- hen.

Eine detaillierte Beschreibung der geplanten Baumaßnahme ist dem technischen Erläuterungsbericht (Unterlage 1) zu entnehmen.

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3.2 Relevante Wirkfaktoren

Vom Bundesamt für Naturschutz werden im Fachinformationssystem FFH-VP-Info 36 Wirkfaktoren de- finiert, die im Zuge von FFH-Verträglichkeitsprüfungen relevant sein können (BFN 2025). Im Zuge der geplanten Stützmauererneuerung können ausschließlich bauzeitliche Wirkfaktoren zum Tragen kommen. Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren spielen im Zusammenhang mit der Baumaß- nahme hingegen keine Rolle. Da das Bauvorhaben inkl. aller bauzeitlich benötigter Flächen vollstän- dig außerhalb des Schutzgebiets liegt, sind bauzeitliche Habitatflächenverluste sowie unmittelbare Einwirkungen auf Habitatstrukturen (z.B. Veränderung der abiotischen Standortfaktoren z.B. durch Bodenverdichtung veränderte hydrologische / hydrodynamische Verhältnisse) ebenfalls ausgeschlos- sen, zumal die außerhalb des Vogelschutzgebietes betroffenen Flächen isoliert zwischen Rheintal- strecke und B 9 liegen und für keine der prüfrelevanten Vogelarten eine erkennbare Habitatfunktion aufweisen.

Möglich sind im Zusammenhang mit der Erneuerung der Stützwand ausschließlich bauzeitliche Beein- trächtigungen insbesondere durch nichtstoffliche Einwirkungen (akustische Reize - Schall, optische Reizauslöser / Bewegung, Licht, Erschütterungen / Vibrationen). Denkbar sind dem Grunde nach auch stoffliche Einwirkungen (sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe, Depositionen mit strukturellen Auswirkungen - Staub) sowie Barriere- oder Fallenwir- kung/ Mortalität (Tierverluste durch Unfalltod – Überfahren durch Baufahrzeuge).

4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutz- gebiets durch das Vorhaben

4.1 Mögliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes

Seitens der Oberen Naturschutzbehörde bei der SGD Nord wurde mitgeteilt, dass avifaunistische Kar- tierungen aus dem an das Bauvorhaben angrenzenden Bereich des Vogelschutzgebietes nicht durch- geführt wurden und für diesen Bereich auch sonst keine Kenntnisse zu dem aktuellen Vogelbestand vorlägen. Von den Arten, zu deren Schutz das Gebiet ausgewiesen wurde, werden seitens der Obe- ren Naturschutzbehörde v.a. Vorkommen von Mittelspecht, Zippammer und Uhu angenommen. Basie- rend auf den für das Schutzgebiet vorliegenden Verbreitungskarten (vgl. SGD NORD 2009), den An- gaben im Artdatenportal des Landesamtes für Umwelt (LFU 2024), der Auswertung weiterer vorhan- dener Datengrundlagen (vgl. Kapitel 1.4) sowie unter Berücksichtigung der Lebensraumausstattung im weiteren Umfeld des Bauvorhaben sind darüber hinaus Vorkommen von Schwarzmilan, Schwarz- specht und Neuntöter denkbar (s. nachfolgende Tabelle). Für die sonstigen für das VSG DE 5711-401 genannten Vogelarten liegen keine Hinweise zu Vorkommen vor bzw. fehlen geeignete Habitatstruktu- ren.

Als Grundlage für die artenschutzrechtliche Bewertung des Bauvorhabens wurde im Jahr 2023 eine Brutvogelkartierung innerhalb des Wirkraums der Baumaßnahme durchgeführt (COCHET CONSULT 2023). Erfasst wurden 27 Vogelarten. Die meisten Brutnachweise bzw. Brutzeitbeobachtungen wur- den in den westlich an die Bahnstrecke angrenzenden, zum Vogelschutzgebiet gehörenden Hangwäl- dern festgestellt. Beobachtet wurden hier allerdings ausschließlich häufige, weit verbreitete und wenig anspruchsvolle Vogelarten wie Kleiber, Gartenbaumläufer, Rotkehlchen, Ringeltaube sowie Blau- und Kohlmeise. Hinweise auf Vorkommen einer der in Tabelle 3 genannten Arten fanden sich weder hier noch in den rheinseitig an das Schutzgebiet anschließenden Teilen des untersuchten Raums (vgl. COCHET CONSULT 2023).

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Tabelle 3: Übersicht der für das VSG DE 5711-401 genannten Vogelarten (gemäß Standard-Datenbogen; EUROPÄISCHE UNION 2010); Arten mit potenziellen Vorkommen im weiteren Umfeld des Bauvorhabens sind fett markiert

RL D – Rote Liste Deutschland (RYSLAVY et al. 2020), RL RLP – Rote Liste Rheinland-Pfalz (SIMON et al. 2014): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Art der Vor- warnliste, * = Art ungefährdet; EHZ – Erhaltungszustand in Rheinland-Pfalz (LBM RLP 2020): S = ungünstig/schlecht, U = ungünstig/unzureichend, G = günstig; Bestand D (RYSLAVY et al. 2020), Bestand RLP (SIMON et al. 2014): BP = Brutpaare

RLRLBestandBestandNachweis im Wirkraum
Deutscher ArtnameWissenschaftlicher ArtnameEHZ
DRLPDRLP(Quelle 1, 2)
SchwarzstorchCiconia nigra**G800 - 900 BP45 - 60 BP–
WespenbussardPernis apivorusVVU4.000 - 5.500 BP260 - 400 BP–
SchwarzmilanMilvus migrans**G6.500 - 9.500 BP250 - 400 BP1
RotmilanMilvus milvus*VS14.000 - 16.000 BP500 - 700 BP–
HaselhuhnBonasa bonasia21S900 - 1.300 BP200 - 250 BP–
UhuBubo bubo**G2.900 - 3.300 BP300 - 400 BP3
GrauspechtPicus canus2VU9.500 - 13.500 BP700 - 1.300 BP–
SchwarzspechtDryocopus martius**G32.000 - 51.000 BP1.700 - 3.700 BP2
MittelspechtDendrocopos medius**G34.000 - 61.000 BP4.000 - 6.000 BP3
NeuntöterLanius collurio*VU84.000 - 150.000 BP5.000 - 8.000 BP2
WanderfalkeFalco peregrinus**G1.400 BP110 - 130 BP–
WendehalsJynx torquilla31S8.500 - 15.500 BP400 - 600 BP–
ZippammerEmberiza cia12S380 - 390 BP250 - 300 BP2, 3
Quellen: 1 = Verbreitungskarten für das VSG DE 5711-401 (SGD NORD 2009) 2 = Artdatenportal des Landesamtes für Umwelt (LFU 2025) 3 = Einschätzung Obere Naturschutzbehörde bei der SGD Nord (2025)

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Die möglichen mit der Erneuerung der Stützwand verbundenen Auswirkungen des Schutzgebietes durch bauzeitliche Stoffeinträge (Abgase, Stäube etc.) bzw. nicht stoffliche Einwirkungen (Lärm, opti- sche Reize, Erschütterungen) sind sehr gering. Die Wirkungen sind zum einen räumlich und zeitlich eng begrenzt und sie betreffen zum anderen einen Teilraum des Schutzgebietes, dessen Habitatfunk- tionen aufgrund bestehender Belastungen (Straßen-, Schienen-, Schiffsverkehr, Tourismus etc.) er- heblich eingeschränkt sind. Insbesondere für anspruchsvollere und störempfindlichere Arten besteht kaum eine Habitateignung, was sich auch aus den Ergebnissen der projektbezogen durchgeführten Kartierungen ableiten lässt.

Auch Barriere- oder Fallenwirkungen und eine projektbedingt erhöhtes Mortalitätsrisiko bestehen für keine der für das Schutzgebiet relevanten Arten, da alleine aufgrund der geringen Aufenthaltsqualität des betroffenen Teilraums nicht von Vorkommen einer der Vogelarten auszugehen ist.

Eine erhebliche Beeinträchtigung ist bei allen Vogelarten, zu deren Schutz die Ausweisung des Vo- gelschutzgebietes erfolgte, ausgeschlossen.

4.2 Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebieten

Die Erneuerung der Stützmauer hat keine Auswirkungen auf funktionale Beziehungen zu anderen Na- tura 2000-Gebieten.

4.3 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte

Gemäß Artikel 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie sind bei der Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchti- gungen eines geplanten Vorhabens auch andere Pläne und Projekte zu berücksichtigen, die in Zu- sammenwirken mit dem geplanten Vorhaben Beeinträchtigungen auslösen könnten. Führt das geprüf- te Vorhaben allerdings selbst offensichtlich zu keinen erkennbaren Beeinträchtigungen eines Schutz- gebiets, sind andere Pläne und Projekte nicht relevant.

Da im vorliegenden Fall von keinen spürbaren Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Vogel- schutzgebiets auszugehen ist, kann auf eine Betrachtung anderer Pläne oder Projekte verzichtet wer- den.

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5 Fazit

Als Ergebnis der FFH-Vorprüfung kann festgehalten werden, dass es durch die Erneuerung der Stützmauer bei Werlau zu keinen spürbaren Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebiets „Mittelrhein“ kommt.

Weitere Prüfschritte im Hinblick auf die Verträglichkeit des Vorhabens mit den für das Vogelschutzge- biet festgelegten Erhaltungszielen sind somit nicht erforderlich.

Bonn, August 2025

COCHET CONSULT GbR Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr

Jürgen Feder

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6 Literatur- und Quellenverzeichnis

Gesetze

BNatSchG – Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323).

LNatSchG – Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz vom 6. Oktober 2015 (GVBl S. 283), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juni 2020 (GVBl. S. 287).

Richtlinien und Leitfäden

BMVBW – BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN (2004): Leitfaden zur FFH- Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP). Erarbeitet durch die Arbeits- gemeinschaft Kieler Institut für Landschaftsökologie / Cochet Consult Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr / Trüper Gondesen Partner.

EBA – EISENBAHN-BUNDESAMT (2022): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung. Teil IV: Die FFH-Vorprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmeprü- fung. Stand: November 2022.

FGSV – FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN (2024): Richtlinien für die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Straßenbau (R FFH-VP). Ausgabe 2024. FGSV 2933. Erstellt im FGSV-AK 2.9.4 „FFH-Verträglichkeitsprüfung im Straßenbau“ auf Basis der FE 02.405/2016/LRB.

FFH-Richtlinie – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geän- dert durch Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013 (ABl. L 158 vom 16.6.2013, S. 193).

Vogelschutzrichtlinie – Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, zuletzt geändert am 5. Juni 2019 (ABl. L 170 S. 115, 122).

Sonstige Quellen

BFN – BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2025): Fachinformationssystem FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP-Info). Internet-Information. Abrufbar unter http://ffh-vp-info.de/FFHVP/Page.jsp (letzter Abruf am 30.04.2025).

EUROPÄISCHE UNION (2010): Standard-Datenbogen für das Natura 2000-Gebiet DE 5711-401 ‚Mittel- rheintal“. Letztes Datum der Aktualisierung: Mai 2010.

GNOR – GESELLSCHAFT FÜR NATURSCHUTZ UND ORNITHOLOGIE RHEINLAND-PFALZ (2006): E+E- Vorhaben Mittelrhein. Nachhaltige Entwicklung xerothermer Hanglagen. Abrufbar unter http://www.gnor.de/ee/allgemein/fr_main.htm.

HLNUG – HESSISCHES LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND GEOLOGIE (2025): Natura 2000- Gebiete in Hessen. Internet-Information. Abrufbar unter: https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/ natura-2000/gebiete-und-karten (letzter Abruf am 30.04.2025).

LFU – LANDESAMT FÜR UMWELT RHEINLAND PFALZ (2025): Arteninformationssystem Rheinland-Pfalz. ARTeFAKT mit Artvorkommen im TK 25 Raster (MTB 5812) und lagegenauen Punkten im Artdaten- portal. Internet-Information. Abrufbar unter https://artefakt.naturschutz.rlp.de/ (letzter Abruf am 30.04.2025).

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MKUEM – MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ (2025): Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS) mit Informationen u. a. zu Natura 2000-Gebieten. Internet-Information. Abrufbar unter https://naturschutz.rlp.de/ (letzter Abruf am 30.04.2025).

MUF – MINISTERIUM FÜR UMWELT UND FORSTEN RHEINLAND-PFALZ (2008): Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten vom 22. Dezember 2008. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 14. Januar 2019.

Vogelverbreitungskarten VSG DE 5711-401 (SGD NORD 2009),

SGD NORD – STRUKTUR- UND GENEHMIGUNGSDIREKTION NORD (2025): Vorabinformation zu dem im Entwurf vorliegenden Bewirtschaftungsplan für das Vogelschutzgebiet-Gebiet DE 5711-401 ‚Mittel- rheintal“. (E-Mail 10.07.2025).

SNU – STIFTUNG NATUR UND UMWELT RHEINLAND-PFALZ (2025): ArtenFinder Service-Portal Rheinland- Pfalz mit Informationen zur Verbreitung und Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten. Internet- Information. Abrufbar unter http://artenfinder.rlp.de/ (letzter Abruf am 30.04.2025).

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