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Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr COCHET CONSULT GbR
DB Strecke 2630 (linke Rheintalstrecke)
Erneuerung einer Stützmauer bei Werlau (Bahn-km 124,041 bis Bahn-km 124,221)
FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 5711-301 „Rheinhänge zwischen Lahnstein und Kaub“
August 2025
Vorhabenträgerin: DB InfraGO AG, Region Mitte
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DB Strecke 2630 (linke Rheintalstrecke) Erneuerung einer Stützmauer bei Werlau (Bahn-km 124,041 bis Bahn-km 124,221)
FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 5711-301 „Rheinhänge zwischen Lahnstein und Kaub“
August 2025
Auftraggeber:
DB Engineering & Consulting GmbH Part of DB E.C.O. Group Hahnstraße 52 60528 Frankfurt am Main
Vorhabenträgerin:
DB InfraGO AG
DB InfraGO AG, Region Mitte Hahnstraße 49 60528 Frankfurt am Main
Auftragnehmer:
Cochet Consult GbR Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr Ubierstraße 94 53173 Bonn
Tel.: 0228 / 94330-0 Fax: 0228 / 94330-33 E-Mail: top@cochet-consult.de www.cochet-consult.de
Bearbeitung: Dipl.-Biol. Jürgen Feder Dr. rer. nat. Biol. Malou Zeymer B. Sc. Landschaftsökologie Amelie Ruhe Bauzeichnerin Anika Czenkusch (digitale Kartografie)
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DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau I FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 5711-301
Inhaltsverzeichnis Seite
1 Einleitung ...................................................................................................................................... 1
1.1 Anlass und Aufgabenstellung ..................................................................................................... 1
1.2 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................... 1
1.3 Methodische Grundlagen ........................................................................................................... 2
1.4 Datengrundlagen ........................................................................................................................ 2
2 Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele ............................................... 3
2.1 Übersicht über das Schutzgebiet ............................................................................................... 3
2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebiets ............................................................................................ 4
2.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie ......................................................... 4 2.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ............................................................................ 5 2.2.3 Andere wichtige Tier- und Pflanzenarten ........................................................................... 5
2.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ...................................................... 5
2.4 Stellung des Schutzgebiets im Netz „Natura 2000“ ................................................................... 6
3 Beschreibung des Vorhabens und der relevanten Wirkfaktoren ............................................ 6
3.1 Beschreibung des Bauvorhabens .............................................................................................. 6
3.2 Relevante Wirkfaktoren .............................................................................................................. 8
4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebiets durch das Vorhaben ............................................................................................................................... 9
4.1 Mögliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes ...................................................................... 9
4.1.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie ......................................................... 9 4.1.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie .......................................................................... 10
4.2 Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebieten ................................................. 12
4.3 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte ......................................................... 12
5 Fazit ............................................................................................................................................. 13
6 Literatur- und Quellenverzeichnis ............................................................................................ 14
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Flächenanteile verschiedener Lebensraumklassen innerhalb des FFH-Gebiets DE 5711-301 ............................................................................................... 3
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ausschnitt aus der Grundlagenkarte des Bewirtschaftungsplans mit Lage der Vorkommen von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie dem thermophilen besonders geschützten Segelfalter ........................................................... 10
Kartenverzeichnis
Übersichtskarte 1:25.000
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DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 1 FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 5711-301
1 Einleitung
1.1 Anlass und Aufgabenstellung
Die DB InfraGo AG plant an der linksrheinisch verlaufenden Strecke 2630 die Erneuerung einer am nördlichen Ortsrand von St. Goar, Stadtteil Werlau, gelegenen alten Stützmauer.
Große Teile der hangseitig an die Bahntrasse anschließenden Waldflächen sind Bestandteil des FFH- Gebietes DE 5711-301 „Rheinhänge zwischen Lahnstein und Kaub“. Aufgrund der Nähe zum geplan- ten Bauvorhaben sind projektbedingte Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes nicht ausgeschlossen.
Gemäß § 34 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erfordern Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung eines Natura 2000-Gebiets in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen.
Im Rahmen der vorliegenden FFH-Vorprüfung wird auf Grundlage vorhandener Unterlagen überschlä- gig ermittelt, ob durch die Baumaßnahme erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets ausgelöst werden könnten und somit das Erfordernis einer Verträglichkeitsprüfung besteht.
1.2 Rechtliche Grundlagen
Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist als sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH- Richtlinie) das erste umfassende Rahmengesetz zum Lebensraum- und Artenschutz in der Europäi- schen Union (EU).
Die FFH-Richtlinie verpflichtet Deutschland wie alle EU-Mitgliedsstaaten, die natürliche Artenvielfalt zu sichern und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ein zusammenhängendes (kohärentes) Netz be- sonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „Natura 2000“ zu errichten und zu erhalten. Dieses Netz besteht aus Gebieten, die die natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I sowie die Habitate der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie umfassen. Außerdem umfasst das Netz „Natura 2000“ auch die von den Mitgliedsstaaten aufgrund der Richtlinie des Rates 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) vom 2. April 1979 ausgewiesenen Europäischen Vogelschutzgebiete (Special Protected Areas - SPA). Die Richtlinie des Rates 79/409/EWG wurde durch die aktuell gültige Richtlinie 2009/147/EG vom 30. November 2009 aufgehoben und – inhaltlich weitgehend gleich – zum 15. Februar 2010 ersetzt.
Die rechtliche Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie ist in Deutschland durch das Gesetz zur Änderung des BNatSchG vom 10. Dezember 1986 und durch das Zweite Gesetz zur Änderung des BNatSchG vom 30. April 1998 erfolgt. Die FFH-Richtlinie ist durch das Zweite Gesetz zur Änderung des BNatSchG vom 30. April 1998 in deutsches Recht umgesetzt worden. Aktuell sind beide Richtlinien in der Fassung des BNatSchG vom 29. Juli 2009 verankert.
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DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 2 FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 5711-301
1.3 Methodische Grundlagen
Wesentliche methodisch-inhaltliche Grundlagen der FFH-Vorprüfung sind der EBA-Umweltleitfaden Teil IV „Die FFH-Vorprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmeprüfung“ (EISENBAHN- BUNDESAMT 2022), die „Richtlinien für die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Straßenbau“ (FGSV 2024) sowie das Fachinformationssystem des Bundesamtes für Naturschutz zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (BFN 2024).
1.4 Datengrundlagen
Die FFH-Vorprüfung erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage nachfolgender Daten:
Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet DE 5711-301 „Rheinhänge zwischen Lahnstein und Kaub“; letztes Datum der Aktualisierung: Mai 2019 (EUROPÄISCHE UNION 2019),
Bewirtschaftungsplan für das FFH-Gebiet DE 5711-301 „Rheinhänge zwischen Lahnstein und Kaub“ (SGD NORD 2018),
Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS) mit Informati- onen u. a. zu Natura 2000-Gebieten (MKUEM 2024),
Anlage 1 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) mit Übersichtskarte zum Lan- desnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LNatSchG) vom 6. Oktober 2015,
Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Na- tura 2000-Gebieten vom 22. Dezember 2008 (MUF 2008),
Arteninformationssystem Rheinland-Pfalz ARTeFAKT mit Artvorkommen im TK 25 Raster (MTB 5811) und lagegenauen Punkten im Artdatenportal (LFU 2024),
ArtenFinder Service-Portal Rheinland-Pfalz mit Informationen zur Verbreitung und zum Vorkom- men von Tier- und Pflanzenarten (SNU 2024),
Fachinformationssystem FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP-Info) (BFN 2024).
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DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 3 FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 5711-301
2 Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele
2.1 Übersicht über das Schutzgebiet
Das FFH-Gebiet „Rheinhänge zwischen Lahnstein und Kaub“ mit der Gebietsnummer 5711-301 be- steht aus mehreren Teilflächen entlang des Mittelrheintals sowie dessen Seitentälern zwischen Lahn- stein und Kaub und umfasst eine Fläche von ca. 4.551 ha. Der größte Teil des Gebietes befindet sich im Rhein-Hunsrück-Kreis sowie im Rhein-Lahn-Kreis. Teilflächen berühren zudem die Landkreise Mayen-Koblenz und Mainz-Bingen. Es schließt die Naturschutzgebiete (NSG) „Auf dem Schottel“, „Koppelstein-Helmestal“, und „Reichelsteiner Bachtal“ mit ein. Zudem weist es Überschneidungen mit dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Rheingebiet von Bingen bis Koblenz“, dem Naturpark Nassau sowie dem NSG „Rheinhänge zwischen von Burg Gutenfels bis Loreley“ auf (EUROPÄISCHE UNION 2019, MKUEM 2024).
Bei dem FFH-Gebiet „Rheinhänge zwischen Lahnstein und Kaub“ handelt es sich um einen struktur- reichen Ausschnitt des Oberen Mittelrheintals, der insbesondere durch ein vielfältiges Mosaik aus Xe- rothermbiotopen charakterisiert ist. Kennzeichnend sind offene Felsen und Gesteinshalden, die eng mit Trockenwäldern und -gebüschen, natürlichen Halbtrocken- und Trockenrasen sowie diversen Kul- turbiotopen verzahnt sind. Zur strukturellen Vielfalt des Gebietes tragen darüber hinaus einige natur- nahe Bachtäler, Laubwaldbestände und Reste typischer Flussbiotope bei.
In Mitteleuropa zählt das Mittelrheintal zu den herausragenden Gebieten wärme- und trockenheitslie- bender Lebensgemeinschaften mit vielen seltenen und gefährdeten Arten. Zu den charakteristischen Arten der Trockenbiotope gehören sehr seltene Schmetterlinge wie der Blauschwarze Eisvogel und der Fetthennen-Bläuling, aber auch gefährdete Heuschrecken (Rotflügelige Ödlandschrecke, Westli- che Steppen-Sattelschrecke), Reptilien (Westliche Smaragdeidechse, Mauereidechse) und Vögel (Zippammer). Besonders zu erwähnen sind ferner der Ziest-Dickkopffalter, auch Loreley-Dickkopffalter genannt, und die Bopparder Schleifenblume. Beide Arten kommen ausschließlich im Mittelrheintal vor. Im Standard-Datenbogen wird bezüglich der Schutzwürdigkeit darüber hinaus auf Vorkommen von Groppe und Steinkrebs sowie auf Fledermausquartiere und altholzreiche Wälder hingewiesen (EURO- PÄISCHE UNION 2019, MKUEM 2024).
Die einzelnen Lebensraumklassen nehmen innerhalb des FFH-Gebiets die in folgender Tabelle dar- gestellten Flächenanteile ein. Die Lage und Abgrenzung des FFH-Gebiets zur geplanten Baumaß- nahme sind der als Anhang beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Tabelle 1: Flächenanteile verschiedener Lebensraumklassen innerhalb des FFH-Gebiets DE 5711-301 (gemäß Standard-Datenbogen; EUROPÄISCHE UNION 2019)
| Lebensraumklassen | Flächenanteil (%) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Laubwald | 55 | ||||
| Trockenrasen, Steppen | 15 | ||||
| Feuchtes und mesophiles Grünland | 10 | ||||
| Mischwald | 10 | ||||
| Nadelwald | 5 | ||||
| Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen, permanent mit Schnee und Eis bedeckte Flächen | 3 | ||||
| Binnengewässer (stehend und fließend) | 1 | ||||
| Nicht-Waldgebiete mit hölzernen Pflanzen (Obst- und Ölbaumhaine, Weinberge, Dehesas) | 1 |
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DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 4 FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 5711-301
2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebiets
Gegenstand der FFH-Vorprüfung sind die Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der Richtlinie, für deren Erhaltung das Schutzgebiet gemeldet wurde bzw. die aus diesen Lebensraum- bzw. Arten- vorkommen abgeleiteten Erhaltungsziele des Schutzgebiets.
Zum Erhalt und zur Sicherung der Bedeutung des FFH-Gebiets „Rheinhänge zwischen Lahnstein und Kaub“ innerhalb des ökologischen Netzes Natura 2000 sind gemäß der „Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten“ vom 22.12.2008 (MUF 2008) die Erhaltung oder Wie- derherstellung
- der natürlichen Gewässer- und Uferzonendynamik, der typischen Gewässerlebensräume und -gemeinschaften sowie der Gewässerqualität an den Rheinzuflüssen, auch als Lebensraum autochthoner Fischarten und des Steinkrebses,
- von Schlucht-, Buchen- und lichten Eichen-Hainbuchenwäldern,
- von nicht intensiv genutzten Wiesen und Magerrasen sowie unbeeinträchtigten Felslebensräu- men, kleinräumigen und vielfältigen Lebensraummosaiken, auch als Nahrungshabitat für Fleder- mäuse,
- von großen Fledermauswochenstuben und ungestörten Winterquartieren
als Ziele formuliert.
2.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie
Im Standard-Datenbogen sind für das FFH-Gebiet „Rheinhänge zwischen Lahnstein und Kaub“ fol- gende Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie (LRT) angegeben (vgl. EUROPÄISCHE UNI- ON 2019):
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150)
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitri- cho-Batrachion (3260)
Trockene europäische Heiden (4030)
Subkontinentale peripannonische Gebüsche (*40A0)
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) (*6210)
Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikat- böden (*6230)
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae (6410)
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430)
Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510)
Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas (8150)
Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220)
Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii (8230)
Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110)
Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) (9130)
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DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 5 FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 5711-301
Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli, Stellario-Carpinetum) (9160)
Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) (9170)
Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) (*9180)
Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion al- bae) (*91E0)
2.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie
Im Standard-Datenbogen sind für das FFH-Gebiet DE 5711-301 folgende Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie angegeben (vgl. EUROPÄISCHE UNION 2019):
Hirschkäfer (Lucanus cervus, 1083)
Steinkrebs (Austropotamobius torrentium, 1093)
Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii, 1323)
Großes Mausohr (Myotis myotis, 1324)
Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria, *6199)
Groppe (Cottus gobio, 6965)
2.2.3 Andere wichtige Tier- und Pflanzenarten
Neben den Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie werden im Standard-Datenbogen für das FFH- Gebiet DE 5711-301 (EUROPÄISCHE UNION 2019) die folgenden europäischen Vogelarten genannt: Haselhuhn (Bonasa bonasia), Wanderfalke (Falco peregrinus), Wespenbussard (Pernis apivorus). , Alle Arten werden im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie geführt.
2.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Die in der Landesverordnung formulierten allgemeinen Erhaltungsziele werden in Rheinland-Pfalz in Bewirtschaftungsplänen für die Lebensraumtypen und Arten gemeinschaftlichen Interesses konkreti- siert. In den gebietsbezogen erstellten Bewirtschaftungsplänen werden auch die Möglichkeiten zur Sicherung und Entwicklung der Gebiete beschrieben.
Für das FFH-Gebiet DE 5711-301 liegt der Bewirtschaftungsplan seit April 2018 vor (SGD NORD 2018). Er besteht aus einem Textteil (Grundlagenteil und Maßnahmenteil) und einem dazu gehören- den Kartenteil (Grundlagen- und Maßnahmenkarte). Im Grundlagenteil (Teil A) erfolgt die Aktualisie- rung der naturschutzfachlichen Daten (Überprüfung der bereits kartierten Lebensraumtypen, Überprü- fung der Artenvorkommen) und die Bewertung der Erhaltungszustände. In dem dazugehörigen Maß- nahmenteil (Teil B) werden geeignete Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Vorkommen der für die Schutzgebietsausweisung relevanten Lebensraumtypen und Arten genannt.
Für das FFH-Gebiet DE 5711-301 wird im Maßnahmenteil als grundlegende Zielsetzung aller natur- schutzfachlichen Aktivitäten im Mittelrheintal die Erhaltung und Schaffung bzw. Wiederherstellung der halboffenen Kulturlandschaft genannt. Für die Wald-Lebensraumtypen besteht ein geringerer Handlungsbedarf. Hier geht es insbesondere darum, die Vorgaben des naturnahen Waldbaus um- zusetzen. Die Wald-Lebensraumtypen stellen wichtige Habitatstrukturen für die gemeldeten Fleder- mausarten des Anhangs II (Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr) als Jagdlebensraum und in Form von Wochenstubenquartieren sowie Sommer- und Schwarmquartieren.
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DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 6 FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 5711-301
Im Maßnahmenplan für das FFH-Gebiet für die im Wirkraum des Bauvorhabens gelegenen Teilberei- che keine konkreten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen genannt (vgl. SGD NORD 2018).
2.4 Stellung des Schutzgebiets im Netz „Natura 2000“
Im Rahmen der FFH-Vorprüfung ist auch zu untersuchen, inwiefern ein Planungsvorhaben möglicher- weise die Kohärenz des ökologischen Netzes „Natura 2000“ gefährdet. Als Grundlage hierfür ist zu- nächst einzuschätzen, welche Beziehungen zwischen den Gebieten des Schutzgebietsnetzes beste- hen. Maßgeblich sind hierfür die vorkommenden Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH- Richtlinie einschließlich ihrer charakteristischen Arten sowie die Arten nach Anhang II der FFH- Richtlinie und nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie, die Entfernung der Gebiete zueinander und das Vorhandensein verbindender Biotopstrukturen bzw. besonderer Barrieren (vgl. BMVBW 2004).
Das FFH-Gebiet DE 5711-301 ist Teil eines länderübergreifend bedeutsamen Waldgebietes und Fließgewässersystems, wodurch sich auch funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000- Gebieten ergeben. Funktionale Beziehungen bestehen insbesondere zu den FFH-Gebieten DE 5510- 301 „Mittelrhein“, DE 5613-301 „Lahnhänge“ und DE 5809-301 „Moselhänge und Nebentäler der unte- ren Mosel“ sowie dem in Hessen befindlichen FFH-Gebiet DE 5912-303 „Rheintal bei Lorch“ (vgl. HLNUG 2024, MKUEM 2024).
Ein unmittelbarer räumlich-funktionaler Bezug besteht darüber hinaus zu dem Vogelschutzgebiet (VSG) DE 5711-401 „Mittelrheintal“, das in Teilen deckungsgleich mit dem FFH-Gebiet DE 5711-301 ist (vgl. MKUEM 2024).
3 Beschreibung des Vorhabens und der relevanten Wirkfaktoren
3.1 Beschreibung des Bauvorhabens
Die an der Strecke 2630 von km 124,041 bis 124,221 rheinseitig befindliche Stützmauer muss auf- grund ihres schlechten baulichen Zustands erneuert werden. Eine Sanierung der Mauer im Rahmen einer Instandhaltungsmaßnahme ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich. Vorgesehen ist daher ein Ersatzneubau zum Teil in der Achse des Bestandsbauwerkes und zum Teil unmittelbar vor der bestehenden Mauer.
Zustandsbeschreibung der vorhandenen Stützmauer
Die zu erneuernde Stützmauer verläuft unterhalb des Bahndammes mit einem Abstand von ca. 7,0 m zur Gleisachse des Gegenrichtungsgleises. Die maximale Höhe der Mauer beträgt ca. 2,60 m.
Die flachgegründete Stützmauer (Schwergewichtsmauer) besteht teils aus vermörteltem Bruchstein- mauerwerk und teils aus Trockenmauerwerk. Bereits bei einer 1995 durchgeführten Mauerinspektion wurden diverse Schäden festgestellt. So hat der auf der Mauer und in dessen unmittelbaren Nahbe- reich vorhandene Bewuchs aus Efeu und Strauchwerk mit seinem Wurzelwerk örtlich das Mauerwerk durchdrungen und das Mauerwerksgefüge gesprengt. Bei km 124,050 ist eine Ausbauchung in der Mauer vorhanden. Eine besonders starke Verwitterung zeigen die Mauersteine im Abschnitt von km 124,070 bis 124,080. Eine weitere ausgeprägte Ausbauchung befindet sich bei km 124,140. Hier ste- hen die Mauersteine teilweise bis zu 7 cm hervor und gleichzeitig ist die Mauer hier offensichtlich stär- ker aufgelockert. Bei km 124,170 gibt es einen ausgeprägten Vertikalriss in der aufgelockerten Mauer.
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DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 7 FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 5711-301
Bei km 124,190 ist die Mauer erneut stark ausgebaucht und die Steine im Mauerfußbereich sind stark verwittert. Im Endbereich ist die Mauer ausgerundet und aufgrund der konkaven Ausbildung beson- ders stark aufgelockert.
Beschreibung der geplanten Baumaßnahme
Die neue Stützmauer wird aus Halbfertigteilen, Ortbetonstützen und Bohrpfahlgründungen errichtet. Die Gründung der Stützwand erfolgt auf Bohrpfählen mit einem Durchmesser von 90 cm. Diese wer- den in einem Achsabstand von 5,0 m hergestellt und binden ca. 6,0 m in den Baugrund ein. Die Ober- kanten der Bohrpfähle enden ca. 40 cm unterhalb der Geländeoberkante an der Straße. Die Beweh- rung der Bohrpfähle bindet statisch in die Stützpfeiler der neuen Stützwand.
Die Pfeiler werden quadratisch 0,90 m x 0,90 m hergestellt und gründen direkt auf den Bohrpfählen bzw. auf der den Bohrpfahl umgebenden Magerbetonschicht. Je nach Abschnitt variiert die Höhe der Pfeiler zwischen ca. 2,60 m und 3,30 m (0,30 bis 0,40 m sind hiervon je nach Pfeiler im Erdreich).
Die Bewehrung der Pfeiler besteht aus Längseisen und Bügelbewehrung. Die Längseisen kommen hierbei zum Teil als Anschlussbewehrung aus der Bohrpfahlbewehrung. Diese überschneidet sich mit den weiteren Längseisen des Pfeilers so weit, dass eine Kraftübertragung in den Bohrpfahl sicherge- stellt ist.
Die Wand wird aus sogenannten Halbfertigteilen, auch als Doppelwand bezeichnet, hergestellt. Die Stützwand besteht aus zwei Halbfertigteilen (10 – 15 cm) und einem Kern als Ortbeton (ca. 20 cm). Die Wandelemente haben eine Gesamtstärke von 50 cm, eine Länge von ca. 4,10 m und sind mit den Stützenpfeilern direkt verbunden. Sie werden somit den Erddruck des Bahndamms über die Stützen und die Bohrpfähle in das Erdreich ableiten. Die Höhe der Elemente variiert aufgrund der unterschied- lichen Höhe der Stützwand Zwischen 2,60 m und 3,30 m.
Zur landschaftlichen Einbindung wird die Stützwand in Abstimmung mit der Generaldirektion Kulturel- les Erbe (GD KE) Rheinland-Pfalz und der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit ei- nem Verblendmauerwerk aus Natursteinen (Grauwacke, Stärke von 20 bis 30 cm) versehen. Dieses wird auf einer Konsole, welche im Fußbereich im Fertigteil mit gefertigt wird, aufgelagert und mit Mau- erankern an der Stahlbetonwand rückverankert. Die Verblendung wird über den Wandkopf geführt und somit ein gleichwertiges Erscheinungsbild wie im Bestand geschaffen.
Die Hinterfüllung der Stützwand besteht aus Schotter-Kiesmaterial nach DIN 18196 und ist in Lagen von 30 cm einzubauen. Die zu hinterfüllende Spalte zwischen Stützwand und Verbau bzw. Bestands- mauer kann in zwei Bereiche aufgeteilt werden. Die Hinterfüllung im Bereich der Halbfertigteilwänden hat eine Mächtigkeiten von ca. 80 cm und im Bereich der Stützenpfeiler eine Mächtigkeit von ca. 30 cm. Grundsätzlich ist die Hinterfüllung wasserdurchlässig auszuführen, damit das anfallende Wasser gesammelt und abgeleitet werden kann, ohne dass ein Aufstau entsteht.
Auf dem neuen Stützbauwerk wird als Absturzsicherung ein Holmgeländer mit Fußleisten entspre- chend den Konstruktionsgrundsätze für Geländer gem. Ril 804.9060A01 und nach Erfordernissen der DB InfraGO AG erstellt. Basis dafür sind die Richtzeichnungen für Holmgeländer aus Stahl mit zwei Zwischenholmen (A-GEL 3), Dehnfugen für Geländer aus Stahl (A-GEL 20), sowie Postenveranke- rung auf Stahlbetonbauwerke (A-GEL 30).
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Die Baustellenandienung und -abwicklung erfolgt über die B 9. Die Bauarbeiten finden ausschließlich außerhalb der Gleise und des Gefahrenbereichs statt; ein direkter Eingriff in den Bahnbetrieb ist nicht geplant. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass beim Einbringen und beim Herausziehen der Träger für den bauzeitigen Verbau die Oberleitungsanlagen aus Sicherheitsgründen abzuschalten sind. Zu- sätzlich ist eine Rückverankerung des bauzeitigen Verbaus aus Trägerbohlen angedacht. Die Rück- verankerungsarbeiten sind zwingend in den Zugpausen auszuführen und dabei sind die Gleise zu überwachen. Als Arbeitsstreifen, Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen dienen der zwischen der vorhandenen Stützmauer und dem bergseitigen Straßenrand der B 9 befindliche Streifen (ca. 555 m²), die bauzeitlich gesperrte bergseitige Fahrbahn der B 9 (ca. 785 m²) sowie eine nördlich an die zu er- neuernde Stützwand anschließende, sich zwischen Bahnstrecke und Fahrbahnrand der B 9 erstre- ckende Sukzessionsfläche (ca. 865 m²).
Die Erneuerungsmaßnahme ist für das Jahr 2026 geplant. Die erforderlichen Gehölzrückschnitte sol- len außerhalb der Brut- und Nistzeit zwischen Oktober und Februar erfolgen. Mit den eigentlichen Bauarbeiten wird Anfang April 2026 begonnen. Der Abschluss der Bauarbeiten einschließlich der Bau- feldrekultivierung ist für Januar 2027 vorgesehen. Die Baufeldrekultivierung erfolgt im Nachgang, an- gepasst an die Aussaatzeiten.
Eine detaillierte Beschreibung der geplanten Baumaßnahme ist dem technischen Erläuterungsbericht (Unterlage 1) zu entnehmen.
3.2 Relevante Wirkfaktoren
Vom Bundesamt für Naturschutz werden im Fachinformationssystem FFH-VP-Info 36 Wirkfaktoren de- finiert, die im Zusammenhang mit FFH-Verträglichkeitsprüfungen von Bedeutung sein können (BFN 2025).
Die meisten der vom BfN genannten Wirkfaktoren sind im Zusammenhang mit der vollständig außer- halb des FFH-Gebietes erfolgenden Stützmauererneuerung nicht von Relevanz. Ohne weitere Prü- fung ausgeschlossen sind:
- Veränderung der Habitatstruktur/ Nutzung (Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotop- strukturen, Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik, Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung, Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege, länger andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege)
- Veränderung abiotischer Standortfaktoren (Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes, Veränderung der morphologischen Verhältnisse, Veränderung der hydrologischen / hydrody- namischen Verhältnisse, Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit), Veränderung der Temperaturverhältnisse, Veränderung anderer standort-, vor allem klimare- levanter Faktoren)
- Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust (Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität, Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität, Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität)
- Strahlung (Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder, Ionisierende / Radioakti- ve Strahlung)
- Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen (Management gebietsheimischer Arten, Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten, Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.), Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen).
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Im Rahmen der FFH-Vorprüfung näher betrachtet werden: • Stoffliche Einwirkungen (Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe, Depositionen mit strukturellen Auswirkungen - Staub). • Nichtstoffliche Einwirkungen (akustische Reize - Schall, optische Reizauslöser / Bewegung, Licht, Erschütterungen / Vibrationen) • direkter Flächenentzug (auch wenn nur Flächen außerhalb des FFH-Gebiets betroffen sind - mögliche Betroffenheit von Habitaten einzelner Arten des Anhangs II der FFH-RL)
4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutz- gebiets durch das Vorhaben
4.1 Mögliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes
4.1.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie
Die westlich an die Bahnstrecke anschließenden Talhänge werden überwiegend von relativ naturna- hen Laubwäldern eingenommen. Sie sind im Biotopkataster als Eichen-Hainbuchenwälder trockener Standorte und gleichzeitig als FFH-Lebensraumtyp (LRT) 9170 „Labkraut-Eichen-Hain- buchenwald“ (Galio-Carpinetum) erfasst. Im Bewirtschaftungsplan wurde dieser Einstufung, mut- maßlich aufgrund der bestehenden Störungen (u.a. Vorkommen diverser Störzeiger in der Vegetation inkl. Vorkommen nicht bodenständiger bzw. fremdländischer Arten wie z.B. Robinie, Brombeere) zwar nicht gefolgt, der vorliegenden FFH-Vorprüfung wurde aufgrund des überwiegend naturnahen Charak- ters der Wälder und des Vorhandenseins einiger der für den LRT charakteristischen Pflanzenarten vorsorgeorientiert aber der FFH-Lebensraumtyp 9170 zugrunde gelegt.
Alle sonstigen für das FFH-Gebiet genannten Lebensraumtypen befinden sich außerhalb des mögli- chen Wirkraums des Bauvorhabens (vgl. SGD Nord 2018) und sind von dem Vorhaben nicht betrof- fen.
Beeinträchtigungen des Labkraut-Eichen-Hainbuchenwaldes sind lediglich durch nicht stoffliche Ein- wirkungen (insbes. Lärm, visuelle Reize) und ggf. auch durch stoffliche Einträge (Staub, Abgase) mög- lich.
Eine Schädigung der Vegetation des Labkraut-Eichen-Hainbuchenwaldes durch stoffliche Einträge ist aufgrund der geringen Konzentrationen möglicher Einträge ausgeschlossen. Auch etwaige toxikologi- sche Auswirkungen auf charakteristische Arten sind im Zusammenhang mit der Stützmauererneue- rung aufgrund des geringen Umfangs der möglichen Stoffeinträge ausgeschlossen.
Auswirkungen sind lediglich durch Störungen akustischer oder visueller Art möglich. Eine Betroffenheit ist bei einzelnen charakteristischen Arten des Lebensraumtyps denkbar (u.a. Mittelspecht). Aufgrund bereits vorhandener Störwirkungen, die die Habitateignung der in Vorhabennähe gelegenen Waldflä- chen deutlich einschränken (insbesondere verkehrsbedingte Störungen von B 9 und Rheintalstrecke, sonstige Störungen u.a. durch Tourismus /Erholungsnutzung sowie menschliche Siedlungsflächen), ist aktuell nicht von Vorkommen störempfindlicher Arten im Wirkraum des Bauvorhabens auszugehen (vgl. auch Ergebnisse der projektbezogen durchgeführten faunistischen Kartierungen). Die nichtstoffli- chen mit der Stützmauererneuerung verbundenen Einwirkungen lassen daher nur sehr geringe Wir- kungen erwarten. Im Einzelfall kann es zu vorübergehenden kleinräumigen Revierverlagerungen in baustellenfernere Teilbereiche kommen. Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der örtlichen Popu-
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lationen einer der charakteristischen Arten wie dem Mittelspecht und eine damit verbundene Beein- trächtigung des Erhaltungszustands der LRT sind ausgeschlossen.
Spürbare Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie ein- schließlich ihrer charakteristischen Arten können somit ausgeschlossen werden.
4.1.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie
Gemäß Grundlagenkarte des Bewirtschaftungsplans ist am nordöstlichen Ortsrand von St. Goar ein Vorkommen des Großen Mausohrs (Myotis myotis) bekannt (siehe nachfolgende Abbildung). Ferner ist von sporadischen Vorkommen der Spanischer Flagge auszugehen, die im weiteren Umfeld des Bauvorhabens - insbesondere rechtsrheinisch - offensichtlich regelmäßig gemeinsam mit dem beson- ders geschützten Segelfalter anzutreffen ist (s. nachfolgende Abbildung).
Hinweise auf Vorkommen weiterer für die Schutzgebietsausweisung relevanter Arten wie Groppe, Steinkrebs oder Hirschkäfer liegen nicht vor. Eine Betroffenheit kann im Zusammenhang mit der Stützmauererneuerung bei allen Arten ausgeschlossen werden.
Abbildung 1: Ausschnitt aus der Grundlagenkarte des Bewirtschaftungsplans (SGD Nord 2018) mit Lage der Vorkommen von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ( = Spanische Flagge, = Großes Mausohr) sowie dem thermophilen besonders geschützten Segelfalter ( ) innerhalb des FFH- Gebietes (grüne Abgrenzung) sowie der Baumaßnahme (rote Linie)
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Das Große Mausohr richtet seine Wochenstubenkolonien meist in großen trockenen Dachräumen ein, wie sie oft in Kirchen zu finden sind. In kleineren Quartieren, wie in Gebäudespalten, Höhlen, Stol- len und Baumhöhlen sind überwiegend die separat lebenden Männchen anzutreffen. Bevorzugte Jagdbiotope sind galerieartig aufgebaute Wälder mit gering entwickelter bis fehlender Strauch- und Krautschicht. Auch Kulturland wird zur Jagd genutzt. Die Jagdgebiete liegen im Umkreis des Tages- schlafverstecks, können bei großen Kolonien aber mehr als 15 Kilometer entfernt sein. Jedes Indivi- duum benötigt mehrere Hektar Fläche zur Jagd. Als Winterquartiere des Großen Mausohrs dienen Höhlen, Stollen und frostfreie Keller. Das Große Mausohr ist in Rheinland-Pfalz weit verbreitet. Es ist hier die häufigste der in Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Fledermausarten. Sommer- und Winterquartiervorkommen befinden sich im Gutland, in der Eifel, im Hunsrück sowie im Moseltal und im Mittelrheingebiet. Zahlreiche große Sommerquartiere liegen im Mosel-, Rhein- und Lahntal. Im süd- lichen Landesteil sind deutliche Verbreitungslücken festzustellen (MKUEM 2024).
Innerhalb des FFH-Gebietes stellen die naturnahen Bachtäler und Laubwaldbereiche in Verbindung mit den vielfältigen Offenlandbiotopen bedeutende Jagdbiotope dar. Nachweise der Art liegen aus Siedlungen am Rhein wie auch aus einigen Bachtälern vor. Weitere Vorkommen sind aus den wald- bestockten Höhenzügen außerhalb des FFH-Gebietes belegt. Bundesweit bedeutende Wochenstu- benkolonien des Großen Mausohr befinden sich im Mittelrheintal in Kirchen in Bacharach-Steeg, St. Goar, Kamp-Bornhofen und Niederheimbach mit bis zu mehreren tausend Individuen (SGD Nord 2018).
Die mögliche Betroffenheit des Großen Mausohrs ist sehr gering. So wird im Zuge der Stützmau- ererneuerung weder in mögliche Wochenstubenquartiere noch in bedeutsame Nahrungshabitate ein- gegriffen. Auch die im Zuge der Mauererneuerung verloren gehenden Hohlräume lassen keinen spür- baren Einfluss auf das Quartierangebot im Raum erwarten. Die Gefahr einer Schädigung etwaiger in der Mauer übertagender Einzeltiere ist zudem gering und wird durch eine vorlaufend zu den Abrissar- beiten erfolgende Bauwerkskontrolle weitgehend ausgeschlossen (s. Artenschutzrechtliche Prüfung – COCHET CONSULT 2025).
Von einer Schädigung des Großen Mausohrs ist im Zuge der Stützmauererneuerung nicht auszuge- hen. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist ausgeschlossen.
„Die Spanische Flagge ist ein auch tagsüber aktiver Nachtfalter aus der Familie der Bärenspinner. […] Sie bewohnt ganz unterschiedliche Lebensräume. In schattigen, feuchten und hochstaudenrei- chen Schluchten und an Ufern, in Randgebieten von Magerrasen, auf Lichtungen, an Außen- und Binnensäumen von Laubmischwäldern und in blütenreichen Gärten und Heckenlandschaften in Wald- nähe ist sie ebenso zu finden wie an offenen trockenen, sonnigen Halden, in Weinbergsbrachen und in Steinbrüchen. Struktur- und blütenreiche sonnige Lebensräume mit einem kleinräumigen Wechsel von schattigen Gebüschen, Staudenfluren, Säumen und Magerstandorten werden bevorzugt, da hier alle für die Larven und die Falter geeigneten und erforderlichen Lebensbereiche eng beieinander lie- gen. […] Wie die Falter haben auch die Raupen ein breites Nahrungsspektrum (sie sind polyphag). Sie ernähren sich vor der Überwinterung von Kräutern und Stauden wie Kleiner Wiesenknopf (San- guisorba minor), Klee (Trifolium spec.), Greiskraut (Senecio spec.), Brennnessel (Urtica dioica) oder Huflattich (Tussilago farfara), nach der Überwinterung auch von Gehölzen wie Brombeere (Rubus fruticosus), Himbeere (Rubus idaeus), Hasel (Corylus avellana) oder Sal-Weide (Salix caprea)“ (LFU 2025).
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In Rheinland-Pfalz konzentrieren sich die Vorkommen auf die Weinbaulandschaften beziehungsweise die Flusstäler, weil entlang dieser Täler der Mosaikcharakter von Habitatstrukturen meist besonders stark ausgeprägt ist (LFU 2025). „Die Spanische Flagge wird als vagabundierender Wanderfalter ein- gestuft, der kilometerlange Strecken zurücklegen kann und jährlich saisonale Wanderungen zur Über- sommerung durchführt, um anschließend zur Fortpflanzung in die Ursprungsgebiete zurückzuwan- dern. … Im größten Teil Europas ist die Spanische Flagge weit verbreitet, sie fehlt nur im Norden. In Rheinland-Pfalz ist sie eine Charakterart der Fluss- und Bachtäler. Besonders individuenreiche Vor- kommen dieser Art existieren in den Tälern von Saar, Nahe, Lahn, Mittelrhein und Mosel und am Oberrhein“ (LFU 2025).
Den im Eingriffsbereich vorhandenen Biotopstrukturen kommt keine herausgehobene Habitateignung zu. Ungeachtet dessen können Vorkommen einzelner vagabundierender Tiere nicht ausgeschlossen werden. Das Risiko für sich hier aufhaltende Falter im Zuge der Baumaßnahme zu Schaden zu kom- men, ist sehr gering. Der Verlust einzelner ggf. abgelegter Eier bzw. sich in den betroffenen Biotop- strukturen aufhaltender Raupen ist zwar möglich, auch für die Präimaginalstadien wird das Schädi- gungsrisiko insgesamt aber unter Berücksichtigung der nur mäßigen Habitateignung als ‚gering‘ ein- gestuft. Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der Spanischen Flagge und eine hieraus ableitbare erhebliche Beeinträchtigung sind ausgeschlossen.
4.2 Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebieten
Die Erneuerung der Stützmauer hat keine Auswirkungen auf funktionale Beziehungen zu anderen Na- tura 2000-Gebieten.
4.3 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte
Gemäß Artikel 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie sind bei der Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchti- gungen eines geplanten Vorhabens auch andere Pläne und Projekte zu berücksichtigen, die in Zu- sammenwirken mit dem geplanten Vorhaben Beeinträchtigungen auslösen könnten. Führt das geprüf- te Vorhaben allerdings selbst offensichtlich zu keinen erkennbaren Beeinträchtigungen eines Schutz- gebiets, sind andere Pläne und Projekte nicht relevant.
Da im vorliegenden Fall von keinen spürbaren Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH- Gebiets auszugehen ist, kann auf eine Betrachtung anderer Pläne oder Projekte verzichtet werden.
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5 Fazit
Als Ergebnis der FFH-Vorprüfung kann festgehalten werden, dass es durch die Erneuerung der Stützmauer bei Werlau zu keinen spürbaren Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Rheinhänge zwi- schen Lahnstein und Kaub“ kommt.
Weitere Prüfschritte im Hinblick auf die Verträglichkeit des Vorhabens mit den für das FFH-Gebiet festgelegten Erhaltungszielen sind somit nicht erforderlich.
Bonn, August 2025
COCHET CONSULT GbR Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr
Jürgen Feder
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6 Literatur- und Quellenverzeichnis
Gesetze
BNatSchG – Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323).
LNatSchG – Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz vom 6. Oktober 2015 (GVBl S. 283), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juni 2020 (GVBl. S. 287).
Richtlinien und Leitfäden
BMVBW – BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN (2004): Leitfaden zur FFH- Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP). Erarbeitet durch die Arbeits- gemeinschaft Kieler Institut für Landschaftsökologie / Cochet Consult Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr / Trüper Gondesen Partner.
EBA – EISENBAHN-BUNDESAMT (2022): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung. Teil IV: Die FFH-Vorprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmeprü- fung. Stand: November 2022.
FGSV – FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN (2024): Richtlinien für die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Straßenbau (R FFH-VP). Ausgabe 2024. FGSV 2933. Erstellt im FGSV-AK 2.9.4 „FFH-Verträglichkeitsprüfung im Straßenbau“ auf Basis der FE 02.405/2016/LRB.
FFH-Richtlinie – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geän- dert durch Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013 (ABl. L 158 vom 16.6.2013, S. 193).
Vogelschutzrichtlinie – Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, zuletzt geändert am 5. Juni 2019 (ABl. L 170 S. 115, 122).
Sonstige Quellen
BFN – BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2025): Fachinformationssystem FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP-Info). Internet-Information. Abrufbar unter http://ffh-vp-info.de/FFHVP/Page.jsp (letzter Abruf am 30.04.2025).
EUROPÄISCHE UNION (2019): Standard-Datenbogen für das Natura 2000-Gebiet DE 5711-301 ‚Rhein- hänge zwischen Lahnstein und Kaub‘. Letztes Datum der Aktualisierung: Mai 2019.
GNOR – GESELLSCHAFT FÜR NATURSCHUTZ UND ORNITHOLOGIE RHEINLAND-PFALZ (2006): E+E- Vorhaben Mittelrhein. Nachhaltige Entwicklung xerothermer Hanglagen. Abrufbar unter http://www.gnor.de/ee/allgemein/fr_main.htm.
HLNUG – HESSISCHES LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND GEOLOGIE (2024): Natura 2000- Gebiete in Hessen. Internet-Information. Abrufbar unter: https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/ natura-2000/gebiete-und-karten (letzter Abruf am 02.12.2024).
LFU – LANDESAMT FÜR UMWELT RHEINLAND PFALZ (2024): Arteninformationssystem Rheinland-Pfalz. ARTeFAKT mit Artvorkommen im TK 25 Raster (MTB 5812) und lagegenauen Punkten im Artdaten- portal. Internet-Information. Abrufbar unter https://artefakt.naturschutz.rlp.de/ (letzter Abruf am 02.12.2024).
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MKUEM – MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ (2024): Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS) mit Informationen u. a. zu Natura 2000-Gebieten. Internet-Information. Abrufbar unter https://naturschutz.rlp.de/ (letzter Abruf am 02.12.2024).
MUF – MINISTERIUM FÜR UMWELT UND FORSTEN RHEINLAND-PFALZ (2008): Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten vom 22. Dezember 2008. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 14. Januar 2019.
SGD NORD – STRUKTUR- UND GENEHMIGUNGSDIREKTION NORD (2018): Bewirtschaftungsplan für das FFH-Gebiet DE 5711-301 ‚Rheinhänge zwischen Lahnstein und Kaub’. April 2018.
SNU – STIFTUNG NATUR UND UMWELT RHEINLAND-PFALZ (2024): ArtenFinder Service-Portal Rheinland- Pfalz mit Informationen zur Verbreitung und Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten. Internet- Information. Abrufbar unter http://artenfinder.rlp.de/ (letzter Abruf am 02.12.2024).
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