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Anlage 3.17.02.02_Artenblatt_Tiere_Fledermäuse.pdf

Ersatzneubau der Stützmauer Werlau an der Bahnstrecke 2630

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 08:18 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

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Artenblatt für nach Anhang IV RL 92/43/EWG geschützte Tiere 1

1. Betroffene Art/
Fledermäuse (Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr, Großes Mausohr, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus) (deutsche Bezeichnung) (Myotis brandtii, Myotis mystacinus, Eptesicus serotinus, Myotis nattereri, Plecotus auritus, Plecotus austriacus, Myotis myotis, Pipistrellus pygmaeus, Pipistrellus nathusii, Myotis daubentonii, Pipistrellus pipistrellus) (wissenschaft- liche Bezeichnung)T
2. Schutz- und Gefährdungsstatus
Rote Liste Status Bundesland: V, *, 3, 2, k.A. (s. Kapitel 8.1) Deutschland:V, *, 2, 3, 1 (s. Kapitel 8.1) Europäische Union:LC, NT (R. ferrumequinum), VU (B. barbastellus)Biogeographische Region (in der sich das Vorhaben auswirkt) Atlantische Region Kontinentale Region Alpine Region
ErhaltungszustandDeutschlandBundeslandLokale Populati- on
günstig (grün)
ungünstig/unzureichend (gelb)
ungünstig/schlecht (rot)
3. Vorkommen im Untersuchungsgebiet und Erhaltungszustand der lokalen Population
Art im Untersuchungsgebiet nachgewiesen Art im Untersuchungsgebiet unterstellt
Beschreibung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet und des Erhaltungszustandes der lokalen Population → siehe Nr. 8
4. Verbotsverletzungen ohne Berücksichtigung von Schutz-, Vermeidungs- oder CEF-
Maßnahmen
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verletzt: ja nein Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
5. Erforderlichen Maßnahmen, ggf. des Risikomanagements
Benennung und Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen → siehe Nr. 9
6. Nach Durchführung der genannten Maßnahmen verbleibende Verbotsverletzungen
Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verletzt: ja nein Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein
7. Auswirkungen auf den Erhaltungszustand
Benennung und Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens → siehe Nr. 10
Die Zulassung des Vorhabens führt unter Berücksichtigung der unter Nr. 9 aufgeführten Maßnahmen zu folgenden Auswirkungen auf den Erhaltungszustand: Der Erhaltungszustand der Populationen der Art ist günstig. Die Erteilung einer Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes. Der Erhaltungszustand der Populationen der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer Ausnahme führt jedoch zu keiner weiteren Verschlechte- rung des Erhaltungszustandes der Populationen der Art und keiner Behinderung der Wie- derherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes. Die Erteilung einer Ausnahme führt zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen der Art.

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Artenblatt für nach Anhang IV RL 92/43/EWG geschützte Tiere 2

8. Beschreibung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet und des Erhaltungszustandes
der lokalen Population
Ein zumindest sporadisches Vorkommen der Arten wird im Wirkraum des Vorha- bens unterstellt. Zu rechnen ist vornehmlich mit Jagdaktivitäten und Transferflügen. Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind im Bereich von Siedlungen und in älteren höh- lenreichen Gehölzen (z.B. Hangwald westlich der Bahnstrecke) möglich. Hinweise auf eine Quartierfunktion der zu erneuernden Stützwand wurden nicht gefunden. Einzel- bzw. Zwischenquartiere sind hier aber nicht ausgeschlossen. Es wird vorsorglich bei allen Arten von einem ungünstigen bis schlechtem Erhal- tungszustand ausgegangen.
9. Benennung und Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen
Erforderliche artenschutzspezifische Vermeidungsmaßnahmen: Maßnahmen- Nr. im LBP: 002 VA Beschreibung: Kontrolle der Stützmauer vor den Abbrucharbeiten auf einen Fledermausbe- satz Erforderliche CEF-Maßnahmen: Maßnahmen- Nr. im LBP: - Beschreibung: - Sonstige erforderliche Vorgaben zum Risikomanagement: Maßnahmen- Nr. im LBP: - Beschreibung: -
10. Benennung und Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens
Beschreibung der Auswirkung auf den Erhaltungszustand: Im Zuge der Stützmauerereuerung kommt es weder zu Eingriffen in Waldflächen noch zu Verlusten von höhlenreichen Altbäumen oder von Gebäuden mit einer Quartiereignung. Hinweise auf eine Quartierfunktion der zu erneuernden Stützmauer fanden sich im Zuge der Untersuchungen nicht, wenngleich eine sporadische Nutzung einzelner Hohlräume als sommerliches Tagesquartier nicht grundsätzlich auszuschließen sind. Spürbare Auswirkungen auf das Quartierangebot innerhalb des Raumes sind im Zuge der Stützmauererneuerung nicht zu erwarten und eine Schädigung übertagender Fledermäuse im Zuge der Abbrucharbeiten kann durch eine vorlaufende Mauerkontrolle (Vermeidungsmaßnahme 002_VA) weitgehend ausgeschlossen werden. Ähnlich wie bei den Vögeln sind auch bei den Fledermäusen toxikologische Wirkungen durch die beim Bau freigesetzten Schadstoffe (insbes. Abgase, Stäube) aufgrund des geringen Umfangs entsprechender Stoffe ausgeschlossen. Populationsrelevante Störungen sind ebenfalls bei keiner der potenziell im Raum betroffenen Fledermausarten zu erwarten. So sind die projektbedingten Störungen räumlich und zeitlich eng begrenzt, treten vornehmlich tagsüber auf und betreffen Lebenraumstrukturen, denen mutmaßlich keine herausgehobene Funktion für eine der potenziell im Raum vorkommenden Fledermausarten zukommt. Erforderliche Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes: Maßnahmen- Nr. im LBP: - Beschreibung: -
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