[Seite 1]
Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr COCHET CONSULT GbR
DB Strecke 2630 (linke Rheintalstrecke)
Erneuerung einer Stützmauer bei Werlau (Bahn-km 124,041 bis Bahn-km 124,221)
Landschaftspflegerischer Begleitplan Bericht
August 2025
Vorhabenträgerin: DB InfraGO AG, Region Mitte
[Seite 2]
DB Strecke 2630 (linke Rheintalstrecke) Erneuerung einer Stützmauer bei Werlau (Bahn-km 124,041 bis Bahn-km 124,221)
Landschaftspflegerischer Begleitplan Bericht
August 2025
Auftraggeber:
DB Engineering & Consulting GmbH Part of DB E.C.O. Group Hahnstraße 52 60528 Frankfurt am Main
Vorhabenträgerin:
DB InfraGO AG
DB InfraGO AG, Region Mitte Hahnstraße 49 60528 Frankfurt am Main
Auftragnehmer:
Cochet Consult GbR Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr Ubierstraße 94 53173 Bonn
Tel.: 0228 / 94330-0 Fax: 0228 / 94330-33 E-Mail: top@cochet-consult.de www.cochet-consult.de
Bearbeitung: Dipl. Biol. Jürgen Feder B. Sc. Landschaftsökol. Amelie Ruhe Bauzeichnerin Anika Czenkusch (digitale Kartografie)
[Seite 3]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau I Landschaftspflegerischer Begleitplan
Inhaltsverzeichnis Seite
1 Einleitung ...................................................................................................................................... 1 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ..................................................................................................... 1
1.2 Übersicht über die Inhalte des LBP und methodische Grundlagen ........................................... 1
2 Bestandserfassung und -bewertung .......................................................................................... 3 2.1 Abgrenzung und Beschreibung des von dem Vorhaben betroffenen Raumes .......................... 3
2.2 Boden ......................................................................................................................................... 4
2.2.1 Beschreibung der geologischen Verhältnisse und der den Raum prägenden Böden ..............................................................................................................................4 2.2.2 Bewertung der Böden .........................................................................................................5 2.3 Wasser ........................................................................................................................................ 6
2.3.1 Beschreibung der Grundwasserverhältnisse und der Oberflächengewässer ....................6 2.3.2 Bewertung des Grundwassers und der Oberflächengewässer ..........................................7 2.4 Klima / Luft .................................................................................................................................. 8
2.4.1 Beschreibung lufthygienisch und bioklimatisch relevante Strukturen .................................8 2.4.2 Bewertung der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichs- und Schutzfunktionen ................................................................................................................8 2.5 Landschaft (Orts- / Landschaftsbild und naturbezogene Erholung) ......................................... 10
2.5.1 Beschreibung des Orts- und Landschaftsbildes .............................................................. 10 2.5.2 Bewertung des Orts- und Landschaftsbildes und der naturgebundenen Erholung ......... 11 2.6 Pflanzen und Biotope ............................................................................................................... 13
2.6.1 Beschreibung der den Raum prägenden Biotopstrukturen ............................................. 13 2.6.2 Bewertung der den Raum prägenden Biotopstrukturen .................................................. 16 2.7 Tiere .......................................................................................................................................... 17
2.7.1 Fledermäuse - Bauwerkskontrolle ................................................................................... 18 2.7.2 Vögel ........................................................................................................................... 19 2.7.3 Reptilien ........................................................................................................................... 22 2.8 Schutzgebiete und Schutzobjekte ............................................................................................ 24
2.8.1 Natura 2000-Gebiete ....................................................................................................... 24 2.8.2 Landschaftsschutzgebiete ............................................................................................... 24 2.8.3 Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 15 LNatSchG ................ 24 2.8.4 Schutzwürdige Biotope gemäß Landesbiotopkataster .................................................... 24 2.8.5 Gesetzliche Überschwemmungsgebiete ......................................................................... 25 2.8.6 UNESCO-Weltkulturerbe ................................................................................................. 25 2.9 Zusammenfassung der Bestandserfassung ............................................................................. 25
3 Darstellung des Vorhabens....................................................................................................... 27 3.1 Planerische Beschreibung des Bauvorhabens......................................................................... 27
3.2 Umweltverträglichkeitsprüfung ................................................................................................. 28
4 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen ..................................................... 29
5 Konfliktanalyse und Eingriffsermittlung .................................................................................. 30
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 4]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau II Landschaftspflegerischer Begleitplan
5.1 Darstellung der projektbedingten Wirkfaktoren ........................................................................ 30
5.2 Methodische Bewertungsvorgaben .......................................................................................... 31
5.3 Boden ....................................................................................................................................... 32
5.3.1 Ermittlung der Intensität der vorhabenbedingten Wirkungen .......................................... 32 5.3.2 Projektbedingte Beeinträchtigungen ................................................................................ 32 5.3.2.1 Baubedingte Beeinträchtigungen .......................................................................... 32 5.3.2.2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen ...................................................................... 32 5.4 Wasser ...................................................................................................................................... 33
5.4.1 Ermittlung der Intensität der vorhabenbedingten Wirkungen ........................................... 33 5.4.2 Projektbedingte Beeinträchtigungen ................................................................................. 33 5.4.2.1 Baubedingte Beeinträchtigungen .......................................................................... 33 5.4.2.2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen ...................................................................... 33 5.5 Klima / Luft ................................................................................................................................ 33
5.5.1 Ermittlung der Intensität der vorhabenbedingten Wirkungen ........................................... 33 5.5.2 Projektbedingte Beeinträchtigungen ................................................................................. 34 5.5.2.1 Baubedingte Beeinträchtigungen .......................................................................... 34 5.5.2.2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen ...................................................................... 34 5.6 Landschaft (Orts- / Landschaftsbild und naturbezogene Erholung) ......................................... 34
5.6.1 Ermittlung der Intensität der vorhabenbedingten Wirkungen ........................................... 34 5.6.2 Projektbedingte Beeinträchtigungen ................................................................................. 34 5.7 Biotope und Pflanzen ............................................................................................................... 35
5.7.1 Ermittlung der Intensität der vorhabenbedingten Wirkungen ........................................... 35 5.7.2 Projektbedingte Beeinträchtigungen ................................................................................. 35 5.7.2.1 Baubedingte Beeinträchtigungen .......................................................................... 35 5.7.2.2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen ...................................................................... 36 5.8 Tiere .......................................................................................................................................... 36
5.9 Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten ..................................................... 37
5.10 Betroffenheit von Schutzgebieten ............................................................................................ 37
5.11 Zusammenfassende Darstellung der Beeinträchtigungen ....................................................... 37
6 Maßnahmenplanung .................................................................................................................. 38 6.1 Ableitung des Kompensationsbedarfs ...................................................................................... 39
6.2 Darstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ............................................................... 39
7 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich und Gesamtbeurteilung des Eingriffs ..... 42
8 Fazit ............................................................................................................................................. 44
9 Literatur- und Quellenverzeichnis ............................................................................................ 45
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 5]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau III Landschaftspflegerischer Begleitplan
Tabellenverzeichnis Seite
Tabelle 1: Bewertungsrahmen für die Bedeutung der Bodenfunktionen gemäß Anlage 7.2 des Praxisleitfadens (MKUEM 2021) ..............................................................5
Tabelle 2: Bewertungsrahmen für die Bedeutung der schutzwürdigen Böden und Geotope gemäß Anlage 7.2 des Praxisleitfadens (MKUEM 2021) ..................................................6
Tabelle 3: Bewertungsrahmen für die Bedeutung der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktion gemäß Anlage 7.2 des Praxisleitfadens (MKUEM 2021) ..................9
Tabelle 4: Bewertungsrahmen für die Bedeutung der Klimaschutzfunktionen gemäß Anlage 7.2 des Praxisleitfadens (MKUEM 2021) ........................................................... 10
Tabelle 5: Bewertungsrahmen für die Bedeutung des Landschaftsbilds als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes gemäß Anlage 7.2 des Praxisleitfadens (MKUEM 2021) ............................................................................. 12
Tabelle 6: Bewertungsrahmen für die Bedeutung des Landschaftsbilds im Bereich des Erlebens und Wahrnehmens von Landschaft, einschließlich landschaftsgebundener Erholung“ gemäß Anlage 7.2 des Praxisleitfadens (MKUEM 2021) ............................................... 12
Tabelle 7: Wertstufen der Integrierten Biotopbewertung gemäß Tabelle I, Kapitel 2.2 des Praxisleitfadens (MKUEM 2021) .................................................................................... 16
Tabelle 8: Überblick der im Planungsraum erfassten Biotoptypen einschließlich Angaben zum gesetzlichen Pauschalschutz (§) sowie Bewertung ....................................................... 16
Tabelle 9: Witterungsbedingungen zum Zeitpunkt der avifaunistischen Kartierungen ................... 20
Tabelle 10: Liste der im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen erfassten Vogelarten ............. 20
Tabelle 11: Witterungsbedingungen zum Zeitpunkt der Reptilienkartierungen ................................ 23
Tabelle 12: Darstellung der im Zuge des Brückenersatzneubaus relevanten Wirkfaktoren und betroffene Schutzgüter ................................................................................................... 30
Tabelle 13: Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen gemäß Tab. II des Praxisleitfadens (MKUEM 2021) .................................................................. 31
Tabelle 14: Biotoptypenbezogene Darstellung der baubedingten Flächeninanspruchnahmen und Ermittlung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen gemäß Tabelle II des Praxisleitfadens (MKUEM 2021) ............................................................. 35
Tabelle 15: Biotoptypenbezogene Darstellung der anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen und Ermittlung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen gemäß Tabelle II des Praxisleitfadens (MKUEM 2021) ................................................. 36
Tabelle 16: Ermittlung des Eingriffswertes in Wertpunkten (WP) (betroffene Fläche multipliziert mit dem Biotopwert des Ausgangsbiotops) ................................................. 39
Tabelle 17: Ermittlung der Kompensationsleistung der Maßnahme 001_A ..................................... 40
Tabelle 18: Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation ....................................................... 43
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 6]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau IV Landschaftspflegerischer Begleitplan
Abbildungsverzeichnis Seite
Abbildung 1: Schema zum Ablauf der Anwendung der Eingriffsregelung gemäß Praxisleitfaden (Quelle: MKUEM 2021) ............................................................................2
Abbildung 2: Lage und Abgrenzung des Planungsraumes (schwarze Umrandung) .............................3
Abbildung 3: Durch steile, teils felsdurchsetzte und zumeist waldbestockte Hangbereiche geprägter Ausschnitt des Mittelrheintals................................................. 11
Abbildung 4: Hohlräume an der Stützmauer bei St. Goar ................................................................... 18
Abbildung 5: Endoskopische Hohlraumkontrolle ................................................................................. 19
Abbildung 6: Dachpappe als zusätzliches Versteckangebot für Reptilien .......................................... 23
Unterlagenverzeichnis
11.1.2 Maßnahmenblätter
11.1.4 Bestands- und Konfliktplan 1.1.000
11.1.5 Maßnahmenplan 1: 500
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 7]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 1 Landschaftspflegerischer Begleitplan
1 Einleitung
1.1 Anlass und Aufgabenstellung
Die DB InfraGO AG plant an der linksrheinisch verlaufenden Strecke 2630 die Erneuerung einer am nördlichen Ortsrand von St. Goar, Stadtteil Werlau, gelegenen alten Stützmauer.
Die geplante Baumaßnahme ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß § 14 Abs. 1 Bundesna- turschutzgesetz (BNatSchG) bzw. § 6 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LNatSchG) verbun- den. Im vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan werden die Auswirkungen des Vorhabens gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG beschrieben und bewertet und es werden Maßnahmen zur Eingriffs- vermeidung sowie zur Kompensation unvermeidbarer Beeinträchtigungen festgelegt. Der Land- schaftspflegerische Begleitplan entspricht dem Fachbeitrag Naturschutz gemäß § 9 LNatSchG.
Neben der Erarbeitung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans sind folgende umweltplanerische Fachbeiträge Bestandteil der Genehmigungsunterlagen:
Fachbeitrag Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG (Unterlage 6.10.2), Natura 2000-Vorprüfungen für das FFH-Gebiet DE-5711-301 „Rheinhänge zwischen Lahn- stein und Kaub“ (Unterlage 6.10.3) sowie das in diesem Teilbereich deckungsgleiche Vogel- schutzgebiet (VSG) DE-5711-401 „Mittelrheintal“ (Unterlage 6.10.4).
1.2 Übersicht über die Inhalte des LBP und methodische Grundlagen
Die Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans erfolgt auf Grundlage der methodischen Vorgaben des „Praxisleitfadens zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs in Rheinland-Pfalz“ (MKUEM 2021) und der „Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP)“ (BMVBS 2011) sowie der „Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (Landeskompensationsverordnung – LKompVO). Weiterhin wurden die für die Straßenbauverwaltung Rheinland-Pfalz entwickelten „Mustermaßnahmenblätter und Maßnahmenplä- nen“ (BOSCH & PARTNER 2019) berücksichtigt.
Die Anwendung der Eingriffsregelung gemäß § 14 BNatSchG erfolgt grundsätzlich nach den etablier- ten Arbeitsschritten der Landschaftspflegerischen Begleitplanung entsprechend der RLBP:
- Bestandserfassung und -bewertung von Natur und Landschaft,
- Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen,
- Konfliktanalyse und Ermittlung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen,
- Maßnahmenplanung.
Mit der Einführung des „Praxisleitfadens zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs in Rheinland-Pfalz“ (MKUEM 2021) wurde ein Bewertungsverfahren entwickelt, dass die Bewertung von Eingriffen und in der Folge durchzuführender Kompensationsmaßnahmen landesweit transparenter und nachvollzieh- barer gestaltet und so den Vollzug der Eingriffsregelung unterstützt. Das Bewertungsverfahren ersetzt nicht die in den rechtlichen Grundlagen angelegten inhaltlichen Vorgaben und systematischen Schritte zum Vollzug der Eingriffsregelung (Vermeidungsvorrang, Abwägung, Kompensation, ggf. Ersatzzah- lung). Die im § 2 Abs. 1 LKompVO festgelegten „Anforderungen an die Kompensation“ sind demzufol- ge zu beachten.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 8]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 2 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Abbildung 1: Schema zum Ablauf der Anwendung der Eingriffsregelung gemäß Praxisleitfaden (Quelle: MKUEM 2021)
Ein wesentlicher Baustein der Eingriffsermittlung gemäß Praxisleitfaden stellt die „Integrierte Biotop- bewertung“ dar. Grundlage des Biotopwertverfahrens ist eine flächendeckende Biotoptypenerfassung innerhalb des Planungsraums. Parallel zur Integrierten Biotopbewertung erfolgt auch eine Erfassung und Bewertung der aus dem BNatSchG abgeleiteten Schutzgüter („schutzgutbezogene Bewer- tung“).
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 9]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 3 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Sofern mindestens eine erhebliche Beeinträchtigung (eB) vorliegt, ist ein Eingriff in Natur und Land- schaft gegeben, der im Zuge der Maßnahmenplanung gleichwertig zu kompensieren ist. Bei Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) ist ggf. ein zusätzlicher funktionaler Kompensationsbedarf erforderlich.
Ein Schema zum Ablauf und zur Anwendung der Eingriffsregelung gemäß Praxisleitfaden ist der Ab- bildung 1 zu entnehmen.
2 Bestandserfassung und -bewertung
2.1 Abgrenzung und Beschreibung des von dem Vorhaben betroffenen Raumes
Die zu erneuernde Stützmauer befindet sich am nördlichen Siedlungsrand der zum Rhein-Hunsrück- Kreis gehörenden Stadt St. Goar. Naturräumlich liegt die Stützmauer innerhalb des zum Oberen Mit- telrheintal (290) gehörenden St. Goarer Tals (290.2) (MÜLLER-MINY U. BÜRGENER 1971).
Der Planungsraum wurde so abgegrenzt, dass die mit der Stützmauererneuerung verbundenen Wir- kungen auf Natur und Landschaft i.S. der Eingriffsregelung vollständig bewertet werden können. In den naturnäheren Talhangbereichen wurde der Planungsraum mit einer Breite von 100 m - 200 m ge- fasst. In dem rheinseitig anschließenden Teilraum bildet die Rheinufermauer entlang der vielbefahrene B 9 die Planungsraumgrenze (s. nachfolgende Abbildung).
Abbildung 2: Lage und Abgrenzung des Planungsraumes (schwarze Umrandung) (Quelle: GeoBasis-DE)
Die Stützmauer ist Teil der linken Rheintalstrecke 2630 und steht am Hangfuß des steil abfallenden Rheintalhanges zwischen der Bahnstrecke und der in enger Bündelung mit dieser verlaufenden B 9. Der zwischen der Stützmauer und dem vegetationsfreien Gleiskörper gelegene Streifen unterliegt regelmäßigen Pflegerückschnitten. Er wird von einer dicht schließenden Vegetation aus Ruderalarten und jungem Gehölzaufwuchs geprägt. Der zwischen der Stützmauer und der B 9 vorhandene Trenn-
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 10]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 4 Landschaftspflegerischer Begleitplan
streifen wird ebenfalls regelmäßig gemäht. Er wird, abgesehen von einer gepflasterten Entwässe- rungsrinne, von ruderalen Grasfluren dominiert, zu denen sich im Norden des Raumes einzelne Sträucher gesellen. Südlich der Stützmauer wird der Bahnkörper von einer steilen Erdböschung be- grenzt, an die straßenseitig eine Bushaltebucht anschließt. Die Böschung wird ebenfalls von einem Vegetationsmosaik aus ruderalen Kraut- und Grasfluren und jungem Gehölzaufwuchs geprägt. Süd- lich der Bushaltebucht mündet die Straße „Gründelbach“ (L206) in die B 9. Die Straße ist nach dem gleichnamigen Gewässer benannt, dessen Talraum hier nahezu rechtwinklig auf das Rheintal trifft.
Rheinseitig verläuft entlang der B 9 ein Abschnitt des Rhein-Radwegs. Gegenüber der unmittelbar hie- ran anschließenden schmalen Rheinaue ist der Radweg durch eine Stützwand mit aufgesetzter Mauer abgetrennt.
Der westlich an die Bahnstrecke angrenzende, überwiegend steil ansteigende Talhang ist weitgehend gehölzbestockt. Er nimmt den größten Teil des Planungsraumes ein. Lediglich in der Südhälfte des Raumes schließen Bauflächen an die Bahntrasse. Bei den Gehölzbeständen handelt es sich teils um jüngere, vielfach strauchdominierte Gehölze, überwiegend aber um relativ naturnahe Laubwälder. Die strauchdominierten Gehölze prägen insbesondere die südexponierten und ehemals weinbaulich ge- nutzten Hangbereiche im Gründelbachtal, die Laubwaldbestände herrschen vor allem in den ostexpo- nierten Rheinhängen vor.
Wesentliche, die Funktionen von Natur und Landschaft beeinträchtigende Vorbelastungen stellen die den Raum maßgeblich prägenden Verkehrs- und Siedlungsflächen dar. Vollversiegelungen haben zu einem vollständigen Verlust aller Naturhaushaltsfunktionen geführt. Bei einzelnen Schutzfunktionen reichen die funktionsmindernden Wirkungen sogar über die unmittelbar betroffene Fläche hinaus (z.B. Trennwirkung auf faunistische Wechselbeziehungen, verkehrsbedingte Lärmimmissionen mit Minde- rung von Habitatfunktionen oder Beeinträchtigung der Erholungseignung, verkehrsbedingte Schad- stoffe mit Belastung von Böden, Grund- und Oberflächenwasser).
2.2 Boden
2.2.1 Beschreibung der geologischen Verhältnisse und der den Raum prägenden Böden
Der von dem Vorhaben betroffene Raum liegt im Oberen Mittelrheintal (LFU 2023). Gemäß Geologi- scher Übersichtskarte von Rheinland-Pfalz im Maßstab 1:300.000 (GÜK 300) besteht das anstehende Gestein im Planungsraum hauptsächlich aus Wechsellagerungen von Ton-, Schluff- und Sand- stein mit Einlagerungen von saurem Tuffit. Kleinräumig steht zudem Löss an. Am östlichen Rand des Planungsraums, nahe dem Rhein, dominieren fluviatile Sedimente (Auen- und Hochflutsedimente) aus kiesigen Sanden bis sandigen, z. T. lehmigen Kiesen (LGB 2023).
Der Planungsraum liegt in der Bodengroßlandschaft (BGL) der Ton- und Schluffschiefer mit wech- selnden Anteilen an Grauwacke, Kalk- und Sandstein sowie Quarzit, z. T. wechselnd mit Lösslehm (BGL 11.1). Entsprechend den geologischen Voraussetzungen bilden „Braunerden aus flachem bimsaschearmem, löss- und grusführendem Schluff über Grusschluff über tiefem Schutt aus Schiefer oder Sandstein bzw. Regosole aus Lehmschutt (Schiefer/Devon) über anstehendem Schiefer (De- von)“ die dominierenden natürlichen Böden. In den ehemals weinbaulich genutzten Hangabschnitten (insbesondere südexponierte Hangbereiches des Gründebachtals) sind die natürlichen Böden mehr oder weniger überprägt. Hier sind Rigosol-Regosole verschiedener Ausprägung vorherrschend (vgl. Großmaßstäbige Weinbergsbodenkarte von Rheinland-Pfalz). In den nur randlich in den Planungs- raum hineinreichenden Auen von Rhein und Gründelbach stellen Vegen die natürlichen Böden dar. In der Rheinaue ist eine vergleyte Vega aus carbonat- und kiesführendem Auensand prägend und in der Gründelbachaue eine Gley-Vega aus Auenlehm (LGB 2023).
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 11]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 5 Landschaftspflegerischer Begleitplan
2.2.2 Bewertung der Böden
Die Bewertung des Bodens erfolgt gemäß Anlage 7.2 des „Praxisleitfadens zur Ermittlung des Kom- pensationsbedarfs in Rheinland-Pfalz“ (MKUEM 2021) hinsichtlich der folgenden zwei Funktionen:
Natürliche Bodenfunktionen sowie
Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen sowie von Geotopen als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes
Natürliche Bodenfunktionen
Bei der Bewertung der natürlichen Bodenfunktionen werden vor allem die natürliche Bodenfruchtbar- keit (nachhaltige Nutzungsfähigkeit von Böden insbesondere zur Nahrungsmittelerzeugung), die Filter- und Pufferfunktionen (Schadstoffbindung) sowie die Regler- und Speicherfunktionen (Ausgleichskör- per im Wasserkreislauf) berücksichtigt (MKUEM 2021). Die Bedeutung der genannten Bodenfunktio- nen wird gemäß Anlage 7.2 des „Praxisleitfadens zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs in Rhein- land-Pfalz“ (MKUEM 2021) wie folgt eingestuft:
Tabelle 1: Bewertungsrahmen für die Bedeutung der Bodenfunktionen gemäß Anlage 7.2 des Praxisleitfa- dens (MKUEM 2021)
| Qualitätskriterien für die Funktionsbewertung | Wertstufe | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Böden mit hervorragender Ausprägung natürlicher Bodenfunktionen, z. B. besonders tiefgründige, gut entwickelte Lössböden ohne Stauwassereinfluss | hervorragend | ||||
| Böden mit sehr hoher Ausprägung natürlicher Bodenfunktionen, z. B. tiefgründige, schwach steinige, lehmige Tonböden | sehr hoch | ||||
| Böden mit hoher Ausprägung natürlicher Bodenfunktionen | hoch | ||||
| Böden mit mittlerer Ausprägung natürlicher Bodenfunktionen | mittel | ||||
| Böden mit geringer Ausprägung natürlicher Bodenfunktionen, insbesondere durch Baumaßnahmen stark veränderte Böden | gering | ||||
| Fläche versiegelt oder befestigt | sehr gering |
Im Bereich der Bahntrasse und den hieran angrenzenden Siedlungs- und Verkehrsflächen sind die natürlichen Bodenfunktionen im Wesentlichen verloren gegangen. Straßen- und Gleiskörper sowie die sonstigen (teil-)versiegelten Flächen erfüllen keine Bodenfunktionen und sind einer sehr geringen Wertstufe zugeordnet. Grundfunktionen (u.a. Standort für natürliche Vegetation) beschränken sich auf die anthropogenen und teils nur geringmächtigen Böden der Gleisnebenflächen sowie sonstige un- bebaute Garten- und straßenbegleitende Grünflächen. Auch die Auenböden entlang des Rheins und des Gründelbachs sind innerhalb des Planungsraumes weitestgehend zerstört. Diesen Böden wird eine geringe Wertstufe zugeordnet. Böden mit einer hohen Ausprägung natürlicher Bodenfunk- tionen und einer hohen Wertstufenzuweisung konzentrieren sich innerhalb des Planungsraumes vor allem auf die waldbestockten Talhangbereiche mit den hier vorherrschenden Braunerden und Rego- solen.
Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen sowie von Geotopen als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes Unter dem Aspekt „Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen sowie Geotopen als Ausdruck des na- türlichen und kulturellen Erbes“ werden besondere Bodenausprägungen gewürdigt, die über die natür- lichen Bodenfunktionen nicht abgebildet werden. Von Relevanz sind in diesem Zusammenhang Bö-
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 12]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 6 Landschaftspflegerischer Begleitplan
den und Geotope, die unter wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landes- kundlichen Gesichtspunkten eine besondere Bedeutung haben. Die Bedeutung dieser Böden und Ge- otope wird gemäß Anlage 7.2 des „Praxisleitfadens zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs in Rheinland-Pfalz“ (MKUEM 2021) wie folgt eingestuft:
Tabelle 2: Bewertungsrahmen für die Bedeutung der schutzwürdigen Böden und Geotope gemäß Anlage 7.2 des Praxisleitfadens (MKUEM 2021)
| Qualitätskriterien für die Funktionsbewertung | Wertstufe | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ausprägung von Böden und Geotopen mit hervorragender wissenschaftlicher, natur- geschichtlicher, kulturhistorischer oder landeskundlicher Bedeutung sowie vom völli- gen Verschwinden bedrohte Bodentypen und Bodenformen. | hervorragend | ||||
| Ausprägung von Böden und Geotopen mit sehr hoher wissenschaftlicher, naturge- schichtlicher, kulturhistorischer oder landeskundlicher Bedeutung sowie stark gefähr- dete Bodentypen und Bodenformen. | sehr hoch | ||||
| Ausprägung von Böden und Geotopen mit hoher wissenschaftlicher, naturgeschichtli- cher, kulturhistorischer oder landeskundlicher Bedeutung sowie gefährdete Bodenty- pen und Bodenformen. | hoch | ||||
| Ausprägung von Böden und Geotopen mit mittlerer wissenschaftlicher, naturge- schichtlicher, kulturhistorischer oder landeskundlicher Bedeutung. | mittel | ||||
| Ausprägung von Böden und Geotopen mit geringe bis fehlender wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher, kulturhistorischer oder landeskundlicher Bedeutung. | gering | ||||
| Ausprägung von Böden und Geotopen sehr geringer bis keiner wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher, kulturhistorischer oder landeskundlicher Bedeutung. | sehr gering |
Den Rigosol-Regosolen der ehemaligen Weinbergsflächen wird aus kulturhistorischer Sicht eine mittlere Bedeutung zugewiesen. Alle anderen Böden sind aus wissenschaftlicher, naturgeschichtli- cher, kulturhistorischer oder landeskundlicher Sicht von nachrangiger Bedeutung (geringe bis sehr geringe Bedeutung).
2.3 Wasser
2.3.1 Beschreibung der Grundwasserverhältnisse und der Oberflächengewässer
Gemäß Hydrogeologischer Übersichtskarte von Rheinland-Pfalz im Maßstab 1:200.000 (HÜK 200) gehört der Planungsraum dem hydrogeologischen Teilraum „Paläozoikum des südlichen Rheini- schen Schiefergebirges“ an. Dieser ist Teil des hydrogeologischen Raums „Rheinisches Schiefer- gebirge“ im hydrogeologischen Großraum „West- und Mitteldeutsches Grundgebirge“. Das devonische Ausgangsmaterial des Rheinischen Schiefergebirges stellt überwiegend einen Kluftgrundwasserleiter mit geringer Wasserführung und Ergiebigkeit dar (LGB 2023, MKUEM 2023b). Die devonischen Ge- steinsserien haben daher eine untergeordnete Bedeutung für die Wasserversorgung im Raum.
Im Planungsraum fungieren Klüfte im silikatischen Festgestein als Grundwasserleiter. Die Durch- lässigkeit des Oberen Grundwasserleiters ist als gering bis äußerst gering (≤10-5 m/s) einzustufen, die Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung als mittel. Die jährliche Grundwasserneubil- dung aus Niederschlag liegt zwischen 32 mm am südlichen Rand des Planungsraums und 79 mm im Bereich der Gehölzbestände am Hang und ist damit insgesamt als relativ gering einzustufen. Insbe- sondere im Eingriffsbereich ist die Grundwasserneubildung durch die bestehenden Flächenbefesti- gungen ohnehin erheblich beeinträchtigt. Die Grundwasserflurabstände im Planungsraum liegen
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 13]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 7 Landschaftspflegerischer Begleitplan
zwischen wenigen Metern in Rheinnähe und bis zu etwa 80 m am Hang westlich der Bahnstrecke (LGB 2023, MKUEM 2023b).
Südlich der zu erneuernden Stützmauer, entlang der Straße „Gründelbach“ (L 206), verläuft der gleichnamige etwa 2 m breite Bach. Er durchquert den äußersten Südrand des Planungsraums und mündet in den Rhein. Der innerhalb des Planungsraums gelegene Bachabschnitt ist überwiegend ver- rohrt und verläuft in einem sehr kurzen Abschnitt westlich des Brückenbauwerks offen. Auch der nicht verrohrte Abschnitt ist stark anthropogen überprägt - die Gewässerstruktur wird mit „vollständig verändert“ bewertet (MKUEM 2023b).
Das bedeutsamste Oberflächengewässer stellt der Rhein dar. Auch der Rhein ist durch einen hohen Ausbaugrad charakterisiert. Für den Fluss ist ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet ausge- wiesen, das i.d.R. bis an die Bahnstrecke reicht, sich im Mündungsbereich des Gründelbaches aber westlich über die Bahnstrecke hinaus über eine Länge von etwa 100 m bis in das Gründelbachtal hin- ein erstreckt (MKUEM 2023b).
2.3.2 Bewertung des Grundwassers und der Oberflächengewässer
Die Bewertung der Funktionen des Grundwassers erfolgt gemäß Anlage 7.2 des Praxisleitfadens ver- bal-argumentativ. Berücksichtigt werden dabei insbesondere die Funktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität des Grundwassers ergeben. Eine besondere Bedeutung kommt dem Grundwasser in Gebieten zu, in denen es der Wasserversorgung dient. Innerhalb des maßgeblich durch silikatische Festgesteine geprägten Planungsraumes sind die Grundwasservor- kommen gering und eine besondere Bedeutung für die Trinkwassergewinnung besteht nicht. Aufgrund des hohen Anteils überbauter und versiegelter Flächen wird zudem die Grundwasserneubildung er- heblich eingeschränkt. Insgesamt sind die Grundwasservorkommen von nachrangiger Bedeutung und dem Raum kommt nur eine geringe Bedeutung für das Grundwasser zu.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 14]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 8 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Wie beim Grundwasser erfolgt auch bei den Oberflächengewässern die Bewertung gemäß Anlage 7.2 des Praxisleitfadens verbal-argumentativ. Berücksichtigt werden dabei insbesondere:
Funktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität der Oberflächengewäs- ser einschließlich der natürlichen Selbstreinigungsfähigkeit der Fließgewässer ergeben,
Hochwasserschutzfunktion und Funktionen im Niederschlags-Abflusshaushalt (Retentionsfunktion).
Hinsichtlich der Funktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität der Ober- flächengewässer einschließlich der natürlichen Selbstreinigungsfähigkeit der Fließgewässer ergeben, wird die Bedeutung des Gründelbach aufgrund des hohen Ausbaugrads mit ‚gering‘ bewertet. Die Bedeutung des Rheins wird ungeachtet des auch hier hohen Ausbaugrads unter Berücksichtigung der Gewässergröße mit ‚mittel‘ eingestuft. Hinsichtlich der Retentionsfunktion wird dem gesetzlich festge- setzten Überschwemmungsgebiet trotz der hier vorhandenen, die Rückhaltefunktionen beeinträchti- genden Nutzungen (Verkehrs- und Siedlungsflächen) eine hohe Bedeutung beigemessen.
2.4 Klima / Luft
2.4.1 Beschreibung lufthygienisch und bioklimatisch relevante Strukturen
Das Rheintal gehört zu den Teilräumen, die im Sommer durch eine Neigung zu Schwüle ein zeitweise belastendes Klima aufweisen. Insbesondere in den Wintermonaten sammeln sich bei Inversionswet- terlagen in Bodennähe zudem feucht-neblige, oft schadstoffbelastete Luftmassen (vgl. SCHIRMER 1976). Von besonderer Bedeutung für den lufthygienischen wie auch bioklimatischen Ausgleich sind daher kalt- und frischluftproduzierende Flächen. Insbesondere die gehölzbestockten Talhänge fun- gieren im Raum als Frischluftentstehungsgebiete. Sie fördern innerhalb des bioklimatisch belaste- ten Rheintals die Luftregeneration und stellen CO -Senken dar. Eine lokale lufthygienische Aus- 2 gleichsfunktion kommt den Flächen für die überwiegend wohnbaulich genutzten Flächen im Grün- delbachtal zu. Das Gründelbachtal und in besonderem Maße das Rheintal sind zudem als Kalt- und Frischluftleitbahnen von Bedeutung.
2.4.2 Bewertung der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichs- und Schutzfunktionen
Die Bewertung von Klima und Luft erfolgt gemäß Anlage 7.2 des Praxisleitfadens hinsichtlich der fol- genden zwei Funktionen:
Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion,
Klimaschutzfunktionen durch Treibhausgassenken / -speicher.
Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion
Die Bedeutung der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichfunktion wird gemäß Anlage 7.2 des „Praxisleitfadens zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs in Rheinland-Pfalz“ (MKUEM 2021) wie folgt eingestuft:
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 15]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 9 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Tabelle 3: Bewertungsrahmen für die Bedeutung der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktion gemäß Anlage 7.2 des Praxisleitfadens (MKUEM 2021)
| Qualitätskriterien für die Funktionsbewertung | Wertstufe | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mit Wirkung für den stark belasteten Siedlungsraum: besonders leistungsfähige Kalt- oder Frischluftentstehungsgebiete in Verbindung mit Kaltluftabfluss- oder Luftleitbah- nen oder besonders leistungsfähige Freiräume und Freiflächen. | hervorragend | ||||
| Mit Wirkung für den stark belasteten Siedlungsraum: leistungsfähige Kalt- oder Frisch- luftentstehungsgebiete in Verbindung mit Kaltluftabfluss- oder Luftleitbahnen oder leistungsfähige Freiräume und Freiflächen. | sehr hoch | ||||
| Mit Wirkung für den mäßig belasteten Siedlungsraum: leistungsfähige Kalt- oder Frischluftentstehungsgebiete in Verbindung mit Kaltluftabfluss- oder Luftleitbahnen oder leistungsfähige Freiräume und Freiflächen. | hoch | ||||
| Mit Wirkung für den unbelasteten / gering belasteten Siedlungsraum: leistungsfähige Kalt- oder Frischluftentstehungsgebiete in Verbindung mit Kaltluftabfluss- oder Luft- leitbahnen oder leistungsfähige Freiräume und Freiflächen. | mittel | ||||
| Weniger leistungsfähige Kalt- oder Frischluftentstehungsgebiete in Verbindung mit Kaltluftabfluss- oder Luftleitbahnen oder weniger leistungsfähige Freiräume und Frei- flächen oder kein Bezug zu einem Siedlungsraum. | gering | ||||
| Fehlende Kalt- oder Frischluftentstehungsgebiete oder fehlende Freiräume und Frei- flächen | sehr gering |
Die gehölzbewachsenen Talhangbereiche sind für die örtliche Kalt- und insbesondere Frischluftbil- dung von Bedeutung. Ein funktionaler Bezug besteht vor allem zu den zeitweise bioklimatisch und lufthygienisch belasteten Siedlungsflächen. Insgesamt kommt den Waldflächen als Teil großflächiger Waldgebiete eine hohe klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion zu. Für den Kalt- und Frischluftabfluss ist insbesondere der offene Talraum des Rheins von hoher Bedeutung. Er ist nicht nur für den Luftaustausch innerhalb des Planungsraumes sondern auch deutlich darüber hinaus von Relevanz, so dass auch diesen Flächen eine hohe klimatische und lufthygienische Ausgleichs- funktion beigemessen wird. Kleinräumig kommt dem Gründelbach eine analoge Funktion zu. Ihm wird eine mittlere klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion zugewiesen.
Den übrigen Flächen im Planungsraum kommt hingegen keine besondere klimatische und lufthygie- nische Funktion zu. Diese Flächen besitzen daher nur eine geringe Bedeutung.
Klimaschutzfunktionen durch Treibhausgassenken / -speicher Unter dem Aspekt „Klimaschutzfunktionen durch Treibhausgassenken / -speicher“ werden insbeson- dere die Kohlenstoffvorräte bis max. 200 cm Bodentiefe bewertet (vgl. MKUEM 2021). Die Bedeutung der Klimaschutzfunktion wird gemäß Anlage 7.2 des „Praxisleitfadens zur Ermittlung des Kompensati- onsbedarfs in Rheinland-Pfalz“ (MKUEM 2021) wie folgt eingestuft:
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 16]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 10 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Tabelle 4: Bewertungsrahmen für die Bedeutung der Klimaschutzfunktionen gemäß Anlage 7.2 des Praxis- leitfadens (MKUEM 2021)
| Qualitätskriterien für die Funktionsbewertung | Wertstufe | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| > 200 t/ha C -Vorrat; Moore org | hervorragend | ||||
| > 150 – 200 t/ha C -Vorrat; entwässerte/degradierte Moore, Auenböden, Kolluvisole, org Gleye | sehr hoch | ||||
| > 100 – 150 t/ha C -Vorrat; Tschernoseme, Parabraunerden, Rigosole, Pseudogleye org | hoch | ||||
| > 50 – 100 t/ha C -Vorrat; Braunerden, Regosole org | mittel | ||||
| > 0 – 50 t/ha C -Vorrat; teilversiegelte Flächen, Ranker, Syroseme; Standorte mit ge- org ringen Senkenpotenzialen, z. B. extensive Ackerstandorte geringer Bodenzahlen | gering | ||||
| 0 t/ha C -Vorrat; versiegelte Flächen org | sehr gering |
Gemäß des Praxisleitfadens (MKUEM 2021) ist eine näherungsweise Zuordnung zu den o. g. Wert- stufen über die Bodenformengesellschaft der Bodenflächendaten im Maßstab 1:50.000 (BFD50) mög- lich. Demnach stellen die in den Talhangbereichen vorherrschenden Braunerden und Regosole Koh- lenstoffspeicher mittlerer Bedeutung dar. Bei den Auenböden wird unter Berücksichtigung nur noch fragmentarisch erhaltener Bodenreste abweichend zu den Bewertungsempfehlungen in Tabelle 4 ebenfalls eine mittlere Bedeutung beigemessen. Gering bis sehr gering ist die Bedeutung der be- festigten und zu großen Teilen auch versiegelten Flächen hinsichtlich ihrer Klimaschutzfunktionen.
2.5 Landschaft (Orts- / Landschaftsbild und naturbezogene Erholung)
2.5.1 Beschreibung des Orts- und Landschaftsbildes
Das Landschaftsbild wird maßgeblich durch das Rheintal mit dem etwa 300 m breiten Fluss, seiner schmalen Aue und den hieran anschließenden steil aufsteigenden, teils felsdurchsetzten Rheinhän- gen geprägt (s. nachfolgende Abbildung). Innerhalb des Planungsraumes werden die Talhänge im Wesentlichen von geschlossenen Gehölzbeständen (Wälder / wärmeliebende Gebüsche) eingenom- men. Rechtsrheinisch prägen Rebflächen sowie teils nur lückig bewachsene, ehemals zu großen Tei- len ebenfalls weinbaulich genutzte Steilhänge den Talrand. Die schmalen Auen und unteren Hangpar- tien sind infolge der hier vorherrschenden Verkehrs- und Siedlungsflächen beiderseits des Rheins stark anthropogen übergeprägt. Für das Landschaftsbild des Mittelrheintals typisch und wertgebend sind zahlreiche Burgen, zu denen auch die oberhalb der Gündelbachmündung unmittelbar südwestlich des Planungsraumes gelegene Burg Rheinfels gehört. Zu den landschaftstypischen Kleinstrukturen gehören darüber hinaus auch Naturstein(trocken)mauern wie die zu erneuernde Stützmauer.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 17]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 11 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Abbildung 3: Durch steile, teils felsdurchsetzte und zumeist waldbestockte Hangbereiche geprägter Ausschnitt des Mittelrheintals
Dem Mittelrheintal kommt insgesamt eine herausgehobene und überregionale touristische Bedeutung zu. Fernwanderwege wie der Rheinsteig und der Rheinburgenweg sowie der entlang des Rheinufers verlaufende Rhein-Radweg erschließen neben zahlreichen örtlichen Wegen den Raum überregional für Erholungssuchende. Innerhalb des Planungsraumes konzentrieren sich Erholungsnutzungen auf die Rheinaue und den hier verlaufenden Radweg. Beeinträchtigt wird die landschaftsbezogene Erho- lung vor allem durch die verkehrsbedingten Immissionen, die von der B 9 und der Rheintalstrecke ausgehen.
2.5.2 Bewertung des Orts- und Landschaftsbildes und der naturgebundenen Erholung
Die Bewertung der Schutzgutfunktionen für das Landschaftsbild erfolgt gemäß Anlage 7.2 des Praxis- leitfadens hinsichtlich der folgenden zwei Funktionen:
Vielfalt von Landschaften als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes,
Funktionen im Bereich des Erlebens und Wahrnehmens von Landschaft, einschließlich land- schaftsgebundener Erholung
Vielfalt von Landschaft als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes Die Bedeutung des Landschaftsbilds als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes wird gemäß Anlage 7.2 des Praxisleitfadens wie folgt eingestuft:
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 18]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Tabelle 5: Bewertungsrahmen für die Bedeutung des Landschaftsbilds als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes gemäß Anlage 7.2 des Praxisleitfadens (MKUEM 2021)
| Qualitätskriterien für die Funktionsbewertung | Wertstufe | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Landschaft von europaweiter Bedeutung aufgrund ihres Gesamtcharakters oder auf- grund einer hervorragenden Ausprägung charakteristischer Merkmale der jeweiligen in Anlage 7.2 genannten Landschaftskategorie, wie sie z. B. im Biosphärenreservat oder UNESCO-Weltkulturerbe zu erwarten sind. | hervorragend | ||||
| Landschaft von sehr hoher Bedeutung aufgrund ihres Gesamtcharakters oder auf- grund einer sehr hohen Ausprägung charakteristischer Merkmale der jeweiligen in An- lage 7.2 genannten Landschaftskategorie, wie sie z. B. in Landschaftsschutzgebieten, Naturparken und historischen Kulturlandschaften der Regionalplanung zu erwarten sind. | sehr hoch | ||||
| Landschaft von hoher Bedeutung aufgrund ihres Gesamtcharakters oder aufgrund ei- ner hohen Ausprägung charakteristischer Merkmale der jeweiligen in Anlage 7.2 ge- nannten Landschaftskategorie | hoch | ||||
| Landschaft mit einer mittleren Ausprägung mehrerer wertbestimmender Merkmale der in Anlage 7.2 genannten Landschaftskategorien. | mittel | ||||
| Landschaft mit wenigen wertbestimmenden Merkmalen der in Anlage 7.2 genannten Landschaftskategorien. | gering | ||||
| Landschaft mit sehr wenigen oder keinen wertbestimmenden Merkmalen der in Anla- ge 7.2 genannten Landschaftskategorien. | sehr gering |
Der Planungsraum ist als Teil des als UNESCO-Weltkulturerbe ausgewiesenen Mittelrheintals sowohl aus landschaftlicher Sicht als auch hinsichtlich der Erholungsfunktionen von hoher bis sehr ho- her Bedeutung. Wertmindernd sind insbesondere die am Hangfuß verlaufende Rheintalbahnstrecke und die in Bündelung mit dieser verlaufende B 9 zu werten.
Funktionen im Bereich des Erlebens und Wahrnehmens von Landschaft, einschließlich land- schaftsgebundener Erholung Die Bedeutung der Landschaftsbildfunktion im Bereich des Erlebens und Wahrnehmens von Land- schaft, einschließlich der landschaftsgebundenen Erholung wird gemäß Anlage 7.2 des Praxisleitfa- dens wie folgt eingestuft:
Tabelle 6: Bewertungsrahmen für die Bedeutung des Landschaftsbilds im Bereich des Erlebens und Wahr- nehmens von Landschaft, einschließlich landschaftsgebundener Erholung“ gemäß Anlage 7.2 des Praxisleitfadens (MKUEM 2021)
| Qualitätskriterien für die Funktionsbewertung | Wertstufe | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Landschaftsbildeinheit mit herausragender Bedeutung für das Erleben und Wahrneh- men von Natur und Landschaft, z. B. Seen und Moore | hervorragend | ||||
| Landschaftsbildeinheit mit sehr hoher Bedeutung für das Erleben und Wahrnehmen von Natur und Landschaft, z. B. großflächige, weitgehend ungestörte Waldgebiete mit charakteristischen Waldtypen und weiteren Elementen wie Felsen oder naturnahen Bachläufen; Räume in weiträumigen offenen, ackerbaulich geprägten Kulturland- schaften mit Grünlandauen und weiteren für den konkreten Raum typischen Land- schaftselementen. | sehr hoch |
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 19]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 13 Landschaftspflegerischer Begleitplan
| Qualitätskriterien für die Funktionsbewertung | Wertstufe | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Landschaftsbildeinheit mit hoher Bedeutung für das Erleben und Wahrnehmen von Natur und Landschaft, z. B. Räume in semi-urbanen Landschaften mit Landschafts- elementen, die deren Eigenart betonen und zur landschaftsgebundenen Erholung be- sonders geeignet sind; Gebiete in strukturreichen Mittelgebirgen mit typischem Wech- sel von Ackerbau, Grünland und Wald einschließlich gliedernder Gehölze. | hoch | ||||
| Landschaftsbildeinheit mit mittlerer Bedeutung für das Erleben und Wahrnehmen von Natur und Landschaft, z. B. monostrukturierte Wälder oder reliefarme Ackerlandschaf- ten ohne Strukturierung durch Gewässer oder Gehölze. | mittel | ||||
| Landschaftsbildeinheit mit geringer Bedeutung für das Erleben und Wahrnehmen von Natur und Landschaft, z. B. urbane/semi-urbane Landschaften mit geringem Frei- raum-anteil und mit geringer städtebaulicher Attraktivität | gering | ||||
| Landschaftsbildeinheit mit sehr geringer Bedeutung für das Erleben und Wahrnehmen von Natur und Landschaft, z. B. urbane/semi-urbane Landschaften mit sehr geringem Freiraumanteil oder mit sehr geringer städtebaulicher Attraktivität | sehr gering |
Für die natur- und landschaftsbezogene Erholung kommt dem Raum ebenfalls eine hohe Bedeu- tung zu. Wertmindernd wirken auch hier die Rheintalbahnstrecke und die B 9. Die beiden überregio- nal bedeutsamen Verkehrstrassen stellen zum einen eine visuelle Beeinträchtigung dar, der Verkehr hat darüber hinaus aber eine erhebliche Verlärmung des Raumes zur Folge und mindert empfindlich dessen Erholungseignung.
2.6 Pflanzen und Biotope
2.6.1 Beschreibung der den Raum prägenden Biotopstrukturen
In der Vegetationsperiode 2023 wurde im Planungsraum eine flächendeckende Biotoptypenkartierung im Maßstab 1:500 durchgeführt.
Die Klassifizierung der Lebensräume bzw. der Nutzungsstrukturen erfolgte auf Grundlage der Bio- toptypenkartieranleitung für Rheinland-Pfalz (MUEEF & LFU 2018, MUEEF & LFU 2023). Die Bewer- tung der erfassten Biotoptypen folgt den Vorgaben des Praxisleitfadens zur Ermittlung des Kompensa- tionsbedarfs in Rheinland-Pfalz (MKUEM 2021).
Mehr als 90 % des etwa 5,1 ha großen Planungsraumes werden von Waldflächen und sonstigen Ge- hölzen eingenommen. So sind die westlich an die Rheintalstrecke angrenzenden Talhangbereiche nahezu vollständig von Wald bewachsen. Die Hangbereiche sind Teil des im Landesbiotopkataster er- fassten Biotopkomplexes „Rheinhänge zwischen Zu Fellen und Sankt Goar“ (BK-5812-0069- 2008). Vorherrschend sind in den steilen, sehr flachgründigen und teils felsdurchsetzten Hangberei- chen Bestände des Eichen-Hainbuchenwalds trockener Standorte (AQ3) sowie des Felsenah- ornwalds (AR5). Beide Waldbestände werden im Landesbiotopkataster als gesetzlich geschützte Bio- tope (GB-5812-0165-2008 „Hainbuchenwald NW Sankt Goar“ bzw. GB-5812-0159-2008 „Felsenah- ornwald NW Sankt Goar“) geführt. Die floristische Zusammensetzung der beiden, lokal im Wechsel mit offenen Silikatfelsen (GA2; s.u.) stehenden Waldgesellschaften weist große Ähnlichkeiten auf. Unter- schieden wurden sie anhand der Häufigkeitsverteilung der bestandsprägenden Baumarten. So wird die Baumschicht des Eichen-Hainbuchenwalds maßgeblich von der Hainbuche (Carpinus betulus) und der Trauben-Eiche (Quercus petraea) dominiert. Hinzu treten Feld-Ahorn (Acer campestre), Vogel- Kirche (Prunus avium), Winter-Linde (Tilia cordata) sowie vereinzelt auch Französischer Ahorn (Acer monspessulanum). Beim Felsenahornwald ist der Französische Ahorn hingegen die bestandsprägen-
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 20]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 14 Landschaftspflegerischer Begleitplan
de Art. Auch hier ist zudem die Trauben-Eiche mit einem hohen Deckungsanteil vertreten. Die im Ei- chen-Hainbuchenwald bestandsprägende Hainbuche tritt allerdings deutlich in den Hintergrund und auch die Vogel-Kirsche und die Winter-Linde sind nur ganz vereinzelt eingestreut. Hinzu kommen ein- zelne weitere Laubgehölze wie z.B. Gewöhnliche Mehlbeere (Sorbus aria agg.). Die Strauchschicht ist in beiden Waldgesellschaften relativ gut entwickelt. Zu den häufigeren Arten gehören Hasel (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus spec.), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Hunds-Rose (Rosa canina) und Brombeere (Rubus fruticosus agg.). Die Ausprägung der Bodenvegetation wechselt in- nerhalb der Bestände in Abhängigkeit von den Lichtverhältnissen und der Bodenbildung. Häufigere Arten sind neben dem örtlich dominierenden Efeu (Hedera helix) u.a. Hain-Rispengras (Poa nemora- lis), Wald-Labkraut (Galium sylvaticum agg.), Gemeiner Tüpfelfarn (Polypodium vulgare agg.), Stin- kende Nieswurz (Helleborus foetidus) und Einblütiges Perlgras (Melica uniflora). Am Hangfuß schließt der waldbewachsene Rheintalhang im Norden des Planungsraumes mit einem von der Robinie (Robi- nia pseudoacacia) dominierten Gehölzstreifen ab. Dieser aus Stangenholz bis höchstens geringem Baumholz bestehende Streifen wurde als Robinienmischwald (AN1) erfasst. Ein weiterer Robinien- mischwald stockt nahe der Eisenbahnüberführung am Einmündungsbereich der L 206 in die B 9 in der Bahnböschung.
Die felsdurchsetzten steilen, südexponierten Hangbereiche des den Süden des Planungsraums mor- phologisch prägenden Gründelbachtals werden von wärmeliebenden Gebüschen bewachsen. Die im oberen Hangabschnitt stockenden Gebüsche sind im Landesbiotopkataster als gesetzlich geschütztes Biotop (GB-5812-0157-2008 „Felsgebüsche NW Sankt Goar“) geführt. Zu den charakteristischen und bestandsprägenden Arten der hier wachsenden Felsengebüsche (BB7) gehören u.a. Französischer Ahorn (Acer monspessulanum), Gewöhnliche Felsenbirne (Amelanchier ovalis), Felsen-Kirsche (Prunus mahaleb) und Gewöhnlicher Liguster (Ligustrum vulgare). Der durch mehrere Trockenmauern bzw. Mauerreste gesicherte untere Hangbereich wird ebenfalls durch dichte Gehölzbestände bewach- sen. In Teilen wurde die Fläche ehemals vmtl. als Garten genutzt. Die Gehölze wurden als wärmelie- bende Gebüsche (BB10) erfasst. Häufigere Arten sind hier u.a. Weißdorn (Crataegus spec.), Brom- beere (Rubus fruticosus agg.), Schlehe (Prunus spinosa), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Hunds-Rose (Rosa canina) und Hasel (Corylus avellana). Begrenzt wird der Gehölzbestand im Unter- hang durch eine parallel zur L 213 verlaufende, im Wechsel zu natürlichen Felsen stehende, teils ver- mörtelte, teils unvermörtelte Mauer (HN4 / HN2; s.u.). Insbesondere die Mauerkrone und die obere Mauerhälfte werden zumeist von dichtem Efeubewuchs eingenommen.
Als Gebüsche mittlerer Standorte (BB9) wurden kleinere, regelmäßig zurückgeschnittene Gehölz- bestände im Nahbereich der Rheintalstrecke erfasst. Sie bilden z.T. Durchdringungskomplexe mit ru- deralen Säumen (KB1/BB9, s.u.). Bei den Gehölzen handelt sich im Wesentlichen um jüngere Stock- ausschläge diverser Stauch- und Baumarten wie Hasel (Corylus avellana), Robinie (Robinia pseu- doacacia), Brombeere (Rubus fruticosus agg.) und Spitz-Ahorn (Acer platanoides). Bestandsprägend sind darüber hinaus dichte Bestände diverser Rankpflanzen wie Efeu (Hedera helix), Gewöhnlicher Wilder Wein (Parthenocissus quinquefolia) und Gewöhnliche Waldrebe (Clematis vitalba).
Der etwa 2 m breite Gründelbach tangiert den Planungsraum nur mit seinem überwiegend verrohrten Unterlauf. Nur am äußersten Südrand des Planungsraumes ist der auch hier naturfern ausgebaute Mittelgebirgsbach (FM6 wf4) nicht verrohrt. Eine typische Gewässerbegleitvegetation fehlt.
Insbesondere die walddominierten steilen Rheinhänge und in geringerem Umfang auch die Hangbe- reiche im Gründelbachtal weisen einige offene Felspartien (GA2) auf. Zu großen Teilen sind die Fel- sen vegetationsfrei oder nur von spärlicher, wärmeliebender Gras- und Krautvegetation sowie von Moosen bewachsen. Typische Arten sind hier u.a. Weiße Fetthenne (Sedum album), Wimper-Perlgras (Melica ciliata), Gold-Aster (Galatella linosyris), Aufrechter Ziest (Stachys recta), Tüpfel-Farn (Polypo-
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 21]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 15 Landschaftspflegerischer Begleitplan
dium vulgare agg.) und Braunstieliger Streifenfarn (Asplenium trichomanes).
Am Fuße des Rheintalhanges verläuft die stark frequentierte, als Bahnlinie (HD3) erfasste Rheintal- strecke. Der hier bermenartig angelegte Gleiskörper ist weitgehend vegetationsfrei und wird sowohl bergseitig als auch talseitig durch Mauern (HN2) gesichert. Talseitig ist neben einer das Gleisbett be- grenzenden niedrigen (i.d.R. <1 m) Mauer auch die etwa 5 m vom Gleisrand entfernt stehende Stütz- mauer vorhanden, bei der die Erneuerung ansteht. Bei dieser Stützmauer handelt es sich um eine et- wa 180 m lange und bis zu etwa 3 m hohe Natursteinmauer. Z.T. wurden die Steine in Mörtel verlegt bzw. die Mauer wurde im Zuge diverser Sicherungsmaßnahmen nachträglich verfugt. Z.T. sind aber auch offene Fugen vorhanden (HN2/HN4). Ungeachtet des Anteils offener Fugen weist die Stützmau- er nur einen sehr spärlichen Bewuchs auf. Nur ganz vereinzelt findet sich ein Mauerfugenbewuchs mit Weißer Fetthenne (Sedum album), Roter Fetthenne (Hylotelephium telephium agg.) und Schmalblätt- rigem Greiskraut (Senecio inaequidens). Dicht bewachsen ist allerdings der Mauerkopf. Er wird von Arten eingenommen, die auch den bahnseitig anschließenden Vegetationsstreifen prägen. Auffällig sind hier die oben bereits genannten Rankpflanzen Efeu, Gewöhnlicher Wilder Wein und Gewöhnliche Waldrebe, die abschnittsweise über den Mauerkopf hinaus die oberen Mauerteile überziehen. Der zu erneuernden Stützmauer straßenseitig vorgelagert befindet sich eine gepflasterte und im Wesentli- chen vegetationsfreie Entwässerungsrinne (VF1). Im weiteren Verlauf schließen entlang der B 9 Richtung Norden mehrere ebenfalls gepflasterte Kanaleinläufe (VF1) an.
(Wohn-)Gebäude mit zugehörigen Gärten (HN1/HJ1) bzw. einem befestigten Lagerplatz (HN1/HT3) schließen in der Südhälfte des Planungsraumes unmittelbar westlich an die Rheintalstrecke an bzw. prägen das untere Gründelbachtal.
An den Gleiskörper der Rheintalstrecke grenzt beiderseits ein regelmäßig gemähter Pflegestreifen an. Dieser wird maßgeblich durch ruderale Säume (KB1) geprägt. Bei dem rheinseitig anschließenden Pflegestreifen bilden die ruderalen Säume ein Vegetationsmosaik mit Stockausschlägen diverser Ge- hölze (KB1/BB9, s.o.). Typische Arten der ruderalen Säume sind u.a. Weißes Labkraut (Galium al- bum), Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Großes Schöll- kraut (Chelidonium majus), Große Brennnessel (Urtica dioica), Wiesen-Schwingel (Festuca pratensis), Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens), Gewöhnlicher Rainfarn (Tanacetum vulgare) und Stinkender Storchschnabel (Geranium robertianum). Wärmeliebendere Arten wie Weiße und Rote Fetthenne sind vereinzelt eingestreut. Deutlich wärmegeprägter ist die Vegetation in den straßenna- hen unteren Hangabschnitten im Gründelbachtal. Typische Arten sind hier neben den beiden Fetthen- nen-Arten u.a. Drüsige Kugeldistel (Echinops sphaerocephalus), Gold-Aster (Galatella linosyris), Wimper-Perlgras (Melica ciliata) und Gewöhnliche Wegwarte (Cichorium intybus).
Der hangseitig an die B 9 anschließende Straßenrand (HC3) weist eine ähnliche floristische Zusam- mensetzung wie die Pflegebereiche entlang der Bahnstrecke auf. Neben Gräsern wie Glatthafer (Arr- henatherum elatius), Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Wiesen-Schwingel (Festuca pratensis) und Weicher Trespe (Bromus hordeaceus) wird die Straßenrandvegetation durch typische Kräuter des Grünlands sowie durch Ruderalarten geprägt. Zu den häufigeren Arten gehören u.a. Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata), Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea), Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens), Weißes Labkraut (Galium album), Gewöhnliches Johanniskraut (Hypericum perfora- tum), Gewöhnlicher Rainfarn (Tanacetum vulgare), Odermennig (Agrimonia eupatoria), Gewöhnliches Bitterkraut (Picris hieracioides), Gewöhnliche Kratzdistel (Cirsium vulgare), Blutrote Fingerhirse (Digi- taria sanguinalis) und Gewöhnliches Leinkraut (Linaria vulgaris).
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 22]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 16 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Rheinseitig verläuft in enger Bündelung mit der Bahnstrecke die Bundesstraße B 9 (VA2). Ganz im Süden münden die im Gründelbachtal bzw. entlang dessen Nordrand verlaufenden Landesstraßen L 206 und L 213 (VA2) in die Bundesstraße ein. Sowohl entlang der B 9 als auch an der L 206 werden Fußwege (VB5) geführt, die wie die Straßen versiegelt sind.
2.6.2 Bewertung der den Raum prägenden Biotopstrukturen
Die Bewertung der Biotope im Planungsraum erfolgt gemäß Tabelle I, Kapitel 2.2 des „Praxisleitfa- dens zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs in Rheinland-Pfalz“ (MKUEM 2021) anhand einer 6- stufigen Bewertungsskala (siehe Tabelle 7).
Tabelle 7: Wertstufen der Integrierten Biotopbewertung gemäß Tabelle I, Kapitel 2.2 des Praxisleitfadens (MKUEM 2021)
| Biotopwert | Wertstufe | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 21 bis 24 | hervorragend | ||||
| 17 bis 20 | sehr hoch | ||||
| 13 bis 16 | hoch | ||||
| 9 bis 12 | mittel | ||||
| 5 bis 8 | gering | ||||
| 0 bis 4 | sehr gering |
In der folgenden Tabelle sind die innerhalb des Planungsraumes erfassten Biotoptypen einschließlich ihrer Bewertung gem. Praxisleitfaden zur Ermittlung des Kompensationsbedarfes in Rheinland-Pfalz sowie Angaben zum gesetzlichen Pauschalschutz zusammenfassend dargestellt. Eine kartographi- sche Darstellung der Ergebnisse ist dem Bestands- und Konfliktplan zu entnehmen.
Tabelle 8: Überblick der im Planungsraum erfassten Biotoptypen einschließlich Angaben zum ge- setzlichen Pauschalschutz (§) sowie Bewertung
Anmerkung: Bei Mischcodes wird der erstgenannte Biotoptyp aufgrund seiner Dominanz doppelt und der zweitgenannte einfach gewertet.
| Code | Biotoptyp | gesetzl. | Biotopwert | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schutz | |||||||
| Wald | |||||||
| AN1 | Robinienmischwald (Anteil standortheimischer Arten <20%) | 7 | |||||
| AQ3 | Eichen-Hainbuchenwald, trockene Standorte (Anteil nicht hei- mischer Arten <20%) | § | 16 (12+4)1 | ||||
| AR5/GA2 | Felsenahornwald (Anteil nicht heimischer Arten <20%) | § | 19 (15+4)2 | ||||
| Kleingehölze | |||||||
| BB7 | Felsengebüsch (Zwerg- und Weichselkirschengebüsch) | § | 19 | ||||
| BB9 | Gebüsche mittlere Standorte | 10 (13-3)3 |
1 Aufwertung um 4 WP wg. historischem Waldstandort (+2 WP), ökologisch wertvollen Arten (Französ. Ahorn; + 1 WP) und bes. Strukturvielfalt (Mehrstufigkeit, +1 WP) 2 Aufwertung um 4 WP wg. historischem Waldstandort (+2 WP), ökologisch wertvollen Arten (Linde, Mehlbeere; + 1 WP) und bes. Strukturvielfalt (Mehrstufigkeit, +1 WP)
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 23]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 17 Landschaftspflegerischer Begleitplan
| Code | Biotoptyp | gesetzl. | Biotopwert | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schutz | |||||||||||
| BB10 | Wärmeliebende Gebüsche (sonstige Gebüsche trocken-warmer Standorte) | 16 | |||||||||
| Gewässer | |||||||||||
| FM6, wf4 | Mittelgebirgsbach, naturfern (anthropogen stark beeinträchtigt) | 8 | |||||||||
| Gesteinsbiotope | |||||||||||
| GA2 | Natürlicher Silikatfels | § | 20 | ||||||||
| Anthropogene Biotope und Verkehrsflächen | |||||||||||
| HC3 | Straßenrand (Bankette, Mittelstreifen zw. B 9 und Radweg) | 3 | |||||||||
| HD3 | Bahnlinie | 1 | |||||||||
| HJ1 | Ziergarten | ||||||||||
| strukturreich | 11 | ||||||||||
| strukturarm | 7 | ||||||||||
| HN1 | Gebäude (Wohn-, Wirtschaftsgebäude) | 0 | |||||||||
| HN1/HJ1 | Gebäude mit zugehöriger Gartenfläche | 4 | |||||||||
| HN1/HT3 | Gebäude mit Lagerplatz (Gewerbe) | 2 | |||||||||
| HN2 | Mauer, Trockenmauer | 13 | |||||||||
| HN4 | Verfugte Mauer, Betonmauer | 0 | |||||||||
| HN2/HN4 | Mauer, teils verfugt, teils Trockenmauer | 7 | |||||||||
| HT3 | Lagerplatz, unversiegelt | 5 | |||||||||
| VA2 | Bundes-, Landes-, Kreisstraße | 0 | |||||||||
| VF1 | Gepflasterte Flächen (Entwässerungsrinne) | 0 | |||||||||
| VB5 | Rad- und Fußweg | 0 | |||||||||
| Säume bzw. linienförmige Hochstaudenfluren | |||||||||||
| KB1 | Ruderaler Saum bzw. linienförmige Hochstaudenflur | 7 (8-1)4 | |||||||||
| KB1/BB9 | Ruderaler Saum im Wechsel mit Gebüschen mittlerer Standorte | 8 |
2.7 Tiere
Als fachliche Grundlage für die Bewertung der mit dem Bauvorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte wurden in der Vegetationsperiode 2023 faunistische Untersuchungen durchgeführt.
Am 27.02.2023 erfolgte als Grundlage für die Abgrenzung des Planungsraumes und die Ableitung ei- nes Untersuchungsprogrammes zunächst eine Übersichtsbegehung, im Rahmen derer die wesentli- chen raumprägenden Lebensraumstrukturen aufgenommen wurden.
Hierauf basierend wurde das nachfolgende Untersuchungsprogramm festgelegt und der zuständigen Naturschutzbehörde des Rhein-Hunsrück-Kreises (Herr Stegmann) zur Zustimmung vorgelegt:
- Überprüfung vorhandener Hohlräume der Stützmauer auf ihre Quartiereignung für Fleder- mäuse
3 Abwertung um 3 WP wg. regelmäßigem Rückschnitt (-2 WP) und unmittelbarer Wirkungsbereich von Straße und Bahnstrecke (-1 WP) 4 Abwertung um 1 WP aufgrund der Lage zwischen B9 und Rheintalstrecke
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 24]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 18 Landschaftspflegerischer Begleitplan
-
Untersuchung der Stützmauer und angrenzenden Säume auf etwaige Vorkommen streng ge- schützter Reptilien inkl. Einsatz künstlicher Verstecke (Schlangen) (6 Begehungen von Mai bis September, Umfeld des Durchlassein- / -auslaufs sowie möglicher Baustellenzufahrten)
-
Untersuchung der Brutvogelfauna in einem etwa 100 bis 200 m großen Radius (6 Begehungen von März bis Juni, gesamter Planungsraum)
Von Seiten der Fachbehörden wurde die Zustimmung zu dem Untersuchungsprogramm mit E-Mail vom 03.04.2023 erteilt.
2.7.1 Fledermäuse - Bauwerkskontrolle
Am 28.06.2023 erfolgte eine erste Überprüfung der zu erneuernden Stützmauer auf deren Quartierpo- tenzial für Fledermäuse. Die Überprüfung umfasste die Inaugenscheinnahme und Dokumentation des Nischenangebotes. Bei einer zweiten, am 17.07.2023 durchgeführten Kontrolle wurden tiefere, von außen nicht hinreichend einsehbare Hohlräume unter Zuhilfenahme eines Endoskops näher unter- sucht.
Die etwa 180 m lange und bis etwa 3 m hohe Natursteinmauer weist zahlreiche Hohlräume auf. Die Tiefe der Hohlräume beträgt zu einem großen Teil nur wenige Zentimeter, viele Fugen und Spalten er- reichen aber auch Tiefen zwischen 30 und 50 cm (s. nachfolgende Abbildung). Bei einzelnen Hohl- räumen wurde auch eine Tiefe von bis zu einem Meter festgestellt.
Abbildung 4: Hohlräume an der Stützmauer bei St. Goar
Bei einer Reihe von Hohlräumen besteht grundsätzlich zwar ein Quartierpotenzial für Fledermäuse, al- lerdings wurden weder bei der Inaugenscheinnahme von außen noch bei der endoskopischen Kontrol- le Hinweise auf eine tatsächliche Quartierfunktion der Mauer gefunden. Es ist daher davon auszuge- hen, dass der Stützmauer aktuell keine oder nur eine nachrangigen Bedeutung als Quartier für Fle- dermäuse zukommt. Am ehesten ist mit einer Funktion als sommerliches Tagesquartier zu rechnen.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 25]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 19 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Zusammenfassende Bewertung: Die Quartiereignung der zu erneuernden Stützmauer für Fledermäuse ist gering. Denkbar ist eine spo- radische Nutzung als sommerliches Tagesquartier. Wochenstuben- oder Winterquartiere können aus- geschlossen werden. Hinweise auf eine tatsächliche Nutzung wurden nicht gefunden.
Abbildung 5: Endoskopische Hohlraumkontrolle
2.7.2 Vögel
Die Erfassung der Brutvogelfauna erfolgte durch sechs zwischen Ende März und Ende Juni durchge- führte Kartiergänge. Fünf Begehungen erfolgten in den Morgenstunden, ein Kartiergang wurde abends / nachts durchgeführt. Zur Erhöhung der Nachweiswahrscheinlichkeit einiger Arten wurde un- terstützend mit Klangattrappen gearbeitet (u. a. Waldkauz, Waldohreule, Uhu, Pirol).
Der Schwerpunkt der Untersuchung wurde auf die Erfassung bestandsbedrohter Arten sowie sonsti- ger bemerkenswerter Arten (insbesondere seltene oder indikatorisch bedeutsame Arten) gelegt. Ent- sprechende Taxa wurden quantitativ erfasst. Bei allgemein häufigen und weit verbreiteten Arten mit günstigem Erhaltungszustand erfolgte eine qualitative Erfassung.
Die Tagbegehungen fanden am 22.03., 05.05., 25.05., 05.06. und 28.06.2023 statt, die Nacht- kartierung am 27.03.2023. Die zum Zeitpunkt der Kartierungen herrschenden Witterungsbedingungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 26]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 20 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Tabelle 9: Witterungsbedingungen zum Zeitpunkt der avifaunistischen Kartierungen
| Datum | Wetterverhältnisse | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 22.03.2023 | 9°C, 7/8 bewölkt, 4 Bft, trocken | ||||
| 27.03.2023 | 2°C, 2/8 bewölkt, 3 Bft, trocken | ||||
| 05.05.2023 | 21°C, 3/8 bewölkt, 3 Bft, trocken | ||||
| 25.05.2023 | 18-20°C, 0/8 bewölkt, 1-2 Bft, trocken | ||||
| 05.06.2023 | 12°C, 0/8 bewölkt, 1-2 Bft, trocken | ||||
| 28.06.2023 | 16-17°C, 7/8 bewölkt, 1-2 Bft., trocken |
Ergebnisse und Bewertung Im Rahmen der avifaunistischen Erhebungen wurden im Raum insgesamt 27 Vogelarten erfasst. Neun der nachgewiesenen Arten traten innerhalb des Planungsraumes lediglich als Nahrungsgäste auf. Bei 18 Arten gelangen entweder konkrete Brutnachweise oder es bestand auf Grundlage des Zeitpunktes bzw. der Art der Beobachtungen zumindest Brutverdacht.
Gefährdung/Schutz Die allermeisten der nachgewiesenen Arten sind häufig, weit verbreitet und sowohl in Rheinland-Pfalz als auch auf Bundesebene durch einen günstigen Erhaltungszustand charakterisiert. Lediglich die als Nahrungsgast am Rhein beobachtete Stockente gilt in Rheinland-Pfalz als ‚gefährdet‘ und die Klap- pergrasmücke steht auf der Vorwarnliste (vgl. SIMON et al. 2014). Die einzige im Rahmen der Kartie- rung erfasste streng geschützte Art war der Waldkauz.
Tabelle 10: Liste der im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen erfassten Vogelarten
| Deutscher Artname | Wissenschaftlicher Artname | Schutz | RL | RL D | RL wA | Status | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| RLP | ||||||||
| Brutvögel | ||||||||
| Amsel | Turdus merula | bgA | * | * | * | B | ||
| Bachstelze | Motacilla alba | bgA | * | * | * | B | ||
| Blaumeise | Cyanistes caeruleus | bgA | * | * | * | B | ||
| Buchfink | Fringilla coelebs | bgA | * | * | * | B | ||
| Dohle | Corvus monedula | bgA | * | * | * | NG | ||
| Gartenbaumläufer | Certhia brachydactyla | bgA | * | * | * | B | ||
| Graugans | Anser anser | bgA | * | * | * | NG | ||
| Graureiher | Ardea cinerea | bgA | * | * | * | NG (Rheinufer) | ||
| Hausrotschwanz | Phoenicurus ochruros | bgA | * | * | * | B | ||
| Klappergrasmücke | Sylvia curruca | bgA | V | * | * | B | ||
| Kleiber | Sitta europaea | bgA | * | * | * | B | ||
| Kohlmeise | Parus major | bgA | * | * | * | B | ||
| Kolkrabe | Corvus corax | bgA | * | * | * | NG (Überflug) |
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 27]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 21 Landschaftspflegerischer Begleitplan
| Deutscher Artname | Wissenschaftlicher Artname | Schutz | RL | RL D | RL wA | Status | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| RLP | ||||||||||||||||||||
| Brutvögel | ||||||||||||||||||||
| Kormoran | Phalacrocorax carbo | bgA | * | * | * | NG (Rhein) | ||||||||||||||
| Mauersegler | Apus apus | bgA | * | * | * | NG | ||||||||||||||
| Mönchsgrasmücke | Sylvia atricapilla | bgA | * | * | * | B | ||||||||||||||
| Nilgans | Alopochen aegyptiaca | IIIa | n. b. | * | * | NG (Rheinufer) | ||||||||||||||
| Rabenkrähe | Corvus corone | bgA | * | * | * | B (randlich) | ||||||||||||||
| Ringeltaube | Columba palumbus | bgA | * | * | * | B | ||||||||||||||
| Rotkehlchen | Erithacus rubecula | bgA | * | * | * | B | ||||||||||||||
| Silbermöwe | Larus argentatus | bgA | n. b. | * | * | NG (Überflug) | ||||||||||||||
| Singdrossel | Turdus philomelos | bgA | * | * | * | B | ||||||||||||||
| Stieglitz | Carduelis carduelis | bgA | * | * | * | B | ||||||||||||||
| Stockente | Anas platyrhynchos | bgA | 3 | * | * | NG (Rhein) | ||||||||||||||
| Waldkauz | Strix aluco | sgA | * | * | * | BV (randlich) | ||||||||||||||
| Zaunkönig | Troglodytes troglodytes | bgA | * | * | * | B | ||||||||||||||
| Zilpzalp | Phylloscopus collybita | bgA | * | * | * | B | ||||||||||||||
| Artenzahl | 27 |
Erläuterungen: Status: B Brutnachweis (Gelege, futtertragende Altvögel, Jungvögel, mehrfach [mindestens zweimaliges] revier- anzeigendes Verhalten nachgewiesen) BV Brutzeitfeststellung bzw. Brutverdacht (Nachweis zur Brutzeit und Lebensraum als Bruthabitat potenzi- ell geeignet, aber nur einmaliges brutanzeigendes Verhalten) NG Nahrungsgast (Nachweis zur Brutzeit, aber kein Hinweis auf Brutvorkommen bzw. Biotopstrukturen im Raum als Bruthabitat ungeeignet)
Gefährdungskategorien: RL RLP Rote Liste Rheinland-Pfalz (SIMON et al. 2014) RL D Rote Liste Deutschland (RYSLAVY et al. 2020) RL wA Rote Liste der wandernden Vogelarten (HÜPPOP et al. 2013) 3 gefährdet V Art der Vorwarnliste
- ungefährdet n. b. nicht berücksichtigt
Schutzstatus gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG: bgA besonders geschützte Art sgA streng geschützte Art IIIa etabliertes Neozoon, regelmäßig brütend
Mit 27 nachgewiesenen Vogelarten wurde unter Berücksichtigung der strukturellen Ausstattung des Planungsraumes eine durchschnittliche Artenvielfalt festgestellt.
Die meisten Brutnachweise bzw. Brutzeitbeobachtungen wurden in den westlich an die Bahnstrecke angrenzenden Hangwäldern festgestellt. Beobachtet wurden hier allerdings ausschließlich häufige, weit verbreitete und wenig anspruchsvolle Vogelarten wie Kleiber, Gartenbaumläufer, Rotkehlchen, Ringeltaube sowie Blau- und Kohlmeise.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 28]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 22 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Am Rheinufer gelangen Nachweise einzelner gewässeraffiner Arten wie Graureiher, Kormoran und Stockente. Alle drei Arten nutzen den Rhein bzw. dessen Ufer als Teil ihrer Nahrungshabitate. Hinwei- se auf eine Reproduktion fanden sich nicht.
Die in der landesweiten Vorwarnliste geführte Klappergrasmücke wurde in der unmittelbar westlich an die Bahnstrecke angrenzenden Gartenfläche sowie den hieran westlich anschließenden wärme- liebenden Gebüschen als Brutvogel erfasst. Das Revierzentrum befindet sich am westlichen Rand der Gartenfläche.
Der streng geschützte Waldkauz wurde südlich des Planungsraums in dem unterhalb der Burg Rhein- fels stockenden Hangwald, etwa 100 m südlich der Planungsraumgrenze erfasst. Auf Grundlage der einmaligen Nachtbegehung lässt sich der Status zwar nicht abschließend beurteilen, die Struktur des Hangwaldes lässt aber ein Brutvorkommen vermuten.
In den von der Baumaßnahme unmittelbar betroffenen Flächen (Stützmauer sowie Vegetation zwi- schen den Bahngleisen und der B 9) wurden keinerlei Hinweise auf brütende Vögel gefunden, wenn- gleich die Flächen für einzelne der nachgewiesenen Vogelarten eine Habitateignung aufweisen (z. B. Rotkehlchen, Mönchsgrasmücke, Zaunkönig).
Zusammenfassende Bewertung: Das festgestellte Artenspektrum entspricht in etwa den Erwartungen. Geprägt wird die Brutvogelfauna im Wesentlichen von wenig anspruchsvollen, weit verbreiteten und überwiegend gehölzgebundenen Arten. Bemerkenswert sind die Nachweise von Waldkauz und Klappergrasmücke. Bei der Klapper- grasmücke gelang ein Reviernachweis, vom Waldkauz eine Brutzeitfeststellung. Als wesentliche, die Lebensraumeignung beeinträchtigende Vorbelastungen sind die vielbefahrene B 9 (inkl. Radweg) und die Rheintal-Bahnstrecke zu werten. Die von den beiden Verkehrstrassen ausgehenden Störungen schränken insbesondere die Habitateignung für störempfindliche Vogelarten ein. Bei den im Eingriffs- bereich befindlichen Lebensraumstrukturen wurden keine Hinweise auf hier brütende Vögel festge- stellt.
2.7.3 Reptilien
Die systematische Untersuchung der Reptilien erstreckte sich auf die zu erneuernde Mauer sowie die hieran bahn- und straßenseitig anschließenden Saumstrukturen.
Die Untersuchungsbereiche wurden bei günstiger Witterung langsam und ruhig abgegangen und auf Vorhandensein sich sonnender Tiere überprüft. Darüber hinaus wurden Strukturen, die eine grund- sätzliche Eignung als Versteckplätze aufweisen (u. a. Folien), auf etwaige sich darunter verbergende Tiere überprüft. Ergänzend zur Sichtbeobachtung und der Kontrolle bereits vorhandener Verstecke wurden zehn künstliche Verstecke (KV) ausgebracht und im Zuge der Kartiergänge ebenfalls auf sich darunter verbergende Reptilien überprüft. Als KV dienten Dachpappenstücke, die eine Größe von je- weils etwa 0,5 m² aufwiesen (s. Abbildung 6).
Insgesamt wurden im Zeitraum von Mai bis September 2023 sechs Kartiergänge durchgeführt. Kartier- termine waren: 05.05., 25.05., 05.06., 28.06., 07.08. und 28.09.2023. Darüber hinaus erfolgte am 29.09.2023 beim Einholen der KV eine abschließende Kontrolle (nur KV, keine darüber hinausgehen- de Kartierung).
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 29]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 23 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Tabelle 11: Witterungsbedingungen zum Zeitpunkt der Reptilienkartierungen
| Datum | Wetterverhältnisse | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 05.05.2023 | 21°C, 3/8 bewölkt, 3 Bft, trocken | ||||
| 25.05.2023 | 18-20°C, 0/8 bewölkt, 1-2 Bft, trocken | ||||
| 05.06.2023 | 23°C, 0/8 bewölkt, 1-2 Bft, trocken | ||||
| 28.06.2023 | 16-17°C, 7/8 bewölkt, 1-2 Bft., trocken | ||||
| 07.08.2023 | 16-17°C, 4/8-8/8 bewölkt, 3 Bft., trocken | ||||
| 28.08.2023 | 19°C, 6/8 bewölkt, 1-2 Bft., trocken | ||||
| 29.09.2023 | 20°C, 7/8 bewölkt, 2-3 Bft., trocken |
Abbildung 6: Dachpappe als zusätzliches Versteckangebot für Reptilien
Zusammenfassende Bewertung: Im Rahmen der Kartierung gelangen keine Reptilienbeobachtungen. Ungeachtet des Habitatpoten- zials der zu erneuernden Stützmauer können aktuelle Reptilienvorkommen hier weitgehend ausge- schlossen werden.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 30]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 24 Landschaftspflegerischer Begleitplan
2.8 Schutzgebiete und Schutzobjekte
2.8.1 Natura 2000-Gebiete
Große Teile der Gehölzstrukturen hangseitig der Bahntrasse liegen innerhalb des FFH-Gebiets DE- 5711-301 „Rheinhänge zwischen Lahnstein und Kaub“ sowie des in diesem Teilbereich deckungsgleichen Vogelschutzgebiets (VSG) DE-5711-401 „Mittelrheintal“. Teilflächen der beiden Natura 2000-Gebiete reichen bis nahe an die zu erneuernde Stützmauer heran (MKUEM 2023a). Auf- grund der unmittelbaren Nähe zur geplanten Baumaßnahme wurden für beide Gebiete Vorprüfungen gemäß § 34 (1) BNatSchG durchgeführt. Eine detaillierte Beschreibung der Schutzgebiete sowie die Bewertung der projektbedingten Auswirkungen sind den Unterlagen ????? und ???? zu entnehmen.
2.8.2 Landschaftsschutzgebiete
Der Planungsraum liegt vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Rheingebiet von Bingen bis Koblenz“ (LSG-7100-001) (MKUEM 2023a).
Zweck der Schutzausweisung ist gemäß § 3 der Landesverordnung über das LSG „Rheingebiet von Bingen bis Koblenz“ vom 26. April 1978
die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart, der Schönheit und des Erholungswerts des Rheintals und seiner Seitentäler, mit den das Landschaftsbild prägenden, noch weitgehend naturnahen Hängen und Höhenzügen sowie die Verhinderung von Beeinträchtigungen des Landschaftshaushalts, insbesondere durch Boden- erosion in den Hanglagen.
2.8.3 Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 15 LNatSchG
Innerhalb des Planungsraums befinden sich die nachfolgenden gesetzlich geschützten Biotope (MKUEM 2023a):
GB-5812-0165-2008 „Hainbuchen-Wald NW Sankt Goar“: Westlich der Bahnstrecke, im nördli- chen Teil des Planungsraums wächst ein Eichen-Hainbuchenwald auf trocken-warmem Standort mit für die Pflanzengesellschaft Galio sylvatici-Carpinetum betuli typischer Artenkombination. GB-5812-0159-2008 „Felsenahornwald NW Sankt-Goar‘“: An den zuvor beschriebenen Eichen- Hainbuchenwald schließt südwestlich ein Felsenahornwald auf trocken-warmem Standort mit für die Pflanzengesellschaft Aceri monspessulani-Quercetum petraeae typischer Artenkombination an. GB-5812-0157-2008 „Felsgebüsche NW Sankt-Goar“: Hieran wiederum schließt südwestlich ein Felsengebüsch auf trocken-warmem Standort mit für die Pflanzengesellschaft Aceri monspes- sulani-Quercetum petraeae typischer Artenkombination an.
2.8.4 Schutzwürdige Biotope gemäß Landesbiotopkataster
In den Planungsraum reichen Teilflächen des im Biotopkataster Rheinland-Pfalz geführten schutzwür- digen Biotops „Rheinhänge zwischen Zu Fellen und Sankt Goar“ (BK-5812-0069-2008) (MKUEM 2023a).
Beschreibung: Rheinhang zwischen „Zu Fellen“ im Norden und Sankt Goar im Süden, Steilhang, der sich zwischen den Bachtälern von Heimbach und Gründelbach, zwei Seitentälern des Rheins, er- streckt. Überwiegend ostexponiert, kleinere Flächenanteile auch südexponiert. Am Oberhang eher
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 31]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 25 Landschaftspflegerischer Begleitplan
trocken-lichte Standorte, die sich in Richtung Hangfuß zunehmend als schattig und frisch beschreiben lassen. Teile des Waldes werden eingeschlagen, um freien Blick auf die gegenüberliegenden Rhein- hänge zu gewähren. Schutzgrund ist der reiche Komplex aus Trockenstandorten und schattig-frischen Waldgesellschaften milder Lagen. Der Hang ist Teil eines Verbund-Komplexes ähnlich strukturierter Flächen der linksseitigen Rheinhänge.
Schutzziel: Erhaltung des Hangs und freie Entwicklung
Bewertung: regionale Bedeutung / gering beeinträchtigt / Entwicklungstendenz nicht beurteil- bar / Erfassung im Oktober 2008
Flächengröße: 24,8 ha
2.8.5 Gesetzliche Überschwemmungsgebiete
Das gesetzliche Überschwemmungsgebiet des Rheins reicht innerhalb des Planungsraumes im Regelfall bis an die Bahnstrecke heran. Lediglich im Mündungsbereich des Gründelbaches erstreckt sich das Überschwemmungsgebiet westlich über die Bahnstrecke hinaus über eine Länge von etwa 100 m in das Gründelbachtal hinein (MKUEM 2023b).
2.8.6 UNESCO-Weltkulturerbe
Der gesamte Planungsraum ist Teil der „Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal“, die seit 2002 in die Liste der Weltkulturerbe der UNESCO aufgenommen wurde. Das Welterbe umfasst das Durchbruchtal des Rheins durch das Rheinische Schiefergebirge und erstreckt sich von Bingen/Rüdesheim bis nach Koblenz über eine Länge von etwa 67 Kilometern.
2.9 Zusammenfassung der Bestandserfassung
Die zu erneuernde Stützmauer befindet sich am nördlichen Siedlungsrand der zum Rhein-Hunsrück- Kreis gehörenden Stadt St. Goar. Sie ist Teil der linken Rheintalstrecke 2630 und steht am Hangfuß des steil abfallenden Rheintalhanges zwischen der Bahnstrecke und der in enger Bündelung mit die- ser verlaufenden B 9. Hangseitig schließen an die Bahnstrecke eine lockere Mischbebauung sowie überwiegend naturnahe Waldbestände an.
Die natürlichen Böden werden innerhalb des Planungsraumes überwiegend von flachgründigen Braunerden und von Regosolen gebildet. Sie prägen insbesondere die zumeist waldbestockten Hang- bereiche. In den ehemals weinbaulich genutzten Hangabschnitten (vor allem Hangbereiche im Grün- debachtal) sind Rigosol-Regosole verschiedener Ausprägung vorherrschend. In den nur randlich in den Planungsraum hineinreichenden Auen von Rhein und Gründelbach stellen Vegen die natürlichen Böden dar. Im Bereich der Verkehrs- und Siedlungsflächen sind die natürlichen Bodenfunktionen im Wesentlichen verloren gegangen.
Die im Planungsraum vorherrschenden devonischen Festgesteine bilden einen Kluftgrundwasserleiter geringer Ergiebigkeit. Neben dem Rhein, dessen Überschwemmungsgebiet sich bis zu der zu erneu- ernden Stützmauer erstreckt, befindet sich am Rand des Planungsraumes der Mündungsbereich des Gründelbaches.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 32]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 26 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Die gehölzbestockten Talhänge fungieren als Frischluftentstehungsgebiete und fördern innerhalb des bioklimatisch belasteten Rheintals die Luftregeneration.
Das Landschaftsbild wird maßgeblich durch das Rheintal mit dem etwa 300 m breiten Fluss, seiner schmalen Aue und den hieran anschließenden steil aufsteigenden, teils felsdurchsetzten Rheinhän- gen geprägt. Insbesondere die steileren Hangbereiche werden überwiegend von mehr oder weniger geschlossenen Gehölz- bzw. Waldbeständen eingenommen. Insgesamt kommt dem Mittelrheintal ei- ne überregionale touristische Bedeutung zu. Innerhalb des Planungsraumes konzentrieren sich Erho- lungsnutzungen auf die Rheinaue und den hier verlaufenden Radweg. Beeinträchtigt wird die land- schaftsbezogene Erholung vor allem durch die verkehrsbedingten Immissionen, die von der B 9 und der Rheintalstrecke ausgehen.
Die zu erneuernde Stützmauer ist nur sehr spärlich bewachsen. An den Mauerkopf schließt bahnseitig ein bis an den vegetationsfreien Gleiskörper heranreichender, dicht schließender Vegetationskomplex aus ruderalen Säumen und Stockausschlägen diverser Gehölze an. Straßenseitig ist der Mauer neben einer versiegelten Entwässerungsrinne ein schmaler, regelmäßig gemähter ruderaler Grasstreifen vorgelagert. Naturnahe und teils dem gesetzlichen Pauschalschutz unterliegende Waldbestände prä- gen insbesondere die westlich an die Bahnstrecke anschließenden und teils felsdurchsetzten Steil- hänge.
Bei den faunistischen Untersuchungen wurden an der Stützmauer zwar zahlreiche Hohlräume erfasst, eine Habitatfunktion insbesondere für Reptilien oder Fledermäuse wurde aber nicht festgestellt. Das festgestellte avifaunistische Artenspektrum entspricht in etwa den Erwartungen. Geprägt wird die Brutvogelfauna im Wesentlichen von wenig anspruchsvollen, weit verbreiteten und überwiegend ge- hölzgebundenen Arten. Bemerkenswert sind die Nachweise von Waldkauz und Klappergrasmücke. Als wesentliche, die Lebensraumeignung beeinträchtigende Vorbelastungen sind die vielbefahrene B 9 (inkl. Radweg) und die Rheintalstrecke zu werten. Die von den beiden Verkehrstrassen ausge- henden Störungen schränken insbesondere die Habitateignung für störempfindliche Vogelarten ein. Bei den im Eingriffsbereich befindlichen Lebensraumstrukturen wurden keine Hinweise auf hier brü- tende Vögel festgestellt.
Der Planungsraum liegt vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Rheingebiet von Bingen bis Koblenz“ und gehört zum UNESCO Weltkulturerbe „Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal“. Darüber hinaus tangiert der Raum die beiden Natura 2000-Gebiete VSG DE 5711-401 „Mittelrheintal“ und FFH-Gebiet DE 5711-301 „Rheinhänge zwischen Lahnstein und Kaub“. Einzelne Waldbestände und Gebüsche der Hangbereiche unterstehen zudem dem gesetzlichen Pauschalschutz. Ferner reicht das gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet des Rheins bis an die zu erneuernde Stütz- mauer heran.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 33]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 27 Landschaftspflegerischer Begleitplan
3 Darstellung des Vorhabens
3.1 Planerische Beschreibung des Bauvorhabens
Die an der Strecke 2630 von km 124,041 bis 124,221 rheinseitig befindliche Stützmauer muss auf- grund ihres schlechten baulichen Zustands erneuert werden. Eine Sanierung der Mauer im Rahmen einer Instandhaltungsmaßnahme ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich. Vorgesehen ist daher ein Ersatzneubau zum Teil in der Achse des Bestandsbauwerkes und zum Teil unmittelbar vor der bestehenden Mauer.
Zustandsbeschreibung der vorhandenen Stützmauer
Die zu erneuernde Stützmauer verläuft unterhalb des Bahndammes mit einem Abstand von ca. 7,00 m zur Gleisachse des Gegenrichtungsgleises. Die maximale Höhe der Mauer beträgt ca. 2,60 m.
Die flachgegründete Stützmauer (Schwergewichtsmauer) besteht teils aus vermörteltem Bruchstein- mauerwerk und teils aus Trockenmauerwerk. Bereits bei einer 1995 durchgeführten Mauerinspektion wurden diverse Schäden festgestellt. So hat der auf der Mauer und in dessen unmittelbaren Nahbe- reich vorhandene Bewuchs aus Efeu und Strauchwerk mit seinem Wurzelwerk örtlich das Mauerwerk durchdrungen und das Mauerwerksgefüge gesprengt. Bei km 124,050 ist eine Ausbauchung in der Mauer vorhanden. Eine besonders starke Verwitterung zeigen die Mauersteine im Abschnitt von km 124,070 bis 124,080. Eine weitere ausgeprägte Ausbauchung befindet sich bei km 124,140. Hier stehen die Mauersteine teilweise bis zu 7 cm hervor und gleichzeitig ist die Mauer hier offensichtlich stärker aufgelockert. Bei km 124,170 gibt es einen ausgeprägten Vertikalriss in der aufgelockerten Mauer. Bei km 124,190 ist die Mauer erneut stark ausgebaucht und die Steine im Mauerfußbereich sind stark verwittert. Im Endbereich ist die Mauer ausgerundet und aufgrund der konkaven Ausbildung besonders stark aufgelockert.
Beschreibung der geplanten Baumaßnahme
Die neue Stützmauer wird aus Halbfertigteilen, Ortbetonstützen und Bohrpfahlgründungen errichtet. Die Gründung der Stützwand erfolgt auf Bohrpfählen mit einem Durchmesser von 90 cm. Diese wer- den in einem Achsabstand von 5,0 m hergestellt und binden ca. 6,0 m in den Baugrund ein. Die Ober- kanten der Bohrpfähle enden ca. 40 cm unterhalb der Geländeoberkante an der Straße. Die Beweh- rung der Bohrpfähle bindet statisch in die Stützpfeiler der neuen Stützwand.
Die Pfeiler werden quadratisch 0,90 m x 0,90 m hergestellt und gründen direkt auf den Bohrpfählen bzw. auf der den Bohrpfahl umgebenden Magerbetonschicht. Je nach Abschnitt variiert die Höhe der Pfeiler zwischen ca. 2,60 m und 3,30 m (0,30 bis 0,40 m sind hiervon je nach Pfeiler im Erdreich).
Die Bewehrung der Pfeiler besteht aus Längseisen und Bügelbewehrung. Die Längseisen kommen hierbei zum Teil als Anschlussbewehrung aus der Bohrpfahlbewehrung. Diese überschneidet sich mit den weiteren Längseisen des Pfeilers so weit, dass eine Kraftübertragung in den Bohrpfahl sicherge- stellt ist.
Die Wand wird aus sogenannten Halbfertigteilen, auch als Doppelwand bezeichnet, hergestellt. Die Stützwand besteht aus zwei Halbfertigteilen (10 – 15 cm) und einem Kern als Ortbeton (ca. 20 cm). Die Wandelemente haben eine Gesamtstärke von 50 cm, eine Länge von ca. 4,10 m und sind mit den Stützenpfeilern direkt verbunden. Sie werden somit den Erddruck des Bahndamms über die Stützen und die Bohrpfähle in das Erdreich ableiten. Die Höhe der Elemente variiert aufgrund der unterschied- lichen Höhe der Stützwand Zwischen 2,60 m und 3,30 m.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 34]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 28 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Zur landschaftlichen Einbindung wird die Stützwand in Abstimmung mit der Generaldirektion Kulturel- les Erbe (GD KE) Rheinland-Pfalz und der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit ei- nem Verblendmauerwerk aus Natursteinen (Grauwacke, Stärke von 20 bis 30 cm) versehen. Dieses wird auf einer Konsole, welche im Fußbereich im Fertigteil mit gefertigt wird, aufgelagert und mit Mau- erankern an der Stahlbetonwand rückverankert. Die Verblendung wird über den Wandkopf geführt und somit ein gleichwertiges Erscheinungsbild wie im Bestand geschaffen.
Die Hinterfüllung der Stützwand besteht aus Schotter-Kiesmaterial nach DIN 18196 und ist in Lagen von 30 cm einzubauen. Die zu hinterfüllende Spalte zwischen Stützwand und Verbau bzw. Bestands- mauer kann in zwei Bereiche aufgeteilt werden. Die Hinterfüllung im Bereich der Halbfertigteilwänden hat eine Mächtigkeiten von ca. 80 cm und im Bereich der Stützenpfeiler eine Mächtigkeit von ca. 30 cm. Grundsätzlich ist die Hinterfüllung wasserdurchlässig auszuführen, damit das anfallende Wasser gesammelt und abgeleitet werden kann, ohne dass ein Aufstau entsteht.
Auf dem neuen Stützbauwerk wird als Absturzsicherung ein Holmgeländer mit Fußleisten entspre- chend den Konstruktionsgrundsätze für Geländer gem. Ril 804.9060A01 und nach Erfordernissen der DB InfraGO AG erstellt. Basis dafür sind die Richtzeichnungen für Holmgeländer aus Stahl mit zwei Zwischenholmen (A-GEL 3), Dehnfugen für Geländer aus Stahl (A-GEL 20), sowie Postenveranke- rung auf Stahlbetonbauwerke (A-GEL 30).
Die Baustellenandienung und -abwicklung erfolgt über die B 9. Die Bauarbeiten finden ausschließlich außerhalb der Gleise und des Gefahrenbereichs statt; ein direkter Eingriff in den Bahnbetrieb ist nicht geplant. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass beim Einbringen und beim Herausziehen der Träger für den bauzeitigen Verbau die Oberleitungsanlagen aus Sicherheitsgründen abzuschalten sind. Zu- sätzlich ist eine Rückverankerung des bauzeitigen Verbaus aus Trägerbohlen angedacht. Die Rück- verankerungsarbeiten sind zwingend in den Zugpausen auszuführen und dabei sind die Gleise zu überwachen. Als Arbeitsstreifen, Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen dienen der zwischen der vorhandenen Stützmauer und dem bergseitigen Straßenrand der B 9 befindliche Streifen (ca. 555 m²), die bauzeitlich gesperrte bergseitige Fahrbahn der B 9 (ca. 785 m²) sowie eine nördlich an die zu er- neuernde Stützwand anschließende, sich zwischen Bahnstrecke und Fahrbahnrand der B 9 erstre- ckende Sukzessionsfläche (ca. 865 m²).
Die Erneuerungsmaßnahme ist für das Jahr 2026 geplant. Die erforderlichen Gehölzrückschnitte sol- len außerhalb der Brut- und Nistzeit zwischen Oktober und Februar erfolgen. Mit den eigentlichen Bauarbeiten wird Anfang April 2026 begonnen. Der Abschluss der Bauarbeiten einschließlich der Bau- feldrekultivierung ist für Januar 2027 vorgesehen. Die Baufeldrekultivierung erfolgt im Nachgang, an- gepasst an die Aussaatzeiten.
Eine detaillierte Beschreibung der geplanten Baumaßnahme ist dem technischen Erläuterungsbericht (Unterlage 1) zu entnehmen.
3.2 Umweltverträglichkeitsprüfung
Die geplante Ausbaumaßnahme gehört nicht zu den UVP-pflichtigen Vorhaben der Anlage 1 des Ge- setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. des Landesgesetzes über die Umweltver- träglichkeitsprüfung (LUVPG). Seitens des Vorhabenträgers wurde jedoch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß §§ 7 bis 12 UVPG oder §§ 3 und 4 LUVPG durchgeführt. Danach schließt die Vorprüfung des Einzelfalls aus Sicht des Vorhabenträgers mit der Einschätzung ab, dass für das Vor- haben keine UVP-Pflicht besteht.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 35]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 29 Landschaftspflegerischer Begleitplan
4 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind während der Durchführung der Baumaßnahme umzusetzen:
001_VA Abstimmung der Baufeldfreimachung mit den Nist-, Brut- und Aufzuchtzeiten der Vögel Um zu vermeiden, dass im Eingriffsbereich brütende Vogelarten verletzt oder getötet bzw. ihre Gelege beschädigt oder zerstört werden, erfolgt der im Zuge der Baufeldfreimachung erforderliche Gehölz- rückschnitt gemäß den Regelungen des § 39 Abs. 5 BNatSchG außerhalb der Brutperiode der im Ein- griffsbereich vorkommenden europäischen Vogelarten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar.
002_VA Kontrolle der Stützmauer vor den Abbrucharbeiten auf einen Fledermausbesatz Um auszuschließen, dass im Rahmen des Stützmauerabbruchs Fledermäuse verletzt oder getötet werden, erfolgt vor dem Abbruch eine fachkundige Überprüfung vorhandener Hohlräume auf einen Fledermausbesatz. Bei den Hohlräumen ist einzelfallbezogen zu entscheiden, ob ein Verschluss er- forderlich ist. Die Freigabe der Stützwand für den Abbruch erfolgt durch die Umweltfachliche Bauüberwachung.
003_V Schonende Behandlung der bei Bauarbeiten anfallenden Bodenmaterialien Zur Sicherung und zum Schutz des Oberbodens sowie des kulturfähigen Unterbodens und zur Ver- meidung erheblicher Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen ist der Oberboden von allen Auftrags- und Abtragsflächen gemäß DIN 19639 (DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG 2019) i. V. m. DIN 18915 (DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG 2018) abzutragen und gesondert zu lagern. Das gilt insbesondere für die geplante Baustelleneinrichtungsfläche, die unmittelbar nördlich an die zu erneuernde Stütz- wand angrenzt.
004_V Ordnungsgemäßer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Während der Bauphase ist ein sachgemäßer Umgang mit Stoffen, die eine Beeinträchtigung des Grund- und/oder Oberflächenwassers sowie des Bodenhaushaltes herbeiführen könnten, zu gewähr- leisten.
Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat dabei unter Beachtung der einschlägigen Sicher- heitsbestimmungen so zu erfolgen, dass eine Gefährdung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser weitgehend ausgeschlossen werden kann. Hierzu ist die Ausweisung und Einrichtung befestigter und gesicherter Flächen zur Lagerung umweltgefährdender Stoffe, Betankung der Baufahrzeuge u. ä. er- forderlich.
005_V Einsatz einer umweltfachlichen Bauüberwachung mit Schwerpunkt Naturschutz
Zur Sicherstellung der fachgerechten Umsetzung der vorbeschriebenen Maßnahmen ist vom Vorha- benträger die Einsetzung einer umweltfachlichen Bauüberwachung (UBÜ) durchzuführen (EBA 2015).
Die umweltfachliche Bauüberwachung begleitet und präzisiert Maßnahmen und schlägt bei Bedarf weitere Vermeidungsmaßnahmen vor.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 36]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 30 Landschaftspflegerischer Begleitplan
5 Konfliktanalyse und Eingriffsermittlung
5.1 Darstellung der projektbedingten Wirkfaktoren
Im Zusammenhang mit der geplanten Erneuerung der Stützmauer sind überwiegend baubedingte und somit zeitlich begrenzte Wirkfaktoren von Relevanz. Die größten Beeinträchtigungen entstehen im Zu- ge der Baustellenabwicklung und der hierfür benötigten Arbeitsräume sowie Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen. Die Flächeninanspruchnahmen beeinträchtigen Funktionen aller Schutzgüter. Dar- über hinaus kommt es im Zuge der Bauarbeiten zu stofflichen (insbes. Staub, Luftschadstoffe) und nicht stofflichen (insbes. Lärm, Erschütterungen) Belastungen baustellennaher Flächen. Mit der Rekul- tivierung des Baufelds und der anschließenden bestandsorientierten Wiederbegrünung der Flächen werden die bauzeitlich verloren gehenden Naturhaushaltsfunktionen kurzfristig wieder hergestellt.
Dauerhafte, anlagebedingte Wirkfaktoren spielen im Zusammenhang mit der Erneuerung der Stütz- mauer eine geringere Rolle, da die neue Stützmauer das Bestandsbauwerk in großen Teilen lage- gleich ersetzt. Lediglich in dem Abschnitt, bei dem die neue Mauer vor die bestehende gesetzt wird, kommt es zu einer Neuversiegelung und einem damit einhergehenden Verlust aller Naturhaushalts- funktionen. Betroffen ist hiervon ein stark vorbelasteter und hinsichtlich seiner Naturhaushaltsfunktio- nen eingeschränkter Bereich.
Betriebsbedingte Wirkungen sind im Zusammenhang mit der Erneuerung der Stützmauer nicht von Relevanz.
In der nachfolgenden Tabelle sind die wesentlichen Wirkfaktoren, die betroffenen Schutzgüter sowie eine Grobeinschätzung der räumlichen Reichweite der Wirkungen zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 12: Darstellung der im Zuge des Brückenersatzneubaus relevanten Wirkfaktoren und betroffene Schutzgüter
| Wirkfaktor | Betroffenes Schutzgut | Räumliche Reichweite | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Flächeninanspruchnahmen (Ar- beitsraum, Baustelleneinrichtungs- fläche) | Biotope Tiere / Pflanzen Boden Wasser Klima / Luft Landschaft / Erholung | Eingriffsort | ||||||
| Nichtstoffliche Einwirkungen (Lärm, Erschütterungen, optische Reize – Licht) | Tiere Landschaft / Erholung | Baustellenumfeld – Reichweite abhängig von der Empfindlichkeit der betroffenen Ar- ten am weitesten reichender Wirkfaktor ist Lärm; als relevanter Wirkbereich wird von bis zu 200 m ausgegangen | ||||||
| Stoffliche Einwirkungen (Staub, Abgase, Stoffeinträge / Sedimente etc.) | Biotope Tiere / Pflanzen Wasser Klima / Luft Landschaft / Erholung | Baustellennahbereich (< 50 m) |
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 37]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 31 Landschaftspflegerischer Begleitplan
5.2 Methodische Bewertungsvorgaben
Die Ermittlung der Auswirkungen der geplanten Baumaßnahme auf den Naturhaushalt und das Land- schaftsbild i. S. des § 14 BNatSchG erfolgt innerhalb des Planungsraums für jedes Schutzgut bzw. für jede planungsrelevante Funktion im Naturhaushalt einzeln auf Grundlage der in Kapitel 2 vorgenom- menen Bestandserfassung und -bewertung.
Die konkreten projektbedingten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden textlich be- schrieben und darüber hinaus in einem Bestands- und Konfliktplan im Maßstab 1:1.000 (Unterlage ?????) kartographisch dargestellt.
Zur Bewertung der unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen zu erwarten- den unvermeidbaren Beeinträchtigungen der einzelnen Schutzgüter sind die von dem Bauvorhaben ausgehenden Wirkungen auf die erfassten und bewerteten Funktionen zu ermitteln. Die Beeinträchti- gung der Schutzgüter wird dabei unterschieden in:
erhebliche Beeinträchtigung (eB) und
erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS)
Zur Bestimmung, ob ein Eingriff besonderer Schwere vorliegt, erfolgt eine Klassifizierung für die Funk- tionen jedes Schutzgutes separat gemäß der nachfolgenden Bewertungsmatrix.
Tabelle 13: Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen gemäß Tab. II des Praxisleitfadens (MKUEM 2021)
Erläuterungen: – = keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten, d. h. kein Eingriff, eB = erhebliche Beeinträchtigung zu er- warten, d. h. Kompensation durch Integrierte Biotopbewertung, eBS = erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere zu er- warten, d. h. ggf. weitere, schutzgutbezogene Kompensation erforderlich.
| Bedeutung der Funktionen des jeweiligen Schutzgutes nach Wertstufen | Intensität der vorhabenbezogenen | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirkungen / Wirkungsstufe | |||||||||
| I | II | III | |||||||
| gering | mittel | hoch | |||||||
| 1 sehr gering | - | - | eB | ||||||
| 2 gering | - | eB | eB | ||||||
| 3 mittel | eB | eB | eBS | ||||||
| 4 hoch | eB | eBS | eBS | ||||||
| 5 sehr hoch | eBS | eBS | eBS | ||||||
| 6 hervorragend | eBS | eBS | eBS |
Eine herausgehobene Bedeutung wird in der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) dem Bo- den und seinen Funktionen zugewiesen. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 LKompVO sind Neuversiegelungen nur durch eine Entsiegelung als Voll- oder Teilentsiegelung oder eine dieser gleichwertigen boden- funktionsaufwertenden Maßnahme geeignet. Bodenversiegelungen stellen grundsätzlich eine Beein- trächtigung besonderer Schwere dar, die immer funktionsspezifisch zu kompensieren sind.
Die Intensität der vorhabenbedingten Wirkungen wird durch die drei Wirkungsstufen gering, mittel und hoch ausgedrückt. Sie wird anhand der Stärke, Dauer und Reichweite des Eingriffs in Relation zur Empfindlichkeit der betroffenen Schutzgüter gegenüber dem Eingriff festgelegt und hängt sehr stark von den Umständen des jeweiligen Vorhabentyps ab. Entsprechende Kriterien müssen sich daher im Rahmen der Praxiserfahrung herausbilden und sind für jedes Schutzgut gesondert zu betrachten.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 38]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 32 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Sofern mindestens eine erhebliche Beeinträchtigung (eB) vorliegt, ist ein Eingriff in Natur und Land- schaft gegeben; unabhängig davon, ob er sich aus der schutzgutbezogenen oder der Integrierten Bio- topbewertung ergibt.
5.3 Boden
5.3.1 Ermittlung der Intensität der vorhabenbedingten Wirkungen
Bezüglich des Bodens stellen bau- und anlagebedingte Bodeninanspruchnahmen die bedeutsamsten Wirkfaktoren dar. Eine hohe Wirkintensität wird der anlagenbedingten Neuversiegelung von Flä- chen zugewiesen, da diese grundsätzlich einen vollständigen und dauerhaften Verlust aller Boden- funktionen zur Folge hat. Von einer mittleren Wirkintensität ist bei den bauzeitlichen Bodeneingriffen auszugehen. Sie führen zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung des Bodengefüges. Eine gerin- ge Wirkintensität ist bei baubedingten Beeinträchtigungen ohne direkten Eingriff in Böden – z.B. durch bauzeitliche Stoffeinträge – zu erwarten.
5.3.2 Projektbedingte Beeinträchtigungen
5.3.2.1 Baubedingte Beeinträchtigungen
Für Arbeitsstreifen und die Herstellung der Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen wird eine Fläche von etwa 1.300 m² in Anspruch genommen5. Alle bauzeitlich betroffenen Böden befinden sich im unmittelbaren Nahbereich vorhandener Verkehrsflächen und weisen anthropogene Vorbelastungen auf, die die natürlichen Bodenfunktionen mehr oder weniger stark beeinträchtigen. Dies gilt in beson- derem Maße für die stark verdichteten und durch Fremdmaterial geprägten Böden der Straßenrandbe- reiche (Bankette), die in einem Umfang von etwa 450 m² in Anspruch genommen werden. Aber auch die hieran bis zur Bahntrasse bzw. der Stützmauer anschließenden Böden sind hinsichtlich ihrer Funk- tionen beeinträchtigt. Neben verkehrsbedingten Stoffeinträgen ist davon auszugehen, dass der nur etwa 10 m breite, zwischen B 9 und Bahnstrecke gelegene Streifen in der Vergangenheit ebenfalls be- reits für Bauaktivitäten genutzt wurde. Gemäß der Matrix in Tabelle 13 wird die bauzeitliche Bean- spruchung der Böden trotz eingeschränkter Bodenfunktionen (Böden geringer Wertigkeit) dennoch als erhebliche Beeinträchtigung (eB) gewertet (Konflikt Bo1).
5.3.2.2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Die neue Stützmauer ersetzt zu großen Teilen lagegleich das Bestandsbauwerk. Lediglich im Norden wird die neue Mauer vor dem Bestandsbauwerk errichtet. Hierdurch kommt es zu Neuversiegelun- gen. Diese betreffen eine Fläche von 94 m² und haben einen vollständigen und dauerhaften Boden- verlust zur Folge. Sie werden als erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) gewer- tet (Konflikt Bo2).
5 Hinzu kommt die bauzeitliche Nutzung bereits versiegelter Flächen in einem Umfang von etwa 1.020 m². Sie gehen nicht mit Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einher und bleiben bei der Eingriffsbewertung unberücksichtigt.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 39]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 33 Landschaftspflegerischer Begleitplan
5.4 Wasser
5.4.1 Ermittlung der Intensität der vorhabenbedingten Wirkungen
Beim Schutzgut ‚Wasser‘ erfolgt die Eingriffsbewertung abweichend von allen anderen Schutzgütern rein verbal-argumentativ (vgl. MKUEM 2021). Beeinträchtigungen stellen insbesondere anlagebeding- te Flächenversiegelungen und damit verbundene Retentionsraumverluste sowie mögliche bauzeitliche Stoffeinträge in Grund- und Oberflächengewässer dar.
5.4.2 Projektbedingte Beeinträchtigungen
5.4.2.1 Baubedingte Beeinträchtigungen
Die größten Risiken sowohl für den Rhein wie auch für das Grundwasser bestehen während der Bau- zeit durch mögliche bauzeitliche Stoffeinträge.
Im Zuge der Bohrpfahlgründungen…….
Risiken sonstiger bauzeitlicher Verunreinigungen von Grund- und Oberflächenwasser sind durch kon- sequente Umsetzung / Beachtung der festgelegten Schutzmaßnahmen zu minimieren. Durch einen ordnungsgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie den Schutz des Rheins vor Stoffeinträgen durch Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entwässerung des Baufelds sind erhebli- che Wasserverunreinigungen nicht zu erwarten.
5.4.2.2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Die neue Stützmauer ersetzt das Bestandsbauwerk zu großen Teilen an selber Stelle. Lediglich im Norden wird die neue Mauer vor dem Bestandsbauwerk errichtet, so dass es hier auf einer Fläche von 94 m² zu einer Neuversiegelung kommt. Insgesamt erhöht sich hierdurch der Oberflächenabfluss zu Lasten der Grundwasserneubildung (s. Schutzgut ‚Boden‘ - Konflikt Bo2). Der Umfang der Flächen- versiegelung ist allerdings so gering, dass spürbare Auswirkungen auf das Grundwasserdargebot ausgeschlossen sind. Auch die dauerhaften Beeinträchtigungen des gesetzlichen Überschwem- mungsgebietes sind gering und werden nicht als erhebliche Beeinträchtigung gewertet. „Anlagen der Verkehrsinfrastruktur“ sind zudem privilegiert. Für sie gilt nicht das in § 78 Abs. 4 Wasserhaushaltsge- setz (WHG) enthaltene Verbot (mit Ausnahmemöglichkeit und Retentionsausgleichspflicht) zur Errich- tung / Erweiterung von baulichen Anlagen in Überschwemmungsgebieten. § 78 Abs. 4 Wasserhaus- haltsgesetz (WHG) findet auf Eisenbahnbetriebsanlagen keine Anwendung, da für sie eine Zulassung nach dem besonderen Fachplanungsrecht (§ 18 AEG) erfolgt.
5.5 Klima / Luft
5.5.1 Ermittlung der Intensität der vorhabenbedingten Wirkungen
Bezüglich des Klimas und der Luft sind vor allem die projektbedingten Auswirkungen auf klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktionen und Klimaschutzfunktionen durch Treibhausgasspeicher oder -senken zu betrachten.
Bewertungsrelevante Auswirkungen können sich durch den Verlust klimaökologisch oder lufthygie- nisch relevanter Vegetationsbestände, die Beeinträchtigung bedeutsamer Kalt- oder Frischluftbahnen, den Verlust der Klimaschutzfunktion von Böden sowie bauzeitliche Luftbelastungen (insbes. Abgase von Baumaschinen und –geräten) ergeben.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 40]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 34 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Die schutzgutbezogene Wirkungsintensität ist gering, da nur sehr kleinräumige und zudem über- wiegend auf die Bauzeit beschränkte Wirkungen möglich sind.
5.5.2 Projektbedingte Beeinträchtigungen
5.5.2.1 Baubedingte Beeinträchtigungen
Spürbare Funktionsbeeinträchtigungen der als Frisch- und Kaltluftbahnen bedeutsamen Täler des Gründelbachs und insbesondere des Rheins sind im Zusammenhang mit der Stützwanderneuerung ausgeschlossen.
Mit der Bauabwicklung ist die Freisetzung / Entstehung von Stäuben und Abgasen verbunden. Insbe- sondere die Erdarbeiten sowie der Einsatz von Baufahrzeugen und Baugeräten führen während der Bauphase zu einer vorübergehenden Verschlechterung der lufthygienischen Situation im Bereich der Baustelle und deren unmittelbaren Umfeld. Die Belastungen sind räumlich und zeitlich eng begrenzt und stellen keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes ‚Klima/Luft‘ i.S. der Eingriffsregelung dar.
Baubedingte Vegetationsflächenverluste betreffen überwiegend ruderale Krautvegetation mit einer ge- ringen klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktion. Die Wirkintensität wird als gering eige- stuft. Die vorübergehenden bauzeitlichen Vegetationsverluste sind unter Anwendung der Bewer- tungsmatrix (s. Tab. 13) nicht als erhebliche Beeinträchtigung zu werten.
5.5.2.2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Auch die anlagebedingte Neuversiegelung von Flächen betrifft im Wesentlichen ruderale Krautvege- tation mit einer geringen klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktion. Unter Berücksichti- gung des geringen Flächenumfangs der anlagebedingten Vegetationsverluste sind nur sehr geringe Auswirkungen des Schutzgutes ‚Klima/Luft‘ zu erwarten.
5.6 Landschaft (Orts- / Landschaftsbild und naturbezogene Erholung)
5.6.1 Ermittlung der Intensität der vorhabenbedingten Wirkungen
Beim Landschaftsbild wird die Wirkintensität zum einen von der räumlichen Reichweite und zum ande- ren von der Bedeutung der betroffenen Strukturen für den landschaftlichen Charakter des betroffenen Raumes bestimmt. Eine hohe Wirkintensität ist daher insbesondere bei weithin wahrnehmbaren und der Betroffenheit besonders Identitätsstiftender Landschaftselemente zu erwarten. Die von der Erneuerungsmaßnahme betroffene Stützmauer ist einerseits nur kleinräumig wahrnehmbar, stellt andererseits aber eine für das als UNESCO-Welterbe ausgezeichnete Mittelrheintal typische und landschaftsprägende Kleinstruktur dar. Den zwischen Rheintalstrecke und B 9 betroffenen ruderalen Saumstrukturen kommt innerhalb des sowohl aus landschaftlicher Sicht als auch hinsichtlich der Erho- lungsfunktionen hochbedeutsamen Mittelrheintals eine nachrangige Bedeutung zu.
5.6.2 Projektbedingte Beeinträchtigungen
Dem Verlust der landschaftsprägenden Stützmauer wird trotz nur kleinräumiger Wahrnehmbarkeit dem Grunde nach eine hohe Wirkintensität bezogen auf das Landschaftsbild zugeordnet. Zur Ver- meidung einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wurden seitens des Vorhabenträ-
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 41]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 35 Landschaftspflegerischer Begleitplan
gers eine frühzeitige Abstimmung mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GD KE) Rheinland-Pfalz und der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord bezüglich der Gestaltung der neuen Stütz- mauer geführt. Festgelegt wurde in Anlehnung an das Bestandsbauwerk ein Verblendmauerwerk aus Grauwacke. Dieses ist Bestandteil der technischen Planung. Hierdurch wird in Verbindung mit der Re- kultivierung und Begrünung der Arbeitsstreifen und Baustellenflächen eine landschaftliche Einbindung der neuen Stützmauer sichergestellt. Erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind ausge- schlossen.
Auch die Erholungsfunktionen sind von der Baumaßnahme nur unwesentlich betroffen. Es kommt le- diglich zu kleinräumig wirkenden bauzeitlichen Störungen und der rheinseitig entlang der B 9 verlau- fende Rad- und Gehweg bleibt durchgehend nutzbar.
5.7 Biotope und Pflanzen
5.7.1 Ermittlung der Intensität der vorhabenbedingten Wirkungen
Anlagebedingten Biotopflächenverlusten wird im Zusammenhang mit der Stützmauererneuerung grundsätzlich die Wirkungsstufe ‚hoch‘ zugeordnet. Die bauzeitlich in Anspruch zu nehmenden Biotopstrukturen lassen sich nach Abschluss der Baumaßnahme kurzfristig wiederherstellen, so dass nur von einer mittleren Wirkintensität auszugehen ist.
Die über die bau- und anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen hinausgehenden mittelbaren Be- einträchtigungen betreffen die im näheren Baustellenumfeld gelegenen Biotopstrukturen. Von Rele- vanz können hierbei stoffliche und nicht stoffliche Einwirkungen sein. Unter Berücksichtigung von Art und Ausprägung der betroffenen Biotopstrukturen, bestehender Beeinträchtigungen sowie einer engen räumlichen und zeitlichen Beschränkung der Stoffeinträge wird eine geringe Wirkintensität zugrunde gelegt.
5.7.2 Projektbedingte Beeinträchtigungen
5.7.2.1 Baubedingte Beeinträchtigungen
Die Baumaßnahme wird in Teilen vom bestehenden Straßenkörper aus durchgeführt. Baubedingte Vegetationsflächenverluste werden dadurch reduziert. Als Arbeitsstreifen werden allerdings die unmit- telbar an die vorhandene Stützmauer angrenzenden Vegetationsbestände in Anspruch genommen. Betroffen sind zum einen der zwischen Stützmauer und Straße vorhandene Straßensaum und zum anderen ein Streifen des oberhalb an die Stützmauer anschließenden Ruderalbewuchses. Darüber hinaus wird zur Materiallagerung und als Baustelleneinrichtung eine nördlich an die zu erneuernde Stützmauer angrenzende Sukzessionsfläche benötigt. Insgesamt haben die bauzeitlichen Vegeta- tionsflächenverluste einen Umfang von etwa 1.300 m². Eine biotoptypenbezogene Darstellung der bauzeitlichen Flächeninanspruchnahmen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Tabelle 14: Biotoptypenbezogene Darstellung der baubedingten Flächeninanspruchnahmen und Ermittlung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen gemäß Tabelle II des Praxisleitfadens (MKUEM 2021)
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 42]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 36 Landschaftspflegerischer Begleitplan
| Code | Biotoptyp | Biotop- wert | Wert- stufe | Erheb- | Konflikt | Fläche | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lichkeit | ||||||||
| der Beein- | ||||||||
| trächti- | ||||||||
| gung6 | ||||||||
| HC3 | Straßenrand | 3 | gering | eB | B1 | 453 m² | ||
| KB1 | Ruderaler Saum | 7 | gering | eb | B2 | 580 m² | ||
| KB1/BB9 | Ruderaler Saum mit einzelnen Strauch- pflanzungen | 8 | gering | eB | 268 m² | |||
| Summe | 1.301 m² |
eB = erhebliche Beeinträchtigung
5.7.2.2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Die neue Stützwand ersetzt das Bestandsauwerk teils an selber Stelle. Abschnittsweise wird die neue Mauer vor der alten Stützmauer errichtet. Insgesamt umfasst die Neuversiegelung eine Fläche von 94 m². Betroffen sind ruderale Säume, die vor wenigen Jahren teils durch einzelne Strauchpflanzun- gen angereichert wurden. Eine biotoptypenbezogene Darstellung der anlagebedingten Flächeninan- spruchnahmen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Tabelle 15: Biotoptypenbezogene Darstellung der anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen und Ermitt- lung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen gemäß Tabelle II des Praxisleitfadens (MKUEM 2021)
| Code | Biotoptyp | Biotop- wert | Wert- stufe | Erheb- | Konflikt | Fläche | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lichkeit | ||||||||
| der Beein- | ||||||||
| trächti- | ||||||||
| gung7 | ||||||||
| KB1 | Ruderaler Saum | 7 | gering | eb | B2 | 40 m² | ||
| KB1/BB9 | Ruderaler Saum mit einzelnen Strauch- pflanzungen | 8 | gering | eB | 54 m² | |||
| Summe | 94 m² |
eB = erhebliche Beeinträchtigung
5.8 Tiere
Die von der Stützmauererneuerung betroffene Fläche liegt zwischen der Rheintalstrecke und der B 9. Sie wird überwiegend von ruderalen Grassäumen, teils im Wechsel mit jüngeren Gehölzpflanzungen eingenommen. Im Zuge der projektbezogen durchgeführten faunistischen Untersuchungen (Reptilien, Brutvögel, Fledermäuse) wurden keine Hinweise auf Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Taxa gefunden (s. Kapitel 5.9). Auszugehen ist bei den betroffenen Flächen von einer Habitatfunktion für wenig störempfindliche Arten mit geringem Raumanspruch. Die mit dem Bauvorhaben verbundenen Biotopverluste betreffen somit mutmaßlich den Lebensraum weit verbreiteter und wenig anspruchsvol- ler Tierarten (Konflikt T1).
6 Gemäß der Matrixtabelle (s. Tabelle 13) 7 Gemäß der Matrixtabelle (s. Tabelle 13)
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 43]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 37 Landschaftspflegerischer Begleitplan
5.9 Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten
Im Rahmen der vorhabenbedingten Eingriffe sind die artenschutzrechtlichen Vorgaben gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG für besonders und streng geschützte Arten zu berücksichtigen.
Eine ausführliche Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden projektbedingten Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten ist dem Fachbeitrag Artenschutz (Unterlage ???) zu ent- nehmen.
Im Zusammenhang mit der geplanten Stützmauererneuerung kommt es bei Beachtung der vorgese- henen Vermeidungsmaßnahmen zu keinen Verstößen gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG.
5.10 Betroffenheit von Schutzgebieten
Die Auswirkungen der Baumaßnahme auf das VSG DE 5711-401 „Mittelrheintal“ und das FFH- Gebiet DE 5711-301 „Rheinhänge zwischen Lahnstein und Kaub“ wurden in gesonderten VSG- bzw. FFH-Vorprüfungen untersucht (vgl. Unterlagen ????). Ergebnis der FFH-Vorprüfungen ist, dass im Zuge der Stützmauererneuerung nur geringfügige bauzeitliche Störungen in den baustellennahen Teilen der beiden Natura 2000-Gebiete möglich sind. Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungs- ziele sind bei beiden Gebieten ausgeschlossen.
Die gesamte Baumaßnahme befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Rheingebiet von Bingen bis Koblenz“. Die mit der Erneuerung der Stützmauer verbundenen Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet sind gering. Sie betreffen zwar einen insbesondere von Radfahrern re- gelmäßig frequentierten und für die naturbezogene Erholung bedeutsamen Abschnitt des Rheintals, haben hier allerdings im Wesentlichen zeitlich befristete und zudem räumlich sehr eng begrenzte Stö- rungen zur Folge. Nachhaltige und erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsschutzgebietes und seiner Schutzzwecke sind mit der Stützmauererneuerung nicht verbunden. Durch eine Natursteinver- blendung wird landschaftsraumtypische Erscheinungsbild der Stützmauer erhalten und erhebliche Be- einträchtigungen des Landschaftsbildes sowie des UNESCO-Weltkulturerbes „Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal“ werden vermieden.
Die im Planungsraum erfassten gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 15 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope befinden sich alle außerhalb des Eingriffsbereichs und werden von dem Bauvorhaben nicht beeinträchtigt. Auch Beeinträchtigungen der im Landesbiotopkataster erfassten schutzwürdigen Bio- tope sind mit der Stützmauererneuerung nicht verbunden.
5.11 Zusammenfassende Darstellung der Beeinträchtigungen
Die geplante Erneuerung der Stützmauer ist vornehmlich mit bauzeitlichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden. Neben der Nutzung bereits versiegelter Flächen, werden für Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sowie Arbeitsstreifen Vegetationsflächen in einem Gesamt- umfang von etwa 1.300 m² benötigt. Betroffen ist neben dem grasdominierten Straßenrand entlang der B 9 ein zwischen der Bundesstraße und der Bahnstrecke ausgebildeter ruderaler Saum, der teils durch Strauchpflanzungen strukturiert ist. Die dauerhaften anlagebedingten Vegetationsflächenverlus- te sind demgegenüber mit 94 m² gering und konzentrieren sich auf den nördlichen Mauerabschnitt, der vor dem Bestandsbauwerk errichtet wird. Betroffen sind ebenfalls ruderale Säume, teils mit Strauchbewuchs.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 44]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 38 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Die bau- und anlagebedingten Vegetationsflächenverluste werden als erhebliche Beeinträchtigung gewertet und stellen zugleich einen Eingriff in den Lebensraum einiger weit verbreiteter und wenig an- spruchsvoller Tierarten dar. Darüber hinaus beeinträchtigen die projektbedingten Flächeninanspruch- nahmen die vorhandenen Böden. Die Neuversiegelung wird dabei ungeachtet des relativ geringen Umfangs und der bei den betroffenen Böden bestehenden Funktionsbeeinträchtigungen gemäß Lan- deskompensationsverordnung als Eingriff besonderer Schwere bewertet. Von der Neuversiegelung ist auch das gesetzliche Überschwemmungsgebiet des Rheins betroffen. Es kommt zu einem Retenti- onsraumverlust, der allerdings nur einen geringen Umfang hat und nicht als erhebliche Beeinträchti- gung eingestuft wird.
Die klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktionen werden von dem Bauvorhaben nur ge- ringfügig beeinträchtigt. Erhebliche Auswirkungen werden ausgeschlossen. Auch bezüglich des Land- schaftsbildes (einschließlich der naturbezogenen Erholung) sind nur geringe Auswirkungen zu erwar- ten. Die vorhandene, aus Natursteinen aufgebaute Stützmauer stellt zwar eine den Landschaftscha- rakter besonders prägende Einzelstruktur dar, zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird die neue Stützmauer aber in fachbehördlicher Abstimmung mit einem Verblendmauerwerk aus Grauwacke ausgestattet. Hierdurch werden auch Beeinträchtigungen des UNESCO-Welterbes „Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal“ vermieden. Die Auswirkungen des Bau- vorhabens auf das unmittelbar betroffene Landschaftsschutzgebiet „Rheingebiet von Bingen bis Kob- lenz“, wie auch die beiden angrenzenden Natura 2000-Gebiete VSG DE 5711-401 „Mittelrheintal“ und FFH-Gebiet DE 5711-301 „Rheinhänge zwischen Lahnstein und Kaub“ sind gering. Erhebliche Beein- trächtigungen sind ausgeschlossen.
6 Maßnahmenplanung
Der Verursacher eines Eingriffs ist gemäß § 15 BNatSchG verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchti- gungen von Natur und Landschaft durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Gemäß den Vorgaben der LKompVO sind erhebliche Beeinträchtigungen von Biotopen ausgeglichen oder ersetzt, wenn im betroffenen Naturraum und innerhalb einer angemessenen Frist einen Aufwer- tung des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes erfolgt, deren Biotopwert dem ermittelten bio- topwertbezogenen Kompensationsbedarf entspricht. Ist dies nicht möglich, kann unter bestimmten Vo- raussetzungen eine Ersatzgeldzahlung geleistet werden.
Gemäß LKompVO sind die Kompensationsmaßnahmen innerhalb des von dem Bauvorhaben be- troffenen Naturraums innerhalb einer angemessenen Frist durch Aufwertung des Naturhaushalts oder Landschaftsbildes zu realisieren. Die Lage des Naturraums bestimmt sich gemäß Anlage 4 der Ver- ordnung. Demnach sind die zur Eingriffskompensation erforderlichen Maßnahmen im Naturraum „D44 – Mittelrheingebiet (mit Siebengebirge)“ zu realisieren. Der Biotopwert der Kompensationsmaßnah- men muss dabei mindestens dem ermittelten biotopwertbezogenen Kompensationsbedarf entspre- chen. Ein besonderer Stellenwert wird Kompensationsmaßnahmen eingeräumt, die mit einer Entsie- gelung verbunden sind, indem ihnen zusätzlich 30 Wertpunkte je Quadratmeter aufgewerteter Fläche anzurechnen sind.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 45]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 39 Landschaftspflegerischer Begleitplan
6.1 Ableitung des Kompensationsbedarfs
Methodische Grundlagen zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs Der Kompensationsbedarf der mit einer geplanten Baumaßnahme verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft setzt sich gemäß LKompVO aus dem biotopwertbezogenen und dem funktions- spezifischen Kompensationsbedarf zusammen.
Der biotopwertbezogene Kompensationsbedarf ist bei den Biotopen, bei denen mindestens eine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, zu ermitteln (vgl. Tabelle 3 und Tabelle 4). Hierzu ist bei Flächeninanspruchnahmen eine Bilanzierung der Biotopwerte vor (Ist-Biotopwert) und nach Durch- führung des Eingriffs (Ziel-Biotopwert) vorzunehmen und mit der voraussichtlich beeinträchtigten Flä- che in Quadratmetern zu multiplizieren.
Liegt für das Schutzgut Biotope oder für die weiteren Schutzgüter und Funktionen eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere (beim Schutzgut Landschaftsbild eine erhebliche Beein- trächtigung) vor, ist dagegen verbal-argumentativ der funktionsspezifische Kompensationsbedarf zu ermitteln.
Projektbezogene Ermittlung des Kompensationsbedarfs Bei dem vorliegenden Bauvorhaben ergeben sich projektbedingte Eingriffe in Biotopfunktionen im Wesentlichen aus den unmittelbaren Beeinträchtigungen durch bau- und anlagebedingte Biotopverlus- te. Darüber hinaus gehende mittelbare Wirkungen auf Biotope sind durch das Bauvorhaben nicht zu erwarten.
Zur Ermittlung des biotopwertbezogenen Kompensationsbedarfs erfolgt zunächst in der nachfol- genden Tabelle die Ermittlung des Eingriffswertes durch den Verlust der vorhandenen Biotope, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten ist (vgl. Tabelle 3 und Tabelle 4), in Wertpunkten.
Tabelle 16: Ermittlung des Eingriffswertes in Wertpunkten (WP) (betroffene Fläche multipliziert mit dem Bio- topwert des Ausgangsbiotops)
| Biotoptyp (Code) | Ist-Biotop- wert | Betroffene Fläche (m²) | Eingriffs- wert in WP | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| versiegelt | bauzeitlich | |||||||
| Straßenrand (HC3) | 3 | - | 453 | 1.359 | ||||
| Ruderaler Saum (KB1) | 7 | 40 | 580 | 4.340 | ||||
| Ruderaler Saum mit einzel- nen Strauchpflanzungen (KB1/BB9) | 8 | 54 | 268 | 2.576 | ||||
| Summe | 8.275 |
Der biotopwertbezogene Mindestkompensationsbedarf für die mit dem Bauvorhaben verbundenen Eingriffe beträgt insgesamt 8.275 Wertpunkte.
Als erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere ist die Neuversiegelung von Flächen in ei- nem Umfang von 94 m² zu werten, wenngleich festzustellen ist, dass die betroffenen Böden aufgrund verschiedener Vorbelastungen hinsichtlich ihrer natürlichen Funktionen eingeschränkt sind.
6.2 Darstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Die im Folgenden dargestellten landschaftspflegerischen Maßnahmen sind geeignet, die durch das Vorhaben bedingten, unvermeidbaren Eingriffe zu kompensieren.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 46]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 40 Landschaftspflegerischer Begleitplan
001_A Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen Alle bauzeitlich beanspruchten Flächen werden nach Abschluss der Stützwanderneuerung vollständig beräumt. Sämtliche Auftragsmaterialien und Befestigungen sowie Fremdmaterialien werden beseitigt und das Gelände wird wieder in Anlehnung an die Ursprungsverhältnisse hergerichtet. Sofern es bau- zeitlich zu einer Verdichtung des Unterbodens gekommen sein sollte, ist eine Tiefenlockerung durch- zuführen. Abschließend wird der Oberboden aufgebracht und das Gelände feinmodelliert.
Durch die Rekultivierung werden die Bodengrundfunktionen wiederhergestellt und die Basis für eine zügige Wiederbegrünung bzw. Bepflanzung der Flächen geschaffen.
Alle Flächen werden mittels einer artenreichen Saatgutmischung begrünt. Zu verwenden ist bei der Ansaat ausschließlich gebietsheimisches, den Anforderungen des § 40 BNatSchG genügendes Saat- gut. Zu verwenden ist Regiosaatgut aus dem Ursprungsgebiet 7 „Rheinisches Bergland“. Darüber hin- aus werden unter Einhaltung des Sicherheitsabstands zu der angrenzenden B 9 50 Sträucher (Pflanzqualität: 2xv leichte Sträucher) in Gruppen von jeweils etwa 5 Stk. gepflanzt. Auch bei den An- pflanzungen sind ausschließlich gebietsheimische Gehölze des Vorkommensgebietes 4 „Westdeut- sches Bergland mit Oberrheingraben“ zu verwenden.
Die mit der Wiederherstellungsmaßnahme erbrachte Kompensationsleistung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Tabelle 17: Ermittlung der Kompensationsleistung der Maßnahme 001_A
| Code | Biotoptyp | Biotop- | Fläche [m²] | Timelag- | Wertpunkte | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| wert | Aufschlag | |||||||||||
| Ausgangszustand | ||||||||||||
| HT1 | Bauflächen und Baustelleneinrich- tungsflächen (überwiegend befestigt) Lagerplatz | 0 | 1.301 | – | 0 | |||||||
| Summe Ausgangszustand | 0 | |||||||||||
| Zielzustand | ||||||||||||
| HC3 | Straßenrand () | 3 | 453 | – | 1.359 | |||||||
| KB1 | Ruderaler Saum | 7 | 580 | – | 4.060 | |||||||
| KB1/BB9 | Ruderaler Saum mit einzelnen Strauchpflanzungen | 8 | 268 | – | 2.144 | |||||||
| Summe Zielzustand | 7.563 | |||||||||||
| Kompensationsleistung | 7.563 |
Die bauzeitlich verloren gehenden Biotopstrukturen können nach Abschluss der Baumaßnahme durch eine fachgerechte Rekultivierung und anschließende bestandsorientierte Begrünung kurzfristig wie- derhergestellt werden. Ein hierüber hinausgehendes Kompensationserfordernis ergibt sich aus den bauzeitlichen Biotopflächenverlusten nicht.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 47]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 41 Landschaftspflegerischer Begleitplan
002_E Ersatzgeldzahlung Die mit der Stützwanderneuerung verbundene Neuversiegelung in einem Umfang von 94 m² kann nicht vor Ort ausgeglichen werden. Sie löst einen biotopwertbezogenen Kompensationsbedarf in Höhe von 712 Wertpunkten aus.
Zum Ausgleich des verbleibenden Kompensationsdefizits ist in Abstimmung mit der unteren Natur- schutzbehörde die Leistung einer Ersatzgeldzahlung vorgesehen.
Grundlage der Ersatzgeldermittlung ist die fiktive Anlage eines Kleingehölzes (Gebüsch mittlerer Standorte) aus überwiegend autochthonen Arten (Biotop-Code BB9, BW = 13) auf einer aktuell inten- siv genutzten Ackerfläche (Biotop-Code HA0, BW = 6). Der durch die Maßnahme zu erzielende öko- logische Zugewinn beträgt demnach 7 WP / m² (13 WP - 6 WP = 7 WP).
Zur Erzielung des zur Eingriffskompensation erforderlichen ökologischen Zugewinns von 712 Wert- punkten muss das anzulegende Kleingehölz eine Größe von etwa 102 m² (712 m² : 7 = 101,71 m²) aufweisen.
Für den erforderlichen Flächenerwerb wird auf Grundlage des lokalen Bodenrichtwertes für landwirt- schaftliche Ackerflächen ein Quadratmeterpreis von durchschnittlich 1,00 Euro zugrunde gelegt (vgl. LANDESAMT FÜR VERMESSUNG UND GEOBASISINFORMATION 2024; unter: maps.rlp.de | Bodenrichtwerte). Für die eigentliche Pflanzung wird inkl. einer dreijährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ein Quadratmeterpreis von 15,00 Euro veranschlagt.
Insgesamt fallen somit folgende Kosten an:
Flächenerwerb: 102 m² x 1,00 EUR = 102,00 EUR Pflanzung: 102 m² x 15,00 EUR = 1.530,00 EUR Gesamt: 1.632,00 EUR
Die zu leistende Ersatzgeldzahlung für den verbleibenden Kompensationsbedarf in Höhe von 712 Wertpunkten beträgt demzufolge 1.632,00 EUR.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 48]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 42 Landschaftspflegerischer Begleitplan
7 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich und Gesamtbeurteilung des Eingriffs
Artenschutzrechtliche Konflikte bzw. ein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG wer- den durch Ergreifung von Vermeidungsmaßnahmen (Maßnahmen 001_VA und 002_VA) ausge- schlossen. Zur Sicherung des Bodens, des Grund- und Oberflächenwassers sind weitere bauzeitliche Schutzvorkehrungen zu treffen (003_V und 004_V). Zur Sicherstellung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen wird eine generelle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) eingesetzt (005_V).
Der ermittelte biotopwertbezogene Kompensationsbedarf für die mit dem Bauvorhaben verbunde- nen Eingriffe beträgt 8.275 Wertpunkte. Der größte Teil des Eingriffs kann durch die Rekultivierung der bauzeitlich beanspruchten BE-Fläche vor Ort ausgeglichen werden (Maßnahme 001_A). Lediglich die mit der Stützmauererneuerung verbundene Neuversiegelung in einem Umfang von 94 m² kann nicht kompensiert werden, so dass ein Kompensationsdefizit von 712 Wertpunkten verbleibt. Zum Schließen des Defizits wird eine Ersatzgeldzahlung in Höhe von 1.632,00 EUR geleistet.
Eine zusammenfassende Darstellung von Eingriff und Kompensation ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 49]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 43 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Tabelle 18: Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation
| Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Konflikt- | Maßgebliche Konflikte | Dimension, | Maßnah- | Zugeordnete Einzelmaßnahme | Dimension, | ||||||||
| Nr. | Umfang in WP | men-Nr. | Umfang in WP | ||||||||||
| B1 | Verlust von Straßenrandvegetation HC3: Straßenrand (453 m² x 3 WP) | 1.359 | 001_A | Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen Wiederherstellung Straßenrand: 453 m² x 3 WP Wiederherstellung ruderaler Saum: 580 m² x 7 WP Wiederherstellung ruderaler Saum mit Strauchgehöl- zen: 268 m² x 8 WP | 1.359 4.060 2.144 | ||||||||
| B2 | Verlust ruderaler Säume, teils im Wechsel mit Strauchpflanzungen vorübergehend / bauzeitlich KB1: Ruderaler Saum (580 m² x 7 WP) KB1/BB9: Ruderaler Saum im Wechsel mit Gebü- schen mittlerer Standorte (268 m² x 8 WP) | 4.060 2.144 | |||||||||||
| dauerhaft / anlagebedingt KB1: Ruderaler Saum (40 m² x 7 WP) KB1/BB9: Ruderaler Saum im Wechsel mit Gebü- schen mittlerer Standorte (54 m² x 8 WP) | 280 432 | 003_E | Ersatzgeldzahlung | ||||||||||
| Konflikt- | Maßgebliche Konflikte | Dimension, | Maßnah- | Zugeordnete Einzelmaßnahme | Dimension, | ||||||||
| Nr. | m³ | men-Nr. | m³ | ||||||||||
| Bo1 | Verlust der natürlichen Bodenfunktionen durch Baustellenflächen | 1.301 | 001_A | Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen | 1.301 | ||||||||
| Bo2 | Neuversiegelung von Flächen | 94 | ??? | ??? | ??? |
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 50]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 44 Landschaftspflegerischer Begleitplan
8 Fazit
Im Zuge des Ersatzneubaus kommt es überwiegend zu bauzeitlichen Eingriffen. Sie entstehen durch Arbeitsstreifen sowie Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen und haben einen Umfang von etwa 1300 m². Dauerhafte anlagebedingte Eingriffe beschränken sich auf Neuversiegelung in einem Um- fang von 94 m².
Betroffen sind neben Straßenrainen insbesondere ruderale Grassäume, die z.T. durch Strauchpflan- zungen strukturiert werden. Aufgrund ihrer Lage zwischen Rheintalstrecke und B 9 und den damit ver- bundenen Störwirkungen haben die betroffenen Biotopstrukturen nur eingeschränkte Lebensraum- funktionen. Ein Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG ist nicht zu erwarten. Bei den bauzeitlich beanspruchten Flächen können die Biotopstrukturen und ihre Lebensraumfunktionen nach Abschluss der Baumaßnahme durch Rekultivierung des Baufeldes und eine bestandsorientierte Begrünung kurzfristig wiederhergestellt werden. Lediglich der mit der Neuver- siegelung verbundenen anlagebedingte Biotopverlust kann vor Ort nicht ausgeglichen werden. Zur vollständigen Kompensation ist eine Ersatzgeldzahlung vorgesehen.
Bei den im Eingriffsbereich vorhandenen Böden handelt es sich um stark gestörte Auenbodenrelikte. Die Bodenfunktionen der bauzeitlich in Anspruch genommenen Böden können im Zuge der Baufeld- rekultivierung kurzfristig wiederhergestellt werden. Nicht vor Ort auszugleichen ist der Bodenverlust durch Neuversiegelung. Dieser ist gem. „Praxisleitfaden zur Ermittlung des Kompensationsbedarfes in Rheinland-Pfalz“ zudem grundsätzlich als erheblicher Eingriff besonderer Schwere zu bewerten. AUSGLEICH???
Die zu erwarten Auswirkungen auf das Grundwasser und die im Planungsraum vorhandenen Oberflä- chengewässer sind gering und werden nicht als erhebliche Beeinträchtigung gewertet. Klimatisch oder lufthygienisch relevante Strukturen sind von dem Bauvorhaben nicht betroffen. Auch die Auswirkun- gen auf das Landschaftsbild können durch eine Verblendung der neuen Mauer mit landschafts- raumtypischen Natursteinen minimiert und erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden.
Der Ersatzneubau betrifft unmittelbar das UNESCO-Welterbe „Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal“ und das Landschaftsschutzgebiet „Rheingebiet von Bingen bis Koblenz“. Bei beiden Gebieten kommt es nur zu geringfügen und zudem überwiegend vorübergehenden Auswirkungen. Auch die beiden westlich an die Rheintalstrecke angrenzenden Natura 2000-Gebiete sind nur geringfügig durch bau- zeitliche Störungen betroffen; erhebliche Beeinträchtigungen sind ausgeschlossen.
Bonn, August 2025
COCHET CONSULT GbR Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr
Jürgen Feder
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 51]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 45 Landschaftspflegerischer Begleitplan
9 Literatur- und Quellenverzeichnis
Gesetze
BBodSchG – Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlas- ten (Bundes-Bodenschutzgesetz) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306).
BNatSchG – Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323).
GrwV – Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung) vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1513), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1802).
KrWG – Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirt- schaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56).
Landesverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Rheingebiet von Bingen bis Koblenz“ (Land- schaftsschutzverordnung Mittelrhein) vom 26. April 1978 (GVBl.).
LNatSchG – Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz vom 6. Oktober 2015 (GVBl S. 283), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juni 2020 (GVBl. S. 287).
USchadG – Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensge- setz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2021 (BGBl. I S. 346).
UVPG – Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323).
WHG – Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409).
Richtlinien, Merkblätter, Leitfäden usw.
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG (2023): DIN 19731 Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bo- denmaterial und Baggergut
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG (2021): DIN 18918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Inge- nieurbiologische Sicherungsbauweisen
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG (2019): DIN 19639. Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben.
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG (2019): DIN 18320 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bau- leistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Land- schaftsbauarbeiten
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG (2019): DIN 18300 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bau- leistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Erdarbei- ten
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG (2018): DIN 18915. Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bo- denarbeiten. Juni 2018.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 52]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 46 Landschaftspflegerischer Begleitplan
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG (2018): DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen und Saatarbeiten
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG (2016): DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflan- zen und Pflanzarbeiten
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG (2016): DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG (2014): DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
EBA – EISENBAHN-BUNDESAMT (2023): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung. Teil III: Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Fassung. Stand Mai 2023.
EBA – EISENBAHN-BUNDESAMT (2023): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung. Teil V: Behandlung besonders und streng geschützter Arten. Stand: Novem- ber 2023.
EBA – EISENBAHN-BUNDESAMT (2022): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung. Teil IV: Die FFH-Vorprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmeprü- fung. Stand: November 2022.
EBA – EISENBAHN-BUNDESAMT (2015): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung. Teil VII – Umweltfachliche Bauüberwachung.
FGSV – FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN (2023): R SBB Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen
Sonstige Quellen
LGB – LANDESAMT FÜR GEOLOGIE UND BERGBAU RHEINLAND-PFALZ (2023): Übersichtskarten über Bo- dentypen, Geologie und Hydrogeologie von Rheinland-Pfalz. Internet-Information. Abrufbar unter: http://www.lgb-rlp.de/online-karten.html.
LFU – LANDESAMT FÜR UMWELT RHEINLAND PFALZ (2023): Naturräumliche Gliederung nach E. Meynen und J. Schmithüsen. Internet-Information. Abrufbar unter: https://map-final.rlp- umwelt.de/Kartendienste/index.php?service=naturraeume.
LUWG – LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ (2015): Rote Listen von Rheinland-Pfalz. Gesamtverzeichnis. 3. erweiterte Auflage, Januar 2015. Mainz.
LVERMGEO – LANDESAMT FÜR VERMESSUNG UND GEOBASISINFORMATION RHEINLAND-PFALZ (2021): Geo- portal Rheinland-Pfalz mit Angaben zu Bodenrichtwerten (BORIS RLP). Internet-Information. Abrufbar unter: https://maps.rlp.de/portal/GeoBasisViewer/.
MKUEM & LFU – MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ UND LANDESAMT FÜR UMWELT RLP (2018): Allgemeine Angaben zur landesweiten Biotopkartierung – Kartieranleitung inkl. Biotoptypenliste. Stand 15.05.2018.
MKUEM – MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ (2023a): Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS). Internet- Information. Abrufbar unter: https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php.
MKUEM – MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ (2023b): Wasserportal Rheinland-Pfalz. Internet-Information. Abrufbar unter: https://geoportal-wasser.rlp- umwelt.de/.
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 53]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 47 Landschaftspflegerischer Begleitplan
MKUEM - MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ (HRSG.) (2021): Praxisleitfaden zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs in Rheinland-Pfalz. Standardisiertes Bewertungsverfahren – gemäß § 2 Abs. 5 der Landesverordnung über die Kompensation von Eingrif- fen in Natur und Landschaft (Landeskompensationsverordnung – LkompVO).
MUEEF & LFU – MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN RHEINLAND-PFALZ UND LANDESAMT FÜR UMWELT RLP (2023): Kartieranleitung der gesetzlich geschützten Biotope in RLP - Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 15 LNatSchG RLP. Stand 15.03.2023.
MÜLLER-MINY, H. UND BÜRGENER, M. (1971): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 138 Koblenz. Na- turräumliche Gliederung Deutschlands. Geographische Landesaufnahme i.M. 1:200.00. Hrsg.: Bun- desforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung. Bonn-Bad Godesberg.
ROTE-LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Reptilien (Reptilia) Deutschlands. Naturschutz und Biologische Vielfalt 170(3).
RYSLAVY, T., BAUER, H.-G., GERLACH, B., HÜPPOP, O., STAHMER, P., SÜDBECK, P. & C. SUDFELDT (2020): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 6. Fassung, 30. September 2020. Berichte zum Vogelschutz 57.
SIMON, L., BRAUN, M., GRUNWALD, T., HEYNE, K.-H., ISSELBÄCHER, T., WERNER, M. (2014): Rote Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz. Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz (Hrsg.).
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 54]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 48 Landschaftspflegerischer Begleitplan
LBP-Maßnahmenverzeichnis
| LBP-Maßnahmenblatt | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabenträger | Maßnahmen-Nr. | ||||||
| DB InfraGo | 001_VA | |||||||
| Stützmauererneuerung bei Werlau | ||||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Abstimmung der Baufeldfreimachung mit den Nist-, Brut- und Aufzuchtzeiten der Vögel | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme A = Landschaftsbildmaßnahme im L Straßenseitenraum Zusatzindex FFH-S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH-K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||||
| LBP-Übersichtlageplan (i.d.R. 1:5.000 bis 1:25.000) Unterlage-Nr.: - | LBP-Lageplan (i.d.R. 1:500) Unterlage-Nr.: Blatt-Nr.: 1 | |||||||
| Lage der Maßnahme gesamtes Baufeld Ökokonto: | ||||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||||
| 1. Auslösende Konflikte | 1. Auslösende Konflikte | |||||||
| Risiko einer Schädigung von Gelegen / Jungvögeln im Zuge der Baufeldfreimachung | ||||||||
| 2. Zielkonzeption der Maßnahme Arten-/Vogelschutz | ||||||||
| 3. funktionale Zuordnung Vermeidung: | ||||||||
| Ausgleich für Konflikt: | ||||||||
| Ersatz für Konflikt: | ||||||||
| FFH-S-Maßnahme für: | ||||||||
| FFH-K-Maßnahme für: | ||||||||
| CEF-Maßnahme für: | ||||||||
| FCS-Maßnahme für: | ||||||||
| Umsetzung der Maßnahme | ||||||||
| 4. Beschreibung der Maßnahme | 4. Beschreibung der Maßnahme | |||||||
| Um zu vermeiden, dass im Eingriffsbereich brütende Vogelarten verletzt oder getötet bzw. ihre Gelege be- | ||||||||
| schädigt oder zerstört werden, erfolgt der im Zuge der Baufeldfreimachung erforderliche Gehölzrückschnitt | ||||||||
| gemäß den Regelungen des § 39 Abs. 5 BNatSchG außerhalb der Brutperiode der im Eingriffsbereich vor- | ||||||||
| kommenden europäischen Vogelarten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar. | ||||||||
| Zielbiotop: - - - ha/ St./ m | ||||||||
| Ausgangsbiotop: - - - ha/ St./ m |
- zeitliche Zuordnung
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 55]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 49 Landschaftspflegerischer Begleitplan
| LBP-Maßnahmenblatt | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabenträger | Maßnahmen-Nr. | ||||||
| DB InfraGo | 001_VA | |||||||
| Stützmauererneuerung bei Werlau | ||||||||
| Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauar- beiten | ||||||||
| 6. Hinweise zur Liegenschaft Grunderwerb Grunddienstbarkeit | ||||||||
| 7. Hinweise zur Pflege und Unterhaltung - | ||||||||
| 8. Hinweise zur Kontrolle Monitoring - andere Kontrollen: - | ||||||||
| 9. Hinweise für die Ausführungsplanung - | ||||||||
| 10. Umfang der Maßnahme | - ha/ St./ m |
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 56]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 50 Landschaftspflegerischer Begleitplan
| LBP-Maßnahmenblatt | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabenträger | Maßnahmen-Nr. | ||||||
| DB InfraGo | 002_VA | |||||||
| Stützmauererneuerung bei Werlau | ||||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Kontrolle der Stützmauer vor den Abbrucharbeiten auf einen Fledermausbesatz | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme A = Landschaftsbildmaßnahme im L Straßenseitenraum Zusatzindex FFH-S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH-K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||||
| LBP-Übersichtlageplan (i.d.R. 1:5.000 bis 1:25.000) Unterlage-Nr.: - | LBP-Lageplan (i.d.R. 1:500) Unterlage-Nr.: Blatt-Nr.: 1 | |||||||
| Lage der Maßnahme Zu erneuernde Stützmauer Ökokonto: | ||||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||||
| 11. Auslösende Konflikte | 11. Auslösende Konflikte | |||||||
| Risiko einer Schädigung übertagender Fledermäuse im Zuge der Abbrucharbeiten | ||||||||
| 12. Zielkonzeption der Maßnahme Arten-/Fledermausschutz | ||||||||
| 13. funktionale Zuordnung Vermeidung: | ||||||||
| Ausgleich für Konflikt: | ||||||||
| Ersatz für Konflikt: | ||||||||
| FFH-S-Maßnahme für: | ||||||||
| FFH-K-Maßnahme für: | ||||||||
| CEF-Maßnahme für: | ||||||||
| FCS-Maßnahme für: | ||||||||
| Umsetzung der Maßnahme | ||||||||
| 14. Beschreibung der Maßnahme | 14. Beschreibung der Maßnahme | |||||||
| Um auszuschließen, dass im Rahmen des Stützmauerabbruchs Fledermäuse verletzt oder getötet werden, er- | ||||||||
| folgt vor dem Abbruch eine fachkundige Überprüfung vorhandener Hohlräume auf einen Fledermausbesatz. | ||||||||
| Bei den Hohlräumen ist einzelfallbezogen zu entscheiden, ob ein Verschluss er-forderlich ist. | ||||||||
| Die Freigabe der Stützwand für den Abbruch erfolgt durch den Fledermausspezialisten. | ||||||||
| Zielbiotop: - - - ha/ St./ m | ||||||||
| Ausgangsbiotop: - - - ha/ St./ m |
- zeitliche Zuordnung
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 57]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 51 Landschaftspflegerischer Begleitplan
| LBP-Maßnahmenblatt | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabenträger | Maßnahmen-Nr. | ||||||
| DB InfraGo | 002_VA | |||||||
| Stützmauererneuerung bei Werlau | ||||||||
| Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauar- beiten | ||||||||
| 16. Hinweise zur Liegenschaft Grunderwerb Grunddienstbarkeit | ||||||||
| 17. Hinweise zur Pflege und Unterhaltung - | ||||||||
| 18. Hinweise zur Kontrolle Monitoring - andere Kontrollen: - | ||||||||
| 19. Hinweise für die Ausführungsplanung - | ||||||||
| 20. Umfang der Maßnahme | - ha/ St./ m |
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 58]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 52 Landschaftspflegerischer Begleitplan
| LBP-Maßnahmenblatt | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabenträger | Maßnahmen-Nr. | ||||||
| DB InfraGo | 003_VA | |||||||
| Stützmauererneuerung bei Werlau | ||||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Schonende Behandlung der bei Bauarbeiten anfallenden Bo- denmaterialien | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme A = Landschaftsbildmaßnahme im L Straßenseitenraum Zusatzindex FFH-S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH-K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||||
| LBP-Übersichtlageplan (i.d.R. 1:5.000 bis 1:25.000) Unterlage-Nr.: - | LBP-Lageplan (i.d.R. 1:500) Unterlage-Nr.: Blatt-Nr.: 1 | |||||||
| Lage der Maßnahme Gesamtes Baufeld Ökokonto: | ||||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||||
| 1. Auslösende Konflikte | 1. Auslösende Konflikte | |||||||
| Risiko von Bodenverdichtungen | ||||||||
| 2. Zielkonzeption der Maßnahme Sicherung und Schutz des Oberbodens sowie des kulturfähigen Unterbodens | ||||||||
| 3. funktionale Zuordnung Vermeidung: | ||||||||
| Ausgleich für Konflikt: | ||||||||
| Ersatz für Konflikt: | ||||||||
| FFH-S-Maßnahme für: | ||||||||
| FFH-K-Maßnahme für: | ||||||||
| CEF-Maßnahme für: | ||||||||
| FCS-Maßnahme für: | ||||||||
| Umsetzung der Maßnahme | ||||||||
| 4. Beschreibung der Maßnahme | 4. Beschreibung der Maßnahme | |||||||
| Zur Sicherung und zum Schutz des Oberbodens sowie des kulturfähigen Unterbodens und zur Ver-meidung | ||||||||
| erheblicher Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen ist der Oberboden von allen Auftrags- und Abtragsflächen | ||||||||
| gemäß DIN 19639 (DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG 2019) i. V. m. DIN 18915 (DEUTSCHES INSTI- | ||||||||
| TUT FÜR NORMUNG 2018) abzutragen und gesondert zu lagern. Das gilt insbesondere für die geplante | ||||||||
| Baustelleneinrichtungsfläche, die unmittelbar nördlich an die zu erneuernde Stütz-wand angrenzt. | ||||||||
| Grundsätzlich ist während der Bauphase Folgendes zu beachten: | ||||||||
| • das Baufeld muss so weit vorbereitet werden, dass der Oberboden ohne Verschlechterung der Qualität | ||||||||
| gewonnen werden kann (Beseitigung von Baustoffresten, Verunreinigungen und ungeeigneten Bodenarten) |
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 59]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 53 Landschaftspflegerischer Begleitplan
enabtrag hat rücks
miete eine Zwische
| LBP-Maßnahmenblatt | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabenträger | Maßnahmen-Nr. | ||||||
| DB InfraGo | 003_VA | |||||||
| Stützmauererneuerung bei Werlau | ||||||||
| • der Bodenabtrag ist zeitlich so zu planen, dass die Arbeiten in möglichst trockenen Zustand erfolgen •der Bo | d en | |||||||
| • der Einsatz schiebender Fahrzeuge (Planierraupen) ist nur für den Unterbodenabtrag bei trockenen Bo- | ||||||||
| denverhältnissen und über kurze Schubwege bis zu 30 m tolerierbar | ||||||||
| • das Aufsetzen der Bodenmieten muss mit Raupenbaggern erfolgen, um die Mieten nicht mit der Planier- | ||||||||
| raupe befahren zu müssen | ||||||||
| • Oberboden und für Vegetationszwecke vorgesehener Unterboden sind jeweils getrennt zu transportieren, | ||||||||
| zu lagern und gegebenenfalls zu sichern | ||||||||
| • Ober- und Unterboden sind in Mieten zu lagern, dabei müssen die Mietenlagerflächen wasserdurchlässig | ||||||||
| sein und es darf sich kein Stauwasser bilden (Mietenhöhe: Oberboden ≤ 2,0 m; Unterboden ≤ 3,0 m; ge- | ||||||||
| neigte Oberseite sowie profilierte und möglichst steile Flanken) | ||||||||
| • die Bodenmieten dürfen nicht schädlich verdichtet und nicht befahren oder als Lagerfläche genutzt werden | ||||||||
| •bei einer Zwischenlagerung von längerer Dauer (über 2 Monate) ist unmittelbar nach Herstellung der Oberbod | ||||||||
| Zielbiotop: - - - ha/ St./ m | ||||||||
| Ausgangsbiotop: - - - ha/ St./ m | ||||||||
| 5. zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauar- beiten | ||||||||
| 6. Hinweise zur Liegenschaft Grunderwerb Grunddienstbarkeit | ||||||||
| 7. Hinweise zur Pflege und Unterhaltung - | ||||||||
| 8. Hinweise zur Kontrolle Monitoring - andere Kontrollen: - | ||||||||
| 9. Hinweise für die Ausführungsplanung - | ||||||||
| 10. Umfang der Maßnahme | - ha/ St./ m |
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 60]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 54 Landschaftspflegerischer Begleitplan
| LBP-Maßnahmenblatt | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabenträger | Maßnahmen-Nr. | ||||||
| DB InfraGo | 004_VA | |||||||
| Stützmauererneuerung bei Werlau | ||||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Ordnungsgemäßer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme A = Landschaftsbildmaßnahme im L Straßenseitenraum Zusatzindex FFH-S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH-K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||||
| LBP-Übersichtlageplan (i.d.R. 1:5.000 bis 1:25.000) Unterlage-Nr.: - | LBP-Lageplan (i.d.R. 1:500) Unterlage-Nr.: Blatt-Nr.: 1 | |||||||
| Lage der Maßnahme Gesamtes Baufeld Ökokonto: | ||||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||||
| 11. Auslösende Konflikte | 11. Auslösende Konflikte | |||||||
| Risiko von Boden- und Wasserverunreinigungen | ||||||||
| 12. Zielkonzeption der Maßnahme Schutz von Böden, Grund- und Oberflächenwässern | ||||||||
| 13. funktionale Zuordnung Vermeidung: | ||||||||
| Ausgleich für Konflikt: | ||||||||
| Ersatz für Konflikt: | ||||||||
| FFH-S-Maßnahme für: | ||||||||
| FFH-K-Maßnahme für: | ||||||||
| CEF-Maßnahme für: | ||||||||
| FCS-Maßnahme für: | ||||||||
| Umsetzung der Maßnahme | ||||||||
| 14. Beschreibung der Maßnahme | 14. Beschreibung der Maßnahme | |||||||
| Während der Bauphase ist ein sachgemäßer Umgang mit Stoffen, die eine Beeinträchtigung des Grund- | ||||||||
| und/oder Oberflächenwassers sowie des Bodenhaushaltes herbeiführen könnten, zu gewährleisten. | ||||||||
| Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat dabei unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbe- | ||||||||
| stimmungen so zu erfolgen, dass eine Gefährdung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser weitgehend | ||||||||
| ausgeschlossen werden kann. Hierzu ist die Ausweisung und Einrichtung befestigter und gesicherter Flächen | ||||||||
| zur Lagerung umweltgefährdender Stoffe, Betankung der Baufahrzeuge u. ä. erforderlich. | ||||||||
| Zielbiotop: - - - ha/ St./ m | ||||||||
| Ausgangsbiotop: - - - ha/ St./ m |
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 61]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 55 Landschaftspflegerischer Begleitplan
| LBP-Maßnahmenblatt | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabenträger | Maßnahmen-Nr. | ||||||
| DB InfraGo | 004_VA | |||||||
| Stützmauererneuerung bei Werlau | ||||||||
| 15. zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauar- beiten | ||||||||
| 16. Hinweise zur Liegenschaft Grunderwerb Grunddienstbarkeit | ||||||||
| 17. Hinweise zur Pflege und Unterhaltung - | ||||||||
| 18. Hinweise zur Kontrolle Monitoring - andere Kontrollen: - | ||||||||
| 19. Hinweise für die Ausführungsplanung - | ||||||||
| 20. Umfang der Maßnahme | - ha/ St./ m |
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 62]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 56 Landschaftspflegerischer Begleitplan
| LBP-Maßnahmenblatt | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabenträger | Maßnahmen-Nr. | ||||||
| DB InfraGo | 005_VA | |||||||
| Stützmauererneuerung bei Werlau | ||||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Einsatz einer umweltfachlichen Bauüberwachung | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme A = Landschaftsbildmaßnahme im L Straßenseitenraum Zusatzindex FFH-S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH-K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||||
| LBP-Übersichtlageplan (i.d.R. 1:5.000 bis 1:25.000) Unterlage-Nr.: - | LBP-Lageplan (i.d.R. 1:500) Unterlage-Nr.: Blatt-Nr.: 1 | |||||||
| Lage der Maßnahme Gesamtes Baufeld Ökokonto: | ||||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||||
| 1. Auslösende Konflikte | 1. Auslösende Konflikte | |||||||
| Unvorhersehbare Umweltbelastungen und naturschutzfachliche Konflikte im Zuge der Bauausführung | ||||||||
| 2. Zielkonzeption der Maßnahme Minimierung des Risikos erheblicher Umweltbelastungen | ||||||||
| 3. funktionale Zuordnung Vermeidung: | ||||||||
| Ausgleich für Konflikt: | ||||||||
| Ersatz für Konflikt: | ||||||||
| FFH-S-Maßnahme für: | ||||||||
| FFH-K-Maßnahme für: | ||||||||
| CEF-Maßnahme für: | ||||||||
| FCS-Maßnahme für: | ||||||||
| Umsetzung der Maßnahme | ||||||||
| 4. Beschreibung der Maßnahme | 4. Beschreibung der Maßnahme | |||||||
| Zur Sicherstellung der fachgerechten Umsetzung der vorbeschriebenen Maßnahmen ist vom Vorhabenträger | ||||||||
| die Einsetzung einer umweltfachlichen Bauüberwachung (UBÜ) durchzuführen (EBA 2015). | ||||||||
| Die umweltfachliche Bauüberwachung begleitet und präzisiert Maßnahmen und schlägt bei Bedarf weitere | ||||||||
| Vermeidungsmaßnahmen vor. | ||||||||
| Zielbiotop: - - - ha/ St./ m | ||||||||
| Ausgangsbiotop: - - - ha/ St./ m |
- zeitliche Zuordnung
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 63]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 57 Landschaftspflegerischer Begleitplan
| LBP-Maßnahmenblatt | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabenträger | Maßnahmen-Nr. | ||||||
| DB InfraGo | 005_VA | |||||||
| Stützmauererneuerung bei Werlau | ||||||||
| Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauar- beiten | ||||||||
| 6. Hinweise zur Liegenschaft Grunderwerb Grunddienstbarkeit | ||||||||
| 7. Hinweise zur Pflege und Unterhaltung - | ||||||||
| 8. Hinweise zur Kontrolle Monitoring - andere Kontrollen: - | ||||||||
| 9. Hinweise für die Ausführungsplanung - | ||||||||
| 10. Umfang der Maßnahme | - ha/ St./ m |
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 64]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 58 Landschaftspflegerischer Begleitplan
| LBP-Maßnahmenblatt | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabenträger | Maßnahmen-Nr. | ||||||||
| DB InfraGo | 001_A | |||||||||
| Stützmauererneuerung bei Werlau | ||||||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme A = Landschaftsbildmaßnahme im L Straßenseitenraum Zusatzindex FFH-S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH-K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||||||
| LBP-Übersichtlageplan (i.d.R. 1:5.000 bis 1:25.000) Unterlage-Nr.: - | LBP-Lageplan (i.d.R. 1:500) Unterlage-Nr.: Blatt-Nr.: 1 | |||||||||
| Lage der Maßnahme Gesamtes Baufeld Ökokonto: | ||||||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||||||
| 11. Auslösende Konflikte | 11. Auslösende Konflikte | |||||||||
| Bauzeitliche Schädigung des Naturhaushaltes | ||||||||||
| 12. Zielkonzeption der Maßnahme Wiederherstellung von Natur und Landschaft | ||||||||||
| 13. funktionale Zuordnung Vermeidung: | ||||||||||
| Ausgleich für Konflikt: | B1, B2, Bo1 | |||||||||
| Ersatz für Konflikt: | ||||||||||
| FFH-S-Maßnahme für: | ||||||||||
| FFH-K-Maßnahme für: | ||||||||||
| CEF-Maßnahme für: | ||||||||||
| FCS-Maßnahme für: | ||||||||||
| Umsetzung der Maßnahme | ||||||||||
| 1. Beschreibung der Maßnahme | 1. Beschreibung der Maßnahme | |||||||||
| Alle bauzeitlich beanspruchten Flächen werden nach Abschluss der Stützwanderneuerung vollständig be- | ||||||||||
| räumt. Sämtliche Auftragsmaterialien und Befestigungen sowie Fremdmaterialien werden beseitigt und das | ||||||||||
| Gelände wird wieder in Anlehnung an die Ursprungsverhältnisse hergerichtet. Sofern es bauzeitlich zu einer | ||||||||||
| Verdichtung des Unterbodens gekommen sein sollte, ist eine Tiefenlockerung durchzuführen. Abschließend | ||||||||||
| wird der Oberboden aufgebracht und das Gelände feinmodelliert. | ||||||||||
| Durch die Rekultivierung werden die Bodengrundfunktionen wiederhergestellt und die Basis für eine zügige | ||||||||||
| Wiederbegrünung bzw. Bepflanzung der Flächen geschaffen. |
COCHET CONSULT, 08/2025
[Seite 65]
DB Rheintalstrecke, Stützmauer Werlau 59 Landschaftspflegerischer Begleitplan
| LBP-Maßnahmenblatt | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabenträger | Maßnahmen-Nr. | ||||||
| DB InfraGo | 001_A | |||||||
| Stützmauererneuerung bei Werlau | ||||||||
| Alle Flächen werden mittels einer artenreichen Saatgutmischung begrünt. Zu verwenden ist bei der Ansaat | ||||||||
| ausschließlich gebietsheimisches, den Anforderungen des § 40 BNatSchG genügendes Saatgut. Zu verwen- | ||||||||
| den ist Regiosaatgut aus dem Ursprungsgebiet 7 „Rheinisches Bergland“. Darüber hinaus werden unter Ein- | ||||||||
| haltung des Sicherheitsabstands zu der angrenzenden B 9 50 Sträucher (Pflanzqualität: 2xv leichte Sträucher) | ||||||||
| in Gruppen von jeweils etwa 5 Stk. gepflanzt. Auch bei den Anpflanzungen sind ausschließlich gebietsheimi- | ||||||||
| sche Gehölze des Vorkommensgebietes 4 „Westdeutsches Bergland mit Oberrheingraben“ zu verwenden. | ||||||||
| Die bauzeitlich verloren gehenden Biotopstrukturen können nach Abschluss der Baumaßnahme durch eine | ||||||||
| fachgerechte Rekultivierung und anschließende bestandsorientierte Begrünung kurzfristig wiederhergestellt | ||||||||
| werden. | ||||||||
| Zielbiotop: HC3, Straßenrand KB1/BB9 Ruderaler Saum mit einzelnen Strauchpflan- 0,13 ha zungen | ||||||||
| Ausgangsbiotop: VF1/VF0 Baufeld 0,13 ha | ||||||||
| 2. zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauar- beiten | ||||||||
| 3. Hinweise zur Liegenschaft Grunderwerb Grunddienstbarkeit Flächen werden ohne weitere Restriktionen an Eigentümer zurückgegeben | ||||||||
| 4. Hinweise zur Pflege und Unterhaltung 3-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege | ||||||||
| 5. Hinweise zur Kontrolle Monitoring - andere Kontrollen: - | ||||||||
| 6. Hinweise für die Ausführungsplanung - | ||||||||
| 7. Umfang der Maßnahme | 0,13 ha |
COCHET CONSULT, 08/2025