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B469 Erneuerung Brücke K-MIL38
bei Großwallstadt
Orientierende Erkundung der Bausubstanz
Ort: Brücke B469 MIL38 bei Großwallstadt Auftraggeber: Staatliches Bauamt Aschaffenburg Projektleiter: Projektnr.: 223216\g1a ergänzt Rei/fr Datum: 10.04.2024
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Unterlagen:
Gesetzliches und untergesetzliches Regelwerk: /1/ Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) vom 26.11.2010 /2/ Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neu- fassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung vom 09.07.2021
Länderübergreifende Bewertungsgrundlagen zur Gefährdungsabschätzung: /3/ Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS): Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest-Abbruch-, Sanie- rungs-und Instandhaltungsarbeiten“, Ausgabe 01/2014, zuletzt geändert: 31.03.2022 /4/ Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS): Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 551 „Teer- und andere Pyrolyse- produkte aus organischem Material“; Ausgabe 07/1999, Bearbeitungsstand: 2003 /5/ Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV): DGUV Information 201-012 Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien; Stand Juli 2021 /6/ Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV): DGUV Regel 101-004 Kontaminierte Bereiche; Stand 2006 /7/ Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bau (ARGE BAU): Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden; Fassung September 1994
Länderübergreifende Regelungen zur abfalltechnischen Bewertung: /8/ Arbeitskreis Umweltfragen: RuVA-StB 01: Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbauasphalt mit teer- /pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau
Normen /9/ Verband Deutscher Ingenieure (VDI): Bestimmung von Asbest in technischen Produkten – Entnahme und Aufbe- reitung der Proben; VDI-Richtlinie 3866 Blatt 1:2021-12 /10/ Verband Deutscher Ingenieure (VDI): Bestimmung von Asbest in technischen Produkten – Rasterelektronenmikro- skopisches Verfahren; VDI-Richtlinie 3866 Blatt 5:2017-06 /11/ Verband Deutscher Ingenieure (VDI): Messen von Asbest in Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnenen Recyclingmaterialien – Probenaufbereitung und Analyse; VDI-Richtlinie 3876:2018-11 /12/ Verband Deutscher Ingenieure (VDI): Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest – Erkundung und Bewertung; VDI-Richtlinie 6202 Blatt 3:2021-09
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Länderspezifische Regelungen zur abfalltechnischen Bewertung: /13/ Bayerisches Landesamt für Umwelt: Merkblatt Nr. 3.4/1 Umweltfachliche Beurteilung der Lagerung, Aufbereitung und Verwertung von Straßenaufbruch - Ausbauasphalt und pechhaltiger Stra- ßenaufbruch; Stand 01.02.2019
Plangrundlagen: /14/ Adam Hörnig Baugesellschaft, Aschaffenburg: Überführung der MIL 38 bei Großwallstadt, Sanierung 1987 Schalplan /15/ Adam Hörnig Baugesellschaft, Aschaffenburg: Überführung der MIL 38 bei Großwallstadt, Sanierung 1987 Spundwand - La- geplan /16/ Bayerische Straßenbauverwaltung StBA, Aschaffenburg: Bauwerkskizze MIL38 über B469 aus Bauwerksbuch nach DIN 1076 Seite 4, Brückennummer 6120656 0
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Anlagen: 1. Übersichtslageplan, M = 1:25.000 2.1 Lageplan der Aufschlüsse, M = 1:250 2.2 Lageplan der Aufschlüsse mit Befunden, M = 1:250 3. Tiefenprofile und Bilddokumentation der Kernbohrungen und Materialproben
Anhang: :
- Prüfbericht 3467930/2-200389 vom 01.03.2024
- Prüfbericht 3467930/2-200390 / 2 vom 01.03.2024
- Prüfbericht 3467930/2-200391 / 2 vom 01.03.2024
- Prüfbericht 3467930/2-200393 / 2 vom 01.03.2024
- Prüfbericht 3467930/2-200394 / 2 vom 01.03.2024
- Prüfbericht 3467930/2-200396 vom 01.03.2024
- Prüfbericht 3467930/2-200397 vom 01.03.2024
- Prüfbericht 3467930/2-200427 vom 01.03.2024
- Prüfbericht 3467930/2-200428vom 01.03.2024
- Prüfbericht 3467930/2-200429 vom 01.03.2024
- Prüfbericht 3467930/2-200431 vom 01.03.2024
- Prüfbericht 3516075-346170 vom 12.02.2024
- Prüfbericht 3516075-346171 vom 12.02.2024
- Prüfbericht 3516075-346172 vom 12.02.2024
- Prüfbericht 3516075-346173 vom 12.02.2024
:
- Prüfbericht 2330942 vom 04.09.2023
- Prüfbericht 2334171 vom 05.10.2023
- Prüfbericht 2334208 vom 06.10.2023
- Prüfbericht 2334200 vom 09.10.2023
- Prüfbericht 2400382 vom 25.01.2024
- Prüfbericht 2409348 vom 21.03.2024
- Prüfbericht 2409348a vom 03.04.2024
:
- Prüfbericht PB-230901 vom 30.09.2023
:
- Messbericht vom 29.09.2023 mit Ergebnisabbildung RD-E
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Inhaltsverzeichnis:
Seite
-
Vorgang und Aufgabenstellung ....................................................................... 7
-
Untersuchungskonzept .................................................................................... 7 2.1 Probenahme Bausubstanz (Typenbeprobung) ......................................... 7 2.2 Probenahme Stahlbetonbauteile (flächig) ............................................... 8
-
Durchgeführte Untersuchungen ..................................................................... 10 3.1 Bestimmung der Druckfestigkeit von Betonkernen .............................. 10 3.2 Geophysikalische Felderkundungen ..................................................... 10 3.2.1 Freimessung Kernbohrungen ................................................... 10 3.2.2 Ortung Abstandshalter und Rohrdurchführungen ..................... 10 3.3 Probenahme Bausubstanz (Typenbeprobung) ....................................... 11 3.4 Probenahme Stahlbetonbauteile (flächig) ............................................. 11 3.5 Chemisch-/physikalische Laboruntersuchungen ................................... 13
-
Untersuchungsergebnisse .............................................................................. 14 4.1 Druckfestigkeiten von Betonkernen ..................................................... 14 4.2 Geophysikalische Messungen .............................................................. 14 4.3 Asphaltdecke ....................................................................................... 15 4.3.1 Chemische Untersuchung ........................................................ 15 4.3.2 Konstruktiver Aufbau .............................................................. 15 4.4 Betonbauteile ....................................................................................... 16 4.4.1 Chemische Untersuchung ........................................................ 16 4.4.2 Konstruktiver Aufbau .............................................................. 18 4.5 Schwarzanstriche und Dichtungsbahnen .............................................. 18 4.5.1 Chemische Untersuchung ........................................................ 18 4.5.2 Konstruktiver Aufbau .............................................................. 19 4.6 Sonderproben (Fugenmasse, Anstriche, Beschichtungen, Auffälligkeiten) ................................................................................... 19 4.6.1 Chemische Untersuchung ........................................................ 19 4.6.2 Konstruktiver Aufbau .............................................................. 20
-
Bewertung der Untersuchungsergebnisse....................................................... 20 5.1 Asphaltdecke ....................................................................................... 20 5.2 Betonbauteile ....................................................................................... 21 5.3 Schwarzanstriche und Dichtungsbahnen .............................................. 21 5.4 Sonderproben....................................................................................... 22
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- Weiterführende Hinweise für Planung, Ausschreibung und Durchführung der Rückbau- und Entsorgungsmaßnahme ..................................................... 24 6.1 Weiterer Untersuchungsbedarf ............................................................. 24 6.2 Rückbauplanung (selektiver Rückbau) ................................................. 24 6.3 Ausschreibung von Rückbauleistungen ................................................ 25 6.4 Besonderer Gesundheitsschutz beim Rückbau und Entsorgung ............ 25 6.5 Rückbauausführung ............................................................................. 26 6.6 Verwertung/Entsorgung von Abbruchmaterialien ................................ 26
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1. Vorgang und Aufgabenstellung
Das Staatliches Bauamt Aschaffenburg plant den Rückbau und die Erneuerung der Brücke MIL38 über die B469 bei Großwallstadt. Die Bücke wurde 1973 gebaut. Von 1987 – 1989 wurden die Widerlagerkammern und Dehnfugen auf der Fahrbahnplatte saniert.
Im Rahmen der vorangehenden Planungen sollten gefahr-, schad- und störstoffhaltige Bausubstanzen identifiziert sowie im Hinblick auf deren Anforderungen an Arbeits- sicherheit/Gesundheitsschutz und Entsorgung bewertet werden. Eine vollständige und raumscharfe Erfassung, Katastierung und Massenermittlung der gefahr-, schad- und störstoffhaltigen Bauteile war nicht Gegenstand der durchgeführten Untersuchungen.
Die wurden vom Staatlichen Bauamt Aschaf- fenburg mit Schreiben vom 04.08.2024 (Auftragsnummer 23-000.171.676) auf Grundlage des Angebotes vom 12.07.2023 mit der Durchführung der Schad- stoffuntersuchung beauftragt. Das Nachtragsangebot NA01 vom 20.09.2023 wurde mit der 1. Änderung des Vertrags per E-Mail vom 10.10.2023 beauftragt. Das Nach- tragsangebot NA02 vom 16.01.2024 wurde mit der 2. Änderung des Vertrags vom 29.01.2024 beauftragt.
2. Untersuchungskonzept
2.1 Probenahme Bausubstanz (Typenbeprobung)
Das Untersuchungskonzept wurde bei einem Ortstermin am 27.07.2023 mit Vertre- ter: innen des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg sowie zusätzlich am 05.09.2023 mit Vertretern der Subunternehmer (Horizontalkernbohrungen + Verkehrssicherung) abgestimmt.
Zur orientierenden abfalltechnischen Einstufung der Rückbaumaterialien sowie hin- sichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes während der Baumaßnahme wurden durch vertikale Kernbohrungen im Fahrbahn-, Brücken- sowie im Gehweg- /Kappenbetonbereich zum Aufschluss folgender Materialien/Bauteile durchgeführt:
- Asphalt Fahrbahn
- Asphalt und Beton (Fahrbahnplatte) Brückenfahrbahn
- Kappenbeton im Gehwegbereich
- Bauwerksabdichtungen Fahrbahn und Gehweg
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Horizontale Aufschlussbohrungen wurden durch die zum Aufschluss folgender Materialien/Bauteile mit potentiell erdberührtem Schwarzanstrich durchge- führt:
- Widerlager Ost und West (alt)
- Widerlagerflügel Ost und West (alt)
- Widerlagerkasten West (neueres Bauteil)
Aus folgenden schad-/gefahrstoffverdächtigen Bauteilen wurden durch zusätz- lich Materialproben entnommen:
- Fugenmasse zwischen Kappenbeton und Bordstein
- Farbanstriche (Widerlager, Geländer)
- Beschichtungen (Kappenbeton)
- optisch auffällige Stellen (rund) im Bereich Kappenbeton, Fahrbahnplatte und Widerlager
- im Schalplan /14/ mit „Spritzbeton als Ausgleich der Abbruchfläche“ ge- kennzeichneter Bereich (evtl. asbesthaltiger Spritzbeton)
Der Verdacht, dass die „optisch auffälligen (runden) Stellen in Stahlbetonbauteilen“ auf potentiell asbesthaltige Abstandshalter zurückzuführen sind konnte mit der Ty- penbeprobungen nicht erhärtet bzw. ausgeräumt werden. Deshalb wurden die Stahl- betonbauteile zusätzlich flächig bis zur ersten Bewehrungslage aufgestemmt.
2.2 Probenahme Stahlbetonbauteile (flächig)
Die Probenahmeplanung erfolgte nach den Vorgaben der VDI-Richtlinie 6202, Blatt 3, Anhang, Tabelle A1 für die Material-/Produktarten „Abstandhalter“ und „Mauerstärken“ /12/. Die erforderliche Anzahl der Proben pro Verdachtsmoment wurde für den Aspekt „Abbruch/Rückbau“ gewählt und nach den Vorgaben in /12/ auf Grundlage der je Stahlbetonelement verbauten Betonvolumina festgelegt.
Begründete Abweichungen von der erforderlichen Probenanzahl sind bereits nach /12/ zulässig. Abstimmungen mit dem Gewerbeaufsichtsamt ergaben, dass eine Reduzie- rung des Probenumfanges für vertretbar gehalten wird, sofern eine stichhaltige Be- gründung hierfür vorliegt.
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Die Probenahmezahl je Verdachtsmoment für den Aspekt „Abbruch/Rückbau wurde nach Abstimmung mit dem Auftraggeber gegenüber den Angaben der VDI 6202, Ta- belle A1 aufgrund folgender Gründe reduziert:
- Die Brücke (Unter- und Überbau) wurde 1973 in einem Zug errichtet.
- Bei der Sanierung zwischen 1987 – 1989 wurden lediglich die Widerlager- kammern neu errichtet (separates Bauteil)
- Der Beton wurde seitdem nicht saniert oder teilweise ausgetauscht.
- Die einzelnen zur gleichen Bauzeit hergestellten Stahlbetonelemente sind nach der Begehung als optisch identisch einzustufen.
- Durch die geplante flächige (nicht punktuelle) Öffnung der Betonüberdeckung von Stahlbetonelementen werden die Verdachtsmomente entsprechend der normgerechten bautechnischen Ausführung umfänglich erkundet.
Bei der Reduzierung der Anzahl der Probenahmen wurde folgende Strategie verfolgt:
- Öffnen der Betonüberdeckung an Probenahmefeldern (min. 0,6 x 0,6m; max. 1,2 x 1,2m) je Verdachtsmoment (Stahlbetonelement) durch eine Fachfirma nach TRGS 519 /3/ zur Beprobung von Abstandshaltern und Schalungsanker- hülsen.
- Untersuchen des entnommenen Betons nach den Vorgaben der VDI 3876 „Messen von Asbest in Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnenen Recyclingmaterialien“ /11/ in verschiedenen Fraktionen.
- Die beiden Widerlager sowie die beiden Kappenbetonelemente werden je- weils als ein Verdachtsmoment beurteilt.
Folgende Stahlbetonbauteile wurden durch eine nach TRGS 519 /3/ zertifizierte Fach- firma flächig bis zur ersten Bewehrungslage aufgestemmt:
- Widerlager West (Widerlagerwand = Altbestand)
- Widerlager Ost (Kammerwand = nachträglich hergestellt)
- Kappenbeton
- Fahrbahnplatte von unten
- Pfeiler
Die Durchführung der Arbeiten wurde hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheits- schutzes sowie hinsichtlich der Reduzierung der Probenanzahl mit dem Gewerbeauf- sichtsamt der Regierung von Unterfranken (GAA) abgestimmt.
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3. Durchgeführte Untersuchungen
3.1 Bestimmung der Druckfestigkeit von Betonkernen
Für die Bestimmung der Druckfestigkeiten von Betonkernen wurden durch GMP 9 Betonkerne aus den Betonbauwerken der Brücke im Längen zu Durchmesser Verhält- nis 1:1 gesägt, in Kunststoffbeutel verpackt und überge- ben.
Die Bestimmung der Druckfestigkeit erfolgte nach DIN EN 12504-01:2021
Detaillierte Angaben sind dem als Anhang beigelegten Prüfbericht PB-230901 vom 30.09.2023 zu entnehmen.
3.2 Geophysikalische Felderkundungen
3.2.1 Freimessung Kernbohrungen
Vor der Durchführung der horizontalen und vertikalen Kernbohrungen wurden die Aufschlussstellen durch die am 20.09.2023 hinsichtlich vorhande- ner Spannglieder bzw. Armierungseisen zerstörungsfrei freigemessen.
3.2.2 Ortung Abstandshalter und Rohrdurchführungen
Am 20.09.2023 wurden durch die zerstörungsfreie Bauradarmes- sungen an folgenden Teil ächen des Brückenbauwerks durchgeführt:
- Widerlagerkasten Ost - neues Bauwerk (Messfeld 1)
- Brückenpfeiler Südwestseite (Messfeld 2)
Ziel der zerstörungsfreien Messungen war die Ortung von potentiell asbesthaltigen Abstandshaltern und Rohrdurchführungen. Zum Test wurden jeweils ca. 2 m² große Flächen mittels höchstau ösendem 2GHz-Radarsensor und in einem sehr engen Pro labstand von 2,5 cm vermessen.
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3.3 Probenahme Bausubstanz (Typenbeprobung)
Die bei der Begehung/Probenahmeplanung identifizierten, potentiell gefahr- oder schadstoffhaltigen Bausubstanzen wurden durch Mitarbeiter der beprobt. Gegenstand der technischen Erkundung waren erkennbar auffällige oder aufgrund gutachterlicher Erfahrungswerte verdächtige, durch gezielte Probenahme erkundbare Bauteile und Bausubstanzen.
Die technische Erkundung (Beprobung) erfolgte orientierend und stichprobenartig an- hand der Erkenntnisse aus der Begehung/Probenahmeplanung. Bei anzunehmend gleichartigem Aufbau von Bauteilen bzw. gleichartigen Materialeigenschaften wur- den diese exemplarisch an einem Objekt beprobt (Typenbeprobung).
Bausubstanzen, die material- und nutzungsbedingt als nicht gefahr- oder schad- stoffverdächtig beurteilt wurden, wurden nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für stör- stoffhaltige Baustoffe.
Die Horizontalbohrungen wurden durch die nach TRGS 519 /3/ zertifizierte hergestellt. Die Herstellung von Vertikalbohrungen sowie die Entnahme von Materialproben erfolgte durch Mitarbeiter der .
Die Lage der Untersuchungsfläche sowie der Aufschlusspunkte sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt. Die Fotodokumentation der Bohrkerne mit Tiefenprofilen sowie der Materialproben mit Entnahmestellen sind in der Anlage 3 dargestellt.
3.4 Probenahme Stahlbetonbauteile (flächig)
Folgende Stahlbetonbauteile wurden durch die nach TRGS 519 /3/ zertifizierte Fach- firma Hock-Bau GmbH, Aschaffenburg unter Beachtung besonderer Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz flächig bis zur ersten Bewehrungslage aufge- stemmt:
- Widerlager West (Widerlagerwand = Altbestand)
- Widerlager Ost (Kammerwand = nachträglich hergestellt)
- Kappenbeton
- Fahrbahnplatte von unten
- Pfeiler
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Wurden in einem Probenahmefeld (ca. 0,6 x 0,6 m) keine, oder nur ein Abstandshalter gefunden wurde das Probenahmefeld bis maximal 1,2 x 1,2 m erweitert. Wenn inner- halb des Feldes nur ein oder kein Abstandshalter gefunden wurde, wurde der abge- stemmte Betonbruch in 12.000 ml PE-Eimer überführt und dem Prüflabor zur Unter- suchung nach VDI übergeben. Die Probenahme erfolgte durch fachkundige Mitarbei- ter der GMP.
Die Durchführung der Arbeiten wurde hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheits- schutzes sowie hinsichtlich der Reduzierung der Probenanzahl mit dem Gewerbeauf- sichtsamt der Regierung von Unterfranken (GAA) abgestimmt.
Die Lage der Untersuchungsflächen sind in den Anlagen 2 dargestellt. Die Fotodoku- mentation der Probenahmefelder ist in Anlage 3 dargestellt.
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3.5 Chemisch-/physikalische Laboruntersuchungen
Zur orientierenden abfalltechnischen Einstufung sowie hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutzes während der Baumaßnahme wur- den ausgewählte Materialproben untersucht. Die aufgeschlossenen Bauteile wurden auf die folgenden Parameterumfänge der jeweiligen Regelwerke bzw. Verordnungen sowie auf folgende Einzel- und Summenparameter laboranalytisch untersucht:
Betonbauteile (Bohrkerne ohne Anstriche):
- „Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatz- baustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung)“ /2/ Anlage 1 Tabelle 1, RC-1 bis RC-3 vom 09.07.2021
Stahlbetonbauteile (flächige Probenentnahmen):
- Flächenhaft entnommene Materialproben aus Stahlbetonbauteilen wurden aufgrund potentiell vorhandener asbesthaltiger Abstandshalter bzw. Rohr- durchführungen zusätzlich gemäß VDI-Richtlinie 3876 „Messen von Asbest in Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnenen Recyclingmateria- lien“/11/ in 5 Korngrößen fraktioniert und nach VDI 3866 Blatt 5 /10/ auf As- best untersucht.
Spritzbetonflächen als Ausgleich der Abbruchfläche in den Widerlagerkästen (flä- chige Probenentnahmen):
- Eine Flächenhaft entnommene Materialprobe aus Spritzbetonflächen wurde zunächst nach VDI 3866 Blatt 5 auf Asbest untersucht. Aufgrund von „Spuren von Asbest“ wurde zusätzlich eine quantitative Asbestuntersuchung nach VDI-Richtlinie 3876 durchgeführt.
Asphaltdecken:
- Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK-Summenkonzentration gemäß EPA) in der Originalsubstanz sowie Phenolindex im Eluat
Schwarzanstriche und Dichtungsbahnen:
- Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK-Summenkonzentration gemäß EPA) in der Originalsubstanz
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- Asbest
Dichtungsmasse Dehnungsfuge:
- Polychlorierte Biphenyle (PCB) in der Originalsubstanz
- Asbest
Farbanstriche:
- Polychlorierte Biphenyle (PCB) in der Originalsubstanz
- Schwermetalle in der Originalsubstanz
- Asbest
Die Laboranalysen wurden von den nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten La- boratorien durchgeführt. Die Bestimmungs- methoden und Bestimmungsgrenzen sind den als Anhang beigefügten Prüfberichten zu entnehmen.
4. Untersuchungsergebnisse
4.1 Druckfestigkeiten von Betonkernen
Die geprüften Druckfestigkeiten lagen, je nach Bauteil, zwischen 41,6 MPa und 58,2 MPa. Die Rohdichten wurden zwischen 2,27 kg/dm³ und 2,37 kg/dm³ ermittelten.
Detaillierte Angaben sind dem als Anhang beigelegten Prüfbericht PB-230901 vom 30.09.2023 von zu entnehmen.
4.2 Geophysikalische Messungen
Die Ergebnisse der Geophysikalischen Messungen durch sind im als Anhang beigefügten Messbericht vom 29.09.2023 mit Ergeb- nisabbildung RD-E dokumentiert.
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4.3 Asphaltdecke
4.3.1 Chemische Untersuchung
Die Prüfergebnisse der laboranalytischen Untersuchungen der Asphaltdeckenkerne sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. In der Tabelle wird die Proben- bezeichnung mit Entnahmetiefe, das aufgeschlossene Bauteil, der Gehalt an polycyc- lischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), der Gehalt an Benzo(a)pyren (PAK-Einzelsubstanz) und der Phenolindex im Eluat angegeben. Die orientierende abfalltechnische Einstufung erfolgt gemäß LfU-Merkblatt Nr. 3.4/1 /13/ und RuVA- StB 01 /8/.
Tabelle 1: Orientierende abfalltechnische Einstufung von Asphaltkernen
| Probe (Entnahmetiefe) | Bauteil | PAK [mg/kg] | Benzo(a)- pyren [mg/kg] | Phenol-in- dex [mg/l] | orientierende abfalltech- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nische Einstufung | |||||||||
| LfU-Merkblatt | RuVA-StB | ||||||||
| 3.4/1 | |||||||||
| KB 1 (0,0 – 23 cm) | Fahrbahn südlich der Brücke | 1,0 | < 0,1 | <0,03 | A | ||||
| KB 2 (0,0 – 25,5 cm) | Fahrbahn südlich der Brücke | 0,1 | <0,1 | <0,03 | A | ||||
| KB 4 (0,0 – 9 cm)) | Brücke (neben Bordstein) | 4,6 | 0,4 | <0,03 | A | ||||
| KB 5 (0,0 – 8,5 cm) | Brücke | 2,4 | 0,4 | <0,03 | A | ||||
| KB 7 (0,0 – 22 cm) | Fahrbahn nördl. der Brücke | 0,2 | < 0,1 | <0,03 | A |
PAK: Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe;BaP: Benzo(a)pyren, PAK-Einzelstoff <x: unterhalb der Bestimmungsgrenze Einstufung gem. LfU-Merkblatt 3.4/1: Ausbauasphalt ohne Verunreinigung (PAK 0 - 10 mg/kg) gering verunreinigter Straßenaufbruch (PAK 10- 25 mg/kg) pechhaltiger Straßenaufbruch (PAK > 25 mg/kg) als gefährlicher Abfall einzustufender pechhaltiger Straßenaufbruch (PAK > 1.000mg/kg oder Benzo(a)pyren > 50 mg/kg) Einstufung gem. RuVA-StB 01: A: Ausbauasphalt Verwertungsklasse A (PAK 25 mg/kg) B,C: Ausbaustoffe mit teer-/pechtypischen Bestandteilen, Verwertungsklassen B,C (PAK > 25 mg/kg)
Die Prüfberichte des chemischen Labors sind als Anhang beigefügt.
4.3.2 Konstruktiver Aufbau
Die Lage der Aufschlusspunkte ist in Anlage 2 dargestellt. Die Fotodokumentation der Aufschlüsse sowie die Tiefenprofile bzw. der konstruktive Aufbau sind in An- lage 3 dargestellt.
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4.4 Betonbauteile
4.4.1 Chemische Untersuchung
Die Prüfergebnisse der laboranalytischen Untersuchungen der Betonkernproben aus Betonbauteilen (ohne Anstriche) sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. In der Tabelle wird die Entnahmetiefe, die orientierende abfalltechnische Einstufung gemäß EBV /2/ sowie die für die Einstufung maßgeblichen Parameter angegeben.
Die Untersuchungsergebnisse der Anstriche bzw. Schwarzanstriche sind in den Kapi- teln 4.5 und 4.6 dokumentiert.
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Tabelle 2: Orientierende abfalltechnische Einstufung von Betonbohrkernen,
| Probe (Entnahmetiefe) | Beton- Bauteil | orientierende abfalltechnische Einstufung | Bemerkungen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EBV | maßgebl. | |||||
| Parameter | ||||||
| HKB 1 0,5 – 78 cm | Widerlagerkasten West - neu | RC 1 | [ELF 5.830 µS/cm] | |||
| HKB 2 0,5 – 88 cm | Widerlagerflügel West- alt | RC 1 | [ELF 8.630 µS/cm] | |||
| HKB 3 0,5 – 110 cm | Widerlager West - alt | RC 1 | [ELF 9.190 µS/cm] | |||
| HKB 4 0,5 – 90 cm | Widerlagerflügel Ost - alt | RC 1 | [ELF 8.830 µS/cm] | |||
| HKB 5 0,5 – 110 cm | Widerlager Ost - alt | RC 1 | [ELF 9.020 µS/cm] | |||
| KB 1 23 – 41 cm | Fahrbahn Süd MIL38 | RC 2 | PAK (E) 6,0 µg/l | |||
| KB 7 22 – 42 cm | Fahrbahn Nord MIL38 | RC 1 | --- | |||
| KB 3 1 – 13 cm | Kappenbeton West | RC 1 | [ELF 8.690 µS/cm] | |||
| KB 8 1 – 20 cm | Kappenbeton Ost | RC 1 | [ELF 8.730 µS/cm] | |||
| KB 4 11,7 – 27 cm | Fahrbahnplatte Brücke Süd | RC 1 | [ELF 8.770 µS/cm] | |||
| KB 5 10,5 – 27 cm | Fahrbahnplatte Brücke Süd | RC 1 | [ELF 9.550 µS/cm] |
EBV:„Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bau- werke (Ersatzbaustoffverordnung)“ vom 09.07.2021 ELF:Elektrische Leitfähigkeit PAK:polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe;BAP:Benzo(a)pyren (PAK-Einzelstoff)
Die Materialwerte für „elektrische Leitfähigkeit“ können gemäß EBV § 10 Abs. (5) /2/ bei frisch gebrochenem, reinem Betonmaterial unberücksichtigt bleiben, wenn die Materialwerte für Sulfat und die übrigen Materialwerte für Recycling-Baustoffe der jeweiligen Materialklasse nach Anlage 1 Tabelle 1 eingehalten werden.
Die Prüfberichte des chemischen Labors sind als Anhang beigefügt.
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4.4.2 Konstruktiver Aufbau
Die Lage der Aufschlusspunkte ist in Anlage 2 dargestellt. Die Fotodokumentation der Aufschlüsse sowie die Tiefenprofile bzw. der konstruktive Aufbau sind in An- lage 3 dargestellt.
4.5 Schwarzanstriche und Dichtungsbahnen
4.5.1 Chemische Untersuchung
Die Prüfergebnisse der laboranalytischen Untersuchungen der Materialproben aus der Dichtungsbahn sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. In der Tabelle wird die Entnahmetiefe, der Gehalt an polycyclischen aromatischen Kohlenwasser- stoffen, der Gehalt an Benzo(a)pyren (PAK-Einzelsubstanz) und der Gehalt an Asbest angegeben.
Tabelle 3: Orientierende Einstufung von Schwarzanstrichen und Dichtungs- bahnen
| Probe | Bauteil | PAK [mg/kg] | Benzo(a)- | Asbest [%] | Bemerkungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Entnahmetiefe) | pyren | ||||||||
| Prüflabor | [mg/kg] | ||||||||
| HKB1 (93,0-93,05 cm) | Schwarz- anstrich | n.n. | <0,2 | Chrysotil 1-5% | gefährlicher Abfall; beim Ausbau TRGS 519 /3/ bzw. BGI 664 /5/ beachten; AVV 17 06 05* (asbest- haltige Baustoffe) | ||||
| HKB2 (90,0-90,1 cm) | Schwarz- anstrich | 0,3 | <0,1 | Chrysotil 1-5% | |||||
| HKB3 (120,0-120,1 cm) | Schwarz- anstrich | 0,22 | <0,05 | Chrysotil 1-5% | |||||
| HKB5 (120,5-120,6 cm) | Schwarz- anstrich | 1,4 | <0,4 | Chrysotil <1% | |||||
| KB3 (24,0-24,5 cm) | Kupferriffel- band mit Bi- tumenbahn | 14,4 | 0,58 | kein Asbest | Dichtungsbahnen ab- trennen und unter der AVV 17 03 02 (Bi- tumengemische nicht gefährlich) entsorgen | ||||
| KB5 (8,5-10,0 cm) | Kupferriffel- band mit Bi- tumenbahn | 28,6 | 1,7 | kein Asbest | |||||
| KB8 (20,3-21,3 cm | Bitumenbahn | 7,4 | 0,43 | kein Asbest | |||||
| KB10 (7,5-9,0 cm | Bitumenbahn | 28,5 | 1,8 | kein Asbest |
n.n.:nicht nachweisbar;<x: unterhalb der Bestimmungsgrenze
Die Prüfberichte des chemischen Labors sind als Anhang beigefügt.
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4.5.2 Konstruktiver Aufbau
Die Lage der Aufschlusspunkte ist in Anlage 2.1 dargestellt. Die Untersuchungsbe- funde sind im Lageplan der Anlage 2.2 eingezeichnet. Die Fotodokumentation der Aufschlüsse sowie die Tiefenprofile bzw. der konstruktive Aufbau sind in Anlage 3 dargestellt.
4.6 Sonderproben (Fugenmasse, Anstriche, Beschichtun-
gen, Auffälligkeiten)
4.6.1 Chemische Untersuchung
Das Prüfergebnis der laboranalytischen Untersuchung der Sonderproben ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.
Tabelle 4: Orientierende Einstufung von Sonderproben
| Probe (Entnahmetiefe) | Bauteil | PCB | Schwer- | Asbest [%] | Bemerkungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (PCBges) | metalle | ||||||||
| [mg/kg] | [mg/kg] | ||||||||
| MP2 (0-2,0 cm) | Fugenmasse, elastisch, grau | 6.330 (31.650) | - | kein Asbest | gefährlicher Abfall; A+S-Plan erstellen; beim Ausbau PCB-Richtli- nie beachten; AVV 17 09 02 | ||||
| MP7 (0-0,3 cm) | Anstrich Gelän- der, mehrschich- tig, grau, grün, | 0,22 | Zink 8.500 Blei 610 | kein Asbest | gefährlicher Abfall; A+S-Plan erstellen,beim Ausbau TRGS beachten; AVV 17 09 02 | ||||
| MP14 (0-0,3 cm) | Beschichtung Gehweg (Kap- penbeton) | 0,21 | Zink 760 | kein Asbest | möglichst getrennt von mineralischer Bausub- stanz rückbauen | ||||
| HKB1 (0-0,1 cm) | Anstrich grau Widerlagerkasten (neu) | n.n. | unauffällig | kein Asbest | |||||
| MP5 (0-0,1 cm) | Anstrich, grau Widerlagerflügel West, | 0,52 | unauffällig | kein Asbest | |||||
| MP1 (0-1 cm) | optisch auffällige Stelle (rund) Kap- penbeton WL West | - | - | kein Asbest | |||||
| MP12 (0-2,0 cm) | optisch auffällige Stelle (rund) Kap- penbeton | - | - | kein Asbest | |||||
| MP13 (0-1,5 cm) | optisch auffällige Stelle (rund) Fahr- bahnplatte | - | - | kein Asbest | |||||
| FMP 6 | Spritzbetonflächen als Ausgleich der Abbruchfläche in den Widerlagerkäs- ten | <0,001 % Amphibol | kein gefährlicher Abfall aber: kein Recycling! Beseitigung gem. DepV |
n.n.:nicht nachweisbar;<x: unterhalb der Bestimmungsgrenze PCB:polychlorierte Biphenyle PCBges.:Gesamtgehaltan PCB gem. DIN EN 12766, Teil 2
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Gemäß der Vorgabe der DIN EN 12766, Teil 2 ist für die Bestimmung des Gesamt- gehaltes des Parameters PCB die Summe der sechs untersuchten Kongenere mit dem Faktor 5 zu multiplizieren.
Folgende Materialproben wurden visuell sowie mittels Brennprobe als Kunststoff ein- gestuft:
- MP 6 und MP 11 (Rohrdurchführungen vgl. Fotos Anlage 3.19)
- MP 10 (Abstandshalter vgl. Fotos Anlage 3.20 und 3.22).
Die Prüfberichte des chemischen Labors sind als Anhang beigefügt.
4.6.2 Konstruktiver Aufbau
Die Lage der Aufschlusspunkte sind in Anlage 2.1 dargestellt. Die Untersuchungsbe- funde sind im Lageplan der Anlage 2.2 eingezeichnet. Die Fotodokumentation der Aufschlüsse sowie die Tiefenprofile bzw. der konstruktive Aufbau sind in Anlage 3 dargestellt.
5. Bewertung der Untersuchungsergebnisse
5.1 Asphaltdecke
LfU-Merkblatt Nr. 3.4/1 /13/
Sämtliche untersuchten Asphaltproben sind orientierend als Ausbauasphalt ohne Verunreinigung einzustufen. Asphalt mit PAK-Gehalten unter 10 mg/kg ist gemäß dem Merkblatt Nr. 3.4/1 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt „Umweltfachliche Beurteilung der Lagerung, Aufbereitung und Verwertung von Straßenaufbruch - Aus- bauasphalt und pechhaltiger Straßenaufbruch“ /13/, sowie in Übereinstimmung mit den Merkblättern der FGSV und nach den Technischen Regeln der Länderarbeitsge- meinschaft Abfall (LAGA) möglichst hochwertig im Heißmischgut einzusetzen. Hin- sichtlich der ungebundenen und gebundenen Verwertung, sowie der Lagerung des Straßenaufbruchs bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Auflagen.
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RuVA-StB 01 /8/
Sämtliche untersuchte Asphaltproben sind orientierend als Bitumenhaltiger Ausbau- asphalt ohne teerhaltige Inhaltsstoffe einzustufen und nach RuVA-StB 01 /8/ in die Verwertungsklasse A einzuordnen. Das Material kann somit nach Ausbau prinzipiell ohne Auflagen wieder verwertet werden. In Übereinstimmung mit den Merkblättern der FGSV und nach den Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ist Ausbauasphalt möglichst hochwertig im Heißmischgut einzusetzen.
5.2 Betonbauteile
Sämtliche untersuchten Betonproben (mit Ausnahme KB 1) halten die Materialwerte für Recyclingmaterial RC-1 gem. EBV ein.
Nach EBV Anhang 1, Tabelle 1, Fußnote 2 /2/ ist bei Abweichungen von den stoff- spezifischen Orientierungswerten für die elektrische Leitfähigkeit die Ursache zu prü- fen. Bei frisch gebrochenem, reinem Betonmaterial können gemäß EBV § 10 Abs. (5) die Materialwerte „pH-Wert“ und „elektrische Leitfähigkeit“ unberücksichtigt blei- ben, wenn die Materialwerte für Sulfat und die übrigen Materialwerte für Recycling- Baustoffe der jeweiligen Materialklasse nach Anlage 1 Tabelle 1 eingehalten werden.
Die PAK-Verunreinigungen an KB 1(RC-2 Material gem. EBV) sind vermutlich auf Verschleppungen durch das Spülwasser aus den PAK-haltigen Schwarzdecken zu- rückzuführen.
5.3 Schwarzanstriche und Dichtungsbahnen
Schwarzanstriche
Bei den Untersuchungen der Einzelproben aus den Schwarzanstrichen auf der erdbe- rührten Seite der Widerlager bzw. der Widerlagerflügel wurde an allen 4 Proben Chrysotil-Asbest nachgewiesen. Auf der erdberührten Seite des zu einem späteren Zeitpunkt gebauten Widerlagerkastens wurde kein Schwarzanstrich festgestellt. Die- ser Befund ist vor Ausschreibung der Rückbauarbeiten z.B. durch Bagger- schürfe zu überprüfen.
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Vor dem Rückbau der Widerlager sind die Schwarzanstriche unter Berücksichtigung der Vorgaben der TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungs- arbeiten“ /3/ abzutrennen und fachgerecht zu entsorgen. Die Arbeiten sind unter Be- achtung der DGUV Information 201-012 /5/ als „Emissionsarme Verfahren“ nach TRGS 519 von einer zugelassenen Fachfirma durchgeführt werden.
Die Schwarzanstriche sind nach den Regelungen der Verordnung über das Europäi- sche Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung AVV) als gefährlicher Abfall (AVV-Abfallschlüsselnummer 17 09 03*) einzustufen und entsprechend zu entsor- gen.
Dichtungsbahnen
In den aufgeschlossenen Dichtungsbahnen wurde kein Asbest nachgewiesen. Auf- grund der festgestellten PAK-Gehalte wird empfohlen die Dichtungsbahnen selektiv rückzubauen. Die Rückbauarbeiten sollten unter Beachtung der TRGS 551 /4/ staub- arm erfolgen.
Die Dichtungsbahnen sind z.B. unter der AVV-Abfallschlüsselnummer 17 03 02 zu entsorgen.
5.4 Sonderproben
Fugenmasse zwischen Kappenbeton und Bordstein sowie zwischen Bordsteinen
Die Fugenmassen sind vor Beginn der Rückbaumaßnahme unter Beachtung besonde-
| 101 004 /6/ | |
|---|---|
| und der PCB-Richtlinie /7/ rückstandslos zu entfernen. Die Arbeiten sind von einer |
zugelassenen Fachfirma durchzuführen.
Nach Rücksprache mit dem Bauherren wird empfohlen die PCB-haltigen Fugen durch Trennschneiden (ca. 2 cm Abstand zur Fuge) in den nicht verunreinigten, angrenzen- den Materialien (hier Bordsteine bzw. Kappenbeton) vor dem Rückbau der minerali- schen Bausubstanz rückstandslos abzutrennen.
Die Fugenmassen sind nach den Regelungen der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung AVV) als gefährlicher Abfall (AVV-Abfallschlüsselnummer 17 09 02* Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthal- ten) einzustufen und entsprechend zu entsorgen.
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Farbanstriche (Widerlager, Geländer)
Der Farbanstrich bzw. das Geländer sind unter Beachtung besonderer Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz nach DGUV Regel 101 004 /6/ rückzubauen. Die Arbeiten sind von einer zugelassenen Fachfirma durchzuführen.
Der Farbanstrich ist nach den Regelungen der Verordnung über das Europäische Ab- fallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung AVV) als gefährlicher Abfall (AVV- Abfallschlüsselnummer 17 09 03* sonstige Bau- und Abbruchabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten) einzustufen und entsprechend zu entsorgen.
Beschichtungen (Kappenbeton)
In der Beschichtung der Kappen wurden erhöhte Zink-Gehalte festgestellt. Aufgrund der festgestellten Schadstoffgehalte wird empfohlen die Beschichtung selektiv rück- zubauen. Die Rückbauarbeiten sollten staubarm erfolgen.
Spritzbeton (Ausgleich der Abbruchfläche in den Widerlagerkästen)
Vor dem Rückbau der Widerlagerkästen sind die Spritzbetonflächen unter Berück- sichtigung der Vorgaben der TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder In- standhaltungsarbeiten“ /3/ abzutrennen und fachgerecht zu entsorgen. Die Arbeiten sind gegebenenfalls unter Beachtung der DGUV Information 201-012 /5/ als „Emis- sionsarme Verfahren“ nach TRGS 519 von einer zugelassenen Fachfirma durchzu- führen.
Der Spritzbeton mit einem Asbestgehalt < 0,001% ist nach LAGA M23 „Vollzugs- hilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ als „gering asbesthaltiger, nicht gefährli- cher Abfall“ (AVV-Abfallschlüsselnummer 17 01 01) einzustufen, grundsätzlich aus dem Wirtschaftskreislauf auszuschleusen und entsprechend der DepV /2/ zu beseiti- gen.
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6. Weiterführende Hinweise für Planung, Aus-
schreibung und Durchführung der Rückbau-
und Entsorgungsmaßnahme
Hinsichtlich der Planung, Ausschreibung und Durchführung der Rückbaumaßnahmen empfehlen wir das folgende Vorgehen:
6.1 Weiterer Untersuchungsbedarf
- Prüfung (z.B. durch Baggerschürfe) ob auf der erdberührten Seite der zu einem späteren Zeitpunkt gebauten Widerlagerkästen ein evtl. asbesthalti- ger Schwarzanstrich aufgebracht wurde.
6.2 Rückbauplanung (selektiver Rückbau)
- qualifizierte Massenermittlung auf Grundlage der Befunde dieses Ergeb- nisberichtes.
- Erstellen eines Arbeits- und Sicherheitsplanes (A+S-Plan) für den Rückbau gefahrstoffhaltiger Materialien (hier PCB und Zink) durch ein sachkundi- ges Ingenieurbüro.
- Sanierungsplanung Gefahr-/Schadstoffsanierung durch ein sachkundiges Ingenieurbüro.
- Abstimmung der Rückbaumethoden und der erforderlichen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz mit dem zuständigen Ge- werbeaufsichtsamt.
- Entfernung aller gefahrstoffhaltigen Bauteile oder Gefahrstoffe vor Ab- bruch der mineralischen Bausubstanz
- möglichst getrennter Rückbau der schadstoffhaltigen Materialien
- Klärung der Entsorgungswege, insbesondere für gefährliche Abfälle, im Vorfeld der Rückbauarbeiten einschließlich Durchführung des gegebenen- falls erforderlichen Genehmigungsverfahrens in einem Entsorgungskon- zept.
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6.3 Ausschreibung von Rückbauleistungen
- Beilegen dieses Ergebnisberichtes und weiterer relevanter Untersuchungs- ergebnisse einschließlich aller Anlagen und Anhänge
- Hinweis auf den orientierenden Charakter der durchgeführten abfalltechni- schen Untersuchungen und die Beschränkung auf die untersuchten Materi- alien. (Sofern im Zuge der Rückbauarbeiten hier nicht dargestellte gefahr- oder schadstoffverdächtige Bauteile angetroffen werden, sind die Arbeiten in dem betroffenen Bereich zunächst einzustellen, die Bauleitung ist unver- züglich zu informieren)
- Anfragen von Fachfirmen mit entsprechenden Qualifikationsnachweisen und Referenzen.
- Selektiver Rückbau und Entsorgung der als gefährlicher Abfall eingestuften Materialien durch zugelassene Fachfirmen mit entsprechenden Referenzen.
- Offenlegung der beabsichtigten Entsorgungswege, insbesondere für gefähr- liche Abfälle, mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten.
- Einarbeiten der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie der besonderen Leistungen zum Ausbau und zur Entsorgung der schad- und gefahrstoffhaltigen Materialien in das Leistungsverzeichnis.
- Anmelden der Arbeiten an gefahrstoffhaltigen Bausubstanzen bei den zu- ständigen Behörden und Stellen, z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Gesundheits- amt, Ordnungsamt und Berufsgenossenschaft durch den AN.
6.4 Besonderer Gesundheitsschutz beim Rückbau und
Entsorgung
- Beachtung der Maßgaben der TRGS 519 und der DGUV 201-012
- Beachtung der Maßgaben der TRGS 524 und der DGUV 101-004
- Beachtung der Maßgaben der PCB-Richtlinie
- Beachtung der Maßgaben der TRGS 551 soweit erforderlich
- Beachtung der Maßgaben der TRGS 900 soweit erforderlich
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6.5 Rückbauausführung
- Anmelden der Arbeiten an gefahrstoffhaltigen Bausubstanzen bei den zu- ständigen Behörden und Stellen.
- Entfernung aller gefahrstoffhaltigen Bauteile oder Gefahrstoffe vor Ab- bruch der mineralischen Bausubstanz.
- Möglichst getrennter Rückbau der schadstoffhaltigen Materialien.
- Möglichst getrennter Ausbau störstoffhaltiger Materialien.
- Fachtechnische Begleitung der Rückbauarbeiten mindestens an gefahrstoff- haltigen Bausubstanzen durch ein sachkundiges Ingenieurbüro.
6.6 Verwertung/Entsorgung von Abbruchmaterialien
- keine Vermischung der nicht belasteten mineralischen Bausubstanz mit ge- fahr-, schad- oder störstoffhaltigen Baustoffen
- Mischbeprobung sowohl der getrennt rückgebauten, verunreinigten als auch der nicht absehbar verunreinigten Abbruchmaterialien gemäß LAGA PN 98 durch einen Fachgutachter und Laboranalytik zur Festlegung der Eignung als Recycling-Baustoff bzw. zur abfalltechnischen Deklaration; Beachtung eventuell bestehender Kleinmengenregelungen.
- Entsorgung/Verwertung mindestens der gefahrstoffhaltigen Abbruchmate- rialien durch einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 Kreis- laufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Verteiler: Staatliches Bauamt Aschaffenburg, (1x Schriftform, 1x digital)
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