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Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordost Planung und Bau Telematikanlagen An der Autobahn 15827 Blankenfelde-Mahlow
Ausführungsunterlage
Leistungsbeschreibung (Verbleibt beim Bieter)
Bezeichnung der Bauleistung: A 10 BW57 Erneuerung Überbauten Teilleistung 3 – BAB Fernmeldekabel, Kabelsicherung/ Neuverlegung A 2014, 118“/ 24“
Inhalt Blatt Leistungsbeschreibung 1 - 14 Anlagen 2 Leistungsverzeichnis 1 - x Bieterangabenverzeichnis 1 Seite Ausführungspläne (lt. Zeichnungsverzeichnis)
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Inhaltsverzeichnis der Leistungsbeschreibung
- Leistungsbeschreibung 3 1.1. Auszuführende Leistungen 3 1.1.1. Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfanges 3 1.1.2. Los 1 - Kabelsicherung A 2014, 118“/ 24“ 4 1.1.3. Los 2 - Kabelneuverlegung A 2014, 24“ 5 1.1.4. Autobahnfernmeldekabelanlage A 2014 (Kupfer) 6 1.1.5. Technische Anforderungen 6 1.1.6. Kabeltrassenbau und Verlegearbeiten 7 1.1.7. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 8 1.2. Ausgeführte Vorarbeiten 8 1.3. Ausgeführte Leistungen 9 1.4. Gleichzeitig laufende Arbeiten 9 1.5. Mindestanforderungen für Nebenangebote 9
- Angaben zur Baustelle 9 2.1. Lage der Baustelle 9 2.2. Vorhandene öffentliche Verkehrswege 9 2.3. Zugänge und Zufahrten 9 2.4. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen 10 2.5. Lager und Arbeitsplätze 10 2.6. Gewässer 10 2.7. Boden- und Untergrundverhältnisse 10 2.8. Seitenentnahmen und Ablagerungsstelle 10 2.9. Schutzbereiche und –objekte 10 2.10. Anlagen im Baugelände 10
- Angaben zu Ausführung 10 3.1. Verkehrsführung, Verkehrssicherung 10 3.2. Bauablauf 10 3.3. Wasserhaltung 11 3.4. Baubehelfe 11 3.5. Stoffe, Bauteile 11 3.6. Entsorgungsnachweis 12
- Ausführungsunterlagen 12 4.1. Vom AG zur Verfügung gestellte Unterlagen 12 4.2. Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen 12 4.2.1. Kabelplanbuchberichtigung 12
- Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und sonstige Regelwerke 13
- Ergänzende Vertragsbedingungen 13 6.1. Zusätzliche Vertragsbedingungen 13 6.2. Technische Vertragsbedingungen für die Kabellieferung 13 6.2.1. Allgemeine Bedingungen 13 6.2.2. Kupferkabel 13 6.2.3. Lichtwellenleiterkabel 14 6.3. Werksabnahme und Güteprüfung 14 6.4. Sonstige Lieferbedingungen 14
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- Leistungsbeschreibung 1.1. Auszuführende Leistungen 1.1.1. Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfanges Im Rahmen der baulichen Erhaltung von Verkehrsflächen sind im Bereich der Bundesautobahn 10 (A 10) Erneuerungsmaßnahmen zwischen den Anschlussstellen (AS) Groß Kreutz und AS Phöben durchzuführen. Im Zuge dieser Maßnahme erfolgt eine Überbauerneuerung an den im Erhaltungsabschnitt befindlichen Bauwerken (BW) 56 bei km 114,256 (Querung der Bundesstraße (B) 1) und 57 bei km 117,047 (Querung des Großen Plessower Sees), sowie die Rampenanpassungen an beiden Bauwerken, als vorgezogene Havarie Maßnahme. Im unmittelbaren Baubereich BW57 befindet sich das in Betrieb befindliche Autobahnfernmeldekabel A 2014, 118“. Das Kabel verläuft erdverlegt im Seitenbereich der linken Richtungsfahrbahn (Fahrtrichtung AD Werder), schwenkt vom Böschungsfuß zur Nordseite des BW57, quert mit dem Bauwerk den Großen Plessower See und schwenkt vom Bauwerk wieder zum Böschungsfuß zurück. Zur Schaffung der Baufreiheit für BW57 sind Umbau-/ bauzeitliche Neuverlegungs- und Außerbetriebnahme-arbeiten an der Kabelanlage A 2014 im Rahmen einer Kabelsicherung (Los 1) auszuführen. Nach baulicher Fertigstellung des BW57 ist das Autobahnfernmeldekabel in seiner Endzustandstrasse neu zu verlegen (Los 2). Die vorgenannten Leistungen sind in zwei terminlich voneinander getrennten Losen auszuführen. Der Beginn und die Fertigstellung der Lose ist eingeordnet in den Bauablauf der Gesamtmaßnahme und orientiert sich an dessen Baufortschritt. Für die Ausführung dieser Leistungen ist eine Fachfirma Nachrichtentechnik zu binden. Die Gesamtmaßnahme gliedert sich wie folgt in Baulose und Teilleistungen: Baulos 1 - Verkehrssicherung inkl. Staumanagement (MSWA) nicht Bestandteil dieser Unterlage
Baulos 2 – Brücken- und Straßenbau Teilleistung 1 – Brückenbau BW 57 km 117,047 Teilleistung 2 – Straßenbau Teilleistung 3 – BAB Fernmeldekabel
Baulos 3 – Fahrzeugrückhaltesysteme (FRS) nicht Bestandteil dieser Unterlage
Die Baulose 1 und 3 werden getrennt vergeben.
Diese Unterlage (Leistungsbeschreibung) bestehend aus Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis umfasst die Teilleistung 3 des Bauloses 2 – Brückenbau. Die Teilleistungen 1, und 2 des Bauloses 2 – werden in eigenen Leistungsbeschreibungen erfasst. Ergänzend zur Baubeschreibung und dem Leistungsverzeichnis werden dem AN nach Zuschlagserteilung durch den AG alle notwendigen Ausführungsplanungsunterlagen, wie Kabellagepläne, Kabellängenpläne, Querschnittsbilder, Beschaltungsübersichten, sowie Spleißpläne übergeben. Sämtliche Arbeiten, insbesondere Kabelverlegung, Montage und Messungen, sind unter Beteiligung der Bauüberwachung (BÜ), Team Planung und Bau Telematikanlagen des AG auszuführen.
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Durch den Auftragnehmer (AN) Baulos 2 – Brückenbau, Teilleistung 2 – Brückenbau BW57 sind als Vorleistung für die Kabelsicherung bzw. Neuverlegung des Autobahnfernmeldekabels folgende bauliche Anlagen zu errichten:
Vorleistung für die Kabelsicherung: Herstellung einer oberirdischen Querung des Großen Plessower Sees nördlich des Bauwerkes z.B. als Kabelbrücke, Gitterrost, o.ä. Vorleistung für die Kabelneuverlegung: Herstellung einer 4-zügigen Kabelschutzrohrtrasse bestehend aus 4 x PE-HD 110x10, abgehangen unter dem nördlichen Überbau des neuen Bauwerkes, einschließlich beidseitiger Verschwenkung der Kabelschutzrohre zum Böschungsfuß der linken Richtungsfahrbahn 1.1.2. Los 1 - Kabelsicherung A 2014, 118“/ 24“ Allgemeines Durch das Fachcenter für Informationstechnik und –sicherheit (FIT) Rangsdorf erfolgt zu Beginn der Arbeiten eine Einweisung in die Kabelanlage im Baubereich. Den Beginn der Arbeiten hat der AN ca. 14 Tage vorher im FIT Rangsdorf anzukündigen (FIT-Rangsdorf@autobahn.de). Zur Sicherung des Autobahnfernmeldekabels ist eine Neutrassierung zwischen den für die Überspleisse auf die Bestandskabelanlage vorgesehenen Bestandsmuffen M2a und M2/3 geplant. Der Trassenverlauf ist dem Kabellageplan zu entnehmen, abzustecken und mit der BÜ des Auftraggebers (AG) in der Örtlichkeit nochmals abzustimmen bzw. zu präzisieren. Die Kabelgräben und Gruben im Bereich der jeweiligen Überspleisspunkte auf die Bestandskabelanlage befinden sich im Bereich vorhandener Anlagen und sind mit erhöhter Vorsicht in Handschachtung herzustellen. A 2014, 118“/ 24“ Vor Beginn der Arbeiten ist eine Zustandsmessung am Bestandskabel A 2014, 118“ (Isolation, Schleifenwiderstand, Widerstandsunterschied) gemäß Dlk 1.01.621 zwischen KVz km 117,501 und Autobahnmeisterei (AM) Werder km 114,497 durchzuführen. Das Messprotokoll ist dem AG zu übergeben. Zwischen den, für die Überspleiße auf die Bestandskabelanlage, vorgesehenen Bestandsmuffen M2a, km 117,091 und M2/3 km 117,015 ist in die zuvor errichtete Kabelschutzrohr- (KSR) Anlage PE-HD 110x6,3 ein neues Kupfer- Streckenfernmeldekabel des Typs AJ-PLEB2Y 24x2x1,4 F mit angegossenen Zugösen einzuziehen bzw. in offenem Graben zu verlegen. Das Kabel ist neu zu liefern. Die Kabeltrommel ist zu erwerben. Das A-Ende der Kabelanlage und damit die Garniturenzählrichtung beginnt im KVz km 117,501. Dies ist bei der Kabelbestellung zu berücksichtigen. Verlegedetails sind dem Kabellageplan zu entnehmen. Zur Inbetriebnahme der neu verlegten Kupfer-Kabellänge ist an den Muffen M2a und M2/3 unterbrechungsfrei der Überspleiss gemäß Spleissplan auf die Bestandskabelanlage A 2014, 118“ herzustellen. Als Muffen sind faserverstärkte Schrumpfmuffen VASM-B für Streckenfernmeldekabel einschließlich passender Schrumpfschutzmuffen VASS mit Bahnzulassung zu liefern und zu montieren. Nach Abschluss der Spleissarbeiten und vollständigem Verschluss der Garnituren ist das Kabel A 2014 im Abschnitt KVz km 117,501 und AM Werder einer Vorabnahmemessung nach Dlk 1.01.621 im Beisein der BÜ des AG zu unterziehen. Zu messen sind 24 Doppeladern. Die Messprotokolle (Original und Reinschrift), einschließlich einer Beurteilung der Messergebnisse sind dem AG zu übergeben. Auf Ausgleichsmaßnahmen wird im Bauabschnitt verzichtet. Die verbleibende Restlänge des neu gelieferten Fernmeldekabels 24“ ist zu dokumentieren, abzudrücken, zu verkappen und zum Lager des FIT Rangsdorf zu transportieren. Rückbau Sofern der nicht mehr erforderliche, außer Betrieb genommene erdverlegte Kabelabschnitt des 118-paarigen Autobahnfernmeldekabel A 2014 zwischen den Überspleißpunkten M2a und M2/3 aufgefunden wird, ist er zurückzubauen. Das ausgebaute Material ist gemäß LV fachgerecht zu entsorgen bzw. einer Verwertung nach Wahl des AN zuzuführen. Dokumentation
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Einarbeitung der Änderungen an der Autobahnfernmeldekabelanlage A 2014 als Rotkorrektur. Die auszuführenden Leistungen umfassen:
die Lieferung des 24-paarigen Autobahnfernmeldekabels vom Typ AJ-PLEB2Y (24/0) mit Zugösen, die Herstellung der Kabelgräben und die Herstellung der Muffengruben, die Herstellung einer Kabelschutzrohrtrasse mit Schutzrohr PE-HD 110x6,3 DIN 8074/ DIN 16876, gemäß Lageplan einschließlich Lieferung der Kabelschutzrohre, die Lieferung und Montage von Kabelgarnituren, die Verlegung des Autobahnfernmeldekabels A 2014, 24“, einschließlich einziehen in Rohre, sowie das Ablegen der Kabelgarnituren, Markieren der Trassen und Kabelgarnituren, die Zustandsmessung der Kabelanlage A 2014, 118“, die Vorabnahmemessung der Kabelanlage A 2014, 118“/ 24“, die Dokumentation der Kabelanlage als Rotkorrektur des Kabelplanbuches A 2014. 1.1.3. Kabelneuverlegung A 2014, 24“ Allgemeines Nach der baulichen Fertigstellung der Bauwerkserneuerung ist im Los 2 das Autobahnfernmeldekabel neu in Regelbauweise zu errichten. Die mit der Bauwerkserneuerung hergestellte 4 zügige Schutzrohrtrasse PE-HD 110x10, abgehangen unter dem nördlichen Überbau des neuen Bauwerkes, einschließlich beidseitiger Verschwenkung der Kabelschutzrohre zum Böschungsfuß der linken Richtungsfahrbahn, ist zu nutzen. Beidseitig der Schutzrohrtrasse ist ein Kabelgraben für die Erdverlegung des Kabels bis zu den Überspleisspunkten herzustellen. Der Trassenverlauf ist den Lageplänen zu entnehmen und mit der Bauüberwachung des AG in der Örtlichkeit nochmals abzustimmen und zu präzisieren. Die Kabelgräben und Gruben im Bereich der jeweiligen Überspleißpunkte auf die Bestandskabelanlage befinden sich im Bereich vorhandener Anlagen und sind mit erhöhter Vorsicht in Handschachtung herzustellen. A 2014, 118“/ 24“ Zwischen den, für die Überspleiße auf die Bestandskabelanlage vorgesehenen, Bestandsmuffen M2a, km 117,091 und M2/3, km 117,015 ist das Autobahnfernmeldekabel 24“ in das feldseitige Rohr der 4 zügigen Schutzrohrtrasse einzuziehen bzw. in Kabelgraben zu verlegen. Das mit Los 1 - Kabelsicherung neu gelieferte Kupfer-Streckenfernmeldekabel des Typs AJ-PLEB2Y 24x2x1,4 F ist zu verwenden und vom Lager des FIT Rangsdorf zur Einsatzstelle zu transportieren. Zur Inbetriebnahme der neu verlegten Kupfer-Kabellänge ist an den Muffen M2a und M2/3 unterbrechungsfrei der Überspleiss gemäß Spleissplan auf die Bestandskabelanlage A 2014, 118“ herzustellen. Als Muffen sind faserverstärkte Schrumpfmuffen VASM-B für Streckenfernmeldekabel einschließlich passender Schrumpfschutzmuffen VASS mit Bahnzulassung zu liefern und zu montieren. Nach Abschluss der Spleissarbeiten und vollständigem Verschluss der Garnituren ist das Kabel A 2014 im Abschnitt KVz km 117,501 und AM Werder einer Vorabnahmemessung nach Dlk 1.01.621 im Beisein der BÜ des AG zu unterziehen. Zu messen sind 24 Doppeladern. Die Messprotokolle (Original und Reinschrift), einschließlich einer Beurteilung der Messergebnisse sind dem AG zu übergeben. Auf Ausgleichsmaßnahmen wird im Bauabschnitt verzichtet. Die verbleibende Restlänge des Fernmeldekabels 24“ ist zu dokumentieren, abzudrücken, zu verkappen und zum Lager des FIT Rangsdorf zu transportieren Rückbau Nach Inbetriebnahme der – Kabelneuverlegung ist die mit der – Kabelsicherung hergestellte Kabelanlage zurückzubauen. Im Einzelnen sind das:
der zwischen den Überspleissmuffen M2a und M2/3 im KSR PE-HD 110x6,3 verlegte Kabelabschnitt des 24- paarigen Autobahnfernmeldekabel A 2014 vom Typ AJ-PLEB2Y,
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der zwischen den Überspleissmuffen M2a und M2/3 erdverlegte Kabelabschnitt des 24-paarigen Autobahnfernmeldekabel A 2014 vom Typ AJ-PLEB2Y, sofern er der Kabelneuverlegung aufgefunden wird, das oberirdisch über den Großen Plessower See verlegte KSR PE-HD 110x6,3 Das ausgebaute Material ist gemäß LV fachgerecht zu entsorgen bzw. einer Verwertung nach Wahl des AN zuzuführen. Dokumentation Einarbeitung der Änderungen an der Autobahnfernmeldekabelanlage A 2014 als digitale Korrektur des Kabelplanbuches. Die auszuführenden Leistungen umfassen:
den Transport des 24-paarigen Autobahnfernmeldekabels vom Typ AJ-PLEB2Y (24/0) vom Lager des AG in Rangsdorf zur Baustelle und Rücktransport der Restlänge, die Herstellung der Kabelgräben und die Herstellung der Muffengruben, die Lieferung und Montage von Kabelgarnituren, die Verlegung des Autobahnfernmeldekabels A 2014, 24“, einschließlich einziehen in Rohre sowie das Ablegen der Kabelgarnituren, Markieren der Trassen und Kabelgarnituren, den Rückbau des Autobahnfernmeldekabels vom Typ AJ-PLEB2Y, sowie von Kabelschutzrohr PE-HD 110x6,3, die Vorabnahmemessung der Kabelanlage A 2014, 118“/ 24“, die Dokumentation der Kabelanlage und die Korrektur des Kabelplanbuches A 2014 einschließlich Fotodokumentation für die Ablage der Garnituren, sowie der Kabelschutzrohrenden. 1.1.4. Autobahnfernmeldekabelanlage A 2014 (Kupfer) Die bestehende, papierhohlraumisolierte Autobahnfernmeldekabelanlage A 2014, 118“ (36/82) ist in der AM Werder km 114,497 als Zwischeneinführung und im KVz km 117,501 als Endeinführung jeweils mit s/2 abgeschlossen. Aufbau Stammkabel: A-PMZBC 36x2x1,4 St 1L 82x2x0,9 St Abweichungen siehe Kabellängen- und Bespulungsplan Aufbau Stich- und Verbindungskabel: A-PMZB2Y 14x2x1,4 St LG (F0,8) Aufbau Aufteilungskabel: A-PMZ 10x2x1,4 St A-PMZ 20x2x0,9 St Garnituren: Blei- und Gussschutzmuffen, Bleiaufteilungsmuffen, TEV im KVz und in den Kh, überschwemmungssichere TEV in den NRS-Schächten, PCM-Wannenmuffen in Kleinschächten. Bespulung: 140/- mH und 140/83 mH gemäß Beschaltungsübersicht Die NRS-Hauptsäulen sind mit Stichkabel, die in NRS-Schächten auf überschwemmungssicheren Trennendverschlüssen abgeschlossen sind, an das Autobahnfernmeldekabel A 2014 angeschlossen. Die NRS-Nebensäulen sind über Verbindungskabel, die in NRS-Schächten auf überschwemmungssicheren Trennendverschlüssen abgeschlossen sind, an die NRS-Hauptsäulen angeschlossen. Die Vt-Standorte sind über Stichkabel, die in Kleinschächten auf überschwemmungssicheren Trennendverschlüssen abgeschlossen sind, an das Autobahnfernmeldekabel A 2014 angeschlossen. Die Regeneratoren sind über Stichkabel, die in Kleinschächten auf PCM-Wannenmuffen abgeschlossen sind, an das Autobahnfernmeldekabel A 2014 angeschlossen. 1.1.5. Technische Anforderungen Alle Arbeiten sind so zu planen, dass es zu keiner bzw. nur zu einer minimalen Einschränkung oder Unterbrechung des bestehenden Fernmeldebetriebes kommt. Alle Bauleistungen, deren Ausführung nicht zwingend durch Vorschriften geregelt sind, sind nach den im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes üblichen und gemeinhin bekannten Ausführungen zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
die Art und Weise des Kabelschutzes entlang der freien Strecke, die Kennzeichnung der Autobahnfernmeldekabel mittels Kabelerkennungsstreifen (lochgestanzt oder Werksprägung), die Markierung der Kabeltrasse mittels Kabelmerkzeichen und Kabelmarkern,
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die einheitliche Gestaltung der Kabelabschlüsse, die Erstellung der Bestandsdokumentation und die Erstellung der Fotodokumentation. Im vorgenannten Baustellenbereich sind keine Maßnahmen für den Schutz vor Starkstrombeeinflussung erforderlich. Alle metallischen Kabelmäntel und Kabelbewehrungen der Kabelanlage A 2014 sind über die Erdungsanlage der Gebäude (Erdsammelschienen - PAS) geerdet. Ebenso sind alle metallischen Kabelmäntel und Kabelbewehrungen an den Kabelgarnituren durch zu verbinden. Die Montage- und Ausgleichsarbeiten an den Streckenfernmeldekabeln sind nach dem Pflichtenheft der Deutschen Bahn AG, Dlk 1.01.622 durchzuführen. Die Abnahmemessung ist nach Dlk 1.01.621 vorzubereiten und durchzuführen. Dabei ist die Einhaltung der elektrischen Werte nach dem Pflichtenheft der Deutschen Bahn AG Dlk 1.013.305y für fertig montierte und ausgeglichene Streckenfernmeldekabel nachzuweisen. Mit den Protokollen der Abnahmemessung sind dem AG eine Auswertung und Beurteilung der Messergebnisse in schriftlicher Form zu übergeben. Dieser Abschlussbericht hat Aussagen zur Einhaltung der Pflichtenwerte sowie mögliche Ursachen für Abweichungen von diesen Werten zu enthalten. Ferner sind bei Nichteinhalten der Pflichtenwerte die Auswirkungen auf das Übertragungsverhalten zu erläutern und entsprechende Gegenmaßnahmen vorzuschlagen. 1.1.6. Kabeltrassenbau und Verlegearbeiten Die Bauarbeiten sind in Abstimmung mit der Bauaufsicht des AG kontinuierlich abzuwickeln. Die Kabelverlegung und die Kabelmontage haben im Gleichlauf zu erfolgen. Die Reihenfolge des Bauablaufs ist in jeder Bauphase mit dem AG abzustimmen. Dies gilt für die Koordinierung der Baulose und insbesondere für Außerbetriebnahme- und Inbetriebnahmearbeiten an den Autobahnfernmeldekabelanlagen. Die Autobahnfernmeldekabel sind grundsätzlich auf Autobahngelände zu verlegen und zwar so, dass ein jederzeitiger ungehinderter Zugang zur Kabeltrasse von der Autobahn möglich ist. Die Vorgabe für die auszuführende Verlegung der Autobahnfernmeldekabel ist aus dem Lageplan zu entnehmen. Der AN wird vom AG in die Anforderungen an die Kabeltrasse eingewiesen. Im Ergebnis dieser Einweisung ist vom AN der Trassenverlauf in Abhängigkeit der Verlegeleistung 14-tägig im Voraus auszupflocken und vom AG genehmigen zu lassen sowie die Anzahl der 400mm- bzw. 600mm-langen Kabelmerksteine zu präzisieren. Aufwendungen für ein eventuelles Umpflocken der Kabeltrasse im Ergebnis der Genehmigung der Trasse durch den AG sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Obwohl in den Lageplänen die seitlichen Abstandsmaße zur Fahrbahnkante nicht eingetragen sind, ist die Lage der Trasse als mittlerer Verlauf anzusehen. Abweichungen größer ein Meter vom dargestellten Trassenverlauf sind durch den AG zustimmungspflichtig. Die Standortlagen der im Lageplan eingetragenen Kabelreserven sind einzuhalten, nicht jedoch die Länge der Kabelreserven. Die eingetragenen Standortlagen der geplanten Garnituren innerhalb von Kabelschachtanlagen sind verbindlich. Der Geräteeinsatz zur Herstellung von Kabelgräben, Arbeitsgruben und Durchörterungen sowie für die Kabelverlege- und Einzieharbeiten ist auf den beengten Arbeitsraum an der Autobahngrundstücksgrenze abzustimmen, der überwiegend eine Breite von 1m bis 2m aufweist. Die Kabelverlegung erfolgt teilweise auch in Böschungen. Kabelgräben sind in offener Bauweise herzustellen. Im Bereich der Autobahnkabelanlage und bei Querungen/Näherungen von/mit Fremdanlagen (z.B. Trassen anderer Versorgungsträger) ist in Handschachtung zu arbeiten. Kabelmerksteine sind grundsätzlich über folgende Ereignisse zu setzen:
an Kabelgarnituren und Kabelreserven nach Vorschrift des AG, an allen Schutzrohrenden, auch an vorhandenen, an Richtungsänderungen der Trasse > 15o, bei geradlinigem Verlauf der Kabeltrasse alle 50m in Höhe der Autobahnleitpfosten. Kabelmarker sind grundsätzlich über folgende Ereignisse nach Vorschrift des AG zu setzen:
an Kabelgarnituren, an Kabelreserven, an allen Schutzrohrenden, auch an vorhandenen.
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Bei der Lieferung und dem Versetzen der Kabelmerksteine und Kabelmarker sind die entsprechenden Sonderblätter gemäß Zeichnungsverzeichnis zu beachten. Unter befestigten Flächen, Straßen, Wegen, Gräben, Bahnlinien und bei Kreuzungen mit Fremdanlagen wird das Autobahnfernmeldekabel in Schutzrohre PE-HD 110x10/ 110x6,3 verlegt. Zum Einsatz zugelassen sind Endlosrohr (Ringbundware) und Stangenware mit Rastermuffe „zugfest“ und Lippendichtung. Bei Verwendung von Endlosrohr sind alle notwendigen Rohrverbindungen mit Elektroschweißmuffe nach Herstellervorschrift herzustellen. Die Abstände zu Fahrbahnoberkanten, Mulden, Gewässersohlen etc. richten sich nach den jeweiligen Vorschriften der Baulastträger und betragen jedoch mindestens 1,5m. Die Rohrenden der eingebauten Schutzrohre sind nach dem Einziehen des Kabels mit Schrumpfmaterial für PE-HD-Rohre zu verschließen. Auch nicht belegte Schutzrohre sind mit Schrumpfmaterial dicht zu verschließen. Der Kabelgraben ist in diesen Bereichen nach dem Verlegen der Schutzrohre sofort wieder zu verfüllen. Die Beziehbarkeit aller verlegten Schutzrohre ist dem Auftraggeber durch Kalibrierung nachzuweisen. Für die Kalibrierung gelten die technischen Vorgaben der ZTV-FLN 11 (Vorschrift der Deutschen Telekom AG, Ausgabe 1985), Abschnitt 6.5.3, Absatz (4). Die Ausführung der Schutzrohrkreuzungen (offene Bauweise oder gesteuerte Bohrung) sind in den Ausführungsplänen (Lagepläne) gekennzeichnet. In den LV-Positionen für gesteuerte Bohrungen (Durchörterungen) ist die Lieferung der Schutzrohre enthalten. Schutzrohre, welche bauseits vorhanden sind und in dieser Baumaßnahme bezogen werden, sind vor dem Beziehen im Bedarfsfall zu reinigen und zu kalibrieren. Bei Kreuzungen der Trasse mit Fremdleitungen wird das Kabel (bei Erdverlegung) über diese Leitungen hinweg verlegt, wenn eine Überdeckung von 0,80m erhalten bleibt, sonst ist das Kabel unter den Fremdleitungen hindurchzuführen. Der Oberboden ist in vorgefundener Dicke abzutragen, getrennt seitlich zu lagern und nach der Graben- bzw. Grubenverfüllung wieder einzudecken. Danach ist der ursprüngliche Zustand der Oberfläche wiederherzustellen. Es ist mindestens eine Ansaat mit salzverträglichen Grassorten nach DIN 1817 vorzusehen. Alle erdverlegten Garnituren, Kabel und Rohre sind, soweit dies nicht in den Ausführungsunterlagen besonders vermerkt oder vom Auftraggeber anders angeordnet wird, mit 0,8m Erdüberdeckung einzubauen. Die Verfüllung der Baugruben für Kabelreserven, Montagegruben für Muffen und sonstige Anschlüsse darf erst nach Abnahme der Anlage durch den AG erfolgen. Die Kabel sind grundsätzlich mit Abdeckplatten geprüft nach DIN 54841-5, rot aus Kunststoff (PE), Breite 140 mm, mit Verbindungselementen zur Arretierung der Platten in Längsrichtung und bei Bedarf bis 90° abwinkelbar, mechanisch zu schützen. Kabelschutzrohre mit Wandstärken ≥ 6,3mm werden nicht abgedeckt. Im Bereich des Parallellaufes mit anderen Kabeln, beiderseits der Kreuzungsstellen mit Fremdanlagen, an allen Garnituren, an Ein- und Austrittsstellen von Schutzrohren, in allen Kabelschächten und nach Einführungen sind Kabelerkennungsstreifen, gelb, mit Kabelnummer und Paarigkeit (lochgestanzt oder in Werksprägung) zu liefern, nach Vorschrift am Kabel anzuordnen und anzubringen. Im Bereich des Parallellaufes mit anderen Kabeln sind die Kabelerkennungsstreifen im Abstand von jeweils 5,0m anzubringen. Über alle erdverlegten Anlagen ist Trassenband mit der Aufschrift "Achtung Autobahnfernmeldekabel" auszulegen. Das Trassenband wird innerhalb des Leitungsgrabens bzw. der Baugrube 20cm oberhalb des Kabels/Rohr oder der Garnituren verlegt. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass für die Einzieharbeiten nur Kabelwinden mit Diagrammschreiber und einstellbarer Abschaltung eingesetzt werden. Die jeweils zulässigen Zugbelastungen für die Kabel dürfen nicht überschritten werden. 1.1.7. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Entfällt 1.2. Ausgeführte Vorarbeiten Kampfmittelbeseitigung
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Entsprechend Schreiben vom 16.2.2004 des Zentraldienstes der Polizei des Landes Brandenburg – Kampfmittelbeseitigungsdienst – gilt der Baubereich des Bauwerkes 57 als kampfmittelbelastet, so das baubegleitende Kampfmittelräummaßnahmen erforderlich werden. 1.3. Ausgeführte Leistungen Durch den Auftragnehmer (AN) Baulos 2, Teilleistung 1 – Brückenbau BW57 sind als Vorleistung für die Kabelsicherung bzw. Neuverlegung des Autobahnfernmeldekabels folgende bauliche Anlagen zu errichten: Vorleistung für die Kabelsicherung (Teilleistung 3): Herstellung einer oberirdischen Querung des Großen Plessower Sees nördlich des Bauwerkes z.B. als Gitterrost, Schutzrohr, o.ä. Vorleistung für die Kabelneuverlegung (Teilleistung 3): Herstellung einer 4-zügige Kabelschutzrohrtrasse bestehend aus 4 x PE-HD 110x10, abgehangen unter dem nördlichen Überbau des neuen Bauwerkes, einschließlich beidseitiger Verschwenkung der Kabelschutzrohre zum Böschungsfuß der linken Richtungsfahrbahn 1.4. Gleichzeitig laufende Arbeiten Während der Bauzeit können im Baustellenbereich gleichzeitig Straßenbauarbeiten (Erd- Decken- und Brückenbauarbeiten) und andere Arbeiten, wie z.B. Fäll- und Rodungsarbeiten, Markierungs- und Beschilderungsarbeiten, Arbeiten zur Erstellung der Schutz- und Leiteinrichtungen sowie Arbeiten zur Herstellung von Lärmschutzwänden oder Wildschutzzäunen durchgeführt werden. Mit Baustellenunterbrechungen ist zu rechnen! Ein Zugang zur Kabelbaustelle von der Autobahn aus ist nicht in allen Bereichen möglich. Durch unterschiedliche Baumaßnahmen an den Fahrbahnen kann der Verkehr teilweise eingeengt sein. Kosten für Arbeitserschwernisse, Behinderungen, mehrmalige Baustellenanfahrten oder Baustellenunterbrechungen durch die vorgenannten Arbeiten werden nicht gesondert vergütet. Sie sind in die Einheitspreise einzurechnen. 1.5. Mindestanforderungen für Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. 2. Angaben zur Baustelle 2.1. Lage der Baustelle Die Baumaßnahme liegt an der Autobahn A 10, zwischen den Anschlussstellen Groß Kreutz und Phöben. 2.2. Vorhandene öffentliche Verkehrswege Bundesautobahnen im Gebiet des Landes Brandenburg, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen auf dem Gebiet des Landes Brandenburg. 2.3. Zugänge und Zufahrten Vom Auftraggeber werden keine besonderen Zufahrten zur Baustelle zur Verfügung gestellt. Die Erkundung und Beschaffung von Zufahrtswegen sind Sache des Auftragnehmers. Die laufende Reinigung aller als Zufahrt benutzten Straßen und Wege sowie deren Wiederinstandsetzung zählt zu den Nebenleistungen. Bei Benutzung öffentlicher Straßen als Zufahrten zur Baustelle sind vom Auftragnehmer die erforderlichen Maßnahmen mit den zuständigen Baulastträgern rechtzeitig vorher abzustimmen und festzulegen. Die Leistungen zur Erfüllung der durch die Baulastträger geforderten Maßnahmen und Auflagen sind insgesamt Nebenleistungen. Alle durch den AN verursachten Schäden durch Bauarbeiten oder deren Auswirkungen sind vom AN auf eigene Kosten zu beheben. Es wird empfohlen vor Beginn der Arbeiten eine Beweissicherung durchzuführen. Werden bei der Durchführung der Baumaßnahme durch den Auftragnehmer fremde Grundstücke in Anspruch genommen, so ist spätestens bei der förmlichen Abnahme eine Freistellungsbescheinigung der Grundstückseigentümer vorzulegen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
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2.4. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Es ist Sache des AN. 2.5. Lager und Arbeitsplätze Das Gelände für das Baulager des Auftragnehmers ist durch diesen bereitzustellen. Vom Auftraggeber wird nur der Trassenbereich zur Verfügung gestellt. Der AN ist verpflichtet, alle erforderlichen Vorkehrungen gegen den Verlust oder die Beschädigung der an ihn vom AG übergebenen Materialien zu treffen. Mit Übergabe vom AG an den AN, gehen alle Risiken in Bezug auf den Verlust oder die Beschädigung der übergebenen Materialien auf den AN über. Kosten für Versicherungen sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. 2.6. Gewässer Das Bauwerk 57 überführt den Großen Plessower See. 2.7. Boden- und Untergrundverhältnisse Für das Bauwerk 57 liegt zur Beurteilung der Bodenverhältnisse ein Baugrund- und Gründungsachten des Ingenieurbüros GuD von 2004 vor. Ergänzend wurden durch die ABE GmbH die Homogenbereiche nach VOB/ C für die Gewerke Erdarbeiten, Bohrarbeiten und Ramm-, Rüttel-, Pressarbeiten im Juni 2020 bestimmt. Gutachten und Geotechnischer Bericht liegen zur Einsichtnahme beim AG aus. Auf der Kabeltrasse befindlicher Unrat ist zu entfernen und ist nachweislich sachgerecht zu entsorgen. 2.8. Seitenentnahmen und Ablagerungsstelle Entfällt 2.9. Schutzbereiche und –objekte Entfällt 2.10. Anlagen im Baugelände Der Auftragnehmer hat sich vor Aufnahme der Arbeiten über die genaue Lage von Versorgungs- und Entsorgungsanlagen bei den Versorgungsunternehmen zu informieren und diese Anlagen wirksam zu schützen. Die hierfür notwendigen Leistungen sind Nebenleistungen. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die bei Nichterfüllung der vorgenannten Auflagen entstehen. Es wird empfohlen vor Beginn der Arbeiten eine Beweissicherung durchzuführen. Für die Ermittlung sämtlicher betroffenen Medienträger ist der Auftragnehmer eigenverantwortlich. 3. Angaben zu Ausführung 3.1. Verkehrsführung, Verkehrssicherung Die Absicherung der Baustellen obliegt dem AN Baulos 1 – Verkehrssicherung. Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Kabelsicherung/ Neuverlegung des Autobahnfernmeldekabels (Baulos 2; Teilleistung 3) erfolgen im Schutz der Verkehrssicherung des AN (Baulos 1). Für den Abbruch des Überbaus und für die Montage der Fertigteile des Überbaus wird der Bereich unterhalb des Brückenbauwerkes voll gesperrt. Die Planung der Sperrung ist in Baulos 1 und 2 erfasst. 3.2. Bauablauf a. allgemein Die Montage- und Messarbeiten sind grundsätzlich montags bis freitags in Zeiten mit ausreichender natürlicher Beleuchtung auszuführen. Ein Betreten der Fernmelderäume in den Autobahnmeistereien ist nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr möglich. Über sperrfreie Zeiten hat sich der Auftragnehmer beim zuständigen Autobahnmeister zu erkundigen.
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Kabelmontagearbeiten an in Betrieb befindlichen Autobahnfernmeldekabeln sind unterbrechungsfrei auszuführen. Außerbetriebnahmen sind in einem Zeitfenster beginnend von Freitag 13.00 Uhr bis Samstags 20.00 Uhr auszuführen. Arbeiten an im Betrieb befindlichen Kabelanlagen sind mindestens 14 Tage vor Ausführung bei der Bauüberwachung des Auftraggebers anzumelden und mit dieser abzustimmen. Je nach Schwierigkeitsgrad und verfügbarer Arbeitszeit müssen geschulte Arbeitskräfte in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen und eingesetzt werden. In die Einheitspreise sind die Gestellung sämtlicher firmeneigener Werkzeuge, Geräte, Messgeräte und Fahrzeuge für die Montage- und Ausgleichsarbeiten einschließlich der Beförderung zur Einsatzstelle und zurück einzurechnen. In die Montagepreise sind die Lieferung des Montagekleinmaterials, der Ausgleichsmittel und der Bau- und Betriebsstoffe einzurechnen. Die Einheitspreise für den Einbau der Kabelgarnituren enthalten auch die Kosten für die Beförderung vom Lager des Auftragnehmers zur Verwendungsstelle, ebenso die Aufwendungen für das Einsetzen in die Baugrube als auch das Durchverbinden der Kabelbewehrung und Erdungsmaßnahmen an durch Hochspannungsanlagen beeinflussten Strecken. b. Mess- und Ausgleichsarbeiten Die Einheitspreise enthalten die Bereitstellung von Fachpersonal zur Durchführung der erforderlichen Mess-, Ausgleichs- und Montagearbeiten. Der für die Durchführung der Messungen vorgesehene Ingenieur muss über eine entsprechende Qualifikation an den Messplätzen (Gleichstrommesstechnik und NF-Messtechnik) und mindestens über 5 Jahre Berufserfahrung an vergleichbaren Kabelanlagen verfügen. Die Fachkunde ist durch Vorlage bestätigter Referenzen über die Durchführung vergleichbarer Arbeiten (z. B. bei der DBAG, der Wasserstraße, der Autobahn) mit dem Angebot nachzuweisen. Der Einsatz von Leiharbeitskräften für diese Arbeiten ist nicht zugelassen. Dem Auftraggeber ist über die zum Einsatz kommenden Mess- und Prüfgeräte eine Aufstellung mit zugehörigen gültigen Kalibrierungs- und Eichprotokollen sowie über einzusetzendes Personal der Qualifikationsnachweis vorzulegen. Diese Angaben sind auf Anforderung des AG beizubringen. Die Bauarbeiten sind in Abstimmung mit der Bauüberwachung des Auftraggebers, unter Hinzuziehung des FIT Rangsdorf, kontinuierlich abzuwickeln. Der Bauablauf ist so zu gestalten, dass Unterbrechungen des Fernmeldeverkehrs vermieden werden. Auf Verlangen des Auftraggebers wird ein Bauzeitenplan vom Auftragnehmer vorgelegt. In dem Bauzeitenplan werden während der Baudurchführung die Ist-Leistungen den Soll-Leistungen gegenübergestellt. Das Verlegen der Kabel erfolgt unter Aufsicht der zuständigen Kabelmontagefirma. Die Verlegeaufsicht ist auch bei Abwesenheit des Auftraggebers berechtigt, die Verlegung einstellen zu lassen, wenn Verstöße gegen technische Auflagen erfolgen. Nebenarbeiten wie Abteilen von Kabellängen, Abdrücken der Kabel, Prüfen der Adernfolge und a/c-Bestimmung von Vollaufführung und Notrufsäulenstich, Frei- und Umschalten von Leitungskreisen einschließlich erforderlicher Fahrten und Aufräumungsarbeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der Auftragnehmer erhält bei Auftragserteilung vom Auftraggeber leihweise einen Satz Kabelbestandsunterlagen. 3.3. Wasserhaltung Wasserhaltung wird nur auf Anordnung des AG durchgeführt. 3.4. Baubehelfe Entfällt 3.5. Stoffe, Bauteile Für alle verwendeten Bauteile trägt der Auftragnehmer die volle Verantwortung, auch wenn diese nicht aus seiner Fertigung stammen. Es sollen daher nur bewährte und vom Lieferanten geprüfte Bauteile verwendet werden. Die vom Auftraggeber im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Materialien und Hersteller sind zu verwenden. Beabsichtigt der Auftragnehmer andere Baustoffe vereinbarter Beschaffenheit einzusetzen, so sind diese Produkte im Bieterangabenverzeichnis unter Angabe des Herstellers einzutragen. Es ist ein Nachweis für die vereinbarte Beschaffenheit auf Verlangen zu erbringen. Die Anerkennung behält sich der Auftraggeber vor.
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3.6. Entsorgungsnachweis Alle aus dem Bereich des Auftraggebers anfallenden, im Bauvorhaben nicht wiederverwendungsfähigen Stoffe sind im Sinne des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) als Abfall zu betrachten. Für alle im Zuge der Baumaßnahmen anfallenden Abfälle und überschüssigen Bodenmassen bleibt der AG Abfallerzeuger. Der AN wird Abfallbesitzer und übernimmt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Entsorgung. Die Art und Weise der Entsorgung erfolgt nach Wahl des AN entsprechend der geltenden Rechtslage. Der Nachweis (gem. Formblatt, Nachweis über die Verwertung von Abfällen – siehe Anlage 1 zur Baubeschreibung) ist zu führen und dem AG zu übergeben. Alle diesbezüglich anfallenden Kosten, wie Laden, Transportieren bzw. Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 4. Ausführungsunterlagen 4.1. Vom AG zur Verfügung gestellte Unterlagen Nach Zuschlagserteilung Ausführungsunterlagen je Los (1 – Kabelsicherung, Los 2 – Kabelneuverlegung) bestehend aus:
Kabelübersichtslageplan Kabellageplan Kabellängenplan Spleißpläne Kabelquerschnittsbilder, - beschaltungsübersichten Weiterhin werden Bestandsunterlagen der vorhandenen Autobahnfernmeldekabel – sofern erforderlich und Musterplanbücher, die als Grundlage zur Kabelplanbuchberichtigung dienen, übergeben. 4.2. Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen 4.2.1. Kabelplanbuchberichtigung Die Bestandsunterlagen sind so zu erarbeiten, dass sie in Umfang, Inhalt und Aussagekraft den übergebenen Musterplanbüchern entsprechen. Die betroffenen Planunterlagen des Kabelplanbuches für die Autobahnfernmeldeanlage A 2014 ist zu berichtigen sowie zu ergänzen und zunächst 1-fach auf Papier als Prüfexemplar gekennzeichnet an den AG zu übergeben. Nach erfolgter Prüfung durch den AG, ist die Endfassung der Bestandsunterlagen zu erstellen und 2-fach auf Papier und 1-fach auf CD- ROM zu übergeben. Die Bestandsvermessung der Fernmeldeanlagen hat der Auftragnehmer durch Fachpersonal durchführen zu lassen, und zwar folgendermaßen:
Bei Erdverlegung ist die Aufmessung bei offenem Kabelgraben durchzuführen. Alle Knickpunkte des Kabelverlaufs sowie Garnituren und Kabelmehrlängen sind koordinatenmäßig (nachbarschaftstreu) zu bestimmen. Kabelmerksteine sind nach dem Setzen nachträglich einzumessen. Zur jederzeitigen Wiederherstellung und zum Aufsuchen des Kabels sind die Notrufsäulenstandorte, die Standorte der Kleinschächte und die Kabellagen in vom Auftraggeber übergebene Lagepläne M=1:1000 lagemäßig einzuarbeiten. Tiefenlagen, Länge und Art von Kabelschutzeinrichtungen sind anzugeben Profilzeichnungen). Zur Identifizierung der Betriebskilometrierung und zur Orientierung sind markante topographische Gegenstände mit anzumessen. Ordinatenmaße sind die horizontalen Abstände des Kabelverlaufes von der Bezugsachse. Dies ist in der Regel der Außenrand der Fahrbahn. Soweit zum Zeitpunkt der Kabeleinmessung eine Verbindung des Kabelverlaufes zu den Eigentumsgrenzen möglich ist, ist diese insbesondere bei hohen Böschungen zu erbringen. Alle vorgenannten Einmesspunkte sind auch koordinatenmäßig zu dokumentieren. Als amtliches Bezugssystem der Lage gilt das ETRS 89. Sofern die Einmesspunkte im Gauß Krüger Koordinatensystem existieren, sind diese in ETRS 89 zu konvertieren. Schnittstellen, Datenart und Symbolkatalog sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Daten sind auf CD-ROM zu übergeben. Die Les- und Anwendbarkeit beim Auftraggeber ist achzuweisen. Alle Kabelreserven- und Garniturenablagen sind standortgenau und lagegerecht in einer Fotodokumentation festzuhalten. Dabei ist zum Fotografieren der Standort mit einer Beschriftung zu kennzeichnen. Die Beschriftung
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muss die Autobahnnummer, den Standortkilometer, bei Garnituren die Garniturennummer und bei Kabelreserven die Länge der Kabelreserve sowie die Kennzeichnung als an- oder abgehendes Reserveauge beinhalten. Aufwendungen hierfür sind in die Preise der Planzeugerstellung einzurechnen. Die Angaben der Kabelmessstreifen sind im Kabellängen- und Bespulungsplan zu dokumentieren. Die entnommenen Kabelmessstreifen sind in einem Kabellängen- und Bespulungsplan aufzukleben und im Original dem AG zu übergeben. Die bearbeiteten Pläne sind als Austauschblätter für die vorhandenen Kabelplanbücher so zu fertigen, dass sie sich nahtlos einordnen lassen. Diese technischen Unterlagen sind EDV-gerecht aufzubereiten und dem AG zu übergeben. Die Kabellagepläne sind im Koordinatensystem ETRS 89 zu fertigen. 5. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und sonstige Regelwerke Es gelten die in der Anlage 2 zur Baubeschreibung aufgeführten Regelwerke. Ergänzend hierzu gelten:
Vorschriften der Deutschen Bahn AG, insbesondere DS 899/4 und DV 881/Th1, Pflichtenheft der Deutschen Bahn AG, Dlk 1.01.621, Pflichtenheft der Deutschen Bahn AG, Dlk 1.01.622, Pflichtenheft der Deutschen Bahn AG, Dlk 1.013.305y, Pflichtenheft der Deutschen Bahn AG, Dlk 1.01.106 Ausgabe März 1993, ST-Richtlinie Nr.004/93 der Deutschen Bahn AG, ST-Richtlinie Nr. 026/93 der Deutschen Bahn AG, ZTV-FLN - zusätzliche technische Vorschriften der Deutschen Telekom AG für Bauleistungen am Fernmeldeleitungsnetz Teil 11, Auslegen von Erdkabeln Der Auftragnehmer bescheinigt mit der Angebotsabgabe ausdrücklich, vorgenannte Vorschriften zu besitzen und die hierin enthaltenen Forderungen an die Güte der Gesamtanlage bei der Preisbildung berücksichtigt zu haben. 6. Ergänzende Vertragsbedingungen 6.1. Zusätzliche Vertragsbedingungen Entfällt 6.2. Technische Vertragsbedingungen für die Kabellieferung 6.2.1. Allgemeine Bedingungen Bei der Lieferung der Kabel sind folgende Unterlagen des Kabelherstellers beizufügen:
VDE-Zeichengenehmigung des Herstellers, Serienzulassung der DB AG für papierisolierte Streckenfernmeldekabel und / oder für Lichtwellenleiterkabel Q1 Lieferantenbeurteilung der DB AG, Lieferanten-Einstufung bei der DB AG als A-Lieferant, Zertifikat zu ISO 900X, in dem die jährlich vorgeschriebene Eichung der verwendeten Messgeräte bestätigt ist. 6.2.2. Kupferkabel Der Kabelhersteller weist die Einhaltung folgender Vorschriften und Bedingungen in geeigneter Form nach:
DIN VDE 0816 Ausgabe Februar 1988 einschließlich der jeweiligen Berichtigungen Nr. 1 für Teil 1 und Teil 3 (November 2002), den technischen Lieferbedingungen der Deutschen Bahn AG. Das zu liefernde Autobahnfernmeldekabel AJ-PLEB2Y 8x2x1,4 PCM 16x2x1,4F ist mit verbesserten elektrischen Eigenschaften für den Betrieb mit 4 PCM - Vierern zu produzieren. Es gelten folgende Pflichtwerte für die elektrischen Eigenschaften der PCM-Vierer: Regellängen von 426m bei 20°C, max. 4 PCM-Vierer/Kabel, Regeneratorfeldlänge (Planungsrichtwert) bei 4 Systemen: 3,4 km
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| Lfd Nr. | Eigenschaft | Leiterdurchmesser | Frequenz | Sollwert | Einheit/ Bezugslänge |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Wellendämpfung a | 1,2 mm; 173 Ohm 1,2 mm; 150 Ohm | 1024 kHz | 8,5 9,5 | dB/km (T) |
| 1,4 mm | 9,5 | ||||
| 2 | Nahnebensprechdämpfung für Beziehungen zwischen PCM-Vierern unterschiedlicher Übertragungsrichtung | 1,2 mm/1,4 mm | 800-1200 kHz | 62 | dB/425 m (T) |
| 1,2 mm/1,4 mm | 1024 kHz | 64 | dB/425 m (S) | ||
| 3 | Fernnebensprechdämpfung Grundwert = af - α x l (1) | 1,2 mm/1,4 mm | 800-1200 kHz | 45 | dB für 425 m (T)(1) |
af = Messwert der Fernnebensprechdämpfung α x l = Leitungsdämpfung x Messlänge (1) Der geforderte Grundwert der Fernnebensprechdämpfung ist längenunabhängig (S)=Stückprüfung Die Güteprüfung des Kabels im Werk nach DIN VDE 0816, Teil 3 (Ausgabe Februar 1988 sowie den jeweils gültigen Berichtungen) und Pflichtenheft der DBAG DLK 1.01.106 (Ausgabe März 1993) führt der AN selbst durch. 6.2.3. Lichtwellenleiterkabel Entfällt 6.3. Werksabnahme und Güteprüfung Die Werksabnahme ist in einem für die Werksabnahme geeigneten und ausgestatteten Mess- und Prüflabor innerhalb Deutschlands anzubieten und durchzuführen. Nach der Prüfung müssen die geprüften Kabel noch mindestens der Bestelllänge entsprechen. Die Werksabnahme entspricht einer Typmusterprüfung. Der AG behält sich eine Teilnahme an der Güteprüfung vor. Kosten, die dem AG durch die Teilnahme des AG an der Güteprüfung im Werk entstehen, sind durch den AN zu tragen und werden durch den AG nicht gesondert vergütet. 6.4. Sonstige Lieferbedingungen Die Lieferung von einem Satz Werksabnahmemessprotokollen sowie von einem Satz Qualitätszertifikaten der verwendeten Materialien ist in der Kabellieferung enthalten. Alle zu übergebenden Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Werden Kopien übergeben, sind die Originale zur Einsicht vorzulegen. Soweit in der Bau- bzw. Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben, sind die Kabellängen auf Trommeln der KTG zu liefern, und es gelten die Bedingungen der KTG.