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ANL-20 - Leitfaden für den Datenaustausch von Vermessungsdaten.pdf

Ersatzneubau der Brücke BW 57 an der A10 mit Brücken- und Straßenbauarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.09.2026, 06:22 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

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Anlage 20

Leitfaden

für den Datenaustausch von Vermessungsdaten mit Ingenieurbüros und

Baufirmen sowie der Grundsätze für die Geländeerfassung und die Be-

standsdokumentation der Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung

Nordost

kurz:

Leitfaden

Grundplan und Vermessung

der Niederlassung Nordost

Version 1.0

Stand April, 2022

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung Nordost

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ......................................................................................................................................... 3

2 Vertragliche Grundlagen und allgemeine Grundsätze .................................................................... 3

2.1 Vertragliche Grundlagen in ihren jeweils gültigen Fassungen ................................................ 3

2.2 Allgemein geltende Grundsätze .............................................................................................. 3

3 Bereitstellung von Geobasisdaten................................................................................................... 4

4 Erstellung von vermessungstechnischen Planungsunterlagen ....................................................... 5

4.1 Festlegung des Bearbeitungsgebietes ..................................................................................... 5

4.2 Festpunktfeld als Grundlage der Objekterfassung .................................................................. 5

4.3 Objekterfassung im Aufnahmegebiet ..................................................................................... 6

4.3.1 Grunddatenbestand für Straßenplanung und Bestandsdokumentation ........................ 6

4.3.2 Objekte der Straßentechnik ............................................................................................ 6

4.3.3 Objektumfang für Ökologie und Landschaftspflege ............................................................... 6

4.3.4 Objektumfang in der anbaufreien Zone .......................................................................... 7

4.3.5 Erhebungen bei den Leitungsträgern .............................................................................. 7

4.3.6 Erweiterter Objektumfang Straßenentwässerung .......................................................... 7

4.3.7 Erweiterter Objektumfang Kataster ................................................................................ 7

4.4 Dichte der Objekterfassung ..................................................................................................... 7

5 Struktur der Grundplandaten .......................................................................................................... 8

6 Regelung für die Datenübergabe im Einzelnen ............................................................................... 8

6.1 Textliche Beschreibung der Daten .......................................................................................... 8

6.2 Vermessungsdaten .................................................................................................................. 9

6.3 Digitales Geländemodell ......................................................................................................... 9

7 DV-Schnittstellen der AdB, Niederlassung Nordost ........................................................................ 9

7.1 Zulässige Datenformate .......................................................................................................... 9

7.1.1 Messdaten ....................................................................................................................... 9

7.1.2 Zeichnungsdaten ............................................................................................................. 9

7.1.3 Text und Tabellenformate ............................................................................................. 10

7.2 Übergabe umfangreicher Projekte oder großer Datenmengen ............................................ 10

7.3 Übergabe kleiner Projekte oder Einzeldateien ..................................................................... 10

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1 Einleitung

Das Ziel dieses Leitfadens „Grundplan und Vermessung“ ist es, einheitliche Regeln und Grundsätze der Bestandserfassung für Autobahnplanung und Baudokumentation sowie für den Datenaustausch zwischen Vermessungsbüros, Bauunternehmen und der Autobahn GmbH des Bundes (AdB), Nieder- lassung Nordost (NL NOO), für den gesamten Bereich der Niederlassung zu definieren. Der Leitfaden gilt für alle vermessungstechnischen Leistungen, bis abweichende oder weitergehende bundeseinheitliche Vorgaben seitens der Zentrale der Autobahn GmbH des Bundes eingeführt wer- den.

Die Niederlassung Nordost erstreckt sich über die 3 Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklen- burg-Vorpommern. Der Datenaustausch mit der jeweiligen Landesvermessung muss zu jeder Zeit mög- lich sein.

Diese Regelungen sind ein Kompromiss, der die Bereitstellung der historisch gewachsenen und der neu zu erfassenden Geodatenbestände für die unterschiedlichen Nutzergruppen innerhalb der Niederlas- sung vereinfachen soll. Mittelfristig sind die Geodaten nach deutschlandweit einheitlichen Vorgaben zu erfassen und zu übergeben. Momentan liegen diese Vorgaben der AdB noch nicht vor.

Die Niederlassung Nordost der AdB setzt die Straßenplanungssysteme CARD/1, Vestra und iTWO- Civil sowie für schalltechnische Berechnungen das Programmsystem SoundPLAN und im Bereich der Umweltplanung QGIS und ARC GIS ein. Zusätzlich wird das Office-Paket von Microsoft mit den Kom- ponenten Word, Excel, Outlook, PowerPoint sowie in Einzelfällen Access verwendet. Zur Abwicklung des Grunderwerbs ist das Programm GE/Office eingeführt worden.

Dieser Leitfaden orientiert sich am Leitfaden „Grundplan und Vermessung“ der NL Südwest.

2 Vertragliche Grundlagen und allgemeine Grundsätze

2.1 Vertragliche Grundlagen in ihren jeweils gültigen Fassungen

Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Vermessung (RAS-Verm) Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brü- ckenbau (HVA F-StB) Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau (AVB F-StB) Technische Vertragsbedingungen für Vermessungsleistungen im Straßen- und Brückenbau (TVB-Ingenieurvermessung) DIN 18710-1, DIN 18710-2, DIN 18710-3, DIN 18710-4

2.2 Allgemein geltende Grundsätze

Alle Vermessungsarbeiten und -auswertungen innerhalb des Gebietes der Niederlassung Nordost der AdB sind in dem vom Auftraggeber (AG) jeweils vorgegebenen Lage- und Höhenkoordinatensystem durchzuführen.

Der Regelfall ist: Es gelten die vorgegebenen Bezugssysteme der einzelnen Bundesländer!!

Berlin: ETRS89/UTM Zone 33 (ohne Zonenkennzeichnung EPSG-Code 25833)

Brandenburg: ETRS89/UTM Zone 33 (EPSG-Code 25833)

Mecklenburg-Vorpommern: ETRS89/UTM Zone 33 (ohne Zonenkennung EPSG-Code 25833; mit Zonenkennung EPSG- Code 5650)

Das Höhensystem DHHN2016 ist für alle drei Bundesländer anzuwenden.

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Neben den oben aufgelisteten Koordinatensystemen können noch weitere Koordinatensysteme wie z.B:

  • DHDN/Soldner Berlin (EPSG-Code 3068)
  • Gaus-Krüger-Lagekoordinaten

für spezielle Anwendungen auf Anforderung der AdB zum Einsatz kommen. Beispiele dafür sind regel- mäßig große Ingenieurbauwerke wie Brücken. Zu jeder Maßnahme, an deren Ende ein Bestandsplan erstellt werden soll, ist dieser auch im Bezugssystem des jeweiligen Bundeslandes zu erfassen, ggf. kann auf Anforderung der AdB auch ein Bestandsplan in zwei Unterlagen mit zwei verschiedenen Be- zugssystemen notwendig werden.

Die Datenaustauschformate für die Vermessungspläne sind entsprechend dem Stand der Technik die Datenaustauschformate Okstra (xml, cte) und dxf- oder dwg-Dateien sowie Dateien im pdf-For- mat. Im Regelfall ist jeder Plan in 3 verschiedenen Dateiformaten auszuliefern. Neben den Vermes- sungsplänen sind weiterhin nachfolgend die im Abschnitt 6 und 7 aufgelisteten zusätzlichen Unterlagen zwingend einzureichen. Darüber hinaus können seitens der Fachabteilung weitere zusätzliche Daten- austauschformate abgefordert werden.

Für die Datenstruktur sind die Fachbedeutungslisten der jeweiligen Bundesländer in der aktuel- len Version anzuwenden. Die aktuellen Listen sind auf der Internetseite www.OKSTRA.de abrufbar. Sollte die konkrete Aufgabenstellung zusätzliche Ebenen für Sonderdarstellungen notwendig machen, so ist dazu vorab eine schriftliche Vereinbarung mit dem AG notwendig

Die Vermessungsinstrumente sowie die eingesetzten Datenverarbeitungssysteme (Hard- und Software) müssen dem Stand der Technik entsprechen. Alle Ergebnisse in digitaler Form müssen mit der beim AG eingeführten Hard- und Softwareausstattung weiterbearbeitbar sein.

Die Betretbarkeit der Grundstücke, soweit sie sich nicht in der Zuständigkeit der AdB befinden, wird im Regelfall nach Bundesfernstraßengesetz (FStrG) §16a geregelt. Die Arbeitsteilung für die notwendigen Bekanntmachungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer richtet sich nach den Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung.

Das Ordnungssystem der Autobahn sind sowohl die Autobahnnummer und die Betriebskilomet- rierung wie auch die ASB Abschnittsnummer und die Station. Beide Ordnungssysteme (Betriebski- lometrierung und abschnittsbezogene Stationierung) sind in den Plänen zu beschriften. Für Bauwerke ist sowohl die ASB-Bauwerksnummer wie auch die interne Bauwerksnummer anzugeben. Diese wird dem Auftragnehmer bei Bedarf durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Die übergebenen Daten sind nachvollziehbar strukturiert zu übergeben.

3 Bereitstellung von Geobasisdaten

Die Niederlassung stellt dem Auftragnehmer die autobahneigenen Festpunkte, die vorhandenen Be- standspläne und zusätzliche Fachinformationen zur Verfügung, soweit sie in der Niederlassung vor- handen sind und für die Bearbeitung der Aufgabenstellung benötigt werden.

Darüber hinaus gibt es Aufgabenstellungen, die die Beschaffung zusätzlicher Geobasisdaten notwen- dig machen. In diesem Fall ist der Weg der Beschaffung abhängig vom jeweiligen Bundesland.

Berlin:

Die Beschaffung der zusätzlich benötigten Geobasisdaten erfolgt durch den Auftragnehmer weitgehend selbstständig. Die Bereitstellung von Geobasisdaten erfolgt über „Geobasisdaten online“. [www.Stadtentwicklung.berlin.de/geoinformation/geobasisdaten/index.shtml (Stand 03/2021)]. Die Anwendung setzt eine Registrierung bei der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung, Bauen und Wohnen voraus. Ist die Beantragung der personenbezogenen Daten der Grundstückseigentümer bei Geobasisdaten Online notwendig, bestätigt dies der Auftraggeber

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schriftlich als Nachweis des berechtigten Interesses des Auftragnehmers gegenüber der Se- natsverwaltung.

Brandenburg:

Die Beschaffung der zusätzlich benötigten Geobasisdaten erfolgt durch den Auftragnehmer weitgehend selbstständig über den Internetshop der LGB (Landesvermessung und Geobasis- daten Brandenburg) [www.geobasis-bb.de (Stand 03/2021)]. Die Daten werden vom LGB (Landesvermessung und Geobasisdaten Brandenburg) kostenfrei abgegeben. Ist die Beantra- gung auch der personenbezogenen Daten der Grundstückseigentümer beim LGB notwendig, bestätigt dies der Auftraggeber schriftlich als Nachweis des berechtigten Interesses des Auf- tragnehmers gegenüber dem LGB.

Mecklenburg - Vorpommern:

Die Beschaffung der zusätzlich benötigten Geobasisdaten erfolgt durch den Auftragnehmer weitgehend selbstständig über den Internetshop des LAIV (Landesamt für innere Verwaltung M-V) [www.laiv-mv.de/Geoinformation/Geobasisdaten (Stand 03/2021)]. Die Daten werden vom LAIV teilweise unentgeltlich oder nach Entgeltvorschrift („Entgelte für die Bereitstellung und Nutzung von Erzeugnissen und für Leistungen des Amtes für Geoinformation, Vermes- sungs- und Katasterwesen im Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern) zur Verfügung gestellt. Ist die Beantragung auch der personenbezogenen Daten der Grund- stückseigentümer beim LAIV notwendig, bestätigt dies der Auftraggeber schriftlich als Nach- weis des berechtigten Interesses des Auftragnehmers gegenüber dem LAIV.

4 Erstellung von vermessungstechnischen Planungsunterla-

gen

Grundsätzlich ist ein Messprogramm für Vermessungsarbeiten aufzustellen, in dem die Anforderungen aus der Planung und für die Durchführung der Vermessungen zusammengefasst werden. Die Anforderungen an das Messprogramm sind in der DIN 18710-1 beschrieben. Das Messverfahren und die Messinstrumente sind so zu wählen, dass die erforderliche Genauigkeit gewährleistet ist. Die Genauigkeit, ausgedrückt durch die Standardabweichung, ist aus der Maßtoleranz (Fertigungstoleranz) abzuleiten. Die Maßtoleranz setzt sich aus der Ausführungs- und der Vermessungstoleranz zusammen. Neben den Anforderungen an die Genauigkeit der Punkterfassung für Bauausführung und Baudoku- mentation bestimmen auch die Verkehrssicherheit und die Wirtschaftlichkeit die Wahl des Messverfah- rens und des Instrumentariums. Für die in diesem Leitfaden geregelten Messungen sind die in der DIN 18710 aufgeführten Standardab- weichungen mittlerer bis hoher Genauigkeit anzuwenden.

4.1 Festlegung des Bearbeitungsgebietes

Der AG legt das Aufnahmegebiet fest. Das Aufnahmegebiet wird durch ein Umringpolygon oder eine Stations-/Abstandsliste entlang einer Achse definiert und digital übergeben. Kernbereich und Außen- bereich sind gemäß HVA F-StB zu definieren.

4.2 Festpunktfeld als Grundlage der Objekterfassung

Messverfahren zur Festpunktbestimmung:

  • Punktlagenbestimmung mit elektronischem Tachymeter mittels Polygonzug oder als Netzmes- sung mit Ausgleichung. Die nachfolgende Höhenbestimmung erfolgt durch Doppelnivellement hoher Genauigkeit.

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  • Satellitengestützte Punktlagenbestimmung und nachfolgende Höhenbestimmung mit Doppel- nivellement. Beim Einsatz eines GNSS-Systems sind mindestens 2 unabhängige Messungen mit ausreichendem zeitlichem Abstand erforderlich.

Das Nivellement hat als geometrisches Nivellement zu erfolgen. Es ist zwingend an mindestens 2 Hö- henfestpunkte anzuschließen. Alle Festpunkte sind als Wechselpunkte zu messen. Höhenbestimmun- gen mittels trigonometrischer Nivellements oder durch GNSS-Messungen sind nur mit schriftlicher Zu- stimmung des AG zulässig.

Im Regelfall ist für die Vermarkung neuer Festpunkte ein Kreuzprofil mit Abschlusskopf und Siche- rungskasten vorzusehen. Der Festpunkt ist im Seitenbereich der Fahrbahn so anzuordnen, dass er verkehrssicher benutzt werden kann und möglichst keine Behinderung für den Betriebsdienst verur- sacht. Vor der Vermarkung ist eine Leitungsauskunft einzuholen.

Für jeden neuen Festpunkt ist eine Einmessungsskizze anzufertigen. Die vom AG zur Verfügung ge- stellten Musterdateien sind zu verwenden.

4.3 Objekterfassung im Aufnahmegebiet

Ausgehend von einer Erfassung des Grunddatenbestandes sind weitere Objektgruppen in Abhängig- keit von den fachlichen Anforderungen aufzunehmen. Die Punkte 4.3.1 bis 4.3.5 zählen zu den Grund- leistungen gem. HOAI 2021 Anlage 1.4 Ingenieurvermessung und sind auch für die Bestandsdoku- mentation relevant. Der Punkt 4.3.7 zählt zu den besonderen Leistungen.

4.3.1 Grunddatenbestand für Straßenplanung und Bestandsdokumentation

Innerhalb des Aufnahmegebietes sind folgende Objekte als Grunddatenbestand zu erfassen:

Fahrbahnränder, Belagsartenwechsel, Bordsteine Bankette, Böschungskanten, Mulden, befestigte Flächen Zäune, Mauern, Geländer Entwässerungseinrichtungen wie Straßenabläufe, Einlauf- und Kontrollschächte, Schlitzrin- nen, Rohrein- und Rohrausläufe, etc. Bauwerke wie Brücken (inkl. Übergangskonstruktionen, Fugen, Lager etc.), Unterführungen (inkl. der Borde, der Belagsarten sowie ggf. Entwässerungseinrichtungen der/des unterführten Straße/Weges), Durchlässe, Gebäude, Schallschutzwände (Ober- und Unterkante), Treppen, sonstige Bauwerke aller Art Masten, Laternen, Notrufsäulen, Schaltkästen, weitere sichtbare Objekte der Ver- und Entsor- gung Wegränder, Böschungen, Gräben, Gewässer

4.3.2 Objekte der Straßentechnik

Weitere Objekte, beispielsweise für Ausbauten, Knotenverbesserungen u. ä. sind einzumessen:

Beschilderungen wie Schilderbrücken, Einzelschilder, Ampeln, Stationszeichen, Kilometer- tafeln etc. Einrichtungen auf Rastanlagen Straßenmarkierungen aller Art Fahrzeugrückhaltesysteme und sonstige Schutzeinrichtungen (wie z.B. Geländer, Stein- schlagschutznetze, etc.)

4.3.3 Objektumfang für Ökologie und Landschaftspflege

Für Straßenbauprojekte mit ökologischer Relevanz sind folgende weitere Objekte einzumessen:

wichtige Nutzungsgrenzen Waldränder (die Vorderkante der Baumstämme ist für die Linienverbindung zu nutzen)

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markante Einzelbäume und Gehölzgruppen (ggf. mit Angabe der Pflanzenart, bei Bäumen Stamm- und Kronendurchmesser) sonstige für die Landschaftspflege relevante Objekte z. B. auch einzelne Steinblöcke in Bö- schungen oder im Aufnahmebereich

4.3.4 Objektumfang in der anbaufreien Zone

Bei Gebäuden in der anbaufreien Zone sind folgende weitere Objekte einzumessen

Hauseingänge Garagen- und Hofzufahrten Lichtschächte, Kellerfenster die Gebäudeart (Wohnhaus, Geschäftshaus, etc.) und die Geschossigkeit ist darzustellen Beschriftung Straße und Hausnummer

4.3.5 Erhebungen bei den Leitungsträgern

Im Bedarfsfall kann zusätzlich zur Geländeerfassung auch die Erhebung der im Aufnahmegebiet vor- handenen Leitungen beauftragt werden. Diese Leistung beinhaltet die Erhebung aller Leitungsträger und die schriftliche Abfrage bezüglich Art und Lage der Leitungen im Interessenstreifen. Der Inhalt der von den Leitungsträgern gelieferten Unterlagen ist in die Lageplandaten einzuarbeiten. Die Leitungen sind durch codierte Punkte, Linien und Textangaben darzustellen. Kopien der von den Leitungsträgern gelieferten digitalen oder analogen Unterlagen sind dem AG zu übergeben.

4.3.6 Erweiterter Objektumfang Straßenentwässerung

Auf gesonderte Anforderung des AN sind weitere Daten zu den erfassten Schächten, Durchlässen, sowie Zu- und Abläufe zu erheben:

Schachtiefen bzw. Sohlhöhen, sowie die Höhen der angeschlossenen/abgehenden Leitungen Sand / Schlammfang ja oder nein Durchmesser und Material des Schachtbauwerks Durchmesser und Material der angeschlossenen/abgehenden Leitungen (in Schächten und bei Rohrein-/Rohrausläufen) Raumprofile der Durchlässe/Dolen

Die Datenerhebung kann entsprechend der Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis z.B. durch eine örtliche Erfassung oder als Datenübernahme aus einer digitalen Entwässerungsdatenbank erfolgen. Die Angaben sind durch Textbeschriftungen in den digitalen Datenbeständen darzustellen. Für die Sohlhöhen können auch Punkte mit den vorgeschriebenen Codierungen Verwendung finden.

4.3.7 Erweiterter Objektumfang Kataster

Auf gesonderte Anforderung des AN sind die Pläne, um die folgenden Informationen zu erweitern:

Gemeindegrenzen, Gemarkungsgrenzen, Flurgrenzen, Flurstücksgrenzen Beschriftung der Verwaltungsbezirke und Katasterbezeichnungen Grenzmarken und Grenzeinrichtungen

4.4 Dichte der Objekterfassung

Die Vermessung beinhaltet die Aufnahme aller Fahrbahnen (Straßen, Wege, Geh- und Radwege) und des anschließenden Geländes sowie aller darin enthaltenen, topographisch relevanten Objekte inner- halb des vorgegebenen Umrings. Die Fahrbahn ist dabei profilweise in einem Abstand von maximal 20 m in den Geraden und 10 m in den Kurvenbereichen aufzunehmen. Die Profile sind im Gelände fortzuführen. Für Fahrbahnen bis 11,50 m Breite sind 3 Messpunkte im Profil vorzusehen Für Fahr- bahnbreiten von 11,50 m und breiter sind 5 Punkte im Profil zu messen. Schließt ein Verzögerungs-

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oder Beschleunigungsstreifen an die Hauptfahrbahn an, so sind in diesem Streifen mindestens 2 Punkte im Profil zu messen.

An den Stationen der Hoch- und Tiefpunkte und an Stationen mit wesentlicher Änderung der Fahr- bahnbreite sind zusätzliche Profile vorzusehen.

Für befestigte Flächen, die nicht durch eine Achse beschrieben werden, sind im Regelfall Gelände- punkte rasterförmig im Abstand von max. 15 m nach Lage und Höhe zu messen. Bei unbefestigten Flächen ist im Regelfall entsprechend ein rasterförmiges Aufmaß im Abstand von 25 m vorzusehen.

Mit der verwendeten Punktdichte soll eine nachträgliche Berechnung eines DGM´s möglich sein.

5 Struktur der Grundplandaten

Nummerierung:

Für aufgemessene Objekte (Punkte) ist als Präfix das Aufnahmedatum und anschließend eine lau- fende Nummer (xxxx) im Format jjmmdd.xxxx (mit j=Jahr, m=Monat, d=Tag) zu setzen.

Für Festpunkte wird als Präfix die BAB-Nr. plus i.d.R. der Betriebs-km + Hm (hundert Meter) und je- weils angehängt in Richtung der Kilometrierung in der Achse (Mittelstreifen) eine „5“, links davon eine „2“ und rechts eine „8“ (z. B. für einen Punkt rechts der Achse der AXX bei km 565+250: AXX.5652508) festgelegt. Aktuell liegen die Festpunkte des autobahneigenen Festpunktfeldes inner- halb der Niederlassung Nordost noch historisch gewachsen in verschiedenen Benummerungssche- mata vor. Für neu vermarkte Festpunkte ist die Nummerierungsvorschrift anzuwenden.

Zusätzlich zur Nummerierung sind Linien möglichst als durchgehende (über viele Punkte laufende) Linienzüge zu zeichnen. Gekrümmte Linien sind als Bögen oder als Polylinie anzulegen. Bei parallel verlaufenden Linien (z.B. Bordstein oben/unten, Graben etc.) sind die Linienpunkte in Profilen aufzu- nehmen bzw. anzuordnen, um Überschneidungen zu vermeiden. Codierungen der Punkte, Linien etc. erfolgen entsprechend der aktuellen Fachbedeutungsliste des je- weiligen Bundeslandes.

6 Regelung für die Datenübergabe im Einzelnen

6.1 Textliche Beschreibung der Daten

Zusätzlich zu den digitalen Daten hat der AN eine textliche Beschreibung der Daten zu liefern. Die Be- schreibung der Daten umfasst mindestens folgende Angaben:

Projekt, Autobahnnummer, Betriebskilometrierung, ASB-Abschnitt, ASB Station, Planungs-/Leistungsphase Inhaltsverzeichnis der übergebenen Daten (mit Angabe der Anzahl der Dateien) Datenarten Datenformate (mit Versionsbezeichnung) Stand der Daten / Stand der Bearbeitung Lage- und Höhensystem bei Ergänzung zum OKSTRA-Schema eine Layerübersicht ggf. Angaben darüber, welche Daten durch die aktuelle Lieferung ersetzt werden

Informationen technischer Art sind für einzelne Dateien ebenfalls anzugeben (z. B. für Netz- oder GNSS-Messungen, Auswerteprogramm oder Gerätetyp).

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6.2 Vermessungsdaten

Folgende Datenbestände bzw. schriftliche Unterlagen der Vermessung sind dem AG zu übergeben

Mess- und Auswerteprotokolle der Festpunktbestimmung, Koordinatenverzeichnis, Einmes- sungsskizzen, Netzübersicht Messdateien der Bestandsdatenaufnahme (Koordinatendatei und Rohmessdaten) ausgearbeiteter Datenbestand des Grundplans ggf. Unterlagen der Leitungserhebung

6.3 Digitales Geländemodell

Die Daten des Digitalen Geländemodells (DGM) stellen eine Untermenge des Datenbestandes des Grundplans „Lage“ dar. Im DGM haben alle Punkte / Objekte 3D-Koordinaten. Punkte und Linien sowie Bruchkanten beschreiben die Geländeoberfläche, also u. a. alle Geländepunkte, Geländebruchkanten, Gräben, Weg- und Straßenränder samt Oberfläche und Stützmauern. Bei Brücken ist die Platte zwi- schen den Widerlagern herauszunehmen. Für Durchlässe (lichte Weite < 2 m) bleibt die Platte Bestand- teil des DGM´s. Die Lieferung erfolgt als Datensatz wie die Lageplangrunddaten und zusätzlich mit Dreiecksvermaschung. Für jedes DGM sind der Umring (ggf. mehrere Innenumringe und ein Außenum- ring) und die Bruchkanten mit zu übergeben. Bedarfsabhängig fordert der AG ein zusätzliches DGM für die Ober bzw. die Unterkante der Bauwerksplatte ab.

7 DV-Schnittstellen der AdB, Niederlassung Nordost

Die Datenübertragung zwischen AN und AG erfolgt neben den im LV geforderten Papierunterlagen grundsätzlich auch digital. Der AN verpflichtet sich, ausschließlich Daten zu übergeben, die mit aktuellen und dem Stand der Technik entsprechenden Antiviren-Programmen geprüft wurden und die nachweislich frei von Schad- programmen wie z.B. Computerviren, Computerwürmern oder Trojanischen Pferden sind.

7.1 Zulässige Datenformate

Die Übergabe von digitalen Daten hat – soweit mit dem AG nicht anders vereinbart – stets in den nachfolgend beschriebenen Datenformaten zu erfolgen. Eine ausschließliche Lieferung von Listen, Zeichnungen und/oder Plotdaten ist nicht zulässig.

7.1.1 Messdaten

Die bei der Messung entstanden Messdaten sind sowohl als Koordinatendatei wie auch als Rohmess- datendatei einzureichen. Die Koordinaten sind als ASCII -lesbare Files zu liefern. Zu jeder Messdatei ist der Messtag und das Instrument anzugeben. Die in der Örtlichkeit verwendeten Punkt- und Liniencodierungen sind tabellarisch in ASCII- oder als pdf-Dateien zu übergeben. Scans von ggf. erstellten Feldbücher sind als pdf-Datei auszuliefern. Erläuternde Fotos sind im jpg- Format einzureichen. Die maximale Dateigröße beträgt 1 MB pro Foto. Übersichtsfotos sollen einen Dateinamen haben, der sich aus dem Thema + ggf. einem Zähler + Auf- nahmedatum zusammensetzt. Detailfotos sollen wie der Messpunkt, den sie erläutern sollen, benannt sein.

7.1.2 Zeichnungsdaten

Die Datenauswertung sowie die Herstellung der Pläne und des digitalen Geländemodells können mit jedem qualifizierten Vermessungsprogramm erfolgen. Unabhängig vom eingesetzten Programm sind die gesamten Daten so zu codieren bzw. zu verwalten, dass eine OKSTRA-konforme Ausgabe möglich ist. Die OKSTRA-XML-Dateien sind vom AN vor Ab- gabe mittels des von der Bundesanstalt für Straßenwesen BASt auf der Internetseite www.okstra.de

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kostenlos bereitgestellten OKSTRA-Werkzeuges in der jeweils aktuellen Version auf Konformität zu prüfen. Die Prüfung ist durch die Abgabe der dabei erzeugten Prüfprotokoll-Datei zu belegen.

Zusätzlich sind die Daten im dwg und dxf-Dateiformat zu liefern.

Da nicht alle Nutzergruppen mit einem CAD-Programm auf die Zeichnungsdaten zugreifen, sind die Daten immer auch als pdf-Datei (ungeschützt) zu übergeben. Jeder Plan ist mit Gitternetz, Nordpfeil, Koordinatenleisten, mit Rechts- und Hochwerten an jedem Blattrand, einem Faltrahmen, einer Legende und dem von der AdB vorgegebenen und vom AN ausge- füllten Planspiegel zu versehen.

In jedem Plan ist deutlich sichtbar der Netzbezug (Straße, Betriebskilometrierungen, ASB-Abschnitts- nummern und ASB-Stationen) zu beschriften. Bauwerke sind prinzipiell mit der Bauwerknummer und der ASB-Bauwerksnummer zu beschriften. Das verwendete Bezugssytem (Lage und Höhe) ist zu be- schriften. , Wurde für Sonderfälle eine Ergänzung der Okstra-Codierung zwischen dem AG und dem AN abge- stimmt und zusätzlich dokumentiert, so soll das Okstra-Prüfprotokoll mit den daraus resultierenden Fehlermeldungen eingereicht werden.

7.1.3 Text und Tabellenformate

Texte und Tabellen sind in solchen Datenformaten zu übergeben, die sowohl von den aktuellen Versi- onen von Microsoft Office (auch OpenOffice) wie auch einem PDF-Reader/Viewer verlustfrei eingele- sen werden können. Bei Bedarf hat der AN hierzu eine qualitätsverlustfreie Konvertierung der Ausgangsdateien zu gewähr- leisten.

7.2 Übergabe umfangreicher Projekte oder großer Datenmengen

Variante A:

Für die Übertragung größerer bzw. komplexerer Projekte, die einen mehrmaligen Datenaustausch zwi- schen Auftragnehmer und Auftraggeber notwendig machen, steht die Variante Datenübergabe über einen Sharepoint zur Verfügung.

Dies ist für die NL Nordost der Sharepoint „Vermessungsdaten-NL-NO“. Dort wird vom Teamraumver- walter der AdB eine projektbezogene Dokumentenbibliothek erstellt, in der die Daten ausgetauscht werden können. Für die Zusammenarbeit auf einem Sharepoint wird eine Autobahn-ID für den AN be- nötigt. Diese muss für externe Nutzer separat beantragt werden. Die Beantragung erfolgt durch die/den Projektverantwortliche/n der AdB bei der IT der Niederlassung.

Variante B:

Alternativ sind geeignete externe Datenträger zwischen AG und AN zu vereinbaren. Diese müssen die technischen Spezifikationen für eine vollständige Datenübertragung erfüllen und gehen nach Übergabe in das Eigentum des AG über.

7.3 Übergabe kleiner Projekte oder Einzeldateien

Die Übergabe von kleinen Projekten oder Einzeldateien (bis max. 35 MB) kann abweichend von 7.2 per E-Mail im ZIP-Dateiformat erfolgen.

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