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ANL-07 - Zusätzliche Anforderungen an Bestandszeichnungen.pdf

Ersatzneubau der Brücke BW 57 an der A10 mit Brücken- und Straßenbauarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.09.2026, 06:22 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

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Autobahn des Bundes GmbH, NL NO Anlage zur LBBlatt: ANL – 7 Seite 1/1
Stand: 02/2022
Zusätzliche Anforderungen an Bestandszeichnungen

Anforderungen

Bestandszeichnungen müssen den Forderungen gemäß ZTV-ING, Teil 1,

Abschnitt 2,

Pkt 4 und in der Form entsprechend den Anforderungen für

Ausführungszeichnungen gemäß Pkt. 1.4.2 entsprechen.

Zusätzlich ist einzuhalten:

Schnittflächen sind zu schraffieren, nicht anzulegen.

Das Schriftfeld ist nach Angabe des AG entsprechend ANL - 3 auszubilden.

Die Nummerierung der Zeichnungen hat nach folgendem Ordnungsprinzip zu

erfolgen (Beispiel Betonbrücke):

  • Übersichtszeichnungen

  • Schalungszeichnungen

  • Bewehrungszeichnungen

  • sonstige Zeichnungen (Lager, Details, Ausstattung).

Bei größeren Bauwerken wird zusätzlich eine Einteilung nach Bauteilen

vorgenommen.

Für die Bestandszeichnungen ist nachfolgendes Verzeichnis aufzustellen und den

Unterlagen voranzuheften.

1)2)3)
Zeichnungs-Nr.ÄnderungsindexZeichnungsinhaltBemerkungen

Erläuterungen:

  1. Zeichnungsnummer nach Bestandszeichnungsverzeichnis
  2. Eventueller Änderungsindex der Zeichnungsnummer
  3. Zeichnungsinhalt nach Schriftfeld der Zeichnung
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