[Seite 1]
| Autobahn des Bundes GmbH, NL NO Anlage zur LB | Blatt: ANL – 7 Seite 1/1 |
|---|---|
| Stand: 02/2022 | |
| Zusätzliche Anforderungen an Bestandszeichnungen |
Anforderungen
Bestandszeichnungen müssen den Forderungen gemäß ZTV-ING, Teil 1,
Abschnitt 2,
Pkt 4 und in der Form entsprechend den Anforderungen für
Ausführungszeichnungen gemäß Pkt. 1.4.2 entsprechen.
Zusätzlich ist einzuhalten:
Schnittflächen sind zu schraffieren, nicht anzulegen.
Das Schriftfeld ist nach Angabe des AG entsprechend ANL - 3 auszubilden.
Die Nummerierung der Zeichnungen hat nach folgendem Ordnungsprinzip zu
erfolgen (Beispiel Betonbrücke):
-
Übersichtszeichnungen
-
Schalungszeichnungen
-
Bewehrungszeichnungen
-
sonstige Zeichnungen (Lager, Details, Ausstattung).
Bei größeren Bauwerken wird zusätzlich eine Einteilung nach Bauteilen
vorgenommen.
Für die Bestandszeichnungen ist nachfolgendes Verzeichnis aufzustellen und den
Unterlagen voranzuheften.
| 1) | 2) | 3) | |
|---|---|---|---|
| Zeichnungs-Nr. | Änderungsindex | Zeichnungsinhalt | Bemerkungen |
Erläuterungen:
- Zeichnungsnummer nach Bestandszeichnungsverzeichnis
- Eventueller Änderungsindex der Zeichnungsnummer
- Zeichnungsinhalt nach Schriftfeld der Zeichnung