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Landratsamt Stauffenbergstr. 4 | 04552 Borna
Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes
Der Auftragnehmer / Anbieter erklärt hiermit:
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Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer meines / unseres Unternehmens, unter Beachtung des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG), werden für die Ausführung der für diesen öffentlichen Auftrag erforderlichen Leistungen mindestens eine Vergütung in Höhe des Entgelts nach § 1 Abs. 2 MiLoG in der jeweils geltenden Fassung erhalten.
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Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns zur Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
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Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns im Falle der Übertragung von Leistungen auf Unterauftragnehmer (Nachunternehmer), dem Unterauftragnehmer die Pflicht aufzuerlegen, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, unter Beachtung des § 22 MiLoG, für die Ausführung der für diesen öffentlichen Auftrag erforderlichen Leistungen mindestens eine Vergütung in Höhe des Entgelts nach § 1 Abs. 2 MiLoG in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von mir / uns kontrolliert. (§ 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 AEntG).
Ort, Datum Unterschrift / Namen des Erklärenden (Vor- und Nachname)
Hinweis: Bei elektronischer Angebotsabgabe ersetzt die Textform gemäß § 126b BGB die vorstehende geforderte Unterschrift. Dazu tragen Sie bitte lesbar den Namen des Erklärenden (Vor- und Nachname) ein.
Fehlt bei dieser Erklärung bei einem
- elektronisch übermittelten Angebot der Name der natürlichen Person in Textform, die die Erklärung abgibt,
- schriftlichen Angebot die Unterschrift an dieser Stelle, so gilt diese Erklärung als nicht wirksam abgegeben.
Seite 1 Stand 04/2022