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Offenes Verfahren
Leistungsverzeichnis Teil A
Vergabenummer: 100.476
Ersatzbeschaffung kritischer
Netzwerkinfrastruktur
Viersen, 23. Oktober 2026
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Inhalt
1 Vorwort .................................................................................................... 5
2 Einführung ............................................................................................... 6
2.1 Ausgangssituation und Zielsetzung ............................................................................. 6
2.2 Losbildung ....................................................................................................................... 6
3 Verfahrensgrundlagen ............................................................................ 7
3.1 Vergabeverfahren und Vergabeart ................................................................................ 7
3.2 Meilensteine der Ausschreibung und der Leistungserbringung ............................... 7
3.3 Abwicklung des Vergabeverfahrens ............................................................................. 7
3.4 Vollständigkeit der Unterlagen und Unklarheiten........................................................ 8
4 Gesetzliche Rahmenbedingungen ........................................................ 9
4.1 Russland Sanktionen (Sanktions-VO) .......................................................................... 9
4.2 Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)/ Freistellung ............. 9
4.3 Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) ................ 10
4.4 Hinweis zum Datenschutz im Vergabeverfahren ....................................................... 11
4.5 Informationen zum Auftraggeber ................................................................................ 12
4.5.1 Ausschreibende Stelle und Vertragspartner .............................................................. 12
4.6 Fristenangaben ............................................................................................................. 12
4.6.1 Frist für Fragen zur Ausschreibung ............................................................................ 12
4.6.2 Frist zur Angebotseinreichung .................................................................................... 12
4.6.3 Bindefrist ........................................................................................................................ 13
4.6.4 Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen ................................................................ 13
4.6.5 Zuständige Stelle für behauptete Vergaberechtsverstöße ....................................... 14
4.7 Nichtberücksichtigung des Angebots ........................................................................ 14
4.8 Aufhebung des Vergabeverfahrens ............................................................................ 14
4.9 Form der Angebote und deren Einreichung ............................................................... 14
4.9.1 Inhalt und Aufbau des Angebots ................................................................................. 14
4.9.2 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote ................................. 16
4.9.3 Nebenangebote / Änderungsvorschläge .................................................................... 16
4.9.4 Vergütung / Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote .............................. 16
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4.10 Bietergemeinschaften / Unteraufträge ........................................................................ 17
4.10.1 Bietergemeinschaften ................................................................................................... 17
4.10.2 Unteraufträge ................................................................................................................. 17
4.10.3 Doppelbewerbungen ..................................................................................................... 18
4.11 Sonstige Anforderungen .............................................................................................. 18
4.11.1 Sprache .......................................................................................................................... 18
4.11.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung ................................................................... 18
5 Wertung der Angebote ......................................................................... 19
5.1 Prüfung der Eignung allgemein ................................................................................... 19
5.1.1 Hinweise für den Nachweis der Eignung bei Bietergemeinschaften und dem
Einsatz von Unterauftragnehmern .............................................................................. 19
5.1.2 Anlage - Eigenerklärung ............................................................................................... 20
5.1.3 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ....................................................... 20
5.1.4 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ................................................... 20
5.1.5 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit .......................................................... 20
5.1.6 Feststellung der Eignung ............................................................................................. 21
5.2 Zuschlagskriterien ........................................................................................................ 22
6 Vertragliche Grundlagen ...................................................................... 23
6.1 Vertragsgegenstand ..................................................................................................... 23
6.2 Vertragsbestandteile ..................................................................................................... 23
6.3 Datenschutz in der Auftragsabwicklung .................................................................... 24
6.3.1 Auftragsverarbeitung .................................................................................................... 24
6.3.2 Verschwiegenheit /Vertraulichkeit .............................................................................. 24
6.3.3 Personal ......................................................................................................................... 24
6.4 Projektgespräch ............................................................................................................ 25
6.5 Laufzeit ........................................................................................................................... 25
6.6 Lieferzeitpunkt ............................................................................................................... 25
6.7 Neuware ......................................................................................................................... 25
6.8 Garantie .......................................................................................................................... 26
6.9 Wartung und Instandhaltung ....................................................................................... 26
6.9.1 Definition der Zeiten für Garantie- und Supportleistungen ...................................... 27
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6.9.2 Online-Support rund um die Uhr ................................................................................. 27
6.9.3 Technischer Support per Telefon ................................................................................ 27
6.10 Softwarewartung ........................................................................................................... 28
6.11 Preise/ Rechnungsstellung .......................................................................................... 28
6.11.1 Rechnungsstellung an den Auftraggeber .................................................................. 28
6.11.2 Zahlungsbedingungen .................................................................................................. 28
7 Anlagen .................................................................................................. 29
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1 Vorwort
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Vergabeunterlagen auf die
gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d)
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle
Geschlechter.
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2 Einführung
2.1 Ausgangssituation und Zielsetzung
Der Niersverband betreibt eine, auf Cisco-Technologien basierende
Netzwerkinfrastruktur, die wesentliche Dienste und Anwendungen der Organisation
unterstützt. Die bisher im Einsatz befindlichen Cisco – Komponenten haben das Ende
ihres Lebenszyklus erreicht. Zur Sicherstellung eines stabilen, leistungsfähigen und
ausfallsicheren Betriebs ist nun die Ersatzbeschaffung kritischer Netzwerkkomponenten
einschließlich der erforderlichen Software- und Supportlizenzen erforderlich.
Ziel der Beschaffung ist die rechtzeitige Erneuerung kritischer Infrastrukturkomponenten
zur Sicherstellung der Betriebssicherheit, Verfügbarkeit und Zukunftsfähigkeit des
Netzwerks. Darüber hinaus soll durch den Einsatz kompatibler Cisco-Komponenten die
nahtlose Integration in die bestehende Systemlandschaft sichergestellt und der
langfristig wirtschaftliche Betrieb der Netzwerkinfrastruktur unterstützt werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist somit die Lieferung von Cisco-
Netzwerkkomponenten einschließlich Zubehör sowie die Bereitstellung der zugehörigen
Software-, Lizenz-, Hersteller-Support- und Wartungsberechtigungen für den Betrieb in
der bestehenden Infrastruktur. Die Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme der
Hardware sowie die Implementierung der Lizenzen erfolgen durch den Niersverband und
sind ausdrücklich nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.
2.2 Losbildung
Der Auftrag wird als Gesamtauftrag ausgeschrieben.
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3 Verfahrensgrundlagen
3.1 Vergabeverfahren und Vergabeart
Das Vergabeverfahren wird gemäß § 15 VgV als EU-weites „Offenes Verfahren“
durchgeführt.
3.2 Meilensteine der Ausschreibung und der Leistungserbringung
Folgende wichtige Meilensteine sind für die Abwicklung des Vergabeverfahrens
vorgesehen:
| Aktivität | Meilenstein |
|---|---|
| Bekanntmachung der Ausschreibung | Freitag, 23. Oktober 2026 |
| Einreichen von Fragen der Interessenten bis | Montag, 16. November 2026, 15:00 Uhr |
| Beantwortung von Fragen der Bieter | Donnerstag, 19. November 2026 |
| Termin zur Abgabe der Angebote (Submission) | Mittwoch, 25. November 2026, 10:00 Uhr |
| Ende der Bindefrist | Montag, 15. Januar 2027 |
| Beginn Vertrag | KW 51 |
Tabelle 1 - Aktivitäten und Meilensteine
3.3 Abwicklung des Vergabeverfahrens
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über eine Vergabeplattform (subreport ELViS)
abgewickelt. Folgende Verfahrenspunkte sind in die elektronische Abwicklung
einbezogen.
• Bereitstellung der Verfahrens- und Vertragsunterlagen und aller Anlagen für den
Bewerber zum Download
• Beantwortung der Bieterfragen in Form von Bieterinformationsschreiben über die
Vergabeplattform
• Bereitstellung von wichtigen Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum
Ablauf des Vergabeverfahrens.
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• Abgabe des Angebots
Die Registrierung und Nutzung auf der Vergabeplattform (subreport ELViS) sowie der
telefonische Support ist für die Bieter kostenfrei. Für Fragen zur Abwicklung wenden Sie
sich bitte direkt an den Betreiber der Vergabeplattform (subreport ELViS;
https://subreport.de; Telefon +49 (0) 221 98578-0).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Informationen über Fragen, Antworten,
Änderungen der Vergabeunterlagen oder Terminverschiebungen nicht direkt an die
Bewerber kommuniziert werden, wenn die Registrierung auf der Vergabeplattform nicht
genutzt wird.
Es obliegt dem Bewerber, sich selbst im laufenden Verfahren entsprechend zu
informieren (Holschuld).
3.4 Vollständigkeit der Unterlagen und Unklarheiten.
Die Bieter sollen sich nach dem Download der Vergabeunterlagen über deren
Vollständigkeit vergewissern. Gibt es Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den
Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber in Form einer Bieterfrage (siehe Kapitel 4.6.1)
unverzüglich über die Vergabeplattform mitzuteilen.
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4 Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die ausschreibende Stelle verfährt nach den Bestimmungen in der Verordnung über die
Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).
4.1 Russland Sanktionen (Sanktions-VO)
Soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor-
schrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder
mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmern,
Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an
dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind, besteht ein Zuschlagsverbot gemäß der
Sanktions-VO (Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Sanktions-VO muss jeder Bieter/jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft bereits bei Abgabe des Angebots die Anlage - Eigenerklärung
Russland Sanktionen-VO-2022-833 ausgefüllt über die Vergabeplattform einreichen.
Eine handschriftliche Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht
erforderlich, der Name des bevollmächtigten Erklärenden ist einzutragen.
4.2 Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)/
Freistellung
Der Bieter verpflichtet sich, im Falle des Zuschlags und dann als Auftragnehmer, die
nachfolgenden Vorgaben einzuhalten.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei
der Ausführung der beauftragten Leistung mindestens das für die Ausführung der
Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen, das durch das Mindestlohngesetz (MiLoG)
oder einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem Geltungsbereich des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt
oder durch eine auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnung festgesetzt ist.
- Die Einschaltung von Unterauftragnehmern bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet dafür zu
sorgen, dass die von ihm eingesetzten Verleihbetriebe und Unterauftragnehmer sowie
die von Unterauftragnehmern eingesetzten weiteren Unterauftragnehmer, die in Ziffer 1
genannten Verpflichtungen zur Zahlung von Mindestentgelten einhalten.
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- Im begründeten Ausnahmefall – etwa bei nachgewiesenen oder wahrscheinlichen
Verstößen des Auftragnehmers gegen die Verpflichtung aus dieser Vereinbarung – kann
der Auftraggeber geeignete Nachweise (z.B. Lohnabrechnungen, Zollanmeldungen etc.)
verlangen.
- Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes schriftliches Anfordern von
sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung der Pflichten aus dem MiLoG
oder AEntG durch den Auftragnehmer und/oder den von ihm beauftragten Verleiher /
Unterauftragnehmer bzw. dessen Unterauftragnehmer resultieren. Hierunter fallen u.a.
Forderungen der eigenen Arbeitnehmer des Auftragnehmers, Forderungen der
Arbeitnehmer weiterer Unterauftragnehmer sowie beauftragten Verleihbetriebe,
behördliche Forderungen wie z.B. Bußgelder, Ansprüche von
Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden, behördlich erteilte Auflagen als auch
hiermit zusammenhängende Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich darüber in
Kenntnis zu setzen, wenn gegenüber dem Auftragnehmer Ansprüche eigener
Arbeitnehmer oder vom Auftragnehmer eingesetzter Unterauftragnehmer geltend
gemacht werden, sofern diese Ansprüche im Zusammenhang mit dem MiLoG oder
AEntG stehen oder wenn gegen den Auftragnehmer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren
eingeleitet worden ist, das im Zusammenhang mit den vorgenannten Gesetzen steht.
- Für den Fall des Verstoßes gegen die Pflichten aus dem MiLoG oder AEntG sowie
für den Fall der Nichterfüllung der vorgenannten Pflichten durch den Auftragnehmer oder
durch ein von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer oder durch ein vom
Unterauftragnehmer weiteren eingesetzten Unterauftragnehmer, ist der Auftraggeber
zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund und zur Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen berechtigt.
4.3 Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetz
(TVgG)
Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in
Nordrhein-Westfalen (TVgG) sind einzuhalten.
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Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft / jeder vorgesehene
Nachunternehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen, spätestens
bei Angebotsabgabe, die gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) erforderliche
Verpflichtungserklärung (vgl. Anlage – Verpflichtungserklärung zum TVgG) abgeben.
4.4 Hinweis zum Datenschutz im Vergabeverfahren
Der Auftraggeber hält sich strikt an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Angebotsabgabe übermittelten
personenbezogenen Daten werden ausschließlich in Zusammenhang mit diesem
Verfahren sowie in Vorbereitung und zur Erfüllung eines evtl. Vertragsverhältnisses auf
Grundlage der Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e DSGVO verarbeitet.
Die rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich
zudem aus den Vergabebestimmungen (Teil 4 des GWB und der VgV), da diese für die
vergaberechtskonforme Durchführung des Verfahrens und die Einhaltung rechtlicher
Dokumentationspflichten erforderlich ist.
Vor dem Vertragsschluss werden die Bieter, die nicht berücksichtigt werden sollen,
gemäß § 134 Abs. 1 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, informiert.
Die übermittelten Unterlagen oder die in Zusammenhang mit dem Verfahren gestellten
Anfragen und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen der
ordnungsgemäßen Geschäftsführung und zum Nachweis der ordnungsgemäßen
Durchführung des Verfahrens gemäß den, von der Innenrevision des Auftraggebers für
die Aufbewahrung von Schriftgut vorgegebener Fristen, gespeichert.
Nach Ablauf dieser Frist, sofern für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten
bzw. sonstiger Aufbewahrungspflichten oder zur Erhaltung von Beweismitteln im
Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften nicht mehr erforderlich, werden die
personenbezogenen Daten gelöscht.
Hinweis für Eignungsnachweise und vorzulegende leistungsbezogene Unterlagen
mit personenbezogenen Daten:
Soweit die notwendigen Informationen für die in Kapitel 5.1 geforderten
Eignungsnachweise oder ggf. in der Leistung geforderte personenbezogene Daten nicht,
wie gefordert, zur Verfügung gestellt werden, kann über die Eignung und/oder ggf. über
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die Wirtschaftlichkeit ihres Angebotes nicht abschließend entschieden werden. Dies hat
zur Folge, dass Ihr Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden muss.
4.5 Informationen zum Auftraggeber
4.5.1 Ausschreibende Stelle und Vertragspartner
Vertragspartner und vergebende Stelle ist:
Niersverband
Am Niersverband 10
41747 Viersen
4.6 Fristenangaben
4.6.1 Frist für Fragen zur Ausschreibung
Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, können in Textform über
die Vergabeplattform bis
Montag, 16. November 2026, 15:00 Uhr
an die ausschreibende Stelle gerichtet werden.
Fragen zur Ausschreibung und die darauf erteilten Antworten sowie zusätzliche
Auskünfte und Erklärungen werden Bestandteil des Verfahrens und in anonymisierter
Form über die angegebene Vergabeplattform bis spätestens zum
Donnerstag, 19. November 2026
veröffentlicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche weiterführenden
Informationen, insbesondere zu Bieterfragen und deren Beantwortung,
Änderungen der Vergabeunterlagen sowie Terminänderungen oder -
verschiebungen, aus-schließlich über die Vergabeplattform bereitgestellt werden.
4.6.2 Frist zur Angebotseinreichung
Die Angebote müssen, einschließlich aller geforderten Erklärungen und Nachweise in
elektronischer Form bis spätestens
Mittwoch, 25. November 2026, 10:00 Uhr
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Angebote, die bis zu diesem Termin nicht vorliegen, werden nicht berücksichtigt, es sei
denn, der Bieter weist nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat
(beispielsweise bei einem nachgewiesenen technischen Defekt der Vergabeplattform).
Der Bieter trägt selbst Sorge dafür, dass er mit dem Upload seiner Angebotsunterlagen
rechtzeitig beginnt
4.6.3 Bindefrist
Die Gültigkeit des Angebots hat sich mindestens bis zum
Montag, 15. Januar 2027
zu erstrecken.
4.6.4 Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 4.6.5
genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG
gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt
werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1, Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1, S.2 GWB bleibt unberührt.
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Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
4.6.5 Zuständige Stelle für behauptete Vergaberechtsverstöße
Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße ist:
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Telefon: 0251 411-1691
Telefax: 0251 411-2165
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
4.7 Nichtberücksichtigung des Angebots
Über die Nichtberücksichtigung des Angebots werden die Bieter gemäß § 134 GWB in
Textform informiert.
4.8 Aufhebung des Vergabeverfahrens
Die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 63 VgV die Aufhebung
des Vergabeverfahrens vor.
4.9 Form der Angebote und deren Einreichung
Das Angebot muss über den elektronischen Submissionsbriefkasten (siehe Kapitel 3.3)
spätestens zur angegebenen Angebotsfrist eingereicht werden.
4.9.1 Inhalt und Aufbau des Angebots
Das Angebot muss über den elektronischen Submissionsbriefkasten spätestens zur
angegebenen Angebotsfrist eingereicht werden.
- Angebotsschreiben
Die Anlage – Angebotsschreiben muss ausgefüllt dem Angebot beigelegt werden.
Der Bevollmächtigte für die Angebotsabgabe muss, wie gefordert, angegeben sein.
Ebenso muss eine E-Mail-Adresse des bevollmächtigten Erklärenden eingetragen
sein.
- Eigenerklärung Russland Sanktionen
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Die Anlage - Eigenerklärung Russland Sanktionen-VO-2022-833 muss vollständig
ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden.
- Erklärung der Bietergemeinschaft
Bietergemeinschaften müssen zusätzlich die Anlage – Bietergemeinschaft ausgefüllt
einreichen.
- Erklärungen zum Einsatz von Unterauftragnehmern
Sofern Bieter Leistungen durch Unterauftragnehmer ausführen lassen oder sich zum
Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bedienen, muss zusätzlich die Anlage – Unterauftragnehmer
eingereicht werden. Zudem muss von jedem Unterauftragnehmer die ausgefüllte
Anlage – Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens eingereicht werden.
- Eigenerklärung
Die Anlage – Eigenerklärung muss vollständig ausgefüllt mit dem Angebot
eingereicht werden.
Eignungsnachweise
Die in Kapitel 5.1 gestellten Anforderungen an die Eignung des Bieters müssen
beachtet werden.
Die geforderten Nachweise (siehe Anlage Liste der geforderten Nachweise),
Bescheinigungen und Zertifikate müssen beigelegt sein.
- EVB-IT Kauf Vertrag
Die Anlage - EVB-IT Kaufvertrag ist Bestandteil der Vergabeunterlagen, verbleiben
jedoch beim Bieter.
Noch nicht ausgefüllte, jedoch erforderliche Bestandteile des EVB-IT Kauf Vertrags
werden nach Zuschlagserteilung vom Auftraggeber auf Grundlage der
Vergabeunterlagen sowie des Angebots des Auftragnehmers ausgefüllt und dann
vom Auftragnehmer gegengezeichnet
- Leistungsverzeichnis Teil B (Excel-Datei)
Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass die im
Leistungsverzeichnis Teil B (Excel-Datei) eindeutig beschriebenen Cisco-
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Netzwerkkomponenten sowie der zugehörigen Lizenzen angeboten und geliefert
werden.
Leistungsverzeichnis Teil B (Excel-Datei) ist an in allen beschreibbaren Zellen
auszufüllen, alle Einzelpreise sind einzutragen.
Leistungsverzeichnis Teil B (Excel-Datei) ist Bestandteil der
Vergabeunterlagen. Eine Abänderung der vorgegebenen Texte ist unzulässig und
zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Leistungsverzeichnis Teil B (Excel-Datei) muss als Original-Excel Datei
eingereicht werden. Das Einreichen) als PDF wird nicht akzeptiert und führt
zum Ausschluss des Angebots.
4.9.2 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote
Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis
zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues,
vollständiges Angebot nebst allen zugehörigen Nachweisen und Erklärungen (mit einer
Versionskennung versehen, z.B. V1, V2, V3 o.ä.) elektronisch einreicht. Hierdurch
verliert das zuvor eingereichte Angebot seine Gültigkeit. Es gilt ausschließlich das zuletzt
hochgeladene Angebot.
Soweit der Bieter Änderungen in seinen Angebotsunterlagen vorgenommen hat, müssen
diese zweifelsfrei und als solche erkennbar sein.
Änderungen oder Ergänzungen von Angeboten, die auf anderem Wege bei der
ausschreibenden Stelle eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Sofern ein Bieter sein Angebot zurückziehen möchte, ist dies ausschließlich über die
Vergabeplattform vorzunehmen.
4.9.3 Nebenangebote / Änderungsvorschläge
Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
4.9.4 Vergütung / Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote
Für die Erstellung des Angebotes und die Beteiligung am Verfahren wird keine
Vergütung gewährt. Mit Abgabe eines Angebotes verzichten die Bieter auf die
Geltendmachung entstandener sowie evtl. entstehender Kosten.
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4.10 Bietergemeinschaften / Unteraufträge
4.10.1 Bietergemeinschaften
Angebote von Bietergemeinschaften, deren sämtliche Mitglieder mit Namen und
Anschrift zu benennen sind (vgl. Anlage – Bietergemeinschaft), werden nur dann
berücksichtigt, wenn:
im Angebot ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für die Abgabe von
Erklärungen im Rahmen dieses Verfahrens sowie für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages benannt ist,
sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem
Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung
verpflichten
und diese Punkte durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unter
Nennung des Firmennamens und der Rechtsform sowie der Person des
Erklärenden in einer gesonderten Erklärung bestätigt werden (vgl. Anlage –
Bietergemeinschaft).
Es sind in Anlage – Bietergemeinschaft zwingend die an dieser Bietergemeinschaft
beteiligte Firmen und die für die einzelnen Firmen handelnde Person zu benennen.
4.10.2 Unteraufträge
Beabsichtigt der Bieter, Teile von Leistungen durch Unterauftragnehmer ausführen zu
lassen, muss er alle zur Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer mit
Namen und Anschrift im Angebot benennen (siehe Anlage – Unterauftragnehmer). Mit
dem Angebot muss außerdem angegeben werden, für welche Teile der Leistung und in
welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Dabei muss
sichergestellt sein, dass dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
vereinbart werden kann (siehe Anlage – Verpflichtungserklärung des anderen
Unternehmens).
Der Bieter muss für alle von ihm benannten Unterauftragnehmer die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Alle geforderten Eignungsnachweise müssen
auch für den Unterauftragnehmer vorgelegt werden.
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Die Einschaltung weiterer Unterauftragnehmer als der im Angebot benannten bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
4.10.3 Doppelbewerbungen
Angebote von Bietern, die wesentliche Leistungen in einer Bietergemeinschaft oder als
Unterauftragnehmer anderer Bieter oder als Lieferant anderer Bieter erbringen, sind
unzulässig. Als wesentliche Leistungen werden solche Leistungen verstanden, deren Art
und Umfang die Kalkulation eines Angebots so beeinflussen können, dass von einer
Beeinflussung des Wettbewerbs ausgegangen werden kann. In diesem Fall ist bereits
mit dem Angebot der Beweis zu erbringen, dass keine wettbewerbsverfälschende
Bieterkonstellation vorliegt.
4.11 Sonstige Anforderungen
4.11.1 Sprache
Die Verfahrens- und Vertragssprache ist Deutsch. Die Angebote und der Schriftverkehr
sind in deutscher Sprache abzufassen. Für Angaben und Nachweise, die nicht in
deutscher Sprache gefasst sind (z.B. Bescheinigungen ausländischer Behörden), sind
neben Kopien der fremdsprachigen Originale auch beglaubigte Übersetzungen
beizufügen.
4.11.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an
einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden vom weiteren
Verfahren ausgeschlossen. Dazu zählen insbesondere Verabredungen oder
Empfehlungen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden
Preise und sonstige Preis- und Vertragsbestandteile, soweit sie unmittelbar oder
mittelbar den Preis beeinflussen.
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5 Wertung der Angebote
Mit der Abgabe des Angebots akzeptiert der Bieter die Festlegungen und Anforderungen
aus diesem Kapitel.
5.1 Prüfung der Eignung allgemein
Auftragnehmer müssen wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige Bieter sein, welche die
geforderten Leistungen erbringen können. Die Bieter müssen ihre Eignung durch
Einreichung der in Kapitel 5.1.3 bis 5.1.3 Kapitel geforderten Nachweise und
Erklärungen belegen.
Zur Prüfung der Eignung werden ausschließlich folgende Kriterien verwendet:
Ausschluss-Kriterien (A-Kriterien)
A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden.
5.1.1 Hinweise für den Nachweis der Eignung bei Bietergemeinschaften und
dem Einsatz von Unterauftragnehmern
5.1.1.1 Bei Bietergemeinschaften
Mit Abgabe des Angebots müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft folgende
Nachweise bzw. Erklärungen vorlegen:
Anlage - Eigenerklärung Russland Sanktionen-VO-2022-833
Anlage – Eigenerklärung
Anlage – Verpflichtungserklärung zum TVgG
Zusätzlich müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten
Nachweise zur „finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ vorgelegt
werden.
Die in Kapitel 5.1.5 geforderten Nachweise zur „technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der jeweils zu erbringenden
Leistungsanteile innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
5.1.1.2 Bei Unterauftragnehmern
Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Bieter mit seinem Angebot
folgende Nachweise für den Unterauftragnehmer vorlegen:
Anlage – Eigenerklärung
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Anlage – Verpflichtungserklärung zum TVgG
Anlage – Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens
Die geforderten Nachweise in Kapitel 5.1.5 zur „technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß
den Angaben vorgelegt werden.
5.1.2 Anlage - Eigenerklärung
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen muss die Anlage –
Eigenerklärung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.3 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Ergänzend zu Punkt 4 der Unterlage Anlage – Eigenerklärung ist zum Nachweis der
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung folgendes vorzulegen:
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein
Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
(Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
5.1.4 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ergänzend zu Punkt 8 der Unterlage Anlage – Eigenerklärung ist zum Nachweis der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgendes vorzulegen:
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer
Deckungssumme von 350.000 €,
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende
Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden
und der Nachweis dieser Anpassung der Auftraggeberin innerhalb von 4 Wochen
nach Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
5.1.5 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ergänzend zu Punkt B2 sowie D8 der Unterlage Anlage – Eigenerklärung ist zum
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgendes vorzulegen
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A4.1 - Nachweis einer aktuellen Cisco-Partnerzertifizierung bzw. einer vergleichbaren,
von Cisco anerkannten Partnerdesignation nach dem jeweils gültigen Cisco-
Partnerprogramm.
A4.2 - Nachweis von zwei Referenzprojekten über die Lieferung von Cisco-
Netzwerkkomponenten einschließlich der zugehörigen Software- und Supportlizenzen
mit vergleichbarem Auftragsvolumen, die innerhalb der vergangenen drei (3) Jahre
erfolgreich durchgeführt wurden. Hierzu ist die Anlage – Referenztemplate vollständig
auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die Referenzprojekte werden hinsichtlich des Auftragsvolumens und des Projektinhaltes
dahingehend überprüft, ob sie mit dem vorliegenden Vertragsgegenstand vergleichbar
sind.
Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:
• Angabe des Referenzgebers
• Angabe des Ansprechpartners
• Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners
• Angabe des Referenzzeitraums
• Angabe des Auftragsvolumens
• Kurze Beschreibung des Projekts
Hinweis:
Es muss die Ausfüll-Vorlagen Anlage – Referenztemplate vollständig ausgefüllt dem
Angebot hinzugefügt werden.
5.1.6 Feststellung der Eignung
Die Eignung wird festgestellt, wenn alle erforderlichen Nachweise und Erklärungen
eingereicht wurden und die gegebenenfalls gestellten Mindestanforderungen zu den
Nachweisen und Eigenerklärungen erfüllt werden.
Hinweis:
Es werden ausschließlich die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Das
Einreichen zusätzlicher allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren oder
Mappen sowie die Nennung weiterer, als der nachzuweisenden Referenzen ist
nicht erwünscht.
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5.2 Zuschlagskriterien
Da die Leistung eindeutig bestimmt ist wird der Zuschlag auf das preisgünstigste Ange-
bot erteilt.
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6 Vertragliche Grundlagen
Mit der Abgabe des Angebots akzeptiert der Bieter die Festlegungen und Anforderungen
aus den Vergabeunterlagen. Der Bieter versichert, alle Anforderungen die mit „Muss“
beschrieben sind und insbesondere alle als A-Kriterien (= Ausschlusskriterien)
bezeichneten Anforderungen zu erfüllen.
6.1 Vertragsgegenstand
Mit Zuschlagserteilung wird ein EVB-IT Kaufvertrages über die Lieferung von Cisco-
Netzwerkkomponenten einschließlich der zugehörigen Lizenzen und des erforderlichen
Zubehörs geschlossen. Die benötigen Cisco -Komponenten sowie die zugehörige
Software ist eindeutig in Leistungsverzeichnis Teil B definiert.
6.2 Vertragsbestandteile
Ergänzend den gesamten Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.
Im Fall des Zuschlags werden die folgenden Dokumente Bestandteile des Vertrages:
Vergabeunterlagen inkl. aller Anlagen
Anlage - EVB-IT Kaufvertrag (Anlage)
Anlage – EVB IT AGB(Anlage)
Anlage – AV-Vertrag (Muster)
das Angebot des Auftragnehmers (Anlage)
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B)
Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in dieser Reihenfolge.
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Bieters sind
ausgeschlossen und werden nicht Vertragsbestandteil.
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6.3 Datenschutz in der Auftragsabwicklung
6.3.1 Auftragsverarbeitung
Im Rahmen der Auftragsausführung werden voraussichtlich Daten verarbeitet, bei denen
es nicht ausgeschlossen ist, dass diese personenbezogenen Daten enthalten.
Voraussichtlich wird nach Zuschlagserteilung und vor Ausführung der vertraglich
vereinbarten Leistungen ein Auftragsverarbeitungsvertrag Anlage – AV-Vertrag (Muster)
mit dem bezuschlagten Auftragnehmer abgeschlossen. Einzelheiten werden in einem
ersten Projektgespräch (vgl. Kapitel 6.4) abgestimmt.
6.3.2 Verschwiegenheit /Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer hat alle Geschäftsvorgänge, -abläufe, Pläne, Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse, Unterlagen und Daten sowie als vertraulich bezeichneten oder
aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnden Informationen
der Auftraggeberin oder der mit der Auftraggeberin verbundenen Institutionen, oder
Unternehmen, die ihm aufgrund der Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin bekannt
werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des
Vertrages hinaus. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung der Vertraulichkeit
und trifft hierfür geeignete Vorkehrungen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen.
Er sichert zu, alle für ihn im Rahmen der Vertragsabwicklung tätigen Personen auf die
Vertraulichkeit gem. Anlage -Verpflichtung auf Vertraulichkeit zu verpflichten
Ein Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verschwiegenheitspflicht verpflichtet zum
Ersatz aller hieraus erwachsenden Schäden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis
bekanntwerdenden internen Informationen weder missbräuchlich zu verwenden noch an
Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlungen hat der Auftragnehmer dadurch
verursachte Schäden der Auftraggeberin zu ersetzen.
6.3.3 Personal
Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal wird verpflichtet,
• die geltenden Datenschutzbestimmungen der Auftraggeberin einzuhalten,
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• insbesondere Vorgänge, Daten und Prozesse nur insoweit zu betrachten wie
notwendig und Dritten nicht zugänglich zu machen,
• über erlangtes Wissen – auch nach Ende der Vertragslaufzeit – generell
Verschwiegenheit zu bewahren.
Die Mitarbeitenden des Auftragnehmers sind zur Geheimhaltung zu verpflichten.
6.4 Projektgespräch
Nach Zuschlagserteilung und vor Beginn der vertraglich vereinbarten Leistungen findet
zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer ein erstes Projektgespräch statt.
In diesem werden die organisatorischen, technischen und datenschutzrechtlichen
Rahmenbedingungen der Auftragsausführung abgestimmt.
6.5 Laufzeit
Die Leistungen sind für eine Laufzeit von 36 Monaten zu erbringen. Der Auftraggeber
behält sich das Recht vor, die Vertragslaufzeit einmalig, um bis zu 12 weitere Monate zu
verlängern.
6.6 Lieferzeitpunkt
Um die Betriebsfähigkeit, Verfügbarkeit und den sicheren Betrieb der IT-Infrastruktur
ohne Unterbrechung aufrechtzuerhalten, werden im Anschluss Hardware, Software,
Lizenzen sowie zugehörige Support- und Wartungsleistungen benötigt.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die ausgeschriebenen Hardware-,
Software-, Lizenz-, Support- und Wartungsleistungen rechtzeitig bereitgestellt werden,
sodass ein nahtloser Übergang ohne Beeinträchtigung der Verfügbarkeit,
Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit der IT-Infrastruktur sichergestellt ist.
Die vollständige Lieferung sämtlicher ausgeschriebener Hardware, Software, Lizenzen
sowie der zugehörigen Support- und Wartungsberechtigungen hat so früh als möglich,
jedoch bis spätestens zum 21. Dezember 2026 zu erfolgen.
6.7 Neuware
Es dürfen ausschließlich fabrikneue Cisco-Originalprodukte für die ausgeschriebenen
Netzwerk- und Rechenzentrumsinfrastrukturkomponenten geliefert werden. Dies
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umfasst insbesondere das Cisco Catalyst Center, die Nexus-Switches und
Komponenten einschließlich der erforderlichen Software, Lizenzen sowie Support- und
Wartungsberechtigungen.
Die Produkte müssen aus einem vom Hersteller autorisierten Vertriebsweg stammen
und beim Hersteller ordnungsgemäß registrierbar sein.
6.8 Garantie
Der Auftraggeber fordert eine Haltbarkeitsgarantie für alle Hardware-
Funktionskomponenten über einen Zeitraum von 36 bzw. 48 Monaten. Der
Auftragnehmer garantiert, dass die gelieferten Hardware-Funktionskomponenten über
diesen Zeitraum technisch voll funktionsfähig sind.
Der Garantieservice erfolgt zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen, die der
Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer hat. Art und Umfang des Anspruchs
richten sich nach den folgenden Bestimmungen und sind verschuldensunabhängig.
Die Garantie beinhaltet die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Geräte
während der Garantiefrist. Sie gilt für Defekte, die durch Funktionsstörungen von
Komponenten und/oder Verarbeitungsmängeln verursacht wurden und bei normalem
Gebrauch innerhalb der Garantiezeit auftreten. Die während der Garantiedauer
auftretenden Sachmängel oder das Entfallen der Haltbarkeit begründen einen Anspruch
gegen den Auftragnehmer.
Bei einem Gerätetausch (Lieferung eines mangelfreien Gerätes) muss das Ersatzgerät
dem zu tauschenden Gerät in technischer Hinsicht entsprechen.
6.9 Wartung und Instandhaltung
Der Auftragnehmer bietet zusätzlich zur Herstellergarantie Wartungs- und
Instandhaltungsleistungen für die neu zu beschaffenden Komponenten gemäß den in
Leistungsverzeichnis Teil B gestellten Anforderungen und Laufzeiten (36 und 48
Monate) an.
Alle weiteren Anforderungen an Garantie-, Instandhaltungs-, und Wartungsleistungen
werden in den nachfolgenden Kapiteln beschrieben.
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6.9.1 Definition der Zeiten für Garantie- und Supportleistungen
Als „Arbeitstag“ wird definiert:
Montag bis Freitag mit Ausnahme von bundeseinheitlichen Feiertagen und Feiertagen
in Nordrhein-Westfalen.
Als „übliche Geschäftszeiten“ wird definiert:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Als „Servicezeiten“ werden definiert:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
6.9.2 Online-Support rund um die Uhr
Der Auftraggeber fordert vom Auftragnehmer einen kostenlosen Online-Support für die
angebotenen Geräte, für die (ggf. auch erweiterte) Garantielaufzeit. Hierzu zählen
mindestens:
Bereitstellung von Werkzeugen für die Problemdiagnose
Informationen zur Fehlerbehebung
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)
Informationen für die gelieferten Systeme (z.B. abzurufen über deren
Seriennummern)
Bereitstellung von Treibern und Hilfsprogrammen für Aktualisierungen
6.9.3 Technischer Support per Telefon
Für technische Probleme, deren Lösung online nicht erreicht werden kann, muss der
Auftragnehmer einen kostenlosen technischen Support per Telefon zur Verfügung
stellen. Der technische Support muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
Erreichbarkeit über eine zentrale Rufnummer.
Telefonischer Support, erreichbar über das deutsche Festnetz (keine 0900-
Telefonnummer) in deutscher Sprache zu den definierten Servicezeiten.
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Durchführung der Problemdiagnose in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur
Identifizierung des ausgefallenen Systemteils.
Beauftragung des Vor-Ort-Service, falls die telefonische Fehlerbehebung nicht
zum Erfolg geführt hat und ein Garantiefall vorliegt.
Für den Auftraggeber dürfen maximal die Anrufkosten (Ortstarif) entstehen.
6.10 Softwarewartung
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über aktuelle Software Releases, Updates,
sowie Upgrades in Kenntnis zu setzen. Weiterhin trägt er dafür Sorge, dass der
Auftraggeber diese bei Bedarf erhält. Auf Anforderung des Auftraggebers stellt der
Auftragnehmer die Software zur Verfügung. Sämtliche Kosten für diesen Service
müssen vom Auftragnehmer getragen werden. In der Regel bezieht der Auftraggeber
die benötigte Software und Dokumentation über das Portal des Herstellers.
6.11 Preise/ Rechnungsstellung
Die Preise für die Cisco-Netzwerkkomponenten sowie der zugehörigen Lizenzen sind in
die Leistungsverzeichnis Teil B in den beschreibbaren Zellen einzutragen.
Es müssen alle geforderten Preisangaben eingetragen werden. Fehlen einzelne
Preisangaben, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
6.11.1 Rechnungsstellung an den Auftraggeber
Die Rechnungsstellung muss in elektronischer Form per E-Mail an mail-nv-
rechnungen@niersverband.de in Euro (€) erfolgen. Innerhalb der Rechnung muss die
Bestellnummer angegeben werden.
6.11.2 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach Vorlage einer prüffähigen Rechnung innerhalb von 30
Arbeitstagen ohne Abzug.
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7 Anlagen
Leistungsverzeichnis Teil B
Anlage – Angebotsschreiben
Anlage - Eigenerklärung Russland Sanktionen-VO-2022-833
Anlage – Bietergemeinschaft
Anlage – Unterauftragnehmer
Anlage – Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens
Anlage – Eigenerklärung
Anlage – Verpflichtungserklärung zum TVgG
Anlage – Referenztemplate
Anlage - EVB-IT Kaufvertrag
Anlage – EVB IT AGB
Anlage – AV-Vertrag (Muster)
Anlage -Verpflichtung auf Vertraulichkeit
Anlage Liste der geforderten Nachweise