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Ersatzbeschaffung kritischer Netzwerkinfrastruktur

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Offenes Verfahren

Leistungsverzeichnis Teil A

Vergabenummer: 100.476

Ersatzbeschaffung kritischer

Netzwerkinfrastruktur

Viersen, 23. Oktober 2026

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Ersatzbeschaffung kritischer Netzwerkinfrastruktur
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Inhalt

1 Vorwort .................................................................................................... 5

2 Einführung ............................................................................................... 6

2.1 Ausgangssituation und Zielsetzung ............................................................................. 6

2.2 Losbildung ....................................................................................................................... 6

3 Verfahrensgrundlagen ............................................................................ 7

3.1 Vergabeverfahren und Vergabeart ................................................................................ 7

3.2 Meilensteine der Ausschreibung und der Leistungserbringung ............................... 7

3.3 Abwicklung des Vergabeverfahrens ............................................................................. 7

3.4 Vollständigkeit der Unterlagen und Unklarheiten........................................................ 8

4 Gesetzliche Rahmenbedingungen ........................................................ 9

4.1 Russland Sanktionen (Sanktions-VO) .......................................................................... 9

4.2 Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)/ Freistellung ............. 9

4.3 Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) ................ 10

4.4 Hinweis zum Datenschutz im Vergabeverfahren ....................................................... 11

4.5 Informationen zum Auftraggeber ................................................................................ 12

4.5.1 Ausschreibende Stelle und Vertragspartner .............................................................. 12

4.6 Fristenangaben ............................................................................................................. 12

4.6.1 Frist für Fragen zur Ausschreibung ............................................................................ 12

4.6.2 Frist zur Angebotseinreichung .................................................................................... 12

4.6.3 Bindefrist ........................................................................................................................ 13

4.6.4 Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen ................................................................ 13

4.6.5 Zuständige Stelle für behauptete Vergaberechtsverstöße ....................................... 14

4.7 Nichtberücksichtigung des Angebots ........................................................................ 14

4.8 Aufhebung des Vergabeverfahrens ............................................................................ 14

4.9 Form der Angebote und deren Einreichung ............................................................... 14

4.9.1 Inhalt und Aufbau des Angebots ................................................................................. 14

4.9.2 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote ................................. 16

4.9.3 Nebenangebote / Änderungsvorschläge .................................................................... 16

4.9.4 Vergütung / Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote .............................. 16

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4.10 Bietergemeinschaften / Unteraufträge ........................................................................ 17

4.10.1 Bietergemeinschaften ................................................................................................... 17

4.10.2 Unteraufträge ................................................................................................................. 17

4.10.3 Doppelbewerbungen ..................................................................................................... 18

4.11 Sonstige Anforderungen .............................................................................................. 18

4.11.1 Sprache .......................................................................................................................... 18

4.11.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung ................................................................... 18

5 Wertung der Angebote ......................................................................... 19

5.1 Prüfung der Eignung allgemein ................................................................................... 19

5.1.1 Hinweise für den Nachweis der Eignung bei Bietergemeinschaften und dem

Einsatz von Unterauftragnehmern .............................................................................. 19

5.1.2 Anlage - Eigenerklärung ............................................................................................... 20

5.1.3 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ....................................................... 20

5.1.4 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ................................................... 20

5.1.5 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit .......................................................... 20

5.1.6 Feststellung der Eignung ............................................................................................. 21

5.2 Zuschlagskriterien ........................................................................................................ 22

6 Vertragliche Grundlagen ...................................................................... 23

6.1 Vertragsgegenstand ..................................................................................................... 23

6.2 Vertragsbestandteile ..................................................................................................... 23

6.3 Datenschutz in der Auftragsabwicklung .................................................................... 24

6.3.1 Auftragsverarbeitung .................................................................................................... 24

6.3.2 Verschwiegenheit /Vertraulichkeit .............................................................................. 24

6.3.3 Personal ......................................................................................................................... 24

6.4 Projektgespräch ............................................................................................................ 25

6.5 Laufzeit ........................................................................................................................... 25

6.6 Lieferzeitpunkt ............................................................................................................... 25

6.7 Neuware ......................................................................................................................... 25

6.8 Garantie .......................................................................................................................... 26

6.9 Wartung und Instandhaltung ....................................................................................... 26

6.9.1 Definition der Zeiten für Garantie- und Supportleistungen ...................................... 27

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6.9.2 Online-Support rund um die Uhr ................................................................................. 27

6.9.3 Technischer Support per Telefon ................................................................................ 27

6.10 Softwarewartung ........................................................................................................... 28

6.11 Preise/ Rechnungsstellung .......................................................................................... 28

6.11.1 Rechnungsstellung an den Auftraggeber .................................................................. 28

6.11.2 Zahlungsbedingungen .................................................................................................. 28

7 Anlagen .................................................................................................. 29

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1 Vorwort

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Vergabeunterlagen auf die

gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d)

verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle

Geschlechter.

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2 Einführung

2.1 Ausgangssituation und Zielsetzung

Der Niersverband betreibt eine, auf Cisco-Technologien basierende

Netzwerkinfrastruktur, die wesentliche Dienste und Anwendungen der Organisation

unterstützt. Die bisher im Einsatz befindlichen Cisco – Komponenten haben das Ende

ihres Lebenszyklus erreicht. Zur Sicherstellung eines stabilen, leistungsfähigen und

ausfallsicheren Betriebs ist nun die Ersatzbeschaffung kritischer Netzwerkkomponenten

einschließlich der erforderlichen Software- und Supportlizenzen erforderlich.

Ziel der Beschaffung ist die rechtzeitige Erneuerung kritischer Infrastrukturkomponenten

zur Sicherstellung der Betriebssicherheit, Verfügbarkeit und Zukunftsfähigkeit des

Netzwerks. Darüber hinaus soll durch den Einsatz kompatibler Cisco-Komponenten die

nahtlose Integration in die bestehende Systemlandschaft sichergestellt und der

langfristig wirtschaftliche Betrieb der Netzwerkinfrastruktur unterstützt werden.

Gegenstand der Ausschreibung ist somit die Lieferung von Cisco-

Netzwerkkomponenten einschließlich Zubehör sowie die Bereitstellung der zugehörigen

Software-, Lizenz-, Hersteller-Support- und Wartungsberechtigungen für den Betrieb in

der bestehenden Infrastruktur. Die Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme der

Hardware sowie die Implementierung der Lizenzen erfolgen durch den Niersverband und

sind ausdrücklich nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.

2.2 Losbildung

Der Auftrag wird als Gesamtauftrag ausgeschrieben.

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3 Verfahrensgrundlagen

3.1 Vergabeverfahren und Vergabeart

Das Vergabeverfahren wird gemäß § 15 VgV als EU-weites „Offenes Verfahren“

durchgeführt.

3.2 Meilensteine der Ausschreibung und der Leistungserbringung

Folgende wichtige Meilensteine sind für die Abwicklung des Vergabeverfahrens

vorgesehen:

AktivitätMeilenstein
Bekanntmachung der AusschreibungFreitag, 23. Oktober 2026
Einreichen von Fragen der Interessenten bisMontag, 16. November 2026, 15:00 Uhr
Beantwortung von Fragen der BieterDonnerstag, 19. November 2026
Termin zur Abgabe der Angebote (Submission)Mittwoch, 25. November 2026, 10:00 Uhr
Ende der BindefristMontag, 15. Januar 2027
Beginn VertragKW 51

Tabelle 1 - Aktivitäten und Meilensteine

3.3 Abwicklung des Vergabeverfahrens

Das Vergabeverfahren wird elektronisch über eine Vergabeplattform (subreport ELViS)

abgewickelt. Folgende Verfahrenspunkte sind in die elektronische Abwicklung

einbezogen.

• Bereitstellung der Verfahrens- und Vertragsunterlagen und aller Anlagen für den

Bewerber zum Download

• Beantwortung der Bieterfragen in Form von Bieterinformationsschreiben über die

Vergabeplattform

• Bereitstellung von wichtigen Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum

Ablauf des Vergabeverfahrens.

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• Abgabe des Angebots

Die Registrierung und Nutzung auf der Vergabeplattform (subreport ELViS) sowie der

telefonische Support ist für die Bieter kostenfrei. Für Fragen zur Abwicklung wenden Sie

sich bitte direkt an den Betreiber der Vergabeplattform (subreport ELViS;

https://subreport.de; Telefon +49 (0) 221 98578-0).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Informationen über Fragen, Antworten,

Änderungen der Vergabeunterlagen oder Terminverschiebungen nicht direkt an die

Bewerber kommuniziert werden, wenn die Registrierung auf der Vergabeplattform nicht

genutzt wird.

Es obliegt dem Bewerber, sich selbst im laufenden Verfahren entsprechend zu

informieren (Holschuld).

3.4 Vollständigkeit der Unterlagen und Unklarheiten.

Die Bieter sollen sich nach dem Download der Vergabeunterlagen über deren

Vollständigkeit vergewissern. Gibt es Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den

Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber in Form einer Bieterfrage (siehe Kapitel 4.6.1)

unverzüglich über die Vergabeplattform mitzuteilen.

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4 Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die ausschreibende Stelle verfährt nach den Bestimmungen in der Verordnung über die

Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).

4.1 Russland Sanktionen (Sanktions-VO)

Soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor-

schrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder

mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmern,

Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an

dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind, besteht ein Zuschlagsverbot gemäß der

Sanktions-VO (Verordnung (EU) Nr. 833/2014).

Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Sanktions-VO muss jeder Bieter/jedes Mitglied

einer Bietergemeinschaft bereits bei Abgabe des Angebots die Anlage - Eigenerklärung

Russland Sanktionen-VO-2022-833 ausgefüllt über die Vergabeplattform einreichen.

Eine handschriftliche Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht

erforderlich, der Name des bevollmächtigten Erklärenden ist einzutragen.

4.2 Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)/

Freistellung

Der Bieter verpflichtet sich, im Falle des Zuschlags und dann als Auftragnehmer, die

nachfolgenden Vorgaben einzuhalten.

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei

der Ausführung der beauftragten Leistung mindestens das für die Ausführung der

Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen, das durch das Mindestlohngesetz (MiLoG)

oder einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem Geltungsbereich des

Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt

oder durch eine auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnung festgesetzt ist.

  1. Die Einschaltung von Unterauftragnehmern bedarf der vorherigen schriftlichen

Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet dafür zu

sorgen, dass die von ihm eingesetzten Verleihbetriebe und Unterauftragnehmer sowie

die von Unterauftragnehmern eingesetzten weiteren Unterauftragnehmer, die in Ziffer 1

genannten Verpflichtungen zur Zahlung von Mindestentgelten einhalten.

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  1. Im begründeten Ausnahmefall – etwa bei nachgewiesenen oder wahrscheinlichen

Verstößen des Auftragnehmers gegen die Verpflichtung aus dieser Vereinbarung – kann

der Auftraggeber geeignete Nachweise (z.B. Lohnabrechnungen, Zollanmeldungen etc.)

verlangen.

  1. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes schriftliches Anfordern von

sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung der Pflichten aus dem MiLoG

oder AEntG durch den Auftragnehmer und/oder den von ihm beauftragten Verleiher /

Unterauftragnehmer bzw. dessen Unterauftragnehmer resultieren. Hierunter fallen u.a.

Forderungen der eigenen Arbeitnehmer des Auftragnehmers, Forderungen der

Arbeitnehmer weiterer Unterauftragnehmer sowie beauftragten Verleihbetriebe,

behördliche Forderungen wie z.B. Bußgelder, Ansprüche von

Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden, behördlich erteilte Auflagen als auch

hiermit zusammenhängende Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten.

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich darüber in

Kenntnis zu setzen, wenn gegenüber dem Auftragnehmer Ansprüche eigener

Arbeitnehmer oder vom Auftragnehmer eingesetzter Unterauftragnehmer geltend

gemacht werden, sofern diese Ansprüche im Zusammenhang mit dem MiLoG oder

AEntG stehen oder wenn gegen den Auftragnehmer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren

eingeleitet worden ist, das im Zusammenhang mit den vorgenannten Gesetzen steht.

  1. Für den Fall des Verstoßes gegen die Pflichten aus dem MiLoG oder AEntG sowie

für den Fall der Nichterfüllung der vorgenannten Pflichten durch den Auftragnehmer oder

durch ein von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer oder durch ein vom

Unterauftragnehmer weiteren eingesetzten Unterauftragnehmer, ist der Auftraggeber

zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund und zur Geltendmachung

von Schadensersatzansprüchen berechtigt.

4.3 Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetz

(TVgG)

Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in

Nordrhein-Westfalen (TVgG) sind einzuhalten.

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Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft / jeder vorgesehene

Nachunternehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen, spätestens

bei Angebotsabgabe, die gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) erforderliche

Verpflichtungserklärung (vgl. Anlage – Verpflichtungserklärung zum TVgG) abgeben.

4.4 Hinweis zum Datenschutz im Vergabeverfahren

Der Auftraggeber hält sich strikt an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Die im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Angebotsabgabe übermittelten

personenbezogenen Daten werden ausschließlich in Zusammenhang mit diesem

Verfahren sowie in Vorbereitung und zur Erfüllung eines evtl. Vertragsverhältnisses auf

Grundlage der Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e DSGVO verarbeitet.

Die rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich

zudem aus den Vergabebestimmungen (Teil 4 des GWB und der VgV), da diese für die

vergaberechtskonforme Durchführung des Verfahrens und die Einhaltung rechtlicher

Dokumentationspflichten erforderlich ist.

Vor dem Vertragsschluss werden die Bieter, die nicht berücksichtigt werden sollen,

gemäß § 134 Abs. 1 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot

angenommen werden soll, informiert.

Die übermittelten Unterlagen oder die in Zusammenhang mit dem Verfahren gestellten

Anfragen und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen der

ordnungsgemäßen Geschäftsführung und zum Nachweis der ordnungsgemäßen

Durchführung des Verfahrens gemäß den, von der Innenrevision des Auftraggebers für

die Aufbewahrung von Schriftgut vorgegebener Fristen, gespeichert.

Nach Ablauf dieser Frist, sofern für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten

bzw. sonstiger Aufbewahrungspflichten oder zur Erhaltung von Beweismitteln im

Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften nicht mehr erforderlich, werden die

personenbezogenen Daten gelöscht.

Hinweis für Eignungsnachweise und vorzulegende leistungsbezogene Unterlagen

mit personenbezogenen Daten:

Soweit die notwendigen Informationen für die in Kapitel 5.1 geforderten

Eignungsnachweise oder ggf. in der Leistung geforderte personenbezogene Daten nicht,

wie gefordert, zur Verfügung gestellt werden, kann über die Eignung und/oder ggf. über

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die Wirtschaftlichkeit ihres Angebotes nicht abschließend entschieden werden. Dies hat

zur Folge, dass Ihr Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden muss.

4.5 Informationen zum Auftraggeber

4.5.1 Ausschreibende Stelle und Vertragspartner

Vertragspartner und vergebende Stelle ist:

Niersverband

Am Niersverband 10

41747 Viersen

4.6 Fristenangaben

4.6.1 Frist für Fragen zur Ausschreibung

Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, können in Textform über

die Vergabeplattform bis

Montag, 16. November 2026, 15:00 Uhr

an die ausschreibende Stelle gerichtet werden.

Fragen zur Ausschreibung und die darauf erteilten Antworten sowie zusätzliche

Auskünfte und Erklärungen werden Bestandteil des Verfahrens und in anonymisierter

Form über die angegebene Vergabeplattform bis spätestens zum

Donnerstag, 19. November 2026

veröffentlicht.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche weiterführenden

Informationen, insbesondere zu Bieterfragen und deren Beantwortung,

Änderungen der Vergabeunterlagen sowie Terminänderungen oder -

verschiebungen, aus-schließlich über die Vergabeplattform bereitgestellt werden.

4.6.2 Frist zur Angebotseinreichung

Die Angebote müssen, einschließlich aller geforderten Erklärungen und Nachweise in

elektronischer Form bis spätestens

Mittwoch, 25. November 2026, 10:00 Uhr

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Angebote, die bis zu diesem Termin nicht vorliegen, werden nicht berücksichtigt, es sei

denn, der Bieter weist nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat

(beispielsweise bei einem nachgewiesenen technischen Defekt der Vergabeplattform).

Der Bieter trägt selbst Sorge dafür, dass er mit dem Upload seiner Angebotsunterlagen

rechtzeitig beginnt

4.6.3 Bindefrist

Die Gültigkeit des Angebots hat sich mindestens bis zum

Montag, 15. Januar 2027

zu erstrecken.

4.6.4 Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 4.6.5

genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:

• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG innerhalb einer Frist von

zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB

bleibt unberührt,

• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG

gerügt hat,

• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten

Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt

werden,

• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15

Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen

zu wollen, gestellt wird.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach

§ 135 Abs. 1, Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1, S.2 GWB bleibt unberührt.

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Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

4.6.5 Zuständige Stelle für behauptete Vergaberechtsverstöße

Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße ist:

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster

Albrecht-Thaer-Straße 9

48147 Münster

Telefon: 0251 411-1691

Telefax: 0251 411-2165

E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de

4.7 Nichtberücksichtigung des Angebots

Über die Nichtberücksichtigung des Angebots werden die Bieter gemäß § 134 GWB in

Textform informiert.

4.8 Aufhebung des Vergabeverfahrens

Die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 63 VgV die Aufhebung

des Vergabeverfahrens vor.

4.9 Form der Angebote und deren Einreichung

Das Angebot muss über den elektronischen Submissionsbriefkasten (siehe Kapitel 3.3)

spätestens zur angegebenen Angebotsfrist eingereicht werden.

4.9.1 Inhalt und Aufbau des Angebots

Das Angebot muss über den elektronischen Submissionsbriefkasten spätestens zur

angegebenen Angebotsfrist eingereicht werden.

  1. Angebotsschreiben

Die Anlage – Angebotsschreiben muss ausgefüllt dem Angebot beigelegt werden.

Der Bevollmächtigte für die Angebotsabgabe muss, wie gefordert, angegeben sein.

Ebenso muss eine E-Mail-Adresse des bevollmächtigten Erklärenden eingetragen

sein.

  1. Eigenerklärung Russland Sanktionen

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Die Anlage - Eigenerklärung Russland Sanktionen-VO-2022-833 muss vollständig

ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden.

  1. Erklärung der Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften müssen zusätzlich die Anlage – Bietergemeinschaft ausgefüllt

einreichen.

  1. Erklärungen zum Einsatz von Unterauftragnehmern

Sofern Bieter Leistungen durch Unterauftragnehmer ausführen lassen oder sich zum

Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer

Unternehmen bedienen, muss zusätzlich die Anlage – Unterauftragnehmer

eingereicht werden. Zudem muss von jedem Unterauftragnehmer die ausgefüllte

Anlage – Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens eingereicht werden.

  1. Eigenerklärung

Die Anlage – Eigenerklärung muss vollständig ausgefüllt mit dem Angebot

eingereicht werden.

Eignungsnachweise

Die in Kapitel 5.1 gestellten Anforderungen an die Eignung des Bieters müssen

beachtet werden.

Die geforderten Nachweise (siehe Anlage Liste der geforderten Nachweise),

Bescheinigungen und Zertifikate müssen beigelegt sein.

  1. EVB-IT Kauf Vertrag

Die Anlage - EVB-IT Kaufvertrag ist Bestandteil der Vergabeunterlagen, verbleiben

jedoch beim Bieter.

Noch nicht ausgefüllte, jedoch erforderliche Bestandteile des EVB-IT Kauf Vertrags

werden nach Zuschlagserteilung vom Auftraggeber auf Grundlage der

Vergabeunterlagen sowie des Angebots des Auftragnehmers ausgefüllt und dann

vom Auftragnehmer gegengezeichnet

  1. Leistungsverzeichnis Teil B (Excel-Datei)

Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass die im

Leistungsverzeichnis Teil B (Excel-Datei) eindeutig beschriebenen Cisco-

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Netzwerkkomponenten sowie der zugehörigen Lizenzen angeboten und geliefert

werden.

Leistungsverzeichnis Teil B (Excel-Datei) ist an in allen beschreibbaren Zellen

auszufüllen, alle Einzelpreise sind einzutragen.

Leistungsverzeichnis Teil B (Excel-Datei) ist Bestandteil der

Vergabeunterlagen. Eine Abänderung der vorgegebenen Texte ist unzulässig und

zwingend zum Ausschluss des Angebots.

Leistungsverzeichnis Teil B (Excel-Datei) muss als Original-Excel Datei

eingereicht werden. Das Einreichen) als PDF wird nicht akzeptiert und führt

zum Ausschluss des Angebots.

4.9.2 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote

Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis

zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues,

vollständiges Angebot nebst allen zugehörigen Nachweisen und Erklärungen (mit einer

Versionskennung versehen, z.B. V1, V2, V3 o.ä.) elektronisch einreicht. Hierdurch

verliert das zuvor eingereichte Angebot seine Gültigkeit. Es gilt ausschließlich das zuletzt

hochgeladene Angebot.

Soweit der Bieter Änderungen in seinen Angebotsunterlagen vorgenommen hat, müssen

diese zweifelsfrei und als solche erkennbar sein.

Änderungen oder Ergänzungen von Angeboten, die auf anderem Wege bei der

ausschreibenden Stelle eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Sofern ein Bieter sein Angebot zurückziehen möchte, ist dies ausschließlich über die

Vergabeplattform vorzunehmen.

4.9.3 Nebenangebote / Änderungsvorschläge

Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

4.9.4 Vergütung / Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote

Für die Erstellung des Angebotes und die Beteiligung am Verfahren wird keine

Vergütung gewährt. Mit Abgabe eines Angebotes verzichten die Bieter auf die

Geltendmachung entstandener sowie evtl. entstehender Kosten.

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4.10 Bietergemeinschaften / Unteraufträge

4.10.1 Bietergemeinschaften

Angebote von Bietergemeinschaften, deren sämtliche Mitglieder mit Namen und

Anschrift zu benennen sind (vgl. Anlage – Bietergemeinschaft), werden nur dann

berücksichtigt, wenn:

 im Angebot ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für die Abgabe von

Erklärungen im Rahmen dieses Verfahrens sowie für den Abschluss und die

Durchführung des Vertrages benannt ist,

 sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem

Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung

verpflichten

 und diese Punkte durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unter

Nennung des Firmennamens und der Rechtsform sowie der Person des

Erklärenden in einer gesonderten Erklärung bestätigt werden (vgl. Anlage –

Bietergemeinschaft).

Es sind in Anlage – Bietergemeinschaft zwingend die an dieser Bietergemeinschaft

beteiligte Firmen und die für die einzelnen Firmen handelnde Person zu benennen.

4.10.2 Unteraufträge

Beabsichtigt der Bieter, Teile von Leistungen durch Unterauftragnehmer ausführen zu

lassen, muss er alle zur Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer mit

Namen und Anschrift im Angebot benennen (siehe Anlage – Unterauftragnehmer). Mit

dem Angebot muss außerdem angegeben werden, für welche Teile der Leistung und in

welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Dabei muss

sichergestellt sein, dass dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung

vereinbart werden kann (siehe Anlage – Verpflichtungserklärung des anderen

Unternehmens).

Der Bieter muss für alle von ihm benannten Unterauftragnehmer die technische und

berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Alle geforderten Eignungsnachweise müssen

auch für den Unterauftragnehmer vorgelegt werden.

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Die Einschaltung weiterer Unterauftragnehmer als der im Angebot benannten bedarf der

vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

4.10.3 Doppelbewerbungen

Angebote von Bietern, die wesentliche Leistungen in einer Bietergemeinschaft oder als

Unterauftragnehmer anderer Bieter oder als Lieferant anderer Bieter erbringen, sind

unzulässig. Als wesentliche Leistungen werden solche Leistungen verstanden, deren Art

und Umfang die Kalkulation eines Angebots so beeinflussen können, dass von einer

Beeinflussung des Wettbewerbs ausgegangen werden kann. In diesem Fall ist bereits

mit dem Angebot der Beweis zu erbringen, dass keine wettbewerbsverfälschende

Bieterkonstellation vorliegt.

4.11 Sonstige Anforderungen

4.11.1 Sprache

Die Verfahrens- und Vertragssprache ist Deutsch. Die Angebote und der Schriftverkehr

sind in deutscher Sprache abzufassen. Für Angaben und Nachweise, die nicht in

deutscher Sprache gefasst sind (z.B. Bescheinigungen ausländischer Behörden), sind

neben Kopien der fremdsprachigen Originale auch beglaubigte Übersetzungen

beizufügen.

4.11.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an

einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden vom weiteren

Verfahren ausgeschlossen. Dazu zählen insbesondere Verabredungen oder

Empfehlungen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden

Preise und sonstige Preis- und Vertragsbestandteile, soweit sie unmittelbar oder

mittelbar den Preis beeinflussen.

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5 Wertung der Angebote

Mit der Abgabe des Angebots akzeptiert der Bieter die Festlegungen und Anforderungen

aus diesem Kapitel.

5.1 Prüfung der Eignung allgemein

Auftragnehmer müssen wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige Bieter sein, welche die

geforderten Leistungen erbringen können. Die Bieter müssen ihre Eignung durch

Einreichung der in Kapitel 5.1.3 bis 5.1.3 Kapitel geforderten Nachweise und

Erklärungen belegen.

Zur Prüfung der Eignung werden ausschließlich folgende Kriterien verwendet:

 Ausschluss-Kriterien (A-Kriterien)

A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden.

5.1.1 Hinweise für den Nachweis der Eignung bei Bietergemeinschaften und

dem Einsatz von Unterauftragnehmern

5.1.1.1 Bei Bietergemeinschaften

Mit Abgabe des Angebots müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft folgende

Nachweise bzw. Erklärungen vorlegen:

 Anlage - Eigenerklärung Russland Sanktionen-VO-2022-833

 Anlage – Eigenerklärung

 Anlage – Verpflichtungserklärung zum TVgG

 Zusätzlich müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten

Nachweise zur „finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ vorgelegt

werden.

 Die in Kapitel 5.1.5 geforderten Nachweise zur „technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der jeweils zu erbringenden

Leistungsanteile innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.

5.1.1.2 Bei Unterauftragnehmern

Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Bieter mit seinem Angebot

folgende Nachweise für den Unterauftragnehmer vorlegen:

 Anlage – Eigenerklärung

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 Anlage – Verpflichtungserklärung zum TVgG

 Anlage – Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens

 Die geforderten Nachweise in Kapitel 5.1.5 zur „technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß

den Angaben vorgelegt werden.

5.1.2 Anlage - Eigenerklärung

A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen muss die Anlage –

Eigenerklärung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden.

5.1.3 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Ergänzend zu Punkt 4 der Unterlage Anlage – Eigenerklärung ist zum Nachweis der

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung folgendes vorzulegen:

A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein

Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Handelsregister eingetragen ist

(Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).

5.1.4 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Ergänzend zu Punkt 8 der Unterlage Anlage – Eigenerklärung ist zum Nachweis der

wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgendes vorzulegen:

A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer

Deckungssumme von 350.000 €,

oder

Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende

Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden

und der Nachweis dieser Anpassung der Auftraggeberin innerhalb von 4 Wochen

nach Zuschlagserteilung vorgelegt wird.

5.1.5 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Ergänzend zu Punkt B2 sowie D8 der Unterlage Anlage – Eigenerklärung ist zum

Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgendes vorzulegen

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A4.1 - Nachweis einer aktuellen Cisco-Partnerzertifizierung bzw. einer vergleichbaren,

von Cisco anerkannten Partnerdesignation nach dem jeweils gültigen Cisco-

Partnerprogramm.

A4.2 - Nachweis von zwei Referenzprojekten über die Lieferung von Cisco-

Netzwerkkomponenten einschließlich der zugehörigen Software- und Supportlizenzen

mit vergleichbarem Auftragsvolumen, die innerhalb der vergangenen drei (3) Jahre

erfolgreich durchgeführt wurden. Hierzu ist die Anlage – Referenztemplate vollständig

auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Die Referenzprojekte werden hinsichtlich des Auftragsvolumens und des Projektinhaltes

dahingehend überprüft, ob sie mit dem vorliegenden Vertragsgegenstand vergleichbar

sind.

Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:

• Angabe des Referenzgebers

• Angabe des Ansprechpartners

• Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners

• Angabe des Referenzzeitraums

• Angabe des Auftragsvolumens

• Kurze Beschreibung des Projekts

Hinweis:

Es muss die Ausfüll-Vorlagen Anlage – Referenztemplate vollständig ausgefüllt dem

Angebot hinzugefügt werden.

5.1.6 Feststellung der Eignung

Die Eignung wird festgestellt, wenn alle erforderlichen Nachweise und Erklärungen

eingereicht wurden und die gegebenenfalls gestellten Mindestanforderungen zu den

Nachweisen und Eigenerklärungen erfüllt werden.

Hinweis:

Es werden ausschließlich die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Das

Einreichen zusätzlicher allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren oder

Mappen sowie die Nennung weiterer, als der nachzuweisenden Referenzen ist

nicht erwünscht.

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5.2 Zuschlagskriterien

Da die Leistung eindeutig bestimmt ist wird der Zuschlag auf das preisgünstigste Ange-

bot erteilt.

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6 Vertragliche Grundlagen

Mit der Abgabe des Angebots akzeptiert der Bieter die Festlegungen und Anforderungen

aus den Vergabeunterlagen. Der Bieter versichert, alle Anforderungen die mit „Muss“

beschrieben sind und insbesondere alle als A-Kriterien (= Ausschlusskriterien)

bezeichneten Anforderungen zu erfüllen.

6.1 Vertragsgegenstand

Mit Zuschlagserteilung wird ein EVB-IT Kaufvertrages über die Lieferung von Cisco-

Netzwerkkomponenten einschließlich der zugehörigen Lizenzen und des erforderlichen

Zubehörs geschlossen. Die benötigen Cisco -Komponenten sowie die zugehörige

Software ist eindeutig in Leistungsverzeichnis Teil B definiert.

6.2 Vertragsbestandteile

Ergänzend den gesamten Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

Im Fall des Zuschlags werden die folgenden Dokumente Bestandteile des Vertrages:

 Vergabeunterlagen inkl. aller Anlagen

 Anlage - EVB-IT Kaufvertrag (Anlage)

 Anlage – EVB IT AGB(Anlage)

 Anlage – AV-Vertrag (Muster)

 das Angebot des Auftragnehmers (Anlage)

 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen

(VOL/B)

Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in dieser Reihenfolge.

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Bieters sind

ausgeschlossen und werden nicht Vertragsbestandteil.

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6.3 Datenschutz in der Auftragsabwicklung

6.3.1 Auftragsverarbeitung

Im Rahmen der Auftragsausführung werden voraussichtlich Daten verarbeitet, bei denen

es nicht ausgeschlossen ist, dass diese personenbezogenen Daten enthalten.

Voraussichtlich wird nach Zuschlagserteilung und vor Ausführung der vertraglich

vereinbarten Leistungen ein Auftragsverarbeitungsvertrag Anlage – AV-Vertrag (Muster)

mit dem bezuschlagten Auftragnehmer abgeschlossen. Einzelheiten werden in einem

ersten Projektgespräch (vgl. Kapitel 6.4) abgestimmt.

6.3.2 Verschwiegenheit /Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer hat alle Geschäftsvorgänge, -abläufe, Pläne, Geschäfts- und

Betriebsgeheimnisse, Unterlagen und Daten sowie als vertraulich bezeichneten oder

aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnden Informationen

der Auftraggeberin oder der mit der Auftraggeberin verbundenen Institutionen, oder

Unternehmen, die ihm aufgrund der Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin bekannt

werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des

Vertrages hinaus. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung der Vertraulichkeit

und trifft hierfür geeignete Vorkehrungen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen.

Er sichert zu, alle für ihn im Rahmen der Vertragsabwicklung tätigen Personen auf die

Vertraulichkeit gem. Anlage -Verpflichtung auf Vertraulichkeit zu verpflichten

Ein Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verschwiegenheitspflicht verpflichtet zum

Ersatz aller hieraus erwachsenden Schäden.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis

bekanntwerdenden internen Informationen weder missbräuchlich zu verwenden noch an

Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlungen hat der Auftragnehmer dadurch

verursachte Schäden der Auftraggeberin zu ersetzen.

6.3.3 Personal

Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal wird verpflichtet,

• die geltenden Datenschutzbestimmungen der Auftraggeberin einzuhalten,

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• insbesondere Vorgänge, Daten und Prozesse nur insoweit zu betrachten wie

notwendig und Dritten nicht zugänglich zu machen,

• über erlangtes Wissen – auch nach Ende der Vertragslaufzeit – generell

Verschwiegenheit zu bewahren.

Die Mitarbeitenden des Auftragnehmers sind zur Geheimhaltung zu verpflichten.

6.4 Projektgespräch

Nach Zuschlagserteilung und vor Beginn der vertraglich vereinbarten Leistungen findet

zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer ein erstes Projektgespräch statt.

In diesem werden die organisatorischen, technischen und datenschutzrechtlichen

Rahmenbedingungen der Auftragsausführung abgestimmt.

6.5 Laufzeit

Die Leistungen sind für eine Laufzeit von 36 Monaten zu erbringen. Der Auftraggeber

behält sich das Recht vor, die Vertragslaufzeit einmalig, um bis zu 12 weitere Monate zu

verlängern.

6.6 Lieferzeitpunkt

Um die Betriebsfähigkeit, Verfügbarkeit und den sicheren Betrieb der IT-Infrastruktur

ohne Unterbrechung aufrechtzuerhalten, werden im Anschluss Hardware, Software,

Lizenzen sowie zugehörige Support- und Wartungsleistungen benötigt.

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die ausgeschriebenen Hardware-,

Software-, Lizenz-, Support- und Wartungsleistungen rechtzeitig bereitgestellt werden,

sodass ein nahtloser Übergang ohne Beeinträchtigung der Verfügbarkeit,

Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit der IT-Infrastruktur sichergestellt ist.

Die vollständige Lieferung sämtlicher ausgeschriebener Hardware, Software, Lizenzen

sowie der zugehörigen Support- und Wartungsberechtigungen hat so früh als möglich,

jedoch bis spätestens zum 21. Dezember 2026 zu erfolgen.

6.7 Neuware

Es dürfen ausschließlich fabrikneue Cisco-Originalprodukte für die ausgeschriebenen

Netzwerk- und Rechenzentrumsinfrastrukturkomponenten geliefert werden. Dies

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umfasst insbesondere das Cisco Catalyst Center, die Nexus-Switches und

Komponenten einschließlich der erforderlichen Software, Lizenzen sowie Support- und

Wartungsberechtigungen.

Die Produkte müssen aus einem vom Hersteller autorisierten Vertriebsweg stammen

und beim Hersteller ordnungsgemäß registrierbar sein.

6.8 Garantie

Der Auftraggeber fordert eine Haltbarkeitsgarantie für alle Hardware-

Funktionskomponenten über einen Zeitraum von 36 bzw. 48 Monaten. Der

Auftragnehmer garantiert, dass die gelieferten Hardware-Funktionskomponenten über

diesen Zeitraum technisch voll funktionsfähig sind.

Der Garantieservice erfolgt zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen, die der

Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer hat. Art und Umfang des Anspruchs

richten sich nach den folgenden Bestimmungen und sind verschuldensunabhängig.

Die Garantie beinhaltet die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Geräte

während der Garantiefrist. Sie gilt für Defekte, die durch Funktionsstörungen von

Komponenten und/oder Verarbeitungsmängeln verursacht wurden und bei normalem

Gebrauch innerhalb der Garantiezeit auftreten. Die während der Garantiedauer

auftretenden Sachmängel oder das Entfallen der Haltbarkeit begründen einen Anspruch

gegen den Auftragnehmer.

Bei einem Gerätetausch (Lieferung eines mangelfreien Gerätes) muss das Ersatzgerät

dem zu tauschenden Gerät in technischer Hinsicht entsprechen.

6.9 Wartung und Instandhaltung

Der Auftragnehmer bietet zusätzlich zur Herstellergarantie Wartungs- und

Instandhaltungsleistungen für die neu zu beschaffenden Komponenten gemäß den in

Leistungsverzeichnis Teil B gestellten Anforderungen und Laufzeiten (36 und 48

Monate) an.

Alle weiteren Anforderungen an Garantie-, Instandhaltungs-, und Wartungsleistungen

werden in den nachfolgenden Kapiteln beschrieben.

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6.9.1 Definition der Zeiten für Garantie- und Supportleistungen

Als „Arbeitstag“ wird definiert:

Montag bis Freitag mit Ausnahme von bundeseinheitlichen Feiertagen und Feiertagen

in Nordrhein-Westfalen.

Als „übliche Geschäftszeiten“ wird definiert:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Als „Servicezeiten“ werden definiert:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

6.9.2 Online-Support rund um die Uhr

Der Auftraggeber fordert vom Auftragnehmer einen kostenlosen Online-Support für die

angebotenen Geräte, für die (ggf. auch erweiterte) Garantielaufzeit. Hierzu zählen

mindestens:

 Bereitstellung von Werkzeugen für die Problemdiagnose

 Informationen zur Fehlerbehebung

 Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

 Informationen für die gelieferten Systeme (z.B. abzurufen über deren

Seriennummern)

 Bereitstellung von Treibern und Hilfsprogrammen für Aktualisierungen

6.9.3 Technischer Support per Telefon

Für technische Probleme, deren Lösung online nicht erreicht werden kann, muss der

Auftragnehmer einen kostenlosen technischen Support per Telefon zur Verfügung

stellen. Der technische Support muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

 Erreichbarkeit über eine zentrale Rufnummer.

 Telefonischer Support, erreichbar über das deutsche Festnetz (keine 0900-

Telefonnummer) in deutscher Sprache zu den definierten Servicezeiten.

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 Durchführung der Problemdiagnose in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur

Identifizierung des ausgefallenen Systemteils.

 Beauftragung des Vor-Ort-Service, falls die telefonische Fehlerbehebung nicht

zum Erfolg geführt hat und ein Garantiefall vorliegt.

 Für den Auftraggeber dürfen maximal die Anrufkosten (Ortstarif) entstehen.

6.10 Softwarewartung

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über aktuelle Software Releases, Updates,

sowie Upgrades in Kenntnis zu setzen. Weiterhin trägt er dafür Sorge, dass der

Auftraggeber diese bei Bedarf erhält. Auf Anforderung des Auftraggebers stellt der

Auftragnehmer die Software zur Verfügung. Sämtliche Kosten für diesen Service

müssen vom Auftragnehmer getragen werden. In der Regel bezieht der Auftraggeber

die benötigte Software und Dokumentation über das Portal des Herstellers.

6.11 Preise/ Rechnungsstellung

Die Preise für die Cisco-Netzwerkkomponenten sowie der zugehörigen Lizenzen sind in

die Leistungsverzeichnis Teil B in den beschreibbaren Zellen einzutragen.

Es müssen alle geforderten Preisangaben eingetragen werden. Fehlen einzelne

Preisangaben, muss das Angebot ausgeschlossen werden.

6.11.1 Rechnungsstellung an den Auftraggeber

Die Rechnungsstellung muss in elektronischer Form per E-Mail an mail-nv-

rechnungen@niersverband.de in Euro (€) erfolgen. Innerhalb der Rechnung muss die

Bestellnummer angegeben werden.

6.11.2 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt nach Vorlage einer prüffähigen Rechnung innerhalb von 30

Arbeitstagen ohne Abzug.

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7 Anlagen

Leistungsverzeichnis Teil B

Anlage – Angebotsschreiben

Anlage - Eigenerklärung Russland Sanktionen-VO-2022-833

Anlage – Bietergemeinschaft

Anlage – Unterauftragnehmer

Anlage – Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens

Anlage – Eigenerklärung

Anlage – Verpflichtungserklärung zum TVgG

Anlage – Referenztemplate

Anlage - EVB-IT Kaufvertrag

Anlage – EVB IT AGB

Anlage – AV-Vertrag (Muster)

Anlage -Verpflichtung auf Vertraulichkeit

Anlage Liste der geforderten Nachweise

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung