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Forschungsinstitut für Nutztierbiologie Dummerstorf
Allgemeine Bestimmungen
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Die ausschreibende Stelle verfährt nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung dieser Bestimmungen besteht nicht.
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Die als Anlage beigefügten allgemeinen Bestimmungen sowie etwaige Zusätzliche und Ergänzende Vertragsbedingungen der Vergabestelle werden Bestandteil des Vertrages. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
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Die Adresse der ausschreibenden, zugleich zuschlagerteilenden Stelle lautet:
Forschungsinstitut für Nutztierbiologie Sachgebiet – Finanzen und Beschaffung – Herr J. Hoffmann Wilhelm – Stahl – Allee 2 18196 Dummerstorf
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Vergabeart ist eine Öffentliche Ausschreibung nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
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Art und Umfang der Leistung sind beigefügter Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Die Angebotsunterlagen, etwaige Änderungen und Berichtigungen der Angebote sind dem Forschungsinstitut für Nutztierbiologie Dummerstorf rechtsverbindlich über die Vergabeplattform
- Evergabe.de - zu übersenden.
Für das Hauptangebot sind nur die von der ausschreibenden Stelle übersandten Vordrucke zu verwenden. (Sind keine Vordrucke übersandt worden, ist eine formlose Angebotsabgabe zulässig.) Die Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften und Kurzfassungen ist unzulässig.
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Besteht kein Interesse an der Abgabe eines Angebotes, sind die Verdingungsunterlagen unverzüglich zurückzugeben. Dem Bewerber entstehen hierdurch keine Nachteile bei künftigen Ausschreibungen.
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Die Angebotsfrist endet um 12.00 Uhr am 30.10.2026. Für die Wahrung der Frist zählt das Datum des Einganges auf der Vergabeplattform - Evergabe.de -.
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Ferner sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
- Firmendarstellung und Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter
- Liste mit Referenzobjekten
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Das Forschungsinstitut behält sich das Recht vor, bei einzelnen Referenzen Auskünfte einzuholen.
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Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich, fernschriftlich oder telegraphisch zurückgezogen werden.
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- Das Angebot muss die Preise und sonstige geforderten Angaben und Erklärungen für die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Gegenstände oder Leistungen enthalten, um das Angebot beurteilen und bewerten zu können.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze) sind als Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) anzugeben. Wichtig ist die Angabe von Fracht-, Porto-, Verpackungs- und Versicherungskosten. Die Mehrwertsteuer ist am Schluss des Angebotes gesondert auszuweisen.
Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebotes erforderlich scheinen, kann der Bieter sie auf besonderer Anlage seinem Angebot beifügen.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die Preisermittlung beeinflussen, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle vor Angebotsabgabe schriftlich, fernschriftlich oder telegraphisch darauf hinzuweisen.
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Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Das Angebot ist, soweit angebracht, mit Prospektmaterial der angegebenen Produkte zu bebildern.
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Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen durch den Bieter sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.
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Etwaige Nebenangebote / Änderungsvorschläge sind zugelassen, müssen aber auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden. Abweichungen von der Leistungsbeschreibung müssen deutlich kenntlich gemacht und im Detail vollständig beschrieben und bebildert werden. Die Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte ist nachzuweisen.
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Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er erwägt, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten.
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Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung beizubringen.
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Der Bieter kann schon im Angebot die Rückgabe von Entwürfen, Ausarbeitungen, Mustern und Proben verlangen, falls das Angebot nicht berücksichtigt wird.
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Mit dem Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Zuschlagsfrist. Diese endet am 15.11.2026.
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Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt: Technische Daten,Zweckmäßigkeit, Preis, Garantiezeiten, Ausführungsfristen. Durch Zuschlagserteilung entsteht kein Anspruch auf Abnahme evtl. angegebener Schätzmengen.
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Der Bieter ist bis zum Ablauf des 15. 11.2026 an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
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Die Vergabestelle teilt jedem erfolglosen Bieter nach Zuschlagserteilung auf dessen schriftlichen Antrag hin unverzüglich die Ablehnung seines Angebotes schriftlich mit.
Dem Antrag ist ein adressierter Freiumschlag beizufügen. Ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt worden, wurde das Angebot nicht berücksichtigt.
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Der Bieter wird in jedem Falle verständigt, wenn die Ausschreibung aufgehoben wird.
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Bieter, die nach den geltenden Bestimmungen als bevorzugte Bewerber zu berücksichtigen sind, müssen mit dem Angebot nachweisen, dass sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Wird der Nachweis nicht mit der Abgabe des Angebotes erbracht, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt.
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Der Anbieter versichert, dass die angebotenen Produkte den geltenden Normen und Vorschriften, beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften, den anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln und der geltenden DIN – Norm entsprechen.