Erklaerung-nach--9-Abs.-4-bis-6-VgG-MV.pdf

Ersatz von unterbrechungsfreien Stromversorgungsanlagen (USV)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 09:28 (Europe/Berlin)

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Erklärung nach § 9 Abs. 4 bis 6 VgG M-V

„Mein Unternehmen verpflichtet sich, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach § 9 Absatz 4 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 VgG M-V bei der Ausführung der Leistung mindestens das nach § 9 Absatz 4 Satz 1 und 2 VgG M-V in Verbindung mit der Mindest-Stundenentgelt- Verordnung maßgebliche Mindest-Stundenentgelt zu bezahlen.“


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