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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Vergabestelle LHS - Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen Vergabeart 65-8.1 Hauptstätter Str. 66 offenes Verfahren 70178 Stuttgart nicht offenes Verfahren Deutschland Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewett- Tel.: +49 711/216-25690 Fax.: bewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme- LHS - DLZ im Hochbauamt wettbewerb wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft
Ablauf der Angebotsfrist Datum 03.12.2026 Uhrzeit 13:30
Bindefrist endet am 22.02.2027
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. Abschnitt 2 VOB/A)
Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme
0 4650107 N eubau Hallenbad Zuffenhausen
70437 Stuttgart
Vergabenummer Leistung
3820_EU_031226 Edelstahlbecken
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind 212 EU Teilnahmebedingungen EU 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Zuschlagskriterien 242 Instandhaltung Informationen zur Datenerhebung Merkblatt für Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue u. Mindestentlohnung („Merk- blatt zum LTMG“)
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung Weitere Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflich- tungen gemäß LTMG für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg („BVB LTMG“) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz er- fasst werden Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022-576 vom 08. April 2022 Anlagen zu NBBW-Vorgaben
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 224 Angebot Lohngleitklausel 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsformular für Instandhaltung:
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind 124 Eigenerklärung zur Eignung 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen 444 oder vergleichbar- Referenzangaben über vergleichbare Leistungen
1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Na- men und für Rechnung
der Landeshauptstadt Stuttgart S tuttgarter Bäder, Breitscheidstr. 48, 70176 Stuttgart
v ertreten durch das Hochbauamt zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung
zu vergeben. 2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebotsöffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schrift- lich oder in Textform Stelle VergVaebrgeasbteelsltee lilme iDmL DZLZ 65-86.51-8.1 0711 216-25690 oder -89345 Straße HauHpatsutpättstteärt tSert rS. t6r.6 66 Fax 071017 12116 2-81960 8669066 PLZ/Ort 70177081S7t8u Stttguattrgtart E-Mail 65-685D-L8ZDBLaZuB@asut@uttsgtuatrttg.daert.de
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Auskünfte sind spätestens 3 Werktage vor Beginn der Beantwortungsfrist gemäß § 12a EU Abs. 3 VOB/A schriftlich bei der Vergabestelle (an die o.g. E-Mail-Adresse oder über www.meinauftrag.rib.de) zu beantragen, damit diese allen Unternehmen rechtzeitig vor Ablauf der Beantwortungsfrist erteilt wer- den können (§ 12a EU Abs. 3 VOB/A)
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
3.2 - frei -
3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
nicht nachgefordert.
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestä- tigung nur ein Los
bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen
5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen.
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. Außerdem müssen mehrere Hauptangebote eindeutig erkennbar sein. Ein anderes Hauptangebot ist möglichst als „weiteres Hauptangebot“ hochzuladen. Der Bieter sollte zumindest im Angebotsschreiben (FB 213EU) auf mehrere Hauptangebote hinwei- sen und gegebenenfalls diese als PDF eindeutig mit Dateinamen benennen, z.B. „Hauptangebot 1“, Hauptangebot 2“.
Im Übrigen ist zu beachten, dass rechtsmissbräuchliche Angebote zwingend ausgeschlos- sen werden müssen. Daher wird dringend empfohlen, bereits mit dem Angebot zu erläutern, wo- rin der Preis- oder Technikunterschied besteht und wie dieser zustande kommt, um den Ver- dacht der Rechtsmissbräuchlichkeit von Anfang an auszuräumen. Spätere Angaben nach Kenntnis des Submissionsergebnisses können nur noch bedingt berücksichtigt werden und führen im Zweifel zum Ausschluss.
nicht zugelassen. 6 Nebenangebote 6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU) - ausge- 6.2 nommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: Nebenangebote, die nur eine Pauschalsumme beinhalten
unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent ein- geräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
7.1 Wertung im Verhandlungsverfahren Der Auftragsgeber behält sich nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
8 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A): Vergabekammer Baden Württemberg Regierungspräsidium Karls
Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Tel.: +49 7219268730 Fax.: +49 7219263985 10 Hinweise:
Ab einer Auftragssumme von 30.000,- Euro netto wird der Auftraggeber vom Bieter, der für die Vergabe vorgesehen ist, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister entsprechend Wettbewerbsregistergesetz durchführen.
Bieter sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über den Verlauf des Verfahrens zu informieren. Durch Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform und Bewerbung beim jeweiligen Verfahren werden die Bieter über Fragen, Antworten und Änderungen im Vergabeverfahren automatisch über die im System hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. Bitte achten Sie daher darauf, Ihre entsprechenden Kontaktdaten immer aktuell zu halten.
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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuwei- sen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzuge- ben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Nachlässe (z.B. auf einzelne Positionen oder Titel), die in der GAEB Datei eingetragen wurden- gleich ob als Eurobetrag oder Prozentsatz- werden technisch in die Abrechnungssumme eingerechnet und sind damit Bestandteil der Angebotssumme. Sie gehen automatisch in die Wertung ein und werden nicht ge- sondert herausgerechnet oder zusätzlich berücksichtigt. Bei der Niederschrift zum Öffnungstermin wer- den diese Nachlässe nicht gesondert aufgeführt.
Darüber hinaus werden Preisnachlässe auf die Abrechnungssumme nur gewertet, die
-
ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
-
an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle – im digital erstellten Formular 213 EU – aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote 4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleis- tung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertrags- bedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen auf- zugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlos- sen.
5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertre- ter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich ver- tritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bieter-gemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet ha- ben, nicht zugelassen.
6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapa- zitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemein- sam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungser- klärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
7 Eignung 7.1 Offenes Verfahren
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikations- verzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von an- deren Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Ein- zelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifi- sche Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die
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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel- nachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der en- geren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unter- nehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständi- ger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklä- rungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Num- mern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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213 EU (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: Registergericht: (Name und Anschrift der Vergabestelle)
LHS - Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen 65-8.1 Hauptstätter Str. 66 70178Stuttgart Deutschland
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer Baumaßnahme
04650107 Neubau Hallenbad Zuffenhausen
70437 Stuttgart
Vergabenummer Leistung
3820_EU_031226 Edelstahlbecken Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforder- ten Angaben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Nebenangebot(e) 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
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213 EU (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden. 2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leis- tungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt €
2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. In- standhaltungsvertrag2 einschl. Umsatzsteuer beträgt €*
- nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote3 sowie auf die Preise für angeord- % nete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen An- lagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsver- zeichnis eingetragen unter Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:
Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).4
7 Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
8 Ich/Wir erkläre(n), dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnis- ses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An- gebotes sind. – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
2 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot
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213 EU (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungs- summe dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach. – ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorge- legte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.
9 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes Baden-Württemberg einhalten werden, falls in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 211 EU) Mustervordru- cke der Verpflichtungserklärungen aufgenommen wurden.
10 Eigenerklärungen Russland - 5. EU-Sanktionspaket Wir versichern, dass wir nicht zu den in Art. 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (liegt den Vergabeunterlagen bei) über restriktive Maßnahmen angesichts der Hand- lungen Russlands genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören. Wir versichern, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unterneh- men, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftrags- werts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Wir versichern, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lie- feranten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist, sofern Abgabeform zugelassen,
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
4 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.
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124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem
Vergabeverfahren
Maßnahmennummer 046501 07 Vergabenummer 3820_EU_ 031226
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog
Baumaßnahme N eubau Hallenbad Zuffenhausen
Leistung E delstahlbecken
Bewerber∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗)
| Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen Euro betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Euro Unternehmen ausgeführten Leistungen Euro | Euro |
|---|---|
| Euro | |
| Euro |
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum1 vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
∗) zutreffendes ankreuzen 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend.
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124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Registereintragungen Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes- amt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
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124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)4
4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 3 von 3
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214 (Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer 3 820_EU_031226
Baumaßnahme
Neubau Hallenbad Zuffenhausen
Leistung
Edelstahlbecken
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am 10.07.2028 .
in der 28 KW 2028 ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 2 1.12.2029 . innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der 5 1 KW 20 29 , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
M ontage Bodenbleche und Fertigmontage ab März 2029
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) Prozent der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer); Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer), der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
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214 (Besondere Vertragsbedingungen) 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Zahlung (§ 16 VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf Tage. 4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). 6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“
7 Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
8 Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
9 frei
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
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Weitere Besondere Vertragsbedingungen
-
Abnahme ☐ Es wird eine förmliche Abnahme nach § 12 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B verlangt. ☐ Es wird keine förmliche Abnahme verlangt.
-
Baustelleneinrichtungsplan ☐ Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten einen Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe vorzulegen, der die für sein Gewerk erforderlichen Aufstellplätze für Geräte, Lagerplätze etc. enthält. Der Plan ist spätestens 1 4 Werktage vor Ausführungsbeginn dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Bei Änderungen ist der Plan zu überarbeiten und dem AG unaufgefordert zu übergeben.
-
Baufristenplan ☐ Der Auftragnehmer hat einen verbindlichen Baufristenplan aufzustellen und spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung dem Auftraggeber zu übergeben. Nach Zustimmung des Auftraggebers wird dieser Baufristenplan Vertragsbestandsteil. Bei Änderungen der Vertragsfristen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten und - fach ☐ digital als PDF ☐ in Papierform dem AG zu übergeben.
-
Bautagesbericht ☐ Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber oder der Objektüberwachung des Auftraggebers spätestens wöchentlich zu übergeben. Hierin sind Datum, Eckdaten zur Witterung, Anzahl am Bau tätiger Mitarbeiter, Arbeitszeiten, ausgeführte Tätigkeiten, Eingang von Baustoffen, -teilen, Einsatz von Geräten, besondere Vorkommnisse, ggf. Anordnungen der Objektüberwachung und für die Arbeiten relevante Ereignisse durch den AN aufzuführen.
-
Ausführungsunterlagen ☐ Dem AN werden die Ausführungsunterlagen in - facher Ausführung zur Verfügung gestellt. ☐ Dem AN werden die Ausführungsunterlagen ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Plots und Ausdrucke sind vom AN selbst herzustellen. ☐ Der AG stellt für das Bauvorhaben unentgeltlich einen Projektserver zum Datenaustausch bereit. Der Austausch aller projektrelevanten Dokumente (wie z.B. Protokolle, Pläne) erfolgt ausschließlich elektronisch über den Projektserver. Die freigegebenen Ausführungspläne werden vom Auftraggeber über den Projektserver digital als pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Plots und Ausdrucke sind vom AN selbst herzustellen. Maßgeblich für den Übergabezeitpunkt von Dokumenten und Planunterlagen ist der Upload auf den Projektserver. ☐ Alle für die Ausführung maßgebenden Pläne und Zeichnungen müssen vom AN jederzeit auf der Baustelle in der aktuellsten Fassung/ mit aktuellem Index zur Verfügung gehalten werden.
-
Rechnungsstellung ☐ Die Einreichung der Rechnung als PDF oder schriftlich ist zulässig, sofern dies der aktuellen gesetzlichen Lage entspricht. ☐ Die Rechnungen sind elektronisch zu stellen. ☐ Bei elektronischer Rechnungsstellung sind folgende Regelungen zu beachten: Das im Auftragsschreiben genannte Geschäftszeichen ist im Feld BT-51 zu führen ☐ Die im Auftragsschreiben genannte Projektnummer ist in Feld BT-11 zu führen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.stuttgart.de/rathaus/finanzen/elektronische- rechnungen.php
-
Aufmaßunterlagen ☐ Die Aufmaßunterlagen sind im gültigen GAEB Format vorzulegen. Dabei ist folgendes zu beachten:
Landeshauptstadt Stuttgart – Stand Dezember 2025
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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
| Vergabenummer | Datum | |
|---|---|---|
| 3820_EU_031226 | ||
| Baumaßnahme N eubau Hallenbad Zuffenhausen | ||
| Leistung E delstahlbecken |
Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
1 Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
1.1 Formblätter
☐ Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)) ☐ 224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird) ☐ 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen) ☐ 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) ☐ 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) ☐ 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ ☐
1.2 unternehmensbezogene Unterlagen
☐ ☐ ☐ ☐ ☐
1.3 Leistungsbezogene Unterlagen
☐ Leistungsverzeichnis mit den Preisen ☐ Produktangaben in folgenden Positionen:
☐ ☐
1.4 sonstige Unterlagen
☐ Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise ☐ ☐ ☐
© VHB - Bund Ausgabe 2017 – Bund Ausgabe 2017 Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand April 2026 Seite 1 von 2
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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
2 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
2.1 Formblätter
☐ 126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ☐ 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer ☐ Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 ☐ ☐
2.2 unternehmensbezogene Unterlagen
☐ Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung ☐ Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben; sofern aus den Vergabeunterlagen bzw. der EU-Bekanntmachung keine weitergehenden Forderungen hervorgehen, sind mindestens drei Referenzen der letzten 5 Jahre vorzulegen, ☐ Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal ☐ Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer ☐ rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt ☐ Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen ☐ ☐ ☐ ☐
2.3 leistungsbezogene Unterlagen
☐ Produktdatenblätter benannter Fabrikate ☐ ☐ ☐
2.4 sonstige Unterlagen
☐ Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen) ☐ ☐ ☐ ☐
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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 3820_EU_031226 | ||
| Baumaßnahme Neubau Hallenbad Zuffenhausen | ||
| Leistung Edelstahlbecken |
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) |
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Geräte-kos- ten | Sonstige Kos- ten | Nachunter- nehmer-leis- tungen | ||
| 2.1 | Baustellengemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.3.1 | Gewinn | |||||
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis1 | |||||
| 2.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis2 | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis
© VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand Oktober 2016 Ergänzungen LHS 65- DLZ.2 Stand Jan 2022 Seite 1 von 2
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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| 3. | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten der Teilleistungen = un- mittelbare Herstel- lungskosten € | Gesamt- zu- schläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden | |||
| x | ||||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen 3 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
eventuelle Erläuterungen des Bieters, insbesondere Erläuterung über die Zusammensetzung der Baustellen- gemeinkosten. Welche Kosten werden konkret abgedeckt:
3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
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[Seite 22]
222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 3820_EU_031226 | ||
| Baumaßnahme Neubau Hallenbad Zuffenhausen | ||
| Leistung Edelstahlbecken |
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
| 1. | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
[Seite 23]
222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | % | € | ||||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | ||||||
| x | x | ||||||
| 2.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | x | |||||
| 2.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | x | |||||
| 2.4 | Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) | x | |||||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen 1 | x | |||||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | noch zu verteilen |
verteilen
| Zusammensetzung der Umlagesummen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Umlage gesamt (€) | Anteil BGK (€) | Anteil AGK (€) | Anteil W+G (€) | |
| 2.1 eigene Lohnkosten | ||||
| 2.2 Stoffkosten | ||||
| 2.3 Gerätekosten | ||||
| 2.4 Sonstige Kosten | ||||
| 2.5 Nachunternehmerleistungen |
2 .5 Nach unternehmerleistungen
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind | |||||
| 3.1.1 | Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | |||||
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages | ||||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x | ||||||
| 3.1.2 | Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. | |||||
| 3.1.3 | Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung | |||||
| 3.1.4 | An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | |||||
| 3.1.5 | Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | |||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | ||||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | |||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | |||||
| 3.3.1. | Gewinn | |||||
| 3.3.2 | Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko) | |||||
| 3.3.3 | Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis) | |||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | ||||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
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223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 3820_EU_031226 | ||
| Baumaßnahme 04650107 Neubau Hallenbad Zuffenhausen 70437 Stuttgart | ||
| Angebot für Edelstahlbecken |
Aufgliederung der Einheitspreise
| OZ des LV 1 | Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 | Menge 1 | Men- gen- einheit 1 | Zeitan- satz 2 | Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Löhne 2, 3 | Stoffe 2 | Geräte 2, 4 | Sonstiges 2 | Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9) | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| 2.1.1 | Beckenkörper MZB | 1 | psch | ||||||
| 2.3.1 | Beckenhydraulik MZB | 1 | psch | ||||||
| 2.4.2 | Überlaufrinnenablauf DN 250 | 2 | St | ||||||
| 2.5.1 | Abdeckrost, gerade | 79 | m | ||||||
| 2.5.9 | Startsockel | 5 | St | ||||||
| 2.5.11 | Steckhülse | 14 | St | ||||||
| 2.5.19 | Bodendurchführung | 4 | St | ||||||
| 2.5.24 | LED Scheinwerfer | 20 | St | ||||||
| 3.7.1 | Hubboden | 1 | St |
1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zuge- rechnet worden sind.
© VHB - Bund - Ausgabe 2008 - Stand Mai 2010 Seite 1 von 1
[Seite 25]
235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 3820_EU_031226 | ||
| Baumaßnahme N eubau Hallenbad Zuffenhausen | ||
| Leistung Edelstahlbecken |
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Un- ternehmen bedienen wird
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen
| In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit | |
|---|---|
| Name des Unternehmens | Angabe zu der von diesem Unternehmen überlasse- nen Eignung |
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
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236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
| Bewerber/Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 3820_EU_031226 | ||
| Baumaßnahme N eubau Hallenbad Zuffenhausen | ||
| Leistung E delstahlbecken |
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Be- werber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfol- genden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen
(Ort, Datum, Unterschrift)
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.1
(Ort, Datum, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
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234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:
| Maßnahmennummer 04650107 | Baumaßnahme Neubau Hallenbad Zuffenhausen |
|---|---|
| Vergabenummer 3820_EU_031226 | Leistung Edelstahlbecken |
3820_EU_031226 Edelstahlbecken
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen- nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Er- klärung abzugeben.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
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241 (Abfall)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 3820_EU_031226 | ||
| Baumaßnahme N eubau Hallenbad Zuffenhausen | ||
| Leistung E delstahlbecken |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bie- ter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall- wirtschaftsbehörde vorliegt, die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind, die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirt- schaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungs- gemäßen Abfallentsorgung erteilt, die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw. die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).
2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkann- ten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreis- laufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
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421 (Vertragserfüllungsbürgschaft) Bürgschaftsurkunde Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und der Auftraggeber
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragschreibens/Vertrages 3820_EU_031226 | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Leistung Neubau Hallenbad Zuffenhausen Edelstahlbecken |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
€
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschafts- forderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge
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422 (Mängelansprüchebürgschaft) Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und der Auftraggeber
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragschreibens/Vertrages 3820_EU_031226 | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Leistung Neubau Hallenbad Zuffenhausen Edelstahlbecken |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
€
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
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444 (Referenzbescheinigung) Firma (Name und vollständige Anschrift)
Referenzbescheinigung
Vom Referenznehmer auszufüllen:
Referenzgeber1: Bauherr/Auftraggeber vertreten durch2 Name Name Anschrift Anschrift
Bezeichnung des Bauvorhabens
Ausgeführte Leistung Einzelleistung3 Komplettleistung4
Ort der Ausführung (Ort, Straße)
Ausführungszeit (Monat/Jahr) Baubeginn Fertigstellung
vertraglich gebunden als Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer
Art der Baumaßnahme Neubau Umbau Denkmal
| Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ - Verfahrens ( https://www.pq-verein.de/anlage264296binary ), auf die sich die Referenz bezieht | |
|---|---|
| Nummer | Bezeichnung |
Bei Einzelleistung: stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m, St, kg, t) Bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
1 Angabe der juristischen Person 2 falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird 3 Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich 4 Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer
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444 (Referenzbescheinigung)
Bei Einzelleistung: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer Bei Komplettleistung: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke
Bei Einzelleistung: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen Bei Komplettleistung: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung
Bei Einzelleistung: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in Euro) Bei Komplettleistung: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro)
Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben richtig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Angaben meine Zuverlässigkeit beeinträchtigen.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Referenznehmer)
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444 (Referenzbescheinigung) Nur vom Referenzgeber auszufüllen!5
Die Leistungen sind auftragsgemäß durchgeführt worden. im Ergebnis auftragsgemäß durchgeführt worden, folgende Feststellungen wurden während der Abwicklung gemacht: Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen Die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden.
nicht auftragsgemäß ausgeführt worden. wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden.
Ansprechpartner ist im Tel. Fax E-Mail
Ich willige ein, dass die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Präqualifikation des Unternehmens gespeichert, verarbeitet und veröffentlicht sowie im Rahmen von Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber gespeichert und verarbeitet werden können. Die Richtigkeit folgender Angaben − stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen − Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer − Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke − Auftragswert der vorgenannten Leistungen (soweit es sich um Nachunternehmerleistungen handelt) liegt in der alleinigen Verantwortung des Unternehmens und wird mit der Unterschrift durch den Referenzgeber ausdrücklich nicht bestätigt.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift)
5 Es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben.
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Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022— von Verträgen, die vor dem 9. April 2022geschlossen wurden.
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Stand 01.01.2019
Merkblatt für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Dieses Merkblatt soll die betroffenen Unternehmen bei der Abgabe der notwendigen Erklärung unterstützen.
Allgemeines
Das LTMG verpflichtet öffentliche Auftraggeber, öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro (ohne Um- satzsteuer) nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsab- gabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohnge- setzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsver- ordnung entspricht, soweit nicht eine Tariftreueverpflichtung besteht und die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist.
Die Schätzung des Auftragswertes richtet sich nach der Vergabeverordnung (VgV). Danach ist vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer einschließlich etwaiger Prämien oder sonstiger Zahlungen an Bewerber oder Bieter auszugehen. Dabei sind etwaige Optionen oder Vertragsver- längerungen zu berücksichtigen. Der Wert eines beabsichtigten Auftrags darf nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, ihn der Anwendung dieser Bestimmung zu entziehen.
Informationen zum LTMG
Beim Regierungspräsidium Stuttgart ist eine Servicestelle eingerichtet, die über das LTMG umfassend informiert und die Entgeltregelungen aus den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen zur Verfügung stellt (https://rp.baden- wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/default.aspx). Auf die Internet- seite der Servicestelle gelangen Sie auch über den QuickLink (Der schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden- wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx). Die Servicestelle gibt auch Muster für die Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen bekannt. Außerdem fungiert die Service-
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stelle als Geschäftsstelle des Beirats für die Feststellung der repräsentativen Tarif- verträge im Verkehrsbereich.
Zur Verpflichtungserklärung im Einzelnen:
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen ein- schließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unterneh- men aufgrund des AEntG gebunden ist;
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, und die ein Tarifentgelt auf der Grundlage des AEntG erhalten oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwen- dung findet, ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindest- lohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.
In § 3 Abs. 1 LTMG wird festgelegt, dass öffentliche Aufträge über Bau- und Dienst- leistungen, die vom AEntG erfasst werden, nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich vorher verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens das auf der Grundlage des AEntG für allgemeinverbindlich erklärte Entgelt zu zahlen. Das AEntG gilt derzeit für folgende Wirtschaftsbereiche:
Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Elektro- handwerk, einschließlich der Erbringung von Montageleistungen auf Baustellen außerhalb des Betriebssitzes, Gebäudereinigung, Briefdienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen, Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft, Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst, Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch,
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Pflegedienstleistungen Schlachten und Fleischverarbeitung.
Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen überwiegend in einer dieser Bran- chen tätig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Beschäftigten im jeweiligen Kalender- jahr - bezogen auf die Gesamtarbeitszeit - zeitlich überwiegend die jeweiligen bran- chentypischen Tätigkeiten erbracht haben. Hierbei sind Hilfs- und Nebenarbeiten hinzuzurechnen, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung der Tätigkeit notwen- dig sind und deshalb mit ihnen in Zusammenhang stehen.
Möglich ist auch, dass im Rahmen eines öffentlichen Auftrags nur ein Teil der Be- schäftigten des Unternehmens dem AEntG unterfällt. In diesem Fall muss sich das Unternehmen hinsichtlich der restlichen Beschäftigten verpflichten, bei der Ausfüh- rung der Leistung mindestens das nach § 4 des LTMG zu zahlende Mindestentgelt (brutto) pro Stunde zu zahlen.
Die Tarifverträge, die nach dem AEntG auf ein Unternehmen Anwendung finden, las- sen sich z. B. folgender Internetseite der Zollverwaltung entnehmen: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn- AEntG-Lohnuntergrenze-AUeG/Branchen-Mindestlohn-Lohnuntergrenze/branchen- mindestlohn-lohnuntergrenze.html.
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im Be- reich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bei der Ausfüh- rung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das insgesamt mindestens dem in Ba- den-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentati- ven mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Auf- wendungen für die Altersversorgung, entspricht;
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im Be- reich des freigestellten Verkehrs gemäß § 1 der Freistellungs-Verordnung bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG er- lassenen Rechtsverordnung entspricht, wenn die Leistung nicht vom Anwen-
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dungsbereich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den stra- ßengebundenen Personenverkehr umfasst wird;
dass mein/unser Unternehmen während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachvollzieht.
Öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Dienstleistungsaufträge im straßengebundenen öffentlichen Personen- verkehr mit Bussen und Straßenbahnen, sonstige Dienstleistungsaufträge im schie- nengebundenen Personenverkehr sowie Dienstleistungskonzessionen in diesen Be- reichen. Dies umfasst sämtliche, insbesondere auch die nach § 13 des Personenbe- förderungsgesetzes genehmigten Verkehrsdienstleistungen. Vom LTMG erfasst sind auch Auftragsvergaben über die nicht als öffentliche Personenverkehre geltenden Ver- kehrsaufträge im Sinne der Freistellungsverordnung; hierzu gehören insbesondere der freigestellte Schülerverkehr sowie der Transport von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen zu oder von Einrichtungen, die deren Betreuung dienen.
Sind im öffentlichen Personenverkehr mehrere Tarifverträge einschlägig, müssen Auftragnehmer ihren Beschäftigten zur Erfüllung ihrer Tariftreuepflichten insgesamt mindestens das in einem der einschlägigen und als repräsentativ festgestellten Tarif- verträge vorgesehene Entgelt zahlen.
Die Feststellung der repräsentativen Tarifverträge erfolgt durch das Wirtschaftsminis- terium im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium unter Berücksichtigung der Empfehlungen eines mit den im betroffenen Verkehrsbereich tätigen Sozialpartnern paritätisch besetzten Beirats.
Die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge werden vom Auftraggeber in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen des öffentlichen Auftrags benannt. Das Verzeichnis der repräsentativen Tarifverträge für öffentliche Aufträge über Ver- kehrsdienstleistungen nach § 1 Absatz 3 der Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung des § 3 Absatz 4 des LTMG wurde als Verwaltungsvorschrift im Ge- meinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht. Zugleich stellt die beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtete Servicestelle das Verzeichnis und die darin enthaltenen Tarifverträge im Internet zur Verfügung (https://rp.baden- wuerttem- berg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Repraesentative_Tarifvertraege.aspx). Auf die Internetseite der Servicestelle gelangen Sie auch über den QuickLink (Der
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schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx).
Grundsätzlich gilt das LTMG auch für den freigestellten Verkehr. Ob im Einzelfall bei öffentlichen Aufträgen über Verkehrsdienstleistungen für den freigestellten Verkehr Tariftreue nach den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen einzuhalten ist oder das Mindestentgelt des § 4 LTMG gilt, hängt von der jeweils ausgeschriebenen Leistung ab. Es gelten die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr, sobald der freigestellte Verkehr vom Anwen- dungsbereich des jeweiligen Tarifvertrages umfasst wird.
Bei Ausschreibungen über die Beförderung von bis zu neun Personen einschließlich des Fahrzeugführers, wird der Verkehr mit Personenkraftwagen im Sinne des § 4 Abs. 4 Nr. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) betrieben. Derzeit gibt es im Hinblick auf Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße keine einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge, die die Beförderungen der mit Personenkraftwagen i. S. d. § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG durchgeführten freige- stellten Verkehre erfassen. Insofern gilt für die betreffenden Verkehre zum jetzigen Zeitpunkt nur das Mindestentgelt gem. § 4 LTMG.
Bei Ausschreibungen über die Beförderung von mehr als neun Personen einschließ- lich Fahrer wird der Verkehr mit Kraftomnibussen im Sinne des § 4 Abs. 4 Nr. 2 PBefG betrieben. Die Fahrer benötigen eine besondere Qualifikation. Diese Verkehre fallen unter den Anwendungsbereich des einschlägigen und repräsentati- ven Tarifvertrags („Personenbeförderung durch Kraftomnibusse“).
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG er- lassenen Rechtsverordnung entspricht oder dass mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigen ausgeführt wird.
Diese Erklärung ist abzugeben, wenn
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Unternehmen zwar an das AEntG gebunden sind, aber ihren Beschäftigten weni- ger als das aktuell gültige Mindestentgelt bezahlen, tarifgebundene Unternehmen im Bereich der Personenverkehrsdienste ihren Be- schäftigten weniger als das aktuell gültige Mindestentgelt bezahlen, es sich um sonstige Unternehmen handelt, tarifgebunden oder nicht tarifgebunden.
Sofern keine Tariftreue gefordert werden kann, müssen sich Unternehmen nach § 4 LTMG verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz (MiLoG) fallenden Beschäftig- ten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den Vor- gaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlasse- nen Rechtsverordnung entspricht. Dies gilt jedoch nicht für die Leistungserbringung durch Auszubildende.
Die zweite Variante trägt dem EuGH-Urteil vom 18. September 2014, Az.: C-579/13 Rechnung, in dem dieser entschieden hat, dass die Bezahlung eines vergabespezifi- schen Mindestlohns nicht verlangt werden darf, wenn ein Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmern eines Nachunternehmers ausgeführt wird.
Ich erkläre/Wir erklären,
dass ich mir/wir uns
von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Ver- leihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihun- ternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versi- cherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Aus- land mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
§ 6 Abs. 2 LTMG verpflichtet die Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber Tarif- treue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetzt. Dies gilt grundsätz- lich auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der vom be- auftragten Unternehmen eingeschalteten Nachunternehmen. Auf die Verpflichtung
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zur Vorlage von Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen kann verzichtet werden, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunternehmens oder Verleihunternehmens weniger als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt. Hierfür gilt die erste Varian- te.
Die zweite Variante trägt dem EuGH-Urteil vom 18. September 2014, Az.: C-579/13 Rechnung, in dem dieser entschieden hat, dass die Bezahlung eines vergabespezifi- schen Mindestlohns nicht verlangt werden darf, wenn ein Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmern eines Nachunternehmers ausgeführt wird.
Ich erkläre/Wir erklären,
dass ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachun- ternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
Auch wenn auf die Verpflichtung zur Vorlage von Tariftreue- und Mindestentgelterklä- rungen verzichtet werden kann, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunterneh- mens oder Verleihunternehmens weniger als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) be- trägt, muss das beauftragte Unternehmen gleichwohl dafür sorgen, dass Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen die Pflicht zur Tariftreue- und Mindestentgeltzah- lung einhalten.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,
In § 7 Abs. 1 LTMG sind die Nachweispflichten der Auftragnehmer sowie ihrer Nach- unternehmen und Verleihunternehmen über die Einhaltung ihrer Verpflichtungen zur Tariftreue- bzw. Mindestentgeltzahlung festgelegt.
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
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Die öffentlichen Auftraggeber haben das Recht, Kontrollen durchzuführen. Sie haben die Möglichkeit, die Einhaltung der Vorgaben durch ihre Vertragspartner durch an- lass- oder stichprobenbezogene Prüfungen aufgrund der von den Unternehmen vor- zulegenden Unterlagen sicherzustellen. Vorbereitend darauf haben die Unternehmen entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten.
dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
§ 8 LTMG regelt die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber dem Auftragnehmer bei Ver- stößen.
Im Vertrag werden die Bezahlung einer Vertragsstrafe bei vorsätzlichen oder fahrläs- sigen Verstößen gegen die §§ 3 bis 7 LTMG und die Voraussetzungen für ihre Ver- wirkung vereinbart. Die Vertragsstrafe beträgt ein Prozent, bei Verkehrsdienstleistun- gen beträgt die Vertragsstrafe bis zu einem Prozent des Auftragswerts je Verstoß. Die Obergrenze bei mehreren Verstößen beträgt innerhalb eines Auftrags fünf Pro- zent.
dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung, den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauf- tragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabe- verfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,
Der öffentliche Auftraggeber kann Auftragnehmer, Nachunternehmen oder Verleihun- ternehmen bei ihm bekannt gewordenen schuldhaften Verstößen gegen ihre Ver- pflichtungen nach dem LTMG bis zu drei Jahre lang von weiteren Auftragsvergaben ausschließen. Die Entscheidung sowie die konkrete Dauer des Ausschlusses stehen im pflichtgemäßen Ermessen des öffentlichen Auftraggebers und haben sich an den Umständen des Einzelfalls zu orientieren. Selbstreinigende Maßnahmen der Unter- nehmen (z. B. arbeitsrechtliche Maßnahmen) werden angemessen berücksichtigt.
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dass der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündi- gung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen ha- be/haben.
Der öffentliche Auftraggeber kann als weitere Sanktion fristlos kündigen, wenn dies vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist dann verpflichtet, dem öffentlichen Auftrag- geber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 8 Abs. 2 LTMG).
dass der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung bei entsprechenden Verstößen zu informieren.
Sie erhalten weitere Informationen auf der Internetseite der Servicestelle unter https://rp.baden- wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/default.aspx oder über den Quick-Link (Der schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regie- rungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden- wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx).
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Stand 01.01.2019
Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestent- geltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
- Mindestentgelte
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens diejeni- gen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewäh- ren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des AEntG erlassene Rechtsverordnung für die betref- fende Leistung verbindlich vorgegeben werden;
(2) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt zu bezahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffä- higen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht, und während der Ausführung des öffentlichen Auftrags eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollzie- hen;
(3) für Leistungen,
deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des AEntG in der jeweils gel- tenden Fassung unterfallen, die den freigestellten Verkehr betreffen und die nicht vom Anwendungsbe- reich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßen- gebundenen Personenverkehr umfasst werden, die nicht den öffentlichen Personenverkehr betreffen,
seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben
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des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, es sei denn, bei dem Unternehmen handelt es sich um eine anerkannte Werkstatt für Behinderte oder eine aner- kannte Blindenwerkstatt (bevorzugtes Unternehmen gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder der Auftrag wird ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitsnehmern eines Nachtunternehmens ausgeführt;
(4) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) bis (3) getroffenen Regelungen erfüllt sind, die für seine Beschäftigten jeweils günstigste Regelung anzuwenden.
- Nachunternehmen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen sorgfältig auszuwählen,
(2) sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen,
(3) die von den Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgegebene Ver- pflichtungserklärung oder Versicherung nach den §§ 3 und 4 LTMG dem Auf- traggeber auf Verlangen vorzulegen,
(4) Nachunternehmen und Verleihunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
- Kontrolle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Unterneh- men und Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgeschlossenen Verträ- ge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des LTMG vorzulegen,
(2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen,
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(3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht im Sinne des § 7 Absatz 1 LTMG bei der Beauftragung von Nachunternehmen und Verleihunternehmen einräumen zu lassen,
(4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vor- gaben der §§ 3 und 4 LTMG in erforderlichem Umfang bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmen und Verleihunterneh- men vertraglich sicherzustellen.
- Sanktionen
(1) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtun- gen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auf- tragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei Verkehrsdienstleistungen bis zu einem von Hundert beträgt. Bei mehreren Ver- stößen gegen das LTMG sowie gegen weitere Verpflichtungen dieses Vertrages ist die Vertragsstrafe der Höhe nach insgesamt auf fünf von Hundert des Auf- tragswertes begrenzt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder Verleihunter- nehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstra- fe beantragen.
(2) Die schuldhafte Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 7 LTMG durch den Auftragnehmer berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündi- gung aus wichtigem Grund. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen.
(3) Die Bestimmungen des § 11 VOB/B bzw. VOL/B bleiben hiervon unberührt.
(4) Bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers sowie der von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen des LTMG
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4
kann der Auftraggeber diese für die Dauer von bis zu drei Jahren von ihren Auftragsvergaben ausschließen, informiert der Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwal- tung.
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Stand 01.01.2019
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vor- gaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Ab- satz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäf- tigten ausgeführt wird.
dass ich mir/wir uns
von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
dass ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachun- ternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
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2
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauf- tragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabe- verfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
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Stand 01.01.2019
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vor- gaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen ein- schließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unterneh- men aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fas- sung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.
dass ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege;
sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Ver- pflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,
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2
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens oder die von mir/uns be- auftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Verga- beverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben, der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwal- tung informiert.
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 1 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
- Allgemeine Vertragsbedingungen 1.1. Leistungsverzeichnis Gewerk Edelstahlbecken
Grundlage die VOB, mit den zugehörigen DIN-Normen in ihrer neusten Fassung.
Maßgebend für die Ausführung sind alle, zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen, deutschen und europäischen Normen und Richtlinien.
Zusätzliche Anweisungen der Objektüberwachung des AG sind zu berücksichtigen.
1.2. Plan- und Unterlagenverzeichnis
-
Objekt-/Werkpläne des Architekten
-
BIM-Modell gem. ZTV BIM
-
die Schal- und Konstruktionspläne des Tragwerksplaners
-
die Ausführungsplanungen der Fachplaner, falls zutreffend (HLS, ELT,...etc.).
- Projektbeschreibung 2.1. Projektbeschreibung - Neubau Hallenbad Zuffenhausen
Die Stuttgarter Bäder, vertreten durch das Hochbauamt Stuttgart, planen den Neubau eines Hallenbades in Zuffenhausen. Das Projekt wurde von der Stadt Stuttgart als BIM-Pilotprojekt ausgewählt, um die digitale Planungsmethode Building Information Modeling zu testen und für künftige Bauvorhaben zu etablieren.
Das bestehende Gebäude einschließlich Nebenanlagen wird vollständig zurückgebaut, der Abbruch erfolgt parallel zum Verbau.
Im Erdgeschoss sind neben Umkleide-, Sanitär- und Verwaltungsräumen ein 25-Meter-Vario-, ein 25-Meter-Mehrzweck- sowie ein Kleinkindbecken vorgesehen. Im Obergeschoss befinden sich weitere Umkleide- und Verwaltungsräume sowie eine Saunalandschaft mit Dachterrasse und Saunagarten. Das Gebäude wird vollständig unterkellert; im Untergeschoss werden die Gebäude- und Badewassertechnik untergebracht.
2.2. Materialität und Architektur: Das Erdgeschoss ist über das Hauptfoyer im Süden und einen separaten Eingang im Osten für Schulen und Vereine zugänglich. Westlich und nördlich schließt sich eine Liegewiese mit Terrasse und Spielangeboten (u. a. Spraypark mit Rutsche) an. Das Bad und die Saunalandschaft sollen durch naturnahe, haptisch angenehme Materialien und hochwertige handwerkliche Ausführung eine robuste und einladende Atmosphäre schaffen.
Die gestaffelte Dachlandschaft mit integrierten Photovoltaik-Elementen im Dachrand prägt das Erscheinungsbild der Badehalle. Zwischen den Holzträgern der Badehalle befinden sich akustisch wirksame Holzleistendecken, weit auskragende Vordächer schaffen einen fließenden Übergang zum Außenraum.
Helle, kleinformatige Fliesen erzeugen einen "fließenden" Boden, die Becken werden aus Edelstahl hergestellt. Die Sprungtürme sind als Ortbeton-Skulpturen gestaltet. Die Brüstung und deren Verkleidung dient der Lüftung und strukturiert zugleich die Badehalle mit Ihrer Formsprache.
Die Umkleidebereiche erhalten Spinde und Kabinen mit farblich akzentuierten Glasfronten sowie Holzleistendecken. Der Zugang zur Saunalandschaft erfolgt über eine Sichtbetontreppe aus dem Foyer. Innen dominieren Naturmaterialien wie Holz, Lehmputz und großformatige Fliesen. Der Saunagarten bietet mit Natursteinbelägen eine ruhige Rückzugsfläche.
Fassade und Energie: Die Pfosten-Riegel-Fassade der Badehalle wird als leichter, hochtransparenter Glasvorhang ausgebildet. Opake Fassadenbereiche und Dachränder erhalten ebenfalls PV-Module. Die Dächer werden begrünt und mit Hybridmodulen (PV+Solarthermie) ausgestattet.
Konstruktion: Die Tragstruktur der Badehalle besteht aus weit gespannten Holzrippendecken auf Stahlrohrstützen.
Badehalle Holztragwerk:
Zur Ausführung sollen weit gespannte Holzrippendecken-Elemente kommen. Der einzelne Querschnitt dieser Decken setzt sich aus Vollwand-Bindern (BSH GL28h) im Sprungmaß von jeweils 1,25m und starr damit verbundenen Brettsperrholzdecken Elementen zusammen. Die TT-Deckenelement sollen als parallelgurtige Einfeldträger mit Spannweiten von ca. 20,60m bzw. 19,60m über dem Mehrzweck- und ca.19,50m über dem Variobecken ausgeführt werden.
Die Entwässerung der Dachflächen wird über eine Gefälledämmung hin zu den Dachrändern realisiert.
In den Fassadentragachsen erfolgt die Lastaufnahme über durchlaufende, Vollwand- BSH Träger
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 2 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR In den Fassadentragachsen erfolgt die Lastaufnahme über durchlaufende, Vollwand- BSH Träger (BSH Gl28h) b/h= 28/120cm, welche jeweils auf Stahlrohr-Stützenreihen aufliegen.
Die Stützen stehen auf Stahlbetonbrüstung in der Badeebene auf und sind teilweise in der Vertikalen geneigt.
Dachüberstand:
Die Dachüberstände im Außenbereich der Badehallen, werden als vollständig thermisch getrennte und unterseitig verkleidete Konstruktion ausgeführt.
Geplant sind auskragende Stahlträgerkonstruktionen mit versch. Achsabständen und einer maximalen Ausladung von bis zu ca.5,00m. Um Eigengewicht einzusparen, soll hier lediglich eine 3-Schichtplatte 27mm als Tragplatte für den Deckenaufbau zur Ausführung kommen.
Nebenräume werden in massiver Stahlbetonbauweise mit 25cm starken Flachdecken ausgeführt.
Die Beckenkonstruktionen bestehen aus Edelstahlbecken auf aufgeständerten, 40cm starken Stahlbetonplatten. Das Untergeschoss wird als wasserundurchlässige Stahlbetonkonstruktion mit 35cm Bodenplatte und 30cm Wänden hergestellt.
Die Gründung erfolgt über eine freitragende Bodenplatte und Bohrpfähle bis in den tragfähigen Gipskeuper bzw. oberen Muschelkalk.
Die Kennwerte des Objekts:
Gebäudeklasse III Grundstücksgröße 6.803m² BGF (R+S) 7.115m² BRI 39.800m³ Geschossigkeit max. 2 Geschosse + 1 Untergeschoss (OK Attika +9,95m ü. +/-0,00 = 260,50m ü. NN) Gemarkung Teil von1485/0 & 1465/2 & 1465/1
Adresse der Baustelle:
Haldenrainstraße 31
70437 Stuttgart 3. ZTV, allgemein 3.1. Vertreter des AN auf der Baustelle: Fachbauleiter:
Der AN hat dem AG einen Fachbauleiter zu benennen, der mit der Leitung der Ausführung beauftragt ist und Anordnungen des AG entgegen nehmen darf. Jeder Personalwechsel in dieser Funktion ist umgehend schriftlich der Objektüberwachung anzuzeigen. Der Fachbauleiter ist Ansprechpartner der Objektüberwachung und verantwortlich für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften im Fachbereich des AN.
Aussagen des Fachbauleiters als Stellvertreter/Bevollmächtigter des AN gegenüber dem AG bzw. seiner Bevollmächtigten sind bindend. Er kann sich nicht auf "Handeln ohne Auftrag" berufen. Der Fachbauleiter muss nach nach eigenem Ermessen auf der Baustelle anwesend sein und hat an den Baustellenbesprechungen teilzunehmen.
Die gesamte Kommunikation in Wort und Schrift wird ausschließlich in deutscher Sprache abgehalten. Dies gilt für Planung, Ausführung und Dokumentation. Der AN hat dies ständig zu gewährleisten.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig
eine Person anwesend ist, die es ermöglicht, in deutscher Sprache zu verhandeln.
3.2. Baubesprechungen:
Der Arbeitsablauf ist gemeinsam mit der Objektüberwachung nach voriger Absprache und Abstimmung auf sämtliche weiteren Gewerke sowie auf die Belange der Öffentlichkeit so einzurichten, dass keine gegenseitigen Behinderungen oder Beeinträchtigungen auftreten. Zu dieser Koordination ist die Teilnahme an Baustellenbesprechungen bereits vor Beginn der eigenen Leistung erforderlich und einzukalkulieren. Während der Ausführungszeit ist die Teilnahme an den stattfindenden Baustellenbesprechungen einzukalkulieren.
Die erforderlichen Teilnehmer werden durch die Objektüberwachung eingeladen.
An den vom AG bzw. der Objektüberwachung auf der Baustelle bzw. im Projektbüro der Objektüberwachung angesetzten Baubesprechungen hat ein Vertreter des AN teilzunehmen, der
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 3 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) An den vom AG bzw. der Objektüberwachung auf der Baustelle bzw. im PrEoUjRektbüro der EUR Objektüberwachung angesetzten Baubesprechungen hat ein Vertreter des AN teilzunehmen, der befugt ist, die für den Projektfortschritt notwendigen Entscheidungen verantwortlich für den AN zu treffen und in dessen Auftrag über alle auftragsrelevanten Sachverhalte zu berichten.
3.3. Materiallieferungen:
Lagerplätze sind auf dem Baufeld bedingt vorhanden, siehe Baustelleneinrichtungsplan.
Anlieferungsart, Standort sowie Auf- und Abladearbeiten sind mit der Objektüberwachung abzustimmen. Anlieferung Baumaschinen, Baumaterialien und Container kann über die Baustellenzufahrt erfolgen.
Für das Abladen, Lagern u. Transport seiner Baumaterialien hat der AN selbst zu sorgen.
Lagerflächen für Baumaterialien und Aufstellflächen, z.B. für Schuttcontainer hat der AN auf der Baustelle selbstständig herzustellen. Dies ist in der Pos. Baustelleneinrichtung dieses Leistungsverzeichnisses einzurechnen.
Die Lagerung der Werkzeuge und Materialien hat in Abstimmung mit der Objektüberwachung ohne Behinderung der Neben- und Nachfolgegewerke, bzw. der Nachbarschaft zu erfolgen.
Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen.
Anlieferungsort, Standort sowie Zeitpunkt und -rahmen für die Be- und Entladung sind mit der Objektüberwachung abzustimmen und werden von ihr entsprechend der für das Bauvorhaben vorgesehenen Logistikordnung genehmigt.
Es ist davon auszugehen, dass sämtliche Lieferungen Just in Time erfolgen müssen.
Die Objektüberwachung ist nicht verpflichtet, Materiallieferungen für den Auftragnehmer anzunehmen. Der Auftragnehmer hat Materiallieferungen so zu disponieren, dass eine Abnahme durch den Auftragnehmer erfolgen kann.
Bei Materiallieferungen, insbesondere durch Drittfirmen, ist dafür Sorge zu tragen, dass in den Lieferpapieren, über die Bezeichnung der Baumaßnahme hinaus, immer die Empfängerfirma (Auftragnehmer) angegeben ist.
3.4. Arbeitsvorausschau:
Vom AN werden wöchentlich schriftliche Vorausschauen für seinen geplanten Arbeitsablauf der darauffolgenden 14 Tage verlangt. Die Vorausschauen sind immer freitags bei der Bauleitung einzureichen. Diese Arbeitsabläufe sind mit der Objektüberwachung abzustimmen, um zu erreichen, dass die Leistungen anderer Auftragnehmer koordiniert werden können.
3.5. Firmenschilder / Werbung auf der Baustelle:
Das Anbringen von Firmenschildern, Werbebannern oder dergleichen auf dem Baugelände bzw. am Rohbau, an Gerüsten, etc. ist untersagt.
3.6. Stoffe, Bauteile:
Sämtliche Baustoffe und die zu ihrer Verarbeitung und Reinigung erforderlichen Hilfsmittel (Bauhilfsstoffe, z. B. Anstriche, Grundierungen, Kleber, Spachtelmassen etc.) dürfen im eingebauten Zustand keine gesundheitliche Beeinträchtigung des menschlichen Organismus durch Freisetzen von toxischen Bestandteilen in Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen hervorrufen.
Baustoffe mit Bestandteilen, die nach TRGS 900 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) ein erwiesenes kanzerogenes, Frucht schädigendes oder Erbgut veränderndes Potential aufweisen oder im Verdacht stehen, ein solches Potential zu enthalten, sind unzulässig. Sie dürfen weder angeboten noch eingebaut werden. Es dürfen auch keine Materialien verwendet werden, die zu einer offensichtlichen Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefindens führen (z.B. Hautreizungen oder Allergien durch Faserpartikel, Gase, Dämpfe, Geruchsbelästigung, etc.).
Tropenholz darf nur verwendet werden, wenn durch das FSC-Zertifikat (Forest Stewardship Council) ein umweltverträglicher Holzabbau nachweisbar ist. 4. ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 4.1. Angaben zur Baustelle:
4.1.1. Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt, sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung:
Die Baustelle befindet sich unter der derzeitigen Adresse Haldenrainstraße 31, Stuttgart- Zuffenhausen. Die komplette Baustellenerschließung erfolgt über die Haldenrainstraße.
Es ist zwingend darauf zu achten, dass zu keiner Zeit Verkehrsbehinderungen durch LKW-Verkehr, wartende Fahrzeuge oder gar parkende KFZ entstehen.
Sollten aufgrund der betrieblichen Organisation des AN behördliche Genehmigungen notwendig
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 4 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Sollten aufgrund der betrieblichen Organisation des AN behördliche Genehmigungen notwendig werden, so hat er diese rechtzeitig und eigenständig bei den zuständigen Stellen einzuholen. Daraus resultierende Konsequenzen wie z.B. Kosten werden durch den AG nicht übernommen.
4.1.2. Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen:
Keine Angabe.
4.1.3. Art und Lage der baulichen Anlagen:
Siehe Projektbeschreibung im LV, Lageplan und Baustelleneinrichtungsplan.
4.1.4. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen:
Auf dem Verkehrsgelände gilt die StVO.
Die im Nord-Westen an die Baustelle angrenzende Sporthalle, bleibt während der Gesamtmaßnahme in Betrieb.
Somit ist mit großem Aufkommen von Kindern und Radfahrern auf den Gehwegen und den angrenzenden Grundstücken zu rechnen.
Auf den Schulbetrieb und insbesondere den Schutz von Kindern/Schülern aller Altersklassen ist besonders Rücksicht zu nehmen.
Fluchtwege und Nutzung der Halle müssen weiterhin möglich sein.
Dies gilt insbesondere für die Sicherung der Baustelle während dem Abbruch, Erdarbeiten und Neubaumaßnahmen.
Besondere Sorgfalt bei KFZ- und LKW-Verkehr im Umfeld der Schulgebäude und den Zufahrtswegen zur Baustelle wird gefordert.
Die Parkplätze der Sporthalle stehen während der Bauzeit, Bau- und Montagearbeiten nicht für Gewerke, Handwerker oder Lieferungen der AN zur Verfügung. Eine Nutzung dieser Flächen durch den AN oder dessen Subunternehmer ist ausdrücklich untersagt. Die Organisation von Anlieferungen, Fahrzeugstellplätzen und sonstigen Logistikmaßnahmen obliegt dem AN unter Nutzung eigener oder gesondert bereitgestellter Flächen aus der Baustelleneinrichtung.
4.1.5. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Zufahrten zur Baustelle/Feuerwehrzufahrten sind bei eventuellen Notfällen und sind zu jeder Zeit freizuhalten. Siehe Baustelleneinrichtungsplan.
4.1.6. Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen:
Siehe Objektplanung und Baustelleneinrichtungsplan.
4.1.7. Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser:
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden bauseitig in ausreichender Dimensionierung durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Verteilungseinrichtungen wie Baustrom- und Bauwasserverteiler sind bauseitige Leistungen des AN "Baustelleneinrichtung".
Die Lage ist im "Allgemeine Baustelleneinrichtungsplan" gekennzeichnet.
Die Abrechnung des Verbrauchs erfolgt entsprechend denn Vertragsbedingungen.
Die Heranführung und Ableitung der Baustrom- und Bauwasseranschlüsse ab Verteiler zum Ausführungsbereich ist Sache des jeweilien ANs.
4.1.8. Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume:
Diese sind dem seitens des AGs zur Orientierung beigefügten Baustelleneinrichtungsplans zu entnehmen.
Der für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung stehende Platz ist ausgewiesen. Auf Grund vorgegebener Flächenverhältnisse und teilweise wesentlich während der Erstellung des Neubaus parallel tätiger unterschiedlicher AN, ist die Aufstellung der Baustelleneinrichtung des AN entsprechend zu disponieren und mit der Objektüberwachung abzustimmen.
Lagerflächen im Freien werden vom AG innerhalb der Einrichtungsfläche zur Verfügung gestellt. Unterkünfte, wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen auf dem Baugrundstück nicht eingerichtet werden.
Der AG stellt durch das Gewerk Baustelleneinrichtung Sanitärcontainer zur Verfügung.
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 5 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Der AG stellt durch das Gewerk Baustelleneinrichtung Sanitärcontainer zur Verfügung. Aufenthaltscontainer und Lagercontainer sind durch den AN selbst zu stellen und vorlaufend mit der Bauüberwachung abzustimmen. Etwaige Änderungen des Plans auf Grund der Umstände vor Ort bleiben vorbehalten.
4.1.9. Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen:
Nicht relevant.
4.1.10. Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen:
Nicht relevant.
4.1.11. Besondere umweltrechtliche Vorschriften:
Örtliche Auflagen sind zu beachten.
Flächen für die Baustelleneinrichtung, Lager und Abstellplätze für Geräte sind ggf. durch geeignete Maßnahmen zu sichern, dass keine Schäden am Boden und am Grundwasser durch die umweltschädigenden Flüssigkeiten, Stoffe usw. entstehen. Umgebung, Bauwerke usw. gegen Schmutz, Öl und sonstige Verunreinigungen schützen.
4.1.12. Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall:
Keine Angaben.
4.1.13. Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen:
Das Baugebiet ist von einem allgemeinen Wohngebiet umgeben. Dementsprechend sind die Arbeitszeiten gemäß Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV) von Montag bis Samstag und von 07:00 bis 20:00 Uhr begrenzt.
Im Hinblick auf den Immissionsschutz sind folgende Regelwerke und Unterlagen zu berücksichtigen: Mit Bezug auf AVV-Baulärm vom 19. August 1970 sind die Bauarbeiten auf eine mittlere Geräuscheinwirkung an Nachbargebäuden von max. 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts zu beschränken.
4.1.14. Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle:
Leistungen zum Schutz der o.a. Objekte und Bauteile werden im Leistungsverzeichnis Abbruch ausgeschrieben, beauftragt und umgesetzt.
Die Schutzeinrichtungen dürfen nicht verändert oder beschädigt werden.
4.1.15. Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen:
Nicht relevant.
4.1.16. Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer:
Nicht relevant.
4.1.17. Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von Erkundungs- oder Beräumungsmaßnahmen:
Nicht relevant.
4.1.18. Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen:
Siehe SiGeKo-Plan und Baustellenordnung.
Die Hinweise und gesetzl. Vorgaben/Vorschriften zur Unfallverhütung gem. Baustellenverordnung sowie Baustellenordnung sind zu beachten.
Arbeitssicherheit
Die AN haben den Pflichten nach ArbSchG, der BauStellV §5, der BetrSichV sowie der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention jeweils in der aktuellen Version vollumfänglich nachzukommen und die Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung weiterer Schutzverordnungen, den Unfallverhütungsvorschriften
und technischen Regelungen wirksam umzusetzen.
4.1.19. Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 6 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4.1.19. Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle:
Nicht relevant.
4.1.20. Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen:
Nicht relevant.
4.1.21. Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten:
Siehe unten: Vor- und Parallelgewerk Rohbauarbeiten.
4.1.22. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle:
Die Koordination der Gesamtbaustelle obliegt der Objektüberwachung.
- ZTV ESB - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Edelstahlbecken
- ZTV ESB - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Edelstahlbecken
5.1. Allgemein
5.1.1 Der AN hat durch örtliches Aufmaß, einschl. der Aufstellung eines Messprotokolls, die bauseitigen Leistungen zu überprüfen. Werden Maßdifferenzen festgestellt, so sind diese vor Ausführung der Leistung mit dem AG abzuklären.
5.1.2 Bei der Ausführung der Leistung hat der AN generell alle zur Verfügung gestellten Planunterlagen zu beachten. Der AN hat keinen Anspruch darauf, dass er nur einen Ausführungsplan, z. Bsp. Schalplan, erhält, in den alle zur Leistungserbringung erforderlichen Angaben eingetragen sind. Der AN hat die zur Verfügung gestellten Planunterlagen vor der Ausführung auf evtl. Unstimmigkeiten zu überprüfen. Werden Unstimmigkeiten festgestellt, ist die örtliche Bauleitung des AG darüber schriftlich zu unterrichten, damit festgestellt werden kann, wie die betreffende Unstimmigkeit zu beseitigen ist. Erst dann darf mit der Ausführung der Maßnahme begonnen werden.
5.1.3 Vom Auftraggeber werden keine Lagerräume zur Verfügung gestellt. Die Lagerkapazität ist auf dem Baufeld beschränkt vorhanden. Die Stellung von verschließbaren Containern für das eigene Gewerk gehört zum Leistungsumfang des AN und ist mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten, soweit hierfür keine eigenen Positionen in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen sind.
5.2 Ausführungsvorgaben
5.2.1 Edelstahlbecken mit tragenden Bauteilen, insbesondere Seitenwandelemente, sind grundsätzlich nach EN 1090 zu bemessen, zu konstruieren und sind eine Bauleistung im Sinne der VOB/C DIN18360 Metallbauarbeiten. Für die Errichtung ist der Zulassungsbescheid Z-30.3-6 vom Deutschen Institut für Bautechnik oder gleichwertig über Bauteile aus nichtrostenden Stählen in der gültigen Fassung maßgebend.
Edelstahlschwimmbecken werden mit chloriertem und damit mit chloridbelastetem Badewasser beaufschlagt.
Der Gehalt an freiem Chlor im Beckenwasser beträgt
a) im Publikums-Badebetrieb 0,3 bis 1,0 mg/l
b) im Hochchlorungsfall 10,0 - 20,0 mg/l über bis zu 12 h
Die Edelstahlbecken müssen dauerhaft gegen die Chloridbelastung in Folge der angegebenen Chlorkonzentrationen beständig sein und dürfen auch keine Verfärbungen zeigen.
Die Entfernung von Anlauffarben aus dem Schweißprozess an der Rückseite der Beckenwandelemente, mittels Bürste oder Schleifen und anschließendem Übersprühen mittels edelstahlfarbenem Schutzspray ist nicht gestattet.
Die vorgenannten Qualitätsanforderungen schließen einen Zusammenbau der Seitenwandbleche mit statischer Aussteifung und Überlaufrinne direkt auf der Baustelle aus. Vor Ort sind lediglich werksseitig vorgefertigte Beckenwände zum Zusammenbau freigegeben.
5.2.2 Stoffe und Bauteile der Beckenanlage sind, sofern für bestimmte Bauteile im LV keine anderslautenden Festlegungen getroffen sind, aus Edelstahl Rostfrei nach EN 10088 Teil 2. Für die verwendeten Werkstoffe ist ein Abnahmezeugnis (Prüfbescheinigung nach EN 10204 3.1) zu erbringen. Es ist sicherzustellen, dass die verlangten Werkstoffabnahmezeugnisse dem fertigen Produkt zweifelsfrei zuzuordnen sind. Die vom Blechhersteller werkseitig aufgebrachte Werkstoffkennzeichnung, die Werkstoffnummer, Charge und Herkunft erkenntlich macht, ist zu sichern. Werkteile, für die diese Kennzeichnung nicht nachweisbar ist, dürfen nicht eingebaut werden.
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 7 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Werkstoffke | Einheit nnzeichnung, die Werkstoffnummer, Charge und Herkun | Einheitspreis in | Gesamtpreis in acht, ist zu EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| ft erk | ennt EUR | lich m |
Nr.) sichern. Werkteile, für die diese Kennzeichnung nicht nachweisbar istE,U Rdürfen nicht eiEnUgRebaut werden.
5.2.3 Die Oberfläche aller sichtbaren Edelstahlflächen ist grundsätzlich walzblank. In den Positionen, in denen es verlangt wird, ist die Oberfläche geschliffen mit Korn 240 - 400 auszuführen. Schweißnähte ohne mechanische Bearbeitung. In den Positionen, in denen es verlangt wird, sind Stumpfnähte, nicht jedoch Kehlnähte, zu verschleifen. Im Bereich der Beckenköpfe sind alle wasserseitigen Schweißnähte zu verschleifen (Handfasse bis ca. 10 cm unterhalb des Wasserspiegels, bzw. gemäß Leistungsbeschreibung).
5.2.4 Die Ausführung der Edelstahlarbeiten hat grundsätzlich nach einem Qualitätsmanagementsystem, nach EN ISO 9001:2015 zu erfolgen.
5.2.5 Alle Schweißnähte sind durch den Schweißer einer visuellen Prüfung, in Hinblick auf Unregelmäßigkeiten gemäß EN ISO 5817, Bewertungsgruppe D, zu unterziehen. Für tragende Bauteile gilt dies analog gemäß EN ISO 5817, Bewertungsgruppe C.
Schweißnähte an Beckenkörper und Beckenbauteilen:
Die Schweißnähte sind gem. DIN EN ISO 4063, EN ISO 5817 Bewertungsgruppe D bzw. C und EN ISO 14175 als Argon- Schutzgasschweißung mit vorgegebenen Schweißparametern auszuführen.
Durch unvollständige oder fehlerhafte Schutzgasabdeckung gebildete Zunderschichten sind durch Beizen zu beseitigen. Nicht durchgeschweißte Wurzeln, sowie Schweißkerben sind nicht zulässig. Sämtliche Schweißnähte sind mit dem der Norm entsprechenden Wurzelschutz auszuführen. Der Zusatzwerkstoff ist dem Grundwerkstoff entsprechend zu wählen.
Rohrschweißungen:
Die Einseitenschweißung von Rohrleitungen ist mit geeignetem Wurzelschutz durchzuführen. Dabei sind folgende Normen in der jeweils aktuellsten Fassung zu beachten: EN ISO 14175 EN ISO 14343 EN ISO 9692-1 EN ISO 5817
Die Schweißnähte von Verbindung Rohr/Rohr, Rohr/Bördel sind als durchgeschweißte Stumpfnähte mit Wurzelschutz auszuführen. (siehe Merkblatt DVS 0937)
5.2.6 Rutschhemmende Bereiche der Edelstahlbeckenanlage sind:
Überlaufrinnenrost Auftrittsflächen der Treppenstufen Auftrittsflächen der Leiterstufen Abstoßwände Böden von Becken und Bodenkanaldeckel bis zu einer Wassertiefe von 1,35m
Die Eignungsprüfung für die vorgesehenen Werkstoffe 1.4404 und 1.4462, für die Gruppen A, B und C, sind auf der Basis DIN 51097, für alle verwendeten Oberflächenstrukturen (geschliffen, walzblank, gebürstet, etc. ) und Blechdicken durch eine autorisierte Prüfanstalt nachzuweisen. Die rutschhemmende Prägung ist für Beckenböden, Leitern, Treppen usw. ist optisch und ausführungsmäßig gleich herzustellen.
Bodenprägungen sind durchgängig auszuführen. Im Bereich der Blechüberlappungen ist ein ungeprägter Bereich von max. 1,5 mal dem Prägeabstand zulässig. Im Bereich der Bodenkanäle ist die rutschhemmende Prägung in gleicher Weise bis an die Ausströmflächen der Einströmdüsen heranzuführen. Das Unterbrechen der Prägung auf gesamter Bodenkanaldeckelbreite ist nicht zulässig.
5.2.7 Farbmarkierungen an Edelstahleinbauteilen, wie z. B. eingefärbte Tauchstreifen, Stufenvorderkanten, wasserüberspülte Trenn- und Inselwände, usw. sind mittels einem geeigneten elektrochemischen Tauchverfahren (bspw. Verfahren Inox-Color oder Polyspectral oder mit einem gleichwertigen Verfahren) dauerhaft einzufärben.
5.2.8 Grundsätzlich hat die Ausführung der zu errichtenden Bauleistungen allen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen, Normen und Richtlinien zu entsprechen. Folgende, für die Planung und den Bau wichtigsten Regelwerke, in der jeweils gültigen Fassung, sind zu beachten:
Richtlinien für Bäderbau (KOK)
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 8 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Richtlinien für Bäderbau (KOK) DIN 19643, Teil 1 World Aquatics-Bestimmungen über sportgerechte Ausführung Nationale Bestimmungen über Schwimmbäder EN 15288, Teil 1 und 2 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Schwimmbäder Merkblatt - Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche DGUV 207-006 Betrieb von Bädern DGUV Regel 107-001 EN 13451 sicherheitstechn. Anforderungen EN 1993 - Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten EN 1090-2 - Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken EN 10088 nichtrostende Stähle - technische Lieferbedingungen DIN 18200 Überwachung von Baustoffen, Bauteilen und Bauarten Zulassungsbescheid Nr. Z-30.3-6 des Deutschen Instituts für Bautechnik Berlin EN ISO 9001
5.2.9 Die gesamte Konstruktion ist durch Wasserfüllung auf Dichtheit zu prüfen.
Abmessungen:
Bei Sportbecken sind die Abmessungen durch ein Protokoll eines unabhängigen Vermessungsbüros nachzuweisen.
Nivellement:
Dieses ist durch ein Protokoll eines unabhängigen Vermessungsbüros nachzuweisen.
Beckenhydraulik:
Die Beckendurchströmung ist nach Vorgabe der zuständigen Abnahmebehörde, in Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Wasseraufbereitungsanlage durch einen Färbeversuch zu belegen.
Standfestigkeitsnachweis - Edelstahlkonstruktion:
Für die Abnahme der Leistung ist eine statische Berechnung der vorgesehenen Seitenwandkonstruktionen vorzulegen. Diese müssen auf Basis DIN EN 1993: Eurocode 3 - Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - erstellt sein mit Zuordnung der Becken- konstruktion in die Ausführungsklasse EXC2 gemäß DIN EN 1090-2 / die geplante Nutzungsdauer ist mit mindestens 25 Jahre anzusetzen!
Die statischen Berechnungen samt zugehöriger Nachweise sind dem Angebot anzuschließen.
5.2.10 Bauseitige Leistungen:
Beibringen der erforderlichen amtlichen Genehmigungen Bereitstellen einer geeigneten, tragfähigen Zufahrt und Baustraße (geeignet für LKW mit Sattelaufliegersowie Mobilkräne geeigneter Hebelast und Ausladung) Bereitstellen des Energie- und Wasseranschlusses Herstellen der erforderlichen Betonvergussarbeiten Einbetonieren der Überlaufrinnenverankerungen Bodenauffüllungen
Chem. Zusammensetzung:
Chloridebis max.0,1%
Sulfatbis max.0,3%
Eisen Fedarf nicht in reiner Form vorkommen
FeObis max.1,0%
Fe2O3bis max5,0%
Es gelten hier die Toleranzen gemäß DIN 18202 für flächenfertige Böden.
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 9 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Es gelten hier die Toleranzen gemäß DIN 18202 für flächenfertige Böden.
Weiterführung von Rohrleitungen ab den Übergabeflanschen außerhalb des Beckens Anschließen der Fundamenterdung an die vom Beckenlieferantern, nach Angabe Elektroplaner, angebrachten Erdungslaschen Herstellen des Beckenumganges Beistellen von Betriebspersonal für Beckenübergabe und Einschulung in Betrieb und Pflege der Anlage
5.2.11 Zur Sicherstellung einer hohen Herstellungs- und Ausführungsqualität sind mind. 50 % der Edelstahlbauteile in Werkstattfertigung herzustellen und zum Zusammenbau vor Ort auf die Baustelle zu liefern.
5.3 Technische Vorbemerkungen
5.3.1 Allgemeines
Die nachstehend ausgeschriebenen Leistungen betreffen die Errichtung von Schwimmbecken, bei denen die Dichtheit, die wasserberührte Oberfläche, die statische Aussteifung und Abstützung sowie die gesamte Konstruktion komplett durch den Werkstoff Edelstahl Rostfrei hergestellt ist.
Das Konstruktionssystem der Becken besteht aus statisch tragenden Seitenwänden, welche oben und unten abgestützt werden (siehe auch Seitenwandverankerung), und einem als schlaffe Metallmembran ausgebildeten Boden. Die Baugruppen, im weiteren als Leistungsgruppe bezeichnet, eines Edelstahlbeckens sind:
01 Beckenkörper
02 Beckeneinbauten
03 Beckenhydraulik
04 Verrohrung und Installationen
05 Beckenausstattung
5.3.2 Anforderungen an die Baugruppen
Die von diesen Baugruppen zu erfüllenden Aufgaben sind in den jeweiligen Vorbemerkungen dargestellt.
Die dichte Schwimmbeckenkonstruktion wird durch den Zusammenbau der Baugruppen 01 bis 02 mittels Schutzgasschweißung hergestellt. Der Beckenkopf wird durch die Verbindung der Seitenwände und der Überlaufrinne gebildet. Er ist als Bauteil zwischen Beckenumgang und Wasserfläche Übergangsstelle zwischen unterschiedlichen Funktionsbereichen und auch Werkstoffen und stellt ein wesentliches Konstruktionsteil dar. Er hat im Wesentlichen folgende Aufgaben zu erfüllen:
Abführen des anfallenden Wassers (Streichwehrfunktion) beim Betrieb des Beckens
Aufnahme von diversen Einbauteilen
Statisches Bauteil zur Sicherung der Lastabtragung und Stabilisierung der Überlaufkante gegenüber Temperaturspannung bedingter Verformung.
5.3.3 Die aus den Edelstahlbauteilen resultierenden statisch/ konstruktiven Belange sind mit prüffähigem statischem Nachweis seitens des Auftragnehmers zu belegen.
Ebenso sind alle notwendigen Angaben zum Erstellen bauseitiger Leistungen beizubringen (z.B. Abbruch vorhandener Bauteile und Herstellen neuer Bauteile, wie z.B. Fundamente).
5.3.7 Vorgaben Badewassertechnik:
Variobecken:
Aufbereitungs-Volumenstrom Becken252 m³/h
Beckenvolumenstrom min.75 m³/h
Rohwasser-Ansaugkammern für Nachtabsenkung2 x 90 m³/h
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 10 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Rohwasser-Ansaugkammern für Nachtabsenkung2 x 90 m³/h EUR EUR
Messwasser-Ansaugöffnungen2 Stück je 2,7 m³/h
Mehrzweckbecken:
Aufbereitungs-Volumenstrom Becken:194 m³/h
Beckenvolumenstrom min.78 m³/h
Rohwasser-Ansaugkammern für Nachtabsenkung2 x 70 m³/h
Messwasser-Ansaugöffnungen 2 Stück je 2,7 m³/h
- ZTV BIM (Building Information Modeling) ZTV BIM (Building Information Modeling):
Durch die Nutzung der digitalen Arbeitsmethode BIM (Building Information Modeling) in diesem Projekt führt die Stadt Stuttgart einen Piloten durch, in welchem gemeinsam mit allen Projektbeteiligten folgende Projekt-Ziele erreicht werden sollen:
-
Einhaltung der Ziele für Kosten - Termine - Qualität
-
Höhere Genauigkeit der Planung (Ausführungsplanung sowie W&M Planung)
-
Bessere Koordination sowie Verbesserung der Kommunikation & Schnittstellen zwischen allen Beteiligten.
-
Optimierung der Energieeffizient für den Betrieb durch frühzeitige Simulationen
-
As-built Modell für den Gebäudebetrieb nutzbar machen
-
Wissensaufbau & Erfahrung sammeln
-
Erfahrungen auf Basis eines Open BIM Projects
In diesem Zusammenhang muss der AN im Rahmen seiner Beauftragung folgende Leistungen erbringen:
Kommunikation über Projektplattform:
Die Kommunikation sowie der Austausch im Rahmen der BIM Leistungen erfolgt grundsätzlich auf der von Bauherrenseite gestellten Projektplattform "winplan 2.0". Der AN erhält hier kostenfrei bis zu 4 Zugänge. Alle hierzu notwendigen Aufwendungen auf Seiten des AN sind mit den Einheitspreisen abgedeckt.
Technische Voraussetzungen und Softwarekompatibilität:
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass er über geeignete Software und qualifiziertes Personal zur Bearbeitung und Fortführung des Modells verfügt. Schulungs-, Lizenz- oder Implementierungskosten sind mit den Einheitspreisen abgedeckt. Die gesamte Kommunikation und Koordination zum Thema BIM auf Seiten des AN hat zentral durch eine durch den AN zu benennende Person (BIM Koordinator) zu erfolgen.
Die Prüfung der Werkstatt- und Montageplanung erfolgt in Teilen modellbasiert. Dementsprechend hat der AN ein BIM Modell (oder in begründbaren Ausnahmefällen auch mehrere BIM Modelle) an die verantwortlichen Fachplaner und die Bauherrschaft zur Prüfung zu übermitteln. Teilt der AN die Übermittlung der Werkstatt- und Montageplanung in mehrere Teilmodelle auf, so ist dies im Vorhinein mit dem verantwortlichen Fachplaner abzustimmen. Gleichzeitig hat der AN sicherzustellen, dass sich mehrfach übermittelte Inhalte vorangegangener Teilmodelle nicht widersprechen. Bei der Übermittlung von Teilmodellen werden vom verantwortlichen Fachplaner nur die entsprechenden Teilinhalte geprüft. Regelungen zum Modellaustausch/Prüfprozess sowie Form und Inhalt der Modelle sind übergeordnet durch die BIM Gesamtkoordination im BIM Abwicklungsplan (s. Anlage BAP S. 13, 24, 25) festgelegt. Vor Beginn der Werk-/Montage-Planung ist gemeinsam mit dem verantwortlichen Fachplaner aus dem Planungsteam eine geeignete Schnittstelle zur konventionellen Werk-/Montage-Planung (2D) festzulegen, um Dopplungen und/ oder Widersprüche zu vermeiden.
Für den Gebäudebetrieb wird ein As-Built-Modell erstellt. Das As-Built-Modell wird durch den zuständigen Fachplaner auf Basis des BIM-Modelles (Leistungsphase 5) des jeweiligen Fachplaners unter Zuarbeit der jeweiligen Firmen erstellt. Die Zuarbeit gliedert sich in ein rein geometrisches BIM Modell und das Ausfüllen einer zur Verfügung gestellten Excel-Tabelle für sämtliche Semantik.
Geometrisches BIM-Modell:
Hierzu hat der AN dem zuständigen Fachplaner im Rahmen der vereinbarten Fristen, spätestens
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 11 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Hierzu hat der AN dem zuständigen Fachplaner im Rahmen der vereinbarten Fristen, spätestens jedoch im Rahmen der Dokumentation ein BIM-Modell (oder in begründbaren Ausnahmefällen auch mehrere BIM-Modelle) zur Übernahme (Kontrolle) der relevanten Geometrien vorzulegen. Dieses Modell basiert auf einer geprüften Werk-/Montage-Planung sowie dem LOD400 gem. BAP. (s. Anlage BAP S. 11).
Semantik-Tabelle: Hierzu hat der AN dem AG alle Informationen der verwendeten Bauprodukte aus den Datenblättern in eine zur Verfügung gestellte (vorformatierte) Excel-Tabelle zu überführen. Diese Excel-Tabelle enthält alle notwendigen Parameter für das spätere CAFM. (s. Anlage CAFM).
Berücksichtigung des BAP, Mitarbeit an Fortschreibung des BAP Der BAP wird unter Mitwirkung aller Beteiligten - auch unter Mitwirkung des AN - im fortlaufenden Projekt fortgeschrieben.
Modellbasierte Ausschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung wurde auf Basis eines koordinierten digitalen BIM-Modells erstellt. Das BIM-Modell steht dem AN als Grundlage für Mengenermittlung, Leistungsbeschreibung und Bauablaufplanung zur Verfügung.
Dem Bieter wird das Modell im offenen Austauschformat (IFC) sowie ggf. im nativen Format (z. B. Revit) zur Verfügung gestellt.
Der Modellindex sowie Informationen wie: Freigabe zur Ausführung, Freigabe zur Erstellung einer Werk-/Montage-Planung, Vorabzug, Wiedervorlage, etc...., werden als Parameter im ifc-Modell mitgeführt und gelten damit verbindlich.
Alle Aufwendungen, die mit den hier beschriebenen Leistungen verbunden sind, sind in dem Bereich "BIM-Leistungen" des LVs zu kalkulieren. 1 BAUSTELLENEINRICHTUNG
Hinweis Die Baustelleneinrichtung muss alle für die reibungslose Durchführung erforderlichen Einrichtungen, wie Maschinen, Werkzeuge, Werkbänke usw. berücksichtigen.
Für die Materiallagerung und für das Montagepersonal sind Lager- bzw. Aufenthaltscontainerbereitzustellen. Die Container werden in Abstimmung mit der Bauleitung platziert.
Die Aufstellung des Aufenthaltscontainers ist unabdingbar, da die Durchführung der Arbeitspausen auf der Baustelle untersagt ist.
Es wird auf den Baustelleneinrichtungsplan verwiesen. 1.1 Baustelleneinrichtung und vorbereitende Arbeiten
1.1.1 Gewerkespezifische Baustelleneinrichtung Gewerkespezifische Baustelleneinrichtung für die termin-, vertrags- und fachgerechte Ausführung sämtlicher In der Leistungsbeschreibung aufgeführter Leistungen in erforderlichem Umfang, sofern nicht in den folgenden Positionen gesondert ausgeschrieben, auf den in Abstimmung mit den anderen Gewerken durch die Objektüberwachung zugewiesenen Flächen betriebsfertig herstellen, nach Erfordernissen des Baustellenfortschritts umbauen.
Sowie während der gesamten Bauzeit vorhalten.
Die Baustelleneinrichtung umfasst insbesondere folgende Leistungen:
-
4 Wochen nach Auftragserteilung sind alle vom AG geforderten Nachweise für die einzubauenden Stoffe und Materialien zur Prüfung/ Freigabe vorzulegen. Bei nicht vollständiger Vorlage der geforderten Nachweise ist der Einsatz der Arbeitsmittel, Geräte und Materialien nicht freigegeben! Gegebenenfalls erforderlicher Rückbau und Entsorgung dieser Stoffe geht zu Lasten des AN.
-
Tagesunterkünfte für die eigene Belegschaft nach ArbStättV und ASR 4.2
-
Alle Geräte, Maschinen, Werkzeuge für eigene Arbeiten, einschließlich Magazine, Schuppen, Container etc.
Hebezeuge / Baukräne einschließlich Unterbauten und aller erforderlichen Maßnahmen. Alle Unterbauten sind beim Räumen der Hebezeuge / Baukräne restlos zu entfernen. Statische Berechnungen sind Bestandteil der Leistung des AN.
-
Anschluss aller Einrichtungen an die bauseitige Baustrom-, Bauwasser- und Abwasseranlage
-
An- und Abtransport aller Bestandteile der eigenen Baustelleneinrichtung, mehrmalige An,- und Abtransport-kosten für zeitlich getrennte Ausführungen sind nach Erfordernis zu berücksichtigen.
Folgende Hinweise sind besonders zu beachten:
Bautagesberichte sind der BL wöchentlich unaufgefordert vorzulegen.
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 12 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Bautagesberichte sind der BL wöchentlich unaufgefordert vorzulegen.
-
Planlisten sind wöchentlich zu überarbeiten.
-
CE-Verwendungsnachweise der Bauprodukte sind vor Einbau der BL zu übergeben.
Bauseits zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt werden
-
Bauwasseranlage
-
Baustromanlage
-
Sanitärcontainer
1,000 psch 1.1.2 Hebevorrichtung nach Wahl des Unternehmers Hebevorrichtung nach Wahl des Unternehmers zum einwandfreien und gefahrlosen Transport aller zum Einbringen der neuen Installationsmaterialien wie zum Beispiel Mobilkran einschl. der erforderlichen Schutzmaßnahmen.
1,000 psch
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 64]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 13 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026 Pos-Nr. (Pos- Menge Einheit Einheitspreis in EUR Gesamtpreis in EUR Nr.) 2 MEHRZWECKBECKEN
2.1 Beckenkörper Mehrzweckbecken
MEHRZWECKBECKEN Länge: 25,02 m
Breite: 12,50 m
Wassertiefe: 1,25 m - 3,85 m
Wasserfläche:312,75 m²
Wasserspiegel:+ 0,08 m
Beckenumgang:+ 0,03 m
Konstruktion: gemäß Beckenplan zum Leistungs- verzeichnis und zugehörigen Schnitten
Wertstoffbeständigkeit bei Beckenwassertemperaturen
bis 32 °C: max. 500 mg/l Chloridkonzentration BECKENWÄNDE Material: Werkstoffnummer 1.4404
Materialdicke: mindestens
-
aussteifende Wand 2,5 mm
-
Schwallwasserrinne 2,0 mm
-
Versteifungskonstruktion2,5 mm
Oberfläche bis Boden: wasserseitig geschliffen
sonstige Flächen: walzblank
Beckenseitenwände aus glattem Blech
sind so zu versteifen, dass der Wasserdruck
bzw. auftretende vertikale Belastungen aufgenommen
und die Lasten über die oberen und unteren Veran-
kerungen abgeführt werden können.
Seitenwandkonstruktion
gemäß Beckenplan und Schnitten zur Ausschreibung.
Beckenwände im Nichtschwimmer-, bzw. im Schwimmer-
Bereich bis Höhe Raststufe, als freistehende Konstruktion.
Unterhalb der Raststufe als Edelstahlauskleidung ohne
Unterkonstruktion (auf Edelstahlunterlagsstreifen) stumpf
verschweißt. Ein Überlappen der Seitenwandbleche ist
nicht gestattet.
Stirnwände von Schwimmerbecken
sind bis zu einer Wassertiefe von 0,80 m als genoppte
Wendefläche auszubilden.
Raststufe
In Bereichen mit einer Wassertiefe über 1,35 m ist eine
umlaufende Raststufe in Höhe von 1,20 m unter-
halb der Oberkante des Wasserspiegels mit einer Auftritts-
[Seite 65]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 14 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR halb der Oberkante des Wasserspiegels mit einer Auftritts-
breite von mindestens 0,10 m vorzusehen. Die Beckenwand
fällt unterhalb der Raststufe senkrecht bis zum Beckenboden
ab. Die Ausbildung der Stehstufe als Konsole ist nicht statt-
haft. Auf der Trittfläche sind keine Längsschweißnähte zugelassen.
Boden-Wandanschluss
Die Beckenwände sind über eine 90°-Kantung zur Ausbildung
eines Bodenauflagers, mit Breite von ca. 90 mm, auszuführen.
Die Bodenauflagefläche ist als formstabiler Übergang von
Seitenwand zu Bodenblech auszuführen.
Überlaufkante
Die Ausführung der Überlaufkante hat Einfluss auf den
gestalterischen/funktionalen Anspruch der Beckenaus-
formung. Die Überlaufkante ist in allen Bereichen des
jeweiligen Beckens gleich auszuführen. Die Abweichung
der Überlaufkante von der Waagerechten darf über den
Umfang eines Beckens daher nicht mehr als +/- 2 mm
betragen.
Beckenwände mit einer außen liegenden Überlaufrinne
sind mit einer Überlaufschräge von max. 30 Grad
Neigung und ca. 10 cm Breite als Streichwehr zur
kontinuierlichen und gleichmäßigen Ableitung des
Oberflächenwassers auszubilden. Sie dient gleichzeitig
als Handfasse. Die Anforderungen an die Ebenheit der
Überlaufkante gelten auch hier.
Abstützungen/Verankerungen
Sind im Leistungsverzeichnis keine entsprechenden
Positionen enthalten, ist die Abstützung und Verankerung
der Beckenwände, soweit es die Metallbauteile betrifft,
in den Einzelpreisen zu berücksichtigen.
Eckverbindungen
Ecken sind als Rundungen mit einem Radius von 25 mm auszubilden ÜBERLAUFRINNEN Material: Werkstoffnummer 1.4462
Materialdicke: mindestens
-
Rinne 2,0 mm
-
Versteifungskonstruktion2,0 mm
Oberfläche: walzblank
Außen liegende Überlaufrinnen
Der gleichmäßige und kontinuierliche Wasserablauf ist
[Seite 66]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 15 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Der gleichmäßige und kontinuierliche Wasserablauf ist
sicherzustellen. Eine Beckenrandüberflutung durch
Wasserstau in der Überlaufrinne ist nicht zulässig.
Die Führung des Wassers von der Überlaufkante in die
Überlaufrinne muss kontinuierlich und ohne senkrechten
Absturz des Wassers erfolgen. Die dem Becken zuge-
wandte Abströmfläche der Überlaufrinne ist daher über
die gesamte Höhe; richtlinienentsprechend, um 12°
zu neigen. Zur ordnungsgemäßen Ableitung des Überlauf-
wassers sind in den Ecken der Überlaufrinne Umlenk-
bleche anzuordnen.
Die Anzahl und Ausbildung der Rinnenablaufkästen ist
entsprechend DIN 19643 auf den Wasseranfall (Um-
wälzmengen, Schwallwasser, Verdrängungswasser mit mindestens 50 % Zuschlag auf die Umwälzmenge) auszulegen.
Querprofile
zur Aufnahme von Steckhülsen und Leiterholme sind,
zur Vermeidung eines Überlaufens von Schwallwasser
von Überlaufkante in den Beckenumgang, mit einer aus-
reichenden Perforierung auszuführen.
Rinnenabschluss
die Überlaufrinne ist an der Außenseite mit einem Edel-
stahlbord, Ausführung gemäß beiliegenden Schnitten,
abzuschließen. Bordbreite 35 mm, Materialdicke mind.
2 mm, Oberfläche geschliffen.
Anschlusswinkel
für die bauseitige Anbindung der Feuchtigkeitsisolierung
des Beckenumgangs im Hallenbereich ist ein Anschlusswinkel
vorzusehen und dicht mit dem Abschlussprofil der Überlauf-
rinne zu verschweißen.
BECKENBODEN Material: Werkstoffnummer 1.4404
Materialdicke: mindestens 1,5 mm
Oberfläche: walzblank
Die Gliederung der Bodenflächen
durch Anordnung der Bodenbleche in Verbindung mit dem
hydraulischen System erhebt einen hohen formalen An-
spruch. Die Bodenblechaufteilung ist vor der Ausführung
durch den Auftraggeber freizugeben.
Bodenbleche aus Edelstahl Rostfrei
[Seite 67]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 16 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Bodenbleche aus Edelstahl Rostfrei
sind mit mindestens 2 cm Überlappung zu verschweißen
und konstruktiv sicher mit den Seitenwänden zu verbin-
den. Die rutschhemmende Prägung entsprechend Bewertungsgruppe C ist durchgängig auszuführen.Dies gilt gleichermaßen für die Anschlüsse an Bodenkanäle und Beckeneinbauteile. Es sind nur genoppte, keine dessinierten Bodenbleche (Strukturbleche) zulässig.
Rutschhemmende Oberfläche
Bodenbleche in Bereichen mit einer Wassertiefe bis
1,35 m sind mit rutschhemmenden Oberflächen gemäß
DGUV 207-006 auszubilden.
Bodenprofil
um einen verzugsfreien Beckenboden zu gewährleisten,
ist bei Übergängen zwischen unterschiedlichen Boden-
schrägen ein entsprechend gekantetes Bodenprofil vor-
zusehen. 2.1.1 Beckenkörper gemäß Beckenplan zum Leistungsverzeichnis
mit zugehörigen Schnitten - pauschal
1,000 psch 2.1.2 Edelstahlwinkel Feuchtigkeitsabdichtung (Isolieranschlusswinkel) Lieferung und Montage eines, dicht an den Beckenkörper angeschweißten, rings umlaufenden Edelstahlwinkels, in regelmäßigen Abständen mit der Beton-Unterkonstruktion verschraubt, geeignet zum bauseitigen Anschluss einer Feuchtigkeitsabdichtung.
Abmessung: ca. 150 x 150 x 2,5 mm
Gesamtlänge (Außenkante Überlaufrinne) ca. 82 m.
1,000 psch 2.1.3 Anschlussmöglichkeit Potentialausgleich Anschluss herstellen für den Potentialausgleich nach DIN VDE 0100-702.
Der Potentialausgleich wird bauseits hergestellt.
4,000 St 2.1.4 Bodenprägung komplett Ausführung des gesamten Beckenbodens
mit Noppenprägung wie im Nichtschwimmerbereich.
Inkl. Prägung der Bodenkanaldeckel.
Gesamtfläche: ca.172 m²
1,000 psch 2.1.5 Bodenprofil Bodenprofil, bei Übergängen zwischen
unterschiedlichen Bodenschrägen, Ausführung
wie vor beschrieben
Gesamtlänge:ca. 25 m
1,000 psch 2.1.6 Sonderwerkstoff für Überlaufrinne Ausbildung der Überlaufrinne in Edelstahl
Werkstoff Nr. 1.4462
(austenitisch-ferritischer Duplex Stahl mit erhöhter
[Seite 68]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 17 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR (austenitisch-ferritischer Duplex Stahl mit erhöhter
Korrosionsbeständigkeit)
Zur Optimierung der Betriebskosten sieht das Betriebs-
system der Badewassertechnik eine Nachtabsenkung
des Wasserspiegels vor. Wände und Sohle der Überlauf-
rinne werden in diesem Zeitraum nicht befeuchtet,
d.h. es ist mit auskristallisierenden Chloriden zu rechnen.
mittlere Gesamtlänge ca. 80,50 m
1,000 psch 2.1.7 Beckenwandbefestigung Verankerung aller Beckenwand-Zwischenstreben (e=0,5m), in Höhe Raststufe am Fundament, zur sicheren Ableitung
der resultierenden statischen Kräfte aus der Edel-
stahlkonstruktion. Liefern und Montieren,
inkl. statischem Nachweis.
(anstelle bauseitiger Bewehrung für Aufbeton)
Beckenumfang: ca. 78,3 m
1,000 psch
Gesamtbetrag:
[Seite 69]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 18 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 2.2 Beckeneinbauten Mehrzweckbecken
BECKENEINBAUTEN (mit dem Beckenkörper dicht verbunden)
Material: Werkstoffnummer 1.4404
Materialdicke: mindestens
-
aussteifende Wand 2,5 mm
-
Versteifungskonstruktion2,0 mm
Oberfläche bis Stehstufe
bzw. Boden: wasserseitig geschliffen
sonstige Flächen: walzblank TREPPEN Beckentreppen sind nach statischem Erfordernis zur
Wasserfläche hin als allseits geschlossene Schweiß-
konstruktion inkl. Längsträgern und Knotenblechen
auszubilden.
Die Tritthöhe von Stufe zu Stufe muss gleich, die
oberste Stufe muss in Höhe OK Wasserspiegel sein.
Zwischen der Vorderkante der oberen Stufe und der
Hinterkante der unteren Stufe darf in der Lotrechten
kein Zwischenraum sein.
Die Stufen müssen als trittsichere Flachstufen aus-
gebildet sein. Diese Forderung gilt dann erfüllt, wenn
sie den Bestimmungen der DIN 16165 Anhang A Bewertungsgruppe "C" entsprechen.
Trittflächen dürfen sich nicht bleibend verformen.
Bis zu einer Treppenbreite von 1,5 m sind beid-
seitige Handläufe vorzusehen, bei Breiten über 1,5 m
zusätzlich ein Mittelhandlauf.
Handläufe mit Gehrungsschnitten sind unzulässig.
Die Verbindung einzelner Holmabschnitte muss
schweißtechnisch und mit Rundmaterial kleineren
Durchmessers erfolgen.
Stufenkantenmarkierung:
Die Vorderkanten der Stufentreppen sind mittels
anerkanntem elektro-chemischen Verfahrens,
dauerhaft zu markieren.
2.2.1 Beckentreppe 8-stufig Ausführung wie beschrieben, mittlere Lauf-
breite 7,25 m beginnend am Beckenumgang mit 6,0 m endend mit ca. 8,3 m am Beckenboden, 8- stufig,
Stufenausbildung 15,4/30 cm.
[Seite 70]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 19 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
1,000 St HANDLÄUFE Handläufe aus fein (Korn 400) geschliffenem, gebogenem Edelstahlrohr. Die Abstützung hat der zu erwartenden Belastung
auf Dauer standzuhalten.
Handlaufquerschnitt Durchmesser mindestens 3,8 cm,
max. 5 cm.
Die Rohrwanddicke hat mindestens 2 mm zu betragen.
An den Biegestellen muss der Radius (rund) erhalten bleiben. 2.2.2 Treppenhandlauf wandseitig für 8-stufige Treppe, aus geschliffenem, gebogenem
Edelstahlrohr, mit wandseitig begleitender Absturz-
sicherung, mit Knieleiste in der Überlaufrinne verankert.
2,000 St 2.2.3 Treppen-Mittelhandlauf für 8-stufige Treppe, aus geschliffenem, gebogenem Edelstahlrohr, mit Knieleiste.
1,000 St LEITERN Beckensteigleitern sind wandbündig als eingeschweißte
Nischenleitern auszubilden und haben der EN 13451-1
und EN 13451-2 zu entsprechen.
Sie führen bis zur Raststufe. Abstand der Trittstufen 30 cm.
Anordnung der obersten Stufe in Höhe
OK Wasserspiegel. Nischentiefe mind. 12 cm, Nischen-
breite mind. 60 cm.
Höhe des niedrigeren der beiden unterschiedlich hohen
Holme mindestens 75 cm über Beckenumgang, die des
überragenden Holmes 20 cm höher. Holmabstand wasser-
seitig 50 - 55 cm, umgangsseitig 70 - 80 cm (Achsmaß),
Holmquerschnitt Ø mindestens 3,8 cm, maximal 5 cm.
Die Leiterholme sind am Beckenkopf dauerhaft zu ver-
ankern, der beckenseitige Holmteil eines Griffbogens
darf nicht über den Beckenrand hinausragen und / oder
nicht mehr als 15 cm vom Beckenrand zurückstehen. 2.2.4 Nischenleiter Nischenleiter in der Ausführung wie beschrieben.
3,000 St Taktile Handlaufbeschriftungen Geländer Geländern und/oder Beckeneinstiegsleitern mit Braille- und Pyramidenschrift, hergestellt nach den Richtlinien des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV). Handlaufbeschriftungen gebogen, aus Edelstahl.
Größe des Schildes nach Textlänge. 2.2.5 Taktile Handlaufbeschriftung Treppenanlage o. Beckeneinstiegsleiter Text: Nichtschwimmerbecken
[Seite 71]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 20 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
6,000 St 2.2.6 Taktile Handlaufbeschriftung Treppenanlage o. Beckeneinstiegsleiter Text: WT 1,25 - 3,85 m
6,000 St 2.2.7 Aluminiumleiter Mobile Anlegeleiter aus Aluminium
für Reinigungs- und Wartungsarbeiten in der Sprunggrube.
Stufenleiter aus Aluminium entsprechend DIN EN 131, mit
geprägten Auftritten und beidseitigen Griffbürgeln.
Länge bis Beckenboden an der tiefsten Stelle reichend und mit normgerechten Überstand von mind. 1 m über Austrittsstelle ragend.
Inkl. Sicherungsvorrichtung zum Fixieren der Leiter in der
Überlaufrinne (ein Wegrutschen am Beckenboden muss
zuverlässig verhindert werden).
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 72]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 21 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.3 Beckenhydraulik Mehrzweckbecken
BECKENHYDRAULIK Die Abstände der Bodenkanäle bzw. Einströmdüsen sind gemäß der DIN 19643 und den beigefügten Plänen auszuführen. Eine Vergrößerung der Abstände ist nicht zugelassen.
Material: Werkstoffnummer 1.4404
Materialdicke: mindestens 2,00 mm
Oberfläche: walzblank
Druckstufe: PN 10
Vertikaldurchströmung mittels Bodenkanälen
(Einströmdüsen sind nur im Bereich der Treppe zugelassen)
Bodenkanäle:
Für die Reinwasserzufuhr sind in der Beckensohle
Bodenkanäle mit Kunststoff-Einströmdüsen vorzu-
sehen. Aus hygienischen Gründen sind die Kanäle mit
abnehmbaren Deckeln, für eine einfache Reinigung
auszuführen. In Beckenbereichen, die von Bodenkanälen
nicht erfasst werden, sind seitl. Wandeinströmdüsen
vorzusehen.
Die Abdichtung zwischen Bodenkanal und Deckel ist durch
eine chlorwasserbeständige, elastische Dichtung ohne
Metallkern herzustellen. Die Bodenkanalabdeckungen sind
bis 1,35 m Wassertiefen mit derselben rutschhemmenden
Oberfläche wie die Beckenböden, in leicht montierbaren
Längen, herzustellen. Die rutschhemmende Prägung ist bis
an die Ausströmflächen der Düsen heranzuführen.
Auf entsprechende Verformungsfestigkeit der Boden-
kanalabdeckung ist zu achten. Die Abdeckbleche sind
daher nach unten gekantet auszuführen. Das vorgese-
hene Abdichtungsprofil ist fest aufzuklemmen und bei
jedem Abdeckelement rundum vorzusehen.
Die Befestigungen der Bodenkanalabdeckungen sind so
zu wählen, dass ein leichtes Öffnen auch nach Jahren
möglich ist.
Einströmdüsen (nur im Bereich Beckentreppe zugelassen):
Einströmdüsen sind so auszuführen, dass sie mit der
Beckensohle (ohne Erhöhung) bündig abschließen.
Die Verteilung der Einströmdüsen muss so gewählt
werden, dass keinerlei Totzonen entstehen. Die
Auslegung hat nach dem Prinzip der gleichen
hydraulischen Verhältnisse für jede Düse zu erfolgen,
[Seite 73]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 22 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR hydraulischen Verhältnisse für jede Düse zu erfolgen,
so dass ein Einstellen der einzelnen Düsen nicht
erforderlich ist. Der Vordruck an den Einströmdüsen darf max. 0,3 bar betragen
Die Düsenauslassquerschnitte sind entsprechend der
Fördermenge und der erforderlichen Wurfweite zu
dimensionieren. Ein unbefugtes Herausnehmen darf
nicht möglich sein.
Bodenkanal-Restentleerung:
Die Ausbildung eines Restentleerungssystems bis hin zum Beckenentleerungskasten ist auszuführen. 2.3.1 Beckenhydraulik Beckenhydraulik gemäß Beckenplan zum Leistungs-
verzeichnis. Die Vorgaben der DIN 19643, betreffend einer ausreichenden Beckendurchströmung, insbesondere was die Abstände der Bodenkanäle betrifft, müssen bindend eingehalten werden.
Folgende Kriterien sind zwingend zu erfüllen:
Die Wirksamkeit der Beckendurchströmung muss einer Überprüfung entsprechend DGfdB R 65.04 standhalten.
D.h. das Becken muss im Färbetest (bei einer Wasser-
temperatur von ca. 20°C - zur Gewährleistung der Löslichkeit des Färbemittels) innerhalb von 15 min komplett
durchgefärbt sein.
Die Umwälzleistung des angebotenen Einströmsystems
ist mit einer hydraulischen Berechnung zu belegen.
Die Bodeneinströmkanäle sind mit demontierbaren Ab-
deckungen, für einfache Wartungszugänglichkeit,
auszurüsten
Umwälzleistung Mehrzweckbecken (Reinwasser): 194 m³/h
Ausrüstung des Beckens mit mind. 5 St. Bodeneinströmkanälen
1,000 psch
Gesamtbetrag:
[Seite 74]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 23 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 2.4 Beckenverrohrung und Beckeninstallationen Mehrzweckbecken
BECKENVERROHRUNG UND BECKENINSTALLATIONEN Material: Werkstoffnummer 1.4404
bzw. 1.4571
Materialdicke: mindestens 2,00 mm
Flansche: nach EN 1092-1
Oberfläche: walzblank
Druckstufe: 10 PN
2.4.1 Beckenverrohrung Rohrleitungsführung inkl. sämtlicher Formstücke,
Kleinteile und Anschlussflansche. Die Verrohrung
ist gemäß Beckenplan zum Leistungsverzeichnis
auszuführen.
Liefergrenze: alle Rohrleitungen sind bis ca. 0,50 m
außerhalb des Beckens zu führen. Alle Rohrstutzen
(auch kleinere Dimensionen) sind als Flanschkonstruktionen in
Edelstahlmaterial Werkstoffnummer 1.4571 vorzusehen.
Die angebotene Beckenverrohrung ist vom Bieter technisch auszulegen mit Angabe aller Rohrdimensionen und Übergabestellen. Bei Abweichungen zur Ausführungsplanung ist dies vom AN schriftlich anzuzeigen.
Die Abrechnung erfolgt als Gesamtpreis, pauschal und beinhaltet:
- Verrohrung für Bodeneinströmkanäle, inkl. Bördel
und Losflansch
-
Versorgungsleitung für Reinwassereinströmdüse
-
Rohrleitungssystem für Restwasserentleerung der
Bodeneinströmkanäle,
bis Beckenentleerung geführt
-
Rohrstutzen, Bogen, Bördel und Losflansch für Rinnenabläufe
-
Rohrstutzen, Bördel und Losflansch für Beckenentleerung
und Ansaugen für Nachtabsenkbetrieb
- Rohrleitungen mit Bördel und Losflansch für
Messwasserstellen
1,000 psch ÜBERLAUFRINNENABLÄUFE Ausführung in strömungstechnisch günstiger Form,
bestehend aus Überlaufrinnenvertiefung und An-
schlussstutzen inkl. Flansch und allem notwendigen
Zubehör, einschließlich Maßnahmen zur Minderung
von Ablaufgeräuschen.
Als Nachweis einer funktionierenden Rinnenentwässerung
ist ein Berechnungsprotokoll mit Angabe der vorge-
[Seite 75]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 24 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR ist ein Berechnungsprotokoll mit Angabe der vorge-
sehenen Rinnenbreite und -tiefe sowie Dimensionierung
der Rinnenablaufstutzen im Zuge der Montageplanung vorzulegen.
Aus dieser Berechnung muss die, bei Vollastbetrieb zu
erwartende Füllhöhe der Überlaufrinne ersichtlich sein. 2.4.2 Überlaufrinnenablauf DN 250 im Verlauf von geraden außen liegenden Überlauf-
rinnen, DN 250
2,000 St 2.4.3 Absaugkanal 1 m, DN 200 Absaugkanal für Nachtabsenkung
bestehend aus im Beckenboden eingebautem,
U-förmig gekantetem Edelstahlblech mit Beton-
und Schraubankern, schachtelförmiger, demontier-
barer Lochblechabdeckung, niveaugleich mit der
Beckensohle.
Herzustellen mit senkrechtem Rohrleitungsanschluss
DN 200, einschl. Bördel und Losflansch, PN 10 gebohrt,
bis 20 cm unterhalb der Rohbetondecke geführt.
Mit großflächiger Lochblechabdeckung ausgeführt nach EN 13451-1, Abschnitt 5.4, mit Typenprüfung oder rechnerischem Nachweis.
Volumenstrom: mind. 70 m³/h
2,000 St 2.4.4 Beckenablaufkasten DN 125 zur Beckenentleerung, bestehend aus Edelstahl-
kasten mit Betonankern, Lochblechdeckel nach
EN 13451, niveaugleich mit Beckensohle,
ca. 25 x 25 cm.
1,000 St 2.4.5 Beckenentleerung in der Seitenwand DN 125 Ablaufkasten in der Beckenwand mit demontier-
barer Lochblechabdeckung nach EN 13451,
mit waagrechtem Rohranschluss mit Bördel und
Losflansch DN 125, bis ca. 0,5 m hinter der Becken-
wand geführt.
1,000 St 2.4.6 Chlor-Messwasserstutzen R 1" Chlor-Messwasserstutzen R 1" für die Messwasserentnahme aus dem Becken, bestehend aus:
in der Beckenwand eingeschweißter Edelstahl-
muffe R 1 1/2" und Verrohrung bis 0,5 m außerhalb der Beckenaußenkante, und großflächiger Lochblech-Abdeckung
ausgeführt nach EN 13451-1, Abschnitt 5.4,
(Lochung Ø 3,00 mm, mit Typenprüfung),
Übergang mit Bördel und Losflansch
[Seite 76]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 25 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Übergang mit Bördel und Losflansch
2,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 77]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 26 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.5 Beckenausstattung Mehrzweckbecken
BECKENAUSSTATTUNG
ABDECKROSTE Vorbemerkungen Querrost:
Die Roststäbe sind nach den hydraulischen und
statischen Erfordernissen zu wählen. Die Kon-
struktion hat die einwirkenden Verkehrslasten
sicher aufzunehmen. Er muss temperaturunem-
pfindlich sowie badewasser-, alterungs- und
UV-beständig sein.
Die Roststäbe müssen an ihrer Oberseite eine
rutschhemmende Oberfläche haben. Stabbreite
max. 10 mm, Stababstand max. 8 mm. Zur
Reinigung des Rostes und der Rinne muss der
Rost abnehmbar sein.
Es sind Rostelementlängen von ca. 1 m anzu-
streben. Rostwerkstoff PP, wiederverwertbar. 2.5.1 Abdeckrost, gerade Abdeckrost wie vor beschrieben, in den Standardfarben:
weiß - ähnlich RAL 9010
(alle Bereiche ohne Treppen bzw. Einstiege)
gelb - ähnlich RAL 1018
(bei Treppen oder Einstiege)
79,000 m 2.5.2 Rinnenrosteck Eckausbildung mit Gehrungsschnitt alle Grade.
Abdeckrost wie vor beschrieben, in der Standardfarbe:
weiß - ähnlich RAL 9010
6,000 St BEZEICHNUNGSSCHILDER Symbolschilder, oberflächenbündig in Ausnehmung
am Rinnenrost verschraubt
Schilder aus farbigem Werkstoff in RAL- Farbe mit graviertem Symbol oder Text, einzeilig, Schriftgröße 70 mm.
Schildgröße 250 x 120 mm, mit abgerundeten
Ecken und rutschhemmender Oberfläche. 2.5.3 Bezeichnungsschild mit der jeweiligen Wassertiefe, Farbe blau
4,000 St 2.5.4 Bezeichnungsschild mit Symbol "Schwimmer", Farbe blau
4,000 St 2.5.5 Bezeichnungsschild
[Seite 78]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 27 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR mit Symbol "Nichtschwimmer", Farbe blau
4,000 St 2.5.6 Bezeichnungsschild mit Symbol "Springen verboten", Farbe rot
4,000 St 2.5.7 Schildständer Schildständer für
2 St. Leinenhalter für Trennseil,
ausgeführt als:
Schildständer aus Edelstahlrohr mit zwei Schild-Haltebügeln
und -Trägerplatten mit Piktogramm und Beschriftung
"Schwimmer/Nichtschwimmer" als Klebefolie aufgebracht.
Pfosten mit einer Leinenöse. Pfosten-ø 44,5 mm, zur
Befestigung in einer Steckhülse in der Überlaufrinne.
Gesamthöhe 1.350 mm.
2,000 St 2.5.8 Spezialständer aus Edelstahlrohr Spezialständer aus Edelstahlrohr zur Montage
mittels Edelstahlprofilen im Rinnenbereich,
mit Halterung für je 1 Rettungsstange und 1
Rettungsring sowie Kunststoffschild sinngem.
wie vor in stabiler Halterung mit Symbol "Springen
verboten",
Lieferung inkl. Rettungsstange und Rettungsring.
2,000 St SPORTAUSRÜSTUNG
2.5.9 Startsockel komplett Startsockel entsprechend World Aquatics Competition Regulations, demontierbar, inkl. Rücken-
schwimmerhaltegriff. Startsockelsäule als Edelstahl-
Schweißkonstruktion, Oberfläche pulverbeschichtet.
Absprungplattform und Antrittsstufe aus glasfaser-
verstärktem Kunststoff, mit besandeter Oberfläche
und rutschhemmender Eigenschaft entsprechend
DIN EN 16165 Bewertungsgruppe "C"
Dimension der Startplattform mind. 500 x 500 mm.
Halterung aus zwei U-Profilen im Abdeckrostniveau
mit vier Verschraubungen.
Max. Höhe 600 mm gemäß DIN EN 13451-3
5,000 St 2.5.10 Schwimmbahnmarkierung Schwimmbahnmarkierung für 25m-Schwimmbahn.
Abmessungen nach World Aquatics Competition Regulations, am Boden und an den
[Seite 79]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 28 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Abmessungen nach World Aquatics Competition Regulations, am Boden und an den
Stirnwänden, dauerhaft mittels elektro-chemischen
Verfahrens aufgebracht.
Nachträglich aufgebrachte Markierungen sind nicht zugelassen.
5,000 St 2.5.11 Steckhülse Steckhülse aus Edelstahl-Werkstoff-Nr. 1.4404 oder 1.4571 mit der Überlaufrinne fest verschweißt, Oberkante
mit dem Rinnenabdeckrost bündig, die Profilober-
fläche für Wasserablauf gelocht mit verletzungs-
sicherem Ringspalt zur Aufnahme von Einsteck-
rohren ø 44,5 mm x 2,0 mm für den Einsatz von
Leinen- und Anschlagtafelhalterungen.
14,000 St 2.5.12 Leinenhalter für Schwimmleine Leinenhalter aus Edelstahl-Werkstoff-Nr. 1.4404 oder 1.4571 zum Befestigen von Schwimmleinen,
Rohr-ø 44,50 mm x 2,00 mm.
8,000 St 2.5.13 Leinenhalter für Trennseil Leinenhalter aus Edelstahl-Werkstoff-Nr. 1.4404 oder 1.4571 zum Befestigen von Trennseilen
Rohr-ø 44,50 mm x 2,00 mm.
2,000 St 2.5.14 Trennseil Schwimmer/Nichtschwimmer Beckentrennseil zwischen Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich aus Stahl, mit wellenbrechenden
Kunststoffschwimmern Ø 65 mm, dicht an dicht,
Befestigung mit Karabiner und an zweiter Seite
mit Spannschluss und Schraubhaken.
Länge: 12,50 m
1,000 St 2.5.15 Schwimmbadleinen 25m Schwimmbadleinen 25m für Wettkampfsport nach EN 13451-5 und World Aquatics, bestehend aus Edelstahlseil, 4 mm Durchmesser, mit durchgehend aufgeschobenen, verzahnten Polypropylen- Elementen hoher Widerstandsfähigkeit, Farbe rot/weiß nach World Aquatics, wellenbrechend, verletzungssicher und innenliegenden Schwimmkörpern, die die Leine 50 % über Wasserspiegel halten, zwei Edelstahlbefestigungsspannhaken, Seilklemme verletzungssicher in einer Schwimmkugel eingeschlossen.
4,000 St 2.5.16 Haspel Haspel zur Aufnahme einer Schwimmbahnleine 25 m, aus zwei, mittels Achsen verbundenen, sechsspeichigen Rädern aus Edelstahlrundrohr, Lagerzapfen für Haspelwagen, Haspeldurchmesser 1,10 m, Haspelbreite 60 cm.
4,000 St 2.5.17 Haspelwagen Haspelwagen zum Auf- und Abrollen der Schwimmbahnleine von der Haspel und zum Transport, passend durch Standardtüren, aus Edelstahlrundrohr mit gelagerten Gummirollen.
2,000 St 2.5.18 Steckhülse mit Befestigung
[Seite 80]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 29 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Steckhülse aus Edelstahl-Werkstoff-Nr. 1.4404 oder 1.4571 zur universellen Verwendung (Rohr 40
- 50 mm Durchmesser), im Abdeckrostniveau, Stecköffnung niveaugleich verschlossen, stabile Befestigung im oberen Bereich der Überlaufrinne.
8,000 St 2.5.19 Bodendurchführung für Schwimmleinen Stabiles Durchführungsrohr mit wasserdichtem Deckel mit Befestigungsöse zur Aufnahme der Schwimmleine. Die herausklappbare Führungsrolle schützt die Schwimmleine und erleichtert die Handhabung. Nicht durch Unbefugte zu Öffnen. Der Deckel ist mit einer rutschsicheren rillierten Edelstahloberfläche (Rutschklasse C) ausgestattet, inkl. umlaufendem Abdichtungsflansch.
Rohrdurchmesser ca. 220 mm
Rohrlänge ca. 465 mm
Positionierung: in Verlängerung der Schwimmbahnleinen im Beckenumgang
Material: Edelstahl V4A (1.4571)
4,000 St 2.5.20 Auffangbehälter für Schwimmleinen 25m Konisch runder Auffangbehälter für Schwimmleinen 25 m aus glasfaserverstärktem Kunststoff für das saubere Einlegen der Schwimmleinen ohne Verhaken. Mit Bodenablaufstutzen mind. DN 25 für freien Wasserablauf oder Anschluss an einen Ablaufschlauch. Montage ca. 500 - 800 mm unterhalb der Stahlbeton-Kellerdecke mittels korrosions- und chloridbeständiger Seile, einschl. Befestigungsmaterial.
Abmessung: (Durchmesser x Höhe) ca. 1250 x 800 mm
4,000 St 2.5.21 Beckenlift Elektrisch betriebener, stationärer aber umsetzbarer
Schwimmbadlifter (Ausführung ohne Transportwagen).
Heben, Senken und Drehen erfolgt mit Elektroantrieb,
mit Wechselakkusystem 24V/2,9Ah, Schutzart IP 65,
Not-/Ausschalttaste gem. CE-Vorschrift, elektrische
Notanhebung und Notabsenkung, Kabelfernbedienung,
Wasserfest IP 67, CE-Kennzeichen, Hubmotor mit Freikopplung.
(Abschaltung bei Widerstand)
Feste Sitzschale, Drehbereich der Liftsäule annähernd 360°
Material: Edelstahl Werkstoff-Nr. 1.4571 pulverbeschichtet, Aluminium,
ABS-Kunststoff
Ausstattung:
-
Sitz mit hochklappbaren Armlehnen
-
Sicherheitsgurt
-
Wechselakku
-
Akku-Ladegerät
-
Steckhülse für Standsäule inklusive stationärer Verstärkung montiert in der Überlaufrinne
Hubbereich min. 1.190 mm
Hubleistung min. 135 kg
1,000 St UNTERWASSERBELEUCHTUNG
2.5.22 Unterwasser-Bullauge ø 200 mm, Wassertiefe bis 0,60m Unterwasser-Bullauge rund, lichter Durchmesser 200 mm,
Verglasung mit monolytischem Acrylglas,
[Seite 81]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 30 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Verglasung mit monolytischem Acrylglas,
geeignet für eine Wassertiefe bis 0,60 m.
Rahmen und Anschweißflansch aus Edelstahl
Werkstoff-Nr. 1.4404 oder 1.4571, Oberfläche ge-
bürstet, Versiegelung 2-fach, Farbe schwarz, mit
Zulassung nach EN 13022.
Alle Teile beständig gegen dauerhafte Belastung
durch chlorhaltiges Wasser, max. Chlorkonzentration
0,04 ppmInkl. Einschweißen in die Beckenwand.
mg/l
14,000 St 2.5.23 Unterwasser-Bullauge ø 400 mm, Wassertiefe bis 2,50m Unterwasser-Bullauge rund, lichter Durchmesser 400 mm,
Verglasung mit monolytischem Acrylglas,
geeignet für eine Wassertiefe bis 2,50 m.
Ausführung wie in Vorposition beschrieben,
jedoch inklusive trockenseitigem Einbaurohr
ø 400 mm, Länge 400 bis max. 480 mm
und Befestigung für Scheinwerfer
Inkl. Einschweißen in die Beckenwand.
6,000 St 2.5.24 LED Scheinwerfer 120 W, RGB-W LED Scheinwerfer, RGB-W
zum Einsatz hinter Unterwasserfenstern
120 W, 6,5 A, Betriebsspannung 12-16,5 V DC,
+4000 Kelvin (naturweiß),
mind. 3400 lm, abgedeckt durch
ein Polykarbonat Linse.
Oberflächenwärmeentwicklung max. 62° Celsius
Gehäuse aus Aluminiumdruckguss, IP65, Ø 230 mm,
Tiefe 229 mm, Kabelverschraubung aus Edelstahl, inkl.
3 m Nitril-Kabel
Einzukalkulieren sind die zu den Scheinwerfern passenden Treiber-Installationsboxen inkl. Kabelverschraubungen IP66, DMX-Controller zur Steuerung RGBW, Regelgerät zur Einstellung der Farben.
20,000 St 2.5.25 Elektrische Verkabelung der UW-SW Mehrzweckbecken Komplette elektrische Verkabelung für alle Unterwasser-Scheinwerfer des Mehrzweckbeckens (20 Stück LED - RGBW) zwischen Netzteilen, Vorschaltgeräten, Controlern, etc. und MSR-Schaltschrank Badewassertechnik.
Der MSR-Schaltschrank befindet sich in der Technikzentrale in etwa mit einer mittleren Kabellänge von 30 m Entfernung vom Becken.
Die Leitungstypen, Querschnitte und Leitungslängen sind den herstellerspezifischen Anforderungen und den örtlichen Gegebenheiten entsprechend auszulegen und zu kalkulieren.
Einzukalkulieren sind die kompletten Kabelverlegesysteme in Form von Kunststoff-Kabelkanälen,
[Seite 82]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 31 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Einzukalkulieren sind die kompletten Kabelverlegesysteme in Form von Kunststoff-Kabelkanälen, Kunststoff-Schutzrohren, etc. mit allem erforderlichen Klein- und Befestigungsmaterial, Abzweigdosen usw.
Die Installations- und Befestigungssysteme für die Endverkabelung zwischen Scheinwerfer und Netzteilen sind ebenfalls einzukalkulieren.
1,000 psch
Gesamtbetrag:
[Seite 83]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 32 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.6 Sprungbrett
Anzubieten ist ein Sprungbrett 1m komplett montiert auf einem bauseitigem Betontisch mit bauseitigem Aufstieg und Geländer. 2.6.1 Sprungbrettendlager aus Edelstahl Auflage aus 40mm-Vierkant-Vollmaterial,
geräuscharm in Kunststoff gelagert, in robuster
Ausführung.
Material: Edelstahl Werkstoff-Nr. 1.4571 oder
höherwertig, Oberfläche fein (Korn 400) geschliffen und
Konsolen elektropoliert.
1,000 St 2.6.2 Vollkunststoff-Sprungbrett 4,80m Sprungbrett nach DIN-EN 13451-10, mit versiegeltem,
rutschfestem Karbonbelag Rutschklasse "C", inkl. Befestigungsmaterial.
Werkstoff: GfK
Länge: 4.800 mm
Breite: 500 mm
1,000 St 2.6.3 Walzenverstellung Walzenverstellung aus mehrfach abgekantetem Edelstahlblechrahmen,
mit vollständig gummierter Walze und Zahnriemen,
in geräuscharmer und robuster Ausführung.
Material: Edelstahl Werkstoff-Nr. 1.4571 oder
höherwertig, Oberfläche fein geschliffen
1,000 St 2.6.4 Geräuschdämpfer Geräuschdämpfer für Sprungbrett, Geräuschdämpfung mind. 80 %
Inkl. Lieferung und Montage.
Werkstoff: Edelstahl-Werkstoff-Nr. 1.4571 pulverbeschichtet
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 84]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 33 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.7 Sicherheitsausstattung
SICHERHEITSMAßNAHMEN während der Bauphase bzw. für Reinigungsarbeiten im späteren Betrieb
Herstellen einer Absturzsicherung für alle Becken
oder Beckenbereiche mit einer Wassertiefe >= 2,00m
bzw. für Absturzhöhen >/= 1,00m im Bereich von Ver-
kehrswegen.
Bestehend aus Absperrpfosten aus Edelstahl Rostfrei,
Werkstoff Nr. 1.4301, Oberfläche walzblank,
zur Befestigung auf Rinnenstreben.
Höhe ab Rinnenoberkante 1,20 m, mit drei Bügeln zum
Einlegen von Absperrbrettern mit Querschnitt
ca. 15 x 3 cm.
Die Absperrbretter und deren Montage/Demontage sind
einzukalkulieren.
Das Material geht für die spätere Nutzung im Betrieb an den AG über. 2.7.1 Absperrpfosten mit Absperrbrettern Absperrpfosten mit Absperrbrettern wie vor beschrieben, umlaufend des Beckens, Länge ca. 80 m
40,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 85]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 34 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in EUR | Gesamtpreis in | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) in EUR EUR 3 VARIOBECKEN MIT HUBBODEN
3.1 Beckenkörper Variobecken
VARIOBECKEN 25m-Becken vorbereitet für den Einbau eines Teilhubbodens, welcher vom AN mit anzubieten ist.
Länge: 25,03 m
Breite: 12,50 m
Wassertiefe: 2,00 m
bzw. 0,30 m - 2,00 m
Beckentiefe: 2,00 m bzw. 2,70 m
Wasserfläche:312,75 m²
Wasserspiegel:+ 0,07 m
Beckenumgang:+ 0,02 m
Konstruktion:gemäß Beckenplan zum Leistungs-
verzeichnis und zugehörigen Schnitten
Wertstoffbeständigkeit bei Beckenwassertemperaturen
bis 32 °C: max. 500 mg/l Chloridkonzentration
Wettkampfbecken Kategorie "D" für nachgeordnete Anforderungen gemäß Bau- und Austragungsanforderungen für wettkampfgerechte Schwimmsportstätten des DSV.
Zusätzlich muss das Becken den Anforderungen an Wasserballspielflächen der Kategorie "D" für nachgeforderte Anforderungen entsprechen BECKENWÄNDE Material: Werkstoffnummer 1.4404
Materialdicke: mindestens
-
aussteifende Wand 2,5 mm
-
Schwallwasserrinne 2,0 mm
-
Versteifungskonstruktion2,5 mm
Oberfläche bis Boden: wasserseitig geschliffen
sonstige Flächen: walzblank
Beckenseitenwände aus glattem Blech
sind so zu versteifen, dass der Wasserdruck
bzw. auftretende vertikale Belastungen aufgenommen
und die Lasten über die oberen und unteren Veran-
kerungen abgeführt werden können.
Seitenwandkonstruktion
gemäß Beckenplan und Schnitten zur Ausschreibung.
Beckenwände in 2-teiliger Bauweise mit innenliegender
Raststufe.
Stirnwände von Schwimmerbecken
sind bis zu einer Wassertiefe von 0,80 m als genoppte
Wendefläche auszubilden.
Zusätzliche Verstrebung der Beckenwandbleche
Um eine maximale Ebenflächigkeit der Beckenwand-
[Seite 86]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 35 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Um eine maximale Ebenflächigkeit der Beckenwand-
konstruktion im Fahrbereich eines Hubbodens, (zur Ein-
haltung gleichmäßiger Spaltmaße) zu erreichen, sind die
Deckbleche der Beckenwandkonstruktion zusätzlich
zu den herkömmlichen, senkrechten Verstrebungen, mit
einer zusätzlichen Verstrebungskonstruktion auszu-
rüsten.
Der Bieter hat seine Maßnahmen zur Erfüllung dieser
Forderung zeichnerisch darzustellen und freigeben zu lassen.
Boden-Wandanschluss
Die Beckenwände sind über eine 90°-Kantung zur Ausbildung
eines Bodenauflagers, mit Breite von ca. 90 mm, auszuführen.
Die Bodenauflagefläche ist als formstabiler Übergang von
Seitenwand zu Bodenblech auszuführen.
Überlaufkante
Die Ausführung der Überlaufkante hat Einfluss auf den
gestalterischen/funktionalen Anspruch der Beckenaus-
formung. Die Überlaufkante ist in allen Bereichen des
jeweiligen Beckens gleich auszuführen. Die Abweichung
der Überlaufkante von der Waagerechten darf über den
Umfang eines Beckens daher nicht mehr als +/- 2 mm
betragen.
Beckenwände mit einer außen liegenden Überlaufrinne
sind mit einer Überlaufschräge von max. 30 Grad
Neigung und ca. 10 cm Breite als Streichwehr zur
kontinuierlichen und gleichmäßigen Ableitung des
Oberflächenwassers auszubilden. Sie dient gleichzeitig
als Handfasse. Die Anforderungen an die Ebenheit der
Überlaufkante gelten auch hier.
Abstützungen/Verankerungen
Sind im Leistungsverzeichnis keine entsprechenden
Positionen enthalten, ist die Abstützung und Verankerung
der Beckenwände, soweit es die Metallbauteile betrifft,
in den Einzelpreisen zu berücksichtigen.
Eckverbindungen
Ecken sind als Rundungen mit einem Radius von 25 mm auszubilden ÜBERLAUFRINNEN Material: Werkstoffnummer 1.4462
Materialdicke: mindestens
- Rinne 2,0 mm
[Seite 87]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 36 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
-
Rinne 2,0 mm
-
Versteifungskonstruktion2,0 mm
Oberfläche: walzblank
Außen liegende Überlaufrinnen
Der gleichmäßige und kontinuierliche Wasserablauf ist
sicherzustellen. Eine Beckenrandüberflutung durch
Wasserstau in der Überlaufrinne ist nicht zulässig.
Die Führung des Wassers von der Überlaufkante in die
Überlaufrinne muss kontinuierlich und ohne senkrechten
Absturz des Wassers erfolgen. Die dem Becken zuge-
wandte Abströmfläche der Überlaufrinne ist daher über
die gesamte Höhe; richtlinienentsprechend, um 12°
zu neigen. Zur ordnungsgemäßen Ableitung des Überlauf-
wassers sind in den Ecken der Überlaufrinne Umlenk-
bleche anzuordnen.
Die Anzahl und Ausbildung der Rinnenablaufkästen ist
entsprechend DIN 19643 auf den Wasseranfall (Um-
wälzmengen, Schwallwasser, Verdrängungswasser mit mind. 50 % Zuschlag auf die Umwälzmenge) auszulegen.
Querprofile
zur Aufnahme von Steckhülsen und Leiterholme sind,
zur Vermeidung eines Überlaufens von Schwallwasser
von Überlaufkante in den Beckenumgang, mit einer aus-
reichenden Perforierung auszuführen.
Rinnenabschluss
die Überlaufrinne ist an der Außenseite mit einem Edel-
stahlbord, Ausführung gemäß beiliegenden Schnitten,
abzuschließen. Bordbreite 35 mm, Materialdicke mind.
2 mm, Oberfläche geschliffen.
Anschlusswinkel
für die bauseitige Anbindung der Feuchtigkeitsisolierung
des Beckenumgangs im Hallenbereich ist ein Anschlusswinkel
vorzusehen und dicht mit dem Abschlussprofil der Überlauf-
rinne zu verschweißen.
BECKENBODEN Material: Werkstoffnummer 1.4404
Materialdicke: mindestens 1,5 mm
Oberfläche: walzblank
Die Gliederung der Bodenflächen
durch Anordnung der Bodenbleche in Verbindung mit dem
[Seite 88]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 37 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR durch Anordnung der Bodenbleche in Verbindung mit dem
hydraulischen System erhebt einen hohen formalen An-
spruch. Die Bodenblechaufteilung ist vor der Ausführung
durch den Auftraggeber freizugeben.
Bodenbleche aus Edelstahl Rostfrei
sind mit mindestens 2 cm Überlappung zu verschweißen
und konstruktiv sicher mit den Seitenwänden zu verbin-
den. Die rutschhemmende Prägung entsprechend Bewertungsgruppe C ist durchgängig auszuführen.Dies gilt gleichermaßen für die Anschlüsse an Bodenkanäle und Beckeneinbauteile.
Es sind nur genoppte, keine dessinierten Bodenbleche (Strukturbleche) zulässig.
Bodenprofil
zur Reduzierung von Verwerfungen im Beckenboden,
infolge von Wärmedehnungen, sind Bodenprofile in
entsprechender Anzahl vorzusehen. 3.1.1 Beckenkörper gemäß Beckenplan zum Leistungsverzeichnis
mit zugehörigen Schnitten - pauschal
1,000 psch 3.1.2 Bodenprägung Ausführung des freien Bereichs des Becken-
bodens mit Noppenprägung.
Gesamtfläche: ca.122,9 m²
1,000 psch 3.1.3 Edelstahlwinkel Feuchtigkeitsabdichtung (Isolieranschlusswinkel) Lieferung und Montage eines, dicht an den Beckenkörper angeschweißten, rings umlaufenden Edelstahlwinkels, in regelmäßigen Abständen mit der Beton-Unterkonstruktion verschraubt, geeignet zum bauseitigen Anschluss einer Feuchtigkeitsabdichtung.
Abmessung: ca. 150 x 150 x 2,5 mm
Gesamtlänge (Außenkante Überlaufrinne) ca. 80 m.
1,000 psch 3.1.4 Anschlussmöglichkeit Potentialausgleich Anschluss herstellen für den Potentialausgleich nach DIN VDE 0100-702.
Der Potentialausgleich wird bauseits hergestellt.
4,000 St 3.1.5 Stufe und Nische im Beckenboden Ausbildung einer Bodenstufe und einer
Bodenvertiefung für die Schleppschürze des Hubbodens.
1,000 psch 3.1.6 Bodenprofil Bodenauflagerprofil, wie vor beschrieben,
in Längsrichtung des Beckens
Gesamtlänge:25 m
1,000 psch 3.1.7 Seitenwandausbildung Zusätzliche Verstrebung der Beckenwandbleche.
Um eine maximale Ebenflächigkeit der Becken-
[Seite 89]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 38 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Um eine maximale Ebenflächigkeit der Becken-
wandkonstruktion im Fahrbereich des Hubbodens und
der Schleppschürze (zur Einhaltung gleichmäßiger Sicher-
heitsabstände) zu erreichen, sind die Deckbleche der
Beckenwand, gegenüber einer herkömmlichen Konstruktion,
mit zusätzlichen Verstrebungen auszurüsten.
Gesamtlänge:ca. 85 m²
1,000 psch 3.1.8 Sonderwerkstoff für Überlaufrinne Ausbildung der Überlaufrinne in Edelstahl
Werkstoff Nr. 1.4462
(austenitisch-ferritischer Duplex Stahl mit erhöhter
Korrosionsbeständigkeit)
Zur Optimierung der Betriebskosten sieht das Betriebs-
system der Badewassertechnik eine Nachtabsenkung
des Wasserspiegels vor. Wände und Sohle der Überlauf-
rinne werden in diesem Zeitraum nicht befeuchtet,
d.h. es ist mit auskristallisierenden Chloriden zu rechnen.
mittlere Gesamtlänge ca. 77,20 m
1,000 psch 3.1.9 Inen liegende Raststufe Ausbildung einer innen liegenden Raststufe.
Zweiteilige Ausführung der Beckenwandkonstruktion mit
verstärkt auszuführender statischer Aussteifung sowie
dem daraus resultierenden erhöhten Montageaufwand,
insbesondere im Bereich der innen liegenden Raststufe.
Der Bieter hat sein Konstruktionsprinzip mit Angabe der
Befestigungspunkte mittels Schnitt darzustellen und freigeben zu lassen.
Diese Darstellung gilt als Angebotsbestandteil.
Gesamtlänge:ca. 75 m
1,000 psch 3.1.10 Beckenwandbefestigung Verankerung aller Beckenwand-Zwischenstreben (e=0,5m), in Höhe Raststufe am Fundament, zur sicheren Ableitung
der resultierenden statischen Kräfte aus der Edel-
stahlkonstruktion. Liefern und Montieren,
inkl. statischem Nachweis.
(anstelle bauseitiger Bewehrung für Aufbeton)
Beckenumfang: 75 m
1,000 psch 3.1.11 Sichtfenster aus Plexiglas Sichtfenster aus Plexiglas, Durchmesser mind. 300 mm, oder gleichwertig, rechteckig. Sichtfenster wasserdicht. Angebracht unterhalb Unterkante Hubboden zur Kontrolle des unteren
[Seite 90]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 39 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Sichtfenster aus Plexiglas, Durchmesser mind. 300 mm, oder gleichwertEiUgR, rechteckig. EUR Sichtfenster wasserdicht. Angebracht unterhalb Unterkante Hubboden zur Kontrolle des unteren Wasservolumens des Nichtschwimmerbeckens. Inkl. Einschweißen in die Betonwand.
2,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 91]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 40 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 3.2 Beckeneinbauten Variobecken
BECKENEINBAUTEN (mit dem Beckenkörper dicht verbunden)
Material: Werkstoffnummer 1.4404
Materialdicke: mindestens
-
aussteifende Wand 2,5 mm
-
Versteifungskonstruktion2,0 mm
Oberfläche bis Stehstufe
bzw. Boden: wasserseitig geschliffen
sonstige Flächen: walzblank HANDLÄUFE Handläufe aus fein (Korn 400) geschliffenem, gebogenem Edelstahlrohr. Die Abstützung hat der zu erwartenden Belastung
auf Dauer standzuhalten.
Handlaufquerschnitt Durchmesser mindestens 3,8 cm,
max. 5 cm.
Die Rohrwanddicke hat mindestens 2 mm zu betragen.
An den Biegestellen muss der Radius (rund) erhalten bleiben. 3.2.1 Absturzsicherung Hubbodentreppe Absturzsicherung für Hubbodentreppe.
Ausführung aus geschliffenem, gebogenem Edelstahlrohr, mit Knieleiste in der Überlaufrinne verankert.
1,000 St LEITERN Beckensteigleitern sind wandbündig als eingeschweißte
Nischenleitern auszubilden und haben der EN 13451-1
und EN 13451-2 zu entsprechen.
Sie führen bis zur Raststufe. Abstand der Trittstufen 30 cm.
Anordnung der obersten Stufe in Höhe
OK Wasserspiegel. Nischentiefe mind. 12 cm, Nischen-
breite mind. 60 cm.
Höhe des niedrigeren der beiden unterschiedlich hohen
Holme mindestens 75 cm über Beckenumgang, die des
überragenden Holmes 20 cm höher. Holmabstand wasser-
seitig 50 - 55 cm, umgangsseitig 70 - 80 cm (Achsmaß),
Holmquerschnitt Ø mindestens 3,8 cm, maximal 5 cm.
Die Leiterholme sind am Beckenkopf dauerhaft zu ver-
ankern, der beckenseitige Holmteil eines Griffbogens
darf nicht über den Beckenrand hinausragen und / oder
nicht mehr als 15 cm vom Beckenrand zurückstehen. 3.2.2 Nischenleiter Nischenleiter in der Ausführung wie beschrieben.
4,000 St
[Seite 92]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 41 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Taktile Handlaufbeschriftungen Geländer Geländern und/oder Beckeneinstiegsleitern mit Braille- und Pyramidenschrift, hergestellt nach den Richtlinien des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV). Handlaufbeschriftungen gebogen, aus Edelstahl.
Größe des Schildes nach Textlänge. 3.2.3 Taktile Handlaufbeschriftung Treppenanlage o. Beckeneinstiegsleiter
Text: Nichtschwimmerbecken
4,000 St 3.2.4 Taktile Handlaufbeschriftung Treppenanlage o. Beckeneinstiegsleiter
Text: WT 0,30 - 2,00 m
4,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 93]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 42 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.3 Beckenhydraulik Variobecken
BECKENHYDRAULIK Die Abstände der Bodenkanäle bzw. Einströmdüsen sind gemäß der DIN 19643 und den beigefügten Plänen auszuführen. Eine Vergrößerung der Abstände ist nicht zugelassen.
Material: Werkstoffnummer 1.4404
Materialdicke: mindestens 2,00 mm
Oberfläche: walzblank
Druckstufe: PN 10
Horizontaleinströmung mittels Einströmstutzen
in der Seitenwand:
Die Einströmung erfolgt über Einströmstutzen aus Edel-
stahl mit eingeschraubtem Düsenkörper aus Kunststoff,
mit entsprechend dimensionierten Austrittsöffnungen.
Die Einströmstutzen sind mit Bördel und Losflansch
zum Anschluss der Reinwasserverteilleitung auszustatten.
Die Reinwasserverteilleitungen sind nicht Gegenstand
dieser Position.
Beckenhydraulik gemäß Beckenplan zum Leistungs-
verzeichnis. Die Beckenhydraulik ist vom Bieter technisch auszulegen, die Vorgaben der DIN 19643, betreffend einer ausreichenden Beckendurchströmung müssen bindend erreicht werden.
Dies ist mit einer hydraulischen Berechnung zu belegen.
Umwälzleistung Variobecken (Reinwasser): 252 m³/h 3.3.1 Einströmstutzen DN 65 Ausführung wie beschrieben.
Herzustellen mit Rohrleitungsanschluss
DN 65 bis Beckenaußenkante,
einschl. Bördel und Losflansch.
17,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 94]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 43 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.4 Beckeninstallationen Variobecken
BECKENINSTALLATIONEN Material: Werkstoffnummer 1.4404
bzw. 1.4571
Materialdicke: mindestens 2,00 mm
Flansche: nach EN 1092-1
Oberfläche: walzblank
Druckstufe: PN 10 ÜBERLAUFRINNENABLÄUFE Ausführung in strömungstechnisch günstiger Form,
bestehend aus Überlaufrinnenvertiefung und An-
schlussstutzen inkl. Flansch und allem notwendigen
Zubehör, einschließlich Maßnahmen zur Minderung
von Ablaufgeräuschen.
Als Nachweis einer funktionierenden Rinnenentwässerung
ist ein Berechnungsprotokoll mit Angabe der vorge-
sehenen Rinnenbreite und -tiefe sowie Dimensionierung
der Rinnenablaufstutzen dem Angebot anzuschließen.
Aus dieser Berechnung muss die, bei Vollastbetrieb zu
erwartende Füllhöhe der Überlaufrinne ersichtlich sein. 3.4.1 Überlaufrinnenablauf DN 250 im Verlauf von geraden außen liegenden Überlauf-
rinnen, DN 250
2,000 St 3.4.2 Absaugkanal 1 m, DN 250 Absaugkanal für Nachtabsenkung
bestehend aus im Beckenboden eingebautem,
U-förmig gekantetem Edelstahlblech mit Beton-
und Schraubankern, schachtelförmiger, demontier-
barer Lochblechabdeckung, niveaugleich mit der
Beckensohle.
Herzustellen mit senkrechtem Rohrleitungsanschluss
DN 200, einschl. Bördel und Losflansch, PN 10 gebohrt,
bis 20 cm unterhalb der Rohbetondecke geführt.
Mit großflächiger Lochblechabdeckung ausgeführt nach EN 13451-1, Abschnitt 5.4, mit Typenprüfung oder rechnerischem Nachweis.
Volumenstrom: mind. 90m³/h
2,000 St 3.4.3 Beckenablaufkasten DN 125 zur Beckenentleerung, bestehend aus Edelstahl-
kasten mit Betonankern, Lochblechdeckel nach
EN 13451, niveaugleich mit Beckensohle,
ca. 25 x 25 cm.
[Seite 95]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 44 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR ca. 25 x 25 cm.
Inkl. Rohrleitungsanschluss einschl. Bördel und
Losflansch bis ca. 0,50m außerhalb der Becken-
wand geführt.
1,000 St 3.4.4 Chlor-Messwasserstutzen R 1" Chlor-Messwasserstutzen R 1" für die Messwasserentnahme aus dem Becken, bestehend aus:
in der Beckenwand eingeschweißter Edelstahl-
muffe R 1 1/2" und Verrohrung bis 0,5 m außerhalb der Beckenaußenkante, und großflächiger Lochblech-Abdeckung
ausgeführt nach EN 13451-1, Abschnitt 5.4,
(Lochung Ø 3,00 mm, mit Typenprüfung),
Übergang mit Bördel und Losflansch
2,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 96]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 45 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.5 Beckenausstattung Variobecken
BECKENAUSSTATTUNG
ABDECKROSTE Vorbemerkungen Querrost:
Die Roststäbe sind nach den hydraulischen und
statischen Erfordernissen zu wählen. Die Kon-
struktion hat die einwirkenden Verkehrslasten
sicher aufzunehmen. Er muss temperaturunem-
pfindlich sowie badewasser-, alterungs- und
UV-beständig sein.
Die Roststäbe müssen an ihrer Oberseite eine
rutschhemmende Oberfläche haben. Stabbreite
max. 10 mm, Stababstand max. 8 mm. Zur
Reinigung des Rostes und der Rinne muss der
Rost abnehmbar sein.
Es sind Rostelementlängen von ca. 1 m anzu-
streben. Rostwerkstoff PP, wiederverwertbar. 3.5.1 Abdeckrost, gerade Abdeckrost wie vor beschrieben, in den Standardfarben:
weiß - ähnlich RAL 9010
(alle Bereiche ohne Treppen bzw. Einstiege)
gelb - ähnlich RAL 1018
(bei Treppen oder Einstiege)
75,000 m 3.5.2 Rinnenrosteck Eckausbildung mit Gehrungsschnitt alle Grade.
Abdeckrost wie vor beschrieben, in der Standardfarbe:
weiß - ähnlich RAL 9010
4,000 St BEZEICHNUNGSSCHILDER Symbolschilder, oberflächenbündig in Ausnehmung
am Rinnenrost verschraubt
Schilder aus farbigem Werkstoff in RAL-Farbe mit graviertem Symbol oder Text, einzeilig, Schriftgröße 70 mm.
Schildgröße 250 x 120 mm, mit abgerundeten
Ecken und rutschhemmender Oberfläche. 3.5.3 Bezeichnungsschild mit der jeweiligen Wassertiefe, Farbe blau
2,000 St 3.5.4 Bezeichnungsschild mit Symbol "Schwimmer", Farbe blau
[Seite 97]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 46 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2,000 St 3.5.5 Bezeichnungsschild mit Symbol "Springen verboten", Farbe rot
2,000 St 3.5.6 Spezialständer aus Edelstahlrohr Spezialständer aus Edelstahlrohr zur Montage
mittels Edelstahlprofilen im Rinnenbereich,
mit Halterung für je 1 Rettungsstange und 1
Rettungsring sowie Kunststoffschild sinngem.
wie vor in stabiler Halterung mit Symbol "Springen verboten",
Lieferung inkl. Rettungsstange und Rettungsring.
1,000 St SPORTAUSRÜSTUNG
3.5.7 Startsockel komplett Startsockel entsprechend World Aquatics Competition Regulations, demontierbar, inkl. Rücken-
schwimmerhaltegriff. Startsockelsäule als Edelstahl-
Schweißkonstruktion, Oberfläche pulverbeschichtet.
Absprungplattform und Antrittsstufe aus glasfaser-
verstärktem Kunststoff, mit besandeter Oberfläche
und rutschhemmender Eigenschaft entsprechend
DIN EN 16165 Bewertungsgruppe "C"
Dimension der Startplattform mind. 500 x 500 mm.
Halterung aus zwei U-Profilen im Abdeckrostniveau
mit vier Verschraubungen.
Max. Höhe 600 mm gemäß DIN EN 13451-3
5,000 St 3.5.8 Startsockelbefestigung Startsockelbefestigung an zweiter Stirnseite
bestehend aus jeweils zwei U-Profilen in der Über-
laufrinne, bündig mit dem Rinnenabdeckrost, mit
entsprechenden Bohrungen, zur nachträglichen
Montage eines Startsockels.
5,000 St 3.5.9 Schwimmbahnmarkierung Schwimmbahnmarkierung für 25m-Schwimmbahn.
Abmessungen nach World Aquatics Competition Regulations, am Boden und an den
Stirnwänden, dauerhaft mittels elektro-chemischen
Verfahrens aufgebracht.
Nachträglich aufgebrachte Markierungen sind nicht zugelassen.
5,000 St 3.5.10 Steckhülse Steckhülse aus Edelstahl-Werkstoff-Nr. 1.4404 oder 1.4571 mit der Überlaufrinne fest verschweißt, Oberkante
[Seite 98]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 47 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Steckhülse aus Edelstahl-Werkstoff-Nr. 1.4404 oder 1.4571 mit der ÜbeErUlRaufrinne fest EUR verschweißt, Oberkante
mit dem Rinnenabdeckrost bündig, die Profilober-
fläche für Wasserablauf gelocht mit verletzungs-
sicherem Ringspalt zur Aufnahme von Einsteck-
rohren ø 44,5 mm x 2,0 mm für den Einsatz von
Leinen- und Anschlagtafelhalterungen.
48,000 St 3.5.11 Steckhülse für Beckenlift Steckhülse für Beckenlift gemäß angebotenem Fabrikat beim MZB. Die Überlaufrinne ist im Montagebereich der Steckhülse zur Aufnahme der wechselseitigen Lasten (Schwenkbereich) ausreichend zu versteifen.
1,000 St 3.5.12 Leinenhalter Leinenhalter aus Edelstahl-Werkstoff-Nr. 1.4404 oder 1.4571 zum Befestigen von Schwimmleinen und
Wasserballspielfeld-Begrenzungsleinen,
Rohr-ø 44,50 mm x 2,00 mm.
38,000 St 3.5.13 Schwimmbahnleinen 25 m Schwimmbadleinen 25m für Wettkampfsport nach EN 13451-5 und World Aquatics, bestehend aus Edelstahlseil, 4 mm Durchmesser, mit durchgehend aufgeschobenen, verzahnten Polypropylen- Elementen hoher Widerstandsfähigkeit, Farbe rot/weiß nach World Aquatics, wellenbrechend, verletzungssicher und innenliegenden Schwimmkörpern, die die Leine 50 % über Wasserspiegel halten, zwei Edelstahlbefestigungsspannhaken, Seilklemme verletzungssicher in einer Schwimmkugel eingeschlossen.
4,000 St 3.5.14 Haspel für 25 m Leinen Haspel zur Aufnahme einer Schwimmbahnleine 25 m, aus zwei, mittels Achsen verbundenen, sechsspeichigen Rädern aus Edelstahlrundrohr, Lagerzapfen für Haspelwagen, Haspeldurchmesser 1,10 m, Haspelbreite 60 cm.
4,000 St 3.5.15 Schwimmbahnleinen 12,5 m Schwimmbahnleinen 12,5 m bestehend aus Edelstahlseil, 4 mm Durchmesser, mit durchgehend aufgeschobenen, verzahnten Polypropylen-Elementen hoher Widerstandsfähigkeit, Farbe rot/weiß, wellenbrechend, verletzungssicher und innenliegenden Schwimmkörpern, die die Leine 50 % über Wasserspiegel halten, zwei Edelstahlbefestigungsspannhaken, Seilklemme verletzungssicher in einer Schwimmkugel eingeschlossen.
11,000 St 3.5.16 Haspel für 25 m Leinen (2x12,5 m Leinen) Haspel zur Aufnahme einer Schwimmbahnleine 25 m, aus zwei, mittels Achsen verbundenen, sechsspeichigen Rädern aus Edelstahlrundrohr, Lagerzapfen für Haspelwagen, Haspeldurchmesser 1,10 m, Haspelbreite 60 cm.
6,000 St 3.5.17 Haspelwagen für 25 m Leinen Haspelwagen zum Auf- und Abrollen der Schwimmbahnleine von der Haspel und zum Transport, passend durch Standardtüren, aus Edelstahlrundrohr mit gelagerten Gummirollen.
2,000 St 3.5.18 Steckhülse mit Befestigung Steckhülse aus Edelstahl-Werkstoff-Nr. 1.4404 oder 1.4571 zur universellen Verwendung (Rohr 40
- 50 mm Durchmesser), im Abdeckrostniveau, Stecköffnung niveaugleich verschlossen, stabile Befestigung im oberen Bereich der Überlaufrinne.
4,000 St 3.5.19 Bodendurchführung Stabiles Durchführungsrohr mit wasserdichtem Deckel mit Befestigungsöse zur Aufnahme der Schwimmleine. Die herausklappbare Führungsrolle schützt die Schwimmleine und erleichtert die Handhabung. Nicht durch Unbefugte zu Öffnen. Der Deckel ist mit einer rutschsicheren rillierten
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 48 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Stabiles Du | Einheit rchführungsrohr mit wasserdichtem Deckel mit Befest | Einheitspreis in | Gesamtpreis in fnahme der EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| igungs | öse EUR | zur Au |
Nr.) Schwimmleine. Die herausklappbare Führungsrolle schützt die SchwimmleEiUnRe und erleichteErUtR die Handhabung. Nicht durch Unbefugte zu Öffnen. Der Deckel ist mit einer rutschsicheren rillierten Edelstahloberfläche (Rutschklasse C) ausgestattet, inkl. umlaufendem Abdichtungsflansch.
Rohrdurchmesser ca. 220 mm
Rohrlänge ca. 465 mm
Positionierung: in Verlängerung der Schwimmbahnleinen im Beckenumgang
Material: Edelstahl V4A (1.4571)
4,000 St 3.5.20 Auffangbehälter für Schwimmleinen 25m Konisch runder Auffangbehälter für Schwimmleinen 25 m aus glasfaserverstärktem Kunststoff für das saubere Einlegen der Schwimmleinen ohne Verhaken. Mit Bodenablaufstutzen mind. DN 25 für freien Wasserablauf oder Anschluss an einen Ablaufschlauch. Montage ca. 500 - 800 mm unterhalb der Stahlbeton-Kellerdecke mittels korrosions- und chloridbeständiger Seile, einschl. Befestigungsmaterial.
Abmessung: (Durchmesser x Höhe) ca. 1250 x 800 mm
4,000 St 3.5.21 Wasserballspielfeld Wasserballspielfeldmarkierung nach World Aquatics Competition Regulations
bestehend aus:
-
2 St. Spielfeldleinen
-
8 St. Tor-Halteleinen
-
2 St. Abgrenzungsleinen für den Einstiegsbereich.
Leinen mit Kunststoffschwimmern Ø 100 mm, mit
Aufnahmespule und Zugfeder, mit Farbcodierung
- 2 Sets Aufstellkegel (gesamt 14 St. Kegel)
für Spielfeldleinen
- 2 St. Wasserballtore (BxHxT) 3 x 0,9 x 1,59 m
aus Aluminium weiß pulverbeschichtet, mit
Schwimmkörper und Tornetz, Ausführung
zusammenklappbar und mit Transportrollen
ausgestattet
-
2 St. Reservenetze
-
1 St. Ballfreigabe(ball release)
inkl. 1 Gewindebuchse im Beckenboden und 1 Augenschraube.
1,000 psch 3.5.22 Haspel Haspel zur Aufnahme von Wasserball-Spielfeldleinen, aus zwei, mittels Achsen verbundenen, sechsspeichigen Rädern aus Edelstahlrundrohr, Lagerzapfen für Haspelwagen, Haspeldurchmesser 1,10 m, Haspelbreite 60 cm.
Ausführung aus Edelstahl mit Seitenscheiben aus
Kunststoff.
3,000 St 3.5.23 Haspelwagen Haspelwagen zum Auf- und Abrollen der Wasserball-Spielfeldleinen von der Haspel und zum Transport, passend durch Standardtüren, aus Edelstahlrundrohr mit gelagerten Gummirollen.
1,000 St
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 49 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.5.24 Rückenwendeanzeige Rückenwendeanzeige nach World Aquatics Competition Regulations, aus Nylonspannseil mit Flaggen,
1,80 m über Wasserspiegel, Ständer aus
geschliffenem Edelstahlrohr Werkstoff-Nr. 1.4404 oder 1.4571, 48,3 mm Durchmesser, mit Seilösen und Seilbefestigung,
obere Enden verschlossen, zum Verankern
in Steckhülsen mit Befestigung,
2,000 St 3.5.25 Fehlstarteinrichtung Fehlstarteinrichtung nach World Aquatics Competition Regulations, aus Polyesterschnur mit Bleikern,
1,20 m über Wasserspiegel, Schnellösevorrichtung,
Ständer aus geschliffenem Edelstahlrohr Werkstoff-Nr. 1.4404 oder 1.4571, 48,3 mm Durchmesser, mit Seilösen und Seilbefestigung, obere Enden verschlossen, zum Verankern in
Steckhülsen mit Befestigung,
1,000 St 3.5.26 Anschlagplatte Anschlagplatte ausgeführt nach EN 13451, aus Edelstahl Werkstoff-Nr. 1.4404 oder 1.4571 mit einer
Plattenlänge von ca. 2,50 m, einer Plattenhöhe von
ca. 35 cm (30 cm über Wasserspiegel), aus einem
Stück, demontierbar, zum Einhängen in speziellen
Anschlagplatten-Halterungen
Anschlagplatten-Halter:
verankert in Stecköffnungen in der Überlaufrinne,
mit klappbarer Halterung für Schwimmleinen.
10,000 St UNTERWASSERBELEUCHTUNG
3.5.27 Unterwasser-Bullauge ø 200 mm, Wassertiefe bis 2,5m Unterwasser-Bullauge rund, lichter Durchmesser 200 mm, Verglasung mit monolytischem Acrylglas, geeignet für eine Wassertiefe bis 2,5m.
Rahmen und Anschweißflansch aus Edelstahl
Werkstoff-Nr. 1.4404 oder 1.4571, Oberfläche gebürstet, Versiegelung 2-fach, Farbe schwarz, mit Zulassung nach EOTA ETAG 002 und EN 13022.
Alle Teile beständig gegen dauerhafte Belastung
durch chlorhaltiges Wasser, max. Chlorkonzentration
0,04 ppm
Inkl. Einschweißen in die Beckenwand.
16,000 St 3.5.28 LED Scheinwerfer 120 W, weiß LED Scheinwerfer kaltweiß
zum Einsatz hinter Unterwasserfenstern
120 W, 6,5 A, Betriebsspannung 17,6 V DC,
mind. 14000 lm, abgedeckt durch
eine Polykarbonat-Linse.
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 50 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR eine Polykarbonat-Linse.
Oberflächenwärmeentwicklung max. 58° Celsius
Gehäuse aus Aluminiumdruckguss, IP65, Ø 230 mm,
Tiefe 229 mm, Kabelverschraubung aus Edelstahl, inkl.
3 m Nitril-Kabel
Einzukalkulieren sind die zu den Scheinwerfern passenden Treiber Installationsboxen inkl. Kabelverschraubungen IP66.
16,000 St 3.5.29 Elektrische Verkabelung der UW-SW Variobecken Komplette elektrische Verkabelung für alle Unterwasser-Scheinwerfer des Variobeckens (16 Stück LED) zwischen Netzteilen, Vorschaltgeräten, Controlern, etc. und MSR-Schaltschrank Badewassertechnik.
Der MSR-Schaltschrank befindet sich in der Technikzentrale in etwa mit einer mittleren Kabellänge von 40 m Entfernung vom Becken.
Die Leitungstypen, Querschnitte und Leitungslängen sind den herstellerspezifischen Anforderungen und den örtlichen Gegebenheiten entsprechend auszulegen und zu kalkulieren.
Einzukalkulieren sind die kompletten Kabelverlegesysteme in Form von Kunststoff-Kabelkanälen, Kunststoff-Schutzrohren, etc. mit allem erforderlichen Klein- und Befestigungsmaterial, Abzweigdosen usw.
Die Installations- und Befestigungssysteme für die Endverkabelung zwischen Scheinwerfer und Netzteilen sind ebenfalls einzukalkulieren.
1,000 psch
Gesamtbetrag:
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 51 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.6 Sicherheitsausstattung
SICHERHEITSMAßNAHMEN während der Bauphase bzw. für Reinigungsarbeiten im späteren Betrieb
Herstellen einer Absturzsicherung für alle Becken
oder Beckenbereiche mit einer Wassertiefe >= 2,00m
bzw. für Absturzhöhen >/= 1,00m im Bereich von Ver-
kehrswegen.
Bestehend aus Absperrpfosten aus Edelstahl Rostfrei,
Werkstoff Nr. 1.4301, Oberfläche walzblank,
zur Befestigung auf Rinnenstreben.
Höhe ab Rinnenoberkante 1,20 m, mit drei Bügeln zum
Einlegen von Absperrbrettern mit Querschnitt
ca. 15 x 3 cm.
Die Absperrbretter und deren Montage/Demontage sind
einzukalkulieren.
Das Material geht für die spätere Nutzung im Betrieb an den AG über. 3.6.1 Absperrpfosten mit Absperrbrettern Absperrpfosten mit Absperrbrettern wie vor beschrieben, umlaufend des Beckens, Länge ca. 75 m
38,000 St
Gesamtbetrag:
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 52 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.7 Teilhubboden Variobecken
Teilhubboden Variobecken Werkstoffe
Stoffe und Bauteile des nachfolgend beschriebenen Hubbodens sind, sofern für bestimmte Bauteile im LV keine anderslautenden Festlegungen getroffen sind:
-
Tragekonstruktion aus Edelstahl Rostfrei nach EN 10088, Werkstoff-Nr. 1.4404 oder 1.4571
-
Bodenplatte aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) Profile
Ausführung der Schweißarbeiten
Die Herstellung von Verbindungsschweißungen sind hinsichtlich der Schweißzusatzstoffe und der Werkstoffvorbehandlung fachgerecht auszuführen.
Rutschhemmende Bereiche
Für die Festlegung der Anforderungen an die Rutschhemmung sind die Anforderungen der DIN EN 16165 Anhang A Bewertungsgruppe "C" (Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche) verbindlich einzuhalten.
Größe: 12,50 m x 12,00 m
Schleppschürze:12,50 m x ca. 3 m
Hub: 1,70 m
variable Wassertiefen:0,30 m - 2,00 m
Fertigung, Lieferung und Montage eines verstellbaren
Zwischenbodens, bestehend aus:
Tragkonstruktion aus korrosionsbeständigem Edelstahl 1.4404 oder 1.4571 Bodenplatte aus GfK-Panelen mit rutschhemmender Oberfläche, Klasse C, 2 Revisionsklappen 100 x 120 cm Schleppschürze Scherenhubsystem mit Edelstahlstützen, Spindelmuttern
mit Laufrollen, in Gewindespindeln geführt
Antrieb über zwei Schneckengetriebe und einem
Elektro-Getriebe-Motor
Schaltschrank, Bedienungsgerät und Leuchtenkombination
mit 3-stelliger Wassertiefenanzeige und den Piktogrammen
"Baden verboten" und "Springen verboten".
Der Hubboden ist für eine Flächenbelastung gemäß
EN13451-11 von 2000 N/m² auszulegen.
Die Fahrgeschwindigkeit muss über den gesamten Hub
regelmäßig sein und mind. 3-4 mm pro sec. betragen.
Bodenplatte:
Die Deckemente der Bodenplatte sind mit rutschhemmender
Obefläche entsprechend DIN 51097 auszurüsten.
Die einzelnen Elemente sind mit korrosionsbeständigen
Schrauben auf der Bodenplatte zu befestigem.
Eine gleichmäßige Wasserdurchströmung über die gesamte
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 53 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Eine gleichmäßige Wasserdurchströmung über die gesamte
Hubbodenfläche ist durch Distanzschlitze sicherzustellen.
Der freie Durchgangsquerschnitt muss derart gewählt werden,
dass eine Beckendurchströmung entsprechend DIN 19643 gewährleistet wird.
Revisionsöffnung:
zur problemlosen Revision des Beckenbodens und der Hub-
bodenunterseite sind 2 Revisionsöffnungen vorzusehen.
Diese Revisionsöffnungen müssen die Größe von mindestens
1,00 m x 1,20 m haben und so die Verwendung eines auto-
matischen Beckenreinigungsgerätes als auch den ungehin-
derten und gefahrlosen Zugang zum Raum unterhalb des
Hubbodens ermöglichen.
Tragkonstruktion und Antrieb:
als Rahmenkonstruktion aus korrosionsbeständigem Edelstahl.
Alle dem Badewasser ausgesetzten Stahlteile sind aus Werk-
stoff Nr. 1.4404 oder 1.4571 herzustellen.
In Verbindung mit dem Hubmechanismus kann der höhenver-
stellbare Zwischenboden an vorher zu vereinbarende Positionen
gefahren und angehalten werden. Der Hubboden ist immer
mechansich gesichert. Ein ungewolltes Absinken ist durch das
Konstruktionsprinzip oder einen entsprechenden energie-
unabhängigen Mechanismus auszuschließen.
Alle elektr. Steuergeräte und der Elektro-Getriebe-Motoren sind
in entsprechender Schutzart auszuführen.
Die Anbindung der Hebekonstruktion und der Antriebs- elemente an die Edelstahl- Beckenkonstruktion ist in den M+W-Plänen darzustellen.
Wanddurchführungen:
Die für den Antrieb erforderlichen Wanddurchgänge werden bauseits hergestellt. Ihre Lage und Größe ist innerhalb
von 14 Tagen nach Auftragserteilung vom Auftragnehmer
anzugeben, damit die Genehmigung für das Bohren vom
Statiker eingeholt werden kann, falls diese von der Ausführungsplanung systematisch abweichen.
Die für den Hubbodenbetrieb notwendigen Wellendurch-
führungen sind vom Hubbodenhersteller druckwasserdicht
abzudichten.
Steuerung:
Bediengerät mit Not-Ausschalter und einer integrierten,
oder neben dem Gerät befestigten, dauerhaft lesbaren Bedienungsanleitung.
Die Wassertiefe muss parallel zur Wassertiefenanzeige auch
im Bediengerät angezeigt werden. Der in Antriebsnähe
installierte Schaltschrank beinhaltet die erforderlichen
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 54 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR installierte Schaltschrank beinhaltet die erforderlichen
Schaltgeräte. Sämtliche Kabel sind auf eine Gesamtklemm-
leiste geführt. Eine Platzreserve von 20% ist im Schaltschrank
vorzusehen.
Der Schaltschrank ist mit SPS Technologie auszustatten.
Wassertiefen für verschiedene Aktivitäten müssen
programmierbar sein.
Eine automatische Abschaltung des Hubvorganges in den
Endstellungen oben und unten ist durch geeignete Maß-
nahmen sicherzustellen.
Die Verkabelung zwischen Schaltschrank, Antriebsmotor,
Bediengerät und Wassertiefenanzeige und das Auflegen
der Adern auf die Klemmen ist mit einzukalkulieren.
Digitale Wassertiefenanzeige:
Jede Änderung der Hubbodenstellung wird automatisch durch die LED-Wassertiefenanzeige dargestellt.
Die digitale Wassertiefenanzeige muss aus einer Kombination
von 3 Ziffern und der Textanzeige: "Springen verboten" bestehen.
Ausführung als Matrixanzeige mit 1x4 Modulen mit Gehäuseabmessung ca. BxHxT = 800 x 220 x 42 mm
Randleistenprofil, Lippendichtung:
Randeinfassung des Hubbodens mit Lippendichtung um eine
max. Spaltbreite von 8 mm zum Beckenrand sicherzustellen. 3.7.1 Hubboden Teil-Hubboden
Dimension ohne Schleppschürze 12,50 m x 12,00 m
Ausführung wie vor beschrieben, mit Schleppschürze,
2 Revisionsöffnungen, 1 digitalen Wassertiefenanzeige als Matrixanzeige, Antrieb, Steuerung, Bediengerät und 5 Schwimmbahnmarkierungen.
1,000 psch 3.7.2 Einhängetreppe Treppenkonstruktion aus Edelstahl, zur Befestigung
mittels 2 Steckhülsen in der Überlaufrinne des Beckens.
Am Boden auf Rollen gelagert
Verstellbereich: von 0,30 bis 2,00 m
Auftritte mit rutschhemmender Oberfläche
Treppenbreite ca. 1 m
mit 2 Handläufen und einseitigem Unterschwimmschutz
Material: Werkstoff-Nr. 1.4404 oder höherwertig
Oberfläche fein geschliffen
1,000 St 3.7.3 Statische Berechnungen Hubboden Statische Berechnungen für den Hubboden
Unter Zugrundelegung der Belastungen nach EN13451
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 55 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Unter Zugrundelegung der Belastungen nach EN13451
Teil 11 ist, für Deckfläche, Trage- und Antriebskonstruktion,
eine statische Berechnung, versehen mit Datum und
Unterschrift, dem Auftraggeber 4 Wochen vor Beginn der Fertigung vorzulegen.
1,000 psch 3.7.4 S-Abnahme Hubboden Herbeiführen der Sachverständigen-Abnahme für den Hubboden.
1,000 psch 3.7.5 Abnahme und Einweisung Hubboden Abnahme und Einweisung des Betriebspersonals in
die Bedienung der Anlage. Es ist dafür eine separate An- und Abfahrt einzukalkulieren.
Das Bedienungspersonal ist in Terminabstimmung mit
dem Auftraggeber in die Benutzung und Bedienung des
Hubbodens ausführlich einzuweisen.
Zur Bedienungs- und Benutzungsanleitung sowie Wartungsanweisung siehe die Vorgaben der separaten Position "Bestandsunterlagen".
1,000 psch
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 56 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4 SONSTIGE LEISTUNGEN für MZB, VB UND HUBBODEN
4.1 Arbeitsvorbereitung und Dokumentation
4.1.1 Werk- und Montageplanung Herstellen der kompletten Werk- und Montageplanung
für die Edelstahlbeckenanlage mit sämtlichen Grundriß-, Schnitt-, Schema- und Detailplänen im erforderlichen Maßstab.
ln Grundrissen und Schnitten sind die zur Ausführung gelangenden Oberflächenqualitäten zu kennzeichnen.
Detailpläne sind anzufertigen über die Rinne und gesamte
Beckenkopfausbildung, Treppe und sonstige im Becken befindliche Einbauteile.
Vorzulegen sind ferner Pläne mit der Darstellung der
geplanten Bodenblechaufteilungen.
Die rohbaurelevanten Unterlagen sind spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung dem Auftraggeber in 2-facher Fertigung und zusätzlich digital zur Freigabe vorzulegen.
Die gesamten Unterlagen sind spätestens 8 Wochen nach Auftragserteilung vorzulegen.
1,000 psch 4.1.2 Standfestigkeitsnachweise Herstellen der Standfestigkeitsnachweise zum Beleg der aus der Edelstahlbeckenanlage resultierenden statischen und konstruktiven Belange. lm Rahmen dieser Position ist die Herstellung prüffähiger statischer Nachweise zu kalkulieren. Die geforderten Nachweise sind spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung dem Auftraggeber in 2-facher Fertigung und zusätzlich digital zur Freigabe vorzulegen.
1,000 psch 4.1.3 Planunterlagen für Rohbauangaben Erstellen von Planunterlagen und Angaben
als Basis für das Gewerk Rohbauarbeiten.
Anzugeben sind dabei sämtliche erforderliche bauliche Arbeiten, wie Durchbrüche, Kernbohrungen, Fundamente, Aufbetone, usw. In diesem Zusammenhang ist auch die Auffüllung für den Beckenkörper mit Schotter und Feinkies abzuklären.
Die benannten Unterlagen sind spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung dem Auftraggeber in 2- facher Fertigung sowie digital und als BIM IFC-Modell zur Freigabe vorzulegen.
1,000 psch 4.1.4 Werkstoffabnahmezeugnisse Sammeln, Aufbereiten und /orlegen der Werkstoffabnahmezeugnisse nach EN 10204-3.1 des Edelstahlherstellers. Die Zeugnisse sind mit der W+M-Planung vorzulegen.
1,000 psch 4.1.5 Bestandsunterlagen Erstellen von detaillierten Bestandsunterlagen "as built" für die Edelstahlbeckenanlage in 3- facher Fertigung und zusätzlich digital. Bestandsunterlagen in Ordnern mit lnhaltsverzeichnis, im wesentlichen bestehend aus:
Bezugsquellen und Bezugsnachweise der eingebauten Materialien Gütenachweise und Protokolle Grundriss-, Schnitt-, Detail- und Schemapläne Übereinstímmungsnachweis Einweisungsprotokolle Weitere Unterlagen, soweit erforderlich, z.B. für den Hubboden.
Die Bestandsunterlagen müssen mind. 2 Wochen vor der Abnahme vorliegen.
1,000 psch 4.1.6 Wartungs- und Reinigungsplan Wartungs- und Reinigungsplan für die Edelstahlbeckenanlage mit detaillierter Angabe für die exakt erforderlichen Reinigungs- und Wartungsarbeiten mit Benennung der dafür erforderlichen
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 57 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Wartungs- und Reinigungsplan für die Edelstahlbeckenanlage mit detailElUiRerter Angabe füErU Rdie exakt erforderlichen Reinigungs- und Wartungsarbeiten mit Benennung der dafür erforderlichen Reinigungs- und Hilfsmittel. Übergabe des Wartungs- und Reinigungsplans in 3-facher Fertigung mit Inhaltsangabe in beschrifteten Ordnern, sowie digital.
1,000 psch 4.1.7 Nachweisunterlagen und Produktdeklaration Für alle verwendeten Baustoffe und Produkte müssen die notwendigen Nachweise zu den Inhaltsstoffen bereitgestellt werden.
Alle Materialien oder Produkte sind vom Auftragnehmer vor der Materialdisposition, jedoch spätestens gemäß der im anliegenden Prozessablauf vereinbarten Fristen vor Produktlieferung auf die Baustelle, bezüglich ihrer Inhaltstoffe und Eigenschaften durch geeignete Nachweisdokumente zu deklarieren und vom NBBW-Koordinator/Objektüberwachung freigeben zu lassen. Für diese Arbeiten ist vom Auftragnehmer eine Person zu benennen, die diese Aufgaben eigenverantwortlich koordiniert und als Ansprechpartner für dieses Thema zur Verfügung steht. Alle Dokumente sind digital zur Verfügung zu stellen. Es ist eine zusammengehörige, nachvollziehbare Schlussdokumentation aller für NBBW erforderlicher Dokumente in digitaler Form zu übergeben.
Folgende Leistungen sind einzukalkulieren:
Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für die gesamte Laufzeit der Leistung des AN
Startgespräch mit dem NBBW-Koordinator
Einreichung der verwendeten Produkte wie beschrieben in "Leistungsbeschreibung zu den NBBW- Vorgaben"
Dokumentation in digitaler Form.
Auf Nachfrage können dem Auftragnehmer vom Auftraggeber Formblätter oder Checklisten zur vereinfachten Dokumentation zur Verfügung gestellt werden.
Abrechnungseinheit: Psch.
1,000 psch
Gesamtbetrag:
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 58 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4.2 BIM-Leistungen
4.2.1 Modellbasierte Erstellung der Werk-/Montage-Planung Erstellung und Übermittlung einer modellbasierten Werk-/Montage-Planung. Folgende Leistungen sind zu erbringen: Open-BIM setzt die Erstellung eines .ifc (IFC4.0) Modelles als Austauschformat voraus (in abgestimmten und begründbaren Ausnahmefällen auch mehrere Modelle).
Einhaltung des festgelegten Nullpunktes/Koordinationsursprunges.
Die modellbasierte Erstellung der Werk-Montage-Planung beschränkt sich auf geometrische Inhalte. Einhaltung der Modellierungstiefe (LOD400) um die Dateigrößen möglichst gering zu halten.
Die Modellierung hat so zu erfolgen, dass die Darstellung aller 3D-Modellelemente einem Planungsmaßstab >1:50 entspricht und die Modellierungstiefe der zur Verfügung gestellten Ausführungsplanung nicht unterschreitet. Darüber hinaus wird die Werk-/Montage-Planung mit konventionellen Unterlagen: (Schemata, Prinzipien, Tabellen, Datenblätter, Detailzeichnungen im Maßstab 1:1 bis 1:25) ergänzt.
Detailverweise zu konventionellen Planzeichnungen sind geometrisch im BIM-Modell zu verorten und mit Textparametern zur eindeutigen Zuordnung zum jeweiligen Plan auszustatten. Kommunikation und Austausch im Rahmen der Planung und Prüfung über die vom AG gestellte Projektplattform "winplan" & "BIMcollab". Einarbeitung/Nachführen aller Prüfanmerkungen in das Modell. Hochladen/Verteilen des nachgeführten Modelles der Werk-/Montage-Planung, inkl. aller eingearbeiteter Prüfanmerkungen auf die vom AG gestellte Projektplattform, spätestens 15 AT nach Freigabe durch die Objektplanung/Architektur (s. auch BAP S. 25) .
Abrechnungseinheit: Pauschal.
1,000 psch 4.2.2 Abrechnung über das BIM-Abrechnungsmodell Die Abrechnung der ausgeführten Leistungen erfolgt über ein aktuelles, fortgeschriebenes BIM- Abrechnungsmodell des AN. Grundlage dafür ist ein vom AG zur Verfügung gestelltes BIM-Modell. Der Unternehmer ist verpflichtet, dieses Modell in geeigneter Software, IFC-kompatibel, regelmäßig fortzuführen und dem AG zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Dazu sind die abzurechenden Bauteile und Leistungen im BIM-Abrechnungsmodell zu verknüpfen. Das Aufmaß erfolgt konventionell über ein rechnerisches Aufmaß/tabellarisches Aufmaß. Es ist lediglich ein Bezug von der abzurechenden Position zum Bauteil im BIM-Modell erforderlich.
Die zur Rechnungsprüfung genutzte Software ist die Software: Orca AVA Enterprise Edition.
Planunterlagen in 2D dienen lediglich ergänzend der Information und ersetzen nicht die Verknüpfung im BIM-Modell.
Positionen welche nicht über das Abrechnungsmodell verknüpft werden können, wie z.B. Vorhaltepositionen, sind über konventionelle Aufmaße und Nachweise abzurechnen.
Die AGBs der Stadt Stuttgart sind zu beachten.
Abrechnungseinheit: Pauschal.
1,000 psch 4.2.3 Modellbasierte Zuarbeit zum As-Build-Modell Für die Zuarbeit zur As-Built-Planung sind folgende Leistungen zu erbringen: Einhaltung des festgelegten Nullpunktes/Koordinationsursprunges.
Einhaltung der Modellierungstiefe (LOD400), sowie Dateihygiene um Dateigrößen möglichst gering zu halten. Im zu übermittelnden Modell ist keine Attributtierung vorzusehen. Das Modell beschränkt sich rein auf geometrische Inhalte, basiert auf einer geprüften Werk-Montage- Planung.
Die Attributierung/Semantik erfolgt durch den Fachplaner/AG.
Der AN hat hierzu die der Ausschreibung beiliegende Excel-Tabellen mit allen Informationen/ Attributen der verwendeten Bauprodukte im Rahmen der festgelegten Fristen zu befüllen und zu übergeben.
Abrechnungseinheit: Pauschal.
1,000 psch 4.2.4 Berücksichtigung des BAP, inkl. Mit- und Zuarbeit bei Fortschreibung Berücksichtigung des BAP, inkl. Mit- und Zuarbeit bei Fortschreibung
BIM-betreffende Festlegungen/Anpassungen, welche sich aus der Zusammenarbeit zwischen AN und AG ergeben, werden im BAP festgehalten und fortan berücksichtigt. Der AN hat für die Mitwirkung zur Fortschreibung des BAPs folgende Leistungen zu erbringen:
Lesen und berücksichtigen des BAP, die eigenen Leistungen betreffend. Mitwirkung und Teilnahme
[Seite 110]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 59 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Lesen und berücksichtigen des BAP, die eigenen Leistungen betreffend. Mitwirkung und Teilnahme an zusätzlichen Koordinationsterminen, organisiert und geführt durch die AG-seitige BIM- Gesamtkoordination.
Es wird während der Bauzeit maximal eine Besprechung pro Monat à 3h stattfinden.
Abrechnungseinheit: Pauschal.
1,000 psch
Gesamtbetrag:
[Seite 111]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 60 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4.3 Montageabwicklung
4.3.1 Vermessungsarbeiten nach Rohbauarbeiten Exakte Grundriss- und Höhenvermessung der bauseits erstellten Betonkonstruktionen für die Beckenanlagen. Festgestellte Abweichungen zu den Planangaben für das Gewerk Rohbauarbeiten sind aufzuzeigen sowie in zeichnerischer und schriftlicher Form exakt zu dokumentieren.
1,000 psch 4.3.2 Vermessungsarbeiten nach Fertigstellung Exakte Grundriss- und Höhenvermessung nach Fertigstellung Edelstahlbecken sowie nach Fertigstellung sämtlicher Arbeiten und vor Befüllung der Becken. lm Rahmen dieser Position ist für jedes Becken außerdem der exakt waagerechte Verlauf der Überlaufkante (Abweichung max. +/- 2 mm) nachzuweisen. Ferner ist im Rahmen dieser Position das Erstellen von Bestandsgrundrissen und Bestandsschnitten einzukalkulieren.
1,000 psch 4.3.3 Chargenweise Untersuchung von Analysenproben Chargenweise Untersuchung von Analysenproben
des vom Gewerk Rohbauarbeiten gelieferten Verfüllmaterials auf für Edelstahl schädliche Bestandteile.
Die Umsetzung dieser Position muss in enger Abstimmung mit dem Auftragnehmer Rohbauarbeiten erfolgen.
Die Ergebnisse der Untersuchungen sind mittels Protokoll festzuhalten und in digitaler Form dem Bauherrn auszuhändigen.
1,000 psch 4.3.4 Stichpunktartige Überprüfung der Schweißnähte Stichpunktartige Überprüfung der Schweißnähte mittels zerstörungsfreiem Prüfverfahren durch eine zugelassene Prüfinstitution. Die zu prüfenden Schweißnähte werden gemeinsam mit der Bauherrschaft festgelegt. Für die Beurteilung der Schweißnähte wird die Bewertungsgruppe D gemäß ISO 5817 angelegt, für tragende Bauteile die Bewertungsgruppe "C".
Wird mindestens eine Schweißnaht festgestellt, die den erforderlichen Bewertungsmaßstab nicht erfüllt, werden erneute Prüfungen mit doppeltem Prüfungsumfang durchgeführt. Die für diesen Fall anfallenden Kosten und auch die Kosten für die Wiederholungsprüfung trägt der Auftragnehmer. In diese Position ist das Erstellen eines Protokolls für jede Schweißnaht einzukalkulieren. Die Abrechnungsbasis dieser Position ist die Anzahl der durchgeführten Erstprüfungen.
8,000 St 4.3.5 Überprüfung von Schweißnähten auf Gratfreiheit Überprüfung sämtlicher Schweißnähte und Oberflächen in allen Edelstahlbecken auf Gratfreiheit um Schnittverletzungen der Badegäste beim Betrieb der Beckenanlage weitestgehend auszuschließen. Durchführung der Überprüfung nach Feinreinigung und vor Erstbefüllung des Beckens. Die Überprüfungsergebnisse sind in einem Protokoll festzuhalten, eventuelle Nachbesserungsarbeiten müssen unverzüglich im Anschluss an die Überprüfung erfolgen. Festgestellte Grate sind im Becken sichtbar zu kennzeichnen.
1,000 psch 4.3.6 Grob- und Feinreinigung Grob- und Feinreinigung vor Erstbefüllung der Edelstahlbecken.
Es sind getrennte Zeiträume für die beiden Becken zu kalkulieren.
1,000 psch 4.3.7 Mitwirken bei der Erstbefüllung Mitwirken bei der Erstbefüllung der Edelstahlbecken
lm Rahmen dieser Position ist die Anwesenheit eines leitenden Monteurs des Auftragnehmers bei der Erstbefüllung zu kalkulieren.
Es sind getrennte Zeiträume für die beiden Becken zu kalkulieren.
1,000 psch 4.3.8 Dichtigkeitsnachweis Nachweis der Dichtigkeit der neuen Edelstahlbecken
über einen Zeitraum von mindestens vier Tagen.
Nachweis der Dichtigkeit über die Kontrolle des Wasserfüllgrades im beschriebenen Zeitraum.
lm Rahmen dieser Position ist die Erstellung eines
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 61 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR lm Rahmen dieser Position ist die Erstellung eines
Protokolles zu kalkulieren.
1,000 psch 4.3.9 Mitwirken bei den Färbe-Durchströmungsversuchen Mitwirken bei den Färbe-Durchströmungsversuchen für sämtliche Edelstahlbecken. Die "Färbeversuche" zum Nachweis der einwandfreien Beckendurchströmung einschl. Dokumentation wird federführend durch den Auftragnehmer Badewassertechnik durchgeführt.
lm Rahmen dieser Position ist die Anwesenheit eines leitenden Monteurs des Auftragnehmers Edelstahlbecken zu kalkulieren.
1,000 psch 4.3.10 Haarfangprüfung Haarfangprüfung an sämtlichen Ansaugöffnungen der Edelstahlbecken, gemäß den Anforderungen der Richtlinie DGfdB R 60.03, aktuelle Fassung. Die Prüfung ist durch den AN-Edelstahlbecken mind. 2 Wochen vor der Abnahme in Zusammenwirken mit dem Auftragnehmer Badewassertechnik durchzuführen und beinhaltet den gesamten Umfang der Richtlinie. Über die Haarprüfung ist ein Protokoll mit Fotodokumentation und Dokumentation durch den AN anzufertigen und dem AG in 2- facher Ausfertigung und digital auszuhändigen. Einzukalkulieren sind folgende Ansaugöffnungen in Beckenwänden, bzw. -böden:
Variobecken:
2 St. Messwasser
2 St. Ansaugkammer
Mehrzweckbecken:
2 St. Messwasser
2 St. Ansaugkammer
lm Rahmen dieser Position sind ferner für alle Wasseransaugöffnungen die Baumusterprüfungen bzw. Zertifikate aufzulisten und in 2-facher Fertigung und digital
dem Auftraggeber auszuhändigen.
1,000 psch 4.3.11 Probebetrieb/ Funktionsprüfung vor Abnahme Nach erfolgter Inbetriebnahme und Einregulierung sowie Einweisung des Betriebspersonals ist ein ca. 4-wöchiger Probebetrieb bis zur Abnahme nach VOB und Übergabe an den Bauherrn geplant.
Der Probebetrieb zur Funktionsprüfung erfolgt über einen unterbrechungsfreien Zeitraum einschl. Wochenenden, Feiertagen usw.
Die Anlagen sind täglich 24 h zu betreiben. Im Rahmen des Probebetriebes ist die ordnungsgemäße Funktion sämtlicher Bauteile und Regelkreise, Temperaturen, Stellsignale, Einschwingverhalten zu protokollieren.
Die erforderlichen Abstimmungen und Koordination müssen vor Aufnahme des Probetriebes mit den beteiligten Gewerken und nach Angabe des AGs erfolgen. Im Rahmen des Probebetriebes festgestellte Störungen und Mängel sind umgehend zu beseitigen. Die Dauer der Beseitigung wird dem Probezeitraum wieder zugeschlagen. Nach Beendigung des Probebetriebes ist dem Bauherrn eine störungs- und mängelfreie Anlage zu übergeben. Durch den Probebetrieb erfolgt keine Abnahme der Anlagen.
Zwei Wochen vor Beginn des Probebetriebes sind die
Dokumentationsunterlagen zumindest in 1-facher
Fertigung auszuhändigen.
Die Anlagenbedienung und -überwachung muss während
dieser Zeit vorrangig durch das Betriebspersonal
erfolgen. Das technische Personal des AN muss jedoch innerhalb von 24 Stunden über Rufbereitschaft jederzeit erreichbar sein und bei Bedarf das Betriebspersonal vor Ort unterstützen.
Erst nach dem Probebetrieb erfolgt die Abhnahme nach VOB.
Die Inbenutzungsnahme im Rahmen des Probebetriebes schließt eine fiktive Abnahme ausdrücklich aus.
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 62 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Die Inbenutzungsnahme im Rahmen des Probebetriebes schließt eine fiktEiUvRe Abnahme ausdrEüUcRklich aus.
1,000 psch
Gesamtbetrag:
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 63 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4.4 Schutzmaßnahmen Edelstahlbecken- / Hubbodenanlagen
Hinweise zur Kalkulation: Das Mehrzweck- und Variobecken werden
in neu hergestellte Rohbaukonstruktionen aus Beton eingebaut.
Nach Ausführung der rohbauseitigen Maßnahmen (Fundamente, Beckenauffüllungen, usw.) müssen die Bodenbleche aller Becken eingeschweißt werden.
Danach beginnen die Ausbauarbeiten in der Badehalle (Einbringen Estrich, Fliesenarbeiten, Aufbau Gerüste für Deckeninstallationen, usw.).
Es ist daher erforderlich, die zum Großteil fertiggestellten
Edelstahl-Beckenkonstruktionen vor Beschädigungen durch die folgenden Innenausbaugewerke zu schützen und die Schutzkonstruktionen regelmäßig zu
kontrollieren und instand zu halten.
Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind im Rahmen der folgenden Positionen zu kalkulieren. 4.4.1 Schützen der Bodenbleche Mehrzweckbecken Herstellen eines Schutzbelags der Bodenbleche und Treppenanlagen des Mehrzweckbeckens im Wesentlichen bestehend aus (Aufbau von unten nach oben):
-
Vlies aus Kunststoffaser, Dicke ca. 3 mm, Flächengewicht mind. 300 g/m² lose verlegt
-
Holzweichfaserplatte D= mind. 2 cm vollflächig verlegt
-
Holzwerkstoffplatte nach Wahl AN, mit Nut und Feder D= mind. 2 cm vollflächig verlegt liefern, verlegen, und vor dem Befüllen der Becken wieder ausbauen und entsorgen Der Schutzbelag muss für die Befahrbarkeit mit Rollgerüsten geeignet sein und darf sich nicht verschieben
1,000 psch 4.4.2 Schützen der Bodenbleche Variobecken mit Hubboden Schützen der Bodenbleche Variobecken mit Hubboden
Herstellen eines Schutzbelags der Bodenbleche wie vor, jedoch für Variobecken.
Die Schutzkonstruktion muss vorzeitig zur Montage des Hubbodens abgebaut, nach Montage des Hubbodens umgebaut und dann
entsorgt werden.
1,000 psch 4.4.3 Schützen der Beckenwände und Überlaufrinnen Mehrzweckbecken Herstellen eines Schutzbelags für Beckenwände und Überlaufrinnen.
Schutzbelag des Mehrzweckbeckens im Wesentlichen bestehend aus:
-
Vlies aus Kunststoffaser, Dicke ca. 3 mm, Flächengewicht mind. 300 g/m² lose verlegt
-
Holzwerkstoffplatte nach Wahl AN, mit Nut und Feder D= mind. 2 cm vollflächig verlegt
Lagesicherung/Verbindung mit vorbeschriebenem Schutz der Bodenbleche mit Kanthölzern liefern, verlegen und vor dem Befüllen der Becken wieder ausbauen und entsorgen.
1,000 psch 4.4.4 Schützen der Beckenwände und Überlaufrinnen Variobecken Herstellen eines Schutzbelags für Beckenwände und Überlaufrinnen wie vor, jedoch für Variobecken-
Die Schutzkonstruktion muss vorzeitig, zur Montage des Hubbodens abgebaut und entsorgt werden.
1,000 psch
Gesamtbetrag:
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 64 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4.5 Betonbohrungen
Herstellen von Betonbohrungen Herstellen von Betonbohrungen in Wänden und/oder Deckenaus Stahlbeton (Betongüte C 20/25, bzw. C 30/35). Die Bohrungen sind im "Naßverfahren" herzustellen. Vor Durchführung sind die Bohrungen exakt in Lage und Größe anzuzeichnen. Erst nach Besichtigung und Freigabe des Tragwerksplaners und/oder der Objektüberwachung dürfen die Bohrarbeiten ausgeführt werden. In die Einheitspreise ist die Befestigung des Bohrgerätes, sowie die Entsorgung der Bohrkerne und des Bohrwassers einzukalkulieren.
Die Abrechnung erfolgt in cm Bohrkernlänge. Das fachgerechte Versiegeln der Bohrlochwandung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bei der Kalkulation der Positionen kann von einer Wand-/Deckenstärke von 25 - 30 cm ausgegangen werden.
4.5.1 Betonbohrung, Durchmesser über 50 bis 100 mm Betonbohrung, Durchmesser über 50 bis 100 mm
30,000 cm 4.5.2 Betonbohrung, Durchmesser über 100 bis 150 mm Betonbohrung, Durchmesser über 100 bis 150 mm
30,000 cm 4.5.3 Betonbohrung, Durchmesser über 150 bis 200 mm Betonbohrung, Durchmesser über 150 bis 200 mm
30,000 cm 4.5.4 Betonbohrung, Durchmesser über 200 bis 250 mm Betonbohrung, Durchmesser über 200 bis 250 mm
30,000 cm 4.5.5 Betonbohrung, Durchmesser über 250 bis 300 mm Betonbohrung, Durchmesser über 250 bis 300 mm
30,000 cm 4.5.6 Betonbohrung, Durchmesser über 300 bis 400 mm Betonbohrung, Durchmesser über 300 bis 400 mm
30,000 cm
Gesamtbetrag:
[Seite 116]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 65 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4.6 Kennzeichnung
Vor Bestellung und Herstellung der Beschilderungen ist das zu realisierende Bezeichnungskonzept mit dem Auftraggeber und dem Planer abzustimmen.
Auf Basis einer durchzuführenden Besprechung ist dann eine sogenannte "Schilderliste" zur Freigabe vorzulegen. 4.6.1 Bezeichnungsschilder 30/70 mm Bezeichnungsschilder aus Zweischicht-Kunststoff oder Aluminium in verschiedenen Farben, mit ein- oder mehrzeiligem gravierten Text.
Bezeichnungsschilder an Bauteilen oder Geräten verschraubt oder geklebt angebracht.
Schildabmessung ca. 30/70 mm.
5,000 St 4.6.2 Bezeichnungsschilder 40/100 mm Bezeichnungsschilder, Pos. wie vor,
jedoch Schildabmessung ca. 40/100 mm
5,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 117]
LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 66 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4.7 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten
- Vergütung von Stundenlohnarbeiten
Vergütet werden Stundenlohnarbeiten nach Weisung und Anerkennung des Auftraggebers.
Sie werden nur vergütet, wenn sie als solche ausdrücklich vereinbart worden sind mit Abschluss einer Stundenlohnvereinbarung.
Sollen Leistungen im Stundenlohn ausgeführt werden, ist dem Auftraggeber umgehend ein Angebot über die dafür voraussichtlich erforderlichen Stunden mit Angabe der Lohngruppen, sowie die erwarteten weiteren Kosten (Stoffe, Geräte, etc) einzureichen. Auch erwartete Zeit- und Erschwerniszuschläge sind vorab anzumelden.
Die örtliche Bauüberwachung des AG erhält dieses Angebot gleichzeitig zur Prüfung in Kopie.
Wird unverzügliches Handeln erforderlich, so kann die örtliche BÜ des AG eine umgehende Ausführung in Stundenlohn anordnen. In diesem Fall wird eine Stundenlohnvereinbarung umgehend nach Ausführung vereinbart.
Die Stundenlohnzettel sind der örtlichen BÜ umgehend, spätestens wöchentlich zur Prüfung zu überreichen. Sie müssen den Anforderungen von § 15 Abs. 3 VOB/B entsprechen.
Ein konkreter Bezug auf die Stundenlohnvereinbarung muss hergestellt werden in folgender Art: Stundenlohnzettel Nr. xxx (numerisch aufsteigend) zu Stundenlohnvereinbarung Nr. xxx vom 00.00.2099.(Datum der Stundenlohnvereinbarung).
Vergütet wird nur der tatsächlich am Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d.h. An- und Abfahrtszeiten sowie Fahrtkosten werden nicht berücksichtigt.
Für die Vergütung von Zeit-und Erschwerniszuschlägen werden die tariflichen Rahmenbestimmungen für den jeweiligen Leistungsbereich angewendet. Sofern es hierzu keine tariflichen Regelungen gibt, wird nach ortsüblichen Zuschlägen vergütet.
Die Zeitzuschläge (Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit) werden nur vergütet, wenn die Arbeit zu besonderen Zeiten vom Auftraggeber ausdrücklich gefordert wurde.
Sie werden auf der Basis des tatsächlich ausbezahlten und nachgewiesenen Lohnes (ohne Lohnnebenkosten) berechnet. Hierzu sind vom AN auf Verlangen des AG Gehaltsnachweise der eingesetzten Arbeitskräfte vorzulegen, für die Zeit- und Erschwerniszuschläge geltend gemacht werden.
Für die Ausführung von untergeordneten Leistungen, wie z.B. Stemm-, Reinigungsarbeiten etc., wird nur der Lohn eines Helfers vergütet, auch wenn vom Auftragnehmer höher qualifiziertes Personal eingesetzt wird.
Stunden von aufsichtsführendem Personal (Bauleiter, Montageinspektor etc.) für Besprechungen, Aufmaß und Abrechnung usw. werden nicht gesondert vergütet. Diese Kosten sind mit den angebotenen Stundenlohnsätzen abgegolten.
Die Regelungen des § 15 Abs. 2 VOB/B sind davon unberührt.
- Angebotene Stundenlohnarbeiten
Es besteht kein Anspruch auf Ausführung der Stundenlohnarbeiten im angebotenen Umfang.
Die Stundenlohnverrechnungssätze für die jeweiligen Arbeitskräfte sind ohne Aufgliederung anzubieten.
Anzubieten ist für die jeweilige Arbeitskraft (Lohn-und Berufsgruppe) ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, wie z.B. Lohn-und Gehaltskosten einschließlich etwaiger Lohnzulagen, Lohnzuschläge und vermögenswirksamer Leistungen, die Lohn-und Gehaltsnebenkosten (z.B. Auslösungen, Wegegelder, Wegzeitenentschädigung, Fahrtkostenerstattung etc.), die Sozialkassenbeiträge, ggf. Winterbauumlage, die Gemeinkostenanteile sowie Gewinn
(einschließlich Unternehmerwagnis), jedoch ohne Umsatzsteuer.
Ist vertraglich keine Vereinbarung über die Vergütung, zum Beispiel bestimmter Lohngruppen, getroffen, so gilt die ortsübliche Vergütung. Diese wird auf Grundlage des Tariflohns ermittelt, sofern vorhanden. Im Übrigen gilt § 15 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B.
- Vergütung von Stoffen und Geräten
3.1 Stoffe
Im Stundenlohnzettel aufgeführte Stoffkosten werden nur anerkannt, sofern hierfür keine im Leistungsverzeichnis anwendbaren Positionen vorhanden sind.
Die Stoffpreise müssen anhand von Original-Einkaufsbelegen unter Abzug von Rabatten aller Art
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 67 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Die Stoffpreise müssen anhand von Original-Einkaufsbelegen unter Abzug von Rabatten aller Art nachgewiesen werden.
Auf diese Stoffpreise wird ein Faktor für Gemeinkosten, Gewinn sowie für die anteiligen Fracht-, Fuhr- und Ladekosten frei Baustelle anerkannt.
Dieser Faktor ist in der entsprechenden Position anzubieten. (Abrechnung nach Stoffkostennachweis).
Wurde vertraglich kein Faktor vereinbart, so werden ortsübliche Zuschläge anerkannt.
3.2 Geräte
Kleingeräte
Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten bis 800 Euro netto Anschaffungswert entsprechend § 6 Abs. 2 EStG (Einkommensteuerrichtlinien) einschl. Zubehör, Betriebsstoffen, sowie die Kosten für die Instandhaltung (z.B. Schärfen von Werkzeugen etc.) im normalen Rahmen, werden nicht vergütet. Diese sind bei öffentlichen Aufträgen mit dem Unternehmerzuschlag abgegolten.
Geräte über 800 Euro Anschaffungswert
Die Kosten für die Vorhaltung von Geräten über 800 Euro Anschaffungswert hinaus bzw. von KFZ, LKW etc. sind vom AN auf der Vergleichsbasis der BGL 2020 (Baugeräteliste) zu ermitteln. Die Geräte-Kenn-Nr. aus der BGL des zum Vergleich angesetzten Gerätes, ist zur Plausibilitätsprüfung anzugeben.
- Abrechnung der Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnrechnungen sind umgehend nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten entsprechend der Stundenlohnvereinbarung einzureichen, spätestens 4 Wochen nach Ausführung.
Die Rechnung ist mit konkretem Bezug auf die Stundenlohnvereinbarung, mit Angabe des Vereinbarungsdatums, einzureichen. Die anerkannten Stundenlohnzettel sind mit der Rechnung im Original einzureichen und in der Rechnungsaufstellung aufzuführen (Angabe der Bezeichnung der Stundenzettel numerisch aufsteigend) 4.7.1 Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter Stundenlohnarbeiten
(entsprechend LV Vorbemerkungen)
Qualifikation "Vorarbeiter"
10,000 h 4.7.2 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundenlohnarbeiten
(entsprechend LV Vorbemerkungen)
Qualifikation: "Facharbeiter"
10,000 h 4.7.3 Stundenlohnarbeiten Helfer Stundenlohnarbeiten
(entsprechend LV Vorbemerkungen)
Qualifikation: "Helfer"
5,000 h 4.7.4 Abrechnung nach Stoffkostennachweis Die Stoffpreise müssen anhand von Original-Einkaufsbelegen unter Abzug von Rabatten aller Art nachgewiesen werden. Auf diese Stoffpreise wird, entsprechend der vertraglichen Vereinbarung, ein Faktor für Gemeinkosten, Gewinn sowie die anteiligen Fracht-, Fuhr-und Ladekosten frei Baustelle anerkannt.
Dieser Faktor ist hier vom Bieter einzutragen.
Dabei ist folgendes für die Eintragung und spätere Wertung zu beachten:
Vom Auftraggeber ist eine fiktive Stoffkostensumme vorgegeben worden.
Vom Bieter kann, sofern er es für erforderlich hält, ein Aufgebot in Form eines Faktors festgelegt werden. Er trägt dazu unter EP einen Faktor von 1,0 oder größer ein.
Für die Wertung wird die vorgegebene Summe mit dem eingegebenen Faktor multipliziert. Die sich
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 68 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Für die Wertung wird die vorgegebene Summe mit dem eingegebenen Faktor multipliziert. Die sich daraus ergebende Gesamtsumme fließt in die Gesamtwertung des Angebots ein.
(Vorgegebene Summe * EP = Gesamtpreis)
Beispiele:
Wenn ein Angebot ohne einen Zuschlagsfaktor für Stoffkosten abgegeben werden soll, ist als Einheitspreis 1,0 einzutragen.
Wenn ein Zuschlagsfaktor von 5 % vereinbart werden soll, trägt der Bieter unter Einheitspreis 1,05 ein.
Wird nichts oder ein Faktor kleiner 1,0 eingetragen erfolgt die Wertung mit dem Einheitspreis 1,0.
2.000,000 EUR
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 69 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5 WARTUNG EDELSTAHLBECKENANLAGEN UND HUBBODEN
Wartung, Inspektion Die anzubietenden Wartung, Inspektion und damit verbundene kleine Instandhaltungsarbeiten von technischen Anlagen und Einrichtungen haben in Umfang und Zeitabschnitten mindestens 1 x pro Jahr, jedoch häufiger, wenn entsprechend aller gesetzlichen Vorschriften und der Herstellerempfehlungen oder Herstellervorschriften notwendig und gefordert, zu erfolgen. Die Wartung ist so anzubieten, dass die Betriebsbereitschaft, Funktionsbereitschaft und die Sicherheit erhalten bleibt. Die angebotenen Einheitspreise werden bei der Wertung des Gesamtangebotes berücksichtigt. Auftragsumfang/Dauer/Preisbindung: 4 Jahre an einem Stück für die Zeit der Gewährleistungsfristen (Verjährungsfrist der Mängelansprüche). Der Wartungsvertrag beginnt am Tag der Übergabe an den Nutzer mit Abnahme der Leistung. 5.1 Wartungsarbeiten Edelstahlbeckenanlagen und Hubboden
*** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 5.1.1 Wartungsarbeiten Edelstahlbeckenanlage Wartung, Inspektion der Edelstahlbeckenanlagen Wartung im Zeitraum der Gewährleistungsfristen. Eine regelmäßige Wartung und technische Prüfung zu allen Teilen von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen aller im Leistungsbeschrieb ausgeschriebenen Anlagen durch einen vom Hersteller autorisierten Sachkundigen inkl. Dokumentation der Prüfung in einem Prüfbuch. Jahrespauschale für Wartung wie beschrieben für die ersten vier Jahre innerhalb der Gewährleistung. Der Einheitspreis ist für 1 Jahr anzugeben.
4,000 Jr *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 5.1.2 Wartungsarbeiten Hubboden Wartung, Inspektion Hubboden
Wartung im Zeitraum der Gewährleistungsfristen.
Eine regelmäßige Wartung und technische Prüfung zu allen Teilen von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen aller im Leistungsbeschrieb ausgeschriebenen Anlagen durch einen vom Hersteller autorisierten Sachkundigen inkl. Dokumentation der Prüfung in einem Prüfbuch.
Jahrespauschale für Wartung wie beschrieben für die ersten vier Jahre innerhalb der Gewährleistung.
Der Einheitspreis ist für 1 Jahr anzugeben.
4,000 Jr
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
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LV: 3820 - Edelstahlbecken Seite: 70 Datum: 26.10.2026 LV-Datum: 14.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
1 BAUSTELLENEINRICHTUNG 1.1 Baustelleneinrichtung und vorbereitende Arbeiten 2 MEHRZWECKBECKEN 2.1 Beckenkörper Mehrzweckbecken 2.2 Beckeneinbauten Mehrzweckbecken 2.3 Beckenhydraulik Mehrzweckbecken 2.4 Beckenverrohrung und Beckeninstallationen Mehrzweckbecken 2.5 Beckenausstattung Mehrzweckbecken 2.6 Sprungbrett 2.7 Sicherheitsausstattung 3 VARIOBECKEN MIT HUBBODEN 3.1 Beckenkörper Variobecken 3.2 Beckeneinbauten Variobecken 3.3 Beckenhydraulik Variobecken 3.4 Beckeninstallationen Variobecken 3.5 Beckenausstattung Variobecken 3.6 Sicherheitsausstattung 3.7 Teilhubboden Variobecken 4 SONSTIGE LEISTUNGEN für MZB, VB UND HUBBODEN 4.1 Arbeitsvorbereitung und Dokumentation 4.2 BIM-Leistungen 4.3 Montageabwicklung 4.4 Schutzmaßnahmen Edelstahlbecken- / Hubbodenanlagen 4.5 Betonbohrungen 4.6 Kennzeichnung 4.7 Stundenlohnarbeiten 5 WARTUNG EDELSTAHLBECKENANLAGEN UND HUBBODEN 5.1 Wartungsarbeiten Edelstahlbeckenanlagen und Hubboden
Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.