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Gemeinde Mickhausen 09.10.2026 Anlage A-Allgemeine Verfahrensbedingungen MICKHAUSEN1BP01
Gemeinde Mickhausen
Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen eines
Wirtschaftlichkeitslückenmodells in der Gemeinde Mickhausen
(Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“)
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Anlage A: Allgemeine Verfahrensbedingungen
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1 Konzessionsgeberin
| Bezeichnung der Konzessionsgeberin | Gemeinde Mickhausen Schlosshof 1 86866 Mickhausen |
|---|---|
| Kontaktstelle | WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Bleichenbrücke 11 20354 Hamburg E-Mail: s.rennekamp@wr-recht.de |
2 Vergabeverfahren
2.1 Ziel
Das Vergabeverfahren zielt darauf ab, einen Netzbetreiber zu finden, der die Versorgung der
unterversorgten Adressen (graue Flecken) mit einer zukunftsorientierten Breitbandversorgung für
sämtliche private Haushalte des gegenständlichen Konzessionsgegenstandes übernimmt.
2.2 Vergabeart
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb nach den
Vorschriften des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in der im Zeitpunkt der Konzessionsbekanntmachung
geltenden Fassung geführt. Das Vergabeverfahren wird nach § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV an den
Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit
Teilnahmewettbewerb ausgerichtet.
Das gesamte Vergabeverfahren wird in elektronischer Form abgewickelt. Dazu wird die
Vergabeplattform
genutzt. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt in elektronischer Form über die
Vergabeplattform.
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Dies umfasst:
• die Bekanntmachung der Ausschreibung,
• die Bereitstellung der Vergabeunterlagen,
• die Kommunikation mit Interessenten im Vergabeverfahren (Bieteranfragen,
Bieterinformationen),
• die Abgabe der Teilnahmeanträge,
• die Angebotsabgabe,
• die Angebotsöffnung,
• die Kommunikation mit den Bietern im Nachgang (Angebotsaufklärung,
Informationsschreiben),
• die Protokollierung des gesamten Verfahrens.
2.3 Vergabeunterlagen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang
gebührenfrei über das Vergabeprotal zur Verfügung unter:
https:// www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/ 3c215cab-d038-44b5-91b1-
0b997bc9e9fd
2.4 Kommunikation und Bieterfragen während des Vergabeverfahrens
Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Kommunikation findet über die elektronische
Vergabeplattform statt. Fragen bezüglich dieses Verfahrens und den Vergabeunterlagen sind über die
elektronische Vergabeplattform zu stellen.
Die Bewerber/Bieter werden bei Problemstellungen durch die Veröffentlichung eines entsprechenden
Kataloges informiert. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
Sollten nach Ansicht des Bewerbers/Bieters Unklarheiten hinsichtlich der Ausschreibungsunterlagen
bestehen, so hat dieser die Konzessionsgeberin unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform
zu informieren.
Soweit bis zum Ablauf der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist Änderungen an den Vergabeunterlagen
bzw. klarstellende Informationen an die Bewerber/Bieter oder Beantwortung von Fragen der
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Bewerber/Bieter erforderlich werden (z.B. Korrektur von Fehlern, Berücksichtigung von Bieterfragen),
werden diese Änderungen/Bieterinformationen ebenfalls in elektronischer Form -wie diese
Unterlagen- über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Es steht jeweils die aktuelle Version der
Vergabeunterlagen, alle Bieterinformationen zur Verfügung. Es obliegt dem Bewerber/Bieter, diese
Änderungen nachzuverfolgen und seine Bewerbung / sein Angebot auf Basis der zuletzt eingestellten
Version der Unterlagen zu erstellen.
Sollte ein Angebot auf Grundlage einer anderen als der zuletzt eingestellten Version der Unterlagen
abgegeben werden, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
2.5 Form der Teilnahmeanträge und Angebote
Die Teilnahmeanträge, die Erstangebote sowie alle Folgeangebote bzw. die finalen Angebote sind
elektronisch in Textform und in deutscher Sprache über die Vergabeplattform abzugeben unter
https:// www.deutsche-evergabe.de/dashboards/ dashboard_off/3c215cab d038-44b5-91b1-
0b997bc9e9fd
indem die erforderlichen Unterlagen je einzeln und mit Bezeichnung des Inhalts als PDF-Datei
hochgeladen werden, alternativ ist auch die Abgabe in einem gesamten Dokument als PDF-Datei
möglich.
2.6 Finanzieller Ausgleich
Die Bieter erhalten für die Erstellung oder die Einreichung ihres Teilnahmeantrags oder Angebots
keinen finanziellen Ausgleich oder anderweitige Entschädigungen.
2.7 Aufhebung des Vergabeverfahrens, § 32 KonzVgV
Die Konzessionsgeberin ist gemäß § 32 Abs. 1 S. 1 KonzVgV berechtigt, ein Vergabeverfahren ganz oder
teilweise aufzuheben, wenn
• kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht,
• sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat,
• kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder
• andere schwerwiegende Gründe bestehen.
Im Übrigen ist die Konzessionsgeberin grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen.
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Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hingewiesen, dass die Konzessionsgeberin
einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Finanzierung dieses Auftrages beim Bund gestellt
hat sowie beabsichtigt ist, Landesmittel in Anspruch zu nehmen und davon ausgeht, dass diese
Zuwendungen entsprechend gewährt werden. Die Gewährung dieser Zuwendungen bildet die
Geschäftsgrundlage dieses Auftrages, so dass bei einer wider Erwarten ausbleibenden Gewährung der
Zuwendungen die Finanzierung des Projektes nicht mehr gesichert ist. Dies stellt grundsätzlich einen
anderen schwerwiegenden Grund im Sinne des § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KonzVgV dar, sodass in diesem
Fall eine Aufhebung dieses Vergabeverfahrens erfolgen kann.
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