Anlage C- Besondere Verfahrensbedingungen TNW.pdf

Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes für unterversorgte Adressen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 16:04 (Europe/Berlin)

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Gemeinde Mickhausen 09.10.2026 Anlage C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb MICKHAUSEN1BP01

Gemeinde Mickhausen

Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen des

Wirtschaftlichkeitslückenmodells in der Gemeinde Mickhausen

(Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der

Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“)

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Anlage C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb

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1 Teilnahmewettbewerb (1. Stufe)

Jedes interessierte Unternehmen kann innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag

einreichen.

2 Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen sind für die Bewerber aus der Bekanntmachung ersichtlich.

2.1 Eignung zur Berufsausübung

a) Nachweis für das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz

(TKG) – Anlage des Bewerbers.

2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

a) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform

AG oder gleichwertig), die nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser

Bekanntmachung ist – Anlage des Bewerbers.

b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei

abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit

besteht, andernfalls eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens seit

dessen Bestehen. Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular (Anlage C.1.2-

T).

Mindestvoraussetzung ist ein kumulierter Mindestumsatz in den letzten drei

abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt: 6 Mio. Euro.

c) Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Auftragsfall eine dem Auftrag entsprechende

Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den

folgenden Deckungssummen abgeschlossen wird:

i. Personenschäden: 5.000.000 EUR.

ii. Sachschäden: 3.000.000 EUR.

iii. Die geforderten Deckungssummen jeweils mindestens 2-fach pro Jahr zur

Verfügung stehen.

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iv. Beide Schadenskategorien müssen im Schadensfall parallel zueinander mit den

genannten Deckungssummen abgesichert sein.

Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular (Anlage C.1.3-T).

Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung jeweils von allen Mitgliedern

der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Die Konzessionsgeberin wird vor Zuschlagserteilung einen Nachweis über den Abschluss

einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten

Anforderungen einfordern.

2.3 Technische Leistungsfähigkeit

a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen bei

vergleichbaren Referenzprojekten von bereits durchgeführten Gigabit-/NGA-

Netzausbauprojekten bzgl. des Netzbetriebs und des Diensteangebotes für Endkunden sowie

mit Angabe des Leistungszeitraumes (Bau und Fertigstellung), des ungefähren

Auftragswertes, der versorgten bzw. angeschlossenen Adressen und der Art der Leistung

(Netzausbau/Planung/Netzbetrieb) sowie Benennung der Ansprechpartner und Kontaktdaten;

sofern das Unternehmen noch keine 5 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen

des Unternehmens. Es sind maximal 6 Referenzen einzureichen.

Die gleiche Referenz kann sowohl für den Betrieb also auch für die Planung/Netzausbau

herangezogen werden, sofern beide Leistungen im Rahmen dieser Referenz erbracht wurden.

Mindestvoraussetzungen:

Mindestvoraussetzung sind je 2 Referenzen mit jeweils folgendem Umfang:

  • 2 Referenzen Betrieb eines Netzes mit je 600 Adressen und zusätzlich

  • 2 Referenzen Planung und Netzausbau der Infrastruktur mit je 600 Adressen.

Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular (Anlage C.1.4-Referenzliste).

Der vorgenannte Eignungsnachweis muss im Falle einer Bietergemeinschaft durch die

Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt werden. Für die Beurteilung der technischen und

beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird diese als Ganzes betrachtet. Es

ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft den geforderten

Eignungsnachweis und die damit einhergehenden Mindestangaben erfüllt.

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2.4 Sonstige Bedingungen

2.4.1 Bedingungen für die Ausführung des Auftrages

a) Es ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von

Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen

eine Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach

§ 125 GWB getroffen wurden. Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular

(Anlage C.1.1.-T).

b) Es ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Sanktion Russland (Anlage C.1.5-T)

einzureichen.

c) Es ist mit dem Teilnahmeantrag die Vertraulichkeitserklärung (Anlage C.1.6-T)

einzureichen.

2.4.2 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt.

Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem

Teilnahmeantrag die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage C.2-T Erklärung Bietergemeinschaft)

vorzulegen.

Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben jeweils für sich mit dem

Teilnahmeantrag in der Bekanntmachung geforderten Nachweise über die Eignung zur

Berufsausübung sowie die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage C.1.5-T) und die

Vertraulichkeitserklärung (Anlage C.1.6-T) einzureichen.

In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in der Bekanntmachung ist die

geforderte Eigenerklärung zum Abschluss der Berufs- zw. Betriebshaftpflichtversicherung ebenfalls

von jedem beteiligten Unternehmen der Bietergemeinschaft einzureichen. Gleiches gilt im Fall der

beabsichtigten Zuschlagserteilung für den Nachweis über den Abschluss einer entsprechenden

Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen. Alternativ kann die

Bietergemeinschaft im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung jedoch auch eine auf sich (die

Bietergemeinschaft) lautenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten

Mindestdeckungssummen nachwesen. Bei den übrigen Eignungskriterien und

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Mindestvoraussetzungen ist es ausreichend, wenn diese in Summe oder von einem Mitglied der

Bietergemeinschaft vollständig erbracht werden.

Mit dem Angebot haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die Erklärungen zur Kenntnisnahme

der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen Bund bzw. Land (Anlagen D.2.5-A und

D.2.6-A) abzugeben.

2.4.3 Eignungsleihe

Ein Bewerber kann für einen öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und

finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer

Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen

Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende

Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der

Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.

Die Konzessionsgeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren

Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die

entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.

Der Bewerber hat im Falle der Eignungsleihe bereits mit dem Teilnahmeantrag die dem Einsatz zur

Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (z.B. Referenzen oder Umsätze) des eignungsleihenden

Unternehmens einzureichen.

Im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist

mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des

anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe

einzureichen.

Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und

Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten

anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese

Kapazitäten benötigt werden.

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Hierzu sind mit dem Teilnahmeantrag jeweils die entsprechenden Verpflichtungserklärungen des

eignungsleihenden Unternehmens (Anlage C.3-T Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) beizufügen.

Zusätzlich sind in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag auch die Eigenerklärung über das

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (Anlage C.1.1-T), die

Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage C.1.5-T) durch das eignungsleihende Unternehmen

vorzulegen.

Auf gesondertes Verlangen der Konzessionsgeberin sind ggf. weitere auftragsspezifische Erklärungen

und Nachweise des eignungsleihenden Unternehmens vorzulegen.

3 Auswertung der Teilnahmeanträge

Die Konzessionsgeberin wird anhand der Teilnahmebedingungen die Teilnahmeanträge auswerten

und die Eignung der Bewerber feststellen.

Die Konzessionsgeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz

entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen, werden diese

von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Im Übrigen werden Unternehmen vom weiteren Vergabeverfahren gem. § 12 Abs. 1 KonzVgV i.V.m. §

57 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 VgV vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn deren

Teilnahmeanträge nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen.

Die Konzessionsgeberin wird nach (endgültiger) Auswertung der Teilnahmeanträge nur diejenigen

Bewerber, deren Leistungsfähigkeit und Eignung anhand der aufgestellten Eignungskriterien

festgestellt wurde, zur Abgabe eines Angebotes (Erstangebot) auffordern.

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