Anlage C.1.6-T Vertraulichkeitserklärung.pdf

Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes für unterversorgte Adressen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 16:04 (Europe/Berlin)

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Anlage C.1.6-T Vertraulichkeitserklärung

Name und Adresse des Bieters:



An die Gemeinde Mickhausen Schlosshof 1 86866 Mickhausen

Der Bieter möchte von der Gemeinde Mickhausen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens „Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells in der Gemeinde Mickhausen“ die Anlage B.2-Adressliste_Ausbaugebiet_Mickhausen sowie Anlage B.3- Geförderte Infrastruktur_Mickhausen erhalten. Der Bieter gibt daher die folgende Vertraulichkeitserklärung ab:

Vertraulichkeitserklärung

Vergabeverfahren: Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells in der Gemeinde Mickhausen

Wir erklären für ______________________________________________________________ (Name des Bieters, im Folgenden „Bieter“)

folgendes:

(1) Der Bieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Dateiübergabe bekannt gewordenen Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse, alle wettbewerbsrelevanten sowie sonstigen geschäftsinternen Informationen, alle die Gemeinde Mickhausen betreffenden Informationen und/oder Daten, zu denen er Zugang erhält gegenüber Dritten geheim zu halten und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gemeinde Mickhausen für andere Zwecke zu verwenden oder Kopien oder sonstige Aufzeichnungen für derartige anderweitige Zwecke anzufertigen oder hierfür vorzuhalten oder aufzubewahren.

(2) Der Bieter ist befugt, die Informationen nur in dem dafür erforderlichen Umfang zu nutzen, und an befugte interne Adressaten zu übermitteln. Letzteren Falls hat der Partner die befugten Adressaten bzw. seine Mitarbeiter – soweit sie nicht nachweislich ohnehin entsprechend

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verpflichtet sind – persönlich nach Maßgabe des Absatzes (1) zu verpflichten und dies gegenüber der Gemeinde Mickhausen auf Anforderung durch Vorlage von durch die betreffenden Personen unterzeichneten Originalen entsprechender schriftlicher Erklärungen nachzuweisen.

(3) Der Bieter verpflichtet sich, die Informationen, die ihm von dazu befugten Personen in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht worden sind oder deren Inhalt sich aus seinen eigenen körperlichen oder elektronischen Aufzeichnungen ergibt, sorgfältig zu verwahren und sowohl innerhalb als auch außerhalb seiner Geschäftszeiten gegen jede Nutzung, Kenntnisnahme, Vervielfältigung, Verbreitung oder Zugriffe durch hierzu nicht ausdrücklich befugte Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Dritte zu schützen.

(4) Der Bieter verpflichtet sich, nach Abschluss seiner Tätigkeiten alle nicht mehr erforderlichen Unterlagen und/oder Daten bzw. Informationen einschließlich der von ihm oder seinen Mitarbeitern gefertigten Kopien und Aufzeichnungen – soweit sie nicht einer von ihm zu befolgenden gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen – unverzüglich oder nach entsprechender schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde Mickhausen zurückzugeben. Etwaig angelegte Dateien oder Kopien und sonstige Aufzeichnungen elektronischer oder körperlicher Art sind – soweit sie nicht einer zu befolgenden gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen – unwiederbringlich zu löschen bzw. zu vernichten, wenn die Gemeinde Mickhausen deren weiterer Nutzung vorher nicht schriftlich zugestimmt hat.


Ort, Datum


Name des Ausstellers (Bieter)

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung