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Stand: 21.10.2026
MICKHAUSEN1BP01: Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells in der Gemeinde Mickhausen Bekanntmachung vom 19.10.2026 (722521-2026)
Katalog Bieterfragen
| Lfd. | Frage | Antwort | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | ||||||
| 1. | Der Bieter stellte sinngemäß folgende Frage: Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie schlagen wir für die gewählte Textform vor, die Benennung der Erklärenden und den Abschluss der Erklärung durch die Eintragung der jeweiligen Vor- und Nachnamen der Erklärenden festzuhalten, soweit dies in den Dokumenten gefordert ist. Die Namensnennung der Erklärenden würde mittels eines Systems erfolgen, wobei der jeweilige Erklärende seine versendeten Informationen / Dokumente mit dem elektronischen Einfügen seines Namens autorisiert. Damit würden aus unserer Sicht die Anforderungen der Abgabe in Textform eingehalten werden. Können Sie uns bitte bestätigen, dass Sie diese Vorgehensweise akzeptieren werden, und wir dafür in den geschützten Dokumenten die elektronischen Namensfelder einfügen dürfen? | Gemäß Ziffer 2.5 der Anlage A (Allgemeine Verfahrensbedingungen) sind Teilnahmeanträge und Angebote in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Nach § 126b BGB ist die Textform erfüllt, wenn der Aussteller erkennbar ist und die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Werden diese Voraussetzungen eingehalten, so wird diese Vorgehensweise akzeptiert. | ||||
| 2. | Gibt es im ausgeschriebenen Projektgebiet | Gemäß Ziffer 2 der Anlage B- Leistungsbeschreibung wird die Anlage B3_Geförderte Infrastruktur Mickhausen den Bietern im Rahmen der Angebotsphase nach Unterzeichnung und Einreichung der Vertraulichkeitserklärung (Anlage C.1.6-T Vertraulichkeitserklärung) zur Verfügung gestellt. Im Übrigen hat sich der Bieter darüber hinaus selbständig im Rahmen der öffentlichen Quellen, wie z.B. Einsicht in den Breitband- und Infrastrukturatlas des Bundes, den Bayernatlas, den öffentlichen Portalen zu den Förderschritten laufender oder abgeschlossener Förderprojekte des Bundes und des Landes etc. zu informieren. | ||||
| bereits öffentlich geförderte Infrastrukturen | ||||||
| aus vorangegangenen Förderprojekten oder | ||||||
| befinden sich solche Infrastrukturen derzeit in | ||||||
| Planung bzw. Errichtung? Nach unserem | ||||||
| Verständnis ist bei einem geförderten | ||||||
| Folgeprojekt die Mitnutzung bereits | ||||||
| errichteter, im Bau befindlicher oder geplanter | ||||||
| Infrastruktur aus vorgelagerten | ||||||
| Förderprojekten zu berücksichtigen, soweit | ||||||
| diese für das Folgeprojekt geeignet und | ||||||
| verfügbar ist. Eine solche verpflichtende | ||||||
| Mitnutzung kann zu zusätzlichen laufenden | ||||||
| Kosten führen, insbesondere durch Miet-, | ||||||
| Nutzungs- oder Vorleistungsentgelte, und sich | ||||||
| damit unmittelbar auf den Business Case und | ||||||
| die Höhe der Angebote auswirken. Vor diesem | ||||||
| Hintergrund bitten wir um Klarstellung und um | ||||||
| Bereitstellung sämtlicher für eine | ||||||
| ordnungsgemäße und einheitliche | ||||||
| Angebotskalkulation erforderlichen | ||||||
| Informationen und Unterlagen. |
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Stand: 21.10.2026
MICKHAUSEN1BP01: Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells in der Gemeinde Mickhausen Bekanntmachung vom 19.10.2026 (722521-2026)
| Insbesondere bitten wir um Mitteilung: | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1) welche gebaute, im Bau befindliche oder | ||||
| geplante Infrastruktur aus vorgelagerten | ||||
| Förderprojekten im ausgeschriebenen | ||||
| Projektgebiet vorhanden ist oder im | ||||
| vorliegenden Verfahren verbindlich zur | ||||
| Mitnutzung vorgesehen wird; hierzu bitten wir | ||||
| um Bereitstellung der Netzdokumentation | ||||
| bzw. planung im GIS-Format oder in einem | ||||
| gleichwertig auswertbaren Format, | ||||
| 2) wer Eigentümer bzw. Betreiber der | ||||
| betreffenden Infrastruktur ist und welche | ||||
| bestehenden Nutzungsrechte, | ||||
| Zugangsbedingungen und technischen | ||||
| Parameter für die anmietbare Infrastruktur | ||||
| gelten, | ||||
| 3) welche Infrastrukturen tatsächlich verfügbar | ||||
| bzw. für das Folgeprojekt geeignet sind, | ||||
| 4) welche Miet-, Nutzungs-, Vorleistungs- oder | ||||
| sonstigen Entgelte und Kosten hierfür | ||||
| anzusetzen sind, | ||||
| 5) ob diese Kosten und Konditionen zum | ||||
| Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits | ||||
| verbindlich feststehen oder nach Zuschlag | ||||
| noch zwischen den Beteiligten zu vereinbaren | ||||
| sind, und | ||||
| 6) wie sichergestellt wird, dass sämtliche Bieter | ||||
| Zugang zu denselben Informationen erhalten | ||||
| und dieselbe wirtschaftliche Ausgangslage | ||||
| zugrunde legen können. Sofern die | ||||
| maßgeblichen Kosten, Konditionen oder | ||||
| technischen Parameter zum Zeitpunkt der | ||||
| Angebotsabgabe noch nicht verbindlich | ||||
| feststehen, bitten wir um Mitteilung, welcher | ||||
| einheitliche Kalkulationsparameter oder | ||||
| welches Berechnungs- bzw. Schätzverfahren | ||||
| von allen Bietern anzuwenden ist. Bitte | ||||
| bestätigen Sie ferner, ob die Bieter die für die | ||||
| Angebotskalkulation erforderlichen | ||||
| Detailinformationen ergänzend eigenständig | ||||
| und unmittelbar beim jeweiligen Eigentümer | ||||
| bzw. Betreiber erfragen sollen. Sofern dies | ||||
| vorgesehen ist, bitten wir um Mitteilung, wie | ||||
| gewährleistet wird, dass alle interessierten |
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Telekommunikationsunternehmen unter gleichen Bedingungen Zugang zu identischen Informationen und Konditionen erhalten. Aus unserer Sicht sollte die verbindliche Kalkulationsgrundlage jedenfalls zentral und einheitlich für alle Bieter bereitgestellt oder vorgegeben werden.
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