26-10-21 Katalog Bieterfragen.pdf

Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes für unterversorgte Adressen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 16:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Stand: 21.10.2026

MICKHAUSEN1BP01: Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells in der Gemeinde Mickhausen Bekanntmachung vom 19.10.2026 (722521-2026)

Katalog Bieterfragen

Lfd.FrageAntwort
Nr.
1.Der Bieter stellte sinngemäß folgende Frage: Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie schlagen wir für die gewählte Textform vor, die Benennung der Erklärenden und den Abschluss der Erklärung durch die Eintragung der jeweiligen Vor- und Nachnamen der Erklärenden festzuhalten, soweit dies in den Dokumenten gefordert ist. Die Namensnennung der Erklärenden würde mittels eines Systems erfolgen, wobei der jeweilige Erklärende seine versendeten Informationen / Dokumente mit dem elektronischen Einfügen seines Namens autorisiert. Damit würden aus unserer Sicht die Anforderungen der Abgabe in Textform eingehalten werden. Können Sie uns bitte bestätigen, dass Sie diese Vorgehensweise akzeptieren werden, und wir dafür in den geschützten Dokumenten die elektronischen Namensfelder einfügen dürfen?Gemäß Ziffer 2.5 der Anlage A (Allgemeine Verfahrensbedingungen) sind Teilnahmeanträge und Angebote in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Nach § 126b BGB ist die Textform erfüllt, wenn der Aussteller erkennbar ist und die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Werden diese Voraussetzungen eingehalten, so wird diese Vorgehensweise akzeptiert.
2.Gibt es im ausgeschriebenen ProjektgebietGemäß Ziffer 2 der Anlage B- Leistungsbeschreibung wird die Anlage B3_Geförderte Infrastruktur Mickhausen den Bietern im Rahmen der Angebotsphase nach Unterzeichnung und Einreichung der Vertraulichkeitserklärung (Anlage C.1.6-T Vertraulichkeitserklärung) zur Verfügung gestellt. Im Übrigen hat sich der Bieter darüber hinaus selbständig im Rahmen der öffentlichen Quellen, wie z.B. Einsicht in den Breitband- und Infrastrukturatlas des Bundes, den Bayernatlas, den öffentlichen Portalen zu den Förderschritten laufender oder abgeschlossener Förderprojekte des Bundes und des Landes etc. zu informieren.
bereits öffentlich geförderte Infrastrukturen
aus vorangegangenen Förderprojekten oder
befinden sich solche Infrastrukturen derzeit in
Planung bzw. Errichtung? Nach unserem
Verständnis ist bei einem geförderten
Folgeprojekt die Mitnutzung bereits
errichteter, im Bau befindlicher oder geplanter
Infrastruktur aus vorgelagerten
Förderprojekten zu berücksichtigen, soweit
diese für das Folgeprojekt geeignet und
verfügbar ist. Eine solche verpflichtende
Mitnutzung kann zu zusätzlichen laufenden
Kosten führen, insbesondere durch Miet-,
Nutzungs- oder Vorleistungsentgelte, und sich
damit unmittelbar auf den Business Case und
die Höhe der Angebote auswirken. Vor diesem
Hintergrund bitten wir um Klarstellung und um
Bereitstellung sämtlicher für eine
ordnungsgemäße und einheitliche
Angebotskalkulation erforderlichen
Informationen und Unterlagen.

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Stand: 21.10.2026

MICKHAUSEN1BP01: Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells in der Gemeinde Mickhausen Bekanntmachung vom 19.10.2026 (722521-2026)

Insbesondere bitten wir um Mitteilung:
1) welche gebaute, im Bau befindliche oder
geplante Infrastruktur aus vorgelagerten
Förderprojekten im ausgeschriebenen
Projektgebiet vorhanden ist oder im
vorliegenden Verfahren verbindlich zur
Mitnutzung vorgesehen wird; hierzu bitten wir
um Bereitstellung der Netzdokumentation
bzw. planung im GIS-Format oder in einem
gleichwertig auswertbaren Format,
2) wer Eigentümer bzw. Betreiber der
betreffenden Infrastruktur ist und welche
bestehenden Nutzungsrechte,
Zugangsbedingungen und technischen
Parameter für die anmietbare Infrastruktur
gelten,
3) welche Infrastrukturen tatsächlich verfügbar
bzw. für das Folgeprojekt geeignet sind,
4) welche Miet-, Nutzungs-, Vorleistungs- oder
sonstigen Entgelte und Kosten hierfür
anzusetzen sind,
5) ob diese Kosten und Konditionen zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits
verbindlich feststehen oder nach Zuschlag
noch zwischen den Beteiligten zu vereinbaren
sind, und
6) wie sichergestellt wird, dass sämtliche Bieter
Zugang zu denselben Informationen erhalten
und dieselbe wirtschaftliche Ausgangslage
zugrunde legen können. Sofern die
maßgeblichen Kosten, Konditionen oder
technischen Parameter zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe noch nicht verbindlich
feststehen, bitten wir um Mitteilung, welcher
einheitliche Kalkulationsparameter oder
welches Berechnungs- bzw. Schätzverfahren
von allen Bietern anzuwenden ist. Bitte
bestätigen Sie ferner, ob die Bieter die für die
Angebotskalkulation erforderlichen
Detailinformationen ergänzend eigenständig
und unmittelbar beim jeweiligen Eigentümer
bzw. Betreiber erfragen sollen. Sofern dies
vorgesehen ist, bitten wir um Mitteilung, wie
gewährleistet wird, dass alle interessierten

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Stand: 21.10.2026

MICKHAUSEN1BP01: Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells in der Gemeinde Mickhausen Bekanntmachung vom 19.10.2026 (722521-2026)

Telekommunikationsunternehmen unter gleichen Bedingungen Zugang zu identischen Informationen und Konditionen erhalten. Aus unserer Sicht sollte die verbindliche Kalkulationsgrundlage jedenfalls zentral und einheitlich für alle Bieter bereitgestellt oder vorgegeben werden.

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