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Deckblatt
Gemeinde Mickhausen
VERGABETITEL:
Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines Gigabit-
Netzes gem. Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 (2024)
(Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“)
VERGABEART: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
B - Leistungsbeschreibung
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Gemeinde Mickhausen 09.10.2026 B-Leistungsbeschreibung MICKHAUSEN1BP01-1
B-Leistungsbeschreibung
zum Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession
im Wirtschaftlichkeitslückenmodel
für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
gem. Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 (2024)
in der
Gemeinde Mickhausen
Inhalt
- Einleitung .................................................................................................................................... 3 1.1 Angaben zum Projektgebiet ....................................................................................................... 3 1.2 Potentialanalyse ......................................................................................................................... 3 1.3 Ergebnisfeststellung Markterkundungsverfahren ....................................................................... 4 1.4 Bereits durchgeführte Förderverfahren ...................................................................................... 5
- Vorhandene Infrastruktur, geplante Tiefbaumaßnahmen und bauliche Entwicklung ................ 5
- Definition des Ausbaugebietes ................................................................................................... 6
- Mindestanforderung für die zu erbringenden Leistungen im Ausbaugebiet ............................... 6 4.1 Zielbandbreite im Ausbaugebiet ................................................................................................. 7 4.2 Planung und Aufbau des Gigabit-Netzes ................................................................................... 7 4.3 Telekommunikationsdienste ....................................................................................................... 8 4.4 Netzbetrieb und Service für das Gigabit-Netz ............................................................................ 8 4.5 Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene .............................................................................. 9
- Darstellung der Umsetzung in den Angeboten der Bieter .......................................................... 9 5.1 Netzerrichtung .......................................................................................................................... 10 5.2 Netzbetrieb ............................................................................................................................... 12 5.3 Serviceerbringung .................................................................................................................... 12 5.4 Erweiterbarkeit des passiven Netzes ....................................................................................... 13 5.5 Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene (Open Access) ................................................... 14 5.6 Sicherstellung der Zukunftssicherheit ...................................................................................... 14
- Kosten Endnutzerprodukte und Kundenanschlüsse ................................................................ 15
- Wholesale Modell ..................................................................................................................... 16
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- Einleitung
Um die Attraktivität als Wohn- und Gewerbestandort auch in Zukunft sicher zu stellen, beabsichtigt die Gemeinde Mickhausen (nachfolgend „die Konzessionsgeberin“) die Breitbandversorgung in der Gemeinde zu verbessern und so zu einer flächendeckenden Gigabit-Versorgung zu gelangen.
Um diese Zielsetzung zu erreichen hat die Konzessionsgeberin bereits die folgenden Verfahrensschritte im Rahmen des Gigabit-Förderprogramm des Bundes 2.0 (2024) durchlaufen:
- Branchendialog
- Markterkundungsverfahren
- Einreichung Förderantrag
Die Konzessionsgeberin hat am 06.11.2025 den Bescheid über eine Zuwendung des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 13.01.2025 (Änderungsfassung) erhalten.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus im Projektgebiet der Konzessionsgeberin zur Errichtung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, die auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabit-Gesellschaft gerecht werden. Die Gigabitnetze sollen zudem künftige Bedarfe von stationären und mobilen Anwendungen berücksichtigen, um den späteren Aufbau hierfür erforderlicher Anlagen (z.B. verdichtete Mobilfunkzellen) ohne größeren Aufwand realisieren zu können.
1.1 Angaben zum Projektgebiet
Mickhausen ist eine Gemeinde im Regierungsbezirk Schwaben, Landkreis Augsburg und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Stauden mit nachfolgenden Eckdaten:
| 1. | Einwohner/innen | 1.376 * | Stand: 31.12.2024 |
|---|---|---|---|
| 2. | Gesamtfläche ca. | 15,88 km² * | Stand: 31.12.2024 |
| 3. | Bevölkerungsdichte in Einwohner je km² | 87 ** | Stand: 31.12.2024 |
| 4. | Wohngebäude | 608 * | Stand: 31.12.2024 |
| 5. | Wohnungen | 631 * | Stand: 31.12.2024 |
[* Angaben basieren auf den Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik] ** rechnerisch ermittelter Wert aus zuvor genannten Angaben.]
In der über das Förderportal des Projektträgers bereitgestellten Adressliste ist für das gesamte Projektgebiet eine Anzahl von 38 Unternehmen und 2 landwirtschaftlichen Betrieben genannt.
Im Projektgebiet befindet sich
- das Gewerbegebiet Mickhausen mit 3 Betrieben.
Die zuvor gemachten Angaben entbinden den Bieter nicht, ergänzend eigene Recherchen zur Begründung seines Angebots vorzunehmen.
1.2 Potentialanalyse
Die vom zuständigen Bundesministerium veröffentlichte Potentialanalyse der Gemeinde Mickhausen weist neben einem geringen Potential zum eigenwirtschaftlichen Ausbau von 17% und mehr den nachfolgenden Status Quo der Breitbandversorgung gemäß Breitbandatlas des Bundes aus:
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1.3 Ergebnisfeststellung Markterkundungsverfahren
Entsprechend der Bestimmungen der Gigabit-Richtlinie 2.0 und Gigabit-Rahmenregelung hat die Konzessionsgeberin ein Markterkundungsverfahren durchgeführt.
Die Adressliste, die Gegenstand des Markterkundungsverfahren war, hat insgesamt 642 Adressen enthalten. Das Markterkundungsverfahren wurde im Zeitraum vom 12.05.2025 bis 07.07.2025 durchgeführt. Hierbei gingen 2 Antworten von Telekommunikationsunternehmen für das Gebiet der Markterkundung ein:
• zwei Meldungen von Netzbetreibern zur Ist-Versorgung,
• keine verbindlichen Meldungen eines geplanten, eigenwirtschaftlichen Ausbaus eines gigabit- fähigen Netzes im Markterkundungsgebiet,
• keine Meldungen eines geplanten, eigenwirtschaftlichen Ausbaus eines gigabitfähigen Netzes im Markterkundungsgebiet, unter dem Vorbehalt einer noch durchzuführenden Vorvermarktung,
• kein Widerspruch des Betreibers eines bereits mit Fördermitteln errichteten NGA-Netzes im Markterkundungsgebiet gegen die Inbetriebnahme eines zukünftigen Gigabit-Netzes vor Ablauf der Zweckbindungsfrist 06.07.2032 des bestehenden NGA-Netzes,
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• keine Anzeige einer Schutzbedürftigkeit von gigabitfähigen Netzen im Markterkundungsgebiet von Telekommunikationsunternehmen, die in den angrenzenden Gebieten bereits ein gigabitfähiges Netz errichtet haben oder zu errichten beabsichtigen,
• keine Anzeige einer Schutzbedürftigkeit von gigabitfähigen Netzen in angrenzenden Gebietskörperschaften von Telekommunikationsunternehmen, die in den angrenzenden Gebieten bereits ein gigabitfähiges Netz errichtet haben oder zu errichten beabsichtigen,
• keine Darlegung von Telekommunikationsunternehmen, dass Netzerweiterungen auf Basis der geförderten Infrastruktur in angrenzende Gebiete durch das begünstigte Telekommunikationsunternehmen zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung führen würden.
Der Abfragezeitraum für eine geplante privatwirtschaftliche Erschließung durch ein gigabitfähiges Netz im Markterkundungsgebiet der Konzessionsgeberin war auf 7 Jahre nach Fristende des Markterkundungsverfahrens festgesetzt.
Das Markterkundungsverfahren hatte für das gesamte Gebiet der Konzessionsgeberin nachfolgendes Versorgungsergebnis:
| Anzahl Adressen | Ist - Versorgung | Plan-Versorgung | |
|---|---|---|---|
| 1. | Weiße Flecken | 553 | - |
| 2. | Graue Flecken | 484 | - |
| 3. | Gigabitfähig versorgt | 76 | - |
Die Ergebnisveröffentlichung zum Markterkundungsverfahren wurde am 04.09.2025 auf dem Förderportal des Projektträgers durchgeführt.
1.4 Bereits durchgeführte Förderverfahren
Zur Verbesserung der Breitbandversorgung hat die Konzessionsgeberin bisher bereits das folgende Förderverfahren durchlaufen.
Bereits durchlaufene Förderverfahren:
- „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10.07.2014 (Az.:75-O 1903-001-24929/14)
- Vorhandene Infrastruktur, geplante Tiefbaumaßnahmen und bauliche Entwicklung
Jeder am Auswahlverfahren teilnehmende Netzbetreiber, der über eine mitnutzbare eigene passive Infrastruktur im Projektgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Fall hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen am Auswahlverfahren teilnehmenden Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen.
Der Bieter ist aufgefordert im Projektgebiet vorhandene
- geförderte Infrastruktur
- eigene Infrastruktur
- Infrastruktur von Dritten zu berücksichtigen, bei einer Eignung und Verfügbarkeit von Kapazitäten zu nutzen und in die Angebote einzubeziehen.
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Die Konzessionsgeberin hat – ohne Gewähr der Vollständigkeit und Richtigkeit in ‚Anlage B3 – Geförderte Infrastruktur‘ die ihr bekannte vorhandene, in Planung oder in Errichtung befindliche geförderte Infrastruktur aufgeführt.
Anlage B.3 Geförderte Infrastruktur wird den Bietern im Rahmen der Angebotsphase nach Unterzeichnung Einreichung einer Vertraulichkeitserklärung (Anlage C.1.6-T Vertraulichkeitserklärung) von der ausschreibenden Stelle zur Verfügung gestellt. Diese Vertraulichkeitserklärung ist bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs über die Kommunikationseinrichtung der elektronischen Vergabeplattform einzureichen.
Der Bieter hat sich darüber hinaus selbständig im Rahmen der öffentlichen Quellen, wie z.B. Einsicht in den Breitband- und Infrastrukturatlas des Bundes, den Bayernatlas, den öffentlichen Portalen zu den Förderschritten laufender oder abgeschlossener Förderprojekte des Bundes und des Landes etc. zu informieren.
- Definition des Ausbaugebietes
Die im Folgenden genannten förderfähigen Adressen des Ausbaugebietes sind noch unzureichend bzw. noch nicht mit einem Breitband-Netz versorgt, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastbedingungen eine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt. Aus diesem Grund soll in diesem Ausbaugebiet ein flächendeckendes Gigabit-Netz mit einer Mindestbandbreite von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch zu Spitzenlastbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen errichtet werden.
Das Ausbaugebiet ist kartographisch den in Anlage B1 beigefügten Übersichts- und Detailkarten zu entnehmen.
Die auszubauenden Adressen ergeben sich aus der Adressliste in Anlage B2. Maßgeblich für die Definition des Ausbaugebietes ist hierbei die Liste mit den Adresspunkten. Das Ausbaugebiet umfasst in Summe 572 unterversorgte förderfähige Adressen.
Die nach erfolgter Realisierung des Gigabit-Netzes angeschlossenen absoluten Adressen können unter den vorstehenden Zahlen liegen. Die konkrete Anzahl hängt von der jeweiligen Zustimmung der Eigentümer der Endstellen für die Verlegung des Hausanschlusses ab, die durch den Zuschlagsempfänger eingeholt werden müssen.
Das Ausbaugebiet wird in keine Lose aufgeteilt.
Mickhausen: Förderfähige Adressen der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 in ausgewählten Ortsteilen gemäß Adressliste Anlage B2 sowie Karte Ausbaugebiet Anlage B1
Anzahl Adresspunkte: 566
Anlage B.2_Adressliste_Ausbaugebiet_gesamt_Mickhausen wird den Bietern im Rahmen der Angebotsphase nach Unterzeichnung und Einreichung einer Vertraulichkeitserklärung (Anlage C.1.6-T Vertraulichkeitserklärung) von der ausschreibenden Stelle zur Verfügung gestellt. Diese Vertraulichkeitserklärung ist bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs über die Kommunikationseinrichtung der elektronischen Vergabeplattform einzureichen.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit / Richtigkeit der Daten.
- Mindestanforderung für die zu erbringenden Leistungen im Ausbaugebiet
Mit dieser Ausschreibung soll die erforderliche Leistung für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines technologieneutralen, bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden, ausbaufähigen und zukunftssicheren Gigabit-Netzes vergeben werden.
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Ebenso ist die Erbringung von breitbandigen Telekommunikationsdiensten (sowohl für private als auch geschäftliche Endnutzer) für die unterversorgten förderfähigen Adressen des Ausbaugebietes durch Telekommunikationsunternehmen Teil der zu erbringenden Leistung.
Des Weiteren müssen alle Vorleistungsprodukte gemäß “Bedingungen und Preise für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu dem geförderten Netz” auf Open-Access-Basis bereitgestellt und die zugehörigen Leistungen erbracht werden.
Der Ausbau hat dabei so zu erfolgen, dass die Leistungen nach anerkannten Standards der Technik erfüllt werden.
Für den Gigabit-Ausbau im Projektgebiet sind erhebliche neue Investitionen im Projektgebiet zu tätigen (Anforderung gem. Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0).
In dem von dem Zuschlagsempfänger mit der Konzessionsgeberin abzuschließenden Zuwendungsvertrag verpflichtet sich der Zuschlagsempfänger, das geförderte Gigabit-Netz im Ausbaugebiet für die Dauer von mindestens 7 Jahren (Zweckbindungsfrist) zum Jahresende, beginnend mit der vollständigen Netzerrichtung und Inbetriebnahme sowie Vorlage des Verwendungsnachweises in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu betreiben.
4.1 Zielbandbreite im Ausbaugebiet
Der Zuschlagsempfänger plant, errichtet und betreibt im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz, welches ab Inbetriebnahme des Netzes zu Spitzenlastzeitenbedingungen für 100 % aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen die folgende Mindestbandbreite technisch gewährleistet:
• mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastbedingungen (Zielbandbreite)
Die Zielbandbreite ist erreicht, wenn sie am Abschlusspunkt im Gebäude bereitgestellt wird und ist unabhängig von der Wahl der Technik zu liefern.
4.2 Planung und Aufbau des Gigabit-Netzes
Der Zuschlagsempfänger muss sämtliche Leistungen erbringen, die erforderlich sind, um die in Ziffer 4.1 geforderte Breitbandversorgung herzustellen und dauerhaft betreiben zu können.
Hierzu gehören insbesondere alle Leistungen zur Planung des Gigabit-Netzes, zur Einholung sämtlicher Genehmigungen zur Errichtung der erforderlichen passiven Infrastrukturen zum Bau und zum dauerhaften Betrieb.
Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die ausschreibungsgegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss in den Gebäuden (Hausanschluss) einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Lehnt der Grundstückseigentümer einen Hausanschluss ab, so ist das Grundstück anzuschließen. Der Zuschlagempfänger hat das Einverständnis und die Abstimmung mit den Grundstückseigentümern eigenverantwortlich durchzuführen.
Bei der Planung und Errichtung des Gigabit-Netzes sind insbesondere die geltenden Regelungen zum einheitliche Materialkonzept und die Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, in der dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Fassung zu erfüllen.
Vorhandene Leerrohre und Kabel des Zuschlagsempfängers sowie Dritter sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, um den Tiefbauanteil zu minimieren.
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Neben den passiven Infrastrukturen sind alle Leistungen zur Planung, zum Aufbau und zum Betrieb des aktiven Übertragungsnetzes einschließlich der zugehörigen Stromversorgungen und sekundärer Infrastrukturen vom Zuschlagsempfänger zu erbringen, damit die in Ziffer 4.1 geforderte Breitbandversorgung sicher erbracht werden kann.
Der Zuschlagsempfänger hat mit seinem Angebot verbindlich zu erklären, innerhalb wieviel Monaten ab Beauftragung die Gesamtfertigstellung und Betriebsbereitschaft erfolgen soll.
Das zu errichtende Gigabit-Netz muss so errichtet werden, dass technisch die Leistungen mindestens dem anerkannten Stand der Technik entsprechen.
Mit seinem Angebot hat der Bieter, neben den vorgenannten Anforderungen zur Nachweisführung des Erschließungsgrades, alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen dieser Ausschreibung maßgeblich sein können, mit anzugeben. Hierzu gehören zur Beschreibung der Ausbauplanung, u.a. Übersichts-(Lage-)pläne und Netzpläne des Vorhabens mit Kartendarstellung des Versorgungsbereichs sowie eine detaillierte Beschreibung der technischen Lösung und deren Inbetriebnahme, ferner Ausführungen zur zeitlichen Verfügbarkeit, zu Serviceleistungen, Qualitäts- und Umweltmanagement sowie zu den Endnutzerprodukten.
Der Zuschlagsempfänger hat eine Projektorganisation einzurichten und vorzuhalten, die eine koordinierte Zusammenarbeit während der Planungs- und Bauphase bis zum Projektabschluss ermöglicht. Dies betrifft unter anderem den Informationsaustausch bezüglich der Spartenauskunft, der Trassenerkundung, der Genehmigungsplanung bzw. Wegerechtssicherung und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan). Während des Ausbaus muss die Projektorganisation eng mit der Konzessionsgeberin zusammenarbeiten und über den Fortschritt und über Verzögerungen der Arbeiten informieren, insbesondere wenn dies Auswirkungen auf die Einhaltung des Bauzeitplans und abgestimmte Meilensteine hat. Auf Wunsch sind der Konzessionsgeberin Pläne auszuhändigen. Der Austausch in der Bauphase sollte in Form von regelmäßigen Baubesprechungen erfolgen, zu denen die Konzessionsgeberin eingeladen wird.
4.3 Telekommunikationsdienste
Der Zuschlagsempfänger hat durch den Gigabit-Netzbetrieb dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend Endnutzerdienste im Ausbaugebiet anzubieten. Neben Telefonie und hochbitratigem Internetzugang zählen hierzu auch interoperable Anwendungen einschließlich konvergenter all IP network (AIPN) Dienste, Moderne Digitaldienste und sonstige hochbitratige Datendienste wie z.B. Fernsehen, Streamingdienste und spezielle Telekommunikationsprodukte für geschäftliche Endnutzer mit fester IP-Adresse und höherem Servicelevel.
Der Zuschlagsempfänger ist berechtigt, sein Telekommunikationsangebot den aktuellen Entwicklungen der Technik und des Marktes anzupassen und die Breitbandversorgung durch vergleichbare oder technisch weiterentwickelte Produkte zu erbringen. Der Zuschlagsempfänger hat dies jedoch der Konzessionsgeberin anzuzeigen und über die neuen Produkte, den konkreten Leistungsinhalt und die angepassten Preise zu informieren.
4.4 Netzbetrieb und Service für das Gigabit-Netz
Der Zuschlagsempfänger hat einen dauerhaft störungsfreien Netzbetrieb (passive und aktive Komponenten) sowie die Durchführung notwendiger Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen zu gewährleisten, so dass das Gigabit-Netz im gesamten Ausbaugebiet für mindestens die Dauer der Zweckbindungsfrist bzw. der Laufzeit des Zuwendungsvertrages dem jeweiligen Stand der Technik entspricht.
Die im Finanzplan aufgeführten Betriebskosten (ohne Vorleistungsprodukte) und Art der Kosten sind konkret zu benennen und aufzuführen.
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Zur Sicherstellung einer Funktionsfähigkeit des Gigabit-Netzes richtet der Zuschlagsempfänger auf seine Kosten eine Ansprechstelle für Kunden ein, die er dauerhaft betreibt. Die Einzelheiten zur Erreichbarkeit dieser Ansprechstelle macht der Zuschlagsempfänger öffentlich bekannt.
4.5 Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
Die Mindestanforderungen der Gigabit-Rahmenregelung zum Open Access und den Vorleistungspreisen sind einzuhalten.
Die im Finanzplan aufgeführten Kosten und Einnahmen für Vorleistungsprodukte, die so einbezogenen konkreten Vorleistungsprodukte und die Art der Vorleistung (u.a. Kosten der Anbindung) sind konkret zu benennen und aufzuführen.
Das Formblatt „Vorleistungspreise“ (Anlage D.2.4-A) ist vollständig auszufüllen. Dabei sind für alle dort genannten Zugänge indikative Angaben entsprechend der Tabelle zu machen, auch wenn für diese derzeit kein Angebot besteht.
Für die indikativen Angaben sind die „Bedingungen und Preise für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu dem geförderten Netz“ des BMDS vom 31.03.2026 (s. Anlage A.1.2) zu beachten. So ist insbesondere zu beachten, dass die dort genannten Vorleistungspreise jeweils eine Obergrenze darstellen.
- Darstellung der Umsetzung in den Angeboten der Bieter
Als Bestandteil seines Angebotes muss der Bieter eine aussagekräftige Beschreibung seiner vorgesehenen Umsetzung vorlegen. Die Beschreibung zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur umfasst die Bereiche Netzerrichtung und Netzbetrieb. Es ist so auszugestalten, dass aus den einzureichenden Unterlagen adressgenau je Anschluss hervorgeht, welche Versorgung mit dem angebotenen Ausbau erreicht wird. Es umfasst insbesondere Informationen und Aussagen zu folgenden Punkten:
Der Bieter hat auf Grundlage der Leistungsbeschreibung, insbesondere unter Berücksichtigung der definierten Leistungsanforderung (vgl. Ziffer 4) für das zu versorgende Ausbaugebiet, ein Angebot einzureichen, das die vor Ort verfügbaren Infrastrukturen einschließlich der Nutzung vorabregulierter Vorleistungsprodukte und geplanter Tiefbauarbeiten (vgl. Ziffer 2) so weit wie möglich berücksichtigt. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme ist vom Bieter zu prüfen und im Angebot nachvollziehbar zu erläutern.
Die Konzessionsgeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass zur Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheids durch die Bewilligungsbehörde die Netzpläne entsprechend den GIS- Nebenbestimmungen (Phase 2: Ergebnis des Vergabeverfahrens bis zum Baubeginn (Planung)) und dem Materialkonzept in der aktuellen Fassung abgegeben werden müssen. Die Netzpläne sind durch den Bieter zu erstellen. Bieter haben die im technischen Angebot dargestellten Angaben gemäß den GIS-Nebenbestimmungen und dem Materialkonzept in der dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Fassung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung zu erstellen.
Regelung im Zuwendungsbescheid vom 06.11.2025:
- GIS-Nebenbestimmungen: Version 5.1 vom 03.04.2023
- Materialkonzept: Version 5.0.2 vom 02.08.2024
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Die mit der Angebotsabgabe einzureichenden Netzpläne sollten alle Formatvorgaben und Inhalten der anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen der Phase 2 berücksichtigen; dies sind aber nicht abschließend: • Typ: Vektordaten • Georeferenzierung: Koordinatenreferenzsystem ETRS89 (EPSG:4258) • Dateiformat: GeoJSON oder ESRI Shapefile (erforderliche Teildateien: Shapedatei SHP, Shape- Indexdatei SHX, Datenbankdatei DBF, Projektionsdatei PRJ) • Punkte-Layer: Bauten und Netztechnik • Linien-Layer: Trassenbau, Leerrohre, Verbindungen, Mitverlegung (optional) • Attribute: Alle für den Phase-2-Netzplan geforderten Attribute sind Pflichtfelder
Abweichend hiervon werden in der Angebotsphase digitale Pläne, aus denen mindestens folgende Inhalte eindeutig hervorgehen, akzeptiert: Bauten und Netztechnik
- Übergabepunkt Backbone
- Standorte mit aktiven Netzelementen (HVt, DSLAM/MSAN, OLT, …)
- Standorte mit passiven Netzelementen (Gf-Vt) Trassenbau
- Trassenbau Leerrohre
- Leerrohrtrasse - Vorhanden
- Leerrohr-Trasse – Neu Verbindungen
- Verbindungen zu allen Adresspunkten der Adressliste
Hinweis: Das Planungsbüro kann z.B. Shape (.shp), KML (.kml), KMZ (.kmz), DXF (.dxf) oder GPX (.gpx) ohne weitere Konvertierung importieren.
Die Darstellung der Umsetzung im Angebot muss insbesondere nachfolgende Informationen beinhalten. Es wird darum gebeten, in der Beschreibung die Gliederung der nachfolgenden Aufstellung beizubehalten.
Setzt der Bieter im Rahmen des Netzausbaus und -betriebs verschiedene Technologien ein, hat das Angebot des Bieters die oben geforderte Darstellung in Bezug auf jede eingesetzte Technologie zu umfassen.
5.1 Netzerrichtung
Technische Beschreibung der Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur mit Aussagen zu den folgenden Punkten:
- Struktur der zu errichtenden Gigabit-Netzinfrastruktur
a) Physikalische Struktur des Gigabit-Netzes unter Angaben von Längen und Mengen im erforderlichen Infrastrukturausbau sowie dem Leitungsverlauf, soweit diese nicht eindeutig aus den Netzplänen hervorgeht, gegliedert nach
i) Nutzung bestehender Infrastruktur getrennt nach eigener Infrastruktur und sonstigen Verkehrsinfrastrukturen ii) Neubau Infrastruktur (befestigte/unbefestigte Oberflächen; oberirdisch) iii) Neuverlegung bzw. Einzug von Kabel
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iv) Mitverlegung mit anderen Baumaßnahmen v) Nutzung, Umfang und Beschreibung innovativer Verlegemethoden vi) Nutzung vorhandener Netzknoten vii) Errichtung neuer Netzknoten viii) Angaben zum Kollokationsstandort (Lage, Zuführungsbandbreite) ix) Vernetzungs- und Kopplungsmöglichkeiten mit angrenzenden Netzen x) Kartendarstellung der erforderlichen Infrastruktur unter Darstellung der Trasse und der Trassenkategorien
b) Logische Struktur des Gigabit-Netzes
i) Angaben zur angebotenen Netzstruktur ii) Angaben zu vorhandenen Redundanzen in der Netzstruktur sowie Beschreibung der Redundanz- und Umschaltmechanismen und vorhandenen Havariekonzepten
- Technologie der zu errichtenden Gigabit-Breitbandinfrastruktur
a) Beschreibung der Lösung mit Angaben zur Zuverlässigkeit (Verfügbarkeit im Jahresmittel am Anschluss des Endnutzers) und Hochwertigkeit und zu erreichbaren Übertragungsgeschwindigkeiten (z.B. Leistungsfähigkeit, Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit und auch Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösungen (Gigabit-Netzfähigkeit), ggf. Ausbaufähigkeit zu höherwertigen Netzen
b) Nutzung bestehender Weitverkehrs/ Backbone-PoP
i) Nutzung bestehender PoP (Infrastruktur, Klima, USV) ii) Nutzung bestehende aktive Geräte (Shelf, Karten, Ports)
c) Kapazität der Weitverkehrs/ Backbone -Zuführung
i) Überbuchungsfaktor am letzten aggregierenden Übertragungsgerät vor dem Kunden (mittlere reale Datenrate der Zuführung zum Gerät in Gbit/s im Down- und im Upload an den letzten Verteilpunkten; Nennung Überbuchungsfaktor am Gerät) ggf. mit Unterscheidung nach Kundensegment. ii) Datenrate der Zuführung an den letzten Verteilpunkten in Gbit/s (1) im Erstausbau (2) max. mögliche Datenrate der angebotenen Technik mit Angabe wie die Bandbreite errechnet wird
d) Kapazität des Teilnehmeranschlusses (max. mögliche Datenrate pro Teilnehmer in Gbit/s im Down- und Upload) getrennt je ausgeschriebener Adresse ggf. mit Unterscheidung nach Kundensegment.
e) Angaben zur technischen Ausführung der Netzabschlusseinheit beim Kunden (aktive oder passive Netzabschlusseinheit) und Nennung ggf. zusätzlich von Kundenseite erforderlicher Komponenten, um Telekommunikationsdienste beziehen zu können.
- Zeitlich gestaffelte Ausbaubereiche
a) Plan mit Einteilung und zeitlicher Reihenfolge der Ausbaubereiche (Cluster)
b) Adressgenaue Zuordnung der Ausbaubereiche
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- Meilensteinplan, mindestens quartalsgenau
• M0 „Beginn der Planung“ • M1 „Spatenstich/Baubeginn“ • M2 „Fertigstellung passive Infrastruktur“ • M3 „Inbetriebnahme und Bereitstellung der Services“
- Finanzierung
Sollten die Finanzierungskosten gemäß Finanzplan über die Jahre des Netzbetriebes steigen oder Sprünge aufweisen, so sind diese zu begründen.
5.2 Netzbetrieb
Die Umsetzung des Netzbetriebs soll sicherstellen, dass das errichtete Gigabit-Netz nicht nur den aktuellen Anforderungen entspricht, sondern auch zukunftssicher und anpassungsfähig ist. Der Bieter hat im Angebot die Strategie und die Maßnahmen für den operativen Betrieb des Netzes detailliert darzustellen:
- Grundlegende Leitlinien für den Netzbetrieb:
a) Beschreiben Sie die übergeordneten Leitlinien und Standards, die Ihr Unternehmen für den Betrieb des Netzwerks festgelegt hat.
b) Erklären Sie, wie diese Leitlinien die kontinuierliche Einhaltung von Qualitäts- und Servicestandards unterstützen.
- Betriebsprozesse und Qualitätsmanagement:
a) Erläutern Sie die wesentlichen Betriebsprozesse und wie diese organisiert sind, um eine hohe Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten.
b) Stellen Sie dar, wie ein effektives Qualitätsmanagement umgesetzt wird, um den Betrieb kontinuierlich zu überwachen und zu optimieren.
c) Beschreiben Sie konkrete Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Qualität der Breitbandversorgung aufrechtzuerhalten und kontinuierlich zu verbessern.
- Zukünftige Aufrüstungen und Modernisierungen:
a) Definieren Sie die Kriterien und Zeitpunkte für zukünftige Aufrüstungen und Modernisierungen des Netzes.
b) Erklären Sie, welche Netzbereiche von solchen Maßnahmen betroffen sind und wie diese in den Betrieb integriert werden, um Unterbrechungen zu minimieren.
5.3 Serviceerbringung
Die Bieter sind aufgefordert, zu beschreiben wie der Service im Ausbaugebiet erbracht wird. In der Beschreibung sollten folgende Punkte, ggf. differenziert nach Kundensegmenten, detailliert enthalten sein:
- Organisationsstruktur und Serviceprozesse:
a) Stellen Sie die Organisationsstruktur des Servicebereichs vor, einschließlich der
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Verantwortlichkeiten und der Anzahl der Mitarbeiter, die für den Service zuständig sind.
b) Beschreiben Sie, wie die Serviceanforderungen erfüllt werden, einschließlich der Verfügbarkeit von Servicetechnikern bei unvorhergesehenen Störungen.
c) Beschreiben Sie die Prozesse für First Level und Second Level Support, einschließlich der Eskalationskette bei Störungsmeldungen.
d) Geben Sie genaue Informationen über die Reaktionszeiten und die Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Servicequalität.
- Standort des Service:
a) Geben Sie genaue Informationen darüber, von welchem Standort aus der Service für das Ausbaugebiet erbracht wird.
b) Nennen Sie die Standorte aller für das Projekt relevanten Servicezentren und ihre geografische Verteilung.
- Vor-Ort-Service:
a) Beschreiben Sie, wie der Vor-Ort-Service organisiert ist, einschließlich der Verfügbarkeit und der Einsatzzeiten von Servicetechnikern.
b) Definieren Sie die durchschnittliche Zeit bis zur Schaffung eines Kundenanschlusses, berechnet ab Antragseingang bis zur Bereitstellung.
- Sicherstellung der Reaktionszeiten:
a) Erklären Sie, wie die gesetzlich vorgeschriebene Entstörzeit von maximal 24 Stunden nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) eingehalten wird.
b) Geben Sie an, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Reaktions- und Entstörzeiten zu minimieren.
- Serviceanfrage:
a) Beschreiben Sie die Kanäle, über die der Service angefordert werden kann, wie z.B. lokale Filialen, Verkaufsstellen, Hotline oder ein Online-Portal.
- Servicezeiten:
a) Definieren Sie die Servicezeiten detailliert, einschließlich der Zeiten, in denen der Service an Werktagen, Wochenenden und Feiertagen verfügbar ist.
5.4 Erweiterbarkeit des passiven Netzes
Im Rahmen der Netzplanung und -errichtung sind die folgenden Aspekte der Dimensionierung und Erweiterbarkeit des passiven Gigabit-Netzes zu berücksichtigen und im Angebot detailliert zu beschreiben:
- Gebäude an der Trasse und Realisierung nachträglicher Anschlüsse.
a) Erläutern Sie das Vorgehen, den zeitlichen Rahmen sowie die ggf. anfallenden Kosten für:
i) nachträgliche Netzanschlüsse und Verdichtungen bei Neubau oder Erweiterung bestehender Strukturen
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ii) die Erstellung von Hausanschlüssen, die nicht förderfähig sind und die bei der Erschließung direkt an der Trasse lagen (Homes Passed) iii) die Erstellung von Hausanschlüssen, die förderfähig sind, aber nach vorangegangener Ablehnung eines Hausanschlusses nachträglich für eine Anbindung angefragt werden.
- Abweichungen vom Materialkonzept:
a) Führen Sie alle bereits bekannten Abweichungen vom vorgegebenen Materialkonzept auf und begründen Sie diese. Die Einholung der Ausnahmegenehmigung beim Projektträger ist Aufgabe des den Zuschlag erhaltenden Bieters.
- Vorgehensweise bei Migrations-/Integration von Bestandskunden:
a) Beschreiben Sie die Migration oder Integration von Bestandskunden im Erschließungsgebiet in das Gigabit-Netz.
- Zukünftige Neubaugebiete mit gewerblicher und/oder Wohnbebauung
a) Erläutern Sie wie für zukünftige Neubaugebiete und Erweiterungen/Neubau von Gewerbegebieten in der gegenständlichen Gigabit-Versorgung Sorge getragen wird.
5.5 Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene (Open Access)
- Angaben zum Open Access
a) Beschreiben Sie den offenen Zugang (Open Access) auf den verschiedenen Zugangsebenen, insbesondere wenn im passiven Netz der Einsatz von Splittern vorgesehen ist (GPON-Netz).
- Bestehende Open Access Kooperationen mit Netzbetreibern:
a) Führen Sie auf, mit welchen Netzbetreibern bereits Open Access Kooperationen bestehen und erläutern Sie den Rahmen dieser Kooperationen.
b) Geben Sie an, welche zusätzlichen Netzbetreiber im Rahmen geplanter Erweiterungen einbezogen werden sollen.
- Bedingungen für die Bereitstellung von Open Access:
a) Beschreiben Sie die Bedingungen, unter denen der offene Zugang (Open Access) zu den Netzwerkinfrastrukturen angeboten wird (u. a. Kollokationspunkte für anzubietende Vorleistungsprodukte).
b) Erläutern Sie die technischen und rechtlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Open Access bereitgestellt werden kann, und wie dabei Diskriminierungsfreiheit gewährleistet wird.
5.6 Sicherstellung der Zukunftssicherheit
Im Hinblick auf die langfristige Leistungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit des Gigabit-Netzes sind folgende Aspekte der Zukunftssicherheit von wesentlicher Bedeutung:
- Monitoring der Bandbreiten der Weitverkehrsebene/Backbone:
a) Beschreiben Sie die Maßnahmen und Systeme, die für das kontinuierliche Monitoring der
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Bandbreiten am Übergang zur Weitverkehrsebene/Backbone eingesetzt werden.
b) Erklären Sie, wie auf Engpässe oder erhöhte Nachfrage reagiert wird und wie entsprechende Anpassungen umgesetzt werden.
- Nachrüstung aktiver Komponenten:
a) Legen Sie Pläne für die Nachrüstung oder den Austausch aktiver Komponenten dar, um technische Neuerungen und gestiegene Anforderungen effizient umzusetzen.
b) Erklären Sie, welche technologischen Standards bei der Planung zukünftiger Aufrüstungen beachtet werden.
- Erweiterungen der Anbindungen und Mobilfunk-Infrastruktur:
a) Stellen Sie die strategischen Pläne zur Erweiterung der Anbindungen dar, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung und Integration von Mobilfunk-Infrastrukturen wie 5G.
b) Erörtern Sie geplante Kooperationen oder Integrationsprojekte mit Mobilfunkanbietern, um eine verbesserte Netzwerkkapazität zu gewährleisten.
- Kosten Endnutzerprodukte und Kundenanschlüsse
Der Bieter hat in seinem Angebot die in diesem Abschnitt geforderten Informationen zu den angebotenen Endnutzerprodukten und den damit verbundenen Kostenstrukturen zu geben. Die Bieter sollen sicherstellen, dass alle Preise und Gebühren klar dargelegt sind, um eine transparente Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten.
- Produkte für Endnutzer und Preise:
Unabhängig von einer Wertung von Endnutzerprodukten und den dafür ggf. geforderten Nachweisen sind vom Bieter Preise, Informationsmaterial und ggf. Produktinformationsblätter zu Produkten vorzulegen, die mindestens die im folgendem genannten Anforderungen erfüllen:
Produkt für private Endnutzer:
a) Preis für das günstigste Produkt für private Endnutzer mit Telefonie-Flatrate in das deutsche Festnetz und einer Datenübertragungsrate von minimal 100 Mbit/s im Download und minimal 50 Mbit/s im Upload (monatlicher Betrag) b) Preis für das günstigste Produkt für private Endnutzer mit Telefonie-Flatrate in das deutsche Festnetz und einer Datenübertragungsrate von minimal 250 Mbit/s im Download und minimal 50 Mbit/s im Upload (monatlicher Betrag) c) Preis für das günstigste Produkt für private Endnutzer mit Telefonie-Flatrate in das deutsche Festnetz und einer Datenübertragungsrate von minimal 500 Mbit/s im Download und minimal 100 Mbit/s im Upload (monatlicher Betrag)
Produkt für geschäftliche Endnutzer:
d) Preis für das günstigste Produkt für geschäftliche Endnutzer mit einer Datenübertragungsrate von minimal 200 Mbit/s im Download und minimal 200 Mbit/s im Upload (monatlicher Betrag) e) Preis für das günstigste Produkt für geschäftliche Endnutzer mit einer Datenübertragungsrate von minimal 1.000 Mbit/s im Download und minimal 1.000 Mbit/s im Upload (monatlicher Betrag)
Neben den Preisangeben für die einzelnen Produkte sind auch folgende Angaben zu machen:
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f) Bereitstellungsgebühr/Netzanschlusskosten (einmalig oder monatlich) g) Kosten für Endgeräte (einmalig oder monatlich)
- Angaben zur Errichtung der Netzebene 4 (NE4) und deren Kosten:
a) Der Bieter hat detaillierte Informationen zur Errichtung des Netzabschnitts NE4 bis zum Netzabschluss beim Endnutzer bereitzustellen.
b) Geben Sie an, welche technischen und baulichen Maßnahmen erforderlich sind und wie diese umgesetzt werden.
c) Geben Sie an, ob die Netzebene 4 durch den Bieter auf individuelle Anfrage kostenfrei oder kostenpflichtig hergestellt werden kann bzw. wie die Realisierung unterstützt wird.
- Kosten für nachträgliche Hausanschlüsse:
a) Der Bieter soll die Kostenstruktur und die Bedingungen für die nachträgliche Realisierung eines Hausanschlusses klar definieren.
b) Geben Sie einen Überblick über die Kosten, die für den Endnutzer bei einem nachträglichen Hausanschluss entstehen, und ob es unterschiedliche Preisstufen abhängig von der Entfernung zur bestehenden Infrastruktur gibt.
- Wholesale Modell
Falls das Angebot als definiertes Wholesale Modell gelegt wird, hat das Angebot Angaben zu den folgenden Punkten zu berücksichtigen:
- Einsatz von Nachunternehmen:
a) Geben Sie an, welche Nachunternehmen im Rahmen der Wholesale-Modelle eingesetzt werden.
b) Beschreiben Sie die Rollen und Verantwortlichkeiten mit, entsprechenden Leistungsanteilen, dieser Nachunternehmen innerhalb der Service-Erbringung und wie die Qualität der Dienstleistungen sichergestellt wird.
- Langfristige Servicebereitstellung:
a) Erklären Sie, welche Maßnahmen getroffen werden, um die Servicebereitstellung über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten.
b) Beschreiben Sie die Strategien zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Betriebs und welche Vereinbarungen mit Nachunternehmen dies unterstützen.
- Angebot von Kollokation:
a) Geben Sie an, wo und wie die Kollokation für Dritte angeboten wird.
b) Erklären Sie die Bedingungen und Prozesse für die Nutzung der Kollokationsräume durch andere Anbieter.
- Differenzierung der angebotenen Produkte:
a) Erläutern Sie, ob und wie Produkte als White-Label-Dienstleistungen oder direkt über Drittanbieter angeboten werden.
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b) Beschreiben Sie die Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten der Produktangebote im Rahmen der Wholesale-Modelle.
- Bereitstellung der aktiven Technik:
a) Geben Sie an, wer die aktive Technik im Netz bereitstellt und wartet.
b) Beschreiben Sie die Bedingungen, unter denen Dritte Zugang zu dieser Technik erhalten, und ob die Möglichkeit besteht, eigene Technik zu integrieren.
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