14-Vertragsbedingungen_Rahmenvertrag.pdf

Errichtung, Erweiterung und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 07:29 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

(Vertragsbedingungen für Rahmen-/Zeitverträge)

Baumaßnahme LWL - Liegenschaften in Westfalen-Lippe: Rahmenverträge Leistung Errichten, Erweitern und Instandhalten von Gefahrmeldeanlagen

A.

Vertragsgrundlage für diese Bauleistung ist die VOB/B und VOB/C in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.

B.

Hierzu werden nachfolgende BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN vereinbart:

1 Rahmenvereinbarung, Leistungspflicht Diese Rahmenvereinbarung ist ein Vertrag für die Zeit: vom 01.04.2027 bis 31.03.2031 Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.

1.1. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den/die Auftragnehmer, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.

1.2. Die Einzelaufträge werden grundsätzlich in Textform erteilt. Einzelaufträge können ausnahmsweise für sofort zu erledigende Arbeiten mündlich oder fernmündlich erteilt werden; sie werden nachträglich in Textform bestätigt.

1.3. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, Arbeiten anderer Fachlose (Gewerke) geringen Umfangs auszuführen, soweit er hierzu in der Lage und befugt ist.

2 Einzelaufträge

2.1. Zur Erteilung von Einzelaufträgen sind folgende Stellen der in der Rahmenvereinbarung genannten Auftraggeber berechtigt: Mitarbeitende des LWL-BLB

2.2. Anordnungen dürfen nur von der Stelle getroffen werden, die den jeweiligen Einzelauftrag erteilt hat. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.

2.3. Rechnungen sind bei dem Auftraggeber einzureichen, der den Einzelauftrag erteilt hat.

3 Kleinstaufträge Verlangt der Auftraggeber die Ausführung eines Einzelauftrages, dessen Vergütung ohne Umsatzsteuer 500 Euro (Kleinstauftragswertgrenze) nicht überschreitet, und kann die Ausführung nicht mit anderen Arbeiten zusammengefasst werden, wird kein Zuschlag gewährt. Dies gilt auch bei Stundenlohnarbeiten.

LWL – BLB BVB und WBVB Stand 01/2026 Seite 1 von 3

[Seite 2]

(Vertragsbedingungen für Rahmen-/Zeitverträge)

4 Stundenlohnarbeiten und Zuschläge

4.1. Für vom Auftraggeber angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssätze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ohne Wegezeiten bezahlt.

4.2. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten werden für die nachgewiesenen zuschlagspflichtigen Stunden neben den vereinbarten Preisen sowie neben gesondert vereinbarten Preisen für im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehene Leistungen vergütet.

C.

Weitere Besondere Vertragsbedingungen

1 Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: “oder gleichwertig”, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

2 Rechnungen (§ 14 VOB/B)

2.1. Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber an die E-Mail-Rechnungsadresse rechnung- blb@lwl.org prüfbar einzureichen. • Dieses Rechnungs-Postfach ist ausschließlich für die Rechnungszustellung zu verwenden. E- Mails, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können nicht bearbeitet werden und werden automatisiert gelöscht. • Akzeptiert werden E-Mails mit jeweils einer Rechnung im pdf-Format als Anhang • Es dürfen keine abrechnungsrelevanten Informationen außerhalb der angehängten pdf- Dateien im Textfeld oder Betreff der E-Mail enthalten sein. • Die pdf-Rechnung muss alle nach § 14 UStG erforderlichen, rechnungsrelevanten Angaben in allgemein lesbarer Form enthalten. • Verwenden Sie bitte als korrekte und vollständige Firmenanschrift die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes oder in Formblatt 211 genannten Daten des Auftraggebers.

2.2. Der Lauf der Zahlungsfristen nach § 16 VOB/B beginnt mit Eingang der prüfbaren Rechnung bei dem Auftraggeber.

2.3. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind bei der vom Auftraggeber benannten Bauleitung zeitgleich digital im PDF, dxf, docx, oder xlsx-Format einzureichen.

3 Steuerabzug bei Bauleistungen

Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

4 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)

4.1. Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Der AN ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein- Westfalen verpflichtet. Die weiteren Vertragsbedingungen bleiben hiervon unberührt.

LWL – BLB BVB und WBVB Stand 01/2026 Seite 2 von 3

[Seite 3]

(Vertragsbedingungen für Rahmen-/Zeitverträge)

4.2. Kontroll- und Prüfrecht Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung gesetzlichen Verpflichtungen während der Auftragsausführung zu überprüfen. Hierzu ist der AN verpflichtet, (1) dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aus denen sich die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen zweifelsfrei ergibt. Sofern diese Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt die Vorlage in anonymisierter Form sowie unter Beachtung des Datenschutzrechts. (2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen.

5 AGB-Abwehrklausel zu abweichenden Angebotsbedingungen

Von den Vergabeunterlagen abweichende Bedingungen des Bieters, insbesondere Liefer-, Vertrags-, und Zahlungsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und individuelle Bieterklauseln, wie z.B. Zahlungsbedingungen) werden nicht Vertragsbestandteil.

6 Abtretung von Forderungen

Die Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Die Zustimmung wird nur für den jeweiligen Einzelfall erteilt.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine beabsichtigte oder vorgenommene Abtretung unverzüglich in Textform anzuzeigen und den neuen Gläubiger, die abgetretene Forderung, deren Höhe sowie den Rechtsgrund eindeutig zu bezeichnen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Zustimmung zu verweigern, wenn berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Dies gilt insbesondere bei unklarer Forderungslage, nicht prüfbarer oder streitiger Abrechnung, bestehenden oder möglichen Gegenforderungen, Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs-, Minderungs-, Vertragsstrafen- oder Schadensersatzansprüchen sowie bei der Gefahr einer mehrfachen Inanspruchnahme.

§ 354a HGB bleibt unberührt. Soweit eine Abtretung trotz fehlender Zustimmung wirksam ist, bleiben sämtliche Einwendungen und Rechte des Auftraggebers erhalten. Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, im gesetzlich zulässigen Umfang mit befreiender Wirkung an den Auftragnehmer zu leisten.

7 Störungsdienst / Reaktionszeit

Der Bieter muss organisatorisch und personell sicherstellen, dass bei ausdrücklich beauftragten Serviceeinsätzen zur Beseitigung akuter Störungen oder Ausfälle der Betriebsbereitschaft von BMA bzw. EMA/ÜMA innerhalb von maximal 4 Stunden nach Eingang der Störungsmeldung bzw. Beauftragung qualifiziertes Personal am jeweiligen Anlagenstandort eintrifft. Die Reaktionszeit gilt unabhängig von den üblichen werktäglichen Arbeitszeiten.

LWL – BLB BVB und WBVB Stand 01/2026 Seite 3 von 3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung