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A94 TUNNEL WIMPASING
BAUBESCHREIBUNG
Agri-PV-Anlage auf Böschung
28.10.2026
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INHALTSVERZEICHNIS
1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER LEISTUNG .............................................3 1.1 Auszuführende Leistungen ...................................................................................3 1.2 Ausgeführte Leistungen .......................................................................................4 1.3 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten ........................................................................4
2 ANGABEN ZUR BAUSTELLE ............................................................................4 2.1 Lage der Baustelle ...............................................................................................4 2.1.1 Übersicht ..............................................................................................................4 2.1.2 Energieversorgung ...............................................................................................7 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege .................................................................7 2.3 Zufahrten ..............................................................................................................7 2.4 Anschluss an Versorgungsleitungen ....................................................................7 2.5 Lager und Arbeitsplätze .......................................................................................7 2.6 Gewässer .............................................................................................................8 2.7 Baugrundverhältnisse...........................................................................................8 2.8 Schutzbereiche und Objekte ................................................................................8 2.9 Anlagen im Baubereich ........................................................................................8 2.10 Öffentlicher Verkehr im Baubereich ......................................................................8 2.11 Anlieferungskonzept .............................................................................................9 2.12 Baustelleneinrichtung ...........................................................................................9 2.13 Baustellensicherheit .............................................................................................9 2.14 Lieferungs- und Montagebedingungen .................................................................9
3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG....................................................................... 11 3.1 Verkehrssicherung ............................................................................................. 11 3.2 Bauablauf ........................................................................................................... 11 3.3 Allgemein ........................................................................................................... 11 3.4 Allgemeine technische Bestimmungen ............................................................... 12 3.5 Technische Ausführung ...................................................................................... 12 3.5.1 Projektmanagement (inkl. Fertigungs- und Montageplanung) ............................. 12 3.5.2 Auslegung PV-Anlage ........................................................................................ 13 3.5.3 Auslegung Batteriesystem .................................................................................. 14 3.5.4 Tragwerksplanung und Ausführung der Unterkonstruktion ................................. 14 3.5.5 Äußere Einflüsse ................................................................................................ 17 3.5.6 PV-Module ......................................................................................................... 17 3.5.7 Generatoranschlusskasten ................................................................................. 18 3.5.8 Wechselrichter ................................................................................................... 19
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3.5.9 Batteriesystem ................................................................................................... 20 3.5.10 Verkabelung ....................................................................................................... 21 3.5.11 Kabelgraben ....................................................................................................... 24 3.5.12 Erdungsanlage ................................................................................................... 24 3.5.13 Blitzschutzanlage Batteriespeicher ..................................................................... 25 3.5.14 Schaltschränke................................................................................................... 25 3.5.15 Netzanschluss .................................................................................................... 27 3.5.16 Netz und Anlagenschutz .................................................................................... 28 3.5.17 Blindleistungsfahrweise ...................................................................................... 29 3.5.18 Monitoring .......................................................................................................... 29 3.5.19 Sensorik ............................................................................................................. 31 3.5.20 Anmeldung Netzanschluss, Inbetriebnahme ...................................................... 31 3.5.21 Wechselrichterbank ............................................................................................ 31 3.5.22 Umzäunung ........................................................................................................ 33 3.5.23 Durchbrüche und Brandabschottungen .............................................................. 35 3.5.24 Cybersicherheit .................................................................................................. 35 3.5.25 Inbetriebsetzung / Inbetriebnahme ..................................................................... 36 3.5.26 Dokumentation ................................................................................................... 37 3.6 Wartung und Betriebsführung ............................................................................. 38 3.7 Gutachten .......................................................................................................... 38 3.8 Anmeldung Netzanschluss Strom ...................................................................... 38 3.9 Anlagenzertifikat und Konformitätserklärung ...................................................... 38 3.10 Abfälle ................................................................................................................ 39
4 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN ....................................................................... 40 4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen ................... 40 4.2 Vom AN zu liefernde Ausführungsunterlagen ..................................................... 40
5 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ........................... 41 5.1 Beginn und Beendigung der Leistungen ............................................................. 41 5.1.2 Mängelfreie Übergabe inkl. geprüfter Dokumentation ......................................... 41 5.2 Allgemeine Hinweise zu Ausschreibungs-/Vertragsbestimmungen..................... 42 5.3 Projektmanagement ........................................................................................... 42
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1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER LEISTUNG
1.1 Auszuführende Leistungen Für den zweiröhrigen Richtungsverkehrstunnel auf der A94 von München nach Neuötting, der in geschlossener Bauweise hergestellt wurde, ist auf der südlich ausgerichteten Böschung östlich des Tunnels eine vertikal aufgeständerte Photovoltaikanlage (Agri-PV-Zäune) in Ost- West-Ausrichtung zu errichten. Die Photovoltaikanlage hat durch Vorsehen eines Energiespei- chers zur Abdeckung des Energiebedarfs, insbesondere für die vorhandene Betriebs- und Si- cherheitstechnik über den gesamten Tagesverlauf zu dienen. Überschüssige Energie ist nach den Vorgaben des zuständigen Energieversorgungsunternehmen abzuregeln, und darf nicht in das öffentliche Netz eingespeist werden. Der Speicher wird zum einen für Lastspitzenkap- pung und zum anderen für die Eigenverbrauchsoptimierung genutzt. Die Leistung der geplanten PV-Anlage beträgt ca. 270 kWp mit einer Speicherkapazität von ca. 640 kWh.
Der Tunnel hat eine Gesamtlänge von 680 Metern. Im Jahr 2012 wurde der Tunnel errichtet bzw. in Betrieb genommen und seither nicht in größerem Umfang saniert.
Die PV-Anlage wird ausschließlich auf Eigentum der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ er- richtet.
Die Errichtung der PV-Anlage umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
▪ Detail-/Ausführungsplanung, Werks- und Montageplanung sowie Konzept zur Baustellenlogistik
▪ Statische Auslegung der Unterkonstruktion inkl. Fundamentierung/Gründung
▪ Rammung/Fundamentierung der Steher und Montage der Unterkonstruktion
▪ Montage der PV-Module
▪ Montage der Strangwechselrichter (WR) und Generatoranschlusskästen (GAKs) an einer Wechselrichterbank inkl. Errichtung einer Unterkonstruktion mit Wetterschutz und Gittereinhausung
▪ Herstellung einer Betriebsnische in der Böschung zur Montage der Wechselrichter- bank
▪ Herstellung der DC-Verkabelung bis zu den Wechselrichtern (in Kabelgraben bzw. Leerrohren) inkl. GAKs für jeden Strang
▪ Installation eines Batteriespeichers samt Fundament im Außenbereich
▪ Errichtung eines PV-Schranks inkl. Leistungs- und Steuerungskompartiment
▪ Herstellung der notwendigen Kabeltrassen und Kabelgräben für die DC-Verkabe- lung sowie AC-Verkabelung (PV und Batterie) und Datenkabeln zwischen Wechsel- richter, Batteriesystem, Verteilern und Betriebsgebäude
▪ Anschlussarbeiten (DC-Leitungen, AC-Leitungen, Erdung und Potentialausgleich, Anschluss Datenkabel für die Anlagenüberwachung, Einbindung FWA Netzbetrei- ber etc.)
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▪ Erweiterung der Mittelspannungsschaltanlage (Messfeld) und Adaptierung der be- stehenden Schaltanlage
▪ Sämtliche Programmierarbeiten für Steuerung und Schutz
▪ Errichtung eines Zauns mit Zauntoren um die PV-Anlage und Batteriespeicher
▪ Blitzschutzanlage Batteriespeicher
▪ Inbetriebnahme der Anlagen inkl. aller erforderlichen Messungen und Programmie- rungen.
▪ Anlagenzertifikat und Konformitätserklärung
▪ Dokumentation
Ziel des Projektes ist die Errichtung einer vertikal aufgeständerten PV-Anlage inkl. Batterie- speicher, entsprechend dem Stand der Technik zur Eigenbedarfsoptimierung. Zudem ist ein Steuerungskonzept zur Lastspitzenkappung mit ausschließlich grüner Energie umzusetzen. Eine Beladung des Speichers hat ausschließlich mit PV-Energie zu erfolgen.
1.2 Ausgeführte Leistungen
Auf einer Länge von ca. 150 m wird die vorhandene Schutzeinrichtung entlang der Fahrbahn von der Aufhaltestufe H1 auf die Aufhaltestufe H2 ertüchtigt.
Als Vorabmaßnahme werden Ausgleichshabitate für Zauneidechsen geschaffen.
1.3 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten
Die Umsetzung der Leistungen wird mit Umweltbaubegleitung stattfinden.
2 ANGABEN ZUR BAUSTELLE
2.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich an der A94 am Betriebsgebäude Ost des Tunnels Wimpasing, so- wie auf der gegenüberliegenden Böschung östlich des Tunnels. Die Adresse des Betriebsge- bäudes ist:
Wimpasing 10
84539 Wimpasing
Deutschland
2.1.1 Übersicht
Der Tunnel befindet sich südwestlich des Ortes Ampfing auf dem Autobahnabschnitt der A94 zwischen den Ausfahrten „Waldkraiburg/Ampfing“ und „Heldenstein“.
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Abbildung 1: Streckengrafiken Tunnel Wimpasing und Lage der Böschung für die Errichtung der Agri-PV- Anlage mittels PV-Zäunen (Quelle: Google Earth)
Die ausgewählte Böschung weist eine Neigung von ca. 33 Grad auf und ist süd-südwestlich ausgerichtet. Aufgrund des gekrümmten Autobahnverlaufs variieren Ausrichtung und Breite. Die untere Begrenzung bilden ein Entwässerungsgraben und die anschließende Schutzein- richtung der Fahrbahn. Am oberen Böschungsrand verläuft ab dem Tunnelportal zunächst auf ca. 450 m ein Zaun. Daran schließt eine Lärmschutzwand (LSW) an. Im Bereich der LSW ist die nutzbare Fläche deutlich eingeschränkt. Die PV-Anlage ist wie in Planbeilage 19567-05- DWG-0001 dargestellt, im Bereich zwischen Tunnelportal und Beginn der LSW zu errichten
Unmittelbar nördlich des Zauns befindet sich parallel ein Feldweg.
Am südlichen bzw. unteren Rand der Böschung sind in regelmäßigen Abständen verkehrs- technische Einrichtungen installiert, wie beispielsweise Lichtmasten, Kabelkasten, Verkehrs- schilder oder Masten.
Das Betriebsgebäude des Tunnels, in der die Überwachung und Steuerung, sowie Energie- versorgung des Tunnels untergebracht ist, befindet sich auf der Südseite des östlichen Tun- nelportals.
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Abbildung 2: Anordnung der Modulzäune entlang der Böschung in Ost-West-Ausrichtung
Abbildung 3: Seitenansicht Modulzaun
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Für die Errichtung der PV-Anlage ist der Feldweg nördlich der Böschung zu verwenden. Ein Bestandszaun, der im Zuge der Montage ggf. demontiert und wieder montiert werden kann, grenzt die Böschung vom Weg ab.
2.1.2 Energieversorgung
Das Betriebsgebäude Ost ist über einen 20kV Mittelspannungsring des Netzbetreibers Bay- ernwerk Netz GmbH angeschlossen. Das Betriebsgebäude Ost wird über einen 630 kVA und einen 400 kVA Trafo versorgt. Das Betriebsgebäude West ist über eine kundeneigene Mit- telspannungsleitung am Betriebsgebäude Ost angeschlossen. Sämtliche Verbraucher des Tunnels bzw. des Betriebsgebäudes werden niederspannungsseitig von den beiden Betriebs- gebäuden aus versorgt. Für den Anschluss der PV-Anlage inkl. Batteriespeicher ist ein Reser- vefeld in der Niederspannungshauptverteilung verfügbar.
2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Der Bau befindet sich unmittelbar an der A94 zwischen den Ausfahrten „Waldkraiburg/Amp- fing“ und „Heldenstein“.
2.3 Zufahrten
Die Zufahrt zum Betriebsgebäude erfolgt von Süden über einen Feldweg (asphaltiert).
Von dort erfolgt die Anlieferung bzw. Entsorgung der benötigten Komponenten und Materia- lien.
Bei der Installation der Anlage ist darauf zu achten, dass der Weg schmal und mit entspre- chendem Gerät die Anlieferung des Materials zu bewerkstelligen ist. Bei Beschädigung des Weges ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.
Es ist alleinige Verantwortung des AN sich über Zustand und Benutzbarkeit der Zufahrten zur Baustelle rechtzeitig zu informieren und jede Benutzung der Zufahrtsstraßen mit ggf. anderen Unternehmern bzw. dem AG abzustimmen, um Behinderungen, Erschwernisse, Stehzeiten und dergleichen zu vermeiden. Insbesondere ist auf die Zufahrt zur Böschung sowie die engen Wendekreise zu achten.
Eine Anlieferung über den Pannenstreifen der Autobahn A94 ist nicht zulässig.
2.4 Anschluss an Versorgungsleitungen
Seitens des AG werden keine Versorgungsanschlüsse für die Baustelle bereitgestellt. Die für die Ausführung der Leistungen erforderliche Baustellenversorgung, insbesondere die elektri- sche Energieversorgung, ist durch den AN eigenverantwortlich zu planen, herzustellen, zu be- treiben und nach Abschluss der Arbeiten zurückzubauen. Sämtliche hierfür erforderlichen Auf- wendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
2.5 Lager und Arbeitsplätze
Als Baustelleneinrichtung können Flächen südlich oder östlich des Betriebsgebäudes, genutzt werden, siehe Planbeilage 19567-05-DWG-0001.
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Es ist darauf zu achten, dass die Wege und Zufahrten um das Betriebsgebäude nicht blockiert werden. Der AN stellt für den Zeitraum der Montage und Inbetriebsetzung bis zur Aufnahme des bestimmungsgemäßen Betriebes eine komplette Baustelleneinrichtung, die zur sach- und fachgerechten Durchführung des bei ihm beauftragten Liefer- und Leistungsumfanges geeig- net ist. Grundsätzlich sind sämtliche gesetzlichen Vorgaben als auch die Unfallverhütungsvor- schriften der Berufsgenossenschaften einzuhalten.
Die Zufahrten sind während der Baumaßnahmen freizuhalten. Sie dürfen nicht als Lagerorte des Materials oder für Baustelleneinrichtungen verwendet werden.
2.6 Gewässer
Es liegen keine Informationen zu Gewässern oder Bauwasserständen vor. Es liegt in der Ver- antwortung des AN sich die benötigten Informationen einzuholen.
Der Grundwasserspiegel befindet sich ca. 6 m unterhalb der Fahrbahn.
2.7 Baugrundverhältnisse Im Rahmen der Planung wurde ein geotechnischer Bericht der Bodenbeschaffenheit im Be- reich der Böschung erstellt. Grundlage waren die im Jahr 2006 durchgeführte Baugrunder- kundungsmaßnahmen für die BAB A94 und die dazu vorliegenden Gutachten. Im Wesentli- chen ist davon auszugehen, dass im geplanten Gründungsbereich der Böschung würmeis- zeitliche Kiese mit Sandzwischenlagen zu erwarten sind. Weitere Details, sowie der gesamte Bericht sind dem beiliegendem Geotechnischem Bericht B261080 zu entnehmen .
2.8 Schutzbereiche und Objekte
Die Baustelle tangiert keine bekannten Schutzbereiche oder Schutzobjekte. Der AN hat si- cherzustellen, dass sich Personal, Geräte, Fahrzeuge und Material ausschließlich innerhalb der vom AG freigegebenen Arbeits-, Lager- und Zufahrtsbereiche befinden. Ein Betreten oder Befahren nicht freigegebener Flächen ist unzulässig und bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
2.9 Anlagen im Baubereich
Am unteren Rand der Böschung verlaufen Leitungen, parallel zur Autobahn. Zudem sind in regelmäßigen Abständen Verkehrsschilderbrücken oder Kabelzugschächte installiert.
Das Erkunden und Sichern dieser Leitungen wird nicht gesondert vergütet, sofern die Leis- tungsbeschreibung keine andere Regelung vorsieht.
Im Bereich der Böschung sind keine bestehenden Blitzschutz- und Erdungsanlagen vorhan- den. Eine Erdungsanlage ist für die PV-Anlage auf der Böschung zu errichten, sowie ein äu- ßerer Blitzschutz für den Batteriespeicher siehe Kapitel 3.5.12 bzw. Kapitel 3.5.13.
2.10 Öffentlicher Verkehr im Baubereich
Die Baumaßnahme befindet sich unmittelbar neben der Bundesautobahn A94. Der öffentliche Straßenverkehr ist zu beachten und zu berücksichtigen. Der öffentliche Verkehr darf während der Baumaßnahme nicht beeinträchtigt werden.
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2.11 Anlieferungskonzept
Es sind keine Verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Anlieferung vorgesehen. Das Anliefe- rungskonzept obliegt dem AN. Sollten im Zuge der Baumaßnahme verkehrsrechtliche Maß- nahmen erforderlich werden, sind diese eigenständig durch den AN zu koordinieren und zu bewerkstelligen.
2.12 Baustelleneinrichtung
Der AN stellt für den Zeitraum der Montage und Inbetriebsetzung bis zur Aufnahme des be- stimmungsgemäßen Betriebes eine komplette Baustelleneinrichtung, die zur sach- und fach- gerechten Durchführung des bei ihm beauftragten Liefer- und Leistungsumfanges geeignet ist. Grundsätzlich sind sämtliche gesetzlichen Vorgaben als auch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften einzuhalten.
2.13 Baustellensicherheit
Der AN ist verpflichtet, die Ordnung und Sicherheit, sowie Sauberkeit auf der Baustelle auf eigene Kosten aufrechtzuerhalten. Die Anforderungen der ASR A5.2 für Baustellen im Grenz- bereich zum Straßenverkehr sind einzuhalten.
Der AN haftet für alle Schäden, die er an bestehenden Bauwerken und Einbauten verursacht. Fremdes Eigentum ist gegen Beschädigung zu schützen. Vor Baubeginn ist eine Beweissi- cherung durchzuführen.
Der AN sorgt auf eigene Kosten für die Sicherheit, Unterbringung und Verschließung der Lie- ferungen, Baustoffe, Bau- und Montagezubehör und Werkzeuge, sowie für die Unterbringung des Baustellenpersonals.
2.14 Lieferungs- und Montagebedingungen
Die gesamte Montage einschließlich der Beistellung von Montagehilfen ist Aufgabe des AN.
Die Leistung umfasst grundsätzlich die Herstellung, die Lieferung, das Vertragen zur Verwen- dungsstelle, die Montage bzw. die vertragsgemäße Herstellung inkl. aller Nebenarbeiten.
Für alle Konstruktionen, Teile und Materialien darf, sofern im Leistungsverzeichnis nicht an- ders beschrieben, nur ungebrauchtes, neuwertiges Material verwendet werden.
Der Lieferumfang des AN beinhaltet sämtliche Anlagen, Bauteile und Materialien, um funkti- onsfähige und ordnungsgemäße Anlagen, entsprechend den Vorgaben, bereitzustellen.
Der AN muss die gelieferten und spezifizierten Anlagen und Materialien montieren, aufstellen, anschließen und in Betrieb nehmen.
Für die Arbeiten bei tiefen Temperaturen bzw. Schlechtwetter wie Frost, Schneefall, Regen etc. wird keine gesonderte Vergütung geleistet. Alle Zusatzkosten für Schneeräumung, Frost- schutzmittel, Vorwärmen und Warmhalten der Materialien, Aufbruch und Verdichtung, Schweiß- und Isolierarbeiten etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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Materialreste (z.B. Bohrspäne) sind auf Kosten des AN zu entfernen. Mängel und Beschädi- gungen sind auf Kosten des AN zu beseitigen. Eventuelle Sägespäne und Reste sind umge- hend und laufend zu entfernen. Die Fläche und Konstruktion ist mängelfrei nach Begehung durch die ÖBA zu übergeben.
Wenn in der Ausschreibung keine eigenen Leistungspositionen für eine bestimmte Art der Ent- sorgung oder Verwertung/Wiederverwendung enthalten sind, ist sämtliches, nicht mehr benö- tigtes Material vom AN sach- und fachgerecht zu entsorgen. Dabei ist auch auf Müllvermei- dung und Mülltrennung zu achten.
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3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
3.1 Verkehrssicherung
Es sind keine Dauerhaften Verkehrssicherungsmaßnahmen vorgesehen. Sollten für die Mon- tage der PV-Anlage Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich werden, um die geforderten Sicherheitsabstände einhalten zu können, sind diese Maßnahmen eigenständig zu planen und auszuführen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine Reduzierung der Fahrbahnbreite ist, wenn erforderlich, nur zwischen 8-17 Uhr erlaubt.
Die Kabelzugarbeiten unter der Autobahn haben während der regelmäßigen Tunnelwartung zu erfolgen. In diesem Zeitraum werden Verkehrssicherungsmaßnahmen durch Dritte durch- geführt und sind in der Preiskalkulation nicht zu berücksichtigen. Der Termin während zwei Nächten wird vom AG vorgegeben und mit Auftragsvergabe bekanntgegeben.
Die Verkehrssicherungsmaßnahmen für Grabungsarbeiten vom Kabelschacht zur WR-Bank wird durch Ein Drittunternehmen durchgeführt und sind in der Preiskalkulation nicht zu berück- sichtigen. Die Koordinierung mit dem Drittunternehmen und dem AG sind mit einzukalkulieren.
3.2 Bauablauf
Die Festlegung und Koordination des Bauablaufs obliegt dem AN. Der Bauablauf ist so zu planen und mit dem AG abzustimmen, dass eine zügige, fachgerechte und störungsarme Aus- führung der Leistungen gewährleistet ist. Komponenten und Leistungen mit langen Liefer- oder Vorlaufzeiten sind frühzeitig zu identifizieren, terminlich zu berücksichtigen und rechtzeitig zu bestellen.
Für die Anpassung der Mittelspannungsschaltanlage ist ein Konzept und Zeitplan vorzulegen, aus dem die erforderliche Dauer der Abschaltungen und Notstromversorgung sowie weiterer Beeinträchtigungen hervorgehen. Dies ist mit dem AG abzustimmen.
3.3 Allgemein
Der Auftrag umfasst den kompletten betriebs- und funktionsbereiten Anlagenbau inkl. Neben- leistungen für die Errichtung der PV-Anlage und des Batteriespeichers.
Der hier aufgeführte Leistungsumfang beschreibt die technischen Anforderungen der Planung, Ausführung, Inbetriebnahme samt Leistungstest und die Dokumentation inklusive der für die Funktion der angeführten Anlagen notwendigen Systemkomponenten.
Alle im Folgenden beschriebenen Lieferungen und Leistungen sind in die einzelnen Teilposi- tionen einzurechnen. Darüber hinaus sind alle Kleinmaterialien, alles Zubehör sowie alle Leis- tungen einzukalkulieren, die für eine einwandfreie Funktion notwendig sind, auch wenn diese Leistungen nicht detailliert angeführt oder beschrieben sind.
Alle Empfehlungen und Anforderungen dieser Spezifikation entlasten den AN nicht von seiner Verantwortung, die Anlagen auf fachmännische Weise zu planen und herzustellen, damit sie für den Einsatz unter den vorherrschenden Bedingungen auf dem Projektgelände geeignet sind.
Für die Arbeiten darf nur geschultes Personal eingesetzt werden.
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3.4 Allgemeine technische Bestimmungen
Alle durchzuführenden Leistungen bzw. zum Einsatz kommenden Komponenten / Materialien haben zum Zeitpunkt der Anlagenerrichtung den aktuell gültigen Normen, Richtlinien, Regel- werken, Gesetzen, Herstellervorschriften, Anschlussbedingungen des jeweiligen Netzbetrei- bers und dem Stand der Technik zu entsprechen.
Sollten Teile dieser Leistungsbeschreibung in Konflikt mit aktuellen Normen, Richtlinien oder Gesetzen stehen, so haben diese Normen, Richtlinien oder Gesetzte Priorität. Abweichungen sind dem AG unverzüglich schriftlich zu melden.
Für den Netzanschluss, den Anlagenregler, den Entkupplungsschutz, das Blindleistungsver- halten, die Wirkleistungsbegrenzung, die PAV,E-Überwachung sowie das Nachweisverfahren gelten die VDE-AR-N 4110, die TAB Mittelspannung und die ergänzenden Vorgaben der Bay- ernwerk Netz GmbH.
Auf die Einhaltung nachfolgender Normen wird im speziellen hingewiesen:
▪ DIN VDE 0100
▪ DIN VDE 0105-100
▪ DIN VDE 0126
▪ VDE AR-N4100
▪ VDE AR-N4110
▪ VDE AR-E 2510-50
▪ FNN-Hinweis: Anschluss von Speichern
▪ TAB Bayernwerke
3.5 Technische Ausführung
3.5.1 Projektmanagement (inkl. Fertigungs- und Montageplanung)
Die zeitgebundenen Kosten des Projektmanagements (von Leistungsbeginn bis Übernahme) sind zu berücksichtigen.
Es ist auf eine möglichst kompakte Bauzeit zwischen Baustart und Inbetriebnahme hinzuar- beiten, speziell die Arbeiten innerhalb der Böschung sind möglichst rasch zu erledigen.
Die Projekterhebung, sowie die Erhebung der Bestandseinbauten ist zu berücksichtigen.
Sämtliche Planungsgrundlagen werden dem AN zur Verfügung gestellt. Naturmaßaufnahmen sind durch den AN selbst durchzuführen.
Hierbei wird nochmals explizit darauf hingewiesen, dass im Zuge der Projektdurchführung die Koordination mit im Projektgebiet tätigen Unternehmen wie Vertretern des AG (wie bspw. ÖBA), Energieversorgungsunternehmen, sowie mit dem AG erforderlich ist.
Der AN wird darauf hingewiesen, dass dem AG kein Schaden entsteht, wenn im Zuge der Montage- und Fertigungsplanung Leistungen abbestellt werden. D.h. der AN darf erst nach erfolgter Freigabe der Montage- und Fertigungsplanung mit dem Bestellvorgang starten und die Fertigung beginnen.
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Der AN wird deshalb nochmals darauf hingewiesen, dass die Termine für die Vorlage der Fer- tigungs- und Montageplanung entsprechend einzutakten sind. Das terminliche Erfordernis hierfür liegt in der Sphäre des AN.
Im Zuge der Fertigungs- und Montageplanung sind zumindest nachfolgende Unterlagen zu liefern und zur Freigabe einzureichen. Die Fertigungs- und Montageplanung hat auf Basis der Ausschreibungsplanung (Leitplanung) zu erfolgen.
▪ Materialkatalog (Datenblätter)
▪ Modulbelegungsplan
▪ Verkabelungsschema (DC, AC, Erdung) inkl. Kabeldimensionierung
▪ Aufstellungsplan Batteriespeicher und Verteilerschränke
▪ Verschaltung der PV-Anlage (Wechselrichter, Sensorik, Batteriespeicher) bis zur Projekt- schnittstelle
▪ Kommunikationsschema / Monitoring
▪ Detailschema Unterkonstruktion
▪ Statik Unterkonstruktion und Ballastierung
▪ Konzept zum Umbau der Mittelspannungsschaltanlage
▪ Montagekonzept / -ablauf inkl. Zeitplan
Es sind Bautagesberichte nach VOB Teil B zu erstellen und der ÖBA / AG wöchentlich vorzu- legen.
Die Fertigmeldung an den Energieversorger hat durch den AN zu erfolgen. Sämtliche hierfür erforderliche Formulare und Unterlagen sind durch den AN zu befüllen und selbstständig ein- zureichen.
Es sind regelmäßig Abstimmungstermine mit dem AG und der Bauüberwachung durchzufüh- ren.
3.5.2 Auslegung PV-Anlage
| Min. | Max. | |
|---|---|---|
| Installierte Leistung DC [kWp] | 250 | 280 |
| Modulleistung [Wp] | 640 | - |
| Engpassleistung AC [kW] | 250 | - |
| Anzahl Wechselrichter [Stk] | 2 | 4 |
Das Dimensionierungsverhältnis zwischen installierter Leistung DC zur Engpassleistung AC darf max. 110 % bezogen auf die netzseitig verfügbare Wirkleistung bei cos φ= 0,95 betragen.
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3.5.3 Auslegung Batteriesystem
| Min. | Max. | |
|---|---|---|
| Effektiv nutzbarer Speicherin- halt [kWh] | 640 | - |
| Engpassleistung AC [kW] | 320 | - |
| Anzahl Wechselrichter [Stk] | 3 | 5 |
3.5.4 Tragwerksplanung und Ausführung der Unterkonstruktion
Die Modulaufständerung hat mittels einer Agri-PV Unterkonstruktion für Freiflächen zu erfol- gen, siehe Planbeilage 19567-05-DWG-0002. Die Aufständerung hat dabei exakt 90° (vertikal) zu erfolgen. Die Ausrichtung der einzelnen Modulzäune hat in Ost-West Richtung zu erfolgen. Der Regelabstand der aufgeständerten Zäune beträgt 6 m. Die Modulaufständerung erfolgt mittels Rammsystemen. Der Abstand von der nördlichen und südlichen Umzäunung zur PV-Anlage hat für Wartungs- zwecke 1 m zu betragen. Die Abstände und Positionen der einzelnen PV-Zäune sind der Plan- beilage 19567-05-DWG-0001 zu entnehmen.
Grundlage für die Bemessung der Unterkonstruktion ist das der Ausschreibung beigefügte ge- otechnische Gutachten. Die vollständige Tragwerksplanung einschließlich aller erforderlichen statischen Berechnungen, Nachweise und Konstruktionsangaben ist Bestandteil der ausge- schriebenen Leistung und vom Auftragnehmer (AN) zu erbringen.
Im Rahmen der Ausführungs-, Fertigungs- und Montageplanung hat der AN eine prüffähige Statik einschließlich aller erforderlichen Berechnungen und Nachweise zu erstellen und dem Auftraggeber (AG) rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Standsicherheit der Konstruktion ist für die gesamte Nutzungsdauer nachzuweisen. Darüber hinaus ist eine unab- hängige Prüfstatik durch einen vom AG beauftragten Prüfingenieur zu berücksichtigen; sämt- liche hierfür erforderlichen Unterlagen sind vom AN bereitzustellen.
Soweit zur Verifizierung der geotechnischen Randbedingungen erforderlich, hat der AN eigen- verantwortlich zusätzliche Auszugs- und Belastungsversuche durchzuführen. Alle hierfür ent- stehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Profile sind entsprechend der freigegebenen Planung und den Ergebnissen der statischen Bemessung in den Untergrund einzubringen. Die erforderlichen Einbindetiefen zur sicheren Lastabtragung in tragfähige Bodenschichten sind entsprechend den Vorgaben der statischen Bemessung sicherzustellen.
Die Kraftübertragung zwischen den Profilen darf auch bei auftretenden Setzungen nicht über die PV-Module erfolgen. Hierfür sind geeignete konstruktive Bauteile vorzusehen, die die Las- ten dauerhaft und schadensfrei aufnehmen und übertragen.
Der AN hat die im geotechnischen Gutachten beschriebenen Bodenschichten, mögliche Schichtwechsel (z. B. Auffüllungen oder Deckschichten), Grobeinlagerungen sowie verfestigte Bodenzonen bei der Wahl des Einbringverfahrens und der Geräteeignung zu berücksichtigen. Werden im Zuge der Ausführung von den Annahmen des geotechnischen Gutachtens abwei- chende Baugrundverhältnisse festgestellt, sind die daraus resultierenden Anpassungen der
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Konstruktion oder Gründung, insbesondere hinsichtlich Einbindetiefen, Bettungsansätzen oder Einbringhilfen, mit dem AG abzustimmen.
Sämtliche Aufwendungen, die sich aus örtlich abweichenden Baugrundverhältnissen ergeben, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Punktfundamente, Sondergründungen, Boden- austauschmaßnahmen oder sonstiger konstruktiver Anpassungen, sind mit den ausgeschrie- benen Einheitspreisen abgegolten.
3.5.4.1 Umfang der statischen Nachweise
Der statische Nachweis hat insbesondere folgende Leistungen zu umfassen:
• Nachweis der Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Standsicherheit unter Berück- sichtigung sämtlicher maßgebender Einwirkungen, insbesondere Wind-, Schnee- und Eigenlasten.
• Nachweis der Gründung und Bemessung der Ramm-, Schraub- oder Betonfunda- mente unter Berücksichtigung der vorhandenen Bodenkennwerte.
• Nachweis sämtlicher Stahlbauteile, Verbindungen und Anschlüsse.
• Nachweis der Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit für eine Mindestnutzungs- dauer von 20 Jahren.
• Nachweis eines geeigneten Korrosionsschutzes unter Berücksichtigung der standort- spezifischen Bodenaggressivität und Umgebungsbedingungen.
3.5.4.2 Anforderungen an die Rammprofile Korrosionsschutz
Die verwendeten Materialien müssen den Anforderungen nach ZTV-Lsw 06, Abschnitt 5 ent- sprechen. Die neu zu errichtenden Bauteile sind mit einem Korrosionsschutz gemäß ZTV-Ing., Teil 4, Abschnitt 3, Anhang A, Tabelle 4.3.2 zu versehen:
| Bezeichnung | Bauteil- Nr. | Korrosions- belastung | Beschichtungssystem | |
|---|---|---|---|---|
| Stahlramm- pfähle | 3.6.1 | C5 | Abrostungszuschlag ≥ 1 mm GB ESI-Zinkstaub bis min. 0,75 m unter GOK | |
| LS-Pfosten, Winkelprofile | 3.6.2 | C5 | 1 | Abrostungszuschlag ≥ 1 mm Feuerverzinkung 1. ZB EP 2. ZB EP (für im Erdreich eingelassene LS- Pfosten bis 50 cm unter GOK) DB PUR |
| Bauteile aus Aluminium | 3.6.3 | C5 | 1 | DB Polyesterpulver oder PUR-Flüssigbe- schichtung mit forcierter Trocknung |
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Das Aufbringen des Korrosionsschutzes, auf neu herzustellende Stahlposten, hat aus- schließlich im Werk zu erfolgen. Die entsprechende Dokumentation ist der Bauleitung vor Lieferung und Einbau vorzulegen.
Profilgeometrie Profiltyp, Querschnittsabmessungen und Profillängen sind entsprechend der freigegebenen Statik festzulegen. Die Materialstärken sind auf Grundlage der statischen Bemessung ein- schließlich erforderlicher Korrosionszuschläge für erdberührte Bereiche zu bestimmen.
Werkstoff und Dauerhaftigkeit Verwendung von Baustahl mindestens der Güte S235JR gemäß DIN EN 10025-2 oder einer höherwertigen Güte entsprechend den statischen Erfordernissen. Die Dauerstandfestigkeit für eine Nutzungsdauer von mindestens 20 Jahren ist nachzuweisen. Für erdberührte Berei- che sind erforderliche Korrosionszuschläge unter Berücksichtigung der Bodenaggressivität in der Bemessung anzusetzen.
3.5.4.3 Anzuwendende Regelwerke
Die Planung, Bemessung, Nachweisführung und Ausführung haben mindestens nach den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassungen der nachfolgend genannten Regelwerke zu er- folgen:
▪ DIN EN 1991-1-4 mit Nationalem Anhang (Windlasten)
▪ DIN EN 1991-1-3 (Schneelasten)
▪ DIN EN 1993 (Eurocode 3 – Stahlbau)
▪ DIN EN 10025 (Baustähle)
▪ DIN EN 10346 (kontinuierlich schmelztauchveredelte Flacherzeugnisse)
▪ DIN EN ISO 1461 (Feuerverzinken von Stahlbauteilen)
▪ TL-SP 99 (FGSV 366) für Werkstoffe, Toleranzen, Überwachung und Kennzeichnung
3.5.4.4 Sonstige Angaben
Die Modulaufständerung beinhaltet eine schlüsselfertige Installation aller Funktionsbauteile zur Aufnahme der PV-Module. Dies inkludiert alle Kleinteile, Abdeckungen und Konstruktionen die zur Umsetzung folgender Anforderungen erforderlich sind:
▪ Aufnahme der Module (hochkant)
▪ Geschützte Kabelführung entlang des PV-Zauns in Kabelkanal oder Leerrohr
▪ Geschützter Eintritt der Kabel ins Erdreich durch Metallblende/Profil
▪ Alle Kunststoffteile UV-beständig ausgeführt
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Sämtliche Schraubverbindungen sind mittels Drehmomentschlüssel anzuziehen und zu si- chern. Gegen unbeabsichtigtes Lösen sind Verbindungen durch Muttern und Gegenmuttern, Sicherheitsbleche oder umweltbeständigen Kleber auszuführen. Es sind sämtliche Klein- und Zusatzmaterialien wie Schrauben, Sicherungen, Befestigungsschienen, usw. mit den Einheits- preisen abgegolten.
Eine leitende Verbindung zwischen den Modulen und Unterkonstruktion (Modulklemmen mit Potentialausgleichsdorn) ist sicherzustellen. (Freigabe des Modulherstellers ist einzufordern)
Die nötigen Modulklemmen sind mit dem Einheitspreis der Unterkonstruktion abgegolten.
Die Montageanleitung der PV-Module ist zu beachten, insbesondere der vorgeschriebene Klemmbereich für die Befestigung der PV-Module. Modulklemmen dürfen nicht auf die Zellen des Moduls ragen und Verschattungen hervorrufen. Der Bodenabstand zum PV-Modul hat mind. 40 cm zu betragen.
3.5.5 Äußere Einflüsse
Für die Auslegung der Photovoltaikanlage sind die äußeren Einflüsse wie Wind- und Schnee- lasten zu berücksichtigen.
Folgende Werte wurden für den Standort ermittelt:
| Wimpasing | |
|---|---|
| Standorthöhe | 415 m |
| Geländekategorie | II / III |
Windlast (DIN-EN 1991-1-4/NA)
| Windzone | 1 |
|---|---|
| q ref | 0,32 kN/m² |
Schneelast (DIN-EN 1991-1-3/NA)
| Schneelastzone | 2 |
|---|---|
| s k | 1,27 kN/m² |
3.5.6 PV-Module Es sind PV-Module mit folgenden Spezifikationen zu liefern, zu montieren und anzuschließen:
▪ Modulleistung: mind. 640Wp
▪ Max. Modulbreite 115 cm
▪ Technologie: Heterojunction-Zellen
▪ Bifazialitätsfaktor nach Datenblatt min. 90%
▪ Spannung: bis 1.500 V zulässig
▪ Bypass-Dioden: mind. 3 Stück
▪ Modulwirkungsgrad: mind. 23,0 %
▪ Modultyp: gerahmtes Glas-Glas-Modul
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▪ Produktgarantie mindestens 12 Jahre
▪ Leistungsgarantie am Ende des 1.Betriebsjahres mindestens 97 %
▪ Lineare Leistungsgarantie 2. bis 25. Betriebsjahr; lineare Degradation mindestens 85 % am Ende des 25. Betriebsjahres - p.a. maximal 0,7%
▪ Die Module müssen für den Einbau als Agri-PV-Anlage herstellerseitig zugelassen sein
▪ Die System- und Modulstatik muss für die gewählte Einbausituation und örtlichen Gege- benheiten durch den Auftragnehmer überprüft werden
▪ Seitens Modulhersteller ist die Übertragung der Produktgarantie auf den AG zu gewähr- leisten.
Für die PV-Module ist die mechanische Eignung in Verbindung mit der vorgesehenen Unter- konstruktion durch den AN nachzuweisen. Hierzu ist eine herstellerseitige Freigabe vorzule- gen, aus der hervorgeht, dass die Module für die vorgesehene Einbaulage, Befestigungsart, Klemm-/Auflagerpunkte sowie die am Standort anzusetzenden Wind-, Schnee- und sonstigen Lasten geeignet sind. Die Nachweise sind vor Ausführung der Montage dem AG zur Prüfung vorzulegen. Die Modulverkabelung unter den PV-Modulen ist mit UV-beständigen Kabelbindern zu befes- tigen und geschützt an der Unterkonstruktion bzw. im Schutzrohr zu verlegen. Die Modulver- kabelung inkl. Stecker ist mit dem Einheitspreis der PV-Module abgegolten.
Normen/Klassisch/CE/Standardanforderungen/Qualitätsanforderungen
▪ Zertifikate gemäß EN/IEC 61215 und EN/IEC 61730
▪ Schutzklasse II
▪ PID resistent (gemäß IEC TS 62804)
▪ LID Resistent (gemäß IEC 63202)
▪ Salznebelresistent (gemäß IEC 61701)
▪ CE-Konformität
Die Anzahl der erforderlichen PV-Module richtet sich nach dem angebotenen Produkt. Die maximalen und minimalen Leistungen der Anlagen sind in den Tabellen unter Kapitel. 3.5.2 ersichtlich.
3.5.7 Generatoranschlusskasten
Jeder Strang ist über einen GAK zu führen. Folgende Spezifikationen sind dabei zu berück- sichtigen:
▪ Gehäuse aus Kunststoff oder UV-beständig, Schutzart mind. IP65
▪ Max. Leerlaufspannung Uoc: 1.500 V DC
▪ Kabelverschraubungen in ausreichender Anzahl und Größe, Schutzart mind. IP66. Nicht genutzte Öffnungen sind mit Verschlussstopfen zu verschließen.
▪ Innere Verdrahtung gemäß Schaltplan des Herstellers, zugänglich und beschriftet.
▪ Potenzialausgleichsanschluss mind. 16 mm²
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3.5.7.1 Modulseitige GAKs
▪ Je Strang eigener DC-Eingang, Anschluss über Kabelverschraubung und Schraubklem- men bzw. Federkraftklemmen, geeignet für Leiterquerschnitte von 6 mm² Cu.
▪ Je Strang eigener DC-Ausgang zum Wechselrichter, Anschluss über Kabelverschrau- bung und Schraubklemmen bzw. Federkraftklemmen, geeignet für Leiterquerschnitte gem. Kabeldimensionierung in Abhängigkeit der Kabellänge.
▪ Überspannungsableiter Typ II gemäß EN 61643-31 je Strang, mit potenzialfreiem Sig- nalkontakt zur Fernüberwachung des Ableiter Zustands
▪ Montage an nördliche Steher der PV-Zäune
Es sind Summenstörmeldungen der Überspannungsableiter für die Stränge von je einem Wechselrichter zusammengefasst anzubinden (vgl. Planbeilage 19567-05-DWG-0003) und im Monitoring aufzuschalten.
3.5.7.2 Wechselrichterseitige GAKs
▪ Je Strang eigener DC-Eingang, Anschluss über Kabelverschraubung und Schraubklem- men bzw. Federkraftklemmen, geeignet für Leiterquerschnitte gem. Kabeldimensionie- rung in Abhängigkeit der Kabellänge.
▪ Je Strang eigener DC-Ausgang zum Wechselrichter, Anschluss über Kabelverschrau- bung und Schraubklemmen bzw. Federkraftklemmen, geeignet für Leiterquerschnitte von 6 mm² Cu.
▪ Strangsicherungshalter (2-polig, DC+ und DC−) für zylindrische PV-Sicherungseinsätze gemäß IEC 60269-6.
▪ Überspannungsableiter Typ I und II gemäß EN 61643-31, je Strang, mit potenzialfreiem Signalkontakt zur Fernüberwachung des Ableiter Zustands
▪ Montage an Konstruktion auf Wechselrichterbank
3.5.8 Wechselrichter
Die Montage der Wechselrichter erfolgt an der Böschung auf einer neu zu errichtenden Wech- selrichterbank neben den PV-Modulen. Hierfür ist ein Fundament samt Montagegestellen mit Überdachung zu errichten, an dem der Wechselrichter und due GAKs befestigt werden kön- nen. Die Montageangaben des Herstellers sind zu berücksichtigen. Sämtliches Befestigungs- material, Montage- und Anschlussarbeiten sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die Wechselrichter haben folgende Spezifikationen aufzuweisen:
▪ (Multi-)Strang-Wechselrichter, kein Zentralwechselrichter, kein Hybridwechselrichter
▪ Max. zwei Stränge je MPPT
▪ Eignung für den Einsatz im Außenbereich, mind. IP65
▪ Montageart: stehend oder hängend
▪ Montagebedingungen laut Herstellerangaben müssen unbedingt eingehalten werden
▪ Betriebstemperatur -25°C bis +60°C
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▪ Betriebshöhe: geeignet bis mind. 2.000 m
▪ 3-phasig symmetrische Einspeisung
▪ AC-Nennspannung 400 V
▪ Euro Wirkungsgrad mindestens 97,5 %
▪ Einstellbarer Leistungsfaktor: 0,8 kap bis 0,8 ind.
▪ Transformatorlos
▪ DC-Lasttrennschalter im WR integriert
▪ Integrierter Überspannungsschutz Typ I/II AC-Seitig
▪ Fern regelbare Wirk- und Blindleistung gemäß VDE-AR-N 4110
▪ Isolationsfehlerüberwachung
▪ Einheitenzertifikat nach VDE AR-N 4110
▪ Die länderspezifischen Netzeinstellungen sind am Wechselrichter gemäß den nationalen Anforderungen einzustellen
▪ Es ist ein einheitlicher Hersteller (Materialien, Komponenten) und Leistungsklasse so- weit möglich zu verwenden
Datenschnittstellen:
▪ TCP/IP Ethernet
▪ RS 485
▪ Updates oder Patches müssen aus dem LAN bezogen werden können
Die Anzahl der Wechselrichter ist in Kapitel 3.5.2 beschrieben. Für die Wechselrichter ist eine Gewährleistung von mindestens 10 Jahren zu geben.
3.5.9 Batteriesystem
Zur Erhöhung des Eigenverbrauches und für Lastspitzenkappung ist ein mindestens 640 kWh großer Batteriespeicher vorgesehen. Die Batteriespeicher und Batteriewechselrichter werden östlich des Betriebsgebäudes, siehe Planbeilage 19567-05-DWG-0004, installiert. Hierzu ist ein Batteriesystem für den Außenbereich zu verbauen.
Das Batteriesystem zur Erhöhung des Eigenverbrauchs besteht aus:
▪ Batteriecontainer bzw. Outdoorgehäuse inkl. Fundamentierung
▪ Batteriemodulen
▪ Batteriewechselrichter
▪ Energiemanagementsystem
▪ Kleinteile (Typenschild, Verbinder Sets, Datenkommunikation, Switch etc.)
Das Batteriesystem ist betriebsbereit zu liefern, montieren und in Betrieb zunehmen. Alle Kom- ponenten im Außenbereich sind mindestens nach IP55 zu schützen.
Spezifikationen:
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Zelltechnologie: Lithium-Eisenphosphat (LFP) oder gleichwertige mit nachgewiesener Zyklen- festigkeit von mindestens 6.000 Zyklen
Zyklusrate: min. 0,5 C
Lade- und Entladetiefe: 0-100 %
AC-Nennleistung: mind. 320 kW
AC-Nennspannung: 400 V, 50/60 Hz
Nutzbare Speicherkapazität: mind. 640 kWh
Gesamtwirkungsgrad: ≥ 90 %
Betriebstemperaturbereich: -20 °C bis +50 °C, mit geeigneter Klimatisierung bei Bedarf
Sicherheit- und Schutzmaßnahmen: Überwachungssysteme für Temperatur, Spannung und Strom; Integrierte Schutzabschaltung gegen Überladung, Tiefenentladung, Kurzschluss
Schutzart: IP55
Kommunikationsschnittstelle: Ethernet, Modbus-TCP
Zertifizierungen und Normen: UN 38.3, IEC 62619, IEC 62485-2, IEC 63056, VDE AR-N 4110 / TAB Bayernwerk
Lebensdauer und Garantie: mind. 10 Jahre oder ≥ 6.000 Zyklen
Der Batteriespeicher ist in das Anlagenkonzept der Nulleinspeiseranlage zu integrieren. Das Gesamtsystem ist darauf auszulegen, dass Energie nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird. Die Vorgaben aus der VDE FNN „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspan- nungsnetz“ sind zwingend einzuhalten.
Zudem soll der Speicher zur Lastspitzenkappung herangezogen werden. Hierzu ist ein Kon- zept zu entwickeln und mit dem AG abzustimmen und zu realisieren. Von der gesamten Bat- teriekapazität sind mindestens 300 kWh für die Lastspitzenkappung zurückzuhalten und kön- nen nicht für die Eigenverbrauchsoptimierung verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass der Speicher aufgrund der Vorgaben des zuständigen EVUs nur mittels der PV-Anlage gela- den werden darf. Die Kompatibilität sämtlicher Komponenten im Hinblick auf den Betrieb als Nulleinspeiseran- lage sowie die Einhaltung der Monitoring-Anforderungen gemäß Kapitel 3.5.18 ist sicherzu- stellen. Der Batteriespeicher im Außenbereich ist mit einem Schließzylinder auszustatten, der an- schließend getauscht werden kann.
3.5.10 Verkabelung
Aufgrund der langen DC-Kabelwege von den Modulen zu den Wechselrichtern ist der Kabel- querschnitt der entsprechenden Länge anzupassen. Die Leitungsdimensionierung von den modulseitigen GAKs zum Wechselrichterseitigem GAK ist je nach Abstand und elektrischen Kennwerten des ausgelegten Systems auszuführen. Die Leitungsverluste müssen für jeden Strang unter 2% liegen. Die Verluste sind für jeden Strang rechnerisch nachzuweisen und mit der Fertigungs- und Montageplanung abzugeben.
Für jeden Strang sind GAKs (Wechselrichterseitig und Modulseitig) zu installieren. Die Verka- belung vom Stranganfang bzw. Strangende zum Wechselrichter hat mittels UV-beständiger
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Solarleitungen zu erfolgen. Die Leitungsführung vom Modul zum Wechselrichter erfolgt im Ka- belgraben direkt in Erde. Die Einführung der Kabel in den Graben erfolgt an der Unterkon- struktion zusätzlich geschützt in Leerrohren. Sämtliche Leitungen (Modulverkabelung) sind mittels UV beständiger Kabelbinder zu befestigen und in Schutzschläuchen bzw. geschützt an der Unterkonstruktion zu führen. Es ist darauf zu achten mögliche Leiterschleifen auf ein Mini- mum zu reduzieren.
Alle DC-Steckverbinder in einem Strang müssen sortenrein (von einer Type des gleichen Her- stellers) sein. Eine „Produkt-kompatibilität“ ist nicht ausreichend. Sollte es notwendig sein, dass eine Steckverbindung an einem Produkt (z.B. Modul, WR) ausgetauscht werden muss, so ist dafür eine Erlaubnisbestätigung des Produktherstellers unter Ausschluss eines Garan- tieverlusts zu erbringen. Eine einseitige Herstellererklärung „Produkt-kompatibilität“ ist nicht ausreichend, siehe IEC TR 63225. Die nötigen Steckverbinder sind in die Einheitspreise dieser Position einzukalkulieren. Stecker sind so zu positionieren, dass diese der Witterung nicht di- rekt ausgesetzt sind, bzw. müssen so verlegt werden, dass kein loses Kabel oder Stecker von den Modulen herabhängt.
Die Module sind entsprechend ihrer Rückstromfestigkeit abzusichern (Strangsicherungen ge- mäß EN 60269-6)
Die Energiekabel vom Wechselrichter zu den Abgangsklemmen des Schaltschranks im Be- triebsgebäude sind als Erdkabel NYY oder gleichwertig (ein- oder mehrdrähtig) auszuführen. Wechselstromleitungen und Datenkabel sind durch einen Kabelgraben hinab zum Kabel- schacht nahe der Fahrbahn, und durch die Bestandsleerrohre unterhalb der Autobahn hinüber zum Betriebsgebäude zu verlegen Für das Einziehen der Kabel ist ein Zugang zum Kabelzug- schacht zwischen den Fahrbahnen erforderlich.
Die Arbeiten können daher nur im Rahmen nächtlicher Tunnelsperrungen (2 Nächte) für War- tungszwecke durchgeführt werden. Der konkrete Termin wird nach der Auftragsvergabe be- kannt gegeben.
Es sind ausreichend freie Leerrohre (min. DN100) zwischen der Böschung auf der die PV- Anlage errichtet wird und dem Betriebsgebäude Ost vorhanden. Vom Kabelzugschacht südlich der Autobahn zum Betriebsgebäude sind ebenfalls ausreichend Leerrohre (DN150) vorhan- den. Für die Kabeleinführungen in das Betriebsgebäude stehen mindestens sechs vorhandene HSI150-Wanddurchführungen zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen HSI150-Systemdeckel einschließlich der kabelspezifischen Dichteinsätze zu liefern und zu montieren.
Es sind keine Zugseile vorhanden. In den Schächten muss ggf. angestautes Wasser abge- pumpt werden, bevor diese betreten werden können. Aufwendungen hierfür sind in die Ein- heitspreise einzukalkulieren.
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Abbildung 4: Freie Leerrohre im Kabelzugschacht zwischen den Fahrbahnen, nach Norden zur Wechsel- richterbank (links) und nach Süden zum Betriebsgebäude (rechts)
Die Kabelführung der AC- und Datenleitungen des Batteriesystems, werden südlich des Be- triebsgebäudes in einem neu zu errichtendem Kabelgraben verlegt. Die Kabelführung in das Betriebsgebäude ist über einen Schacht auf der Südseite des Betriebsgebäudes möglich.
Im Betriebsgebäude werden die Kabel im Doppelboden zu den entsprechenden Verteilern ge- führt. Es ist auf eine Trennung der Energie- und Datenleitungen zu achten.
Die Leitungsdimensionierung richtet sich nach den angebotenen Wechselrichter Fabrikaten.
Die Datenübertragung zwischen Wechselrichter bzw. Sensorik und dem Parkregler erfolgt über RS485. Alle Datenkabel im Außenbereich sind in Leerrohren zu führen.
Alle Kabel (DC-, AC-, Datenkabel) sind an beiden Enden mit UV-beständigen Kabelbeschrif- tungen zu versehen.
In die Einheitspreise der jeweiligen Positionen sind die Lieferung, Verlegung, Anschlussarbei- ten und eventuell erforderliches Hilfsmaterial einzukalkulieren.
Für die Verlegung der Leitungen bei tiefen Temperaturen wird auf die jeweilige DIN VDE-Nor- men (z.B. DIN VDE 0100-520) bzw. den entsprechenden äquivalenten Vorschriften des Ur- sprungslandes im Bereich der EU hingewiesen (Kabeltemperierung). Die Leistungen hierfür sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Alle metallischen Konstruktionen, wie z.B. Kabeltassen inkl. Trennsteg, Abdeckungen aus Me- tall, PV-Unterkonstruktionen, PV-Module, etc. sind, sofern sie aus leitendem (metallischen) Material bestehen, in die Erdungs- und Potentialausgleichsanlage mit einzubeziehen. Die An- schlüsse haben über geeignete Verbindungsteile zu den Konstruktionen zu erfolgen. Die An- lagenteile der PV-Anlage sind in das globale Erdungssystem einzubinden.
Folgende Kabelstrecken sind zu errichten:
▪ Energiekabel von den PV-Modulen zum Wechselrichter (DC-Strangverkabelung)
▪ Energie- und Datenkabel zwischen Betriebsgebäude, Batteriesystem, Verteilern und den Wechselrichtern
▪ Datenkabel von den Sensoren zum Datenlogger
▪ Steuerleitung vom GAK zum Parkregler (Ausfallmeldung ÜSS)
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▪ Sämtliche Erdungs- und Potentialausgleichsverbindungen
3.5.11 Kabelgraben Zwischen Batteriesystem und Betriebsgebäude bzw. zwischen Modulen und Wechselrichter- bank bis hin zum Bestandsschacht sind sämtliche Energie- bzw. Steuerkabel in einem Kabel- graben zu verlegen. Zu dieser Position gehört:
▪ Grabenaushub herstellen, laden und wegschaffen, mit Grabensicherung
▪ Leitungssicherung bis DN 600 innerhalb des Grabenaushubs in jeder Tiefe
▪ Herstellen der Bettungssohle sowie die Leitungs- bzw. Kabelbettung
▪ Einbau der freigelegten Leitungen und Kabeln im Zuge der Verfüllarbeiten nach Angabe des AG bzw. Einbautenträgers
▪ Verfüllen der Leitungszone mit Sand, 0/4 herstellen. Leitungszone beinhaltet untere und obere Bettungsschicht, Seitenverfüllung, Abdeckung. Der Einbau hat entsprechend den rohrspezifischen Einbaubedingungen (Herstellervorgaben bzw. Statik) zu erfolgen.
▪ Füllmaterial Hauptverfüllung mit frostsicherem Korngemisch CNR, 0/63 liefern. Verfüllen von Gräben oberhalb der Leitungszone (Hauptverfüllung) mit sorgfältigem Verdichten für befestigte Flächen. Die Schütthöhe ist der Verdichtbarkeit des Bodens und der Leistung des eingesetzten Gerätes anzupassen; sie darf jedoch keinesfalls 0,30 m je eingebrach- ter Schicht übersteigen.
▪ Ummanteln der Leitungszone mit Geotextil als Filterschutz. Geotextil liefern und verle- gen, an den Stößen mit 20 cm Übergriff überlappen.
▪ Längserder V4A über die gesamte Länge des Kabelgrabens verlegen, inkl. Klein- und Zubehörmaterial wie z.B. Kabelschuhe u. dgl.
▪ Abdeckplatten PE Breite = 250 mm liefern und verlegen
▪ Leitungswarnband PE Breite/Dicke = 100/0,15 mm liefern und verlegen
▪ In jedem Kabelgraben sind jeweils Reserverohre für 1x Steuer- und 1x Energiekabel vorzusehen
Eine schematische Darstellung des Kabelgrabens ist der Planbeilage 19567-05-DWG-0002 zu entnehmen.
Im Bereich Kabelzugschacht bis Wechselrichterbank verlaufen Bestandsleitungen, die nicht beschädigt werden dürfen. In diesem Bereich sind Handschachtungen erforderlich.
3.5.12 Erdungsanlage
Für die Photovoltaikanlage ist ein vermaschtes, globales Erdungssystem vorzusehen, in dem alle metallischen Komponenten der PV-Anlage (Wechselrichter, Unterkonstruktion, Module, Kabeltrasse) verbunden werden.
Hierzu wird ein Längserder im Kabelgraben nördlich des PV-Zaunes entlang der gesamten Anlage verlegt.
Material Längserder: V4A mind. 30mm x 3,5mm bzw. 10mm Durchmesser
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Der Erdungswiderstand des Längserders ist messtechnisch nachzuweisen. Sollte der erfor- derliche Erdübergangswiderstand nicht erreicht werden, sind zusätzliche Tiefenerder zu instal- lieren und erneut zu messen.
Jede Zaunreihe ist an den Längserder anzuschließen. Zusätzlich ist der nördliche Zaun alle 20-40 m mit der Erdungsanlage der PV-Anlage zu verbinden.
An der Wechselrichterbank ist eine Potentialausgleichsschiene (Pot-Schiene) zu setzten, an der der Längserder und alle elektrischen bzw. metallischen Komponenten angeschlossen wer- den. Die Steher der Unterkonstruktion sind mit in den Potentialausgleich einzubinden. Dies erfolgt mittels Kabelschuh, um Kontaktkorrosion zu verhindern.
Sämtliches Befestigungsmaterial sowie Kleinmaterial für Anschlüsse und Beschriftungen etc. ist in diese Position einzukalkulieren.
3.5.13 Blitzschutzanlage Batteriespeicher
Für das Batteriesystem ist ein vollständiges äußeres Blitzschutzsystem herzustellen.
Das Blitzschutzsystem ist unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, dem bereits bestehenden Schutz des Betriebsgebäudes, der Aufstellung des Batteriesystems, der Umzäu- nung sowie der einschlägigen technischen Regelwerke zu planen und auszuführen. Hierzu gehören insbesondere die erforderlichen Fangeinrichtungen, z. B. Blitzfangstangen, Ableitun- gen, Erdungsanschlüsse und Tiefenerder.
Die Anzahl, Anordnung und Dimensionierung der Blitzfangstangen und Tiefenerder sind durch den AN im Zuge der Werks- und Montageplanung rechnerisch bzw. normgerecht nachzuwei- sen. Das Batteriesystem ist vollständig in das Erdungs- und Potentialausgleichssystem der Anlage einzubinden.
Die Ausführung hat mindestens nach folgenden Regelwerken in der jeweils gültigen Fassung zu erfolgen:
• DIN EN 62305 / VDE 0185-305 – Blitzschutz
• DIN VDE 0100-540 – Erdungsanlagen und Schutzleiter
• Herstellervorgaben des Batteriesystems
Sämtliche erforderlichen Leistungen, Materialien, Befestigungsmittel, Erdungs- und An- schlusskomponenten, Messungen, Prüfungen und Dokumentationen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
3.5.14 Schaltschränke
Die in den folgenden beschriebenen Anforderungen gelten grundsätzlich für alle Schalt- und Steuerschränke.
Der Aufstellungsort des PV-Schranks ist der 19567-05-DWG-0004 zu entnehmen. Im PV- Schrank sind alle erforderlichen Leistungs- und Steuerungskomponenten untergebracht.
Die Schutzart, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders verlangt, muss im geschlossenen Zustand mindestens IP 55 und offen IP 21 entsprechen.
Der Nennstrom und die Kurzschlussfestigkeit der verwendeten Sammelschienensysteme müssen mindestens 30% des maximal errechneten Wertes überschreiten.
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Die Auslegung und Dimensionierung ist für jede Schaltanlage im Detail nachzuweisen (Kur- schluss-Berechnung, Temperaturberechnung oder -nachweis, Nachweis bzgl. Mindestab- stände, etc.) und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle Steuer – und Leistungsabgänge sind entsprechend den Anforderungen zu bestücken.
Grundsätzlich gilt dabei:
▪ Schütze, Motorschutzschalter, FI-Schutzschalter, Zeitrelais, Relais und dergleichen sind nach Bedarf zu dimensionieren und nach Bedarf einzubauen.
▪ Alle Steuer- und Hauptstromkreise sind komplett zu verdrahten und über Klemmen zu führen. Für den Anschluss der Bedienungs- und Anzeigeinstrumente sowie für externe Steuer- und Messsignalkreise (Fernbefehle, Fernmeldungen, Fernmesswerte) sind ebenfalls Klemmen vorzusehen. Dies gilt auch für alle externen Kabel- und Leitungsan- schlüsse.
▪ Beim Einsatz von Sammelschienen sind diese rundherum berührungssicher abzude- cken
▪ Alle Anschlussarbeiten von abgehenden Kabeln sind in die Einheitspreise einzurechnen. Alles notwendige Anschlusszubehör wie z.B. Kabelschuhe, Dichtungsbänder, usw. ist einzukalkulieren.
▪ Alle Schalt- und Sicherungsgeräte sind mit mindestens 30 % Reserve zu dimensionie- ren.
▪ Hilfskontakte in Schalt- und Sicherungsgeräten sind nach Bedarf vorzubereiten.
▪ Hilfskontakte, Klemmen, Kabelkanäle, Verbinder, etc., sowie anfallende „Kleinkompo- nenten“ für die Steuerung (Relais, Koppelrelais, Kleinschütze), sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
▪ Schaltschrankbeleuchtung mit Türkontakt oder Bewegungsmelder
Erdung
Alle leitfähigen Metallteile der Stromversorgungsanlage sind an das Erdpotential anzuschlie- ßen (z.B.: Schranktür, Seitenwände, usw.).
Zusatzmaterial
Bei sämtlichen im Leistungsverzeichnis angeführten und für den Verteilereinbau vorgesehe- nen Geräte sind alle Nebenarbeiten, Beschriftungen, Klemmmaterial sowie die interne Ver- drahtung zu anderen Geräten und zu den Abgangsklemmen in den Einheitspreis einzurech- nen.
Mechanischer Aufbau
Das Gerüst soll aus Formprofilen bestehen. Die Konstruktion ist in jedem Falle verwindungsfrei zu gestalten. Die Rückwände, Seitenwände, Kopfbleche und Fronttüren sind mit mindestens 2 mm Stärke vorzusehen. Die Rückwand ist bei jeder Konstruktion mit lösbaren Schraubver- bindungen zu befestigen. Falls es aus wärmetechnischen Gründen notwendig ist, sind Luftlö- cher, Gittereinsätze oder ähnliches gemäß Schutzart vorzusehen. Die Fronttüren müssen bei den Verteilerschränken bis zu einer Breite von 800 mm einflügelig ausgeführt sein. Es sind ausschließlich genormte Standardschränke zu verwenden. Die Schalt- und Steuerschränke
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sind mit mind. 30 % Platzreserven in Schrankvolumen, Kabelkanälen und Klemmleisten aus- zulegen. Die Schränke sind mit einem Schließzylinder auszustatten, die anschließend getauscht wer- den können.
Kabelführung und Anordnung der Einbauten
Für die ankommenden bzw. abgehenden Leistungs- und Steuerkabel sowie - falls erforderlich
- die interne Verdrahtung sind Tragschienen und Verdrahtungskanäle in ausreichender Anzahl vorzusehen. Sämtliche Tragschienen und Verdrahtungskanäle müssen von vorne leicht zu- gänglich sein.
Bei den Schränken sind die Klemmen ausnahmslos so anzuordnen, dass kurze Entfernungen zur Kabeleinführung erreicht werden und eine gute Zugänglichkeit besteht.
Bei den Schaltanlagen sind alle Geräte von vorne gut zugänglich in den Schrank einzubauen.
Schalt- und Steuerschrank PV
Der Leistungsteil und Steuerungsteil sind innerhalb des Schrankes räumlich voneinander zu trennen und kenntlich zu machen.
In den Leistungsbereich sind die für die Wechselrichter notwendigen Leistungsschalter, NH- Trennleisten, Überspannungsableiter und Leistungsabgänge vorzusehen und in diese Position einzukalkulieren. Ebenso sind mindestens zwei Service-Steckdosen inkl. Absicherungen, so- wie Schaltschrankleuchten in diesem Schrank vorzusehen.
In den Steuerbereich sind sämtliche Komponenten zur Steuerung und Überwachung der PV- Anlage und des Batteriesystems, vorzusehen und in diese Position einzukalkulieren.
Mit in diese Position einzukalkulieren sind alle Seitenteile und Türen, Kabeleinführungsbleche, Kabelabfangschienen, Schaltplantsche an Türinnenseite verschraubt, inklusive sämtliche er- forderliche Kabelkanäle, Verbindungsleitungen zu allen Mess- Regel- und Steuergeräten in- klusive Haupt- und Sekundärsammelschienensystem, einschließlich sämtlichen Zubehör und Stromschienen der schrankinternen Unterverteilungen, dies gilt unabhängig der Spannungs- ebene und -art, Sicherungen, mit inbegriffen sind Hilfskontakte, Relais, etc. inklusive Befesti- gungskonstruktion und -material.
Der Schrank ist zu liefern, beschriften, erden und betriebsfertig zu montieren.
3.5.15 Netzanschluss
Die Energieanbindung an das öffentliche Netz erfolgt über eine kundeneigene Mittelspan- nungsschaltanlage im Betriebsgebäude Ost, siehe Planbeilage 19567-05-DWG-0003. Zur Messung der Leistungen sowie Netzparameter am Netzverknüpfungspunkt ist die bestehende Mittelspannungsschaltanlage (Schneider FBX-E) um Messkomponenten zu erweitern (Siehe Kapitel 3.5.16).
Der Anschluss des PV-Schrankes erfolgt an der Niederspannungshauptverteilung im Betriebs- gebäude Ost. Hierfür steht ein Reservefeld (Feld 11) zur Verfügung. In diesem Feld ist eine NH02-Trennleiste zurück zu bauen um Platz für einen Leistungsschalter für den übergeordne- ten Entkupplungsschutz zu schaffen.
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Die PV-Anlage inkl. Batteriesystem dient der Eigenverbrauchsabdeckung des Betriebsgebäu- des. Eine Netzeinspeisung überschüssiger Energie ist derzeit nicht vorgesehen.
Im Falle eines Energieüberschusses ist die PV-Anlage am Wechselrichter abzuregeln. Es ist daher zwingend erforderlich, dass die Steuerung sowie die verbaute Hardware eine Nullein- speiser Regelung umsetzen kann.
Bei Not-Betrieb / Not-Einspeisung über ein mobiles Strom-Aggregat ist die PV-Anlage inkl. Batteriespeicher vom Netz zu trennen.
Ein Inselbetrieb der PV-Anlage ist aktuell nicht vorgesehen.
Die Abschaltung der PV-Anlage erfolgt über den Unterspannungsauslöser des Leistungs- schalters der PV-Anlage. Hierzu sind folgende Signale aufzuschalten und miteinander zu ver- knüpfen (siehe 19567-05-DWG-0003):
▪ Ansprechen des Netz- und Anlagenschutz
▪ Alarmmeldung der Brandmeldeanlage
▪ Ausfall des Parkreglers
▪ Auslösen des Haupt-Leistungsschalters
▪ Auslösen des Leistungsschalters von Trafo 2
Sollte einer oder mehrere dieser Meldungen anstehen, ist die PV-Anlage und der Batteriespei- cher unverzögert vom Netz zu nehmen.
Der Status des Leistungsschalters (Ein/Aus) ist an den Parkregler zu übermitteln. Sämtliche hierfür erforderlichen Relais, Signalvervielfältigungen, Verkabelungen sind in die Position des Parkreglers einzukalkulieren.
Für die Umsetzung der Leistungsreduzierung ist gem. TAB Bayernwerk eine Fernwirkanlage für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz erforderlich. Die hierfür erforderliche Hardware sowie Umsetzung der Signale ist mit dem Energieversorger abzustimmen und entsprechend umzusetzen. Die Kosten für die Koordination mit dem Energieversorger sowie Beschaffung der Hardware ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
3.5.16 Netz und Anlagenschutz
Der Netz- und Anlagenschutz ist als zweistufiges Schutzsystem aufzubauen.
Es ist ein „Übergeordneter Entkupplungsschutz“ nach VDE AR-N 4110 / TAB Bayernwerk mit einer mittelspannungsseitigen Messung an der Hauptsammelschiene direkt nach der Einspei- sung auszuführen (siehe Planbeilagen 19567-05-DWG-0003 und 19567-05-DWG-0004). Hierzu sind Low Power Voltage Transformer (LPVTs) auf den T-Steckern und Kabelumbau- wandler zu verbauen. Im Bestand ist eine Schneider FBX-E Schaltanlage. Jegliche Aufwen- dungen für Umbauten und Versetzungen von Bestandsschaltfeldern sind in den Einheitsprei- sen zu berücksichtigen.
Der Einsatz folgender Komponenten zur Spannungsmessung wurde in der Leitplanung vorge- sehen:
▪ Zelisko UW1001
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▪ Zelisko VMA-X2
▪ Ziehl UFR1002IP
▪ Ziehl EFR4002IP
▪ Janitza UMG604Pro
Sollten andere Geräte angeboten werden, muss der Einsatz bzw. die technische Gleichwer- tigkeit mit dem EVU eigenständig abgeklärt werden.
Die notwendige temporäre Abschaltung der Energieversorgung ist mit dem AG und dem Be- triebspersonal abzustimmen. Während den Umbauarbeiten ist eine Notstromversorgung mit- tels mobiler Aggregate zu gewährleisten. Die mindestens zu erbringende Leistung entspricht der installierten Trafoleistung. Für das Betriebsgebäude Ost sind 630 kVA + 400 kVA und für das Betriebsgebäude West sind 400 kVA bereitzustellen.
Der „Untergeordneter Entkupplungsschutz“ ist mit einer Anlageninternen Messung und zent- ralem Leistungsschalter auszuführen.
Es ist eine PAV,E-Überwachung zu planen, zu liefern, zu installieren, zu parametrieren, in Betrieb zu nehmen und prüffähig zu dokumentieren. Die Anforderungen des Netzbetreibers sind vollständig einzuhalten und in die Werks- und Montageplanung einzuarbeiten.
Die Schutzsysteme haben die Aufgabe, die PV-Anlage bei Störungen und Fehlverhalten un- verzüglich und sicher vom Netz zu trennen.
Sämtliche Komponenten wie Schutzgeräte, Leistungsschalter, Sicherungen, Spannungsab- griff, Verkabelung etc. sind in die Positionen einzukalkulieren.
3.5.17 Blindleistungsfahrweise
Im Betriebsgebäude ist eine Blindleistungskompensationsanlage vorhanden, um auftretende Blindleistungen, die durch die Tunnelbeleuchtung entstehen zu kompensieren.
Die Blindleistungsfahrweise der PV-Anlage ist gemäß VDE AR-N 4110 / TAB Bayernwerk und den Vorgaben des EVUs umzusetzen. Sollte es zu Regelungsproblemen mit der bestehenden Kompensationsanlage kommen, kann bei Bedarf ein abweichendes Konzept beim Bayernwerk angefragt werden.
3.5.18 Monitoring
Das vom AN zu errichtende Datenerfassungssystem dient der Überwachung und Wartung der Gesamtanlage. Neben der Analyse des Ertrags muss sichergestellt werden, dass auch De- fekte und Ausfälle beim Eintreten des Ereignisses sofort erkannt und gemeldet werden. Das Batteriesystem ist in ein übergeordnetes Datenerfassungssystem zu integrieren.
Um einen einheitlichen Standard und eine bessere Bedienbarkeit über alle PV-Anlagen der Autobahn GmbH zu erhalten, sind die zu erfassenden Daten in die Monitoring Plattform VCOM von Meteocontrol zu liefern.
▪ Die Datenerfassung hat über eine offene und dokumentierte Schnittstelle mit Hilfe eines Datenloggers zu erfolgen. Die Daten der Wechselrichter, Zähler und Sensoren sind ab- zugreifen und in die Monitoring Plattform VCOM von Meteocontrol zu liefern. Hierbei ist zu beachten, dass die verbaute Hardware (Wechselrichter, Sensoren, Zähler, Datenlog- ger, …) mit dem Monitoring Portal VCOM kompatibel ist (siehe dazu Kompatibilitätsliste
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von Meteocontrol). Es muss sichergestellt sein, dass der eingesetzte Datenlogger einen Fernzugriff aus der Monitoring Plattform VCOM auf den Datenlogger unterstützt.
Link Kompatibilitätsliste:
https://www.meteocontrol.com/photovoltaik-monitoring/produkte/bluelog-x-serie-xm-xc
▪ Zumindest die nachfolgenden Parameter sind in einstellbaren Intervallen (5 Minuten bis 1 Stunde) zu erfassen und offline bzw. online sicher für zu mindestens 50 Tage zu spei- chern
» Ströme, Spannungen und Leistungen (Wirkleistungen, Blindleistungen) je MPP-Tra- cker und Wechselrichter (DC und AC)
» Betriebszustand sowie aufgetretene Fehler (als Fehlercode)
» Sensorik
▪ Zusätzlich ist der Status der Zentralen Entkupplungseinrichtung (Ein/Aus) als Analogsig- nal in die Überwachung einzubinden.
▪ Das Batteriesystem ist in das Monitoring Portal zu integrieren. Mindestens folgende Pa- rameter sind in einstellbaren Intervallen (5 Minuten bis zu 1 Stunde) zu erfassen und offline bzw. online sicher für zumindest 50 Tage zu speichern
» Leistungen (Laden/Entladen)
» Ladezustand
» Betriebszustand sowie aufgetretene Fehler (als Fehlercode)
▪ Der Stromverbrauch sowie Netzbezug des gesamten Betriebsgebäudes ist über ein Mul- tifunktionsmessgerät zu erfassen und im Monitoring Portal darzustellen
▪ Die Einbindung der Anlage in die Monitoring Plattform hat vom AN unter mitwirken des AG zu erfolgen
▪ Alle LAN fähigen Komponenten (z.B. Wechselrichter, Datenlogger, etc.) sollen mittels CAT 7 Netzwerkkabel über einen Managementswitch mit ausreichend vorhandenen LAN-Ports miteinander verbunden werden. Dieser Managementswitch ist vom AN bei- zustellen und ist im Schalt- und Steuerschrank auf der Hutschiene zu montieren.
▪ Erforderliche Netzgeräte zur Bereitstellung einer 24V DC-Spannungsversorgung sind entsprechend der Erfordernisse zu dimensionieren und in diese Position einzukalkulie- ren
▪ Dem AG sind die Zugangsdaten für die vollumfängliche Nutzung des Systems bereitzu- stellen.
Das Datenerfassungssystem ist im Schalt- und Steuerschrank zu installieren. Der Schalt- und Steuerschrank ist vom AN zu liefern.
Der Datenupload auf die Monitoring-Plattform hat mittels Mobilfunkrouter zu erfolgen. Der Mo- bilfunkrouter ist für Industrieanwendung für die drahtlose IP-Kommunikation über öffentliche 3/4/5G-Mobilfunk-Netze auszuführen. Der Mobilfunkrouter hat folgende Spezifikationen aufzu- weisen:
▪ Montage auf Hutschiene
▪ Anschluss mind. einer externen Antenne
▪ RJ45-Port (10/100/100 Mbit/s)
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▪ Spannungsversorgung 24VDC
▪ Eignung zum Einsatz eines Virtual Private Network
▪ Passwortschutz
▪ Slot für Micro-SIM Karte
Die SIM-Karte mit Datenvolumen wird vom AG beschafft und für den Einbau bereitgestellt.
Das Monitoringsystem inklusive der Leistungsreduzierung ist betriebsfertig zu installieren und gemäß den gültigen Vorgaben des EVU bzw. TAB zu parametrieren.
3.5.19 Sensorik
Für die Anlagenüberwachung und der Berechnung der Performance Ratio ist eine Sensorik bestehend aus vier Referenzzellen mit je einem Modultemperatursensor zu liefern, montieren und in Betrieb zu nehmen. Mit Hilfe dieser Daten lässt sich eine Gegenüberstellung von Soll- zu Ist-Werten unter den tatsächlichen Umweltbedingungen aufstellen.
Die Referenzzelle ist direkt neben den Modulen in exakt der gleichen Neigung und Ausrichtung wie die Module zu montieren. Dabei sollen zwei Referenzzellen in Ost-Richtung, und zwei Referenzzellen in West-Richtung angeordnet werden (siehe Planbeilage 19567-05-DWG- 0004).
Zusätzlich ist ein Umgebungstemperatur-Sensor zu installieren.
Die Sensorik hat folgende Spezifikationen aufzuweisen:
▪ Modultemperatursensor Pt100
▪ Einstrahlung in Modulebene mit einer kalibrierten kristallinen Referenzzelle. Die Positio- nierung der Referenzzelle hat an einer unverschatteten Position der Anlage zu erfolgen (Genauigkeit +/-5 %)
▪ Die Umgebungstemperatur ist einmalig der Gesamtanlage mittels eines Temperatur- sensors Pt100 zu messen
▪ Kommunikation über RS485 direkt zum Datenlogger
3.5.20 Anmeldung Netzanschluss, Inbetriebnahme
Eine Reservierung der Einspeiseleistung liegt bereits vor. Der AN hat nach Auftragserteilung im Onlineportal des Energieversorgers die Anmeldung der PV-Anlage durchzuführen bzw. die technischen Daten zu vervollständigen.
Die Detailabstimmung hinsichtlich des Netzanschlusses hat durch den AN zu erfolgen. Die weitere Koordination und Abstimmung mit dem Netzbetreiber für die Inbetriebnahme der PV- Anlage und des Speichers hat durch den AN zu erfolgen.
3.5.21 Wechselrichterbank
Im Rahmen der Ausführung ist eine Wechselrichterbank zu errichten. Der Zugang zur Wech- selrichterbank erfolgt von der Parkbucht vor dem Tunnelportal entlang der Fahrbahn hinter dem Fahrzeugrückhaltesystem auf einem befestigten Bestandsfußweg.
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Abbildung 5: Nische inkl. Hangsicherung im Bestand. Rechts der Nische soll die Wechselrichterbank posi- tioniert werden
3.5.21.1 Befestigte Fläche und Hangsicherung
Für die Montage der Wechselrichterbank ist eine Betriebsnische mittels Winkelstützelementen zu errichten. Es ist ein Fundament entsprechend den statischen Anforderungen zu dimensio- nieren und herzustellen. Die Fußplatte ist auf einem verdichteten Frostkoffer bzw. einer Sau- berkeitsschicht zu errichten. Das Fundament ist mit Leerrohren für die AC- und Datenverka- belung auszustatten.
Die Seitenwände als Böschungsabschluss enden schräg bzw. abgetreppt in der Böschung. Die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit ist gem. EN1997 und DIN 1054 nachzuweisen.
Es ist eine Hangsicherung wie im Bestand (Abbildung 5) mittels Betonfertigteilen herzustellen
Jegliche vorbereitenden Maßnahmen wie Begradigungs- und Erdarbeiten sind zu berücksich- tigen
3.5.21.2 Montagegestell für WR und GAK inkl. Gittereinhausung
Für die Montage der Generatoranschlusskästen und der Wechselrichter ist eine geeignete Konstruktion zu errichten, die eine fachgerechte Befestigung und eine einfache Zugänglichkeit für Wartungszwecke ermöglicht.
Es ist eine Überdachung aller elektrischen Komponenten vorzusehen, die den Schutz vor Wit- terungseinflüssen und Schnee sicherstellt. Der Abstand vom Fahrzeugrückhaltesystem zu den installierten Komponenten muss den Vorgaben der RPS 2009 entsprechen.
Es ist eine Gittereinhausung um die gesamte Wechselrichterbank zu errichten:
▪ Material: Stahl feuerverzinkt
▪ Maschenweite ca. 5x10 cm
▪ Doppelstab 8x6x8 mm
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▪ Ausführung der Türen mit Knauf außen, Klinke innen und Zylinderschloss
▪ Gute Zugänglichkeit zu Wechselrichtern, GAKs und ggf. anderen Installationen für War- tungsarbeiten
3.5.22 Umzäunung
3.5.22.1 Umzäunung PV-Anlage
Die PV-Anlage ist mittels eines Maschendrahtzauns gemäß 19567-05-DWG-0001 zu umzäu- nen. Die erforderlichen Pfosten, Fundamente und Grabarbeiten, sowie statischen Berechnun- gen sind in diese Position einzukalkulieren.
▪ Höhe: 1,6 m
▪ Maschendraht, verzinkt nach DIN EN 10244 bzw. DIN EN 10223
▪ Maschenweite ca. 50 mm
▪ Drahtstärke mind. 2,5–2,8 mm
▪ Stahlrohrpfosten, verzinkt nach DIN EN ISO 1461
▪ Durchmesser min. 42 mm
▪ Pfostenabstand ca. 3,0 m
▪ Spanndrähte oben, mittig und unten
▪ Spannschlösser zur Nachregulierung
▪ Befestigung mittels Bindedraht / Clips
▪ Einzelpunktfundamente aus Beton falls erforderlich, Abmessungen gemäß statischer Anforderung
▪ Farbe des Zauns gem. Bestand
Es ist ein Zauntor nach dem Plan 19567-05-DWG-0001 südlich der Böschung zu verbauen.
Das Zauntor weist folgende Spezifikationen auf:
▪ Breite: 2 m
▪ Höhe: 1,6 m
▪ 2-flüglige Ausführung
▪ Wellengittergeflecht, verzinkt, Maschenweite ca. 50 mm, Drahtstärke mind. 2,8 mm
▪ Verschluss: Profilzylinderschloss vorbereitet für den Einbau eines bauseits beigestellten Schließzylinders
▪ Das Tor kann durch Feststeller im geschlossenen sowie geöffneten Zustand arretiert werden.
▪ Alle Tor-Teile sind witterungsbeständig feuerverzinkt auszuführen
▪ Farbe: pulverbeschichtet, identische Farbe wie Zaun
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▪ Betonfundamente gemäß statischem Erfordernis, frostsicher gegründet
Es ist eine Zugangstüre nach dem Plan 19567-05-DWG-0001 nördlich der Böschung bei der Lärmschutzwand zu verbauen.
Die Zugangstüre weist folgende Spezifikationen auf:
▪ Breite: 1 m
▪ Höhe: 1,6 m
▪ 1-flüglige Ausführung
▪ Wellengittergeflecht, verzinkt, Maschenweite ca. 50 mm, Drahtstärke mind. 2,8 mm
▪ Verschluss: Profilzylinderschloss vorbereitet für den Einbau eines bauseits beigestellten Schließzylinders
▪ Das Tor kann durch Feststeller im geschlossenen sowie geöffneten Zustand arretiert werden.
▪ Alle Tor-Teile sind witterungsbeständig feuerverzinkt auszuführen
▪ Farbe: pulverbeschichtet, identische Farbe wie Zaun
▪ Betonfundamente gemäß statischem Erfordernis, frostsicher gegründet
Alle weiteren Befestigungs- und Installationsmaterialien, die für eine Schlüsselfertige Installa- tion des Zauns samt Zugangstor erforderlich sind, sind in die Position mit einzukalkulieren.
3.5.22.2 Umzäunung Batteriespeicher
Der Batteriespeicher ist mittels eines Stabgitterzauns gemäß 19567-05-DWG-0004 zu umzäu- nen. Die erforderlichen Pfosten, Fundamente und Grabarbeiten, sowie statischen Berechnun- gen sind in diese Position einzukalkulieren.
▪ Höhe: 1,8 m
▪ Stabgitter
▪ Waagrechte Drähte: Durchmesser 8 mm, doppelt angeordnet
▪ Senkrechte Drähte: Durchmesser 6 mm, zwischen den waagrechten Drähten ein- fach angeordnet
▪ Maschenweite: 50 x 200 mm
▪ Korrosionsschutz: feuerverzinkt
▪ Farbe: pulverbeschichtet Farbe in Abstimmung mit AG
▪ Zaunspitzen: Matten mit 3 cm Drahtüberstand
▪ Einzelpunktfundamente aus Beton falls erforderlich, Abmessungen gemäß stati- scher Anforderung
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Es ist ein Zauntor mit folgenden Spezifikationen zu installieren:
▪ Höhe: 1,8 m
▪ 2-flüglige Ausführung
▪ Breite: 4 m
▪ 2-flüglige Ausführung
▪ Mit eingeschweißter Doppelstabmatte 50x200 mm
▪ Verschluss: Profilzylinderschloss vorbereitet für den Einbau eines bauseits beige- stellten Schließzylinders
▪ Das Tor kann durch Feststeller im geschlossenen sowie geöffneten Zustand arre- tiert werden.
▪ Alle Tor-Teile sind witterungsbeständig feuerverzinkt auszuführen
▪ Farbe: pulverbeschichtet, identische Farbe wie Zaun
▪ Betonfundamente gemäß statischem Erfordernis, frostsicher gegründet
Alle weiteren Befestigungs- und Installationsmaterialien, die für eine Schlüsselfertige Installa- tion des Zauns samt Zugangstoren erforderlich sind, sind in die Position mit einzukalkulieren.
3.5.23 Durchbrüche und Brandabschottungen
Jeder Technikraum im Betriebsgebäude bildet einen eigenen Brandabschnitt. Durchbrüche sind demnach entsprechend mit einem geeignetem Brandschottsystem (DIN 4102) durch den AN auszustatten.
Bei Durchführung von gebündelten elektrischen Leitungen, Kabeltrassen oder Kabelbühnen sind geprüfte Kabelschotts mit der Feuerwiderstandsklasse des trennenden Bauteils vorzuse- hen. Die Schotts sind dauerhaft zu kennzeichnen. Es sind die Einbauvorschriften des Schott- herstellers aus dem Zulassungsbescheid zu beachten.
Werden einzeln verlegte elektrische Leitungen und/oder Stromschienenanlagen durch Wände und/oder Decken geführt, die raumabschließend sind und einer bestimmten Feuerwider- standsklasse entsprechen müssen, sind die Restöffnungen in den durchbrochenen Bauteilen so zu schließen, dass deren Feuerwiderstandsklasse erhalten bleibt. Die Restöffnungen kön- nen mit mineralischem Mörtel oder mit im Brandfall aufschäumenden Stoffen (z. B. Brand- schutzmörtel, Brandschutzgips) geschlossen werden.
Werden bestehende Brandschotte geöffnet, um weitere Kabel hindurchzuziehen, sind diese nach Vollendung der Baumaßnahme wieder fachgerecht zu verschließen.
3.5.24 Cybersicherheit
Alle Komponenten müssen die Anforderungen des BSI hinsichtlich Cybersicherheit erfüllen. Es müssen Sicherheits- und Systemupdates jederzeit nachträglich installiert werden können.
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3.5.25 Inbetriebsetzung / Inbetriebnahme
Die Inbetriebsetzung der Gesamtanlage ist im Anschluss an die beendete Montage durchzu- führen.
Die Arbeiten der Inbetriebsetzung beinhalten:
▪ Prüfung aller Schnittstellen bei den vom AN gelieferten Anlagen
▪ Überprüfung aller Anschlüsse (u.a. Dichtheit, Zugentlastung etc.)
▪ Komplette Prüfung aller Systeme, inkl. aller Einstell-, Abgleich-, und sonstigen Arbeiten
▪ Parametrierung der PV-Anlage, des Speichers und des Monitoring Systems
▪ Inbetriebsetzung der Anlage und prüfen sämtlicher Funktionen
▪ Durchführung von elektrotechnischen Messungen (Leerlaufspannung, Kurzschluss- strom, Isolationsmessung, Erdung, etc.)
▪ Durchführung aller in den anzuwendenden Vorschriften und Richtlinien geforderten Tests zur Inbetriebsetzung
▪ Eintragung aller ermittelten Werte in das Inbetriebsetzungsprotokoll.
Die Arbeiten der Inbetriebsetzung sind mit allen Details aufzuzeichnen.
Die Inbetriebnahme ist im Anschluss an die Inbetriebsetzung, sofern erforderlich in Abstim- mung mit dem Energieversorger durchzuführen.
Die Arbeiten der Inbetriebnahme beinhalten auch:
▪ Systemtest
▪ Funktionskontrolle
▪ Fertigmeldung beim Energieversorgungsunternehmen
▪ Unterstützung bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister
Die Arbeiten der Inbetriebnahme sind mit allen Details aufzuzeichnen.
Messung der Erdungs- und Potentialausgleichsanlage:
Um den Anlagenzustand festzuhalten, sind nach Abschluss der Arbeiten die Erdungs- und Potentialausgleichsanlagen der PV-Anlage zu überprüfen. Hierzu sind durch den AN die not- wendigen Messungen durchzuführen, zu protokollieren und auszuwerten. Die Prüfprotokolle sind dem AG in 2-facher Ausführung zu übergeben. Werden die geforderten Werte durch die Erdungs- und Potentialausgleichsanlagen nicht eingehalten, so sind diese zu verstärken. Die Leistungen sind in die Position „Inbetriebsetzung“ mit einzukalkulieren. Die Messungen sind gem. den gültigen Normen durchzuführen.
Messung von Kabelstrecken:
Die Prüfung beinhaltet nachweislich zumindest:
▪ Isolationsmessung
▪ Strangmessprotokoll
Die Messung ist zu protokollieren und mit Befund vorzulegen.
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Probebetrieb:
Nach erfolgreicher Inbetriebnahme der Anlage ist ein Probebetrieb durchzuführen, in der die Performance Ratio der Anlage auszuwerten ist. Der Probebetrieb hat über einen Zeitraum von 14 Kalendertagen zu erfolgen. Die Auswertung der Performance Ratio hat bei einer Mindest- Einstrahlungssumme in Modulebene von 30 kWh/m² (im Gesamten Betrachtungszeitraum) zu erfolgen. Der Betrachtungszeitraum muss mindestens zwei wolkenfreie Tage enthalten. Soll- ten die geforderten Bedingungen in diesem Zeitraum nicht erreicht werden, ist der Probebe- trieb um so viele Kalendertage zu verlängern bzw. zu verschieben, bis die Mindest-Anforde- rungen erreicht werden können.
Während des Probebetriebes darf es zu keinerlei Datenverlusten kommen.
In die Messung der Performance Ratio sind die Kabel- und Wechselrichter-Verlust-Leistungen mit einzubeziehen. Die Messung der Performance Ratio hat gemäß IEC 61724-1 zu erfolgen. Die Messwerte des Probezeitraums sowie eine nachvollziehbare Berechnung der Perfor- mance Ratio sind dem AG vorzulegen.
3.5.26 Dokumentation
Die zu liefernde Dokumentation hat zumindest aus folgenden Teilen zu bestehen:
▪ Technische Beschreibung der Anlage
▪ Fotodokumentation mit Lichtbildern sämtlicher Anlagenteile auch während dem Bau
▪ Statische Nachweise (Unterkonstruktion, Ballastierung)
▪ Installations- und Konfigurationsanleitung
▪ Dokumentation und Prüfung gem. VDE 0126-23-1
▪ Auflistung der eingestellten Parameter etc.
▪ Einstellwerte bzw. Unterlagen zur Inbetriebnahme
▪ Detaillierte Angaben zur Parametrisierung der Lastspitzenkappung
▪ Inbetriebnahmevorschriften
▪ Sicherheitsprotokolle für elektrotechnische Anlagen gemäß Elektrotechnikgesetz
▪ Übersichts-, Arbeits-, Montage-, Werkstattpläne etc. der ausgeführten Anlage
▪ Anleitungen und Datenblätter (Wechselrichter, PV-Module, UK, Sensorik, Batteriesys- tem etc.)
▪ Schulungsunterlagen für die Unterweisung des Bediener- und Benutzerpersonals
▪ Wartungs- und Instandhaltungsanweisungen - Protokolle (Abnahme-, Mess-Protokolle, etc.)
Die Unterlagen sind in bearbeitbarer Form (Excel, Word, DWG, etc.) sowie als PDF-Dateien zu übergeben.
Die Kabelwege zum Betriebsgebäude bzw. zu den Außenverteilern sind in die Bestandspläne der Autobahn GmbH einzuarbeiten. Der Aufwand für die Vermessung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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Mit der Dokumentation ist auch ein Anlagenbuch gem. DIN EN 62446 zu liefern.
Sämtliche Komponenten der PV-Anlage sind mit UV-beständigen Bezeichnungsschildern zu beschriften. Am Anfang und Ende der Tischreihen sind Bezeichnungsschilder vorzusehen.
Das Hinweisschild „Achtung PV“ sowie „Achtung Batteriespeicher“ ist jeweils im Eingangsbe- reich der Anlage und in der NSHV vorzusehen. Zusätzlich sind Hinweisschilder „Achtung PV“ an der Umzäunung und den Zauntoren/-türen der PV-Anlage anzubringen.
Die Fertigstellungsmeldung (Energieversorger) hat durch den AN inkl. Beistellung der benö- tigten Unterlagen zu erfolgen.
Das Betriebspersonal ist in die PV-Anlage einzuschulen und in das Monitoring-Portal einzu- weisen (Theorie und Praxis). Hierzu ist eine allgemeine Anleitung mit den wichtigsten Hinwei- sen und Handlungsabfolgen zu erstellen und vorab zu übermitteln. Voraussetzung für eine Einschulung ist, dass die Dokumentation vollständig vorliegt und die Anlage voll funktionsbe- reit und ohne Fehlermeldungen läuft. Ein Einschulungstermin wird in Abstimmung mit dem AG festgelegt.
3.6 Wartung und Betriebsführung
Die Betriebsführung hat das Ziel den maximalen Ertrag der Anlage über die gesamte Betriebs- dauer zu gewährleisten. Außerdem ist durch die Betriebsführung der Anlage ein sicherer Be- trieb der gesamten PV-Anlage inklusive Batteriespeicher zu gewährleisten. Hierzu sind min- destens die Punkte der beigelegten Arbeitskarte KG 442 für PV Anlagen Variante 1 des AMEV einzuhalten.
Zusätzlich ist 1 Jahr nach Inbetriebnahme die Performance der Lastspitzenkappung auszu- werten, mit dem AG abzustimmen und eine Anpassung des Regelkonzepts durchzuführen.
3.7 Gutachten
Ein Blendgutachten liegt vor. Für den gegenständlichen AN ergeben sich daraus keine Leis- tungen. Die Aufständerung (Ausrichtung und Neigung) der Module hat gemäß Leitplanung zu erfolgen. Es ist eine vertikal aufgeständerte Ost-West Ausrichtung mittels bifazialen Modulen zu installieren.
3.8 Anmeldung Netzanschluss Strom
Es wurde bereits eine Anmeldung bei dem zuständigen Energieversorger vorgenommen. Die erforderliche Reservierung liegt bereits vor. Der AN hat nach Auftragserteilung die Anmeldung zu vervollständigen und technische Daten der eingesetzten Wechselrichter und Komponenten dem Energieversorger mitzuteilen, sowie erforderliche Bestellungen auszulösen und das An- schluss- und Regelungskonzept abzustimmen.
3.9 Anlagenzertifikat und Konformitätserklärung
Für die Anlage ist ein Anlagenzertifikat samt anschließender Konformitätserklärung nach VDE- AR-N-4110 / TAB Bayernwerk durch ein akkreditiertes Unternehmen zu erstellen. Hierfür sind alle nötigen Dokumente bereitzustellen und Vorkehrungen zu treffen. Alle nötigen Abstimmun-
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gen mit dem Drittunternehmen und Energieversorger sind in die Einheitspreise mit einzukal- kulieren. Es obliegt dem AN den Zertifizierungsprozess rechtzeitig anzustoßen und einzutak- ten, damit es zu keinen Verzögerungen bei der Inbetriebnahme und abschließenden Konfor- mitätserklärung kommt.
3.10 Abfälle
Alle im Zuge der Arbeiten anfallenden Abfälle, Materialreste und Verpackungen sind durch den AN ordnungsgemäß zu trennen, zu verwerten bzw. zu entsorgen und von der Baustelle zu entfernen. Die geltenden gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten; die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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4 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN
4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
Die beiliegende Planung ist als Leitplanung zu verstehen und bezieht sich auf Basis diverser Herstellerdaten. Die genaue Anzahl der Module, Anzahl und Größe der Wechselrichter, Ka- belquerschnitte etc. sind vom Bieter auf Basis seiner angebotenen Produkte auszulegen.
Folgende Pläne liegen der Ausschreibung bei:
Pläne:
▪ 19567-05-DWG-0001_Modulzaun Draufsicht
▪ 19567-05-DWG-0002_Modulzaun Seitenansicht
▪ 19567-05-DWG-0003_Einlinienschema
▪ 19567-05-DWG-0004_ Details Ausführung
Übergeordnete Dokumente:
▪ Geotechnischer Bericht – B261080
▪ Arbeitskarte KG 442 - Variante 1
4.2 Vom AN zu liefernde Ausführungsunterlagen
▪ Konzept des Bauablaufs (Anlieferung, Montage)
▪ Baustelleneinrichtungsplan
▪ Bauablaufplan/Terminplan
▪ Bautagesberichte:
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies sind insbesondere: Beginn und Ende der tägli- chen Arbeitszeit, Witterung, Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Ar- beitskräfte, eingesetzte Nachunternehmer/andere Unternehmer, Anzahl und Art der einge- setzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang, Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierzeiten und dergleichen), Behinderung und Un- terbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.
▪ Werks- und Montagepläne / Vermessungsunterlagen
▪ Statische Nachweise der Konstruktionen
▪ Prüfprotokolle
▪ Dokumentation
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5 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDIN-
GUNGEN
5.1 Beginn und Beendigung der Leistungen
Folgender Zeitplan ist umzusetzen:
| Beschreibung | Dauer / Frist | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Leistungsbeginn | Mit schriftl. Auftragsvergabe | ||||
| Bauablaufkonzept | 28 Kalendertage nach Leistungsbeginn | ||||
| Übergabe Werks-&Montageplanung | 42 Kalendertage nach Leistungsbeginn | ||||
| Prüfung und Freigabe der Werks-& | 14 Kalendertage | ||||
| Montageplanung durch AG | |||||
| Baubeginn vor Ort | 15.03.2027 | ||||
| Technische Inbetriebnahme PV-An- | 31.08.2027 | ||||
| lage | |||||
| Mängelfreie Übergabe inkl. Dokumen- tation | 29.10.2027 |
5.1.1.1 Werks- und Montageplanung
Die vollständige Werks- und Montageplanung (inkl. Modulbelegung, Auslegung Unterkon- struktion, Verschaltungsplan, Schaltschrankaufbau) ist spätestens nach 6 Wochen nach schriftlicher Auftragsvergabe des AN fertigzustellen und dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
5.1.1.2 Baubeginn
Der Baubeginn der PV-Anlage bzw. der vorbereitenden Maßnahmen ist für den 15.03.2027 geplant. In Abstimmung mit dem AG kann dieser Termin einvernehmlich abgestimmt werden, sofern der Inbetriebnahme Termin nicht gefährdet wird.
5.1.1.3 Technische Inbetriebnahme der PV-Anlage inkl. Batteriespeicher
Die Inbetriebnahme der PV-Anlage inkl. des Batteriespeichers hat spätestens zum 31.08.2027 zu erfolgen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hat die Anlage Strom zu erzeugen und in das Betriebsgebäude einzuspeisen. Dieser Termin ist verpflichtend einzuhalten
5.1.2 Mängelfreie Übergabe inkl. geprüfter Dokumentation
Die Anlage ist mangelfrei inkl. geprüfter Dokumentation spätestens bis zum 29.10.2027 zu übergeben. Für die Prüfung der Unterlagen sind 2 Wochen durch den AG einzukalkulieren.
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Der Abnahmetermin soll in Abstimmung mit dem AG innerhalb der folgenden zwei Wochen stattfinden.
5.2 Allgemeine Hinweise zu Ausschreibungs-/Vertragsbestimmungen
Schlüsselfertige Installation der PV-Anlage:
Der Leistungsumfang beinhaltet sämtliche Leistungen, die für die schlüsselfertige Installation der Anlage erforderlich sind. Dies beinhaltet unter anderem sämtliche Anschluss- und ggf. Umbauarbeiten am Bestandsverteiler, Adaptierungen der Bestandspläne, Koordinierung mit dem Energieversorger, Einholung von Spartenauskünften, ggf. Beantragung von Straßensper- ren, Programmierung und Inbetriebnahme der Anlage. Sämtliche dadurch anfallende Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
5.3 Projektmanagement
Vom Auftragnehmer ist eine Projektleitung als zuständiger Ansprechpartner*in für die Projekt- leitung und -koordination während der gesamten Auftragsdurchführung zur Verfügung zu stel- len. Auf Wunsch der Auftraggeberin hat die Projektleitung vor Ort an Baubesprechungen teil- zunehmen.
An die Projektleitung werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
▪ Die Projektleitung muss mindestens vier Jahre Berufserfahrung in dem relevanten Tätig- keitsbereich vorweisen und über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügen.
▪ Die Projektleitung muss mindestens zwei geeignete Referenzprojekte vorweisen, die die nachfolgend genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Folgende Mindestanforderungen muss jedes Referenzprojekt erfüllen:
M.1 Der Abschluss der Leistungserbringung muss zwischen dem 01.01.2022 und dem Datum der Einreichung des Angebots erfolgt sein.
M.2 Es müssen Leistungen erbracht worden sein, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag ver- gleichbar sind. Der Auftrag ist vergleichbar, wenn das Referenzprojekt die Planung und Errichtung einer vertikal aufgeständerten Photovoltaik (PV) Anlage mittels Modulzäunen ≥ 100 kWp erfasst.
Folgende Mindestanforderungen müssen in einer Gesamtschau erfüllt sein:
M.3 Mindestens ein Referenzprojekt mit einem Batteriespeicher ≥ 200 kWh zur Lastspitzen- kappung und Eigenbedarfsoptimierung
M.4 Mindestens ein Referenzprojekt, bei dem eine Mittelspannungsanlage errichtet, erweitert oder umgebaut wurde
Der AG hat das Recht vom AN entsprechende Nachweise zur Erfüllung der aufgestellten Min- destanforderungen an die Projektleitung zu fordern.
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A94 Tunnel Wimpasing BAUBESCHREIBUNG 28.10.2026
ENDE DER BAUBESCHREIBUNG
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