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Universitätsklinikum
Carl Gustav Carus
GB Bau und Technik
Technischer UKD-Standard
Allgemeiner Teil
Stand: 06.2022
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Technischer UKD-Standard Stand: Allgemeiner Teil 06.2022
Inhaltsverzeichnis
1 VORBEMERKUNGEN DOKUMENTENAUFBAU ........................................................................... 3
2 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ............................................................................................ 4
3 ORGANISATION DER PLANUNG UND AUSFÜHRUNG .............................................................. 5
3.1 GRUNDLAGEN ............................................................................................................................. 5 3.2 PLANUNG UND OBJEKTÜBERWACHUNG ......................................................................................... 6 3.3 AUSFÜHRUNG ............................................................................................................................. 7
4 ÄNDERUNGSHISTORIE ............................................................................................................... 10
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1 Vorbemerkungen Dokumentenaufbau
Allgemeine Beschreibung Dokumentaufbau und -funktion:
Dieses Dokument ist das Hauptdokument „Technischer UKD-Standard“, welchem die Standardvorgaben des Universitätsklinikums „Carl Gustav Carus“ Dresden (UKD) für alle DIN 276 - 400-er Kostengruppen und die Kostengruppe 344-Türen mit Anforderungen nachgeordnet sind.
In den nachgeordneten Einzeldokumenten zu den jeweiligen Kostengruppen nach DIN 276 wird in zahlreichen Kapiteln für die Erschließung des jeweiligen Abschnittes und das Gesamtverständnis mittels Hyperlinks auf andere Textabschnitte desselben Dokuments sowie auf andere Einzeldokumente (auch anderer DIN 276-Kostengruppen) bzw. auf zu beachtende Anlagen verwiesen.
Nach Öffnen der Dokumenten –internen- Links, gelangt man zu einer anderen Textstelle. Mithilfe der Tastenkombination + ist es möglich, zur letzten Bearbeitungsstufe, d.h. der letzten Textstelle, zurück zu gelangen und das Lesen ab dieser Stelle weiterzuführen.
Zur besseren Übersicht wird empfohlen, den Navigationsbereich zu aktivieren, welcher einen Überblick über die Kapitelanordnung des Dokuments bietet.
Sie aktivieren den Navigationsbereich über das Register „Ansicht“, den Abschnitt „Anzeigen“ und das Setzen des Hakens im Kästchen „Navigationsbereich“.
Nachfolgende schematische Übersicht dient dem Gesamtverständnis zum Aufbau des technischen Standards.
Im vorliegenden Hauptdokument werden wesentliche Planungs- und Ausführungsgrundlagen zusammengefasst.
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2 Allgemeine Vorbemerkungen
Das Universitätsklinikum Dresden (UKD) bietet medizinische Betreuung auf höchstem
Versorgungsniveau. Als Krankenhaus der Maximalversorgung deckt es das gesamte Spektrum der
modernen Medizin ab. Zur Sicherung dieses Niveaus bedarf es neben einer baulichen einer
umfassenden gebäudetechnischen Infrastruktur.
Ziel der Anwendung des UKD-Standards ist die Gewährleistung des wirtschaftlichen und sicheren
Betriebes aller Gebäude und technischen Anlagen des UKD.
Dazu ergänzt der UKD-Standard einerseits die gesetzlichen Bestimmungen, Durchführungsrichtlinien
mit gesetzlichen Charakter, Verordnung über Arbeitsstätten und Unfallverhütungsvorschriften, die
allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T. wie VDI-, VDE-Vorschriften, DIN-Normen) und
die jeweils gültigen AMEV-Richtlinien (aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis Maschinen-
und Elektrotechnik staatlich und kommunaler Verwaltungen, www.amev-online.de).
Bei Abweichungen von den einschlägigen Vorschriften ist durch den Auftragnehmer die Einhaltung
der allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen durch eine Gefährdungsanalyse
nachzuweisen.
Wesentlicher Bestandteil des UKD-Standards ist die Übersichtsliste der im UKD eingesetzten
Fabrikate mit Fabrikatsvorgaben (Einschränkungen) und vorgegebenen Fabrikaten sowie
beschriebenen Qualitäten und Werkstoffen.
Der UKD-Standard ist Planungs- und Ausführungsgrundlage bei Bauvorhaben im UKD.
Alle im UKD-Standard angeführten und zitierten Normen gelten stets in ihrer aktuellsten Fassung.
Sollten zudem spezielle Textstellen dieser Normen angeführt sein, die zwischenzeitlich überarbeitet
und ggf. umgeordnet wurden, dann gelten entsprechenden die inhaltlich zutreffenden Textstellen der
aktuellen Norm. Dabei erheben die im UKD-Standard zitierten bzw. genannten Normen und
Richtlinien keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch nicht explizit angeführte Regelwerke sind zu
berücksichtigen, wenn die fachliche Aufgabenstellung dies inhaltlich erfordert.
Zudem sind kostengruppenübergreifend geltende UKD-Dokumente bei jeder Planung und Ausführung
zu beachten. Es handelt sich konkret um
Die Raumbücher nach RLBau Muster 13 = allgemeine Qualitätsbeschreibungen von
Nutzungseinheiten (Anlage Raumbücher),
die CAFM-Richtlinie des UKD,
die Grundsätze zum Vollprobentest und zur Wirk-Prinzip-Prüfung (Anlage Vollprobentest
Wirk-Prinzip-Prüfung)
das Medienzählkonzept des UKD (Anlage Medienzählkonzept)
die UKD-Beschriftungsrichtlinie,
die UKD-Fabrikatsvorgaben (Anlage Fabrikatsvorgaben UKD)
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Der Technische UKD-Standard spiegelt insbesondere die Erfahrungen aus dem sicheren und
wirtschaftlichen Anlagenbetrieb wieder. Insofern sind die in den UKD-Standards definierten Qualitäten
und Verfahren bei der Planung und Ausführung einzuhalten. Abweichungen bedürfen generell der
schriftlichen Zustimmung des verantwortlichen UKD-Geschäftsbereichs und seiner spezifischen
Abteilungen.
Der Technische UKD-Standard ist Planungs- und Ausführungsgrundlage bei Bauvorhaben im UKD.
3 Organisation der Planung und Ausführung
3.1 Grundlagen
Die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen im UKD erfolgt auf der
Grundlage der RL- Bau Hochschulmedizin, des Baurahmenvertrages oder des jeweiligen
Drei-Seiten-Vertrages.
Voraussetzung für jegliche externe Dienstleistung ist eine vertragliche Vereinbarung, die
Aufgabenstellung, die Verantwortung für die Planungskoordination und die
Projektbeteiligten, die Arbeitsgrundlagen, den zeitlichen Ablauf einschließlich Freigabe
von Planungsergebnissen sowie Abnahmen der Leistungen und die Honorierung regelt.
Besondere und zusätzliche Leistungen sind vor Leistungserbringung i.d.R. schriftlich zu
vereinbaren.
Für die Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung gem. HOAI arbeitet i.d.R. der GB Bau
und Technik mit einem Medienerschließungskonzept zu. D.h., die Aufgabenstellung für
die Planung bzw. Durchführung von Baumaßnahmen wird unterstützt. Das:
-
Raumprogramm,
-
allgemeine Raumanforderungen soweit sie nicht in den UKD Standards geregelt
sind,
-
Medizintechnikplanung,
-
Medienanschlussbedingungen,
-
Medienverbrauch und Gleichzeitigkeitsfaktoren
-
Vorgaben für die Bewirtschaftungskosten,
-
Budgetkosten
-
Rahmenterminplan
-
und sonstige besondere Anforderungen werden vom jeweiligen Planungs- bzw.
Projektteam bearbeitet.
Allgemeine Qualitätsbeschreibungen von Nutzungseinheiten werden in separaten
Dokument beschrieben: Qualitätsbeschreibung von Nutzungseinheiten
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3.2 Planung und Objektüberwachung
Planung von Bauvorhaben im UKD erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der aktuell
gültigen CAFM-Richtlinie.
Im Planungsprozess ist mit dem GB Bau und Technik (GB BuT) abzustimmen, welche
Planungsdaten später in die Betriebsführung übernommen werden. Diese Planungsdaten
sind im Zuge der Ausführung fortzuschreiben und mit den Revisionsplänen oder
sonstigen Daten dem UKD mit Abnahme der Leistung zu übergeben.
Im Planungsprozess ist der Projektleiter für die Einhaltung der Kostenobergrenzen,
Termine und Projektqualitäten verantwortlich.
Das Aufzeigen von verschiedenen Varianten und die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit
für Investition und Betrieb sind im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung zu erarbeiten.
Die Planung und Objektüberwachung erfolgt grundsätzlich entsprechend den
Leistungsphasen 1 – 8 (9) nach der HOAI.
Besondere Leistungen sind schriftlich zu vereinbaren.
Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung bzw. ES- und EW- Bau inkl. der jeweiligen
Kostenschätzungen/ -berechnungen sowie der Ausführungsplanung sind dem
Auftraggeber und UKD in geeigneter Form vorzulegen.
Die vorgelegten Planungen sind durch den AG schriftlich freizugeben. Somit sind sie
Grundlage für die nächste Planungsstufe (nächste Leistungsphase).
Im Rahmen der Konzeptionsfindung zur technischen Gebäudeausrüstung sind mit dem
Architekten und anderen beteiligten Fachplanern Lösungen zu finden, die ein
wirtschaftliches Errichten und Betreiben des Gebäudes und der technischen Anlagen
ermöglichen:
-
Trassenverlauf.
-
Größe und Anordnung von Technikzentralen und Hausanschlussräumen.
-
Ausreichender Installationsbereich in Unterhangdecken.
-
Vermeidung von geschlossenen Unterhangdecken bei darüber liegenden Installationen der TGA.
-
Vermeidung von maschinellen Entrauchungsanlagen.
-
Anordnung und Ausführung von Rückkühlwerken.
-
Sommerlicher Wärmeschutz.
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Mit dem Fachplaner Gebäudeautomation (GA) sind bereits im Rahmen der Vor- und
Entwurfsplanung die Schnittstellen eindeutig zu klären (z.B. BUS- System in der
Feldebene usw.) sowie die aufzuschaltenden Datenpunkte abzustimmen.
Im Rahmen der Ausführungsplanung ist ein koordinierter Trassenplan der Gewerke
Heizung, Sanitär, Raumlufttechnik, ELT, Daten, GA, technische (medizinische) Gase,
Druckluft zu erstellen. Damit sollen Kollisionspunkte ausgeräumt werden.
Revisionsklappen in Unterhangdecken sind grundsätzlich als nicht abschließbar zu
gestalten. Abweichungen aus anderweitigen Gründen sind vorab mit GB BuT, Abteilung
Gebäudetechnik abzustimmen.
Nachträge, Mengenmehrungen bzw. Mengenminderungen sind dem AG kurzfristig
entsprechend Formblatt anzuzeigen.
Kostenkontrolle
Im Rahmen der Erbringung der Leistungsphase 8 ist dem AG eine Kostenkontrolle
turnusmäßig vorzulegen. Die zu erwartende Schlussrechnungssumme ist auszuweisen.
Kommunikation
Es ist wichtig, die projektverantwortlichen Mitarbeiter der Abteilung Gebäudetechnik in
den Planungsprozess einzubeziehen. Dem Planer ist ein Ansprechpartner zu nennen.
Der Bauablauf ist zu erstellen bzw. bei dessen Erstellung mitzuwirken.
An den turnusmäßigen Beratungen / Rundgängen ist zwingend teilzunehmen.
3.3 Ausführung
Entsprechend VOB Teil C
Generell ist vor der VOB- Abnahme ein mehrwöchiger Probebetrieb vorzusehen.
Mindestens 2 Wochen Probebetrieb in Regie des planenden Büros
Mindestens 1 Woche Probebetrieb in Regie Gebäudetechnik des UKD
Bei RLT- Anlagen ist nach dem Probebetrieb ein genereller Filterwechsel vorzunehmen.
Die CAFM- Vorgaben der UKD sind während der Ausführung umzusetzen.
Baustrom und Bauwasser
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Baustromanschlüsse sind nur jeweils bis maximal 10 kVA möglich. Bauwasseranschlüsse sind
gemäß EN 1717 mittels Systemtrenner zu installieren. Es ist jeweils ein Unterzähler zu
installieren vgl. Kap. 4.2.0 Medienzählkonzept.
Bemusterungen
Entsprechend des technischen Standards des UKD gibt es Fabrikatseinschränkungen und –
vorgaben für Bauteile und Komponenten Fabrikatsvorgaben_UKD.
Eine Bemusterung der einzusetzenden Bauteile erfolgt durch den gewerkeverantwortlichen
Mitarbeiter des UKD um einen möglichst einheitlichen Ausstattungsgrad im Gebäude /
Liegenschaft zu erreichen.
Beschriftung und Beschilderung
Die Kennzeichnungsrichtlinien sind in der CAFM- Richtlinie festgehalten. Bei Unklarheit sind die
Abstimmungen mit dem gewerkeverantwortlichen Mitarbeiter des UKD zu führen.
Die Beschriftung der Anlagen und -komponenten vor Ort ist in der Beschriftungsrichtlinie des
UKD geregelt.
Revisionsunterlagen
sind entsprechend den CAFM- Richtlinien zu erstellen. Insbesondere sind die Bedingungen aus
der Kennzeichnungspflicht im Rahmen der Europäischen Harmonisierung zu beachten
(Beispielhaft wird auf die BauprodukteVO verwiesen).
Leitungen im Außenbereich
Für alle im Außenbereich des UKD verlegten Leitungen sind eingemessene Leitungspläne zu
übergeben und in die Bestandsunterlagen zu übernehmen. Die erteilten Schachtscheine
basieren auf den Angaben des koordinierten Leitungsplanes des UKD. Sollten bei den
erforderlichen Erdarbeiten Leitungen gefunden werden, die nicht bzw. in falscher Lage
eingezeichnet sind, müssen diese in den Plan eingetragen werden.
Abnahme und Übergabe mit UKD als Auftraggeber
Probebetrieb erfolgreich durchgeführt.
Abnahme UKD, Fachplaner anzeigen.
Abnahme durch das UKD.
Zur Abnahme müssen die vorläufigen Revisionsunterlagen entsprechend CAFM- Richtlinie
vorliegen.
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Mangel- und Restleistungsbeseitigung sind anzuzeigen und werden abgenommen.
Teilabnahmen
Für alle Leitungssysteme, die zur VOB- Abnahme nicht mehr sichtbar bzw. zugängig sind, hat
die Abnahme dieser Systeme vor dem Überbauen zu erfolgen.
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4 Änderungshistorie
| Version | Datum | Bearbeiter | Änderungen | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 23.01.200 9 | 23.01.200 9 | Wild [KLEMM- INGENIEURE] | Datei Änderungen 23.01.09 | |
| 07.07.200 9 | 07.07.200 9 | Wild [KLEMM- INGENIEURE] | Datei Änderungen 07.07.09 | |
| 31.03.201 0 | 31.03.201 0 | Wild [KLEMM- INGENIEURE] | Datei Änderungen 31.03.10 | |
| 30.07.201 0 | 30.07.201 0 | Wild [KLEMM- INGENIEURE] | Datei Änderungen_30.07.10 | |
| 10.12.201 0 | 10.12.201 0 | Wild [KLEMM- INGENIEURE] | Datei Änderungen_10.12.10 | |
| 22.02.201 1 | 22.02.201 1 | Langer [UKD] | Datei Änderungen_22.02.11 | |
| 31.01.201 4 | 31.01.201 4 | Erler [UKD] | Inhaltliche und organisatorische Überarbeitung alle KG | NEU: KG 549- Tor- und Schrankenanlagen KG 474- OP- Leuchten |
| 31.07.201 4 | 31.07.201 4 | Erler [UKD] | Datei Änderungen_31.07.2014.pdf | |
| 19.12.201 4 | 19.12.201 4 | Erler [UKD] | Datei_Änderungen_19_12_2014.pd f | |
| 15.07.201 6 | 15.07.201 6 | Erler [UKD] | Datei Aenderungen_15_07_2016.pdf Inhaltliche und organisatorische Überarbeitung aller KG mit dem Ziel der Reduzierung des Umfangs und inhaltlicher Aktualisierung | |
| 03.2020 | 03.2020 | Erler [UKD] | Teilung des UKD-Standards in einzelne Technische UKD- Standards zu spezifischen KG | |
| 06.2020 | 06.2020 | Erler [UKD] | Fortschreibung Fabrikateliste | |
| 03.2021 | 03.2021 | Erler [UKD] | Überarbeitung UKD-Standard Teil KG 480 | Integration Werkstandard Gebäudeleittechni k |
| 09.2021 | 09.2021 | Scheithaue r [UKD] | Veröffentlichung Version 09.2021 | |
| 06.2022 | 06.2022 | Fischer [UKD] | Datei Änderungen _06.2022 | aktualisierte Fabrikatsvorgaben |
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