Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

4_Anlage 2.1_Beispiel_BFSM_Prüfgrundlage_Teil-1.pdf

Errichtung einer Kälteentnahmegruppe mit Rohrleitungen, Pumpen und Wärmetauscher

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 09:56 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

GB Bau- und Technik Universitätsklinikum Carl Gustav Carus

HAUS 130 – OncoRay

Prüfgrundlage Teil 1

L

E

BFSM - Prüfgrundlage

(Teil 1)

I

vom 17.06.2018

P

SHaus 130

für

IWirk-Prinzip-Prüfung

E

B

Ansicht / Ostseite H130

18-06-17_h130_bfsm_prüfgrundlage_teil-1 Seite 1

[Seite 2]

GB Bau- und Technik Universitätsklinikum Carl Gustav Carus

HAUS 130 – OncoRay

Prüfgrundlage Teil 1

Inhaltsverzeichnis

  1. WPP - Notwendigkeit nach SächsTechPrüfVO 3

  2. Brandschutz – Schutzziele 4

2.1 Vorbeugende Brandschutz – Brandentstehung 4

2.2 Vorbeugende Brandschutz – Brandausbreitung 4 2.3 Rettung von Mensch und Tier L 4 2.4 Wirksame Löscharbeiten ermöglichen 4

E

  1. Brandschutzkonzept 5

  2. Sicherheitstechnische Anlagen 8 4.1. Lüftungsanlagen I 8

P

4.2. CO – Warnanlagen 8

4.3. Rauchabzugsanlagen 8

S

4.4. Druckbelüftungsanlagen 8

4.5. Feuerlöschanlagen 8

I

4.6. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen 8

E

4.7. Sicherheitsstromversorgung 9

  1. Brandfallsteuermatrix - BFSM 10

B

5.1. Bestandsunterlagen 11

5.2. BFSM – Prüfgrundlage – Teil 2 11

5.3. Prüfnachweise sicherheitstechnischer Anlagen 11

5.4. Aktualisierung nach Änderungen 11

Anmerkung: Die nachfolgenden Hinweise sind eine Gegenüberstellung der Anforderungen und dem aktuellen Sachstand zu den mit den Gliederungspunkten aufgeführten Forderungen zur Vorbereitung und Durchführung einer Wirk-Prinzip-Prüfung.

Der aktuelle Sachstand bezieht sich auf die vorhandenen baurechtlichen Bestandsunterlagen, insbesondere der Bauge- nehmigung, dem Brandschutzkonzept, dem Feuerwehrplan sowie dem zentralen Alarm- und Einsatzplan (AEP) im Uni- versitätsklinikum Dresden.

18-06-17_h130_bfsm_prüfgrundlage_teil-1 Seite 2

[Seite 3]

GB Bau- und Technik Universitätsklinikum Carl Gustav Carus

HAUS 130 – OncoRay

Prüfgrundlage Teil 1

1. WPP - Notwendigkeit nach SächsTechPrüfVO
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Prüfungen technischer Anlagen nach Bau- ordnungsrecht (Sächsische Technische Prüfverordnung – SächsTechPrüfVO) (Änderung am 8. Oktober 2014 (GVBl. S. 647) ist die Grundlage für die Verantwortung des Betreibers UKD zur Durchführung einer Wirk-Prinzip-Prüfung (WPP). Diese Verordnung gilt für die Prüfung von technischen Anlagen, die für die Sicherheit von Personen von wesentlicher Bedeutung sind, der Brandbekämpfung oder der gefahrenarmen Benutzung von Flucht- oder Ret- tungswegen im Brandfall dienen, soweit sie bauordnungsrechtlich gefordert sind oder an sie bauordnungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über PrüfungLen technischer Anlagen nach Bauord- nungsrecht (Sächsische Technische Prüfverordnung - SächsTechPrüfVO) legt fest: §1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für die Prüfung von technischen Anlagen, dEie für die Sicherheit von Personen von wesentlicher Bedeutung sind, der Brandbekämpfung oder der gefahrenarmen Benutzung von Flucht- oder Rettungswegen im Brandfall dienen, soweit sie bauordnungsrechtlich gefordert sind oder an sie bauordnungsrechtliche Anforde- rungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden, in… I 5.Krankenhäusern, Heimen und sonstigen Einrichtungen zur Unterbringung oder Pflege von Personen… §2 Prüfungen P (1) Durch Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen (Prüfsachverständige) müssen auf ihre Wirk- samkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk- Prinzip-Prüfung) geprüft werden: S 1.Lüftungsanlagen, bezüglich der Belange des Brandschutzes, 2.CO-Warnanlagen, 3.Rauchabzugsanlagen, 4.Druckbelüftungsanlagen, I 5.Feuerlöschanlagen, ausgenommen nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen …, 6.Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, 7.Sicherheitsstromversorgungen.
Haus 130 - OncoRay Zentrum für Strahlenforschung in der Onkologie
E B Aktuelle Nutzung: Das Gebäude ist ein Institutsgebäude mit Büro- und Laborräumen, Räumen für eine Strahlenbehandlung von Patienten. Aufenthaltsräume befinden sich auf den Ebenen -1 bis 02. Außerhalb der Bunker befinden sich keine Strahlenquellen. Die Tierstellen beherbergen ausschließlich nicht kontaminierte Tiere. Die biologischen Labore entsprechen der Sicherheitsklasse S1. Zu der Nutzung der einzelnen Geschosse wird wie folgt beschrieben: Ebene -2: tieferliegende Ebenen der Strahlenbunker auf der Ebene -1 und Aufzugsunterfahrten, Ebene -1: Technikräume , Büroräume, Sozialräume, Erschließung einer über zwei Geschosse führende Halle (zentrales Foyer), Laborräume , Tierhaltung , Erschließungswege für Patienten, Ebene 00: Büro- und Labornutzung sowie ein Patientenboard, Feuerwehrzugang auf der Gebäude Nordseite am Zugang Treppenraum TR 2, Erschließungswege für Patienten, Ebene 01: Büro- und Labornutzung und das Laserlabor, Ebene 02: Büro- und Labornutzung mit reduziertem Grundriss.
Nutzungsart nach AAO: (Alarm- und Ausrücke-Ordnung) Forschung, Lehre + Tagesklinik (Krankenhaus)
Personenzahl (Personenbestand und Besucher): max. 300 Personen tagsüber, 7:30 bis 17:00 Uhr ca. 2 Personen nachts, 17:00 bis 7:30 Uhr / Leitstand IBA (Betreiber Protonenanlage)
Arbeits- und Öffnungszeiten: Arbeitszeit 24 h

Arbeitszeit 24 h

18-06-17_h130_bfsm_prüfgrundlage_teil-1 Seite 3

[Seite 4]

GB Bau- und Technik Universitätsklinikum Carl Gustav Carus

HAUS 130 – OncoRay

Prüfgrundlage Teil 1

2. Brandschutz – Schutzziele
Die Brandschutz-Schutzziele werden in der Musterbauordnung unter § 14 definiert: § 14 Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
2.1 Vorbeugende Brandschutz – Brandentstehung
In allen Räumen die dem Aufenthalt von Patienten dienen kann von mittlLeren (normalen) Brandlasten ausge- gangen werden. Das Brandentstehungsrisiko in diesen Räumen wegen Mängeln an technischen Einrichtungen gilt als normal bis gering. In den Technikräumen resultiert die Brandlast im Wesentlichen aus brennbaren Kabeln, Leitungen oder Rohren, die aber kaum einzuschätzen sind, da sie vom Installationsgrad abhängen. Hinsichtlich der Brandgefährdung gelten Technikräume für elektrische Anlagen als erhöht gefährdet.
2.2 Vorbeugende Brandschutz – Brandausbreitung
E I Nach SächsBO § 30 sind Gebäude durch Brandwände in Abständen von höchstens 40m in brandschutztechnisch getrennte Abschnitte (Brandabschnitte) zu unPterteilen. Im Haus 130 wurden aus Sicht der Nutzung 3 Brandab- schnitte gebildet Die notwendigen Flure werden im Regelfall gemäß § 36 Abs. 3 SächsBO durch rauchdichte und selbstschließende Türen (RS nach DIN 18 095) in Flurabschnitte mit einer Länge > 30 m unterteilt. Die zulässige Rauchabschnittslänge von 30 m wird im Brandabschnitt BA 3 auf der Ebene 01 um 2 m und auf der Ebene 02 um 5 m überschritten. Gegen die Überschreitung der Rauchabschnittslänge bestehen aus brand- schutztechnischer Sicht keine Bedenken, da das Gebäude mit einer vollflächigen Brandfrüherkennung durch Rauchmelder und gekoppelter akustischer interner Alarmierung versehen ist und daher eine unverzügliche Eva- kuierung möglich ist.
S 2.3 Rettung von Mensch und Tier
I E Die hilfsweise Berücksichtigung der BbgKPBauVO bezieht sich auf die Bereiche, in denen sich Patienten aufhal- ten können. Diese Patienten werden im Regelfall im Krankenbett verfahren. Der Eintritt der Patienten befindet sich auf der Ebene 00 im Anschluss an Haus 44 (Gebäudeachse A/4) und verläuft über den notwendigen Flur im Haus B44 und die Halle (zentrales Foyer) in die Aufzugsanlage A 1 (Bettenaufzug). Mit dem Bettenaufzug werden die Patienten auf die Ebene -1 verbracht, von wo über den anschließenden not- wendigen Flur das Ziel, der Therapiebereich -1.116, erreicht wird. Als Rettungswege stehen jeweils Ausgänge ins Freie zur Verfügung, die eine Breite von mindestens 1,25 m besit- zen (§ 9 Abs. 5 BbgKPBauVO). Die Breite der Flure beträgt 2,25 m (§ 7 Abs. 1 BbgKPBauVO). Teil A der Brandschutzordnung hängt im Gebäude aus.
2.4 Wirksame Löscharbeiten ermöglichen
Das Gebäude weist bereits im Bestand eine ausreichende Löschwasserversorgung auf, um wirksame Löscharbei- ten nach § 14 Abs. 1 SächsBO zu ermöglichen. Die Löschwasserversorgung für die manuelle Brandbekämpfung muss gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 405 im vorliegenden Fall in der Summe mindestens 1.600 l/min für 120 min betragen. Zur Löschwasserversor- gung können dabei Hydranten im Umkreis von 300 m um die bauliche Anlage in Anrechnung gebracht werden. Die in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlage im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Hydranten sind für die äußere Löschwasserversorgung als ausreichend anzusehen, d. h. es müssen im Rahmen der äußeren Lösch- wasserversorgung keine weiteren Hydranten vorgesehen werden. Nutzungsbedingt werden wassergefährdende Stoffe innerhalb der beiden betrachteten Gebäude in geringen Mengen gelagert, so dass die Löschwasser-Rückhalte- Richtlinie (LöRüRL) im vorliegenden Fall keine Anwendung findet und dementsprechend auf die Anordnung einer Löschwasser-Rückhalteanlage verzichtet werden kann. Über den Tagesbedarf hinaus vorgehaltene Mengen werden in Sicherheitsschränken aufbewahrt. Wassergefährdende Flüssigkeiten werden in Wannen aufgestellt, so dass ein Auslaufen nicht zu Kontaminatio- nen führen kann.

nen führen kann.

18-06-17_h130_bfsm_prüfgrundlage_teil-1 Seite 4

[Seite 5]

GB Bau- und Technik Universitätsklinikum Carl Gustav Carus

HAUS 130 – OncoRay

Prüfgrundlage Teil 1

3. Brandschutzkonzept
Auszug aus vfdb Merkblatt 14-01 / 2015 Unter einem Brandschutzkonzept (BSK) versteht man ein Paket von aufeinander abgestimmten baulichen, techni- schen und organisatorischen Maßnahmen, die unter Beachtung der Risikosituation und der zu erfüllenden Schutzzie- le technisch und wirtschaftlich optimal sind. Allgemeine Angaben • Beschreibung des Gebäudes/der baulichen Anlage und Art der Nutzung / Brandlasten / Risikobereiche • Beurteilungsgrundlage (Planungsstand und Rechtsgrundlage) • Darstellung der Schutzziele und Beschreibung der Inhalte z.B. zum PersoLnen-, Sachwert-, Denkmalschutz • Brandgefahren und besondere Zündquellen Baulicher Brandschutz E • Zugänglichkeit der baulichen Anlagen • Erster und zweiter Rettungsweg und Rettungswegausbildung – • Anordnung von Brandabschnitten und Ausführungsqualitäten der trennenden Bauteile • Abschluss von Öffnungen in abschnittsbildenden BauteiIlen • Anordnung und Ausführung von Rauchabschnitten (Rauchschürzen, Rauchschutztüren) P • Feuerwiderstand von Bauteilen (Standsicherheit, Raumabschluss, Isolierung usw.) • Brennbarkeit der Baustoffe Anlagentechnischer BrandschutzS • Brandmeldeanlagen mit Darstellung der überwachten Bereiche • Alarmierungseinrichtung mit Beschreibung der Auslösung und Funktionsweise • Automatische Löschanlagen mit Darstellung der Art der Anlage und der geschützten Bereiche • Brandschutztechnische EinrIichtungen wie z.B. Steigleitungen, Wandhydranten, Einspeisestellen • Rauchableitung mit Darstellung der Zuluft- und der zu Entrauchungsbereiche E • Einrichtungen zur Rauchfreihaltung mit Schutzbereichen • Maßnahmen für den Wärmeabzug mit Darstellung der Art der Anlage • Lüftungskonzept soweit es den Brandschutz berührt (z.B. RLT-Anlagen von Um-auf Abluftbetrieb) • AngBabe zum Funktionserhalt von sicherheitsrelevanten Anlagen einschließlich der SV-Versorgung • Blitz-und Überspannungsschutzanlage • Sicherheit-und Notbeleuchtung • Angaben zu Aufzügen ( z. B. Brandfallsteuerung, Aufschaltung der Notrufabfrage, Feuerwehraufzüge) • Beschreibung der Funktion und Ausführung von Gebäudefunkanlagen (BOS) Organisatorischer, betrieblicher Brandschutz: • Anforderungen an: Brandschutzordnung nach DIN 14096, Evakuierungsplanung und Rettungswegpläne • Kennzeichnung der Rettungswege und Sicherheitseinrichtungen • Bereitstellung von Kleinlöschgeräten (z. B. Feuerlöscher) • Hinweis auf die Ausbildung des Personals in der Handhabung von Kleinlöschgeräten und auf die jährliche Ein- weisung der Mitarbeiter in die Brandschutzordnung • Einrichtung einer Werkfeuerwehr --Veranlassung und Dokumentation der erforderlichen Erstabnahmen und wiederkehrenden Prüfungen technischer Brandschutzmaßnahmen Abwehrender Brandschutz • Löschwasserversorgung und Löschwasserrückhaltung • Erstellung eines Feuerwehrplans nach DIN14095 • Flächen für die Feuerwehr (Aufstell-und Bewegungsflächen) • Einrichtung von Schlüsseldepots (FSD) • Festlegung zentraler Anlaufstellen für die Feuerwehr

18-06-17_h130_bfsm_prüfgrundlage_teil-1 Seite 5

[Seite 6]

GB Bau- und Technik Universitätsklinikum Carl Gustav Carus

HAUS 130 – OncoRay

Prüfgrundlage Teil 1

Haus 130 - OncoRay Zentrum für Strahlenforschung in der Onkologie
Brandschutzrelevante Unterlagen: 2013-06-25_Brandschutznachweis / Büro HHP-Nord / Ost Dr. Haas 2013-09-24_Brandschutzpüfbericht - final / IB Schlegel / Prüfingenieur für Brandschutz Feuerwehrlaufkarten – aktuell Feuerwehrpläne – aktuell n. DIN 14 095 / BSG GmbH v. Juni 2017 Flucht- und Rettungswegpläne – / BSG GmbH / v. 25.04.2017 Brandschutzordnung n. DIN 14 096 Teil 1 … 3 v. Januar 2000 Übersichtspläne Rauchmelder, geschossweise aktuell
L Rechtliche Einordnung des Gebäudes: Aufgrund der aktuellen Nutzung vom H130 als Strahlenklinik mit Forschung/Lehre lässt sich nach SächsBO §2, das Gebäude mit einer Höhe Ebene 1.Dachgeschoss >13m in Gebäudeklasse 5 eingeordnet und gemäß §2 (4) Nr.9 SächsBO als Sonderbau bewertet. Das Gebäude mit besondere Anforderungen wird n. §51 SächsBO als Sonderbau eingestuft.
Feuerwehrschließung: Lage: Am Feuerwehrzugang FSD (Feuerwehrschlüsseldepot), Blitzleuchte
E I Feuerwehr / Funkverkehr: P Das Gebäude ist mit technischen Anlagen zur Unterstützung der Funkkommunikation der Einsatzkräfte der Feu- erwehr ausgerüstet. Eine vollständige Funkausleuchtung mit BOS-Handfunkgeräten (2 m-Band, 1 Watt Sende- leistung) des gesamten Gebäudes wird gewährleistet. Die Anforderungen an den Funktionserhalt des Gebäude- funks beträgt E 90 nach DIN 4102-12. Der BOS-Funk wird in einem Raum auf- gestellt, der Umfassungsbauteile der Qualität F 90-A nach DIN 4102-2 besitzt. Die Tür zu diesem Raum hat die Qualität T 90/RS nach DIN 4102-5 und DIN 18 095.
S Löschanlagen- und Einrichtungen: I Art: - nicht vorhanden Wirk-Bereich: E Trockene Steigleitungen in den Treppenhäusern 1 und 2 in jedem Geschoss. Die Einspeisestelle für beide Trep- penhäuser befindet sich an der Gebäudenordseite bei Treppenhaus 2. Handfeuerlöscher flächendeckend Löschwasserleitung / Steigleitung: - trockene Steigleitung – Entnahme im Bereich Haupttreppenhaus Nicht öffentliche/objektbezogene Löschwasserentnahmestelle: - UFH DN 100 in der Schubertstraße
B Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Art: (maschinelle oder natürliche) manuelle und automatisch Auslösung der RWA Wirk-Bereich: Foyer: manuelle und automatisch Auslösung der RWA Aufzugsschächte: RWA an oberster Stelle im Dach, automatische Auslösung Treppenräume: manuelle und automatisch Auslösung der RWA Seminarräume: manuell über Türen ins Freie sonstige Räume: manuell über Fenster ins Freie
Bunker: Zur Festlegung der erforderlichen Volumenströme wurden numerische Simulationen mit einem Mehrraum- Zonenmodell durchgeführt. Vorgehensweise und Ergebnisse sind in Anlage 5 / BSN dargestellt. Zur Sicherstellung der Schutzziele (Definition einer raucharmen Schicht und Reduzierung der Temperatur unter- halb der Rauchgastemperatur) muss die Rauchableitung für die Räume im Bunker wie folgt ausgelegt werden: Raum 1 - Therapiebereich: Volumenstrom 10.800 m3/h, Raum 2 - Experimentierbereich: Volumenstrom 10.900 m3/h , Raum 3 – Zyklotron / Strahlführung: Volumenstrom 12.800 m3/h . Die genannten Volumenströme müssen zum einen über die Abluftseite abgeführt und zum anderen über die Zuluftseite zugeführt werden.

18-06-17_h130_bfsm_prüfgrundlage_teil-1 Seite 6

[Seite 7]

GB Bau- und Technik Universitätsklinikum Carl Gustav Carus

HAUS 130 – OncoRay

Prüfgrundlage Teil 1

Hinweise zu Gefahrenpotentialen: durch Stoffe: (Benennung, Eigenschaften, Lagerung gefährlicher Stoffe) • Diesellager in E 10,28 m³ Diesel • Lagerung von medizinischen Gasen in -1 • Technische Gase in E 00

durch technische Anlagen: (z.B. Druckgasbehälter, Trafoanlagen usw.) • Trafo in -1 . - Leistung Generator NEA 1.000 kVA • Strahlenbunker in -1 L sonstige Hinweise zur betrieblichen Gefahrenabwehr: • Ionisierende Strahlung: E • Protonentherapiesystem PTS: • Das Protonen – Therapie - System ist in drei Bunkerbereiche aufgeteilt: Zyklotronbunker,

o I

Experimentalbunker und o Gantrybunker. P o Alle drei Bunkerbereiche sind in Feuerwehrgefahrengruppe II eingestuft. Der Protonenstrahl kann in allen drei Bunkerabschnitten ausgeschaltet bzw. mit Crash-Buttons oder durch Öffnen der ZugangSstüren (Türkontakte) unterbrochen werden. • Im und am gesamten Bunker ist ein stationäres Dosisleistungsüberwachungssystem installiert. So be- finden sich die Anzeigeeinheiten (Messwert und Ampel) für die Bunkerräume vor den jeweiligen Zu- gangstüren.

I

• Nach Abschaltung des Protonenstrahlerzeugers dienen diese Geräte der Überwachung der Gammado- sisleistunEg in der Abklingphase bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Betreten dieser Räume möglich ist. Weiterhin werden im Main Control Room auf einem Rechner alle Messwerte illustriert und dokumen- tiert. • B Personen können sich ggf. während des Beschleunigerbetriebes nur im Gantry- und im Experimental- bunker aufhalten! • Weiterhin kann im Zyklotronlager (Raum -1.143) ein temporärer Kontrollbereich eingerichtet werden, wenn ausgebaute aktivierte Anlagenkomponenten des PTS zwischengelagert werden müssen. • Tier-PET (Raum -1.154): • Einstufung in die Feuerwehrgefahrengruppe I. • Nur für den Zeitraum der Untersuchung wird ein temporärer Kontrollbereich eingerichtet. Es werden keine radioaktiven Stoffe gelagert. Die Applikation der Mäuse erfolgt im Human-PET im Haus 44. Nach der Untersuchung werden die Mäuse wieder ins Haus 44 verbracht.

18-06-17_h130_bfsm_prüfgrundlage_teil-1 Seite 7

[Seite 8]

GB Bau- und Technik Universitätsklinikum Carl Gustav Carus

HAUS 130 – OncoRay

Prüfgrundlage Teil 1

4. Sicherheitstechnische Anlagen
Im Haus 130 ist eine Brandmeldeanlage Kategorie 1 „Vollschutz“ vorhanden. Um schutzzielbezogen die zulässigen Ausnahmen von der Überwachung optimal auszunutzen, wurden im Brandschutzkonzept präzise Vorgaben für die Fachplanung festgelegt. sicherheitstechnisches Steuerungskonzept (sSK) / Brandfallsteuermatrix (BFSM) Jedes Brandschutzkonzept, in dem ein Zusammenwirken von technischen Anlagen vorgesehen ist, muss ein sicher- heitstechnisches Steuerungskonzept enthalten, aus dem das Zusammenwirken von Anlagen klar ersichtlich ist. (Diese Anforderung entstand erst mit der Fortschreibung der SächsTechPrüfVO v. 10/2014) Im vorliegenden Brandschutzkonzept v. HHP – Nord / Ost vom 25.06.2013 wurde, in Ergänzung dazu, bereits in einer Brandfallsteuermatrix das Zusammenwirken der sicherheitstechnischen Anlagen ausgewiesen.
4.1. Lüftungsanlagen
L E Die Lüftungszentralen befinden sich auf den Ebenen -1 bis 01. In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Mus- ter-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR) Abschnitt 6.1 können in der Außenluftansaugung schwerentflammbare Dämmungen verwendet werden und die Ansaugschächte und die Zentralen jeweils eine Einheit bilden, da alle I Leitungen, die von diesen Zentralen abzweigen, mit Rauchmelder gesteuerten Brandschutzklappen versehen sind. Die brandabschnittsquerenden LüftungPsleitungen sind mit K 90-Brandschutzklappen nach DIN 4102-6 ver- sehen, die zusätzlich einzeln durch Rauchmelder angesteuert werden. Abschaltungen der Lüftungsanlage sind in der erstellten Brandfallsteuermatrix geregelt.
4.2. CO – Warnanlagen
Im Haus 130 sind keine CO - Warnanlagen vorhanden.
S 4.3. Rauchabzugsanlagen
siehe Punkt 2. / Seite 5 – Brandschutzkonzept
I 4.4. Druckbelüftungsanlagen
Rauchschutzdruckanlage / Spüllüftungsanlage im Bunkerbereich
E 4.5. Feuerlöschanlagen
Im Haus 130 sind keine Feuerlöschanlagen vorhanden.
B 4.6. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
Es ist eine automatische Brandmeldeanlage der Kategorie 1 nach DIN 14675 /40/ (Vollschutz) mit Aufschaltung auf die Gefahrenmeldezentrale Haus 20 (zentrale Aufschaltung auf die Feuerwehr) installiert, um das erhöhte Brandentstehungsrisiko in Aufenthaltsräumen von Patienten (faktisch das gesamte Haus) zu kompensieren. An die Brandmeldeunterzentrale (BMUZ) sind nachfolgende Einrichtungen angeschlossen bzw. mit dieser vernetzt (vgl. Brandfallsteuermatrix): • nichtautomatische Brandmelder (Druckknopfmelder), an Stellen nach Brandschutznachweis, • die natürlichen Rauchableitungsanlagen in den Aufzügen und im Foyer, • die akustischen und optischen Alarmierungseinrichtungen, sowie die „stille" Alarmierung, • die Brandfallsteuerung der Aufzugsanlagen, • das Feuerwehrschlüsseldepot sowie • die Außenkennleuchte. Die Bunkerräume sind mit eigenen Meldegruppen der Brandmeldeanlage versehen.

18-06-17_h130_bfsm_prüfgrundlage_teil-1 Seite 8

[Seite 9]

GB Bau- und Technik Universitätsklinikum Carl Gustav Carus

HAUS 130 – OncoRay

Prüfgrundlage Teil 1

Die Brandmeldeunterzentrale (BMUZ) mit Feuerwehrbedienfeld (nach DIN 14 661), Hauptmelder und Laufkar- ten ist auf der Ebene -1 im Raum -1, 164a, Gebäudeachse H/4-5 angeordnet. Der Treppenraum TR 2 stellt die Feuerwehranlaufstelle dar. Die Feuerwehranlaufstelle ist mit folgenden Komponenten versehen: FSD (Fabrikat Kruse/K5), Signalleuchte und Schild DIN 4066 - D1 -74 x 210 mit der Aufschrift „Brandmeldezentrale", Die Brandmelder in den Flächen steuern folgende zugeordnete Anlagen: Brandschutzklappen in RLT-Anlagen, Brandfallsteuerung des Aufzuges, Alarmierungseinrichtungen Für das Gebäude ist eine elektroakustische Notfallwarnanlage entspreLchend DIN 33 404-3 (Sirenen) instal- liert. Das akustische Warnsignal ist so ausgelegt, dass der Schallpegel den Störschallpegel jeweils um mindestens 10 dB überschreitet. Die Ansteuerung der akustischen Alarmierungseinrichtungen erfolgt bei Ansprechen der Rauchmelder sowie bei Betätigung der Druckknopfmelder übeEr die Brandmeldeanlage. Die Ansteuerung erfolgt für das gesamte Gebäude. In den Technikräumen wird zusätzlich eine optische Alarmierung mit Blitzleuchten vorgesehen. Die Bereiche TCR/MCR werden mit Parallelanzeige an der BMZ „still" alarmiert. Eine tabellarische Zusammenstellung der Melder bildet die Basis der Prüfgrundlage Brandfallsteuermatrix BFSM.
I 4.7. Sicherheitsstromversorgung
P Es ist gemäß DIN VDE 0100-718 (2005-10) eine von der allgemeinen Stromversorgung unabhängige Sicherheits- stromversorgungsanlage mit eineSr bei Ausfall des Netzstroms sich selbsttätig innerhalb von höchstens 15 Se- kunden einschaltenden Sicherheitsstromquelle vorhanden. Als Sicherheitsstromquellen dienen gemäß DIN VDE 0100-300 (1996-01) selbständig von der allgemeinen Stromversorgung arbeitende Stromerzeugungsaggre- gate und Batterien nach DIN EN 50272-2 (2001-12). I An die Anlagen sind die elektrisch betätigten notwendigen Anlagen angeschlossen , die der Sicherheit dienen: E • Sicherheitsbeleuchtung (3 Sekunden für eine Betriebsdauer von einer Stunde), Rauchableitungseinrich- tungen, • Lüftungsanlagen im Bunker, Schließeinrichtungen für Feuerschutzabschlüsse (oder stromlos zu), •B Brandmeldeanlagen (einschließlich der zugehörigen Übertragungseinrichtungen), SOS-Funkanlage, Evakuierungsschaltungen der Aufzugsanlagen sowie Alarmierungseinrichtungen. Die Betriebssicherheit notwendiger Sicherheitseinrichtungen ist gewährleistet, wenn die elektrischen Leitungs- anlagen so ausgeführt oder durch Bauteile umkleidet werden, dass sie bei äußerer Brandeinwirkung für eine ausreichende Zeitdauer funktionsfähig bleiben. Die Dauer des Funktionserhalts beträgt entsprechend Abschnitt 5.3.1 der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) mindestens 90 Minuten bei: • der SOS-Funkanlage. Die Dauer des Funktionserhalts beträgt entsprechend Abschnitt 5.3.2 der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAA) mindestens 30 Minuten bei: • der Sicherheitsbeleuchtung (einschl. hinterleuchteter Rettungswegpiktogramme) 2 , • den Rauchableitungseinrichtungen, • den Lüftungsanlagen im Bunker (vgl. Abschnitt 4.9), • den Schließeinrichtungen für Feuerschutzabschlüsse, • der Brandmeldeanlage einschließlich der dazugehörigen Übertragungsanlagen 3, • der Evakuierungsschaltung der Aufzugsanlagen, • den akustischen Alarmierungseinrichtungen 4 .

18-06-17_h130_bfsm_prüfgrundlage_teil-1 Seite 9

[Seite 10]

GB Bau- und Technik Universitätsklinikum Carl Gustav Carus

HAUS 130 – OncoRay

Prüfgrundlage Teil 1

5. Brandfallsteuermatrix - BFSM
In der täglichen Planungs- und Baupraxis werden die sicherheitstechnischen Anlagen jeweils als autarke, in sich geschlossen wirkende Systeme durch die jeweiligen Fachplaner betrachtet. Wechselwirkungen und funktionale Abhängigkeiten werden meistens nicht oder falsch eingeschätzt. Meldungen, Steuerungen, An- und Abschaltungen von technischen Anlagen sowie deren Komponenten werden in der Planung nur bedingt berücksichtigt. In Folge kann das Zusammenwirken mit Maßnahmen anderer Gewerke nicht zuverlässig funktionieren oder ggf. bei bestimmten Brandszenarien risikoreiche Situationen bedingen. Weiterhin besteht die Gefahr, dass bei Abnahmen und Prüfungen z.T. eigeLnständige Prüfszenarien entwickelt und geprüft werden, die nicht den Planungsvorgaben des Brandschutzkonzeptes entsprechen. Bei Instandhaltung und Umbauten sind die komplexen WechselwEirkungen oftmals nicht bekannt, da sie meist nicht lückenlos dokumentiert werden. Daher sollte bereits in der Planungsphase mit der Erstellung einer Gewerke übergreifenden Funktionsmatrix für den Brandfall begonnen werden, in der über die Ausstattung des Gebäudes und über die Brandschutzmaßnahmen ent- I schieden wird. P Die schutzzielbezogenen Festlegungen zu den Wechselwirkungen und den Ansteuerungen der sicherheitsrelevan- ten Anlagen sind im Brandschutzkonzept bzw. in der Genehmigungsplanung beschrieben. Daraus abgeleitet ist das „sicherheitstechnische Steuerungskonzept“ nach der geplanten Nutzung aufzustellen. S In Vorbereitung einer WPP sind bei Bestandsobjekten die über die Brandmeldeanlage (BMA) ausgeführten Steue- rungen der Sicherheitstechnischen Anlagen in einem übersichtlichen Layout als „Brandfallsteuermatrix BFSM“ zu dokumentieren. I Aus dieser BFSM sollte für jeden einzelnen Melder die daraus zu erwartende Aktion der entsprechenden sicher- heitstechnischen AnElage prüfbar sein. Im Einzelnen sind das z.B.: • Aufzug – Aktion : Anzeige Brandfall / Fahrt in EG • Lüftung – Aktion : RLT = AUS / BSK = ZU • Entrauchung - Aktion : MRA = EIN / EK = AUF • B Fluchttüren – Aktion : entriegeln – AUF • Brandabschnittstüren : entriegeln – ZU • Alarmierung – Aktion : HUPE / ELA – akustische Signale • Alarmierung – Aktion : Stille Alarmierung - Brandfall Diese Funktionsmatrix muss kontinuierlich im weiteren Planungsprozess bzw. der Ausführung sowie während der gesamten Lebensdauer des Gebäudes fortgeschrieben und präzisiert werden.
Entsprechend den Forderungen aus der SächsTechPrüfVO sind die für eine Wirk-Prinzip-Prüfung erforderlichen Bestandsdokumente über den Betreiber zu aktualisieren und bereitzustellen. Dies umfasst z.B. folgende zentrale Dokumente und Unterlagen: • Baugenehmigung, Brandschutzkonzept / Brandschutznachweis • Grundrisspläne mit Verortung der Brandmelder (BRM) und Brandschutzklappen (BSK) • Feuerwehrlaufkarten als Grundlage zur Festlegung von Prüfbereichen • REVI Unterlagen der RLT Anlagen / zur Bezeichnung und Verortung der BSK / EK / JK • Türlisten / BMA-Aufschaltung / Verortung • BMA – Steuerlisten / Kopplerlisten (Zuordnung der Aktionen) • Brandfallsteuermatrix (BFSM) als Prüfgrundlage • TÜV Prüfnachweise für die jeweiligen Sicherheitstechnischen Anlagen / Mängelfrei

18-06-17_h130_bfsm_prüfgrundlage_teil-1 Seite 10

[Seite 11]

GB Bau- und Technik Universitätsklinikum Carl Gustav Carus

HAUS 130 – OncoRay

Prüfgrundlage Teil 1

5.1. Bestandsunterlagen
Baugenehmigungliegt vor14.04.2011
Brandschutzkonzept / BrandschutznachweisHHP – Nord / Ost25.06.2013
Brandschutzordnung Teil A / DIN 14 096 v. 2000UKD2010
Revisionspläne / DIN 13080 / DIN 277GB BuT23.04.2014
Feuerwehrpläne (FWP) DIN 14 095 v. Mai 2007BSG GmbH06.2017
Flucht- und Rettungswegpläne (FLP)BSG GmbH25.04.2017
BMA Steuergruppenliste (Koppler)Fa. PMS / Fa. Weltringaktuell
Übersichtspläne / BrandmelderGB BuT27.03.2018
FeuerwehrlaufkartenFa. PMS / Fa. Weltringaktuell
L 5.2. BFSM – Prüfgrundlage – Teil 2
E Entsprechend der Übersichtspläne Brandmelder / Feuerwehrlaufkarten sind: - 574 Brandmelder installiert und in 159 Meldegruppen zusammengefasst - 185 Melder sind in der Zwischendecke bzw. DoppelbodIen installiert P Entsprechend der BMA Steuergruppenliste (Koppler) wurde die „BFSM – Prüfgrundlage - Teil 2“ erstellt: auf Grundlage der „Masterliste der installierten BSK / EK“ wurden diese geschoßweise, anlagenspezifisch und nach Brandabschnitte in der Übersicht „BFM Human-RLT“ dokumentiert. Die Rauchableitungsbereiche wurden für die Bunkerbereiche (RA1,RA2 u.RA3) in der Übersicht „BFM-RA BA1“ dokumentiert.
5.3. Prüfnachweise sicherheitstechnischer Anlagen
Lüftungsanlagen / RLTBodo Meyer22.11.2016
S CO-Warnanlagenkeine Anlage installiert
Rauchabzugsanlagen / RWAITÜV-SÜD06.07.2016
DruckbelüftungsanlagenTÜV SÜD01.08.2013
E Feuerlöschanlagenkeine Anlage installiert
Brandmelde- und AlarmierungsanlagenTÜV SÜD13.06.2016
ELTTÜV SÜD22.06.2016
B SicherheitsstromversorgungenTÜV SÜD28.04.2016
Aufzugsanlage / PersonenaufzugTÜV SÜD26.01.2018
5.4. Aktualisierung nach Änderungen
Die vorliegende Prüfgrundlage wurde auf Basis der aktuellen Dokumente zum Stand 17.06.2018 erstellt. Änderungen werden nachfolgend dokumentiert:
MaßnahmeÄnderungenDatum

18-06-17_h130_bfsm_prüfgrundlage_teil-1 Seite 11

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung