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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Baubeschreibung / Vorbemerkungen mit allgemeinen
und technischen Angaben
Verbundvergabe von Gleisbauarbeiten und Sicherungsleitungen
einschließlich Qualitätsstopfgang
Paket-Nr. 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf
Hauptbauarbeiten: TK Gleis 101 Fr. 05.03.2027 - Mo. 15.03.2027 TKH Weiche 453, 455 Fr. 19.03.2027 - Mo. 22.03.2027 TK Weiche 266, 267, 268, 272, 300, KrIII und Gleis 98 Fr. 11.06.2027 - Mo. 21.06.2027 TK Weiche 280, 284, 285, 294, 295 und Fr. 02.07.2027 - Mo. 19.07.2027 Gleis 77, 78, 79 TK Weiche 373, 374 Fr. 23.07.2027 - Mo. 26.07.2027 TK Weiche 397 Mo. 02.08.2027 - Do. 05.08.2027 TK Gleis 687/689 Fr. 06.08.2027 - Fr. 20.08.2027 TK Weiche 340, 341, 342 Sa. 21.08.2027 - Mo. 30.08.2027 TK Weiche 375, 376, 380 Mo. 06.09.2027 - Mo. 13.09.2027 TK Gleis 222, 223, 325 Mo. 20.09.2027 - Mo. 04.10.2027
Qualitätsstopfgang: TK Gleis 101 Di. 11.05.2027 TKH Weiche 453, 455 Di. 11.05.2027 - Mi. 12.05.2027 TK Weiche 266, 267, 268, 272, 300 und KrIII Sa. 13.11.2027 - So. 14.11.2027 TK Weiche 280, 284, 285, 294, 295 So 19.09.2027 TK Weiche 373, 374 Sa. 06.11.2027 TK Weiche 397 Sa. 06.11.2027 TK Gleis 687/689 Fr. 01.10.2027 - Mo. 04.10.2027 TK Weiche 340, 341, 342 So. 07.11.2027 TK Weiche 375, 376, 380 Mo. 08.11.2027 TK Gleis 222, 223, 325 Sa. 04.12.2027
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Projekt G.016268598 Strecke 4800; Stuttgart - Bretten, Bf Kornwestheim Pbf, Erneuerung Weiche 453
Projekt G.016268599 Strecke 4800; Stuttgart - Bretten, Bf Kornwestheim Pbf, Erneuerung Weiche 455
Projekt G.016268730 Strecke 4820; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Gleis 687/689
Projekt G.016268810 Strecke 4820; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Kreuz III
Projekt G.016268735 Strecke 4820; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Gleis 101
Projekt G.016268736 Strecke 4820; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Gleis 79
Projekt G.016268737 Strecke 4820; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Gleis 77
Projekt G.016268738 Strecke 4820; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Gleis 78
Projekt G.016268743 Strecke 4820; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Gleis 222/325
Projekt G.016268608 Strecke 4820; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 295
Projekt G.016268609 Strecke 4820; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 268
Projekt G.016268811 Strecke 4826; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 397
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 2 von 95
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Projekt G.016268610 Strecke 4800; Stuttgart - Bretten, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 380
Projekt G.016268611 Strecke 4800; Stuttgart - Bretten, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 375
Projekt G.016268612 Strecke 4800; Stuttgart - Bretten, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 376
Projekt G.016268613 Strecke 4800; Stuttgart - Bretten, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 374
Projekt G.016268614 Strecke 4800; Stuttgart - Bretten, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 373
Projekt G.016268812 Strecke 4820; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 341
Projekt G.016268615 Strecke 4820; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 280
Projekt G.016268616 Strecke 4820; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 284
Projekt G.016268813 Strecke 4820; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 285
Projekt G.016268814 Strecke 4820; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 294
Projekt G.016268618 Strecke 4826; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 267
Projekt G.016268619 Strecke 4826; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 266
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Projekt G.016xxxxxx Strecke 4826; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Gleis 98
Projekt G.016268815 Strecke 4826; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 272
Projekt G.016268620 Strecke 4820; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 300
Projekt G.016268816 Strecke 4820; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 340
Projekt G.016268817 Strecke 4820; Stuttgart Zazenhausen - Ludwigsburg, Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 342
DB InfraGO AG Projekte Netz Stuttgart / Ulm Projektmanagement Oberbau, V.IW-SW-P 323 Presselstr.17 70191 Stuttgart
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Inhaltsverzeichnis
A. Projektübersicht ..........................................................................................................................8 B. Angaben zur Baustelle und Ausführung ..................................................................................... 23 0.1 Angaben zur Baustelle ....................................................................................................... 23 0.1.1 Lage der Baustelle.......................................................................................................... 23 0.1.2 Besondere Belastungen ................................................................................................. 24 0.1.3 Vorhandene Anlagen ..................................................................................................... 24 0.1.3.1 Hindernisse und bauliche Anlagen der DB AG ................................................................ 24 0.1.3.2 Kabel und Leitungen Dritter ........................................................................................... 24 0.1.3.3 Angaben zur Strecke / zu den Strecken .......................................................................... 24 0.1.3.4 Oberbau ........................................................................................................................ 38 0.1.3.5 Dienstüberwege......................................................................................................... 39 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle .......................................................................... 39 0.1.5 Freizuhaltende Flächen .................................................................................................. 39 0.1.6 bleibt frei ....................................................................................................................... 39 0.1.7 bleibt frei ....................................................................................................................... 39 0.1.8 Lage und Ausmaß dem AN überlassener Flächen ........................................................... 39 0.1.9 Baugrund ....................................................................................................................... 41 0.1.10 Bleibt frei ....................................................................................................................... 42 0.1.11 Bleibt frei ....................................................................................................................... 42 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung ........................................................................ 42 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten ................................................................................... 43 0.1.14 Schutzmaßnahmen ........................................................................................................ 47 0.1.15 bleibt frei ....................................................................................................................... 52 0.1.16 bleibt frei ....................................................................................................................... 52 0.1.17 Hindernisse .................................................................................................................... 52 0.1.18 Kampfmittel................................................................................................................... 52 0.1.18.1 Kampfmittelfreimessung.............................................................................................. 52 0.1.18.2 Gestellung Fachaufsicht für Kampfmittelräumung ....................................................... 52 0.1.19 Baustellenverordnung.................................................................................................... 52 0.1.20 Auflagen Dritter ............................................................................................................. 52 0.1.21 bleibt frei ....................................................................................................................... 52 0.1.22 Vorarbeiten des AG ....................................................................................................... 53 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer ..................................................................................... 53 0.2 Angaben zur Ausführung ................................................................................................... 54 0.2.1 Bauablauf ...................................................................................................................... 54 0.2.2 Erschwernisse ................................................................................................................ 60
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
0.2.3 Vorgaben aus dem SiGe-Plan ......................................................................................... 60 0.2.4 Sicherungsmaßnahmen (gem. DIN 18325 0.2.7) ............................................................. 60 0.2.4.1 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AG ............................................................................... 60 0.2.4.2 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AN ............................................................................... 61 0.2.5 Kontaminierte Bereiche ................................................................................................. 63 0.2.6 Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtungen ................................................. 63 0.2.7 Besondere Anforderungen an Gerüste ........................................................................... 63 0.2.8 Mitbenutzung fremder Einrichtungen ............................................................................ 63 0.2.9 Vorhaltung für andere Unternehmer ............................................................................. 64 0.2.10 bleibt frei ....................................................................................................................... 64 0.2.11 bleibt frei ....................................................................................................................... 64 0.2.12 bleibt frei ....................................................................................................................... 64 0.2.13 Eignungs und Gütenachweise ........................................................................................ 64 0.2.13.1 Eignungs- und Gütenachweise für zugelieferte mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) und Bodenmaterial .......................................................................................................................... 64 0.2.14 Umgang mit aufarbeitungsfähigen Stoffen ..................................................................... 66 0.2.15 Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen ........................................................ 66 0.2.15.1 Entsorgung durch den Auftraggeber / Zuführungskonzept ..................................... 67 0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept ................................................................ 67 0.2.15.1.2 Handhabung von Bodenaushub und Bauabfällen................................................ 68 0.2.15.1.3 Deklarationsanalytik ........................................................................................... 70 0.2.15.2 Entsorgung durch den Auftragnehmer / Zuführung ................................................ 71 02.15.2.1 Allgemeine Pflichten und Leistungen des Auftragnehmers ..................................... 71 0.2.15.2.2 Definition Abfallerzeuger und Abfallbesitzer ............................................................. 72 0.2.15.2.3 Betrieb von Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen für Abfälle .............. 72 0.2.15.2.4 Leistungen des AN zur Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung ............................ 73 0.2.15.2.5 Systematik der zu vergebenden Entsorgungsleistungen für mineralische Bau- und Abbruchabfälle .......................................................................................................................... 74 0.2.15.2.6 Umgang mit Rückbau- und Abbruchabfällen ............................................................. 75 0.2.15.2.7 Umgang mit LST- und TK-Reststoffen sowie Schrott .................................................. 75 0.2.15.2.8 Haufwerksbildung und Bereitstellung für Oberbau .................................................... 76 0.2.15.2.9 Deklarationsanalytik ................................................................................................. 77 0.2.15.2.10 Elektronische Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen ......................... 78 0.2.15.2.10.1 Technische Voraussetzungen für das elektronische Abfall-Nachweis-Verfahren ... 78 0.2.15.2.10.2 Vorab- und Verbleibskontrolle für gefährliche Abfälle .......................................... 79 0.2.15.2.10.3 Vorab- und Verbleibskontrolle für nicht gefährliche Abfälle ................................. 80 0.2.15.2.10.4 Einbaudokumentation gemäß Ersatzbaustoff-Verordnung .................................. 81
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
0.2.15.2.11 Abrechnung von Entsorgungsleistungen ................................................................. 85 0.2.15.2.12 Beförderungserlaubnis / Transportgenehmigungen ................................................ 85 0.2.16 Materialbeistellung durch Auftraggeber ........................................................................ 86 0.2.17 Materialliefer- und Abfuhrplan ...................................................................................... 87 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer .............................................................................. 87 0.2.19 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern .............................................................. 87 0.2.20 bleibt frei ....................................................................................................................... 88 0.2.21 bleibt frei ....................................................................................................................... 88 0.2.22 bleibt frei ....................................................................................................................... 88 0.2.23 Betriebliche Angaben (gem. DIN 18325 0.2.3 und 18325 0.2.5) ...................................... 88 0.2.24 Oberleitung (gem. DIN 18325 0.2.6) ............................................................................... 89 0.2.25 Ausführung Bettungsarbeiten (gem. DIN 18325 0.2.16) ................................................. 89 0.2.26 Ausführung Rand- und Rangierwegarbeiten ................................................................... 90 0.2.27 Ausführung Planumsverbesserung ................................................................................. 91 0.2.28 Ausführung Entwässerungseinrichtung .......................................................................... 91 0.2.29 Arbeiten im Tunnel (gem. DIN 18325 0.1.6) ................................................................... 91 0.2.30 Arbeiten an Signalanlagen ............................................................................................. 91 0.2.31 Arbeiten Rückstromführung, Bahnerdung, Potenzialausgleich ....................................... 91 0.2.32 Gleis-/Bauvermessung und Lichtraummessung .............................................................. 92 0.2.32.1 Absteckung .................................................................................................................. 92 0.2.32.2 Abnahmevermessung .................................................................................................. 92 0.2.32.3 Lichtraummessung (und Engstellendokumentation) .................................................... 92 0.2.33 Ergänzende Ausführungsbestimmungen ........................................................................ 93 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV ................................................................. 94 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und besonderen Leistungen ........................................ 94 0.4.1 Nebenleistungen ........................................................................................................... 94 0.4.2 Besondere Leistungen.................................................................................................... 94 0.5 Technische Bearbeitung..................................................................................................... 94 0.5.1 Ausführungsunterlagen ................................................................................................. 94 0.5.2 Bestandsunterlagen und Dokumentation ....................................................................... 94 0.5.3 Bauzeitenplan (Konkretisierung zu BVB 16.2) ................................................................. 94
Alle Regelungen dieser Baubeschreibung/Vorbemerkungen sind bei der Preisbildung zu be- rücksichtigen.
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
A. Projektübersicht
| Bauab- | Los. Nr. | Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte | ||
|---|---|---|---|---|
| schnitt | ||||
| Nr.: | ||||
| 1 | 10 | Gleiserneuerung (Ge) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Gleis 101 Gleiserneuerung (konventionell): L= 594,0 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 594,0 m Randweg wiederherstellen r.d.B. (konventionell): L= 451,5 m - km 11,1+99,9 bis km 11,6+51,4 Einbau Tragschichtmaterial, KG 1 + Geotextil, d= 25 cm, (konventionell) -km 11,5+50,0 bis km 11,7+50,0; L= 200,0 m Neubau Tiefenentwässerung: -km 11,6+62,5 bis km 11,7+02,5; L= 40,0 m prov. Schotterhalteplatte r.d.B.: L= 100,0 m - km 11,6+66,7 bis km 11,7+66,7 Hemmschuhablagestein aus- und einbauen Hemmschuhablagestein ausbauen, wieder einbauen und ergänzen Bahnübergangsarbeiten Bahnübergang km 11.2+26 „Dienstweg“ - Erneuerung Befestigungssystem „GFK-Platten“ Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsleitungen und -schächte spülen und beräumen: - km 11,2+03,2 bis km 11,6+62,5; bahnrechts, L= 459,3 m; 10 Stück TE-Schächte Erneuerung Schachtdeckel: 10 Stück Treppen neben Gleis 101 von Dreck und Schmutz beräumen: 2 Stück Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten |
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
| Bauab- | Los. Nr. | Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte | ||
|---|---|---|---|---|
| schnitt | ||||
| Nr.: | ||||
| 2 | 11 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Pbf, Erneuerung Weiche 453 (EW 60-300-1:9 l (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 18,0 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 62,3 m Neubau Tiefenentwässerung: -km 10,5+99,3 bis km 10,6+18,7; L= 19,4 m Randweg wiederherstellen r.d.B. (konventionell): L= 25,3 m - km 10,5+93,4 bis km 10,6+18,7 Randweg wiederherstellen l.d.B. (konventionell): L= 42,3 m - km 10,5+76,4 bis km 10,6+18,7 Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb: vorh. Einfassungsrahmen und Einfassung für das Gestänge W453 l.d.B. neu vorse- hen Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Stopfarbeiten anschließender Anlagen - Weiche 451 im Bf Kornwestheim Pbf - Weiche 452 im Bf Kornwestheim Pbf Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsleitungen und -schächte spülen und beräumen: - km 10,5+08,2 bis km 10,5+58,2; bahnrechts, L= 50,0 m; 2 Stück TE-Schächte Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten | ||
| 12 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Pbf, Erneuerung Weiche 455 (EW 60-300-1:9 l (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 26,7 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 74,7 m Neubau Tiefenentwässerung: -km 10,6+18,7 bis km 10,6+70,0; L= 51,3 m Randweg wiederherstellen r.d.B. (konventionell): L= 76,2 m - km 10,6+18,7 bis km 10,6+94,9 Randweg wiederherstellen l.d.B. (konventionell): L= 62,9 m - km 10,6+18,7 bis km 10,6+81,6 Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Einfassungsrahmen und Einfassung für das Gestänge W455 l.d.B. neu vorsehen Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) Schwellenwechsel B 70 (2,6); 11 Stück Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 9 von 95
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
| Bauab- | Los. Nr. | Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte | ||
|---|---|---|---|---|
| schnitt | ||||
| Nr.: | ||||
| 3 | 13 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 266 (EW 54-190-1:9 r (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 19,8 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 54,3 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 54,3 m Randweg wiederherstellen r.d.B. (konventionell): L= 58,5 m - km 12,9+82,8 bis km 13,0+41,3 Randweg wiederherstellen l.d.B. (konventionell): L= 17,9 m - km 13,0+39,6 bis km 13,0+57,5 Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten | ||
| 14 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 267 (DKW 54-190-1:9 (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 23,9 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 81,8 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 81,8 m Randweg wiederherstellen r.d.B. (konventionell): L= 54,7 m - km 13,0+88,9 bis km 13,1+43,6 Randweg wiederherstellen l.d.B. (konventionell): L= 59,0 m - km 13,0+57,5 bis km 13,1+16,5 Einbau 2 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsleitungen und -schächte spülen und beräumen: - km 13,0+86,9 bis km 13,1+48,4; bahnrechts, L= 61,5 m; 3 Stück TE-Schächte Erneuerung Schachtdeckel: 2 Stück Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 10 von 95
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
| Bauab- | Los. Nr. | Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte | ||
|---|---|---|---|---|
| schnitt | ||||
| Nr.: | ||||
| 3 | 15 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 268 (EW 54-190-1:9 r (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 32,8 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 69,4 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 69,4 m Randweg wiederherstellen r.d.B. (konventionell): L= 79,0 m - km 12,9+88,2 bis km 13,0+67,2 Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Stopfarbeiten anschließender Anlagen - Weiche 269 im Bf Kornwestheim Rbf Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsleitungen und -schächte spülen und beräumen: - km 13,0+22,9; bahnrechts und bahnlinks, L= 7,1 m; 2 Stück TE-Schächte Holz neben Weiche 268 entsorgen 1m3 Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten | ||
| 16 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 272 (EW 54-190-1:9 l (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 25,5 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 60,3 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 60,3 m Randweg wiederherstellen r.d.B. (konventionell): L= 85,6 m - km 13,1+16,5 bis km 13,2+02,1 Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Bahngraben reprofilieren: L= 50,0 m Kabelkanal richten: L= 15 m Holzschwellen entsorgen: 15 Stück Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten |
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| Bauab- | Los. Nr. | Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte | ||
|---|---|---|---|---|
| schnitt | ||||
| Nr.: | ||||
| 3 | 17 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 300 (EW 54-190-1:7,5 l (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 45,5 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 84,0 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 84,0 m Randweg wiederherstellen l.d.B. (konventionell): L= 17,0 m - km 13,1+90,2 bis km 13,2+07,2 Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsschacht spülen und beräumen: - km 13,1+98,5; bahnlinks; 1 Stück TE-Schacht Schwellenwechsel B 70 (2,6); 11 Stück Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten | ||
| 18 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Kreuzung III (Kr 54-1:4,444 (B)) Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 21,8 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 21,8 m Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsleitungen und -schächte spülen und beräumen: - km 13,0+00,0 bis km 13,1+00,0;bahnrechts, L= 100,0 m; 2 Stück TE-Schächte Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten | |||
| 19 | Gleiserneuerung (Ge) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Gleis 98 Gleiserneuerung (konventionell): L= 49,6 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 49,6 m Randweg wiederherstellen r.d.B. (konventionell): L= 49,6 m - km 13,0+39,6 bis km 13,0+89,2 Bahngraben l.d.B. reprofilieren: - km 13,0+53,1 bis km 13,1+38,4; L= 85,3 m vorh. Prellbock erneuern: L= 3,2 m - km 13,0+44,2 bis km 13,0+47,4 Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 12 von 95
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| Bauab- | Los. Nr. | Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte | ||
|---|---|---|---|---|
| schnitt | ||||
| Nr.: | ||||
| 4 | 20 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 280 ( ABW 54-190-1:7,5 r (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 7,7 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 43,7 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 43,7 m Randweg wiederherstellen r.d.B. (konventionell): L= 76,9 m - Stat. 0,4+51,2 bis Stat. 0,5+34,3 Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsleitung und -schacht spülen und beräumen: - Stat. 0,4+42,4 bis Stat. 0,4+81,7; bahnlinks; L= 39,3 m; 1 Stück TE-Schacht Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten | ||
| 21 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 284 (EW 54-190-1:9 l (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 19,2 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 61,7 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 61,7 m Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Stopfarbeiten anschließender Anlagen - Weiche 281 im Bf Kornwestheim Rbf - Weiche 282 im Bf Kornwestheim Rbf - Weiche 283 im Bf Kornwestheim Rbf - Kreuz IV im Bf Kornwestheim Rbf Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsleitung und -schacht spülen und beräumen: - Stat. 0,5+71,3 bis Stat. 0,5+94,5; bahnlinks; L= 23,2 m; 1 Stück TE-Schacht Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 13 von 95
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| Bauab- | Los. Nr. | Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte | ||
|---|---|---|---|---|
| schnitt | ||||
| Nr.: | ||||
| 4 | 22 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 285 (EW 54-190-1:7,5 l (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 12,1 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 47,5 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 47,5 m Randweg wiederherstellen l.d.B. (konventionell): L= 71,1 m - Stat. 0,5+56,9 bis Stat. 0,6+28,0 Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsleitung und -schächte spülen und beräumen: - Stat. 0,5+94,5 bis Stat. 0,6+23,5; bahnlinks; L= 35,7 m; 3 Stück TE-Schächte Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten | ||
| 23 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 294 (EW 54-190-1:9 r (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 41,7 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 83,6 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 83,6 m Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten | |||
| 24 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 295 (EW 54-300-1:9 l (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 32,6 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 80,6 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 80,6 m Randweg wiederherstellen r.d.B. (konventionell): L= 46,0 m - Stat. 0,4+05,2 bis Stat. 0,4+51,2 Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsleitung und -schächte spülen und beräumen: - Stat. 0,4+32,8 bis Stat. 0,4+42,4; bahnlinks; L= 9,6 m; 2 Stück TE-Schächte Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 14 von 95
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| Bauab- | Los. Nr. | Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte | ||
|---|---|---|---|---|
| schnitt | ||||
| Nr.: | ||||
| 4 | 25 | Gleiserneuerung (Ge) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Gleis 77 Gleiserneuerung (konventionell): L= 166,2 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 166,2 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 166,2 m Randweg wiederherstellen l.d.B. (konventionell): L= 165,2 m - Stat. 0,0+19,7 bis Stat. 0,1+84,9 Leerrohr DN 110 neu vorsehen: - Stat. 0,0+28,1; L= 6,0 m Stopfarbeiten anschließender Anlagen - Kreuz II im Bf Kornwestheim Rbf Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsleitung und -schächte spülen und beräumen: - Stat. 0,0+24,4 bis Stat. 0,1+40,5; bahnlinks; L= 116,1 m; 4 Stück TE-Schächte Erneuerung Schachtdeckel: 1 Stück vorh. Entwässerungsschacht spülen und beräumen: - Stat. 0,1+93,6; bahnrechts; 1 Stück TE-Schacht Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten | ||
| 26 | Gleiserneuerung (Ge) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Gleis 78 Gleiserneuerung (konventionell): L= 85,3 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 85,3 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 85,3 m Randweg wiederherstellen l.d.B. (konventionell): L= 118,4 m - Stat. 0,2+30,2 bis Stat. 0,3+48,6 Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsleitung und -schächte spülen und beräumen: - Stat. 0,2+38,1 bis Stat. 0,2+72,1; bahnrechts; L= 34,0 m; 2 Stück TE-Schächte Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 15 von 95
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| Bauab- | Los. Nr. | Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte | ||
|---|---|---|---|---|
| schnitt | ||||
| Nr.: | ||||
| 4 | 27 | Gleiserneuerung (Ge) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Gleis 79 Gleiserneuerung (konventionell): L= 134,1 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 134,1 m Einbau Tragschichtmaterial, KG 1 + Geotextil, d= 25 cm, (konventionell) -Sta 0,3+98,4 bis Sta 0,5+32,5; L= 134,1 m Neubau Tiefenentwässerung: - Sta 0,4+05,2 bis Sta 0,5+34,3, bahnlinks; L= 129,1 m Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten | ||
| 5 | 28 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 373 (ABW 54-190-1:9 r (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 30,0 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 71,9 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 71,9 m Randweg wiederherstellen l.d.B. (konventionell): L= 63,1 m - Stat. 0,0+13,6 bis Stat. 0,0+76,7 Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsleitung und -schächte spülen und beräumen: - Stat. 0,0+51,7 bis Stat. 0,0+71,0; bahnlinks; L= 19,3 m; 2 Stück TE-Schächte vorh. Entwässerungsschacht spülen und beräumen: - Stat. 0,0+75,3; bahnlinks; 1 Stück TE-Schacht Erneuerung Schachtring: 1 Stück Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten | ||
| 29 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 374 (EW 54-190-1:7,5 l (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 16,1 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 49,1 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 49,1 m Randweg wiederherstellen l.d.B. (konventionell): L= 56,6 m - Stat. 0,0+00,0 bis Stat. 0,0+56,6 Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 16 von 95
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| Bauab- | Los. Nr. | Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte | ||
|---|---|---|---|---|
| schnitt | ||||
| Nr.: | ||||
| 6 | 30 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 397 (EW 54-190-1:9 l (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 35,7 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 81,8 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 81,8 m Randweg wiederherstellen l.d.B. (konventionell): L= 64,9 m - km 13,8+88,4 bis km 13,9+53,3 Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Stopfarbeiten anschließender Anlagen - Weiche 384 im Bf Kornwestheim Rbf Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten | ||
| 7 | 31 | Gleiserneuerung (Ge) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Gleis 687/689 Gleiserneuerung (maschinell): L= 760,9 m Vollständige Bettungserneuerung (maschinell): L= 450,0 m Einbau Tragschichtmaterial, KG 1+ Geotextil, d= 30 cm, (maschinell) -km 10,0+00,0 bis km 10,4+50,0; L= 450,0 m Bettungsreinigung (maschinell.): L= 310,9 m Gleiserneuerung (konventionell): L= 126,5 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 126,5 m Einbau beidseitige Fang- und Führungsvorrichtung: - EÜ km 9.8+56; L= 21,6 m Randweg wiederherstellen r.d.B. (konventionell): L= 117,8 m - km 9,7+48,0 bis km 9,8+65,8 Randweg wiederherstellen r.d.B. (konventionell): L= 789,4 m - km 9,8+88,1 bis km 10,6+77,5 Ergänzung Schachtringe für neue Höhenlage: -km 10,3+81 bis km 10,6+74,3; bahnlinks; 8 Stück Einbau Filterkies, d= 40 cm, (konventionell) -km 9,7+61,5 bis km 9,8+28,5; bahnrechts; L= 67,0 m -km 10,2+10,0 bis km 10,6+74,3; bahnlinks; L= 464,3 m Einbau Filterkies, d= 30 cm, (konventionell) -km 9,9+04,2 bis km 10,6+35,9; bahnrechts; L= 731,7 m prov. Schotterhalteplatte l.d.B.: L= 300,0 m - km 9,9+00,0 bis km 10,2+00,0 Brücke ausbohlen: L= 22,3 m - km 9,8+65,8 bis km 9,8+88,1 vorh. Kabelkanal sichern: - km 10,0+89,4 bis km 10,6+77,5; bahnrechts, L= 588,1 m |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 17 von 95
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| Bauab- | Los. Nr. | Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte | ||
|---|---|---|---|---|
| schnitt | ||||
| Nr.: | ||||
| 7 | 31 | Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsleitungen und -schächte spülen und beräumen: - km 9,7+61,5 bis km 9,8+28,5; bahnrechts, L= 67,0 m; 3 Stück TE-Schächte - km 9,9+04,2 bis km 10,6+35,9; bahnrechts, L= 731,7 m; 17 Stück TE-Schächte Erneuerung Schachtdeckel: 2 Stück Erneuerung Schachtring: 1 Stück - km 10,2+10,0 bis km 10,6+74,3; bahnlinks, L= 464,3 m; 12 Stück TE-Schächte Erneuerung Schachtdeckel: 4 Stück Erneuerung Schachtring: 2 Stück Erneuerung km Tafel: - km 10,0: 2 Stück - km 10,2: 2 Stück vorh. Standplatz mit Gitterrost rückbauen: - km 9,7+59,3; bahnrechts, 1 Stück - km 10,0+96,4; bahnlinks, 1 Stück Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Gleis 321 Gleiserneuerung (konventionell): L= 36,7 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 36,7 m Randweg wiederherstellen l.d.B. (konventionell): L= 36,7 m - km 10,7+59,2 bis km 10,7+95,9 Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten | ||
| 8 | 32 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 340 (EW 54-190-1:9 l (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 37,2 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 74,7 m Einbau Tragschichtmaterial, KG 1 + Geotextil, d= 25 cm, (konventionell) -km 12,6+63,8 bis km 12,7+35,2; L= 74,7 m Randweg wiederherstellen l.d.B. (konventionell): L= 55,0 m - km 12,6+59,4 bis km 12,7+14,4 Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsleitung und -schächte spülen und beräumen: - km 12,6+58,6 bis km 12,7+25,6; bahnrechts; L= 72,8 m; 3 Stück TE-Schächte Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 18 von 95
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
| Bauab- | Los. Nr. | Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte | ||
|---|---|---|---|---|
| schnitt | ||||
| Nr.: | ||||
| 8 | 33 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 341 (ABW 54-190-1:9 r (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 47,9 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 93,1 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 93,1 m Randweg wiederherstellen l.d.B. (konventionell): L= 66,9 m - km 12,7+14,4 bis km 12,7+81,3 Randweg wiederherstellen l.d.B. (konventionell): L= 21,5 m - km 12,7+56,5 bis km 12,7+78,0 Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen im Verspannbereich auf KS-Oberbau wechseln: L= 60,0 m Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsschacht spülen und beräumen: - km 12,7+59,2; bahnlinks; 1 Stück TE-Schacht Holzschwellen austauschen: 50 Stück Schwellenwechsel B 70 (2,6): 20 Stück Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten | ||
| 34 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 342 (EW 54-190-1:9 l (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 58,9 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 100,8 m Einbau Tragschichtmaterial, KG 1 + Geotextil, d= 25 cm, (konventionell) -km 12,7+35,2 bis km 12,8+13,2; L= 100,8 m Randweg wiederherstellen l.d.B. (konventionell): L= 88,2 m - km 12,7+26,5 bis km 12,8+14,7 Randweg wiederherstellen l.d.B. (konventionell): L= 11,4 m - km 12,8+03,3 bis km 12,8+14,7 Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Leerrohr DN 110 neu vorsehen: - km 12,7+54,1; bahnrechts; L= 6,0 m Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsleitung und -schächte spülen und beräumen: - km 12,7+25,6 bis km 12,7+99,0; bahnrechts; L= 86,4 m; 3 Stück TE-Schächte Schwellenwechsel B 70 (2,6): 10 Stück Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 19 von 95
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
| Bauab- | Los. Nr. | Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte | ||
|---|---|---|---|---|
| schnitt | ||||
| Nr.: | ||||
| 9 | 35 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 375 (EW 54-190-1:9 l (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 30,0 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 71,9 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 71,9 m Randweg wiederherstellen r.d.B. (konventionell): L= 78,1 m - km 13,9+25,5 bis km 14,0+03,6 Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsleitung und -schächte spülen und beräumen: - km 13,9+46,0 bis km 13,9+72,8; bahnlinks; L= 26,8 m; 3 Stück TE-Schächte Erneuerung Schachtdeckel: 1 Stück Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten | ||
| 36 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 376 (EW 54-190-1:9 r (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 3,3 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 44,2 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 44,2 m Randweg wiederherstellen r.d.B. (konventionell): L= 42,3 m - km 13,9+75,0 bis km 14,0+17,3 Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Stopfarbeiten anschließender Anlagen - Weiche 377 im Bf Kornwestheim Rbf - Weiche 378 im Bf Kornwestheim Rbf Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsleitung und -schächte spülen und beräumen: - km 13,9+72,8 bis km 14,0+03,1; bahnlinks; L= 30,3 m; 2 Stück TE-Schächte Erneuerung Schachtdeckel und -ring: 1 Stück Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 20 von 95
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
| Bauab- | Los. Nr. | Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte | ||
|---|---|---|---|---|
| schnitt | ||||
| Nr.: | ||||
| 9 | 37 | Weichenerneuerung (We) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weiche 380 (SYM ABW 54-215-1:4,8 (B)) Gleiserneuerung (konventionell): L= 20,1 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 47,0 m Einbau Geotextil (Anwendungsfall 3.5), (konventionell): L= 47,0 m Randweg wiederherstellen r.d.B. (konventionell): L= 33,1 m - km 13,9+24,3 bis km 13,9+57,4 Randweg wiederherstellen l.d.B. (konventionell): L= 45,0 m - km 13,9+24,3 bis km 13,9+69,3 Einbau 1 St. Einfassungsrahmen für Weichenantrieb Neulagenschleifen mit handgeführten Gerät durchführen Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsleitung und -schächte spülen und beräumen: - km 13,9+72,8 bis km 13,9+72,9; bahnlinks; L= 6,2 m; 1 Stück TE-Schächte Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten | ||
| 10 | 38 | Gleiserneuerung (Ge) Bf Kornwestheim Rbf, Erneuerung Gleis 222/223/325 Gleis 325 Gleiserneuerung (konventionell): L= 237,3 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 237,3 m Einbau Tragschichtmaterial, KG 1 + Geotextil, d= 20 cm, (konventionell) -km 10,3+52,0 bis km 10,4+50,0; L= 98,0 m Einbau Tragschichtmaterial, KG 1 + Geotextil, d= 30 cm, (konventionell) -km 10,4+50,0 bis km 10,5+89,3; L= 139,3 m Neubau Tiefenentwässerung: -km 10,4+16,6 bis km 10,5+89,3; L= 172,7 m Gleis 223 Gleiserneuerung (konventionell): L= 87,7 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 87,7 m Einbau Tragschichtmaterial, KG 1 + Geotextil, d= 30 cm, (konventionell) -km 10,6+56,7 bis km 10,7+44,4; L= 87,7 m |
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
| Bauab- | Los. Nr. | Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte | ||
|---|---|---|---|---|
| schnitt | ||||
| Nr.: | ||||
| 10 | 38 | Gleis 222 Gleiserneuerung (konventionell): L= 79,5 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): L= 79,5 m Einbau Tragschichtmaterial, KG 1 + Geotextil, d= 30 cm, (konventionell) -km 10,7+80,4 bis km 10,8+59,9; L= 79,8 m Neubau Tiefenentwässerung: -km 10,8+14,6 bis km 10,8+50,0; L= 35,4 m Randweg wiederherstellen l.d.B. (konventionell): L= 330,0 m - km 10,3+44,2 bis km 10,5+91,2 - km 10,7+78,6 bis km 10,8+61,6 Randweg wiederherstellen r.d.B. (konventionell): L= 88,9 m - km 10,6+62,6 bis km 10,7+51,5 prov. Schotterhalteplatte l.d.B.: L= 76,0 m - km 10,5+14 bis km 10,5+90 Bahngraben r.d.B. reprofilieren: - km 10,3+70,1 bis km 10,5+91,2; L= 221,1 m - km 10,6+71,0 bis km 10,8+40,3; L= 169,3 m Einbau 1 St. Einfassungsrahmen am Kabelschacht: - km 10,4+08,9; bahnlinks Stopfarbeiten anschließender Anlagen - Weiche 15 im Bf Kornwestheim Rbf - Weiche 501 im Bf Kornwestheim Rbf - Weiche 502 im Bf Kornwestheim Rbf - Weiche 503 im Bf Kornwestheim Rbf - Weiche 525 im Bf Kornwestheim Rbf - Weiche 532 im Bf Kornwestheim Rbf - Weiche 533 im Bf Kornwestheim Rbf Instandsetzungsarbeiten (IH-Arbeiten) vorh. Entwässerungsleitung und -schächte spülen und beräumen: - km 10,6+76,1 bis km 10,8+14,6; bahnrechts; L= 138,5 m; 5 Stück TE-Schächte Erneuerung Schachtdeckel: 1 Stück Grenzzeichen erneuern: - km 10,7+32,2; bahnlinks, 1 Stück Erneuerung Tafel mit Gleisbezeichnung: - 220-222 (2 Stück) - 222 (1 Stück) Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten |
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B. Angaben zur Baustelle und Ausführung
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Bundesland: Baden-Württemberg
Stadt/Landkreis: Ludwigsburg
Gemeinde: Kornwestheim
Lage im Netz:
Strecke: 4820 Stg.-Zazenhausen - Ludwigsburg
Bahnhof: Kornwestheim Rbf
von km km 9,7+37 bis km 10,8+00
Strecke: 4826 Stg.-Zazenhausen - Ludwigsburg
Bahnhof: Kornwestheim Rbf
von km km 10,3+44 bis km 14,0+17
Strecke: 4800 Stuttgart - Bretten
Bahnhof: Kornwestheim Pbf
von km km 10,5+51 bis km 10,6+94,9
Lage des Bahnkörpers:
Einschnitt / geländegleich
An den Baubereich grenzen:
Wohngebiet / Mischgebiet / Gewerbegebiet / Bahnanlagen
Zugangsmöglichkeiten zu den Arbeitsstellen:
Zugang besteht über den Bahnsteig, sowie über die örtlich festgelegten Betriebswege, Rand-/Rangier- wege, sofern nicht im Bauvertrag § 15. 1 anders geregelt
Beschaffenheit der Zufahrtsmöglichkeiten:
Zufahrtsmöglichkeiten zu den Baustellenbereichen bestehen nur gleisgebunden.
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Aufgleisungsmöglichkeiten:
Der AG stellt keine Aufgleismöglichkeit zur Verfügung. Diese ist vom AN selbst zu erstellen, zu unter- halten, zu betreiben und anschließend vollständig rückzubauen. Die Aufwendungen hierfür sind ein- zurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Für die Ausführung dem AN überlassene Arbeitsgleise:
Bezeichnung und Lage der Gleise siehe Anlage 3.15 „Baubetriebliche Angaben“.
0.1.2 Besondere Belastungen
Keine Belastungen aus Immissionen sowie aus besonderen klimatischen Bedingungen.
0.1.3 Vorhandene Anlagen
0.1.3.1 Hindernisse und bauliche Anlagen der DB AG
Lage und Art der der DB AG bekannten Hindernisse und baulichen Anlagen, die sich im Umkreis von bis zu 4,0 m von der Gleisachse befinden:
siehe Anlage 3.18 „Auflistung Hindernisse“
An dieser Stelle wird auf die besondere Sorgfaltspflicht des AN hingewiesen, sich mit den oben ge- nannten Hindernissen und baulichen Anlagenvor Beginnder Bauarbeiten vertraut zu machen.
0.1.3.2 Kabel und Leitungen Dritter
Entsprechend der Anlage 2.9 „Kabelmerkblatt“ hat der AN vor Beginn der Bauarbeiten beim örtlich zuständigen Netzbezirk der DB InfraGO AG Auskunft darüber einzuholen, ob, wo und wie tief an der Arbeitsstelle Kabel liegen.
Der AN hat sich zusätzlich bei den zuständigen Stellen nach der Lage von Kabeln und Leitungen anderer Versorgungsträger (Dritte) zu erkundigen, entsprechend zu behandeln und zu schützen.
0.1.3.3 Angaben zur Strecke / zu den Strecken
Bauabschnitt 1: Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 101
Streckenstandard: ohne Streckenstandard Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: <=10.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Umbaugleis: v /v = 40/25 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 275 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
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Gleisabstände:
zu Gleis 102: a = 4,75 m zu Gleis Wst22: a = 7,46 m
Bauabschnitt 2: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 266
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: 20 – 30.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 40/40 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 40/40 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 190 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Gleis 35: a = 4,85 m zu Weiche 268: a = 2,30 - 7,15 m
Bauabschnitt 2: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 267
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: >=30.000 Lt/Tag VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 40/40 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 40/40 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 190 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Gleis 35: a = 3,00 m zu Weiche 269: a = 2,35 m
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 25 von 95
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Bauabschnitt 2: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 268
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: 20 – 30.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 25/40 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 25/40 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 190 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Weiche 275: a = 10,15 m zu Weiche 266: a = 2,30 - 7,15 m
Bauabschnitt 2: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 272
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: >=30.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 40/25 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 40/25 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 190 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Gleis 1: a = 3,00 m
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 26 von 95
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Bauabschnitt 2: Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 98
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: <=10.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Umbaugleis: v /v = 40/25 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: k.A. m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: 2,5 ‰
Gleisabstände:
zu Weiche 267 : a = 5,00 m
Bauabschnitt 2: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 300
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: >=30.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 40/40 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 40/40 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 190 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Gleis 1: a = 4,85 m
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 27 von 95
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Bauabschnitt 2: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche Kr III
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: 10 – 20.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 25/40 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 25/40 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 190 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Weichenverbinding W268-W269: a = 1,90 m zu Weichenverbinding W266-W267: a = 1,90 m
Bauabschnitt 3: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 280
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: 10 – 20.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 40/25 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 40/25 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 190 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Gleis 79: a = 5,20 - 5,65 m zu Weiche 275: a = 3,70 - 9,00 m
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 28 von 95
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Bauabschnitt 3: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 284
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: 10 – 20.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 40/25 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 40/25 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 190 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Weiche 283: a = 5,40 m zu Weiche 282: a = 3,50 m
Bauabschnitt 3: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 285
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: 10 – 20.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 40/25 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 40/25 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 190 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Weiche 283: a = 5,60 m zu Gleis 9: a = 5,15 m
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 29 von 95
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Bauabschnitt 3: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 294
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: 10 – 20.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 40/40 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 40/40 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 300 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Gleis 73: a = 5,45 - 5,65 m
Bauabschnitt 3: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 295
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: 10 – 20.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 40/40 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 40/40 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 190 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Gleis 79: a = 4,45 - 5,20 m zu Weichenverbindung W400-W268: a = 11,40 m
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 30 von 95
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Bauabschnitt 3: Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 77
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: <=10.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Umbaugleis: v /v = 40/40 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 300 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Gleis 71: a = 2,35 - 6,55 m zu Gleis 82: a = 1,85 - 28,50 m
Bauabschnitt 3: Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 78
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: <=10.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Umbaugleis: v /v = 40/40 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 300 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Gleis 73: a = 4,75 - 5,65 m zu Gleis B3: a = 20,65 m zu Weichenverbindung K149-WW149: a = 2,40 m
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 31 von 95
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Bauabschnitt 3: Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 79
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: <=10.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Umbaugleis: v /v = 40/40 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 404 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Weichenverbindung W294-W295: a = 1,83 - 4,45 m zu Weiche 280: a = 5,35 m
Bauabschnitt 4: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 373
Streckenstandard: M 160 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: 10 – 20.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 40/40 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 40/40 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 190 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Gleis 69: a = 1,65 - 4,60 m zu WE Weiche 376: a = 5,15 m
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 32 von 95
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Bauabschnitt 4: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 374
Streckenstandard: M 160 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: 10 – 20.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 40/40 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 40/40 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 190 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu WE Weiche 376: a = 1,70 - 5,15 m
Bauabschnitt 5: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 397
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: 10 – 20.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 40/40 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 40/40 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 190 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Gleis 35: a = 3,00 - 4,60 m zu Gleis 3: a = 4,75 - 5,35 m
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 33 von 95
[Seite 34]
Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Bauabschnitt 6: Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 687/689
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: >=30.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Umbaugleis: v /v = 80/100 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 545 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Gleis 672: a = 6,20 - 14,15 m zu Gleis 339: a = 4,40 - 16,20 m
Bauabschnitt 7: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 340
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: >=30.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 40/40 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 40/40 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 300 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Gleis ???: a = 4,75 - 4,80 m zu Gleis 82: a = 12,30 - 13,65 m
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 34 von 95
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Bauabschnitt 7: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 341
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: 10 – 20.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 40/40 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 40/40 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 190 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Weichenverbindung W340-W342: a = 2,50 - 4,90 m zu Gleis 82: a = 11,80 - 13,60 m
Bauabschnitt 7: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 342
Streckenstandard: G 120 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: >=30.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 40/40 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 40/40 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 300 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Gleis 84: a = 5,50 - 6,10 m zu Gleis 301: a = 4,80 m
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 35 von 95
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Bauabschnitt 8: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 375
Streckenstandard: M 160 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: 10 – 20.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 40/40 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 40/40 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 190 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Weiche 373: a = 6,30 - 6,40 m zu Weiche 380: a = 2,55 - 4,80 m
Bauabschnitt 8: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 376
Streckenstandard: M 160 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: 10 – 20.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 40/40 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 40/40 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 190 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Weiche 373/374: a = 2,40 - 5,85 m zu Weiche 382: a = 5,90 - 9,55 m
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 36 von 95
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Bauabschnitt 8: Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 380
Streckenstandard: G 160 Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: 10 – 20.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Stammgleis: v /v = 40/25 km/h zul max Zweiggleis: v /v = 40/25 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 215 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Weiche 375: a = 3,70 – 4,75 m zu Weiche 381: a = 3,60 - 4,70 m
Bauabschnitt 9: Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 222
Streckenstandard: ohne Streckenstandard Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: <=10.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Umbaugleis: v /v = 90/25 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 690,4 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Gleis 221 / Weiche 527: a = 4,80 m
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 37 von 95
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Bauabschnitt 9: Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 223
Streckenstandard: ohne Streckenstandard Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: <=10.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Umbaugleis: v /v = 90/25 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: k.A. m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Weiche 503/505/526: a = 1,80 - 4,80 m
Bauabschnitt 9: Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 325
Streckenstandard: ohne Streckenstandard Streckenklasse: D4 - 22,5t / 8,0t/m Streckenbelastung: <=10.000 Lt/Tag
VzG-Streckengeschwindigkeit: Umbaugleis: v /v = 90/25 km/h zul max
Gleisgeometrie:
Kleinster Radius: 604 m Größte Überhöhung: k.A. mm Größte Längsneigung: k.A. ‰
Gleisabstände:
zu Gleis 339: a = 1,80 - 32,00 m zu Gleis 122: a = 6,35 - 13,80 m
0.1.3.4 Oberbau
Oberbauanordnung siehe Anlage 3.3 „Lagepläne“.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 38 von 95
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0.1.3.5 Dienstüberwege
BÜ in km 11.2+26 „Dienstüberweg“ in Gleis 101
- Straßenart: Dienst-/ Betriebsweg, L = 1,0 m
- BÜ-Befestigung: vorh. Befestigung: Dienst-/Betriebsweg - innen: Innenplatten System "GFK-Platten"
- außen: Außenplatten System "GFK-Platten" neue Befestigung: Dienst-/Betriebsweg - innen: Innenplatten System "GFK-Platten"
- außen: Außenplatten System "GFK-Platten" Umbaulänge: 1,00 m
- Schwellen: - vorh.: K-49-H-1493
- neu: W-49-B70-1539
Das vorhandene Befestigungssystem „GFK – Gitterroste“ einschl. der vorhandenen Unterkonstruk- tion wird erneuert.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Siehe auch Betriebliche Regelungen siehe Punkt 0.2.23
Der AG übernimmt keine Gewähr in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Nutzungsmöglichkeit öffent- licher Verkehrswege und -flächen außerhalb des vertraglichen Leistungsbereiches, insbesondere in Be- zug auf die Nutzung von Über- und Unterführungen für vom AN vorgesehene Schwerlastverkehre
0.1.5 Freizuhaltende Flächen
Außerhalb der unter Vorbemerkungen Pkt. 0.1.8 genannten Flächen sind alle übrigen Flächen für den Verkehr freizuhalten.
0.1.6 bleibt frei
0.1.7 bleibt frei
0.1.8 Lage und Ausmaß dem AN überlassener Flächen
Der AN ist Betreiber dieser Flächen.
Der AN hat die genutzten Bereitstellungs- und Lagerflächen entsprechend des Urzustandes wieder- herzustellen.
Durch den AN sind u. a. folgende Dokumentationen durchzuführen und dem AG zu übergeben:
- Dokumentation des Ist-Zustandes vor Inbetriebnahme
- Laufende Dokumentation während des Betriebes
- Dokumentation des Zustandes nach Wiederherstellen der genutzten Fläche.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 39 von 95
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Montage-/ Demontagefläche:
Fläche 1 (für Weiche 266, 267, 268, 272, 300 und KrIII):
Bf Kornwestheim Rbf neben dem Gleis 817 Größe: ca. 3.600 m2, befestigte Fläche Eigentümer: DB InfraGO AG / DB Immo Bahngrund Flur Nr.: 1003 Gemeinde: Kornwestheim Gemarkung: Kornwestheim Einschränkungen in der Nutzung: Montag bis Freitag erfolgen 2 Bedienfahrten über das Gleis 817 an die Anschließer. Hierfür ist das Gleis kurzfristig zu räumen. Die Verwendung der Fläche ist Montag bis Samstag nur tagsüber zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr gestattet.
Fläche 2 (für Weiche 373, 374, 280, 284, 285, 294, 295):
Bf Kornwestheim Rbf auf dem Gleis 10 Größe: ca. 800 m2, unbefestigte Fläche / Gleisbereich
Eigentümer: DB InfraGO AG / DB Immo Gemeinde: Kornwestheim Gemarkung: Kornwestheim Einschränkungen in der Nutzung: keine
Fläche 3 (für Weiche 397):
Bf Kornwestheim Rbf auf dem Gleis 1 Größe: ca. 600 m2, unbefestigte Fläche / Gleisbereich
Eigentümer: DB InfraGO AG / DB Immo Gemeinde: Kornwestheim Gemarkung: Kornwestheim Einschränkungen in der Nutzung: keine
Fläche 4 (für Weiche 340, 341, 342):
Bf Kornwestheim Rbf auf dem Gleis 83 Größe: ca. 1.200 m2, unbefestigte Fläche / Gleisbereich
Eigentümer: DB InfraGO AG / DB Immo Gemeinde: Kornwestheim Gemarkung: Kornwestheim Einschränkungen in der Nutzung: keine
Fläche 5 (für Weiche 375, 376, 380):
Bf Kornwestheim Rbf auf dem Gleis 7 Größe: ca. 1.200 m2, unbefestigte Fläche / Gleisbereich
Eigentümer: DB InfraGO AG / DB Immo Gemeinde: Kornwestheim Gemarkung: Kornwestheim Einschränkungen in der Nutzung: keine
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 40 von 95
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Bereitstellungsfläche:
Bf Kornwestheim Rbf am Gleis 817 Größe: ca. 1.500 m2, befestigte Fläche Eigentümer: DB InfraGO AG / DB Immo Bahngrund Flur Nr.: 1003 Gemeinde: Kornwestheim Gemarkung: Kornwestheim Einschränkungen in der Nutzung: Montag bis Freitag erfolgen 2 Bedienfahrten über das Gleis 817 an die Anschließer. Hierfür ist das Gleis kurzfristig zu räumen. Die Verwendung der Fläche ist Montag bis Samstag nur tagsüber zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr gestattet.
Soweit der AN weitere Flächen als der vom AG zugewiesenen Flächen zur Bereitstellung oder Aufbe- reitung nutzen will, hat er selbständig die hierfür notwendigen privatrechtlichen und öffentlich - recht- lichen Genehmigungen (z.B. 4. BImSchV) einzuholen und diese dem AG vor der Nutzung nachweisfähig (z. B. Bescheid) vorzulegen.
Ferner hat der AN für die Flächen ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Von einer genehmi- gungsfreien Fläche als Ausnahme vom genehmigungspflichtigen Zwischenlager (nach 4. BlmSchV An- hang 1, Ziffer 8.12) ist auszugehen, wenn die Fläche in einem funktionalen Zusammenhang mit einer einzigen Baumaßnahme steht und die räumliche Entfernung1 km nicht überschreitet. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass beim Betrieb der Flächen alle geltenden materiell-rechtlichen Anforderun- gen zu beachten und Genehmigungen des Umweltrechts etwa in Bezug auf Lärm, Staubentwicklung, Immission, Bodendenkmal, Natur-, Arten- und Gewässerschutz einzuholen sind. Alle mit den vorge- nannten Anforderungen verbundenen Leistungen sind in das Angebot einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
In Ergänzung zum entsprechenden Punkt 16.3 „Nutzung fremden Geländes“ der BVB: Der AN hat unaufgefordert, spätestens bis zur Abnahme, die Bescheinigungen gem. den Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen zu diesem Punkt beizubringen. (min. Übergabeprotokoll und Rücknahmeprotokoll)
0.1.9 Baugrund
Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung sind in der Ausschreibung berücksichtigt.
Planumsverbesserung:
| Anlage | Kilometrierung | Länge | Planums- | Anwen- | Bau- | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| von | bis | (m) | verbesserung | dungsfall | verfahren | |||||||||||||
| Gleis 101 | 11.5+50,0 | 11.7+50,0 | 200,0 | PSS KG 1 d= 25 cm | --- | konventionell | ||||||||||||
| 11.5+50,0 | 11.7+50,0 | 200,0 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | |||||||||||||
| Weiche 266 | 13,0+03,2 | 13,0+57,2 | 54,3 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | ||||||||||||
| Weiche 267 | 13,0+57,2 | 13,1+29,1 | 81,8 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | ||||||||||||
| Weiche 268 | 12,9+97,8 | 13,0+67,2 | 69,4 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | ||||||||||||
| Weiche 272 | 13.0+89,2 | 13.1+46,4 | 60,3 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | ||||||||||||
| Weiche 300 | 13.1+46,4 | 13.2+08,8 | 84,0 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | ||||||||||||
| Kreuz III | 13.0+46,6 | 13.0+68,4 | 21,8 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | ||||||||||||
| Weiche 280 | 0.4+51,1 | 0.4+91,1 | 43,7 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | ||||||||||||
| Weiche 284 | 0.5+32,5 | 0.5+86,5 | 61,7 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | ||||||||||||
| Weiche 285 | 0.5+86,5 | 0.6+25,9 | 47,5 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 41 von 95
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
| Anlage | Kilometrierung | Länge | Planums- | Anwen- | Bau- | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| von | bis | (m) | verbesserung | dungsfall | verfahren | |||||||||||||
| Weiche 294 | 0.3+31,8 | 0.3+98,4 | 49,8 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | ||||||||||||
| Weiche 295 | 0.3+92,7 | 0.4+51,1 | 80,6 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | ||||||||||||
| Gleis 77 | 0.0+25,1 | 0.1+91,3 | 166,2 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | ||||||||||||
| Gleis 78 | 0.2+46,5 | 0.3+48,6 | 85,3 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | ||||||||||||
| Gleis 79 | 0.3+98,4 | 0.5+32,5 | 134,1 | PSS KG 1 d= 20 cm | --- | konventionell | ||||||||||||
| 0.3+98,4 | 0.5+32,5 | 134,1 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | |||||||||||||
| Weiche 373 | 0.0+25,9 | 0.0+75,7 | 71,9 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | ||||||||||||
| Weiche 374 | 0.0+00,0 | 0.0+49,1 | 49,1 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | ||||||||||||
| Weiche 397 | 13.8+92,2 | 13.9+46,2 | 76,1 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | ||||||||||||
| Gleis 687/689 | 10.0+00,0 | 10.4+50,0 | 450,0 | PSS KG 1 d= 25 cm | --- | konventionell | ||||||||||||
| 10.0+00,0 | 10.4+50,0 | 450,0 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | |||||||||||||
| Weiche 340 | 12.6+63,8 | 12.7+35,2 | 71,4 | PSS KG 1 d= 25 cm | --- | konventionell | ||||||||||||
| 12.6+63,8 | 12.7+35,2 | 74,7 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | |||||||||||||
| Weiche 341 | 12.7+11,1 | 12.7+76,2 | 93,1 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | ||||||||||||
| Weiche 342 | 12.7+35,2 | 12.8+13,2 | 100,8 | PSS KG 1 d= 25 cm | --- | konventionell | ||||||||||||
| 12.7+35,2 | 12.8+13,2 | 100,8 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | |||||||||||||
| Weiche 375 | 13.9+30,6 | 13.9+79,9 | 71,9 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | ||||||||||||
| Weiche 376 | 13.9+74,9 | 14.0+13,1 | 44,2 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | ||||||||||||
| Weiche 380 | 13.9+30,4 | 13.9+74,9 | 47,0 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | ||||||||||||
| Gleis 222/325 | 10.3+52,0 | 10.4+50,0 | 98,0 | PSS KG 1 d= 20 cm | --- | konventionell | ||||||||||||
| 10.3+52,0 | 10.4+50,0 | 98,0 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | |||||||||||||
| 10.4+50,0 | 10.5+89,3 | 139,3 | PSS KG 1 d= 30 cm | --- | konventionell | |||||||||||||
| 10.4+50,0 | 10.5+89,3 | 139,3 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | |||||||||||||
| 10.6+56,7 | 10.7+44,4 | 87,7 | PSS KG 1 d= 30 cm | --- | konventionell | |||||||||||||
| 10.6+56,7 | 10.7+44,4 | 87,7 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell | |||||||||||||
| 10.7+80,4 | 10.8+59,9 | 79,5 | PSS KG 1 d= 30 cm | --- | konventionell | |||||||||||||
| 10.7+80,4 | 10.8+59,9 | 79,5 | Geokunstoff | 3.5 | konventionell |
0.1.10 Bleibt frei
0.1.11 Bleibt frei
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Die Regelungen von Bau- und Abbruchabfällen im Bauvorhaben und der Umgang mit diesen wird unter Punkt 0.2.15 beschrieben.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 42 von 95
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0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten
Kornwestheim-Rbf Innerhalb des sich über den gesamten Rangierbahnhof erstreckenden Vorhabengebiets (inkl. BE-Flä- che am Gl. 68 (817)) zum Bauvorhaben „27_Kornwestheim Rbf“ befinden sich weder Schutzgebiete gemäß §§ 23-30 BNatSchG noch FFH- oder Vogelschutzgebiete gemäß § 32 BNatSchG (vgl. Anh. 9.1). Eine vorhabenbedingte Beeinträchtigung von Schutzgebieten infolge der Arbeiten zur Gleis- und Wei- chenerneuerung sowie des Rückbaus einer Weiche als auch der Reaktivierung von Gleisanlagen im Kornwestheimer Rangierbahnhof ist demzufolge vollständig ausgeschlossen. Lediglich im näheren bis weiteren Umfeld des Vorhabengebiets (inkl. BE-Fläche) (Suchradius bis max. 500 m) befinden sich mehrere Schutzgebiete. Dies gilt für das Umfeld der BE-Fläche am Gleis 68 (817) und des Baubereiches 5, das Umfeld des Baubereiches 4 in der Mitte des Rangierbahnhofs als auch des Baubereiches 1 im äußersten Süden des Rangierbahnhofes, wo insgesamt vier bzw. ein Schutzge- biet bzw. sechs Schutzgebiete innerhalb des Suchradius von 500 m verbreitet sind. Das nächstgelegene Schutzgebiet im Umfeld der BE-Fläche ist das gesetzlich geschützte Biotop „Feld- hecke II Dommertal an der Kleingartenanlage“ (171211180180), welches mit einer räumlichen Dis- tanz von 10-15 m im direkten Umfeld gelegen ist. Trotz der geringen räumlichen Distanz zwischen Schutzgebiet und baubedingt in Anspruch zu nehmender Fläche ist eine vorhabenbedingte Beein- trächtigung nicht zu erwarten, da sich zwischen gesetzlich geschütztem Biotop und BE-Fläche noch ein weiterer, nicht als Schutzgebiet ausgewiesener Gehölzstreifen erstreckt, der eine Pufferwirkung gegenüber mittelbaren und unmittelbaren Wirkfaktoren infolge der Flächeninanspruchnahme über- nimmt. Zudem ist laut einschlägiger Richtlinien und Normen (R SSB, DIN 18920) gemäß guter fachli- cher Praxis grundsätzlich ein Schutz von Gehölz- und Vegetationsflächen vor baubedingten Beein- trächtigungen vorzunehmen. Unabhängig hiervon sind generell im Zuge der baubedingten Flächen- nutzung keine baulichen Eingriffe in den gesetzlich geschützten Gehölzstreifen geplant bzw. erforder- lich, sodass eine vorhabenbedingte Beeinträchtigung der gesetzlich geschützten Feldhecke nicht zu erwarten ist. Neben dem zuvor aufgeführten Schutzgebiet grenzen wenige Meter weiter westlich zwei weitere ge- setzlich geschützte Biotope an. Während das Biotop „Feldgehölz Dommertal“ (171211180178) etwa 60 m entfernt gelegen ist, weist das gesetzlich geschützte Biotop „Feldhecke I Dommertal“ (171211180179) eine räumliche Distanz von ca. 140 m auf. Aufgrund der räumlichen Beschränkung der baubedingten Flächeninanspruchnahme ausschließlich auf die befestigte Fläche sowie der bereits angeführten ausreichend großen räumlichen Distanz des Schutzgebiets zur BE-Fläche ist eine vorha- benbedingte Beeinträchtigung des angeführten Schutzgebiets ausgeschlossen. Selbiges gilt für das eine noch größere räumliche Distanz zur BE-Fläche aufweisende gesetzlich geschützte Biotop „Feld- hecke I Dommertal“. Mit dem Naturdenkmal „Lindenallee“ (81180460004), welches ca. 95 m östlich des Baubereiches 9 bzw. 125 m östlich der BE-Fläche gelegen ist, befindet sich ein weiteres Schutzgebiet im weiteren Umfeld des Vorhabengebiets. Aufgrund der angeführten ausreichend großen räumlichen Distanz zum betreffenden Baubereich bzw. zur bauzeitlich zu nutzenden Fläche sowie der räumlichen Beschrän- kung der baubedingten Flächeninanspruchnahme auf die einzelnen Baufelder bzw. auf die befestigte Bereitstellungsfläche, sind Störungen bzw. Beeinträchtigungen des angeführten Schutzgebietes so- wie dessen Schutzgegenstände zweifellos ausgeschlossen. Im Umfeld zwischen den Baubereichen 4 inkl. Montagefläche sowie 5 befindet sich das aus mehreren Gehölzbeständen bestehende gesetzlich geschützte Biotop „Feldgehölze und Feldhecken Rangier- bahnhof Nord“ (171211180181). Aufgrund der räumlichen Beschränkung der baubedingten Flächen- inanspruchnahme auf die einzelnen Baufelder bzw. auf die befestigte Montagefläche sowie des Aus- bleibens vorhabenbedingter Baumaßnahmen im unmittelbaren Nahbereich der geschützten Gehöl- bestände sind Störungen bzw. Beeinträchtigungen des angeführten Schutzgebietes sowie dessen Schutzgegenstände grundsätzlich nicht zu erwarten.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 43 von 95
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Im Suchradius von 500 m rund um das Baufeld zur Erneuerung des Gleises 687/689 im äußersten Sü- den des Kornwestheimer Rbf befinden sich abgesehen von insgesamt sieben gesetzlich geschützten Biotopen keine weiteren Schutzgebiete gemäß §§ 23-30 und / oder § 32 BNatSchG. Aufgrund der räumlichen Beschränkung der baubedingten Flächeninanspruchnahme auf die einzelnen Baufelder bzw. auf die befestigte Montagefläche sowie des Ausbleibens vorhabenbedingter Baumaßnahmen im unmittelbaren Nahbereich der geschützten Gehölbestände sind Störungen bzw. Beeinträchtigungen des angeführten Schutzgebietes sowie dessen Schutzgegenstände auch in diesem Fall grundsätzlich nicht zu erwarten. Kornwestheim-Pbf Im gesamten Vorhabengebiet zur Instandhaltung der Weichen 453 & 455, befinden sich keine Schutzgebiete nach §§ 23-30 u. § 32 BNatSchG. Lediglich im näheren sowie weiteren Umfeld (max. Suchradius: 500 m) ist ein einzelnes Schutzgebiet gemäß §§ 23-30 BNatSchG gelegen. Hierbei handelt es sich um das Naturdenkmal „1 Blutbuche“ (81180460001) (vgl. Anl. 9.1). Dies befin- det sich etwa 420 m in südöstlicher Richtung innerhalb des Siedlungsbereiches der Stadt Kornwest- heim. Aufgrund der räumlichen Beschränkung der Instandhaltungsarbeiten auf die betreffenden Wei- chenanlagen sowie der ausreichend großen räumlichen Distanz zwischen Schutzgebiet und Vorha- benbereich (zusätzlich räumliche Trennung durch Siedlungsbereiche inkl. entsprechender Verkehrs- strukturen) ist auch ohne Festlegung entsprechender Schutzmaßnahmen eine vorhabenbedingte Be- einträchtigung grundsätzlich ausgeschlossen. Weitere Schutzgebiete gemäß der §§ 23-30 BNatSchG sind im Umfeld (bis 500 m Suchradius) des Vorhabengebiets im Kornwestheimer Personenbahnhofs nicht gegeben (vgl. Anl. 9.1). Auch Wasser- schutz- bzw. Heilquellenschutzgebiete befinden sich weder im Vorhabengebiet selbst noch in dessen näherem Umfeld (Suchradius bis 500 m). Es befinden sich mehrere Schutzgebiete im näheren bis weiteren Umfeld der BE-Fläche am Gleis 68 (817) (Suchradius bis max. 500 m) (vgl. Anl. 9.1). Das nächstgelegene Schutzgebiet im Umfeld der BE- Fläche ist das gesetzlich geschützte Biotop „Feldhecke II Dommertal an der Kleingartenanlage“ (171211180180), welches mit einer räumlichen Distanz von 10-15 m im direkten Umfeld gelegen ist (vgl. Anl. 9.1). Trotz der geringen räumlichen Distanz zwischen Schutzgebiet und baubedingt in An- spruch zu nehmender Fläche ist eine vorhabenbedingte Beeinträchtigung nicht zu erwarten, da sich zwischen gesetzlich geschütztem Biotop und BE-Fläche noch ein weiterer, nicht als Schutzgebiet aus- gewiesener Gehölzstreifen erstreckt, der eine Pufferwirkung gegenüber mittelbaren und unmittelba- ren Wirkfaktoren infolge der Flächeninanspruchnahme übernimmt. Zudem ist laut einschlägiger Richtlinien und Normen (R SBB, DIN 18920) gemäß guter fachlicher Praxis grundsätzlich ein Schutz von Gehölz- und Vegetationsflächen vor baubedingten Beeinträchtigungen vorzunehmen. Unabhän- gig hiervon sind generell im Zuge der baubedingten Flächennutzung keine baulichen Eingriffe in den gesetzlich geschützten Gehölzstreifen geplant bzw. erforderlich, sodass eine vorhabenbedingte Be- einträchtigung der gesetzlich geschützten Feldhecke nicht zu erwarten ist. Neben dem zuvor aufgeführten Schutzgebiet grenzen wenige Meter weiter westlich zwei weitere ge- setzlich geschützte Biotope an (vgl. Anl. 9.1). Während das Biotop „Feldgehölz Dommertal“ (171211180178) etwa 60 m entfernt gelegen ist, weist das gesetzlich geschützte Biotop „Feldhecke I Dommertal“ (171211180179) eine räumliche Distanz von ca. 140 m auf. Aufgrund der räumlichen Be- schränkung der baubedingten Flächeninanspruchnahme ausschließlich auf die befestigte Fläche so- wie der bereits angeführten ausreichend großen räumlichen Distanz des Schutzgebiets zur BE-Fläche ist eine vorhabenbedingte Beeinträchtigung des angeführten Schutzgebiets ausgeschlossen. Dasselbe gilt für das eine noch größere räumliche Distanz zur BE-Fläche aufweisende gesetzlich geschützte Bio- top „Feldhecke I Dommertal“ (vgl. Anl. 9.1). Mit dem Naturdenkmal „Lindenallee“ (81180460004), welches ca. 125 m östlich der BE-Fläche gele- gen ist, befindet sich ein weiteres Schutzgebiet im weiteren Umfeld (vgl. Anl. 9.1). Aufgrund der an- geführten ausreichend großen räumlichen Distanz zur bauzeitlich zu nutzenden Fläche sowie der räumlichen Beschränkung der baubedingten Flächeninanspruchnahme auf die befestigte Umschlag- fläche sind Störungen bzw. Beeinträchtigungen des angeführten Schutzgebietes sowie dessen Schutz- gegenstände zweifellos ausgeschlossen.
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Belange des Bodenschutzes Kornwestheim-Rbf Im Rahmen der den Oberbau der zu erneuernden Gleisanlage betreffenden Instandhaltungsarbeiten (vollständige Bettungserneuerung – vBE; Einbau Planumsschutzschicht + Geotextil – PSS) beschränkt sich der unmittelbare vorhabenbedingte und im Rahmen des Bodenschutzes zu betrachtende Eingriff lediglich auf die Schotterbettung sowie des darunter liegenden Planums der beiden zu erneuernden Abschnitte des Streckengleises zwischen Plochingen und Wendlingen der Strecke 4600. Die Schotter- bettung als auch das Planum setzen sich jeweils aus unterschiedlichen Korngrößen diversen Schotter- materials zusammen und sind damit jeweils als technisches Substrat zu bezeichnen. Aufgrund seiner Naturferne übernimmt das technische Substrat (Schotterbettung, Planum) des Oberbaus der zu er- neuernden Gleisabschnitte keine bzw. nur in sehr eingeschränktem Maße natürliche Bodenfunktio- nen. Eine bodenkundliche oder bodenschutzfachliche Wertigkeit besitzt diese nicht. Ein vorhaben- bzw. baubedingter Eingriff in natürlich gewachsene Böden erfolgt nach derzeitigem Planungsstand nicht, sodass eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen nicht zu erwarten ist. Auch im Zuge der Inanspruchnahme der BE-Fläche am Gleis 726 im Bf Plochingen ist keine vorhaben- bzw. baubedingte Beeinträchtigung der Belange des Bodenschutzes zu erwarten. Die baubedingte Nutzung der genannten Fläche beschränkt sich ausschließlich auf die befestigten Flächenanteile. Zu- dem ist diese gleichzeitig ausschließlich auf einen oberflächlichen Umschlag von Baumaterialien bzw. Oberbaustoffen beschränkt. Arbeiten, die in den Untergrund bzw. unter die Bodenoberfläche rei- chen, sind gemäß geplanter Bauausführung nicht vorgesehen. Dementsprechend erfolgt auch hier kein vorhaben- bzw. baubedingter Eingriff in natürlich gewachsene Böden. Ebenso wenig liegt im Be- reich der betreffenden BE-Fläche eine jeweilige bodenkundliche oder bodenschutzfachliche Wertig- keit vor, da im Bereich der BE-Fläche ausschließlich technische Substrate anstehen bzw. eine gene- relle anthropogene Überprägung (Oberflächenbefestigung) vorliegt. Kornwestheim-Pbf Im Rahmen der den Oberbau betreffenden Instandhaltungsarbeiten beschränkt sich der unmittel- bare vorhabenbedingte und im Rahmen des Bodenschutzes zu betrachtende Eingriff in den Unter- grund lediglich auf den Oberbau bzw. die Schotterbettung der zu erneuernden Weichenanlagen im Kornwestheim Pbf. Die Bettung der betreffenden Weichen setzt sich aus Schotter unterschiedlicher Korngröße zusammen und ist damit als technisches Substrat zu bezeichnen. Aufgrund seiner Natur- ferne übernimmt das technische Substrat (Schotterbettung, Planum) des Oberbaus der zu erneuern- den Weichen keine bzw. nur in sehr eingeschränktem Maße natürliche Bodenfunktionen. Ein vorha- ben- bzw. baubedingter Eingriff in natürlich gewachsene Böden erfolgt damit nicht. Eine bodenkund- liche oder bodenschutzfachliche Wertigkeit besteht aufgrund der Naturferne des technischen Sub- strats ebenso wenig. Auch im Zuge der Inanspruchnahme der BE-Fläche am Gleis 817 im Kornwestheim Rbf sowie die BE- Fläche am Gleis 410 im Kornwestheim Pbf ist keine vorhaben- bzw. baubedingte Beeinträchtigung der Belange des Bodenschutzes zu erwarten. Die baubedingte Nutzung der genannten Flächen be- schränkt sich ausschließlich auf die befestigten Flächenanteile, sodass auch hier kein vorhaben- bzw. baubedingter Eingriff in natürlich gewachsene Böden erfolgt. Ebenso wenig liegt im Bereich der be- treffenden BE-Flächen eine bodenkundliche oder bodenschutzfachliche Wertigkeit vor, da im Bereich der BE-Flächen ausschließlich technische Substrate anstehen bzw. eine generelle anthropogene Überprägung vorliegt. Den vorherigen Ausführungen zufolge kann eine Berührung der Belange des Bodenschutzes infolge vorhabenbedingter Wirkfaktoren im Zuge der geplanten Gleiserneuerung bzw. baubedingten Flä- cheninanspruchnahme grundsätzlich ausgeschlossen werden.
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Gewässerschutz Kornwestheim-Rbf In den Vorhabenbereichen befinden sich keinerlei Oberflächengewässer, auch im näheren Umfeld (1 km Suchradius) sind keine derartigen Gewässer gelegen. Daher können vorhabenbedingte Beein- trächtigungen von Oberflächengewässern grundsätzlich ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf den Grundwasserschutz ist in den beiden Vorhabenbereichen sowie auf der BE-Fläche bei Einhaltung bzw. Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen „Verbots des Einsatzes wasserge- fährdender Stoffe im Vorhabengebiet“ sowie „Verbots einer Betankung von Baumaschinen im Vorha- bengebiet“ (vgl. AFB „27_Kornwestheim_Rbf) grundsätzlich keine vorhabenbedingte Beeinträchti- gung des Grundwassers zu erwarten. Wasser- bzw. Heilquellenschutzgebiete sind in den beiden Vor- habenbereichen bzw. in deren Wirkungsräumen nicht gegeben. Kornwestheim-Pbf Innerhalb der einzelnen Untersuchungsräume (Baufelder + BE-Flächen) sind keinerlei Oberflächenge- wässer gelegen, es befindet sich lediglich in 500 m Entfernung zu der BE-Fläche im Kornwestheim Pbf und den zu erneuernden Weichen eine künstliche Teichanlage im Kornwestheimer Salamander- Stadtpark. Da sich die vorhabenbedingten Instandhaltungsarbeiten räumlich ausschließlich auf den Oberbau der zu erneuernden Weichenanlagen beschränken, sind vorhaben- bzw. baubedingte Wir- kungen auf das genannte Oberflächengewässer grundsätzlich nicht gegeben. Auch im Gewässerum- feld des angeführten Gewässers sind keine vorhaben- bzw. baubedingte Flächeninanspruchnahmen vorgesehen. Aufgrund dessen und der großen Distanz zwischen Bauvorhaben und Gewässer ist eine vorhabenbedingte Beeinträchtigung des genannten Gewässers infolge der Bauarbeiten zu Weiche- nerneuerung grundsätzlich nicht zu erwarten. Im Hinblick auf den Grundwasserschutz ist im gesamten Vorhabengebiet in Kornwestheim Pbf bei Einhaltung bzw. Berücksichtigung der guten fachlichen Praxis bei Bauvorhaben hinsichtlich Gewässer- schutz, grundsätzlich keine Beeinträchtigungen der betreffenden Grundwasserkörper zu erwarten. Wasser- bzw. Heilquellenschutzgebiete sind in den beiden Vorhabenbereichen bzw. in deren Wir- kungsräumen nicht gegeben.
Denkmalschutz Die Belange des Denkmalschutzes werden durch die Bauvorhaben im Kornwestheim Rbf sowie Korn- westheim Pbf nicht berührt, da innerhalb des Vorhabengebiets sowie in dessen direktem Umkreis / Wirkungsbereich keine denkmalgeschützten Objekte vorhanden sind.
Lärm-/Immissionsschutz Die Baumaßnahme im Kornwestheim Pbf und Rbf geht mit Geräuschen durch Baumaschinen und Bauverfahren einher, die technisch nicht vermeidbar sind. Durch den Einsatz von Baumaschinen und Bauverfahren, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, werden die vorhaben- bzw. baube- dingten Lärmimmissionen jedoch auf ein möglichst geringes bzw. technisch unvermeidbares Maß be- schränkt. Lärmintensive Bauarbeiten sind so weit wie möglich werktäglich überwiegend von 07:00 – 20:00 Uhr durchzuführen. Nach dem Stand der Technik vermeidbare Beeinträchtigungen der Nachbarschaft durch Baulärm sind zu unterlassen. In diesem Zusammenhang ist während der gesamten Bauzeit zu gewährleisten, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm-Geräu- schimmissionen vom 19.08.1970 (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 160 vom 01.09.1970 – AVV-Bau- lärm) beachtet bzw. eingehalten wird. Zur Minimierung der Immissionsbelastung sind immissionsarme, dem Stand der Technik entspre- chende Arbeits- und Baumaschinen mit Abgasreduzierung, Rußpartikel- und Staubfilter gemäß LoBP (Lärmoptimierte Baustellen-Planung) einzusetzen.
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Der AN verpflichtet sich, bauzeitliche Staub- und Abgasimmissionen durch geeignete Maßnahmen, wie bspw. das Feuchthalten des Bodens, den Einsatz schadstoffarmer Baumaschinen und Transport- fahrzeuge sowie der Abdeckung und Befeuchtung des zu transportierenden Materials sowie einzel- ner Baustraßenabschnitte, so gering wie technisch möglich zu halten.
0.1.14 Schutzmaßnahmen
Kornwestheim-Rbf Im Rahmen des vorliegenden Bauvorhabens im Kornwestheim Rbf sind bauzeitlich nachfolgend auf- geführte Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer Beeinträchtigung von Natur und Landschaft bzw. der Umwelt zu berücksichtigen bzw. umzusetzen. Gehölzschutz An den Baubereich / die Baufelder bzw. an die Baustelleneinrichtungs- sowie die Montageflächen an- grenzende Bäume, Pflanzen und Vegetationsflächen im Allgemeinen sind grundsätzlich vor vorhaben- bedingten Beeinträchtigungen zu schützen. Hierfür ist im Zuge der Bauarbeiten entweder ein ausrei- chender Abstand zu den entsprechenden Vegetationsflächen im Umfeld zuvor genannter Flächen einzuhalten oder es sind ggf. erforderliche Gehölzschutzmaßnahmen umzusetzen, sofern die durch vorhabenbedingte Beeinträchtigungen gefährdeten Gehölz- bzw. Vegetationsflächen nicht Bestand- teil der vor Baubeginn auszuweisenden Bautabuzonen sind. Darüber hinaus sind beim Gehölzschutz grundsätzlich die einschlägigen Richtlinien und Normen (DIN 18920, R SBB) zu berücksichtigen.
Artenschutz Die umweltfachliche Begehung / Reptilienkartierung hat einen Nachweis der Mauereidechse (Podar- cis muralis) im gesamten Bahnhofsbereich des Kornwestheimer Rbf ergeben. Des Weiteren wurden in vorangegangenen Kartierungen mehrere Zauneidechsenindividuen (Lacertaagilis) und eine Schlingnatter (Coronellaaustriaca) (Letzter Nachweis: Jahr 2021) nachgewiesen. Aufgrund der geeig- neten Habitatausprägung in Form einer heterogen ausgeprägten Ruderalvegetation aus Gras- und krautigen Beständen sowie vereinzeltem Gehölzaufwuchs ist von einem ortsfesten Vorkommen der beiden Eidechsenarten auszugehen und zur Vermeidung der Verletzung der Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nr. 1-3 BNatSchG nachfolgend angeführte Schutzmaßnahmen umzusetzen bzw. einzu- halten. Aufgrund geeigneten Habitatpotentials in den Vorhabenbereichen ist zudem eine Verbreitung der Blindschleiche (Anguis fragilis) nicht auszuschließen. Diese Maßnahmen umfassen daher zudem den Schutz dieser Art sowie potentiell vorkommender Schlingnatterindividuen in den Vorhabenberei- chen.
Fledermausfreundliche Beleuchtung Zur Vermeidung eines Risikos einer vorhabenbedingten Beeinträchtigung bzw. Störung potentiell vor- handener Fledermäuse ist im Baufeld über die gesamte Dauer der Bauarbeiten hinweg „fledermaus- freundliche Beleuchtung“ einzusetzen. Diese besteht aus LED-Leuchten / -strahlern, die eine geringe Lockwirkung auf Fledermäuse sowie deren Beutetiere (Insekten) besitzen. Über die Wahl der Leucht- mittel hinaus ist bei der Installation der Beleuchtung darauf zu achten, dass die Baustellen-Beleuch- tung ausschließlich das jeweilige Baufeld beleuchtet und eine Beleuchtung der Gehölzbestände in den beidseitigen Randbereichen auf ein unvermeidbares Mindestmaß reduziert wird. Hierzu ist die einzusetzende Beleuchtung möglichst senkrecht auf das jeweils zu beleuchtende Baufeld auszurich- ten. Als „fledermausfreundlich“ ist ein Leuchtmedium zu verstehen, welches einen reduzierten Anteil des blauen Spektralbereiches aufweist. Demzufolge sind Leuchtmittel mit einer Lichttemperatur über 3000 K zu vermeiden.
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Ausweisung von Bautabuzonen Mithilfe sogenannter Bautabuzonen wird eine artenschutzrechtliche Betroffenheit der vorhabenbe- dingt im Sinne des Artenschutzes dem Risiko einer Betroffenheit ausgesetzten Mauer- (Podarcismu- ralis) und Zauneidechse (Lacerta agilis) bzw. Schlingnatter (Coronellaaustriaca) sowie Blindschleiche (Anguisfragilis) im Bereich der Baufelder sowie der Baustelleneinrichtungs- und Montageflächen ver- hindert, da mittels dieser Zonen entsprechende Rückzugsräume bzw. Habitatflächen betreffender Arten in den Randbereichen vor baubedingten Beeinträchtigungen infolge einer Flächeninanspruch- nahme oder baulicher Eingriffe geschützt werden (s. Tab. 1).
Tab. 1: Übersicht über die Bautabuzonen des Projekts „27_Kornwestheim Rbf“ im Rangierbahnhof Kornwestheim
| Nr. | Strecke | Beginn [Strecken- | Ende [Strecken- | Beschreibung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| km] | km] | |||||||
| 1 | 4820 | 10,437 | 10,578 | Gehölzstreifen mit vorgelagerter grasig-krautiger Ru- deralvegetation bahnrechts des Gleises 325 im südli- chen Bereich des Kornwestheimer Rbf | ||||
| 2 | 4820 | 10,686 | 10,719 | Gehölzstreifen mit vorgelagerter grasig-krautiger Ru- deralvegetation bahnrechts des Gleises 223 im südli- chen Bereich des Kornwestheimer Rbf | ||||
| 3 | 4820 | 10,750 | 10,816 | Gehölzstreifen mit vorgelagerter grasig-krautiger Ru- deralvegetation bahnrechts des Gleises 222 im süd- westlichen Bereich des Kornwestheimer Rbf | ||||
| 4 | 4820 | 12,589 | 12,609 | Gleiszwischenfläche mit aufgewachsener grasig-krauti- ger Ruderalvegetation bahnrechts des Gleises 77 im östlichen Bereich des Kornwestheimer Rbf | ||||
| 5 | 4820 | 12,672 | 12,746 | Gleiszwischenfläche mit aufgewachsener grasig-krauti- ger Ruderalvegetation sowie Gehölzen bahnlinks der Weichen 340 und 341 im östlichen Bereich des Korn- westheimer Rbf | ||||
| 6 | 4820 | 12,810 | 13,130 | Gehölzstreifen mit vorgelagerter grasig-krautiger Ru- deralvegetation bahnrechts des Gleises 78 im nördli- chen Bereich des Kornwestheimer Rbf | ||||
| 7 | 4820 | 12,962 | 13,045 | Gleiszwischenfläche mit aufgewachsener grasig-krauti- ger Ruderalvegetation bahnrechts der Weichen 268 und KRIII im nördlichen Bereich des Kornwestheimer Rbf | ||||
| 8 | 4800 | 12,541 | 12,481 | Gleisrandbereich mit aufgewachsener grasig-krautiger Ruderalvegetation bahnlinks der Weiche 374 im nördli- chen Bereich des Kornwestheimer Rbf | ||||
| 9 | 4800 | 12,531 | 12,512 | Gleiszwischenfläche mit aufgewachsener grasig-krauti- ger Ruderalvegetation bahnrechts der Weiche 376 im nördlichen Bereich des Kornwestheimer Rbf |
Dementsprechend sind in den zuvor angeführten Bautabuzonen für den gesamten Bauzeitraum eine baubedingte Flächeninanspruchnahme (Lagerung von Baustoffen und -materialien; Befahrung durch Baumaschinen und -geräte) sowie ein Betreten durch das Baupersonal grundsätzlich verboten. Die Einhaltung des Verbotes einer vorhaben- / baubedingten Flächeninanspruchnahme in den ge- nannten Bautabuzonen sowie ihre rechtzeitige Ausweisung vor Ort (vor Baubeginn) werden durch eine Umweltbaubegleitung kontrolliert.
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Die Ausweisung der Bautabuzonen vor Ort erfolgt vor Baubeginnund unter fachlicher Aufsicht und Kontrolle der Umweltbaubegleitung. Die Bautabuzonen sind bis zur Beendigung der vorhabenbeding- ten Instandhaltungsarbeiten entsprechend vorzuhalten. Die Kennzeichnung im Gelände erfolgt mit- hilfe einer Befestigung aus sog. Laterneneisen (wetter- u. windbeständig) und sog. Warn- / Absperr- band.
Strukturelle Vergrämung Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte in Bezug auf die in den Vorhabenbereichen nachge- wiesen bzw. unterstellten Reptilienarten sind die Erstschnitte einer strukturellen Vergrämungsmahd in folgenden Bereichen im Kornwestheimer Rbf durchzuführen und mittels monatlicher Wiederho- lungsschnitte aufrechtzuerhalten s. Tab. 2).
Tab. 2: Übersicht über die Flächen der Vergrämungsmahd des Projekts „27_Kornwestheim Rbf“ im Rangierbahnhof Kornwestheim
| Nr. | Strecke | Beginn [Stre- | Ende [Strecken- | Zeitraum des monatlichen | Beschreibung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| cken-km] | km] | Rückschnittes | |||||||||
| 1 | 4820 | 9,747 | 9,849 | April 2027 – August 2027 | bahnrechter Randbereich des Gleises 687/689 | ||||||
| 2 | 4820 | 9,878 | 10,554 | April 2027 – August 2027 | bahnlinker Randbereich des Gleises 687/689 | ||||||
| 3 | 4820 | 9,888 | 10,677 | April 2027 – August 2027 | bahnrechter Randbereich des Gleises 687/689 | ||||||
| 4 | 4820 | 10,376 | 10,578 | August 2027 – September 2027 | bahnrechter Randbereich des Gleises 325 | ||||||
| 5 | 4820 | 10,663 | 10,725 | August 2027 – September 2027 | bahnrechter Randbereich des Gleises 223 | ||||||
| 6 | 4820 | 10,729 | 10,816 | August 2027 – September 2027 | bahnrechter Randbereich des Gleises 222 | ||||||
| 7 | 4826 | 11,637 | 11,758 | September 2026 – März 2027 | bahnlinker Randbereich des Gleises 101 | ||||||
| 8 | 4820 | 12,555 | 12,613 | April 2027 – Juli 2027 | bahnrechter Randbereich des Gleises 77 | ||||||
| 9 | 4800 | 12,672 | 12,746 | April 2027 – August 2027 | bahnlinker Randbereich der Weichen 340 und 341 | ||||||
| 10 | 4820 | 12,728 | 13,130 | April 2027 – Juli 2027 | bahnrechter Randbereich der Gleise 78 und 79 sowie der Weichen 284 und 285 | ||||||
| 11 | 4800 | 12,803 | 12,918 | April 2027 – August 2027 | Randbereich der Montage- fläche auf Gleis 83 | ||||||
| 12 | 4826 | 12,960 | 12,985 | April 2027 – Mai 2027 | bahnlinker Randbereich der Weiche 266 | ||||||
| 13 | 4826 | 12,962 | 13,046 | April 2027 – Mai 2027 | bahnrechter Randbereich der Weichen 268 und KRIII | ||||||
| 14 | 4826 | 13,105 | 13,138 | April 2027 – Mai 2027 | bahnlinker Randbereich der Weiche 272 |
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
| Nr. | Strecke | Beginn [Stre- | Ende [Strecken- | Zeitraum des monatlichen | Beschreibung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| cken-km] | km] | Rückschnittes | |||||||||
| 15 | 4826 | 13,152 | 13,180 | April 2027 – Mai 2027 | bahnlinker Randbereich der Weiche 300 | ||||||
| 16 | 4800 | 12,504 | 12,541 | April 2027 – September 2027 | bahnlinker Randbereich der Weiche 374 | ||||||
| 17 | 4800 | 12,510 | 12,535 | April 2027 – September 2027 | bahnlinker Randbereich der Weiche 376 |
Bis zum jeweiligen Baubeginn in den Baufeldern bzw. den genutzten Baustelleneinrichtungs- sowie Montageflächen wird die strukturelle Vergrämung mittels monatlicher Wiederholungsschnitte erneu- ert und die Vergrämungswirkung aufrechterhalten. Zwischen November 2026 und Februar 2027 ist kein monatlicher Rückschnitt erforderlich, da sich dieser Zeitraum außerhalb der Vegetationsperiode befindet. Im Rahmen der strukturellen Vergrämung wird die in Teilbereichen aufgewachsene grasig- krautige Ruderalvegetation mittels motor-manueller Geräte bodennah (5 cm über GOK / Bodenober- fläche) zurückgeschnitten. Das anfallende Mahdgut ist nach Beendigung der Mahd von der jeweiligen Fläche zu entfernen und kann ggf. zur Anlage von Kleinstrukturen (Gärhaufen) im Bereich der vor Baubeginn auszuweisenden Bautabuzonen zur Erhöhung der Strukturvielfalt genutzt werden. Zusätzlich zur Mahd sind ggf. auch weitere Kleinstrukturen wie Totholz, Schotter- o. Steinhaufen etc.) unter fachlicher Anleitung der UBB händisch von der Vergrämungsfläche abzusammeln.
Umweltbaubegleitung Im Vorfeld der vorhabenbedingten Baumaßnahmen wird fachkundiges Personal (Natur-, Arten- schutz) mit einer Umweltbaubegleitung beauftragt. Durch diese wird die fachgerechte Durchführung der zuvor beschriebenen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen intensiv begleitet und infolgedessen deren fachlich korrekte Ausführung in der Praxis sichergestellt. Ebenso ist die Umweltbaubegleitung dazu verpflichtet, die Instandhaltungsarbeiten bzw. Bauarbeiten aus ökologischer bzw. artenschutzrechtlicher / -fachlicher Sicht regelmäßig zu überwachen.
Kornwestheim-Pbf Im Rahmen des vorliegenden Bauvorhabens sind bauzeitlich nachfolgend aufgeführte Schutzmaß- nahmen zur Vermeidung einer Beeinträchtigung von Natur und Landschaft bzw. der Umwelt zu be- rücksichtigen bzw. umzusetzen. Gehölzschutz An den Baubereich / das Baufeld bzw. die Baustelleneinrichtungsfläche angrenzende Bäume, Pflan- zen und Vegetationsflächen im Allgemeinen sind grundsätzlich vor vorhabenbedingten Beeinträchti- gungen zu schützen. Hierfür ist im Zuge der Bauarbeiten entweder ein ausreichender Abstand zu den entsprechenden Vegetationsflächen im Umfeld zuvor genannter Flächen einzuhalten oder es sind ggf. erforderliche Gehölzschutzmaßnahmen umzusetzen. Hierbei sind grundsätzlich die einschlägigen Richtlinien und Normen (DIN 18920, R SBB) zu berücksichtigen. Artenschutz Die umweltfachliche Begehung / Reptilienkartierung hat Nachweise der Mauereidechse (Podarcis muralis) im Bereich der BE-Fläche am Gleis 410 im Kornwestheim Pbf sowie im weiteren Umfeld der zu erneuernden Weichenanlagen ergeben. Aufgrund der geeigneten Habitatausprägungen in Form einer heterogen ausgeprägten Ruderalvegetation aus Gras- und krautigen Beständen sowie verein- zeltem Gehölzaufwuchs ist von einem ortsfesten Vorkommen und Populationen der Mauereidechsen auszugehen, weshalb zur Vermeidung der Verletzung der Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nr. 1-3 BNatSchG nachfolgend angeführte Schutzmaßnahmen umzusetzen bzw. einzuhalten sind.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 50 von 95
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Ausweisung von Bautabuzonen Mithilfe sogenannter Bautabuzonen wird eine artenschutzrechtliche Betroffenheit der laut Arten- schutzrechtlicher Prüfung dem Risiko einer vorhabenbedingten Beeinträchtigung ausgesetzten Mau- ereidechse (Podarcis muralis) verhindert, da mittels dieser Zonen entsprechende Rückzugsräume bzw. Habitatflächen der Art in den Randbereichen der BE-Flächen vor vorhabenbedingten Beein- trächtigungen infolge einer baubedingten Flächeninanspruchnahme geschützt werden. Bautabuzone Nr. 1: Zwischengleisbereich mit grasig-krautiger Ruderalflur im bahnlinken Randbereich der Weichen 453 & 455 im Kornwestheim Pbf (10.5+78–10.6+60 km, Str. 4800) Bautabuzone Nr. 2: Gehölzstreifen mit vorgelagerter grasig-krautiger Ruderalflur im bahnrechten Randbereich der Montagefläche auf Gleis 446 im Kornwestheim Pbf (10.6+05- 10.6+71 km, Str. 4800) Bautabuzone Nr. 3: Gehölzstreifen mit vorgelagerter grasig-krautiger Ruderalflur im bahnrechten Randbereich der Montagefläche auf Gleis 447 im Kornwestheim Pbf (10.4+84- 10.6+04 km, Str. 4800) Bautabuzone Nr. 4: Gehölzstreifen mit vorgelagerter grasig-krautiger Ruderalflur im (süd-)östlichen Randbereich der BE-Fläche am Gleis 410 im Kornwestheim Pbf (11.1+33-11.3+53 km, Str. 4720) Die zuvor genannten Bautabuzonen schützen Randbereiche in direkter Nähe zur vorhabenbedingten Instandhaltungsmaßnahme im Kornwestheim Pbf, die ein hohes Habitatpotential bzw. eine gute bis sehr gute Habitatqualität (hohe Strukturvielfalt, kleinräumiges Nebeneinander lebensnotwendiger Habitatstrukturen) für die Mauereidechse aufweisen. Dementsprechend ist in den zuvor angeführten Bautabuzonen für den gesamten Bauzeitraum eine baubedingte Flächeninanspruchnahme (Umschlag von Baustoffen und -materialien; Befahrung durch Baumaschinen und -geräte) sowie ein Betreten durch das Baupersonal grundsätzlich verboten. Die Einhaltung des Verbotes einer vorhaben- / baubedingten Flächeninanspruchnahme in den ge- nannten Bautabuzonen sowie ihre rechtzeitige Ausweisung vor Ort (vor Baubeginn) werden durch eine Umweltbaubegleitung kontrolliert. Die Ausweisung der Bautabuzonen vor Ort erfolgt vor Baubeginn und unter fachlicher Aufsicht und Kontrolle der Umweltbaubegleitung. Die Bautabuzonen sind bis zur Beendigung der vorhabenbeding- ten Instandhaltungsarbeiten entsprechend vorzuhalten. Die jeweilige Kennzeichnung im Gelände er- folgt mithilfe einer Befestigung aus sog. Laterneneisen (wetter- u. windbeständig) und sog. Absperr- band.
Strukturelle Vergrämung In den großflächig mit Ruderalvegetation bewachsenen bahnrechten Randbereichen der Weichen 455 und 453 sowie der mit grasiger Vegetation bewachsene Bereich zwischen dem Andienungsgleis 409 und der BE-Fläche im Pbf Kornwestheim ist vor Beginn der Aktivitätszeit (Anfang März) eine flä- chendeckende strukturelle Vergrämungsmahd durchzuführen. Im Rahmen der strukturellen Vergrämung wird die aufgewachsene grasig-krautige Ruderalvegetation mittels motor-manueller Geräte bodennah (5 cm über GOK / Bodenoberfläche) zurückgeschnitten. Das anfallende Mahdgut ist nach Beendigung der Mahd von der jeweiligen Fläche zu entfernen und kann ggf. zur Anlage von Kleinstrukturen (Gärhaufen) im Bereich der vor Baubeginn auszuweisenden Bautabuzonen zur Erhöhung der Strukturvielfalt genutzt werden. Umweltbaubegleitung Im Vorfeld der vorhabenbedingten Baumaßnahmen wird fachkundiges Personal (Natur-, Arten- schutz) mit einer Umweltbaubegleitung beauftragt. Durch diese wird die fachgerechte Durchführung der zuvor beschriebenen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen intensiv begleitet und infolgedessen deren fachlich korrekte Ausführung in der Praxis sichergestellt. Ebenso ist die Umweltbaubegleitung dazu verpflichtet, die Instand-haltungsarbeiten bzw. Bauarbeiten aus ökologischer bzw. artenschutzrechtlicher / -fachlicher Sicht regelmäßig zu überwachen.
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0.1.15 bleibt frei
0.1.16 bleibt frei
0.1.17 Hindernisse
Siehe 0.1.3
0.1.18 Kampfmittel
0.1.18.1 Kampfmittelfreimessung
Kampfmittelvoreinschätzung
Der Verdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln kann nicht ausgeschlossen werden.
Georadarmessung/Oberflächensondierung
Eine Georadarmessung ist durch eine entsprechende Fachkraft des AN für Oberflächensondierarbei- ten, einschließlich Sondiergeräte, in den Umbaubereichen durchzuführen. Es ist eine Abschlussdoku- mentation über die Sondierungsmaßnahmen vorzulegen.
Kampfmittelerkundung während der Bauzeit
Die Kampfmittelerkundung ist bei vorhandenem Oberbau durchzuführen.
0.1.18.2 Gestellung Fachaufsicht für Kampfmittelräumung
Die Gestellung durch denAN
Die Gestellung einer baubegleitenden Fachaufsicht für Kampfmittelräumarbeiten, die den Vorgaben gemäß SprengG, insbesondere § 20 SprengG entspricht, obliegt dem AN.
Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist zwingend das jeweilige Länderrecht bzgl. Räumung zu be- achten.
Es ist eine Dokumentation anzufertigen, aus der sich der Bergungsablauf der Kampfmittelräumung und die erbrachten Leistungen ergeben.
0.1.19 Baustellenverordnung
Für die Baustelle ist ein Koordinator (Gestellung durch AG) nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) bestellt.
0.1.20 Auflagen Dritter
keine besonderen Anmerkungen
0.1.21 bleibt frei
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 52 von 95
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0.1.22 Vorarbeiten des AG
keine besonderen Anmerkungen
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer
keine besonderen Anmerkungen
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 53 von 95
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0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Bauablauf
Den Ausschreibungsunterlagen ist ein Rahmenterminplan des AG gem. Anlage 3.01 beigefügt.
Wesentliche Arbeitsabschnitte:Siehe Punkt A „Projektübersicht“
Besonderheiten:
-
Kein Befahren des (Erd-)Planums mit luftbereiften Fahrzeugen
-
Abladen der Neuschienen: Die Beschaffung der Neuschienen erfolgt teilweise über die Weichenbestellung. Diese werden mit der Weiche geliefert und am Montageplatz durch den Bau-AN abgeladen und zwischenge- lagert. Entsprechend müssen die Neuschienen zu Hauptsperrpausenbeginn durch den Bau-AN aufgenommen, ins Baufeld verfahren und dort abgeladen werden.
Die restlichen Neuschienen werden separat bestellt, zu Sperrpausenbeginn geliefert und im Baufeld zu Sperrpausenbeginn vom Bau-AN abgeladen.
Dieser Sachverhalt ist entsprechend zu berücksichtigen und im Bauablauf einzuplanen.
- Weichenlieferung auf Weichentransportwagen (WTW): Vormontierte Weichengroßteile (Fahrbahn einschl. Unterschwellung), Anschlusssegmente und ggf. zugehörige Einzelstoffe werden im Baustellenbereich auf Weichentransportwagen des AG beigestellt. Der Bau AN übernimmt die Großteile und Anschlusssegmente im Baustel- lenbereich, transportiert diese mit SK zu dem Einbauort und baut die Weichengroßteile und Anschlusssegmente gemäß Weichenverlegeplan ein.
Nachfolgende Weichen werden auf Weichentransportwagen (WTW) geliefert:
-
Weiche 453
-
Weiche 455
-
Umbau Weiche 455: Der Umbau der Weiche 455 erfolgt über Nachbargleistechnologie. Der Längstransport der Stoffe für die Weichenerneuerung der W455 beim Aus- und Einbau im Bereich hinter dem Prellbock Gleis 446 ist zu berücksichtigen.
-
Lieferung vormontierte Mittelteile der Weiche 267: Die Mittelteile der DKW werden vormontiert geliefert. Für die Entladung der Weichengroß- teile (vormontierte Mittelteile der DKW) ist ein Gleisbaukran vorzusehen. Dieser Sachverhalt ist entsprechend zu berücksichtigen und im Bauablauf einzuplanen.
-
Umbau Kreuz III und Weichenendteil der Weiche 269: Beim Umbau des Kreuzes III ist das Weichenendteil der Weiche 269 ebenfalls zu erneuern, da die Schwellen mit dem Kreuz verschachtelt sind .
-
Einbau von Holzschwellen: Im Gleis 68 hinter der Weiche 300 ist im Bereich des vorhandenen Schachtbauwerks der Tie- fenentwässerung aufgrund des geringen Vorkopfabstand zwischen Gleisschwelle und Schacht der Einbau der vorhandenen gekürzen Holzschwellen vorgesehen. Diese sind ordnungsgemäß auszubauen, zwischenzulagern und im Anschluss wieder einzubauen.
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-
Kabelquerung im Gleis 77: Im Gleis 77 soll 1 Stück Leerrohr DN 100 als Kabelquerung in den Schotter eingebaut werden.
-
Festlegung Arbeitsschritte GE vor BR im Gleis 687: Aufgrund des Zustandes der Holzschwellen und der Befestigungsmittel ist die maschinelle Gleiserneuerung vor Durchführung der Bettungsreinigung durchzuführen. Erschwernisse aus schwer lösbaren Kleineisen und stark zersetzten Holzschwellen sind in der Kalkulation zu be- rücksichtigen.
-
Abschnitte mit Überhöhungen beim Arbeiten mit Großmaschinen: Die Abschnitte im Gleis mit Überhöhung sind vor dem Einsatz der Großmaschinen nach tech- nologischer Notwendigkeit zu stopfen, um die Überhöhung zu verringern. Das Stopfen ist in die Leistungsverzeichnisposition der vollständigen Bettungserneuerung einzurechnen.
-
Datenblatt, Angabe Spezialwagen und Verladeschema: Für den Umbauzug sind das Datenblatt, die Art der Spezialwagen und deren Verladeart den Angebotsunterlagen beizulegen.
-
Sicherungskappen im Gleis 678: Im Gleis 687 sind 30 Stück Sicherungskappen eingebaut. Dieser Sachverhalt ist entsprechend zu berücksichtigen und im Bauablauf einzuplanen.
-
Brückenbauwerk im Gleis 687, km 9.8+56: Im Gleis 687 befindet sich bei km 9,8+56 eine Stahlbrücke. Auf dem Bauwerk erfolgt eine Schienenerneuerung. Im Zuge der Maßnahme werden ca. 10 % der Kleineisen (Schrauben, Isoliereinlagen, Federringe und Unterlegscheiben) erneuert. Zudem werden die Zwischenla- gen im Brückenbereich vollständig ausgetauscht.
-
Fang- und Führungsvorrichtung Brückenbauwerk im Gleis 687, km 9.8+56: Im Gleis 687 befindet sich bei km 9,8+56 eine Stahlbrücke. Hier ist im neuen Zustand der Ein- bau einer Fang- und Führungsvorrichtung in Kunstholz vor und hinter dem Bauwerk geplant.
-
Filterkies an Gleis 678 erneuern mit Höhenversatz In Teilbereichen wird der vorhandene Filterkies auf eine Tiefe von 50 cm ausgebaut und an- schließend lediglich in einer Stärke von 30 cm wieder eingebaut. Durch die Reduzierung der Filterkiesschicht um 20 cm entsteht in den betroffenen Bereichen ein Höhenversatz gegen- über den angrenzenden Gelände.
-
Tiefenentwässerung, Gleis 687: Ab km 10,3+81 sind 8 TE-Schächte links der Bahn an die neue Höhenlage anzupassen. Hierzu sind die erforderlichen zusätzlichen Schachtringe einzubauen, um die Schächte auf die geplante Höhe anzuheben.
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-
Umbau der Weiche 374 Beim Umbau der Weiche 374 ist zu berücksichtigen, dass der Bereich der Zungenvorrichtung einschließlich der zugehörigen Schwellen bereits erneuert wurde. Die vorhandenen Materia- lien sind daher auszubauen, fachgerecht zwischenzulagern und nach Abschluss der Bettungs- arbeiten wieder einzubauen.
-
Schotterhalterung im Gleis 325 Im Bereich des Gleises 325 sind derzeit 60 Stück alte Betonschwellen als Schotterhalterung links der Bahn (l.d.B.) verbaut. Im Zuge der geplanten Umbaumaßnahme sind diese Beton- schwellen vollständig zurückzubauen und zur Bereitstellungsfläche zu transportieren. Anschließend ist als Ersatz eine provisorische Schotterhalterung herzustellen und einzubauen.
-
Stopfarbeiten anschließender Anlagen: Im Zuge des Anpassungsstopfgang der Gleis- und Weichenerneuerung im Bf Kornwestheim Rbf und Kornwestheim Pbf sind die nachfolgend aufgeführten Weichen aus technischer Notwen- digkeit mitzustopfen. Dieser Sachverhalt ist zu berücksichtigen und im Bauablaufplan entsprechend einzuplanen. o BA 2: TKH Weiche 451, Weiche 452 o BA 3: TK Weiche 269 o BA 4: TK Weiche 281, Weiche 282, Weiche 283 und KrII, KrIV o BA 6: TK Weiche 384 o BA 9: TK Weiche 377, Weiche 378 o BA 10: TK Weiche 15, Weiche 501, Weiche 502, Weiche 503, Weiche 525, Weiche 532, Weiche 533
-
Kleineisenwechsel im Verspannbereich: Im Zweiggleis der Weiche 341 im Gleis 84 ist im Anschluss an unserem Umbau L-Oberbau vorhanden. Hier ist das Kleineisen im Verspannbereich auf 60 m auf KS-Bau zu wechseln. Dieser Sachverhalt ist entsprechend zu berücksichtigen und im Bauablauf einzuplanen.
-
Hohlschwellen mit Kabelleerrohre hinter WE W 341: Hinter der Weiche 341 sind in beiden Gleisen Hohlschwellen vorhanden. Diese sind für den Umbau aus- und wieder einzubauen. Dieser Sachverhalt ist entsprechend zu berücksichtigen und im Bauablauf einzuplanen.
-
Neuwertige Oberbaustoffe : Neuwertige, wiederverwertbare Holzschwellen werden im Anschlussbereich der Weichen 300, 341 und 342 ausgebaut und für den Einzelschwellenwechsel hiner der Weiche 341 in den Glei- sen 83 und 84 wiederverwendet.
Neuwertige, wiederverwertbare Betonschwellen werden nach Weisung des AG ausgebaut, zur Lagerfläche des AG transportiert, abladen und geordnet gelagert und gehen in dem Eigentum des Netzbezirks Kornwestheim über (vgl. Pkt. 0.2.15.1 „Entsorgung durch den Auftraggeber / Zuführungskonzept“).
- 25 Stück B70 aus Gleis 101
- 50 Stück B70 aus Anschlussbereiche Weiche 373
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-
Zusätzliche Lagerfläche für bautechnologisch benötigte Zwischenlagerung: Für die Verladung von Altbettungsstoffen auf Bahnwagen hat der AN-Bau für das kurzzeitige Zwischenlagern von mineralischen Stoffen neben den umzubauenden Anlagen, wo eine di- rekte Nutzung von Nachbargleistechnologie aufgrund größerer Gleisabstände nicht möglich ist, zusätzliche Flächen als Zwischenlager herzurichten. Diese Flächen müssen für die bauzei- tige Zwischenlagerung bei Ausbaustoffen der Zuordnung Z0 in geeigneter Weise z.B. mit einem Vlies und bei Ausbaustoffen mit Zuordnung Z2 mit einer Abdeckung aus PE-Folie, als Trennele- ment zwischen Gelände und Ausbaustoff ausgeführt werden. Der zusätzliche Zeitaufwand des seitlichen Absetzens der Bettungsstoffe und der späteren Verladung auf Bahnwagen des AN muss im Bauablauf berücksichtigt werden. Für die nachstehenden Anlagen ist eine Fläche für die Zwischenlagerung herzustellen:
-
Weiche 266
-
Weiche 267
-
Weiche 268
-
Gleis 77
-
Weiche 341
-
Weiche 342
-
Durchführung Stopfarbeiten (DUA-Stopfgang) im Nachbargleis: Ausführung von Stopfarbeiten (DUA-Stopfgang) im Bereich der neu hergestellten Tiefenent- wässerung im Gleis 102 (Kornwestheim Rbf) und Gleis 446 (Kornwestheim Pbf) im Zusam- menhang mit den Anpassungsstopfgang.
Neulagenschleifen in Weichen und anschließenden Gleisen mit handgeführtem Gerät: Gemäß der nachstehenden Liste ist in den aufgeführten Anlagen eine Schienenbearbeitung mit handgeführtem Gerät durchzuführen:
| Projektnummer | Anlagenbezeichnung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| G.016268598 | KORNWESTHEIM PBF W.453 | ||||
| G.016268599 | KORNWESTHEIM PBF W.455 | ||||
| G.016268810 | KORNWESTHEIM RBF KRIII | ||||
| G.016268608 | KORNWESTHEIM RBF W.295 | ||||
| G.016268609 | KORNWESTHEIM RBF W.268 | ||||
| G.016268811 | KORNWESTHEIM RBF W.397 | ||||
| G.016268610 | KORNWESTHEIM RBF W.380 | ||||
| G.016268611 | KORNWESTHEIM RBF W.375 | ||||
| G.016268612 | KORNWESTHEIM RBF W.376 | ||||
| G.016268613 | KORNWESTHEIM RBF W.374 | ||||
| G.016268614 | KORNWESTHEIM RBF W.373 | ||||
| G.016268812 | KORNWESTHEIM RBF W.341 | ||||
| G.016268615 | KORNWESTHEIM RBF W.280 | ||||
| G.016268616 | KORNWESTHEIM RBF W.284 | ||||
| G.016268813 | KORNWESTHEIM RBF W.285 | ||||
| G.016268814 | KORNWESTHEIM RBF W.294 | ||||
| G.016268618 | KORNWESTHEIM RBF W.267 | ||||
| G.016268619 | KORNWESTHEIM RBF W.266 |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 57 von 95
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| Projektnummer | Anlagenbezeichnung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| G.016268815 | KORNWESTHEIM RBF W.272 | ||||
| G.016268620 | KORNWESTHEIM RBF W.300 | ||||
| G.016268816 | KORNWESTHEIM RBF W.340 | ||||
| G.016268817 | KORNWESTHEIM RBF W.342 |
Die Leistung ist in der Sperrpause im Anschluss des Schweißens durchzuführen und im Bauab- lauf entsprechen einzuplanen.
Optionale Vorgehensweise nach Wahl des Bau-AN: Gleisschotter für Belastungsstopfgang in Hauptsperrpause abladen und für spätere Nutzung für den Belastungsstopfgang seitlich zwischenlagen. Sollte diese Option durch den Bau-AN ge- zogen werden, entfällt die Leistung des Schotterentladen zum Termin des Qualitätsstopfgang.
Bautechnologie:
| Anlage | Bautechnologie | Bautechnologie | Bauverfahren | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gleis/Weiche | Bettung | ||||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 101 | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Pbf, Weiche 453 | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Pbf, Weiche 455 | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 266 | Nachbargleis + Zwischenlagerung | Nachbargleis + Zwischenlagerung | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 267 | Nachbargleis + Zwischenlagerung | Nachbargleis + Zwischenlagerung | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 268 | Nachbargleis + Zwischenlagerung | Nachbargleis + Zwischenlagerung | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 272 | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 98 | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 300 | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Kreuz III | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 280 | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 284 | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 285 | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 294 | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 295 | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 77 | Nachbargleis + Zwischenlagerung | Nachbargleis + Zwischenlagerung | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 78 | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 79 | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 373 | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 374 | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 397 | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 687/689 | GMT | GMT | maschinell | ||||
| Vor Kopf | Vor Kopf | konventionell |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 58 von 95
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| Anlage | Bautechnologie | Bautechnologie | Bauverfahren | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gleis/Weiche | Bettung | ||||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 340 | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 341 | Nachbargleis + Zwischenlagerung | Nachbargleis + Zwischenlagerung | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 342 | Nachbargleis + Zwischenlagerung | Nachbargleis + Zwischenlagerung | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 375 | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 376 | Vor Kopf | Vor Kopf | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 380 | Nachbargleis | Nachbargleis | konventionell | ||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 222/325 | Vor Kopf | Vor Kopf | konventionell |
Abhängigkeit von Leistungen anderer Zeiten für Fachdiensttätigkeiten:
Beim Bauablauf sind folgende Zeiten für zeitparallele Begleitarbeiten des AG bzw. notwendige Fach- diensttätigkeiten des AG oder Dritter, insbesondere LST und E-Dienst, frei zu halten, gemäß Rahmen- terminplans des AG /wie folgt:
| Umbauabschnitt | Zeitpunkt | von | bis | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Datum | Uhrzeit | Datum | Uhrzeit | ||||||||||||
| Bauphase 1 (Gleis 101) | Umbaubeginn | 05.03.2027 | 05.03.2027 | 22:00 | 22:00 | 06.03.2027 | 06.03.2027 | 04:00 | 04:00 | ||||||
| Umbauende | 15.03.2027 | 06:00 | 15.03.2027 | 14:00 | |||||||||||
| Bauphase 2 TKH (Weiche 453, 455) | Umbaubeginn | 19.03.2027 | 21:00 | 20.03.2027 | 03:00 | ||||||||||
| Umbauende | 21.03.2027 | 21:00 | 22.03.2027 | 05:00 | |||||||||||
| Bauphase 3 (Weiche 266, 267, 268, | Umbaubeginn | 11.06.2027 | 22:00 | 12.06.2027 | 06:00 | ||||||||||
| 272, 300 und KrIII) | Umbauende | 21.06.2027 | 02:00 | 21.06.2027 | 14:00 | ||||||||||
| Bauphase 4 (Weiche 280, 284, 285, | Umbaubeginn | 02.07.2027 | 22:00 | 03.07.2027 | 06:00 | ||||||||||
| 294, 295 | Umbauende | 19.07.2027 | 00:00 | 19.07.2027 | 12:00 | ||||||||||
| und Gleis 77, 78, 79) | |||||||||||||||
| Bauphase 5 (Weiche 373, 374) | Umbaubeginn | 23.07.2027 | 21:00 | 24.07.2027 | 03:00 | ||||||||||
| Umbauende | 26.07.2027 | 06:00 | 26.07.2027 | 14:00 | |||||||||||
| Bauphase 6 (Weiche 397) | Umbaubeginn | 02.08.2027 | 07:00 | 02.08.2027 | 13:00 | ||||||||||
| Umbauende | 05.08.2027 | 06:00 | 05.08.2027 | 14:00 | |||||||||||
| Bauphase 7 (Gleis 687/689) | Umbaubeginn | 06.08.2027 | 21:00 | 07.08.2027 | 05:00 | ||||||||||
| Umbauende | 19.08.2027 | 21:00 | 20.08.2027 | 05:00 | |||||||||||
| Bauphase 8 (Weiche 340, 341, 342) | Umbaubeginn | 21.08.2027 | 06:00 | 21.08.2027 | 12:00 | ||||||||||
| Umbauende | 30.08.2027 | 06:00 | 30.08.2027 | 14:00 | |||||||||||
| Bauphase 9 (Weiche 375, 376, 380) | Umbaubeginn | 06.09.2027 | 07:00 | 06.09.2027 | 13:00 | ||||||||||
| Umbauende | 13.09.2027 | 06:00 | 13.09.2027 | 14:00 | |||||||||||
| Bauphase 10 (Gleis 222, 223, 325) | Umbaubeginn | 20.09.2027 | 09:00 | 20.09.2027 | 15:00 | ||||||||||
| Umbauende | 04.10.2027 | 02:00 | 04.10.2027 | 10:00 |
Für zeitparallele Fachdiensttätigkeiten des AG stehen die vorgenannten Zeiten dem AN nicht für die Ausführung von Leistungen zur Verfügung, die nutzbare Sperrzeit reduziert sich gemäß Rahmenter- minplans des AG /gemäß der in der Tabelle genannten Zeiten entsprechend.
Gleichzeitig hat der BauAN seine Bauarbeiten so zu planen, dass keine zusätzlichen/geänderten Eins- ätze der Fachdienste des AG, als die oben genannten, notwendig werden.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 59 von 95
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Zeiten für Arbeiten Dritter:
Bleibt frei
Arbeitsunterbrechungen:
Bei der Planung der Bauabläufe ist zu beachten, dass die Richtwerte nach VV Baulärm für Arbei- ten zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr eingehalten werden. Finden Arbeiten zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr statt, sind je nach dem betroffenen Wohngebiet innerhalb des jeweiligen Baube- reichs nach maximal 4 aufeinanderfolgenden Nächten im direkten Anschluss Erholungspausen für mind. 4 Nächte im Bauablauf vorzusehen. Die Einhaltung der Immissionswerte zur Nachtzeit ist in Mindestens 18 Nächten pro Monat (Zeitraum von 30 Tagen) sicher zu stellen.
Hinweis: Die entsprechenden Gebiete können im digitalen Geoportal des Landes Baden Württemberg kostenfrei eingesehen werden.
0.2.2 Erschwernisse
Bei einem Einsatz von mobilen und stationären Baukränen, Betonpumpen, Hubsteigern und ähnli- chem an bzw. in der Nähe von Anlagen der Infrastrukturbetreiber ist eine Krananweisung abzuschlie- ßen. Gilt nicht für Schienenkrane.
Bei der Ausführung der Bettungs- und Erdarbeiten bei den Weichen 340 und 342 ist mit oberflächen- nahen Festgestein zu rechnen. Dieser Sachverhalt ist bei der Planung der Bauabläufe in den Leistungs- ansätzen zu berücksichtigen.
Bei der Ausführung der Bettungs- und Erdarbeiten ist in einzelnen Abschnitten (Gleis 325, W342) mit einer Packlage zu rechnen. Die anstehende Packlage ist nicht auszubauen. In Bereichen ist die einzu- bauenden Tragschicht vermindert anzusetzen. Dieser Sachverhalt ist bei der Planung der Bauabläufe in den Leistungsansätzen zu berücksichtigen.
-
Gleis 325 o Stein-/Packlage direkt unter dem Schotter in ca. 0,80 m unter SO festgestellt.
-
Weiche 342 o Stein-/Packlage direkt unter dem Schotter in ca. 0,80 m unter SO festgestellt.
0.2.3 Vorgaben aus dem SiGe-Plan
Keine besonderen Anmerkungen
0.2.4 Sicherungsmaßnahmen (gem. DIN 18325 0.2.7)
0.2.4.1 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bau-
affine Dienstleistungen – Durchführung durch AG
Bleibt frei
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0.2.4.2 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bau-
affine Dienstleistungen – Durchführung durch AN
Allgemeines
Die Sicherungsleistungen umfassen alle Leistungen zur Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbe- trieb, soweit diese von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehen.
Die kompletten Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen für diese Baumaßnahme, ein- schließlich der Vor- und Nacharbeiten, werden durch den AN erbracht.
Alle durch den Bauablauf des AN erforderlichen Sicherungsleistungen sind durch den AN zu planen, zu kalkulieren und in den entsprechenden Preis der Leistungsposition einzurechnen.
Neben dem Baustellenbereich sind auch ggf. Vormontageplätze, Übergabepunkte u. dgl. zu berück- sichtigen.
Die Planung hat unter Abstimmung mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle (BzS), unter Be- rücksichtigung des Bauverfahren, des Bauablaufes und der örtlichen Gegebenheiten zu erfolgen.
Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere die Ril 132.0118 und das Regelwerk der gesetzlichen Un- fallversicherung DGUV Vorschrift 78 sowie DGUV Regel 101-024.
Die ausgeschriebenen Sicherungsleistungen gliedern sich in folgende Teilleistungen:
Sicherungsleistungen Vorarbeiten Sicherungsleistungen Hauptbauarbeiten Sicherungsleistungen Nacharbeiten Sicherungsleistungen Qualitätsstopfgang Bauaffine Dienstleistungen
Die Sicherungsplanung erfolgt auf der Grundlage für die Sicherungsplanung (Anlage 3.8) und der An- gaben des Bauunternehmens.
Sicherungsleistungen für Arbeiten die durch Dritte (z. B. Fachdienste des AG) erbracht werden, sind ebenfalls durch den AN auszuführen. Diese Arbeiten sind in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 ge- nannt. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind zu planen, zu kalkulieren und in die Preise der entsprechenden Positionen einzurechnen.
Das ausführende Sicherungsunternehmen muss bei der Deutschen Bahn AG entsprechend der gefor- derten Sicherungsmaßnahme präqualifiziert sein.
Anwesenheit Sicherungsaufsicht
Die Anwesenheit der Sicherungsaufsicht ist über den gesamten Zeitraum aller Umbausperrpausen (siehe Anlage 3.15) zu gewährleisten, der Preis ist in den Leistungspositionen der Sicherungsleistun- gen einzurechnen.
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Sicherungsleistung Vorarbeiten
Die Sicherung für durch den AN zu leistende Vorarbeiten (z.B. Vermessung, Baustellenbegehungen aus eigener Veranlassung etc.) ist im Angebot zu berücksichtigen und in den Preis der Leistungsposi- tion einzurechnen.
Die Vorarbeiten des AG, auch für den AG leistende Dritte, sind in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 genannt. Der dazu erforderliche Sicherungsaufwand ist vom Bieter in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.
Sicherungsleistung Haupt-Bauarbeiten
Die für die Hauptleistungen Bau erforderlichen Sicherungsleistungen durch den Bieter in der Siche- rungsübersicht Anlage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.
Sicherungsleistung Nacharbeiten
Die Sicherung für durch den AN zu leistende Nacharbeiten (z.B. Randwegarbeiten, Beräumung etc.) ist im Angebot zu berücksichtigen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.
Die Nacharbeiten des AG, auch für den AG leistende Dritte, sind in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 genannt. Der dazu erforderliche Sicherungsaufwand ist vom Bieter in der Sicherungsübersicht An- lage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.
Sicherungsleistung Qualitätsstopfgang
Die Hauptleistungen Bau - Qualitätsstopfgang - sind mit den dazu erforderlichen Sicherungsleistun- gen durch den Bieter in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leis- tungsposition einzurechnen.
Sicherungsleistung Umweltbegleitarbeiten
Die Sicherung für die Umweltbegleitarbeiten ist im Angebot zu berücksichtigen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.
Sicherungsleistung Logistik
Die Sicherung für durch den AN zu leistende Logistik (z.B. Umladearbeiten, aufrüsten von Arbeitsma- schinen etc.) ist im Angebot zu berücksichtigen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.
Für Mitarbeiter ist das Austreten nur feldseitig oder zu einem weiteren gesperrten Nachbargleis/Lo- gistikgleis gestattet. Maschinen sind entsprechend zu verschließen und die Ausgänge zu sichern.
Weitere Sicherungsleistung als Bedarfsleistung
Die Bedarfsleistungen werden nur auf besondere Anordnung des AG ausgeführt, z.B. Sicherungsleis- tungen für VOB-Abnahme.
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Bauaffine Dienstleistungen
Die ausgeschriebenen bauaffinen Leistungen gliedern sich in folgende Teilleistungen:
Signalisierung: Sh 2 - Signale Angaben zu gesperrten Gleisen sind in den Vorbemerkungen zu den Bauhauptleistungen un- ter dem Punkt 0.2.23 Betriebliche Angaben beschrieben
Signalisierung: Lf - Signale Angaben zu La-Stellen sind in den Vorbemerkungen zu den Bauhauptleistungen unter dem Punkt 0.2.23 Betriebliche Angaben beschrieben
Signalisierung: Gleismagnete Angaben zu Gleismagneten sind in den Vorbemerkungen zu den Bauhauptleistungen unter dem Punkt 0.2.23 Betriebliche Angaben beschrieben
Signalisierung El6-Signale Angaben zu elektrisch gesperrten Gleisen sind in den Vorbemerkungen zu den Bauhauptleis- tungen unter dem Punkt 0.2.24 Oberleitung beschrieben
Bahnerdungsberechtigter Schaltantragsteller Helfer im Bahnbetrieb
Angaben zur Sicherungsplanung
Siehe Grundlagen für die Sicherungsplanung Anlage 3.8.
Die Sicherung für den Weg zu und von der Arbeitsstelle ist durch den AN im Angebot zu berücksichti- gen und in dem Preis der Leistungsposition einzurechnen.
Die Anwesenheit der Sicherungsaufsicht ist über den gesamten Zeitraum aller Umbausperrpausen (An- lage 3.15fff) zu gewährleisten, der Preis ist in die Leistungspositionen der Sicherungsleistungen einzu- rechnen.
Das ausführende Unternehmen muss die Arbeiten mindestens 20 Arbeitstage (Mo-Fr ohne Feiertage) vor Baubeginn der zuständigen BzS anzeigen, so dass diese die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb anordnen und/oder durchführen kann.
0.2.5 Kontaminierte Bereiche
bleibt frei
0.2.6 Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtungen
Keine besonderen Anmerkungen
0.2.7 Besondere Anforderungen an Gerüste
Keine besonderen Anmerkungen
0.2.8 Mitbenutzung fremder Einrichtungen
Keine besonderen Anmerkungen
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0.2.9 Vorhaltung für andere Unternehmer
Keine besonderen Anmerkungen
0.2.10 bleibt frei
0.2.11 bleibt frei
0.2.12 bleibt frei
0.2.13 Eignungs und Gütenachweise
0.2.13.1 Eignungs- und Gütenachweise für zugelieferte mineralische Ersatz-
baustoffe (MEB) und Bodenmaterial
Regelung gültig seit 01.08.2023 - Umweltverträglichkeit auf Basis der Klassifizierung nach Ersatzbau- stoffverordnung (EBV) bzw. BBodSchV
Der AN wird auf das Inkrafttreten der sog. Mantel-Verordnung mit ihren wesentlichen Bestandteilen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und einer erheblich geänderten Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) zum 01.08.2023 hingewiesen. Bei der Umsetzung ist, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, folgendes zu beachten:
Die EBV regelt die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in techni- sche Bauwerke und ersetzt die bislang geltenden Vorgaben der LAGA - Merkblätter bzw. spezielleren landesrechtlichen Regelungen. Bodenmaterial, welches in oder unterhalb eines technischen Bauwer- kes eingebaut werden soll, ist als MEB zu betrachten und unterliegt ebenfalls der EBV.
Die geänderte BBodSchV regelt den Einbau von Boden in, außer- oder unterhalb einer durchwurzel- baren Bodenschicht oder in bodenähnlichen Anwendungen außerhalb von technischen Bauwerken.
Daher ist die Umweltverträglichkeit für zugelieferte mineralische Ersatzbaustoffe auf Basis der Mate- rialklassen der EBV und für zugeliefertes Bodenmaterial in bodenähnlichen Anwendungen auf Basis der Vorsorgewerte der BBodSchV nachzuweisen.
Der AN hat 8 Wochen vor einem geplanten Einbau von Bodenmaterial in das Bauvorhaben oder von MEB in technische Bauwerke des Bauvorhabens die schriftliche Zustimmung des AG dazu einzuholen. Dem Antrag sind die Nachweise der Umweltverträglichkeit und der bodenphysikalischen Eignung des MEB beizufügen, bei einem Einbau in technische Bauwerke ist zusätzlich die technische Bauweise ge- mäß Anlage 2 + 3 EBV anzugeben.
Die DB AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen untersagen für ihre Bauvorhaben, Grundstü- cke und Anlagen generell den Einbau der in § 20 Abs. 1 EBV aufgeführten mineralischen Ersatzbau- stoffe u.a. Kupol- und Hochofenschlacke, Hüttensand, Flug- und Kesselasche und Gießereirestsand.
Der zum Einbau vorgesehene zugelieferte Bodenaushub ist vom AN fachgerecht und getrennt nach Bodenarten zwischenzulagern, so dass sich die bodenphysikalischen Eigenschaften und die Boden- funktionen nicht verschlechtern.
Die Umweltverträglichkeit der MEB ist durch eine repräsentative chemische Analytik eines akkredi- tierten Labors nachzuweisen. Der AN hat für zugelieferte MEB auch die notwendigen bodenphysikali-
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schen Untersuchungen, z.B. Verdichtungsfähigkeit, Verformungsmodul und Wasserdurchlässigkeit, durchzuführen. Der AG behält sich vor, bei fehlender Akkreditierung des Probennehmers bzw. des Labors eine bodenphysikalische Beurteilung durch ein akkreditiertes Labor abzufordern.
Für den Nachweis der Umweltverträglichkeit von Neuschotter oder Recyclingschotter sowie PSS / FSS gelten neben der EBV die Anforderungen des DB- Regelwerks.
Der AN hat die laufende Übereinstimmung des eingebauten Materials mit den vorgelegten Nachwei- sen zu gewährleisten, der AG behält sich stichprobenartige Kontrolluntersuchungen vor. Bei Nichteig- nung ist das Material vom AN ordnungsgemäß und für den AG kostenfrei zu entsorgen.
Bezüglich der Einbaudokumentation und der Vor- und Abschlussanzeigen gem. EBV siehe Ziff. 0.2.15.2.10.4.
Die Erstellung der Einbaudokumentation und ggf. der Anzeigen erfolgt grundsätzlich erst nach AG sei- tiger Freigabe des vom AN beantragten MEB-Einbaus.
Die Übermittlung einer Vor- und Abschlussanzeige an die zuständigen Behörden ist erforderlich, wenn ein geplanter Einbau von MEB (inkl. Bodenmaterial) die nachfolgenden Kriterien erfüllt:
-
Es soll Bodenmaterial mindestens BM-F0*, Baggergut mind. BG-F0*, aufbereiteter Gleisschotter mind. GS-1 oder aufbereitete RC-Baustoffe mind. RC-1 oder jeweils hö- herer Materialklassen in Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete der Zone III oder hö- her eingebaut werden oder
-
Es soll Bodenmaterial, Baggergut oder RC-Baustoffe der Klasse 3 (BM-F3, BG-F3 oder RC-3) mit einer geplanten Einbaumenge ≥ 250 m³ eingebaut werden.
Nach dem Ende des Einbaus ist für die o. g. Materialien vom AN im System ZEDAL eine Abschlussan- zeige zu erstellen.
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0.2.14 Umgang mit aufarbeitungsfähigen Stoffen
Siehe 0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept
0.2.15 Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen
Es ist bei Entsorgung der Stoffe wird zwischen zwei grundsätzlichen Varianten zu unterscheiden:
- Entsorgung durch den Auftraggeber (DB InfraGo AG, OE Baulogistik) siehe 0.2.15.1
- Entsorgung durch den Auftragnehmer – siehe 0.2.15.2
In nachfolgender Tabelle ist beschrieben, wer für die Entsorgung welchen Materials verantwortlich ist und in welchem Kapitel dieser Baubeschreibung die geltenden Regelungen beschrieben werden:
| Material | Entsorgung der Stoffe | Regelung im Punkt der Bau- beschreibung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| durch | |||||
| Schrott (Schienen, Stahlschwel- len, Kleineisen) und/oder LST- Reststoffe | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| Altschwellen(Holz / Beton) | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| Altweichenschwellen | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| Aushubmassen | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| Zwischenlagen in BigBag | Auftragnehmer | 0.2.15.2 | |||
| Betonabbruch | Auftragnehmer | 0.2.15.2 | |||
| Beton und Steinzeug (alte Entwässerungsanlagen) | Auftragnehmer | 0.2.15.2 | |||
| PVC-Rohre (aus Abbruch alter Entwässerung) | Auftragnehmer | 0.2.15.2 | |||
| Rückstände aus dem Spülen von Tiefenentwässerungen | Auftragnehmer | 0.2.15.2 |
Für Abfälle, die der AN im Rahmen seiner Leistung erzeugt, gilt jedoch immer Anlage 2.13 „Regelun- gen zu auftraggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“, im Nachfolgen- den nur noch „Anlage 2.13“ genannt.
Für folgende sonstige Abfälle gelten gleichermaßen die Regelungen der Anlage 2.13:
Asphalt, Zwischenlagen (ZW), Kabelkanäle, Betonabbruch, BÜ-Beläge, metallischer Schrott
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0.2.15.1 Entsorgung durch den Auftraggeber / Zuführungskonzept
Die nachstehenden Ausführungen gelten ergänzend zur Anlage 2.13 zum Bauvertrag.
0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept
Abholung durch den AG
Übersicht der Materialien und der Abholorte und Transport ab Abholung (z.B.: Tarifpunkt oder BE- Fläche):
| Abholtermin | Material | Verwendung | Abholung per | Ort | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nach Wahl des AN | Aushubmassen der konventionellen Umbaubereiche, der maschinellen Umbaubereiche | Entsorgung | LKWAG* | BE-Fläche | ||
| Nach Wahl des AN | Altweichenschwellen | Entsorgung | LKW AG* | BE-Fläche | ||
| Nach Wahl des AN | Altschwellen der konventionellen Umbaubereiche | Entsorgung | LKW AG* | BE-Fläche | ||
| Nach Wahl des AN | Altschwellen der maschinellen Umbaubereiche | Entsorgung | Spezialwagen AG | Tarifpunkt | ||
| Nach Wahl des AN | Schrott (Weichenfahrbahn, Gestänge, Alt- schienen, Kleineisen) und/oder LST- Reststoffe | Entsorgung | LKW AG* | BE-Fläche |
*ausgenommen an Samstage, Sonntage und Feiertage
Allgemein gültige Mengenbegrenzung Entsorgung:
Entsorgungskapazität Altschwellen per Schiene auf Bahnwagen bis zu 3.200 Schwellen/Tag. Rückgabefrist: 48 h Entsorgungskapazität Altschotter / Boden/ Gemisch per Schiene aus öffentlichen Wagen bis zu 800 t/Tag. Keine Transporte an den Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Die Angegebene Entsorgungskapazität gilt nur, wenn nicht zeitgleich weitere Stoffe auf öffentlichen Wagen ent- sorgt werden. Rückgabefrist der Wagen 48 h. Entsorgungskapazität Altschotter und Boden per Lkw bis zu 450 t/Tag. Keine Transporte an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Entsorgungskapazität Schwellen per Lkw bis zu 480 St./Tag. Keine Transporte an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
Neuwertige Betonschwellen: Neuwertige, wiederverwertbare Betonschwellen werden nach Weisung des AG ausgebaut, zur Lager- fläche des AG transportiert, abladen und geordnet gelagert. Lagerfläche des AG: Netzbezirk Kornwestheim Eisenbahnstraße in Ludwigsburg
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Transport und Übergabe durch den AN
Übersicht der Materialien und Übergabeorte:
| Abholtermin | Material | Verwendung | Abholung per | Ort | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nach Wahl des AN | Zwischenlagen in BigBag | Entsorgung | Transportmittel AN | Entsorgungs- betrieb des AN | ||
| Nach Wahl des AN | Betonabbruch | Entsorgung | Transportmittel AN | Entsorgungs- betrieb des AN | ||
| Nach Wahl des AN | Beton und Steinzeug (alte Entwässerungsanlagen) | Entsorgung | Transportmittel AN | Entsorgungs- betrieb des AN | ||
| Nach Wahl des AN | PVC-Rohre (aus Abbruch alter Entwässe- rung) | Entsorgung | TransportmittelAN | Entsorgungs- betrieb des AN | ||
| Nach Wahl des AN | Rückstände aus dem Spülen von Tiefenentwässerungen | Entsorgung | Transportmittel AN | Entsorgungs- betrieb des AN |
Beförderungserlaubnis/Transportgenehmigung
Für die Beförderung von gefährlichen Abfällen über öffentliche Verkehrswege zur Bereitstellungsfläche oder zur Entsorgungsanlage benötigt der Abfallbeförderer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG bzw. der Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV; ersetzt TgV). Hiervon ausgenommen sind öffent- lich-rechtliche Entsorgungsträger oder Entsorgungsfachbetriebe, soweit sie für diese Tätigkeit zertifi- ziert sind. Die mit dem Transport gefährlicher Abfälle befassten Beförderer müssen für den Leistungszeitraum über eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und 57 KrWG bzw. über eine vergleich- bare europäische Qualifizierung (Einhaltung der Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverord- nung (EfBV)) oder über eine Transporterlaubnis nach § 54 KrwG verfügen. Für den Transport von nicht gefährlichen Abfällen müssen die Beförderer für den Leistungszeitraum eine Anzeige gemäß § 53 KrWG an die zuständige Behörde vorgenommen haben. Alle zur Beförderung von Abfällen vorgesehenen Fahrzeuge sind mit zwei A–Tafeln zu kennzeichnen, dies gilt auch für Entsorgungsfachbetriebe. Erlaubnis (gA) bzw. Anzeige (ngA) sind jeweils vom Beförderer auf dem Fahrzeug mitzuführen. Beim Transport gefährlicher Abfälle sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzuführen: Ausdruck des Begleitscheins mit allen Datenangaben (Auskunftsfähigkeit), bei verspäteter Signatur des Beförderers: Vereinbarung gem. § 19 Abs. 2 NachwV.
0.2.15.1.2 Handhabung von Bodenaushub und Bauabfällen
Zur Information, Trennung und Kennzeichnung bei Ausbau, Übergabe und Entsorgung gilt Anlage 2.13 zum Bauvertrag für alle Abfälle.
Materialien zum Wiedereinbau bzw. Bauabfälle zur Entsorgung sind in sortenreinen Haufwerken auf- zuhalden und bis zu einem Volumen von 500 m3 ordnungsgemäß bereitzustellen.
Dazu sind die anfallenden Materialien bzw. Bauabfälle nach ihrer zu erwartenden Belastung zu tren- nen. Unter Umständen ist die Bildung mehrerer Haufwerke auch bei geringen Aushub- oder Abbruch- kubaturen erforderlich.
Die Wahl der Haufwerksstandorte und deren Flächenbedarf hat der AN in eigener Zuständigkeit gemäß seiner Baustellenlogistik nach zeitlichen- und mengenmäßigem Anfall zu ermitteln.
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Bei Nutzung von Anlagen (z.B. Lager-/Umschlaganlagen) liegt es in der eigenen Verantwortung des AN, die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der Anlage einzuhalten.
Die Haufwerke sind mit einem wetterfesten Schild, welches die Haufwerksbezeichnung und der Schad- stoffklassifizierung angibt, dauerhaft zu kennzeichnen.
Der AN hat die in Haufwerken bereitgestellten Materialien generell so zu sichern, dass Gefährdungen von Schutzgütern durch die Abfälle oder darin enthaltene Schadstoffe ausgeschlossen sind.
Abdeckung der Haufwerke auf Bereitstellungsflächen am Ort der Entstehung der Abfälle (BE-Fläche):
Nicht gefährlicher Abfall
- Bei allen nicht gefährlichen Abfällen, bei denen ein zeitnaher Abtransport zur Entsorgungs- anlage (zeitnahe = unverzüglich, maximale Liegezeit auf der BE-Fläche 4 Wochen) geplant ist, ist keine Haufwerksabdichtung mittels reißfester HDPE-Folie erforderlich.
Auf die Haufwerksabdeckung darf nur verzichtet werden, wenn ein gültiger Umwelttechnischer Bericht (UTB) vorliegt. Liegt kein UTB vor, muss der Abfall ab dem ersten Liegetag auf der BE-Fläche wie in Punkt „gefährlicher Abfall“ beschrieben behandelt werden.
- Alle nicht gefährlichen Abfälle mit der Einstufung ab LAGA Z 1.2 bzw. GS 2/RC 2/ BM 2 gemäß EBV oder höher, die länger als 4 Wochen auf der BE-Fläche bereitgestellt werden, sind immer mit einer Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE- Folie gemäß nachfolgender Darstellung zu sichern. Das von der Oberflächenabdichtung anfallende unbelastete Niederschlagswasser ist abzuleiten. Dies gilt auch, wenn der Um- gang mit dem Abfällen wie in Punkt „nicht gefährlicher Abfall – Erster Absatz“ beschrieben geplant ist und es zu Verzögerungen beim Abtransport kommt, so dass der Abfall länger als 4 Wochen auf der BE Fläche liegt.
Gefährlicher Abfall
- Bei allen nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Abfällen, unabhängig von der Liege- zeit auf der BE-Fläche, ist immer eine Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE-Folie und zusätzlich eine entspr. HDPE-Folie gem. nachfolgender Abbil- dung zur Untergrundabdichtung vorzusehen.
Alternativ zu der beschriebenen Untergrundabdichtung mit HDPE-Folie ist die Nutzung eines mit Bitu- men oder Beton befestigten / versiegelten Untergrundes einschließlich einer Entwässerung der Fläche möglich.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 69 von 95
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Systemskizze Sicherung eines Haufwerkes
Wenn auf der Ladestelle eine Asphaltdecke in Straßenbauweise vorhanden ist, kann auf die Folienver- wendung (Abdeckung Boden und Abdeckung Haufwerk) verzichtet werden.
0.2.15.1.3 Deklarationsanalytik
Die Deklarationsanalytik wird durch den AG durchgeführt.
Das Ergebnis der Deklarationsanalytik liegt noch nicht vor.
Es ist jedoch von einer Belastunggrößer/gleich GS-2, BM-F2, RC-2 auszugehen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 70 von 95
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0.2.15.2 Entsorgung durch den Auftragnehmer / Zuführung
02.15.2.1 Allgemeine Pflichten und Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer richtet seine Leistung darauf aus, den Anfall von Bau- und Abbruchabfällen im Bauvorhaben zu minimieren, indem er z.B. durch selektiven Bodenabtrag und einen separierenden Rückbau gewährleistet, dass die im Bauvorhaben anfallenden Materialien und Abfälle sortenrein ge- wonnen und getrennt bereitgestellt werden.
Der AN hat in seiner Ausführungsplanung (z.B. Massenkonzept) und Baudurchführung, soweit rechtlich zulässig und wirtschaftlich vorteilhaft, die vorrangige Wiederverwendung von Boden und ggf. weiteren Stoffen im Bauvorhaben anstelle von Ausbau und Entsorgung umzusetzen.
Nach Zuschlagserteilung hat der AN entsprechend frühzeitig mit den erforderlichen bodenphysikali- schen Untersuchungen, soweit möglich unter Verwendung von Rückstellproben des AG, zu beginnen, um die Möglichkeiten zur Wiederverwendung des Materials abzuklären.
Beim Antreffen von bisher nicht bekannten Bodenverunreinigungen und Altablagerungen ist der AN verpflichtet, die Bauarbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Der betreffende Bereich ist zu sichern und es sind der Projektleiter, die BÜ und die umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) des Auftraggebers zu informieren.
Sach- und Fachkundenachweise
Der Auftragnehmer hat auf der Baustelle (vor Ort) einen Abfallverantwortlichen der Baustelle (i.S.d. § 59 KrWG) mit der Qualifikation eines Abfallbeauftragten / Fachbauleiters zu stellen.
Der Abfallverantwortliche muss über einen Sachkundenachweis für die Probenahme fester Abfälle ge- mäß LAGA PN98 verfügen.
Sofern der AN vom AG mit der Durchführung von chemischen Untersuchungen / Deklarationsanalysen beauftragt wird, hat er für Probenahme, Analytik und Gutachtenerstellung ausschließlich nach DIN EN ISO / IEC 17025 zertifizierte bzw. durch eine zugelassene Akkreditierungsstelle akkreditierte Nachauf- tragnehmer einzusetzen.
Der Auftragnehmer hat dem AG die für diese Tätigkeiten vorgesehenen Nachunternehmer unmittelbar nach Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Entsorgungskonzept AN, namentlich und unter Vorlage der notwendigen Fach- und Sachkundenachweise bzw. Zertifikate zu benennen.
Entsorgungskonzept AN
Der AN hat auf der Basis der Vergabeunterlagen und der Gegebenheiten des Bauvorhabens ein ver- bindliches, vorhabenbezogenes Entsorgungskonzept für die Baudurchführung gemäß der M.01.02.15.03 Anlage 8 „Mustergliederung Entsorgungskonzept AN“ zu erstellen.
Über den ausgeschriebenen Analysenumfang hinaus erforderliche Parameter für die Abfalldeklaration sind mit Übergabe des Entsorgungskonzepts AN anzuzeigen und durch den AG zu genehmigen. Über die vom AG genehmigten Parameter hinausgehenden Änderungen bzw. nachträgliche Änderungen auf Verlangen des AN werden nicht berücksichtigt und gehen zu seinen Lasten.
Das Vorliegen eines bestätigten Entsorgungskonzeptes ist Voraussetzung für jegliche Wiedereinbau- oder Entsorgungsmaßnahmen.
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0.2.15.2.2 Definition Abfallerzeuger und Abfallbesitzer
Abfallerzeuger gemäß KrWG § 3 Abs. 8 ist: DB InfraGO AG Regionalbereich Südwest Presselstr.17 70191 Stuttgart Projekt „27_Kornwestheim-Rbf-Pbf“
Abfallbesitzer gemäß KrWG § 3 Abs. 9 ist: der Auftragnehmer (AN)
Der Abfallerzeuger ist für die Bau- und Abbruchabfälle, die unmittelbar aus der Baumaßnahme stam- men (z.B. Oberbaumaterial, Bodenaushub, Bauschutt, Kabel, Schrott), rechtlich verantwortlich. Der Auftragnehmer wird für diese Abfälle Abfallbesitzer. Er wird vom Abfallerzeuger mit der Wahrneh- mung bestimmter Aufgaben des Abfallerzeugers beauftragt.
Die im Vorhaben anfallenden Bau- und Abbruchabfälle sind vom AN ordnungsgemäß (rechtskonform) und schadlos unter Einhaltung aller im Bauvertrag enthaltenen Vorgaben zu entsorgen, hierfür haftet der AN dem AG. Die Abfallerzeugereigenschaft und das Eigentum der DB / DB InfraGO AG an den Bau- und Abbruchabfällen des Bauvorhabens endet mit der Entsorgung.
Der AN stellt sicher, dass die von Ihm mit dem Transport und der Entsorgung beauftragten Nachunter- nehmer zuverlässig, fachlich geeignet und rechtlich befugt sind, daher hat der AN für die Beförderung der Bauabfälle nur zugelassene Transporteure und für deren Entsorgung nur zertifizierte Entsorgungs- fachbetriebe zu binden. Entsprechende Unterlagen sind unmittelbar nach Auftragserteilung, spätes- tens mit dem Entsorgungskonzept AN, an den AG zu übergeben.
Der AN hat den AG unverzüglich über geänderte Annahmekriterien von Entsorgungsanlagen, den vor- gesehenen Wechsel des Entsorgers bzw. der Entsorgungsanlage sowie über Abstimmungs- / Geneh- migungserfordernisse mit den zuständigen Behörden zu informieren. Abstimmungen mit den Behör- den erfolgen ausschließlich durch den AG.
Der AN ist Abfallerzeuger und Abfallbesitzer gemäß §3 Abs. 8+9 KrWG für die Abfälle, die er u.a. durch Lieferungen sowie den Betrieb und die Unterhaltung der Baustelleneinrichtung erzeugt (z.B. Verbau- materialien, Material zur Erstellung von Baustraßen, Verpackungen). Diese Abfälle sind von ihm selb- ständig und separat von den Abfällen des AG gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften zu entsor- gen und werden nicht gesondert vergütet. Auf Anforderung sind dem AG Verbleibsnachweise für diese Abfälle in Kopie zu übergeben.
0.2.15.2.3 Betrieb von Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen für
Abfälle
Der AN hat für alle vom AG zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflä- chen inklusive Baustellenzufahrten ein Beweissicherungsverfahren nach BBodSchV für den anstehen- den Unterboden durchzuführen. Da die Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen i.d.R. auf dem Unterboden aufbauen, sind die chemischen Bodenuntersuchungen zur Beweissicherung nach dem Abschieben und vor dem Wiederandecken des Oberbodens vorzunehmen. Der Analyseumfang ist mit dem AG vorab abzustimmen (siehe Wirkungspfade BBodSchV). Eine Bodenverschlechterung und eine ggf. daraus resultierende Bodenmelioration gehen zu Lasten des AN als Verursacher.
Sofern der AN zusätzliche Flächen außerhalb der vom AG zur Verfügung gestellten oder anderweitig genehmigten Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen bzw. außerhalb der Baustelle / der
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Erstreckung der Bau- und Betriebsanweisung (BETRA) zur Bereitstellung oder Aufbereitung nutzen will, hat er selbständig die hierfür notwendigen privatrechtlichen und öffentlich - rechtlichen Genehmigun- gen (z.B. gemäß 4. BImSchV) einzuholen und diese dem AG vor der Nutzung nachweisfähig (z.B. Be- scheid) vorzulegen.
Der AN hat auch für diese Flächen einschließlich der Zufahrten ein Beweissicherungsverfahren nach BBodSchV durchzuführen.
Sofern der AN auf o.g. baustellenfernen, nicht planfestgestellten Flächen mehr als 100 t nicht gefähr- liche bzw. mehr als 30 t gefährliche Abfälle bereitstellt (zwischenlagert) oder behandelt oder auf bau- stellennahen Flächen über einen längeren Zeitraum zwischenlagert oder behandelt, hat er gemäß 4. BImSchV vor Nutzungsbeginn eine Genehmigung der zuständigen Immissionsschutzbehörde zu bean- tragen.
In Bezug auf die o.g. Flächen hat der AN dem AG auf Anforderung die für ein ggf. erforderliches Planän- derungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt oder einem sonstigen Genehmigungsverfahren der zu- ständigen Behörde notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Alle mit den vorgenannten Anforderungen verbundenen Leistungen sind in das Angebot einzurechnen, es erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Die für die Bereitstellung von Abfällen und damit der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen vor- gesehenen Bereitstellungsflächen ohne Planfeststellung bzw. ohne direkten Baustellen-/ BETRA-Bezug sind vom Auftragnehmer auf Anordnung des AG als AwSV – Anlage mit entsprechenden Anforderun- gen (u.a. Eignungsfeststellung, Anlagendokumentation, Betriebsanweisung, Betriebstagebuch, Über- wachungs- und Prüfpflichten) zu betreiben.
0.2.15.2.4 Leistungen des AN zur Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung
Der Auftragnehmer hat die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einzuhalten. Die GewAbfV betrifft diverse nicht gefährliche Siedlungsabfälle (hausmüllähnliche Abfälle) des 20iger AVV- Nummernkreises z.B. Papier, Pappe, Glas sowie folgende nicht gefährlichen Bauabfälle:
AVV 170101 Beton AVV 170102 Ziegel AVV 170103 Fliesen u. Keramik AVV 170107 gemischter Bauschutt AVV 170202 Glas AVV 170203 Kunststoff AVV 170401 bis 170407 div. Metalle AVV 170411 nicht gefährliche Kabel AVV 170201 Holz AVV 170604 Dämmmaterial AVV 170302 Bitumengemische.
Diese Abfälle sind vom AN grundsätzlich getrennt auszubauen, getrennt zu halten bzw. bereit zu stel- len, zu befördern sowie vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzu- führen.
Eine Entsorgung von Gemischen der o.g. Abfälle ist unbedingt zu vermeiden.
Sofern Gewerbeabfälle aus den gemäß GewAbfV zulässigen Gründen als Gemische anfallen, sind diese unverzüglich und nachweislich zur Auftrennung in die Teilfraktionen den dafür zugelassenen Aufberei- tungsanlagen (Siedlungsabfälle) bzw. Vorbehandlungsanlagen (Bauabfälle) zuzuführen.
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Ist eine Abfalltrennung oder Aufbereitung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, sind die Gemische möglichst hochwertig zu verwerten, ist auch dies nicht möglich, sind die Gemische ordnungsgemäß und gemeinwohlverträglich zu beseitigen.
Als Nachweise über die Getrennthaltung, die abweichend erforderliche Vorbehandlung / Aufbereitung oder die abweichend erforderliche schadlose, hochwertige sonstige Verwertung hat der Auftragneh- mer dem AG geeignete Dokumente, wie z.B. Haufwerkslagepläne, Probenahmeprotokolle einschließ- lich Fotodokumentation zu übergeben. In den Unterlagen sind die Abweichungen von den Vorgaben der GewAbfV unter Verwendung der Kategorien der GewAbfV nachvollziehbar zu dokumentieren und zu begründen, die Dokumente sind von der BÜ zu bestätigen und mit den zur Freigabe der Entsorgung der Gemische durch den AG eingereichten Entsorgungsnachweisen zu übermitteln und im eANV / e- Akte zu hinterlegen.
0.2.15.2.5 Systematik der zu vergebenden Entsorgungsleistungen für minerali-
sche Bau- und Abbruchabfälle
Der AG schreibt die im gegenständlichen Bauvorhaben zu erbringenden Entsorgungsleistungen von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen (MBA) zur Verwertung über ein Leistungsverzeichnis aus, das sich an den in Anlage 1 Tab. 1 – 4 und Anlage 4 Tab. 2.2 der der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) defi- nierten Materialklassen bzw. Materialwerten orientiert, aber um zusätzliche Materialwerte erweitert wurde. Diese zusätzlichen Materialwerte sind erforderlich, um alle relevanten Schadstoffe zu erfassen und um die mineralischen Abfälle als gefährlich / nicht gefährlich einstufen und einer AVV-Nr. zuord- nen zu können. Diese Regelung betrifft folgende Abfallarten:
| Abfallbezeichnung | Abfallschlüssel AVV | Materialklasse gemäß EBV |
|---|---|---|
| Boden ≤ 10% mineralische Fremdbe- standteile | 17 05 04 | BM-0, BM-0* BG-0, BG-0* |
| Boden > 10% u. ≤ 50% mineralische Fremdbestandteile | 17 05 04 | BM-F0*, BM-F1, BM-F2, BM-F3 BG-F0*, BG-F1, BG-F2, BG-F3 |
| Gleisschotter | 17 05 08 | GS-0, GS-1, GS-2, GS-3 |
| Beton(bruch) | 17 01 01 | RC-1, RC-2, RC-3 |
| Ziegel | 17 01 02 | |
| Fliesen und Keramik | 17 01 03 | |
| Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjeni- gen, die unter 170106 fallen | 17 01 07 |
BM-x: Bodenmaterial Materialklasse X mit≤ 10% mineralischeFremdbestandteile BM-Fx: Bodenmaterial Materialklasse X mit> 10% u. ≤ 50%mineralischeFremdbestandteile
Die vereinbarte Leistungsbeschreibung und Vergütung stellen die vertragliche und abfallrechtliche Grundlage für die Erbringung der vereinbarten Entsorgungs- und Transportleistungen und ggf. Analy- tikleistungen des Auftragnehmers dar. Der AN hat dies bei der Vertragsgestaltung mit den von ihm gebundenen Ingenieurbüros/ Untersuchungsstellen sowie Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen und Beförderern zu berücksichtigen.
Der AG wird die mineralischen Bau- und Abbruchabfälle (MBA) je Haufwerk / Ausbaukubatur gemäß EBV zu untersuchen und klassifizieren lassen, um diese den entsprechenden Entsorgungspositionen des Bauvertrages zuordnen zu können.
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Hat der AN mit den von ihm gebundenen Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen Untersuchungen nach anderen Vorschriften, z.B. nach EBV oder BBodSchV, vereinbart, hat er diese Leistungen in sein Angebot einzukalkulieren, es erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Plant der AN die direkte Verwertung von Bodenmaterial in einem technischen Bauwerk, ist die dazu erforderliche EBV-Analytik ebenso in sein Angebot einzukalkulieren.
Der AG schreibt die im gegenständlichen Bauvorhaben zu erbringenden Entsorgungsleistungen von mineralischen Bau- und Abbruchabfällenzur Beseitigung (größer LAGA Z2)/größer jew. Materialklasse 3 nach EBV/EBV auf Grundlage der Deponieverordnung mit Positionen für die Deponieklassen I-III aus.
0.2.15.2.6 Umgang mit Rückbau- und Abbruchabfällen
Die vom AN durchzuführenden Rückbau- und Abbrucharbeiten umfassen den Rückbau der vollständi- gen ober- und unterirdischen Bauwerkssubstanz, die Entkernung und Demontage der diversen, ggf. schadstoffhaltigen Baustoffe, Einrichtungsgegenstände, Installationen und Anlagen, den Transport und die fachgerechte Entsorgung aller anfallenden Abfälle und ggf. die Verfüllung der Baugruben mit unbelastetem Bodenaushub.
Im Vorfeld der Rückbauarbeiten hat der AN zusammen mit dem Fachgutachter des AG bzw. mit der Bauüberwachung vor Ort eine Bestandsaufnahme der abzubrechenden Bausubstanz vorzunehmen, insbesondere wenn diese noch nicht auf ihre Zusammensetzung und mögliche Schadstoffbelastung untersucht wurde. Auffällige Bauteile mit Schadstoffverdacht, z.B. Öl- und Schmierstoffverunreinigun- gen, Teer- oder Bitumenanstriche, sind farblich zu kennzeichnen. Anschließend hat der Auftragnehmer Bau die erforderlichen Rückbau- und Abbrucharbeiten detailliert im Entsorgungskonzept zu beschrei- ben, vom AG übergebene Gutachten und chemische Analysen sind zu berücksichtigen.
Vor dem eigentlichen Abbruch sind alle schadstoffhaltigen bzw. entsorgungsaufwendigen Materialien aus dem Bauwerk auszubauen und getrennt zur Entsorgung bereitzustellen. Anschließend ist der ver- bleibende Rohbau abzubrechen und sortenrein zur Entsorgung bereitzustellen.
Alle Aufwendungen für die vorgenannten Sachverhalte sind in das Angebot einzurechnen, es erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Werden beim Rückbau der baulichen Anlagen zuvor unentdeckte, auffällige Bauteile mit Schad- stoffverdacht (kontaminierte Baustoffe) vorgefunden, sind die Bauarbeiten unverzüglich zu unterbre- chen, die betreffende Baustelle zu sichern und die Bauüberwachung sowie der für Umweltschutzbe- lange verantwortliche Mitarbeiter unverzüglich zu informieren.
0.2.15.2.7 Umgang mit LST- und TK-Reststoffen sowie Schrott
Siehe 0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept
Die Wiederverwendung bzw. Verschrottung/Verkauf von nicht wieder verwendungsfähigen Eisen-, Stahl- und NE- Recyclingmaterial sowie LST- und Telekommunikations-Restbaustoffen erfolgt durch den AG, die genannten Restbaustoffe verbleiben bis zum ordnungsgemäßen Abschluss der Entsorgung in dessen Eigentum.
Der AN hat den Anfall dieser Materialien unter Angabe von Art, Menge, Größe und Anfallort 4 Wochen vor dem geplanten Ausbau schriftlich beim AG anzuzeigen. Die Aufwendungen hierfür sind einzukal- kulieren und werden nicht gesondert vergütet.
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Zur Wiederverwendung bzw. Verschrottung/Verkauf vorgesehene Material ist durch den AN auf den zugewiesenen Bereitstellungsflächen bereitzustellen, von diesen Flächen erfolgt die Übernahme die- ser Materialien durch einen vom AG benannten Empfänger.
Vom AN ist der Verbleib aller Restbaustoffe in einer Tabelle gesondert nach Bauabschnitten zu doku- mentieren. Für die LST-Reststoffe sind die betreffenden Listen gemäß Handlungsanweisung des AG im Rahmen der zugehörigen PT1 Planung zu erstellen. Die Aufwendungen hierfür sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
0.2.15.2.8 Haufwerksbildung und Bereitstellung für Oberbau
Materialien zum Wiedereinbau bzw. Bauabfälle zur Entsorgung sind in sortenreinen Haufwerken auf- zuhalden und bis zu einem Volumen von 500 m3 ordnungsgemäß bereitzustellen.
Dazu sind die anfallenden Materialien bzw. Bauabfälle nach ihrer zu erwartenden Belastung zu tren- nen. Unter Umständen ist die Bildung mehrerer Haufwerke auch bei geringen Aushub- oder Abbruch- kubaturen erforderlich.
Die Wahl der Haufwerksstandorte und deren Flächenbedarf hat der AN in eigener Zuständigkeit gemäß seiner Baustellenlogistik nach zeitlichen- und mengenmäßigem Anfall zu ermitteln.
Bei Nutzung von Anlagen (z.B. Lager-/Umschlaganlagen) liegt es in der eigenen Verantwortung des AN, die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der Anlage einzuhalten.
Die Haufwerke sind mit einem wetterfesten Schild, welches die Haufwerksbezeichnung und der Schad- stoffklassifizierung angibt, dauerhaft zu kennzeichnen. Der AN hat die in Haufwerken bereitgestellten Materialien generell so zu sichern, dass Gefährdungen von Schutzgütern durch die Abfälle oder darin enthaltene Schadstoffe ausgeschlossen sind.
Abdeckung der Haufwerke auf Bereitstellungsflächen am Ort der Entstehung der Abfälle (BE-Fläche):
Nicht gefährlicher Abfall
-
Bei allen nicht gefährlichen Abfällen, bei denen ein zeitnaher Abtransport zur Entsorgungsanlage (zeitnahe = unverzüglich, maximale Liegezeit auf der BE-Fläche 4 Wochen) geplant ist, ist keine Haufwerksabdichtung mittels reißfester HDPE-Folie erforderlich. Auf die Haufwerksabdeckung darf nur verzichtet werden, wenn ein gültiger Umwelttechnischer Bericht (UTB) vorliegt. Liegt kein UTB vor, muss der Abfall ab dem ersten Liegetag auf der BE-Fläche wie in Punkt 2 beschrieben behandelt werden.
-
Alle nicht gefährlichen Abfälle mit der Einstufung ab LAGA Z 1.2 bzw. RC 2/ BM 2 gemäß EBV oder höher, die länger als 4 Wochen auf der BE-Fläche bereitgestellt werden, sind immer mit einer Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE-Folie gemäß nachfolgender Dar- stellung zu sichern. Das von der Oberflächenabdichtung anfallende unbelastete Niederschlagswas- ser ist abzuleiten. Dies gilt auch, wenn der Umgang mit dem Abfällen wie in Punkt 1.1. beschrieben geplant ist und es zu Verzögerungen beim Abtransport kommt, so dass der Abfall länger als 4 Wo- chen auf der BE Fläche liegt.
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Gefährlicher Abfall
- Bei allen nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Abfällen, unabhängig von der Liegezeit auf der BE-Fläche, ist immer eine Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE- Folie und zusätzlich eine entspr. HDPE-Folie gem. nachfolgender Abbildung zur Untergrundabdich- tung vorzusehen. Alternativ zu der beschriebenen Untergrundabdichtung mit HDPE-Folie ist die Nutzung eines mit Bitumen oder Beton befestigten / versiegelten Untergrundes einschließlich einer Entwässerung der Fläche möglich.
Für alle Haufwerke hat der Auftragnehmer dem AG folgende Dokumente zu übergeben:
Aushubprotokoll mit Angaben zu Bezeichnung, Lage, Ortsbeschreibung (Damm, Strecke, Bau- werk usw.), Materialart sowie Art und geschätzter Anteil von Fremdstoffen (Schotter, Bau- schutt, Wurzeln etc.), Auffälligkeiten (Färbung, Geruch usw.), Fotodokumentation, Lageplan der Haufwerke mit Angabe der Bezeichnung, Materialart und Menge, Mengenermittlung (durch AN im Beisein der BÜW oder des Fachgutachters des ANs vorzuneh- men).
Die zuvor beschriebenen Leistungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht ge- sondert vergütet.
0.2.15.2.9 Deklarationsanalytik
Die Deklarationsanalytik wird durch den AG beigestellt. Der AN hat dazu die Durchführung jeder ein- zelnen baubegleitenden Analyse für alle im Bauvorhaben anfallenden Materialien einschließlich Alt- schotter jeweils 21 Kalendertage vorher über den AG zu veranlassen. Der AN hat dies in seinem Bau- ablauf zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Eine Beprobung mineralischer Stoffe im eingebauten Zustand (in situ) und ein direkter Aushub und eine Abfuhr ist nur nach schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Der Ausbau der Materialien hat
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unter kontinuierlicher Begleitung durch die Fachbauüberwachung Abfall und den Abfallverantwortli- chen des AN zu erfolgen.
Für die chemische Untersuchung von Altschotter bzw. seiner Kornfraktionen sind zusätzlich die Alt- schotterrichtlinie RIL 880.4010 „Bautechnik; Verwertung von Altschotterzu berücksichtigen (z.B. Sieb- schnitt bei 31,5 mm, Umrechnung der Ergebnisse der Feinfraktion auf die Gesamtfraktion). Der Unter- suchungsumfang und die Bewertungsgrundlagen für Altschotter sind mit dem AG abzustimmen.
0.2.15.2.10 Elektronische Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen
Das Nachweisverfahren besteht grundsätzlich aus der Vorabkontrolle der Zulässigkeit des Entsor- gungsweges (Entsorgungsgenehmigung) und der Verbleibskontrolle über die ordnungsgemäß durch- geführte Entsorgung (Verbleibsnachweis).
Für alle im Bauvorhaben anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle ist eine Nachweisführung über die Entsorgung im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) zu ge- währleisten.
Der AN, dessen Abfallverantwortlicher und die von ihm beauftragten Nachunternehmer sowie Abfall- beförderer und Entsorger haben aktiv an der Vorbereitung und Durchführung des Nachweisverfahrens im eANV mitzuwirken.
Die projektspezifische Ausgestaltung und das Zusammenwirken zwischen AN und AG sind im Entsor- gungskonzept des AN auf der Basis der M.01.02.15.03 Anlagen 7 „Aufgabenverteilung Abfallmanage- ment“ und 12a „Leitfaden zur Realisierung des elektronischen Nachweisverfahrens (eANV) für nicht gefährliche Abfälle im ZEDAL“ zu beschreiben und vom AG zu bestätigen. Der AN hat innerhalb von 14 Werktagen nach Vorliegen der Genehmigung des Entsorgungsweges (Ent- sorgungsnachweis EN/VN) mit der Entsorgung der bereitgestellten Abfälle zu beginnen.
0.2.15.2.10.1 Technische Voraussetzungen für das elektronische Abfall-Nach-
weis-Verfahren
Vom Auftragnehmer sind folgende eANV - Zugänge und anwendungsbereite Geräteausstattungen für den Abfallbeauftragten / Bevollmächtigten des AN und die Beförderer auf der Baustelle zur Verfügung zu stellen. Die Ausstattung und die Zugänge sind im Entsorgungskonzept des AN zu dokumentieren:
Gebräuchliche Computerhardware inkl. DSL-Verbindung (Internet) oder gleichwertig Abfallerfassungssoftware inklusive eigenständigem Zugang, kompatibel zur Zentralen Koordi- nierungsstelle der Länder (ZKS)
Sofern die vom AN beauftragten Beförderer und / oder Entsorger (NAN) nicht am elektronischen Nach- weisverfahren über nicht gefährliche Abfälle mitwirken, hat sich der AN entweder als „Sonstiger Be- teiligter“ oder als Bevollmächtigter einen eigenen Zugang zu einem geeigneten eANV-System (Provi- der) inkl. ZKS-Postfach zu schaffen und zusätzlich folgendes zu gewährleisten:
Ausstattung und Schulung der örtlichen Mitarbeiter des AN mit persönlichen Signaturkarten nach digitalem Signaturgesetz Nachweis der abfallrechtlichen Qualifikation der signaturberechtigten Mitarbeiter Erfassung der Entsorgungsvorgänge im eANV in der Rolle der nicht mitwirkenden Beförderer / Entsorger gemäß Anlage 12a „Leitfaden zur Realisierung des elektronischen Nachweisverfah- rens (eANV) für nicht gefährliche Abfälle im ZEDAL“ zum M.01.02.15.03.
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Die DB InfraGO AG verwendet als eANV-System das Programm „ZEDAL“ der „Abfallmanagement Da- tenverarbeitungs AG“ Recklinghausen. Zur Vereinfachung der Arbeitsabläufe wird dem AN empfohlen, sich für einen Zugang zur ZEDAL - Portallösung anzumelden.
0.2.15.2.10.2 Vorab- und Verbleibskontrolle für gefährliche Abfälle
Vorabkontrolle
Das Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle beinhaltet grundsätzlich eine Beteiligung der zuständi- gen Abfallbehörde im Wege der behördlichen Bestätigung bzw. Kenntnisnahme des Entsorgungsnach- weises.
Der EN für gefährliche Abfälle besteht im eANV aus folgenden Dokumenten:
Deckblatt des Entsorgungsnachweises (DEN) Verantwortliche Erklärung des Abfallerzeugers (VE) Untersuchungsbericht / Deklarationsanalyse (DA) in Dateiform ggf. Ergänzendes Formblatt für die Beauftragung / Bevollmächtigung / Andienung (EGF) Annahmeerklärung des Entsorgers (AE) und behördliche Bestätigung (Genehmigung) der für die Entsorgungsanlage zuständigen Abfallbe- hörde (BB).
Der AN hat dem AG mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Entsorgungstermin mitzuteilen, dass ein Entsorgungsnachweis für die Entsorgung gefährlicher Abfälle oder von POP-Abfällen benötigt wird und dazu folgende Dokumente vorzulegen bzw. im eANV einzustellen:
die Deklarationsanalysen mit gutachterlichem Bericht und Probenahmeprotokoll die Anlagengenehmigungen, z.B. Entsorgungsfachbetriebszertifikat oder BImSch-Genehmi- gung der vorgesehenen Entsorgungsanlagen, das EfB-Zertifikat bzw. die Beförderungserlaubnis des Beförderers nach § 54 KrWG für die Be- förderung von gefährlichem Abfall
Durch den AG wird anschließend der elektronische Entsorgungsnachweis im eANV erstellt. Der AG be- auftragt den AN durch Ausfüllen des sog. Ergänzenden Formblatts (EGF) mit der Gebührenübernahme für das Genehmigungs- / Andienungsverfahren für die durch den AN zu entsorgenden Abfälle. Dazu hat der AN das EGF vor dem AG elektronisch zu signieren.
Nach Vorliegen aller Dokumente signiert der AG die Verantwortliche Erklärung (VE) und übermittelt diese elektronisch an den vom AN benannten Entsorger. Dieser füllt die Annahmeerklärung (AE) aus und signiert diese, anschließend erfolgt die elektronische Übermittlung an die Behörde zur Genehmi- gung (Grundverfahren) bzw. zur Kenntnis (privilegiertes Verfahren).
Die Nutzung von Sammelentsorgungsnachweisen für gefährliche Abfälle und für POP-Abfälle durch den AN ist nur nach schriftlicher Zustimmung des zuständigen Teamleiters Umweltschutz zulässig.
Verbleibskontrolle
Der AN hat beim verantwortlichen Bauüberwacher rechtzeitig seinen Bedarf an Transportdokumenten (BS, ÜS) anzumelden und die behördliche Nummer des Beförderers mitzuteilen (Voraussetzung für die elektronische Dokumentenübermittlung).
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Anschließend erstellt die zuständige BÜW in Abstimmung mit dem AG das elektronische Mustertrans- portdokument und generiert daraus die benötigte Anzahl von elektronischen Begleitscheinen und sig- niert diese.
Die im Auftrag des AN tätigen Abfallbeförderer haben die Transportdokumente bei Abfallübernahme auf der Baustelle elektronisch zu signieren.
Sofern die Signatur der Beförderer abweichend davon erst unmittelbar vor Abfallübergabe beim Ent- sorger erfolgen soll, ist hierzu mit dem AG eine gesonderte schriftliche Vereinbarung nach § 19(2) NachwV zu treffen M.01.02.15.03 Anlage 13 „Vereinbarung über die verspätete Signatur des Abfallbe- förderers“.
Bei Verwendung eines Sammelentsorgungsnachweises ist der Übernahmeschein vom Beförderer/Ent- sorger auf die Abfallerzeugernummer des AG auszustellen und dem AG elektronisch zu übermitteln.
0.2.15.2.10.3 Vorab- und Verbleibskontrolle für nicht gefährliche Abfälle
Vorabkontrolle
Der Entsorgungsnachweis über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle im eANV besteht aus den gleichen Dokumenten wie der EN für gefährliche Abfälle, ausgenommen das Ergänzende Formblatt (EGF) und die Behördliche Bestätigung (BB).
Zur Vorbereitung der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle hat der AN folgende Dokumente vorzule- gen bzw. im eANV einzustellen: die Anlagengenehmigungen (Entsorgungsfachbetriebszertifikat / BImSch-Genehmigung) der vorgesehenen Entsorgungsanlagen und das EfB-Zertifikat bzw. die Anzeige des Beförderers nach § 53 KrWG bzw. für die Beförderung von ngA Untersuchungsbericht / Deklarationsanalyse (DA) in Dateiform
und zur Vervollständigung und Signatur an den AG elektronisch zu übermitteln.
Auf Basis dieser Angaben erstellt der AG den Vereinfachten Entsorgungsnachweis im eANV, signiert die VE und leitet den Vereinfachten Entsorgungsnachweis an den vom AN beauftragten Entsorger wei- ter. Der Entsorger erstellt und signiert die Annahmeerklärung, damit ist der VN vollständig.
Nimmt der Entsorger nicht am elektronischen Nachweisverfahren für nicht gefährliche Abfälle teil, hat der Auftragnehmer die vom Entsorger unterschriebene Annahmeerklärung einzuholen, einzuscannen und dem VE als Anhang beizufügen. Die Annahmeerklärung ist vom AN auszufüllen und mit folgendem Zusatz zu signieren: „ENT nimmt nicht am eANV für ngA teil, AE wird als Datei beigefügt. Signiert für den ENT: AN, siehe Original-AE im Anhang.
Sofern der AN nicht gefährlichen Bodenaushub zur Verwertung in gesonderte Maßnahmen z.B. in an- dere Baustellen oder landwirtschaftliche Flächen verbringen will, hat er für die Vorabkontrolle einen Vereinfachten Entsorgungsnachweis (VN) zu verwenden und als Anhang die aktuelle Einbaugenehmi- gung der zuständigen Bodenschutzbehörde für das Material beizufügen. Die Verbleibskontrolle erfolgt mittels elektronischem Registerbeleg (ZEDAL).
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Verbleibskontrolle
Der Transport der Abfälle hat direkt und nur zu den freigegebenen Entsorgungsunternehmen gemäß Entsorgungsnachweis zu erfolgen. Eine Abweichung bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung des AG.
Für die elektronische Verbleibskontrolle für nicht gefährliche Abfälle (ngA) sind Registerbelege (RB) zu verwenden. Der AN hat beim verantwortlichen Bauüberwacher seinen Bedarf an RB mindestens 3 Ar- beitstage vorher anzumelden und die behördliche Nummer des Beförderers mitzuteilen (Vorausset- zung für die elektronische Dokumentenübermittlung).
Anschließend erstellt die zuständige BÜW in Abstimmung mit dem AG das Mustertransportdokument (Registerbeleg), generiert daraus die benötigte Anzahl elektronischer Registerbelege und signiert diese.
Sofern die beauftragten Beförderer (BEF) und / oder Entsorger (ENT) nicht an der elektronischen Ver- bleibskontrolle für nicht gefährliche Abfälle teilnehmen, hat der AN die entsorgten Abfallmengen auf der Grundlage vorliegender Wiegenoten (Lieferschein nur nach Rücksprache mit dem AG) zu erfassen und den Registerbeleg in der Spalte des Beförderers und Entsorgers qualifiziert zu signieren. Der BEF hat unmittelbar bei Übernahme des Abfalls den Registerbeleg zu signieren. Der ENT hat spätestens 10 Tage nach Annahme des Abfalls zu signieren.
Wird ein Registerbeleg für größere Chargen als die Transportmenge eines LKW erstellt und sind unter- schiedliche Beförderer tätig, ist die Abfuhr des Abfalls von der Baustelle und die Übernahme durch den Entsorger nur durch die Signatur des Abfallerzeugers / BÜW und des Entsorgers auf dem Registerbeleg nachzuweisen, die Signatur des Beförderers entfällt. Die im Registerbeleg einzutragende Abfallmenge ist dabei aus der Gesamtmenge der in den Wiegescheinen erfassten Abfallmenge zu errechnen.
Als direkter Nachweis für die erfolgte Abfallübernahme auf der Baustelle hat der AN hat die von ihm beauftragten Beförderer zu veranlassen, die erforderlichen Registerbelege als Papierausdruck zur Ab- fallübernahme auf die Baustelle mitzubringen, darauf die Übernahme zu quittieren und den unter- schriebenen RB-Ausdruck der BÜW zu übergeben.
Auf den Verbleibsnachweisen bzw. entsprechenden Zusatzdokumenten hat der AN auch die Dokumen- tationsanforderungen gemäß der Gewerbeabfallverordnung niederzulegen.
Der aktualisierte Entsorgungsstand aller Haufwerke ist binnen 5 Arbeitstagen in einer Haufwerksliste zu überführen und an die BÜW und den AG (zur Verbleibskontrolle) zu übergeben.
0.2.15.2.10.4 Einbaudokumentation gemäß Ersatzbaustoff-Verordnung
Allgemeines
Soweit der AG die Freigabe zum Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (mEB) erteilt hat und der bauausführende Auftragnehmer (BauAN) bauvertraglich mit der Erstellung der obligatorischen Einbau- dokumentation sowie gegebenenfalls mit der Erstellung der nach der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) erforderlichen Vor- und Abschlussanzeigen für den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen beauf- tragt ist, ist der BauAN verpflichtet,
sämtliche für den Einbau von mEB in technische Bauwerke der DB sowie für den Einbau von nicht aufbereitetem Bodenmaterial in Bauwerke Dritter erforderlichen elektronischen Doku- mente - insbesondere Lieferscheine und, soweit erforderlich, weitere auftragsbezogene Doku- mente – im System ZEDAL-EBV elektronisch anzulegen, zu vervollständigen und fortzuführen;
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je nach Erfordernis die in der EBV vorgeschriebenen elektronischen Vor- und Abschlussanzei- gen fristgerecht gegenüber den zuständigen Behörden zu übermitteln; sicherzustellen, dass alle Dokumente vollständig, richtig und mit der vom AG vorgegebenen Aktenbezeichnung im System ZEDAL-EBV geführt werden.
Beistellung von aufgearbeiteten Gleisscho(cid:425)er durch den Au(cid:332)raggeber (AG)
Wird vom Au(cid:332)raggeber aufgearbeiteter Gleisscho(cid:425)er zum Einbau beigestellt, so ist der Au(cid:332)raggeber verpflichtet, die ZEDAL-Akte einschließlich des zugehörigen Deckbla(cid:425)s (für au(cid:297)ereiteten Gleisscho(cid:425)er) anzulegen. Liefert der Au(cid:332)ragnehmer (BauAN) darüber hinaus weitere mineralische Ersatzbaustoffe (mEB) für den Einbau in das technische Bauwerk (z. B. Gleis), hat der BauAN für diese zusätzlichen mEB sämtliche hierfür erforderlichen Deckblä(cid:425)er innerhalb der vom AG angelegten ZEDAL-Akte zu erstellen.
Keine Beistellung von aufgearbeiteten Gleisscho(cid:425)er durch den AG
Erfolgt keine Beistellung von aufgearbeitetem Gleisscho(cid:425)er durch den AG und liefert der BauAN für den Einbau ins technische Bauwerk mineralische Ersatzbaustoffe, obliegt es dem BauAN, die vollstän- dige ZEDAL-Akte einschließlich sämtlicher erforderlicher Deckblä(cid:425)er anzulegen und zu führen.
Für jede angelieferte Charge eines mineralischen Ersatzbaustoffes (mEB), die in eine technische Bau- weise eines Bauwerks eingebaut wird, ist durch den Auftragnehmer (BauAN) ein separater elektroni- scher Lieferschein im System ZEDAL-EBV zu erstellen. Als zusammenfassendes Dokument für jeden Satz gleichartiger Lieferscheine hat der BauAN ein entsprechendes elektronisches Deckblatt im System ZEDAL-EBV zu erstellen bzw. vollständig zu befüllen. Sofern für den Einbau des jeweiligen mEB eine elektronische Vor- und Abschlussanzeige nach EBV erforderlich ist, ersetzen diese das Deckblatt.
Beim Einbau von güteüberwachten mEB sind die Angaben der Hydrologischen Voruntersuchung dem entsprechenden Baugrundgutauchten zu entnehmen.
Unabhängig hiervon obliegen dem BauAN weitere Melde-, Anzeige- und Übergabepflichten gegenüber Behörden, dem Auftraggeber (AG) oder sonstigen Dritten. Die Einhaltung dieser Pflichten bleibt allei- nige Verantwortung des BauAN.
Ablauf der erforderlichen Dokumentation
Voraussetzungen für die Dokumentation Die Einbaudokumentation von mineralischen Ersatzbaustoffen wird bei der DBInfraGO ausschließlich im System ZEDAL-EBV geführt und dauerhaft archiviert. Zur Abwicklung der elektronischen Dokumentation von mineralischen Ersatzbaustoffen (mEB) ist ein Zugang zum System ZEDAL-EBV für den dokumentationsverantwortlichen des BauAN erforderlich. Des Weiteren ist ein Kartenlesegerät incl. Treibersoftware mit Zulassung der Bundesnetzagentur zur qualifizierten elektronischen Signatur bereitzustellen und funktionsfähig vor- zuhalten. Die dem BauAN zugeordnete ZEDAL-ID sowie die vollständigen Adress- und Stammdaten sind dem Auftraggeber vom BauAN in geeigneter Form zu übergeben, damit diese im System ZEDAL-EBV hinterlegt und für die Projektabwicklung genutzt werden können.
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Anlegen der ZEDAL-Akte Nach erfolgter Freigabe des Auftraggebers (AG) zum Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (mEB) legt der AG bzw. der bauausführende Auftragnehmer (BauAN) eine elektronische Akte im System ZE- DAL-EBV an und gibt diese sämtlichen an der Dokumentation Beteiligten (AN, Lieferanten, Bauüber- wachung) zur Bearbeitung frei. Auch bei Erstellung der Zedalakten durch den BauAN, liegt der Akten- besitz beim AG. Dies ist durch den BauAN sicherzustellen.
Die ZEDAL-Kontakte des AG lauten:
ZEDAL-Teilnehmer-ID: II@18 Adressdaten: DBInfraGO / Adam-Riese-Str. 11-13 / 60327 Frankfurt/Main Der Projektleiter ist als Kontaktperson im System zu hinterlegen.
Erstellung der Deckblätter / Voranzeigen Bei Bereitstellung von aufgearbeitetem Gleisschotter durch den AG, werden alle hierfür erforderlichen Deckblätter für Gleisschotter durch die OE-Baulogistik im System ZEDAL-EBV angelegt und freigege- ben. Liefert oder stellt der BauAN darüber hinaus mEB für den Einbau bereit, hat der BauAN für diese mEB sämtliche erforderlichen Deckblätter bzw. Voranzeigen in der Akte des AG zu erstellen.
Erfolgt keine Beistellung von aufgearbeitetem Gleisschotter durch den AG und liefert der BauAN mEB für den Einbau, ist der BauAN verpflichtet, die ZEDAL-Akte einschließlich aller erforderlichen Deckblät- ter bzw. Voranzeigen vollständig selbst anzulegen.
Erstellung der Lieferscheine Aus jedem Deckblatt bzw. jeder Voranzeige ist durch den BauAN ein Muster-Lieferschein zu erzeugen, auf dessen Grundlage die erforderliche Anzahl elektronischer Lieferscheine zu generieren ist. Diese Reihenfolge ist zwingend einzuhalten. Im Dokumentenkopf des Muster-Lieferscheins sowie sämtlicher daraus abgeleiteten Lieferscheine ist die vom AG vorgegebene Aktenbezeichnung unverändert zu übernehmen.
Für jeden angelieferten mEB mit identischer Materialklasse und identischem Einbauort ist jeweils ein elektronischer Lieferschein anzulegen. Alle Lieferscheine eines mEB sind dem jeweils zugehörigen elektronischen Deckblatt bzw. der zugehörigen Voranzeige zuzuordnen.
Bei jedem Wechsel
des mineralischen Ersatzbaustoffes, der technischen Bauweise, der Beschaffenheit der Grundwasserdeckschicht, des Grundwasserflurabstandes oder der Kategorie des wasserrechtlichen Schutzgebietes ist ein neues Deckblatt bzw. eine neue Voranzeige zu erstellen.
Besonderheit bei Lieferung von aufgearbeitetem Gleisschotter durch den AG Bei Lieferung von aufgearbeitetem Gleisschotter durch einen Lieferanten des AG, werden dem BauAN die Lieferscheine elektronisch im System ZEDAL-EBV zur Dokumentation übergeben.
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Abschluss der Einbaudokumentation Nachdem der BauAN im Deckblatt bzw. in der Voranzeige
das Übergabedatum an den Grundstückseigentümer (Abschnitt 7) und die digitalen Unterschriften (Abschnitt 8) gesetzt hat, gilt die Einbaudokumentation als abgeschlossen. Der BauAN hat diese anschließend zur Prüfung an die Bauüberwachung des AG zu übergeben.
Nach Abschluss der Prüfung und gegebenenfalls erforderlicher Nachbesserungen durch den BauAN ist dem AG mitzuteilen, dass die vollständige Dokumentation im System ZEDAL-EBV vorliegt und abge- schlossen wurde.
Archivierung und Rechteverwaltung Werden ZEDAL-Akten für den Einbau und die Dokumentation von mEB durch den BauAN angelegt, sind diese nach Abschluss der Maßnahme bzw. der Einbaudokumentation dem AG im System ZEDAL-EBV zur rechtskonformen Archivierung zu übergeben. Nach Übergabe löscht der AG sämtliche Zugriffsrechte des BauAN auf die betreffende ZEDAL-Akte.
Fälle, in denen eine elektronische Vor- und Abschlussanzeige zu erstellen ist Anstelle eines Deckblatts ist durch den BauAN eine elektronische Vor- und Abschlussanzeige gemäß Anlage 8 EBV im System ZEDAL-EBV zu erstellen, wenn:
-
Bodenmaterial mindestens der Klasse BM-F0*, Baggergut mindestens BG-F0* oder aufberei- tete RC-Baustoffe mindestens RC-1 oder jeweils höherer Klassen in Wasser- oder Heilquellen- schutzgebieten der Zone III oder höher eingebaut werden sollen, oder
-
Bodenmaterial, Baggergut oder RC-Baustoffe der Klasse 3 (BM-F3, BG-F3 oder RC-3) mit einer geplanten Einbaumenge von ≥ 250 m³ eingebaut werden sollen.
In diesen Fällen hat der BauAN:
den Einbaumindestens vier Wochen vor Beginn durch Übermittlung der elektronischen Vor- anzeige (Mail bzw. PDF-Export aus ZEDAL) an die zuständige Bodenschutzbehörde anzuzeigen und
spätestens zwei Wochen nach Einbauende die Abschlussanzeige einschließlich sämtlicher Lie- ferscheine auf gleichem Wege zu übermitteln.
Das weitere Prozedere erfolgt wie oben unter Abschluss der Dokumentation beschrieben.
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0.2.15.2.11 Abrechnung von Entsorgungsleistungen
Für die Abrechnung von Entsorgungsleistungen sind alle rechnungsbegründenden Unterlagen unauf- gefordert einzureichen, insbesondere:
Kopie des vollständig ausgefüllten und signierten abfallrechtlichen Verbleibsnachweises aus ZEDAL wie beschrieben Wiegescheine aus Nettoverwägung auf geeichter, stationärer Waage (Mindestinhalt: Anfall- stelle, Transportpapiernummer, Haufwerksnr., amtl. Kennzeichen) Mengennachweis auf der Baustelle (jeweils alternativ):
- Volumenermittlung von Haufwerken,
- Volumenermittlung Baugrube,
- Nettoverwiegung auf der Baustelle,
- Zählprotokoll.
Die prüfbare Abrechnung der Leistung setz voraus, dass alle rechnungsbegründenden Unterlagen vor- liegen. Auf die Regelungen zu Ziff. 20.2 ff der ZVB-DB wird hierbei nochmals hingewiesen.
0.2.15.2.12 Beförderungserlaubnis / Transportgenehmigungen
Für die Beförderung von gefährlichen Abfällen über öffentliche Verkehrswege zur Bereitstellungsfläche oder zur Entsorgungsanlage benötigt der Abfallbeförderer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG bzw. der Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV; ersetzt TgV). Hiervon ausgenommen sind öffent- lich-rechtliche Entsorgungsträger oder Entsorgungsfachbetriebe, soweit sie für diese Tätigkeit zertifi- ziert sind.
Die mit dem Transport gefährlicher Abfälle befassten Beförderer müssen für den Leistungszeitraum über eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und 57 KrWG bzw. über eine vergleich- bare europäische Qualifizierung (Einhaltung der Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverord- nung (EfBV)) oder über eine Transporterlaubnis nach § 54 KrwG verfügen.
Für den Transport von nicht gefährlichen Abfällen müssen die Beförderer für den Leistungszeitraum eine Anzeige gemäß § 53 KrWG an die zuständige Behörde vorgenommen haben. Alle zur Beförderung von Abfällen vorgesehenen Fahrzeuge sind mit zwei A–Tafeln zu kennzeichnen, dies gilt auch für Entsorgungsfachbetriebe. Erlaubnis (gA) bzw. Anzeige (ngA) sind jeweils vom Beförderer auf dem Fahrzeug mitzuführen.
Beim Transport gefährlicher Abfälle sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzuführen:
Ausdruck des Begleitscheins mit allen Datenangaben (Auskunftsfähigkeit),
bei verspäteter Signatur des Beförderers: Vereinbarung gem. § 19 Abs. 2 NachwV.
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0.2.16 Materialbeistellung durch Auftraggeber
Die nachstehenden Ausführungen gelten ergänzend zur Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggebersei- tig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“
Materialbeistellung für nachfolgende Stoffe
| Liefertermin/ Be- | Material | Transportmittel | Ort | Verwendung/ | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| reitstellung | Anmerkung | |||||||
| Nach Wahl des AN | Neuschienen | BahnwagenAG | Tarifpunkt | GE, SE | ||||
| 29.05.2027 20.06.2027 19.07.2027 27.07.2027 14.08.2027 30.08.2027 | Neuschienen (Anschlussschienen Weichen) | BahnwagenAG | Tarifpunkt | Teillieferung über Wei- chenskizze | ||||
| 19.03.2027 | Weiche 453, 455 | WTW | Tarifpunkt | WE | ||||
| 29.05.2027 | Weiche 266, 267, 268, 272, 300 und KrIII | Bahnwagen AG | Tarifpunkt | WE | ||||
| 20.06.2027 | Weiche 280, 284, 285, 294, 295 | Bahnwagen AG | Tarifpunkt | WE | ||||
| 19.07.2027 | Weiche 373, 374 | Bahnwagen AG | Tarifpunkt | WE | ||||
| 27.07.2027 | Weiche 397 | Bahnwagen AG | Tarifpunkt | WE | ||||
| 14.08.2027 | Weiche340, 341, 342 | BahnwagenAG | Tarifpunkt | WE | ||||
| 30.08.2027 | Weiche 375, 376, 380 | Bahnwagen AG | Tarifpunkt | WE | ||||
| 19.03.2027 | B90-Schwellen und zusätzliche Weichenschwellen (Anschlussbereiche) für Weiche 453, 455 | WTW | Tarifpunkt | WE | ||||
| 29.05.2027 20.06.2027 19.07.2027 27.07.2027 14.08.2027 30.08.2027 | B90-Schwellen und zusätzliche Weichenschwellen (Anschlussbereiche) | BahnwagenAG | Tarifpunkt | Lieferung über Weichenskizze | ||||
| Nach Wahl des AN | Betonschwellen | Bahnwagen AG | Tarifpunkt | WE, GE | ||||
| Nach Wahl des AN | Betonschwellen | LKW AG* | BE-Fläche | WE, GE | ||||
| Nach Wahl des AN | Grundschotter | Bahnwagen AG | Tarifpunkt | WE, GE | ||||
| Nach Wahl des AN | Grundschotter | LKWAG* | BE-Fläche | WE, GE | ||||
| Nach Wahl des AN | Verfüllschotter | Bahnwagen AG | Tarifpunkt | WE, GE | ||||
| Nach Wahl des AN | Zwischenlagen | LKW AG* | BE-Fläche | SE | ||||
| Nach Wahl des AN | Kleineisen | LKW AG* | BE-Fläche | SE |
*Andienung ausgenommen an Samstage, Sonntage und Feiertage
Grundsätze Versorgung: Schienen: max. 2.160m/d (öffentliche Wagen) Schwellen: max. 3.600 St/d (öffentliche Wagen) max. 480 St/d (Lkw) Schotter: max. 2.000 t/d (2 Gestellung von 1.000 t auf Wagen des AG jeweils um 12 h zeitversetzt) max. 500 t/d (Lkw)
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Zusätzlich sind nachstehende Materialien durch den AN zu liefern: Tragschichtmaterial, Mineralgemisch, KG 1, nach DBS 918 062, kein RC-Material Material für die Entwässerungsarbeiten
Hinweis zur Verladung der Langschienen auf Wagen des öffentlichen Verkehrs (öffW): Die Verladung der Schienen im Werk erfolgt der Länge nach, d.h. die längsten Schienen liegen zu un- ters. Alle weiteren Schienen sind der Länge nach gestapelt. Beim Entladen der Schienen kann somit zu erhöhter Logistikaufwand kommen. Dieser Sachverhalt ist zu berücksichtigen und in die Einheitspreise der Oberbauerneuerung einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Ausnahme: Soweit Materialien und Stoffe betroffen sind, welche für den Bauzustand der Baumaßnahme erfor- derlich sind (z.B. Montageschienen, Laschen, Zwingen, Bolzen etc.), sind diese abweichend von Ziffer 16.4 „Besondere Vertragsbedingungen“ und Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggeberseitig beige- stellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“ durch den AN zu stellen und zu unterhalten.
Gleiches gilt für evtl. anzubringende Notstromverbinder (siehe Merkblatt für Triebstromrückfüh- rung). Diese hat der AN zu stellen und auf Weisung des AG anzubringen und bis zum endgültigen Ver- schweißen zu unterhalten.
Tarifpunkte
Übergabe-/Tarifbahnhöfe: Kornwestheim Rbf
0.2.17 Materialliefer- und Abfuhrplan
Liefertermine (Tag und Stunde am Tarifpunkt), Lieferorte (bei Lkw-Lieferung) und Mengen der vom AG bereitzustellenden Stoffe sowie die Bereitstellungstermine, -orte und Massen der Entsorgung sind durch den AN spätestens 10 Wochen vor Projektrealisierung dem AG verbindlich schriftlich mit- zuteilen.
Dies gilt unbeschadet der in den Ausschreibungsunterlagen genannten verbindlichen Liefertermine. Diese sind in jedem Fall zwingend zu beachten und einzuhalten, soweit nicht etwas anderes schrift- lich vereinbart wird.
Mehrmengen, die vom AN veranlasst und über die Mengen des Leistungsverzeichnisses hinausgehen, jedoch nicht verbraucht werden, werden dem AN in Rechnung gestellt (Lieferkosten, Fracht, Entsor- gung).
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer
Keine besonderen Anmerkungen
0.2.19 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern
Im Rahmen der nach den Vertragsunterlagen vorgesehenen bauseitigen Koordination hat der AN Mit- wirkungsleistungen zur Sicherstellung des vorausschauenden Schnittstellenmanagements in Bezug auf die Ausführung der übrigen an der Gesamtmaßnahme beteiligten Unternehmer aktiv wahrzunehmen. Hierzu hat er sich mit dem Auftraggeber abzustimmen und mitzuwirken, insbesondere bei Maßnah-
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men die Leistungen anderer Auftragnehmer als Vorleistung erfordern oder nachfolgende Leistungen beeinflussen.
Gegenstand und Ziel dieser Mitwirkung ist, dass der AN vorausschauend und aktiv die für seine Ar- beitsvorbereitung und Abwicklung erforderlichen Informationen rechtzeitig über den AG abfordert und einbezieht, sowie seinerseits diesem die von ihm für die Verfolgung der Ordnung auf der Baustelle und des Zusammenwirkens der verschiedenen Unternehmer benötigten Informationen gleicherma- ßen so rechtzeitig zur Verfügung stellt, dass über die bauseitige Koordination die störungsfreie Abwick- lung der Gesamtmaßnahme sicher gestellt wird.
Der AN hat in der Vorausschau der auf der Baustelle ineinandergreifenden Prozesse und Abhängigkei- ten die Überlegungen und Maßnahmen zur Abstimmung so frühzeitig anzustellen und den Abstim- mungsprozess mit dem AG durchzuführen, dass nach Lage der Dinge als erforderlich absehbare Klä- rungs- und Koordinierungsprozesse des Auftraggebers ohne Störungen des Bauablaufes erledigt wer- den können. Zu den Mitwirkungspflichten zählen hiernach u.a. die aktive Mitwirkung und Auskunftser- teilung bei koordinationsrelevanten Gesprächen/Baubesprechungen, insbesondere unter Beteiligung anderer Unternehmer, und die unverzügliche Information über abgefragten Festlegungen seiner Ar- beitsvorbereitung, einschließlich ausführungstechnischer und logistischer Aspekte. In Bezug auf mög- liche Störungen und Konflikte setzt die Pflicht des ANs den AG über Behinderungen zu informieren ein, sobald für ihn Umstände erkennbar werden, die sich negativ auf die Ausführung der geschuldeten Leis- tung bzw. des Bauvorhabens insgesamt auswirken können.
Die Koordination der an der Ausführung beteiligten Unternehmer und die Ausübung aller im Zusam- menhang stehenden Erklärungen und Anordnungen bleiben ausschließlich dem AG vorbehalten.
Die Aufwendungen für die im Rahmen des Vertrages vorgesehene Mitwirkung des AN bei der auftrag- geberseitigen Koordination, sind als Nebenleistung in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
0.2.20 bleibt frei
0.2.21 bleibt frei
0.2.22 bleibt frei
0.2.23 Betriebliche Angaben (gem. DIN 18325 0.2.3 und 18325 0.2.5)
Betriebliche Regelung Umbaugleis:
Baugleisregelung bzw. gesperrtes Gleis
Sperrabschnitte und Sperrzeiten:
Für die Durchführung von Arbeiten im Gefahrenbereich der Betriebsgleise sind Sperrpausen erforder- lich. Die angemeldeten Sperrzeiten für die Baumaßnahmen sind in der Anlage 3.15 Betriebliche Anga- ben beschrieben. Veränderungen der angemeldeten Sperrpausen sind nicht zulässig.
Durch betriebliche Erfordernisse des AG können Zugverspätungen auftreten. Betriebsbedingte Ände- rungen der Sperrpausen und Arbeitszugfahrten (z. B. durch Verspätungen, Bedarfszüge) sind möglich. Wartezeiten pro AZ-Fahrt bzw. am Sperrpausenbeginn/-ende bis jeweils 30 Minuten, die abweichend vom Bauablaufplan und Betriebsablaufplan aufgrund betrieblicher Unregelmäßigkeiten entstehen, werden nicht besonders vergütet.
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Schutz-La / Nachlauf-La:
Die angemeldeten Langsamfahrstellen wie in der Anlage 3.15 Betriebliche Angaben,beschrieben, sind zu beachten.
Betriebliche Besonderheiten:
Stellwerksbesetzungen: Dienstruhen und Ausschaltzeiten
0.2.24 Oberleitung (gem. DIN 18325 0.2.6)
Abschaltung Oberleitung:
Die angemeldeten Abschaltzeiten wie in der Anlage 3.15 Betriebliche Angaben, beschrieben, sind zu beachten.
Bahnerdung für alle gemäß Anlage 3.15.ff abzuschaltenden Schaltgruppen (d.h. der außerhalb der Sperrbereiche liegenden Logistikgleise) erfolgen durch den AN, nach Erfordernis auch mehrfach.
Während der Zeiten außerhalb der ausschließlichen Arbeitszeiten der Fachdienste geht die Verantwor- tung für die durch den Fachdienst des AG abgeschalteten Schaltgruppen und freien Strecken an den Schaltantragsteller des AN über.
0.2.25 Ausführung Bettungsarbeiten (gem. DIN 18325 0.2.16)
Zusammenfassung der Bettungsausführung:
| Anlage | von km | bis km | Länge (m) | Bettungsdicke (cm) UK Sw. | Schotter | Planumsneigung | Richtung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| vor Kopf | ||||||||
| (cm) | ||||||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 101 | 11.5+50,0 | 11.7+50,0 | 200,0 | 20 | 40 | 1:20 | Richtung Gleis 102 | ||
| Bf Kornwestheim Pbf, Weiche 453 | 10.5+60,4 | 10.6+18,7 | 62,3 | 30 | 40 | 1:20 | Richtung Gleis 446 | ||
| Bf Kornwestheim Pbf, Weiche 455 | 10.6+18,7 | 10,6+83,6 | 74,7 | 30 | 40 | 1:20 | Richtung Gleis 446 | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 266 | 13,0+03,2 | 13,0+57,2 | 54,3 | 30 | 40 | 1:20 | Richtung Weiche 268 | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 267 | 13,0+57,2 | 13,1+29,1 | 81,8 | 30 | 40 | 1:20 | Richtung Weiche 269 | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 268 | 12,9+97,8 | 13,0+67,2 | 69,4 | 30 | 40 | 1:20 | Richtung Weiche 266 | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 272 | 13.0+89,2 | 13.1+46,4 | 60,3 | 30 | 40 | 1:20 | feldseitig | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 300 | 13.1+46,4 | 13.2+08,8 | 84,0 | 30 | 40 | 1:20 | feldseitig | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Kreuz III | 13.0+46,6 | 13.0+68,4 | 21,8 | 30 | 40 | 1:20 | Richtung Weiche 268 | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 98 | 13.0+36,9 | 13.0+89,2 | 49,6 | 20 | 40 | 1:20 | feldseitig |
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| Anlage | von km | bis km | Länge (m) | Bettungsdicke (cm) UK Sw. | Schotter | Planumsneigung | Richtung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| vor Kopf | ||||||||
| (cm) | ||||||||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 280 | 0.4+51,1 | 0.4+91,1 | 43,7 | 30 | 40 | 1:20 | Richtung Gleis 79 | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 284 | 0.5+32,5 | 0.5+86,5 | 61,7 | 30 | 40 | 1:20 | Richtung Weiche 283 | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 285 | 0.5+86,5 | 0.6+25,9 | 47,5 | 30 | 40 | 1:20 | Richtung Weiche 283 | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 294 | 0.3+31,8 | 0.3+98,4 | 49,8 | 30 | 40 | 1:20 | Richtung Gleis 71 | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 295 | 0.3+92,7 | 0.4+51,1 | 80,6 | 30 | 40 | 1:20 | feldseitig | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 77 | 0.0+25,1 | 0.1+91,3 | 166,2 | 20 | 40 | 1:20 | Richtung Gleis 71 | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 78 | 0.2+46,5 | 0.3+48,6 | 85,3 | 20 | 40 | 1:20 | Richtung Gleis 73 | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 79 | 0.3+98,4 | 0.5+32,5 | 134,1 | 20 | 40 | 1:20 | Richtung Weiche 295 | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 373 | 0.0+25,9 | 0.0+75,7 | 71,9 | 30 | 40 | 1:20 | Richtung Weiche 375 | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 374 | 0.0+00,0 | 0.0+49,1 | 49,1 | 30 | 40 | 1:20 | feldseitig | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 397 | 13.8+92,2 | 13.9+46,2 | 76,1 | 30 | 40 | 1:20 | Richtung Weiche 383 | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 687/689 | 10.0+00,0 | 10.4+50,0 | 450,0 | 30 | 40 | 1:20 | feldseitig | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 340 | 12.6+63,8 | 12.7+35,2 | 71,4 | 30 | 40 | 1:20 | Richtung Strecken- gleis 4820 | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 341 | 12.7+11,1 | 12.7+76,2 | 93,1 | 30 | 40 | 1:20 | feldseitig | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 342 | 12.7+35,2 | 12.8+13,2 | 100,8 | 30 | 40 | 1:20 | Richtung Strecken- gleis 4820 | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 375 | 13.9+30,6 | 13.9+79,9 | 71,9 | 30 | 40 | 1:20 | Richtung Gleis 10 | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 376 | 13.9+74,9 | 14.0+13,1 | 44,2 | 30 | 40 | 1:20 | Richtung Weiche 382 | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Weiche 380 | 13.9+30,4 | 13.9+74,9 | 47,0 | 30 | 40 | 1:20 | Richtung Weiche 375 | ||
| Bf Kornwestheim Rbf, Gleis 222/325 | 10.3+52,0 | 10.5+89,3 | 237,30 | 20 | 40 | 1:20 | feldseitig | ||
| 10.6+56,7 | 10.7+44,4 | 87,7 | 30 | 40 | 1:20 | feldseitig | |||
| 10.7+80,4 | 10.8+59,9 | 79,5 | 30 | 40 | 1:20 | feldseitig |
0.2.26 Ausführung Rand- und Rangierwegarbeiten
Keine besonderen Anmerkungen,siehe Leistungsverzeichnispositionen und Bauwerkspläne
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 30.07.2026 Seite: 90 von 95
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
0.2.27 Ausführung Planumsverbesserung
Zusammenfassung der Planumsverbesserung:
| Anlage | Von km | Bis | Länge | PSS-Dicke | PSS – | Geokunststoffe - | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| km | (m) | (cm) | Korngemisch | Anwendungsfall: | ||||||||||||||
| Gleis 101 | 11.5+50,0 | 11.7+50,0 | 200,0 | 25 | KG1 | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Weiche 266 | 13,0+03,2 | 13,0+57,2 | 54,3 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Weiche 267 | 13,0+57,2 | 13,1+29,1 | 81,8 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Weiche 268 | 12,9+97,8 | 13,0+67,2 | 69,4 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Weiche 272 | 13.0+89,2 | 13.1+46,4 | 60,3 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Weiche 300 | 13.1+46,4 | 13.2+08,8 | 84,0 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Kreuz III | 13.0+46,6 | 13.0+68,4 | 21,8 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Weiche 280 | 0.4+51,1 | 0.4+91,1 | 43,7 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Weiche 284 | 0.5+32,5 | 0.5+86,5 | 61,7 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Weiche 285 | 0.5+86,5 | 0.6+25,9 | 47,5 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Weiche 294 | 0.3+31,8 | 0.3+98,4 | 49,8 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Weiche 295 | 0.3+92,7 | 0.4+51,1 | 80,6 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Gleis 77 | 0.0+25,1 | 0.1+91,3 | 166,2 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Gleis 78 | 0.2+46,5 | 0.3+48,6 | 85,3 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Gleis 79 | 0.3+98,4 | 0.5+32,5 | 134,1 | 20 | KG1 | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Weiche 373 | 0.0+25,9 | 0.0+75,7 | 71,9 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Weiche 374 | 0.0+00,0 | 0.0+49,1 | 49,1 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Weiche 397 | 13.8+92,2 | 13.9+46,2 | 76,1 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Gleis 687/689 | 10.0+00,0 | 10.4+50,0 | 450,0 | 25 | KG1 | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Weiche 340 | 12.6+63,8 | 12.7+35,2 | 71,4 | 25 | KG1 | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Weiche 341 | 12.7+11,1 | 12.7+76,2 | 93,1 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Weiche 342 | 12.7+35,2 | 12.8+13,2 | 100,8 | 25 | KG1 | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Weiche 375 | 13.9+30,6 | 13.9+79,9 | 71,9 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Weiche 376 | 13.9+74,9 | 14.0+13,1 | 44,2 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Weiche 380 | 13.9+30,4 | 13.9+74,9 | 47,0 | --- | --- | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| Gleis 222/325 | 10.3+52,0 | 10.4+50,0 | 98,0 | 20 | KG1 | Anwendungsfall 3.5 | ||||||||||||
| 10.4+50,0 | 10.5+89,3 | 139,3 | 30 | KG1 | Anwendungsfall 3.5 | |||||||||||||
| 10.6+56,7 | 10.7+44,4 | 87,7 | 30 | KG1 | Anwendungsfall 3.5 | |||||||||||||
| 10.7+80,4 | 10.8+59,9 | 79,5 | 30 | KG1 | Anwendungsfall 3.5 |
0.2.28 Ausführung Entwässerungseinrichtung
Keine besonderen Anmerkungen, siehe Leistungsverzeichnispositionen und Bauwerkspläne
0.2.29 Arbeiten im Tunnel (gem. DIN 18325 0.1.6)
Bleibt frei
0.2.30 Arbeiten an Signalanlagen
Bleibt frei
0.2.31 Arbeiten Rückstromführung, Bahnerdung, Potenzialausgleich
Bleibt frei
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0.2.32 Gleis-/Bauvermessung und Lichtraummessung
0.2.32.1 Absteckung
Die Vermessungsleistungen sind durch den AN zu erbringen. Die Bauvermessung (Absteckung) dieses Vertrages für Erneuerung und Belastungsstopfgang sowie die Abnahmevermessung erfolgt durch den AN.
Mit der Übergabe der Unterlagen gemäß Ril 883.3200 sind die Verpflichtungen des AG im Sinne § 3 (2) VOB/B erfüllt.
Der AN erhält die Daten in folgender Form:
Festpunkte und Trassendaten im DB-Format oder alternativ Daten im ASC II – Format Plandaten in einem digitalen Format (z. B. TIF, DGN, DWG, PDF) oder alternativ als Papierkopie
Die Übergabe der Daten durch den AG erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn und wird vom AN und dem AG schriftlich quittiert. Hierzu ist der Vordruck 883.3200V01 „Geodätische Absteckung; Niederschrift zur Übergabe“ zu verwenden.
Ergänzend dazu, ist der AN verpflichtet, die Detailabsteckung zur Bauausführung gem. Ril 883 zu er- stellen. Diese muss so erfolgen, dass der Anschluss an die vorhandenen Gleise und Weichen lage- und höhenmäßig gewährleistet ist. Der Bauüberwachung sind alle Sicherungspunkte nachweislich anzuzeigen. Der AN teilt dem AG das ausführende Ingenieurbüro mit.
0.2.32.2 Abnahmevermessung
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die geodätischen Abnahmevermessungen nach Richtlinie 883 durchzuführen.
Die Abnahmevermessung schließt auch die Prüfung der Lichtraumfreiheit nach den Vorgaben der Ril 883.3400 mit ein.
Der AN teilt vor Beginn der geodätischen Vermessungen dem AG das mit der Ausführung der geodä- tischen Vermessungen beauftragte Ingenieurbüro mit. Es ist jeweils zu beachten, dass die durchge- führte Vermessungsleistungen gemäß Ril 883 unabhängig voneinander ausgeführt werden.
0.2.32.3 Lichtraummessung (und Engstellendokumentation)
Allgemein: Die Engstellendokumentation ist die Grundlage für die Überprüfung außergewöhnlicher Transporte (Lü-Sendungen). Sie spiegelt die aktuelle Lage des Gleises im Bezug zu ortsfesten Anlagen zum Zeit- punkt der Messung wider. Durch Gleis- und Weichenerneuerungen wird die Gleislage verändert, wodurch das Engstellenverzeichnis seine Gültigkeit verliert. Daher ist nach Abschluss der Baumaß- nahme das Engstellenverzeichnis zu aktualisieren. Die Grundlage für die Bestandsdokumentation von Lichtraumdaten bilden die Richtlinien 458, 809, 883 und 885.
Das Engstellenverzeichnis wird bei folgender Abteilung vorgehalten: DB InfraGO AG V.IW-SW-I 3 Datenmanagement Region Südwest
Eine Übersicht mit präqualifizierten Ingenieurbüros ist bei obiger Abteilung verfügbar.
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Bauvorhaben: 27_Kornwestheim-Rbf-Pbf Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Leistungen des AN: Die Bestandsdokumentation von Lichtraumdaten ist nach Richtlinie 883.7400 durchzuführen. Das mit der Bestandsdokumentation beauftragte Ingenieurbüro hat sich im Vorfeld der Messung mit der Ab- teilung Datenmanagement in Verbindung zu setzen, um die erforderlichen Schritte abzustimmen (Grundlagen für die Bestimmung der Nachbargleisbedingungen, Erfassungsrichtung Knoten-Kanten- modell aus DB-GIS, „Lü-Gleise“, Koordinaten). Die der Datenbankstruktur bei Datenmanagement ent- sprechenden Ergebnisse der Lichtraumbestandsdokumentation sind vom AN mit einer unterschriebe- nen Prüfungs- und Eignungsbestätigung an die Abteilung Datenmanagement zu übergeben. E-Mail:ISD-Suedwest@deutschebahn.com zu übergeben. Die Übergabe hat bis 2 Wochen nach Inbetriebnahme zu erfolgen.
0.2.33 Ergänzende Ausführungsbestimmungen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame techni- sche Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den aus- drücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug ge- nommen.
In Ergänzung zum entsprechenden Punkt 16.1 „Bauleitung und Stellvertreter“ der BVB:
Der verantwortliche Bauleiter muss über die notwendigen Qualifikationen verfügen. Diese werden re- gelmäßig unterstellt, wenn die benannte Person ein Ingenieurstudium erfolgreich beendet sowie über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Projektleiter bei vergleichbaren Bauvorhaben verfügt.
Vom Bauleiter und Stellvertreter muss während der Ausführung der Arbeiten wenigstens einer ständig auf der Baustelle anwesend sein. Der Bauleiter oder sein Vertreter müssen an Sitzungen teilnehmen. Auf Forderung des AG gilt dieses auch für kurzfristig anberaumte Besprechungen.
Spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer ein vertrags- und projektbezo- genes Organigramm vorzulegen. In diesem sind übersichtlich die wesentlichen Tätigkeitsfelder und das hierfür vorgesehene verantwortliche Personal anzugeben.
Nachweis Verspannmoment Die in Ril 824.5050 enthaltene Soll-Regelung zur dauerhaften Kennzeichnung der Schwellen mit fort- laufender Nummer, an denen das Verspannmoment nachgewiesen wurde, gilt als vom AN zu erbrin- gende Muss-Leistung.
Neuschienen Außer dem Abladen der Neuschienen werden keine weiteren Umsetzarbeiten wie Längsverziehen oder Querversetzen vergütet. Die entsprechenden Aufwendungen sind in die Einheitspreise der Ober- bauerneuerung einzukalkulieren.
Vergütung Stopf- und Schweißarbeiten Für alle Stopf- und Schweißarbeiten sowie für das Herstellen des Spannungsausgleichs erfolgt die Ver- gütung nur für die einfache Länge/ Anzahl des Endzustandes. Überlappungsbereiche durch Aufteilung der Bauabschnitte oder mehrmaliges Bearbeiten auf Grund der vom AN gewählten Bautechnologie werden nicht gesondert vergütet.
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0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
keine besonderen Anmerkungen
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und besonderen Leis-
tungen
0.4.1 Nebenleistungen
Keine besonderen Anmerkungen
0.4.2 Besondere Leistungen
siehe Leistungsverzeichnis
0.5 Technische Bearbeitung
0.5.1 Ausführungsunterlagen
Keine besonderen Anmerkungen, siehe auch BVB Pkt. 16.2 „Planunterlagen“
0.5.2 Bestandsunterlagen und Dokumentation
Keine besonderen Anmerkungen
0.5.3 Bauzeitenplan (Konkretisierung zu BVB 16.2)
Bauablaufplan des Bieters/Betriebsablaufplan:
Mit Angebotsabgabe ist als Terminplanung der Bauablaufplan des Bieters (entspricht dem „Bau- zeitenplan“ in den BVBs) in Form einer Zeit-Wege-Darstellung gemäß Ril 823, z. B. nach dem System der Sperrpausenoptimierung (SOG-Plan) – auf der Grundlage des Rahmenterminplans des AG / der Ausschreibungsunterlagen – einzureichen.
Bei der Planung der internen Baulogistik bzw. der beim AN ggf. zusätzlich beauftragten schienenge- bundene Transporte sind die Streckenöffnungs- und Pausenzeiten der betroffenen Betriebsstellen / Streckenabschnitte zu beachten. Diese sind im Infrastrukturregister der DB InfraGO AG (Internetauf- tritt der DB InfraGO AG:http://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/netzzugang-und-regulie- rung/infrastrukturregister undhttps://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/betrieb/allgemeine- betriebsinformationen/dienstruhen_und_ausschaltzeiten-11861474) veröffentlicht.
Der Bauablaufplan ist mit aktualisiertem Stand zu den Besprechungen (T1 / T12) in jeweils 15-fa- cher Ausfertigung vorzulegen. Des Weiteren ist der abschließend genehmigte Bauablaufplan eben- falls in 15-facher Ausfertigung 2 Wochen vor Baubeginn als Datei und in Papierform gemäß Vertei- lerliste des AG zu verteilen.
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In den jeweiligen Einheitspreisen der Bauleistungen sind weiterhin folgende Leistungen enthalten: Darstellung des Soll-Ist-Vergleiches im Bauablaufplan während der Bauausführung und Aufzeigen des kritischen Weges Erstellung und Dokumentation aller für die Abnahme gemäß Ril 824 erforderlichen Unterlagen und Erhebungen.
Betriebsablaufplan
Zum Zeitpunkt der T12-Besprechung (lt. Ril. 823.0150 Baudurchführungsbesprechung) muss der auf den vertraglich vereinbarten Bauzeitenplan abgestimmte, genehmigungsfähige Betriebsablaufplan vorliegen.
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