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Erneuerung von Trinkwasserleitungen und Hausanschlüssen in Staßfurt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 21:45 (Europe/Berlin)

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*** Projekt: Stadt Staßfurt, Erneuerung von zentralen TWA zur Sicherstellung einer ausreichenden Wasserversorgung nach Menge und Güte *** *** Proj.-Nr.: 2026-52 ***

BAUBESCHREIBUNG

Stadt Staßfurt

Erneuerung von zentralen TWA zur Sicherstellung einer

ausreichenden Wasserversorgung nach Menge und Güte

Dr.-Frank-Straße, Buchenweg, Lindenweg

Datum: 17.07.2026 Seite 1 von 13

*** WasserStrassenTiefbau & Consulting-GmbH *** *** Heydeckstraße 12 - 39104 Magdeburg ***

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*** Projekt: Stadt Staßfurt, Erneuerung von zentralen TWA zur Sicherstellung einer ausreichenden Wasserversorgung nach Menge und Güte *** *** Proj.-Nr.: 2026-52 ***

Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Allgemeine Angaben 3 Angaben zur Baustelle 3 Lage der Baustelle 3 Art und Lage der baulichen Anlagen 3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle 5 für den Verkehr freizuhaltende Flächen 5 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für Anschlüsse 5 Lage und Anschluss der dem AN zur Benutzung überlassenen Flächen 5 Bodenverhältnisse, Baugrund 6 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern 6 Besondere wasserrechtliche Vorschriften 6 Besondere Vorgaben für die Entsorgung der Baustelle 6 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle 6 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken und Grenzsteinen 6 Im Baugelände vorhandene Anlagen 7 Bekannte oder vermutete Hindernisse 7 Besondere Anordnungen der Eigentümer von Leitungen, Gräben, Wegen und dergleichen im Bereich der Baustelle: 7 Angaben über schadstoffbehaftete Stoffe und Bauteile (soweit wie zutreffend) 7 Art und Zeit der vom AG veranlassten Vorarbeiten 8 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle 8 Angaben zur Bauausführung 8 Vorgesehene Abschnitte, Unterbrechungen usw. 8 Besondere Erschwernisse 8 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung 8 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs 8 Auf- und Abbauen von Gerüsten, keine Nebenleistung 9 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume durch den AN 9 Zeit und Art der Vorhaltung von Ausrüstungen und Vorhaltung mit Maschinen und Geräten für Dritte 9 Besondere Anforderungen an Art und Güte der Stoffe und Bauteile, auch für nicht genormte Stoffe und Bauteile 9 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs- und Gütenachweise 9 Bedingungen für die Verwendung auf der Baustelle gewonnener Stoffe 9 Art, Menge, Gewicht der Stoffe und Bauteile, wann und wie vom AG bereitgestellt 9 In welchem Umfang übernimmt AG Abladen, Lagern und Transport von Stoffen übernimmt 9 Leistungen für andere Unternehmer 10 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme 10 Leitungsgraben und Rohrbettung 10 Überpumpbetrieb 12

2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 12 Anzuwendende „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“ 12 Sonstige anzuwendende technische Regelwerke 12

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1 Allgemeine Angaben

Angaben zur Baustelle

Lage der Baustelle

Die geplante Maßnahme erstreckt sich im Bereich der Verkehrsanlagen

▪ Dr.-Frank-Straße zwischen Löderburger Straße und Gänsefurther Straße,

▪ Buchenweg zwischen Dr.-Frank-Straße und Freiheitsstraße,

▪ Lindenweg (als Ringstraße) mit Anbindung an die Dr.-Frank-Straße.

Art und Lage der baulichen Anlagen

Für die Erneuerung der Anlagen zur Trinkwasserversorgung im Gesamt-Planungsbereich

(3 Straßenabschnitte kumuliert) ergeben sich folgende Kapazitäten:

▪ 718 m Trinkwasserversorgung da 125 PE-HD, SDR 11, o Verlegung in offener Bauweise,

▪ 747 m Trinkwasserversorgung da 180 PE-HD, SDR 11, o 727 m Verlegung in offener Bauweise, o 20 m Verlegung mittels Bohrspülverfahren,

▪ 32 Stück TW-Hausanschlussleitungen da 40 PE-HD, SDR 11 neu herstellen,

▪ 3 Stück TW-Hausanschlussleitungen da 63-90 PE-HD, SDR 11 umbinden, o 3 Stück verlängern,

▪ 73 Stück TW-Hausanschlussleitungen da 40 PE-HD, SDR 11 umbinden, o 38 Stück verlängern, o 38 Stück einkürzen.

Die Trinkwasserleitungen sind entlang der Dr.-Frank-Straße, des Buchenweges und des

Lindenweges unterhalb der westlichen bzw. südlichen Fahrbahnhälften bzw. den unmittelbar

angrenzenden Nebenanlagen zu verlegen.

Die Bestandsleitungen TW innerhalb der Dr.-Frank-Straße, des Buchenweges und des

Lindenweges befinden sich ausschließlich im öffentlichen Bereich.

Innerhalb der hier zu betrachtenden 3 Straßenabschnitte sind Anlagen zur geordneten

Schmutzwasserableitung vorhanden. Dabei handelt es sich neben Mischwasserhaltungen

DN 200 - 750 (Stz, Beton sowie PE-HD) auch um Schmutzwasserhaltungen DN 200 Stz.

Im gesamten Planungsbereich verlaufen weiterhin

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▪ mehrere Telekommunikations- und Elektroversorgungsmedien,

▪ Gasversorgungsleitungen sowie

▪ Anlagen zur Beleuchtung.

Vor Baubeginn sind Suchschachtungen für die Fremdleitungen durchzuführen, hier ist

besonders auf die Bereiche des Bauanfangs und -endes sowie innerhalb der vorgenannten

Kreuzungsbereiche hinzuweisen. In diesen Abschnitten verlaufen bereits eine Vielzahl an Ver-

und Entsorgungsmedien. Es ist die Neuanordnung der Trassenführung sowie der Anbindung

der TW-Leitung an den Bestand vorgesehen. Weitere Vorgehensweise nach örtlicher

Festlegung!

Allgemeines

Vor Baubeginn ist durch den Baubetrieb eine Trassenbegehung mit dem zuständigen Baulast-

träger der Straßen durchzuführen. Auf dieser Begehung ist der Zustand des öffentlichen

Bauraumes zu dokumentieren. Bezüglich der Straßensperrungen hat rechtzeitig vor

Baubeginn zwischen Baubetrieb und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine

Abstimmung zu erfolgen.

Bestandsleitungen anderer Rechtsträger sind im koordinierten Leitungsplan eingetragen. Die

Eintragungen erfolgten unverbindlich und dienen lediglich der Information! Vor Baubeginn hat

sich der Baubetrieb über die Lage aller vorhandener Leitungen bei den Rechtsträgern

rechtsverbindlich zu informieren. Weiterhin sind vor Baubeginn durch den Baubetrieb

Trassenbegehungen mit allen Rechtsträgern zur Feststellung des Leitungsbestandes vor Ort

durchzuführen. Alle Kosten für die Beseitigung im Zuge der Baumaßnahme entstehender

Schäden gehen zu Lasten des Baubetriebes.

Vor Bauausführung sind die zu erwartenden Such- bzw. Handschachtungen auszuführen. Die

Ergebnisse sind auf Projektplausibilität hin zu überprüfen. Sollten sich Widersprüche zur

Ausführungsplanung ergeben, sind diese mit dem Planungsbüro zu beraten. Vor Baubeginn

ist der AN verpflichtet, die in den Anlagen der Ausführungsplanung enthaltenen “Stellung-

nahmen und Genehmigungen” sorgfältig zu lesen und die entsprechenden Forderungen zu

beachten. Gleiches trifft auch auf die betreffenden Abschnitte des Leistungsverzeichnisses zu.

Sollten während der Erdarbeiten Kampfmittel gefunden werden, sind die nächstgelegene

Polizeidienststelle sowie der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu informieren.

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Sollten archäologische Funde zu Tage treten, sind diese unverändert zu lassen und es ist

sofort der Landkreis (Untere Denkmalschutzbehörde) zu informieren. Bauverzögerungen sind

bei Funden einzukalkulieren.

Weiterführende Abstimmungen während der Bauausführung nach Erfordernis mit dem

jeweiligen Planungsbüro, AN und AG.

Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle

Der Großteil der geplanten Arbeiten erfolgt direkt innerhalb der Fahrbahn der 3 hier zu

betrachtenden Verkehrsanlagen. Jedoch sind auch Arbeiten in den Nebenbereichen zur

Neuverlegung der TW-Hausanschlussleitungen notwendig, so dass hier Sperrungen

erforderlich sein werden.

Für die Verlegung der geplanten TW-Anlagen im genannten Straßenabschnitt ist mindestens

eine halbseitige Sperrung notwendig, Teil- sowie Vollsperrungen sind jedoch nicht

auszuschließen und somit im Leistungsverzeichnis mitberücksichtigt.

für den Verkehr freizuhaltende Flächen

Über die Dr.-Frank-Straße, den Buchen- und den Lindenweg wird vorwiegend Anliegerverkehr

abgewickelt.

Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für Anschlüsse

Folgende zusätzliche Ver- und Entsorgungsmedien sind innerhalb des Planungsbereiches

vorhanden:

▪ Elektro,

▪ Telekommunikation,

▪ Breitband,

▪ Trinkwasserversorgung,

▪ Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung (Trenn- und auch Mischsystem),

▪ Gasversorgung.

Lage und Anschluss der dem AN zur Benutzung überlassenen Flächen

Soweit vorhanden und im Besitz der Stadt Staßfurt.

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Bodenverhältnisse, Baugrund

Für den Planungsbereich liegt ein separates Baugrundgutachten vor. Aussagen sind

anstehenden Untergrund sind dem Bodengutachten (Anlage Nr. 3 zur Ausführungsplanung)

zu entnehmen.

Die Ersatzbaustoffverordnung ist seit dem 01.08.2023 in Kraft. Sie stellt eine Verordnung des

Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Gegenstand der

Verordnung ist die Regelung mineralischer Ersatzbaustoffe, also von aus Recyclingmaterial,

Nebenprodukten oder Abfällen gewonnenen Baustoffen. Die Verordnung trat am 1. August

2023 in Kraft.

Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern

Es können hierzu keine Aussagen getroffen werden.

Besondere wasserrechtliche Vorschriften

Nicht zutreffend.

Besondere Vorgaben für die Entsorgung der Baustelle

Siehe Bodengutachten.

Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle

Lärmerzeugende Arbeiten sind, soweit nicht zwingend notwendig, außerhalb der Zeiten

07.00 - 13.00 und 15.00 - 19.00 Uhr nicht zulässig.

Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken

und Grenzsteinen

▪ Grenzsteine vollverantwortlich wieder derart einbauen wie vorgefunden,

▪ Verkehrszeichen, private Zäune und Hecken äußerst schonend behandeln;

beschädigte Anlagenteile durch gleichwertiges Material ersetzen,

▪ Schutz Baumbestand und punktuelle Wurzelschutzmaßnahmen erforderlich.

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Im Baugelände vorhandene Anlagen

Versorgungsleitungen für Wasser-, Strom-, Gasversorgung, Elektro- und Telefonleitungen

sind im Baugelände vorhanden. Rechtzeitig vor Baubeginn sind die entsprechenden

Bestandspläne beim Planungsbüro einzusehen und mit den entsprechenden bevollmächtigten

Vertretern der Ver- und Entsorgungsunternehmen Trassenbegehungen zur nochmaligen,

genauen Feststellung der Lage der Leitungen und Kanäle durchzuführen.

Alle notwendigen Umverlegungen sind mit den entsprechenden Rechtsträgern vor Baubeginn

ordnungsgemäß abzustimmen.

Bekannte oder vermutete Hindernisse

Vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen laut Angaben der Betreiber sind in den

Lageplänen des Genehmigungsverfahrens eingetragen, Abweichungen sind zu vermuten.

Des Weiteren wird auf die Aussagen im Abschnitt 1.1.2. “Art und Lage der baulichen Anlagen”

verwiesen.

Besondere Anordnungen der Eigentümer von Leitungen, Gräben, Wegen und

dergleichen im Bereich der Baustelle:

▪ Kabelschutzanweisung,

▪ Schutzanweisung der Versorgungs- und Entsorgungsträger,

▪ gewonnene Straßenbefestigungsmaterialien sind gemäß den Angaben im Leistungs-

verzeichnis zu lagern und gegebenenfalls ordnungsgemäß wieder einzubauen.

Angaben über schadstoffbehaftete Stoffe und Bauteile (soweit wie zutreffend)

Auf die Einhaltung der Festlegungen / Forderungen in der TRGS 519 "Technische Regeln für

Gefahrstoffe - Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" sei verwiesen!

Sanierungs- / Rückbauarbeiten im Umgang mit Asbest (Asbestzementrohre) sind laut

TSGR 519 mittels Vordruckes an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu melden. Seitens AN

ist nachweislich geschultes Personal für diese Arbeiten einzusetzen. Gleichsam ist die gemäß

TSGR 519 geforderte Beaufsichtigung der Arbeiten durch einen ständig vor Ort agierenden

Sachkundigen sicherzustellen.

Bei Beauftragung sind dem Auftraggeber die entsprechenden Nachweise über geschultes

Personal und des aufsichtführenden Sachkundigen schriftlich auszuhändigen.

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Art und Zeit der vom AG veranlassten Vorarbeiten

Erstellung der baureifen Planung im Jahr 2026.

Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle

Eventuell werden Um- bzw. Neuverlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen in

Abstimmung mit deren Betreiber notwendig.

Angaben zur Bauausführung

Vorgesehene Abschnitte, Unterbrechungen usw.

Die gesamten Bauarbeiten sind zügig in der vorgegebenen Bauzeit abzuwickeln.

Folgend soll die geplante Herangehensweise für die Sanierung der Anlagen zur TW-

Versorgung stichpunktartig aufgeführt werden:

▪ Neuverlegung Trinkwasserversorgungleitung im Bereich Fahrbahn,

▪ Inbetriebnahme Trinkwasserversorgungleitung neu,

▪ Umbindung / Neuanbindung TW-Hausanschlussleitungen an die neue Hauptleitung,

▪ Stilllegung / Außerbetriebnahme / Rückbau Altleitungen bis DN 200,

inklusive sämtlicher An- und Umbindungsarbeiten an den weiteren vorhandenen

Bestandsanlagen des WAZV „Bode-Wipper“.

Besondere Erschwernisse

Handschachtung im Bereich von Ver- und Entsorgungsleitungen anderer Rechtsträger sowie

im Bereich des bestehenden Baumes und dessen Wurzeln.

Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung

▪ der Größe der Baustelle angemessene Bestückung mit Geräten und Arbeitskräften,

▪ Einsatz lärmgeschützter Baumaschinen und Geräte.

Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs

In Abstimmung des Auftragnehmers mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und

Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

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Auf- und Abbauen von Gerüsten, keine Nebenleistung

Nicht zutreffend.

Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume

durch den AN

Nicht zutreffend.

Zeit und Art der Vorhaltung von Ausrüstungen und Vorhaltung mit Maschinen und

Geräten für Dritte

Nicht zutreffend.

Besondere Anforderungen an Art und Güte der Stoffe und Bauteile, auch für nicht

genormte Stoffe und Bauteile

Es werden nur genormte Stoffe zugelassen. Alle Baustoffe müssen neu sein.

Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs- und Gütenachweise

Im Rahmen der zurzeit gültigen Vorschriften.

Bedingungen für die Verwendung auf der Baustelle gewonnener Stoffe

Die auf der Baustelle gewonnenen Stoffe gehen über in Eigentum des Auftraggebers und

werden zum Lagerplatz transportiert, wenn es im Leistungsverzeichnis nicht anders aufgeführt

ist. Der Standort ist vor der Bauausführung abstimmen.

Art, Menge, Gewicht der Stoffe und Bauteile, wann und wie vom AG bereitgestellt

Nicht zutreffend.

In welchem Umfang übernimmt AG Abladen, Lagern und Transport von Stoffen

übernimmt

Nicht zutreffend.

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Leistungen für andere Unternehmer

Nicht zutreffend.

Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme

Nicht zutreffend.

Leitungsgraben und Rohrbettung

Alle Baugruben und Rohrgräben sind auf der Grundlage der DIN EN 1610 standsicher und

verbaut herzustellen. Dabei ist das Rohrauflager bzw. der Einbau des Kiesfilters von maximal

300 mm einzurechnen.

Die Einbettung der Rohrleitungen im gesamten Leitungsgraben hat bis 0,30 m über dem

Rohrscheitel mit dafür geeignetem steinfreiem Kies oder Sand zu erfolgen, sodass Leitungs-

schäden infolge ungeeigneter Kiesumhüllung ausgeschlossen sind. Die Rohrverbindungen

sind bis zum Abschluss der Druckprüfung freizuhalten. In der Höhe von 0,30 m über dem

Rohrscheitel der Leitung ist durchgängig ein Trassenwarnband zu verlegen.

Anschließend ist der Leitungsgraben mit steinfreiem, verdichtungsfähigem Material bis zum

Gründungsplanum der Straße in Lagen von 0,30 bis 0,35 m zu verfüllen und zu verdichten.

Zur Wiederherstellung der Oberflächen im beanspruchten Grabenbereich in der Fahrbahn und

den Nebenbereichen ist der Zustand vor dem Oberflächenaufbruch wiederherzustellen, soweit

nicht anders im Leistungsverzeichnis aufgeführt.

Das Aushubmaterial geht in Eigentum des Auftragnehmers über und ist zu beseitigen. Für das

Verlegen der Rohrleitung und das Verfüllen der Rohrleitungsgräben sind die DIN 18300

"Erdarbeiten", die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für

Aufgrabungen in Verkehrsflächen" sowie die Richtlinien der Rohrhersteller verbindlich.

Folgende zusätzliche Bedingungen gelten für die Verfüllung der Trasse im Bereich der

Fahrbahn:

▪ Mit dem weiteren Verfüllen der Baugruben darf erst begonnen werden, nachdem der

fertig verlegte Rohr- bzw. Leitungsstrang von der Bauleitung abgenommen worden ist.

Nach Abschluss der Verdichtungsarbeiten werden von der Bauleitung Prüfungen

vorgenommen, für die der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung Geräte und

Hilfskräfte zu stellen hat. Entsprechen die Prüfungen nicht den verlangten Werten, hat

der Auftragnehmer geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die geforderten Werte zu

erreichen.

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Prüfungen und Prüfgeräte

Folgende Prüfverfahren kommen zur Anwendung:

  1. Prüfung des Verformungsmoduls Ev durch Plattendruckversuche,

  2. Prüfung des Sondierwiderstandes durch Rammsondierung mit der LRS 5 (Leichte

Rammsonde mit einer Sondenspitze mit F = 5 cm²).

Die dazu erforderlichen Geräte sind vom Auftragnehmer geeicht, einschließlich

Lastkraftwagen mit einer Radlast von 5 t als Gegengewicht beim Plattendruckversuch zur

Verfügung zu stellen. Die Anzahl der Dichtemessungen, Plattendruckversuche oder

Rammsondierungen beträgt bei Leitungsgräben mindestens eine Prüfung pro 50 m

Leitungsgrabenlänge. Der ermittelte Verformungs-(E )-Modul muss die erforderlichen V2

Mindesttragwerte entsprechend der gültigen Vorschrift aufweisen. Soll die Verdichtung von

Leitungsgräben innerhalb von Fahrbahnen, Gehwegen oder sonstiger befestigter Oberflächen

mittels Rammsondierung nachgewiesen werden, so richtet sich die Mindestschlagzahl

pro 10 cm nach der Rammsondierung, die vorab im Bereich eines erfolgreich ausgeführten

Plattendruckversuches durchgeführt wurde.

Können die vorgeschriebenen Werte für den Verdichtungsgrad nicht erreicht werden, weil die

Dichte des den Leitungsgraben umgebenden Bodens dies nicht zulässt, so gilt zumindest die

Forderung, dass die Dichte des Bodens im Leitungsgraben die Dichte des umgebenden

Bodens erreicht. Durch Hand- / Suchschachtungen vom Bauausführenden sind die genauen

Lagen und Tiefen der Versorgungsleitungen im Beisein des jeweiligen Betreibers festzustellen.

Bei Kreuzungen mit Rohrleitungen und Kabeln ist der Mindestabstand von 0,20 m einzuhalten.

Die Vorschriften der einzelnen Ver- und Entsorgungsunternehmen sind rechtsverbindlich.

Bei Parallelverlegungen sind folgende Regelabstände einzuhalten:

Mediumgeforderte Regelabstände
• Gasrohrleitungen (HD und MD)o 1,50 m
• Abwassero 1,00 m bei Lage der TW-Leitung tiefer als die Abwasserleitung o 0,40 m bei Lage der TW-Leitung höher bzw. auf gleicher Höhe mit der Abwasserleitung
• Trinkwassero 1,00 m bei Lage der Abwasserleitung höher als die Trinkwasserleitung o 0,40 m bei Lage der Abwasserleitung tiefer bzw. auf gleicher Höhe mit der Trinkwasserleitung
• E-Kabel Mittelspannungo 0,60 m
• Fernmeldekabelo 0,40 m

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Für Schäden aller Art, die bei den Bauarbeiten an vorhandenen Ver- und

Entsorgungsleitungen entstehen, haftet der ausführende Baubetrieb.

Die im Zuge der Bauausführung freigelegten Bestandsleitungen sowie aufgefundene,

unbekannte Leitungen sind zu sichern. Das betreffende Ver- bzw. Entsorgungsunternehmen

ist umgehend zu informieren. Im Trassenbereich sind Schäden an angrenzenden Gebäuden

zu dokumentieren. Das Erfordernis, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, ist vor

Baubeginn in Abstimmung mit dem Planungsbüro und der öBÜ zu prüfen.

Überpumpbetrieb

Nicht zutreffend.

2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

Anzuwendende „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“

▪ ZTV E-StB 17, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für

Erdarbeiten im Straßenbau, Fassung 2017,

▪ ZTV A-StB 12, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den

Bau von Verkehrsflächen aus Asphalt, Fassung 2012.

Sonstige anzuwendende technische Regelwerke

Gem. § 4 Nr. 2 und § 13 Nr. 1 VOB/B sind DIN-Normen als anerkannte Regeln der Technik

zu beachten.

▪ HVA B-StB, Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im

Straßen- und Brückenbau,

▪ RSA, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen,

▪ WGLSA, Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt,

▪ LAGA, Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (TR-Boden),

▪ BBodSchG - Bundes-Bodenschutzgesetz,

▪ AbfAblV - Abfallablagerungsverordnung,

▪ BBodSchV, Bundes - Bodenschutz- und Altlastenverordnung,

▪ RG Min-StB 93/2000, Richtlinien für die Güteüberwachung von Mineralstoffen im

Straßenbau,

▪ TL Gestein-StB 04, Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im

Straßenbau,

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▪ BG BAU, Merkheft Gerüstbauarbeiten, sowie die zutreffenden gültigen Regelwerke,

▪ TRGS 519 "Technische Regeln für Gefahrstoffe - Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder

Instandhaltungsarbeiten",

▪ EBV, Ersatzbaustoffverordnung.

Anmerkung:

Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Zuordnung der Vorschriften

und Vertragsbedingungen zu einem Sachgebiet erfolgte nur aus Gründen der Übersichtlichkeit

und schließt die Verbindlichkeiten nicht aus.

Die Vorschriften, Normen, Richtlinien und Merkblätter gelten in der jeweils gültigen Fassung.

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