Erneuerung von Straßenbahngleisen und angrenzenden Verkehrsflächen in der Zeppelinstraße

Status
Offen
Angebotsfrist
30.11.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
Keine Losaufteilung angegeben
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.10.2026
CPV-Codes
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  • Straßenbauarbeiten (45233120)
  • Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten (45233222)
  • Gleisbauarbeiten (45234116)
  • Straßenbahnarbeiten (45234121)
  • Bauarbeiten für Straßenbahnlinien (45234126)
  • Bau von Straßenbahnhaltestellen (45234128)
Bekanntmachungsnummer
CXP9YX3H38W

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH schreibt die Erneuerung eines rund 1.100 Meter langen Straßenbahnabschnitts in der Zeppelinstraße in Potsdam aus. Zum Auftrag gehören der Rückbau und Neubau der Gleise sowie Arbeiten an Haltestellen, Fahrbahnen, Gehwegen und Entwässerung. Die Bauausführung ist vom 21. Juni bis zum 23. Oktober 2027 in mehreren Phasen vorgesehen; wesentliche Arbeiten finden während der Sommer- und Herbstferien statt. Die Bekanntmachung bezeichnet den Vertrag als Rahmenvertrag mit möglichen Einzelaufträgen.

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Leistungsbeschreibung

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH Straße Fritz-Zubeil-Straße 96 Plz, Ort 14482, Potsdam Telefon 0331 661 9415 Fax E-Mail tim.heinrich@swp-potsdam.de Internet Kontaktstelle Verbundeinkauf SWP Zu Händen von Herrn Tim Christopher Heinrich Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE161080950 b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 261027_ViP_BL_007_3.Reko_Gleis-_&_Tiefbau_TH c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen - ohne elektronische Signatur (Textform) d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen Planung und Ausführung von Bauleistungen Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung Zeppelinstraße, 14471 Potsdam Ergänzende/Abweichende Angaben zum Erfüllungsort Der Haupterfüllungsort der Baumaßnahme befindet sich in der Zeppelinstraße (B1) in 14471 Potsdam, Brandenburg. Der Baubereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 1.100 m zwischen den Knotenpunkten Kastanienallee/Zeppelinstraße und Auf dem Kiewitt/Zeppelinstraße und umfasst die vorhandene eingleisige Straßenbahntrasse einschließlich der Haltestellenbereiche Schillerplatz/Schafgraben, Bahnhof Charlottenhof und Auf dem Kiewitt sowie angrenzender Fahrbahn-, Gehweg- und Nebenflächen. Die Bauarbeiten erfolgen im öffentlichen Verkehrsraum unter teilweise aufrechterhaltenem Straßen- und Straßenbahnbetrieb. Aufgrund der abschnittsweisen Bauausführung, der beengten Platzverhältnisse und der erforderlichen Verkehrsführung können sich die einzelnen Arbeitsstellen innerhalb des festgelegten Baufeldes verlagern. Ergänzend sind Materialtransporte zum und vom Gleisbauhof der Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH in der Fritz-Zubeil-Straße 96, 14482 Potsdam, vorgesehen. Baustelleneinrichtungs-, Lager- und Bereitstellungsflächen sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und verkehrsrechtlichen Vorgaben einzurichten beziehungsweise durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu organisieren. f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Im Rahmen der Baumaßnahme "Grunderneuerung der Gleisanlagen Zeppelinstraße" der Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) erfolgt die grundhafte Erneuerung des ca. 1.100 m langen eingleisigen Straßenbahnabschnitts zwischen den Knotenpunkten Kastanienallee/Zeppelinstraße und Auf dem Kiewitt/ Zeppelinstraße. Die Arbeiten werden im öffentlichen Verkehrsraum der Zeppelinstraße (B1) unter teilweise aufrechterhaltenem Straßen- und Straßenbahnbetrieb durchgeführt. Die Maßnahme umfasst die Baustelleneinrichtung, die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen, die abschnittsweise Herstellung der Baufreiheit sowie den Rückbau der vorhandenen Fahrbahn- und Gleiseindeckung. Anschließend erfolgen der erschütterungsarme Ausbau der bestehenden Rillenschienenrahmengleise bis zur Betontragschicht sowie die erforderlichen Erd-, Entwässerungs- und Unterbauarbeiten. Der Gleisneubau beinhaltet die Montage, Verlegung, Ausrichtung und den fachgerechten Einbau vormontierter Rillenschienenrahmengleise einschließlich der Wiederherstellung der Gleiseindeckung mit Fließbeton, Asphaltbinder und Gussasphalt. Ergänzend werden angrenzende Fahrbahnflächen höhenmäßig angepasst, Haltestellenbereiche einschließlich der Bahnsteigkanten erneuert sowie Gehweg-, Pflaster- und taktile Leitsystemflächen wiederhergestellt. Anfallende Ausbau- und Abbruchmaterialien sind ordnungsgemäß aufzunehmen, abzutransportieren und entsprechend den geltenden Vorschriften zu verwerten bzw. zu entsorgen. VOB VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 6 29.10.2026 09:43 Uhr - VMP 121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Die Bauausführung erfolgt abschnittsweise in mehreren aufeinander abgestimmten Bauphasen. Vom 21.06.2027 bis zum 30.06.2027 werden Aufbrucharbeiten unter laufendem Straßenbahnbetrieb durchgeführt. Die wesentlichen Gleisbauarbeiten erfolgen während der Sommerferien vom 01.07.2027 bis zum 14.08.2027 sowie während der Herbstferien vom 09.10.2027 bis zum 23.10.2027 unter Einstellung des Straßenbahnbetriebs. Aufgrund der innerstädtischen Lage, der beengten Platzverhältnisse sowie des teilweise aufrechterhaltenen Verkehrs bestehen erhöhte Anforderungen an die Baustellenorganisation, Verkehrsführung und Arbeitssicherheit. Insbesondere sind die Gefährdungen durch den öffentlichen Straßenverkehr, den zeitweisen Straßenbahnbetrieb, den Einsatz von Baumaschinen und Hebegeräten, vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Arbeiten in unmittelbarer Nähe angrenzender Gebäude und Grundstücke zu berücksichtigen. Die Zugänglichkeit der angrenzenden Grundstücke sowie der erforderliche Anlieger-, Liefer-, Fußgänger- und Rettungsverkehr sind entsprechend den abgestimmten Verkehrsführungs- und Sicherungsmaßnahmen zu gewährleisten. Hierfür sind erforderlichenfalls provisorische Überfahrten, gesicherte Zugänge und geeignete Absperrungen herzustellen, während der Bauzeit zu unterhalten und dem jeweiligen Baufortschritt anzupassen. Sämtliche Arbeiten sind unter Einhaltung der geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, der verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie der einschlägigen technischen und umweltrechtlichen Regelwerke auszuführen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der sicheren Trennung von Baustellen- und öffentlichem Verkehr, der Koordinierung gleichzeitig tätiger Unternehmen sowie der Sicherung von Arbeitsbereichen, Transportwegen und Materiallagerflächen. Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgen die erforderlichen Prüfungen und Abnahmen, die vollständige Wiederherstellung der beanspruchten Verkehrs- und Nebenflächen, der Rückbau sämtlicher provisorischer Einrichtungen sowie die ordnungsgemäße Räumung der Baustelle. Ziel der Maßnahme ist die sichere, fachgerechte und termingerechte Erneuerung der Gleisanlagen einschließlich der angrenzenden Verkehrsflächen und Haltestellenbereiche unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des innerstädtischen Verkehrs und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang siehe Buchstabe f) nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung 21.06.2027 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 23.10.2027 Bestimmungen über die Ausführungsfrist Die Ausführung der Bauleistungen für die Grunderneuerung der Gleisanlagen in der Zeppelinstraße ist für den Zeitraum vom 21.06.2027 bis zum 23.10.2027 vorgesehen. Die tatsächliche Bauausführung erfolgt innerhalb festgelegter Bauzeitfenster mit einer Gesamtbauzeit von zehn Wochen und ist in drei Bauphasen unterteilt. Die erste Bauphase findet vom 21.06.2027 bis zum 30.06.2027 statt und umfasst vorbereitende Aufbrucharbeiten unter laufendem Straßenbahnbetrieb. Die zweite Bauphase erfolgt während der Sommerferien vom 01.07.2027 bis zum 14.08.2027 unter vollständiger Einstellung des Straßenbahnbetriebs im betroffenen Streckenabschnitt. In diesem Zeitraum sind die wesentlichen Rückbau-, Gleisbau-, Beton- und Straßenbauarbeiten durchzuführen. VOB VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 6 29.10.2026 09:43 Uhr - VMP 121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Die dritte Bauphase ist für die Herbstferien vom 09.10.2027 bis zum 23.10.2027 vorgesehen und umfasst die abschließenden Bauarbeiten im Bereich Auf dem Kiewitt sowie die erforderlichen Wiederherstellungsmaßnahmen. Die Ausführungsfristen sind verbindlich in der Bauablaufplanung zu berücksichtigen. Aufgrund der begrenzten Sperrzeiten und der erforderlichen Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ist eine abschnittsweise und aufeinander abgestimmte Bauausführung erforderlich. Die Bauzeitplanung berücksichtigt Arbeiten im Zwei-Schicht-System sowie erforderliche Wochenend- und gegebenenfalls Nachtarbeiten unter Beachtung der behördlichen Genehmigungen und geltenden Immissionsschutzvorschriften. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen personellen, technischen und organisatorischen Kapazitäten bereitzustellen, um die termingerechte Fertigstellung innerhalb der vorgegebenen Bauzeitfenster sicherzustellen. Notwendige Abstimmungen mit dem Auftraggeber, den Verkehrsunternehmen, Versorgungsträgern und angrenzenden Baumaßnahmen sind rechtzeitig durchzuführen. Verzögerungen und gegenseitige Behinderungen sind durch eine vorausschauende Bauablaufplanung und geeignete Koordinierungsmaßnahmen möglichst zu vermeiden. j) Nebenangebote zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot nicht zugelassen k) mehrere Hauptangebote zugelassen nicht zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/ VMPSatellite/notice/CXP9YX3H38W/documents können angefordert werden unter: Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen Abgabe Verschwiegenheitserklärung andere Maßnahmen: Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen: nicht nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am 30.11.2026 um 14:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am 31.12.2026 p) Adresse für elektronische Angebote https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/ VMPSatellite/notice/CXP9YX3H38W Anschrift für schriftliche Angebote q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein DE müssen: r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Kriterium Gewichtung Preis 70 Bauablaufkonzept 30 VOB VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 6 29.10.2026 09:43 Uhr - VMP 121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) s) Eröffnungstermin am 27.11.2026 um 14:00 Uhr Ort Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen t) geforderte Sicherheiten Der Auftraggeber ist berechtigt, für Einzelaufträge aus diesem Rahmenvertrag Sicherheiten zu verlangen. Ab einem Einzelauftragswert von 250.000 EUR netto ist vom Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme des jeweiligen Einzelauftrags zu leisten. Für Mängelansprüche kann der Auftraggeber eine Sicherheit in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme des jeweiligen Einzelauftrags einschließlich erteilter Nachträge verlangen. Die Sicherheitsleistungen sind als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu stellen. u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen. Eine bestimmte Rechtsform wird für die Angebotsabgabe nicht gefordert. Im Auftragsfall haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und für die Erfüllung des Rahmenvertrages sowie aller daraus erteilten Einzelaufträge gesamtschuldnerisch zu haften. Mit dem Angebot ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, aus der sich die Zusammensetzung der Bietergemeinschaft mit Namen und Anschriften aller Mitglieder ergibt. In der Erklärung ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren sowie im Falle der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme von Erklärungen des Auftraggebers bevollmächtigt ist. Weiterhin muss die Erklärung die Verpflichtung enthalten, im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und gesamtschuldnerisch zu haften. Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsfall die Vorlage eines Arbeitsgemeinschaftsvertrages zu verlangen. w) Beurteilung der Eignung 1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 6a VOB/A hat der Bieter Eigenerklärungen über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens vorzulegen. Weiterhin sind Eigenerklärungen vorzulegen, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder beantragt wurde, kein Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Der Bieter hat ferner zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A vorliegen, die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen ordnungsgemäß erfüllt werden und das Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet ist. 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz für vergleichbare Bauleistungen, insbesondere im Gleis-, Straßen- und Tiefbau, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen. Darüber hinaus ist der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bei einer in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsgesellschaft zu erbringen. Die Versicherung muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen: - 5.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie daraus resultierende Vermögensschäden - 3.000.000 EUR für reine Vermögensschäden Der Nachweis kann durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung erfolgen. Alternativ kann eine verbindliche Erklärung eines Versicherers oder Versicherungsmaklers vorgelegt werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. VOB VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 4 von 6 29.10.2026 09:43 Uhr - VMP 121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Eigenerklärung über die durchschnittliche Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitnehmer vorzulegen, gegliedert nach Lohngruppen und mit gesondertem Ausweis des technischen Leitungspersonals. Der Bieter hat nachzuweisen, dass für die fachgerechte Ausführung der ausgeschriebenen Gleis-, Straßen- und Tiefbauarbeiten geeignetes und entsprechend qualifiziertes Fachpersonal sowie die erforderlichen technischen und betrieblichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Insbesondere muss der Bieter über die erforderliche Fachkunde zur Ausführung von Gleisbauarbeiten an Straßenbahnanlagen mit Rillenschienen, einschließlich Schienenverbindungen, Schweißarbeiten und der Herstellung von Rahmengleiskonstruktionen, verfügen. Für die Durchführung der Schweißarbeiten ist eine gültige Eignungsbescheinigung der Schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalt Hannover (SL-Hannover) entsprechend DB AG Richtlinie 826.1020, mindestens Klasse 3, erforderlich. Die Zulassung muss sämtliche im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Schweißverfahren umfassen. Hierzu sind auf Verlangen entsprechende Eignungsbescheinigungen, schweißtechnische Qualifikationsnachweise, Schweißerprüfungen, Verfahrensprüfungen sowie gegebenenfalls weitere erforderliche Zulassungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechenden Nachweise vor Zuschlagserteilung anzufordern. 4. Präqualifikation und Form der Nachweisführung Der Nachweis der Eignung kann gemäß § 6b VOB/A durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-VOB) erfolgen. Gleichwertige Nachweise aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden anerkannt. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Soweit geforderte Eignungsnachweise nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind diese gesondert vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern der engeren Wahl innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung die entsprechenden Bescheinigungen und Nachweise der zuständigen Stellen anzufordern. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die entsprechenden Eignungsnachweise für die von diesen auszuführenden Leistungen auf Verlangen ebenfalls vorzulegen. x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A) Name Straße Plz, Ort Telefon Fax E-Mail Internet Sonstiges 1. Vorbehalt der Genehmigung des Wirtschaftsplans Die Zuschlagserteilung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Wirtschaftsplans der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH sowie der vollständigen Sicherstellung der für die Maßnahme erforderlichen Finanzierung. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, sofern die Genehmigung des Wirtschaftsplans nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in dem für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen Umfang erfolgt oder die Finanzierung nicht abschließend sichergestellt werden kann. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Zuschlagserteilung. Die gesetzlichen Rechte der Bieter bleiben unberührt. Die Bestimmungen des § 17 VOB/A bzw. § 17 EU VOB/A finden Anwendung. 2. Berücksichtigung von Unterlagen Für die Angebotsprüfung und -wertung werden ausschließlich die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise berücksichtigt. Darüber hinaus freiwillig eingereichte Unterlagen sind nicht erforderlich und werden bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt, soweit sie für die Prüfung des Angebotes nicht relevant sind. VOB VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 5 von 6 29.10.2026 09:43 Uhr - VMP 121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Die Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebote sowie die gegebenenfalls zulässige Nachforderung von Unterlagen richten sich nach den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen. 3. Rechtsgrundlage der Vergabe Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) sowie unter Berücksichtigung der Regelungen des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) in der jeweils geltenden Fassung, soweit diese auf das Vergabeverfahren Anwendung finden. 4. Nachfragen zum Vergabeverfahren Fragen zur Klärung der Vergabeunterlagen sowie sonstige Anfragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" innerhalb der in der Bekanntmachung beziehungsweise den Vergabeunterlagen festgelegten Frist einzureichen. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Telefonische Auskünfte zum Vergabeverfahren werden nicht erteilt. Die Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig über bereitgestellte Antworten, Mitteilungen und gegebenenfalls aktualisierte Vergabeunterlagen zu informieren. 5. Einreichung von Dateien (GAEB) Das Leistungsverzeichnis wird vom Auftraggeber zusätzlich in einem elektronisch bearbeitbaren GAEB-Format zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben das Leistungsverzeichnis vollständig zu bepreisen und mit dem Angebot einzureichen. Die Abgabe der ausgefüllten Angebotsdatei im Format GAEB.d84 oder GAEB.x84 ist ausdrücklich erwünscht. Maßgeblich für die Angebotswertung sind die fristgerecht eingereichten und vollständig ausgefüllten Angebotsunterlagen einschließlich des bepreisten Leistungsverzeichnisses. Die GAEB-Datei dient der elektronischen Weiterverarbeitung und Prüfung der angebotenen Einheitspreise und Gesamtbeträge. Bei Abweichungen zwischen der GAEB-Datei und dem rechtsverbindlich eingereichten Angebot sind die Angaben des maßgeblichen Angebotsdokuments entscheidend. 5. Urkalkulation Der Auftraggeber behält sich vor, die Urkalkulation des Auftragnehmers anzufordern. Diese ist auf Anforderung s

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