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Mitgliedschaft -GK D Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e.V. – Güteschutzbeauftragter -ITVA Ingenieurtechnischer Verband Altlastenmanagement u. Flächenrecycling e.V.
Preist – Im Brühl
Kanalerneuerung
Sondier- und Räumkonzept
Aktualisierter Bericht vom 29.09.2026 Ersetzt den Bericht vom 28.09.2026
Auftraggeber Verbandsgemeindewerke Speicher Betriebszweige Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung Bahnhofstraße 36 54662 Speicher
Objekt Im Brühl Projekt-Nr. IBH RP-BIT-Brühl, Nr. 6660 Zeichen Dusemund Auftrag vom 16.04.2026
Außerhalb der mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte ist die Vervielfältigung, Verwertung und Weitergabe dieser Unterlagen sowie Mitteilung ihres Inhaltes an Dritte, auch auszugs- weise, nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Verpflichtungen hinsichtlich des Inhaltes bestehen grundsätzlich nur gegenüber dem Auftraggeber und nur im vereinbarten Umfang.
Dr. Pascal Brengel i. A. M. Kron Dipl.-Geogr., Befähigungsschein nach §20 SprengG M. Sc. Geowissenschaften
Weimar, 29.09.2026
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 akkreditierte Inspektionsstelle Typ C. Die Akkreditierung gilt nur für die Inspekti- onsstelle Weimar und für den in der Urkundenanlage D-IS-21996-01-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Ingenieurbüro Militärische und Rüstungsaltlasten Erkundung Bewertung Sanierung Projektierung Überwachung Geschäftsführer: Dr. Pascal Brengel und Lutz Fritsche HRB 518313 Steuer-Nr. 162/111/07883 USt-IdNr. DE344799216 Merkur Bank KGaA IBAN DE24 7013 0800 0002 1529 40 BIC: GENODEF1M06
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Verbandsgemeindewerke Speicher Sondier- und Räumkonzept, Nr. 6660 Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher Preist, Im Brühl - Kanalerneuerung
Gliederung
-
Veranlassung ................................................................................................ 1
-
Standortbeschreibung .................................................................................. 1
2.1 Lage und Beschaffenheit der Untersuchungsfläche ......................................... 1
2.2 Bauvorhaben ............................................................................................. 3
- Gefahren- und Zustandsbeschreibung .......................................................... 3
3.1 Baugrundverhältnisse ................................................................................. 3
3.2 Kampfmittelverdacht .................................................................................. 4
3.3 Gefährdungsabschätzung ............................................................................ 4
-
Untersuchung geeigneter Sondiermethoden ................................................. 5
-
Sondier- und Räumkonzept ........................................................................... 7
5.1 Vorbereitende Maßnahmen ......................................................................... 8
5.2 Oberflächensondierung ............................................................................... 9
5.3 Verfahren der Kampfmittelräumung ............................................................. 9
5.4 Ausführungsrisiken .................................................................................. 12
- Sicherheitshinweise .................................................................................... 12
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Übersichtsplan der Untersuchungsfläche in Preist .................................... 2 Abbildung 2: Lage der Kanaltrasse in Preist ............................................................... 2 Abbildung 3: Sondierfläche Elektromagnetik .............................................................. 8
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Planungsgrundlagen
[1] Lageplan mit Sanierungsmaßnahmen zum Projekt „Ortsgemeinde Preist Kanalbau“ im
PDF/DWG-Format. IBS Ingenieure GbR, 21.08.2025.
[2] Auswertungsprotokoll zur Kampfmittelvorerkundung zum Projekt „Preist, Kanalerneu-
erung Im Brühl“. Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH, 25.03.2026.
[3] Geologische Übersichtskarte (GÜK300) / Kartenviewer. Landesamt für Geologie und
Bergbau Rheinland-Pfalz. Zuletzt aufgerufen am: 12.05.2026.
[4] Geotechnischer Bericht zum Projekt „Im Brühl, Preist“. ICP Ingenieure GmbH,
24.04.2025.
Gesetze, Vorschriften und Richtlinien
[5] Bundesministerium der Verteidigung & Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Bau-
fachliche Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR). Arbeitshilfen zur Erkundung, Pla-
nung und Räumung von Kampfmitteln auf Liegenschaften des Bundes. Juni 2024.
[6] Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: Handlungsempfehlung zur Gefährdungsbeur-
teilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung (DGUV-I
201-027). März 2020.
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- Veranlassung
Die Verbandsgemeindewerke Speicher plant Kanalsanierungsmaßnahmen auf einem ca. 104
m langen Abschnitt im Bereich der Auwer Straße in Preist. Zu diesem Zweck sind Bodenein-
griffe bis in verschiedene Tiefen vorgesehen [1]. Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §9) ist
dafür zu sorgen, dass eine Gefährdung durch Kampfmittel ausgeschlossen wird.
Durch die Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH wurde eine Luftbildauswertung hinsichtlich eines
potenziellen Kampfmittelverdachtes im geplanten Baufeld durchgeführt. Laut Abschlussbericht
vom 25.03.2026 liegt für das Baufeld ein Kampfmittelverdacht auf Grund von Bodenkämpfen
mit Artillerie- bzw. Granatbeschuss vor [2] und ist dementsprechend vollflächig der Kategorie
2 der Baufachlichen Richtlinie Kampfmittelräumung (BFR KMR) zuzuordnen [5]. Es besteht
weiterer Handlungsbedarf hinsichtlich Kampfmitteluntersuchungen.
Die Verbandsgemeindewerke Speicher (AG) beauftragt die IBH Weimar – Militärische und Rüs-
tungsaltlasten GmbH (AN) mit der der Planung der Kampfmitteluntersuchungen in Form eines
Sondier- und Räumkonzeptes entsprechend der BFR KMR und unter Berücksichtigung der lan-
desspezifischen Anforderungen als Grundlage für die Durchführung von Kampfmittelsondie-
rungen und -räumungen im betreffenden Baufeld.
- Standortbeschreibung
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Landkreis: Eifelkreis Bitburg-Prüm
Verbandsgemeinde: Speicher
Bereich: Straßenabschnitt Auwer Straße
2.1 Lage und Beschaffenheit der Untersuchungsfläche
Das Baufeld zur Sanierung der Kanalinfrastruktur stellt einen Teilbereich der Auwer Straße,
dem abzweigenden Weg in Richtung Süden westlich des Kirchengebäudes St. Cäcilia sowie
einer Grünfläche südlich von dieser im Westen von Preist dar und hat eine Gesamtlänge von
ca. 104 m. Das Umfeld ist überwiegend durch Wohngebäude und dazugehörige Gärten ge-
prägt. Im Bereich der Straße liegt eine Asphaltdecke als Oberflächenversieglung vor, der Zu-
weg besteht aus Verbundpflastersteinen. Im Bereich der Grünflächen liegt eine niedrige Gras-
vegetation sowie Zuwegungen zu den Kirchengebäuden vor. Der Zugang ist über voll ausge-
baute Straßen möglich.
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Abbildung 1: Übersichtsplan der Untersuchungsfläche in Preist
Abbildung 2: Lage der Kanaltrasse in Preist
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2.2 Bauvorhaben
Auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Planungsgrundlagen sowie Aussagen des AG sind
folgende Baumaßnahmen geplant [1]:
- Sanierung / Erneuerung der bestehenden Kanaltrasse (DN 700 SB) im öffentlichen Be-
reich der Auwer Straße auf einer Gesamtlänge von ca. 104 m in Tiefenlagen zwischen
1,14 bis 3,00 m u. GOK im offenen Graben
- Im Bereich der Kirche sind auf einer Länge von ca. 20 m rammende Verbauarten wie
z.B. Dielenkammerverbau bis max. 4,0 m Tiefe u. GOK vorgesehen
- Gefahren- und Zustandsbeschreibung
Die Gefahren- und Zustandsbeschreibung stellt die vorliegenden Informationen zu den folgen-
den Themen zusammen:
-
Ergebnisse der Phase A (Historische Erkundung und Luftbildauswertung)
-
Ergebnisse bisheriger Kampfmittelräummaßnahmen
-
Ergebnisse von Technischen Erkundungen und geophysikalischen Testmessungen
-
Besondere Ereignisse in Verbindung mit Kampfmitteln
-
Ergebnisse von Baugrunderkundungen, geologische und hydrogeologische Standortei-
genschaften
3.1 Baugrundverhältnisse
Geologisch befindet sich Preist im Oberen Buntsandstein der Trierer Bucht und der Eifel der
Trias [3].
Für die Sanierungsmaßnahme wurden durch die ICP Ingenieure GmbH geotechnische Unter-
suchungen im Januar 2026 durchgeführt [4]. Dabei wurden drei Rammkernbohrungen bis in
eine Tiefe von max. 3,0 m u. GOK abgeteuft. Bei zwei Bohrungen lagen unterhalb der Asphalt-
decke Auffüllungen aus sandigem Kies, Schotter und Lava vor. Darunter folgten Sand-Schluff-
Wechsellagen bis zur Endteufe. Fels wurde bei einer Bohrung in 1,5 m Tiefe erreicht. In einer
Bohrung konnte Schichtwassereintritt bei 0,9 m u. GOK festgestellt werden. Mit Grundwasser
ist jedoch nicht zu rechnen. Hinweise auf einen Kontaminationsverdacht liegen zum aktuellen
Zeitpunkt ebenfalls nicht vor.
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3.2 Kampfmittelverdacht
Durch die Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH wurde eine Luftbildauswertung hinsichtlich eines
potenziellen Kampfmittelverdachtes im geplanten Baufeld durchgeführt. Laut Abschlussbericht
vom 25.03.2026 fanden in Preist bzw. im Projektgebiet Bodenkampfhandlungen zwischen den
heranrückenden US-Truppen westlich der Kyll und Einheiten der Wehrmacht im März 1945
statt. Dabei wurden Artilleriegeschütze eingesetzt, wodurch es zu Gebäudebeschädigung bzw.
-zerstörungen in Preist gekommen ist. Des Weiteren wurden im Umfeld zahlreiche Stellungs-
systeme errichtet, die jedoch außerhalb des Plangebietes verortet sind [2]. Dementsprechend
ist das Baufeld der Kategorie 2 der Baufachlichen Richtlinie Kampfmittelräumung (BFR KMR)
zuzuordnen. Folgendes Verursachungsszenario liegt für das Baufeld vor:
• Bodenkämpfe mit Artilleriebeschuss, vollflächig
Hinsichtlich des Verursachungsszenarios kann keine genaue Aussage zum möglichen Kampf-
mittelinventar getroffen werden. In der Regel erfolgte Artilleriebeschuss durch amerikani-
sche Truppen mit Granaten der Kaliber 105 mm und 155 mm, möglicherweise auch mit den
Kalibern 203 mm und 240 mm.
3.3 Gefährdungsabschätzung
Für das gesamte zukünftige Baufeld liegt laut Luftbildauswertung ein Kampfmittelverdacht auf
Grund des Verursachungsszenarios Bodenkämpfe mit Artillerie- bzw. Granatbeschuss vor. Po-
tenziell vorhandene Kampfmittel können im Rahmen der Baumaßnahme durch Baumaschinen
ungewollt verlagert und mechanisch belastet werden, was zur Umsetzung der Kampfmittel
führen kann. Eine mechanische Belastung von Kampfmitteln kann auch durch Energieeintrag
bei Verdichtungsarbeiten hervorgerufen werden. Hieraus kann eine Gefährdung für das ein-
gesetzte Personal und andere Schutzgüter durch die folgenden Wirkungen eintreten:
• Luftstoßwirkung
• Bodenstoß- und Kraterwirkung
• Wirkung durch Spreng- und Wurfstücke
• Wirkung durch Flammen und Wärmestrahlung
• Wirkung durch Explosionsschwaden
Um einer solchen Gefährdung präventiv entgegenzuwirken, besteht Handlungsbedarf für wei-
tere Kampfmitteluntersuchungen zur Herstellung der Arbeitssicherheit bei den Bau- und Sa-
nierungsmaßnahmen sowie zur Herstellung des gerammten Verbaus im Bereich der Kirche.
Bei dem Verursachungsszenarium Bodenkämpfe kann der Kampfmittelverdacht auf die ersten
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1,5 m ab der GOK 1945 beschränkt werden, da Artilleriegranaten erfahrungsgemäß nicht tiefer
in das Erdreich eindringen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Geländeoberkante
von heute mit der zur Zeit von 1945 nahezu übereinstimmt.
- Untersuchung geeigneter Sondiermethoden
Für die Bewertung der Eignung der Sondierverfahren wurden die vorliegenden Informationen
zu den Verursachungsszenarien, den Baugrundverhältnissen sowie den geplanten Bodenein-
griffstiefen der Baumaßnahme berücksichtigt. Die in Frage kommenden Sondierverfahren
(oder eine Kombination von Sondierverfahren) müssten die folgenden Anforderungen erfül-
len:
• Detektion von (kleineren) Kampfmitteln aus dem Verursachungsszenario Bodenkämpfe
mit Artilleriebeschuss bis in Tiefen von 1,5 m u. GOK zur Zeit des 2. Weltkrieges
• Geringe Störanfälligkeit durch Aufschüttungen u. Bestandsinfrastruktur
Insgesamt ist bei allen genannten Verfahren zu berücksichtigen, dass die Untersuchungsflä-
chen mit den geophysikalischen Sondiergeräten vollflächig zugänglich sein müsste. Auf Grund-
lage der vorliegenden Informationen zum Kampfmittelverdacht, den Baugrundverhältnissen
und der Beschaffenheit der Untersuchungsfläche werden die Erfolgsaussichten, bzw. Ein-
schränkungen der gängigen Oberflächensondierverfahren und Bohrlochverfahren wie folgt be-
wertet:
| Magnetik | Elektromagnetik | Georadar | Bohrlochson- | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| dierung | ||||||||
| Detektion kleinerer | ||||||||
| Kampfmittel | ||||||||
| Störung durch Auf- | In Aufschüttun- | |||||||
| schüttungen/Lei- | gen, Nahbereich | |||||||
| tungsbestand | von Leitungen | |||||||
| Störungen durch | Nahbereich Ge- | |||||||
| Bestandsgebäude | bäude |
Tabelle 1: Anforderungen an die Sondierverfahren. Grün = geeignet, orange = eingeschränkt geeignet, rot = nicht geeignet
Insgesamt ist festzustellen, dass die limitierenden Faktoren für alle geophysikalischen Verfah-
ren die Bestandsgebäude, Oberflächenversiegelungen sowie Aufschüttungen sein werden. Eine
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Vorabuntersuchung ohne einen Rückbau der Oberflächenversiegelungen bzw. störenden Bo-
denschichten ist nur sehr eingeschränkt realisierbar. Im Einzelnen sind die Vor- und Nachteile,
bzw. die Eignung der jeweiligen Sondierverfahren in den folgenden Unterpunkten beschrieben.
Magnetik
Bei der Anwendung des Verfahrens Magnetik als Oberflächensondierverfahren ist zu erwarten,
dass die Aufschüttungen mit Lavaanteil, Leitungen, Oberflächenversiegelungen und Bestands-
gebäude eine zielführende Auswertung auf kleinere Kampfmittel verhindern werden.
Elektromagnetik
Für das Verfahren Elektromagnetik ist eine vergleichbare Einschränkung der Verwertbarkeit
der Messdaten auf Grund von Störfaktoren zu erwarten, jedoch werden die Erfolgsaussichten
etwas höher bewertet. Der Einsatz des Verfahrens für die Detektion von Kampfmitteln kleine-
rer Kaliber ist auf die oberflächennahen Bodenschichten bis ca. 1,5 m u. GOK begrenzt.
Georadar
Das Verfahren Georadar ist im Vergleich zu Magnetik und Elektromagnetik weniger störanfällig
bei ungünstigen Baugrundverhältnissen. Bei dem Verfahren werden jedoch nicht nur metalli-
sche Einzelobjekte detektiert, sondern auch andere Einzelkörper, z.B. größere Stein- und Be-
tonblöcke und nicht vollständig zurückgebauter Leitungsbestand. Auf Grund der Aufschüttun-
gen ist es außerdem wahrscheinlich, dass die Messdaten in Teilbereichen nicht ausgewertet
werden können und in den auswertbaren Bereichen eine hohe Anzahl an kampfmittelverdäch-
tigen Anomalien erwartet werden muss, für die im Nachgang eine Freilegung und Identifizie-
rung notwendig wäre. Für die Anwendung des Verfahrens muss die Untersuchungsfläche zu-
dem sehr sorgfältig vorbereitet werden, da die Georadar-Antenne vollflächig mit ständigem
Kontakt zur Geländeoberkante über die Untersuchungsfläche bewegt werden muss. Uneben-
heiten und nicht vollständig entfernte Vegetation führt zum Verlust des Kontaktes der Antenne
zum Boden und wirkt sich negativ auf die Qualität der Messdaten aus. Das Verfahren ist ge-
eignet, um Bombenblindgänger ab 100 lb zu detektieren. Kleinere Kampfmittel, wie sie auf
Untersuchungsfläche vermutet werden, können mit dem Verfahren jedoch nicht zuverlässig
detektiert werden. Die Tiefenreichweite des Verfahrens ist stark abhängig von den Bodenver-
hältnissen. Tonige Böden, Grundwasser und Aufschüttungen können sich negativ auf die Ein-
dringtiefe auswirken. Bei den vorliegenden Baugrundverhältnissen können maximale Eindring-
tiefen von ca. 1,5 m u. GOK erwartet werden.
Bohrlochsondierung (Magnetik)
Bei einer flächenhaften Bohrlochsondierung muss ein Bohrlochraster mit einem Bohrlochab-
stand von 1,5 m auf der Fläche hergestellt werden. In der Regel erfolgt die Herstellung der
Bohrlöcher erschütterungsarm mittels Endlos- oder Hohlbohrschnecke bis in die gewünschte
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Untersuchungstiefe. Die Bohrlöcher werden mit Bohrraupen oder Baggern mit angebauten
Bohrmotoren hergestellt.
In den verrohrten Bohrlöchern kommen spezielle Bohrlochsonden, in der Regel Magnetometer
zum Einsatz. Da das Messverfahren technologisch mit der bereits beschriebenen Oberflächen-
sondierung identisch ist, werden die Messdaten auch in diesem Fall von den vorhandenen
Aufschüttungen, Bestandsleitungen und Fundamentresten gestört. Dies ist vor allem für die
oberflächennahen Bereiche bis in eine Tiefe von ca. 1,0 m u. GOK anzunehmen. Zudem ist
das Verfahren nur für die Detektion von Abwurfmunition ab 100 lb geeignet, so dass kleinere
Kampfmittel ebenfalls nicht detektiert werden können.
- Sondier- und Räumkonzept
Das Räumziel ist die tiefenuneingeschränkte Beräumung von Kampfmitteln aus dem Verursa-
chungsszenario Bodenkämpfe mit Artillerie- bzw. Granatbeschuss auf dem gesamten Baufeld.
Die Betrachtung möglicher Varianten erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Arbeitssicherheit,
der technischen Umsetzbarkeit sowie der Wirtschaftlichkeit. Grundsätzlich ist vorgesehen, die
Kampfmitteluntersuchungen vor Baubeginn durchzuführen, sofern dies technisch möglich ist.
Auf Grundlage der bisherigen Informationen aus den Baugrunduntersuchungen sowie den ge-
planten Baumaßnahmen wird eine Oberflächensondierung mit Magnetik auf Grund der vor-
handenen Auffüllungen sowie Leitungsinfrastruktur zum aktuellen Zeitpunkt nicht zielführend
sein, ohne diese Aufschüttungen vorher zu entfernen. Das Verfahren Georadar sowie Bohr-
lochsondierungen sind nicht in der Lage, kleinere Kampfmittel zielsicher zu detektieren.
Insgesamt stellt unter Berücksichtigung der Gefährdungsabschätzung das geophysikalische
Sondierverfahren mittels Elektromagnetik das Verfahren dar, mit der die größtmöglichen Er-
folgsaussichten auf eine tiefenbeschränkte Kampfmittelfreigabe gegeben sind. Das gesamte
zukünftige Baufeld (vgl. Abb. 2) wird vor Beginn mit diesem Verfahren untersucht. Jedoch
werden sich auch hier Bereiche ergeben, in denen dieses geophysikalische Sondierverfahren
keine auswertbaren Sondierergebnisse erzielen kann oder die notwendige Untersuchungstiefe
nicht erreicht wird. In diesen Bereichen erfolgt eine baubegleitende Kampfmittelsondierung
entsprechend BFR KMR TS A-9.4.3.
Zusammenfassend schlagen wir daher folgende Vorgehensweise vor:
- Vermessung und Markierung der Untersuchungsfläche
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- EDV-gestützte Oberflächensondierung mit Elektromagnetik entsprechend BFR KMR TS
A-9.3.11 mit anschließender Auswertung von kampfmittelverdächtigen Störkörpern
- Einzelpunkträumung entsprechend BFR KMR TS A-9.4.5 auf Grundlage der Ergebnisse
der Oberflächensondierung
- Sollten sich im Rahmen der Oberflächensondierung Bereiche ergeben, in denen die
Messdaten auf Grund von Störfaktoren nicht zielführend ausgewertet werden können
oder die notwenige Sondiertiefe von 1,5 m u. GOK nicht erreicht wird, erfolgt in diesen
Bereichen im Rahmen der Bauausführung eine baubegleitende Kampfmittelsondierung
entsprechend BFR KMR TS A-9.4.3 unter Berücksichtigung der DGUV-I 201-027.
Abbildung 3: Sondierfläche Elektromagnetik
5.1 Vorbereitende Maßnahmen
Vermessung
Die Vermessung der Untersuchungsfläche erfolgt durch den AN Kampfmittelräumung auf
Grundlage der vom AG zur Verfügung gestellten Vermessungsgrundlagen und unter Berück-
sichtigung der Technischen Spezifikation A-9.1.7 der BFR KMR.
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Herstellen der Sondier- und Räumfreiheit
Um die Sondier- und Räumfreiheit gewährleisten zu können, müssen vor Baubeginn alle Son-
dierhindernisse entfernt werden, sofern hierfür kein Bodeneingriff notwendig wird. Dies um-
fasst z.B. möglicherweise vorhandene Baustelleneinrichtungen, Lagerflächen, Fahrzeuge und
Vegetation.
5.2 Oberflächensondierung
Oberflächensondierung Elektromagnetik (entsprechend BFR KMR TS A-9.3.11)
Anwendung bei:
• Gesamtes Baufeld (ca. 420 m²)
Im Bereich der Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Kampfmittelverdachtsfläche erfolgt eine
EDV-gestützte Datenaufzeichnung mit Elektromagnetik (TDEM). Ziel ist die Untersuchung auf
Artillerie- und Wurfgranaten. Die Dokumentation hat entsprechend der Vorgaben der BFR
KMR, Anhang A.9.3.2 zu erfolgen. Eine Bewertung der Messdaten hinsichtlich Qualität hat
durch die ausführende Person unverzüglich vor Ort zu erfolgen. Die Ortsreferenzierung der
Messdaten mit einer Genauigkeit von < 10 cm muss gewährleistet sein. Die Auswertung der
aufgezeichneten Daten erfolgt unter Berücksichtigung des Räumziels. Ziel ist die Erstellung
einer Liste mit kampfmittelverdächtigen Störkörpern, die zusätzlich Informationen zur Lage,
Tiefenlage sowie Ausprägung der Anomalie enthält.
5.3 Verfahren der Kampfmittelräumung
Einzelpunkträumung entsprechend BFR KMR TS A-9.4.5
Anwendung bei:
• Überprüfung von kampfmittelverdächtigen Störkörpern aus der Oberflächensondierung
Die Überprüfung von kampfmittelverdächtigen Anomalien erfolgt auf Grundlage der Ergeb-
nisse der technischen Erkundung. Zur Überprüfung der Verdachtspunkte erfolgt zuerst eine
Einmessung und Markierung mit Holzpflöcken oder Sprühfarbe. Die Überprüfung erfolgt ent-
sprechend BFR KMR TS A-9.4.5, Einzelpunkträumung.
Die lokalisierten Störkörper sind so weit freizulegen, dass sie durch eine Verantwortliche Per-
son nach §19 SprengG identifiziert und beurteilt werden können. Nach jeder Objektbergung
ist die Kampfmittelfreiheit durch eine Kontrollsondierung zu bestätigen und zu dokumentieren.
Die Dokumentation erfolgt nach einer entsprechenden Befundliste. Zur Dokumentation sind
Erfassungsblätter zu nutzen, die mindestens folgende Informationen enthalten:
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• Nummer des Verdachtspunktes
• Koordinate
• Tiefenlage
• Bezeichnung des Objektes.
Von der Verantwortlichen Person identifizierte, als handhabungsfähig freigegebene Kampfmit-
tel und sonstige Störkörper sind unverzüglich zu bergen. Diese Kampfmittel sind in das Be-
reitstellungslager zu transportieren, dort zu sortieren, zu dokumentieren und unter Verschluss
zu nehmen. Bei nicht handhabungsfähigen Kampfmitteln ist die Arbeit an der Fundstelle sofort
einzustellen und die Fundstelle zu sichern.
Möglicherweise ist es sinnvoll, die Einzelpunkträumung im Baufortschritt durchzuführen, z.B.
nach der Entfernung der Oberflächenversiegelung.
Baubegleitende Kampfmittelsondierung entsprechend BFR KMR TS A-9.4.3
Anwendung bei:
• Bereiche, in denen die Daten aus der Oberflächensondierung nicht zielführend aus-
gewertet werden konnten bzw. die notwendige Sondiertiefe nicht erreicht werden
konnte
Der Einsatz der baubegleitenden Kampfmittelsondierung erfolgt als Ultima Ratio, wenn eine
Kampfmittelräumung vor Baubeginn aus technischen Gründen nicht möglich ist.
Baubegleitende Kampfmittelsondierung gemäß BFR KMR TS A-9.4.3 durch einen Befähigungs-
scheininhaber nach § 20 SprengG unter Berücksichtigung der DGUV Information 201-027 in
nicht sondierbaren Bereichen. Der Befähigungsscheininhaber ist nach §21 SprengG als Ver-
antwortlicher Person nach §19 SprengG zu bestellen. Der Befähigungsscheininhaber nach §20
SprengG hat alle auf der Baustelle tätigen Personen so zu beaufsichtigen, dass eine Gefähr-
dung durch Kampfmittel vermieden wird. Der Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG
hat alle auf der Baustelle tätigen Personen hinsichtlich der Maßnahmen und Verhaltensweisen
beim Auffinden von Kampfmitteln zu unterweisen. Die Unterweisung ist in schriftlicher Form
zu dokumentieren.
Bei der baubegleitenden Kampfmittelsondierung werden die nicht sondierfähigen Boden-
schichten lagenweise maschinell abgetragen. Auf Grund des bestehenden Kampfmittelver-
dachtes dürfen nur Schichten mit geringen Mächtigkeiten gelöst werden. Die Schichtstärke
wird durch den Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG vorgegeben. Der Abtrag ist vor
dem Lösen mittels aktiver oder passiver Sonden auf Kampfmittel zu untersuchen. Nach Frei-
gabe durch die verantwortliche Person kann der Boden unter zusätzlicher visueller Kontrolle
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schichtweise ausgebaut werden. Die gelösten Bodenschichten sind durch eine erneute Son-
dierung mit aktiven oder passiven Sonden auf Kampfmittel zu untersuchen. Sobald sondierfä-
hige Bodenschichten oder die geplante Baugrubensohle erreicht werden, erfolgt eine Sohlen-
sondierung sowie eine Sondierung der Baugrubenböschung mittels passiver oder aktiver Son-
den und gegebenenfalls eine Einzelpunkträumung von detektierten Störkörpern.
Die Lage lokalisierter Störkörper ist zu kennzeichnen, sofern nicht umgehend deren Freilegung
und Identifizierung eingeleitet wird. Lokalisierte Störkörper sind manuell so weit freizulegen,
dass sie durch eine Verantwortliche Person identifiziert und beurteilt werden können. Von der
Verantwortlichen Person identifizierte, als handhabungsfähig freigegebene Kampfmittel und
sonstige Störkörper sind unverzüglich zu bergen. Diese Kampfmittel sind in das Bereitstel-
lungslager zu transportieren, dort zu sortieren, zu dokumentieren und unter Verschluss zu
nehmen. Bei nicht handhabungsfähigen Kampfmitteln ist die Arbeit an der Fundstelle sofort
einzustellen und die Fundstelle zu sichern. Das Antreffen derartiger Kampfmittel ist der Zu-
ständigen Stelle und dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Das weitere Vorgehen wird
von der Zuständigen Stelle festgelegt.
Die beim maschinellen Abtrag der Bodenschichten eingesetzten Baumaschinen müssen über
eine geeignete Schutzausrüstung verfügen. Eine Beschreibung der geeigneten Schutzausrüs-
tung ist in der DGUV Information 201-027 [6] einzusehen. In der Praxis hat sich der Einsatz
einer frontalen Sicherheitssonderverglasung der Widerstandsklasse BR 6 der DIN EN 1063
bzw. der Sprenghemmungswirkung ER4 nach DIN EN 13541 und der Einbau eines verstärkten
Kabinenbodens mit der Mindestschutzwirkung von 12 mm Stahl mit einer Mindeststreckgrenze
S 235 nach DIN EN 1993-1-1 etabliert. Zum schichtenweisen Abtrag der Bodenschichten dür-
fen nur Baggerlöffel ohne Zähne verwendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der korrekten Durchführung einer baubegleitenden
Kampfmittelsondierung entsprechend BFR KMR TS A-9.4.3 und unter Berücksichtigung der
DGUV-I 201-027 eine Minderung der Aushubleistung zu berücksichtigen ist. Der Befähigungs-
scheininhaber nach §20 SprengG ist gegenüber allen auf der Räumstelle tätigen Personen
weisungsbefugt.
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5.4 Ausführungsrisiken
Bei der Ausführung der beschriebenen Vorgehensweise können sich folgende technische und
wirtschaftliche Risiken ergeben:
• Die Anzahl der zu beräumenden kampfmittelverdächtigen Störkörper kann vorläufig
nur geschätzt werden. Eine fundierte Aussage zur Anzahl ist erst nach Durchführung
der Oberflächensondierung möglich.
• Der zeitliche Fortschritt der baubegleitenden Kampfmittelsondierung ist stark abhängig
von den Baugrundverhältnissen. Bei stark inhomogenen Aufschüttungen kann sich die
Durchführung der baubegleitenden Kampfmittelsondierung verzögern. Hieraus kann
sich ein Einfluss auf die Bauzeit ergeben.
- Sicherheitshinweise
Bei der Durchführung der Kampfmittelsondierung und -räumung sind die anerkannten Regeln
der Sicherheitstechnik anzuwenden. Die entsprechenden ausführenden Fachfirmen müssen
über eine Erlaubnis nach §7 SprengG sowie fachkundiges Personal mit Befähigung nach §20
SprengG verfügen.
Das Räumkonzept ist als Vertragsbestandteil für die Ausführung der Kampfmitteluntersuchun-
gen anzusehen. Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen der Arbeitssicherheit gem. DGUV
Information 201-027 schriftlich in geeigneter Form festzulegen (Gefährdungsbeurteilung, Be-
triebsanweisungen). Vor Beginn der Maßnahme sind durch den AN mindestens die folgenden
Dokumente vorzulegen und auf der Räumstelle vorzuhalten:
• Erlaubnis nach §7 SprengG
• Befähigung nach §20 SprengG der Verantwortlichen Person vor Ort
• Bestellung des Befähigungsscheininhabers zur Verantwortlichen Person nach §19
SprengG
• Bestellung der Baumaschinenführer
• Gefährdungsbeurteilungen
• Betriebsanweisungen
• Unterweisungsnachweise
• Ersthelferausbildung
IBH Weimar GmbH, 29.09.2026 Seite 12/12