Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

5.2-IBH_Räumkonzept_Preist - Im Brühl.pdf

Erneuerung von Kanälen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 11:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Mitgliedschaft -GK D Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e.V. – Güteschutzbeauftragter -ITVA Ingenieurtechnischer Verband Altlastenmanagement u. Flächenrecycling e.V.

Preist – Im Brühl

Kanalerneuerung

Sondier- und Räumkonzept

Aktualisierter Bericht vom 29.09.2026 Ersetzt den Bericht vom 28.09.2026

Auftraggeber Verbandsgemeindewerke Speicher Betriebszweige Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung Bahnhofstraße 36 54662 Speicher

Objekt Im Brühl Projekt-Nr. IBH RP-BIT-Brühl, Nr. 6660 Zeichen Dusemund Auftrag vom 16.04.2026

Außerhalb der mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte ist die Vervielfältigung, Verwertung und Weitergabe dieser Unterlagen sowie Mitteilung ihres Inhaltes an Dritte, auch auszugs- weise, nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Verpflichtungen hinsichtlich des Inhaltes bestehen grundsätzlich nur gegenüber dem Auftraggeber und nur im vereinbarten Umfang.

Dr. Pascal Brengel i. A. M. Kron Dipl.-Geogr., Befähigungsschein nach §20 SprengG M. Sc. Geowissenschaften

Weimar, 29.09.2026

Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 akkreditierte Inspektionsstelle Typ C. Die Akkreditierung gilt nur für die Inspekti- onsstelle Weimar und für den in der Urkundenanlage D-IS-21996-01-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.

Ingenieurbüro  Militärische und Rüstungsaltlasten  Erkundung  Bewertung  Sanierung  Projektierung  Überwachung Geschäftsführer: Dr. Pascal Brengel und Lutz Fritsche  HRB 518313  Steuer-Nr. 162/111/07883  USt-IdNr. DE344799216 Merkur Bank KGaA IBAN DE24 7013 0800 0002 1529 40  BIC: GENODEF1M06

[Seite 2]

Verbandsgemeindewerke Speicher Sondier- und Räumkonzept, Nr. 6660 Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher Preist, Im Brühl - Kanalerneuerung

Gliederung

  1. Veranlassung ................................................................................................ 1

  2. Standortbeschreibung .................................................................................. 1

2.1 Lage und Beschaffenheit der Untersuchungsfläche ......................................... 1

2.2 Bauvorhaben ............................................................................................. 3

  1. Gefahren- und Zustandsbeschreibung .......................................................... 3

3.1 Baugrundverhältnisse ................................................................................. 3

3.2 Kampfmittelverdacht .................................................................................. 4

3.3 Gefährdungsabschätzung ............................................................................ 4

  1. Untersuchung geeigneter Sondiermethoden ................................................. 5

  2. Sondier- und Räumkonzept ........................................................................... 7

5.1 Vorbereitende Maßnahmen ......................................................................... 8

5.2 Oberflächensondierung ............................................................................... 9

5.3 Verfahren der Kampfmittelräumung ............................................................. 9

5.4 Ausführungsrisiken .................................................................................. 12

  1. Sicherheitshinweise .................................................................................... 12

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Übersichtsplan der Untersuchungsfläche in Preist .................................... 2 Abbildung 2: Lage der Kanaltrasse in Preist ............................................................... 2 Abbildung 3: Sondierfläche Elektromagnetik .............................................................. 8

IBH Weimar GmbH, 29.09.2026

[Seite 3]

Verbandsgemeindewerke Speicher Sondier- und Räumkonzept, Nr. 6660 Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher Preist, Im Brühl - Kanalerneuerung

Planungsgrundlagen

[1] Lageplan mit Sanierungsmaßnahmen zum Projekt „Ortsgemeinde Preist Kanalbau“ im

PDF/DWG-Format. IBS Ingenieure GbR, 21.08.2025.

[2] Auswertungsprotokoll zur Kampfmittelvorerkundung zum Projekt „Preist, Kanalerneu-

erung Im Brühl“. Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH, 25.03.2026.

[3] Geologische Übersichtskarte (GÜK300) / Kartenviewer. Landesamt für Geologie und

Bergbau Rheinland-Pfalz. Zuletzt aufgerufen am: 12.05.2026.

[4] Geotechnischer Bericht zum Projekt „Im Brühl, Preist“. ICP Ingenieure GmbH,

24.04.2025.

Gesetze, Vorschriften und Richtlinien

[5] Bundesministerium der Verteidigung & Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Bau-

fachliche Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR). Arbeitshilfen zur Erkundung, Pla-

nung und Räumung von Kampfmitteln auf Liegenschaften des Bundes. Juni 2024.

[6] Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: Handlungsempfehlung zur Gefährdungsbeur-

teilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung (DGUV-I

201-027). März 2020.

IBH Weimar GmbH, 29.09.2026

[Seite 4]

Verbandsgemeindewerke Speicher Sondier- und Räumkonzept, Nr. 6660 Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher Preist, Im Brühl - Kanalerneuerung

  1. Veranlassung

Die Verbandsgemeindewerke Speicher plant Kanalsanierungsmaßnahmen auf einem ca. 104

m langen Abschnitt im Bereich der Auwer Straße in Preist. Zu diesem Zweck sind Bodenein-

griffe bis in verschiedene Tiefen vorgesehen [1]. Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §9) ist

dafür zu sorgen, dass eine Gefährdung durch Kampfmittel ausgeschlossen wird.

Durch die Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH wurde eine Luftbildauswertung hinsichtlich eines

potenziellen Kampfmittelverdachtes im geplanten Baufeld durchgeführt. Laut Abschlussbericht

vom 25.03.2026 liegt für das Baufeld ein Kampfmittelverdacht auf Grund von Bodenkämpfen

mit Artillerie- bzw. Granatbeschuss vor [2] und ist dementsprechend vollflächig der Kategorie

2 der Baufachlichen Richtlinie Kampfmittelräumung (BFR KMR) zuzuordnen [5]. Es besteht

weiterer Handlungsbedarf hinsichtlich Kampfmitteluntersuchungen.

Die Verbandsgemeindewerke Speicher (AG) beauftragt die IBH Weimar – Militärische und Rüs-

tungsaltlasten GmbH (AN) mit der der Planung der Kampfmitteluntersuchungen in Form eines

Sondier- und Räumkonzeptes entsprechend der BFR KMR und unter Berücksichtigung der lan-

desspezifischen Anforderungen als Grundlage für die Durchführung von Kampfmittelsondie-

rungen und -räumungen im betreffenden Baufeld.

  1. Standortbeschreibung

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Landkreis: Eifelkreis Bitburg-Prüm

Verbandsgemeinde: Speicher

Bereich: Straßenabschnitt Auwer Straße

2.1 Lage und Beschaffenheit der Untersuchungsfläche

Das Baufeld zur Sanierung der Kanalinfrastruktur stellt einen Teilbereich der Auwer Straße,

dem abzweigenden Weg in Richtung Süden westlich des Kirchengebäudes St. Cäcilia sowie

einer Grünfläche südlich von dieser im Westen von Preist dar und hat eine Gesamtlänge von

ca. 104 m. Das Umfeld ist überwiegend durch Wohngebäude und dazugehörige Gärten ge-

prägt. Im Bereich der Straße liegt eine Asphaltdecke als Oberflächenversieglung vor, der Zu-

weg besteht aus Verbundpflastersteinen. Im Bereich der Grünflächen liegt eine niedrige Gras-

vegetation sowie Zuwegungen zu den Kirchengebäuden vor. Der Zugang ist über voll ausge-

baute Straßen möglich.

IBH Weimar GmbH, 29.09.2026 Seite 1/12

[Seite 5]

Verbandsgemeindewerke Speicher Sondier- und Räumkonzept, Nr. 6660 Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher Preist, Im Brühl - Kanalerneuerung

Abbildung 1: Übersichtsplan der Untersuchungsfläche in Preist

Abbildung 2: Lage der Kanaltrasse in Preist

IBH Weimar GmbH, 29.09.2026 Seite 2/12

[Seite 6]

Verbandsgemeindewerke Speicher Sondier- und Räumkonzept, Nr. 6660 Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher Preist, Im Brühl - Kanalerneuerung

2.2 Bauvorhaben

Auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Planungsgrundlagen sowie Aussagen des AG sind

folgende Baumaßnahmen geplant [1]:

  • Sanierung / Erneuerung der bestehenden Kanaltrasse (DN 700 SB) im öffentlichen Be-

reich der Auwer Straße auf einer Gesamtlänge von ca. 104 m in Tiefenlagen zwischen

1,14 bis 3,00 m u. GOK im offenen Graben

  • Im Bereich der Kirche sind auf einer Länge von ca. 20 m rammende Verbauarten wie

z.B. Dielenkammerverbau bis max. 4,0 m Tiefe u. GOK vorgesehen

  1. Gefahren- und Zustandsbeschreibung

Die Gefahren- und Zustandsbeschreibung stellt die vorliegenden Informationen zu den folgen-

den Themen zusammen:

  • Ergebnisse der Phase A (Historische Erkundung und Luftbildauswertung)

  • Ergebnisse bisheriger Kampfmittelräummaßnahmen

  • Ergebnisse von Technischen Erkundungen und geophysikalischen Testmessungen

  • Besondere Ereignisse in Verbindung mit Kampfmitteln

  • Ergebnisse von Baugrunderkundungen, geologische und hydrogeologische Standortei-

genschaften

3.1 Baugrundverhältnisse

Geologisch befindet sich Preist im Oberen Buntsandstein der Trierer Bucht und der Eifel der

Trias [3].

Für die Sanierungsmaßnahme wurden durch die ICP Ingenieure GmbH geotechnische Unter-

suchungen im Januar 2026 durchgeführt [4]. Dabei wurden drei Rammkernbohrungen bis in

eine Tiefe von max. 3,0 m u. GOK abgeteuft. Bei zwei Bohrungen lagen unterhalb der Asphalt-

decke Auffüllungen aus sandigem Kies, Schotter und Lava vor. Darunter folgten Sand-Schluff-

Wechsellagen bis zur Endteufe. Fels wurde bei einer Bohrung in 1,5 m Tiefe erreicht. In einer

Bohrung konnte Schichtwassereintritt bei 0,9 m u. GOK festgestellt werden. Mit Grundwasser

ist jedoch nicht zu rechnen. Hinweise auf einen Kontaminationsverdacht liegen zum aktuellen

Zeitpunkt ebenfalls nicht vor.

IBH Weimar GmbH, 29.09.2026 Seite 3/12

[Seite 7]

Verbandsgemeindewerke Speicher Sondier- und Räumkonzept, Nr. 6660 Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher Preist, Im Brühl - Kanalerneuerung

3.2 Kampfmittelverdacht

Durch die Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH wurde eine Luftbildauswertung hinsichtlich eines

potenziellen Kampfmittelverdachtes im geplanten Baufeld durchgeführt. Laut Abschlussbericht

vom 25.03.2026 fanden in Preist bzw. im Projektgebiet Bodenkampfhandlungen zwischen den

heranrückenden US-Truppen westlich der Kyll und Einheiten der Wehrmacht im März 1945

statt. Dabei wurden Artilleriegeschütze eingesetzt, wodurch es zu Gebäudebeschädigung bzw.

-zerstörungen in Preist gekommen ist. Des Weiteren wurden im Umfeld zahlreiche Stellungs-

systeme errichtet, die jedoch außerhalb des Plangebietes verortet sind [2]. Dementsprechend

ist das Baufeld der Kategorie 2 der Baufachlichen Richtlinie Kampfmittelräumung (BFR KMR)

zuzuordnen. Folgendes Verursachungsszenario liegt für das Baufeld vor:

• Bodenkämpfe mit Artilleriebeschuss, vollflächig

Hinsichtlich des Verursachungsszenarios kann keine genaue Aussage zum möglichen Kampf-

mittelinventar getroffen werden. In der Regel erfolgte Artilleriebeschuss durch amerikani-

sche Truppen mit Granaten der Kaliber 105 mm und 155 mm, möglicherweise auch mit den

Kalibern 203 mm und 240 mm.

3.3 Gefährdungsabschätzung

Für das gesamte zukünftige Baufeld liegt laut Luftbildauswertung ein Kampfmittelverdacht auf

Grund des Verursachungsszenarios Bodenkämpfe mit Artillerie- bzw. Granatbeschuss vor. Po-

tenziell vorhandene Kampfmittel können im Rahmen der Baumaßnahme durch Baumaschinen

ungewollt verlagert und mechanisch belastet werden, was zur Umsetzung der Kampfmittel

führen kann. Eine mechanische Belastung von Kampfmitteln kann auch durch Energieeintrag

bei Verdichtungsarbeiten hervorgerufen werden. Hieraus kann eine Gefährdung für das ein-

gesetzte Personal und andere Schutzgüter durch die folgenden Wirkungen eintreten:

• Luftstoßwirkung

• Bodenstoß- und Kraterwirkung

• Wirkung durch Spreng- und Wurfstücke

• Wirkung durch Flammen und Wärmestrahlung

• Wirkung durch Explosionsschwaden

Um einer solchen Gefährdung präventiv entgegenzuwirken, besteht Handlungsbedarf für wei-

tere Kampfmitteluntersuchungen zur Herstellung der Arbeitssicherheit bei den Bau- und Sa-

nierungsmaßnahmen sowie zur Herstellung des gerammten Verbaus im Bereich der Kirche.

Bei dem Verursachungsszenarium Bodenkämpfe kann der Kampfmittelverdacht auf die ersten

IBH Weimar GmbH, 29.09.2026 Seite 4/12

[Seite 8]

Verbandsgemeindewerke Speicher Sondier- und Räumkonzept, Nr. 6660 Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher Preist, Im Brühl - Kanalerneuerung

1,5 m ab der GOK 1945 beschränkt werden, da Artilleriegranaten erfahrungsgemäß nicht tiefer

in das Erdreich eindringen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Geländeoberkante

von heute mit der zur Zeit von 1945 nahezu übereinstimmt.

  1. Untersuchung geeigneter Sondiermethoden

Für die Bewertung der Eignung der Sondierverfahren wurden die vorliegenden Informationen

zu den Verursachungsszenarien, den Baugrundverhältnissen sowie den geplanten Bodenein-

griffstiefen der Baumaßnahme berücksichtigt. Die in Frage kommenden Sondierverfahren

(oder eine Kombination von Sondierverfahren) müssten die folgenden Anforderungen erfül-

len:

• Detektion von (kleineren) Kampfmitteln aus dem Verursachungsszenario Bodenkämpfe

mit Artilleriebeschuss bis in Tiefen von 1,5 m u. GOK zur Zeit des 2. Weltkrieges

• Geringe Störanfälligkeit durch Aufschüttungen u. Bestandsinfrastruktur

Insgesamt ist bei allen genannten Verfahren zu berücksichtigen, dass die Untersuchungsflä-

chen mit den geophysikalischen Sondiergeräten vollflächig zugänglich sein müsste. Auf Grund-

lage der vorliegenden Informationen zum Kampfmittelverdacht, den Baugrundverhältnissen

und der Beschaffenheit der Untersuchungsfläche werden die Erfolgsaussichten, bzw. Ein-

schränkungen der gängigen Oberflächensondierverfahren und Bohrlochverfahren wie folgt be-

wertet:

MagnetikElektromagnetikGeoradarBohrlochson-
dierung
Detektion kleinerer
Kampfmittel
Störung durch Auf-In Aufschüttun-
schüttungen/Lei-gen, Nahbereich
tungsbestandvon Leitungen
Störungen durchNahbereich Ge-
Bestandsgebäudebäude

Tabelle 1: Anforderungen an die Sondierverfahren. Grün = geeignet, orange = eingeschränkt geeignet, rot = nicht geeignet

Insgesamt ist festzustellen, dass die limitierenden Faktoren für alle geophysikalischen Verfah-

ren die Bestandsgebäude, Oberflächenversiegelungen sowie Aufschüttungen sein werden. Eine

IBH Weimar GmbH, 29.09.2026 Seite 5/12

[Seite 9]

Verbandsgemeindewerke Speicher Sondier- und Räumkonzept, Nr. 6660 Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher Preist, Im Brühl - Kanalerneuerung

Vorabuntersuchung ohne einen Rückbau der Oberflächenversiegelungen bzw. störenden Bo-

denschichten ist nur sehr eingeschränkt realisierbar. Im Einzelnen sind die Vor- und Nachteile,

bzw. die Eignung der jeweiligen Sondierverfahren in den folgenden Unterpunkten beschrieben.

Magnetik

Bei der Anwendung des Verfahrens Magnetik als Oberflächensondierverfahren ist zu erwarten,

dass die Aufschüttungen mit Lavaanteil, Leitungen, Oberflächenversiegelungen und Bestands-

gebäude eine zielführende Auswertung auf kleinere Kampfmittel verhindern werden.

Elektromagnetik

Für das Verfahren Elektromagnetik ist eine vergleichbare Einschränkung der Verwertbarkeit

der Messdaten auf Grund von Störfaktoren zu erwarten, jedoch werden die Erfolgsaussichten

etwas höher bewertet. Der Einsatz des Verfahrens für die Detektion von Kampfmitteln kleine-

rer Kaliber ist auf die oberflächennahen Bodenschichten bis ca. 1,5 m u. GOK begrenzt.

Georadar

Das Verfahren Georadar ist im Vergleich zu Magnetik und Elektromagnetik weniger störanfällig

bei ungünstigen Baugrundverhältnissen. Bei dem Verfahren werden jedoch nicht nur metalli-

sche Einzelobjekte detektiert, sondern auch andere Einzelkörper, z.B. größere Stein- und Be-

tonblöcke und nicht vollständig zurückgebauter Leitungsbestand. Auf Grund der Aufschüttun-

gen ist es außerdem wahrscheinlich, dass die Messdaten in Teilbereichen nicht ausgewertet

werden können und in den auswertbaren Bereichen eine hohe Anzahl an kampfmittelverdäch-

tigen Anomalien erwartet werden muss, für die im Nachgang eine Freilegung und Identifizie-

rung notwendig wäre. Für die Anwendung des Verfahrens muss die Untersuchungsfläche zu-

dem sehr sorgfältig vorbereitet werden, da die Georadar-Antenne vollflächig mit ständigem

Kontakt zur Geländeoberkante über die Untersuchungsfläche bewegt werden muss. Uneben-

heiten und nicht vollständig entfernte Vegetation führt zum Verlust des Kontaktes der Antenne

zum Boden und wirkt sich negativ auf die Qualität der Messdaten aus. Das Verfahren ist ge-

eignet, um Bombenblindgänger ab 100 lb zu detektieren. Kleinere Kampfmittel, wie sie auf

Untersuchungsfläche vermutet werden, können mit dem Verfahren jedoch nicht zuverlässig

detektiert werden. Die Tiefenreichweite des Verfahrens ist stark abhängig von den Bodenver-

hältnissen. Tonige Böden, Grundwasser und Aufschüttungen können sich negativ auf die Ein-

dringtiefe auswirken. Bei den vorliegenden Baugrundverhältnissen können maximale Eindring-

tiefen von ca. 1,5 m u. GOK erwartet werden.

Bohrlochsondierung (Magnetik)

Bei einer flächenhaften Bohrlochsondierung muss ein Bohrlochraster mit einem Bohrlochab-

stand von 1,5 m auf der Fläche hergestellt werden. In der Regel erfolgt die Herstellung der

Bohrlöcher erschütterungsarm mittels Endlos- oder Hohlbohrschnecke bis in die gewünschte

IBH Weimar GmbH, 29.09.2026 Seite 6/12

[Seite 10]

Verbandsgemeindewerke Speicher Sondier- und Räumkonzept, Nr. 6660 Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher Preist, Im Brühl - Kanalerneuerung

Untersuchungstiefe. Die Bohrlöcher werden mit Bohrraupen oder Baggern mit angebauten

Bohrmotoren hergestellt.

In den verrohrten Bohrlöchern kommen spezielle Bohrlochsonden, in der Regel Magnetometer

zum Einsatz. Da das Messverfahren technologisch mit der bereits beschriebenen Oberflächen-

sondierung identisch ist, werden die Messdaten auch in diesem Fall von den vorhandenen

Aufschüttungen, Bestandsleitungen und Fundamentresten gestört. Dies ist vor allem für die

oberflächennahen Bereiche bis in eine Tiefe von ca. 1,0 m u. GOK anzunehmen. Zudem ist

das Verfahren nur für die Detektion von Abwurfmunition ab 100 lb geeignet, so dass kleinere

Kampfmittel ebenfalls nicht detektiert werden können.

  1. Sondier- und Räumkonzept

Das Räumziel ist die tiefenuneingeschränkte Beräumung von Kampfmitteln aus dem Verursa-

chungsszenario Bodenkämpfe mit Artillerie- bzw. Granatbeschuss auf dem gesamten Baufeld.

Die Betrachtung möglicher Varianten erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Arbeitssicherheit,

der technischen Umsetzbarkeit sowie der Wirtschaftlichkeit. Grundsätzlich ist vorgesehen, die

Kampfmitteluntersuchungen vor Baubeginn durchzuführen, sofern dies technisch möglich ist.

Auf Grundlage der bisherigen Informationen aus den Baugrunduntersuchungen sowie den ge-

planten Baumaßnahmen wird eine Oberflächensondierung mit Magnetik auf Grund der vor-

handenen Auffüllungen sowie Leitungsinfrastruktur zum aktuellen Zeitpunkt nicht zielführend

sein, ohne diese Aufschüttungen vorher zu entfernen. Das Verfahren Georadar sowie Bohr-

lochsondierungen sind nicht in der Lage, kleinere Kampfmittel zielsicher zu detektieren.

Insgesamt stellt unter Berücksichtigung der Gefährdungsabschätzung das geophysikalische

Sondierverfahren mittels Elektromagnetik das Verfahren dar, mit der die größtmöglichen Er-

folgsaussichten auf eine tiefenbeschränkte Kampfmittelfreigabe gegeben sind. Das gesamte

zukünftige Baufeld (vgl. Abb. 2) wird vor Beginn mit diesem Verfahren untersucht. Jedoch

werden sich auch hier Bereiche ergeben, in denen dieses geophysikalische Sondierverfahren

keine auswertbaren Sondierergebnisse erzielen kann oder die notwendige Untersuchungstiefe

nicht erreicht wird. In diesen Bereichen erfolgt eine baubegleitende Kampfmittelsondierung

entsprechend BFR KMR TS A-9.4.3.

Zusammenfassend schlagen wir daher folgende Vorgehensweise vor:

  1. Vermessung und Markierung der Untersuchungsfläche

IBH Weimar GmbH, 29.09.2026 Seite 7/12

[Seite 11]

Verbandsgemeindewerke Speicher Sondier- und Räumkonzept, Nr. 6660 Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher Preist, Im Brühl - Kanalerneuerung

  1. EDV-gestützte Oberflächensondierung mit Elektromagnetik entsprechend BFR KMR TS

A-9.3.11 mit anschließender Auswertung von kampfmittelverdächtigen Störkörpern

  1. Einzelpunkträumung entsprechend BFR KMR TS A-9.4.5 auf Grundlage der Ergebnisse

der Oberflächensondierung

  1. Sollten sich im Rahmen der Oberflächensondierung Bereiche ergeben, in denen die

Messdaten auf Grund von Störfaktoren nicht zielführend ausgewertet werden können

oder die notwenige Sondiertiefe von 1,5 m u. GOK nicht erreicht wird, erfolgt in diesen

Bereichen im Rahmen der Bauausführung eine baubegleitende Kampfmittelsondierung

entsprechend BFR KMR TS A-9.4.3 unter Berücksichtigung der DGUV-I 201-027.

Abbildung 3: Sondierfläche Elektromagnetik

5.1 Vorbereitende Maßnahmen

Vermessung

Die Vermessung der Untersuchungsfläche erfolgt durch den AN Kampfmittelräumung auf

Grundlage der vom AG zur Verfügung gestellten Vermessungsgrundlagen und unter Berück-

sichtigung der Technischen Spezifikation A-9.1.7 der BFR KMR.

IBH Weimar GmbH, 29.09.2026 Seite 8/12

[Seite 12]

Verbandsgemeindewerke Speicher Sondier- und Räumkonzept, Nr. 6660 Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher Preist, Im Brühl - Kanalerneuerung

Herstellen der Sondier- und Räumfreiheit

Um die Sondier- und Räumfreiheit gewährleisten zu können, müssen vor Baubeginn alle Son-

dierhindernisse entfernt werden, sofern hierfür kein Bodeneingriff notwendig wird. Dies um-

fasst z.B. möglicherweise vorhandene Baustelleneinrichtungen, Lagerflächen, Fahrzeuge und

Vegetation.

5.2 Oberflächensondierung

Oberflächensondierung Elektromagnetik (entsprechend BFR KMR TS A-9.3.11)

Anwendung bei:

• Gesamtes Baufeld (ca. 420 m²)

Im Bereich der Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Kampfmittelverdachtsfläche erfolgt eine

EDV-gestützte Datenaufzeichnung mit Elektromagnetik (TDEM). Ziel ist die Untersuchung auf

Artillerie- und Wurfgranaten. Die Dokumentation hat entsprechend der Vorgaben der BFR

KMR, Anhang A.9.3.2 zu erfolgen. Eine Bewertung der Messdaten hinsichtlich Qualität hat

durch die ausführende Person unverzüglich vor Ort zu erfolgen. Die Ortsreferenzierung der

Messdaten mit einer Genauigkeit von < 10 cm muss gewährleistet sein. Die Auswertung der

aufgezeichneten Daten erfolgt unter Berücksichtigung des Räumziels. Ziel ist die Erstellung

einer Liste mit kampfmittelverdächtigen Störkörpern, die zusätzlich Informationen zur Lage,

Tiefenlage sowie Ausprägung der Anomalie enthält.

5.3 Verfahren der Kampfmittelräumung

Einzelpunkträumung entsprechend BFR KMR TS A-9.4.5

Anwendung bei:

• Überprüfung von kampfmittelverdächtigen Störkörpern aus der Oberflächensondierung

Die Überprüfung von kampfmittelverdächtigen Anomalien erfolgt auf Grundlage der Ergeb-

nisse der technischen Erkundung. Zur Überprüfung der Verdachtspunkte erfolgt zuerst eine

Einmessung und Markierung mit Holzpflöcken oder Sprühfarbe. Die Überprüfung erfolgt ent-

sprechend BFR KMR TS A-9.4.5, Einzelpunkträumung.

Die lokalisierten Störkörper sind so weit freizulegen, dass sie durch eine Verantwortliche Per-

son nach §19 SprengG identifiziert und beurteilt werden können. Nach jeder Objektbergung

ist die Kampfmittelfreiheit durch eine Kontrollsondierung zu bestätigen und zu dokumentieren.

Die Dokumentation erfolgt nach einer entsprechenden Befundliste. Zur Dokumentation sind

Erfassungsblätter zu nutzen, die mindestens folgende Informationen enthalten:

IBH Weimar GmbH, 29.09.2026 Seite 9/12

[Seite 13]

Verbandsgemeindewerke Speicher Sondier- und Räumkonzept, Nr. 6660 Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher Preist, Im Brühl - Kanalerneuerung

• Nummer des Verdachtspunktes

• Koordinate

• Tiefenlage

• Bezeichnung des Objektes.

Von der Verantwortlichen Person identifizierte, als handhabungsfähig freigegebene Kampfmit-

tel und sonstige Störkörper sind unverzüglich zu bergen. Diese Kampfmittel sind in das Be-

reitstellungslager zu transportieren, dort zu sortieren, zu dokumentieren und unter Verschluss

zu nehmen. Bei nicht handhabungsfähigen Kampfmitteln ist die Arbeit an der Fundstelle sofort

einzustellen und die Fundstelle zu sichern.

Möglicherweise ist es sinnvoll, die Einzelpunkträumung im Baufortschritt durchzuführen, z.B.

nach der Entfernung der Oberflächenversiegelung.

Baubegleitende Kampfmittelsondierung entsprechend BFR KMR TS A-9.4.3

Anwendung bei:

• Bereiche, in denen die Daten aus der Oberflächensondierung nicht zielführend aus-

gewertet werden konnten bzw. die notwendige Sondiertiefe nicht erreicht werden

konnte

Der Einsatz der baubegleitenden Kampfmittelsondierung erfolgt als Ultima Ratio, wenn eine

Kampfmittelräumung vor Baubeginn aus technischen Gründen nicht möglich ist.

Baubegleitende Kampfmittelsondierung gemäß BFR KMR TS A-9.4.3 durch einen Befähigungs-

scheininhaber nach § 20 SprengG unter Berücksichtigung der DGUV Information 201-027 in

nicht sondierbaren Bereichen. Der Befähigungsscheininhaber ist nach §21 SprengG als Ver-

antwortlicher Person nach §19 SprengG zu bestellen. Der Befähigungsscheininhaber nach §20

SprengG hat alle auf der Baustelle tätigen Personen so zu beaufsichtigen, dass eine Gefähr-

dung durch Kampfmittel vermieden wird. Der Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG

hat alle auf der Baustelle tätigen Personen hinsichtlich der Maßnahmen und Verhaltensweisen

beim Auffinden von Kampfmitteln zu unterweisen. Die Unterweisung ist in schriftlicher Form

zu dokumentieren.

Bei der baubegleitenden Kampfmittelsondierung werden die nicht sondierfähigen Boden-

schichten lagenweise maschinell abgetragen. Auf Grund des bestehenden Kampfmittelver-

dachtes dürfen nur Schichten mit geringen Mächtigkeiten gelöst werden. Die Schichtstärke

wird durch den Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG vorgegeben. Der Abtrag ist vor

dem Lösen mittels aktiver oder passiver Sonden auf Kampfmittel zu untersuchen. Nach Frei-

gabe durch die verantwortliche Person kann der Boden unter zusätzlicher visueller Kontrolle

IBH Weimar GmbH, 29.09.2026 Seite 10/12

[Seite 14]

Verbandsgemeindewerke Speicher Sondier- und Räumkonzept, Nr. 6660 Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher Preist, Im Brühl - Kanalerneuerung

schichtweise ausgebaut werden. Die gelösten Bodenschichten sind durch eine erneute Son-

dierung mit aktiven oder passiven Sonden auf Kampfmittel zu untersuchen. Sobald sondierfä-

hige Bodenschichten oder die geplante Baugrubensohle erreicht werden, erfolgt eine Sohlen-

sondierung sowie eine Sondierung der Baugrubenböschung mittels passiver oder aktiver Son-

den und gegebenenfalls eine Einzelpunkträumung von detektierten Störkörpern.

Die Lage lokalisierter Störkörper ist zu kennzeichnen, sofern nicht umgehend deren Freilegung

und Identifizierung eingeleitet wird. Lokalisierte Störkörper sind manuell so weit freizulegen,

dass sie durch eine Verantwortliche Person identifiziert und beurteilt werden können. Von der

Verantwortlichen Person identifizierte, als handhabungsfähig freigegebene Kampfmittel und

sonstige Störkörper sind unverzüglich zu bergen. Diese Kampfmittel sind in das Bereitstel-

lungslager zu transportieren, dort zu sortieren, zu dokumentieren und unter Verschluss zu

nehmen. Bei nicht handhabungsfähigen Kampfmitteln ist die Arbeit an der Fundstelle sofort

einzustellen und die Fundstelle zu sichern. Das Antreffen derartiger Kampfmittel ist der Zu-

ständigen Stelle und dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Das weitere Vorgehen wird

von der Zuständigen Stelle festgelegt.

Die beim maschinellen Abtrag der Bodenschichten eingesetzten Baumaschinen müssen über

eine geeignete Schutzausrüstung verfügen. Eine Beschreibung der geeigneten Schutzausrüs-

tung ist in der DGUV Information 201-027 [6] einzusehen. In der Praxis hat sich der Einsatz

einer frontalen Sicherheitssonderverglasung der Widerstandsklasse BR 6 der DIN EN 1063

bzw. der Sprenghemmungswirkung ER4 nach DIN EN 13541 und der Einbau eines verstärkten

Kabinenbodens mit der Mindestschutzwirkung von 12 mm Stahl mit einer Mindeststreckgrenze

S 235 nach DIN EN 1993-1-1 etabliert. Zum schichtenweisen Abtrag der Bodenschichten dür-

fen nur Baggerlöffel ohne Zähne verwendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der korrekten Durchführung einer baubegleitenden

Kampfmittelsondierung entsprechend BFR KMR TS A-9.4.3 und unter Berücksichtigung der

DGUV-I 201-027 eine Minderung der Aushubleistung zu berücksichtigen ist. Der Befähigungs-

scheininhaber nach §20 SprengG ist gegenüber allen auf der Räumstelle tätigen Personen

weisungsbefugt.

IBH Weimar GmbH, 29.09.2026 Seite 11/12

[Seite 15]

Verbandsgemeindewerke Speicher Sondier- und Räumkonzept, Nr. 6660 Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher Preist, Im Brühl - Kanalerneuerung

5.4 Ausführungsrisiken

Bei der Ausführung der beschriebenen Vorgehensweise können sich folgende technische und

wirtschaftliche Risiken ergeben:

• Die Anzahl der zu beräumenden kampfmittelverdächtigen Störkörper kann vorläufig

nur geschätzt werden. Eine fundierte Aussage zur Anzahl ist erst nach Durchführung

der Oberflächensondierung möglich.

• Der zeitliche Fortschritt der baubegleitenden Kampfmittelsondierung ist stark abhängig

von den Baugrundverhältnissen. Bei stark inhomogenen Aufschüttungen kann sich die

Durchführung der baubegleitenden Kampfmittelsondierung verzögern. Hieraus kann

sich ein Einfluss auf die Bauzeit ergeben.

  1. Sicherheitshinweise

Bei der Durchführung der Kampfmittelsondierung und -räumung sind die anerkannten Regeln

der Sicherheitstechnik anzuwenden. Die entsprechenden ausführenden Fachfirmen müssen

über eine Erlaubnis nach §7 SprengG sowie fachkundiges Personal mit Befähigung nach §20

SprengG verfügen.

Das Räumkonzept ist als Vertragsbestandteil für die Ausführung der Kampfmitteluntersuchun-

gen anzusehen. Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen der Arbeitssicherheit gem. DGUV

Information 201-027 schriftlich in geeigneter Form festzulegen (Gefährdungsbeurteilung, Be-

triebsanweisungen). Vor Beginn der Maßnahme sind durch den AN mindestens die folgenden

Dokumente vorzulegen und auf der Räumstelle vorzuhalten:

• Erlaubnis nach §7 SprengG

• Befähigung nach §20 SprengG der Verantwortlichen Person vor Ort

• Bestellung des Befähigungsscheininhabers zur Verantwortlichen Person nach §19

SprengG

• Bestellung der Baumaschinenführer

• Gefährdungsbeurteilungen

• Betriebsanweisungen

• Unterweisungsnachweise

• Ersthelferausbildung

IBH Weimar GmbH, 29.09.2026 Seite 12/12

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung