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VB-Allg-Baubeschr Preist-Im Brühl-AS.pdf

Erneuerung von Kanälen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 11:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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Allgemeine Baubeschreibung der Maßnahme

Bauvorhaben: Kanalisation in der OG Preist, VG Speicher (RLP)

Auftraggeber: Kanalbau Verbandsgemeindewerke Speicher

  1. Vorbemerkungen / Allgemeines

Die Verbandsgemeindewerke Speicher beabsichtigen die Kanalisation in de erneuern.

  1. Gegenstand der Maßnahme sind:

Kanalbau ca. 85 m MW-Kanäle GFK DN 700, Tiefe bis ca. 3,0 m ca. 500 qm Verbauarbeiten, Tiefe bis 3,0 m ca. 120 qm Spezial Verbauarbeiten, Tiefe bis 3,0 m ca. 1 Stk Schachtbauwerke in GFK DN 2500 ca. 2 Stk Schachtbauwerke in GFK DN 1200 ca. 4 Stk Kanal-Hausanschlüsse 1 Stk Abwasserhaltung bis ca. 893 l/s, Druckleitungen bis DN 400 (Auwer Straße) 1 Stk Abwasserhaltung bis ca. 663 l/s, Druckleitungen bis DN 500 (Friedhofstraße) Straßenausbau ca. 50 qm Pflaster aufnehmen/lagern und bit. Straßenaufbruch ca. 260 qm bit. Tragschicht und Deckschicht herstellen ca. 150 qm Mutterboden aufnehmen und wiederherstellen

Kanalbau Im Zuge einer Kanalbaumaßnahme ist vorgesehen, die vorhandene Kanalisation zu vergrößern (DN 700). Umfang der Arbeiten siehe beigefügte Planunterlagen. Im Bereich de Oberflächen wiederhergestellt. Die Kanalverlegung erfolgt z.T. nur mit einer Wegesbreite von ca. 4,00 m in Tiefen bis 3,0 m. Hier ist aufgrund der Nähe der vorhandenen Bebauung (Mauer und Treppe der Kirche) mit Gründungstiefen Spezial Verbau leitschienen- oder Rollenschlit- tenverbau den an den Gebäuden zu vermeiden. Die Kanalgräben werden nach Rohrverlegung zum Teil mit Flüssigbo-

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den o.ä. verfüllt, um auch hier erschütterungsarm vorzugehen. Die Hinweise im Bodengutachten sind zwin- gend zu beachten. Im Vorlauf der Kanalbaumaßnahme sind entsprechende Abwasserlenkungsmaßnahmen aufzubauen und zu installieren. Es ist vorgesehen hier entsprechende Pumpen in den vorhandenen Zulaufschächten fest zu in- stallieren und an Druckleitungen anzuschließen, die im Vorlauf der Kanalbaumaßnahmen parallel der Bau- grube verlegt und an die vorhandenen Kanäle angeschlossen werden (siehe Beschreibung und Zeichnungen Abwasserlenkung).

Straßenbau Die Maßnahme wird in einem Bauabschnitten ausgeführt. Entsprechende Abstimmungen mit den AG sind erforderlich. Die vorhandenen Oberflächen sollen in gleichem Maße wieder hergestellt werden. Die Asphaltierung der Auwer Straße (Kreisstraße) ist nach Abschluss der Bauarbeiten in diesem Bereich (Hal- tung 100010) vorab wiederherzustellen.

Die ausgeschriebene Baustelle liegt:

54664 Preist, VG Speicher Flur (siehe Über- sichtskarte)

Dem Bieter wird dringend empfohlen sich vor Abgabe des Angebotes mit der Örtlichkeit vertraut zu machen, um sich vor allem in Bezug auf die Zufahrt zu den Baustellen sowie die Beschaffenheit und Gefah- ren des Umfeldes und die teilweise örtliche Enge, ortskundig zu machen. Der Wirtschaftsweg hat zum Teil lediglich eine lichte Durchfahrtsbreite von nur ca. 4,0 m.

Der Wirtschaftsweg (Preist-Im Brühl) ist im Zuge der Arbeiten von unten über die Auwer Straße und von oben über zu erreichen.

Die Zugänge und Zufahrten zur Baustelle, die Betriebs- und Grundstückseinfahrten sind laufend, auch wäh- rend der täglichen Arbeit von Schmutz etc. freizuhalten. Die bauseits vorhandenen Zuwegungen, Beläge, Zäune, Abgrenzungen, Grün- und Gartenanlagen etc. sind, soweit sie nicht durch die neuen Anlagen tangiert werden bzw. zum Abbruch ausgeschrieben sind, zu erhal- ten. Nachbargrundstücke sind grundsätzlich von jeglicher Baustelleneinrichtung freizuhalten. Soweit Baustelleneinrichtungen auf privaten Grundstücken erfolgen, sind die erforderlichen Sicherheitsmaß- nahmen vom AN selbstverantwortlich vorzunehmen. Die Einrichtung der Baustelle und Lagerung der Materialien erfolgt auf Risiko des AN. Um den Anwohnern und Gewerbebetrieben entsprechende Zufahrt zu ihren Grundstücken zu gewährleisten sind hier ggf. Überfahren herzustellen bzw. Umleitungen einzurichten.

Schäden und Verschmutzungen, die bei der Durchführung der Arbeiten an den öffentlichen sowie privaten Einrichtungen durch Verschulden des Auftragnehmers oder sonstige Umstände, die der AN zu vertreten hat, zustande kommen, hat der AN auf eigene Kosten und Risiko zu beseitigen. Abdeckmaßnahmen für angren- zende vorhandene Bauteile und Baustoffe hat der AN mittels geeigneter Materialien wie z.B. Gummimatten etc. selbstverantwortlich durchzuführen und nach Beendigung der Arbeiten zu entfernen. Die Kosten für diese Maßnahmen sind mit den Einheitspreisen des Angebotes abgegolten. Alle anfallenden Bauabfälle sind vom AN selbst verantwortlich getrennt zu entsorgen. Schadstoffhaltige Abfäl- le sind von Verwertbarem zu trennen.

Die BG-Regeln, Richtlinien, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter und andere berufsgenossenschaftli-

Folgende Gesetze und Verordnungen sind einzuhalten: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Baustellenverordnung, Gerätesicherheitsgesetz, Maschinen- richtlinien

Im Zuge der Projektplanungen wurden Bodenuntersuchungen durchgeführt. Diese sind der Ausschreibung in Dateiform beigefügt.

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  1. Bauablauf

Die Arbeiten sind nach der erfolgten Baustelleneinweisung mit dem AG, der BÜ, sowie den beteiligten Ver- und Entsorgern final abzustimmen, sodass sich evtl. Einschränkungen frühzeitig einplanen lassen. Im Weite- ren sind die angrenzenden Anlieger durch Einwurfzettel spätestens eine Woche vor Baubeginn durch den AN über die anstehenden Arbeiten zu informieren.

Die Baumaßnahme in der Fährstraße ist aufgrund der beengten Verhältnisse und der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen grundsätzlich als Vor-Kopf-Baustelle zu kalkulieren und abschnittsweise auszuführen.

Die Kanalbauarbeiten sind im Voraushub nach Abtrag des vorh. Oberbaus und dem Einbringen einer Sauber- keitsschicht auszuführen (siehe Abrechnungsvermerke im LV). Im Zuge der Kanalerneuerung werden die alten Kanäle überwiegend mit aufgenommen bzw. sind diese zu verdämmen. Es Teilweise können die Bestandshaltungen (3107002090) als Abwasserhaltung für den Kanalneubau benutzt werden. Nach bzw. im Zuge der Herstellung der Hauptkanäle werden die Anschlussleitungen erneuert und nach er- folgter Dichtheitsprüfung (haltungsweise) umgebunden. Die Arbeiten sind zeitlich und nach den örtlichen Verhältnissen und Erfordernissen abzustimmen. Nach Abschluss der Kanalsanierung erfolgt eine abschließende TV-Inspektion, die auch zur Abnahme der Leitungen dient.

Nach Fertigstellung der Kanalbauarbeiten erfolgen die Straßenbauarbeiten Zug um Zug. Die Herstellung der Kreisstraße hat Priorität.

Der neu hergestellte Mischwasserkanal einschließlich der Hausanschlüsse sind während der weiteren Bauar- beiten vor unzulässigen Beanspruchungen, insbesondere aus dem Baustellenverkehr, zu schützen. Bei nicht ausreichender Überdeckung bzw. in kritischen Bauzuständen sind erforderlichenfalls geeignete Druck- bzw. Lastverteilplatten vorzusehen. Art und Umfang der Schutzmaßnahmen sind durch den AN in Abhängigkeit vom jeweiligen Bauzustand, der vorhandenen Überdeckung und den eingesetzten Baugeräten festzulegen.

Die Arbeiten sind zeitlich nach den Vorgaben des Projektphasenplanes, den Abstimmungen mit der BL bzw.-. dem AG und den örtlichen Verhältnissen und den Erfordernissen abzustimmen. Die zeitl. Koordination obliegt dem AN, damit keine Wartezeiten bzw. Baustellenunterbrechungen entstehen. Die aus der Aufgliederung und aus den genannten Terminvorgaben eventuell entstehenden Mehrkosten sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.

Die Vermessung des neuen Leitungsbestands erfolgt seitens des AN. Die Leitungsgräben und Anschlussgruben sind hierzu entsprechend aufzumessen und zu sichern, bis die Vermessung erfolgt ist. Die Koordinierung der Vermessungsgänge erfolgt seitens des AN.

Die Werke sind in keinem eigenen Flächenbesitz die im Zuge der Maßnahmen als Lagerfläche zur Verfügung gestellt werden könnte. Hierzu sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortliche Lagerflächen (z.B. OG Preist) zu erkunden und mit dem jeweiligen Eigentümer eine Vereinbarung zu treffen. Die hierzu erforderli- chen Mehrkosten sind in die EPs einzukalkulieren.

  1. Rechnungslegung / Rechnungstrennung

Die Rechnungen sind in folgende Abrechnungseinheiten zu gliedern:

Gewerk 1: Kanalbauarbeiten Verbandsgemeindewerke Speicher Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher über das beauftragte IInnggeenniieeuurreb üro Abrechnung: Rechnungstrennung Hauptleitungen und Hausanschlussleitungen, jeweils als Einzelrechnung der Anschlüsse

Die Rechnungsstellung erfolgt Brutto (mit Ausweisung der Mehrwertsteuer).

Der Mehraufwand für die Rechnungstrennung ist einzurechnen.

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  1. Nachweis der Eignung

Dem Angebot sind auf Verlangen der Vergabestellefolgende Unterlagen beizufügen:

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge mit Angabe der wichtigsten Kenndaten Referenzliste vergleichbarer Projekte der letzten 3 Geschäftsjahre mit Nennung der Auftraggeber Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft. Benennung von ggf. vorgesehenen Nachunternehmern mit vor genannten Qualifikation(en) Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB / A § 8 Nr. 3 (1) a)

Werden die angeführten Nachweise nicht mvoitr gdeelmeg At,n wgierbdo dti evsoergse vleognt ,d weri rWd edriteusnegs avuosng deesrc Whleorstsuenng. ausgeschlossen.

  1. Ausführungszeitraum

Februar 2027 August 2027, siehe auch Projektphasenplan

  1. Verkehrs- und Arbeitsstellensicherung

Die Beschilderungen zur Regelung des Verkehrs und zum Schutz des Personals ist vorzunehmen. Die dazu erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung hat der Bieter rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten beim zuständi- gen Ordnungsamt (örtliche Ordnungsbehörde) auf seine Kosten zu beantragen. Der Bauleiter des AN muss über die erforderliche Fachkunde verfügen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Eine Ausfertigung der verkehrs- rechtlichen Anordnung ist auf den jeweiligen Fahrzeugen mitzuführen.

Eine besondere Verkehrssituation befindet sich in den Straßen: Es handelt sich bei der Auwer Straße um eine Hauptverkehrsstraße. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge ist während der Baumaßnahme freizuhalten. Aufgrund der nicht vorhandenen Restfahrbahnbreite ist eine Vollsperrung der Auwer Straße (Kreisstra- ße) erforderlich

Weiterhin handelt sich um Wirtschaftswege mit geringem Verkehrsaufkommen. Der Aufwand für die Arbeits- stellensicherung in diesen Straßen ist in den Positionen des LV zu kalkulieren.

In verschiedenen Straßen müssen zur Durchführung der Leistungen Halteverbote eingerichtet werden. Die dazu erforderliche Beschilderung ist 24 Stunden vor Beginn der Arbeiten aufzustellen und unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten abzubauen. Es sind pro Schacht max. zwei Schilder (Verkehrszeichen 283 StVO) mit Zusatzbeschilderung (Kanalarbeiten mit Angabe des jeweiligen Datums) zu verwenden. Es gelten die Einzelregelungen der verkehrsrechtlichen Anordnungen. Die Schilder sind gegen Umfallen zu sichern und so aufzustellen, dass sie nicht zu Verkehrsbehinderungen führen. Die Abrechnung erfolgt gemäß entsprechender Position des LV als Pauschale.

  1. Kampfmittel Im Vorfeld der Baumaßnahme wurde durch den Auftraggeber eine Kampfmitteluntersuchung in Form einer Luftbildauswertung sowie eine zusätzliche technische Auswertung veranlasst.

Ab Oberkante Tragschicht ohne Bindemittel ist zur Herstellung der Arbeitssicherheit die Durchführung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung entsprechend BFR KMR TS A-9.4.3 erforderlich.

Es wird auf die Baubeschreibung sowie auf die beigefügte Messfeldkarte verwiesen. Die zeitliche Koordinati- on mit dem Bauablauf obliegt dem Auftragnehmer unter Einbeziehung der Bauüberwachung.

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  1. Archäologische Untersuchung

Sollten im Rahmen der Durchführung archäologische Funde zu Tage treten, sind der AG sowie die BÜ umge- hend zu informieren. Im Weiteren unterliegen archäologische Funde der Meldepflicht der §§ 16 bis 21 Denk- malschutz- und -pflegegesetz und sind durch den AN umgehend beim Landesamt für Denkmalpflege zu mel- den. Es wird auf die Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht hingewiesen (§16-20 DSchG RLP).

  1. Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften

Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Einhaltung aller für die Arbeitssicherheit maßgebenden Ge- setze und Verordnungen. Die Kanalbauarbeiten dürfen nur unter Beachtung der Unfallverhütungsvor- schriften durchgeführt werden. Es ist Pflicht, die persönlichen Schutzausrüstungen zu tragen. Vor dem Betreten von Kanalisationsanlagen ist mit einem Mehrfachgaswarngerät die Atmosphäre zu überprüfen. Über das Auftreten einer gefährlichen Atmosphäre ist der Auftraggeber zu informieren.

  1. Wartezeiten und Behinderungen

Behinderungen bzw. Arbeitsunterbrechungen müssen unverzüglich telefonisch und nachfolgend schriftlich angezeigt und mit Begründung in den Tagesberichten vermerkt werden. Das weitere Vorgehen wird mit dem Auftragnehmer festgelegt. Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen zu ergreifen die im Behinde- rungsfall eine Fortsetzung der Arbeiten an einer anderen Stelle ermöglichen. Eine Vergütung der Wartezeiten bei Behinderung bzw. Arbeitsunterbrechungen erfolgt nur, wenn der Auf- traggeber diese zu vertreten hat und die Dauer der Wartezeit 1 Stunde überschreitet. Wartezeiten werden nur bis zur Beseitigung der Behinderung und maximal für die am jeweiligen Arbeitstag noch verbleibende Arbeitszeit vergütet. Wartezeiten infolge mangelhafter Koordination des AN werden nicht vergütet. Wartezeiten und Behinderungen aufgrund von nicht ausreichend ausgeführter Abwasserhaltung werden nicht vergütet.

  1. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden und Verschmutzungen, die im Zusammenhang mit seinem Auftrag an öffentlichen Verkehrsanlagen, privaten Entwässerungsanlagen, Personen und sonstigen Sa- chen entstehen. Der Auftragnehmer muss das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachweisen. Er ist zur unverzügli- chen schriftlichen Anzeige verpflichtet, sobald sein Versicherungsschutz nicht mehr besteht.

  1. Schlussbemerkung: Die aus den vorgenannten Verhältnissen entstehenden Aufwendungen sind, soweit hierfür keine gesonderten Positionen im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind, bei der Kalkulation der jeweils betroffenen Positionen zu berücksichtigen.

Weitere Kalkulationshinweise können dem Leistungsverzeichnis, sowie den weiteren Vorbemerkungen und den ergänzenden besonderen Vertragsbedingungen entnommen werden.

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