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Anlage 3.20 Bestellung und Durchführung der Materialtransporte Neuschotter per Verkehrsträger Schiene über eine Übergabestelle Netz (ÜSN)
- „ ÜSN- Handbuch Auftragnehmer „ -
Vorbemerkungen
Die Neuschotterlieferungen der in der Ausschreibung beschriebenen Baumaßnahme erfolgt
über eine Übergabestelle Netz (ÜSN).
Die ÜSN ist ein bedarfsorientiertes rollendes Lager für beladene Verfüllschotter- und
Kippschotterbahnwagen.
Von dem jeweiligen Standort der ÜSN werden die angeforderten Tonnagen zu dem
geforderten Termin entweder in die in der Bauausschreibung genannte Gütertarifstelle oder
zur Abholung durch den AN Bau im jeweiligen ÜSN Standort bereitgestellt.
Der Standort der ÜSN und der Gütertarifstelle der Bauausschreibung können identisch sein.
Bitte beachten Sie bei einer Lieferung aus einer ÜSN in die Gütertarifstelle: • Dem AG sind zu dem in den technischen Vorbemerkungen unter C. 2 genannten
Zeitpunkt Liefertermin und Rückgabetermin verbindlich zu nennen. • Mit dem Liefertermin sind dem AG die Rückgabezeiten gemäß Baubetriebsablaufplan
verbindlich zu nennen. • Die Rückgabe erfolgt güterwagenartrein geschlaucht und gekuppelt dem AG
zurückzumelden (siehe auch Anlage 2.13). • Wagen aus nicht benötigter Versorgung sind entweder am Schluss oder am Anfang
güterwagenartrein im Zugverband mit den Leerwagen zu übergeben. • Abweichungen von den genannten Rückgabeterminen sind dem AG unverzüglich
nach bekannt werden bekannt zugeben.
Bitte beachten Sie bei einer Lieferung zur Selbstabholung in der ÜSN: • Falls für die Selbstabholung in einer ÜSN besondere Bedingungen zu beachten sind,
sind diese in den technischen Vorbemerkungen unter C. 2 ausführlich beschrieben.
Uneingeschränkt gelten weiterhin: • Besondere Regelungen in den jeweiligen BV-Leistungsverträgen, • Regelungen zu auftraggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsor-
gung - „Anlage 2.13“) in der jeweils aktuellen Fassung, einschl. der danach zu
erfolgenden Dokumentation, Bestätigung, Untersuchung auf Schäden, Schadens-
dokumentation, Leistungserbringung, betriebssicheren Verladung, Verwendung des
Laderaums, Information bei Verzögerungen, Sorgfaltspflicht usw.
Jörg Kölzer, DB Netz AG I.NPV 1 (L) Stand: 01.06.2014 Version: 3.20.02
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Wichtige Hinweise: • Die Funktionalität einer ÜSN ist unmittelbar abhängig von der Einhaltung der
angegebenen Rückgabetermine. Bei Abweichungen von den genannten
Rückgabeterminen sind dem AG unverzüglich, nach bekannt werden, die neuen
Rückgabetermine verbindlich bekannt zugeben. • Für die Rückgabe der Wagen werden vom AG gesonderte Rückgabeblätter, gemäß
der Anlage 2.13, mit der Übergabe der dem Bauvorhaben zugeordneten
Wagennummern übermittelt. • Ansprechpartner für die jeweilige ÜSN wird auf Anfrage beim AG übermittelt.
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Für Bauauftragnehmer zu beachtende Regelungen
Materialübergabestelle nach Bauvertrag § 15 Ziffer 15.3 in Verbindung mit Regelungen der ZVB Ziffer 13 (Anlage 2.2 zum Bauvertrag)
Selbstabholung/Rückgabe im Übergabe/Rückgabe Materialverteilungszentrum (MVZ) in Bau-Gütertarifstelle (Bau-Gvst)
Übermittlung der Bedarfsdaten gemäß den in den technischen Vorbemerkungen unter C. 2 Fristen an Auftraggeber (Liefertermine, Mengen und Rückgabetermine der vom Auftraggeber bereitzustellenden Stoffe sowie die Bereitstellungstermine und Mengen der Entsorgung)
Finale Abstimmung der Über- und Rückgabezeiten gemäß den in den technischen Vorbemerkungen unter C. 2 Fristen an Auftraggeber, spätestens jedoch 42 Tage vor erstem Liefertermin (Materialart, Mengen, Dimension, Wagenart, Übergabegleis Lieferdatum, Lieferzeitpunkt, Rückgabegleis, Rückgabezeitpunkt)
Bereitstellung zur Übergabe im MVZ Bereitstellung zur Übergabe in der Bau- (Übergabegleise und Zeiten verbindlich Gvst gemäß Betriebsbauablauf bzw. bei (Übergabegleise und Zeiten verbindlich gemäß Unregelmäßigkeiten nach Mitteilung oder Betriebsbauablauf bzw. bei Unregelmäßig- Absprache mit zust. Disponenten laut keiten nach Mitteilung oder Absprache mit Checkliste) zust. Disponenten laut Checkliste)
Führung und Übermittlung der Unterlagen gemäß Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“
Unverzügliche Übermittlung von kurzfristigen Änderungen der Bedarfs- und Rückgabedaten an Ansprechpartner gemäß Checkliste (Materialart, Mengen, Dimension, Wagenart, Lieferdatum, Lieferzeitpunkt, Rückgabezeitpunkt)
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Rückgabe im MVZ Rückgabe in der Bau-Gvst (Übergabegleise und Zeiten verbindlich (Übergabegleise und Zeiten verbindlich gemäß gemäß Betriebsbauablauf bzw. bei Betriebsbauablauf bzw. bei Unregelmäßigkeiten nach Mitteilung oder Unregelmäßigkeiten nach Mitteilung oder Absprache mit zust. Disponenten laut Absprache mit zust. Disponenten laut Checkliste) Checkliste) Hierzu auch Regelungen nach
Führung und Übermittlung der Unterlagen gemäß Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“
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