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Erläuterungsbericht zur Ausführungsplanung
Projektbezeichnung: Bf Bützow Gl.55 Projektnummer: T.016190018 Strecke / Bahnhof: 1122 / Bützow
DB InfraGO AG DB InfraGO AG
V.IW-O-P 321 V.IW-O-P 32
Granitzstraße 55-56, 13189 Berlin Granitzstraße 55-56, 13189 Berlin
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Strecke 1122 Bf Bützow DB InfraGO AG Maßnahme GE Gleis 55 Region Ost
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemein ....................................................................................................................... 3 1.1 Bestellung bzw. Besteller formulierte Aufgabenstellung ................................................................. 3 1.2 Lage im Netz .................................................................................................................................... 3 2 Vermessungstechnische Vorbemerkungen und Entwurfselemente ......................... 3
3 Bautechnischer Zustand .............................................................................................. 4 3.1 Vorhandener Zustand/ Gleisanlagen ............................................................................................... 4 3.2 Tiefbauten ........................................................................................................................................ 4 3.3 Hochbauten ..................................................................................................................................... 4 3.4 Ingenieurbauwerke .......................................................................................................................... 4 3.5 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik ........................................................................................ 4 3.6 Anlagen der Elektrotechnik .............................................................................................................. 5 3.7 Bahnübergänge/Überwege .............................................................................................................. 5 3.8 Anlagen der Telekommunikation ..................................................................................................... 5 4 Geplanter Zustand ........................................................................................................ 5 4.1 Gleisanlagen .................................................................................................................................... 5 4.2 Tiefbauten ........................................................................................................................................ 7 4.3 Hochbauten ..................................................................................................................................... 7 4.4 Ingenieurbauwerke .......................................................................................................................... 7 4.5 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik ........................................................................................ 7 4.6 Anlagen der Elektrotechnik .............................................................................................................. 7 4.7 Bahnübergänge/Überwege .............................................................................................................. 8 4.8 Anlagen der Telekommunikation ..................................................................................................... 8 4.9 Sonstiges ......................................................................................................................................... 8 4.10 Naturschutz / Umwelt ....................................................................................................................... 8 5 Bauzeit und Baudurchführung ..................................................................................... 9
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Strecke 1122 Bf Bützow DB InfraGO AG Maßnahme GE Gleis 55 Region Ost
1 Allgemein
1.1 Bestellung bzw. Besteller formulierte Aufgabenstellung
Inhalt dieser Planung ist die Gleiserneuerung des Gleises 55 im Bf Bützow. Darüber hin- aus wird im Stumpfgleis der Prellbock erneuert. Bei Nichtdurchführung der Maßnahme ist mit Nutzungseinschränkungen zu rechnen. Grundlagen für die vorliegende Planung sind:
• die Aufgabenstellung • die V3-Vormerkkarte • die Ortsbegehung am 25.07.2025 • der geprüfte gleisgeometrische Trassierungsentwurf • und die aktuellen Ivl-Pläne.
1.2 Lage im Netz
Die betroffenen Bahnanlagen befinden sich im Bahnhof Bützow. Diese sind Bestandteil der Strecke 1122 Lübeck – Strasburg (Uckerm).
Strecke: 1122
Abschnitt: Bf Bützow
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis: Rostock
2 Vermessungstechnische Vorbemerkungen und Entwurfselemente
Basis für die Baumaßnahme ist der verbindliche, gleisgeometrisch und fahrdynamisch ge- prüfte Trassierungsentwurf.
Für die Planung der oberbautechnischen Maßnahmen standen zur Verfügung:
- Gleisnetzdaten *.tra und *.gra sowie die Achslistenausdrucke
Lage- und Höhenbezug: Koordinatensystem: DB_REF; Höhenbezug: DB_REF2016
Entwurfselemente und Parameter
• v im Baubereich 25 km/h max • Achslastaufnahme 22,5 t • längsbezogene Lastaufnahme 8,0 t/m • Streckenklasse D4 • Belastung ≤ 10.000 Lt/d • Streckenkategorie M160
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3 Bautechnischer Zustand
3.1 Vorhandener Zustand/ Gleisanlagen
Folgende Oberbauformen sind im Gleis 55 überwiegend vorhanden:
K/W-49-BS65/B70-1667
Die Schienenbefestigung ist mittels K-/W-Oberbau realisiert. Das Bestandsgleis ist in Schotterbettung verlegt. Abschnittsweise liegt statt einer regelgerechten Schotterbettung erdstoffartiges Material vor. Die Schwellen weisen starke Rissbildung und die Holzschwel- len biologischen Verfall auf. Am Gleisende befindet sich ein Festprellbock.
Randwege / Rangierwege
Bahnlinks des zu erneuernden Gleises sind Rangierwege vorhanden.
3.2 Tiefbauten
Geländegeometrie
Das Gleis verläuft geländegleich.
Entwässerung
Im Umbaubereich wird das anfallende Niederschlagswasser flächenhaft im anstehenden Baugrund versickert. Es sind keine Hinweise auf eine unzureichende Entwässerung vor- handen. Es bestehen keine verrohrten Entwässerungssysteme für die Gleisentwässerung des Gleises 55.
Baugrund
Auf die Erstellung eines Baugrundgutachtens wird verzichtet, weil keine Schäden bekannt und/oder erkennbar sind und keine Erhöhung von Belastung und/oder Geschwindigkeiten geplant ist.
Kabeltiefbau
Im Baufeld sind Kabelkanäle zu den ausrüstungstechnischen Anlagenteilen vorhanden. Es ist im gesamten Baufeld außerdem mit unterirdischen Kabeltrassen und Stichkabelt- rassen zu rechnen.
3.3 Hochbauten
• entfällt
3.4 Ingenieurbauwerke
• entfällt
3.5 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Im Baubereich befinden sich keine sicherungstechnischen Anlagenteile.
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3.6 Anlagen der Elektrotechnik
• entfällt
3.7 Bahnübergänge/Überwege
Im Anschluss an die Weiche 62 befindet sich ein Überweg. Im Stamm- und Zweiggleis der Weiche befindet sich je 3 Großflächenbetonplatten als Mittelplatten (2,60 x 1,30 m). Zwi- schen den Strängen sowie rechts und links der Platten befindet sich Asphalt.
Im weiteren Verlauf des Gleises befindet sich ein weiterer Überweg zur Ladestraße. Die- ser besteht aus 5 Großflächenbetonplatten (Mittelplatten) mit den Maßen 2,60 x 1,30 m und je Seite 4 Randplatten (2,60 x 0,7 m).
3.8 Anlagen der Telekommunikation
Im gesamten Baubereich können sich Tk-Anlagen befinden.
4 Geplanter Zustand
4.1 Gleisanlagen
Grundlage der weiteren Planung und aller Baudurchführungen sind die gültigen Richtlinien der Deutschen Bahn AG. Die Stationierung des Gleises 55 bezieht sich auf die Baukilo- metrierung der Trassierung. Folgende Oberbauformen sind in dem Gleis 55 geplant:
| km | Oberbauanordnung | Leistungen | Bemerkung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| vorh. | neu | Art | Menge | Einheit | |||
| 0,000 | EW 49-190-1:9 H | EW 49-190-1:9 H | Stopfen | 53 | mLL | Weiche 62 | |
| 0,027- 0,035 | K-49-H | K-49-H | SiE, Stopfen | 2x | 8 | m | ESS W62 |
| 0,035- 0,061 | K-49-BS65-1667 | KS-49-BS66-1539 | GE | 26 | m | ||
| 0,061- 0,076 | W-49-B70-1667 | GE | 15 | m | |||
| 0,076- 0,175 | K-49-BS65-1667 | GE | 99 | m | |||
| 0,175- 0,227 | W-49-B70-1667 | GE | 52 | m | km 0,218: GEA Typ 10Z5MP mit 6 m Bremsweg | ||
| 0,227- 0,230 | K-49-H-1667 | GE | 3 | m |
Der Schwellenabstand im Gleis wird mit dem Abstand von 65 cm hergestellt.
Der Bettungsquerschnitt wird entsprechend der Entwurfsgeschwindigkeit nach Ril 820.2010 (7) regelgerecht hergestellt. Die Dicke der Bettung am Schienenauflager soll 20 cm nicht unter- und 60 cm nicht überschreiten. Die Einschotterung vor Kopf muss 40 cm breit sein. Dieses Maß wird auf 20 cm reduziert, wenn die Rangierwege bis auf Schwellenoberkante verfüllt werden.
Im gesamten Umbaubereich wird die vorhandene Bettung erneuert (Vollaushub). Für die
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Herstellung des Bettungsquerschnittes ist Neuschotter zu verwenden, da sich das Ein- baugebiet in einem Wasserschutzgebiet befindet. Die Qualität der Bettung muss den Technischen Lieferbedingungen Gleisschotter DBS 918 061 entsprechen.
Für den Einbau der BS66-Schwellen in dem Gleis sind aufgearbeitete Schwellen zu ver- wenden. Ebenso können die Schienen für das Gleis aus aufgearbeiteten Stoffen genom- men werden.
Die Schienen der Gleiserneuerung sind in der Regelgüte R260 mit 880 N/mm² vorgese- hen.
Die Herstellung der Mindestlängen zwischen den Schweißstößen ist gewährleistet. Hier- bei ist auf die Einhaltung der Forderungen des gültigen Regelwerkes zu achten. Bei der Anordnung von Schienenverbindungsschweißungen ist darauf zu achten, dass die Schweißungen den Abstand der geschwindigkeitsabhängigen Mindestschienenlängen vom Wechsel der Schwellenart haben. Die Mindestschienenlänge beträgt für die zu er- neuernden Anlagen (v ≤ 50 km/h) 3 m.
Das Gleis wird lückenlos verschweißt. Im Bauzustand können die Stoßstellen verlascht werden. Es ist ein Spannungsausgleich durchzuführen.
Für Neuschienen gilt: Die Schienen sind gemäß Ril 824 mit einem zugelassenen Verfah- ren zu schleifen. Die Schleifarbeiten müssen nach dem Einbau ausgeführt werden.
Im Übergang zum Bestand werden kurze Schienenerneuerungen notwendig. Am Anfang und Ende des Umbaubereiches werden im bestehenden Gleis zur Herstellung der Soll- Trassierung Anpassungsstopfungen bzw. Durcharbeitungen durchgeführt. Vor den Stopf- und Richtarbeiten werden die Befestigungsmittel auf festen Sitz geprüft, fehlendes Klein- eisen wird ersetzt und defektes Kleineisen ausgetauscht.
Für die Bemessung der GEA im Gleis 55 liegt die typischerweise im Gleis in Richtung Gleisabschluss bewegte Masse von 680 t bei Rangierfahrten vor. Aufgrund des hinter dem GEA verkehrenden Parkplatz ist die Schutzklasse 1 zu wählen. Der GEA im Gleis 55 wird mit dem Typ 10 mit 5 Paaren Zusatzbremsen und einem 6 m Bremsweg erneuert. Es wird eine Gleisverstärkung GV3 eingebaut. Im Bereich der GV erfolgt der Einbau eines Stahl- rahmes, wodurch keine Schwellen erforderlich werden. Der Bremsprellbock wird mit Mit- tel- und Seitenpuffern ausgerüstet. Der Überhang beträgt 1,80 m. Durch die Erneuerung des Festprellbocks zu einem Bremsprellbock reduziert sich die Nutzlänge des Gleises um ca. 9 m.
In dem Gleis sind keine Maßnahmen hinsichtlich Sicherungskappen erforderlich, da die Geschwindigkeit v = 25 km/h beträgt (gemäß 820.2010A01). max
Alle beim Rückbau anfallenden Oberbaustoffe sind Eigentum der DB InfraGO AG.
Es wird kein Belastungsstopfgang durchgeführt.
Die Ausführung der Oberbauarbeiten hat nach der Ril 824 zu erfolgen. Für den Einsatz der Baumaschinen ist die Ril 825 zu beachten.
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Randwege / Rangierwege
Im Endzustand sind die Rangierwege bahnlinks wiederherzustellen. Es sind bewuchs- hemmende Materialien gemäß Ril 836.4101 Abschnitt 5, Absatz 4 einzubauen. Die Her- stellung erfolgt mit 10 cm wasserdurchlässigem, trittfestem Material (Schmelzkammergra- nulat 0/8) mit einem Wurzelvlies (gem. DBS 918039) auf einer mittleren Breite von 130 cm.
4.2 Tiefbauten
Gleistiefbau
Im Umbaubereich des Gleises sind keine Arbeiten am Untergrund vorgesehen. Das frei- gelegte Planum ist nachzuverdichten. Es sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
OK Planum: E ≥ 20 MN/m² V2
E ≥ 20 MN/m² vd
Entwässerungsanlagen
Es sind keine neuen Anlagen geplant, eine Veränderung des bestehenden Systems er- folgt nicht.
Kabeltiefbau
Die Lage vorhandener Gleisquerungen und Kabeltrassen bzw. Leitungen ist anhand von Suchschachtungen vor Baubeginn zu erkunden und im Anschluss daran zu sichern bzw. zur Baufeldfreimachung aus- und wieder einzubauen.
4.3 Hochbauten
• entfällt
4.4 Ingenieurbauwerke
• entfällt
4.5 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
• entfällt
4.6 Anlagen der Elektrotechnik
• entfällt
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4.7 Bahnübergänge/Überwege
Die Großflächenbetonplatten der beiden Überwege werden ausgebaut, bauzeitlich gela- gert und nach erfolgtem Gleisumbau wieder eingebaut.
Das freigelegte Planum auf der Straßenseite ist zu verdichten. Es ist folgende Anforde- rung zu erfüllen (RstO 12):
OK Planum: E : 45 MPa V2
OK Frostschutzschicht: E : 120 MPa V2
Im Bereich des Überweges an der Weiche 62 wird der Asphalt erneuert. Der Aufbau der Straße erfolgt nach Bauklasse Bk 3,2 der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus (RStO 12) Tafel 1, Zeile 1 mit Asphalt. Der Untergrund wird verdichtet:
4 cm Gussasphaltdeckschicht: MA 11 S (20/30)
6 cm Asphaltbinderschicht: AC 16 B S (25/55-55)
12 cm Asphalttragschicht: AC 22 T S (50/70)
22 cm Gesamtdicke Oberbau
4.8 Anlagen der Telekommunikation
Die vorhandenen Anlagen sind zu sichern. Es sind keine Änderungen an den Telekom- munikationsanlagen vorgesehen.
4.9 Sonstiges
Am Gleis 55 werden Hochbordsteine HB 15/30 zur Abgrenzung zur Ladestraße eingebaut – bahnrechts km 0,074 – km 0,230. Dies ist erforderlich, damit der Lichtraumabstand nach EBO regelkonform ist. Der Bordstein ist in einem Abstand von 1,60 m zur Gleismitte her- zustellen. Die Höhe der Bordsteinkante ist entsprechend der Ladestraße auszuführen und darf maximal 38 cm über Schienenoberkante betragen.
4.10 Naturschutz / Umwelt
Immissionsschutz:
Bei Arbeiten am Wochenende muss der Immissionsschutz (Lärm) beachtet werden. In besonders schutzbedürftiger Zeit sind die entsprechenden Genehmigungen einzuholen.
Abfallverwertung:
Die ausgebauten Materialien werden grundsätzlich verladen, abtransportiert und ent- sorgt/verwertet. Die vorhandene Bettung wird auf Schadstoffgehalt untersucht und ist ent- sprechend den Prüfergebnissen zu behandeln.
Denkmalschutz:
Der Denkmalschutz ist nicht betroffen.
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Naturschutz / Umwelt:
Die allgemeinen Gesetze sind einzuhalten. Der Umbaubereich liegt teilweise in einem Schutzgebiet.
Durch die umweltfachliche Bauüberwachung im Vorfeld festgelegte BE-Flächen und Bau- tabuzonen sind einzuhalten, es erfolgt eine Einweisung vor Baubeginn. Ihren Anweisun- gen ist stets Folge zu leisten. Die Herrichtung der Baustelleinrichtungsfläche oder gene- relle Inanspruchnahme von Flächen erfordert umweltbezogene Maßnahmen, die vor der Bauausführung organisiert werden. Rückschnittmaßnahmen sind auf den Zeitraum Okto- ber eines Jahres bis Februar des Folgejahres gem. Planung durchzuführen. Darüber hin- aus notwendige (Rück-)Schnittarbeiten sind vor der Durchführung mit dem Umweltfachli- chen Bauüberwacher abzustimmen.
Artenschutz
Das Thema Artenschutz wird im Umweltgutachten sowie in den darin enthaltenen Schutz- maßnahmen dargelegt. Grundsätzlich gilt: Festgelegte BE-Flächen sind zwingend einzu- halten. Reptilienschutzzäune sind freizuhalten von Materialien und Bauarbeiten sollten aus- schließlich im Baufeld erfolgen. Sofern weitere Flächen akquiriert werden, muss sich der Bau AN um sämtliche Genehmigungen kümmern. Das impliziert auch umweltrechtliche und artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen
Gewässerschutz
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sind zur Vermeidung von Eingriffen in das Schutzgut Wasser folgende Hinweise zu beachten:
• Unbedingte Vermeidung von Schadstoffeinträgen (Öl, Treibstoffe, Beton etc.) in Oberflächengewässer und Grundwasser, • keine Baustoffe verwenden, die wassergefährdende Stoffe enthalten, • Maschinen und Baustofflager regelmäßig warten, • Baustellenabwässer reinigen und gebündelt abführen, • Reinigung und gebündelte Abführung der Baustellenabwässer, • Ausführung der Gewässerquerungen möglichst rechtwinklig und geradlinig • Sollten Ölkabel aufgefunden werden, sind diese separat auf Planen zu lagern, dass auslaufende Öle nicht in den Boden versickern können und fachgerecht zu entsorgen.
5 Bauzeit und Baudurchführung
Die Durchführung der GE ist im Zeitraum vom 17.05.2027, 08:00 Uhr bis 04.06.2027, 18:00 Uhr vorgesehen.
Die für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlichen baubetriebstechnologischen Maßnahmen (Monatsbaubetriebsplan, Betra, La) sind terminlich einzuordnen.
Während Vor- und Nacharbeiten ist eine Sicherung mit SiPo und Sakra mit mobilen ATWS vorgesehen.
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Eine endgültige Festlegung der Baustellensicherung erfolgt durch die BzS nach Einord- nung der Maßnahme und den abgestimmten betrieblichen Bedingungen.
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