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Anlage 10.5 - Arbeitsanweisung Verm Richt-Stopf.pdf

Erneuerung von Gleis 2 der U-Bahn-Linie U2 zwischen Zoologischer Garten und Deutsche Oper

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 02:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabekooperation.berlin

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Arbeitsanweisung

Vermessungstechnische Prüfung bei Richt- und Stopfarbeiten

Lage- und Höhentoleranzen für Gleis- und Weichenanlagen

  1. Allgemein

Diese Arbeitsanweisung beschreibt die Vermessungsgrundsätze bei der Prüfung der Gleislage nach Richt- und Stopfarbeiten und zeigt die zulässigen Lage- und Höhentoleranzen für Gleis- und Weichenanlagen.

  1. Vermessungstechnische Prüfung bei Richt- und Stopfarbeiten

2.1 Vermessungstechnische Grunddaten

Zur Durchführung der verm.-techn. Arbeiten im Rahmen von Richt- und Stopfarbeiten werden von der Vermessung U-Bahn folgende Unterlagen der Gleisinstandhaltung zur Weitergabe an das beauftrage Vermessungsbüro beigestellt.

• Gleisfestpunktverzeichnisse • Trassenparameter • Geodätisches Festpunktfeld

Trassenparameter und das geodätische Festpunktfeld werden ausschließlich im EliteCAD-Format übergeben.

2.2 Messgrundsätze und Verfahrensablauf

Die, bei den vermessungstechnischen Arbeiten, einzusetzenden Geräte sind regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit und eventuelle zu berücksichtigende Restfehler zu überprüfen. Ein Prüfplan, aus dem die Regelmäßigkeit der Messmittelüberwachung hervorgeht, ist zu führen. Die Prüfungen sind zu dokumentieren. Die Geräte müssen den im HBVermU-Bahn geforderten Genauigkeiten genügen. Prüfplan und Prüfprotokolle sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

Die Termine für die verm.-techn. Begleitung der Richt- und Stopfarbeiten werden durch den Bauablauf vorgegeben und durch die BVG-Bauleitung kommuniziert.

2.3 Parameter der Instrumentenstandpunkte

Der Standpunkt des Tachymeter ist grundsätzlich so zu wählen, dass die Zielungen zur Fahrkante längs des zu prüfenden Gleises erfolgen können. Die Bestimmung des Gerätestandpunktes erfolgt über eine Ausgleichung („Freie Stationierung“) im übergebenen Festpunktfeld. Es sind mindestens sechs bekannte Festpunkte in günstiger geometrischer Anordnung einzubeziehen.

Die Fehlergrenzen bei der Bestimmung eines Standpunktes sind wie folgt festgelegt:

Max. Standardabweichung der Lage ± 3mm Max. Lagedifferenz (y, x) zu einem Anschlusspunkt: ± 2mm Max. Standardabweichung der Höhe ± 3mm Max. Höhendifferenz zu einem Anschlusspunkt: ±2mm

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Max. Maßstabsfaktor, bezogen auf die tatsächliche Messlänge: ± 3mm 1 Anschließend ist der Maßstab, zur weiteren Fortsetzung der Messung, auf 1 zu setzen.

2.4 Gleiskontrolle

Nach der erfolgten Stationierung wird das Gleis wahlweise mit einer Gleismesslatte oder einem Gleiswinkel erfasst. In jedem Fall sind die Fahrkanten (14mm u SO) zu messen. Der Abstand der Profile beträgt ca. 3m.

Bei einem Standpunktwechsel zur weiteren Verfolgung desselben Gleises ist auf eine ausreichende Stationierungsüberlappung (50% der Bezugspunkte) zu achten. Ebenfalls sind bereits vom vorherigen Standpunkt geprüfte Gleispunkte (mind. zwei Profile) neu zu erfassen. Eine Differenz von fs= 2 mm (als einheitliche Richtungsänderung) ist zulässig.

Die Ergebnisse der anzubringenden Korrekturen sind in geeigneter Weise für die Richt- und Stopfarbeiten zu übermitteln.

Unmittelbar nach den Richt- und Stopfarbeiten sind die Messungen zu wiederholen und zu protokollieren2.

Die Bewertung der Gleislage und der Einleitung von eventuellen Folgemessungen obliegt der BVG- Bauleitung.

2.5 Messungsdokumentation

Das beauftragte Vermessungsbüro hat vor Ort der BVG-Bauleitung das Protokoll zur Lage- und Höhenkontrolle zu übergeben. Es wird von beiden Parteien unterzeichnet. Die Messdateien (Stationierung, Gleiskontrollmessungen und Gleislagedifferenzen) sind nach spätestens drei Werktage an die Vermessung U-Bahn zu übergeben3.

1 als durchgängige einheitliche Maßstabsrichtung im Messgebiet 2 Anlage Messprotokoll 3 Digital als Mail oder Anforderung eines SecureHub Seite 2 von 3

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  1. Anlagen

Zulässige Lage- und Höhentoleranzen für Gleis- und Weichenanlagen

Messprotokoll

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Anlage 1

Zulässige Lage- und Höhentoleranzen für Gleis- und Weichenanlagen

  1. Begriffserläuterungen 1.1 Äußere Genauigkeit

Die äußere Genauigkeit bezeichnet die Lage des Gleises im übergeordneten System. Dazu gehört der Bezug zu den Gleisfestpunkten (a/h-Angaben lt. Gleisfestpunktverzeichnis) und das geodätische Koordinatensystem. Der Abstand zweier Gleisfestpunkte, die zu einer Lageprüfung (a/h-Angaben) herangezogen werden, sollte 5m nicht unterschreiten.

1.2 Innere Genauigkeit

Die innere Genauigkeit bezeichnet die Veränderung der Geometrie innerhalb zweier Messpunkte. Dieser geometrische Verlauf kann ausschließlich verm.-technisch nachgewiesen werden. Das Messpunktraster beträgt 3m.

  1. Lage- und Höhentoleranzen für Gleis- und Weichenanlagen
Bauart: Schotteroberbau
Äußere GenauigkeitInnere Genauigkeit
Lage: ± 10 mmLage: ± 3 mm
Höhe: ± 10 mmHöhe: ± 3 mm

Höhe: ± 10 mm Höhe: ± 3 mm

Bauart: Feste Fahrbahn
Äußere GenauigkeitInnere Genauigkeit
Lage: ± 5 mmLage: ± 2 mm
Höhe: ± 5 mmHöhe: ± 2 mm

Höhe: ± 5 mm Höhe: ± 2 mm

Gleisabschnitte im Bahnsteigbereich und Weichenanlagen
Äußere GenauigkeitInnere Genauigkeit
Lage: ± 5 mmLage: ± 2 mm
Höhe: ± 5 mmHöhe: ± 2 mm

Höhe: ± 5 mm Höhe: ± 2 mm

Stand 30.07.2021

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