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BVB Bauleistungen_INF3-0319-2026.pdf

Erneuerung von Gleis 2 der U-Bahn-Linie U2 zwischen Zoologischer Garten und Deutsche Oper

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 02:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabekooperation.berlin

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Besondere Vertragsbedingungen der BVG Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für die Ausführung von Bauleistungen Anstalt des Öffentlichen Rechts 10096 Berlin

Die genannten Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen

für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).

  1. Ansprechpartner

Im Unternehmen des Auftraggebers ist für die Durchführung des Bauvorhabens zu tech-

nischen Belangen Herr Krieger und zu kaufmännischen Belangen Hr. Phung

Kontaktperson für den Auftragnehmer. Änderungen bleiben vorbehalten.

  1. Vertragsbestandteile und Geltungsreihenfolge

1.1 Vertragsbestandteile sowie Art und Umfang der Leistung

Es gelten die nachstehenden Regelungen. Bei Widersprüchen gilt das in der nachfol-

genden Reihenfolge vorrangig Aufgeführte:

• die Leistungsbeschreibung des AG und deren mitgeltenden Dokumente und tech-

nische Normen • die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) der BVG für die Ausführung von

Bauleistungen • BVB BerlAVG • die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der BVG für die Ausführung von Bauleis-

tungen (ZVB VOB), Stand 07/2015 • die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

(VOB/B) in der jeweils gültigen Fassung • Supplier Code of Conduct • das Zuschlagsschreiben des AG • das bezuschlagte Angebot.

1.2 Geltungsreihenfolge

Bei Widersprüchen zwischen den in Ziff. 1.1 genannten Vertragsbestandteilen gelten die

zuerst genannten jeweils vorrangig und verdrängen die Regelungen der anschließend

genannten:

Formblatt der BVG 1 BVB Bauleistungen 05/2024

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Besondere Vertragsbedingungen der BVG Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für die Ausführung von Bauleistungen Anstalt des Öffentlichen Rechts 10096 Berlin

1.3 Keine Geltung von AGB des AN

Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN werden in keinem Fall Vertragsbestandteil,

auch wenn im bezuschlagten Angebot des AN, in Einzelangeboten bei Rahmenverein-

barungen oder in der wechselseitigen Korrespondenz der Vertragsparteien auf diese

Bezug genommen wird.

  1. Objekt-/Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1)

Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt gem. § 4 Abs. 1 dem Auftraggeber. Sofern der Auf-

traggeber insoweit einen Dritten (z. B. Architekt/Ingenieur/Bauleiter) beauftragt, wird die-

ser als Ansprechpartner/Kontaktperson nachstehend oder gesondert benannt:

Architekten:

Ingenieure:

Bauleiter:

Diese/r wird/werden mit der Objektüberwachung unbeschadet eigener Rechte des Auf-

traggebers beauftragt.

3 Ausführungsfristen (§ 5)

3.1. Mit der Ausführung ist zu beginnen:

unverzüglich nach Erteilung des Auftrages

innerhalb von 12 Werktagen nach besonderer schriftlicher Aufforderung

durch den Auftraggeber, die spätestens Werktage nach Auftragser-

teilung erfolgt.

siehe Leistungsverzeichnis

Die Ausführung beginnt mit der Einrichtung der Baustelle. Die für den Beginn der

Ausführung genannte Frist begründet eine Vertragsfrist im Sinne von § 5 Abs 1

Satz 1.

Formblatt der BVG 2 BVB Bauleistungen 05/2024

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Besondere Vertragsbedingungen der BVG Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für die Ausführung von Bauleistungen Anstalt des Öffentlichen Rechts 10096 Berlin

3.2. Die Leistung ist fertig zustellen:

innerhalb von Werktagen nach dem vereinbarten Beginn der Aus-

führung

siehe Leistungsverzeichnis

Die für die Fertigstellung genannte Frist begründet eine Vertragsfrist im Sinne des

§ 5 Abs. 1 Satz 1.

3.3. Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:

sh. Leistungsverzeichnis

3.4 Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsschreiben den Beginn und das Ende

der Ausführungsfrist und etwaige Einzelfristen datumsmäßig festzulegen. Die da-

tumsmäßige Festlegung erfolgt nach billigem Ermessen. Es gilt § 315 BGB.

  1. Vertragstrafen (§ 11)

4.1. Es wird keine Vertragsstrafe vereinbart.

4.2. Es wird für den Fall schuldhafter Überschreitung der unter Ziff. 2 der Beson-

deren Vertragsbedingungen vereinbarten Fertigstellungsfrist durch den Auf-

tragnehmer eine Vertragsstrafe zu Lasten des Auftragnehmers in Höhe von

0,1 % der Netto-Auftragssumme pro Werktag, insgesamt jedoch (Summe

aller Vertragsstrafen) eine Vertragsstrafe von höchstens 5 % der Netto-Auf-

tragssumme vereinbart.

4.3. Es wird unter Ziffer 13 Punkt 4 dieser BVB eine ergänzende/individuelle Ver-

tragsstrafenregelung getroffen (zu den Einzelheiten siehe dort).

  1. Verjährung für Mängelansprüche (§ 13)

Für Mängelansprüche gelten die nachstehenden Verjährungsfristen:

Sind hier keine Verjährungsfristen angegeben, so gilt die Verjährungsfrist des § 13

Abs. 4 VOB/B.

Formblatt der BVG 3 BVB Bauleistungen 05/2024

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Besondere Vertragsbedingungen der BVG Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für die Ausführung von Bauleistungen Anstalt des Öffentlichen Rechts 10096 Berlin

6 Sicherheitsleistung (§ 17)

6.1. Auf eine Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.

Als Sicherheit für die Vertragserfüllung ist eine Bürgschaft in Höhe von 5

v.H. der Bruttoauftragssumme zu stellen.

Folgende Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung wird vereinbart:

Leistet der Auftragnehmer im Falle der individuellen Vereinbarung einer Si-

cherheit für die Vertragserfüllung oder der Vereinbarung einer Vertragser-

füllungsbürgschaft nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so

ist der Auftraggeber berechtigt, die Abschlagszahlungen einzubehalten, bis

der Sicherheitsbetrag erreicht ist.

6.2. Auf eine Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet.

Als Sicherheit für Mängelansprüche werden 3 v.H. der Bruttoabrechnungs-

summe einbehalten.

Als Sicherheit für Mängelansprüche werden v.H. der Bruttoabrechungs-

summe einbehalten.

6.3. Sofern gemäß Ziffer 5.1. oder 5.2. eine bestimmte Art der Sicherheit gefordert wird,

bleibt es dem Auftragnehmer überlassen, von seinem Wahl- und Austauschrecht

gemäß § 17 Abs. 3 Gebrauch zu machen. Die BVG akzeptiert statt der vereinbar-

ten Sicherheit jede andere Art der Sicherheitsleistung im Sinne von § 17. Wenn

Sicherheit durch eine Bürgschaft geleistet wird, muss diese den Anforderungen

gemäß Ziffer 16 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der BVG (ZVB/VOB) ent-

sprechen.

  1. Rechnungen (§ 14)

7.1. Abweichend von Nr. 12.1. der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der BVG

(ZVB/VOB/B) sind alle Rechnungen sowie die notwendigen Rechnungsunterla-

gen i.S.v. § 14 Nr. 1 Satz 3 (z.B. Mengenberechungen, Zeichnungen und andere

Belege) beim Auftraggeber bei

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR

Formblatt der BVG 4 BVB Bauleistungen 05/2024

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Besondere Vertragsbedingungen der BVG Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für die Ausführung von Bauleistungen Anstalt des Öffentlichen Rechts 10096 Berlin

Abt. VRF-RW2/Rechnungsstelle -BAU-

IPLZ 44110

Holzmarktstraße 15-17

10179 Berlin

einzureichen.

7.2. Mit der Schlussrechnung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Formblatt

"Bilanz über die durchgeführte Entsorgung (Verwertung und Beseitigung)", die

Begleit- und Wiegescheine sowie die Einzel-Entsorgungsnachweise unterzeich-

net einzureichen.

  1. Preise (§ 2)

Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise.

  1. Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4)

Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede ge-

troffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H.

der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden

in anderer Höhe nachgewiesen wird.

Das gleiche gilt auch, wenn der Auftragnehmer sich an einer Wettbewerbsbe-

schränkung beteiligt hat, die den für die Ausschreibung relevanten zeitlichen,

räumlichen und sachlichen Markt betrifft.

Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.

Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbeson-

dere solche aus § 8 Abs. 4 bleiben unberührt.

  1. Haftpflichtversicherung (§ 10), Verkehrssicherungspflicht

10.1

Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragszeit eine Haftpflichtversiche- rung mit folgenden Versicherungssummen unterhalten:

• für Personen- und Sachschäden je Schadensfall

Formblatt der BVG 5 BVB Bauleistungen 05/2024

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Besondere Vertragsbedingungen der BVG Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für die Ausführung von Bauleistungen Anstalt des Öffentlichen Rechts 10096 Berlin

EUR 10.000.000,00 €

• für Vermögensschäden je Schadensfall

EUR 1.000.000,00 €

Die Haftpflichtversicherung muss einen entsprechend der Art der dem Auftragneh-

mer übertragenen Arbeiten ausreichenden Versicherungsschutz vorsehen, insbeson-

dere die Haftpflicht des Auftragnehmers wegen Schäden durch Rammarbeiten, Sen-

kungen von Grundstücken, Veränderungen der Grundwasserverhältnisse und Erdrut-

sche aufgrund von Baumaßnahmen einschließen.

Der Auftragnehmer hat eine entsprechende Haftpflichtversicherung vor Beginn

der Arbeiten gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.

Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn

und soweit eine Versicherung nicht mehr besteht. In diesem Fall ist er verpflichtet,

unverzüglich durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages den Versiche-

rungsschutz für die gesamte Vertragszeit nachzuholen, zu gewährleisten und

nachzuweisen. Der Auftragnehmer tritt hiermit die sich aus den bestehenden bzw.

abzuschließenden Versicherungsverträgen entstehenden Ansprüche sicherheits-

halber an den Auftraggeber ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Der Auftrag-

nehmer bleibt jedoch, solange er die ihm obliegenden Verpflichtungen aus diesem

Vertrag erfüllt, berechtigt, alle Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.

Sofern gemäß Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig ist, weist der

Auftragnehmer hiermit die Versicherungen unwiderruflich an, etwaige Zahlungen

nur an den Auftraggeber zu leisten.

10.2

Dem Auftragnehmer obliegt für die gesamte Dauer der Baumaßnahme die Ver-

kehrssicherungspflicht auf der Baustelle und im Einwirkungsbereich des Bauvor-

habens. Der Auftragnehmer ist bis zur Schlussabnahme des Bauvorhabens ver-

pflichtet, unter vollständiger Entlastung des Auftraggebers alle die Sicherheit auf

der Baustelle maßgeblichen gesetzlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen

und behördlichen Vorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften zu beachten

und danach erforderliche Maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten.

Formblatt der BVG 6 BVB Bauleistungen 05/2024

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Besondere Vertragsbedingungen der BVG Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für die Ausführung von Bauleistungen Anstalt des Öffentlichen Rechts 10096 Berlin

Dies gilt unabhängig davon, ob sich die entsprechenden Vorschriften an den Auf-

tragnehmer oder den Auftraggeber richten. Der Auftragnehmer stellt den Auftrag-

geber von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Bautätigkeit, einer Verletzung

der Verkehrssicherungspflicht oder einem Verstoß gegen gesetzliche, öffentlich-

rechtliche und behördliche Vorschriften beruhen.

  1. Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenom-

mene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b

EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

  1. Abfallentsorgung Für notwendige abfallwirtschaftliche Tätigkeiten muss der AN oder die für diese

Tätigkeiten vorgesehenen Nachunternehmer für alle Abfallarten ein gültiges Zerti-

fikat gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung haben.

Die im Formblatt "Aufstellung der vorgesehenen Entsorgungsdienstleistungen" ge-

machten Angaben zur Verwertung und Entsorgung der im Leistungsverzeichnis

genannten Abfallarten und der dort übertragenen Tätigkeiten/Aufgaben sind Ver-

tragsbestandteil. Im Übrigen gilt Ziffer 7 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der

BVG (ZVB/VOB).

12.1 Vertragsbedingungen zum Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz

(BerlAVG)

Es gelten die in der Anlage aufgeführten Vertragsbedingungen zum Berliner Aus-

schreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) (Seite 1 bis 6) bei Vergaben oberhalb

EU-Schwellenwert.

12.2 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (BVB EE FFV)

Es gelten die in der Anlage aufgeführten Besondere Vertragsbedingungen zur

Frauenförderung (BVB/EE-FFV) (Seite 1 – 4).

Formblatt der BVG 7 BVB Bauleistungen 05/2024

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Besondere Vertragsbedingungen der BVG Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für die Ausführung von Bauleistungen Anstalt des Öffentlichen Rechts 10096 Berlin

Hierzu hat der Bieter, die in der Anlage Besondere Vertragsbedingungen zur Frau-

enförderung (BVB EE FFV) geforderten Angaben zu tätigen und mit dem Angebot

abzugeben.

  1. Weitere besondere Vertragsbedingungen

☒ 1.) Sofern Nachtragsangebote für geänderten und zusätzliche Leistungen ein- zureichen sind, müssen diese neben dem Nachtragsangebot die Nachtragskal- kulation (Einzelkosten der Teilleistungen, Gemeinkosten, Zuschlags- bzw. Um- lagefaktoren und Kalkulationsmittellohn etc.) sowie nach Erfordernis Nachun- ternehmerangebote, Nachunternehmerkalkulation, Materialpreisnachweise o.ä. enthalten. Unvollständige Nachtragsangebote können ohne Prüfung ab- gewiesen werden. Detaillierte Ausführung sind der „Anlage zu den BVB's_Auf- bau von NT-Angeboten und Abrechnung von NT's_v2“ zu entnehmen.

☒ 2.) Für die Vergütung von geänderten und zusätzlichen Leistungen sowie auch die Vergütung von Mindermengen (<90%) bzw. Mehrmengen (>110%) gilt Folgendes:

Die Höhe des Vergütungsanspruchs für den infolge einer Anordnung ver- mehrten oder verminderten Aufwand des AN ist nach den tatsächlich erfor- derlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäfts- kosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln. Die zum Hauptangebot durch das Dokument "Angaben zur Preisermittlung" mitgeteilten Zuschläge haben hier lediglich einen orientierenden Charakter. Der AG behält sich vor, bei Nachträ- gen die Zuschläge zu verhandeln.

☒ 3.) Der AG behält sich vor, das Preisblatt 223 der A-Bau (Aufgliederung der Einheitspreise) als Vorbereitung der Verhandlungen für ausgewählte Positio- nen des Angebotes vom Bieter abzufordern.

☒ 4.) Dem AN ist bekannt, dass die BVG dem LkSG unterliegt. Er verpflichtet sich gegenüber dem AG, die von der Geschäftsleitung des AG verlangten und im Supplier Code of Conduct (Anlage) niedergelegten menschenrechts- bezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des ver- tragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entspre- chend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags ange- messen zu adressieren. Der AN wird den AG bei der risikobasierten Durch- führung von Kontrollen zur Einhaltung der vorgenannten Verpflichtungen voll- umfänglich unterstützen und ihm alle erforderlichen Informationen zur Verfü- gung stellen

Formblatt der BVG 8 BVB Bauleistungen 05/2024

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