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Erneuerung von Fenstern, Türen und Klingel- und Wechselsprechanlage

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 12:20 (Europe/Berlin)

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Anlage zum Angebot Vergabenummer: 2026-0218 Bauvorhaben: Warschauer Str.71, 10243 Berlin Leistungsumfang: Einbau von Türen und Fenstern

Funk BauRisk-Police-Umsatzvertrag

Überblick über den Versicherungsschutz für die am Bauprojekt Warschauer Str.71, 10243 Berlin beteiligten ausführenden Unternehmen

FUNK-NR. 01 06112 0158/ 460-0001 Versicherungsschein-Nr. 13 300907 07010


A ALLGEMEINER TEIL

A.1 Versicherungsnehmer

Versicherungsnehmer ist die WBM Wohnungsgesellschaft Berlin-Mitte mbH.

A.2 Versicherte

Versicherte dieses Vertrages sind

• alle angeschlossenen Unternehmen,

• Wohnungseigentümergemeinschaften, die den Versicherungsnehmer mit der Durchführung und Abwicklung von versicherten Bauprojekten beauftragt haben,

• die mit der Ausführung und den Arbeiten für das Bauprojekt beauftragten Haupt- und Nachunternehmer einschließ- lich Arbeitsgemeinschaften.

A.3 Versicherer

Versicherer ist der HDI Global SE.

A.4 Versicherungsvertragsgrundlage

Dem Vertrag liegen insbesondere zu Grunde

• die Allgemeinen Bedingungen für die Bauleistungs-Versicherung durch Auftraggeber (ABN, Fassung 2008), inkl. der Klauseln TK 5236, TK 5237, TK 5256, TK 5257, TK 5260, TK 5858 und TK 5859 zu den ABN,

• die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB, Fassung 2008),

• sowie die geschriebenen Bedingungen.

A.5 Gegenstand der Versicherung

Sämtliche Leistungen und Tätigkeiten sowie die gesetzliche Haftpflicht der Versicherten für die Folgen von Verstößen bei Leistungen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt.

A.6 Beginn und Ende des Vertrages

Der Versicherungsschutz beginnt am 01.01.2019 / 12 Uhr und endet am 01.01.2026 / 12 Uhr.

Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jewei- ligen Ablauf gekündigt wird.

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A.7 Verzicht auf Rückgriff gegen Versicherte und Mitversicherung gegenseitiger Ansprüche

Es gilt ein genereller Verzicht auf Rückgriff gegen Versicherte. Hiervon ausgenommen sind lediglich Schäden und Verluste, hervorgerufen durch Vorsatz der Repräsentanten des Versicherten.

Gegenseitige Ansprüche der Versicherten sind mitversichert. Dies gilt jedoch nicht bei Ansprüchen der Partner der Arbeitsgemeinschaft untereinander sowie Ansprüchen der Arbeitsgemeinschaft gegen die Partner oder umgekehrt wegen solcher Schäden, die ein Partner oder die Arbeitsgemeinschaft unmittelbar erlitten hat.

A.8 Kündigungsverzicht

Abweichend von §§ 99, 111 VVG sowie Ziffer 19 AHB und § 14 ABN verzichtet der Versicherer auf sein Kündigungs- recht nach dem Versicherungsfall nur, wenn zur Verhütung weiterer Schäden vom Versicherer verlangte, wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen durchgesetzt werden.

Ziffern 20, 21 AHB gelten gestrichen.

B BAULEISTUNGS-VERSICHERUNG

B.1 Versicherte Sachen

Versichert sind sämtliche Lieferungen und Leistungen einschließlich der technischen Ausstattung und der dazuge- hörenden Außenanlagen.

Mitversichert sind Stromerzeugungs- und -versorgungsanlagen, Datenverarbeitungs- und sonstige selbstständige elektronische Anlagen.

Mitversichert sind Bauzäune sowie Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe.

Mitversichert sind Baugrund-/Bodenmassen, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen und nicht in der Bausumme enthalten sind.

Mitversichert sind Baustelleneinrichtungen, wie Baubüros und -container (jeweils ohne Inhalt), Bauzäune etc.

B.2 Versicherte Gefahren

Entschädigung wird geleistet für

• unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Sachen,

• Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile,

• Glasbruchschäden, die auch nach dem fertigen Einbau bis zur Gesamtfertigstellung entstehen,

• Schäden an Glas-, Metall- oder Kunststoffoberflächen sowie an Oberflächen vorgehängter Fassaden durch eine Tätigkeit an diesen Sachen,

• Schäden durch ungewöhnliches und außergewöhnliches Hochwasser,

• Schäden durch Streik, Aussperrung, Aufstand, Rebellion, innere Unruhen und Plünderungen,

• Schäden während teilweiser oder gänzlicher Unterbrechungen der Bauarbeiten bis zu sechs Monaten,

• Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.

Nicht versichert sind Schäden durch

• normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn für den Witterungsschaden eine andere versicherte Gefahr mit über- wiegender Wahrscheinlichkeit mitwirkende Ursache war oder nach den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden,

• Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Verfügungen von hoher Hand.

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B.3 Umfang der Ersatzpflicht

Schäden an der Leistung eines Auftragnehmers, für welche dieser die Gefahr trägt (z. B. gemäß § 7 VOB/B), werden von der Versicherung mit den nachgewiesenen Selbstkosten (ohne Zuschläge für Wagnis und Gewinn, nicht schaden- bedingte Baustellengemeinkosten und allgemeine Geschäftskosten) bzw. mit 95 % der Preise des Leistungsverzeich- nisses entschädigt.

Zu den Wiederherstellungskosten gehören auch Mehrkosten für Überstunden, Sonntags- Feiertags- und Nachtarbeit sowie Eil- und Expressfrachten.

Aufwendungen für die Behebung solcher Auftragnehmereigenschäden stellen keinen steuerpflichtigen Umsatz dar. Die Mehrwertsteuer ist demnach nicht ersatzpflichtig. Für den Teil der Leistung, für den der Versicherungsnehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist die Mehrwertsteuer ersatzpflichtig.

B.4 Versicherungssumme

Die Versicherungssumme entspricht der vorläufigen Gesamt-Bausumme.

B.5 Versicherte Kosten

Mitversichert sind auf „Erstes Risiko“ nachfolgende Kosten:

• Wiederbeschaffung Daten/Datenträger 100.000 €,

• Sachverständigenkosten 100.000 €,

• Schadensuchkosten 250.000 €,

• Baugrund und Bodenmassen 250.000 €,

• Baustelleneinrichtungen 250.000 €,

• Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe 250.000 €,

• Dekontaminations-/Entsorgungskosten 500.000 €,

• Zusätzliche Aufräumungskosten 2.000.000 €.

• Schäden an der Altbausubstanz 1.000.000 €.

Hat der Versicherer Entschädigung zu leisten, so wird die jeweilige Erstrisikosumme prämienfrei wieder aufgefüllt.

B.6 Beginn und Ende der Haftung

Die Haftung beginnt mit der Einrichtung der Baustelle des jeweiligen Einzelbauprojektes. Sie endet mit der Gesamtab- nahme oder nach Ablauf von 6 Werktagen seit Beginn der Benutzung/ Bezug des gesamten Bauvorhabens.

Sind nach dem Haftungsende noch Restarbeiten auszuführen, besteht hierfür weiterhin Versicherungsschutz.

Nach dem Haftungsende leistet der Versicherer während einer Nachhaftungszeit von 24 Monaten Entschädigung für unvorhergesehene Sachschäden an den versicherten Sachen, die bei der Erfüllung der Gewährleistungs- oder Restarbeiten im Rahmen der bauvertraglichen Verpflichtungen verursacht werden bzw. die während der versicherten Bauzeit auf der Baustelle gesetzt werden und sich während der Nachhaftungszeit verwirklichen.

B.7 Selbstbehalt

Der generelle Selbstbehalt beträgt 1000 € je Versicherungsfall.

Hinsichtlich der Versicherungssumme und des Selbstbehaltes werden als ein Versicherungsfall angesehen alle Schäden an versicherten Sachen durch Erdbeben, Sturm, Hurrikan, Wirbelsturm, Bodensenkung, Erdrutsch oder Hochwasser, sofern sie während eines Zeitraumes von 72 aufeinanderfolgenden Stunden eintreten.

C BETRIEBS- UND UMWELT-HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG (INKL. DER BAUHERREN- HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG)

C.1 Versicherte Tätigkeit

Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein Versicherter während der Wirksamkeit des Vertrages wegen eines bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit eingetretenen Schadenereignisses auf Grund von gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten in Anspruch genommen wird.

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C.2 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einrichtung der Baustelle des jeweiligen Bauprojektes und endet mit der jeweiligen Gesamtabnahme.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden, die bis zu fünf Jahren nach Beendigung der versicherten Risiken eintreten, wenn deren Ursachen in der Bauzeit liegen. Die Nachhaftung gemäß HUK-Umweltverbandsmodell gilt für die Dauer von 3 Jahren.

C.3 Bestandteile des Versicherungsschutzumfanges

Mitversichert sind abweichend von Ziffer 7.14 und 7.10 AHB-Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch

• Senkungen und Hebungen von Grundstücken (auch eines darauf errichteten Werkes oder eines Teils eines solchen), soweit die Schäden auf Unterfangen oder Unterfahren von Bauwerken zurückzuführen sind, besteht Versicherungsschutz auch abweichend von Ziffer 7.7 AHB,

• Erdrutschungen, Erschütterungen infolge von Rammarbeiten (insbesondere Rammen, Rütteln, Herstellen von Schlitz- und Spundwänden, Zieh-, Bohr-, Verdichtungs- und ähnliche Arbeiten),

• Überschwemmung stehender oder fließender Gewässer,

• allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit, von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.),

• Abwässer (mit Ausnahme von Gewässerschäden) und Schwammbildung.

In Abänderung von Ziffer 7.7 AHB sind Schäden mitversichert, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit der Versicherten an und mit diesen Sachen entstanden sind.

Mitversichert sind Schäden an Freileitungen sowie Erdleitungen (Kabel, Kanäle, Rohrleitungen etc.) unter Einschluss der sich daraus ergebenden Folgeschäden und Medienverluste.

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz, Halten, Führen, Verwenden oder Verleihen von Geräten, die sich nicht durch eigene Kraft fortbewegen können (Kräne, Winden, Be-/Entladevorrichtungen etc.), Arbeitsmaschi- nen, Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie sonstigen nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.

Mitversichert sind Be- und Entladeschäden der vorgenannten Fahrzeuge und Geräte.

Mitversichert sind – abweichend von Ziffer 7.7 und 7.10 AHB – Haftpflichtansprüche aus der Vornahme von Abbruch- und Sprengarbeiten, die im Zusammenhang mit der durchzuführenden Baumaßnahme stehen.

Mitversichert sind – abweichend von Ziffer 7.7 und 7.10 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus Kriegsfolgen (z. B. Blindgänger, Detonation von Munition/Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg).

Mitversichert ist die – im gesetzlichen Umfang – durch Vertrag oder Vereinbarung übernommene Haftpflicht.

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln Dritter.

Mitversichert sind Schäden an gemieteten Räumlichkeiten und deren Ausstattung.

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem deckungsvorsorgefreien Umgang mit radioaktiven Stoffen, Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern sowie mit Laser- und Maserstrahlern.

Mitversichert sind Schadenverhütungskosten, sofern eine vorherige Abstimmung mit dem Versicherer erfolgt ist.

C.4 Ausschlüsse

Im Hinblick auf die Ausschlüsse wird auf die AHB sowie das Umweltverbandsmodell verwiesen. Ferner sind Anlagen nach dem Umwelthaftungs- und Bundesimmissionsschutzgesetz nicht versichert.

C.5 Versicherungssummen

Innerhalb der Betriebs-Haftpflicht-Versicherung (inkl. der Bauherren-Haftpflicht-Versicherung) beträgt die Versiche- rungssumme je Versicherungsfall 10.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, dreifach maximiert für alle Schäden eines Versicherungsjahres.

Für den Versicherungsschutz nach dem Umwelt-Verbandsmodell beträgt die Versicherungssumme je Versicherungs- fall 10.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, dreifach maximiert im Rahmen der vorgenannten Versicherungssumme der Betriebs-Haftpflicht-Versicherung für alle Schäden eines Versicherungsjahres.

Für Schadenverhütungskosten gilt ein Sublimit von 500.000 €.

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Für das Abhandenkommen von Schlüsseln Dritter gilt ein Sublimit von 100.000 €, dreifach maximiert für alle Schäden eines Versicherungsjahres.

C.6 Selbstbehalt

Der generelle Selbstbehalt beträgt 5.000 € je Versicherungsfall. Bei Personenschäden wird grundsätzlich kein Selbst- behalt abgezogen.

D UMWELTSCHADENSVERSICHERUNG

D.1 Gegenstand des Vertrages

Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der Versicherten gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Umweltschaden ist die Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebens- räumen, der Gewässer und des Bodens. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Versicherten von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten der oben genannten Art in Anspruch genommen werden.

D.2 Umfang des Versicherungsschutzes

Mitversichert ist die Umweltschaden-Basis-Versicherung inkl. des Zusatzbausteins 1.

D.3 Versicherungssummen

Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 €, einfach maximiert im Rahmen der vorgenannten Versicherungssumme der Betriebs-Haftpflicht-Versicherung für alle Schäden eines Versicherungsjahres.

Für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls gilt ein Sublimit von 1.500.000 €, einfach maximiert.

Für den Zusatzbaustein 1 gilt ein Sublimit von 2.500.000 €, einfach maximiert.

D.4 Selbstbehalt

Der Selbstbehalt beträgt 5.000 € je Versicherungsfall.

Diese Synopse dient nur der Übersichtlichkeit. Allein rechtlich verbindlich gelten die Regelungen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages.

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Funk BauRisk-Police

Merkblatt zum Schadenmanagement für das Bauprojekt Warschauer Str.71,

FUNK-NR. 01 06112 0158/460-0001 Versicherungsschein-Nr. 13 300907 07010


Die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH hat für das Bauprojekt „Warschauer Str.71, “, eine Funk Bau- Risk-Police (Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung) abgeschlossen. Dieser Versicherungsschutz schließt alle auf der Baustelle tätigen, ausführenden Unternehmen sowie sämtliche Architekten, Ingenieure, Gutachter, Sonderfachleute, Sicherheitskoordinatoren, Projektmanager (Projektsteuerer, -controller, -entwickler, -developer) etc. als Versicherte mit ein.

Die Funk Versicherungsmakler GmbH ist als Versicherungsmakler der Interessenvertreter/Treuhänder des Bauherrn und der Versicherten. Die Funk Gruppe wird in diesem Sinne bei Eintritt eines Schadenereignisses gegenüber dem Versicherer tätig.

Der Umfang des Versicherungsschutzes ist aus dem Versicherungsüberblick ersichtlich.

Bei speziellen Fragen zum Inhalt des Versicherungsschutzes sowie zur Verhaltensweise bei einem Schadenfall können sich die Versicherten an die Funk Gruppe wenden. Ansprechpartner sind:

Herr Dr. Philip Kurth Tel. +49 30 250092-764 Fax +49 30 25009222-764 Email p.kurth@funk-gruppe.de

und

Frau Marina Grenzendörfer Tel. +49 30 250092-721 Fax +49 30 25009222-721 Email m.grenzendoerfer@funk-gruppe.de

Den Auftragnehmern des Bauherrn obliegt die Verantwortung, dieses Merkblatt, das Schadenmeldeformular und den Versicherungsüberblick an Ihre jeweiligen Nachauftragnehmer weiterzuleiten.

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Funk BauRisk-Police

Merkblatt zum Verhalten im Schadenfall für das Bauprojekt Warschauer Str.71

FUNK-NR. 01 06112 0158/460-0002 Versicherungsschein-Nr. 13 300907 07010


Bei einem Schadenereignis ist unverzüglich eine schriftliche Schadenmeldung mit Angaben zu Eintritt, Ursache, und der voraussichtlichen Höhe des Schadens der Funk Gruppe zuzuleiten. Nach Möglichkeit ist dazu das übergebene Schadenmeldeformular der Funk Gruppe zu verwenden. Fotos und Skizzen zur Beweissicherung sollten immer ange- fertigt werden.

Bei einem Haftpflichtschaden obliegt es grundsätzlich dem Schädiger (Versicherungsnehmer/Versicherter), den Schaden zu melden. Da dies nicht immer sichergestellt ist, ist es bei gegenseitigen Ansprüchen ratsam, wenn der Geschädigte eine Kopie des Anspruchschreibens an den Schädiger der Funk Gruppe übermittelt. Seitens der Funk Gruppe erfolgt sodann eine Rückmeldung zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise bei den involvierten Parteien.

Bei Bauleistungsschäden hat immer der Geschädigte den Schaden zu melden und der Funk Gruppe bzw. dem Versi- cherer Gelegenheit zur Schadenbesichtigung zu geben. Grundsätzlich werden alle Schadenbesichtigungen (mit oder ohne Versicherer) durch die Funk Gruppe koordiniert. Bis dahin ist - soweit zumutbar - das Schadenbild nicht zu verändern.

Neben dem Schädiger ist auch immer der Versicherungsnehmer zur Schadenmeldung berechtigt.

Sind sofortige Maßnahmen zur Rettung bzw. Schadenminderung - vor allem bei Großschäden - erforderlich, ist die Funk Gruppe unverzüglich vorab telefonisch zu informieren, um ggf. unter Einbindung des Versicherers die erforderli- chen Maßnahmen zur Rettung bzw. Schadenminderung veranlassen zu können.

Der Versicherte hat die Pflicht, auf Anweisung alle Schadenunterlagen und -belege herauszugeben. Folgende Unter- lagen und Informationen werden für die Beurteilung benötigt:

• Was wurde beschädigt und wie war der Schadenshergang?

• Wer war der Verursacher?

• Wer war Zeuge?

• Bei Haftpflichtschäden: Stellungnahme des Verursachers zu der Haftbarhaltung des Geschädigten

• Wann wurde der Schaden festgestellt/ist der Schaden eingetreten?

• Wie hoch wird der Schaden geschätzt?

• Kostenbelege

• An wen können Rückfragen gestellt werden? (Name/Firma, Kontaktdaten)

• Fotodokumentation

Bei einem Einbruch- oder Diebstahlschaden an (eingebauten) Materialien oder Bauteilen ist dieser immer auch bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und von dort bestätigen zu lassen. Tagebuch-Nummer der Anzeige und das amtliche Ermittlungsergebnis sind dem Versicherer über die Funk Gruppe einzureichen. Unterbleibt die Anzeige, so ist der Versicherer von seiner Verpflichtung zur Leistung frei.

Der Versicherte muss die Funk Gruppe über den aktuellen Stand des Schadens informieren. Die Funk Gruppe wird den Schaden unverzüglich bei dem Versicherer anzeigen und die weitere Kommunikation zwischen Versichertem und Versicherer übernehmen.

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Funk BauRisk-Police

Schadenmeldeformular für das Bauprojekt Warschauer Str.71

FUNK-NR. 01 06112 0158/460-0001 Versicherungsschein-Nr. 13 300907 07010


Telefax: +49 30 250092 22 764 Telefon: +49 30 250092 764 Funk Versicherungsmakler GmbH, Budapester Str. 31, 10787 Berlin


Betroffenes Gewerk/(Fach-)Planungsbereich:
Firma: Ansprechpartner: Fon/Fax: E-Mail:
Schadenort:
Uhrzeit:
Schadenhöhe:
Pol. Aktenzeichen: (bei Einbruch-/ Diebstahlschäden)
Ansprechpartner (bei Haftpflichtschäden): Fon/Fax: E-Mail:
Zeugen:
zuständiger Bauleiter/ Fachplaner: Ansprechpartner: Fon/Fax: E-Mail:
Betroffene Leistung gemäß § 12 VOB/B abgenommen? Datum:

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Anlage zum Angebot Vergabenummer: 2026-0218 Bauvorhaben: Warschauer Str.71, 10243 Berlin Leistungsumfang: Einbau von Türen und Fenstern

Funk BauRisk-Police

Schadenmeldeformular für das Bauprojekt Warschauer Str.71

FUNK-NR. 01 06112 0158/460-0001 Versicherungsschein-Nr. 13 300907 07010


Schadenbeschreibung (bei Personenschäden Art und Umfang der Verletzungen):

Schadenursache:

Bisher getroffene Maßnahmen:

(ggf. Anlage, Skizze, Planausschnitt etc.)



Ort, Datum


Unterschrift/Stempel Unterschrift/Stempel

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