Angebot
| Auftraggeber: | WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH |
| Angebot für: | Einbau von Türen und Fenstern |
| Baumaßnahme: | Warschauer Str.71, 10243 Berlin |
| 1. Allgemeine Angaben zum Bieter |
| Name des Bieters/ Unternehmens: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land): | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Jahr der Unternehmensgründung: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Rechtsform: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Unternehmensinhaber: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. (bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter) | |
| Bietergemeinschaft: | [ ] | ja, die Bietergemeinschaftserklärung sowie die Bieterbögen der jeweiligen Mitglieder liegen bei. |
| Ansprechpartner/in für das laufende Vergabeverfahren: * | Frau/Herr: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Tel.: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Fax: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| E-Mail: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Ansprechpartner/in für die Vertragsabwicklung: | Frau/Herr: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Tel.: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Fax: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| E-Mail: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
* Die hier vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse wird unter anderem für die Zuschlagserteilung genutzt.
Das Angebot besteht aus den folgenden Vertragsunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertrags- bestandteil werden und in der nachfolgenden Reihenfolge gelten:
[x] Angebotsdeckblatt
[x] dieses Angebot
[x] Leistungsverzeichnis mit Preisen
[x] V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
[x] ggf. Unterauftragnehmererklärung
[x] ggf. Erklärung zur Eignungsleihe
[x] Teil C – Vertragsbedingungen
[x] die "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" VOB Teil B und C,
in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung,
[x] V 2413F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungs- leistungen
[x] V_241 F Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel
[x] Pläne/Zeichnungen/Grundrisse
[x] die im Rahmen des Vergabeverfahrens erteilten Antworten auf die Bieterfragen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Ich/Wir bestätige(n) die Richtigkeit der in diesem Angebot genannten Angaben und die Richtigkeit der Eigenerklärungen.
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Ort, Datum
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Name des Erklärenden (bei elektronischer Angebotsabgabe)
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur bzw. die Benennung des Namens des Erklärenden die händische Unterschrift.
Angabe zur Registrierung im Lieferantenportal der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaften
[ ] Ich bin/Wir sind im Lieferantenportal der Berliner Wohnungsbaugesellschaften registriert. Registrierungsnummer: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Ich/Wir bestätige/n hiermit, dass die im Lieferantenportal der Wohnungsbaugesellschaften hinterlegten
Angaben und Erklärungen zu verwenden sind und versichere, dass diese weiterhin gültig und vollständig sind.
[ ] Ich bin/Wir sind nicht im Lieferantenportal der Wohnungsbaugesellschaften registriert.
Wir beauftragen im Rahmen von Neubauten und der Bewirtschaftung unserer Bestandsimmobilien zahlreiche Liefer-, Dienst- und Bauaufträge. Daher sind wir am Etablieren bzw. an der Fortführung einer vertrauensvollen, langfristigen Beziehung mit unseren Geschäftspartner*innen interessiert. Aus diesem Grund haben wir zusammen mit den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften (degewo AG, GESOBAU AG, Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH, HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, ProPotsdam GmbH) ein gemeinsames Lieferantenportal entwickelt.
Nach der Registrierung in unserem Lieferantenportal dürfen wir Ihr Unternehmen bei Beschränkten und Freihändigen Vergaben berücksichtigen und zur Angebotsabgabe auffordern.
Die Registrierung im Lieferantenprotal ist kostenfrei. Eine eigene Software benötigen Sie nicht, das Portal funktioniert ganz einfach über den Browser. Selbstverständlich werden die geltenden Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften eingehalten.
Bitte registrieren Sie sich unter folgendem Link: Lieferantenportal der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften
| Öffentliche Ausschreibung (ÖA) |
| Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass * im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, * der bevollmächtigte Vertreter und 1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. * die Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mitgliedern besteht: 2. Mitglied Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. 3. Mitglied Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. 4. Mitglied Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. 5. Mitglied Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. (Anzugeben ist jeweils die vollständige Firma und Adresse) * der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und sich die Vollmacht auch auf die Bietererklärungen des Teilnahmeantrages und eines Angebotes bezieht, * alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Benennung der Erklärenden der Bewerber-/Bietergemeinschaft Mitglied 1: Ort/Datum/Vor- und Nachname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Mitglied 2: Ort/Datum/Vor- und Nachname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Mitglied 3: Ort/Datum/Vor- und Nachname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Mitglied 4: Ort/Datum/Vor- und Nachname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Mitglied 5: Ort/Datum/Vor- und Nachname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Mitglied 6: Ort/Datum/Vor- und Nachname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eignung
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Angaben über Ausschlussgründe bzw. schwere Verfehlungen
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind.
Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR/netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. §§ 6a, 6b, 16b VOB/A i. V. m. §§ 123, 124 GWB i. V. m. §§ 6, 7 Abs. 2 Wettbewerbsregistergesetz beim Bundeskartellamt anfordern. Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
- Angabe zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
| Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. unter der Nummer Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Makro ausgeführt |
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Präqualifizierungsdatenbank
Sofern der Bieter im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der der Bieter im ULV eingetragen ist oder es ist möglich, die Eintragung in der allgemein zugänglichen Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den
Liefer- und Dienstleistungsbereich abzurufen.
| [ ] | Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für öffentliche Aufträge eingetragen und unter der Nummer: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Zugangscode/Kennwort: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., Passwort: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| [ ] | Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich unter der Nummer: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| [ ] | Ich bin/Wir sind nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für öffentliche Aufträge eingetragen. * |
| [ ] | Ich bin/Wir sind nicht präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich gelistet. * |
* Wenn keine Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Präqualifizierungsdatenbank vorliegt, sind folgende Angaben als Eigenerklärungen erforderlich. Folgende Erklärungen liegen vor:
[ ] Gewerbeanmeldung
[ ] Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
[ ] Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
[ ] Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
[ ] Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
[ ] qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise bei Bedarf gesondert anzufordern.
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmensitzes oder Wohnsitzes
| [ ] | Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. beim Amtsgericht Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| [ ] | Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. |
Mein/Unser Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet, bzw. eine entsprechende gewerbliche Erlaubnis wurde erteilt.
| [ ] | Ich gehöre/Wir gehören zum Handwerk |
| [ ] | Ich gehöre/Wir gehören zur Industrie |
| [ ] | Ich gehöre/Wir gehören zum Handel |
| [ ] | Ich bin/Wir sind ein Versorgungsunternehmen |
| [ ] | Sonstiges |
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), um die nachfolgenden Kriterien der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu erfüllen, ist dies in der Erklärung zur Eignungsleihe anzugeben.
| 1. Angaben zur Bau Risk Versicherung Der Auftraggeber hat für das Bauvorhaben eine Bau Risk Versicherung abgeschlossen. Versichert sind die während der Vertragslaufzeit mit Planung und Ausführung begonnenen und angemeldeten Baumaßnahmen, ferner umfasst sind eine Betriebshaftpflichtversicherung und die Umwelthaftpflichtversicherung. Die Prämie für das Bauvorhaben beträgt 6,29 ‰ netto zzgl. 19 % Versicherungssteuer (= 7,4851 ‰), bezogen auf die Gesamtkosten (Planungs- und Baukosten). Die Prämie wird umgelegt und aus der Schlussrechnung bzw. jeder Teilschlussrechnung einbehalten. Der Selbstbehalt des Auftragnehmers beträgt 1.000,00 € je Schadensfall im Bereich der Bauleistungsversicherung, für die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung 5.000 € je Schadensfall. |
- Angaben zum Umsatz
Erklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen und den Gesamtumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren:
| Jahr | Handelt es sich um Ihren eigenen Umsatz oder um den Umsatz eines Eignungsleihers? | Umsatz für vergleichbare Leistungen (hier: Einbau von Türen und Fenstern) **in EUR netto (**gemäß Bekanntmachung lautet die Mindestanforderung: 500.000,00 EUR) | Gesamtumsatz in EUR netto |
| 2023 | Bitte wählen Sie | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 2024 | Bitte wählen Sie | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 2025 | Bitte wählen Sie | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
- Berufliche und technische Leistungsfähigkeit
Sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), um die nachfolgenden Kriterien der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit zu erfüllen, ist dies in der Erklärung zur Eignungs-leihe anzugeben.
- Angaben zu Referenzen
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf Kalenderjahren (Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung), die mit der zu vergebenden Leistung (hier: Einbau von Türen und Fenstern) vergleichbar sind (pro Referenz min. 400.000,00 EUR netto), wobei auf Aufforderung für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen
über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
| 1. Referenz | |
| Handelt es sich um eine eigene Referenz oder um die Referenz eines Eignungsleihers? | Bitte wählen Sie |
| Einsatzort: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Leistungsumfang: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Auftraggeber: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Ansprechpartner des Referenzgebers (Name und Telefonnummer): | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Leistungsbeginn & Laufzeit (abnahmereif): | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Auftragsvolumen in EUR netto mind. 400.000,00 EUR: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 2. Referenz | |
| Handelt es sich um eine eigene Referenz oder um die Referenz eines Eignungsleihers? | Bitte wählen Sie |
| Einsatzort: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Leistungsumfang: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Auftraggeber: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Ansprechpartner des Referenzgebers (Name und Telefonnummer): | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Leistungsbeginn & Laufzeit (abnahmereif): | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Auftragsvolumen in EUR netto mind. 400.000,00 EUR: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 3. Referenz | |
| Handelt es sich um eine eigene Referenz oder um die Referenz eines Eignungsleihers? | Bitte wählen Sie |
| Einsatzort: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Leistungsumfang: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Auftraggeber: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Ansprechpartner des Referenzgebers (Name und Telefonnummer): | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Leistungsbeginn & Laufzeit (abnahmereif): | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Auftragsvolumen in EUR netto mind. 400.000,00 EUR: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
- Angaben zu Unterauftragnehmern
| Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen setze/n ich/wir Unterauftragnehmer ein: | ||||
| [ ] | ja | [ ] | nein |
Dazu benenne(n) ich/wir folgende Art und Umfang der Leistungen, für die ich mich/wir uns der Unterstützung anderer Unternehmen bedienen werde(n).
| Leistung | an Firma (Name, Adresse): |
| Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
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Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
- Sonstiges
| Nein | |
| 471956 | |
- Vertragsbedingungen
| 0,60 |
| 1. Baustrom Es darf kein Mieterstrom verwendet werden. Werden bauseitig Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt, wird in dem Fall für die Nutzung und zur Deckung der Kosten für Errichtung, Unterhalt, Betrieb und Demontage der Baustromanlage sowie des Stromverbrauches nach Abschluss der Baumaßnahme eine Umlage in Höhe von 0,60 % der anerkannten Bruttoschlussrechnungssumme erhoben und von der Schlussrechnung einbehalten. Die Zählerstände werden durch die Bauleitung protokolliert. Für Wasser- und Sanitärnutzung wird eine Umlage in Höhe von 0,60 % der anerkannten Bruttoschlussrechnungssumme erhoben und von der Schlussrechnung einbehalten. |
| 0,10 |
| 1. Bauwasser Für die Nutzung von Bauwasser sowie für die Bereitstellung und Unterhaltung der sanitärtechnischen Einrichtungen wird eine Umlage in Höhe von 0,10 % der anerkannten Bruttoschlussrechnungssumme erhoben. Diese Umlage wird ebenfalls von der Schlussrechnung einbehalten. |
| 1. Verbindliche Vertragsfristen Mit der Ausführung ist zu beginnen (verbindliche Frist für den Beginn mit den geschuldeten Leistungen) [ ] unverzüglich nach Bezuschlagung des Angebotes [ ] gemäß § 5 Abs. 2 VOB/B binnen 12 Tagen nach Aufforderung [ ] an dem im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Termin für den Ausführungsbeginn [x] am 01.03.2027 Die Leistung ist fertigzustellen [ ] innerhalb der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist bzw. an dem dort ausgewiesenen Fertigstellungstermin [x] am 03.09.2027 |
| 471956 |
| Öffentliche Ausschreibung (ÖA) |
| 1. Besondere Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (im Weiteren BerlAVG) Mit Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Einhaltung der Anforderungen des BerlAVG in der jeweils gültigen Fassung ([*VIS Berlin - BerlAVG |
| 471956 |
| Öffentliche Ausschreibung (ÖA) |
- Integritätsvereinbarung
Präambel
Als öffentliches Unternehmen legt der Auftraggeber größten Wert auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, der Grundsätze der sparsamen Verwendung von Ressourcen sowie der Fairness und Transparenz. Dies gilt auch für die Beziehungen zu seinen Auftragnehmern. Aus diesem Grund ist diese Integritätsvereinbarung zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines Auftrages. Der Auftraggeber wird alle Bieter, welche die Integritätsvereinbarung nicht unterschreiben oder gegen deren Bestimmungen verstoßen, bei einer Auftragsvergabe nicht berücksichtigen.
- Verpflichtungen des Bieters/Auftragnehmers
Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, in Zusammenhang mit Ausschreibungen oder sonstigen Auftragsvergaben des Auftraggebers und der Auftragsabwicklung alle gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt zu beachten. Er hat die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderer wirtschaftskrimineller Handlungen sowie von Kartellverstößen und sonstiger Ordnungswidrigkeiten durch seine Organe und Mitarbeiter sowie seine Vertragspartner und Unterauftragnehmer zu ergreifen. Er verpflichtet sich, bei der Bewerbung um einen Auftrag und im Rahmen der Auftragsdurchführung insbesondere zur Einhaltung folgender Vorgaben:
-
- Bestechung / Korruption
Der Bieter/Auftragnehmer wird dem Auftraggeber seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeitern oder einem Dritten keine Geschenke oder sonstige materielle oder immaterielle Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, die Mitarbeiter des Auftraggebers in ihren Entscheidungen in Zusammenhang mit der Auftragsvergabe oder der Auftragsabwicklung beeinflussen könnten.
-
- Kartellverbot
Der Bieter/Auftragnehmer wird mit anderen (potenziellen) Bietern keine den Wettbewerb beschränkenden Absprachen/Abstimmungen treffen und keine den Wettbewerb beschränkenden Informationen austauschen. Hierzu zählen insbesondere Absprachen/Abstimmungen über Preise oder Preisbestandteile, über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten und über sonstige wettbewerbsrelevante Faktoren (z. B. Kosten, Kalkulationsgrundlagen). Ebenso ist ein Informationsaustausch mit Wettbewerbern über Preise, Preisbestandteile oder sonstige wettbewerbsrelevante Faktoren unzulässig. Schließlich müssen die Bildung einer BIEGE/ARGE und der Einsatz von Nach-/Subunternehmern kartellrechtskonform sein.
-
- Mindestlohn und Mindestarbeitsbedingungen
Der Auftragnehmer wird seinen zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeitern den gesetzlich bzw. tarifvertraglich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen und die gesetzlich bzw. tarifvertraglich vorgeschriebenen Mindestarbeitsbedingungen gewähren. Er wird zudem durch zumutbare Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass etwaige Unterauftragnehmer ihrerseits den gesetzlich bzw. tarifvertraglich vorgeschriebenen Mindestlohn und die gesetzlich bzw. tarifvertraglich vorgeschriebenen Mindestarbeitsbedingungen gewähren (Einhaltung Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz).
-
- Schwarzarbeit und Einsatz von ausländischen Bürgern
Der Auftragnehmer wird nur solche Ausländer als Arbeitnehmer zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber einsetzen oder deren Einsatz durch Unterauftragnehmer dulden, die nach den aufenthaltsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften als Arbeitnehmer oder Unterarbeitnehmer tätig werden dürfen. Auch ist dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu Verstößen gegen Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit kommt und die erforderlichen Beiträge an Fiskus, Sozialkassen, Berufsgenossenschaften und andere Sozialversicherungsträger ordnungsgemäß abgeführt werden (keine Verstöße u. a. gegen Aufenthaltsgesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und Sozialgesetzbuch III).
-
- Interessenskonflikte
Der Bieter/Auftragnehmer hat bereits den Anschein von Interessenskonflikten zu vermeiden. Offensichtliche oder möglich Konflikte zwischen den Interessen des Bieters/Auftragnehmers und des Auftraggebers sind unverzüglich dem Auftraggeber zu melden. Ein solcher Fall ist z. B. gegeben, wenn ein Mitarbeiter des Bieters/Auftragnehmers in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu einem Mitarbeiter des Auftraggebers, der Entscheidungen zugunsten des Bieters/Auftragnehmers treffen kann, steht; oder auch, wenn ein Mitarbeiter des Auftraggebers oder eine ihm nahestehende Person an dem Unternehmen des Bieters/Auftragnehmers beteiligt ist.
-
- Chancengleichheit für Bieter/Auftragnehmer
Sofern es sich um einen Beratungs-, Planungs- oder ähnlichen Dienstleistungsauftrag für die Vorbereitung künftiger Aufträge des Auftraggebers handelt, verpflichtet sich der Bieter/Auftragnehmer, nur solche Vorschläge oder Empfehlungen abzugeben, die einen wirklichen Wettbewerb zwischen den Bietern sicherstellen und insbesondere keinen potenziellen Bieter in irgendeiner Weise besserstellen oder ihm Vorteile verschaffen.
- Ausschluss vom Vergabeverfahren und Auftragssperre
- Hat der Bieter vor Zuschlagserteilung nachweislich durch einen Verstoß gegen seine Verpflichtungen gemäß Ziffer 1. oder andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen oder den bereits eingegangenen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
- Hat der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung auf sein Angebot nachweislich durch einen Verstoß gegen seine Verpflichtungen gemäß Ziffer 1 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Auftragnehmer in Frage stellt, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
- Hat der Bieter/Auftragnehmer nachweislich gegen seine Verpflichtungen gemäß Ziffer 1 verstoßen und hierdurch eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, kann der Auftraggeber den Bieter/Auftragnehmer auch von zukünftigen Auftragsvergaben ausschließen. Die Verhängung und Dauer einer Sperre für zukünftige Auftragsvergaben richten sich nach der Schwere der Verfehlung. Die Schwere ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalles, wobei insbesondere die Anzahl der Verfehlungen, die Stellung der involvierten Beteiligten im Betrieb des Bieters und die Höhe des Schadens zu berücksichtigen sind. Eine Sperre wird für mindestens 6 Monate, höchstens aber für 3 Jahre erteilt.
- Wenn der Bieter/Auftragnehmer nachweisen kann, dass er den durch sein Verhalten angerichteten Schaden ersetzt, bei der Aufklärung der Rechtsverstöße aktiv unterstützt und ein geeignetes Compliance System eingerichtet hat, kann der Auftraggeber von der Verhängung einer Sperre absehen oder die Sperre vorzeitig aufheben.
- Schadensersatz
- Hat der Auftraggeber den Vertrag gemäß Ziffer 2 gekündigt oder besteht eine Sachlage, die den Auftraggeber berechtigt, den Vertrag gemäß Ziffer 2 zu kündigen, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Auftragnehmer einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5 % des Auftragswertes zu verlangen.
- Kann der Bieter/Auftragnehmer nachweisen, dass dem Auftraggeber durch Kündigung des Vertrages kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Kündigung entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, hat der Bieter/Auftragnehmer nur Schadensersatz in dem nachgewiesenen Umfang zu leisten. Kann der Auftraggeber nachweisen, dass ihm durch den Ausschluss des Bieters vor Zuschlagserteilung oder durch die Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung ein höherer Schaden entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, ist er berechtigt, den höheren Schaden geltend zu machen.
- Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem infolge einer Verletzung der in den vorgenannten Ziffern 1.1 bis 1.6 benannten Pflichten entstehen.
- Anzeige von rechtswidrigem Verhalten
Erlangt der Auftraggeber Kenntnis von Verhaltensweisen eines Bieters oder Auftragnehmer oder Unterauftragnehmers oder eines für diese tätigen Mitarbeiters, die in Zusammenhang mit einem Auftrag oder einem Vergabeverfahren des Auftraggebers stehen und einen Straftatbestand oder einen unter Ziffer 1 genannten (Kartell-)Bußgeldtatbestand erfüllen, oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die zuständige Verfolgungsbehörde informieren.
- Sonstige Bestimmungen
- Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftraggebers.
- Änderungen und Ergänzungen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen.
- Ist der Auftragnehmer eine Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft oder ein Konsortium, muss diese Vereinbarung von allen beteiligten Partnern unterschrieben werden.
- Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, bleibt hiervon der übrige Teil der Vereinbarung unberührt. ln diesem Fall werden sich die Parteien bemühen, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die ihren Intentionen bei Vertragsschluss am nächsten kommt.
- Vertraulichkeitserklärung und Bestätigung zum datenschutzgerechten Verhalten
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dieser Erklärung, über Informationen und Ergebnisse seiner Tätigkeit und Verhältnisse des Auftraggebers und seiner Kunden, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, strengstes Stillschweigen zu bewahren.
- Der Auftragnehmer wird Informationen über den Auftraggeber Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und nur insoweit, als dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, zugänglich machen. Entsprechende Dritte sind nach den Vorgaben dieser Erklärung auf Geheimhaltung zu verpflichten.
- Der Auftragnehmer wird geheimhaltungsbedürftige Informationen nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich machen, die die Informationen zur Erfüllung des Auftrages benötigen. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass diejenigen Mitarbeiter des Auftragnehmers, denen geheimhaltungsbedürftige Informationen zur Verfügung gestellt wurden, diese vertraulich nach den Vorgaben dieser Erklärung halten werden.
- Der Auftragnehmer sichert zu, dass er die Einhaltung aller im Rahmen seiner Tätigkeit einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere solchen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), sicherstellen wird. Wenn und soweit der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DS-GVO) für den Auftraggeber tätig wird, erfolgen Verarbeitungen personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer nach Maßgabe einer gesondert abzuschließenden und als Anlage beizufügenden (s.o., Teil A) Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO auf Weisung des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer bestätigt mit dieser Erklärung, dass er zur Auftragserfüllung nur Mitarbeiter einsetzt, die gemäß den jeweiligen rechtlichen Anforderungen verpflichtet wurden und weist dies auf Verlangen des Auftraggeber nach. Soweit der Auftragnehmer als Anbieter von Telekommunikationsdiensten tätig wird, werden seine Mitarbeiter insbesondere nachweislich verpflichtet, das Fernmeldegeheimnis nach § 3 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) zu wahren.
- Aus dieser Vereinbarung und aus der Bekanntgabe vertraglicher oder technischer Einzelheiten und Zusammenhänge, gleichgültig, ob hierfür Schutzrechte bestehen oder nicht, können von dem Auftragnehmer keine Lizenz-, Nutzungs- oder sonstige Rechte hergeleitet werden.
- Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses und über dessen Beendigung hinaus.
- Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
- Leistungsumfang
Soweit in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen bestimmte Fabrikate ohne den Zusatz „oder gleichwertig“ genannt sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, ausschließlich das genannte Fabrikat einzubauen/zu verwenden. Soweit in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen Fabrikate mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ genannt sind, ohne dass ein anderes Fabrikat angegeben ist, darf der Auftragnehmer von den genannten Fabrikaten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber abweichen. Der Auftragnehmer hat die Gleichwertigkeit nachzuweisen, bevor er den Auftraggeber um Zustimmung zur Verwendung eines anderen Fabrikats ersucht. Widerspricht der Auftraggeber der Gleichwertigkeit, ist vom Auftragnehmer das genannte Fabrikat zu verwenden.
- Preise, Preisermittlungen
- Die vereinbarte Vergütung und deren Bestandteile sind Festpreise, es sei denn die Parteien vereinbaren explizit eine Preisgleitklausel.
Es handelt sich um Festpreise, auch wenn in der Zeit nach Angebotsabgabe bis zur Fertigstellung der Leistung Änderungen der Löhne, Materialkosten, Transportkosten sowie öffentlichen Lasten eintreten, die die Kalkulation des Auftragnehmers berühren. Die Preise gelten für die gesamte Dauer der Bauzeit. Die vorstehenden Regelungen der Sätze 1 und 2 schließen einen Anspruch auf Anpassung der Preise gemäß § 313 BGB und § 2 Abs. 3 VOB/B nicht aus.
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- Sofern die Parteien die geschuldete Leistung zu einem Pauschalpreis abrechnen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Vereinbarung des Pauschalpreises anhand der für die Leistungserbringung notwendigen Zeichnungen, Beschreibungen, Leistungsverzeichnisse und sonstigen Unterlagen einschließlich aller Pläne die Massen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang etwa festgestellte Massenabweichungen gegenüber den Vordersätzen des Leistungsverzeichnisses hat der Auftragnehmer offen zu legen.
- Sofern sich der Auftragnehmer verpflichtet, eine komplette, schlüsselfertige Leistung zu erbringen, umfasst seine Leistungspflicht alle für die schlüsselfertige, funktionsfähige Erstellung notwendigen Lieferungen, Leistungen und Kostenübernahmen einschließlich Vor-, Neben- und Nacharbeiten unabhängig davon, ob es sich nach der VOB/C um Nebenleistungen oder Besondere Leistungen handelt.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind mit den Preisen die Kosten der Unterhaltung, Einrichtung und Räumung der Baustelle sowie die Kosten für die Vorhaltung aller Geräte, Sicherheitsvorkehrungen, Bewachung, Aufräumen und Säubern der Baustelle abgegolten.
- Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Preisermittlung für die vertraglichen Leistungen verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben; dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.
- Geänderte und zusätzliche Leistungen
- Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausführung geänderter und zusätzlicher Leistungen nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 und Abs. 4 VOB/B zu verlangen.
- Über § 1 Abs. 4 VOB/B hinaus kann der Auftraggeber nicht vereinbarte Leistungen auch verlangen, wenn sie zur Ausführung der vertraglichen Leistungen nicht erforderlich sind, der Betrieb des Auftragnehmers aber auf derartige Leistungen eingerichtet ist und seine Leistungen auf dem oder den Baugrundstücken zu erbringen sind, auf die sich die sonstige Leistungserbringung des Auftragnehmers bezieht.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, etwaige Mehrkosten für alle durch den Auftraggeber angeordneten Leistungen rechtzeitig vor der Ausführung mitzuteilen. Spätestens 10 Tage nach erfolgter Anordnung ist der Auftragnehmer verpflichtet mitzuteilen, welche voraussichtlichen Mehrkosten und/oder Minderkosten entstehen und bis zu welchem Datum die Anordnung bestätigt werden muss, damit eine terminneutrale Ausführung möglich ist oder in welchem Umfang sich die geänderten oder zusätzlichen Leistungen voraussichtlich auf die Ausführungstermine auswirken, wenn die Anordnung innerhalb angemessener Zeit bestätigt wird.
- Für sämtliche geänderten und zusätzlichen Leistungen gelten die Bedingungen des Hauptauftrags, seiner Vertragsbestandteile und Anlagen entsprechend. Dies gilt auch für gewährte Preisnachlässe.
- Die Nachtragsangebote sind fortlaufend durchzunummerieren und in prüffähiger Form mit allen Anlagen einzureichen. Die angesetzten Einheitspreise sind unter Bezugnahme auf die betreffenden Positionen der Urkalkulation zu benennen.
- Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn schriftlich durch die Parteien vereinbart wurden.
Über Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer innerhalb von 14 Werktagen die Stundenlohnzettel beim Auftraggeber einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B folgende Angaben enthalten:
- detaillierte Angabe der ausgeführten Arbeiten, die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle und eventuelle besondere Schwierigkeiten;
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft;
- Art und Anzahl des eingesetzten Materials.
Die Unterzeichnung von Stundenlohnzetteln nach Fertigstellung der durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen umfasst kein Anerkenntnis der Abrechenbarkeit der erbrachten Leistungen als Stundenlohnarbeiten bzw. als hauptvertraglich nicht geschuldete Leistungen durch den Auftraggeber.
- Ausführung, Pflichten des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, polizeilichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen sowie sicherheitstechnischen Regelungen zu sorgen.
- Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten alle etwa geforderten Güte- und Gewährsbescheinigungen, Atteste usw. in ausreichender Zahl und ohne besondere Aufforderung dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftragnehmer darf nur fabrikneue Baustoffe, Bauteile und Ausstattungen verwenden, die den einschlägigen Normen und Prüfzeichen entsprechen und bei denen ein Nachlieferungszeitraum von mindestens zehn Jahren gesichert ist.
- Die Parteien nehmen gemeinsam Feststellungen über den Zustand von Teilen der Leistung, ihrer Vertragsgemäßheit sowie Art und Umfang der Leistung vor, soweit diese Teile der Leistung durch die weitere Leistungserbringung des Auftragnehmers der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Der Auftragnehmer hat Sorge dafür zu tragen, dass die Parteien diese Feststellungen vornehmen können, und hat sie rechtzeitig zu beantragen.
- Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen. Eine Kopie des Bautagebuchs hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber am nächsten Werktag für den vorausgegangenen Arbeitstag zu übergeben.
Im Bautagebuch sind folgende Angaben aufzunehmen: Angaben über Wetter, Temperatur, Zeit und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt, Beginn und Ende der Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und andere Vorkommnisse, die für die Ausführung der Leistungen von Bedeutung sind.
Die Erwähnung von Sachverhalten im Bautagebuch entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung der unverzüglichen Anzeige von Mehrkosten aufgrund geänderter oder zusätzlicher Leistungen oder einer eventuellen Störung des Bauablaufs.
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- Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über jegliche Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, unverzüglich schriftlich zu informieren.
- Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die durch den Auftraggeber übergebenen Vertragsunterlagen keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Eine Aufnahme des Bauvorhabens in Referenzlisten ist dem Auftragnehmer nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet.
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- Vom Auftragnehmer zu fertigende Pläne und Unterlagen sind dem Auftraggeber so frühzeitig einzureichen, dass dem Auftraggeber ein ausreichender Zeitraum zur Prüfung und Stellungnahme bzw. Freigabe zur Verfügung steht. Leistungen, die aufgrund dieser vom Auftragnehmer gefertigten Pläne notwendig werden, dürfen erst aufgenommen werden, wenn die Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt ist. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber keinerlei Verantwortung und Haftung.
- Etwaige Bedenken gegen die durch den Auftraggeber vorgeschriebenen Stoffe oder gegen die vorgesehene Art der Ausführung hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu begründen.
- Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber zu den Bemusterungsterminen mit einem Vorlauf von mindestens zwei Wochen individuell einzuladen. Aus der Einladung muss hervorgehen, welche Leistung bemustert werden soll und welche Produkte und Materialien der Auftragnehmer dem Auftraggeber vorstellen will.
Der Auftragnehmer hat die Bemusterungstermine zu protokollieren. Eine Kopie des Bemusterungsprotokolls erhält der Auftraggeber spätestens innerhalb einer Woche nach dem Bemusterungstermin.
Die Kosten der Bemusterung und etwaiger vom Auftraggeber verlangter Nachweise trägt der Auftragnehmer. Die Genehmigung von bemusterten Materialien entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit hinsichtlich der Qualität dieser Materialien.
Dem Auftraggeber ist zur Entscheidung über die Bemusterungsvorschläge des Auftragnehmers ein Zeitraum von vier Wochen nach den jeweiligen Bemusterungsterminen einzuräumen. Der Auftragnehmer hat dies im Rahmen seiner Terminplanung zu berücksichtigen.
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- Der Auftragnehmer hat schriftlich einen ständig auf der Baustelle anwesenden Vertreter zu benennen, der der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig und bevollmächtigt ist, alle für die gesamte Vertragsabwicklung erforderlichen Erklärungen abzugeben und Anweisungen des Auftraggebers verbindlich entgegenzunehmen.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an Besprechungen mit dem Auftraggeber, die seine Leistungen betreffen, teilzunehmen. Baubesprechungen finden jeweils in Abstimmung mit der Bauleitung wöchentlich statt.
Der Auftragnehmer wird seinen bevollmächtigten Beauftragten in die Baubesprechungen entsenden. Sofern dieser verhindert ist und andere Mitarbeiter durch den Auftragnehmer in Baubesprechungen entsandt werden, gelten diese als bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben.
Sofern der Auftraggeber oder die durch den Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung ein Protokoll der Baubesprechung anfertigt und der Auftragnehmer dem Inhalt des Protokolls nicht innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Protokolls schriftlich widerspricht, gilt der Inhalt als verbindlich.
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- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausschließlich Arbeitnehmer zu beschäftigen, die ordnungsgemäß angemeldet und versichert sind.
- Der Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.
- Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den auf der Baustelle in seinem Auftrag tätigen Mitarbeitern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Unterauftragnehmer einsetzt.
- Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber mit Vertragsschluss die Nutzungs- und Verwertungsbefugnisse an allen urheberrechtlich geschützten Leistungen, Materialien oder Unterlagen, die der Auftragnehmer zur Erfüllung dieses Vertrages erbringt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ihm keine Umstände bekannt sind, insbesondere keine Schutzrechte Dritter, die es erschweren oder unzulässig machen, die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Gegenstände und Verfahren herzustellen sowie, dass keine Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegen ihn geltend gemacht worden sind oder geltend gemacht werden können.
- Der Auftragnehmer ist gehalten, Abfälle nach Möglichkeit zu vermeiden und zu reduzieren; gleichwohl anfallende Abfälle hat der Auftragnehmer nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie den ergänzenden abfallrechtlichen Regelungen ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen.
- Der Auftragnehmer hat Ordnung auf der Baustelle zu halten. Dabei hat er die Baustelle täglich besenrein zu verlassen und den anfallenden Schutt und Schmutz außerhalb der Gebäude in von ihm bereitgestellte Container aufzubewahren. Regelmäßig, mindestens aber einmal wöchentlich hat er den Schutt und Schmutz unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Regelungen von der Baustelle zu entfernen.
- Der Auftragnehmer hat durch seine Leistungen hervorgerufene, umweltrelevante Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Maß zu reduzieren. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen umweltrelevanter Auswirkungen der Leistungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Die Beräumung der Baustelle hat spätestens fünf Werktage nach Abnahme zu erfolgen. Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind vom Auftragnehmer den früheren Zuständen entsprechend ordnungsgemäß an den Auftraggeber zu übergeben. Falls der Auftragnehmer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist der Auftraggeber berechtigt, die Beseitigung nach schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und fruchtlosem Fristablauf selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen und gegenüber dem Auftragnehmer die Kosten geltend zu machen.
- Baubeginn, Ausführungsfristen
- Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Baubeginn schriftlich anzuzeigen.
- Planungen, Genehmigungen sowie Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer für erforderlich hält, um seine Leistungen erbringen zu können, hat er rechtzeitig bezogen auf die konkret erforderliche Leistung abzurufen.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Behinderungen auch dann schriftlich anzuzeigen, wenn sie offenkundig sind. Etwaige Behinderungsanzeigen sind fortlaufend durchzunummerieren.
- Unterauftragnehmer
- Der Auftragnehmer hat die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen. Eine Weitergabe des Auftrages oder von Teilen desselben ist dem Auftragnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers bezogen auf einen durch den Auftragnehmer konkret vorgeschlagenen Unterauftragnehmer gestattet. Dies gilt auch für den Austausch von Unterauftragnehmern.
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistung sowie Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer vom Unterauftragnehmer eine Kopie des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses für Bauaufträge (ULV) zu übergeben. Falls keine ULV-Eintragung vorliegt, ist eine Kopie der Eintragung in das Handelsregister und/oder der Handwerkskammer vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, weitere Nachweise zu fordern. Ausländische Firmen müssen gleichwertige Bescheinigungen vorlegen.
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- Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dies umfasst auch die Verpflichtung, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen.
- Der Auftragnehmer sichert zu, in Verträgen mit Unterauftragnehmern die Vertragsgrundlagen dieses Vertrages auch zur Grundlage dieser Unterauftragnehmerverträge zu machen und dabei insbesondere Sorge dafür zu tragen, dass die erforderlichen Formerfordernisse, Ankündigungs-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten auch durch die Unterauftragnehmer eingehalten werden.
Der Auftragnehmer darf den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich Zahlungsweise und Sicherheitsleistung – auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind; auf Verlangen des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen. Die Vereinbarung der Preise bleibt hiervon unberührt.
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- Die Zustimmung des Auftraggebers zum Einsatz eines Unterauftragnehmers steht unter der Bedingung, dass diesem gegenüber die Vertragsgrundlagen dieses Vertrages zur Grundlage des Unterauftragnehmervertrages gemacht werden, einschließlich der unter Ziffer 14.1 bis Ziffer 14.3 aufgeführten Verpflichtungen, und die Erklärungen der bevollmächtigten Personen des Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 14.1 den Abschlagsrechnungen beigefügt werden.
- Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die in Ziffer 6.1 bis 6.3 geregelten Pflichten, so hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Bruttoauftragssumme, maximal 25.000,00 € brutto, bei mehreren Verstößen insgesamt höchsten 5 % der Bruttoauftragssumme, maximal 250.000,00 € brutto, zu zahlen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Auftraggeber bleibt unberührt, jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf derartige Schadensersatzansprüche angerechnet.
- Vertragsstrafe
- Für den Fall, dass der Auftragnehmer mit der Einhaltung einer Vertragsfrist in Verzug gerät, hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 0,1 % der Bruttoschlussrechnungssumme für den betroffenen Leistungsabschnitt für jeden Werktag der Fristüberschreitung zu zahlen. Soweit der Auftragnehmer bezüglich einer Einzelfrist bereits in Verzug geraten ist, wird die Vertragsstrafe bei der Überschreitung weiterer Fristen nur verwirkt, wenn insoweit zusätzlicher bzw. neuer Verzug des Auftragnehmers eingetreten ist.
- Verschieben sich vertragsstrafenbewehrte Vertragsfristen, gilt die Vertragsstrafenregelung für diese verschobenen Termine entsprechend.
- Die Vertragsstrafen nach diesem Vertrag werden auf insgesamt 5 % der Bruttoschlussrechnungssumme begrenzt. Dies gilt auch, sofern mehrere vertragsstrafenbewehrte Termine überschritten werden. Die Vertragsstrafe nach Ziffer 6.5 und Ziffer 14.4 wird auf die Vertragsstrafenpauschale angerechnet.
- Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen neben der Vertragsstrafe bleibt unberührt, jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf derartige Schadensersatzansprüche angerechnet.
- Der Vorbehalt der Vertragsstrafe kann bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Schlusszahlung geltend gemacht werden.
- Kündigung
- Der Auftraggeber ist zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund über die in der VOB/B vorgesehenen Kündigungsgründe hinaus insbesondere berechtigt, wenn
- das Vertrauensverhältnis zum Auftragnehmer nachhaltig gestört ist, insbesondere wegen schwerer oder wiederholter Pflichtverletzungen des Auftragnehmers;
- der Auftragnehmer ohne Zustimmung des Auftraggeber Unterauftragnehmer einsetzt;
- der Auftragnehmer gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder gegen das Verbot illegaler Ausländerbeschäftigung (SGB III und Aufenthaltsgesetz) verstößt.
Sofern der Auftraggeber im Falle des unerlaubten Unterauftragnehmereinsatzes den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt, entfällt die Vertragsstrafenregelung gemäß Ziffer 6.5.
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- Beseitigt der Auftragnehmer eine mangelhafte Leistung nicht, obwohl ihn der Auftraggeber unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung aufgefordert hat, ist der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, abweichend von § 4 Abs. 7 VOB/B auch ohne Kündigungserklärung die Ersatzvornahme zu Lasten des Auftragnehmers durchzuführen. Mit der Nachfristsetzung muss keine Kündigungsandrohung des Auftraggebers verbunden sein.
- Abweichend von § 8 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 VOB/B ist eine Teilkündigung des Auftrages nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B auch dann möglich, wenn sich die entzogene Leistung auf einen abgrenzbaren Teil des geschuldeten Werks bezieht.
- Der Auftragnehmer hat sämtliche projektbezogene Unterlagen unverzüglich nach einer Kündigung oder sonstigen Vertragsbeendigung herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.
- Abnahme, Gefahrtragung
- Die Abnahme hat förmlich zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner Leistungen schriftlich die Abnahme zu beantragen. Eine Abnahme gemäß § 12 Abs. 5 VOB/B ist ausgeschlossen.
Teilabnahmen sind ausgeschlossen.
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- Muss die Abnahme oder müssen vorbereitende Termine und/oder Handlungen (z. B. Messungen) aus durch den Auftragnehmer zu vertretenden Gründen mehrfach durchgeführt werden, so trägt der Auftragnehmer die daraus entstehenden Kosten.
- Spätestens zwei Wochen vor der Abnahme hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende Unterlagen vorzulegen:
- Entwurf für Wartungsverträge,
- Gebrauchsanweisungen,
- Werk- und Montagepläne, soweit nicht bereits zuvor vorgelegt,
- Regel- und Strangschemata,
- Liste der durch den Auftragnehmer verarbeiteten Baustoffe,
Spätestens mit dem Abnahmebegehren des Auftragnehmers im Sinne von Ziffer 9.1 Satz 2 sind dem Auftraggeber folgende Unterlagen zu übergeben:
- Vollständige Dokumentationsunterlagen,
- Bestandspläne,
- gegebenenfalls geeignete Nachweise über die ordnungsgemäße Abfallverwertung und -entsorgung.
- Die Gefahrtragung des Auftragnehmers bis zur Abnahme seiner Leistungen richtet sich nach § 644 BGB, nicht nach § 7 VOB/B.
- Mängelansprüche
- Für die Mängelansprüche des Auftraggebers gilt § 13 VOB/B.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt für sämtliche Abdichtungsarbeiten einschließlich aller Anschlüsse zehn Jahre. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt im Übrigen fünf Jahre. Dies gilt auch für Leistungen nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B.
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- Der Auftragnehmer tritt bereits jetzt seine sämtlichen Mängelansprüche, Garantieansprüche, Produkthaftungsansprüche sowie zukünftige Ansprüche aus erhaltenen Sicherheiten hierfür, die er gegen seine Lieferanten und Unterauftragnehmer geltend machen kann, an den Auftraggeber ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Liste aller eingesetzten Unterauftragnehmer sowie sonstigen Lieferanten mit Adresse und genauen Angaben zu den ausgeführten Leistungen, vereinbarten Mängelansprüchen, Garantien und gelieferten Gegenständen zu übergeben.
Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber bis auf Widerruf ermächtigt, die abgetretenen Ansprüche gegen seine Unterauftragnehmer und Lieferanten selbst durchzusetzen. Die Abtretung berührt die eigenen Mängelansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer kann aber im Fall einer von ihm erfolgreich durchgeführten Mängelbeseitigung oder anderweitigen Erfüllung der Mängelansprüche des Auftraggebers verlangen, dass die abgetretenen Ansprüche rückabgetreten werden, soweit seine Erfüllung der Mängelansprüche des Auftraggebers reicht.
Auf Aufforderung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zur Durchsetzung der vorbenannten abgetretenen Ansprüche notwendigen Unterlagen und Informationen dem Auftraggeber zu übergeben und zu erteilen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, etwaige Preisinformationen in den zu übergebenden Unterlagen zu schwärzen.
- Rechnungen und Zahlungen
- Alle Zahlungen werden bargeldlos geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag der Abgabe oder Absendung des Zahlungsauftrags an das Geldinstitut.
Voraussetzung für Zahlungen des Auftraggebers ist die Vorlage der unter Ziffer 14.1 aufgeführten Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Nachweise.
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- Skonto, das vom Auftragnehmer im Angebotsdeckblatt angeboten wird, kann vom Auftraggeber bei Zahlungen innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungseingang angewendet werden. Die Einhaltung vereinbarter Skontofristen richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Auftragnehmer, sondern danach, wann der Auftraggeber die Zahlungshandlung vornimmt.
- Die Rechnungen sind kumulativ aufzustellen und müssen daher jeweils alle bisher gestellten Abschlagsrechnungen und erhaltenen Zahlungen ausweisen.
- Die Parteien können Vorauszahlungen vereinbaren. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber dem schriftlich zustimmt und der Auftragnehmer eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der Vorauszahlung vorlegt. Vorauszahlungen sind mit 3 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu verzinsen.
- Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 9 v. H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
- Die prüfbare Schlussrechnung ist innerhalb der Fristen des § 14 Abs. 3 VOB/B einzureichen.
- Soweit im Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Anspruch auf Schlusszahlung 30 Tage nach Zugang der prüffähigen Schlussrechnung beim Auftraggeber fällig.
- Sicherheiten
- Überschreitet der Auftragswert nicht 249.999,99 Euro/brutto, vereinbaren die Parteien eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme als Sicherheit für die vertragsgemäße und fristgerechte Ausführung der Leistungen, auch im Hinblick auf Schadensersatz-, Bereicherungs- und Vertragsstrafenansprüche sowie Mängelansprüche, wenn und soweit diese Ansprüche vor oder bei Abnahme entstanden sind. Dafür wird von jeder Abschlagsrechnung ein 10%iger Sicherheitseinbehalt vom Auftraggeber von der Bruttoabrechnungssumme abgesetzt, bis die vereinbarte Sicherheitssumme von 5 % erreicht ist.
Übersteigt der Auftragswert 250.000,00 Euro/brutto, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss, spätestens jedoch sechs Wochen vor Leistungsbeginn eine unbefristete selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe 10 % des Auftragswertes der vereinbarten Sicherheit zur Absicherung der in Satz 1 aufgeführten Ansprüche des Auftraggebers zu übergeben, die dem diesem Vertrag beigefügten Muster einer Vertragserfüllungsbürgschaft entspricht. Liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungsbeginn weniger als vier Wochen, ist die Vertragserfüllungsbürgschaft unverzüglich zu übergeben.
Übergibt der Auftragnehmer die Vertragserfüllungsbürgschaft nicht innerhalb der in Satz 2 und Satz 3 benannten Fristen, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Bürgschaftsbetrag erreicht ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen Einbehalt durch Übergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft, die dem diesem Vertrag beigefügten Muster einer Vertragserfüllungsbürgschaft entspricht, abzulösen. Für die Rückgabe der Vertragserfüllungssicherheit gilt § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.
Wir erbitten die Einreichung von Bürgschaften grundsätzlich digital über die Plattform der Trustlog GmbH. Ergänzende Informationen finden Sie hier: https://trustlog.de/de/.
Analoge Bürgschaften sind nach Vorabstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber im Einzelfall zulässig.
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- Das Recht des Auftragnehmers zum Austausch der hingegebenen Bürgschaften nach § 17 Abs. 3 VOB/B bleibt unberührt.
- Abweichend von § 17 Abs. 6 VOB/B ist der Auftraggeber zur Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto nicht verpflichtet.
- § 650 e BGB wird abgedungen.
- Abwendungsbefugnis
- Besteht zwischen den Parteien Streit über Fälligkeit und Bestehen von Zahlungsansprüchen, ist der Auftragnehmer zur Ausübung ihm etwa zustehender Rechte auf Leistungsverweigerung oder Kündigung erst berechtigt, wenn er deren Ausübung mindestens 12 Werktage vor der vollständigen oder teilweisen Einstellung seiner Arbeiten oder Erklärung der Kündigung angekündigt hat.
- Der Auftraggeber ist in den Fällen, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen des Leistungsverweigerungs- oder Kündigungsrechts streitig ist, berechtigt, die Leistungseinstellung oder Kündigung durch Übergabe einer Zahlungsbürgschaft in Höhe von 75 % eines etwa streitigen, noch nicht abgesicherten Zahlungsanspruchs abzuwenden. Im Falle der Leistungseinstellung besteht dieses Recht auch nach bereits erfolgter Einstellung.
- Für die Form der Sicherheit gemäß Ziffer 13.2 und die Kostentragung findet § 650 f BGB i. V. m. § 232 BGB entsprechende Anwendung.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen / Nachweise
- Der Auftragnehmer versichert, dass er einen von seiner Berufsgenossenschaft anerkannten Betrieb führt und dass er bis zum Tage des Vertragsabschlusses seiner Steuer- und Beitragspflicht beim Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern und bei der Berufsgenossenschaft sowie gemäß § 28 e SGB IV nachgekommen ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber Nachweise für die vorstehenden Versicherungen einschließlich der Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG spätestens zum Vertragsschluss zu übergeben. Darüber hinaus muss jeder Abschlagsrechnung eine Erklärung der bevollmächtigten Personen des Auftragnehmers beigefügt werden, dass der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist.
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- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgenommene Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsbesteuerung (§ 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Der Auftragnehmer versichert, dass er und alle gegebenenfalls von ihm beauftragten Unterauftragnehmer allen Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und insbesondere dem hierzu abgeschlossenen Mindestlohn-Tarifvertrag nachkommen wird sowie den anteiligen Sozialkassensatz für Urlauber an die SOKA-BAU abführen wird. Der Auftragnehmer hat hierzu am 15. des Folgemonats jeweils für den Vormonat gegenüber dem Auftraggeber einen Nachweis zu führen. Bei Bedenken des Auftraggebers auf Zuwiderhandlung kann dieser unverzüglich die Vorlage einer Arbeitserlaubnis eines Arbeitnehmers fordern. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Schlussrechnung beim Auftragnehmer die Nachweise für die ordnungsgemäßen Zahlungen der Beiträge an die SOKA-BAU abzufordern.
Der Auftragnehmer erklärt, dass in seinem Unternehmen keine Arbeitskräfte beschäftigt sind, deren Beschäftigung gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetztes (SchwarzArbG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), gegen das Verbot illegaler Ausländerbeschäftigung oder gegen sonstige gesetzliche Regelungen in der jeweils gültigen Fassung verstößt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch zukünftig keine Arbeitskräfte unter Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften einzusetzen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, die Lohnunterlagen und Beitragsberechnungen seiner Arbeitskräfte so zu gestalten, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbetrages zum Auftrag möglich ist.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen ihm nach § 14 AEntG treffenden Verpflichtungen, insbesondere von einer Haftung gegenüber Arbeitnehmern und Sozialkassen auch hinsichtlich von Arbeitnehmern weitere Unterauftragnehmer freizustellen.
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- Bei Zuwiderhandlungen des Auftragnehmers gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) wird pro Person eine Vertragsstrafe von 1.000,00 € fällig, die mit der jeweils fälligen Abschlagszahlung verrechnet wird. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 2,5 % der Brutto-Auftragssumme begrenzt. Sofern der Auftraggeber auf Zahlung des Mindestlohns für Arbeitnehmer des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird, wird die Vertragsstrafe auf den Rückgriffsanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer angerechnet.
- Versicherungen
| * 1. Der Auftraggeber hat für das Bauvorhaben eine Bau Risk Versicherung abgeschlossen. Versichert sind die während der Vertragslaufzeit mit Planung und Ausführung begonnenen und angemeldeten Baumaßnahmen, ferner umfasst sind eine Betriebshaftpflichtversicherung und die Umwelthaftpflichtversicherung. Die Prämie für das Bauvorhaben beträgt 6,29 ‰ netto zzgl. 19 % Versicherungssteuer (= 7,4851 ‰), bezogen auf die Gesamtkosten (Planungs- und Baukosten). Die Prämie wird umgelegt und aus der Schlussrechnung bzw. jeder Teilschlussrechnung einbehalten. Der Selbstbehalt des Auftragnehmers beträgt 1.000,00 € je Schadensfall im Bereich der Bauleistungsversicherung, für die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung 5.000 € je Schadensfall. |
- Schlussbestimmungen
- Der Auftragnehmer kann seine Forderungen gegen den Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers abtreten. § 354 a HGB bleibt unberührt.
- Die Aufrechnung durch den Auftragnehmer mit weder titulierten noch unstreitigen Gegenansprüchen und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftragnehmer wegen solcher Ansprüche sind unzulässig.
Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.
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- Gerichtsstand ist Berlin.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Zusätzlichen Vertragsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Fall anstelle der unwirksamen Regelung eine Regelung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am wirtschaftlich nächsten kommt.
- Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
Bei der Vergabe von Bau- und Dienstleistungen sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet werden, die nach den Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts oder des deutschen Rechts hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollen stofflich oder energetisch verwertbar sein.
Die nachfolgenden Produkte dürfen weder für Bauteile und Baunebenprodukte, z. B. Schalttafeln aus Tropenholz, noch als Bauhilfsstoffe, Verpackungsmaterial oder Reinigungsmittel verwendet werden. Der Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch auf Tiefbaumaßnahmen.
Dies gilt für:
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asbesthaltige Baustoffe,
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Farbmittel auf Schwermetallbasis,
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Holz und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzel-nachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden.
- Baustoffe, sofern keine Verpflichtungserklärung des Herstellers darüber vorliegt, dass sie keine teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden,
- Holzschutzmittel, deren Wirkstoff/e nicht im Anhang I / IA der Richtlinie 98/8/EG für die Produktart 8 (Holzschutzmittel) aufgenommen worden sind,
- Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Korrosionsschutz, Dichtungen, Kleber und Versiegelungen, die einen VOC (volatile organic com-pounds/ flüchtige organische Verbindungen)-Gehalt über 3 Prozent des eingebauten Produkts nach 2004/42/EG aufweisen,
- unbeschichtete und beschichtete Holzwerkstoffplatten, sofern deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum überschreitet,
- Bauteile aus PVC (Polyvinylchlorid), wie Fensterprofile, Rollläden, Türen, Dach- und Dichtungsbahnen, Rohre, Kabelkanäle, Kabel, sofern die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch Herstellererklärung nicht belegt ist, die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften nicht mit einer Kennzeichnung versehen sind und keine Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw. der betreffenden Branche zur Rücknahme vorliegt.
Die Beschaffung folgender Produkte ist ebenfalls unzulässig:
- Produkte, deren Transportverpackungen aus Karton nicht mindestens 80 Prozent (Masse) recyceltes Material enthalten,
- chlorhaltige Reiniger sowie Spülkastenzusätze und Lufterfrischer.
Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten Recyclingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und - beschränkungen fallen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen.
Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten in asbestbelasteten Bauwerken
Mit der Sanierung asbesthaltiger Materialien können nur Firmen beauftragt werden, die mit den Arbeiten, den dabei auftretenden Gefahren- und Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungen verfügen. Sie müssen technisch und personell in der Lage sein, unter strikter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen eine zügige Erledigung des Sanierungsauftrages zu gewährleisten und erfolgreiche Sanierungen an anderen Gebäuden nachgewiesen haben.
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Gewerbeabfallverordnung
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Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zur Entsorgung sämtlicher Abfälle verpflichtet, die bei der Durchführung der von ihm nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen anfallen.
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Der hiernach vom Auftragnehmer geschuldete Entsorgungserfolg tritt erst ein, wenn die Entsorgung sämtlicher angefallener Abfälle vollständig sowie ordnungsgemäß und schadlos bzw. allgemeinwohlverträglich nach Maßgabe aller gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben abgeschlossen wurde und der Auftraggeber in der Folge dauerhaft von einer ihn hinsichtlich der Entsorgung eventuell treffenden öffentlich-rechtlichen Einstandspflicht befreit worden ist.
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„Entsorgung“ im Sinne des Vertrages ist die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. allgemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung. Als „Entsorgung“ im Sinne dieses Vertrages gilt zudem die Bereitstellung, Sammlung und die Beförderung von Abfällen.
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Für die Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle gilt darüber hinaus die Anlage „Abfallentsorgung“.
Anlage „Abfallentsorgung, Passage zur GewAbfV“
- Bei der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle hat der Auftragnehmer u. a. auch die Regelungen der Gewerbeabfall-Verordnung (GewAbfV) zu beachten, insbesondere Bauabfälle im Sinne der GewAbfV nach Maßgabe der §§ 8, 9 GewAbfV getrennt zu sammeln und vorrangig einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Hinsichtlich der nach §§ 8, 9 GewAbfV erforderlichen Dokumentation gilt:
5.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen der GewAbfV nach Maßgabe der §§ 8 und 9 GewAbfV zu dokumentieren und den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, den zuständigen Behörden jederzeit die ordnungsgemäße Sammlung und Entsorgung nach den Vorschiften der GewAbfV nachweisen zu können. Dies gilt insbesondere auch, soweit der Auftragnehmer Ausnahmen von den Getrennthaltepflichten und Entsorgungspflichten nach § 8 Abs. 2 oder § 9 Abs. 4 GewAbfV zu nutzen beabsichtigt.
5.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Dokumentation anhand der von der Senatsverwaltung MVKU zur Verfügung gestellten Vorlage „Dokumentation der Erfassung und Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen nach §8 Abs. 3 GewAbfV“ vorzunehmen und dabei insbesondere die erforderlichen und geeigneten Dokumente (Lage-pläne, Lichtbilder, Praxisbelege, Liefer- und Wiegescheine etc.) zu erstellen bzw. beizubringen. Die Dokumentation ist während der gesamten Dauer des Bauvorhabens fortzuschreiben, sodass ein wochenaktueller Zwischenstand bei Aufforderung durch den Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Bauvorhabens digital übergeben werden kann. Zum Ende der Baumaßnahme hat die Gesamtdokumentation je-weils zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erfolgen und ist gem. § 8 Absatz 3 GewAbfV auf Verlangen der zuständigen Behörde vollumfänglich zu übermitteln.
5.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich jeweils bei der erstmaligen Übergabe von Gemischen nach § 9 Abs. 1 GewAbfV oder von gemischten Bau- und Abbruchabfällen an eine Aufbereitungsanlage oder eine Vorbehandlungsanlage vom Betreiber bestätigen zu lassen, dass in der Aufbereitungsanlage definierte Gesteinskörnungen hergestellt werden bzw. die Vorbehandlungsanlage die Anforderungen des § 6 Abs. 1 und 3 GewAbfV erfüllt. Der Auftragnehmer muss sich dabei des in der Anlage „Bestätigung § 9 Abs. 2 GewAbfV“ beigefügten Musters bedienen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die jeweilige Bestätigung an den Auftraggeber weiterzuleiten.
5.4. Die Übermittlung aller in den Ziffer 5.1 bis 5.3 genannten Dokumente und Bescheinigungen durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber hat jeweils unverzüglich nach Erstellung durch den Auftragnehmer oder Besitzerlangung des Auftragnehmers zu erfolgen.
5.5. Nach Beendigung der abfallerzeugenden Tätigkeiten, spätestens mit Schlussrechnung, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die von ihm unterzeichnete Endfassung der Anlage „Dokumentation GewAbfV“ zu übergeben. Hiermit bestätigt der Auftragnehmer, dass die Entsorgung aller nicht gefährlichen, in den Anwendungsbereich der GewAbfV fallenden Bauabfälle unter vollständiger Einhaltung der Vorgaben der GewAbfV erfolgt ist. Zudem hat der Auftragnehmer die Dokumentation auf Verlangen der zuständigen Behörde gem. § 8 Absatz 3 GewAbfV vollumfänglich zu übermitteln.
Die Unterlagen zur Dokumentation finden Sie auf unserer Webseite: https://www.wbm.de/unternehmen/ausschreibungen/