3-00-01_EHFD (Vorbemerkung)_2025-06-19.pdf

Erneuerung von drei Gleisen und drei Weichen in Herford

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Bauvorhaben: P302396, Bf Herford Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1

Baubeschreibung / Vorbemerkungen mit allgemeinen

und technischen Angaben

Paket-Nr. 302396

Projekt T.016084855

Gleiserneuerung, Strecke 2980 Bf Herford Gleis 111

Projekt T.016084856

Gleiserneuerung, Strecke 2980 Bf Herford Gleis 112

Projekt T.016087566

Gleiserneuerung, Strecke 2980 Bf Herford Gleis 122

Projekt T.016084692

Weichenerneuerung, Bf Herford W1

Projekt T.016087453

Weichenerneuerung, Bf Herford W19

Projekt T.016084691

Weichenerneuerung, Bf Herford W84

DB InfraGO AG

Regionalbereich West

Projektmanagement Oberbau, V.IW-W-P 323

Bahnhofstraße 1-5

48143 Münster

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Bauvorhaben: P302396, Bf Herford Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1

Inhaltsverzeichnis

A. Projektübersicht .............................................................................................................................. 5 B. Angaben zur Baustelle und Ausführung .......................................................................................... 7 0.1 Angaben zur Baustelle ............................................................................................................. 7 0.1.1 Lage der Baustelle ............................................................................................................... 7 0.1.1.1 Gleis 111 .............................................................................................................................. 7 0.1.1.2 Gleis 112 .............................................................................................................................. 7 0.1.1.3 Gleis 122 .............................................................................................................................. 7 0.1.1.4 Weiche 1 .............................................................................................................................. 7 0.1.1.5 Weiche 19 ............................................................................................................................ 8 0.1.1.6 Weiche 84 ............................................................................................................................ 8 0.1.2 Besondere Belastungen ....................................................................................................... 9 0.1.3 Vorhandene Anlagen ........................................................................................................... 9 0.1.3.1 Hindernisse und bauliche Anlagen der DB AG .................................................................... 9 0.1.3.2 Kabel und Leitungen Dritter ................................................................................................ 9 0.1.3.3 Angaben zur Strecke / zu den Strecken............................................................................... 9 0.1.3.3.1 Bf Herford Gleis 111 ......................................................................................................... 9 0.1.3.3.2 Bf Herford Gleis 112 ....................................................................................................... 10 0.1.3.3.3 Bf Herford Gleis 122 ....................................................................................................... 10 0.1.3.3.4 Bf Herford Weiche 1 ....................................................................................................... 10 0.1.3.3.5 Bf Herford Weiche 19 ..................................................................................................... 11 0.1.3.3.6 Bf Herford Weiche 84 ..................................................................................................... 11 0.1.3.4 Oberbau ............................................................................................................................. 12 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle ............................................................................. 12 0.1.5 Freizuhaltende Flächen ..................................................................................................... 12 0.1.6 bleibt frei ........................................................................................................................... 12 0.1.7 bleibt frei ........................................................................................................................... 12 0.1.8 Lage und Ausmaß dem AN überlassener Flächen ............................................................. 13 0.1.9 Baugrund ........................................................................................................................... 14 0.1.10 Bleibt frei ........................................................................................................................... 14 0.1.11 Bleibt frei ........................................................................................................................... 14 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung .......................................................................... 14 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten ...................................................................................... 14 0.1.14 Schutzmaßnahmen ............................................................................................................ 14 0.1.15 bleibt frei ........................................................................................................................... 14 0.1.16 bleibt frei ........................................................................................................................... 14 0.1.17 Hindernisse ........................................................................................................................ 14

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0.1.18 Kampfmittel ....................................................................................................................... 15 0.1.18.1 Kampfmittelfreimessung ................................................................................................. 15 0.1.19 Baustellenverordnung ....................................................................................................... 15 0.1.20 Auflagen Dritter ................................................................................................................. 15 0.1.21 bleibt frei ........................................................................................................................... 15 0.1.22 Vorarbeiten des AG ........................................................................................................... 15 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer ........................................................................................ 15 0.2 Angaben zur Ausführung ....................................................................................................... 16 0.2.1 Bauablauf ........................................................................................................................... 16 0.2.2 Erschwernisse .................................................................................................................... 16 0.2.3 Vorgaben aus dem SiGe-Plan ............................................................................................ 17 0.2.4 Sicherungsmaßnahmen (gem. DIN 18325 0.2.7) ............................................................... 17 0.2.4.1 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AG ................................................................................. 17 0.2.4.2 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AN ................................................................................. 17 0.2.5 Kontaminierte Bereiche..................................................................................................... 19 0.2.6 Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtungen ................................................... 19 0.2.7 Besondere Anforderungen an Gerüste ............................................................................. 19 0.2.8 Mitbenutzung fremder Einrichtungen .............................................................................. 19 0.2.9 Vorhaltung für andere Unternehmer ................................................................................ 19 0.2.10 bleibt frei ........................................................................................................................... 19 0.2.11 bleibt frei ........................................................................................................................... 19 0.2.12 bleibt frei ........................................................................................................................... 19 0.2.13 Eignungs und Gütenachweise ........................................................................................... 19 0.2.13.1 Eignungs- und Gütenachweise für zugelieferte mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) und Bodenmaterial ............................................................................................................................... 19 0.2.14 Umgang mit aufarbeitungsfähigen Stoffen ....................................................................... 21 0.2.15 Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen .......................................................... 21 0.2.15.1 Entsorgung durch den Auftraggeber / Zuführungskonzept ...................................... 21 0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept .................................................................. 22 0.2.15.1.2 Handhabung von Bodenaushub und Bauabfällen ................................................. 22 0.2.15.1.3 Deklarationsanalytik .............................................................................................. 24 0.2.15.2 Entsorgung durch den Auftragnehmer / Zuführung ................................................. 24 0.2.16 Materialbeistellung durch Auftraggeber ........................................................................... 24 0.2.17 Materialliefer- und Abfuhrplan ......................................................................................... 25 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer ................................................................................ 25 0.2.19 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern ................................................................ 25 0.2.20 bleibt frei ........................................................................................................................... 26

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0.2.21 bleibt frei ........................................................................................................................... 26 0.2.22 bleibt frei ........................................................................................................................... 26 0.2.23 Betriebliche Angaben (gem. DIN 18325 0.2.3 und 18325 0.2.5) ....................................... 26 0.2.24 Oberleitung (gem. DIN 18325 0.2.6) ................................................................................. 27 0.2.25 Ausführung Bettungsarbeiten (gem. DIN 18325 0.2.16) ................................................... 27 0.2.26 Ausführung Rand- und Rangierwegarbeiten ..................................................................... 27 0.2.27 Ausführung Planumsverbesserung .................................................................................... 27 0.2.28 Ausführung Entwässerungseinrichtung ............................................................................ 27 0.2.29 Arbeiten im Tunnel (gem. DIN 18325 0.1.6)...................................................................... 27 0.2.30 Arbeiten an Signalanlagen ................................................................................................. 27 0.2.31 Arbeiten Rückstromführung, Bahnerdung, Potenzialausgleich ........................................ 28 0.2.32 Gleis-/Bauvermessung und Lichtraummessung ................................................................ 28 0.2.32.1 Absteckung ...................................................................................................................... 28 0.2.32.2 Abnahmevermessung ...................................................................................................... 29 0.2.32.3 Lichtraummessung (und Engstellendokumentation) ...................................................... 29 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV ................................................................... 29 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und besonderen Leistungen ........................................ 29 0.4.1 Nebenleistungen ............................................................................................................... 29 0.4.2 Besondere Leistungen ....................................................................................................... 29 0.5 Technische Bearbeitung ........................................................................................................ 30 0.5.1 Ausführungsunterlagen ..................................................................................................... 30 0.5.2 Bestandsunterlagen und Dokumentation ......................................................................... 30 0.5.3 Bauzeitenplan (Konkretisierung zu BVB 16.2) ................................................................... 30

Alle Regelungen dieser Baubeschreibung/Vorbemerkungen sind bei der Preisbildung zu be- rücksichtigen.

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A. Projektübersicht

Bauab- schnitt Nr.:Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte
1.Gleiserneuerung (GE) Bf Herford, Gleis 111 Gleiserneuerung (konventionell): 63 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): 63 m Rand-/Rangierwege wiederherstellen Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten
2.Gleiserneuerung (GE) Bf Herford, Gleis 112 Gleiserneuerung (konventionell): 427 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): 427 m Rand-/Rangierwege wiederherstellen Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten
3.Gleiserneuerung (GE) Bf Herford, Gleis 122 Gleiserneuerung (konventionell): 87 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): 87 m Einbau eines Prellbocks Typ6 Rand-/Rangierwege wiederherstellen Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten
4.Weichenerneuerung (WE) Bf Herford, Weiche 1 Gleiserneuerung (konventionell): 30,0 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): 92 m Geoverbundstoffes nach DBS 918039 Abs 3.14 Lieferung per WTW Rand-/Rangierwege wiederherstellen Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten Neuschiene maschinell bearbeiten

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5.Weichenerneuerung (WE) Bf Herford, Weiche 19 Gleisernerung (konventionell): 30,0 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): 71 m Geoverbundstoffes nach DBS 918039 Abs 3.14 Rand-/Rangierwege wiederherstellen Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten Neuschiene maschinell bearbeiten
7.Weichenerneuerung (WE) Bf Herford, Weiche 84 Gleiserneuerung (konventionell): 30 m Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): 88 m Geoverbundstoffes nach DBS 918038 Abs 3.14 Rand-/Rangierwege wiederherstellen Schienenerneuerung (SE2) mit anschließenden Stopfarbeiten Neuschiene maschinell bearbeiten

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B. Angaben zur Baustelle und Ausführung

0.1 Angaben zur Baustelle

0.1.1 Lage der Baustelle

Bundesland: Nordrhein Westfalen

Stadt/Landkreis: Herford

0.1.1.1 Gleis 111

Lage im Netz:

Strecke: 2981

von Kirchlengern bis Herford

von km -0.4+48 bis km -0.4+00

Bahnhof: Herford

0.1.1.2 Gleis 112

Lage im Netz:

Strecke: 2981

von Kirchlengern bis Herford

von km -0.9+54,0 bis km -0.5+13

Bahnhof: Herford

0.1.1.3 Gleis 122

Lage im Netz:

Strecke: 2981

von Kirchlengern bis Herford

von km -1.1+06 bis km -1.0+20

Bahnhof: Herford

0.1.1.4 Weiche 1

Lage im Netz:

Strecke: 2981

von Kirchlengern bis Herford

von km 1.4+20 bis km 1.5+20

Bahnhof: Herford

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0.1.1.5 Weiche 19

Lage im Netz:

Strecke: 2981

von Kirchlengern bis Herford

von km -1.0+20 bis km -0,9+54

Bahnhof: Herford

0.1.1.6 Weiche 84

Lage im Netz:

Strecke: 2981

von Kirchlengern bis Herford

von km 0.3+91 bis km 0.4+46

Bahnhof: Herford

Lage des Bahnkörpers:

geländegleich

An den Baubereich grenzen:

Wohngebiet / Gewerbegebiet

Zugangsmöglichkeiten zu den Arbeitsstellen:

Zugang besteht über den Bahnsteig Bf Herford sowie Rand-/Rangierwege, sofern nicht anders geregelt.

Beschaffenheit der Zufahrtsmöglichkeiten:

  • per Schiene

Zufahrtsmöglichkeiten zu den Baustellenbereichen bestehen nur gleisgebunden.

Aufgleisungsmöglichkeiten:

Der AG stellt keine Aufgleismöglichkeit zur Verfügung. Diese ist vom AN selbst zu erstellen, zu unter- halten, zu betreiben und anschließend vollständig rückzubauen. Die Aufwendungen hierfür sind ein- zurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Für die Ausführung dem AN überlassene Arbeitsgleise:

Bezeichnung und Lage der Gleise siehe Anlage 3.15 „Bahnbetriebliche Angaben“.

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0.1.2 Besondere Belastungen

Keine Belastungen aus Immissionen sowie aus besonderen klimatischen Bedingungen.

0.1.3 Vorhandene Anlagen

0.1.3.1 Hindernisse und bauliche Anlagen der DB AG

Lage und Art der der DB AG bekannten Hindernisse und baulichen Anlagen, die sich im Umkreis von bis zu 2,5 m von der Gleisachse befinden:

Siehe Anlage 3.16 „Hindernisliste“

An dieser Stelle wird auf die besondere Sorgfaltspflicht des AN hingewiesen, sich mit den oben ge- nannten Hindernissen und baulichen Anlagen vor Beginn der Bauarbeiten vertraut zu machen.

0.1.3.2 Kabel und Leitungen Dritter

Lage und Art der der DB AG bekannten Kabel und Leitungen Dritter:

Entsprechend der Anlage 2.9 Kabelmerkblatt hat der AN vor Beginn der Bauarbeiten beim örtlich zu- ständigen Netzbezirk der DB InfraGo AG Auskunft darüber einzuholen, ob, wo und wie tief an der Ar- beitsstelle Kabel liegen.

Der AN hat sich zusätzlich bei den zuständigen Stellen nach der Lage von Kabeln und Leitungen anderer Versorgungsträger (Dritte) zu erkundigen, entsprechend zu behandeln und zu schützen.

0.1.3.3 Angaben zur Strecke / zu den Strecken

0.1.3.3.1 Bf Herford Gleis 111

Streckenstandard R 80

Streckenklasse D4 - 22,5t/8,0 t/m

Streckenbelastung <= 10.000 Lt/Tag

VzG-Streckengeschwindigkeit:

Umbaugleis: vzg= 100 km/h

Gleisgeometrie:

Kleinster Radius: k.A.

Größte Überhöhung: k.A.

Größte Längsneigung: k.A.

Gleisabstände:

Zu Gleis 165: a= 5,00 m

Zu Gleis 3: a= 5,00 m

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0.1.3.3.2 Bf Herford Gleis 112

Streckenstandard R 80

Streckenklasse D4 - 22,5t/8,0 t/m

Streckenbelastung <= 10.000 Lt/Tag

VzG-Streckengeschwindigkeit:

Umbaugleis: vzg= 100 km/h

Gleisgeometrie:

Kleinster Radius: k.A.

Größte Überhöhung: k.A.

Größte Längsneigung: k.A.

Gleisabstände:

Zu Gleis 166: a= 4,50 m – 6,50 m

Zu Gleis 113: a= 4,50 m

0.1.3.3.3 Bf Herford Gleis 122

Streckenstandard R 120

Streckenklasse k.A.

Streckenbelastung <= 10.000 Lt/Tag

VzG-Streckengeschwindigkeit:

Umbaugleis: vzg= 25 km/h

Gleisgeometrie:

Kleinster Radius: k.A.

Größte Überhöhung: k.A.

Größte Längsneigung: k.A.

Gleisabstände:

Zu Gleis 123: a= 4,70 m

0.1.3.3.4 Bf Herford Weiche 1

Streckenstandard R 80

Streckenklasse D4 - 22,5t/8,0 t/m

Streckenbelastung >= 10.000 – 30.000 Lt/Tag

VzG-Streckengeschwindigkeit:

Umbaugleis: vzg= 100 km/h

Nachbargleis vzg= k.A.

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Gleisgeometrie:

Kleinster Radius: k.A.

Größte Überhöhung: k.A.

Größte Längsneigung: k.A.

Gleisabstände:

Zu Gleis 144: a= 4,50 m – 5,00 m

0.1.3.3.5 Bf Herford Weiche 19

Streckenstandard R 80

Streckenklasse D4 - 22,5t/8,0 t/m

Streckenbelastung >= 10.000 – 30.000 Lt/Tag

VzG-Streckengeschwindigkeit:

Umbaugleis: vzg= 70 km/h

Gleisgeometrie:

Kleinster Radius: k.A.

Größte Überhöhung: k.A.

Größte Längsneigung: k.A.

Gleisabstände:

Zu Gleis 115: a= 4,50 m

0.1.3.3.6 Bf Herford Weiche 84

Streckenstandard R 80

Streckenklasse D4 - 22,5t/8,0 t/m

Streckenbelastung >= 10.000 – 30.000 Lt/Tag

VzG-Streckengeschwindigkeit:

Bf Herford Weiche 84

Umbaugleis: vzg= 70 km/h

Gleisgeometrie:

Kleinster Radius: k.A.

Größte Überhöhung: k.A.

Größte Längsneigung: k.A.

Gleisabstände:

Zu Gleis 113: a= 5,00 m

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0.1.3.4 Oberbau

Oberbauanordung siehe Anlage 3.3 „Bauwerkspläne“

0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle

Siehe auch Betriebliche Regelungen siehe Punkt 0.2.23

Der AG übernimmt keine Gewähr in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Nutzungsmöglichkeit öffent- licher Verkehrswege und -flächen außerhalb des vertraglichen Leistungsbereiches, insbesondere in Be- zug auf die Nutzung von Über- und Unterführungen für vom AN vorgesehene Schwerlastverkehre.

0.1.5 Freizuhaltende Flächen

Außerhalb der unter Vorbemerkungen Pkt. 0.1.8 genannten Flächen sind alle übrigen Flächen für den Verkehr freizuhalten.

0.1.6 bleibt frei

0.1.7 bleibt frei

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0.1.8 Lage und Ausmaß dem AN überlassener Flächen

Bereitstellungsfläche/Montageflächen:

Am Bf Herford auf der asphaltierten Fläche neben Gleis 101 im Bereich „Am Bahndamm“, 32052 Herford.

Auf der Fläche befinden sich teilweise Fahrzeuge bzw. Material der Instandhaltung, daher ist eine früh- zeitige Kennzeichnung und Absperrung der Fläche erforderlich. Die Absperrung ist durch den Bau-AN mindestens 1–2 Wochen vor Nutzung mittels Bauzaun bzw. Aushang zu organisieren.

Die Zufahrtssituation ist aufgrund eingeschränkter Platzverhältnisse, insbesondere für größere LKW bzw. Sattelzüge, vorab örtlich zu prüfen. Eine Nutzung durch kleinere Fahrzeuge bzw. 6-m-Schrottfahr- zeuge erscheint grundsätzlich möglich.

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Sofern der AN zusätzliche Flächen außerhalb der vom AG zur Verfügung gestellten oder anderweitig genehmigten Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen bzw. außerhalb der Baustelle / der Erstreckung der Bau- und Betriebsanweisung (BETRA) zur Bereitstellung oder Aufbereitung nutzen will, hat er selbständig die hierfür notwendigen privatrechtlichen und öffentlich - rechtlichen Genehmigun- gen (z.B. gemäß 4. BImSchV) einzuholen und diese dem AG vor der Nutzung nachweisfähig (z.B. Be- scheid) vorzulegen.

Ferner hat der AN für die Flächen ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Von einer genehmi- gungsfreien Fläche als Ausnahme vom genehmigungspflichtigen Zwischenlager (nach 4. BlmSchV An- hang 1, Ziffer 8.12) ist auszugehen, wenn die Fläche in einem funktionalen Zusammenhang mit einer einzigen Baumaßnahme steht und die räumliche Entfernung 1 km nicht überschreitet. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass beim Betrieb der Flächen alle geltenden materiell-rechtlichen Anforderun- gen zu beachten und Genehmigungen des Umweltrechts etwa in Bezug auf Lärm, Staubentwicklung, Immission, Bodendenkmal, Natur-, Arten- und Gewässerschutz einzuholen sind. Alle mit den vorge- nannten Anforderungen verbundenen Leistungen sind in das Angebot einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

In Ergänzung zum entsprechenden Punkt 16.3 „Nutzung fremden Geländes“ der BVB: Der AN hat unaufgefordert, spätestens bis zur Abnahme, die Bescheinigungen gem. den Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen zu diesem Punkt beizubringen.

0.1.9 Baugrund

Der Baugrund im Umbaubereich wird noch nicht untersucht.

0.1.10 Bleibt frei

0.1.11 Bleibt frei

0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung

Die Regelungen von Bau- und Abbruchabfällen im Bauvorhaben und der Umgang mit diesen wird unter Punkt 0.2.15 beschrieben.

0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten

Keine eine Betroffenheit natur- und gewässerschutzbezogener Schutz- und Vorsorgegebiete

0.1.14 Schutzmaßnahmen

Bleibt frei

0.1.15 bleibt frei

0.1.16 bleibt frei

0.1.17 Hindernisse

Siehe 0.1.3

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0.1.18 Kampfmittel

0.1.18.1 Kampfmittelfreimessung

Im Vorfeld der bodeneingreifenden Maßnahmen wurde für den Bereich der Baustelle ein Kampfmit- telverdacht festgestellt.

Aufgrund dieses Verdachtes erfolgen die kampfmitteltechnischen Arbeiten

  • baubegleitend durch den AN in der Weise durchgeführt, dass die Maßnahmen des AN KaMISo Ka- zur Kampfmittelerkundung/-räumung unmittelbar in den technologischen Ablauf der aus- MISo zuführenden Maßnahmen von vornherein integriert wird und der AN und der AN gemäß KaMISo den baufachlich geltenden Richtlinien Kampfmittelräumung kontinuierlich zusammenwirken. Das fachtechnische Aufsichtspersonal, das die baubegleitenden Arbeiten überwacht, wird durch den AN gestellt. KaMiSo

In Bezug auf sich während des Bauablaufes ergebende Schnittstellen sind im Übrigen die Regelungen zum Zusammenwirken der Unternehmer gem. Ziff. 0.2.19 zu beachten.

0.1.19 Baustellenverordnung

Für die Baustelle ist ein Koordinator (Gestellung durch AG) nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) bestellt.

0.1.20 Auflagen Dritter

keine besonderen Anmerkungen

0.1.21 bleibt frei

0.1.22 Vorarbeiten des AG

0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer

Siehe 0.2.1

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0.2 Angaben zur Ausführung

0.2.1 Bauablauf

Den Ausschreibungsunterlagen ist ein Rahmenterminplan des AG gem. Anlage 3.01 beigefügt.

Wesentliche Arbeitsabschnitte: Siehe Punkt A „Projektübersicht“

Besonderheiten:

  • Der vollständige Rückbau der Weichen W83, W82 sowie des Gleises 166 erfolgt im Voraus im Rahmen des Projekts EÜ Sophienstraße und ist nicht Bestandteil dieses Projekt.

Abhängigkeit von Leistungen anderer

Zeiten für Fachdiensttätigkeiten:

Beim Bauablauf sind folgende Zeiten für zeitparallele Begleitarbeiten des AG bzw. notwendige Fachdiensttätigkeiten des AG oder Dritter, insbesondere LST und E-Dienst, frei zu halten, gemäß Rahmenterminplans des AG /wie folgt:

Umbauabschnitt Gl. 111, 112, 122 und W19, W84vonbis
Umbauanfang15.05.202705:0015.05.202711:00
Umbauende20.05.202715:0021.05.202721:00
Umbauabschnitt W1vonbis
Umbauanfang20.05.202721:0021.05.202701:00
Umbauende24.05.202723:0025.05.202705:00

Für zeitparallele Fachdiensttätigkeiten des AG stehen die vorgenannten Zeiten dem AN nicht für die Ausführung von Leistungen zur Verfügung, die nutzbare Sperrzeit reduziert sich gemäß Rah- menterminplans des AG.

Gleichzeitig hat der BauAN seine Bauarbeiten so zu planen, dass keine zusätzlichen/geänderten Einsätze der Fachdienste des AG, als die oben genannten, notwendig werden.

Zeiten für Arbeiten Dritter:

Arbeitsunterbrechungen:

Bleibt frei

0.2.2 Erschwernisse

Siehe 0.1.3

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Bauvorhaben: P302396, Bf Herford Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1

Bei einem Einsatz von mobilen und stationären Baukränen, Betonpumpen, Hubsteigern und ähnli- chem an bzw. in der Nähe von Anlagen der Infrastrukturbetreiber ist eine Krananweisung abzuschlie- ßen. Gilt nicht für Schienenkrane.

0.2.3 Vorgaben aus dem SiGe-Plan

Keine besonderen Anmerkungen

0.2.4 Sicherungsmaßnahmen (gem. DIN 18325 0.2.7)

0.2.4.1 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bau-

affine Dienstleistungen – Durchführung durch AG

Bleibt frei

0.2.4.2 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bau-

affine Dienstleistungen – Durchführung durch AN

Allgemeines

Die Sicherungsleistungen umfassen alle Leistungen zur Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbe- trieb, soweit diese von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehen.

Die kompletten Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen für diese Baumaßnahme, ein- schließlich der Vor- und Nacharbeiten, werden durch den AN erbracht.

Alle durch den Bauablauf des AN erforderlichen Sicherungsleistungen sind durch den AN zu planen, zu kalkulieren und in den entsprechenden Preis der Leistungsposition einzurechnen.

Neben dem Baustellenbereich sind auch ggf. Vormontageplätze, Übergabepunkte u. dgl. zu berück- sichtigen.

Die Planung hat unter Abstimmung mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle (BzS), unter Be- rücksichtigung des Bauverfahren, des Bauablaufes und der örtlichen Gegebenheiten zu erfolgen.

Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere die Ril 132.0118 und das Regelwerk der gesetzlichen Un- fallversicherung DGUV Vorschrift 78 sowie DGUV Regel 101-024.

Die ausgeschriebenen Sicherungsleistungen gliedern sich in folgende Teilleistungen:

 Sicherungsleistungen Vorarbeiten  Sicherungsleistungen Hauptbauarbeiten  Sicherungsleistungen Nacharbeiten  Sicherungsleistungen Belastungsstopfung  Bauaffine Dienstleistungen

Die Sicherungsplanung erfolgt auf der Grundlage für die Sicherungsplanung (Anlage 3.8) und der An- gaben des Bauunternehmens.

Sicherungsleistungen für Arbeiten die durch Dritte (z. B. Fachdienste des AG) erbracht werden, sind ebenfalls durch den AN auszuführen. Diese Arbeiten sind in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 ge- nannt. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind zu planen, zu kalkulieren und in die Preise der entsprechenden Positionen einzurechnen.

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Bauvorhaben: P302396, Bf Herford Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1

Das ausführende Sicherungsunternehmen muss bei der Deutschen Bahn AG entsprechend der gefor- derten Sicherungsmaßnahme präqualifiziert sein.

Sicherungsleistung Vorarbeiten

Die Sicherung für durch den AN zu leistende Vorarbeiten (z.B. Vermessung, Baustellenbegehungen aus eigener Veranlassung etc.) ist im Angebot zu berücksichtigen und in den Preis der Leistungsposi- tion einzurechnen.

Die Vorarbeiten des AG, auch für den AG leistende Dritte, sind in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 genannt. Der dazu erforderliche Sicherungsaufwand ist vom Bieter in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.

Sicherungsleistung Haupt-Bauarbeiten

Die für die Hauptleistungen Bau erforderlichen Sicherungsleistungen durch den Bieter in der Siche- rungsübersicht Anlage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.

Sicherungsleistung Nacharbeiten

Die Sicherung für durch den AN zu leistende Nacharbeiten (z.B. Randwegarbeiten, Beräumung etc.) ist im Angebot zu berücksichtigen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.

Die Nacharbeiten des AG, auch für den AG leistende Dritte, sind in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 genannt. Der dazu erforderliche Sicherungsaufwand ist vom Bieter in der Sicherungsübersicht An- lage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.

Sicherungsleistung Belastungsstopfgang

Die Hauptleistungen Bau -Belastungsstopfgang- sind mit den dazu erforderlichen Sicherungsleistun- gen durch den Bieter in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leis- tungsposition einzurechnen.

Weitere Sicherungsleistung als Bedarfsleistung

Die Bedarfsleistungen werden nur auf besondere Anordnung des AG ausgeführt, z.B. Sicherungsleis- tungen für VOB-Abnahme.

Bauaffine Dienstleistungen

Die ausgeschriebenen bauaffinen Leistungen gliedern sich in folgende Teilleistungen:

 Signalisierung: Sh 2 - Signale Angaben zu gesperrten Gleisen sind in den Vorbemerkungen zu den Bauhauptleistungen un- ter dem Punkt 0.2.23 Betriebliche Angaben beschrieben

 Signalisierung El6-Signale Angaben zu elektrisch gesperrten Gleisen sind in den Vorbemerkungen zu den Bauhauptleis- tungen unter dem Punkt 0.2.24 Oberleitung beschrieben

 Bahnerdungsberechtigter  Schaltantragsteller  Helfer im Bahnbetrieb

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Bauvorhaben: P302396, Bf Herford Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1

Angaben zur Sicherungsplanung

Siehe Grundlagen für die Sicherungsplanung Anlage 3.8.

Die Sicherung für den Weg zu und von der Arbeitsstelle ist durch den AN im Angebot zu berücksichti- gen und in dem Preis der Leistungsposition einzurechnen.

Das ausführende Unternehmen muss die Arbeiten mindestens 20 Arbeitstage (Mo-Fr ohne Feiertage) vor Baubeginn der zuständigen BzS anzeigen, so dass diese die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb anordnen und/oder durchführen kann.

0.2.5 Kontaminierte Bereiche

bleibt frei

0.2.6 Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtungen

Aufgrund der parallel stattfindenden Maßnahme im Bereich der EÜ Sophienstraße sind mögliche Ein- schränkungen hinsichtlich der Baustelleneinrichtung sowie der Baustellenlogistik zu berücksichtigen. Eine Abstimmung mit der Parallelmaßnahme ist bei Bedarf vorzunehmen.

0.2.7 Besondere Anforderungen an Gerüste

Keine besonderen Anmerkungen

0.2.8 Mitbenutzung fremder Einrichtungen

Keine besonderen Anmerkungen

0.2.9 Vorhaltung für andere Unternehmer

Keine besonderen Anmerkungen

0.2.10 bleibt frei

0.2.11 bleibt frei

0.2.12 bleibt frei

0.2.13 Eignungs und Gütenachweise

0.2.13.1 Eignungs- und Gütenachweise für zugelieferte mineralische Ersatz-

baustoffe (MEB) und Bodenmaterial

Der AN wird auf das Inkrafttreten der sog. Mantel-Verordnung mit ihren wesentlichen Bestandteilen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und einer erheblich geänderten Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) zum 01.08.2023 hingewiesen. Bei der Umsetzung ist, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, folgendes zu beachten:

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Bauvorhaben: P302396, Bf Herford Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1

Die EBV regelt die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in techni- sche Bauwerke und ersetzt die bislang geltenden Vorgaben der LAGA - Merkblätter bzw. spezielleren landesrechtlichen Regelungen. Bodenmaterial, welches in oder unterhalb eines technischen Bauwer- kes eingebaut werden soll, ist als MEB zu betrachten und unterliegt ebenfalls der EBV.

Die geänderte BBodSchV regelt den Einbau von Boden in, außer- oder unterhalb einer durchwurzelba- ren Bodenschicht oder in bodenähnlichen Anwendungen außerhalb von technischen Bauwerken.

Daher ist die Umweltverträglichkeit für zugelieferte mineralische Ersatzbaustoffe auf Basis der Mate- rialklassen der EBV und für zugeliefertes Bodenmaterial in bodenähnlichen Anwendungen auf Basis der Vorsorgewerte der BBodSchV nachzuweisen.

Der AN hat 8 Wochen vor einem geplanten Einbau von Bodenmaterial in das Bauvorhaben oder von MEB in technische Bauwerke des Bauvorhabens die schriftliche Zustimmung des AG dazu einzuholen. Dem Antrag sind die Nachweise der Umweltverträglichkeit und der bodenphysikalischen Eignung des MEB beizufügen, bei einem Einbau in technische Bauwerke ist zusätzlich die technische Bauweise ge- mäß Anlage 2 + 3 EBV anzugeben.

Die DB AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen untersagen für ihre Bauvorhaben, Grundstücke und Anlagen generell den Einbau der in § 20 Abs. 1 EBV aufgeführten mineralischen Ersatzbaustoffe u.a. Kupol- und Hochofenschlacke, Hüttensand, Flug- und Kesselasche und Gießereirestsand.

Der zum Einbau vorgesehene zugelieferte Bodenaushub ist vom AN fachgerecht und getrennt nach Bodenarten zwischenzulagern, so dass sich die bodenphysikalischen Eigenschaften und die Bodenfunk- tionen nicht verschlechtern.

Die Umweltverträglichkeit der MEB ist durch eine repräsentative chemische Analytik eines akkreditier- ten Labors nachzuweisen. Der AN hat für zugelieferte MEB auch die notwendigen bodenphysikalischen Untersuchungen, z.B. Verdichtungsfähigkeit, Verformungsmodul und Wasserdurchlässigkeit, durchzu- führen. Der AG behält sich vor, bei fehlender Akkreditierung des Probennehmers bzw. des Labors eine bodenphysikalische Beurteilung durch ein akkreditiertes Labor abzufordern.

Für den Nachweis der Umweltverträglichkeit von Neuschotter oder Recyclingschotter sowie PSS / FSS gelten neben der EBV die Anforderungen des DB- Regelwerks.

Der AN hat die laufende Übereinstimmung des eingebauten Materials mit den vorgelegten Nachwei- sen zu gewährleisten, der AG behält sich stichprobenartige Kontrolluntersuchungen vor. Bei Nichteig- nung ist das Material vom AN ordnungsgemäß und für den AG kostenfrei zu entsorgen.

Bezüglich der Einbaudokumentation und der Vor- und Abschlussanzeigen gem. EBV siehe Ziff. 0.2.15.2.10.4.

Die Erstellung der Einbaudokumentation und ggf. der Anzeigen erfolgt grundsätzlich erst nach AG sei- tiger Freigabe des vom AN beantragten MEB-Einbaus.

Die Übermittlung einer Vor- und Abschlussanzeige an die zuständigen Behörden ist erforderlich, wenn ein geplanter Einbau von MEB (inkl. Bodenmaterial) die nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  1. Es soll Bodenmaterial mindestens BM-F0*, Baggergut mind. BG-F0*, aufbereiteter Gleisschotter mind. GS-1 oder aufbereitete RC-Baustoffe mind. RC-1 oder jeweils hö- herer Materialklassen in Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete der Zone III oder hö- her eingebaut werden oder

  2. Es soll Bodenmaterial, Baggergut oder RC-Baustoffe der Klasse 3 (BM-F3, BG-F3 oder RC-3) mit einer geplanten Einbaumenge ≥ 250 m³ eingebaut werden.

Nach dem Ende des Einbaus ist für die o. g. Materialien vom AN im System ZEDAL eine Abschlussan- zeige zu erstellen.

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0.2.14 Umgang mit aufarbeitungsfähigen Stoffen

Siehe 0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept

0.2.15 Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen

  1. Entsorgung durch den Auftraggeber (DB InfraGO AG, OE Baulogistik) siehe 0.2.15.1
  2. Entsorgung durch den Auftragnehmer – siehe 0.2.15.2

In nachfolgender Tabelle ist beschrieben, wer für die Entsorgung welchen Materials verantwortlich ist und in welchem Kapitel dieser Baubeschreibung die geltenden Regelungen beschrieben werden:

MaterialEntsorgung der StoffeRegelung im Punkt der Bau-
durchbeschreibung
Schrott (Schienen, Stahlschwel- len, Kleineisen) und/oder LST- ReststoffeAuftraggeber0.2.15.1
Altschwellen (Holz / Beton)Auftraggeber0.2.15.1
Altschotter incl. BRM-MaterialAuftraggeber0.2.15.1
ZW in BigBagAuftragnehmer0.2.15.2
Material aus dem Rück-schnitt von Vegetation, Wurzelwerk., StubbenAuftragnehmer0.2.15.2

Für Abfälle, die der AN im Rahmen seiner Leistung erzeugt, gilt jedoch immer Anlage 2.13 „Regelun- gen zu auftraggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“, im Nachfolgen- den nur noch „Anlage 2.13“ genannt.

Für folgende sonstige Abfälle gelten gleichermaßen die Regelungen der Anlage 2.13:

Asphalt, Zwischenlagen (ZW), Kabelkanäle, Betonabbruch, BÜ-Beläge, metallischer Schrott

0.2.15.1 Entsorgung durch den Auftraggeber / Zuführungskonzept

Die nachstehenden Ausführungen gelten ergänzend zur Anlage 2.13 zum Bauvertrag.

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0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept

Abholung durch den AG

Übersicht der Materialien und der Abholorte und Transport ab Abholung (z.B.: Tarifpunkt oder BE-Fläche):

AbholterminMaterialVerwendungAbholung perOrt
Gemäß BAP vom BAU-ANSchrott SchieneEntsorgungWagen AGBE-Fläche
BAP vom BAU-ANWeicheEntsorgungBahnwagen ANEntsorgungsbetrieb des AG
BAP vom BAU-ANSchieneEntsorgungBahnwagen AGTarifpunkt

Transport und Übergabe durch den AN

Übersicht der Materialien und der Übergabeorte:

Übergabe-terminMaterialÜbergabe perOrt
BAP vom BAU-ANAltschwellen (Holz, Stahl, Beton)Bahnwagen ANEntsorgungsbetrieb des AG
BAP vom BAU-ANAltschotterBahnwagen ANEntsorgungsbetrieb des AG
  • Entsorgungsbetrieb im Umkreis von 200km

Beförderungserlaubnis/Transportgenehmigung

Für die Beförderung von Abfällen über öffentliche Verkehrswege zur Bereitstellungsfläche oder zur Entsorgungsanlage benötigt der Abfallbeförderer für den Leistungszeitraum eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und 57 KrWG bzw. über eine vergleichbare europäische Qualifizie- rung (Einhaltung der Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV)). Alle zur Beför- derung von Abfällen vorgesehenen Fahrzeuge (Lkw) sind mit zwei A–Tafeln zu kennzeichnen, dies gilt auch für Entsorgungsfachbetriebe.

Erlaubnis (gA) bzw. Anzeige (ngA) sind jeweils vom Beförderer auf dem Fahrzeug mitzuführen.

Beim Transport gefährlicher Abfälle sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzuführen:

Ausdruck des Begleitscheins mit allen Datenangaben (Auskunftsfähigkeit),bei verspäteter Signatur des Beförderers: Vereinbarung gem. § 19 Abs. 2 NachwV.

Führt der Auftragnehmer bzw. sein Nachunternehmer schienengebundene Transporte von Oberbau- abfällen bis zur Entsorgungsanlage durch, so sind die Regelungen in Anlage 2.13 in Verbindung mit Anhang III „Besondere Bedingungen Selbsttransport Oberbauabfälle“ zu beachten.

0.2.15.1.2 Handhabung von Bodenaushub und Bauabfällen

Materialien zum Wiedereinbau bzw. Bauabfälle zur Entsorgung sind in sortenreinen Haufwerken auf- zuhalden und ordnungsgemäß bereitzustellen.

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Dazu sind die anfallenden Materialien bzw. Bauabfälle nach ihrer zu erwartenden Belastung zu tren- nen. Unter Umständen ist die Bildung mehrerer Haufwerke auch bei geringen Aushub- oder Abbruch- kubaturen erforderlich.

Die Wahl der Haufwerksstandorte und deren Flächenbedarf hat der AN in eigener Zuständigkeit gemäß seiner Baustellenlogistik nach zeitlichen- und mengenmäßigem Anfall zu ermitteln.

Bei Nutzung von Anlagen (z.B. Lager-/Umschlaganlagen) liegt es in der eigenen Verantwortung des AN, die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der Anlage einzuhalten.

Die Haufwerke sind mit einem wetterfesten Schild, welches die Haufwerksbezeichnung und der Schad- stoffklassifizierung angibt, dauerhaft zu kennzeichnen. Der AN hat die in Haufwerken bereitgestellten Materialien generell so zu sichern, dass Gefährdungen von Schutzgütern durch die Abfälle oder darin enthaltene Schadstoffe ausgeschlossen sind.

Abdeckung der Haufwerke auf Bereitstellungsflächen am Ort der Entstehung der Abfälle (BE-Fläche):

Nicht gefährlicher Abfall

  • Bei allen nicht gefährlichen Abfällen, bei denen ein zeitnaher Abtransport zur Entsorgungsanlage (zeitnahe = unverzüglich, maximale Liegezeit auf der BE-Fläche 4 Wochen) geplant ist, ist keine Haufwerksabdichtung mittels reißfester HDPE-Folie erforderlich. Auf die Haufwerksabdeckung darf nur verzichtet werden, wenn ein gültiger Umwelttechnischer Bericht (UTB) vorliegt. Liegt kein UTB vor, muss der Abfall ab dem ersten Liegetag auf der BE-Fläche wie in Punkt „gefährlicher Abfall“ beschrieben behandelt werden.

  • Alle nicht gefährlichen Abfälle mit der Einstufung ab LAGA Z 1.2 bzw. GS 2/RC 2/ BM 2 gemäß EBV oder höher, die länger als 4 Wochen auf der BE-Fläche bereitgestellt werden, sind immer mit einer Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE-Folie gemäß nachfolgender Dar- stellung zu sichern. Das von der Oberflächenabdichtung anfallende unbelastete Niederschlagswas- ser ist abzuleiten. Dies gilt auch, wenn der Umgang mit dem Abfällen wie in Punkt „nicht gefährli- cher Abfall – Erster Absatz“ beschrieben geplant ist und es zu Verzögerungen beim Abtransport kommt, so dass der Abfall länger als 4 Wochen auf der BE Fläche liegt.

Gefährlicher Abfall

  • Bei allen nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Abfällen, unabhängig von der Liegezeit auf der BE-Fläche, ist immer eine Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE- Folie und zusätzlich eine entspr. HDPE-Folie gem. nachfolgender Abbildung zur Untergrundabdich- tung vorzusehen. Alternativ zu der beschriebenen Untergrundabdichtung mit HDPE-Folie ist die Nutzung eines mit Bitumen oder Beton befestigten / versiegelten Untergrundes einschließlich einer Entwässerung der Fläche möglich.

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Systemskizze Sicherung eines Haufwerkes

Wenn auf der Ladestelle eine Asphaltdecke in Straßenbauweise vorhanden ist, kann auf die Folienver- wendung (Abdeckung Boden und Abdeckung Haufwerk) verzichtet werden.

0.2.15.1.3 Deklarationsanalytik

Die Deklarationsanalytik wird durch den AG durchgeführt.

Das Ergebnis der Deklarationsanalytik liegt noch nicht vor.

0.2.15.2 Entsorgung durch den Auftragnehmer / Zuführung

bleibt frei

0.2.16 Materialbeistellung durch Auftraggeber

Die nachstehenden Ausführungen gelten ergänzend zur Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggebersei- tig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“

Materialbeistellung für nachfolgende Stoffe

Liefertermin/MaterialTransportmittelOrtVerwendung
Bereitstellung
Gemäß BAP vom BAU-ANGrundschotterBahnwagen ANVersorgungsbetrieb AGGE, WE
Gemäß BAP vom BAU-ANVerfüllschotterSelbstentladewa- gen ANVersorgungsbetrieb AGGE, WE
Gemäß BAP vom BAU-ANBetonschwellenBahnwagen ANVersorgungsbetrieb AGGE, WE
Gemäß BAP vom BAU-ANWeicheBahnwagen AGTarifpunktWE
Gemäß BAP vom BAU-ANSchieneBahnwagen AGTarifpunktGE, WE

Ausnahme: Soweit Materialien und Stoffe betroffen sind, welche für den Bauzustand der Baumaßnahme erfor- derlich sind (z.B. Montageschienen, Laschen, Zwingen, Bolzen etc.), sind diese abweichend von Ziffer

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16.4 „Besondere Vertragsbedingungen“ und Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggeberseitig beige- stellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“ durch den AN zu stellen und zu unterhalten.

Gleiches gilt für evtl. anzubringende Notstromverbinder (siehe Merkblatt für Triebstromrückfüh- rung). Diese hat der AN zu stellen und auf Weisung des AG anzubringen und bis zum endgültigen Ver- schweißen zu unterhalten.

  • Versorgungsbetrieb des AG im Umkreis von 200km

Tarifpunkte

Übergabe-/Tarifbahnhöfe:  Brackwede

Ent-/Versorgungsbetrieb des AG:  Im Umkreis von 200 km

0.2.17 Materialliefer- und Abfuhrplan

Liefertermine (Tag und Stunde am Tarifpunkt), Lieferorte (bei Lkw-Lieferung) und Mengen der vom AG bereitzustellenden Stoffe sowie die Bereitstellungstermine, -orte und Massen der Entsorgung sind durch den AN spätestens 15 Wochen vor Projektrealisierung dem AG verbindlich schriftlich mit- zuteilen.

Dies gilt unbeschadet der in den Ausschreibungsunterlagen genannten verbindlichen Liefertermine. Diese sind in jedem Fall zwingend zu beachten und einzuhalten, soweit nicht etwas anderes schrift- lich vereinbart wird.

Mehrmengen, die vom AN veranlasst und über die Mengen des Leistungsverzeichnisses hinausgehen, jedoch nicht verbraucht werden, werden dem AN in Rechnung gestellt (Lieferkosten, Fracht, Entsor- gung).

0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer

Keine besonderen Anmerkungen

0.2.19 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern

Im Rahmen der nach den Vertragsunterlagen vorgesehenen bauseitigen Koordination hat der AN Mit- wirkungsleistungen zur Sicherstellung des vorausschauenden Schnittstellenmanagements in Bezug auf die Ausführung der übrigen an der Gesamtmaßnahme beteiligten Unternehmer aktiv wahrzunehmen. Hierzu hat er sich mit dem Auftraggeber abzustimmen und mitzuwirken, insbesondere bei Maßnah- men die Leistungen anderer Auftragnehmer als Vorleistung erfordern oder nachfolgende Leistungen beeinflussen.

Gegenstand und Ziel dieser Mitwirkung ist, dass der AN vorausschauend und aktiv die für seine Ar- beitsvorbereitung und Abwicklung erforderlichen Informationen rechtzeitig über den AG abfordert und einbezieht, sowie seinerseits diesem die von ihm für die Verfolgung der Ordnung auf der Baustelle und des Zusammenwirkens der verschiedenen Unternehmer benötigten Informationen

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gleichermaßen so rechtzeitig zur Verfügung stellt, dass über die bauseitige Koordination die störungs- freie Abwicklung der Gesamtmaßnahme sicher gestellt wird.

Der AN hat in der Vorausschau der auf der Baustelle ineinandergreifenden Prozesse und Abhängigkei- ten die Überlegungen und Maßnahmen zur Abstimmung so frühzeitig anzustellen und den Abstim- mungsprozess mit dem AG durchzuführen, dass nach Lage der Dinge als erforderlich absehbare Klä- rungs- und Koordinierungsprozesse des Auftraggebers ohne Störungen des Bauablaufes erledigt wer- den können. Zu den Mitwirkungspflichten zählen hiernach u.a. die aktive Mitwirkung und Auskunftser- teilung bei koordinationsrelevanten Gesprächen/Baubesprechungen, insbesondere unter Beteiligung anderer Unternehmer, und die unverzügliche Information über abgefragten Festlegungen seiner Ar- beitsvorbereitung, einschließlich ausführungstechnischer und logistischer Aspekte. In Bezug auf mög- liche Störungen und Konflikte setzt die Pflicht des ANs den AG über Behinderungen zu informieren ein, sobald für ihn Umstände erkennbar werden, die sich negativ auf die Ausführung der geschuldeten Leis- tung bzw. des Bauvorhabens insgesamt auswirken können.

Die Koordination der an der Ausführung beteiligten Unternehmer und die Ausübung aller im Zusam- menhang stehenden Erklärungen und Anordnungen bleiben ausschließlich dem AG vorbehalten.

Die Aufwendungen für die im Rahmen des Vertrages vorgesehene Mitwirkung des AN bei der auftrag- geberseitigen Koordination, sind als Nebenleistung in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

0.2.20 bleibt frei

0.2.21 bleibt frei

0.2.22 bleibt frei

0.2.23 Betriebliche Angaben (gem. DIN 18325 0.2.3 und 18325 0.2.5)

Betriebliche Regelung Umbaugleis:

Baugleisregelung / Gesperrtes Gleis

Sperrabschnitte und Sperrzeiten:

Für die Durchführung von Arbeiten im Gefahrenbereich der Betriebsgleise sind Sperrpausen erforder- lich. Die angemeldeten Sperrzeiten für die Baumaßnahmen sind in der Anlage 3.15 Betriebliche Anga- ben beschrieben. Veränderungen der angemeldeten Sperrpausen sind nicht zulässig.

Durch betriebliche Erfordernisse des AG können Zugverspätungen auftreten. Betriebsbedingte Ände- rungen der Sperrpausen und Arbeitszugfahrten (z. B. durch Verspätungen, Bedarfszüge) sind möglich. Wartezeiten pro AZ-Fahrt bzw. am Sperrpausenbeginn/-ende bis jeweils 30 Minuten, die abweichend vom Bauablaufplan und Betriebsablaufplan aufgrund betrieblicher Unregelmäßigkeiten entstehen, werden nicht besonders vergütet.

Schutz-La / Nachlauf-La:

Es sind keine Langsamfahrstellen angemeldet.

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Betriebliche Besonderheiten:

Stellwerksbesetzungen: https://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/betrieb/allgemeine-betriebsinformationen/dienst- ruhen_und_ausschaltzeiten-11861474

0.2.24 Oberleitung (gem. DIN 18325 0.2.6)

Abschaltung Oberleitung:

Die angemeldeten Abschaltzeiten wie in der Anlage 3.15 Betriebliche Angaben, beschrieben, sind zu beachten.

0.2.25 Ausführung Bettungsarbeiten (gem. DIN 18325 0.2.16)

Keine besonderen Anmerkungen, siehe Leistungsverzeichnispositionen und Bauwerkspläne

0.2.26 Ausführung Rand- und Rangierwegarbeiten

Keine besonderen Anmerkungen, siehe Leistungsverzeichnispositionen und Bauwerkspläne

0.2.27 Ausführung Planumsverbesserung

bleibt frei

0.2.28 Ausführung Entwässerungseinrichtung

bleibt frei

0.2.29 Arbeiten im Tunnel (gem. DIN 18325 0.1.6)

Bleibt frei

0.2.30 Arbeiten an Signalanlagen

Insbesondere zu beachtenden Regelwerken: Der Auftragnehmer hat bei seinen Leistungen folgende Unterlagen des Auftraggebers in der bei Ver- tragsabschluss geltenden Fassung zu beachten. Es gelten:

  • Modul 997.0201 Grundsätze für Rückstromführung, Bahnerdung und Potentialausgleich
  • Ril 89201 LST-Anlagen montieren und instandhalten

Funktionsprüfung, Abnahme: Unmittelbar nach Beendigung der Bau- und Montagearbeiten an den Signalanlagen, führt der AN die Funktionsfähigkeit (uneingeschränkte Einsatzfähigkeit) der Anlage herbei und teilt dem AG (Anlagen- verantwortlicher Netzbezirk / Hausherr) Beginn und Abschluss der Arbeiten unverzüglich mit.

Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 06/2026 Seite: 27 von 30

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Mit der Mitteilung über den Abschluss der Arbeiten zur HdF stellt der AN der DB InfraGO AG die ge- samte Anlage für eine Leistungs– und Zuverlässigkeitsprüfung (Abnahmemessungen, Inbetriebset- zungsprüfung, Probebetrieb), nachstehend Funktionsprüfung genannt, zur Verfügung. Der AN wirkt bei der Funktionsprüfung mit einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeitern mit, die nach Bedarf während der gesamten Dauer der Funktionsprüfung an Ort und Stelle sein müssen bzw. beim Auftreten von Unregelmäßigkeiten unmittelbar erreichbar und in kurzer Zeit an der Baustelle einsatzbereit sind. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die gesamte Anlage die definierten Anforde- rungen nach der o.g. Ril erfüllt und alle während der Funktionsprüfung festgestellten Mängel besei- tigt sind. Nach erfolgter Funktionsprüfung und Beseitigung der festgestellten Mängel erklärt der nach der o.g. Ril für die Abnahme zuständige Mitarbeiter schriftlich die Abnahme. Mit der Abnahme gehen Gefahr und Eigentum auf den AG über.

Qualifikation / Qualität: Der AN gewährleistet die Ausführung der Leistungen gemäß der o.g. Ril. Der AN hat die Leistungen durch qualifizierte und geprüfte Mitarbeiter - Nachweis: Befähigungsaus- weis C - auszuführen. Der AN hat hierzu gegenüber dem AG den Nachweis zu erbringen. Änderungen hierzu sind der auf- traggebenden Stelle unverzüglich mitzuteilen. Die vom AN gelieferten Materialien müssen in Qualität und Ausführung den Pflichtenheften der DB AG entsprechen und zugelassen sein.

0.2.31 Arbeiten Rückstromführung, Bahnerdung, Potenzialausgleich

Bleibt frei

0.2.32 Gleis-/Bauvermessung und Lichtraummessung

0.2.32.1 Absteckung

Mit der Übergabe der Unterlagen gemäß Ril 883.3200 sind die Verpflichtungen des AG im Sinne § 3 (2) VOB/B erfüllt.“

Der AN erhält die Daten in folgender Form:  Festpunkte und Trassendaten im DB-Format oder alternativ Daten im ASC II – Format  Plandaten in einem digitalen Format (z. B. TIF, DGN, DWG, PDF) oder alternativ als Papierkopie

Die Übergabe der Daten durch den AG erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn und wird vom AN und dem AG schriftlich quittiert. Hierzu ist der Vordruck 883.3200V01 „Geodätische Absteckung; Niederschrift zur Übergabe“ zu verwenden.

Ergänzend dazu, ist der AN verpflichtet, die Detailabsteckung zur Bauausführung gem. Ril 883 zu er- stellen. Diese muss so erfolgen, dass der Anschluss an die vorhandenen Gleise und Weichen lage- und höhenmäßig gewährleistet ist. Der Bauüberwachung sind alle Sicherungspunkte nachweislich anzuzeigen. Der AN teilt dem AG das ausführende Ingenieurbüro mit.

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Bauvorhaben: P302396, Bf Herford Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1

0.2.32.2 Abnahmevermessung

Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die geodätischen Abnahmevermessungen nach Richtlinie 883 durchzuführen.

Die Abnahmevermessung schließt auch die Prüfung der Lichtraumfreiheit nach den Vorgaben der Ril 883.3400 mit ein.

Der AN teilt vor Beginn der geodätischen Vermessungen dem AG das mit der Ausführung der geodä- tischen Vermessungen beauftragte Ingenieurbüro mit. Es ist jeweils zu beachten, dass die durchge- führte Vermessungsleistungen gemäß Ril 883 unabhängig voneinander ausgeführt werden.

0.2.32.3 Lichtraummessung (und Engstellendokumentation)

Allgemein: Die Engstellendokumentation ist die Grundlage für die Überprüfung außergewöhnlicher Transporte (Lü-Sendungen). Sie spiegelt die aktuelle Lage des Gleises im Bezug zu ortsfesten Anlagen zum Zeit- punkt der Messung wider. Durch Gleis- und Weichenerneuerungen wird die Gleislage verändert, wodurch das Engstellenverzeichnis seine Gültigkeit verliert. Daher ist nach Abschluss der Baumaß- nahme das Engstellenverzeichnis zu aktualisieren. Die Grundlage für die Bestandsdokumentation von Lichtraumdaten bilden die Richtlinien 458, 809, 883 und 885.

Das Engstellenverzeichnis wird bei folgender Abteilung vorgehalten: DB InfraGO AG V.IW-W-P 323 Eine Übersicht mit präqualifizierten Ingenieurbüros ist bei obiger Abteilung verfügbar.

Leistungen des AN: Die Bestandsdokumentation von Lichtraumdaten ist nach Richtlinie 883.7400 durchzuführen. Bestel- lung von Lichtraumdaten sind ausschließlich über das IPID-Portal einzureichen. Zugang zum IPID-Por- tal hat der AN sicherzustellen. Die Datenbankstruktur bei Datenmanagement entsprechenden Ergeb- nisse der Lichtraumbestandsdokumentation sind vom AN mit einer unterschriebenen Prüfungs- und Eignungsbestätigung über das IPID-Portal an das Datenmanagement zu übergeben.

Die Übergabe hat bis 2 Wohen nach Inbetriebnahme zu erfolgen.

0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV

keine besonderen Anmerkungen

0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und besonderen Leis-

tungen

0.4.1 Nebenleistungen

keine besonderen Anmerkungen

0.4.2 Besondere Leistungen

siehe Leistungsverzeichnis

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0.5 Technische Bearbeitung

0.5.1 Ausführungsunterlagen

keine besonderen Anmerkungen, siehe auch BVB Pkt. 16.2 „Planunterlagen“

0.5.2 Bestandsunterlagen und Dokumentation

keine besonderen Anmerkungen

0.5.3 Bauzeitenplan (Konkretisierung zu BVB 16.2)

Bauablaufplan des Bieters/Betriebsablaufplan:

Mit Angebotsabgabe ist als Terminplanung der Bauablaufplan des Bieters (entspricht dem „Bau- zeitenplan“ in den BVBs) in Form einer Zeit-Wege-Darstellung gemäß Ril 823, z. B. nach dem System der Sperrpausenoptimierung (SOG-Plan) – auf der Grundlage des Rahmenterminplans des AG / der Ausschreibungsunterlagen – einzureichen.

Bei der Planung der internen Baulogistik bzw. der beim AN ggf. zusätzlich beauftragten schienenge- bundene Transporte sind die Streckenöffnungs- und Pausenzeiten der betroffenen Betriebsstellen / Streckenabschnitte zu beachten. Diese sind im Infrastrukturregister der DB InfraGO AG (Internetauf- tritt der DB InfraGO AG: http://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/netzzugang-und-regulie- rung/infrastrukturregister und https://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/betrieb/allgemeine- betriebsinformationen/dienstruhen_und_ausschaltzeiten-11861474) veröffentlicht.

Der Bauablaufplan ist mit aktualisiertem Stand zu den Besprechungen (T1 / T12) in jeweils 15-fa- cher Ausfertigung vorzulegen. Des Weiteren ist der abschließend genehmigte Bauablaufplan eben- falls in 15-facher Ausfertigung 2 Wochen vor Baubeginn als Datei und in Papierform gemäß Vertei- lerliste des AG zu verteilen.

In den jeweiligen Einheitspreisen der Bauleistungen sind weiterhin folgende Leistungen enthalten:  Darstellung des Soll-Ist-Vergleiches im Bauablaufplan während der Bauausführung und Aufzeigen des kritischen Weges  Erstellung und Dokumentation aller für die Abnahme gemäß Ril 824 erforderlichen Unterlagen und Erhebungen.

Betriebsablaufplan

Zum Zeitpunkt der T12-Besprechung (lt. Ril. 823.0150 Baudurchführungsbesprechung) muss der auf den vertraglich vereinbarten Bauzeitenplan abgestimmte, genehmigungsfähige Betriebsablaufplan vorliegen.

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