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01.4 214 Besondere Vertragsbedingungen.pdf

Erneuerung und Ergänzung der Niederspannungshauptverteilung 11PEA in Gorleben

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 03:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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214 Besondere Vertragsbedingungen

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Bieter:Vergabenummer: 010/10170537
Baumaßnahme: Erneuerung und Ergänzung der NSHV 11PEA – Gorleben
Leistung: Elektroinstallationsarbeiten

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):

Mit der Ausführung ist zu beginnen ☒ innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Auftragsschreibens. ☒ Baubeginn: in der 12. KW 2027, spätestens am letzten Werktag dieser KW.

Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) ☒ Fertigstellung: am 30.06.2027

1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: ☒ vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn ☒ vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung

2 - frei -

3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Zahlungen gemäß VOB.

4 Rechnungen Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber in elektronischer Form einzureichen. Nach § 11 Abs. 3 der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV) tritt zum 27.11.2020 § 3 Abs. 1 S. 1 der ERechV in Kraft. Demnach müssen Rechnungssteller Rechnungen gegenüber Rechnungsempfängern in elektronischer Form ausstellen und übermitteln (siehe auch www.gesetze-im-internet.de).

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Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung steht Ihnen die Nutzung der OZG-konforme-Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de zur Verfügung. Die für die Rechnungserstellung/den Rechnungsversand benötigte Leitweg-ID für BGZ lautet 992-20217-49. [BZA 992-80197-44] [BLG 992-80198-41] Rechnungen, die ab dem 27.11.2020 nicht elektronisch gestellt werden, können keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.

5 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) ☒ Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) zu leisten.

6 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche ☒ Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

7 Bürgschaften (§ 17 VOB/B) Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“

8 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

9 Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

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