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04 Bewertungskriterien NSHV.pdf

Erneuerung und Ergänzung der Niederspannungshauptverteilung 11PEA in Gorleben

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 03:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Ange- botes

Im Rahmen der Ausschreibung sind nachfolgende Kriterien maßgeblich für die Bewertung der ge- legten Angebotsunterlagen:

Nr.Kriterium-ArtGewichtungPunkteskalaMax. Punktzahl
1.Preis50 %-50
2.Produktauswahl30 %1, 3, 4, 530
3.Ausführungskonzept20 %0 – 520
Summe100 %-100

Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bepunktung wird mit dem jeweils zugewiesenen Ge- wichtungsfaktor multipliziert, woraus sich die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl ergibt. Durch Addition aller gewichteten Punkte bzw. aller erzielten Punktzahlen für alle Kriterien ergibt sich die Gesamtpunktzahl, mit der das betreffende Angebot bewertet wird. Die maximal erreichbare Ge- samtpunktzahl beträgt 100 Punkte. Der Zuschlag erfolgt an das Angebot mit der höchsten Gesamt- punktzahl. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höchste Punktzahl im Kriterium Preis.

  1. Zuschlagskriterium Preis (50 %)

Zehn (10) Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, null (0) Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Preise, die größer als das Zweifache des niedrigsten Preises sind, erhalten ebenfalls null (0) Punkte. Alle Punktbewertungen für die dazwi- schenliegenden Preise erfolgen über eine lineare Interpolation mit Angabe von zwei (2) nach Stellen nach dem Komma anhand folgender Formel:

PB = MaxP – ((MaxPFaktor(Ao-Amin))/Amin)

PB Punktzahl des Angebots für das Kriterium Bewertungspreis MaxP Maximale Leistungspunkte Faktor Berechnungsfaktor = 2 (d.h. doppelter Bewertungspreis = 0 Punkte) Ao Zu bewertendes Angebot Amin Mindestangebot

Die Punkte werden mit dem Faktor fünf (5) multipliziert. Das Ergebnis ist die Preis-Punktezahl des jeweiligen Bieters. So können für das Kriterium Preis max. 50 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält somit 50 Preis-Punkte und damit auch 50 Bewertungs- punkte für das Gesamtergebnis.

  1. Zuschlagskriterium Produktauswahl (30%):

Die Bewertung der vom Bieter gemachten Angaben erfolgt durch eine interne fachkundige Jury/Be- wertungskommission des AG.

In der Anlage „Produktliste“ sind vom Bieter die einzusetzenden Produkte zu nennen, die Schalt- bzw. Steuervorgänge durchführen. Die Bewertung wird anhand der unten dargestellten Bewertungs- kriterien durchgeführt.

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BewertungskriteriumAnzahl Punkte
Statische Konfiguration Parametrierung ist bereits durch das Produkt vorkonfiguriert und nicht einstell- bar.5
Konventionelle Parametrierung Parametrierung, Programmierung vollständig konventionell über DIP-Schalter bzw. Hardware-Einstellelemente. Keine Softwareprogrammierung erforderlich und keine Datenschnittstelle bzw. Datenanbindung vorhanden.4
Bediengeräte-/Geräteprogrammierung Steuerung kann direkt am Gerät über ein integriertes Bedienfeld, Display oder vergleichbare Schnittstelle parametriert bzw. programmiert werden. Keine ex- terne Software erforderlich.3
Programmierung über Laptop/PC Parametrierung, Programmierung oder Auslesen der Steuerung erfolgt über ein externes Gerät (z. B. Laptop oder PC), beispielsweise mittels herstellerspezifi- scher Software und entsprechender Schnittstelle.1
Permanente Datenschnittstelle Steuerung erfordert bzw. besitzt eine permanente Datenanbindung an ein übergeordnetes System/Netzwerk. Betriebs- und/oder Steuerdaten werden kontinuierlich digital übertragen bzw. verarbeitet.Ausschluss des Angebots

Die maximale Gesamtpunktzahl beträgt 30 Punkte und wird anhand der unten dargestellten Formel errechnet. Das Ergebnis der Punktzahlen wird jeweils auf zwei (2) Kommastellen mathematisch ge- rundet.

Bei der Produktauswahl kommt es dem AG darauf an, dass die Produkte so viel statische Konfigura- tion wie möglich aufweisen und ein Minimum an Parametrierungen für die Steuerung durchgeführt werden muss.

Demnach wird die maximale Punktzahl von fünf (5) Punkten pro Einzelprodukt bei einer komplett statischen Konfiguration der eingesetzten Produkte erreicht, während ein Produkt ausgeschlossen wird, welches eine permanente Datenschnittstelle benötigt.

P = B/G * 100 * 1/Ap * 30 %

P Punktzahl pro Produkt B Erreichte Bewertungszahl G Maximale Punktzahl Ap Anzahl Produkte

Das Ergebnis aus der Addition der einzelnen erreichten Punktezahlen pro Produkt ergibt die Gesamt- punktzahl für das Zuschlagskriterium „Produktauswahl“ des jeweiligen Bieters. Der Bieter, der alle Produkte mit statischer Konfiguration einsetzt, erhält somit 30 Punkte und damit auch 30 Bewer- tungspunkte für das Gesamtergebnis.

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  1. Zuschlagskriterium: Ausführungskonzept (20%)

Im Rahmen des Ausführungskonzeptes wird die Technische Konzeptionierung der fünf Umbaupha- sen bewertet. Die Bewertung der vom Bieter gemachten Angaben erfolgt durch eine interne fach- kundige Jury/Bewertungskommission des AG unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Vollständigkeit, der Plausibilität, der Strukturiertheit, der Nachvollziehbarkeit, der fachlichen Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der An- gaben des Bieters.

Die maximale Gesamtpunktzahl beträgt 20 Punkte, die sich aus der Addition der Bewertungspunkte von den Kriterien eins (1) bis vier (4) ergibt.

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der nachfolgend beschriebenen Kriterien. Maßgeblich ist die Qualität des vom Bieter eingereichten Umbaukonzeptes (gemäß Anforderungen aus den Umbau- phasen A100 bis E500 im Leistungsverzeichnis) sowie der zugehörigen Nachweise (z. B. 3D-Darstel- lungen und/oder -Zeichnungen, Skizzen, Beschreibungen, Datenblätter).

Kriterium 1: Technische Qualität und Plausibilität

Die maximal zu erreichende Punktzahl für dieses Kriterium beträgt fünf (5).

Bewertungsinhalt: • Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des gesamten Grobkonzeptes • Technische Lösung • Beachtung des Bestands- und Zielzustandes • Schnittstellen • Umsetzbarkeit • Wartungsfreundlichkeit • Erweiterbarkeit

Bewertungsschwerpunkt: Beurteilt wird, wie schlüssig, vollständig und projektspezifisch die technische Lösung dargestellt ist.

Kriterium 2: Versorgungssicherheit

Bewertungsinhalt: • Abschaltzeiten • Kritische Verbraucher • Ersatz-/Notstromversorgung • Umschaltungen • Maßnahmen bei Störungen

Bewertungsschwerpunkt: Bewertet wird, wie gut die Versorgung während des Umbaus sichergestellt und Unterbrechungen minimiert werden.

Kriterium 3: Prüf- und Inbetriebnahmekonzept

Bewertungsinhalt: • Prüfungen • Funktionsnachweise

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• Schutzprüfungen • Inbetriebnahme • Übergabe • Dokumentation

Bewertungsschwerpunkt: Bewertet wird, wie vollständig und nachvollziehbar die Prüfung und sichere Inbetriebnahme der neuen NSHV geplant ist.

Kriterium 4: Arbeits-, Anlagen- und Brandschutz

Bewertungsinhalt: • Arbeitssicherheit • Elektrische Sicherheit • Schutz der Bestandsanlage • Brandschutz • Schutz angrenzender Anlagen

Bewertungsschwerpunkt: Bewertet wird die Qualität der Maßnahmen zum Schutz von Personen, Anlagen und Gebäude wäh- rend der Umbauarbeiten.

Wertungsmethodik:

Die Bewertung der Kriterien erfolgt jeweils nach der folgenden Punkteskala: • 5 Punkte: Anforderungen werden in besonderem Maße erfüllt • 4 Punkte: Anforderungen werden gut erfüllt • 3 Punkte: Anforderungen werden erfüllt • 2 Punkte: Anforderungen werden teilweise erfüllt • 1 Punkt: Anforderungen werden unzureichend erfüllt • 0 Punkte: Anforderungen werden nicht erfüllt / keine Angaben

Das Ergebnis aus der Addition der einzelnen erreichten Punktezahlen pro Kriterium ergibt die Ge- samtpunktzahl für das Zuschlagskriterium „Ausführungskonzept“ des jeweiligen Bieters. Der Bieter, der bei allen Kriterien jeweils fünf (5) Punkte erreicht, erhält somit 20 Punkte in Summe und damit auch 20 Bewertungspunkte für das Gesamtergebnis.

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